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Seite 1 Inhaltsverzeichnis Bezirkstagswahlprogramm 001 Bezirkstagswahlprogramm 2018-2023: Freiheit, Selbstbestimmung, Toleranz, Teilhabe Bezirkstagsfraktion Oberbayern, Bezirksvorstand FDP Oberbayern Allgemeine Anträge 002 Kein Import von Jagdtrophäen bedrohter Tierarten wie bspw. dem Afrikanischen Elefanten Tobias Thalhammer, Ursula Lex, Dr. Gabriela Berg, Stefanie Wagner-Schroiff, Ralph-Peter Rauchfuss, Thomas Jännert, Ilona Below, Daniel Below 003 Zum Erhalt und zur Rückgewinnung der Biodiversität Ursula Lex, Dr. Claus Fahrer, Martin Eberhard, OV Miesbach, Tobias Thalhammer, Gabriela Berg, Ralph-Peter Rauchfuss, Ludwig Huber, Daniel Sorcik, Guido Lex, Albert Duin, Peter Corticelli, Thomas Jännert, KV BadTölz/Wolfratshausen, Fritz Haugg,OV Planegg, Heinz Hilgendorfer, Jörg Scholler, Antje Helmers, Alexander Reich, Sigrid Friedl-Lausenmeyer, Rainer Sobek 004 Das Verantwortungsprinzip in einer „digitalisierten“ Sozialen Marktwirtschaft erhalten Kreisverband Weilheim-Schongau, Saika Gebauer-Merx, Martin Zeil, Klaus Breil, Gerhard Dieterle, Siegfried Hartmann, Dr. Wolfgang Mutter, Sven Gossel 005 Digitalministerium Kreisverband Weilheim-Schongau, Saika Gebauer-Merx, Martin Zeil, Klaus Breil, Axel Schmidt, Tobias Talhammer, Ralph Peter Rauchfuss Gerhard Dieterle, Siegfried Hartmann, Dr. Wolfgang Mutter

Bezirkstagswahlprogramm Allgemeine Anträge · 118 · Die Bezirksverwaltung sowie das kbo-KU (Kliniken des Bezirks Oberbayern 119 Kommunalunternehmen) legen vor allen Investitionsentscheidungen

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Seite 1

Inhaltsverzeichnis

Bezirkstagswahlprogramm

001 Bezirkstagswahlprogramm 2018-2023: Freiheit, Selbstbestimmung,

Toleranz, Teilhabe

Bezirkstagsfraktion Oberbayern, Bezirksvorstand FDP Oberbayern

Allgemeine Anträge

002 Kein Import von Jagdtrophäen bedrohter Tierarten wie bspw. dem

Afrikanischen Elefanten

Tobias Thalhammer, Ursula Lex, Dr. Gabriela Berg, Stefanie Wagner-Schroiff, Ralph-Peter

Rauchfuss, Thomas Jännert, Ilona Below, Daniel Below

003 Zum Erhalt und zur Rückgewinnung der Biodiversität

Ursula Lex, Dr. Claus Fahrer, Martin Eberhard, OV Miesbach, Tobias Thalhammer, Gabriela Berg,

Ralph-Peter Rauchfuss, Ludwig Huber, Daniel Sorcik, Guido Lex, Albert Duin, Peter Corticelli, Thomas

Jännert, KV BadTölz/Wolfratshausen, Fritz Haugg,OV Planegg, Heinz Hilgendorfer, Jörg Scholler,

Antje Helmers, Alexander Reich, Sigrid Friedl-Lausenmeyer, Rainer Sobek

004 Das Verantwortungsprinzip in einer „digitalisierten“ Sozialen

Marktwirtschaft erhalten

Kreisverband Weilheim-Schongau, Saika Gebauer-Merx, Martin Zeil, Klaus Breil, Gerhard Dieterle,

Siegfried Hartmann, Dr. Wolfgang Mutter, Sven Gossel

005 Digitalministerium

Kreisverband Weilheim-Schongau, Saika Gebauer-Merx, Martin Zeil, Klaus Breil, Axel Schmidt,

Tobias Talhammer, Ralph Peter Rauchfuss Gerhard Dieterle, Siegfried Hartmann, Dr. Wolfgang

Mutter

Seite 2

Antrag 001

Betr.: Bezirkstagswahlprogramm 2018-2023: Freiheit, Selbstbestimmung, Toleranz, Teilhabe

Antragsteller: Bezirkstagsfraktion Oberbayern, Bezirksvorstand FDP Oberbayern

Präambel 1

Oberbayern ist der größte der bayerischen Bezirke und bekannt durch seine 2

landschaftliche Schönheit und Vielfalt. Hier leben mehr als 4,5 Millionen 3

Menschen. In Deutschland ist Oberbayern die Region mit dem zweithöchsten 4

Bruttoinlandsprodukt je Einwohner und eine der dynamischsten 5

Wirtschaftsregionen Europas. 6

Der Bezirk Oberbayern nimmt als dritte kommunale Ebene Aufgaben für 7

Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte wahr, die deren Finanzkraft und 8

Einzugsgebiet übersteigen. Die wichtigste Aufgabe des Bezirks Oberbayern liegt 9

im Sozialwesen. Als Träger der überörtlichen Sozialhilfe ist er Ansprechpartner 10

für junge und alte Menschen, für Menschen mit Behinderung und für von 11

Behinderung bedrohter Menschen, wie auch für pflegebedürftige Menschen aller 12

Altersgruppen. Im Bereich der Teilhabe für behinderte Menschen ist der Bezirk 13

Partner vom Kindesalter bis zum Lebensabend. Hierbei unterstützt der Bezirk 14

mittels eines Berufsbildungswerks für Jugendliche mit Hörbehinderung deren 15

Einstieg in das Berufsleben auf den ersten Arbeitsmarkt und zeigt hier erprobte 16

Expertise in der inklusiven Bildung. 17

Er trägt die Gesamtverantwortung in der psychiatrischen und neurologischen 18

Versorgung und ist für Ausbildung und Schulung qualifizierten Pflegepersonals 19

zuständig. Hierfür unterhält der Bezirk entsprechende Fachkliniken und 20

Berufsschulen. Daneben unterhält der Bezirk im Bereich beruflichen Bildung 21

weitere Fachschulen. Er fördert die Kultur-, Denkmal- und Heimatpflege, womit er 22

dazu beiträgt, ein lebendiges, soziales und der Region verbundenes 23

Gemeinschaftsleben zu gestalten. Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Natur- und 24

Landschaftspflege, in welchem zum Beispiel Fachberatungen für Fischerei und 25

Imkerei angesiedelt sind. 26

Inhaltsverzeichnis 27

Präambel 1 28

Fit für die Zukunft – Bezirke werden stärker 3 29

Finanzierung und Finanzen. 3 30

Inklusion im Bezirk Oberbayern. 4 31

Seite 3

Konzept zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention. 5 32

Gesundheit im Bezirk Oberbayern. 8 33

Runder Tisch gegen Gewalt 8 34

Versorgung und Pflege im Alter im Bezirk Oberbayern. 9 35

Ambulant vor stationär 9 36

Reha vor Heimunterbringung. 9 37

Betreuung von Demenzkranken - Alternative Wohnformen. 9 38

Unterstützung der Angehörigen. 9 39

Palliativversorgung. 10 40

Kostentransparenz und Bürokratieabbau. 10 41

Psychiatrie. 10 42

Kliniken des Bezirks Oberbayern. 10 43

Reform des Verwaltungsrat 11 44

Rahmenbedingungen der klinischen psychiatrischen Versorgung. 11 45

Jugendpsychiatrie. 11 46

Flächendeckende Versorgungsstrukturen. 12 47

Suchtprävention. 12 48

Entstigmatisierung. 12 49

Präventives Angebot 13 50

Gesetzliche Regelungen. 13 51

Trennung zwischen Maßregelvollzug und Strafvollzug. 13 52

Jugend und Bildung im Bezirk Oberbayern. 14 53

Bezirksjugendring. 14 54

„Tag der Begegnung“ 14 55

Begleitung durch die Medienwelt 14 56

Kultur- und Denkmalschutz, Volksmusik- und Heimatpflege im Bezirk Oberbayern. 57

15 58

Bewahren und Fördern. 15 59

Seite 4

Menschen haben Vorrang vor Steinen. 15 60

Natur- und Landschaftsschutz im Bezirk Oberbayern. 15 61

Naturparke in Oberbayern. 16 62

Freier Zugang zur Natur für Alle. 16 63

Hochwasserschutz für Gewässer 2. Ordnung. 16 64

Fit für die Zukunft – Bezirke werden stärker 65

Die Liberalen sehen in der dritten kommunalen Ebene in Bayern eine besondere 66

Verankerung der Demokratie, die mit den jüngsten Aufgabenzuweisungen eine 67

besondere Stärkung erfahren hat. 68

So setzt sich die FDP dafür ein, dass bei Aufgabenzuweisungen weiterhin die 69

Selbstverwaltungsebene Vorrang haben muss, wenn die Erfüllung dadurch 70

effektiver und zielgerichteter an den regionalen Gegebenheiten ausgerichtet 71

werden kann. 72

Die FDP im Bezirkstag Oberbayern will weiterhin Demokratie und Transparenz im 73

Bezirk Oberbayern stärken und die demokratische Legitimation des Bezirks auf 74

eine breitere Basis stellen: 75

· Das Bezirkswahlrecht muss ermöglichen, dass – wie bei anderen 76

Kommunalwahlen auch – hier lebende EU-Bürger wahlberechtigt sind. 77

· Der Bezirkstagspräsident muss wie auf Gemeinde- und Kreisebene direkt 78

gewählt werden. 79

· Beschlüsse und Haushaltsplan müssen in einem ersten Schritt u.a. in neuen 80

Medien veröffentlicht werden. Das schafft Transparenz, damit die Bürger die 81

Entscheidungen, die in den Bezirkstagen getroffen werden, auch verstehen und 82

nachvollziehen können. Wir fordern in einem weiteren Schritt volle Transparenz 83

durch Internetübertragung und Akteneinsichtsrecht und Auskunftspflicht der 84

Verwaltung. 85

· Es muss ein transparenter Kosten- und Leistungsvergleich (Benchmark) der 86

Aufgabenerfüllung zwischen den Bezirken in Bayern geschaffen werden, um 87

sicher zu stellen, dass die Angebote und Leistungen des Bezirks für die 88

oberbayerischen Bürger bestmöglich und kostengünstig sind und Steuergelder 89

optimal eingesetzt werden. 90

· Doppelstrukturen zwischen Bezirksregierung, Staatsregierung, Landkreisen und 91

Gemeinden und Bezirk müssen analysiert und aufgelöst werden zu Gunsten von 92

mehr Transparenz und Vereinfachung für die Leistungserbringer, wie etwa die 93

Träger von Einrichtungen sowie für die Bürgerinnen und Bürger selbst. 94

Finanzierung und Finanzen 95

Seite 5

Die FDP will, dass die Finanzierung der Bezirksaufgaben grundsätzlich neu 96

geregelt wird. Eine Neuordnung des nach der Bezirksordnung geforderten 97

Finanzmittelausgleichs für die übertragene Aufgabe ist dringend erforderlich. 98

Die FDP sieht in der jüngsten Aufgabenübertragung zwar eine Stärkung der 99

demokratisch begleiteten Aufgabenerfüllung der bayerischen dritten 100

Kommunalebene, jedoch folgt die Finanzierung dieser Aufgaben gerade nicht 101

dem Drittelprinzip (Bund-Land-Kommunen). Dieses von der FDP schon lange 102

geforderte gerechte Finanzierungskonzept im Föderalen System ist 103

bedauerlicherweise im neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) nicht verankert. 104

Damit hätte der Haushalt des Bezirks Oberbayern zu weit über 90 % neu 105

finanziert und die Belastungen der Kommunen durch das Umlagesystem deutlich 106

gemindert werden können. 107

Daher fordert die FDP: 108

· Das Finanzierungskonzept der überörtlichen Sozialhilfe, insbs. des BTHG ist 109

auf eine stabile und nicht der aktuellen Kassenlage angepasste Drittellösung 110

zwischen Bund, Ländern und Kommunen umzustellen. Dabei sind die Gelder 111

der tatsächlich zuständigen Bezirks-Ebene zuzuführen. 112

· Die Umlagesysteme im Kommunalen Finanzierungssystem sind nach Meinung 113

der FDP mittelfristig durch ein eigenes System von Steuerzuweisungen an die 114

Bezirke zu ersetzen. Dies führt zu einer Verstetigung der Einnahmen bei 115

gleichzeitiger Entlastung der Gemeinden sowie mehr Unabhängigkeit von 116

konjunkturellen Zyklen. 117

· Die Bezirksverwaltung sowie das kbo-KU (Kliniken des Bezirks Oberbayern 118

Kommunalunternehmen) legen vor allen Investitionsentscheidungen über 119

1.000.000 € mittel- und langfristige Folgenkostenpläne vor. 120

· Die Verwaltung soll zur Steigerung der Transparenz und der Kostenkontrolle 121

die Kostenkalkulation vor Investitionsentscheidungen veröffentlichen. Die 122

Digitalisierung der Verwaltung des Bezirks, letztlich das „papierlose Büro“ ist 123

logische Konsequenz im Sinne von Effizienz und Effektivität. 124

· Abrechnung und Verhandlung mit den Leistungserbringern insbesondere bei der 125

Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe muss von der Soll-Kosten-Rechnung 126

auf Ist-Kosten-Basis umgestellt werden. Dem Bezirk Oberbayern ist ein 127

nachträgliches Recht auf Kontrolle der tatsächlichen Ist-Kosten wie auch zur 128

Qualitätskontrolle eingeräumt. Die FDP fordert hierzu die bayerischen Bezirke 129

auf ein angemessenes Managementsystem zur Ausübung diese von der FDP 130

lange geforderten Prüfungsrechtes zu erarbeiten und umzusetzen. 131

Inklusion im Bezirk Oberbayern 132

„Inklusion ist für Menschen mit Behinderung ein anderes Wort für Freiheit“ 133

Seite 6

Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 durch die 134

Bundesrepublik Deutschland hat Rechtsansprüche für Menschen mit 135

Behinderung geschaffen, die Politik und Gesellschaft vor neue Aufgaben stellen. 136

Der Begriff Inklusion ist in vieler Munde, ruft jedoch immer noch viel Unsicherheit 137

hervor und wirft Fragen auf. Der richtige Umgang damit, den vernünftigen Weg 138

zur Umsetzung sowie die gesellschaftliche Akzeptanz für Inklusion zu finden, 139

stellt die Politik insgesamt vor große Herausforderungen. Inklusion ist eine 140

gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die konsequent, zielstrebig und unter 141

Berücksichtigung vieler Überlegungen auf allen politischen Ebenen 142

wahrgenommen werden muss. 143

Konzept zur Umsetzung der 144

Behindertenrechtskonvention 145

Die UN-Behindertenrechtskonvention verfolgt das klare Ziel, 146

Chancengerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre 147

Diskriminierung in der Gesellschaft zu verhindern. Sie gibt auch einen klaren 148

Auftrag für ein inklusives Schulwesen, welches gemeinsamen Unterricht von 149

Schülerinnen und Schülern mit und ohne besonderen Förder- und/oder 150

Unterstützungsbedarf ermöglicht. 151

Liberale sehen Inklusion als eine Notwendigkeit, für Menschen mit Behinderung 152

ein Stück mehr Freiheit und Selbstverantwortung, aber auch 153

Selbstbestimmung zu erlangen. Die bisherige Umsetzung durch das 154

Bundesteilhabegesetz wird nach Meinung der FDP nicht den hier 155

beschriebenen Anforderungen gerecht. Die Umsetzung in Bayern spiegelt 156

diesen Mangel und verschlechtert ihn sogar teilweise noch. 157

So steht der Gedanke der Rundum-Versorgung weiter im Vordergrund, wenn die 158

eigentlich selbstverständliche Einbindung von Menschen mit Behinderung in 159

unser gesellschaftliches Leben, sowie die Verbesserung der Möglichkeiten, im 160

ersten Arbeitsmarkt eine Anstellung zu finden und für Kinder mit Behinderung 161

eine Regelschule besuchen zu können aus vorgeschobenen Kostengründen 162

abgelehnt wird. Inklusion im Sinne von Freiheit darf die Gesellschaft auch etwas 163

kosten. Dazu muss aber auch gegenseitiger Respekt und Akzeptanz wachsen, 164

indem unter anderem alle Lebensbereiche barrierefrei gestaltet werden. 165

Die FDP fordert, 166

· dass die konkrete Umsetzung der Inklusion in Bayern nicht nur für, sondern 167

gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung und ihren Familien zu betreiben 168

ist nach dem Motto: „Nicht über uns ohne uns“. 169

· dass den Betroffenen in allen Bereichen stets ein echtes Wahlrecht ohne 170

Finanzierungsvorbehalt an die Hand gegeben werden soll, selbst zu 171

entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen, also wo und wie sie wohnen, 172

leben und arbeiten wollen. Es gilt soweit wie möglich der Grundsatz „ambulant 173

vor stationär“. 174

Seite 7

· dass die rechtlichen Rahmenbedingungen im BTHG dergestalt abgeändert 175

werden, dass langfristig die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung 176

ein echtes Leistungsrecht darstellt. Auf diese Leistungen haben Menschen 177

gegenüber dem Staat einen Anspruch, um die durch Behinderung bestehenden 178

Nachteile im gesellschaftlichen Leben möglichst ausgleichen zu können und 179

damit die Behinderung keine „Armutsfalle“ mehr darstellt. In Orientierung an der 180

künftigen gesetzlich vorgesehen Höhe des Schonvermögens soll für die 181

Übergangszeit bis 2023 eine Härtefallregelung erarbeitet werden. 182

· dass die nach dem neuen SGB IX definierten Voraussetzungen und Verfahren 183

der Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Rehabilitationsträgern 184

vereinfacht werden und eine Mehrfachbegutachtung ohne Anlass aus dem Kreis 185

des Berechtigten nicht erfolgen dürfen. Die umfassende, trägerübergreifende 186

Bedarfsfeststellung ist konsequent zu etablieren um unnötige Streitigkeiten 187

hinsichtlich möglicher Trägerzuständigkeiten zu Lasten der Berechtigten zu 188

vermeiden. Dies führt zu einer serviceorientierten Hilfe für die Bürgerinnen und 189

Bürger. 190

· Dass das gesamte Kommunikationswesen insb. das Formularwesen des 191

Bezirks auf eine barrierefreie Handhabung umzustellen ist, so dass einerseits 192

eine vereinfachte Antragstellungmöglich wird und andererseits Kapazitäten für 193

eine zügige Umsetzung des Fallmanagements für Erwachsene frei werden. 194

Dabei sind die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung insbesondere bei 195

der barrierefreien Ausgestaltung von Kommunikation zu nutzen. Gleichzeitig 196

muss die Kommunikation den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung 197

im Hinblick auf die Datensicherheit genügen. 198

· dass die Bezirke auf dem Weg in eine gelebte Inklusion die Verankerung des 199

Inklusionsgedankens in der kommunalen Familie z.B. mit Barrierefreiheit in 200

allen öffentlichen und privaten, aber öffentlich zugänglichen Gebäuden noch 201

stärker vorantreiben, um die gesellschaftlichen Anpassungen in der Umsetzung 202

meistern und Lösungen finden zu können. 203

· dass die Bezirke, bei denen und in deren Einrichtungen das gesamte 204

Fachwissen über Menschen mit Behinderung angesiedelt ist, die Meilensteine 205

für gelebte Inklusion setzen. In den im bayerischen Bezirketag entwickelten 206

Umsetzungsrichtlinien zum bayerischen Teilhabegesetz müssen Konzepte zur 207

Umsetzung für die Forderung nach Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, im 208

Bildungsbereich und im Arbeitsleben laufend weiter erarbeitet und an dem 209

Selbstbestimmungsgedanken ausgerichtet fortentwickelt werden. Die Bezirke 210

als dritte kommunale Ebene müssen sich dieser Verantwortung stellen und diese 211

Herausforderung als einen Prozess gestalten, der nicht ausschließlich dem 212

Kostenvorbehalt unterstellt werden darf. Die Bezirke haben seit Jahrzehnten das 213

Fachwissen aufgebaut, welches nun neue, dezentrale Strukturen steuern muss, 214

um dem Anspruch auf selbstbestimmtes Leben nach der Behindertenkonvention 215

gerecht zu werden. 216

Seite 8

· Dazu müssen die Bezirke stärker als bisher politischen Gestaltungswillenaufbringen. 217

Der Weg, sich gemeinsam mit den anderen Rehabilitationsträgern 218

und Leistungserbringern wie auch den Betroffenen am Runden Tisch 219

auszutauschen und abzusprechen, wie in Oberbayern über das Gremium 220

„Gesundheits-, Versorgungs- und Sozialplanung“ (GSV) etabliert und bewährt, 221

und über innovative Projekte neue, auch unkonventionelle Wege zu gehen, ist 222

fortzusetzen. Die FDP ist der Überzeugung, dass dies nur gemeinsam im 223

Austausch auf Augenhöhe zusammen mit den Leistungserbringern, wie etwa 224

den freien Wohlfahrtsverbänden und privaten Trägern, und den Betroffenen 225

möglich ist. 226

· dass sich der Bezirk mittelfristig fortentwickelt als Know-How-Träger und als 227

der erste Ansprechpartner für Inklusion. Der Bezirk soll im Rahmen seiner neuen 228

Zuständigkeiten eine Beratungsstelle einrichten, die für Menschen mit 229

Behinderung und die Eltern von behinderten Kindern Anlaufstelle ist, um für 230

Fragen der Teilhabe wie nach der richtigen Schulart für ein Kind, die 231

Möglichkeiten zur Wahrnehmung eines Arbeitsplatzes im Ersten Arbeitsmarkt, in 232

den Bereichen Mobilität, Wohnen sowie zu rechtlichen Fragen zu besprechen 233

und zu klären. In dieser Funktion soll er den betroffenen Bürgern als der 234

Ansprechpartner die neuen Instrumente der trägerübergreifenden 235

Bedarfsermittlung als Grundsatzinstrument der ebenfalls trägerübergreifenden 236

Teilhabeplanung nach dem neuen SGB IX umsetzen. 237

· dass bei der Frage nach Inklusion im Bildungs- und Schulbereich die Rolle 238

der Förderschulen in einer sich wandelnden Schullandschaft auf den Prüfstand 239

gestellt wird. Dabei ist das erklärte Ziel der FDP, das gemeinsame Lernen von 240

Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zu fördern. Daher muss 241

das Know-How der Förderschulen und ihre Rolle als KompetenzzentrenRegelschulen 242

vermittelt bzw. vor Ort vertieft werden. Der Besuch einer 243

Förderschule ist auf Wunsch weiterhin zu ermöglichen, ebenso die Öffnung der 244

Förderschulen für alle Kinder, die vereinzelt schon stattfindet. Aus diesen 245

Erfahrungen ist ein Konzept der landesweiten Eingliederung von beeinträchtigten 246

Schulkindern in den Regelunterricht zu entwickeln. 247

· Um den schulischen Sachaufwandsträgern ausreichenden Spielraum zu geben, 248

damit die notwendigen Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschulung 249

geschaffen werden können, wollen wir eine Inklusionspauschale nach dem 250

Vorbild des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). Diese gewährt zum Beispiel 251

bei Umbaumaßnahmen, bei der Anschaffung von technischen Hilfsmitteln oder 252

bei Personalkosten unbürokratisch und zügig die erforderliche Unterstützung. 253

· Die Regelschulen werden durch den Besuch von Schülerinnen und Schülern 254

mit Behinderung vor große Herausforderungen gestellt, die sie nur mit genügend gut 255

ausgebildetem Personal - lt. einer Studie können dies in den 256

nächsten 10 Jahren bis zu rund 10.000 zusätzlicher Lehrkräfte sein - bewältigen 257

könnten. Für den Zeitraum bis zur noch nicht absehbaren Umsetzung dieser 258

Forderung benötigen wir pragmatische und unideologische Lösungen, die die 259

Schulfamilie Lehrer, Eltern und Schüler einschließlich der Betroffenen nicht 260

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überfordert. Die notwendigen Schulbegleiter sind mittelfristig unter die Verantwortung 261

des Schulministeriums zu stellen. 262

· dass Inklusion mit dem neu geschaffenen Budget für Arbeit verstärkt im 263

Arbeitsleben Einzug hält. Der Bezirk muss sich gemeinsam mit dem 264

Inklusionsamt dafür einsetzen, dass dieses neue Instrument zu einer 265

Erfolgsgeschichte der Arbeitsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt für 266

Menschen mit Beeinträchtigungen wird. Modellprojekte und bestehende 267

Förderungen in das neue System des Budgets für Arbeit zu überführen, sowie 268

mögliche Schwächen der neuen gesetzliche Rahmenbedingungen auszuloten 269

und ggf. fortzuentwickeln, ist Uraufgabe des Bezirks als Partner in der 270

Eingliederungshilfe. z.B. indem bisherige Grenzen zwischen den Systemen des 271

ersten Arbeitsmarktes und den Förderungen etwa im Bereich der 272

Behindertenwerkstätten zu flexibilisieren und durchlässiger zu gestalten 273

sind. Besonderes Augenmerk muss vom Bezirk auf die Umsetzung der neuen 274

Instrumentarien des Inklusionsbetriebs (ges. anderer Leistungsanbieter) richten. 275

Ergebnis orientierte Anreizsysteme in der Entlohnung auch in Werkstätten 276

dienen der Motivation der Mitarbeiter und helfen bei der Eingliederung in den 277

ersten Arbeitsmarkt. 278

· dass das bewährte Instrument der Hinzuverdienstarbeitsplätze für psychisch 279

Kranke in die neuen Regularien des Bundesteilhaberechtes überführt und damit 280

einer sicheren Grundlage zugeführt werden. 281

· dass der begonnene Paradigmenwechsel weg von der pauschalierten 282

institutionellen Förderung hin zur individuellen, an den subjektiven Bedarfen des 283

Einzelnen ausgerichteten Förderung durch eine konsequente Umsetzung des 284

Teilhabeplanverfahrens oder ggf. des Gesamtplanverfahren weiter verfolgt wird. 285

Das neu geschaffene Gremium der Arbeitsgruppe zum Instrument der 286

Bedarfsermittlung ist fachlich und organisatorisch zu begleiten, um eine 287

möglichst unbürokratische Handhabung zu erarbeiten und fortzuentwickeln. 288

Gesundheit im Bezirk Oberbayern 289

Die Bezirke sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsfürsorge für 290

unsere Bevölkerung. Sie gewährleisten, dass alle Menschen, die seelisch, geistig 291

oder körperlich beeinträchtigt sind, überall qualifiziert behandelt werden. 292

· Die FDP drängt darauf, das vom Bezirkstag von Oberbayern beschlossene 293

Konzept der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung weiter planmäßig 294

umzusetzen, so dass die noch fehlenden an Kreiskrankenhäusern geplanten 295

psychiatrischen Stationen bald entstehen. 296

· Ohne ambulante Vor- und Nachsorge für psychisch- oder suchtkranke 297

Menschen ist jede stationäre Therapie letztlich nur schwer Erfolg versprechend. 298

Die sozialpsychiatrischen Dienste (SpDI) in den Großstädten und den 299

Landkreisen leisten hier wertvolle Arbeit, wobei diese noch konsequenter in die 300

Pflicht zu nehmen sind. Die Beteiligung der SpDI´s bei der Einführung des 301

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psychiatrischen Krisendienstes wird von der FDP ausdrücklich wertgeschätzt. 302

Hier muss der Freistaat mit der Verankerung des psychiatrischen Krisendienstes 303

im neuen PsychKHG auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen und 304

die davon profitierenden Krankenkassen in die Pflicht der finanziellen Beteiligung 305

nehmen. Damit lässt sich einer Ausweitung des Dienstes auf ein 24/7- Angebot 306

besser einrichten. 307

· Die im neuen Unterbringungsrecht formulierte Priorisierung der 308

Gefahrenabwehr vor der krankheitsbedingten Hilfestellung in Sinne einer 309

Kriminalisierung lehnen wir strikt ab. In diesen Fällen liegt gerade keine 310

Vergleichbarkeit mit den straffällig gewordenen Patienten im Maßregelvollzug vor, 311

so dass sich jegliche gleichartige Behandlung von selbst verbietet. Eine 312

Unterbringung ohne strafrechtlich relevanten Hintergrund muss der Genesung 313

und nicht der „Gefahrenabwehr“ der Allgemeinheit dienen, zumal in den meisten 314

Fällen eher eine Selbst-, als eine Fremdgefährdung zu erfahren ist. 315

Runder Tisch gegen Gewalt 316

Auf Antrag der FDP Fraktion wurde im Bezirk ein Runder Tisch gegen Gewalt 317

geschaffen, der mit allen Beteiligten, insbesondere Trägern und Vertretern von 318

Selbsthilfeverbänden, den Gefahren des Missbrauchs und der Gewaltanwendung 319

in den vom Bezirk Oberbayern finanzierten Einrichtungen stärker vorbeugen soll. 320

Die gemeinsam erarbeiteten Leitlinien haben gezeigt, dass die 321

Auseinandersetzung mit diesem Thema für alle Beteiligten nicht einfach ist. Eine 322

nun konsequente Anwendung der Ergebnisse in allen oberbayerischen 323

Einrichtungen ist wünschenswert. 324

Zur weiteren Unterstützung in diesem Bereich fordert die FDP die Einrichtung 325

einer anonymisierten Hotline, um möglichen Betroffenen eine erste Anlaufstelle 326

für ihre Anliegen zu geben. 327

Versorgung und Pflege im Alter im Bezirk 328

Oberbayern 329

Ambulant vor stationär 330

· Die FDP setzt sich dafür ein, dass gemäß dem Prinzip „ambulant vor stationär“ 331

ältere Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung wohnen 332

und leben können. 333

· Beratende und unterstützende Hilfen müssen mit Übernahme der ambulanten 334

Hilfe zur Pflege durch die Bezirke in der Fläche zum Beispiel durch die 335

Seniorenbeauftragten der Landkreise besser vernetzt und koordiniert werden. 336

Reha vor Heimunterbringung 337

Seite 11

· Um ein möglichst eigenständiges Leben führen zu können, sind zur 338

Unterstützung in verstärktem Maße geeignete ReHa-Maßnahmen zu fördern. 339

· Auch fordert die FDP nach wie vor den weiteren Ausbau 340

gerontopsychiatrischer Rehabilitationseinrichtungen im ambulanten Bereich(etwa 341

gerontopsychiatrischen Diensten), sowie in den Krankenhäusern des 342

Bezirks bzw. den psychiatrischen Abteilungen an Kreiskrankenhäusern, um 343

altersbedingte Pflegeabhängigkeit zu verringern. 344

Betreuung von Demenzkranken - Alternative 345

Wohnformen 346

· Mit Übernahme der ambulanten Hilfe zur Pflege und den Möglichkeiten der 347

neuen Pflegegrade für Demenzkranke aus dem Pflegestärkungsgesetz obliegt es 348

dem Bezirk eine wohnortnahe ambulante Versorgungsstruktur in der Fläche für 349

Demenzkranke zu errichten. Dabei sind Erkenntnisse aus den 350

Demenz-Wohngemeinschaften einzubeziehen und fortzuentwickeln, wie auch 351

neue Betreuungsformen zu suchen. Der FDP ist dabei sehr wohl bewusst, dass 352

die Problematik des bezahlbaren Wohnraums in unserer Region eine besondere 353

Herausforderung hierbei darstellt. Genossenschaftliche Ansätze zur Selbsthilfe 354

wie die der Maro Genossenschaft verdienen besondere Förderung. 355

Unterstützung der Angehörigen 356

· Mit der überörtlichen Sozialhilfe finanziert der Bezirk die Betreuung vornehmlich 357

älterer Menschen im ambulanten und stationären Bereich in den Fällen, in 358

welchen die eigenen Einkünfte wie etwa die Rente zusammen mit der 359

gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, die tatsächlichen Pflegekosten 360

abzudecken („Hilfe zur Pflege“). Die nunmehr zum 01.03.2018 erfolgte 361

Übernahme der Zuständigkeit bei ambulanter Hilfe zur Pflege eröffnet die 362

einmalige Möglichkeit, sowohl den Bereich Hilfe zur Pflege zwischen ambulanter 363

und stationärer Versorgung als auch mit den Instrumenten der zumeist ebenfalls 364

einhergehenden Eingliederungshilfe zu verbinden und zu kombinieren, um ein 365

optimiertes Gesamtpaket an Hilfen zu erreichen. Hierbei sich hat der Bezirk 366

möglichst an selbstbestimmten und an Teilhabe ausgerichteten Angeboten zu 367

orientieren, um endlich eine menschenwürdige Betreuung von Menschen im Alter 368

flächendeckend zu erreichen. Hier wollen wir uns für das ungebundene 369

Prüfungsrecht einsetzen und so Verbesserungen in der Versorgungsstruktur 370

erarbeiten. 371

Palliativversorgung 372

· Die FDP setzt sich für den weiteren Ausbau der Palliativversorgung in 373

Pflegeeinrichtungen ein, wie er vielerorts bereits begonnen wurde. Zudem ist 374

eine ärztliche Grundversorgung in jedem Heim sicherzustellen, damit 375

Pflegeaufgaben nicht an Krankenhäuser abgeschoben werden und Betroffenen 376

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zur Vermeidung von Krankentransporten möglichst schnell vor Ort ärztliche Hilfe 377

zukommen kann. 378

· Zusätzlich sollen „ Stille Räume“ zur Möglichkeit der Verabschiedung 379

geschaffen werden. 380

Kostentransparenz und Bürokratieabbau 381

· Bei der Schaffung neuer Plätze in den Einrichtungen sind Bedarf und 382

Betriebskosten sorgfältig zu prüfen. Ein Ziel muss es sein, das Kostengefüge der 383

Einrichtungen, ob in privater Hand, in anderen bayerischen Bezirken oder in 384

anderen Bundesländern für eine wünschenswerte echte Transparenz für 385

Betroffene und deren Angehörige vergleichbar zu machen. 386

· Die FDP fordert bei der Übernahme der ambulanten Hilfe zur Pflege einen 387

pragmatischen Lösungsansatz. Das Rad muss hier nicht neu erfunden werden. 388

Bewährte Abläufe und Formulare, wie z.B. bei der LH München seit Jahren 389

etabliert, sind zu übernehmen. Wenn möglich sollte das so geschulte Personal 390

ebenfalls in den Überleitungsprozess einbezogen werden. 391

· Die FDP setzt sich für eine bedarfsgerechte Personalausstattung und eine 392

patientengerechte und unbürokratische Abrechnung der Pflegeleistungen ein. Die 393

Kosteneinsparung auf dem Rücken der Betroffenen durch den weiteren Abbau 394

von qualifizierten Pflegekräften muss gestoppt werden. 395

Psychiatrie 396

Kliniken des Bezirks Oberbayern 397

· Die FDP begrüßt ausdrücklich die 2007 von ihr mitbegleitete Überführung der 398

Kliniken und ambulanten Einrichtungen für Psychiatrie, Psychotherapie und 399

Psychosomatik für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Neurologie und 400

Sozialpädiatrie des Bezirks Oberbayern in die Rechtsform eines selbstständigen 401

Kommunalunternehmens des öffentlichen Rechts (Kliniken des Bezirks 402

Oberbayern Kommunalunternehmen, kbo-KU) und die dadurch weitgehende 403

Unabhängigkeit der operativen Geschäftsführung von politischer Einflussnahme. 404

· Das kbo-KU sichert eine gute und flächendeckende psychiatrische und 405

psychosomatische Gesundheitsversorgung für über 4,5 Millionen Menschen in 406

Oberbayern. Der im Klinikkonzern erzielte Überschuss schafft Freiräume für 407

schnelle und unbürokratische Versorgungsinvestitionen und ermöglicht 408

notwendige Verbesserungen der Gesundheitsversorgung in Oberbayern. 409

· Wir oberbayerischen Liberalen sorgen im Bezirkstag und im Verwaltungsrat des 410

kbo-KU für die benötigten zusätzlichen Investitionen in Therapie und 411

Prävention und sichern so den besten Nutzen für die Patienten. 412

Reform des Verwaltungsrat 413

Seite 13

· Die FDP Oberbayern will den Verwaltungsrat des Kliniken des Bezirks 414

Oberbayern Kommunalunternehmen reformieren. Oft waren ausschließlich mit 415

Politikern besetzte Aufsichts- und Verwaltungsräte nicht in der Lage, 416

Unternehmen aus schwierigen Situationen zu führen oder entstandene Probleme 417

zu lösen. Die jüngsten Erfahrungen im Zweckverband Klinikum Ingolstadt, an 418

dem der Bezirk ebenfalls beteiligt ist, haben gezeigt, wie rein politisch besetzte 419

Aufsichtsgremien aufgrund von Interessenskonflikten in Bedrängnis geraten. 420

· Wir wollen die eine Hälfte der Verwaltungsratsposten mit Experten aus dem 421

Gesundheitswesen und der Wirtschaft besetzen. Um sicher zu stellen, dass 422

das kbo-KU den politischen Aufgaben gerecht wird, wird die andere Hälfte des 423

Verwaltungsrates wie bisher mit politischen Vertretern besetzt. Den Vorsitz soll 424

der Bezirkstagspräsident übernehmen. 425

Rahmenbedingungen der klinischen psychiatrischen 426

Versorgung 427

· Die FDP in Oberbayern sieht trotz einzelner Verbesserungen immer noch 428

Nachbesserungsbedarf beim neuen Pauschalierenden Entgeltsystem (PEPP), 429

da durch den daraus resultierenden Anreiz zu einer Verkürzung der 430

Verweildauern sich aus unserer Sicht das Risiko einer „Drehtürpsychiatrie“ eher 431

bestätigt hat. 432

· Die neu eingeführten Regelungen zur Kostenübernahme der Personalkosten 433

führt in einer derart spezialisierten Klinik mit entsprechend spezialisierten aber 434

auch extrem beanspruchten Personal zu unhaltbaren Kostenrisiken. Hier ist eine 435

Anpassung der Dokumentation und Wertung nach dem 436

Gesamtbetrachtungszeitraum, und nicht nur nach einem Stichtagsprinzip 437

dringend geboten. 438

Jugendpsychiatrie 439

· Aufgrund der stark gestiegenen Anforderungen an die kinder- und 440

jungendpsychiatrische Versorgung fordert die FDP einen verstärkten Ausbau 441

dieser Versorgung in der Fläche. Neben den geplanten Institutsambulanzen des 442

Kbo ist eine bessere ambulante und wohnortnahe Versorgung durch passende 443

niederschwellige Angebote in der Jugendhilfe zu unterstützen. Hierbei ist eine 444

enge Vernetzung auch mit den Schulpsychologischen Diensten anzustreben. 445

Die Einrichtung des psychiatrischen Krisendienstes auch für diese 446

Patientengruppe ist ein erfolgreicher erster Schritt, der jedoch mit passenden 447

ambulanten Angeboten begleitet und ergänzt werden muss. 448

Flächendeckende Versorgungsstrukturen 449

· Der Ausbau des gemeindepsychiatrischen Verbundes, d.h. die Vernetzung 450

aller Dienste und Einrichtungen trägt dazu bei, den Patienten die bestmögliche 451

Behandlung zu sichern und überflüssige Kosten zu vermeiden. Der Weg der 452

Seite 14

Vernetzung der einzelnen Einrichtungen (etwa zwischen Krankenaus und 453

Sozialpsychiatrischen Diensten) ist zu Gunsten der Patienten fortzusetzen. 454

· Nach dem Vorbild skandinavischer Länder ist ein individuelles 455

Fallmanagement einzuführen, um die Betroffenen besser und gesamtheitlich 456

begleiten zu können, damit sie möglichst ohne Einschränkungen am 457

gesellschaftlichen Leben (Wohnen, Arbeiten, Freizeit) teilhaben können. 458

Suchtprävention 459

· Die FDP setzt sich für eine Stärkung der Suchtprävention sowie für besondere 460

Präventionsprogramme für Risikogruppen ein. 461

Entstigmatisierung 462

Psychische Erkrankungen sind nach wie vor ein Tabu in unserer Gesellschaft, 463

psychisch Kranke haben oft gegen Vorurteile zu kämpfen. Oft verlieren sie die 464

Unterstützung von Familie und Freunden und werden aus der Gesellschaft 465

ausgegrenzt. Obwohl fast jeder dritte Deutsche im Laufe seines Lebens an einer 466

psychischen Störung erkrankt, wird zu psychisch erkrankten Menschen oft 467

Distanz aufgebaut. In der gesellschaftlichen Debatte gewinnt das Thema 468

seelische Gesundheit jedoch zunehmend an Bedeutung. Dennoch ist die 469

Diagnose „psychisch krank“ noch immer mit einem Stigma versehen, das 470

unabsehbare Folgen für die Betroffenen hat. 471

· Die FDP fordert, dass der Bezirk unter Einbeziehung der Grundlagen- und 472

Interventionsforschung wirksame Entstigmatisierungsmaßnahmen umsetzt. 473

Dazu gehört auch die Unterstützung von Modellvorhaben zum Abbau von 474

Barrieren im Bereich Menschen mit psychischer Behinderung unter Einbeziehung 475

des Knowhows der Betroffenen und ihrer Angehörigen. 476

Präventives Angebot 477

Studien haben bewiesen, dass bei Menschen, insbesondere Kindern aus 478

Familien mit Fällen psychischer und psychiatrischer Erkrankungen eine deutlich 479

höhere Gefahr besteht, ebenfalls daran zu erkranken. 480

· Die FDP Oberbayern fordert dafür eine gesondertes, präventives Angebot der 481

Kliniken des Bezirks Oberbayern. Dieses Sonderprogramm soll mit Angeboten 482

der Kinder- und Jugendhilfe und anderen relevanten Versorgungsbereichen 483

vernetzt werden und wird nach drei Jahren validiert. 484

Gesetzliche Regelungen 485

Die Neufassung der gesetzlichen Regelungen zur zivilrechtlichen 486

Zwangsbehandlung sowie das Patientenrechtegesetz stellen wichtige und richtige 487

Anpassungen an die Erfordernisse eines modernen Klinikbetriebs dar. Sie 488

wahren das Gebot der Bürgerrechte auch und gerade von Menschen unter 489

gesundheitsfürsorglicher Betreuung. 490

Seite 15

· Das vom Freistaat Bayern entwickelte neue Unterbringungsrecht in Form des 491

PsychKHG klittert seinen Namen nicht, da es eben gerade nicht den erkrankten 492

Menschen in den Mittelpunkt stellt und stattdessen Bürgerrechte mit Füßen tritt. 493

· Die bayerischen FDP Bezirksräte werden die Weiterentwicklung aus diesem 494

Trauerspiel an Missachtung von Grundrechten sehr kritisch beobachten und im 495

Zweifel mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen. 496

Trennung zwischen Maßregelvollzug und 497

Strafvollzug 498

· Wir bestehen daher auf der Beibehaltung der strikten Trennung von 499

Maßregelvollzug und Strafvollzug. Darüber hinaus unterstützen wir eine Trennung 500

der süchtigen oder sonst psychisch kranken Straftäter hinsichtlich ihrer im 501

Maßregelvollzug zur Verfügung gestellten Behandlungen und therapeutischen 502

Maßnahmen, da diese beiden Tätergruppen ganz unterschiedliche 503

Voraussetzungen aufweisen. 504

· Die FDP lehnt eine Dezentralisierung der forensischen Abteilungen an den 505

Bezirkskliniken in Haar, Gabersee und Taufkirchen entschieden ab. Dies würde 506

die schon bestehenden Probleme noch erheblich verschärfen. Die FDP erwartet 507

vom bayerischen Staat, dass er bei der Unterbringung und Behandlung 508

psychisch kranker Rechtsbrecher seiner Verantwortung Rechnung trägt. Die 509

anhaltenden Überbelegungen der Stationen sind nicht hinnehmbar. Ebenfalls sind 510

die nach dem neuen Maßregelvollzugsgesetz eingeführten Überwachungen 511

kritisch zu begleiten und die Wahrung der Privatsphäre sicherzustellen. 512

· Die Behandlungsmöglichkeiten psychischer Störungen von Täterinnen und 513

Tätern, die nicht in schuldminderndem Zusammenhang mit Straftaten zu 514

sehen sind, müssen daher auch jenseits der forensischen Abteilungen der 515

Bezirkskliniken zur Verfügung stehen. 516

Jugend und Bildung im Bezirk Oberbayern 517

Mit seinen Fachschulen und einem Berufsbildungswerk leistet der Bezirk einen 518

wichtigen Beitrag zu einer guten Ausbildung junger Menschen in Oberbayern, 519

deren Qualität weit über die Grenzen des Bezirks hinaus bekannt ist. Die FDP 520

wird sich für eine kontinuierliche Förderung der Jugendbildungsstätten einsetzen. 521

Bezirksjugendring 522

· Die enge Partnerschaft zwischen dem Bezirksjugendring und dem Bezirkstag 523

Oberbayern hat sich bewährt und ihren Teil zu einer erfolgreichen Kinder- und 524

Jugendarbeit in Oberbayern beigetragen. Die FDP Oberbayern bekennt sich zu 525

dieser unverbrüchlichen Partnerschaft und möchte das Kinder- und 526

Jugendprogramm von 2004 aktualisieren und fortschreiben. 527

„Tag der Begegnung“ 528

Seite 16

In Zusammenarbeit mit dem Bezirksjugendring baut der Bezirk Oberbayern 529

europäische Jugendpartnerschaften aus und führt bestehende Programme wie 530

z.B. die des Schafhofes zusammen. 531

· Wir wollen, dass ein „Tag der Begegnung“ nach dem Vorbild der Stadt Xanten 532

eingerichtet wird. Dies ist das deutschlandweit größte Familienfest, bei dem 533

Menschen mit und ohne Behinderung zusammen feiern, sich austauschen und 534

gemeinsam für eine Gesellschaft werben, in der alle Menschen die gleichen 535

Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben haben. 536

· Ein hervorragendes Projekt in diesem Zusammenhang stellt seit einigen Jahren 537

das Kulturfestival ZAMMA des Bezirks Oberbayern dar. Hier werden gezielt 538

kulturelle Synergieeffekte zwischen Kultur und Inklusion erzielt. 539

Begleitung durch die Medienwelt 540

Die Medienwelt und insbesondere die Mediennutzung junger Menschen und 541

Kinder ändern sich. In der Nutzung von Internetangeboten liegen für Kinder und 542

Jugendliche Gefahren. 543

· Die FDP Oberbayern möchte einen weiteren Ausbau der pädagogischen 544

Medienfachberatung, die als Ansprechpartner für haupt- und ehrenamtliche 545

Multiplikatoren bei allen medienpädagogischen Fragestellungen fungiert und 546

Jugendmediengruppen bei der Umsetzung ihrer Ideen unterstützt. 547

· Zusätzlich zu den Angeboten in der außerschulischen Jugendarbeit kann der 548

Bezirk Elternverbänden und Eltern pädagogische Angebote und 549

Fortbildungenunterbreiten, damit sie ihre Kinder in der Mediengesellschaft begleiten 550

können. 551

Nach drei Jahren findet eine Validierung der Medienfachberatung statt. 552

Kultur- und Denkmalschutz, Volksmusik- und 553

Heimatpflege im Bezirk Oberbayern 554

Der Bezirk muss seinen bisherigen Standard in der Kultur- und Heimatpflege 555

ausbauen. Wir fordern einen zügigen, barrierefreien Ausbau der Bezirksmuseen. 556

Bewahren und Fördern 557

Die Liebe zur Bayerischen Heimat hat bereits in der Bayerischen Verfassung 558

ihren Ausdruck gefunden. 559

In der Denkmalpflege, zu der zukünftig auch die Bodendenkmalpflege gehören 560

muss, ist dies verkörpert. Die Arbeit der Fachberater für Heimatpflege, 561

Volksmusik, Fischerei und Imkerei sowie die Arbeit des Fachberaters für Medien, 562

wird die Pflege und Bewahrung oberbayerischen Brauchtums gefördert und der 563

wirtschaftliche Fortbestand traditioneller Berufe gesichert. Die Stelle des 564

Seite 17

Beauftragten für Popularmusik ermöglicht schließlich eine Weiterentwicklung von 565

Kulturschaffenden mit Hilfestellungen zur Selbsthilfe. 566

· Die FDP befürwortet insbesondere die Einbeziehung und Unterstützung 567

ehrenamtlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger in Oberbayern, wie 568

etwa durch die äußerst engagierte Arbeit des Volksmusikarchivs für die 569

zahlreichen Musikgruppen und Kreise in Oberbayern. 570

· Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit, dass Sparmaßnahmen 571

meistens zuerst Ausgaben für die Kulturpflege betreffen, plädiert die FDP hier 572

für besondere Aufmerksamkeit und besonderes Augenmaß. 573

Menschen haben Vorrang vor Steinen 574

· Ohne die Belange des Denkmalschutzes zu vernachlässigen, muss darauf 575

geachtet werden, dass die Bedürfnisse Behinderter, z.B. 576

Mobilitätseingeschränkter, berücksichtigt werden. Das Anbringen z.B. von 577

Handläufen an Treppen darf nicht an kleinlichen Auslegungen scheitern. 578

Natur- und Landschaftsschutz im Bezirk 579

Oberbayern 580

Oberbayern bietet vielfältige und einzigartige Naturschönheiten und -denkmäler, 581

die Lebensraum und Heimat zahlreicher geschützter Tiere und Pflanzenarten 582

sind. Die oberbayerischen Liberalen unterstützen die Anstrengungen, mit denen 583

der Bezirk im Rahmen seiner Zuständigkeit dazu beiträgt, diese Landschaftsteile, 584

insbesondere Feuchtbiotope, Trockenwiesen und Hochmoore, zu erhalten, 585

anzukaufen oder deren Schutz zu fördern. Unserer Vorstellung nach sollten 586

diese Anstrengungen eher verstärkt werden und nicht den haushaltsbedingten 587

Sparzwängen zum Opfer fallen. 588

Naturparke in Oberbayern 589

Der Bezirk ist für landkreisübergreifende Rechtsverordnungen zuständig. 590

Oberbayern ist der einzige Bezirk, in dem bisher noch keine Naturparke errichtet 591

sind, es gibt jedoch Bestrebungen seitens der Landkreise. Naturparke sind ein 592

Instrument zur Regionalentwicklung unter Bürgerbeteiligung, sie fördern 593

Umweltbewusstsein und die Identifikation der Bewohner mit ihrer Region. 594

· Der Bezirk soll den Landkreisen daher unterstützend und beratend zur Seite 595

stehen und mitwirken, diese Idee bei den Bürgerinnen und Bürgern zu 596

kommunizieren und umzusetzen. 597

· Die Zuständigkeit für die gebietsübergreifende Regelung von 598

Landschaftsschutzgebieten durch den Bezirk ist aktiv auszuüben, um der 599

Aufgabe der Heimat und-Naturschutzpflege aktiv nachzukommen. 600

Freier Zugang zur Natur für Alle 601

Seite 18

Artikel 141, Abs. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern garantiert allen 602

Menschen den freien Zugang zur Natur. 603

· Um diesen Grundsatz tatsächlich zu verwirklichen, soll es Mobilitätsbehinderten 604

mit Schwerbehindertenausweis gestattet werden, die für die Land- und 605

Forstwirtschaft gewidmeten Wege zu befahren. 606

Hochwasserschutz für Gewässer 2. Ordnung 607

2007 hat der Freistaat diese Aufgabe den Bezirken abgenommen und mit der 608

Begründung der besseren Abstimmbarkeit in die eigenen Zuständigkeit 609

übernommen. Seitdem ist, abgesehen von den noch vom Bezirk Oberbayern 610

abzuschließenden Maßnahmen an Gewässern 2. Ordnung keine einem 611

Gesamtplanverfahren unterzogene Maßnahme mehr erfolgt. Vielmehr sind die 612

Gemeinden und Landkreise sich selbst überlassen worden, ob und wie 613

Hochwasserschutzmaßnahmen an einem überregionalen Gewässer erfolgen. 614

Dieses Vorgehen ist in Zeiten des Klimawandels mit stetig steigenden Risiken 615

von Hochwasserszenarien nicht hinnehmbar und zeigt die klassische 616

Zuständigkeit für die Bezirke um Landkreisübergreifend ein schlüssiges 617

Hochwasserkonzept für diese Gewässer zu entwickeln und umzusetzen. 618

Daher fordert die FDP die Rückübertragung der Zuständigkeit für Gewässer 2. 619

Ordnung im Gewässerschutz an die Bezirke. 620

Öffentlichkeitsarbeit 621

Die FDP Oberbayern fordert eine offensivere Öffentlichkeitsarbeit des Bezirks, 622

um die sozialen und kulturellen Aufgaben und Angebote der dritten kommunalen 623

Ebene einem größeren Publikum in seiner Breite bekannt zu machen und den 624

Gedanken der Inklusion in der Bevölkerung nachhaltig zu verankern. Frühzeitige 625

Vermittlung von Bezirksaufgaben schon an Schulkinder, wie in dem Programm 626

"Bezirk zum Anfassen" ursprünglich angedacht, muss wieder konsequent in den 627

Vordergrund gestellt werden. Dabei sind insbesondere die kostenintensiven 628

Museen stärker zu bewerben. 629

630

Begründung:

Erfolgt mündlich

Seite 19

Antrag 002

Betr.: Kein Import von Jagdtrophäen bedrohter Tierarten wie bspw. dem Afrikanischen Elefanten

Antragsteller: Tobias Thalhammer, Ursula Lex, Dr. Gabriela Berg, Stefanie Wagner-Schroiff, Ralph-Peter Rauchfuss, Thomas Jännert, Ilona Below, Daniel Below

Antrag: 1

Die Einfuhrgenehmigungspflicht für Jagdtrophäen streng geschützter Tierarten 2

(Verordnung EU 338/97 Anhang A) wird auf die ebenso bedrohten Tierarten bzw. 3

Populationen des so genannten Anhanges B ausgeweitet. Hierunter fällt dann 4

nicht nur bspw. die Art des Afrikanischen Elefanten aus Tansania (Anhang A), 5

sondern auch aus Simbabwe (Anhang B). 6

Das Vermarktungsverbot bedrohter Tierarten des Anhanges A wird ebenso auf 7

die Arten des Anhanges B ausgeweitet. 8

Ab sofort ist ein in Deutschland anerkannter und gültiger Jagdschein formale 9

Grundvoraussetzung um überhaupt einen Antrag auf eine Sondergenehmigung 10

für den Import stellen zu können. 11

Mittelfristig soll in Deutschland generell der Import jeglicher Trophäen der 12

Anhänge A und B untersagt werden. Ferner ist hierfür auf europäischer Ebene 13

zu werben. 14

Begründung: 15

Die Verordnung (EG) 338/97 setzt das international anerkannte Washingtoner 16

Artenschutzübereinkommen (CITES) in der EU um. Je nach Gefährdungsgrad 17

werden die bedrohten Arten in vier unterschiedlichen Anhängen (A bis D) 18

aufgeführt. Eine Einfuhrgenehmigungspflicht von Jagdtrophäen existiert lediglich 19

für die streng geschützten Tierarten des Anhangs A, ein Import ist folglich 20

möglich, lediglich die Vermarktung ausgeschlossen. Laut Bundesregierung 21

(Drucksache 18/6317) wurden zwischen 2005 und 2014 insgesamt 1.225 22

Genehmigungen für die Einfuhr streng geschützter Arten nach Deutschland 23

erteilt, beispielsweise für den afrikanischen Elefanten 52 Stoßzähne. Hierunter 24

sind auch Elefanten aus den vom Aussterben bedrohten Populationen in 25

Mosambik oder Tansania. 26

Die Genehmigung auf Einfuhrt bedrohter Arten des Anhangs B ist behördlich 27

derzeit zu erteilen, wenn eine Ausfuhrgenehmigung des jeweiligen Landes 28

vorliegt. Unter welchen Bedingungen diese zustande kommt, wird nicht geprüft. 29

Hierzu gehören beispielsweise Populationen des afrikanischen Elefanten in 30

Seite 20

politisch unstabilen Ländern wie Simbabwe. Insgesamt wurden zwischen 2005 31

und 2014 laut Auskunft der Bundesregierung 646 Stoßzähne und zusätzlich 87 32

Trophäen (Zusammenfassung einzelner Teile eines Tieres wie Ohr oder Schwanz 33

zu einer Trophäe) nach Deutschland eingeführt. 34

Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, die von der EU empfohlenen 35

Kategorisierungen abzuändern. Wie Trump nun Obamas Einstufung des 36

afrikanischen Elefanten in Simbabwe von Kategorie A beabsichtigt 37

heruntersetzen auf Kategorie B, soll die Bundesregierung entgegen reagieren 38

und beispielgebend den afrikanischen Elefanten von Kategorie B auf A 39

höherstufen, ihm also mehr Schutz gewähren. 40

Eine Ausfuhrbescheinigung des Herkunftslandes ist somit ausreichend, auch 41

wenn dieses politisch instabil oder korrupt ist. In vielen Ländern wird auch kein 42

Jagd- oder Waffenschein benötigt. Manchmal reichen für Touristen wenige 43

Probeschüsse aus, ein Erlebnisurlaub der ethisch befremdlichen Art. 44

Nach massiver Kritik aus Tierschutzreihen hat Trump vier Tage nach der 45

Bekanntgabe angekündigt, die Einfuhrerlaubnis von Elefantenstoßzähnen aus 46

Gründen des Artenschutzes erneut zu hinterfragen. Deutschland sollte Obamas 47

einstiger Einstufung zum Schutze des Afrikanischen Elefanten folgen. 48

49

Seite 21

Antrag 003

Betr.: Zum Erhalt und zur Rückgewinnung der Biodiversität

Antragsteller: UrsulaLex, Dr. Claus Fahrer,Martin Eberhard, OV Miesbach, Tobias Thalhammer, Gabriela Berg, Ralp Peter Rauchfuss, Ludwig Huber, Daniel Sorcik, Guido Lex, Albert Duin, Peter Corticelli, Thomas Jännert, KV BadTölz/Wolfratshausen,Fritz Haugg,OVPlanegg, Heinz Hilgendorfer, Jörg Scholler, Antje Helmers, Alexander Reich, Sigrid Friedl-Lausenmeyer, Rainer Sobek

Wir fordern, dass dem Erhalt und der Rückgewinnung der Artenvielfalt 1

(Biodiversität) auf allen Ebenen Aufmerksamkeit und Priorität eingeräumt wird. 2

Diese Priorität soll der dem Thema dienlichen Arbeit der Ausschüsse und 3

Foren, auf Bezirks- Landes- und Bundesebene eingeräumt werden, in Presse- 4

und Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert werden und letztlich im Parteiprogramm, in 5

Form von Gesetzesvorschlägen, ihren Niederschlag finden. 6

Durch die Erarbeitung von Maßnahmen, wie zum Beispiel einem 7

Paradigmenwechsel in der Landwirtschaft (in Bund und EU), weg von der 8

Subvention des Produkts hin zur Subvention bzw. Förderung des Landwirts, als 9

Hüter und Förderer der Biodiversität, soll durch die FDP ein wegweisender 10

Politikwechsel angestoßen werden. Diese Federführung muss, durch 11

entsprechende Öffentlichkeitsarbeit auch dementsprechend vom Bürger 12

wahrgenommen werden. 13

14

Begründung:

Begründung:

das erschreckende und bedrohliche Ausmaß des Rückgangs der Insekten und

Vogelpopulation (zuletzt in Frankreich, Deutschland, England mit zum Teil 80 Prozent in

einem Zeitraum von 20-30 Jahren) wurde inzwischen ausreichend und mehrfach durch

verifizierte, unabhängige Studien belegt.

(Studie Entomologischer Verein Krefeld, Statistische Neuauswertung Universität

Radboud, Studie PLOS one „total flying insect biomass”, Studie des Weltrats für

Biodiversität | ipbes,

Studie des Umweltbundesamtes | bmub.bund, Studie des Museum National d‘ Histoire

Naturelle zum Vogelsterben und viele mehr)

Seite 22

Aber anstatt dem Thema den entsprechenden Stellenwert einzuräumen herrscht in den

Führungsetagen der Politik Windstille. Leider auch in der FDP.

Das Zeitfenster in den wirkungsvolle Maßnahmen möglicherweise greifen, zählt nicht

nach Dekaden sondern nach wenigen Jahren .

Anstatt das Thema den Grünen oder Verbänden zu überlassen die in der Wahrnehmung

eher als weltverbessernd und weltfremd gelten, hätte die Positionierung unserer Partei als

pragmatisch an- packende Kraft sicherlich mehr Gewicht und Glaubwürdigkeit mit

entsprechenden Verhalten der Wähler.

Insbesondere im Hinblick auf das Artensterben in Europa, dem wir als europäische Partei

entgegenwirken können, sollten wir dem Thema oberste Priorität beimessen und

schnellstens wirksame Maßnahmen ausarbeiten und fordern.

Subventionen sind in unserer Partei, berechtigter Weise, seit jeher höchst umstritten.

Unbestritten ist jedoch das die deutsche, Beziehungsweise die europäische

Landwirtschaft nur durch Subventionen Welt -wirtschaftlich konkurrenzfähig ist. Allein die

Art der Subvention, nämlich die Subvention des Produkts fördert die industrielle

Landwirtschaft. Die industrielle Landwirtschaft ist aber nachweisbar, durch ihre extensive

Bearbeitung der Flächen einer der Hauptgründe für den Rückgang der Lebensgrundlage

von Vögeln und ihrer Nahrungsgrundlage den Insekten.

Neuere Studien zeigen dass die Größe der Äcker mit ihren wichtigen Rändern sowie die

Art der Pflanzen einen entscheidenden Einfluss auf die Lebensgrundlage von Insekten

und Vögel und aller beteiligten Wildtiere haben.

Es ist daher von größter Wichtigkeit dass ein Paradigmenwechsel in der

Subventionspolitik unserer Agrarwirtschaft stattfindet.

Dieser Paradigmenwechsel sollte beinhalten dass der Landwirt nicht mehr für sein

Produkt subventioniert wird sondern für den Erhalt der Biodiversität. Der Landwirt sollte

die Subvention für die Pflege der natürlichen Umwelt mit ihren Pflanzen und Tieren

erhalten. Die hochwertigen Bioprodukte können (lokal) sicherlich bestens vermarktet

werden

Seite 23

Antrag 004

Betr.: Das Verantwortungsprinzip in einer „digitalisierten“ Sozialen Marktwirtschaft erhalten

Antragsteller: LFA Wirtschaft und Technologie

Die Digitalisierung führt in ihrer Fortentwicklung zu immer autonomeren, auch 1

lernenden Systemen – 2

Beispiel künstliche Intelligenz (KI)/Machine Learning/Blockchain. So können z.B. 3

Verträge oder staatliche Verordnungen zukünftig durch autonome Systeme 4

geschlossen bzw. veranlasst werden, ohne dass ein Mensch direkt in diese 5

Prozesse eingreift. 6

Durch solche „autonom“ geschlossenen Verträge können Unternehmen und 7

Personen enorme Verpflichtungen, Konsequenzen und/oder Einschränkungen 8

erwachsen. Insbesondere im Bereich staatlicher/halbstaatlicher Einrichtungen - 9

Verwaltung, Behörden, Bildungseinrichtungen, Kliniken – 10

in denen der Kostendruck eine besondere Rolle spielt – werden diese 11

Entwicklungen Eingang finden. 12

Daher fordert die FDP: 13

· Verantwortungsträger können sich zwar durch ein KI-System beraten 14

lassen oder an diese bestimmte Aufgaben delegieren. Die rechtliche und 15

ethische Verantwortung verbleibt aber immer beim menschlichen 16

Entscheider (Manager, Beamter). Dieser Ent­scheider ist formal auch der 17

Kommunikationspartner für die betroffenen Institutionen bzw. Individuen. Der 18

Entschei­dungsbefugte darf auch die kommunikativen Beziehungen nicht 19

endgültig an ein System, einen „Algorithmus“, abgeben. 20

Aus liberaler Sicht darf kein Entscheidungsbefugter eines Unternehmens 21

oder einer Organisation, speziell des Staates, sich der Verantwortung für 22

eine Entscheidung mit individueller Konsequenz durch Verweis auf ein 23

autonom arbeitendes System entziehen. Verantwortung und Haftung für die 24

Entscheidungen autonomer Systeme verbleiben in der rechtlichen Sphäre 25

desjenigen, der die diese Systeme betreibt oder in dessen Auftrag diese 26

Systeme betrieben werden. 27

· Verantwortung und Haftung sind auch in einer digitalisierten SMW nicht an 28

Maschinen abdingbar 29

30

Begründung:

Seite 24

Der Text ist weitgehend selbsterklärend. Wir Liberale wollen die Chancen der

Digitalisierung umfassend nutzen. Deshalb ist es wichtig, dass die Prinzipien der

staatlichen Ordnung, von Privatrecht und Verwaltungsrecht und des Zusammenlebens

zwischen Bürgern nicht ausgehöhlt werden unter Verweis auf einen fehlerhaften

Algorithmus oder ähnliches. Wir wollen die Möglichkeiten der Digitalisierung für eine

bessere Gesellschaft ergreifen, aber nicht die liberalen Grundlagen der

Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und Haftung abschaffen.

Weitere Begründung mündlich.

Seite 25

Antrag 005

Betr.: Digitalministerium

Antragsteller: Kreisverband Weilheim-Schongau, Saika Gebauer-Merx, Martin Zeil, Klaus Breil, Axel Schmidt, Tobias Talhammer, Ralph Peter Rauchfuss Gerhard Dieterle, Siegfried Hartmann, Dr. Wolfgang Mutter

Digitalisierung first! Das gilt für die Freien Demokraten in allen Bereichen. Auch 1

im politischen Institutionengeflecht. Die Strukturen in den Ministerien müssen fit 2

für die Zukunft gemacht werden. Wir fordern ein eine „Digitale Transformation“ 3

der Politik, nicht nur der Wirtschaft und der Gesellschaft. 4

Konkret bedeutet dies ein eigenständiges Ministerium, dass als Think Tank und 5

Vordenker agiert. Wir wollen neue Strukturen und neue Arten von 6

Zusammenarbeit in einem Digitalministerium haben. 7

Ein neues Digitalisierungsministerium muss nach Ansicht der Freien Demokraten 8

Tempo machen, um den rechtlichen Rahmen für neue Formen des Arbeitens, 9

neue Geschäftsmodelle und neue Technologien zu verbessern. Die Gründung 10

von Start-ups soll durch den Abbau von Bürokratie und attraktivere Bedingungen 11

für die Investition von privatem Kapital forciert werden – denn dort entstehen die 12

Arbeitsplätze der Zukunft. 13

Selbstverständlich ist eine der vordringlichsten Aufgaben die zügige Umsetzung 14

und der flächen-deckende Ausbau der Digitalen Infrastruktur in Bayern, 15

insbesondere auch in den ländlichen Regionen. 16

Ein Digitalministerium wird Projekte im Bereich Digitalisierung erarbeiten und 17

abschließen. Neben der gemeinsamen Federführung ist auch die Koordinierung 18

mit anderen Ressorts ein wichtiger Punkt, um diesen Anspruch umsetzen zu 19

können. So kann sichergestellt werden, dass Deutschland die Chancen des 20

digitalen Fortschritts ergreifen kann. 21

Wir stellen uns vor, dass dieses Digitalministerium mit digitalen Profis statt 22

Politprofis besetzt wird. 23

Begründung:

Begründung erfolgt mündlich.