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Bericht zur Bürgerversammlung 2016 GEMEINDE STEINHÖRING

Bericht zur Bürgerversammlung 2016 GEMEINDE STEINHÖRING · 2016. 10. 19. · So stiegen die Einnahmen, ... weitere gute Zusammenarbeit zum Wohle unserer Gemeinde. Ihr Alois Hofstetter

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Page 1: Bericht zur Bürgerversammlung 2016 GEMEINDE STEINHÖRING · 2016. 10. 19. · So stiegen die Einnahmen, ... weitere gute Zusammenarbeit zum Wohle unserer Gemeinde. Ihr Alois Hofstetter

Bericht

zur

Bürgerversammlung

2016

GEMEINDE

STEINHÖRING

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Bürgerversammlung 2016 Seite 2 Liebe Steinhöringer Mitbürgerinnen und Mitbürger, ein ereignisreiches Jahr liegt hinter uns und es ist an der Zeit, über das abgelaufene Jahr zu berichten. Dieser Rechenschaftsbericht soll Ihnen die Gelegenheit bieten, sich über die kommunalen Aufgaben und die Tätigkeit der Verwaltung und des Gemeinderats im abgelaufenen Jahr 2015 zu informieren. In Deutschland stieg das Bruttoinlandsprodukt in 2015 mit 3,8 % deutlich stärker als in 2013 mit 2,4 Prozent bzw. 2014 mit 3,4 Prozent. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg um fast 300.000 auf 42 Millionen. Aufgrund anhaltender Zuwanderung sank die Arbeitslosenquote nicht im gleichen Umfang. Sie lag mit 6,4 Prozent nur mit 0,3 % leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Bayern nahm unter den Bundesländern mit 3, 8 Prozent wieder die Spit-zenposition ein. Die guten Zahlen für Deutschland haben natürlich auch auf die Kommunen positive Aus-wirkungen. So stiegen die Einnahmen, vor allem die Einkommensteuer und es konnte wieder eine ansehnliche Rücklage gebildet werden. Auf den folgenden Seiten möchte ich Ihnen das Jahr 2015 in Zahlen und Fakten vorstel-len. In meinem mündlichen Bericht werde ich auf einige Zahlen noch genauer eingehen. Nach einer kurzen Pause werde ich Sie über die geplanten Maßnahmen im Jahr 2016 und darüber hinaus informieren. Bedanken möchte ich mich unter anderem bei den Damen und Herren des Gemeindera-tes, sowie bei meinen Stellvertretern, bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus und im Bauhof. Ein weiterer Dank geht an alle ehrenamtlich Tätigen, die sich auch im letzten Jahr für un-ser Gemeindeleben eingesetzt haben. Ich wünsche Ihnen eine informative Bürgerversammlung 2016 und freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit zum Wohle unserer Gemeinde. Ihr Alois Hofstetter Erster Bürgermeister

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Bürgerversammlung 2016 Seite 3

Tagesordnung

01. Begrüßung

02. Finanzielle Entwicklung der Gemeinde

03. Bauwesen

04. Wasserversorgung

05. Abwasserbeseitigung

06. Abfallwirtschaft

07. Verschiedenes

P A U S E

08. Haushalt 2016

09. Ausblick auf 2016

10. Breitbandausbau / Städtebauförderung

11. Wünsche und Anträge

12. Schlussbemerkung

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Bürgerversammlung 2016 Seite 4

Gemeinderat der Gemeinde Steinhöring

In der Wahlperiode 2014 – 2020 setzt sich der Gemeinderat wie folgt zusammen:

Name Partei Ausschuss Gemeinderat

seit

Alois Hofstetter, 1. Bürgermeister

CSU Leiter der Ausschüsse 2002

Martina Lietsch 2. Bürgermeisterin

SPD Bau- und Werkausschuss, AHR* 2008

Johannes Antoni 3. Bürgermeister

CSU Haupt- und Verwaltungsausschuss, AHR* 1990

Christian Schächer CSU Haupt- und Verwaltungsausschuss 2014

Wohlmuth Johann CSU Bau- und Werkausschuss 1978

Hofstetter Wolfgang CSU Bau- und Werkausschuss 2002

Braun Johann CSU Bau- und Werkausschuss 1996

Bürgmayr Martin CSU Bau- und Werkausschuss 2013

Neumeier Anita CSU Haupt- und Verwaltungsausschuss 2014

Bierwirth Wolfgang PWG Haupt- und Verwaltungsausschuss 2008

Lampl Robert PWG Bau- und Werkausschuss 2002

Slowaczek Willibald PWG Haupt- und Verwaltungsausschuss, AHR* 2008

Stabernak Max PWG Bau- und Werkausschuss 2008

Görner Julia SPD Haupt- und Verwaltungsausschuss 2014

Schütze Barbara SPD Haupt- und Verwaltungsausschuss 2014

Grundmann v. Holly u. Ponientzietz Thomas

Bürger-liste

Haupt- und Verwaltungsausschuss, AHR* 1990-1996,

2008

Starringer Bärbl Bürger-

liste Bau- und Werkausschuss 2014

*AHR = Arbeitskreis Haushalt und Rechnungslegung

Seit der letzten Bürgerversammlung am 11. Juni 2015 wurden vom Gemeinderat 12 Gemeinde-ratssitzungen und 2 Sondersitzungen abgehalten. In dieser Zeit wurden 9 Bauausschusssitzungen, 8 Haupt- und Verwaltungsausschusssitzungen und 3 gemeinsame Ausschusssitzungen durchge-führt.

Arbeitskreis Soziales

Im Jahr 2015 wurde ein Arbeitskreis „Soziales“ innerhalb des Gemeinderates gebildet. Zur Bearbeitung der aktuellen Sozialen Themen in der Gemeinde trifft sich der Arbeitskreis einmal pro Quartal. Für die jeweiligen Bereiche gibt es folgende Ansprechpartner unter den Gemeinderatsmitglie-dern:

Kinder und Jugendliche: Christian Schächer und Julia Görner Senioren: Barbara Schütze und Anita Neumeier Menschen mit Behinderung: Bärbel Starringer und Willi Slowaczek Flüchtlinge: Martina Lietsch

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Bürgerversammlung 2016 Seite 5

Finanzen der Gemeinde

Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit folgendem Rechnungsergebnis:

im Verwaltungshaushalt: 7.203.078,89 €

im Vermögenshaushalt: 3.101.693,15 €

im Gesamthaushalt: 10.304.772,04 €

Verwaltungshaushalt Die Einnahmen aus der Grundsteuer A haben sich im Haushaltsjahr 2015 gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig erhöht, jedoch haben sich die Einnahmen aus der Grundsteuer B im Ist-Ergebnis gegenüber dem Vorjahr um 11.442,03 € erhöht. Seit dem Haushaltsjahr 2005 beträgt der Hebesatz für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer 320 von Hundert (vorher 300 von Hundert). Der positive Aufwärtstrend des vergangenen Haushaltsjahres setzte sich bei den Gewer-besteuereinnahmen auch im Haushaltsjahr 2015 fort. Der vorsichtig kalkulierte Ansatz 2015 mit 650.000,00 € konnte zum Jahresende mit 172.851,26 € überschritten und somit insgesamt 822.851,26 € eingenommen werden. Erfreulicherweise setzte sich auch die positive Entwicklung der Einnahmen aus der Ein-kommensteuerbeteiligung fort. Diese Einnahme erhöhte sich in den letzten Jahren stetig. Das Ergebnis 2015 erhöhte sich gegenüber dem Ergebnis 2014 von 2.257.669,00 € um 114.099,00 € auf 2.371.768,00 €. Die Ist-Einnahme aus dem Anteil an der Umsatzsteuer beträgt 117.735,00 €. Der Anteil erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 11.105,00 €. Die Schlüsselzuweisungen vom Land berechnen sich aus der Steuerkraftzahl. Diese Einnahme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 161.064,00 € von 466.536,00 € auf 627.600,00 €. Der größte Ausgabeposten im Verwaltungshaushalt ist mit 1.541.717,82 € die Kreisumla-ge. Diese Ausgabe erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 6.793,79 €. Diese Erhöhung resultiert trotz Senkung des Hebesatzes aus der gestiegenen Umlagekraftzahl, welche die Berechnungsgrundlage für die Kreisumlage ist. Durch die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erhöhten sich die Ausgaben für die Gewerbesteuerumlage, insgesamt wurden 193.523,00 € gezahlt. Gemäß Zins- und Tilgungsplan wurden Kreditzinsen in Höhe von 60.092,65 € gezahlt. Diese Ausgabe reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 7.782,76 €. Für unsere drei örtlichen Kindertageseinrichtungen wurden als staatliche und gemeindli-che Komplementärbeiträge insgesamt 800.639,12 € ausgegeben (Einnahme 436.468,57 €). Außerhalb unserer Gemeinde werden einige Kinder als Gastkinder in Einrichtungen anderer Kommunen betreut. Für die auswärtige Unterbringung wurden Komplementärbei-träge in Höhe von 153.825,12 € gezahlt (Einnahme 82.009,29 €). Zusätzlich werden Kin-der in der Tagespflege betreut, auch hierfür wurden Komplementärbeiträge in Höhe von 3.322,40 € gezahlt. Nachdem bereits im Haushaltsjahr 2014 für die Sanierung unseres umfangreichen Stra-ßennetzes 321.643,46 € ausgegeben wurden, konnten im Haushaltsjahr 2015 nochmals

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Bürgerversammlung 2016 Seite 6 Straßen für insgesamt 296.256,75 € (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) saniert wer-den. Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt entwickelte sich gegenüber dem Haushaltsansatz sehr positiv. Der Haushaltsansatz 2015 betrug 530.090,00 €. Zum Jahresende konnten insgesamt 1.192.848,31 € zugeführt werden. Vermögenshaushalt Zur energetischen Sanierung und den Umbau des Rathauses wurden bisher 129.993,56 € ausgegeben. Im Haushaltsjahr 2016 sind für die Baumaßnahme Restkosten in Höhe von 60.000,00 € veranschlagt. Im Schulhaus wurde die Bücherei in das Erdgeschoss verlegt. In dem Raum der Bücherei wurde eine Mittagsbetreuung eingerichtet. Für diese Verlegung wurden im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 76.637,13 € investiert. Für das Haushaltsjahr 2016 sind Restkosten in Höhe von 5.000,00 € veranschlagt. Träger dieser Einrichtung ist der AWO Kreisverband Ebersberg e. V.. Für den Neubau des Kinderhauses St. Gallus wurden in den Haushaltsjahren 2013 bis 2015 insgesamt 2.298.478,05 € ausgegeben. Als Restkosten sind 70.000,00 € im Haus-haltsjahr 2016 veranschlagt. In den Haushaltsjahren 2014 und 2015 sind Zuwendungen in Höhe von 715.267,00 € eingegangen. Die restliche Zuwendung in Höhe von 378.350,00 € ist im Haushaltsjahr 2016 veranschlagt. Die maschinelle Ausstattung unseres Bauhoffuhrparkes wurde mit einem Kramer Lader KL 37.8 ergänzt. Für den Erwerb dieses Fahrzeuges wurden 64.900,10 € ausgegeben. Zur sicheren Überquerung der Bundesstraße B 304 wurde in Höhe des Schulhauses eine Querungshilfe errichtet. Im Haushaltsjahr 2015 betrugen die Baukosten 173.776,93 €. Für das Haushaltsjahr 2016 sind Restkosten in Höhe von 5.000,00 € veranschlagt. Die ordentliche Tilgung im Haushaltsjahr 2015 betrug 168.609,14 €. Nach Abzug der or-dentlichen Tilgung beträgt der Schuldenstand zum Jahresende 1.669.652,91 € (pro Ein-wohner 424,09 €), davon sind 1.278.640,98 € rentierliche und 391.011,93 € unrentierliche Schulden. Der Rücklagenstand zum 31.12.2015 betrug inklusive Bausparguthaben und Mindestrück-lage 1.473.638,01 €. Besonders zu erwähnen ist, dass in den Haushaltsjahren 2013, 2014 und 2016 Sondertil-gungen in Höhe von insgesamt 379.522,38 € geleistet werden konnten. Hochverzinste Darlehen wurden zurückgezahlt und zur Finanzierung des Kinderhauses St. Gallus wurde ein niedrigverzinstes Darlehen aufgenommen. So konnten die Zinsausgaben gesenkt wer-den. Die allgemeine Haushalts- und Kassenlage hat sich auch im Haushaltsjahr 2015 stabili-siert. Geldanlagen waren leider nur bei niedrigem Zins möglich. Trotz der positiven Ent-wicklung sollte die Gemeinde bei der eingeschlagenen sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltspolitik bleiben.

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Bürgerversammlung 2016 Seite 7

Die wichtigsten Ist-Einnahmen des Verwaltungshaushalts und deren Entwicklung

Bezeichnung 2015 2014 2013 2015/2014

im Vergleich

Grundsteuer A 52.425,59 € 52.374,99 € 51.944,62 € 50,60 €

Grundsteuer B 282.180,76 € 270.738,73 € 265.762,55 € 11.442,03 €

Gewerbesteuer 822.851,26 € 806.316,69 € 584.965,78 € 16.534,57 €

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2.371.768,00 € 2.257.669,00 € 2.097.317,00 € 114.099,00 €

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 117.735,00 € 106.630,00 € 103.964,00 € 11.105,00 €

Schlüsselzuweisungen 627.600,00 € 466.536,00 € 467.424,00 € 161.064,00 €

Finanzzuweisungen nach Art. 7 FAG 65.747,90 € 64.695,80 € 64.745,90 € 1.052,10 €

Gemeindeanteil an der Grunderwerbsteuer nach Art. 8 FAG 29.395,71 € 25.060,96 € 41.879,29 € 4.334,75 €

Beteiligung am Ein- kommensteuerersatz 179.962,00 € 188.670,00 € 181.924,00 € - 8.708,00 €

Vollzug des BayKiBiG AWO-Kinderhaus Regenbog. 211.531,93 € 179.803,00 € 192.093,10 € 31.728,93 €

Vollzug des BayKiBiG Kindergarten St. Gallus 197.134,64 € 152.856,00 € 136.809,94 € 44.278,64 €

Vollzug des BayKiBiG Montessori-Kindergarten 27.802,00 € 15.737,00 € 24.976,64 € 12.065,00 €

Vollzug des BayKiBiG Gastkinder 82.009,29 € 27.127,00 € 18.543,26 € 54.882,29 €

Betriebskostenförderung aus Bundesmitteln 42.065,99 € 18.176,00 € 30.787,56 € 23.889,99 €

Straßenunterhaltszuschuss, Art. 13 b FAG 118.000,00 € 112.200,00 € 101.530,00 € 5.800,00 €

Abwasser (Kanalgebühren) 428.312,64 € 307.476,59 € 305.647,83 € 120.836,05 €

Müllabfuhr, Wertstoffhof, DSD und Alteisen 294.878,75 € 291.365,47 € 293.925,88 € 3.513,28 €

Wasserversorgung -Wassergebühren o. MwSt. 389.153,55 € 361.009,93 € 353.098,32 € 28.143,62 €

Zinseinnahmen 625,57 € 2.644,19 € 3.996,53 € - 2.018,62 €

Konzessionsabgabe 75.353,10 € 81.180,01 € 94.140,42 € - 5.826,91 €

0 €

200.000 €

400.000 €

600.000 €

800.000 €

1.000.000 €

2015 2014 2013

822.851,26 € 806.316,69 €

584.965,78 €

Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich

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Bürgerversammlung 2016 Seite 8

Die wichtigsten Ist-Ausgaben des Verwaltungshaushalts und deren Entwicklung

Bezeichnung 2015 2014 2013 2015/2014

im Vergleich

Kreisumlage 1.541.717,82 € 1.534.924,03 € 1.436.299,20 € 6.793,79 €

Gewerbesteuerumlage 193.523,00 € 190.062,00 € 127.007,00 € 3.461,00 €

Schuldendienst lt. Tilg.-plan 60.092,65 € 67.875,41 € 80.740,96 € - 7.782,76 €

Personalausgaben 1.128.867,79 € 1.081.095,55 € 980.222,17 € 47.772,24 €

Straßenunterhalt 175.517,82 € 216.580,46 € 107.648,46 € - 41.062,64 €

Fahrzeugunterhalt/Straßen 17.684,99 € 53.761,17 € 29.831,41 € - 36.076,18 €

Winterdienst/u.a. Salz 2.649,79 € 4.789,15 € 5.479,75 € - 2.139,36 €

Winterdienst/ Fahrzeugunterhalt 3.532,89 € 3.021,84 € 7.005,40 € 511,05 €

Winterdienstleistungen durch Dritte 2.866,28 € 2.754,37 € 11.033,27 € 111,91 €

Abwasserbeseitigung 475.504,33 € 505.462,32 € 469.504,22 € - 29.957,99 €

Wasserversorgung 463.903,82 € 449.715,21 € 404.381,97 € 14.188,61 €

Abfallbeseitigung 268.834,09 € 247.209,77 € 240.420,12 € 21.624,32 €

Vollzug des BayKiBiG AWO-Kinderhaus Regenbog. 397.806,37 € 339.578,00 € 371.832,15 € 58.228,37 €

Vollzug des BayKiBiG Kindergarten St. Gallus 349.039,07 € 273.111,00 € 257.785,88 € 75.928,07 €

Vollzug des BayKiBiG Montessori-Kindergarten 53.793,68 € 27.140,00 € 45.483,73 € 26.653,68 €

Vollzug des BayKiBiG Gastkinder 153.825,12 € 50.485,00 € 36.523,41 € 103.340,12 €

Vollzug des BayKiBiG Tagespflegeplätze 3.322,40 € - € 2.987,47 € 3.322,40 €

Zuführung zum Ver- mögenshaushalt 1.192.848,31 € 911.706,66 € 818.899,77 € 281.141,65 €

0 €

20.000 €

40.000 €

60.000 €

80.000 €

100.000 €

120.000 €

140.000 €

160.000 €

180.000 €

200.000 €

2015 2014 2013

193.523,00 € 190.062,00 €

127.007,00 €

Ausgaben für die Gewerbesteuerumlage

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Bürgerversammlung 2016 Seite 9

Finanzen der Gemeinde

Entwicklung der Rücklagen Stand am 31.12.2006 = 217.364,63 €

davon buchmäßige Zuführung des Sollüberschusses167.364,63 €

davon Sockelbetrag 2006 = 50.000 €

Zuführung an die allgemeine Rücklage, nichtverbrauchtes Kanalbaudar-lehen 2007 0,00 €

Stand am 31.12.2007 = 274.365,97 € davon buchmäßige Zuführung des Sollüberschusses 224.365,97 €

Stand am 31.12.2008 = 764.038,46 € davon buchmäßige Zuführung des Sollüberschusses 714.038,46 €

Stand am 31.12.2009 = 793.173,76 € davon buchmäßige Zuführung des Sollüberschusses 743.173,76 €

Stand am 31.12.2010 = 851.685,39 € davon buchmäßige Zuführung des Sollüberschusses 801.685,39 €

Stand am 31.12.2011 = 597.727,33 € davon buchmäßige Zuführung des Sollüberschusses 497.727,33 €

Stand am 31.12.2012 = 1.118.525,00 € davon buchmäßige Zuführung des Sollüberschusses 968.525,00 €

Stand am 31.12.2013 = 1.636.394,19 € davon buchmäßige Zuführung des Sollüberschusses 1.436.394,19 €

Stand am 31.12.2014 = 1.515.989,17 € davon buchmäßige Zuführung des Sollüberschusses 1.255.789,17 €

Stand am 31.12.2015 = 1.473.638,01 € davon buchmäßige Zuführung des Sollüberschuss 1.113.438,01 €

Ermittlung der Mindestrücklage (Pflichtrücklage)

Ist-Ausgaben VWH 2013 = 6.151.056,17 €

Ist-Ausgaben VWH 2014 = 6.654.717,27 € Ist-Ausgaben VWH 2015 = 7.203.078,89 € Gesamt: = 20.008.852,33 € Durchschnittlich hieraus = 6.669.617,44 €

davon 1 % = 66.696,17 € = Mindestrücklage

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Bürgerversammlung 2016 Seite 10

Entwicklung der Schulden Schuldenstand am 31.12.2006 2.163.388,08 € 555,71 € pro Einwohner

Schuldenstand am 31.12.2007 2.213.935,17 € 569,28 € pro Einwohner

Schuldenstand am 31.12.2008 2.064.596,12 € 528,57 € pro Einwohner

Schuldenstand am 31.12.2009 2.518.323,13 € 644,07 € pro Einwohner

Schuldenstand am 31.12.2010 2.506.908,97 € 640,83 € pro Einwohner

Schuldenstand am 31.12.2011 2.322.728,33 € 599,10 € pro Einwohner

Schuldenstand am 31.12.2012 2.173.010,25 € 555,61 € pro Einwohner

Schuldenstand am 31.12.2013 1.845.049,34 € 473,33 € pro Einwohner

Schuldenstand am 31.12.2014 1.838.262,05 € 471,59 € pro Einwohner

Schuldenstand am 31.12.2015 1.669.652,91 € 424,09 € pro Einwohner

Davon sind rentierlich: 1.278.640,98 €

für Kläranlage, Kanal- und Wasserleitungs-bau

und unrentierlich: 391.011,93 € für Schulhausbau, Straßenbau

Tilgungsleistung 2015

168.609,14 €

Zinsen 2015

60.092,65 €

Schuldendienst pro Einwohner 2015 56,43 €

Zusammenfassende Feststellungen Die wichtigsten Einnahmen sind die Steuer- und Finanzzuweisungen

Gegenüberstellung der Zuweisungen ./. Umlagen:

Ergebnis 2015 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2.371.768,00 € Beteiligung am Einkommensteuerersatz 179.962,00 € Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 117.735,00 € Schlüsselzuweisungen 627.600,00 € Finanzzuweisung nach Art. 7 FAG 65.747,90 € Gemeindeanteil an der Grunderwerbsteuer nach Art. 8 FAG 29.395,71 € Gesamtzuweisungen: 3.392.208,61 € ./. Kreisumlage 1.541.717,82 € ./. Gewerbesteuerumlage 193.523,00 € Gesamtumlagen: 1.735.240,82 €

verbleibt Überschuss an Zuweisungen 1.656.967,79 € Maßgebend für die Berechnung der Zuweisungen und Umlagen sind die Steuerkraftzahlen und Umlage-

kraftzahlen.

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Bürgerversammlung 2016 Seite 11 Steuerkraftzahlen (wichtig für die Berechnung der Schlüsselzuweisung)

2015 2014 2013 2.649.747,00 € 2.606.496,00 € 2.434.560,00 €

673,04 € 672,82 € 627,95 € pro Einwohner unter 21 Gemeinden des Landkreises Ebersberg:

= Rang 18 = Rang 18 = Rang 18

Die Steuerkraftzahl 2014 errechnet sich aus dem Istaufkommen an Grundsteuer A bzw. B geteilt durch den

Hebesatz der Grundsteuer A bzw. B nach den Meldungen zur Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen

2012, dem Istaufkommen an Gewerbesteuer geteilt durch den Hebesatz der Gewerbesteuer nach den

Meldungen an das Zentralfinanzamt München zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage 2012 einschließ-

lich Berichtigungen für frühere Jahre, anteilig aus der Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbeteiligung.

Umlagekraftzahl (wichtig zur Berechnung der Kreisumlage)

2015 2014 2013

3.022.976,00 € 2.980.435,00 € 2.735.808,00 € 767,84 € 769,34 € 705,65 € pro Einwohner

unter 21 Gemeinden des Landkreises Ebersberg:

= Rang 18 = Rang 17 = Rang 18

Die Umlagekraftzahl ermittelt sich aus der Steuerkraftzahl plus 80 % der Schlüsselzuweisung des

Vorjahres.

Steuerkraft der 21 Landkreisgemeinden 2015 nach Rangfolge

Gemeinde Steuerkraft pro Einwohner in € Rang

Poing 1.357,71 1

Pliening 1.130,86 2

Forstinning 1.116,89 3

Oberpframmern 1.111,53 4

Ebersberg 1.086,92 5

Hohenlinden 1.046,27 6

Vaterstetten 1.019,98 7

Markt Schwaben 950,71 8

Zorneding 937,20 9

Anzing 912,01 10

Grafing 844,11 11

Moosach 819,21 12

Egmating 790,23 13

Aßling 789,84 14

Glonn 729,58 15

Baiern 715,43 16

Kirchseeon 713,75 17

Steinhöring 673,04 18

Bruck 566,16 19

Frauenneuharting 555,94 20

Emmering 521,24 21 Die Steuerkraftzahl 2015 errechnet sich aus dem Istaufkommen an Grundsteuer A bzw. B geteilt durch den Hebesatz der Grundsteuer A bzw. B nach den Meldungen zur Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen 2014, dem Istaufkommen an Gewerbesteuer geteilt durch den Hebesatz der Gewerbesteuer nach den Mel-dungen an das Zentralfinanzamt München zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage 2014 einschließlich Berichtigungen für frühere Jahre.

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Bürgerversammlung 2016 Seite 12

Bau- und Vorbescheidanträge

Unser Bauausschuss hatte sich wieder mit einer Vielzahl von Bau- und Vorbescheidanträ-gen zu befassen:

im Berichtszeitraum April 2015 – März 2016

im Berichtszeitraum April 2014 – März 2015

Eingabepläne 51

33

Davon entfielen auf:

Wohnhausbauten 8

8

Um-, Aus-, An- und Erweiterungsbauten

8

8

Landwirtschaftliche Baumaßnah-men

4

2

Gewerbliche Baumaßnahmen

5

3

Untergeordnete Baumaßnahmen

16

5

Tektur Pläne

6

1

Vorbescheidanträge

4

5

Abbruchanträge

0

1

Bauleitplanung

Für den seit 16. Juni 1998 wirksamen Flächen-nutzungsplan wurden bisher folgende Änderungs-verfahren eingeleitet:

1. FNP-Änderung Verschiebung der Ortsrandeingrünung nörd-lich der Bahnhofstraße in Steinhöring

2. FNP-Änderung Gewerbegebiet in Tulling - Ost

3. FNP-Änderung Gewerbegebiet in Steinhöring-Ost

4. FNP-Änderung Wohnbauflächenerweiterung westl. von Abersdorf

5. FNP-Änderung Vereinsheim in Tulling

6. FNP-Änderung Wohnbauflächenerweiterung nördlich von Tulling

7. FNP-Änderung Lebensmitteldiscounter am östlichen

Ortseingang von Steinhöring Teilflächennutzungsplan

Für folgende Änderungen wurde das Ver-fahren abgeschlossen:

1. FNP-Änderung Verschiebung der Ortsrandeingrünung nörd-lich der Bahnhofstraße in Steinhöring 2. FNP-Änderung Gewerbegebiet in Tulling-Ost 3. FNP-Änderung Gewerbegebiet in Steinhöring-Ost 4. FNP-Änderung Wohnbauflächenerweiterung westl. von Abersdorf 5. FNP-Änderung Vereinsheim in Tulling 6. FNP-Änderung Wohnbauflächenerweiterung nördlich von Tulling

Windkraftanlagen

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Bürgerversammlung 2016 Seite 13 Städtebauförderung

Wie bereits im Gemeindebrief berichtet, wurde zwischenzeitlich die Bestandserhebung für den Bereich der Ortsmitte von Steinhöring im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen durch das Architekturbüro AKFU-Architekten aus München durchgeführt. Dies ist die Voraussetzung für die Förderung von Maßnahmen, wie der geplanten Neugestaltung des Platzes an der Kirche. Es ist vorgesehen, die Planung zur Neugestaltung des Platzes mit der Wegeverbindung zum Rathaus zu forcieren, damit die Umsetzung der Planung auch zeitnah erfolgen kann. Die Zielvorstellung für die zukünftige Entwicklung der Ortsmitte wird auf Grundlage der Vorberei-tenden Untersuchungen formuliert und im Maßnahmenkonzept ausgearbeitet. Ein wichtiger Bau-stein ist dabei die Beteiligung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Voraussichtlich in die-sem Monat noch soll eine Bürgerwerkstatt zum Thema Weiterentwicklung der Ortsmitte stattfin-den – in welchen Bereichen besteht Handlungsbedarf, was sind Qualitäten und Potentiale, welche Zielvorstellungen sollen dem Maßnahmenkonzept zu Grunde gelegt werden? Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben.

Straßenunterhalt, Straßenbau Im vergangenen Jahr wurden umfangreiche Maßnahmen an den Asphalt- und Kiesstraßen durch-geführt. Neben den regelmäßigen Ausbesserungsarbeiten an Asphaltstraßen wurde eine weitere Deckenverstärkung der Gemeindeverbindungsstraße Tulling – Endorf - St. Christoph im Bereich von Holzhäusln in einer Länge von ca. 700 m durchgeführt. Außerdem wurde die Straßenentwäs-serung in diesem Bereich wesentlich verbessert. Des Weiteren wurden die Straßenbankette an einigen Gemeindeverbindungsstraßen instandgesetzt. Im Rahmen der Kiesstraßeninstandset-zungsarbeiten wurden im vergangenen Jahr ca. 600 m³ Kies verbraucht.

Wasserversorgung Aufgrund der laufenden Kontrollen und ständigen Unterhaltsarbeiten am Wasserleitungsnetz durch die Wasserwarte, konnten die Wasserverluste aus den Jahren vor 2013 auf ein durch-schnittliches Niveau gesenkt werden. Im vergangenem Jahr betrug der Wasserverlust 11,46 %. Auch in diesem Jahr sind wieder umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungs-sicherheit vorgesehen.

Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal

Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungsan-lagen sowie der Entwässerungseinrichtung (Kanal, Kläranlage) Herstellungsbeiträge. Die Pflicht zur Entrichtung der Beiträge entsteht in der Regel, sobald die Möglichkeit zum Neuanschluss be-steht, ein Grundstück tatsächlich angeschlossen wird oder durch Erweiterung der Bebauung eines bereits angeschlossenen Grundstücks. Der Beitrag für die Herstellung der Wasserversorgung setzt sich zusammen aus einem Beitrag nach der Grundstücksfläche und einem Beitrag nach der Ge-schoßfläche der Gebäude. Der Beitrag für die Kanalherstellung berechnet sich nur nach der Ge-schoßfläche der Gebäude. Die Beiträge werden mit erstmaliger Anschlussmöglichkeit erhoben (Herstellung der entsprechen-den Anlage in der angrenzenden Straße). Auf den Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgung wird zusätzlich Mehrwertsteuer in Höhe von 7 % fällig.

Die derzeit gültigen Gebührensätze für Herstellungsbeiträge:

Beitrag / m² Wasser (zzgl. 7 % MwSt.) Kanal

Grundstücksfläche 0,72 €

Geschoßfläche 3,84 € 14,80 €

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Bürgerversammlung 2016 Seite 14 Verkehrssicherheit

Tulling, Sensauer Straße bei HsNr. 8, zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, Auswertung ab 30 km/h

Schützen, zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, Auswertung ab 30 km/h

Steinhöring, von-Waldeck-Straße bei Nr. 13-15 zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, Auswertung ab 20 km/h

Steinhöring, von-Waldeck-Straße bei Nr. 13-15 zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, Auswertung ab 20 km/h

(Sperrung der B 304)

Winkl bei HsNr. 4 zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h, Auswertung ab 30 km/h

Berg bei HsNr. 6 zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, Auswertung ab 20 km/h

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Bürgerversammlung 2016 Seite 15

WASSERABRECHNUNG 2015

(01.10.2014 - 30.09.2015)

1. Verbrauch (verkaufte Wassermenge) Gesamt –laut Zähler- (1016 Abnahmestellen) 219.192,00 m³

Vorjahr

212.633,00 m³ Mehrverbrauch zum Vorjahr

6.559,00 m³

Täglicher Verbrauch 2014/15

600,53 m³ Täglicher Verbrauch Vorjahr 582,56 m³ Mehrverbrauch

17,97 m³

2. Einnahmen

Verbrauchsgebühr (1,63 €)

357.282,96 €

Zählergrundgebühr

32.999,40 € 7 % Mehrwertsteuer

27.319,57 €

Gesamteinnahmen 2015

417.601,93 €

3. Berechnung Wasserverlust

Bezogene Wassermenge: von Ebersberg

70.277,00 m³

Eigenförderung (Brunnen Ötzmann) 90.663,00 m³ von Pfaffing ab 01.10.2010

100.464,00 m³

Gesamt:

261.404,00 m³

verkaufte Wassermenge

219.192,00 m³ abzüglich Verbrauch d. FFW, Kanalspülungen usw. 2.500,00 m³ abzüglich Bauwasser (geschätzt)

1.000,00 m³

abzüglich Ableseschwankungen (4 % aus 219.192 m³) 8.768,00 m³

Verlust 2015

29.944,00 m³ = 11,46 %

Verlust Vorjahr

23.468,00 m³ = 9,46

%

Wasserverlust der letzten Jahre:

2005 59.307,00 m³ = 21,86

%

2006 49.827,00 m³ = 17,78

%

2007 71.111,00 m³ = 22,82

%

2008 41.376,00 m³ = 15,47

%

2009 66.929,00 m³ = 23,16

%

2010 59.122,00 m³ = 20,55

%

2011 79.078,20 m³ = 26,25

%

2012 64.390,40 m³ = 22,49

%

2013 29.225,00 m³ = 11,72

%

2014 23.468,00 m³ = 9,46

%

2015 29.944,00 m³ = 11,46

%

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Bürgerversammlung 2016 Seite 16

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Bürgerversammlung 2016 Seite 17

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Bürgerversammlung 2016 Seite 18

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Bürgerversammlung 2016 Seite 19

Abwasserbeseitigung Kanalbau Mit den in 2011 durchgeführten Baumaßnahmen zum Anschluss der Ortsteile Hintsberg und Elchering ist die Erweiterung des gemeindlichen Kanalnetzes weitestgehend abge-schlossen. Der Anschluss weiterer Ortsteile ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. Kanaluntersuchung und –sanierung Für die kommenden Jahre ist für das gesamte Kanalnetz eine regelmäßige abschnittswei-se Kamerabefahrung vorgesehen. Schäden werden laufend behoben. Kläranlage Zur Senkung des Strombezugs von den Bayernwerken trägt die Installation einer Photo-voltaikanlage auf dem Dach des Kläranlagengebäudes bei. Im Jahr 2015 wurden 9.863 kWh Strom durch die Anlage zum Eigenverbrauch erzeugt. Im laufenden Jahr 2016 werden die fünf Pumpwerke des Kanalnetzes im Gemeindegebiet mit einer zeitgemäßen Fernwirktechnik und einem zentralen Prozessleitsystem ausgerüs-tet.

Abfallbeseitigung Müllgebühren:

Restmüll (14-tägige Abfuhr)

Biomüll (14-tägige Abfuhr)

Fassungsvermögen monatlich jährlich monatlich jährlich

60 l 11,20 € 134,40 €

80 l 13,70 € 164,40 €

120 l 18,50 € 222,00 € 7,70 € 92,40 €

240 l 35,10 € 421,20 €

1,1 m³ 169,70 € 2.036,40 €

Müllmengen:

2011 2012 2013 2014 2015

Restmüll in kg/Einwohner

102,72 103,25 101,99 103,92 101,37

Sperrmüll in kg/Einwohner

7,06 8,32 7,67 6,67 6,24

Kompost in kg/Einwohner

52,82 53,14 50,86 53,96 54,32

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Bürgerversammlung 2016 Seite 20

Kinderbetreuung in Steinhöring Kinderhaus St. Gallus Das Kinderhaus St. Gallus hat bereits seit dem laufenden Kindergartenjahr den Betrieb aufgenommen und wird am 04.06.2016 offiziell eingeweiht. Es gibt dort drei Kindergarten-gruppen, eine Hortgruppe und eine Krippengruppe. Träger der Einrichtung ist der Einrich-tungsverbund Steinhöring. Kinderbetreuungsjahr 2015 / 2016 AWO-Kinderhaus: St. Gallus: Kinderkrippe: 12 Kinder unter 3 Jahren Kinderkrippe: 12 Kindergarten: 28 Kinder Kindergarten: 75 Kinder Hort: 22 Kinder Integrationshort: 14 Kinder Mittagsbetreuung: 16 Kinder Montessori: Kindergarten: 18 Kinder

Mittagsbetreuung Ab dem Schuljahr 2015/2016 gibt es an der Grundschule eine Mittagsbetreuung. Die Trägerschaft liegt beim AWO Kreisverband Ebersberg.

G e m e i n d e b ü c h e r e i Seit letztem Herbst ist die Bücherei ebenerdig im Schulhaus untergebracht, was nicht nur ältere Menschen und Besucher mit Gehbehinderungen zu schätzen wissen. Müttern mit Kleinkindern ist nun der Zugang ebenfalls erleichtert. Beim Umzug wurden eine ganze Reihe älterer Bücher aussortiert, die Lücken sind inzwi-schen mit neuem Lesestoff aufgefüllt. Rund 5.000 Bücher für alle Altersgruppen stehen zur Ausleihe bereit. Für die jüngsten Bücherfans gibt es Pappbilderbücher zum Anschauen, Märchen und an-dere Geschichten zum Vorlesen. Bei den Leseanfängern sehr begehrt sind Bücher mit Texten in Großbuchstaben oder nach der Mildenberger Silbenmethode. Kinder, die bereits selber lesen, greifen gerne zu den Bänden mit dem kleinen „Drachen Kokosnuss“, zu den Geschichten mit den „Fabelhaften Zauberfeen“, dem „Magischen Baumhaus“ und vielen weiteren spannenden Büchern für Grundschüler. Unter den jugendlichen Lesern stehen zur Zeit immer noch die Fantasy-Reihen oder auch „Gregg's Tagebuch“ hoch im Kurs, während unsere erwachsenen LeserInnen hauptsäch-lich zu Romanen greifen. Hier darf es gerne ein Regionalkrimi sein, diese sind seit einiger Zeit sehr beliebt.

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Bürgerversammlung 2016 Seite 21 Das Ausleihen unserer Bücher ist für Kinder und Jugendliche kostenlos, Erwachsene zah-len einmal jährlich 5 €. Die Öffnungszeiten: Dienstag von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr (Während der Schulferien ist die Bücherei geschlossen) Ich freue mich auf Ihren Besuch Beatrix Bodmeier

Gemeinde Steinhöring

VORAUSSICHTLICHE SCHULANFÄNGER 2016 BIS 2020 IN DER GEMEINDE STEINHÖRING

(Stand: 26.04.2016)

Schuljahr 16/17 Geburten 01.10.10 - 30.09.11 30

Schuljahr 17/18 Geburten 01.10.11 - 30.09.12 36

Schuljahr 18/19 Geburten 01.10.12 - 30.09.13 34

Schuljahr 19/20 Geburten 01.10.13 - 30.09.14 48

Schuljahr 20/21 Geburten 01.10.14 - 30.09.15 35

Grundschule Steinhöring

In der Grundschule Steinhöring werden insgesamt 142 Schüler (69 Mädchen und 73 Jun-gen) in acht Klassen unterrichtet. Die durchschnittliche Schülerzahl pro Klasse beträgt 18. Die kleinste Klasse hat 14 Schüler, die größte Klasse hat 22 Schüler. Für das Schuljahr 2016/2017 wird mit ca. 37 Schulanfängern gerechnet. Derzeit unterrichten an der Grundschule 13 Lehrkräfte, die Verwaltungsangestellte ist Frau Karin Mayer und Hausmeister ist Herr Anton Kenjeresch. Der Vorsitzende des Elternbeirates der Grundschule ist derzeit Herr Daniel Strosing.

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Bürgerversammlung 2016 Seite 22

Schülerbeförderung In der Grundschule Steinhöring werden

142 Schülerinnen u. Schüler in 8 Klassen unterrichtet. 44 der Schüler kommen aus den außenliegenden Ortsteilen und werden mit dem

Bus zur Schule und wieder nach Hause gebracht. In die Mittelschule Ebersberg gehen

73 Schülerinnen u. Schüler der Gemeinde Steinhöring. In die Georg-Huber-Mittelschule Grafing gehen

8 Schülerinnen u. Schüler der Gemeinde Steinhöring. In die Mittelschule Aßling gehen

4 Schülerinnen u. Schüler der Gemeinde Steinhöring. In die Realschule Ebersberg gehen

83 Schülerinnen u. Schüler der Gemeinde Steinhöring In das Gymnasium Grafing gehen

69 Schülerinnen u. Schüler der Gemeinde Steinhöring

Sonstiges

Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern im Straßenraum Bäume, Hecken und Sträucher, die in den Straßenraum hineinragen, sind nicht nur für die Räumfahrzeuge in den Wintermonaten, sondern auch für Müllabfuhr, Feuerwehr oder landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge oft ein großes Hindernis, das die Benutzung der Stra-ßen deutlich erschwert. Außerdem wird oft die Benutzung der Gehwege erheblich einge-schränkt, so dass unnötige Verkehrsgefährdungen entstehen. Grundsätzlich ist der öffentliche Verkehrsraum von hineinragenden Grünpflanzen mög-lichst freizuhalten. Wir erinnern deshalb alle Grundstücksbesitzer daran, im Interesse der Verkehrssicherheit darauf zu achten, dass die Bepflanzung an der Grundstücksgrenze nicht in angrenzende Fahrbahnen oder Gehwege hineinragt. Der freizuhaltende lichte Raum beträgt über Geh-wegen 2,50 m und über Fahrbahnen 4,50 m. Auch Verkehrszeichen sind in jedem Fall freizuhalten. Die Gartenabfälle können beim gemeindlichen Wertstoffhof zu den allgemeinen Öffnungs-zeiten entsorgt werden.

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Bürgerversammlung 2016 Seite 23 Bürgersolarkraftwerk Steinhöring Im Jahr 2015 betrug der Ertrag der Anlage am Bauhof 42.696 kWh, die Anlage an der Schule erzeugte 26.178 kWh Strom. Beide Anlagen zusammen kamen 2015 auf einen Ertrag von insgesamt 68.874 kWh; dies entspricht 1109 kWh/kWp. In diesem Zusammenhang weisen wir erneut auf die Möglichkeit hin, die Erträge der Anlagen über das Internet nachzuverfolgen. Hierzu sind für beide Anlagen Gastzu-gänge eingerichtet, die sowohl den Gesellschaftern als auch interessierten Bürgern Informationen zur Verfügung stellen. Unter www.sunnyportal.com erreicht man die Internetseite der Anlage auf dem Bau-hofdach. Dort meldet man sich mit [email protected] an und das Passwort lautet: cagadixu. Die Anlage auf der Schule ist unter www.kaco-newenergy.de erreichbar. Hier lautet der Benutzername bsk-schule, das Passwort lautet: kaco.

Statistiken und Informationen aus dem Meldeamt/Standesamt

Bevölkerungsfortschreibung Einwohner Stand 31.12.2014 4.003 *) Stand 30.06.2015 4.053 *) Anmeldungen 2014 299 Anmeldungen 2015 345 Abmeldungen 2014 244 Abmeldungen 2015 334 Geburten 2014 43 (22 männl., 21 weibl.) 2015 23 (11 männl., 12 weibl.) Sterbefälle 2014 25 2015 22 Trauungen (St.Amt Steinhöring) 2014 19 2015 14 Gewerbeanmeldungen 2014 46 2015 42 Gewerbeabmeldungen 2014 38 2015 49

*)

Zahlen des Statistischen Landesamtes *) Zahlen des Statistischen Landesamtes

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Bürgerversammlung 2016 Seite 24

Passamt Im Jahr 2015 wurden im Passamt 5 vorläufige Reisepässe, 21 vorläufige Personalauswei-se und 56 Kinderreisepässe neu ausgestellt. Außerdem wurden 148 Reisepässe und 364 Personalausweise in Berlin beantragt und ausgegeben. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf folgende Neuerungen hinweisen: Seit dem 1.11.2010 gibt es in der BRD nur noch den neuen Personalausweis im Scheck-kartenformat; ausgestattet mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen und mit neu geschaffe-nen Funktionen bietet er viele Einsatzmöglichkeiten, vor allen Dingen im Internet. Der in-tegrierte Chip enthält die üblichen Passdaten, das Lichtbild und optional zwei Fingerab-drücke. Künftig können Sie über das Internet einfach eine Versicherung abschließen, in Online-Shops einkaufen, Musik auf Ihren Computer laden oder auch Behördengänge und andere Verwaltungsangelegenheiten bei Ämtern und Behörden erledigen. Bequem, einfach und sicher mit dem neuen Personalausweis von zu Hause aus oder an speziell ausgerüsteten Automaten.

Eine Möglichkeit ist das "Sich-online-Ausweisen", auch eID-Funktion (eID = electronic Identy) oder Online-Ausweisfunktion genannt. Der Identitätsnachweis mit der eID-Funktion ermöglicht es Ihnen, sich im Internet sicher und eindeutig auszuweisen Eine weitere Neue-rung ist die Unterschriftsfunktion (elektronische Signatur). Mit ihr können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die sonst nur per Schrift-form rechtsverbindlich wären. Die elektronische Signatur dient also dazu, ein digital vorlie-gendes Dokument rechtsverbindlich zu unterzeichnen.

Neue Anwendungsmöglichkeiten für Ihren neuen Ausweis:

Online-Registrierung

An Automaten ausweisen

Zugang mit Pseudonym

Altersbestätigung

Automatisch Formulare ausfüllen

Bürgerformulare

Barrierefreie Internetdienste nutzen

Zutrittskontrollen

Wenn Sie mehr über den neuen Ausweis mit seinen neuen Möglichkeiten erfahren möch-ten, können Sie sich auf den Seiten des Personalausweisportals www.personalausweisportal.de umfassend informieren.

Das Antragsverfahren für den Bürger bleibt gleich, bis auf die Tatsache, dass jetzt beim Personalausweis zusätzlich – falls gewünscht - die Fingerabdrücke eingescannt werden. Das Passbild muss, wie schon beim Reisepass üblich, Biometrie tauglich sein. Beim Kinderreisepass, hat sich nichts geändert; auch hier benötigt man ein biometrisches Lichtbild, und er gilt wie bisher nur noch bis zum 12. Lebensjahr und wird weiterhin von der Gemeinde ausgestellt. Der Antrag muss von beiden Elternteilen oder dem Sorgeberechtig-ten unterschrieben werden. Achtung: Bei Reisen außerhalb Deutschlands müssen Kinder seit einiger Zeit ein eigenes Reisedokument vorweisen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind inzwischen ungül-tig! Hintergrund sind Änderungen in der Passverordnung der Europäischen Union. Beantragen Sie daher rechtzeitig vor einer Auslandsreise ein neues Reisedokument für die Kinder bei

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Bürgerversammlung 2016 Seite 25 unserer Passbehörde. Als Reisedokument für Kinder stehen Kinderreisepässe, Personal-ausweise und – je nach Reiseland – Reisepässe zur Verfügung. Bei Fragen werden Sie sich bitte an das Passamt bei der Gemeinde Steinhöring: Fr.Windstetter (08094-9092-18), Fr.Schönfelder (08094-9092-19). Gebühren lt. Gebührenordnung zum PassG: Personalausweise:

Ausstellung vor dem 24.Lj. 22,80 €

Ausstellung nach dem 24 Lj. 28,80 €

Ausstellung vorläufiger PA 10,00 € Reisepässe:

Reisepass vor vollendetem 24.Lj. (Gültigkeit 6 Jahre) 37,50 €

Reisepass nach vollendetem 24.Lj. (Gültigkeit 10 Jahre) 59,00 €

vorläufiger fälschungssicherer Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) 26,00 €

Kinder-Reisepass bis 12. Lj. (Gültigkeit 6 Jahre) 13,00 €

Expresspass (innerh. v. 72 Std.) 91,00 € Die Antragstellung muss persönlich mit einem biometrischen Lichtbild, unter Vorlage des alten Ausweises bzw. Reisepasses bei der Gemeinde erfolgen. Wurde für den Antragstel-ler in Steinhöring noch kein Ausweis oder Pass ausgestellt, so ist bei Ledigen eine Ge-burtsurkunde, bei Verheirateten eine beglaubigte Abschrift des Eheeintrages, bzw. eine Heiratsurkunde vorzulegen. Der Ausweis bzw. Reisepass ist vom Antragsteller selbst abzuholen. Andere Personen sind nur mit einer Vollmacht dazu berechtigt. Bei der Abholung des neuen Ausweises bzw. Reisepasses muss der alte Ausweis oder Reisepass zurückgegeben werden.

Informationen aus dem Standesamt Seit 01.01.2014 gibt es in Bayern ein elektronisches Personenstandsregister. Das bedeu-tet alle Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle und Lebenspartner-schaften) werden nur noch dort zentral gespeichert. Es gibt dann keine Einträge mehr in Papierform. Der Vorteil für den Bürger ist, dass Sie dann bei jedem Standesamt in Bayern eine Ge-burts-, Heirats- oder Sterbeurkunde anfordern können, wenn der Personenstandsfall in Bayern elektronisch beurkundet wurde. Diese Umstellung bringt aber nicht nur Vorteile, sondern auch Kosten im EDV-Bereich. Einige Gemeinden (auch im Landkreis Ebersberg) haben sich entschlossen, ihre Standes-ämter aufzugeben und sich einem anderen Standesamt anzuschließen, was für die Bürger längere Wege und mehr Zeitaufwand verursacht. Unser Gemeinderat hat entschieden, dass das Standesamt in Steinhöring bestehen bleibt. Ausschlaggebend war nicht nur die Bürgernähe zu erhalten, sondern auch unser histo-risch wertvolles Lebensborn-Standesamt Hochland auf dem Gelände des jetzigen Betreu-ungszentrums, das zwischen 1937 und 1945 ein eigenständiges Standesamt war.

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Bürgerversammlung 2016 Seite 26 Das Standesamt Steinhöring ist wie folgt besetzt: Frau Windstetter, Standesamtsleiterin Frau Schönfelder, stellvertr. Standesamtsleiterin Herr Bgm. Hofstetter, Trauungsstandesbeamter

Wie bisher möchten wir unseren Bürgern auch Samstagstrauungen anbieten. Da die Nachfrage für diese Termine steigt, werden wir max. an zwei Samstagen im Monat Trau-ungen durchführen. Sollten Sie einen Samstagstermin wünschen, dann melden Sie sich baldmöglichst beim Standesamt Steinhöring (Tel. 08094-9092-18 u. 19)

Parkausweise für Behinderte Parkausweise für Behinderte können bei der Gemeindeverwaltung in Zimmer 2 - EG bean-tragt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der betreffende Behinderte das Merkzeichen "aG" in seinem Behindertenausweis hat. Der Ausweis ist bei der Antragstel-lung vorzulegen. Seit Januar 2000 wurde der berechtigte Personenkreis erweitert, so dass u. U. die Merkzeichen "G" und "B" ausreichen. Genauere Auskunft erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 2.

Fischereiprüfung Wer die Fischerprüfung ablegen will, muss vorher an einem Vorbereitungslehrgang teil-nehmen. Ferner muss der Bewerber am Prüfungstag das 12. Lebensjahr vollendet haben. Die Staatliche Fischereiprüfung (Haupttermin) findet jährlich landeseinheitlich am ersten Samstag im März und am letzten Samstag im Juni (Nachholtermin) statt. Die Anmeldung zur Prüfung muss bis zum Dezember 2016 (Ausschlussfrist) erfolgen. Sie kann entweder über folgenden Link: www.fischerpruefung.bayern.de oder www.LfL.bayern.de/ifi online vorgenommen werden bzw. per Post an den Landesfischereiverband Bayern e.V. (LFV), Pechdellerstr. 16, 81545 München, Tel. 089/6427 2623. Fax 089/6427 2666. Die entspre-chenden Anmeldeformulare erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 2 im Erdge-schoss oder Sie drucken sie unter den oben genannten Internet-Adressen aus. Dort erhal-ten Sie auch weitere Informationen.

Veranstaltungen

Bei der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen sind Vorschriften und Auflagen zu beachten.Veranstaltungen müssen generell 2 Wochen vor Beginn bei der Gemeinde angezeigt werden. Bei Vereinsfesten, Discos, etc. mit Getränkeausschank und Speisenabgabe benötigt der Veranstalter von der Gemeinde eine vorübergehende Gestattung nach dem Gaststät-tengesetz, in diesen Fällen muss der Antrag bereits 6-8 Wochen vorher gestellt werden! Die allgemeine Sperrzeit, (Beginn um 5 Uhr und Ende um 6 Uhr), muss eingehalten wer-den. Eine abweichende Sperrzeit kann die Gemeinde festsetzen. Die Gemeinde muss u.a. die örtlich zuständige Polizeidienststelle und das Landratsamt Ebersberg von den Veranstaltungen informieren. Verstärkt wird auf die Einhaltung des Jugendschutzes hingewiesen. Bei Unklarheiten kann man sich beim Jugendamt Ebers-berg (Tel. 08092-823311) beraten lassen. Wer Veranstaltungen ohne die erforderlichen Voraussetzungen abhält, handelt ordnungs-widrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

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Bürgerversammlung 2016 Seite 27

Gewerbeamt Jedes meldepflichtige Gewerbe, das innerhalb der Gemeinde Steinhöring ausgeübt wird, muss bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 2 - EG angemeldet werden. Ebenso ist das Gewerbe bei Verlegung in eine andere Gemeinde wieder abzumelden bzw. bei Umzug innerhalb der Gemeinde entsprechend umzumelden. Folgende Gebühren werden dabei erhoben: Gewerbeanmeldung: 20,- Euro Gewerbeabmeldung: 20,- Euro Gewerbeummeldung 10,- Euro Der Gewerbetreibende erhält jeweils eine Bescheinigung über die An- bzw. Ab- oder Um-meldung.

Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz Zum 1. November 2015 trat ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöste. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzli-che Vorgaben mit sich. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt. Wohnungsgeberbestätigung: Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftli-che Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung über-lässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Woh-nungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person. Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können ab Oktober unter www.gemeinde-steinhoering.de abgerufen werden und liegen im Einwohnermeldeamt Steinhöring zur Abholung bereit. Meldepflicht: Bisher bestand die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmel-depflicht. Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen. Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeiti-ge Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben. Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten: Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Woh-nung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland) Besucherregelung: Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

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Bürgerversammlung 2016 Seite 28

Rentenversicherung/Soziales

Auskunfts- und Beratungsstellen Seit dem 1. Oktober 2005 ist die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten weggefallen und alle Rentenversicherungsträger laufen unter dem gemeinsamen Namen „Deutsche Rentenversicherung“. Aus der früheren LVA Oberbayern (Landesversiche-rungsanstalt für Arbeiter) wurde die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, die BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) nennt sich jetzt „Deutsche Rentenversiche-rung Bund“. Rentner, Versicherte und Arbeitgeber können sich mit ihren Fragen persönlich an jede Auskunfts- und Beratungsstelle wenden – unabhängig vom Standort des Trägers, der das Versicherungskonto führt. Über das Internet bietet die Deutsche Rentenversiche-rung allen Versicherten und Auskunftssuchenden einen umfangreichen Service an, unter der Webadresse (www.deutsche-rentenversicherung.de). Die Adressen der Beratungsstel-len in Ihrer Nähe werden nachfolgend aufgeführt.

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Thomas-Dehler-Str. 3, 81737 München Tel. (089) 6781-2728 Fax (089) 6781-2863 Montag – Mittwoch 7:30 – 16:00 Uhr Donnerstag 7:30 – 18:00 h Freitag 7:30 – 12:00 Uhr Terminvereinbarung Tel. 0800 46 36 582 oder Fax (089) 6781 2863) Kostenloses Service-Tel. 0800 4636 582

Deutsche Rentenversicherung Bund Viktualienmarkt 8 80331 München Tel: (089) 51081-0 Fax (089) 51081-190 Montag 7:30 – 16:00 Uhr Dienstag 7:30 – 18:00 Uhr Mittwoch u. Donnerstag 7:30 – 16:00 Uhr Freitag 7:30 – 12:00 Uhr

Landratsamt Ebersberg Staatl. Versicherungsamt Eichthalstr. 5, 85560 Ebersberg (2. Stock, Zimmer 2.17) Tel. (08092) 823-161

Die Beratungstage auf Landkreisebene finden weiterhin im Landratsamt statt, Terminver-einbarung unter der Telefon-Nr. 0800 6789100 (8.30-12.00 Uhr), unter Angabe der Versi-cherungsnummer. Versicherungsunterlagen und Personalausweis bitte mitbringen. Sämt-liche Beratungen sind kostenfrei. Termine: 20.06.2016, 18.07.2016, 22.08.2016, 19.09.2016, 17.10.2016, 21.11.2016 und 19.12.2016

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Bürgerversammlung 2016 Seite 29

"Münchner Ferienpass" und „Münchner Familienpass“ Wie bereits in den vergangenen Jahren bieten wir auch dieses Jahr wieder den Münchner Ferienpass für Kinder und Jugendliche bis 17 J. zum Preis von 14 € (bis 14 J., einschl. MVV-Marke) bzw. 10 € (15 bis 17 J., ohne MVV-Marke) sowie den Münchner Familien-pass für Familien mit bis zu 4 Kindern pro Pass zum Preis von 6 € an. Der Ferienpass gilt für die gesamten Ferien bis einschl. Herbstferien und der Familienpass für das ganze Jahr. Mit dem Ferienpass können Steinhöringer Kinder und Jugendliche in den Ferien verbilligten oder kostenlosen Eintritt in den verschiedenen Münchner Einrich-tungen bekommen, der Familienpass bietet Ermäßigungen, Gutscheine, Anregungen und exklusive Angebote für die ganze Familie. Interessierte wenden sich bitte an unser Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss, Zimmer 2, Tel. 08094-909218 oder 909219).