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Z&P / 561 Studienauftrag Dorf Root / Texte / Bericht der Beurteilung 10.06.2010 Zai & Partner, Ruedi Zai dipl. Arch. ETH SIA SWB, Zugerstrasse 53, 6340 Baar, 041 760 66 88, [email protected] Gemeinde Root Denkmalpflege des Kantons Luzern Erbengemeinschaft Viktor Petermann Verschiedene Grundeigentümer Studienauftrag DORF ROOT Bericht der Beurteilung 10.06.2010

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Gemeinde Root Denkmalpflege des Kantons Luzern Erbengemeinschaft Viktor Petermann Verschiedene Grundeigentümer Studienauftrag DORF ROOT

Bericht der Beurteilung 10.06.2010

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Inhaltsverzeichnis Seite A Aufgabe des Studienauftrages 4 A1 Ausgangslage 4 A 1.1 das Dorf 4 A 1.2 die Kantonsstrasse 4 A 1.3 das Gasthaus Rössli 4 A 1.4 das Gemeinsame 5 A 2 Ziel des Studienauftrages 5 A 3 Gasthaus Rössli 5 A 4 Planungsperimeter 6 B Allgemeine Bestimmungen 7 B 1 Veranstalterin 7 B 2 Verfahren 7 B 3 Vorbereitung des Projektwettbewerbes, Vorprüfung 7 B 4 Teilnehmer des Studienauftrages 7 B 5 Beurteilungsgremium 8 B 6 Weiterbearbeitung P1 8 B 7 Weiterbearbeitung P2 8 C Programm 9 C 1 Richtplan, Perimeter 1 9 C 2 Bebauungsstudie, Perimeter 2 9 C 2.1 Nutzungen 9 C 2.2 Erschliessung 9 C 2.3 Die öffentliche Hand 10 C 2.4 Rad-Gehweg, Grenzbereinigung 10 C 2.5 Bedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner von Root 11 C 2.6 Gasthaus Rössli und der allfälligen Erweiterung 11 C 2.7 Grundstücke der verschiedenen Grundeigentümer 11 D Verfahren 12 D 1 Einladung 12 D 2 Fragenbeantwortung 12 D 3 Abgabe der Projekte und Modelle 12 D 4 Vorprüfung 12 D 4.1 Vorprüfung in Bezug auf die Einhaltung der Bauordnung 12 D 4.2 Vorprüfung in Bezug auf die Kriterien des vif 12 D 4.3 Vorprüfung auf Vollständigkeit und Fomelles 12 D 4.4 Bericht der Vorprüfung 12 E Beurteilung und Entscheid 13 E 1 Bewertungskriterien für den Richtplan Perimeter P 1 13 E 2 Bewertungskriterien für die Bebauungsstudie Perimeter P 2 13 E 3 Beurteilung, Entscheid 14 E 4 Entscheid zur Weiterbearbeitung 15 E 5 Empfehlungen des Beurteilungsgremiums 15 E 6 Öffentliche Beurteilung 16 E 7 Öffnen der Verfasserkuverts 17 E 8 Unterschriften des Beurteilungsgremiums 17

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Projektbeschriebe 18 Der Bericht befindet sich auch auf dem Netz unter:

www.gemeinde-root.ch und www.archzai.com Projekt Nr. 3, Strassendorfgartenstadt 18 bühler & wicki architekten ag, Root Bischof Gruber Architen ETH SIA, Zürich dovéplan ag, Luzern Verkehrsplaner Peter Vescoli, Geozug Ingenieure AG, Baar Projekt Nr. 1, Caballus 21 Artur Bucher, Luzern Sepp Rothenfluh, Luzern

Projekt Nr. 6, Pot-au-feu 24 Frank Lüdi dipl. Architekt ETH SIA, Luzern Elmiger Tschuppert Architekten GmbH, Luzern

Projekt Nr. 2, CA! ROSSA 27 Hofer & Kaeslin Architekten, Luzern Projekt Nr. 4, Schwarm 30 höingvoney Architekten BSA ETH SIA, Luzern

Projekt Nr. 5, Rooter Sandstein 33 Architekturbüro Kretz, Luzern CD mit 36 Bericht der Beurteilung 10.06.201 Unterlagen der Vorprüfung Projektdaten und Kennzahlen Modellfotos Projektpläne

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A Aufgabe des Studienauftrages A 1 Ausgangslage A1.1 das Dorf Das ursprüngliche Bauerndorf Root, sehr schön zwischen der Reuss und dem Rooterberg gele-gen, hat sich dank der guten Lage an der Verbindungsstrasse von Zürich nach Luzern mit dem Bau der Kantonsstrasse und der Eisenbahn ab der Mitte des 19. Jahrhunderts baulich stark ent-wickelt. Die vielen Ansiedlungen der Industrie, des Gewerbes und des Dienstleistungssektors in der Region, die vielen neuen Einwohner, sowie die starke Zunahme des Verkehrsaufkommens haben den Charakter des Dorfes in den letzten Jahrzehnten intensiv verändert. Die Gemeinde Root hat heute 4'300 Einwohner und bietet ca. 4'000 Arbeitsplätze. 800 Kinder besuchen die Schulen in Root. A1.2 die Kantonsstrasse Mit dem Bau der Kantonsstrasse (1851-55, 1930 und 1966 erweitert), die zwischen Ebikon und Root parallel zur alten Landstrasse geführt wurde, ist die Strasse zu einem dominierenden Ele-ment im Dorf Root geworden - mit allen Vor- und Nachteilen. Aktuelle Umstände eröffnen der Gemeinde Root nun die Chance, die Ortsentwicklung positiv zu beeinflussen: 2011 wird der neue Autobahnanschluss Buchrain sowie der Zubringer Rontal als neue Zubrin-gerachse ins Rontal eröffnet. Dadurch wird sich die Verkehrsbelastung in Root deutlich verrin-gern.. Die Ortsdurchfahrt soll gestalterisch aufgewertet, der Verkehr verstetigt und die Aufent-haltsqualität für Fussgänger verbessert werden. Es ist vorgesehen, das Bauprojekt Anfang 2010 öffentlich aufzulegen und die Umsetzung nach Inbetriebnahme des Zubringers Rontal in Angriff zu nehmen. A1.3 das Gasthaus Rössli Das Gasthaus Rössli steht an der seit dem Mittelalter bezeugten Wegverbindung zwischen Zug und Luzern inmitten des Ortskerns von Root. Es wurde gemäss Urkunden und Datierungen am Bauwerk selber 1751 von Anton Petermann, Ammann und Leutnant, als Gasthaus mit Tavernen-recht errichtet. Der mächtige, hölzerne Blockbau ist in der Grossform eng mit der Typologie des barocken Innerschweizer Bauernhauses verwandt. Das strassenseitige, repräsentativ gestaltete Portal im Sockelgeschoss und die grosszügigen Geschosshöhen weisen deutlich auf die Nutzung als Wirts- und Gasthaus hin. In den Räumen des 1. Obergeschosses sind wesentliche Teile der spätbarocken und klassizistischen Ausstattungen erhalten geblieben. Das Gasthaus Rössli hat eine bewegte Vergangenheit (siehe Berichte im Anhang) und befindet sich bis heute im ununter-brochenen Besitz der Erbauerfamilie. Im Jahr 1877 wird der bereits 1868 erwähnte Saal des Gasthofs ersetzt. 1926/28 wird auf der Südwestseite des Kernbaus ein neuer Tanz- und Theatersaal, zusätzliche Gästezimmer und ein neues Bühnenhaus gebaut. Dieser Saalanbau wurde 1997 abgebrochen, doch die geplanten Neubauten konnten nie realisiert werden. Seit über 10 Jahren steht das Rössli leer. Im Dorfkern und Ortsbild von Root ist der an der Einmündung der Neuen Perlenstrasse in die Kantonsstrasse gelegene, imposante Gasthof bis heute ein ortsbaulicher Schlüsselbau geblie-ben. Es handelt sich um eines der ältesten Gebäude, das im Gemeindegebiet noch erhalten ist. Als Gasthof des 18. Jahrhunderts mit wertvoller bauzeitlicher Bausubstanz steht das Gasthaus Rössli aufgrund seiner herausragenden ortsgeschichtlichen und bauhistorischen Bedeutung und der einzigartigen familiengeschichtlichen Kontinuität seit 1998 unter dem Denkmalschutz des Kan-tons Luzern.

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A1.4 das Gemeinsame Verschiedene Umstände, so insbesondere der Bau eines Autobahnanschlusses in Buchrain (Fertigstellung 2011), der eine Neugestaltung der Luzernerstrasse erlaubt, und der Wille der Ei-gentümerfamilie, das Rössli zu erhalten und zu sanieren, schaffen eine günstige Ausgangslage für ein koordiniertes und synergetisches Vorgehen. Der Gemeinderat ist bereit, zusammen mit den Eigentümern die sich für Root bietende Chance zu packen und mit einer vom Rössli ausge-henden Aufwertung des Dorfkerns die Identität der Gemeinde zu stärken. Mit dem Einbezug der Liegenschaft Parzelle 127 in eine übergeordnete Planung kann der Erhal-tung des Baudenkmals Gasthaus Rössli eine neue wirtschaftliche Basis gegeben werden. Die interessierten und bauwilligen Eigentümer der Nachbarliegenschaften haben die Gelegenheit, ihre Interessen in die Konzeption einfliessen zu lassen und ihre Liegenschaften in diesem Rah-men gut zu erschliessen und allenfalls zu erneuern. A 2 Ziel des Studienauftrages Mit dem Studienauftrag soll die Grundlage für einen Richtplan für die Dorfzone A entwickelt wer-den. Die Dorfzone A dient der Erhaltung des Dorfkernes und der guten Eingliederung von Neu- und Umbauten ins Dorfbild und in den Strassenraum (Siehe F, Baurechtliche Bedingungen). Gesucht sind Konzepte und Ideen, wie die Dorfzone aufgewertet werden kann. Für ein engeres Gebiet, den Ortsteil Dorf, ist ein Bebauungskonzept vorzuschlagen, das den Dorfkern erlebbar macht und stärkt, den Kulturobjekten ihren angemessenen Platz einräumt und ihren Bestand langfristig sichert. Das Bebauungskonzept muss etappierbar sein und auf die ver-schiedenen Bedürfnisse der Eigentümer reagieren können. Es sind Nutzungen vorzuschlagen, welche an diesem Ort wirtschaftlich und selbsttragend realisierbar sind. Das Bebauungskonzept wird nach dem Abschluss des Studienauftrages nach einem weiteren Planungsschritt in einem Gestaltungsplan rechtlich verbindlich festgelegt. A 3 Gasthaus Rössli Das Projekt soll sicherstellen, dass das Kulturobjekt Gasthaus Rössli mit seiner gesunden Bau-substanz erhalten bleibt und einer massvollen Nutzung zugeführt werden kann, welche mit einer Restaurierung nach denkmalpflegerischen Grundsätzen zu vereinbaren ist. Das Rössli soll wieder ein Ort der Identifikation im Dorf Root werden. Das Gebäude des Gasthaus Rössli kann, so wie es einmal war, wieder als freistehender Baukör-per konzipiert, oder so wie es ebenfalls für viele Jahre war, mit einem Anbau ergänzt werden. Wichtig ist, dass das Gebäude seine Funktion als Schlüsselbau von Root ausspielen kann und der Dorfkern wieder spürbar wird. Massgebend ist das ortsgestalterische Konzept, das für diesen Ort vorgeschlagen wird und die Kompatibilität von Nutzung und denkmalpflegerischem Umgang mit dem Baudenkmal (Anhaltspunkt hierfür bildet die Nutzungsstudie von 2007, vgl. Anhang). Gesucht wird ein Projekt, das mit Neubauten, die in der Massstäblichkeit und der Baudichte der dörflichen Kernsituation angepasst sind und einer Aussenraumgestaltung, welche die öffentlichen und privaten Bereiche verflechtet, eine Einheit mit den bestehenden, benachbarten Gebäuden bildet. Die Qualitäten der bedeutenden historischen Bauten (Kulturobjekte) und der Neubauvor-schläge sollen zu einer gegenseitigen Aufwertung und zu einer Stärkung der Attraktivität des Dorfkerns führen. Die Baudichte im Ortsteil Dorf ist mit dem Studienauftrag auszuloten. Nur eine Lösung, welche die Wirtschaftlichkeit nachweisen kann, hat die Chance für eine Reali-sierung. Mit dem Einbezug und der geschickten Platzieren von Bauvolumen auf Teilen der Par-zelle GS 127 besteht die Chance, die Restaurierung eines wertvollen Baudenkmals zu finanzie-ren.

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A 4 Planungsperimeter

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B Allgemeine Bestimmungen B 1 Veranstalterin Die Erbengemeinschaft Viktor Petermann veranstaltet den Studienauftrag als Eigentümerin der Parzellen Nr. 84, Nr. 127 und Nr. 165 und ist im Preisgericht vertreten. Finanziell beteiligt und im Preisgericht mit einer Vertretung präsent, sind die interessierten Eigen-tümer der Nachbarparzellen Nr. 85, Nr. 87, Nr. 88, Nr. 89, Nr. 139, Nr. 65, Nr. 814, Nr. 713, und Nr. 895. Die am Studienauftrag engagierten Eigentümer der Nachbarparzel-len des Rösslis nehmen als Berater an der Beurteilung teil. Finanziell beteiligt und im Preisgericht vertreten sind die Gemeinde Root und die Denkmalpflege Luzern. B 2 Verfahren Es handelt sich um einen Studienauftrag auf Einladung. Es gilt die Ordnung SIA 142 (1998). Das Verfahren wird anonym durchgeführt. Das vorliegende Programm und die Fragenbeantwortung sind für die Veranstalter, die Teilneh-menden und das Beurteilungsgremium verbindlich. Durch die Abgabe eines Entwurfes anerkennen alle Beteiligten dieses Programm und den Ent-scheid des Preisgerichtes in Ermessensfragen. Gerichtsstand ist Root, die ordentlichen Gerichte sind zuständig. Das Amtsgericht ist in Luzern. Das Studienauftragsverfahren erlaubt es dem Gemeinderat Root den Richtplan im Direktauftrag zu vergeben. B 3 Vorbereitung des Studienauftrages, Vorprüfung Die Vorbereitung und Vorprüfung des Studienauftrages besorgen Ruedi Zai, Zai & Partner Archtitekten, Zugerstrasse 53, 6340 Baar, 041 760 66 88, [email protected] in Zusammenarbeit mit James Sattler, dem Gemeindeammann von Root, Claudia Bachmann, Bauamt Gemeinde Root, Roger Nicolas Strub, dem Gebietsdenkmalpfleger, Daniel Ender, dem Projektleiter Strassenbau, Verkehr und Infrastruktur (vif), und den Grundeigentümern. B 4 Teilnehmer des Studienauftrages Für die Bearbeitung des Studienauftrages haben folgende Architekturbüros und Arbeitsgemein-schaften zugesagt: Richard Kretz Architekturbüro, Luzern ARGE Artur Bucher + Sepp Rothenfluh, Luzern ARGE Elmiger Tschuppert + Frank Lüdi, Luzern ARGE Bühler & Wicki, Root + Bischof Gruber, Zürich + Dové Plan AG, Luzern Hofer & Käslin Architekten, Luzern Höing Voney Architekten, Luzern Den eingeladenen Architekturbüros wird empfohlen, sich mit einem Landschaftsarchitekten zu-sammen zu schliessen.

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B 5 Beurteilungsgremium Vorsitz: Hans Cometti Sachbeurteilung: James Sattler Gemeindeammann Root Urs Petermann Vertreter Erbengemeinschaft Viktor Petermann Josef von Büren-Waser Vertreter der Grundeigentümer, Ersatzmitglied Eigentümer GS 85, 895 Fachbeurteilung: Hans Cometti Architekt ETH SIA BSA, Luzern Roger Nicolas Strub Kantonale Denkmalpflege Luzern Christoph Fahrni Landschaftsarchitekt, Luzern Ruedi Zai Architekt ETH SIA SWB, Baar, Ersatzmitglied Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht: Annelies Wicki-Petermann Erbengemeinschaft Viktor Petermann GS 84, 127, 165 Regula Fabel-Petermann Erbengemeinschaft Viktor Petermann GS 84, 127, 165 Brigitte Brechlin-Petermann Erbengemeinschaft Viktor Petermann GS 84, 127, 165 Franz Sidler-Fankhauser Eigentümer GS 87, GS 89 Willy Bolt-Lay Eigentümer GS 88 Walter Erhart-Rem Eigentümer GS 88 Wohnbaugenossenschaft Pro Familia Root vertreten durch Alois Schmidli und Patrick Meier Eigentümer GS 65, 814 Wohnbaugenossenschaft Pro Familia Root vertritt GS 713, der Eigentümerin Rosa Herzog-Fischbach Hans Robert Bründler Erbengemeinschaft Hans Bründler sel. GS 139 Adelheid Käslin-Bründler Erbengemeinschaft Hans Bründler sel. GS 139 Sibylle Steiner-Bründler Erbengemeinschaft Hans Bründler sel. GS 139 Fachexperten die für partielle Fragen beigezogen werden können: Daniel Ender, Verkehr und Infrastruktur (vif), Projektleiter Strassenbau, Kriens Inan Cüneyd, Raumplaung und Wirtschaft Luzern Rawi, Gebietsmanager Walter Wanner, Raumplaner Gemeinde Root, Sursee B 6 Weiterbearbeitung P1 Die Gemeinde Root beabsichtigt, den Verfassern des vom Preisgericht empfohlenen Projektes die Ausarbeitung des Richtplanes für die Dorfzone A nach dem Abschluss des Studienauftrages direkt zu übertragen. B 7 Weiterbearbeitung P2 Die Erbengemeinschaft Viktor Petermann und die beteiligten Grundeigentümer beabsichtigen, nach Abschluss des Studienauftrages, den Verfassern des vom Preisgericht empfohlenen Projek-tes die Ausarbeitung des Gestaltungsplanes für ihre Grundstücke zu übertragen. Die Grundeigentümer im Perimeter P2 entscheiden sich nach dem Abschluss des Studienauftra-ges über die Beteiligung an der Ausarbeitung des Gestaltungsplanes. Die Realisierungstermine der Bauten und Umbauten werden erst nach dem Vorliegen des rechtsgültigen Gestaltungsplanes entschieden.

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C Programm C 1 Richtplan, Perimeter 1 Es sind Nutzungen vorzuschlagen, welche in Root eine wirtschaftliche Basis und Entfaltungsmög-lichkeit haben. Die vorhandenen Eigentumsverhältnisse sind zu respektieren. Besondere Bedürfnisse oder geplante Neubauten sind nicht bekannt. Für den Richtplan sind Aussagen zum Erscheinungsbild des Ortsteiles zu machen. Es sind Vor-schläge auszuarbeiten und Massnahmen vorzuschlagen, welche den Charakter des Ortes stär-ken. Der Richtplan wird vom Gemeinderat erlassen. Gemäss Bau- und Zonenreglement der Ge-meinde Root, 17.12.2002, Art. 4 gilt für die Dorfzone A D-A folgendes: siehe F 1.1 Baurechtliche Bedingungen. C 2 Bebauungsstudie, Perimeter 2 C 2.1 Nutzungen Mit dem Studienauftrag wird das maximal mögliche Volumen unter den vorhandenen baurechtli-chen Bedingungen auf den verschiedenen Parzellen ausgelotet. Zur Berechnung der AZ gelten die Angaben in der Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern, SLR Nr. 736 vom 27.11.2001, Ausgabe 01.01.2009: 43 Bauziffern Seite 4 – 7 §8 - §16. §9 Die Gemeinde Root wendet den Berechnungsfaktor 1 an. W3 AZ 0.45 Möglicher max. Bonus bei sehr guter Lösung 15% Bonus wenn Minergie Bauten 5% Total 20% von 0.45 0.09 max AZ bei sehr guter Lösung 0.54 GsW AZ 0.75 Möglicher max. Bonus bei sehr guter Lösung 15% Bonus wenn Minergie Bauten 5% Total 20% von 0.75 0.15 max AZ bei sehr guter Lösung 0.90 Wohnanteil beachten Spezielle Regelung für die Parzelle GS127 Infolge einer Vereinbarung mit der Gemeinde aus dem Jahre 1992, anlässlich der Landabtretung und des Landtausches beim Bau der Neuen Perlenstrasse, kann für die Berechnung der Ausnüt-zung die Grundstücksfläche um 10% erhöht werden: GS 127, Teil GsW, 1!217 m2 + 121.7 m2 = 1'338,7 m2 GS 127, Teil W3, 2'754 m2 + 275,4 m2 = 3'029,4 m2 GS 127 3'971 m2 + 397,1 m2 = 4'368,1 m2

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Dorfzone A Keine Angaben zur AZ, die AZ wird über das Projekt ausgelotet und vom Gemeinderat bestimmt. Die Geschoss Anzahl darf im Gestaltungsplan höchstens ein Vollgeschoss vom massgebenden Zonen- oder Bebauungsplan abweichen. C 2.2 Erschliessung Für sämtliche Baufelder, Parzellen ist die Erschliessung klar nach zuweisen und aufzuzeigen. Die bestehenden Privatstrassen können allenfalls umgelegt werden. C 2.3 Die öffentliche Hand hat für das Gebiet zur Zeit keine Nutzungsbedürfnisse anzumelden. Für die Bushaltestellen sind die notwendigen Infrastrukturen bereit zu stellen, wie geschützte Warteorte. C 2.4 Rad – Gehweg, Grenzbereinigung Der Rad-Gehweg parallel zur Luzernerstrasse auf der Rückseite des ehemaligen Restaurant Rössli muss sicher gestellt werden. Die genaue Linienfürung im Perimeter des Studienauftrages ist den Projektverfassern überlassen.

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Für die Grenzbereinigung, Flächentausch im Bereich des ehemaligen Bühnenhauses GS 774 ist für die Parzellen GS 84, GS 774 evt. GS 713 mit dem Projekt ein Vorschlag auszuarbeiten. Das Gemeinde eigene Land GS 774 kann ein Teil des Radweges werden. C 2.5 Bedürfnis der Einwohnerinnen und Einwohner von Root Gesucht sind in der Gemeinde Root Wohnungen, die für ältere Personen erschwinglich und at-traktiv sind. Begleitetes Wohnen ist ein Thema, wobei zur Zeit keine Trägerschaften involviert sind. Im Studienauftrag vorgeschlagene Wohnungen können in einer weiteren Phase für diese Interessengruppen weiterentwickelt werden. C 2.6 Gasthaus Rössli und die allfällige Erweiterung Gesucht sind Nutzungen welche die vorhandene Struktur respektieren und mit den Zielen der Denkmalpflege vereinbar sind. Gemeinsam mit den Bauten auf der Parzelle Nr. 84, 127 und 165 sind die Anlagekosten selbstra-gend zu finanzieren. Es sind keine Präferenzen für Nutzungen vorhanden. Die Tragfähigkeit für eine Gaststätte ist fraglich, jedoch nicht ausgeschlossen. C 2.7 Grundstücke der verschiedenen Grundeigentümer Der Situation entsprechend sind Nutzungen vorzuschlagen, welche an diesem Ort eine selbsttra-gende Realisierung erlauben. Die einzelnen Parzellen der verschiedenen Grundeigentümer sind optimal zu nutzen. Die Realisierung soll in unabhängigen und die Eigentümerverhältnisse respektierenden Teilen erfolgen können. Sinnvolle Zusammenlegungen von Parzellen sind vorzuschlagen. Die Erschliessung der einzelnen Baufelder ist aufzuzeigen. C 2.7.1 GS 87, GS 89 Für die von GS 89 gut erreichbaren Tiefgaragenplätze werden auf der GS 87 erwartet. Die Parzelle GS 87 wird rückwärtig erschlossen. Der Eigentümer der GS 87 hofft, dass seine Liegenschaft mit gut zugänglichen Parkplätzen, zu-sammen mit der GS 89, aufgewertet wird. Die Parkplätze werden von Osten her erschlossen. Oder mit anderen Worten: Der Eigentümer von GS 87 und 89 erwartet einen sinnvollen Ersatz für seine bestehenden 6 Garagen in einer Tiefgarage, welche eine gute Verbindung zum bestehen-den Wohnhaus aufweist. Der Eigentümer stellt sich vor, dass eine Tiefgarage für verschiedene Parzellen geplant werden könnte. Bei einer neuen Situation ist auf die sinnvolle Erschliessung der Parzellen zu achten. C 2.7.2 GS 89, GS 895, GS 713 Ein gemeinsames Projekt über beide Parzellen ist denkbar. C 2.7.3 GS 65, GS 814, Pro Familia Der Abbruch des Dorfheimes steht nicht im Vordergrund, der Bau von neuen Alterswohnungen kann jedoch geprüft werden. Das bestehende Dorfheim ist in gutem Zustand und kann ein wichtiger Baustein wie das Rössli im Ortsteil sein. Die Pro Familia verfügt über ein Vorkaufsrecht der Parzelle 713, Herzog und vertritt die Eigentü-mer der GS 713 beim Studienauftrag. C 2.7.4 GS 139 Es wird eine Wohnnutzung vorgesehen. Das Grundstück ist auch geeignet für Alterwohnungen. Ateliers soweit die Zone erlaubt, sind möglich. Beim Gebäude Eisenhammer handelt es sich um kein schützenswertes Gebäude. Das Grundstück Nr. 139 GB Root muss auch selbständig – ohne Miteinbezug von benachbarten Grundstücken – überbaubar bleiben.

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C 2.7.5 GS 86 Der Eigentümer der GS 86 beteiligt sich nicht am Studienverfahren. Der Landstreifen von GS 86, ist für Lösungen mit den direkten Nachbarn GS 85 und GS 87 bila-teral für neue Lösungen verhandelbar. (Zusage des Eigentümers GS 86, 16.02.2010)

D Verfahren D 1 Einladung Anfangs Januar 2010 haben die sechs eingeladenen Architekturbüros und Arbeitsgemeinschaf-ten ihre Zusage schriftlich zugesagt. D 2 Fragenbeantwortung Bis zum 5. Februar 2010 sind 91 Fragen eingegangen, Am 22. Februar 2010 werden die Antwor-ten der Fragen und ergänzende Unterlagen den Projektteams zugestellt. D 3 Abgabe der Projekte und Modelle In der vorgegebenen Frist werden die sechs Projektvorschläge und Modelle zur Beurteilung ein-gereicht. D 4 Vorprüfung Die eingereichten Projekte werden von 1 bis 6 nummeriert. Die Reihenfolge ist zufällig. D 4.1 Vorprüfung in Bezug auf die Einhaltung der Bauordnung Zusammen mit Claudia Bachmann vom Bauamt der Gemeinde Root werden die Kriterien festge-legt welche für diese Projektierungsschärfe relevant sind. Im Wesentlichen sind es die Gebäude-höhen, die Gebäudelängen, die Grenzabstände gegenüber der Nachbarschaft und der Strassen sowie die Anzahl der erforderlichen Parkplätze. Es werden verschiedene Verstösse registriert, welche erst bei der Beurteilung gewichtet werden. D 4.2 Vorprüfung in Bezug auf die Kriterien des vif (Verkehr und Infrastruktur Luzern) Zusammen mit Daniel Ender vom vif werden alle sechs Projekte geprüft auf die Belange im Zu-sammenhang mit dem Verkehr. Die festgestellten Verstösse und Mängel können im Rahmen des Gestaltungsplanverfahrens bearbeitet und gelöst werden. Die Verstösse und Mängel werden anlässlich der Beurteilung gewichtet. D 4.3 Vorprüfung auf Vollständigkeit und Formelles Die Vorprüfung zeigt, dass die Bedingungen und Vorgaben eingehalten werden und einen fairen Vergleich unter den sechs Projekten zulassen. D 4.4 Bericht der Vorprüfung Dem Beurteilungsgremium wird zu Beginn der Beurteilung ein Dossier mit den Feststellungen der Vorprüfung, die Zusammenstellung der Projektdaten (anrechenbare Geschossflächen, Anzahl Wohnungen, Gewerbeflächen, Parkplätze) und die Daten der einzelnen Grundeigentümer abge-geben.

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E Beurteilung und Entscheid Das Gremium ist am 26. Mai und am 27. Mai 2010 zur Beurteilung zusammen gekommen. Von den beratenden Mitgliedern, den Grundeigentümern der Wohnbaugenossenschaft Pro Fami-lie, liessen sich Alois Schmidli und Patrick Meier entschuldigen und liessen sich vertreten durch Bruno Stirnimann aus Root. Die Vorprüfung wurde zur Kenntnis genommen und dem Antrag der Vorprüfung stattgegeben, dass sämtliche Projekte zur Beurteilung zugelassen sind und den Projektteams die zugesagte Vergütung zustehen. E 1 Bewertungskriterien für den Richtplan über die Dorfzone A, Perimeter P 1 Entwurfsidee und Projektaussage - Lage und Anordnung der Bauten

- Nutzungsvorschläge - Umgebungsgestaltung - Erschliessung aller Parzellen Kulturobjekte - Respektierung der Kulturdenkmäler und ihrer identitätsstiftenden Funktion im Dorfkern Gestaltung - Bauliche Eingliederung der Neubauten in das bestehende Ensemble - räumliche und gestalterische Qualitäten, architektonischer Ausdruck - Gliederung der Freiräume und Entwicklung der Ortsqualität Oekonomie - Wirtschaftlichkeit - Etappierbarkeit Die Reihenfolge der Aufzählung der Beurteilungskriterien stellt keine Gewichtung dar. Die Kriteri-en können bei Bedarf erweitert werden. E 2 Bewertungskriterien für die Bebauungsstudie und den Quartiergestaltungsplan Perimeter P 2 Entwurfsidee und Projektaussage - Lage und Anordnung der Bauten

- Nutzungsvorschläge - Umgebungsgestaltung - Erschliessung aller Parzellen

Gasthaus Rössli - Respektierung des Kulturdenkmals und identitätsstiftende Funktion im Dorfkern - Kompatibilität der vorgeschlagenen Nutzung mit denkmalpflegerischen Zielsetzungen - Massnahmen zur Sicherung des langfristigen Bestandes (Nutzung, Wirtschaftlichkeit) Gestaltung - Bauliche Eingliederung der Neubauten in das bestehende Ensemble - räumliche und gestalterische Qualitäten, architektonischer Ausdruck

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- Respektierung einer guten Wohnqualität und Gestaltung in einem Gesamtkonzept für al-le Teile des Planungsgebietes

- Gliederung der Freiräume und Entwicklung der Ortsqualität Nutzungen - Wohnqualität der Wohnungen mit Orientierung und Aussenraumbezug - Nutzungsmöglichkeit und Flexibilität der Wohnungen, der Arbeits- und Gewerberäume- - äussere und innere Erschliessung der Gebäude, Parkierungsmöglichkeiten mit Zufahrten Oekologie - Kompaktheit der Volumen - Orientierung Oekonomie - Wirtschaftlichkeit - Etappierbarkeit Die Reihenfolge der Aufzählung der Beurteilungskriterien stellt keine Gewichtung dar. Die Kriteri-en können bei Bedarf erweitert werden. E 3 Beurteilung und Entscheid Das Beurteilungsgremium macht sich in zwei Gruppen mit je 3 Projekten vertraut, und stellen sich gegenseitig die Projekte vor. Der Vertreter der Denkmalpflege und der Landschaftsarchitekt kon-zentrieren sich auf ihre Fachgebiete und erläutern anlässlich des Information Rundganges ihre Beobachtungen und Ansprüche. Im ersten Rundgang werden diejenigen Projekte ausgeschieden, welche vorwiegend ortsgestal-terische Mängel aufweisen: Es sind folgende Projekte: Nr. 2 CA!ROSSA, Nr. 4 Schwarm, Nr. 5 Rooter Sandstein Im anschliessenden zweiten Rundgang werden diejenigen Projekte ausgeschieden, welchen das Potential für eine fruchttragende Weiterbearbeitung im Gestaltungsplan Verfahren nicht zu-gesprochen wird. Es ist das das Projekt: Nr.6 Pot-au-feu Zur eingehenden Beurteilung verbleiben die Projekte: Nr. 1 Caballus, das weitgehend die Bedürfnisse der Eigentümer berücksichtigt, Nr. 3 Strassendorfgartenstadt, das räumlich überzeugt. Als Abschluss des ersten Beurteilungstages besichtigt das Gremium den Planungsperimeter rund um den ehemaligen Gasthof Rössli in Root. Jedes Mitglied des Beurteilungsgremiums erhält einen Satz der Planverkleinerungen im A3 For-mat. Am zweiten Beurteilungstag nimmt Daniel Ender vom vif teil. Das Beurteilungsgremium ist voll-zählig. Eine Person profitiert von der öffentlichen Beurteilung.

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Der Tag beginnt mit den Kontrollrundgang. Der Präsident des Gremiums Hans Cometti erläutert sämtliche Projekte und erklärt die Erkenntnisse des ersten Tages. Die Entscheide des Vortages werden bestätigt. Die erneute Beurteilung des Projektes Nr. 1 Caballus führt zum einstimmigen Entscheid, dass es im zweiten Rundgang ausgeschieden wird. E 4 Zur Weiterbearbeitung empfohlen Einstimmig wird beschlossen, das Projekt Nr.3 Strassendorfgartenstadt der Gemeinde Root und den Grundeigentümern zur Ausarbeitung des Richtplanes und des Gestaltungsplanes zu empfeh-len. Der dem Beurteilungsgremium zur Verfügung stehende Betrag von Fr. 5'000.- exkl. MwSt. wird dem Projekt Nr. 3 zugesprochen. E 5 Empfehlungen des Beurteilungsgremiums Das Gremium formuliert die Empfehlungen und Erkenntnisse aus dem Studienauftrag: Der Studienauftrag hat im wesentlichen sein Ziel erreicht. Es wird aufgezeigt, dass der ehemalige Gasthof Rössli zusammen mit der Parzelle GS 127 wirtschaftlich erhalten werden kann. Das re-novierte und erweiterte Rössli kann dem Ortsteil Dorf von Root eine neue Mitte geben, wovon die umliegenden Liegenschaften profitieren werden. Für die umliegenden Liegenschaften wird ein Bebauungskonzept vorgeschlagen, das den ver-schiedenen Interessen und Realisierungszeiten entsprechend weiter entwickelt werden kann. Projekt Nr. 3, Strassendorfgartenstadt

Für die Weiterbearbeitung sind aus Sicht der Jury die folgendes Punkte und Kriterien zu beach-ten, zu überarbeiten und zu ergänzen: Verkehrsregime, Zufahrten:

- im Bereich oberhalb der Strasse (Ost Bereich) müssen die Zufahrten überprüft werden - 3 mögliche Zufahrten entsprechend Wahl - Häuser an die Parkgaragen anbinden - Anlieferung, Entsorgung, Notzufahrten etc. sicherstellen - Fussgänger- und Veloverkehr - Weg- und Zufahrtsrechte prüfen - Die Fortsetzung des Dorfheimweges ins angrenzende Quartier ist zu prüfen - Etappierbarkeit der einzelnen Zustände aufzeigen - für die Wartenden auf den Bus ist lediglich an der Luzernstrasse Richtung Luzern eine

gedeckte Wartemöglichkeit vorzusehen. - Die Anzahl der Parkplätze an dieser zentralen Lage ist nach der Festlegung der Nutzung

mit den Verwantwortlichen der Gemeinde zu bestimmen. Rössliplatz / Grundstück Nr. 127:

- Gewerbeanlieferung auf und über SABA sicherstellen - Die Zufahrt von der Luzernerstrasse ist mit der GS 124 zu koordinieren - Besucherparkplätze und Einfahrt ab der Luzernerstrasse prüfen - Einfahrt und Anordnung der Tiefgarage (2-bündig anordnen, evt. in einem sep. Parkie-

rungsgeschoss) - Kellerräume fehlen - Brunnenstandort und Art des Brunnens müssen noch definiert werden

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Richtplanvorschlag: - Die im Richtplanvorschlag direkt an die Strasse (Trottoir) gestellten Bauten sind bezüg-

lich Erschliessung, Parkierung, vorstehenden Gebäudeteilen wie Reklamen, Storen etc kritisch. Mindestabstände mit dem vif klären.

- Der Richtplan soll vorallem auch aus verbalen Festlegungen bestehen. Die Plandarstel-lung ausserhalb des Gestaltungsplangebietes sollen konzeptionell behandelt werden und nicht den Eindruck eines Projektes vermitteln.

architektonische Überarbeitung Rössli plus Anbau:

- die Unterordnung des Anbaus bezüglich dem Hauptbau (Rössli) wird begrüsst - wenn weitere Abklärungen ergeben, dass eine öffentliche Nutzung nicht finanzierbar ist,

dann soll im Hauptbereich hauptsächlich Büro- und Atelier-, im Anbau Wohnnutzung vorgesehen werden.

- eine gewerbliche Nutzung im Sockel des Rössli und Anbaus ist wünschenswert und ist zu prüfen

- Erschliessung zwischen Hauptbau und Anbau ist gut gelöst Grundstück Nr. 85

- Anstelle der bestehenden Liegenschaft GS 85 ist ein Neubau zu konzipieren. Die Ge-bäudeabmessungen sind in Zusammenarbeit mit den Eigentümern der GS 84 zu opti-mieren.

Grundstück Nr. 87, 88

- Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung dieser Grundstücke sind zu erarbeiten Allgemeines

- Aus Sicht aller beteiligter Grundstückseigentümer wird entsprechend der Lage der ein-zelnen Gebäude ein möglichst grosser Wohnanteil gewünscht.

E 6 Oeffentliche Beurteilung Die Beurteilung durch das Beurteilungsgremium wird öffentlich durchgeführt, um interessierten Kreisen der Bevölkerung einen Einblick in die Beurteilung zu ermöglichen. Vorgesehen ist eine freie Teilnahme des Publikums als Zuhörende an den Beurteilungen des Beurteilungsgremiums , jedoch ohne Diskussion mit dem Beurteilungsgremium. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Studienauftrages, sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben von dieser öffentlichen Beurteilung fernzubleiben, da die Anonymität gewahrt bleiben muss. Hinweise für die öffentliche Jurierung unter www.sia.ch/142i Die öffentliche Beurteilung wird nur am zweiten Beurteilungstag von einer Person genutzt, welche den Einblick in die Arbeit sehr schätzte. Von den als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht eingeladenen Eigentümerinnen und Eigentü-mern nahmen drei Personen jeweils für einen halben Tag teil. Nach den Organisatorischen Belangen werden die Verfasserkuverts geöffnet. Die Beurteilung endet um 12.30 Uhr.

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E 7 Öffnen der Verfasserkuverts Das Öffnen der Verfasserkuverts zeigt folgende Verfasserinnen und Verfasser der Projekte: Zur Weiterbearbeitung empfohlen:

Projekt Nr. 3, Strassendorfgartenstadt

bühler & wicki architekten ag, Root und Bischof Gruber Architekten ETH SIA, Zürich und dovéplan ag, Luzern und dem Verkehrsplaner Peter Vescoli, Baar

2. Rundgang:

Projekt Nr. 1, Caballus

Artur Bucher, Luzern und Sepp Rothenfluh, Luzern

Projekt Nr. 6, Pot – au – feu

Frank Lüdi dipl. Architekt ETH SIA, Luzern und Elmiger Tschuppert Architekten GmbH, Luzern

1. Rundgang:

Projekt Nr. 2, CA ! ROSSA

Hofer & Kaeslin Architekten, Luzern

Projekt Nr. 4, Schwarm

höingvoney Architekten BSA ETH SIA, Luzern

Projekt Nr. 5, Rooter Sandstein

Architekturbüro Kretz, Luzern

E 8 Unterschriften des Beurteilungsgremiums

Root, 27.05.2010

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Projekt Nr. 3, Strassendorfgartenstadt bühler & wicki architekten ag, Root und Bischof Gruber Architekten ETH SIA, Zürich

Landschaftsarchitekten dovéplan ag, Luzern

Verkehrsplaner Peter Vescoli, Geozug Ingenieure AG, Baar Das Projekt wird zur Bearbeitung des Richtplanes und des Gestaltungsplanes empfohlen

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Die Projektverfasser denken die gewachsene Strassendorfstruktur von Root weiter und entwik-keln daraus einen Richtplanvorschlag, der die Körnung des Ortes aufnimmt und mit entsprechend genügender Flexibilität weiterführt. Dies obwohl im südlichen Bereich des Planungsperimeters ein Vorschlag für den Ersatz der Bauten entlang der Luzernerstrasse fehlt, und die Bauten 2 und 3 wohl ortsbaulich richtig, aber gemäss heutiger Gesetzgebung zu nah an der Hauptstrasse ste-hen. Die vorgeschlagenen Neubauten, sowohl oberhalb wie unterhalb der Strasse, generieren durch ihre Stellung und Situierung attraktive Aussenräume mit unterschiedlichen räumlichen Definitio-nen und entsprechenden Qualitäten. Beim Einmünder der neuen Perlenstrasse entsteht ein akti-ver Geschäftsvorplatz „Rössliplatz“, dessen Raum zusammen mit dem Neubauvolumen und dem Rössli mit Anbau über die Strasse hinweg wirkt. Hinter dem erweiterten Rössli entsteht zusam-men mit dem für „Wohnen im Alter“ gedachten Wohnhaus ein vielseitig nutzbarer, ruhiger „Dorf-garten“. Weiter oberhalb bilden die vier unterschiedlich grossen und differenziert gestalteten Wohnbauten ein dörfliches „Gartenquartier“. Selbst die drei Baukörper unterhalb der Luzerner-strasse bilden durch ihre Volumenanordnung und Grundrisstypologie einen attraktiven, einseitig offenen Hofraum „Rössliweid“ und entsprechend attraktives Wohnen. Das Rössli wird mit einem Anbau, dem früheren Saalbau ergänzt. Im Bereich zwischen Altbau und Neubau wird der notwendige Erschliessungskern mit Lift inklusive Überfahrt geschickt unter-gebracht. Das Rössli selbst wird als Vorschlag zwar massvoll und entsprechend schonend um-gebaut, die vorgesehene Nutzung sowohl des historischen Baus als auch des neuen Saalanbaus sind jedoch aus ökonomischer Sicht in dieser Form kaum realistisch. Dies schmälert jedoch die architektonische Qualität des Um- und Anbauvorschlags und im Besonderen dessen ortsbauliche Relevanz in keiner Weise. Das Erschliessungskonzept und die vorgeschlagenen Parkgaragen im Perimeter oberhalb der Luzernerstrasse sind wohl gut überlegt und schlüssig, sind aber bezüglich unterschiedlicher Etappierungsszenarien teilweise problematisch. Auch wird für das Rössli keine unterirdische Par-kierung oder eine Anbindung an eine solche aufgezeigt. Der Projektvorschlag überzeugt trotz einiger Mängel vor allem durch seine städtebaulichen Quali-täten, die Massstäblichkeit der Eingriffe und der Gebäudevolumen, deren unterschiedliche Ge-staltung und Architektursprache je nach Standort und vor allem auch durch die neu generierten und differenzierten Aussenräume. Die Baukörper selbst weisen gut gestaltete, innovative Grund-risstypologien auf, die den unterschiedlichen Wohnbedürfnissen und Ansprüchen gerecht wer-den. Auch auf die Lärmimmissionen nimmt das Projekt gebührend Rücksicht.

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Der Entwurf entspringt der bestehenden Dorfstruktur und denkt sie weiter. Die Qualitäten des Straßendorfes werden mit charakteristischen öffentlichen Außenräumen und Privatgärten er-gänzt. Als Gegenüber vom Rössli wird ein angemessener Platz aufgespannt, der durch einen leicht zurückgeversetzten Neubau räumlich überzeugend gefasst wird. Der neue Rössliplatz wird durch einen Brunnen akzentuiert. Die wenigen Besucherparkplätze sind peripher angeordnet. Der Dorfgarten hinter dem Rössli kann vielfältig genutzt werden. Der leicht transparente Anbau kann zum Garten hin geöffnet werden. Die Freiräume in diesem Kontext weisen einen hohen Grad an Nutzung und Stimmung auf. Die Setzung der Neubauten tragen zu einer präzisen Verdichtung des Ortes bei. Die Gartenquartiere werden durch niedere Mauern, Wege und kleine Plätze ge-gliedert und bieten für Familien und Kinder eine wunderschönen Lebensraum. Es entsteht eine lauschige Gartenlandschaft welche die spezifischen Qualitäten verstärkt und weiterentwickelt. Die Rössliweid wird sinnigerweise in das Gesamtbild eingebunden. Das Ensemble der alten Gebäude und Gärten mit dem Dorfheim wird räumlich in die Dorfstruktur eingebunden. Das Freiraumkon-zept vermag zu überzeugen. Die gemachten Aussagen müssen in der weiteren Planung verbind-licher Bestandteil des Ganzen sein. Empfehlungen zur Weiterbearbeitung Der Dorfgarten hinter dem Rössli könnte mit einer Begrünung aus Kübelpflanzen an Aufenthalts-qualität gewinnen, und sich so von platzartiger Gestaltung an der Hauptstrasse mit nur einem Baum, noch mehr unterscheiden. Eine weitere EH mit Einfahrt im Bereich Dorfgarten wäre wün-schenswert.

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Projekt Nr. 1, Caballus Artur Bucher, Luzern und Sepp Rothenfluh, Luzern

Das Projekt wird im zweiten Rundgang ausgeschieden

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Die Projektverfasser wählen oberhalb der Luzernerstrasse in der Körnung eher kleinmassstäbli-che Gebäudevolumen, die auf den ersten Blick im Schwarzplan den Dorfteil scheinbar optimal ergänzen und mit dem als Solitär freigespielten Rössli den Dialog aufnehmen. Die Bauten in ihrer Grösse, parallel zueinander und in ihrer senkrechten Stellung zum Hang, wirken jedoch unver-hältnismässig klein und bescheiden und generieren relativ enge Zwischenräume. Auch die bei-den Gebäude südlich vom Rössli, mit einem flachen Giebel versehen und entsprechend giebel-ständig zur Strasse stehend, sind eher eine angepasste Weiterführung der bergseitigen Bebau-ungsstruktur, als eine Antwort auf die städtebauliche Situation und den Strassenraum. Der vorgeschlagene Längsbau unterhalb der Strasse entlang der neuen Perlenstrasse sprengt dagegen den dörflichen Massstab ohne dabei sowohl für den Aussenraum als auch für die Be-wohner selbst besondere Qualitäten zu generieren. Durch die Stellung aller vorgeschlagenen Neubauten können sich sowohl der Strassenlärm als auch im unteren Teil die Immissionen der Eisenbahn ungehindert zwischen die Häuserzeilen ausbreiten. Das Gasthaus Rössli wird behutsam umgebaut und saniert und in den Obergeschossen als Wohnhaus genutzt. Dabei muss lediglich an einer unproblematischen Stelle des Hauses eine neue Treppe eingefügt werden, was den Bestand der Raumkammerung des Gebäudes sichert. Auch die vorgeschlagene Nutzung des Kellers als Weinstube mit Verkauf und Büro scheint un-problematisch. Die Freistellung des Rösslis als Solitär zusammen mit den eng daneben stehenden Neubauten entlang der Strasse vermögen jedoch für den Dorfkern keine zusätzlichen Qualitäten zu generie-ren. Auf Grund der kleinvolumigen Bauten oberhalb der Strasse können zwar die einzelnen Be-sitzverhältnisse und Grundstücksgrenzen in etwa respektiert werden, machen aber eine ökono-mische Bauweise sehr schwierig, obwohl eine erwünschte Etappierbarkeit problemlos möglich scheint. Das gewählte Muster des gesamten Bebauungsvorschlags versucht wohl die Körnung der Dorf-struktur aufzunehmen, vermag aber hinsichtlich der formalen Gestaltung der Bauten mit ihren flachen Giebeln und den bescheidenen Aussenraumqualitäten die Jury nicht zu überzeugen.

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Das Außenraumkonzept thematisiert den Hang des Rooterberges. Das Rössli wird freigestellt und erhält auf der gegenüberliegenden Seite einen schön proportionierten Dorfplatz, welcher durch die schmale Stirne des langen Gebäudes auf der Rössliweid jedoch nicht genügend ge-fasst bleibt. Die Rückseite bildet zusammen mit dem Ensemble Dorfheim einen großen grünen Gartenraum. Es fragt sich ob ein Kinderspielplatz an diesem Ort angemessen ist. Der Freiraum erfährt eine starke Querbetonung zur Kantonsstrasse. Das Gartenquartier mit seinen an den Par-zellen sich orientierenden Neubauten weist ein feines Geflecht an Erschliessungswegen auf, je-doch mit wenig privaten Gärten. Der Entwurf zeigt auf der Seite des Rössli ruhige und stim-mungsvolle Ansätze, auf der Gegenüberliegenden Seite jedoch sprengen die Freiräume die Maßstäblichkeit.

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Projekt Nr. 6, Pot – au – feu Frank Lüdi dipl. Architekt ETH SIA, Luzern und Elmiger Tschuppert Architekten GmbH, Luzern

Das Projekt wird im zweiten Rundgang ausgeschieden

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Die Projektverfasser stricken im Richtplan das Ortsmuster geschickt weiter. Die neuen Volumen für den Gestaltungsplan fügen sich gut in die bestehende Körnung des Ortes ein. Das Rössli wird klar zum Mittelpunkt des Ortsteiles Dorf. Die Beziehung der drei Kulturobjekte Kornwäsche, Rössli und Dorfheim bleibt erhalten. Der Preis für die gute Einordnung im Bereich Ost ist die schlechte Wirtschaftlichkeit der Bebau-ung. Einspänner und eine ausgedehnte Gebäudeoberfläche führen zu verhältnismässig hohen Baukosten. Die Erschliessungen zu den Einstellhallen sind an günstigen Orten, sollten mit zweispurigen Zu-fahrten realisiert werden. Die Parkplatzzahl ist im Teil Ost, vor allem in Bezug zum neuen Restau-rant, zu gering. Die Anlieferung des Gewerbes im Teil West ist unbefriedigend. Das Rössli wird mit einem selbstbewussten Anbau erweitert. Die expressive Form führt dazu, dass er als Hauptbau wahrgenommen wird und das Rössli seine ihm zustehende Bedeutung ver-liert. Die Problematik der gewählten Form wird noch verstärkt durch die verschieden orientierten Wän-de, sowie die eingeschnittenen Terrassen über der Trauflinie des Rösslis. Die öffentliche Nutzung wird aus der Sicht des Ortes begrüsst. Die Verbindung des Restaurants und der Küche zum vorgeschlagenen Biergarten ist mangel-haft. Der Grundriss der Wohnung unter dem Dach ist der Gebäudeform entsprechend sehr expressiv und teilweise zufällig. Die Nutzungen des Anbaues müssten überdacht werden. Geschätzt wird der Wille der Projektverfasser, dass das Rössli zum Protagonisten des Ortes ge-macht wird. Bei diesem Projekt zeigt sich deutlich, dass ein Anbau am Rössli grundsätzlich richtig ist und vie-le Vorteile bringt. Das Gebäude kann in seiner Grundsubstanz erhalten bleiben, mit dem Anbau schafft es den Anschluss an die heutige Zeit, ohne dass die Gefahr besteht, dass es zu einem isolierten Schmuckstück wird. Zeitgemässe Erschliessungen und Installationen können im Neu-bauteil realisiert werden. Eine Rekonstruktion der Südfassade wird nicht notwendig. Wenn eine Büronutzung wie beim vorliegenden Projekt vorgeschlagen wird, kann sehr viel der vorhandenen Bausubstanz erhalten bleiben.

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Das Außenraumkonzept ist stark auf das Rössli fokussiert welches eine neue Geschichte erzählt. Die Vorderseite wird mit einer Baumallee entlang der Kantonsstrasse begrünt. Die Rückseite wird mit einem Biergarten unter einem großen Baum und einer grünen Wiese bespielt. Der Raum um-fließt das Rössli mit dem monolitisch eingesetzten Anbau. Das Rössli hat eine skulpturale Wir-kung, keine raumbildende, wodurch sich der öffentliche Raum verliert. Das Gartenquartier mit seinen an den Parzellen sich orientierenden Neubauten weisen ein feines Geflecht an Erschlie-ssungswegen auf, jedoch mit wenig privaten Gärten. Die Rössliweid weist keine ausgeprägten Freiräume auf. Das Ensemble der alten Gebäude und Gärten mit dem Dorfheim bleibt erhalten. Insgesamt wird das Potential der Freiräume jedoch nicht ausgeschöpft.

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Projekt Nr. 2, CA! ROSSA Hofer & Kaeslin Architekten, Luzern

Das Projekt wird im ersten Rundgang ausgeschieden

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Die Projektverfasser ergänzen die Ortsstruktur mit einzelnen Bauten und respektieren die Kör-nung des Ortes mit zum teil schmalen Baukörpern. Die vorgeschlagenen Volumen im Gestaltungsplan Perimeter haben dank ihrer Grösse das Po-tential zu einer wirtschaftlichen Nutzung. Die neu enstehenden Räume unterstützen die Dorf-struktur, sind jedoch in ihrer Ausformulierung nicht überzeugend und wirken beliebig. Zusammen mit der vorgeschlagenen Architektur vermögen sie dem Ortsteil Dorf keine Identität zu vermitteln. Die Bauten erinnern eher an Geschäfts- den an Wohnbauten. Die Zufahrt zur Einstellhalle Ost ist mitten in der Siedlung und kombiniert mit dem Radweg un-glücklich angeordnet. Die Zufahrt zur Bebauung West überzeugt nicht. Interessant ist der Versuch, die Strassenfassade im Bereich Rössli zu ergänzen. Das als Solitärbau rekonstruierte Rössli wird in sehr geringem Abstand von einem Kubus beglei-tet. Die Proportionen und Grössenverhältnisse des Neubaus sind neben dem stattlichen Rössli schwer nachzuvollziehen. Die Nutzung des Rösslis für betreutes Wohnen im Alter in vielen Kleinwohnungen wird der vor-handenen Substanz nicht gerecht. Der Einbau des Liftes, der hohe Installationsaufwand für die Haustechnik, die notwendigen Aufwendungen für den Brandschutz, und die Gewährleistung der Fluchtwege belasten die vorhandene Struktur beträchtlich. Für die vorgesehene Wohnnutzung fehlen verschiedene Nebenräume. Eine Qualität sind die gemeinsam genutzten ehemalige Gaststube und der Gewölbekeller. Interessant ist der Ansatz, dem Rössli eine prominente Stellung zu verschaffen.

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Das Freiraumkonzept weist viele kleine nebeneinander liegende Hartflächen auf, und viele un-spezifisch gestaltete Grünflächen. Das Ensemble der alten Gebäude und Gärten mit dem Dorf-heim bleiben erhalten. Den neuen Freiräumen fehlt es jedoch an Differenzierung und Stimmung. Insgesamt gelingt es nicht den Bezug zum Ort herzustellen, oder neue Ansätze einzubringen, obwohl viele Qualitäten vorzufinden sind.

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Zai & Partner, Ruedi Zai dipl. Arch. ETH SIA SWB, Zugerstrasse 53, 6340 Baar, 041 760 66 88, [email protected] 30

Projekt Nr. 4, Schwarm höingvoney Architekten BSA ETH SIA, Luzern

Das Projekt wird im ersten Rundgang ausgeschieden

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Die Projektverfasser beschäftigen sich eingehend mit der Weiterentwicklung der Dorfzone. Sie schlagen neue Bauvolumen vor, deren Orientierung Fragen offen lässt. Die Qualität und Besonderheiten von Root wird erkannt, der Erhalt und die Neuerstellung von Gartenmauern und Gartenanlagen gefördert. Die Gärten leisten einen grossen Beitrag zur Bele-bung und Wohnqualität des Ortes. Die Vorgeschlagene Siedlungsstruktur im Gestaltungsplan Perimeter entwickelt die vorhandene Dorfstruktur konsequent in die Tiefe. Die schmalen Baukörper haben wohl eine gute Orientierung sind als Einspänner unwirtschaftlich. Die Erweiterungsbauten an den Altbauten entlang der Luzernerstrasse erfordern eine genauere Klärung und Überprüfung der bestehenden Grundrisse und der vorhandenen Bausubstanz. Die Situierung des Neubaues entlang der neuen Perlenstrasse ist in Bezug auf die Siedlungs-struktur unverständlich. Die Erschliessung der Einstellhalle Ost ist geschickt gelöst und nützt die vorhandene Geländeto-pographie optimal aus. Die Möglichkeit der beidseitigen Erschliessung ist im Bezug auf die Etap-pierung vorteilhaft. Die westliche Parkierung über den Werk- und Erschliessungshof ist interes-sant. Der Radweg ist in dieser vorgeschlagenen Art für die Erschliessung der Bebauung Ost ungeeig-net. Der vorgeschlagene Anbau des Rösslis vermag nicht zu überzeugen. Die Sprache des schwe-benden Baukörpers dominiert das Rössli zu sehr. Es entsteht keine neue Einheit. Der Einbau der Kleinwohnungen bedingt einen hohen Installationsgrad, welcher die Substanz des Rösslis gefährdet. Problematisch ist das teilweise Belegen der Mittelzone, dem typologisch wichtigen Element. Begrüsst wird die öffentliche Nutzung des Sockelgeschosses als Kellertheater, sowie der Nut-zung der Gaststube als Aufenthaltsraum. Interessant ist der Vorschlag, mittels eines Anbaues die Erschliessung für das Rössli zu lösen.

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Die Idee für die Außenräume leitet sich aus einer guten Analyse der Dorfstruktur ab. Die Garten-Platz-Gebäude Abfolge wird jedoch nicht in die Tiefe weiterentwickelt. Die feine Körnung der Neubauten mit der netzartigen Erschließung verspricht eine lebendige Stimmigkeit. Die Nutzung für private Gärten wird dadurch jedoch eingeschränkt. Die platzartige Aufweitung auf der Stra-ßenseite zum Rössli weist eine angemessene Proportion auf. Die Rückseite wird mit einem klei-nen stimmungsvollen Gartenhof gefasst. Das Ensemble mit dem Dorfheim wird verdichtet. Die Rössliweid weist mit Platz und Hof eine gute Nutzung auf. Die Baumreihen wirken an diesem Ort jedoch ein wenig fremd. Insgesamt eine gute Differenzierung der Außenräume, jedoch ohne die am Ort charakteristischen Gärten ins Dorfbild einzubeziehen.

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Projekt Nr. 5, Rooter Sandstein

Architekturbüro Kretz, Luzern

Das Projekt wird im ersten Rundgang ausgeschieden

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Der Projektvorschlag weist innerhalb des Planungsperimeters zwei völlig unterschiedliche Verhal-tensmuster auf. Unterhalb der Luzernerstrasse werden zwei grossvolumige Wohnbaukörper vor-geschlagen, die über einem Sockelgeschoss mit Parkgarage im Untergeschoss und möglicher Laden- und Gewerbenutzung im Erdgeschoss stehen. Die beiden Hochbauten sind entlang der beiden Strassen und längs der Bahnlinie zwar städtebaulich richtig situiert, sprengen aber in ihrer Grösse, Form und Volumina den dörflichen Massstab in diesem Ortsbereich empfindlich. Die Bauten oberhalb der Strasse werden in geknickter Längsform parallel zu den Höhenkurven vorgeschlagen, was das bis heute natürliche Durchfliessen der Landschaft und dessen Grün vom Rooter Berg zum Talboden hin unterbricht. Auch wirken die beiden oberen Hauszeilen in ihrer Körnung, und entsprechend auch in ihrer Stellung zum Hang, im Ortsbild fremd. Die entlang der Strasse vorgeschlagenen Ersatzbauten sind bezüglich ihrer Volumetrien mit Aus-nahme des unbegründet abgewinkelten Baukörpers möglich. Der Umgang mit dem Rössli, dessen Bausubstanz und die vorgesehene Nutzung werden als möglich, aber wenig aussagekräftig beurteilt. Der an Stelle des Saalbaus vorgeschlagene, zur Strasse hin leicht erhöhte Platzraum mit Linde verspricht jedoch zusammen mit dem oberhalb situierten Neubau gute aussenräumliche Qualitäten, obwohl die allzu grosse Nähe dieses Neu-baus zum Rössli, dessen Umfeld und Zusammenspiel mit den übrigen historischen Bauten be-trächtlich stört, weil die Sichtbeziehungen unterbrochen werden. Wesentliche Qualitäten weist das Projekt im vorgeschlagenen Wohnungsmix und den einzelnen Grundrisstypologien auf. Die Erschliessungsmöglichkeiten zusammen mit den Parkgaragen, de-ren Zufahrten werden als realistisch beurteilt. Weniger überzeugend sind der städtebauliche An-satz des Projektvorschlags, dessen Körnung und Ausrichtung der Bauten, deren durchaus mo-derne und qualitätsvolle, aber für die unterschiedlichen Situationen sehr uniforme und eintönige Fassadengestaltung. Eine Realisierung über die Zeit, mit der Berücksichtigung der Bedürfnisse der verschiedenen Ei-gentümer beurteilt die Jury als problematisch.

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Die Freiräume richten sich nach der Idee einer linearen Struktur mit Durchgängen. Ein öffentlicher Platz mit einem großen Baum wird seitlich vom Rössli in die großen Strukturen einbeschrieben. Konsequenterweise wird auf der gegenüberliegenden Seite kein Platz geschaffen. Die langen Gebäudekörper lassen in den Zwischenräumen keine Begrünung zu. Mauern werden in linearer Anordnung aufgereiht. Auf die Schaffung von einem Gartenquartier wird verzichtet. Das En-semble Dorfheim wird durch Neubauten beeinträchitgt. Die Rössliweid weist großen Belagsflä-chen und praktisch keine Grünflächen. Zusammenfassend eine für Root untypische und unan-gemessene Freiraumkonzeption mit wenig Stimmung.

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Inhalt CD - Bericht der Beurteilung 10.06.2010

- Unterlagen der Vorprüfung

- Projektdaten und Kennzahlen

- Modellfotos

- Projektpläne

Projekt Nr. 1, Caballus Artur Bucher, Luzern und Sepp Rothenfluh, Luzern

Projekt Nr. 2, CA! ROSSA Hofer & Kaeslin Architekten, Luzern

Projekt Nr. 3, Strassendorfgartenstadt bühler & wicki architekten ag, Root und Bischof Gruber Architekten ETH SIA, Zürich und dovéplan ag, Luzern und dem Verkehrsplaner Peter Vescoli, Baar

Projekt Nr. 4, Schwarm höingvoney Architekten BSA ETH SIA, Luzern

Projekt Nr. 5, Rooter Sandstein Architekturbüro Kretz, Luzern

Projekt Nr. 6, Pot – au – feu Frank Lüdi dipl. Architekt ETH SIA, Luzern und Elmiger Tschuppert Architekten GmbH, Luzern