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brandjoch wohnen in hötting

brandjoch - wohnen in hötting

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DESCRIPTION

22 Wohnungen in begehrtester Wohnlage in Innsbruck.

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  • brandjochwohnen in htting

  • BrandjochstraeDie kleine Strae im beliebten Stadtteil Htting hat den Namen des

    Berges, der sich westlich der Frau Hitt erhebt.

    In fulu ger Distanz sind Hauptuniversitt und Landeskranken-

    haus, wie auch Supermrkte, Cafs und das Einkaufszentrum WEST

    erreichbar.

    Starten Sie direkt von der Haustr weg zu diversen Freizeitaktivi-

    tten; zB steil hinauf zum Platzntzenhof oder am Panoramaweg

    entlang zum Butterer Bichl.

    ber die Bushaltestelle quasi vor der Tr erreichen Sie jedes Ziel

    ohne Auto.

  • Botanischer Garten

    Friedhof Mariahilf

    Brandjochstrae

    Frau-Hitt-Strae

    Sternwartestr

    ae

    Schnee

    burgga

    sse

    Botanik

    erstra

    e

    Alte Sternwarte

    11

  • StandortOb es um die eigene Wohnung geht, oder ob es um eine Wertanla-

    ge handelt machen Sie beim Wohnungskauf keine Kompromisse.

    Viele Faktoren sind zu beurteilen: Lage innerhalb des Ortes, Grund-

    riss, Kaufpreis, Rendite, Ausstattung, usw.

    Die Lage ist eine der wichtigsten Kriterien bei der Entscheidung.

    Wie vorteilhaft ist der Standort?

    Wie ist die unmittelbare Infrastruktur?

    Wie ist das nhere Umfeld?

    Die Wohnanlage in der Brandjochstrae punktet auf ganzer Linie:

    Ruhelage in Htting

    Nur wenigen Minuten zu den Universitten und Klinik

    Nhe zum Innsbrucker Stadtzentrum

    Haltestellen des ffentlichen Verkehrs quasi vor der Haustre

    Beste Einkaufsmglichkeiten in der nahen Umgebung

  • Lift

    AP05 AP06 AP07 AP08 AP09AP04AP03AP02AP01

    K01 K02 K03 K04 K05 K06 K07 K08 K09

    AP22 AP21 AP20 AP19 AP18 AP17 AP16 AP15 AP14 AP13 AP12 AP11 AP10

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    K18 K19 K20 K21

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    Waschraum

    Mllraum

    Fahrradraum

    Technik

    Technik Technik

    Zugang Wohnungen

    Zugang Anlage

    Zugang Wohnungen OG

    Keller / Lager

    Tiefgarage

    Ebene 0

    Bschung

    Bschung

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    Bschung

    Bschung

    Bschung

    Bschung

    Bschung

    Bschung

    TechnikTechnikTechnikTechnikTechnikTechnikTechnikTechnikTechnikTechnikTechnik

  • ErschlieungFahrradabstellplatz

    Im Zugangsbereich ber die Wegrampe leicht erreichbar.

    Autoabstellplatz

    ber die berdachte Rampe in die Tiefgarage in der Ebene -1.

    Mllraum

    Der Mllraum be ndet sich in der Zugangsebene, hinterm Fahrrad-

    raum.

    Postverteiler

    Unabhngig von Witterungsein ssen direkt am Weg gelegen.

    Keller/Lager

    Zentral gelegen im nordstlichen Bereich der Zugangsebene.

    E3

    Stiegen-aufgang

    Au

    fzu

    gE2

    E1

    E0

    E-1

  • s1 2 3 4 5

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    K18 K19 K20 K21

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    Waschraum

    Mllraum

    Fahrradraum

    Technik

    Technik Technik

    Top 0.1

    Hobbyraum

    Bad/WC

    Terrasse

    Garten

    Wohnen/Schlafen/Kochen

  • Top 0.1Hobbyraum 6,69 mBad/WC 3,00 mWohnen/Schlafen/Kochen 18,34 m

    Wohn che 28,03 m

    Terrasse 7,39 mGarten 9,04 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

  • s1 2 3 4 5

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    Waschraum

    Mllraum

    Fahrradraum

    Technik

    Technik Technik

    Hobbyraum

    Bad/WC

    Terrasse

    Garten

    Wohnen/Schlafen/Kochen

    Top 0.2

  • Top 0.2Hobbyraum 6,69 mBad/WC 2,96 mWohnen/Schlafen/Kochen 18,34 m

    Wohn che 27,99 m

    Terrasse 7,66 mGarten 9,37 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

  • s1 2 3 4 5

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    Waschraum

    Mllraum

    Fahrradraum

    Technik

    Technik Technik

    Bad/WC

    Terrasse

    Garten

    Wohnen/Schlafen/Kochen

    Top 0.3

  • Top 0.3 Wohnen/Schlafen/Kochen 32,26 mBad/WC 4,03 m

    Wohn che 36,29 m

    Terrasse 12,59 mGarten 15,39 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

  • s1 2 3 4 5

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    Waschraum

    Mllraum

    Fahrradraum

    Technik

    Technik Technik

    Bad/WC

    Terrasse

    Garten

    Vorraum

    Wohnen/Schlafen/Kochen

    Top 0.4

  • Top 0.4Vorraum 3,33 mWohnen/Schlafen/Kochen 32,93 mBad/WC 2,71 m

    Wohn che 38,97 m

    Terrasse 13,59 mGarten 16,59 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.5,18 m

  • s1 2 3 4 5

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    Waschraum

    Mllraum

    Fahrradraum

    Technik

    Technik Technik

    Hobbyraum

    Bad/WC

    Terrasse

    Garten

    Wohnen/Schlafen/Kochen

    Top 0.5

  • Top 0.5Hobbyraum 6,69 mBad/WC 2,96 mWohnen/Schlafen/Kochen 18,33 m

    Wohn che 27,98 m

    Terrasse 7,60 mGarten 9,28 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

  • s1 2 3 4 5

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    Waschraum

    Mllraum

    Fahrradraum

    Technik

    Technik Technik

    Hobbyraum

    Bad/WC

    Terrasse

    Garten

    Wohnen/Schlafen/Kochen

    Top 0.6

  • Top 0.6Hobbyraum 6,69 mBad/WC 2,96 mWohnen/Schlafen/Kochen 18,33 m

    Wohn che 27,98 m

    Terrasse 7,72 mGarten 9,41 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

  • s1 2 3 4 5

    Bschung

    Bschung

    Lift

    K10

    K11 K13

    K12

    K15

    K14

    K17

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    K18 K19 K20 K21

    K22

    Waschraum

    Mllraum

    Fahrradraum

    Technik

    Technik TechnikBad/WC

    Terrasse

    Schrankraum

    Garten

    Wohnen/Schlafen/Kochen

    Top 0.7

  • Top 0.7Wohnen/Schlafen/Kochen 27,06 mSchrankraum 14,95 mBad/WC 3,77 m

    Wohn che 45,78 m

    Terrasse 11,94 mGarten 25,00 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

  • s1 2 3 4 5

    Lift

    Spielplatz

    Lift

    Spielplatz

    Schlafen

    Bad/WC

    Terrasse

    Garderobe

    Wohnen/Kochen

    Top 1.1

  • Top 1.1Garderobe 5,32 mWohnen/Kochen 20,00 mSchlafen 9,60 mBad/WC 3,56 m

    Wohn che 38,48 m

    Terrasse 7,43 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

  • s1 2 3 4 5

    Lift

    Spielplatz

    Lift

    Spielplatz

    Bad/WC

    Terrasse Garderobe

    Wohnen/Schlafen/Kochen

    Top 1.2

  • Garderobe 3,98 mWohnen/Kochen/Schlafen 27,58 mBad/WC 3,86 m

    Wohn che 35,42 m

    Terrasse 9,29 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

    Top 1.2

  • s1 2 3 4 5

    Lift

    Spielplatz

    Lift

    Spielplatz

    Bad/WC

    Terrasse

    Garderobe

    Wohnen/Kochen

    Schlafen

    Top 1.3

  • Garderobe 5,32 mWohnen/Kochen 20,00 mSchlafen 9,60 mBad/WC 3,87 m

    Wohn che 38,79 m

    Terrasse 22,83 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

    Top 1.3

  • s1 2 3 4 5

    Lift

    Spielplatz Lift

    Spielplatz

    Bad/WC

    Terrasse

    Garten

    GarderobeWohnen/Kochen

    Schlafen

    Top 1.4

  • Garderobe 6,30 mWohnen/Kochen 30,48 mSchlafen 21,64 mBad/WC 4,24 m

    Wohn che 62,66 m

    Terrasse 28,67 mGarten 43,87 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

    Top 1.4

  • s1 2 3 4 5

    Lift

    Spielplatz

    Lift

    Spielplatz

    Bad/WC

    Terrasse

    Garten

    Garderobe

    Wohnen/Kochen

    Schlafen Schlafen

    Top 1.5

  • Garderobe 5,25 mSchlafen 10,51 mSchlafen 10,40 mWohnen/Kochen 21,68 mBad/WC 4,07 m

    Wohn che 51,91 m

    Terrasse 18,15 mGarten 85,00 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

    Top 1.5

  • s1 2 3 4 5

    Schlafen

    Bad/WC

    Balkon

    Garderobe

    Wohnen/Kochen

    Top 2.1

  • Garderobe 5,32 mWohnen/Kochen 20,03 mSchlafen 9,60 mBad/WC 3,56 m

    Wohn che 38,51 m

    Balkon 25,18 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

    Top 2.1

  • s1 2 3 4 5

    Bad/WC

    Balkon

    Garderobe

    Wohnen/Schlafen/Kochen

    Top 2.2

  • Garderobe 3,98 mWohnen/Kochen/Schlafen 27,64 mBad/WC 3,86 m

    Wohn che 35,48 m

    Balkon 7,96 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

    Top 2.2

  • s1 2 3 4 5

    Bad/WC

    Balkon

    GarderobeWohnen/Kochen

    Schlafen

    Top 2.3

  • Garderobe 5,32 mWohnen/Kochen 20,03 mSchlafen 9,60 mBad/WC 3,87 m

    Wohn che 38,82 m

    Balkon 24,35 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

    Top 2.3

  • s1 2 3 4 5

    Bad/WC

    Balkon

    Garderobe Wohnen/Kochen

    Schlafen Schlafen

    Top 2.4

  • Garderobe 4,26 mWohnen/Kochen 44,13 mSchlafen 10,33 mBad/WC 4,24 m

    Wohn che 62,96 m

    Balkon 29,96 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

    Top 2.4

  • s1 2 3 4 5

    Bad/WC

    Balkon

    Garderobe

    Wohnen/Kochen

    Schlafen Schlafen

    Top 2.5

  • Garderobe 5,07 mSchlafen 10,32 mWohnen/Kochen 32,78 mBad/WC 4,07 m

    Wohn che 52,24 m

    Balkon 27,52 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

    Top 2.5

  • s1 2 3 4 5

    Lift

    Schlafen

    Bad/WC

    Balkon

    Garderobe

    Wohnen/Kochen

    Top 3.1

  • Garderobe 5,32 mWohnen/Kochen 20,03 mSchlafen 9,60 mBad/WC 3,56 m

    Wohn che 38,51 m

    Balkon 25,18 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

    Top 3.1

  • s1 2 3 4 5

    Lift

    Bad/WC

    BalkonGarderobe

    Wohnen/Schlafen/Kochen

    Top 3.2

  • Garderobe 3,98 mWohnen/Kochen/Schlafen 27,64 mBad/WC 3,86 m

    Wohn che 35,48 m

    Balkon 7,96 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

    Top 3.2

  • s1 2 3 4 5

    Lift

    Bad/WC

    Balkon

    Garderobe

    Wohnen/Kochen

    Schlafen

    Top 3.3

  • Gang 5,32 mWohnen/Kochen 20,03 mSchlafen 9,60 mBad/WC 3,87 m

    Wohn che 38,82 m

    Balkon 24,35 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

    Top 3.3

  • s1 2 3 4 5

    Lift

    Bad/WC

    Balkon

    Garderobe Wohnen/Kochen

    Schlafen Schlafen

    Top 3.4

  • Garderobe 4,26 mWohnen/Kochen 44,13 mSchlafen 10,33 mBad/WC 4,24 m

    Wohn che 62,96 m

    Balkon 29,96 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

    Top 3.4

  • s1 2 3 4 5

    Lift

    Bad/WC

    Balkon

    Garderobe

    Wohnen/Kochen

    Schlafen Schlafen

    Top 3.5

  • Garderobe 5,07 mSchlafen 10,32 mWohnen/Kochen 32,78 mBad/WC 4,07 m

    Wohn che 52,24 m

    Balkon 27,52 m

    Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.

    Top 3.5

  • Nebenkostenbersicht und weitere Informationenfr den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie

  • I. Nebenkosten bei Kaufvertrgen

    1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung 3,5 %

    (Ermigung oder Befreiung in Sonderfllen mglich)

    2. Grundbuchseintragungsgebhr (Eigentumsrecht) 1,1 %

    3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbcherlichen Durch-

    fhrung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des

    jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen fr Beglaubi-

    gungen und Stempelgebhren

    4. Kosten der Mitteilung und Selbstberechnung der Immobiliener-

    tragsteuer durch den Parteienvertreter nach Vereinbarung im

    Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters

    5. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben fr Grundverkehrs-

    verfahren (lnderweise unterschiedlich)

    6. Frderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und

    Eigenheimen bernahme durch den Erwerber:

    Neben der laufenden Tilgungsrate auerordentliche Tilgung

    bis zu 50 % des aushaftenden Kapitals bzw. Verkrzung der

    Laufzeit mglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf

    bernahme eines Frderungsdarlehens.

    7. Allfllige Anliegerleistungen

    laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschlieungskosten

    und Kosten der Baureifmachung des Grundstckes) sowie

    Anschlussgebhren und -kosten (Strom, Gas, Wasser, Kanal,

    Telefon etc.)

    8. Vermittlungsprovision (gesetzlich vorgesehene Hchstprovision)

    A) bei Kauf, Verkauf oder Tausch von

    LiegenschaftenoderLiegenschaftsanteilen

    Liegenschaftsanteilen,andenenWohnungseigentumbesteht

    oder vereinbarungsgem begrndet wird

    UnternehmenallerArt

    AbgeltungenfrSuperdifikateaufeinemGrundstck

    bei einem Wert

    bis36.336,42 je4%

    von36.336,43bisEUR48.448,50 1.453,46

    * ab48.448,51 je3%

    vonbeidenAuftraggebern(VerkuferundKufer)jeweils

    zzgl. 20 % USt.

    * Schwellenwertregelung gem. 12 Abs. 4 ImmobilienmaklerVO 4 3

    B) bei Optionen

    50 % der Provision gem. Punkt 8. A, welche im Fall des Kaufes durch

    den Optionsberechtigten angerechnet werden.

    II. Energieausweis

    Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG)schreibt vor, dass bei Ver-

    kauf eines Gebudes oder eines Nutzungsobjektes der Verkufer dem

    Kufer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklrung einen zu diesem

    Zeitpunkt hchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und

    ihm diesen, wenn der Vertrag abgeschlossen wird, auszuhndigen

    hat.

    Ab 01.12.2012 (Inkrafttreten des EAVG 2012) mssen bei Anzeigen

    in Druckwerken und elektronischen Medien der Heizwrmebedarf

    (HWB)undderGesamtenergieeffizienzfaktor(fGEE)anggebenwer-

    den. Diese Verpflichtung trifft sowohl den Verkufer als auch fr den

    von ihm beauftragten Immoblienmakler.

    Ab 01.12.2012 ist dem Kufer der Energieausweis oder eine vollstn-

    dige Kopie des Energieausweises sptestens 14 Tage nach Vertrags-

    abschluss auszuhndigen. Sollte dies nicht erfolgen, hat der Kufer

    das Recht, nach erfolgloser Aufforderung an den Verkufer entweder

    selbst einen Energieausweis zu beauftragen und die angemessenen

    Kosten binnen drei Jahren gerichtlich geltend zu machen, oder direkt

    die Aushndigung eines Energieausweises einzuklagen.

    Der Verkufer hat die Wahl, entweder einen Energieausweis ber

    dieGesamtenergieeffizienzdesNutzungsobjektsoderdieGesam-

    tenergieeffizienzeinesvergleichbarenNutzungsobjektsimselben

    GebudeoderdieGesamtenergieeffizienzdesgesamtenGebudes

    auszuhndigen. Fr Einfamilienhuser kann die Vorlage- und Aushn-

    digungspflicht auch durch einen Energieausweis eines vergleichbaren

    Gebudes erfllt werden. Diese Vergleichbarkeit muss der Energie-

    ausweisersteller aber besttigen.

    Der Energieausweis ist nach den jeweiligen landesrechtlichen

    Vorschriften zu erstellen und soll eine vergleichbare Information ber

    den energetischen Normverbrauch eines Objekts verschaffen. Die

    Berechnung der Energiekennzahlen basiert auf nutzungsunabhngi-

    genKenngrenbeivordefiniertenRahmenbedingungen,weshalbbei

    tatschlicher Nutzung erhebliche Abweichungen auftreten knnen.

    Wird kein Energieausweis vorgelegt, gilt gem. 5 EAVG zumindest

    eine dem Alter und Art des Gebudes entsprechende Gesamtenergie-

    effizienzalsvereinbart.

    Keine Vorlagepflicht eines Energieausweises besteht bis 01.12.2012

    fr jene Gebude oder Nutzungsobjekte, fr die auch nach den

    jeweils anwendbaren baurechtlichen Vorschriften der Bundeslnder

    kein Energieausweis erstellt werden muss. Ab 01.12.2012 gilt ster-

  • reichweit ein einheitlicher Ausnahmekatalog. Denkmalgeschtzte Ob-

    jekte sind dann zB nicht mehr von der Vorlagepflicht ausgenommen.

    Ebenfalls ab Inkrafttreten des neuen EAVG 2012 am 01.12.2012 sind

    Verwaltungsstrafbestimmungen zu beachten. Sowohl der Verkufer

    als auch der Immobilienmakler, der es unterlsst, die Kennwerte HWB

    und fGEE im Inserat anzugeben, ist mit einer Geldstrafe von bis zu

    1.450,00zubestrafen.DerMakleristdannentschuldigt,wenner

    den Verkufer ber die Informationspfllichten aufgeklrt hat und ihn

    zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energie-

    ausweises aufgefordert hat, der Verkufer dies aber abgelehnt hat.

    Der Verkufer ist des weiteren mit einer Verwaltungsstrafe bis zu

    1.450,00konfrontiert,wennerdieVorlageund/oderAushndigung

    des Energieausweises unterlsst.

    III. Grundlagen der Maklerprovision

    6 Abs. 1, 3 und 4; 7 Abs. 1; 10 und 15 Maklergesetz

    6 (1) Der Auftraggeber ist zur Zahlung einer Provision fr den Fall

    verpflichtet, dass das zu vermittelnde Geschft durch die vertrags-

    geme verdienstliche Ttigkeit des Maklers mit einem Dritten

    zustande kommt.

    (3) Der Makler hat auch dann Anspruch auf Provision, wenn auf

    Grund seiner Ttigkeit zwar nicht das vertragsgem zu vermittelnde

    Geschft, wohl aber ein diesem nach seinem Zweck wirtschaftlich

    gleichwertiges Geschft zustande kommt.

    (4) Dem Makler steht keine Provision zu, wenn er selbst Vertrags-

    partner des Geschfts wird. Dies gilt auch, wenn das mit dem Dritten

    geschlossene Geschft wirtschaftlich einem Abschluss durch den

    Makler selbst gleichkommt. Bei einem sonstigen familiren oder

    wirtschaftlichen Naheverhltnis zwischen dem Makler und dem

    vermittelten Dritten, das die Wahrung der Interessen des Auftragge-

    bers beeintrchtigen knnte, hat der Makler nur dann einen Anspruch

    auf Provision, wenn er den Auftraggeber unverzglich auf dieses

    Naheverhltnis hinweist.

    7 (1) Der Anspruch auf Provision entsteht mit der Rechtswirksam-

    keit des vermittelten Geschfts. Der Makler hat keinen Anspruch auf

    einen Vorschuss.

    10 Der Provisionsanspruch und der Anspruch auf den Ersatz zustz-

    licher Aufwendungen werden mit ihrer Entstehung fllig.

    Besondere Provisionsvereinbarungen

    15 (1) Eine Vereinbarung, wonach der Auftraggeber, etwa als

    Entschdigung oder Ersatz fr Aufwendungen und Mhewaltung,

    auch ohne einen dem Makler zurechenbaren Vermittlungserfolg

    einen Betrag zu leisten hat, ist nur bis zur Hhe der vereinbarten oder

    ortsblichen Provision und nur fr den Fall zulssig, dass

    1. das im Maklervertrag bezeichnete Geschft wider Treu und

    Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftrag-

    geber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen fr

    das Zustandekommen des Geschftes erforderlichen Rechtsakt

    ohne beachtenswerten Grund unterlsst;

    2. mit dem vom Makler vermittelten Dritten ein anderes als ein

    zweckgleichwertiges Geschft zustande kommt, sofern die

    Vermittlung des Geschfts in den Ttigkeitsbereich des Maklers

    fllt;

    3. das im Maklervertrag bezeichnete Geschft nicht mit dem Auf-

    traggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt,

    weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekannt

    gegebene Mglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das

    Geschft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer

    anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte

    dieser die Geschftsgelegenheit bekannt gegeben hat, oder

    4. das Geschft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande

    kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-,

    Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgebt wird.

    (2) Eine solche Leistung kann bei einem Alleinvermittlungsauftrag

    weiters fr den Fall vereinbart werden, dass

    1. der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig

    ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelst wird;

    2. das Geschft whrend der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags

    vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auf-

    traggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist, oder

    3. das Geschft whrend der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags

    auf andere Art als durch die Vermittlung eines anderen vom

    Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist.

    (3) Leistungen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten als Vergtungsbetrag im

    Sinn des 1336 ABGB.

    Eine Vereinbarung nach 15 MaklerG ist bei Maklervertrgen mit

    Verbrauchern schriftlich zu treffen.

    IV. Konsumentenschutzbestimmungen

    30 b KSchG (1) Der Immobilienmakler hat vor Abschluss des Mak-

    lervertrags dem Auftraggeber, der Verbraucher ist, mit der Sorgfalt

    eines ordentlichen Immobilienmaklers eine schriftliche bersicht zu

    geben, aus der hervorgeht, dass er als Makler einschreitet, und die

    smtliche dem Verbraucher durch den Abschluss des zu vermitteln-

  • den Geschfts voraussichtlich erwachsenden Kosten, einschlielich

    der Vermittlungsprovision ausweist. Die Hhe der Vermittlungsprovi-

    sion ist gesondert anzufhren; auf ein allflliges wirtschaftliches oder

    familires Naheverhltnis im Sinn des 6 Abs. 4 dritter Satz MaklerG

    ist hinzuweisen. Wenn der Immobilienmakler kraft Geschftsge-

    brauchs als Doppelmakler ttig sein kann, hat diese bersicht auch

    einen Hinweis darauf zu enthalten. Bei erheblicher nderung der

    Verhltnisse hat der Immobilienmakler die bersicht entsprechend

    richtig zu stellen. Erfllt der Makler diese Pflichten nicht sptestens

    vor Vertragserklrung des Auftraggebers zum vermittelten Geschft,

    so gilt 3 Abs. 4 MaklerG.

    (2) Der Immobilienmakler hat dem Auftraggeber die nach 3 Abs. 3

    MaklerG erforderlichen Nachrichten schriftlich mitzuteilen. Zu diesen

    zhlen jedenfalls auch smtliche Umstnde, die fr die Beurteilung

    des zu vermittelnden Geschfts wesentlich sind.

    ANMERKUNG: Aufgrund des bestehenden Geschftsgebrauchs

    knnen Immobilienmakler auch ohne ausdrckliche Einwilligung des

    Auftraggebers als Doppelmakler ttig sein. Wird der Immobilienmak-

    ler auftragsgem nur fr eine Partei des zu vermittelnden Geschfts

    ttig, hat er dies dem Dritten mitzuteilen.

    V. Steuerliche Auswirkungen bei Veruerung

    1. Veruerungs- und Spekulationsgewinn

    Gewinne aus der Veruerung privater Liegenschaften werden ab

    01.04.2012 unbefristet besteuert. Bei Immobilien, die nach dem

    31.03.2012 veruert werden, ist hinsichtlich der Besteuerung

    zwischen steuerverfangenen Immobilien, die ab dem 01.04.2002

    (bzw. 01.04.1997) entgeltlich angeschafft wurden, und Altfllen zu

    unterscheiden.

    Steuerverfangene Immobilien: 25 % Steuer auf Veruerungsge-

    winn

    Im Regelfall unterliegen Immobilien, die ab dem 01.04.2002 ange-

    schafft wurden (bzw. ab dem 01.04.1997, falls eine Teilabsetzung

    fr Herstellungsaufwendungen in Anspruch genommen wurde)

    einer einheitlichen Immobilienertragsteuer in Hhe von 25 % des

    Veruerungsgewinns, der Differenz zwischen Anschaffungskosten

    und Verkaufspreis. Steuermindernd wirken sich Instandsetzungs-

    und nachtrgliche Herstellungsmanahmen aus. Geltend gemachte

    Absetzbetrge von Anschaffungs- und Herstellungskosten einschlie-

    lich jener AfA, welche bei der Berechnung der besonderen Einknfte

    (Details siehe unten) abgezogen worden ist, sowie offene Teilabsetz-

    betrge fr Instandsetzungsaufwendungen mssen hinzugerechnet

    werden.

    Ab einer Behaltedauer von zehn Jahren kann eine Inflationsabgeltung

    in Hhe von 2 % pro Jahr, insgesamt gedeckelt mit 50 %, geltend

    gemacht werden, dh ab dem 35. Jahr wird der Spekulationsgewinn

    mit 12,5 % besteuert.

    HINWEIS: Vor allem bei vermieteten Immobilien kann die Ermittlung

    des Veruerungsgewinns im Regelfall nur im Zusammenwirken mit

    dem Steuerberater und Immobilienverwalter des Verkufers ermittelt

    werden. Die Meldung und Abfuhr der Immobilienertragsteuer hat

    durch den Parteienvertreter (Vertragserrichter) sptestens am 15. Tag

    des auf den Kalendermonat des Zuflusses zweitfolgenden Kalender-

    monats zu erfolgen.

    Altflle: 3,5 % bzw. 15 % Steuer auf gesamten Kaufpreis

    Bei einem letzten entgeltlichen Erwerb vor dem 01.04.2002 (bzw.

    im Falle von geltend gemachten Teilabsetzungen gem. 28 Abs. 3

    EStG 1. 4. 1997) wird pauschal der Veruerungserls (tatschlicher

    erzielter Kaufpreis) besteuert.

    3,5 % vom Veruerungserls bzw.

    15 % vom Veruerungserls, wenn seit dem 01.01.1988 eine

    Umwidmung stattgefunden hat

    ber Antrag ist es in jedem Fall mglich, den Spekulationsgewinn zu

    errechnen und diesen mit 25% zu versteuern oder aber auch mit dem

    Einkommensteuertarif zu veranlagen.

    2. Befreiung von der Immobilienertragsteuer

    A) Hauptwohnsitzbefreiung

    Wenn

    - eine Immobilie ab der Anschaffung mindestens zwei Jahre

    durchgehend bis zur Veruerung als Hauptwohnsitz gedient

    hat oder

    - 5 Jahre durchgehender Hauptwohnsitz in den letzten 10 Jahren

    vor Veruerung gegeben ist,

    fllt keine Immobilienertragsteuer an.

    B) Selbst erstellte Gebude

    Eine solche Steuerbefreiung ist auch fr selbst erstellte Gebude

    (Veruerer hat die Bauherreneigenschaft) gegeben: Diese Gebude

    drfen aber in den letzten zehn Jahren vor Veruerung nicht zur Er-

    zielung von Einknften aus Vermietung und Verpachtung verwendet

    worden sein.

    C) Weitere Ausnahmen

    Weitere Ausnahmen sind fr Tauschvorgnge im Rahmen eines Zu-

    sammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens vorgesehen sowie

  • fr Anrechnung von Grunderwerbsteuern und Stiftungseingangssteu-

    ern sowie Erbschafts- & Schenkungssteuern der letzten drei Jahre vor

    Veruerung auf die Spekulationssteuer.

    Die Erklrung der Steuer bzw. Meldung hat durch Selbstberechnung

    derParteienvertreterberfinanz-onlinezuerfolgenundistbis15.

    des zweitfolgenden Monats durchzufhren.

    3. Besondere Einknfte aus Vermietung und Verpachtung

    Wurden innerhalb von 15 Jahren vor der Veruerung eines Gebudes

    Herstellungsaufwendungen (Verbesserungen) gem 28 Abs. 3 EStG

    1988 auf zehn bzw. 15 Jahre oder in den Jahren 1997 bis 1999 verteilt

    abgeschrieben oder gegen steuerfreie Rcklagen verrechnet, so hat

    der Veruerer die Differenz zwischen dieser erhhten Abschreibung

    und der rechnerischen Normal-AfA fr Herstellungsaufwand als

    besondere Einknfte aus Vermietung nachzuversteuern. Wenn seit

    dem ersten Jahr, fr das die Herstellungsaufwendungen in Zehn-

    tel- und Fnfzehntelbetrgen abgesetzt wurden, mindestens sechs

    weitere Jahre verstrichen sind, sind ber Antrag diese besonderen

    Einknfte, beginnend mit dem Veranlagungsjahr, dem der Vorgang

    zuzurechnen ist, gleichmig verteilt auf drei Jahre anzusetzen.

    4. Verlust der Zehntel- bzw. Fnfzehntelabsetzung

    Wenn der Verkufer fr Instandsetzungs- und Herstellungsaufwen-

    dungen einen Antrag auf Absetzung in Teilbetrgen gem 28 Abs.

    2, 3 und 4 EStG 1988 (Zehntel- bzw. Fnfzehntelabsetzung) gestellt

    hat, geht das Recht der Absetzung der im Zeitpunkt des Verkaufes

    noch nicht geltend gemachten Zehntel- bzw. Fnfzehntelbetrge fr

    den Verkufer und den Kufer verloren.

    5. Vorsteuerberichtigung und Umsatzsteuer

    Vorsteuerbetrge, resultierend aus Anschaffungs- und Herstellungs-

    aufwendungen, sowie aus Groreparaturen, sind bei bertragung

    unter Lebenden innerhalb der nachfolgenden 19 Jahre anteilig zu

    berichtigen. Fr bereits vor dem 01.04.2012 genutzte bzw. verwen-

    dete Anlagegter gibt es aber eine bergangsvorschrift, die einen

    neunjhrigen Berichtigungszeitraum vorsieht. Bei unternehmerischer

    Nutzung des Rechtsnachfolgers (zB Zinshaus) kann die Vorsteuer-

    berichtigung vermieden werden, indem 20 % Umsatzsteuer zum

    Kaufpreis zustzlich in Rechnung gestellt wird. Da die Umsatzsteuer

    Teil des Kaufpreises ist, muss im Kaufvertrag auf diesen Umstand

    Bezug genommen werden.

    6. Verkauf von Waldgrundstcken

    Die stillen Reserven aus dem stehenden Holz werden aufgedeckt und

    sind zu versteuern.

    VI. Rcktrittsrechte

    1. Rcktritt vom Immobiliengeschft nach 30 a KSchG

    Ein Auftraggeber (Kunde), der Verbraucher ( 1 KSchG) ist und seine

    Vertragserklrung

    amTagdererstmaligenBesichtigungdesVertragsobjektes

    abgegeben hat,

    seineErklrungaufdenErwerbeinesBestandrechts(insbes.

    Mietrechts), eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechts

    oder des Eigentums gerichtet ist, und zwar

    aneinerWohnung,aneinemEinfamilienwohnhausodereiner

    Liegenschaft, die zum Bau eines Einfamilienwohnhauses geeig-

    net ist, und dies

    zurDeckungdesdringendenWohnbedrfnissesdesVerbrau-

    chers oder eines nahen Angehrigen dienen soll,

    kann binnen einer Woche schriftlich seinen Rcktritt erklren.

    Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine

    Zweitschrift der Vertragserklrung und eine Rcktrittsbelehrung

    erhalten hat, dh entweder am Tag nach Abgabe der Vertragserklrung

    oder, sofern die Zweitschrift samt Rcktrittsbelehrung spter aus-

    gehndigt worden ist, zu diesem spteren Zeitpunkt. Das Rcktritts-

    recht erlischt jedenfalls sptestens einen Monat nach dem Tag der

    erstmaligen Besichtigung.

    Die Vereinbarung eines Angelds, Reugelds oder einer Anzahlung vor

    Ablauf der Rcktrittsfrist nach 30 a KSchG ist unwirksam.

    2. Rcktrittsrecht bei Haustrgeschften nach 3 KSchG

    Ein Auftraggeber (Kunde), der Verbraucher ( 1 KSchG) ist und seine

    Vertragserklrung

    wederindenGeschftsrumendesImmobilienmaklersabgegeben,

    nochdieGeschftsverbindungzurSchlieungdesVertragesmit

    dem Immobilienmakler selbst angebahnt hat, kann bis zum Zu-

    standekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche

    schriftlich seinen Rcktritt erklren.

    Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn dem Verbraucher eine Urkun-

    de ausgefolgt wurde, die Namen und Anschrift des Unternehmers,

    diezurIdentifizierungdesVertragesnotwendigenAngabenundeine

    Belehrung ber das Rcktrittsrecht enthlt.

    Bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung ber das Rcktrittsrecht

    steht dem Konsumenten dieses ohne eine Befristung zu.

    ANMERKUNG: Nimmt der Verbraucher zB aufgrund eines Inserates

    des Immobilienmaklers mit diesem Verbindung auf, so hat der Ver-

    braucher selbst angebahnt und daher gleichgltig, wo der Vertrag

    geschlossen wurde kein Rcktrittsrecht gem 3 KSchG.

  • 3. Das Rcktrittsrecht bei Nichteintritt mageblicher Umstnde ( 3

    a KSchG)

    Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag

    schriftlich zurcktreten, wenn

    ohneseineVeranlassung,

    mageblicheUmstnde,

    dievomUnternehmeralswahrscheinlichdargestelltwurden,

    nichtoderinerheblichgeringeremAusmaeingetretensind.

    Magebliche Umstnde sind

    die erforderliche Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten,

    steuerrechtliche Vorteile,

    eine ffentliche Frderung oder die Aussicht auf einen Kredit.

    Die Rcktrittsfrist betrgt eine Woche ab Erkennbarkeit des Nicht-

    eintritts fr den Verbraucher, wenn er ber dieses Rcktrittsrecht

    schriftlich belehrt wurde. Das Rcktrittsrecht endet aber jedenfalls

    einen Monat nach beidseitiger vollstndiger Vertragserfllung.

    Ausnahmen vom Rcktrittsrecht:

    WissenoderwissenmssendesVerbrauchersberdenNicht-

    eintritt bei den Vertragsverhandlungen.

    ImeinzelnenausgehandelterAusschlussdesRcktrittsrechtes

    (formularmig nicht abdeckbar).

    AngemesseneVertragsanpassung.

    4. Das Rcktrittsrecht beim Bautrgervertrag nach 5 BTVG

    Mit dem Bautrgervertragsgesetz wurden Schutzbestimmungen fr

    die Erwerber von Rechten an erst zu errichtenden bzw. durchgreifend

    zu erneuernden Gebuden, Wohnungen bzw. Geschftsrumen ge-

    schaffen. Das Gesetz ist nur auf Bautrgervertrge anzuwenden, bei

    denen Vorauszahlungen von mehr als EUR 150,00 pro Quadratmeter

    Nutzflche zu leisten sind.

    Der Erwerber kann von seiner Vertragserklrung zurcktreten, wenn

    ihm der Bautrger nicht eine Woche vor deren Abgabe schriftlich

    folgendes mitgeteilt hat:

    den vorgesehenen Vertragsinhalt;1.

    wenn die Sicherungspflicht nach 7 Abs. 6 Z 2 (Sperrkonto-2.

    modell) erfllt werden soll, den vorgesehenen Wortlaut der

    Vereinbarung mit dem Kreditinstitut;

    wenn die Sicherungspflicht nach 7 Abs. 6 Z 3 (Bonittsmodell 3.

    im gefrderten Mietwohnbau) erfllt werden soll, den vorgese-

    henen Wortlaut der Bescheinigung nach 7 Abs. 6 Z 3 lit. c;

    wenn die Sicherungspflicht schuldrechtlich ( 8) ohne Bestellung 4.

    eines Treuhnders (Garantie, Versicherung) erfllt werden soll,

    den vorgesehenen Wortlaut der ihm auszustellenden Sicherheit;

    wenn die Sicherungspflicht des Bautrgers durch grundbcher-5.

    liche Sicherstellung ( 9 und 10) erfllt werden soll (Ratenplan

    A oder B), gegebenenfalls den vorgesehenen Wortlaut der

    Zusatzsicherheit nach 9 Abs. 4.

    Sofern der Erwerber nicht sptestens eine Woche vor Abgabe seiner

    Vertragserklrung die oben in Pkt. 15 genannten Informationen

    sowie eine Belehrung ber das Rcktrittsrecht schriftlich erhlt, steht

    ihm ein Rcktrittsrecht zu. Der Rcktritt kann vor Zustandekommen

    des Vertrages unbefristet erklrt werden; danach ist der Rcktritt

    binnen 14 Tagen zu erklren. Die Rcktrittsfrist beginnt mit Erhalt

    der Informationen zu laufen, jedoch nicht vor Zustandekommen

    des Vertrages. Unabhngig vom Erhalt dieser Informationen erlischt

    das Rcktrittsrecht aber jedenfalls sptestens sechs Wochen nach

    Zustandekommen des Vertrages.

    Darber hinaus kann der Erwerber von seiner Vertragserklrung

    zurcktreten, wenn eine von den Parteien dem Vertrag zugrunde

    gelegte Wohnbaufrderung ganz oder in erheblichem Ausma aus

    nicht bei ihm gelegenen Grnden nicht gewhrt wird. Der Rcktritt

    ist binnen 14 Tagen zu erklren. Die Rcktrittsfrist beginnt, sobald der

    Erwerber vom Unterbleiben der Wohnbaufrderung informiert wird

    und gleichzeitig oder nachher eine schriftliche Belehrung ber das

    Rcktrittsrecht erhlt.

    Das Rcktrittsrecht erlischt jedoch sptestens sechs Wochen nach

    Erhalt der Information ber das Unterbleiben der Wohnbaufrderung.

    Der Erwerber kann den Rcktritt dem Bautrger oder dem Treuhn-

    der gegenber schriftlich erklren.

    Eine an den Immobilienmakler gerichtete Rcktrittserklrung

    bezglich eines Immobiliengeschfts gilt auch fr einen im Zug der

    Vertragserklrung geschlossenen Maklervertrag.

    Die Absendung der Rcktrittserklrung am letzten Tag der Frist (Da-

    tum des Poststempels) gengt.

    Als Rcktrittserklrung gengt die bersendung eines Schriftstckes,

    das eine Vertragserklrung auch nur einer Partei enthlt, mit einem

    Zusatz, der die Ablehnung des Verbrauchers erkennen lsst.

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