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Beratungsstelle Bonn

Beratungsstelle Bonn - Verbraucherzentrale NRW · Flüchtlingshelfer haben wir uns den Herausforderungen gestellt, die das Verbraucherleben für Geflüchtete hierzulande bringt. Die

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Weitere Spezialberatungen durch Honorarkräfte

David Kämmerer - Verbraucherrecht

Martin Schleicher - Verbraucherrecht

Antonio Vezzari - Verbraucherrecht

Waltraud Clever - Energie

Hans-Jürgen Kalb - Energie

Stefan Klein - Versicherung

Jan-Derik Wilts - Mietrecht

Christoph Hommel - Altersvorsorge, Geldanlage und

Immobilienfinanzierung

Michael Scholz - Altersvorsorge und Geldanlage

Mit Rat und Tat an Ihrer Seite

Susanne Bauer-Jautz - Leiterin

Manuela Dorlaß - Verbraucherberaterin

Ute Krüger - Verbraucherberaterin

Yvonne Schürmann - Verbraucherberaterin

Stephan Herpertz - Energieberater

Mechthild Rohner-Gies - Bürokraft

Seite 2 | Verbraucherzentrale in Bonn | Jahresbericht 2016

Wir sind für Sie da

Verbraucherzentrale NRW

Beratungsstelle Bonn

Thomas-Mann-Str. 2-4

53111 Bonn

Tel.: (02 28) 88 68 38-01

Fax: (02 28) 88 68 38-09

E-Mail: [email protected]

l www.verbraucherzentrale.nrw/bonn

Stellenplan

Leitung und Verbraucherberatung 3,00

Energieberatung 1,00

Projekte 0,25

Bürokraft 0,50

Foto: Fotoatelier Herff

WIR ARBEITEN FÜR SIE

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Verbraucherzentrale in Bonn | Jahresbericht 2016 | Seite 3

Online shoppen, via Smartphone bezahlen, per Mausklick einen

Kredit aufnehmen: Verbraucherprobleme im digitalen Konsum-

alltag bestimmten unsere Arbeit im vergangenen Jahr. Neue The-

men und Anforderungen, ohne dass die Dauerbrenner wie Drü-

cker an der Haustür oder einschüchternde Inkassoforderungen

auf dem Rückzug gewesen wären.

Eingebettet in das Netzwerk unserer lokalen Kooperationspart-

ner haben wir viel mehr als „nur Beratung“ auf den Weg ge-

bracht. Mit Vorträgen für ehrenamtliche und hauptberufliche

Flüchtlingshelfer haben wir uns den Herausforderungen gestellt,

die das Verbraucherleben für Geflüchtete hierzulande bringt.

Die Verbraucherzentrale hat „Schule gemacht“ und in Unter-

richtseinheiten Rüstzeug für den Konsumalltag vermittelt. Mit

der Polizeidienststelle haben wir Fake-Shops enttarnt. Und ge-

gen App-Abzocke via Smartphone wirkungsvolle Sicherungen

voreingestellt. Öffentlichkeitswirksam haben wir den richtigen

Dreh mitgegeben, um Heizkosten mit Thermostatventilen runter-

zuregeln. Mit Wissenswertem zum neuen „Konto für alle“ wurde

der Zugang für jedermann erklärt. Mit vielen Aktivitäten war die

Verbraucherzentrale ein wichtiges „Add-on“ der Daseinsvorsor-

ge in unserer Stadt.

Der Erfolg unserer Arbeit fußt ganz wesentlich auf dem Vertrau-

en, das uns Bonner entgegenbringen. Die Bilanz 2016 ist ein gu-

ter Anlass, dafür danke zu sagen: Unseren Kunden, aber auch

Politik, Verwaltung, Medien und allen Kooperationspartnern, die

unseren Einsatz für die Menschen in unserer Stadt ermöglicht

haben. Auch 2017 sind wir für alle da!

Ihr Team der Verbraucherzentrale in Bonn

Die in diesem Bericht gewählten männlichen Formen beziehen weibliche und männliche Personen mit ein.

Zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichten wir auf Doppelbezeichnungen.

Anfragen von Ratsuchenden 14.451

- davon Allgemeine Verbraucherberatung 13.033

- davon Energieberatung 1.418

Veranstaltungskontakte 3.317

- davon Energieberatung 1.516

Internetzugriffe auf die Startseite 9.775

der Beratungsstelle

Die häufigsten Verbraucherprobleme:

Telefon und Internet 23 %

Finanzen 18 %

Allgemeine Dienstleistungen 18 %

Energie 11 %

Konsumgüter 9 %

Weiterführende Erläuterungen unter:

l www.verbraucherzentrale.nrw/erlaeuterungen

2016 IM ÜBERBLICK

Verbraucherzentrale in Bonn: kurz und knapp

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Seite 4 | Verbraucherzentrale in Bonn | Jahresbericht 2016

Bei einem Pressegespräch stellten Verbraucherzentrale und das Po-

lizeipräsidium Köln gemeinsam vor, wie Fake-Shops im Internet zu

erkennen sind und was vor Reinfällen schützt (von links): Friedhelm

Herholz (Kriminalhauptkommissar), Susanne Bauer-Jautz (Leiterin der

Verbraucherzentrale in Bonn), Manuela Dorlaß (Verbraucherberaterin)

und Rainer Kirst (Kriminalhauptkommissar).

Foto: Stefan Hermes

Überraschende Rechnungen, ausgekochte Abzocke. Ob Kunden

in der Warteschleife oder Absturz für Verbraucherrechte: Die

Verbraucherzentrale war 2016 Anlaufstelle bei enttäuschten

Geschäftsbeziehungen.

MARKT UND RECHT

Achtung: Täuschend echt!Warnung vor Online-Fake-Shops

Ob Handtaschen, Designer-Klamotten, High-Tech-Trendprodukte

oder Marken-Uhren: Im Internet werben Shops mit verlockenden

Waren zum Schnäppchenpreis. Doch längst nicht immer, oder

manchmal auch nur als schlechte Kopie, kommen sie nach der

Onlinebestellung beim Käufer an. Denn Fälscher bieten auf nach-

gemachten Shop-Seiten im World Wide Web bloße Fake-Offerten

feil – deren Order zumeist nur gegen Vorkasse ausgeführt wird.

Unter dem Motto „Achtung! Täuschend echt!“ haben Verbrau-

cherzentrale und Landeskriminalamt Ende 2016 der grassieren-

den Betrugsmasche den Kampf angesagt. Denn: Wer im Vertrau-

en auf die Echtheit des Onlineshops den verlangten Betrag für

das begehrte Produkt vorab überwiesen hatte, sah das Geld von

den Betreibern der Betrugsseiten in der Regel nie wieder.

Gemeinsam hatten Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt

einen „Steckbrief“ erstellt, um Indizien für Fake-Shops zu erken-

nen: Kundenunfreundliche Zahlungsarten, fehlende allgemeine

Geschäftsbedingungen oder keine Angaben zu Widerrufsmög-

lichkeiten; auch an Hinweisen auf vertrauenswürdige Gütesiegel

mangelt es zumeist.

Doch nicht nur bei der vorbeugenden Fahndung nach Fake-Seiten

gab es Unterstützung. Auch für Reingefallene wurde eine Check-

liste aufgelegt, um die Schäden durch diese Masche zu minimie-

ren. So prüften die Beratungskräfte mögliche rechtliche Schritte.

Und die Polizei nahm Strafanzeige wegen Betrugs entgegen.

Die Verbraucherzentrale NRW forderte, dass bei Ab-

schluss eines Mobilfunkvertrags die Drittanbietersper-

re vom Provider zwingend voreingestellt werden muss.

Denn die hat sich bisher als untaugliches Instrument

erwiesen, weil viele Smartphone-Nutzer diese Möglich-

keit gar nicht kennen und Mobilfunkfirmen darüber auch

nicht deutlich informieren. Außerdem müsse künftig in

Rechnungen klar benannt werden, wer Inhaber von strit-

tigen Rechnungsposten und damit Ansprechpartner ist.

Abzocke per SmartphoneUnbemerkt Kasse gemacht

Ein unbedachter Klick aufs Schließen-Fenster – und die Kosten-

falle beim Smartphone schlug zu. Denn bei Anwendungen wie

Wettervorhersagen, Rezepten oder Spielen wurden Nutzer nicht

nur mit Infos, Service oder Unterhaltung versorgt. Vielmehr ge-

nügte das arglose Tippen auf das mitgelieferte Werbebanner

oder auf eine sich öffnende Internetseite, um unbeabsichtigt

ein kostenpflichtiges Abo zu aktivieren. Von dem angeblichen

Vertragsabschluss hatten die Betroffenen erst erfahren, als das

Abo-Entgelt einfach über die monatliche Mobilfunkrechnung

abgebucht worden war. Die automatische Übermittlung der

Rufnummer des Nutzers hatte den Abzockern die Identifizie-

rung des Mobilfunkanbieters ermöglicht und so die Abrechnung

über diesen ausgelöst. Zum Weltverbrauchertag am 15. März

hat die Verbraucherzentrale über die grassierende Smartphone-

Abzocke aufgeklärt. Crux hierbei: die für Rückforderungen und

Beanstandungen dringend benötigten Kontaktdaten des Abo-

Anbieters bleiben auf der Telefonrechnung im Dunkeln, weil die-

ser sich fürs Inkasso meist eines weiteren Dienstleisters bedient

und nur dieser erkennbar auf der Rechnung aufgeführt war. Den

Urheber der Forderung mussten Betroffene dann erst über den

Mobilfunkanbieter oder den technischen Dienstleister ermitteln.

Bei einem Aktionstag hat die Verbraucherzentrale hilfreiche

Tipps an die Hand gegeben, um Abbuchungen mit der Telefon-

rechnung durch unbekannte Dritte abzustellen. Wie dafür mit der

Einrichtung der Drittanbietersperre technisch einwandfrei Hand

angelegt werden kann, haben die Beratungskräfte auch ganz

praktisch gezeigt. Daneben hatten sie Musterbriefe parat, um

die Drittfirmen im Hintergrund ausfindig zu machen und unkla-

ren Forderungen aus Telefonrechnungen zu widersprechen.

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Statt gratis, günstig oder gewonnen:Überraschende Rechnungen

Mal winkt eine Fitnessuhr als Gratisgeschenk, mal lockt ein Ge-

winnspiel zu Routenplanern im Internet. Andernorts preist eine

Onlineplattform unschlagbare Schnäppchen aus oder sind ver-

meintliche Gratis-Kochrezepte nur einen Mausklick entfernt. Fast

immer gemeinsame Zutat: Geschickte Täuschung, damit arglose

Nutzer kostenpflichtige Bestellungen vornehmen oder in unge-

wollte Abos tappen. Und gemeinsam ist den von Abzockern im

Internet Geleimten, dass sie sich hilfesuchend an die Rechtsbe-

ratung der Verbraucherzentrale wenden.

Da versprach die Webseite www.slimsticks.de unter dem Slo-

gan „sicher, schneller, schlank“ mühelose Gewichtsreduktion

dank des löslichen Pulvers zum Einnehmen. Besteller eines Test-

pakets wurden mit einem Bluetooth-Fitnessband im Wert von

79,90 Euro als Gratiszugabe belohnt – wofür es nur der Angabe

von Namen und Zustelladresse bedurfte. Doch wer dann auf den

Button „Weiter“ geklickt hatte, sah sich sofort mit einer Bestel-

lung konfrontiert: Erst bei genauerem Hinschauen wurde klar,

dass das Fitnessarmband nur dann ausgeliefert wird, wenn sich

der Besteller auf das 90-Tage-Abonnement des Nahrungsergän-

zungsmittels einlässt und dafür insgesamt 149,70 Euro bezahlt.

Darüber aber hatte die Webseite jedoch nicht eindeutig infor-

miert – und so versucht, unrechtmäßig abzukassieren.

Mit der Tür ins Haus gefallen

Ein Duo des Verbraucherärgers hat sich auch 2016 wieder viel-

stimmig zu Wort gemeldet: Drückerkolonnen an der Haustür oder

in Fußgängerzonen sowie ungebetene Werber am Telefon.

Wer im Internet bestellt, muss vor dem Kauf über den

Gesamtpreis informiert werden. Außerdem muss auf der

Schaltfläche (Button), mit der die Bestellung abgegeben

wird, eindeutig erkennbar sein, dass sich der Käufer zu

einer Zahlung verpflichtet. Andernfalls kommt kein Ver-

trag zustande und der Kunde muss nicht zahlen.

Zeitschriften, Versicherungs- und Finanzprodukte, Energieliefer-

oder Telekommunikationsverträge. Abos für den Bezug von Nah-

rungsergänzungsmitteln oder Teilnahmen an gewinnträchtigen

Lotteriespielen. Schier unerschöpflich scheint der Fundus, mit

dem professionelle Verkaufsstrategen ihre Überrumpelungsver-

suche starteten. Besonders dreiste Masche: das Angebot, sich

gegen ein monatliches Entgelt in sogenannte „Sperrlisten“ ein-

zutragen, um diese Überrumpelungsanrufe vermeintlich zu ver-

hindern.

Trotz des ausdrücklichen Verbots, Werbeanrufe ohne Einwilli-

gung zu tätigen und verschärfter Sanktionen wurden Verbrau-

cher auch 2016 wieder am Telefon zum Abschluss unüberlegter

Verträge gedrängt. Ein deutlicher Fingerzeig, dass die gesetz-

lichen Regelungen zur unerlaubten Telefonwerbung dringend

nachgebessert werden müssen.

Betroffene unterstützte die Verbraucherzentrale mit Muster-

schreiben, um unberechtigte Forderungen zurückzuweisen.

Vor allem ältere Kabelkunden waren Zielgruppe von Werbern für

Produkte der Unitymedia NRW GmbH: Bei ihren Besuchen schür-

ten sie an der Wohnungstür Ängste im Hinblick auf die Einstel-

lung des analogen TV-Programms am 30. Juni 2017. Dadurch

verunsichert, wurden dann unüberlegt oft überflüssige und teure

Verträge für Telefonie und Internet oder zusätzliche kostenpflich-

tige TV-Angebote abgeschlossen. Die Werber hatten dabei auf

Unkenntnis gesetzt. Denn dass für die anstehende Umstellung

von analogem auf digitalen Kabel-Empfang keine neuen Verträge

notwendig sind – das hatten sie natürlich nicht verraten.

Die Verbraucherzentrale brachte in der Beratung sowie durch In-

formationen Licht in den Technik-Dschungel. So zeigte sie auf,

dass für den digitalen Fernsehempfang lediglich ein Digital-Re-

ceiver oder Flachbildfernseher mit integriertem Kabeltuner, auch

DVB-C-Tuner genannt, benötigt wird.

In der Rechtsberatung und -vertretung wurden Widerrufsmöglich-

keiten für an der Haustür Überrumpelte ausgelotet. Außerdem:

Mit der Geschäftsführung von Unitymedia hat die Verbraucher-

zentrale NRW Gespräche geführt, um unlautere Kundenwerbung

abzustellen.

Flugverspätungen: Absturz beim Ausgleich

Wenn der Flieger mit Verspätung abhebt, haben Pauschalurlau-

ber sowohl Ansprüche gegen die Fluggesellschaft als auch gegen

den Reiseveranstalter. Doch ab wann der Ausgleich zusteht – da

ist die rechtliche Lage kompliziert. Denn während die deutsche

Rechtsprechung Verspätungen im Charterflugverkehr als üblich

ansieht und in der Regel erst bei mehr als vier Stunden nach

dem planmäßigen Take-off einen Reisemangel einräumt, hat

der Europäische Gerichtshof in einem Urteil gegen eine Flugge-

sellschaft den finanziellen Ausgleich bereits auch Fluggästen

zugestanden, die ihr Endziel erst drei Stunden oder mehr nach

der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreicht haben. In der

Rechtsberatung zum Reiserecht standen Fragen zu Ausgleichs-

zahlungen oder auch zu Reisepreisminderungen und Schaden-

ersatz angesichts der unzähligen Verspätungen ganz oben an.

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Seite 6 | Verbraucherzentrale in Bonn | Jahresbericht 2016

Gleichwohl Verspätungen von über vier Stunden regelmäßig als

Reisemangel betrachtet werden, bedeutete dies in der Praxis

noch längst nicht, dass der Urlauber die ihm zustehenden Zah-

lungen auch erhielt. Und nicht selten wurde versucht, die Rück-

erstattungen runterzurechnen und nur Teilbeträge zu zahlen.

OnlineshoppingDatenschutz im Warenkorb

Dank Preissuchmaschine das günstigste Smartphone gefun-

den. Bequem innerhalb von 24 Stunden nach Hause geliefert

– kostenlose Rücksendung bei Nichtgefallen garantiert. Immer

mehr Konsumenten wissen die Vorzüge beim Onlineshopping

zu schätzen. Doch wo Klickfallen oder Sicherheitslücken lauern

können oder unerlaubter Datensammelei beim Befüllen des Wa-

renkorbs die Tür geöffnet wird – damit kennen sich viele Online-

käufer nicht aus. Mit einem Beratungs- und Informationsange-

bot zum „Datenschutz“ nimmt die Beratungsstelle Fragen und

Probleme rund um die Digitalisierung des Verbraucheralltags

gezielt in den Blick. Ein zentraler Baustein dabei: Interessierte in

Vorträgen am Beispiel des sicheren Einkaufens durch das World

Wide Web zu lotsen. Während die Themenpalette bisher vorwie-

gend auf ältere Internetnutzer zugeschnitten war, richtete sich

der neue Vortrag „Online-Shopping – Einkaufen im Netz, aber

sicher!“ an eine breitere Zielgruppe. Außerdem konnten – neben

dem Landeskriminalamt und den örtlichen Polizeidienststellen

– auch Berufsschulen als Mitveranstalter gewonnen werden.

In den Vorträgen wurden die Besonderheiten des Onlineshop-

pings gegenüber dem Einkauf vor Ort erläutert. Besonderes

Augenmerk wurde darauf gelegt, welche Daten beim Kauf von

Schuhen, Elektronikgeräten oder beim Buchen von Reisen an-

gegeben werden sollen – die dann allein dazu dienen, eine Viel-

zahl an persönlichen Informationen zu sammeln und detaillierte

Kundenprofile zu erstellen. Die Folge sind angepasste Angebote,

individualisierte Preisgestaltung und auch unterschiedliche Zah-

lungsmöglichkeiten, je nach Bonität des Verbraucherprofils. Eine

Einführung in Sachen Datenschutz machte fit, um Missbrauch

und Manipulation der eigenen personenbezogenen Daten vor-

zubeugen und mit diesen sensibler umzugehen.

Die Vorträge wurden im Rahmen des Pilotansatzes „Datenschutz

in der digitalen Welt“ der Verbraucherzentrale NRW angeboten,

an dem – als eine von insgesamt elf – auch die Beratungsstelle

in Bonn teilnimmt.

Verbraucher-Rechtsberatung und Rechtsvertretung

Beratungen gesamt 2.708

Telefon/Internet 44 %

Allgemeine Dienstleistungen 21 %

Konsumgüter 9 %

Finanzen 5 %

Freizeit 5 %

Energie 4 %

weitere Themen* 12 %

*beinhaltet: Gesundheit, Verkehrsdienstleistungen,

Bildung, Sonstiges

l www.verbraucherzentrale.nrw/erlaeuterungen

Fallstricke für Flüchtlinge

Die Verbindung zu Freunden und Verwandten in der Heimat nicht

abreißen zu lassen – dieses Bedürfnis der hier angekommenen

Flüchtlinge rief windige Vertreter auf den Plan: Diese jubelten

den in unserem Wirtschaftsleben Unerfahrenen in Vertriebs-

filialen, in Unterkünften oder an der Haustür kostenträchtige

Telefonverträge unter. Denn statt der versprochenen lukrativen

Smartphone- oder Tablet-Beigabe hatten sich die unbedarften

Geschäftspartner durch ihre Unterschrift zwei oder gar drei Te-

lefonverträge mit regelmäßigen Zahlungspflichten eingehandelt.

Das stellten die Betroffenen vielfach jedoch erst bei Zusendung

der ersten Rechnungen fest. Nicht zuletzt fehlende oder nur ge-

ringe Sprachkenntnisse hatten es leicht gemacht, tatsächliche

Vertragsinhalte und die Tragweite von -abschlüssen unausge-

sprochen zu lassen.

Auch die Kosten für Leistungen rund um Geldgeschäfte waren für

viele eine große Unbekannte. Neben Wissenswertem zur Eröff-

nung und Führung eines Basiskontos waren auch Informationen

zu Geldtransferdiensten gefragt.

Die Verbraucherzentrale hatte kommunale Ansprechpartner, Ver-

bände, Vereine und Zusammenschlüsse ehrenamtlicher Helfer

in der Flüchtlingshilfe zielgerichtet über ihre Angebote für das

„Ankommen im Verbraucheralltag“ informiert. Zentral dabei:

der Aufruf, dass sich Flüchtlingspaten oder -betreuer mit ihren

Schützlingen gemeinsam bei akuten Problemlagen schnell an

die Beratungsstelle wenden.

VERBRAUCHERBILDUNG

Ankommen im Verbraucheralltag – über Flüchtlingshelfer wurde

hierzu eine Brücke geschlagen. Mit Unterrichtseinheiten vieler-

orts Schule gemacht.

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Verbraucherzentrale in Bonn | Jahresbericht 2016 | Seite 7

Konsumieren will gelernt sein

Ob Wissenswertes rund um die Smartphone-Nutzung oder das

kleine Einmaleins bei Geldgeschäften – in 44 Veranstaltungen

für Jugendliche und junge Erwachsene verschaffte die Verbrau-

cherzentrale Durchblick im Konsumalltag. Ein Baukasten ver-

schiedener Lerneinheiten lieferte dazu die passenden Module.

Im Mittelpunkt: praktische Fragen und Probleme aus der Lebens-

welt der Schülerinnen und Schüler. Stark nachgefragt wurden die

Lerneinheiten zu den Kosten der ersten eigenen Wohnung – doch

einmal mehr wurde das Angebot zum sicheren Umgang mit inter-

netfähigen Handys am häufigsten gebucht. Neben Kostenfallen

und Apps wurde darin auch thematisiert, wie Urheberrechtsver-

letzungen bei YouTube und Co. vermieden werden können.

2016 neu im Baukasten der „Durchblick-Module“: eine Einheit

zum digitalen Datenschutz. Dabei stand im „Lehrplan“, dass

„kostenlos“ nicht unbedingt umsonst bedeuten muss, dass

auch mit Daten „bezahlt“ und wie Datenklau abgewendet wer-

den kann.

Als zusätzliches Angebot der Verbraucherzentrale in Bonn konn-

ten die „Durchblick-Schulveranstaltungen“ dank finanzieller

Förderung durch die SWB Energie und Wasser und DHL Express

durchgeführt werden.

WARM-up fürs Energiesparen

Der sparsame Umgang mit Energie beim Heizen und Duschen

stand im Mittelpunkt des Bildungsangebots „WARM-up! Wis-

sensspiele rund um Wärme“, das fünf Klassen des Kardinal-

Frings-Gymnasiums absolvierten. Die Fünftklässler lernten,

woher die Energie für die heiße Dusche und das wohlig-warme

Kinderzimmer kommt und welche Folgen die Nutzung für das

Klima hat. Sie erfuhren, welche Einstellung an der Heizung für

welchen Raum sinnvoll ist und dass kurzes Duschen Umwelt und

Geldbeutel schont. Zum Abschluss präsentierten sie beim Schul-

hof-Spiel vor ihren Mitschülern, was sie im Unterricht gelernt hat-

ten. Als Lohn für die Anstrengungen winkte ein Duschtimer – der

hilft, beim Duschen die Zeit im Blick zu behalten.

Arbeitsgemeinschaft „Fit in Finanzen“ des Ernst-Kalkuhl-Gymnasiums

Bonn.

VERBRAUCHERFINANZEN

Existenzrisiken absichern und aufgeblähte Forderungen abweh-

ren. Rund um Haushaltsfinanzen war die Verbraucherzentrale

eine gefragte Anlaufstelle.

Finanzen in Schieflage?Beratungsangebot als Rettungsanker

Beim Blick auf den Kontostand schrillen die Alarmglocken, der

Dispo ist längst ausgeschöpft. Die Autoreparatur lässt sich ohne

einen weiteren Kredit nicht stemmen. Weil Überstunden weg-

fallen, geraten Ratenzahlungen ins Stocken. Dubiose Geschäf-

temacher versuchen, mit Drohkulissen aus der Armut Profit zu

schlagen. In der Beratung bei Geld- und Kreditproblemen waren

auch 2016 Rat und Hilfestellungen gefragt, um Einnahmen und

Ausgaben im „Unternehmen Haushalt“ wieder ins Gleichgewicht

zu bringen.

Die Beratung war für viele Haushalte aber auch Rettungsanker in

existenziellen Notlagen, wenn zum Beispiel Stromsperren droh-

ten oder Kontopfändungen schnelle Schutzmaßnahmen erfor-

derten. Eine frühzeitige Intervention hilft auch dabei, den Bedarf

an kommunalen Transferleistungen zu reduzieren.

Konto für alleTop! Das Basiskonto gilt!

Das lange Warten auf uneingeschränkte Teilhabe am Zahlungs-

verkehr hatte 2016 ein Ende: Seit dem 18. Juni gibt es einen

gesetzlich geregelten Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für

jedermann! Und dieser besteht explizit auch für Asylsuchende

und Flüchtlinge, die sich berechtigt in Deutschland aufhalten,

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Seite 8 | Verbraucherzentrale in Bonn | Jahresbericht 2016

sowie für Obdachlose. Auch Negativeinträge bei der Schufa und

finanzielle Schwierigkeiten sind kein legitimer Grund mehr, die

Einrichtung eines Basiskontos zu verweigern.

Von der Einrichtung bis zur Umwandlung eines bestehenden

in ein Pfändungsschutz-Konto – die Verbraucherzentrale ebne-

te den Weg zum „Konto für alle“. Erfreuliche Begleitung gab es

dabei vom Gesetzgeber: Er nahm Banken ab 18. September in

die Pflicht, Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen. Dessen

vielfältige Vorgaben dabei sind eine solide Basis – auch für den

reibungsloseren Zugang zum Basiskonto.

InkassobürosAufgeblähte Forderungen

Ob die oftmals horrenden Forderungen von Inkassobüros ge-

rechtfertigt sind – viele Ratsuchende wollten auch 2016 hierauf

eine Antwort wissen. Denn obwohl das „Gesetz gegen unseriöse

Geschäftspraktiken“ die Gebühren deckeln soll, verlangten In-

kassounternehmen immer noch viel zu hohe Beträge allein für

die Übersendung einfacher Mahnschreiben.

Auch sollten sich Verbraucher bereits zur Zahlung einer Eini-

gungsgebühr verpflichten, wenn sie bloß Mustererklärungen an-

forderten, um eine Ratenzahlungsvereinbarung anzufragen. Die

Höhe der Einigungsgebühr allerdings war nicht immer genannt

worden, was dann manch böse Überraschung hervorgerufen hat-

te. Denn die ohnehin hohen Inkassokosten stiegen durch die Ei-

nigungsgebühr noch einmal erheblich an. Dies wirkte sich vor al-

lem beim Einzug von Bagatellforderungen überproportional aus.

In der Rechtsberatung wurde die Rechtmäßigkeit von Forderun-

gen überprüft und Verbraucher wurden bei der Durchsetzung ih-

rer Rechte unterstützt.

VersicherungsinventurSchutz auf dem Prüfstand

Mehr als 2.000 Euro geben Bundesbürger im Schnitt pro Jahr

für Versicherungen aus. Dennoch sind viele keineswegs gegen

Schäden oder Einbußen gut gewappnet. Denn sie haben sich,

unerfahren oder schlecht beraten, falsch beziehungsweise bei

zu teuren Gesellschaften abgesichert. Nicht viele Policen in der

Schublade zu haben, sondern den Versicherungsschutz regel-

mäßig zu überprüfen und an sich ändernde Lebenssituationen

anzupassen, deckt existenzielle Risiken wirkungsvoll ab.

Dafür hatte die Verbraucherzentrale zur „Versicherungsinventur“

aufgerufen. Einträglicher Nebeneffekt: Bei der Optimierung des

eigenen Schutzes lockten vielfach auch Einsparpotenziale von

mehreren hundert Euro.

ENERGIE

Den richtigen Dreh für energiesparende Einstellungen gezeigt.

Und Sparpotenziale vom Keller bis zum Dach für jedes Budget

ausgelotet.

Ein Plus fürs Energiesparen

Auch zu Themen rund um die Energie haben die Experten der Ver-

braucherzentrale informiert. In Vorträgen, an Aktionsständen, in

Unterrichtseinheiten an Schulen und natürlich in persönlichen

Beratungsgesprächen klärten sie auf und gaben individuelle

Tipps. Zum Stromsparen etwa, zur planvollen Gebäudesanie-

rung, zum richtigen Heizen oder zu den Ertragschancen einer

Photovoltaikanlage auf dem Eigenheim. Ausführliche Beratun-

gen in den Räumen der Verbraucherzentrale oder direkt bei sich

zu Hause erhielten 951 Ratsuchende. Solarstrom-Pioniere auf

dem Weg zur Unabhängigkeit vom Stromversorger bekamen auf

diese Weise ebenso passgenaue Tipps wie Eigenheimbesitzer

mit Modernisierungswunsch und kostenbewusste Haushalte auf

der Suche nach Sparpotenzial.

Thermostat-CheckEnergiesparender Dreh

Im Herbst nahmen Bonner ihre Heizkörper-Thermostate in

den Blick. Denn bei der landesweiten Aktion „NRW macht den

Thermostat-Check“ zeigte die Verbraucherzentrale auf, wie die

unscheinbaren Knäufe Mietern wie Eigenheimbesitzern beim

Energiesparen helfen. Ganz ohne Komfortverlust geht das mit

der richtigen Einstellung nachts und bei Abwesenheit. Das von

Hand gedrehte Standard-Thermostat leistet dabei ebenso gute

Dienste wie programmierbare Modelle und vernetzte Smart-

Home-Systeme.

Übrigens: Eine Nutzerbefragung hat 2016 erbracht, dass

97 Prozent mit der Geldanlageberatung der Verbraucher-

zentrale zufrieden waren – und ebenso viele bestätigten,

dass dieses Angebot das Geld wert gewesen sei.

Page 9: Beratungsstelle Bonn - Verbraucherzentrale NRW · Flüchtlingshelfer haben wir uns den Herausforderungen gestellt, die das Verbraucherleben für Geflüchtete hierzulande bringt. Die

Verbraucherzentrale in Bonn | Jahresbericht 2016 | Seite 9

An Infoständen im Bonner Haus der Bildung und bei Vorträgen

mit den Kooperationspartnern VHS Bonn und der Bonner Ener-

gieagentur fanden Interessierte heraus, welche Lösung am bes-

ten zu ihren Bedürfnissen passt. Die einfachen Handgriffe für

den energiesparenden Austausch konnten direkt an einem ech-

ten Thermostat ausprobiert werden.

Auch im Internet gab es einen Online-Thermostat-Check – und

wer einen Austausch oder Umstieg plante, fand dort auch eine

Anleitung mit Do-it-yourself-Video.

Im Rahmen einer Telefonaktion beantworteten Experten vom

Mieterverein Bonn und den Energieberatungsstellen Bonn und

Rhein-Sieg Kreis etliche Fragen von Lesern des General Anzeigers

rund um die Themen Thermostate, Heizungstausch und Heizkos-

tenabrechnung.

Schick die Sonne in die Verlängerung

„Schick die Sonne in die Verlängerung“ hieß es im Frühjahr in

Bonn, als die Verbraucherzentrale Speicher für Solarstrom vom

eigenen Hausdach zum Thema gemacht hatte. Denn mit Batteri-

en, die den Strom tagsüber speichern, kann die einmal erzeugte

Solarenergie auch lange nach Sonnenuntergang noch direkt vor

Ort genutzt werden. Staatlich gefördert wird diese Technologie

dank sinkender Preise auch für Privathaushalte zunehmend at-

traktiv. Künftige Speicher-Pioniere erfuhren daher, worauf bei

der Auswahl der Batteriesysteme zu achten ist: eine aktuelle

Marktübersicht, eine Einkaufs-Checkliste und ein Unabhängig-

keitsrechner, mit dem online die Speicherkapazitäten ermittelt

werden konnten, waren dabei zentrale Informationsmodule.

Auch bei einem Vortrag in der Bonner VHS informierte der Ener-

gieberater über Technik, Einsatzmöglichkeiten und Kosten von

Stromspeichern.

Thermografie-AktionWärmeverlusten auf der Spur

Winterliche Wärmeverluste an Bonner Eigenheimen haben die

Energieberater der Verbraucherzentrale im Rahmen einer Ther-

mografie-Aktion aufgespürt. Auf Basis von vorab erstellten, pro-

fessionellen Wärmebildern der Gebäude berieten sie Hausbesit-

zer vor Ort zu den energetischen Schwachstellen der Immobilien.

Die auf den bunten Thermografien erkennbaren Problempunkte

waren dabei durchaus vielfältig: Sie reichten vom Klassiker der

ungedämmten Wände und schlechten Fenster bis zu kurioseren

Gründen wie verrutschten Dämmmatten im Dach. Am Ende der

ausführlichen Beratung, die natürlich auch die Heizung und wei-

tere Aspekte in den Blick nahm, erhielten die Eigentümer indi-

viduelle Sanierungsempfehlungen – zugeschnitten auf ihre per-

sönlichen Wünsche und das jeweilige Haushaltsbudget.

Fairer HandelKeineswegs völlig Banane

Warum ist die Banane krumm? Auf diese Frage gab es in

der Verbraucherzentrale zwar keine Antwort. Wohl aber

auf die Frage, warum das beliebte Obst aus fairem Han-

del eine gute Antwort auf Ausbeutung und mangelhaf-

ten Gesundheitsschutz auf den Bananenplantagen Süd-

amerikas ist. Zur Fairen Woche Mitte September hatte

die Beratungsstelle einen Korb gepackt: voll mit fairen

Bananen und Informationen zu den verschiedenen La-

beln, die Verbraucher auf den Früchten finden. So war

zu erfahren, dass auf Bananenplantagen häufig hohe

Mengen an Pestiziden eingesetzt werden, die dann bei

Arbeitskräften schwere gesundheitliche Schäden bewir-

ken können. Begleitet wird das von 15-Stunden-Arbeits-

tagen und einer Vergütung meist weit unter dem Min-

destlohn. Wer jedoch zu Bananen mit Fair-Trade-Siegel

greift, sichert den hier angeschlossenen Produzenten

für ihre Ware einen Mindestpreis und eine Fair-Trade-

Prämie. Damit werden Bildungs- und Gesundheitspro-

jekte, aber auch Infrastrukturmaßnahmen finanziert.

Gemeinsam mit vielen anderen Bonner Akteuren hatte

die Verbraucherzentrale zur Fairen Woche zum fairen

Frühstück auf dem Münsterplatz eingeladen. Neben

Ständen mit Informationen zum fairen Handel erwartete

Besucher dort auch eine Modenschau mit fair produzier-

ter Kleidung.

Das Team der Beratungsstelle stellte den Thermostat-Check vor.

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Seite 10 | Verbraucherzentrale in Bonn | Jahresbericht 2016

BONN IM BLICKStetiger Austausch mit politischem Beirat

Zweimal im Jahr trifft sich der politische Beirat der Verbrau-

cherzentrale in Bonn, um aktuelle Verbraucherprobleme zu

beraten. Dieses Gremium, in dem alle Ratsfraktionen, Stadt-

verwaltung und die Verbraucherzentrale vertreten sind, bietet

ein wichtiges Forum für den kontinuierlichen Austausch, die

gegenseitige Information und wirkungsvolle Vernetzung. Beim

Fototermin (Hintere Reihe von links): Werner Hümmrich, Frakti-

onsvorsitzender FDP, Victoria Appelbe, Leiterin des Amtes für

Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Tourismus, Dieter

Schaper, SPD, Christian Gold, CDU, Hans-Friedrich Rosendahl,

Fraktionsvorsitzender AfB. (Vordere Reihe von links:) Brigitta

Poppe, Fraktionssprecherin Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Ute

Zolondek, Leiterin des Amtes für Umwelt, Verbraucherschutz

und Lokale Agenda, Beate Fackeldey, Regionalleiterin der

Verbraucherzentrale NRW, Susanne Bauer-Jautz, Leiterin der

Beratungsstelle Bonn, Klaus Flinner, Sozialamt (in Vertretung

für Kurt Berger). Es fehlten beim Fototermin: Edelgard Greune-

Weinreich, Die Linke, Ingmar Gahm, Bürgerbund Bonn, Helmut

Wiesner, Dezernent für Planung, Umwelt und Verkehr.

Die beiden Mitarbeiterinnen des Projektes „Verbraucherinformation

geht in die Quartiere“: Nadia Assabiki (links) und Isabelle Hirschmann.

Verbraucherinformation geht in die Quartiere

Seit Ende 2015 ist die Verbraucherzentrale in Bonn-Tannen-

busch unterwegs: „Verbraucherinformation geht in die Quartie-

re“ – das Motto des bundesgeförderten Projekts für mehr Ver-

braucherschutz in strukturell benachteiligten Stadtquartieren

ist dabei Programm. Denn die beiden Mitarbeiterinnen sind in

Bildungsveranstaltungen und mit Vorträgen, aber auch mit In-

foständen und bei Veranstaltungen vor Ort – und haben dabei

Wissenswertes zu aktuellen Verbraucherthemen „im Gepäck“.

Das Netz der Angebote wird in enger Zusammenarbeit mit ande-

ren örtlichen Akteuren, mit Vereinen und Verbänden geknüpft.

Kooperationen mit mehr als 30 örtlichen Organisationen sind

schon ein Jahr nach Projektstart auf den Weg gebracht – über

Sprachgrenzen hinweg. In 18 Bildungsveranstaltungen wurden

336 Teilnehmende gezählt. Und in 63 weiteren Veranstaltungen

gab es darüber hinaus handfeste Informationen rund um den

Verbraucheralltag – vom Haken im Handyvertrag bis zum unter-

geschobenen Stromliefervertrag an der Haustür. Insgesamt pro-

fitierten 2.012 Stadtteilbewohner von dem fachkundigen Rat der

Verbraucherzentrale. In einer wöchentlichen Sprechstunde gab

es direkte Unterstützung – oder Ratsuchende wurden je nach

Anliegen gezielt an die Bonner Beratungsstelle oder andere Ko-

operationspartner gelotst.

Die beiden Mitarbeiterinnen im Projekt sind inzwischen bei Tan-

nenbuschern geschätzte Ansprechpartnerinnen. Die übrigens

nicht nur mit Angeboten auf die Menschen zugehen, sondern

auch deren Hinweise auf aktuell im Quartier grassierende Ma-

schen aufgreifen: Als unseriöse Geschäftemacher an der Haus-

tür auf Kundenfang gingen, war der Fingerzeig darauf für die Ver-

braucherzentrale Anstoß, in kürzester Zeit eine mehrsprachige

Postwurfsendung aufzulegen, in der vor den dubiosen Machen-

schaften gewarnt wurde.

Das zweijährige Projekt wird gefördert durch das Bundesministe-

rium der Justiz und für Verbraucherschutz.

l www.verbraucherzentrale.nrw/quartiersinformation-bonn

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Verbraucherzentrale in Bonn | Jahresbericht 2016 | Seite 11

Am Tag der Erstsemestereinführung der Universität Bonn stand für

Studierende auch das Thema Rundfunkbeitrag auf dem „Stunden-

plan“. Das Team der Verbraucherzentrale hatte ein Informationspaket

geschnürt, um hier beim Start ins Studentenleben auf Nummer sicher

zu gehen. Denn vielfach war unklar, dass Bafögempfänger nicht auto-

matisch befreit werden, sondern zunächst einen Antrag auf Befreiung

stellen müssen.

Im Juli 2016 war die Godesberger Innenstadt ein Treffpunkt für Familien.

Am Stand der Verbraucherzentrale konnten Kinder und Jugendliche an

einem Glücksrad Fragen beantworten. Eine kleine „Belohnung“ winkte,

wer da mit Verbraucherwissen punkten konnte. Erwachsene informier-

ten sich derweil über die Arbeit der Verbraucherzentrale.

Rundgang mit Pressevertretern im Stadtteil Bonn-Auerberg: Celia

Schütze, Geschäftsführerin der Bonner Energie Agentur, dem stellver-

tretenden Bezirksbürgermeister Wolfgang Maiwaldt und Energiebera-

ter Stephan Herpertz (von links). Foto: Kollaxo

Energetische Quartiersberatung

Bereits zum vierten Mal führten die Verbraucherzentrale und die

Bonner Energie Agentur gemeinsam eine „Energieberatung im

Quartier“ durch. Bisher haben insgesamt 165 Haushalte dieses

Angebot einer besonders günstigen „Energieberatung bei Ihnen

zu Hause“ in Anspruch genommen. In 2016 hatten die Partner

das Stadtgebiet Bonn-Auerberg wegen seiner hohen Anzahl an

Ein- und Zweifamilienhäusern für die Quartiersberatung ausge-

sucht. Denn hier schlummert ein großes Potenzial für kleine und

große Sanierungsmaßnahmen. Eine weitere Besonderheit in die-

sem Aktionsgebiet: der Ausbau des Fernwärmenetzes.

An Infoständen und bei Vorträgen im Haus der Bildung und der

Bonner Energie Agentur wurde Hausbesitzern das Angebot vor-

gestellt.

Verbraucherzentrale auf dem Campus In Godesberg vor Ort

Mehr Wert schenken

Mehr Wert schenken – unter diesem Motto warb die Verbraucherzentrale im Dezember in Bonn für mehr Nachhaltigkeit in der Weih-

nachtszeit. Im Mittelpunkt standen leicht umzusetzende Tipps, wie jeder mit Freude schenken und feiern und zugleich Umwelt und

Klima etwas Gutes tun kann. So hatte ein in der Beratungsstelle aufgestellter Weihnachtsmann gleich einen nützlichen Hinweis parat:

von umweltfreundlicher Dekoration über nachhaltige Präsente bis hin zum klimafreundlichen Festessen.

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