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BLK – AG „Zukunft“ "Bundesratsinitiative E- Justice - Durchbruch für den elektronischen Rechtsverkehr!" am 2. März 2012 in der Vertretung des Saarlandes beim Bund, In den Ministergärten 4, 10117 Berlin

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"Bundesratsinitiative E-Justice - Durchbruch für den elektronischen Rechtsverkehr!"

am 2. März 2012 in der Vertretung des Saarlandes beim Bund,In den Ministergärten 4, 10117 Berlin

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Diskussionsentwurf des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz: Vorstellung des Gesamtkonzepts und aktueller Stand

ERV - Gesamtstrategie

Richter am Oberlandesgericht Thomas GlahnNiedersächsisches Justizministerium

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Der Weg zur ERV - Gesamtstrategie

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Der Weg zur ERV - Gesamtstrategie

o Bericht zum Stand des elektronischen Rechtsverkehrs in der deutschen Justiz

o Konsequenzen der Ausweitung des ERV in kontradiktorischen Verfahren

o BLK – UAG „E-Akte“

o eJustice-Bundesratsinitiative

o Vorgaben der Amtschefs der Justizressorts

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Der Auftrag

… Die BLK sieht die Notwendigkeit, eine gemeinsame,

für alle sechzehn Bundesländer tragbare Strategie zur

Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs inklusive

der elektronischen Aktenführung zu formulieren. Sie

beauftragt ihre AG „Zukunft“, unter Berücksichtigung

der unterschiedlichen aktuellen Anforderungen und

Aktivitäten einen Vorgehensvorschlag zu erarbeiten. …

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Das Ziel

Erarbeitung eines konkreten Vorgehensmodell zur

effektiven Förderung des ERV als Leitfaden zur

Modernisierung der deutschen Justiz und einer

bundesweit einheitlichen ERV-Landschaft bis 2020.

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Der Rahmen (1)

•Ganzheitlich Betrachtung unter Einbeziehung der eAkte und Integration in die Fachverfahren.

•Stufenweises Vorgehen in bestimmten Rechtsbereichen in einem überschaubaren Zeitrahmen.

•Absenkung des derzeit hohen Signaturniveaus.

•Zulassung „anderer sicherer Verfahren“.

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Der Rahmen (2)Obligatorischer ERV

•Pflicht der RA‘e, ein elektronisches Postfach vorzuhalten.

•Obligatorischer ERV für Notare und RA‘e.

•Länderöffnungsklausel zur sukzessiven Einführung des verpflichtenden ERV in einzelnen Rechtsgebieten nach einer Übergangszeit von 5 Jahren.

•Verpflichtung der Länder, den obligatorischen ERV nach spätestens 10 Jahren bundesweit einzuführen.

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Der Rahmen (3)eAkte

•Gestuftes Vorgehen: elektronische Handakte - elektronische Zweitakte - elektronische Gesamtakte.

•Papierakte und eAkte werden für einen erheblichen Zeitraum nebeneinander bestehen.

•Ab Einführung des obligatorischen ERV soll innerhalb von 3 Jahren die Verbindlichkeit der eAkte erklärt werden.

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Das Vorgehensmodell

Das Vorgehensmodell schlägt konkrete Schritte zur

Verwirklichung der anhand von Leitlinien identifizierten

Handlungsfelder in Zeitstrahlen bis zum Jahr 2020 vor.

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Das Vorgehensmodell (Leitlinien)

Priorität haben Handlungsfelder,

•die gesetzliche Vorgaben umsetzen.•die bereits geschaffene Strukturen nutzen.•die mit relativ geringem Aufwand zeitnah Nutzen bringen.•wo die Akzeptanz der Anwender gegeben ist.•wo positive, praktische Erfahrungen bestehen.•die in Zusammenarbeit mit Bund und Ländern umgesetzt werden.•bei denen eine hohe Effizienz zu erzielen ist.

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Das Vorgehensmodell (Handlungsfelder)

Identifizierte Handlungsfelder sind,

ZivilsachenGrundbuchRegisterZwangsvollstreckungMahnsachenOrdnungswidrigkeitssachenBetreuungssachenInsolvenzsachenFachgerichte

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Das Vorgehensmodell (Zeitstrahlen)

Die in den Zeitstrahlen dargestellten identifizierten Handlungsfelder werden nicht kurzfristig und überall gleichzeitig verwirklicht werden können. Sie sichern aber ein strukturiertes und schrittweises vorgehen, um ein Mindestmaß an Planbarkeit zu gewährleisten.

Es müssen nicht alle im Gleichschritt, wohl aber in die gleiche Richtung gehen.

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Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz bis 2020

ERV in Zivilsachen

ERV in Grundbuchsachen

ERV in Registersachen (vollständig, d. h. inkl. Hauptakte, Vereinsregister)

Zentrales Vollstreckungsgericht

ERV für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse

eAkte in Mahnsachen (NEDV-Fälle)

ERV in Owi-Sachen

ERV in Betreuungssachen

ERV in Insolvenzsachen

ERV bei den Fachgerichten

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

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Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs in Zivilsachen

Schaffung der erforderlichen Infrastruktur

Zulassung / Eröffnung des fakultativen ERV durch Rechtsverordnung (beginnend bei LGen/OLGen ggf. in ausgewählten Bereichen)

Einführung einer elektronischen Hilfsakte (nicht komplett und optional für Entscheiderarbeitsplätze)

Erarbeitung eines pilothaften elektronischen Postausgangs (am Beispiel des Zivilverfahrens bei LGen)

Verarbeitung elektr. Posteingänge und Unterstützung elektr. Postausgänge im Fachverfahren

Anordnung des verbindlichen ERV für RAe u. andere geeignete Verfahrensbeteiligte nach Schaffung der bundesrechtlichen Ermächtigung

Vollständiger elektr. Postausgang an geeignete weitere Empfänger

Einführung einer elektr. Zweitakte

Zulassung der elektr. Aktenführung durch Rechtsverordnung

Pilotierung der ausschl. elektr. Aktenführung in einzelnen Spruchkörpern

Einführung einer verbindl. elektr. Akte als führendes System im Anwaltsprozess

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

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Das Ausblick

Koordinierungsprojekt zur Umsetzung der ERV-Gesamtstrategie. Das Projekt begleitet die Umsetzung der ERV-Gesamtstrategie und es werden die übergeordneten Umsetzungsschritte (z. B. Einrichtung elektronischer Postfächer, Ablagesysteme) definiert, abgestimmt und koordiniert.

Die Umsetzung selbst erfolgt in den einzelnen Ländern sowie den jeweiligen Entwicklungsverbünden.

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