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obds Berufsbild Sozialarbeit GV Juni 2017 Berufsbild der Sozialarbeit beschlossen von der Generalversammlung am 24. 6. 2017 in Salzburg Inhalt 1 Die Profession Sozialarbeit: ................................................................................................ 1 2 Internationale Definition der Sozialen Arbeit ..................................................................... 2 3 Grundhaltung, Werte, Menschenbild: ................................................................................ 2 4 Aufgaben und Ziele: ............................................................................................................ 3 5 Handlungsfelder:................................................................................................................. 5 6 Methoden der Sozialarbeit: ................................................................................................ 4 7 Ausbildung: ......................................................................................................................... 5 8 Qualitätssicherung, Fortbildung und Supervision ............................................................... 6 1 Die Profession Sozialarbeit Das Berufsbild für Sozialarbeit richtet sich an alle Sozialarbeiter*innen, an deren Arbeitgeber*innen, sowie an die Verantwortlichen der Ausbildungsstätten Sozialer Arbeit, die politischen Entscheidungsträger*innen und an die interessierte Öffentlichkeit. Sozialarbeit als Profession gründet sich auf professionelle Ausbildung und auf die berufsethischen Prinzipien, insbesondere auch auf die Menschenrechte. Die internationale Definition der Sozialen Arbeit bildet den Rahmen und ist Ausdruck der globalen Verbundenheit aller, die in dieser Profession tätig sind. Die akademische Ausbildung, Weiterbildung und persönliche Reflexion im Rahmen der Supervision sichern die Qualität der Sozialarbeit und ihren ganzheitlichen Zugang. Die Methoden der Sozialarbeit definieren das fachliche Vorgehen. Sie werden im Dialog mit der wissenschaftlichen Disziplin Soziale Arbeit reflektiert und weiterentwickelt. Sozialarbeit braucht eine tragfähige gesetzliche Grundlage, die die Ausbildung, den professionellen Einsatz und die Handlungsweisen in der Sozialarbeit an den anerkannten Standards und ethischen Prinzipien regelt.

Berufsbild der Sozialarbeit - OBDS...Soziale Arbeit fördert als praxisorientierte Profession und wissenschaftliche Disziplin gesellschaftliche Veränderungen, soziale Entwicklungen

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obds BerufsbildSozialarbeit GVJuni2017

BerufsbildderSozialarbeitbeschlossenvonderGeneralversammlungam24.6.2017inSalzburg

Inhalt

1 DieProfessionSozialarbeit:................................................................................................1

2 InternationaleDefinitionderSozialenArbeit.....................................................................2

3 Grundhaltung,Werte,Menschenbild:................................................................................2

4 AufgabenundZiele:............................................................................................................3

5 Handlungsfelder:.................................................................................................................5

6 MethodenderSozialarbeit:................................................................................................4

7 Ausbildung:.........................................................................................................................5

8 Qualitätssicherung,FortbildungundSupervision...............................................................6

1 DieProfessionSozialarbeit

Das Berufsbild für Sozialarbeit richtet sich an alle Sozialarbeiter*innen, an derenArbeitgeber*innen, sowie an die Verantwortlichen der Ausbildungsstätten Sozialer Arbeit,diepolitischenEntscheidungsträger*innenundandieinteressierteÖffentlichkeit.

Sozialarbeit als Profession gründet sich auf professionelle Ausbildung und auf dieberufsethischenPrinzipien, insbesondereauchaufdieMenschenrechte.Die internationaleDefinition der Sozialen Arbeit bildet den Rahmen und ist Ausdruck der globalenVerbundenheitaller,dieindieserProfessiontätigsind.

Die akademische Ausbildung, Weiterbildung und persönliche Reflexion im Rahmen derSupervision sichern die Qualität der Sozialarbeit und ihren ganzheitlichen Zugang. DieMethodenderSozialarbeitdefinierendasfachlicheVorgehen.SiewerdenimDialogmitderwissenschaftlichenDisziplinSozialeArbeitreflektiertundweiterentwickelt.

Sozialarbeit braucht eine tragfähige gesetzliche Grundlage, die die Ausbildung, denprofessionellen Einsatz und die Handlungsweisen in der Sozialarbeit an den anerkanntenStandardsundethischenPrinzipienregelt.

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obds BerufsbildSozialarbeit GVJuni2017

Exkurs:Sozialpädagogik

EinBerufsbildfürSozialpädagog*innenwirdineinemweiterenProjektentwickelt.Diebeidenprofessionellen Zweigewerden international auch unter dem Begriffspaar „Soziale Arbeit“zusammengefasstundbeidewerdenvomÖsterreichischenBerufsverbandderSozialenArbeit(obds)vertreten. InÖsterreichgibtes jedocheine langeTradition, inderdiebeidenZweigejeweils eigene Wege gegangen sind. Wir haben 2014 den Prozess gestartet, diese Wegezusammenzuführenundberufs-undsozialpolitischgemeinsamtätigzusein.

2 InternationaleDefinitionderSozialenArbeit1

Soziale Arbeit fördert als praxisorientierteProfession und wissenschaftliche Disziplingesellschaftliche Veränderungen, soziale Entwicklungen und den sozialen ZusammenhaltsowiedieStärkungderAutonomieundSelbstbestimmungvonMenschen.

DiePrinzipiensozialerGerechtigkeit,dieMenschenrechte,diegemeinsameVerantwortungunddieAchtungderVielfaltbildendieGrundlagederSozialenArbeit.Dabeistütztsiesichauf Theoriender SozialenArbeit, derHuman-undSozialwissenschaftenundauf indigenesWissen.

Soziale Arbeit befähigt und ermutigt Menschen so, dass sie die Herausforderungen desLebensbewältigenunddasWohlergehenverbessern,dabeibindetsieStrukturenein.

DieseDefinitionkannaufnationalerund/oderregionalerEbeneweiterausgeführtwerden.

3 Grundhaltung,Werte,Menschenbild2

Sozialarbeit ist eine Menschenrechtsprofession. Die Allgemeine Erklärung der Menschen-rechte durch die Vereinten Nationen, die Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit, dergemeinsamen Verantwortung und die Achtung der Vielfalt der Menschen und ihrerLebenswelten bilden die Grundlagen der Sozialarbeit. Sie tritt für ein Zusammenleben inDemokratie und Solidarität ein. Dabei beruft sie sich auch auf die menschenrechtlichenErklärungendesEuroparates3undderEuropäischenUnion4

Sozialarbeiterisches Handeln ist einer Haltung verpflichtet, die die kulturellen, sozialen,wirtschaftlichen, psychischen und physischen Bedürfnisse von Menschen respektiert undihre Befriedigung anerkennt. Sozialarbeit erkennt und bearbeitet individuelle undgesellschaftlicheUrsachen,diesozialeBenachteiligungenentstehenlassen.

Sozialarbeit versteht jeden Menschen als Expert*in ihres/seines eigenen Lebens undbegegnet dieser ExpertisemitWertschätzungundGleichberechtigung. Sozialarbeit fördertMenschen inderErhaltung ihrerWürde,befähigt sie ihremLebensumfeld zuhandelnundunterstütztsiebeiderBewältigungihrerLebensherausforderungen.

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obds BerufsbildSozialarbeit GVJuni2017

Die Sachorientierung und Verantwortung gegenüber den Klient*innen steht vor demEigeninteressederSozialarbeiter*innen.

Sozialarbeit achtet auf ökologische Nachhaltigkeit. Die Entwicklung nachhaltiger sozialerStrukturensichertdiegesellschaftlicheResilienzfürKrisenereignisse.

4 AufgabenundZiele

Das berufliche Handeln der Sozialarbeiter*innen richtet sich an Einzelne, Gruppen undGemeinwesen. Es basiert sowohl auf dem gesellschaftlichen Auftrag, als auch auf derVorstellungvon sozialerGerechtigkeitundhat somitauch sozialpolitisch richtungsweisendzuagieren.

DerprofessionelleAnsatzvonSozialarbeitistganzheitlich.

Auf der Ebene des Einzelnen und der Gruppe zielen Sozialarbeiter*innen bei der Unter-stützung der Klient*innen auf Veränderung und Entwicklung ab, die den Klient*innenermöglicht,bessermitdersieumgebendensozialenUmweltzurechtzukommenundihrenLebensentwurf gelingend zu verfolgen. Gleichzeitig arbeiten Sozialarbeiter*innen auf dergesellschaftlichen Ebene auf sozialenWandel hin, der den Einzelnen die Befriedigung derphysischen, psychischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse und ihreEntfaltungermöglicht.Sozialarbeiter*innenstrebendahermitundfürihreKlient*innendiegrößtmöglicheAutonomiean,welche ihnengewährleistet, angesellschaftlichenProzessenteilzuhaben.

Die sozialarbeiterische Beteiligung soll solange sichergestellt sein, bis die vorhandenensozialen, psychischen und wirtschaftlichen Ressourcen nachhaltig gesichert und aktiviertwerden, die betroffene Menschen brauchen um an den kulturellen und materiellenRessourcenderGemeinschaftsowohlteilhabenalsauchteilnehmenkönnen.

SozialarbeitverstehtsichalskonkreteLeistungderGesellschaftundzugleichAusdruckihrerSolidarität. Sie kann diese Leistung nur qualitätsvoll erbringen, wenn die Standards undArbeitsbedingungenprofessionellgestaltetundentwickeltwerden.

ImRahmenvonNormenundGesetzenermöglichtSozialarbeitdiegesellschaftlicheTeilhabevon Menschen. Die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilnahme ist für die Sozialarbeitrichtungsweisend.SozialarbeitfindetausschließlichinZusammenarbeitmitMenschenstattund fokussiert auf den gelingenden Lebensentwurf von Einzelnen, Gruppen undGemeinwesen.Eingebettet inderGesellschaft istdasWohlbefindendesEinzelnenunddieWürdederBeteiligtenmaßgebend.

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5 MethodenderSozialarbeit

Diemethodischen Zugänge von Sozialarbeit sind Soziale Einzelfallhilfe, CaseManagement,Soziale Gruppenarbeit, Soziale Gemeinwesenarbeit bzw. Sozialräumliche Arbeit undMethodenintegrative Sozialarbeit. Sie bilden die Basis für die Planung und Reflexion desEinsatzesprofessionellerMethoden.

Berufsspezifische Tätigkeiten sind insbesondere: Information, Beratung, Betreuung,Vermittlung, Vertretung, Krisenintervention, Ressourcenerschließung, Vernetzung undKoordination, Öffentlichkeitsarbeit, sozialpolitische Aktivitäten, Zusammenarbeit mitanderen Berufsgruppen, Sozialplanung, Planung präventiver Maßnahmen und Projekte,Sozialmanagement, Soziale Diagnose, gutachterliche und fachliche Stellungnahmen,Dokumentation und Evaluation, sowie berufspolitische und sozialpolitische Arbeit. DurchForschung im Bereich der Sozialen Arbeit werden diese Techniken laufend evaluiert undweiterentwickelt.

Sozialarbeiter*innen sind Expert*innen für soziale Beziehungen und diese stellen einewichtigeArbeitsgrundlagedar. Sozialarbeiter*innenwählen ihreMethodendifferenziert jenach Situation und Sachlage in Bezug auf Ihre Klient*innen und die individuellenGegebenheitenderOrganisationindersietätigsind.

Die Methoden sind charakterisert durch strukturiertes Vorgehen: Kontaktaufnahme undBeziehungsaufbau,Situations-undProblemerfassung,Klärungder spezifischenBedarfslagein ganzheitlicher Sicht (biopsychosoziale Anamnese), Zielformulierung und Handlungs-planung. Während der Umsetzung erfolgt die ständige Überprüfung der Beziehungs-,Handlungs- und Lernprozesse. Dem Abschlussprozess wird erhöhte Aufmerksamkeitgewidmet.Evaluation/Wirkungskontrolle,DokumentationundBerichterstattungsicherndieQualitätsentwicklung.

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6 Handlungsfelder

DieHandlungsfelderderSozialarbeitkönnennachKlient*innengruppen,nachBedarfslagen,nach inhaltlichen Schwerpunkten oder auch nach sozialstaatlichen Organisationseinheitenzusammengefasst werden. Der obds hat in einem eigenen Dokument folgendeHandlungsfelder benannt und deren Aufgaben, Zielgruppen und Tätigkeitsbereicheausführlichdargestellt5.DasDokumenterläutertauchbeispielhaftkonkreteEinsatzbereicheindeneinzelnenHandlungsfeldern.

a. Kinder,Jugendliche,Familieb. AlteMenschenc. MaterielleGrundsicherungd. Gesundheite. Straffälligkeitf. BerufundBildungg. MigrationundIntegrationh. InternationaleSozialarbeit/Entwicklungsarbeit

7 Ausbildung

Die Ausübung der Profession Sozialarbeit setzt eine qualifizierte Ausbildung auf tertiäremNiveau im Rahmen der Studiengänge für Soziale Arbeit an den Fachhochschulen sowieVorgängerausbildungenvoraus.

ZentraleInhaltederAusbildungsind:

• EthikderSozialenArbeit• TheorienundGeschichtederSozialenArbeit• Methoden der Sozialen Arbeit – auf den Ebenen des Einzelnen, der familiären

Beziehungen,desGemeinwesensundderGesellschaft• KompetenzerwerbinGesprächsführungund(Selbst-)Reflexion• umfassendes Fallverstehen, Ziel- und Interventionsplanung und –gestaltung,

EvaluierungundQualitätsmanagement• HandlfungsfelderderSozialarbeit• SozialpolitikundsozialeOrganisationen:AufgabenundWirkungen• Integration der Wissensbestände aus den Bezugswissenschaften (insbesondere:

Medizin,Pädagogik,Psychologie,Soziologie,Rechtswissenschaft)• GrundlagenwissenschaftlicherForschungeinschließlichPraxisforschung• Praktika

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8 Qualitätssicherung,FortbildungundSupervision

ZumErhalt,zurPflegeundzurWeiterentwicklungdereigenenQualifikationistdielaufendeWeiterbildung erforderlich. Ein Ausmaß von 16 Einheiten innerhalb von 2 Jahren ist dasMinimum.Supervision ist integralerBestandteil vonSozialarbeitundzieltaufdieStärkungderethischenKompetenzimBerufsalltag,dieeigenePsychohygieneundeindifferenziertesFallverstehenab.IntervisionundFallbesprechungenmitBerufskolleg*innenunterstützenbeiderReflexiondeseigenenHandelns.

Evaluierung auf Fallebene, Organisations- und Systemebene sowie die reflektierteAnwendung von Qualitätsmangement unterstützt die Weiterentwicklung der Profession,sowohlaufpersönlicheralsauchauffachlicherEbene.

1englischesOriginalundKommentar:www.sozialarbeit.at2offizielleDokumentezurEthik:StatementofEthicalPrinciples,ifsw2012;BerufsethischePrinzipien,obds2004undlaufendesProjekt2019,siehewww.sozialarbeit.at3insbesondere:KonventionzumSchutzderMenschenrechteundGrundfreiheiten,dieEuropäischeSozialchartaunddasEurop.ÜbereinkommenzurVerhütungvonFolterundunmenschlicherodererniedrigenderBehandlungoderStrafe:www.coe.int/de/4insbesonderedieChartaderGrundrechte:http://fra.europa.eu/de(FundamentalRightsAgency)5ÖsterreichischerBerufsverbandderSozialenArbeit:HandlungsfelderderSozialenArbeit,2004,www.sozialarbeit.at