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BETRIEBSREGLEMENT

Betriebsreglement 2015 docx - KITA Chinderkram | … · 2015-04-01 · die erste Trennung soll mit der Erzieherin abgesprochen werden. ... Microsoft Word - Betriebsreglement 2015

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BETRIEBSREGLEMENT

Betriebsreglement Kita Chinderkram

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung 3

Sinn und Zweck 3

Ziele und Grundsätze 3

Betriebsbewilligung / Anerkennung KitaS 3

Trägerschaft und Kindertagesstätten Leitung 3

Personal 4

Öffnungszeiten 4

Tagesablauf 4

Kindergruppen 5

Aufnahmebedingungen 5

Eingewöhnung 5

Kleidung, Persönliche Gegenstände, Esswaren 5

Krankheit / Abwesenheit 6

Versicherung 6

Platzreservation 6

Kündigung 6

Tarife 7

Hygiene / Sicherheit / medizinische Versorgung 7

Haftung 7

Depot 7

Finanzen 7

Betriebsreglement Kita Chinderkram

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Einleitung

Die Chinderkram GmbH führt in der Stadt Uster eine Kindertagesstätte unter dem Namen Kita Chinderkram .Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Chinderkram.

Es orientiert Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind in die Kindertagesstätte zu bringen, über Grundsätze, Tagesablauf, Personal, Tarife und gibt Einblick über Strukturen, Organisation, Finanzen etc.

Sinn und Zweck

In der Kindertagesstätte Chinderkram, nachfolgen Kita genannt, werden Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt betreut.

Die Kinder sollen in Ihrer Entwicklung begleitet und gefördert werden.

Den Eltern soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht werden.

Die Eltern sollen in ihrer Aufgabe als Erziehungsberechtigte begleitet und unterstützt werden.

Die Kita steht allen Kindern offen, unabhängig vom Grund, weshalb die Eltern ihr Kind in die Kita bringen wollen.

Ziele und Grundsätze

Die Kita hat zum Ziel, den Kindern einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich nach ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entfalten und entwickeln können. Sie sollen in einer warmen Atmosphäre in ihrer individuellen Entwicklung gefördert und gestützt werden. Im Spiel und in Aktivitäten mit Kindern können sie sich mit Anderen auseinandersetzen, sie erhalten aber auch Gelegenheit, sich alleine zu beschäftigen. Die gemeinsamen Mahlzeiten sollen den Kindern Freude und Spass bereiten. Dabei wird auf eine ausgewogene und gesunde Ernährung geachtet. Genauere Details sind im pädagogischen Konzept erläutert.

Betriebsbewilligung / Annerkennung KitaS

Der Betrieb verfügt über eine kantonale Betriebsbewilligung. Die Kita hält sich an die Richtlinien des Schweizerischen Krippenverbandes. Wir streben eine Anerkennung des KitaS und des Qualitätslabels des KitaS an.

Das Berufsbildungsamt anerkennt den Betrieb auch als Lehrbetrieb.

Trägerschaft und Kindertagesstätten Leitung

Träger der Kindertagesstätte ist die Chinderkram GmbH. Die Gesellschafter sind Cornelia Rodriguez und Nathalie Bürgi. Sie tragen die Verantwortung für die Kindertagesstätte. Sie beaufsichtigen die Einhaltung des Kitakonzeptes und sind

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Betriebsreglement Kita Chinderkram

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zuständig für die Auswahl und die Anstellung des Kitapersonals. Die Kompetenzen und Befugnisse sind in den Stellenbeschrieben geregelt.

Die Kita Chinderkram wird von beiden Gesellschaftern geführt. Die Führung wird in zwei Ressorts aufgeteilt:

• Administrative Leitung • Pädagogische Leitung

Beide Gesellschafter verfügen über die anerkannte Weiterbildung zur Kitaleiterin oder sind in Ausbildung dazu und sind zum Führen einer Kindertagestätte berechtigt.

Personal

Alle Mitarbeiterinnen verfügen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung.

Zusätzlich bieten wir zwei bis drei Ausbildungsplätze an.

Öffnungszeiten

Die Kita ist Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18:30 Uhr geöffnet. Die Betreuungszeit der Kinder wird mit den Eltern vereinbart, wobei den individuellen Wünschen, soweit das Betriebskonzept es zulässt, entsprochen werden soll. Die vereinbarten Betreuungszeiten sind verbindlich, können aber nach Bedarf angepasst und durch eine neue Vereinbarung ersetzt werden. An Samstagen und Sonntagen bleibt die Kita geschlossen.

Im Sommer ist die Kita während 2 Wochen geschlossen und über die Weihnachts- und Neujahrsfeiertagen 1 Woche. Ebenso an allen eidgenössischen Feiertagen.

Für die Zeit der Betriebsferien und der Feiertage gibt es keine Reduktion des Tarifes.

Tagesablauf

Die Kinder werden ab 7.00 Uhr in die Kita gebracht. Von 7:30-8:00 wird ein kleines Frühstück angeboten Ab 8.30 Uhr werden die Kinder auf die jeweiligen Gruppen aufgeteilt und essen gemeinsam um 9:00 Uhr einen Znüni. Bis 9.00 Uhr sollen alle Kinder anwesend sein. Der Morgen wird von den Gruppen gestaltet, es werden den Kindern verschiedene Angebote gemacht, an denen sie einzeln oder in Subgruppen oder mit der ganzen Gruppe teilnehmen. (pädagogische Kernzeit)

Um 11:15 Uhr isst das Personal gemeinsam mit den Kindern das Mittagessen. Anschliessend halten die kleineren Kinder Mittagschlaf, die Grösseren, die keinen Mittagsschlaf mehr benötigen, verbringen eine Stunde mit einer ruhigen Beschäftigung, wie z.B. Geschichten hören. Den Nachmittag gestalten die Gruppen wiederum individuell. Es ist vor allem auch die Zeit für Spaziergänge und Spiel im Freien. Um 15:30 Uhr essen wir gemeinsam Zvieri. Ab 16:00 werden die Kinder wieder abgeholt.

Betriebsreglement Kita Chinderkram

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Kindergruppen

Wir führen 2 Gruppen. Eine Gruppe betreut Kinder im Alter von 12 Monaten bis zum Kindergarteneintritt und umfasst 11-13 Kinder pro Tag. (ein Kind ab 12 Monate)

Auf der anderen Gruppe werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis 2 ½ Jahre betreut. Diese Gruppe umfasst maximal 8 Kinder pro Tag.

Der Gruppenwechsel findet v. a. im Sommer statt, aber auch unter dem Jahr sofern Platz in der oberen Gruppe vorhanden ist. Je nach Kompetenz und Entwicklungsstand des Kindes kann es auch schon zwischen 18 und 24 Monaten wechseln, dass 2. Lebensjahr muss für den Wechsel nicht zwingend vollendet sein. Allerdings sollte das Kind laufen können.

Kinder unter 18 Monaten beanspruchen 1.5 Plätze.

Aufnahmebedingungen

Es werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt aufgenommen. Die minimale Aufenthaltsdauer pro Woche beträgt 1 ganzer Tag.

Für die Anmeldung auf die Warteliste verrechnen wir CHF. 20.-, welche nicht zurückerstattet werden.

Bei der Ausstellung eines Vertrages wird eine einmalige Gebühr von CHF. 50.- erhoben.

Eingewöhnung

Wir erachten die Eingewöhnungszeit eines Kindes in die Kinderkrippe für alle Beteiligten als ausserordentlich wichtig. Aus diesem Grund soll die Eingewöhnung sehr sorgsam verlaufen. Eine gute Absprache zwischen Eltern und Kitaleiterin und Erzieherin ist dabei notwendig. Es ist wichtig, dass sich beide Seiten genügend Zeit dafür nehmen. Ein Elternteil soll das Kind in der ersten Zeit für einige Stunden in die Kita begleiten. Der Zeitpunkt für die erste Trennung soll mit der Erzieherin abgesprochen werden.

Die Eingewöhnung wird mit CHF 15.- pro Stunde verrechnet.

Ein separates Eingewöhnungskonzept ist vorhanden, welches über das Eingewöhnungsmodell und den genauen Ablauf Kenntnis gibt.

Kleidung, Persönliche Gegenstände, Esswaren

Die Kinder sollen der Witterung entsprechende Kleidung dabei haben. Eigene Ersatzkleider sollten in der Kita stets zur Verfügung stehen, wie auch Hausschuhe, Gummistiefel und Regenschutz. Ausserdem mitzubringen sind Windeln und die Pulvermilchnahrung für Babys.

Nuscheli und Nuggi etc. darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Für Spielsachen, die in die Kita mitgebracht werden, kann keine Haftung übernommen werden.

Betriebsreglement Kita Chinderkram

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Die Kinder erhalten folgende Mahlzeiten: Frühstück, Znüni, Mittagessen, Früchteznüni am Nachmittag und Zvieri.

Die Kinder sollen keine Esswaren mitbringen. Ausser bei Geburtstagen und Abschieden Zvieri nach Absprache.

Krankheit / Abwesenheit

Hat das Kind eine ansteckende Krankheit (z.B. Bindehautentzündung, Durchfall, 3-Tages- Fieber, etc.), Fieber ab 38.5 ° Celsius kann das Kind nicht in die Kita gebracht werden. Bei Erkrankung oder Unfall des Kindes in der Kita werden die Eltern sofort benachrichtigt. Das weitere Vorgehen wird mit ihnen abgesprochen. Bei einem Notfall ist die Kita befugt, das Kind in ärztliche Behandlung oder in Spitalpflege zu geben. Allergien und andere Empfindlichkeiten sollten beim Eintritt besprochen werden. Ebenso sollte die Kitaleitung über ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert werden. Kann das Kind aus irgendwelchen Gründen (Krankheit, Abwesenheit etc.) nicht in die Kita gebracht werden, muss es bis 9:00 Uhr telefonisch abgemeldet werden. Ferien ausserhalb der Betriebsferien sind der Kitaleiterin rechtzeitig zu melden.

Versicherung

Die Eltern sind für Kranken- und Unfallversicherung der Kinder verantwortlich. Die Kita verfügt über eine Haftpflichtversicherung.

Platzreservation

Die Kita Chinderkram kennt keine besondere Platzreservation. Für einen nicht beanspruchten Platz, der reserviert werden soll, wird die Taxe voll in Rechnung gestellt. Eine solche Platzreservation kann maximal 1 Monat dauern.

Kündigung

Die gegenseitige Kündigungsfrist für einen Kitaplatz (auch für einzelne Tage) beträgt 3 Monate auf Ende jeden Monats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie kann auch in speziellen Fällen, wie z. B. ein früheres Austreten des Kindes nicht verkürzt werden, bzw. die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

Tarife

Die Tarife sind folgendermassen:

Kinder unter 18 Monaten: 144.- p/ Tag

Kinder über 18 Monate: 120.- p/Tag

Die Monatspausschale wird wie folgt berechnet:

• Anzahl Betreuungstage pro Woche mal 4 (Wochen pro Monat). Das heisst, bezahlt werden 48 Wochen pro Jahr. Die Monatspauschale wird 12x pro Jahr in Rechnung gestellt.

Betriebsreglement Kita Chinderkram

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Sämtliche Mahlzeiten und Getränke sind in den Monatspauschalen inbegriffen. (Ausser Pulvermilchnahrung bei Babys). Wird das Kind ausserhalb der vereinbarten Tage in die Kita gebracht, gilt das als Zusatztag und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Nach der Vertragsaustellung erhalten die Eltern eine Monatsrechnung. Sie richten einen Dauerauftrag für die Monatspauschale ein. Es werden keine monatlichen Rechnungen versandt ausser für Zusatztage.

Hygiene / Sicherheit / medizinische Versorgung

Die Betriebshygiene wird durch das Kitapersonal gewährleistet und entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Für die Sicherheit der Kinder werden die erforderlichen Massnahmen getroffen. In medizinischen Fragen steht der Kindertagestätte die Kinderärztin Frau Dr. Stucki zur Verfügung. Es besteht ein Hygiene-, Sicherheits- und Notfallkonzept.

Haftung

Für verlorene oder beschädigte private Gegenstände übernimmt die Kita keine Haftung.

Depot

Ein unverzinsliches Depot in der Höhe von 500.- wird bei Vertragsunterzeichnung fällig. Beim Austritt des Kindes wird das Depot vollumfänglich zurückerstattet. Befinden sich die Eltern mit der Zahlung der Monatspauschalen in Verzug, wird das Depot einbehalten.

Finanzen

Die Ausgaben des Kitabetriebs werden gedeckt durch: • Elternbeiträge • Spenden und Beiträge von Betrieben