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1 Bildung für Berlin Personalkostenbudgetie Einführung der Personalkostenbudgeti erung (PKB) ab dem Schuljahr 2007/2008

Bildung für Berlin Personalkostenbudgetierung 1 Einführung der Personalkostenbudgetierung (PKB) ab dem Schuljahr 2007/2008

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Personalkostenbudgetierung

Einführung derPersonalkostenbudgetier

ung(PKB)

ab dem Schuljahr 2007/2008

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Personalkostenbudgetierung

Zielvereinbarungund

Budget

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Personalkostenbudgetierung

Zielvereinbarung und Budget

Zielvereinbarung (ZV):

• Abschluss der ZV mit zuständiger Schulaufsicht• Abschluss ist vor Teilnahme an PKB erforderlich• Ziel ist die Vermeidung von Unterrichtsausfall und eine fachgerechte Vertretung• Reduzierung des Ausfalls• Laufzeit der Zielvereinbarung 1 Schuljahr

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Personalkostenbudgetierung

Zielvereinbarung und Budget

Personelle Ausstattung:

• Ausstattung mit Personal in Höhe von 100% des anerkannten Unterrichtsbedarfs• Keine Anrechnung von langzeitkranken (nicht- verfügbaren) Lehrkräften auf die Ausstattung

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Personalkostenbudgetierung

Zielvereinbarung und Budget

Berechnung des Budgets:

• Grundlage ist der anerkannte Unterrichtsbedarf (Ergebnis der Lehrkräftebedarfs-Feststellung, Stichtag 1. November)• 3% Budget für das folgende Kalenderjahr• 50.- € je verwendete Unterrichtsstunde• Berechnung von 40 Unterrichtswochen pro Jahr• Budget für ein Kalenderjahr (nicht Schuljahr!)

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Personalkostenbudgetierung

Zielvereinbarung und Budget

Beispiel:

Anerkannter Unterrichtsbedarf: 975 U.-Std.davon 3% Budget: 29,25 U.-Std.

Berechnetes Jahresbudget (Std.): 1.170 U.-Std.Berechnetes Jahresbudget (EURO): 58.500.- €

29,25 x 40 Wochen = 1.170 U.-Std.1.170 x 50 € = 58.500 €

Für 2007 4/12 des Budgets, im Dezember Budget für 2008

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Personalkostenbudgetierung

Zielvereinbarung und Budget

Verwaltung des Budgets:

• Online-Verfahren (bekanntes Schul-Login)• Vereinfachte Budget-Verwaltung• Eintragen weniger Daten zu Beginn: - Vertragsbeginn - Stundenumfang - „Gesetztes Vertragsende“• Automatische Berechnung der - Dauer in Wochen - voraussichtlichen Belastung des Budgets

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Personalkostenbudgetierung

Zielvereinbarung und Budget

14T04 - Muster-Schule Stand: 25.11.07

Referenz-Nr. für lfd. Nr. 01: 14T040701 Beispiel

a b c d e f g h i j k l m n oLfd. Beginn

Nr. des Buchung in Gesetz tes Dauer in Echtes Ab gang aus Buchung Um rechnung Buchung Um rechnung Buchung Buchung Buchung Buchung

Vertrags Wochenstd. Vertragsende Wochen Vertragsende 3%-Budget in EURO in Std. in EURO in Std. in Std. in EURO in EURO in Std.

00 01.08.2007 59.500 € 1.190,0

01 30.08.2007 26 31.01.2008 8 21.10.2007 ohne - - - - 208 10.400 € 49.100 € 982,0

02 24.09.2007 18 31.01.2008 8 ohne 25.11.2007 - - - - 144 7.200 € 41.900 € 838,0

03 24.09.2007 22 31.01.2008 12 - - - - - - 264 13.200 € 28.700 € 574,0

04 30.09.2007 - - - - - 2.000,00 € 40,0 - - 40,0 2.000 € 26.700 € 534,0

05 15.10.2007 - - - - - - - 1.500 € 30,0 30,0 1.500 € 25.200 € 504,0

Sum m e: 686 34.300,00 €

= Eingabe der Schule = Steuerung über Software

Vertretung Honorar Kontingent

im Rahmen der Budgetierung im Haushaltsjahr 2007 zur Verfügung

Zuwendung Vorgang

Anlage 1 - Entwurf einer Erfassungsmaske

Der Schule stehen ab 01.01.2007 für kurzf ristige Vertretungseinsätze insgesamt 3% des anerkannten Unterrichtsbedarfs der Schule 2006/07 zu:

1.170 Stunden bzw . 58.500 €

plus einem Übertrag aus dem Vorjahr in Höhe von 20 Stunden bzw . 1.000 €

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Personalkostenbudgetierung

Zielvereinbarung und Budget

Übertragbarkeit der Mittel:• Nicht verwendete Mittel können auf das nächste Jahr übertragen werden• Begrenzung auf 50% des Jahresbudgets

Außerunterrichtliche Projekte:• Einstellung von Honorarkräften• Höchstgrenze 1/3 des Budgets• Reserve zur Vermeidung von Unterrichtsausfall vorhalten

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Personalkostenbudgetierung

Zielvereinbarung und Budget

Schulverbünde:

• „Informeller“ Schulverbund ohne Kooperations- vereinbarung: Übertragung nach Vereinbarung• Schulverbund mit geschäftsführender Schulleitung: - Kooperationsvereinbarung - Festlegung von Rechten und Pflichten - Nur ein Budget wird verwendet - Evtl. Wechsel der Geschäftsführung nach 1 Jahr

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Personalkostenbudgetierung

Zielvereinbarung und Budget

Vertragsende der Vertretungslehrkraft:• Bei Rückkehr der erkrankten Lehrkraft endet die Vertretung• Eintragung im Budget „Echtes Vertragsende“

Festgestellte Langzeiterkrankung der vertretenen Lehrkraft:• Schulleitung stellt Langzeiterkrankung fest• Ende der Budgetbelastung der Schule• Eintragung im Budget „Abgang aus 3%-Budget“• Vertretung läuft weiter bis Vertragsende oder Rück- kehr der erkrankten Lehrkraft

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Vertretungsfallund

mögliche Maßnahmen

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Personalkostenbudgetierung

Vertretungsfall und mögliche Maßnahmen

Entwicklung eines schuleigenen Konzeptes:

• Einführung PKB kann nicht alleine Probleme lösen• Schulische Maßnahmen sind weiterhin notwendig• PKB ist ein weiterer Baustein für Vertretungen

• Voraussichtliche Dauer der Erkrankung?• Zeitraum von ca. 14 Tagen ggf. überbrücken

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Personalkostenbudgetierung

Vertretungsfall und mögliche Maßnahmen

Mögliche Maßnahmen der PKB:

• Befristete Stundenaufstockungen• Befristete Rückkehr aus Beurlaubung/Elternzeit• Befristete Einstellungen

• Laufzettel bildet alle Maßnahmen ab

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Personalkostenbudgetierung

Teilzeitbeschäftigteund beurlaubte

Lehrkräfte

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Personalkostenbudgetierung

Teilzeitbeschäftigte und beurlaubte Lehrkräfte

• Schnellster Weg für Vertretung• Keine Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen (bis auf Ausnahmen)• Freiwilligkeit ist unabdingbar• Kopplung der Maßnahme an Erkrankung• Schriftliche Vereinbarung mit Lehrkraft• Verwendung des Laufzettels (egal ob ohne oder mit Beteiligung der Beschäftigten- vertretungen)• Buchung in Budget-Verwaltung

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Personalkostenbudgetierung

Einstellungen

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Personalkostenbudgetierung

Einstellungen

Wer kann eingestellt werden?

• Lehrkräfte mit 2. Staatsprüfung• Lehrkräfte mit 1. Staatsprüfung• Hochschul-/Fachhochschul-Absolventinnen• Bachelor-Absolventinnen• Lehramts- und andere Studentinnen• Pensionierte Lehrkräfte und Rentnerinnen• Lehrkräfte in der ATZ-Freistellungsphase (nur Beamte im Blockmodell)

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Personalkostenbudgetierung

Einstellungen

Wer kann nicht eingestellt werden?

• Bewerberinnen, die ihre 2. Staatsprüfung abschließend nicht bestanden haben• Bewerberinnen ohne Studienabschluss, die sich auch nicht in einem Studium befinden• Bewerberinnen, die sich noch im Vorbereitungsdienst befinden (auch nicht nach bestandener Prüfung)

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Personalkostenbudgetierung

Einstellungen

Wer kann eingestellt werden?

Die Entscheidungsverantwortung für einen Vertretungs-einsatz und die entsprechende Eignung für den Unterricht liegt bei den Schulen!

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Personalkostenbudgetierung

Einstellungen:

Bewerbungsverfahren

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Personalkostenbudgetierung

Einstellungen: Bewerbungsverfahren

Bewerbungsmöglichkeiten:

• Initiativ-Bewerbungen• Datenbank für Vertretungseinstellungen BEOv

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Personalkostenbudgetierung

Einstellungen: Bewerbungsverfahren

Initiativ-Bewerbungen:

• Eingangsbestätigung • Anlegen einer Bewerbungsliste• Bewerbungsunterlagen: Bewerbung und Lebenslauf• Persönlicher Eindruck

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Personalkostenbudgetierung

Einstellungen: Bewerbungsverfahren

Zentrale Datenbank BEO v: Die Bewerberinnen geben ihre Daten selbst ein: - Persönliche Daten einschl. Erreichbarkeit - Ausbildungsdaten, Abschlüsse - Prüfungs- und Neigungsfächer - Zusätzliche Qualifikationen - Verfügbarkeit (Regionen, Schularten, Schulen, Einstellungsbeginn und mögliche Stundenzahl)

Ein direkter Zugriff der Schulen mit Auswertungs-funktionen ist möglich!

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Personalkostenbudgetierung

Einstellungen:

Auswahl- undBeteiligungsverfahren

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Personalkostenbudgetierung

Zu Beginn ….

… vor demBewerbungsgespräch …

Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren

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Personalkostenbudgetierung

Anlegen einer Bewerbungsliste im Vorfeld:

Derzeit nicht möglich (keine DV vorhanden): • Bewerbungsliste ggf. für verschiedene Fächer anlegen und mit FV und SbV abstimmen (Verkürztes Verfahren)• dabei Bewerbungen auch aus BEO v berücksichtigen !• Fortschreibung der Liste alle zwei Monate• Eignungsreihenfolge beachten• Liste kurzfristig aktualisieren (3-Tages-Frist)

Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren

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Personalkostenbudgetierung

Entscheidungen vor Beginn des Auswahlverfahrens:

• Klarheit über Anforderungskriterien• Entscheidung über Vorauswahl

• Entscheidung darüber, ob Auswahlnach abgestimmter Bewerbungsliste odernach Bewerbungsgesprächen erfolgt

• Entscheidung über die (längstmögliche) Dauer der Einstellung in Abhängigkeit vom Vertretungsgrund

Dauer bis zu 2 MonateDauer länger als 2 Monate

• Klarheit über Beteiligungsverfahren im Vorfeld

Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren

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Personalkostenbudgetierung

Bewerbungsgesprächund

Auswahlentscheidung

Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren

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Personalkostenbudgetierung

Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren

Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz„Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“

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Personalkostenbudgetierung

Eignung, Befähigung, fachliche Leistung:

• Eignung - umfasst die gesamte Persönlichkeit der Bewerberin• Befähigung - wird durch das Studium oder die Berufsausbildung erbracht• Fachliche Leistung - stellen die nach den Anforderungen bewerteten Arbeits- und Prüfungsergebnisse dar, in der Regel berufliche Tätigkeiten

Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren

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Personalkostenbudgetierung

Bewerbungsgespräche:

• Teilnahme der Beschäftigtenvertretungen• Keine Kostenerstattung an Bewerberinnen• Schwerbehinderte bei grundsätzlicher Eignung immer einladen• Für alle Bewerberinnen gleiche Themen, Fragen und Zeiträume (Vergleichbarkeit)• Fachliche Fragen? Ja, aber keine Prüfung im Sinne eines erneutes Staatsexamens!

Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren

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Personalkostenbudgetierung

Welche Fragen sind unzulässig?

Fragen nach• Erkrankungen, Schwangerschaft, Kinderwunsch,

Lebensgemeinschaft, Ehe oder Scheidung• beabsichtigter Elternzeit• Konfessions-, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit

Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren

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Personalkostenbudgetierung

Welche Fragen sind zulässig und sinnvoll?

Fragen nach• Gründen für die Bewerbung oder der jetzigen Tätigkeit• einer Schwerbehinderung• dem schulischen und beruflichen Werdegang, Zeugnissen und Noten• evtl. Lücken im Lebenslauf, Gründen für eine evtl. vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren

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Personalkostenbudgetierung

Auswahlentscheidung:

• Vorrang von Laufbahnbewerberinnen• Nachvollziehbare Entscheidung• Auswahlvermerk fertigen• evtl. Nachrückerinnen festlegen• Laufzettel ausfüllen

Die Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen

erfolgt mit dem Laufzettel

Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren

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Personalkostenbudgetierung

Beteiligungsverfahren

Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren

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Personalkostenbudgetierung

Wer ist zu beteiligen?

• Frauenvertreterin (FV) Landesgleichstellungsgesetz (LGG)

• Schwerbehindertenvertretung (SbV) Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)

• Personalrat (PR) Personalvertretungsgesetz (PersVG)

Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren

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Personalkostenbudgetierung

Einstellung bis 2 Monate:• Bei einer Einstellung für die Dauer von bis zu zwei Monaten ist keine Beteiligung des PR notwendig

• Sofern eine mit FV und SbV abgestimmte Bewerbungsliste vorliegt, kann auf Bewerbungs- gespräche verzichtet werden Einstellung kann sofort vollzogen werden! (Information an FV und SbV binnen 3 Tagen)

• Liegt keine abgestimmte Bewerbungsliste vor, muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden

Beteiligung von FV und ggf. SbV(auch immer dann, wenn Bewerbungsgespräche geführt werden)

Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren

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Personalkostenbudgetierung

Einstellung länger als 2 Monate:

• Sofern eine mit FV und SbV abgestimmte Bewerbungsliste vorliegt, kann auf Bewerbungs- gespräche verzichtet werden Keine Beteiligung von FV und SbV!

Beteiligung des PR ist erforderlich! (Information an FV und SbV binnen 3 Tagen)

• Liegt keine abgestimmte Bewerbungsliste vor, muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden

Beteiligung von FV und ggf. SbVBeteiligung des PR ist erforderlich!

Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren

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Verkürztes Verfahren Beteiligung PR:

• PR-Beteiligung ab 2 Monaten Dauer (pro Jahr!)• 5-Tages-Frist (Arbeitstage) • Bei evtl. Ablehnung Begründung des PR beachten• Abhilfe ist möglich• Einigungsverfahren

Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren

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Personalkostenbudgetierung

Einstellungen:

Arbeitsverträge

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Personalkostenbudgetierung

Einstellungen: Arbeitsverträge

Abschluss der Arbeitsverträge:

Sie tragen ein:• Referenz-Nummer aus Budget-Verwaltung• Name, Geburtsdatum und -ort der Vertretungslehrkraft• Befristungsgrund (erkrankte Lehrkraft)• Beginn des Arbeitsvertrages• Beschäftigungsumfang• Festlegung des (spätesten) Vertragsendes

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Einstellungen: Arbeitsverträge

Abschluss der Arbeitsverträge:

Sie tragen nicht ein:• Eingruppierung der Vertretungslehrkraft

vorläufige Festlegung Vgr. VI bspätere Prüfung der PersonalstelleMerkblatt zur Eingruppierung

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Personalkostenbudgetierung

Einstellungen: Arbeitsverträge

Abschluss der Arbeitsverträge:

• Besteht bereits ein Arbeitsverhältnis, erfolgt eine Aufstockung (kein zweiter Vertrag!)

• Beachtung des Tarifgebietes (Ost oder West)

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Personalkostenbudgetierung

Einstellungen: Arbeitsverträge

Welche Unterlagen benötigen Sievon der Lehrkraft?

• Personalfragebogen und Zusatzbogen• Erklärung zu Vorstrafen und anhängigen Verfahren• Erklärung über ansteckende Krankheiten• Erklärung, noch nie aus dem Schuldienst entlassen worden zu sein

Keine Zeugnisse!Keine weiteren Unterlagen!

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Personalkostenbudgetierung

Einstellungen:

Beendigung der Vertretung

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Einstellungen: Beendigung der Vertretung

Der Arbeitsvertrag endet bei

• Rückkehr der erkrankten Lehrkraft oder mit

• Ablauf des Arbeitsvertrages Dies gilt auch für Stundenaufstockungen oder befristete Einsätze während einer Beurlaubung oder Elternzeit.

• Mitteilung an Vertretungskraft• 14-Tages-Frist für weitere Beschäftigung

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Personalkostenbudgetierung

Einstellungen: Beendigung der Vertretung

Verantwortung der Schulleitung:

• Vertretungsgründe prüfen!

• Keine Beschäftigung ohne Arbeitsvertrag!

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AußerunterrichtlicheProjekte (Honorarmittel)

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Außerunterrichtliche Projekte

• Pädagogische Projekte sind möglich (1/3 des Budgets)• Kein Unterricht!• Honorarsätze beachten, Honorarvertrag• Werkvertrag

• Keine Beteiligung von FV oder PR erforderlich

• Reserve für Vertretung behalten

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!