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Foto: Ernst Rose - pixelio.de Magazin für Mitarbeiter in Bäderbetrieben und Rettungsschwimmer Ausgabe 3-2010 Beruf des Fachangestellten wird abgeschafft Die Zeitungsente - Warum auch das Badpersonal etwas von Pressearbeit verstehen muss

BSG-Magazin 3-2010

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äder port esundheit

Foto: Ernst Rose - pixelio.de

Magazin für Mitarbeiter in Bäderbetrieben und Rettungsschwimmer

Ausgabe 3-2010

Beruf des Fachangestellten wird abgeschafft

Die Zeitungsente - Warum auch das Badpersonaletwas von Pressearbeit verstehen muss

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Das BSG-Magazin hat schon zum zweiten Mal in Folge eine provokante Titelschlag-zeile. Nachdem wir in der letzten Ausgabe behauptet haben, dass wir uns keine Bäder-betriebe mehr leisten können, geht es nun sogar um die Abschaffung des Berufs des Fachangestellten für Bäderbetriebe. Sind wir in der Redaktion hier verrückt, so etwas zu behaupten? War der Sommer für uns vielleicht etwas zu warm? Nichts von al-ledem ist der Fall. Was wir wollen, ist, dass Sie unseren Schwerpunktbeitrag ab Seite vier lesen. Dort erfahren Sie auch, was es mit dieser Behauptung auf sich hat, und warum eine Ente unseren Titel ziert.

Ab Seite 14 möchten wir Ihnen die Neuauflage eines Handbuchs zum Rettungs-schwimmem vorstellen, dass wir in diesem Jahr als eines unserer Lehrbücher für unseren Meisterkurs einsetzen werden. Die Neuauflage beinhaltet auch die noch aktuellen Guidelines 2005. Im November erscheint dann jedoch die überarbeitete Fassung dieser Richtlinien, die voraussichtlich wieder erhebliche Veränderungen im Ablauf der Herz-Lungen-Wiederbelebung bringen wird. Wir werden in der Ausgabe 4/2010 in einem Schwerpunktthema über diese Änderungen berichten. In der aktu-ellen Ausgabe finden Sie ab Seite 24 im zweiten Teil unserer Serie über Erste-Hilfe jedoch noch die zurzeit gültigen Richtlinien der Wiederbelebung.

Der Sommer geht und mit dem Herbst und Winter beginnt für viele wieder die Zeit der Arbeitslosigkeit. Im Sommer findet man fast immer eine Stelle in einem Freibad, aber im Winter sind die Arbeitsplätze rar. Was also tun? Beim BSG-Institut beginnt in diesem Herbst der 12. Vorbereitungslehrgang zum geprüften Meister für Bäderbe-triebe. Wer als Fachangestellter heute noch arbeitslos ist, kann vielleicht als Meister im kommenden Frühjahr schon in Arbeit und Brot stehen. Für uns vom BSG-Institut beginnen nun auf jeden Fall wieder arbeitsreiche Monate, in denen wir uns als Meistermacher betätigen. Aber auch das nächste BSG-Magazin soll vor Weihnachten in den E-Mail-Postfächern liegen. Dazu zählen wir auf Ihre Mit-arbeit. Schreiben Sie uns, welche Themen Sie interessieren, was Sie gerne häufiger lesen möchten, und was Sie weniger interessiert. Und vielleicht haben Sie ja auch einen Beitrag für uns, den Sie gerne in unserem Magazin lesen möchten. Wir freuen und auf Ihre Zuschriften.

Editorialvon Heiko Reckert

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Liebe Leser...

Impressum

Herausgeber:BSG-Institut zur Aus- und Fortbildungvon Bäderpersonal Reckert / Meyer-Bergmann GbR

Redaktion: Heiko Reckert (re) (v.i.S.d.P) Kurt Meyer-Bergmann (kmb)

Titelfoto:Ernst Rose / pixelio.deFotos : pixelio und Heiko Reckert

Gestaltung: Heiko Reckert, [email protected]

Druck: PDF-Format

Redaktionsanschrift:Bäder - Sport - Gesundheit Magazin für Mitarbeiter in Bäderbetrieben und RettungsschwimmerBSG-Institut Auf dem Lay 2031542 Bad NenndorfTelefon: 05723 / 91928080Fax: 05723 / 91928089Mobil: 0178 / 81 84 288E-Mail: [email protected]

Redaktionsschluss für die nächste Ausgabeist der 15. November 2010

Erscheinungsweise: Viermal jährlich, jeweils März, Juni, September und Dezember.

www.schwimmmeister-schulung.de

B ä d e r - S p o r t - G e s u n d h e i t

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Ö f f e n t l i c h e B ä d e r s i n d u n v e r z i c h t B a rEin Beittrag von Dr. Christian OchsenbauerGeschäftsführer Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. zur Inter-bad 2010

n e u e s h a n d B u c h r e t t u n g s -s c h w i m m e nNach Jahren gib t es endlich eine Neuauflage des Lehrbuchs „Ret-tungsschwimmen“. Wir haben es getestet.

z e i t u n g o h n e e n t eMitarbeiter an Bäderbetrieben müssen fit sein, beim Umgang mit Pres-severtretern, sonst kann es sein, dass die Presse den Beruf des Fachan-gestellten demnächst abschafft

N a c h ri c hte n

Ed i to ri a l

Th e m a

B i l d u n g

M a g a z i n

Au s d e n Ve rb ä n d e n

M e d i z i n

4

20

I N H A L T

Lieber Leser 2

Inhaltsverzeichnis 3

Zeitung ohne Ente 4

Wo kommt der Begriff Zeitungsente her? 8

Anzeige oder Pressebericht 10

Öffentliche Defis haben sich bewährt 12

Unmögliches Sommeroutfit 12

Buchkritik Rettungsschwimmen -

Grundlagen der Wasserrettung 14

Schwimmbad ABC - Teil 1: Die Abmahnung 16

Sommer, Sonne, Knochenbruch 19

Öffentliche Bäder sind unverzichtbar 20

Erkennen und richtig handeln 24

„App“solutes Badevergnügen 30

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Zeitung ohne Ente Öffentlichkeitsarbeit ist für Mitarbeiter an Bäderbetrieben Pflicht

4B ä d e r - S p o r t - G e s u n d h e i t

T H E M A

Von Heiko Reckert

Als Dozent für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit in Meister-kursen werde ich in der ersten Stunde immer wieder gefragt, wozu ein Fachangestellter für Bäderbetriebe oder ein geprüf-ter Meister für Bäderbetriebe etwas von Öffentlichkeitsarbeit verstehen muss. In der Tat kann man sich die Frage stellen, ob die Arbeit mit den Vertretern der Presse wirklich zum Tätig-keitsfeld des Personals eines Bades zählt.Zwar findet man vereinzelt immer mal wieder Fragen zum Be-reich Öffentlichkeitsarbeit in diversen Prüfungen, doch prak-tisch konnten die wenigsten Bäderbediensteten in dieser Hin-sicht Erfahrungen sammeln.Warum also ein Schwerpunkt zu diesem Thema. Und was ist überhaupt eine Zeitungsente? All das klären wir in diesem Schwerpunktthema, das gleichzeitig den ersten Teil einer Serie über Öffentlichkeitsarbeit für Bäderbedienstete darstellt.

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Zeitung ohne Ente Öffentlichkeitsarbeit ist für Mitarbeiter an Bäderbetrieben Pflicht

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T H E M A

Foto: Thomas Siepmann - pixelio.deHintergrund: Heiko Reckert

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T H E M A

Zunächst einmal will ich Entwarnung geben. Der Beruf des Fachangestell-ten wird doch nicht abgeschafft. Das war nur eine Zeitungsente (sie-he Worterklärung auf Seite 8) wie so viele andere Meldungen auch. Diese allerdings war gewollt, denn schließ-lich war der Titel vielleicht der Grund, warum Sie zu diesem Heft gegriffen haben. Doch wie kommt es zu solchen falschen Schlagzeilen? Und kann ich mich davor schützen?

In den meisten Fällen wird der Kontakt zu den Medien über die Pressestelle des Unternehmens bzw. der Kommune hergestellt. Immer wieder berichten mir Schwimmmeister, dass sie gar keinen Einfluss auf die Gestaltung der Presse-texte haben oder auf den Zeitpunkt, an

dem diese an die Medienvertreter über-mittelt werden. Nicht selten berichten mir Schüler unseres Instituts, dass sie erst aus der Zeitung davon erfahren haben, dass ihre Pressestelle einen Bericht über das Bad veröffentlicht hat. Kein Wort von Vorabinformationen, und angefragt, ob der Inhalt der Pressemitteilung über-haupt stimmig ist, wird in der Regel auch nicht.Dennoch, in aller Regel funktioniert die-se Vorgehensweise trotzdem sehr gut. Es gibt für den Meister oft keinen Grund, warum er sich in die Öffentlichkeitsarbeit seines Arbeitgebers einmischen sollte. Die Mitarbeiter der Pressestellen haben die für ihre Arbeit notwendige Qualifi-kation oder sollten diese zumindest ha-ben. Oft handelt es sich dabei sogar um ehemalige Journalisten, die quasi die

Fronten gewechselt haben. Kein Anlass also für den Meister für Bäderbetriebe, dem diese journalistische Ausbildung fehlt, sich auf diesem Feld zu engagie-ren. Oder etwas doch? In der Tat gibt es gute Gründe dafür, dass man als Meister für den Umgang mit Medienvertretern fit sein muss.In den meisten Fällen können Sie als Meister nicht sagen, in welchem Bad Sie in einigen Jahren arbeiten werden und dementsprechend können Sie auch nicht sicher sein, dass Sie nicht plötzlich doch gefordert sein werden, den Ver-tretern der Presse Rede und Antwort zu stehen. Nicht immer werden Sie den Lu-xus haben, dass ein Pressesprecher diese Aufgabe übernimmt und selbst wenn die Pressemeldung von diesem Pressespre-cher erstellt und an die Zeitung weiter-

Foto: Heiko Reckert

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geleitet wird, so ist dennoch nicht sicher, dass er etwas von den Dingen versteht, über die er da schreibt. Insbesondere in großen Kommunen muss der Pressesprecher zu einer Viel-zahl von Themen Beiträge verfassen und es ist fragwürdig, ob er sich in je-dem Bereich gleich gut auskennt. Man kann von ihm zweifellos nicht erwarten, dass er von sich aus auf die Idee kommt, spannende Beiträge als Pressetext zu veröffentlichen. Und wenn er es tut, fehlt ihm sicherlich in einigen Fällen das not-wendige Hintergrundwissen. Mit Ihrer Erfahrung als geprüfter Meister für Bä-derbetriebe können Sie also eine solche Pressemitteilung möglicherweise auf-werten und interessanter gestalten oder sogar Hinweise zu möglichen Themen geben.Allerdings wird mir auch vereinzelt von Pressesprechern berichtet, die offenbar aus einem anderen Bereich der Kommu-ne in die Pressestelle versetzt wurden und mit Öffentlichkeitsarbeit so viel zu tun haben, wie der Rettungsschwimmer mit der täglichen Kassenabrechnung.Hier sind die Mitarbeiter des Bäderbe-triebes gefordert, denn sie wissen als Angestellte ihres Bades am besten, was sie ihren Kunden berichten wollen und können die Zusammenhänge fehlerfrei darstellen.Das wissen natürlich auch die Journa-listen und so wird es sicherlich gele-gentlich so sein, dass sich der Journalist zunächst an Sie wendet, Sie ihn dann an Ihren Pressesprecher verweisen, und der schließlich wieder mit Ihnen Kontakt aufnimmt, um sicher zu sein, dass er auf die Anfrage des Journalisten die richtige Antwort gibt. Ähnlich kompliziert wie dieser Satz ist dann auch das Vorgehen des Unterneh-mens bei einer Presseanfrage. Nicht sel-ten wird es vorkommen, dass der Pres-sesprecher der Stadt kleinere Anfragen direkt durch die Mitarbeiter des Bades beantworten lässt. Und plötzlich ist man als Fachangestellter oder Meister dann doch gezwungen, einen Vertreter der Presse gegenüber ein Statement zu ge-ben. Aus diesem Grund macht es Sinn, in den Grundlagen des Umgangs mit Vertretern der Medien bewandert zu sein. Nur wer weiß, wie Journalismus in Deutschland funktioniert, weiß auch, wie er sich und sein Unternehmen am besten präsentieren kann.Für Sie als Vertreter Ihres Hallenbades reicht es nicht aus, zu wissen, worüber Sie berichten möchten, sondern Sie müssen

diese Information auch pressegerecht aufarbeiten. Die Informationen sollten so beschaffen sein, dass der Journalist sie seinen Lesern oder Zuhörern möglichst unverändert präsentieren kann, dass diese dann auch genau die Information bekommen die Sie vermitteln wollten. Was ist wichtig, was eher zweitrangig? Sie werden feststellen, dass sich in dieser Frage Ihre Ansichten zum Teil erheblich von denen des Journalisten unterschei-den. Sie wollen darüber berichten, dass sie die Wassertemperatur um ein Grad angehoben haben, um auch den Seni-oren das Baden wieder angenehmer zu gestalten, der Journalist hingegen stellt die Tatsache, dass dafür die Preise um 1,- Euro angehoben wurden in den Vorder-grund. Statt „Wärmeres Wasser im West-bad“ titelt die Zeitung dann „Westbad zieht Preisschraube erneut an.“

Dieser Bereicht ist kein all umfassendes Werk über Journalismus und die Medi-

enlandschaft in Deutschland. Aber in dieser und in den nächsten Ausgaben soll trotzdem all das vermittelt werden, was ein geprüfter Meister für Bäderbe-triebe benötigt, um im Zweifelsfall die Arbeit eines Pressesprechers ausüben zu können. Wer weiß, wie das Geschäft mit den Journalisten läuft, wird weniger ins Fettnäpfchen treten. Nicht in allen Fällen wird es möglich sein, Missverständnisse zu vermeiden und mancher Journalist fragt auch gar nicht, bevor er etwas veröffentlicht. In vielen Fällen wird es möglicherweise sogar nur um Schadensbegrenzung gehen, näm-lich dann, wenn irgendetwas negatives in Ihrem Bad geschehen ist und Sie Ih-ren Besuchern nun klarmachen müssen, dass es sich dennoch lohnt, dieses Bad weiterhin zu besuchen. In solchen Fällen wird man selbstverständlich meistens auf das Fachpersonal aus der Presseab-teilung zurückgreifen müssen, denn die Mitarbeiter dort wissen am besten, wie

Foto: Heiko Reckert

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8B ä d e r - S p o r t - G e s u n d h e i t

T H E M A

Woher kommt der

Begriff Zeitungsente?Als Zeitungsente wird umgangs-

sprachlich eine Falschmeldung in der Zeitung bezeichnet. Als „Zeitungsente“ bezeichnet man sowohl bewusste Fälschungen als auch Irrtü-mer. Die Herkunft des Begriffs ist nicht eindeutig

geklärt. In jüngster Zeit scheint sich die Ansicht durchzusetzen, dass die Zeitungsente im 19. Jahr-hundert aus dem französischen in den deut-schen Sprachgebrauch kam, in Anleh-

nung an den Ausdruck «donner des canards» („Enten geben“, lügen) oder «vendre des canards à moitié» („Enten zur Hälfte verkaufen“, nicht die ganze Wahrheit sagen). Nach Angaben bei Wikipedia findet sich der Ausdruck in dieser Bedeutung bereits in der 1616 erschienenen Sammlung Comédie de Proverbes von Montluc. Woher die Verbindung der Ente zur Unwahrheit kommt, ist unklar. Vermutet wird, dass die Ente als unzuverlässige Brüterin galt. Eine weitere Erklärung ist die, das es sich bei der Ente um die phonetische Umsetzung der Abkürzung N.T. handelt, die, beson-

ders im englischsprachichten Raum, in der Vergangenheit vor Meldungen stand, die nicht nachzuprüfen waren. N.T ist die Abkürzung für den lateinischen Be-

griff non testatum (nicht geprüft). Eine Theorie der Brüder Grimm führt den Ausdruck auf Martin Luther zurück, den sie mit den Worten zitieren: „So

kömpts doch endlich dahin, das an stat des evangelii und seiner auslegung widerumb von blaw enten gepredigt wird.“ Die

„blauen Enten“ stehen als Sinnbild für die Irr-lehre.

sie eine Katastrophe in einen Erfolg ver-wandeln können. Dass dies nicht immer funktioniert, zeigt das jüngste Beispiel des Ölkonzern BP Und die Liste der Kon-zerne, die sich plötzlich mit negativer Presse konfrontiert sahen ist lang.

• Der Ölkonzern Shell geriet 1995 in die Kritik, als es die Erdölplattform „Brent Spar“ im Atlantik versenken wollte. Kritiker befürchteten schwe-re Umweltschäden. Zahlreiche Or-ganisationen riefen 1995 sogar zu einem Boykott gegen Shell auf.

• Das Medikament Contergan er-langte Anfang der 60er Jahre trau-rige Berühmtheit, da es verantwort-lich für zahleiche Fehlbildungen bei Ungeborenen war. Der Pharmakon-zern Grünenthal leidet bis heute unter dem dadurch entstandenen negativen Image und muss sich in Pressemeldungen mit diesem The-ma auseinandersetzen.

Dies sind nur zwei Beispiele, die den jeweiligen Pressesprechern alles abver-langt haben.

Public RelationIn dieser Artikel-Serie tauchen immer wieder die Begriffe Öffentlichkeitsar-beit und Public Relations auf. Zunächst soll also geklärt werden, worum es sich bei diesen Wörtern handelt. Was ist Öf-f e n t - l ichkeitsarbeit

und wie unterscheidet sich der Begriff Public Relations davon.Eine allumfassende Antwort auf die-se Frage gibt es nicht und das liegt zu einem großen Teil daran, dass es eine nahezu unüberschaubare Anzahl an wis-senschaftlichen Publikationen zu diesem Thema gibt, und so vielfältig wie diese Publikation sind auch die unterschied-lichen Definitionen des Begriffs.

Eine einfache Definition bietet Carl Hundhausen in seinem Artikel in der Zeitschrift „Die deutsche Werbung“ aus dem Jahre 1937: „Public Relations ist die Kunst, durch das gesprochene oder ge-druckte Wort, durch Handlungen oder durch sichtbare Symbole für die eigene Firma, deren Produkt oder Dienst-le is tung e i n e

günstige öffentliche Meinung zu schaf-fen.“

Geht es auch ohne Öffentlichkeitsarbeit

„Öffentlichkeitsarbeit, das brauchen wir nicht. Wir sind das einzige Hallenbad in der Stadt und die Leute kommen auch zu uns, ohne dass wir Werbung für un-ser Bad machen.“ Solche und ähnliche Aussagen höre ich regelmäßig in mei-nen Kursen. In gewissen Grenzen sind solche Aussagen durchaus zu verstehen und auch richtig. Ein gut laufendes Bad benötigt vielleicht keine großen Anzei-genaktionen in der lokalen Tageszei-tung oder einen Plakataushang an den Bushaltestellen der Stadt. Die Besucher-

zahlen werden unter Umständen auch ohne diese Werbeakti-

onen konstant bleiben. Und doch muss man die Frage

stellen, ob nicht mögli-c h e r w e i s e d i e s e

A r t d e r

Foto: Heiko Reckert

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T H E M A

Öffentlichkeitsarbeit noch mehr Besu-cher ins Bad locken könnte. Doch selbst wenn man diese Frage guten Gewissens verneinen könnte, kann man dennoch nicht völlig auf Öffentlichkeitsarbeit ver-zichten. Der Grund liegt ganz einfach darin, dass Öffentlichkeitsarbeit oder eben PR eben nicht nur aus Anzeigen in Zeitungen oder Plakaten an Litfaßsäulen besteht.Plakate, Zeitungsanzeigen, Radiospots und Flyer sind die bezahlten Kommuni-kationswege der Öffentlichkeitsarbeit. Tatsache ist, dass sich viele Bäder sol-che Aktionen gar nicht leisten können, da der Etat dies schlicht nicht hergibt. Doch selbst wer keine bezahlte Öffent-lichkeitsarbeit in Form von Anzeigen be-treibt, wird um ein wenig PR in seinem Bad nicht herumkommen. Schon die Einführung verlängerter Öffnungszeiten oder der Beginn neuer Aquafitnesskurse ist ein Anlass für Öffentlichkeitsarbeit. Auch die extremsten Fälle, die solcherlei Änderungen nicht über die Presse kom-munizieren wollen, sondern einfach da-rauf hoffen, dass die Badegäste die ver-längerten Öffnungszeiten irgendwann

selbst herausfinden, sind spätestens dann, wenn sich ein Badegast beschwert und dies in der Presse veröffentlicht wird, gezwungen, zu reagieren.

Beschwerdestelle Redaktion

Das Beeindruckende ist, dass viele Bür-ger Beschwerden weder beim Betrei-ber, noch bei der Polizei oder sonstwo melden, sondern oft zuerst die Zeitung anrufen. Die Ampel ist defekt, da ist ein Loch in der Straße? Alles keine Dinge für Polizei oder Kommune, sondern für die Zeitung. Zumindest in den Köpfen man-cher Bürger. Ein Beispiel aus meiner Zeit in einer Lo-kalredaktion:Anrufer: Hallo liebe Lokalredaktion. Vor meinem Haus parkt schon seit einer Wo-che ein Auto. Können sie das nicht mal schreiben?Ich: Steht es da im Weg?Anrufer: Ähhh, nein.Ich: Gilt da bei Ihnen vor dem Haus ein Parkverbot?Anrufer: Nein.

Ich: Ist das Auto abgemeldet, hat es plat-te Reifen oder sieht es sonst irgendwie aus, als könne es nicht mehr fahren?Anrufer: Nein.Ich: Da kann ich ihnen leider auch nicht helfen, vielleicht wenden sie sich an die Polizei, die kann das vielleicht überprü-fen.

Ich weiß nicht, wie diese Sache ausging, aber solche Anrufe kamen nicht selten vor. Und lässt sich ein Journalist dann mal dazu breitschlagen, doch über den einen oder anderen ärgerlichen Fall zu berichten, weil er in der Saure-Gurken-Zeit vielleicht nichts anderes hat, dann müssen wir, bzw. unsere Öffentlichkeits-arbeit darauf reagieren.

Die bezahlten Bereiche der Öffentlich-keitsarbeit, in Form von Anzeigen und Plakaten sind sicherlich nicht für jedes Bad erschwinglich. Eine Pressemitteilung jedoch kostet in der Regel nur Arbeitszeit sorgt aber dennoch dafür, dass unser Bad in der Öffentlichkeit bekannter wird.

Foto: Heiko Reckert

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T H E M A

Eine Prüfungsfrage im Rahmen der Meisterprü-fung war einmal, auf welche Arten ein Mitarbeiter positive Öffentlichkeitsarbeit für sein Bad machen könne. Die richtige Antwort ist natürlich, dass dies nicht nur durch Presseberichte und Zeitungsan-zeigen, sondern auch durch das freundliche Auf-treten des Badpersonals möglich ist. In dieser Arti-kelreihe beschäftigen wir uns vorwiegend mit der Öffentlichkeitsarbeit in Form von Zeitungsberich-ten, Radiobeiträgen und Veröffentlichungen im Internet. Die Gestaltung von Plakaten und Hand-zetteln und der Entwurf von Anzeigen soll hier nur am Rande behandelt werden und den freundlichen Umgang mit Badegästen setzen wir an dieser Stelle einmal als selbstver-ständlich voraus.

Was ist besser, Anzeige oder BerichtDer Vorteil den einen Zeitungsbericht im redaktionellen Teil einer Anzeige im Anzeigenteil hat, ist klar. Wenn wir Anzeigen lesen, dann wissen wir, dass der Kunde den Inhalt selbst erstellt hat und dafür zahlte. Entsprechend misstrauisch betrachten wir die dortigen Versprechungen. Jeder weiß, so weiß wie die Wä-sche im Fernsehspot wird, so weiß wird sie selten, wenn ich das entsprechende Produkt zuhause ausprobiere. Wenn ich jedoch einen unabhängigen Test oder Bericht zu diesem Waschmittel gelesen habe, in dem steht, dass die Wäsche wirklich weiß wird, dann bin ich eher versucht, dem zu glauben. Mit anderen Wor-ten: wenn wir in einer Anzeige schreiben, dass unser Hallenbad das Beste und schönste im ganzen Kreis ist, dann werden die Leser der Zeitung dies mit entsprechender Vorsicht aufnehmen und uns wahrscheinlich nicht glauben. Schreibt jedoch der Journalist, dass das Bad eine Perle unter den Hallenbäder des Kreises ist, dann hat das einen anderen Wert.Trotz aller Kritik glauben die Deutschen nämlich nach wie vor, was sie schwarz auf weiß in der Zeitung lesen insbesondere lo-kalen Tageszeitungen wird eine hohe Glaubwürdigkeit zuge-sagt. Ein Vorteil des Presseberichte gegenüber einer bezahlten An-zeige ist somit auf jeden Fall der einer höheren Glaubwürdig-keit. Ganz zu schweigen davon, dass er uns nichts kostet. Die Tatsache, dass Presseartikel kostenlos sind, muss an dieser Stel-le nochmals deutlich hervorgehoben werden, denn es wird mir immer wieder von Fällen berichtet, in denen Hallenbäder bei Änderungen der Öffnungszeiten oder sonstige Aktionen, die die Zeitung im redaktionellen Teil angekündigt hat, bezahlen mussten. Sein Geld bekommt der Journalist vom Arbeitgeber und nicht vom Interviewpartner. Weder der Verleger, noch der Journalist dürfen Geld oder Sachgeschenke annehmen oder Berichte für Geld verkaufen.

Dies verstößt ganz eindeutig ge-gen den Pressecodex. Dort ha-ben die Pressevetreter Regeln für ihren Beruf festgelegt. Im Pres-secodex oder besser gesagt in den „Publi- zisch-t i s c h e n Grund-

s ä t z e n “ findet

m a n z . B . f o l -gendes:• D i e

A c h -tung vor d e r W a h r h e i t , die Wahrung der Men- s c h e n w ü r d e und die wahr- haftige Unterrich-tung der Öffent- lichkeit sind oberste Gebote der Presse.

• Nachrichten und Informationen sind auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschrif-tung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.

• Veröffentlichte Nachrichten oder Be-hauptungen, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich richtig zu stellen.

• Bei der Recherche dürfen keine unlauteren Methoden an-gewandt werden. Die vereinbarte Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis ist zu wahren.

• Redaktionelle Veröffentlichungen dürfen nicht durch private oder geschäftliche Interessen der Journalisten, Verleger oder Dritter beeinflusst werden. Eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Werbung ist ebenso notwendig wie die Verweigerung der An-nahme von Vorteilen.

A n z e i g e oder Pressebericht

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• Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinde-rung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, re-ligiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

Journalisten, die Geld für Berichten nehmen, ohne dies zu kennzeichnen, machen sich nach diversen Landespressegeset-zen strafbar.Anders verhält es sich, wenn man einen so genannten PR Be-richt veröffentlicht, der dann auch in der Regel als Anzeige ge-kennzeichnet ist. Er steht zwar oft im normalen redaktionellen Teil der Zeitung, ist jedoch davon deutlich durch das Wort „An-zeige“ irgendwo am Rand des Beitrags gekennzeichnet. Insbe-sondere lokale Anzeigenblätter nutzen dies, um Einnahmen zu generieren.

Einmal ist keinmalDie Tatsache, dass redaktionelle Beiträge quasi kostenlose Öf-fentlichkeitsarbeit sind, haben inzwischen schon viele Unter-nehmen erkannt und die großen Firmen unterhalten ganze Abteilungen, die sich ausschließlich mit der Öffentlichkeits-arbeit beschäftigen. Doch auch kleine Betriebe, die keine entsprechenden Mitarbeiter haben, können und müssen sich über Öf- fentlichkeitsarbeit positiv darstellen. Dabei ist e i n - mal keinmal, den nur ständige Präsenz in d e r Presse sorgt dafür, dass der Bekannt-

heitsgrad des Unternehmens dauerhaft gesteigert wer-

den kann. Zeitungsle-ser sind vergess-

lich und was h e u t e

i n

der Z e i -

t u n g s t a n d

weiß mor-gen kaum

noch einer.

Dies kann manchmal natür-

lich auch positiv sein, denn auch man-

che negativen Berichte geraten so schnell in Ver-

gessenheit. Dies geschieht umso schneller, je mehr an-

dere Informationen auf den L e - ser einfließen. Heute schimpfen alle auf BP und die durch diesen Konzern verursachte Ölkatastrophe. Keiner denkt mehr an Shell, die vor et- lichen Jahren eine Hochseeplattform versenken wollten und damit einen Sturm der Entrüstung aus-lösten, der hinführte bis zu Boykottaufrufen. Dennoch hält sich

so manches negative Image lange und noch Jahre später wird darüber gesprochen. Egal ob der Elchtest des Mercedes oder die Hitler-Tagebücher beim Stern. Man erinnert sich an solche Ereingisse.Schneller als negative Publicity geraten jedoch positiver Ein-drücke in Vergessenheit. Nur wenn ich meinen Kunden jeden Tag aufs neue glaubhaft machen kann, dass ich der beste bin, dann werden sie sich auch dauerhaft an diese Tatsache erin-nern.Dass nur stetige Wiederholung zum Erfolg führt, können wir je-den Tag in der Fernsehwerbung sehen. Erst nachdem wir einen Spot mehrfach am Abend gesehen haben und dies möglicher-weise über mehrere Abende in Folge, erinnern wir uns dauer-haft an das dort dargestellte Produkt und sei es nur, weil wir von eben diesem langweiligen Werbespots total genervt sind.Manche Werbung hat sich sogar so in unsere Köpfe einge-brannt, dass die Slogans reichen, um uns an das Produkt den-ken zu lassen. Das Spülmittel „pflegt die Hände schon beim Spülen“ , etwas wird „nicht sauber, sondern rein“, der Kaffee hat „das Verwöhnaroma“ und, ach ja, „mit fünf Euro sind Sie dabei.“

In der nächsten Folge unserer Reihe über Öffentlichkeits-arbeit beschäftigen wir uns mit den unterschiedlichen Anforderungen, die die verschiedenen Massenmedien an uns stellen. Wie unterscheiden sich Zeitung, Radio, TV und Internet?

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Öffentliche Defis haben sich bewährt In Japan stieg durch Notfallgeräte die Anzahl

der Überlebenden nach Herzstillstand

ots - Je mehr öffentliche Defibrillatoren ("De-fis") zur Verfügung stehen, desto

mehr Menschen überleben einen Herzstillstand.

Das haben japanische Wissenschaftler an-hand der Verbreitung der Geräte in ihrem Land und der Zahl der

überlebenden Herzpa-tienten nachgewiesen,

berichtet die "Apotheken Umschau". Setzte ein Pas-

sant einen Defi ein, über-lebten 32 Prozent der Not-

fallpatienten - ohne den Einsatz waren es nur 14 Prozent. Im Laufe der Studie stieg

die Zahl der öffentlichen Defis in Japan von einem auf vier pro Quadratkilometer. Gleichzeitig wuchs die

Zahl der Überlebenden nach Herzstillstand um mehr als das Dreifache. Auch in Deutschland gibt es solche für jeden da-ran ausgebildeten Laien nutzbare Geräte an vielen belebten Plätzen.

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N A C H R I C H T E N

Unmögliches SommeroutfitFrauen kritisieren

altmodische Badebekleidung der deutschen Männer

ots - Die große Mehrheit der Frauen ist sich einig: Deutschlands Männer können im Freibad und am Strand kaum punkten. Bei einer repräsentativen Umfrage im Auf-

trag der "Apotheken Umschau" zeigen sich mehr als zwei Drittel der weiblichen Befragten (68,5 %) vom Sommeroutfit der Männer enttäuscht. Ihr Urteil: Bei

vielen Männern sitzt die Badehose schlecht und altmodisch ist sie oben-drein. Fast schon entsetzt sind die weiblichen Teenager vom Freibad-

Anblick vieler Männer. Neun von zehn der 14- bis 19-Jährigen (91,1 %) schütteln darüber nur den Kopf.

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsma-gazins "Apotheken Umschau", durch-

geführt von der GfK Marktforschung

Nürnberg bei 1.982 Personen ab 14 Jah-ren, darunter 1.017

Frauen.

Foto: Heiko Reckert

Foto: Manfred Walker - pixelio.de

Page 13: BSG-Magazin 3-2010

In Abstimmung mit der Landesschulbehörde Hannover bieten wir auch 2009 wieder einen Lehrgang zum Erwerb des anerkannten Abschlusses

„Geprüfte/r Meister/in für Bäderbetriebe“2010 / 2011

(gem. Verordnung vom 07.07.98) an.

Unsere Pluspunkte: • Wir haben ein erfahrenes

Lehrteam, das weiß, was Sie wissen müssen und dies zuverlässig vermit-teln kann

• Wir setzen moderne Tech-niken ein und schulen Sie auch im Umgang mit diesen

• Das Hallenbad befindet sich in unmittelbarer Nähe und kann von den Kursteilnehmern jederzeit genutzt werden

• Wir betreuen Sie in klei-nen Lerngruppen individuell - natürlich auch am Wochenende und nach Feierabend

Lehrgangszeitraum: Oktober 2010 bis März 2011

Prüfungsvorbereitung zum/r geprüften Meister/in für Bäderbetriebe

BSG-Institut zur Aus- und Fortbildung von BäderpersonalAuf dem Lay 20 - 31542 Bad Nenndorf

Tel.: 05723 / 91928080Mobil: 0178 / 8184288

www.schwimmmeister-schulung.de

Nur noch zwei Plätze frei

Page 14: BSG-Magazin 3-2010

1 4B ä d e r - S p o r t - G e s u n d h e i t

B I L D U N G

Rettungsschwimmen - Grundlagen der Wasserrettung

Foto: Heiko Reckert

Page 15: BSG-Magazin 3-2010

Wenig Neuerungen

Grundlegendes

4-farblos

Fazit

3 - 2 0 1 01 5

B I L D U N G

Vor wenigen Tagen erreichte unsere Redaktion die aktuelle fünfte Auflage des Buches „Rettungsschwimmen - Grundlagen der Wasserrettung“ von Dr. Klaus Wilkens und Karl Löhr. Das Buch aus der Schriftenreihe zur Praxis der Leibeserziehung und des Sports aus dem Verlag Hofmann hat lange auf die Überar-beitung warten müssen. 1995 war die vierte Auflage erschie-nen und seither hat sich im Bereich der Ersten Hilfe und der Wasserrettung zum wiederholten Male einiges getan. Bei uns in der Redaktion war die letzte vorliegende Auflage die von 1989. Entsprechend groß waren natürlich die Erwartungen beim Vergleich dieser dritten Auflage von 1989 mit der aktu-ellen 2010er.

Auf den ersten Blick sind die Neuerungen eher marginal. Liest man die erste Seite des Inhaltsverzeichnisses, so lassen sich keinerlei Veränderungen zur Ausgabe von 1989 ausmachen, sieht man einmal davon ab, dass sich die Seitenzahlen etwas verschoben haben. Die Gliederung ist genau so geblieben, wie in den vorherigen Auflagen. Nach einer Einführung wird auf rund 20 Seiten die vorbeu-gende Unfallverhütung am und im Wasser besprochen. Inhalt-lich handelt es sich dabei zum Beispiel um Gefahren in stehen-den Gewässern oder Gefahren im Küstenbereich. Wer jüngst einen Rettungsschwimmkurs belegt hat, wird wahrscheinlich eine Teilnehmerbroschüre erhalten haben. Ein Blick in diese Broschüre macht schnell klar, warum einem zum Beispiel die Absätze über Brandungsströmung und Rippströmung so ver-dächtig bekannt vorkommen, denn sie sind in beiden Publika-tionen nahezu identisch.Das Buch von Klaus Wilkens ist jedoch mehr, als eine Teilneh-merbroschüre für das Rettungsschwimmen, denn zu jedem im Buch dargestellten Teilbereich werden auch Modelle für eine methodische Strukturierung des jeweiligen Unterrichts-abschnitts gegeben. Das Buch richtet sich darum nicht an die Teilnehmer von Rettungsschwimmkursen, diese sind sicherlich mit der Teilnehmerbroschüre besser bedient. Es ist vorwie-gend für Ausbilder in der Rettungsschwimmausbildung be-stimmt. Neben dem Hinweis zum Einsatz der Rettungsgeräte werden auch Hinweise zur Fehlerkorrektur bei verschiedenen Schwimmtechniken geboten.

Dabei bietet „Rettungsschwimmen“ alles das, was man als grundlegendes Wissen zum Vermitteln eines Rettungs-schwimmkurses benötigt, inklusive der Grundlagen der bio-logischen Abläufe im Körper und einem Kapitel über Tauch-physik. Mehr jedoch leider nicht. Abgesehen von den neuen Algorithmen für die Wiederbelebung, die leider voraussichtlich schon in wenigen Monaten erneut überholt sein werden, und dem Wegfall der Darstellung diverser Wiederbelebungsgeräte, wie etwa dem Orospirator, blieben revolutionäre Neuerungen aus. Statt eines Orospirators findet man heute an DLRG-Wachen immer mehr den Beatmungsbeutel, oft in Kombination mit ei-ner Sauerstoffeinheit mit Demand-Ventil. Die Grundlagen der Sauerstoffgabe werden im Buch jedoch nicht besprochen und auch den Einsatz eines inzwischen an zahlreichen Wachen und in Bädern vorhandenen AED Geräts behandelt das Buch von Klaus Wilkens nicht. Allerdings ist dies auch kein Unterrichtsin-halt der Rettungsschwimmkurse nach Prüfungsordnung. Doch ein Ausbilder benötigt immer erweitertes Hindergrundwissen und Sauerstoff und AED sind solche Hintergrundthemen, über die man bei vielen Kursen spätestens dann stolpert, wenn ein Teilnehmer danach fragt.Wenige Neues gibt es von der Bebilderung zu berichten. Die schon vor 20 Jahren benutzten Zeichnungen und Schaubilder

wurden in den meisten Fällen auch für die aktuelle Auflage übernommen und nur für definitiv neue oder radikal verän-derte Inhalte, wie den Ablauf beim Auffinden eines Notfallpati-enten auch neu gestaltet. Dass die Darstellung der stabilen Sei-tenlage in den beiden unterschiedlichen Positionen auch mit Zeichnungen aus unterschiedlichen Jahrhunderten dargestellt wird, fällt natürlich auf, stört aber kaum.

Leider ist das ganze Buch zweifarbig, schwarz mit blauer Schmuckfarbe gehalten, was zwar bei der zeichnerischen Dar-stellung diverser Rettungstechniken durchaus ausreichend ist, bei der Darstellung der Funktion der Lunge oder des Blutkreis-laufs aber nicht mehr der Zeit entspricht und die Zeichnungen und Schaubilder sehr unübersichtlich macht. Hier sind die vier-farbigen Bilder im Handbuch Rettungssschwimmen, das die DLRG herausgibt, deutlich besser. Allerdings hätte wohl eine durchgehende A4 Farbdruck den Preis des Buches noch wei-ter in die Höhe getrieben. Für die rund 350 Seiten im Paper-back Format ist ein Preis von 29,95 € durchaus an der oberen Schmerzgrenze. Wie schon in den vorherigen Ausgaben, findet sich im Buch leider kein Index, was ein deutlicher Minuspunkt ist, hätte der Index doch der Übersichtlichkeit durchaus gut getan. Statt-dessen findet man im rund 60seitigen Anhang die deutsche Prüfungsordnung inklusive einer Übersicht über die DLRG-Tauchprüfungen, die Sportkonzeption der DLRG und einen Auszug der Regeln zur Durchführung von Rettungssportver-anstaltungen. All dies dürfte für einen Ausbilder in der Ret-tungsschwimmausbildung eher uninteressant sein, denn diese Publikationen liegen entweder in anderer Art schon vor oder können weitgehend kostenlos im Internet heruntergeladen werden.

Abschließend stellt sich die Frage, für wen „Rettungsschwim-men - Grundlagen der Wasserleitung“ gedacht ist. Als einzelnes Werk kann man es weder Rettungsschwimm-Ausbildern noch Fachangestellten für Bäderbetriebe empfehlen. Ausbilder in der Rettungsschwimmausbildung benötigen sowieso das Aus-bilderhandbuch, allein schon deswegen, weil es einen aktu-ellen Foliensatz beinhaltet. Fachangestellte für Bäderbetriebe hingegen werden in diesem Buch zwar alle Informationen zum Rettungsschwimmen, zum Tauchen und zu den Grundlagen der Wiederbelebung finden, nicht jedoch das, was sie über die allgemeine Gesundheitslehre wissen müssen.Als alleiniges Lehrbuch ist es darum für beide Lesergruppen ungeeignet. Es bietet viel, aber eben nicht alles, was man als Ausbilder benötigt. Doch wer sowieso noch eine andere Pu-blikation benötigt, der wird vielleicht gar nicht zum Buch von Wilkens und Löhr greifen, sondern sich nach Alternativen um-schauen. Das allerdings, wäre bedauerlich, denn „Rettungs-schwimmen“ ist durchaus ein gutes Buch... das leider um ein Kapitel über die DLRG zu lang ist und eines über moderne Ret-tungsgeräte zu kurz.Schade, nach so langer Wartezeit hätten wir uns eine moderne Ausgabe von „Rettungsschwimmen“ gewünscht, die alle As-pekte des Rettungschwimmens, also auch O2 Gabe und AED-Geräte behandelt.Letztlich hat der Autor mit der Neuauflage zwar ein umfangreiches und handwerklich solides Buch ab-geliefert, es dabei aber nicht geschafft alle wichtigen Aspekte dieses Themas darzustellen. Allerdings muss auch gesagt wer-den, dass uns kein Buch bekannt ist, dass dies aktuell zufrie-denstellend leistet. So gesehen ist „Rettungsschwimmen“ das beste uns zurzeit bekannte Buch zu diesem Thema, dabei aber weitab davon, perfekt zu sein.

Foto: Heiko Reckert

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Viele Leser dieses Magazins befinden sich in der Fachangestellten

Ausbildung, bereiten sich auf die Prüfung zum Meister vor oder

sind Meister und müssen Wissen an ihre Auszubildenden vermit-

teln. Aber dieser Ausgabe stellen wir jeweils einen Begriff vor, den

Sie in ihrem beruflichen Werdegang sicherlich schon einmal ge-

hört haben. Wissen Sie noch, was er bedeutet?

Schwimmbad ABCTeil 1: Die Abmahnung

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmte Handlung künftig zu unter-lassen oder vorzunehmen. Grundsätzlich sind Abmahnungen für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche und in jedem gegenseitigen Vertragsverhältnis einsetzbar. Beson-dere Bedeutung hat die Abmahnung allerdings im gewerb-lichen Rechtsschutz, insbesondere im Wettbewerbsrecht, im Urheberrecht und im Arbeitsrecht.Im Wettbewerbsrecht werden 90-95% aller Verstöße im Ab-mahnverfahren erledigt. Ursprünglich wurde die Abmahnung als Geschäftsführung ohne Auftrag verstanden, teilweise wur-de sie auch als gewohnheitsrechtliches Instrument angesehen. Inzwischen ist die Abmahnung, zum Beispiel in § 12 UWG, auch gesetzlich geregelt. In Österreich spricht man von einer Unter-lassungsaufforderung.Die Abmahnung ist in Deutschland nach §  314 Abs. 2 BGB ausdrücklich als Voraussetzung für die Kündigung von Dauer-schuldverhältnissen aus wichtigem Grund oder für den Rück-tritt von einem gegenseitigen Vertrag vorgesehen.

Gewerblicher Rechtsschutz/UrheberrechtDie Abmahnung hat die Funktion, Streitigkeiten auf direktem und kostengünstigem Weg ohne Einschaltung eines Gerichts beizulegen. Sie ist aus Sicht des Verletzten notwendig, um dem Risiko zu begegnen, dass die gegnerische Seite eines gericht-lichen Verfahrens ihre Unterlassungspflicht sofort anerkennt, wenn sie auch sonst keinen Anlass zum Betreiben des Verfah-rens gegeben hat (vgl. § 93 ZPO). In einem solchen Fall hat der Verletzte die bis dahin entstandenen Verfahrenskosten selbst zu tragen.Die Abmahnung im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheber-recht muss eine Schilderung des beanstandeten Sachverhalts sowie eine rechtliche Erläuterung enthalten, ferner auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, eine angemessene Fristsetzung sowie die Androhung rechtlicher Schritte. Umstrit-ten ist, ob der durch einen Rechtsvertreter vorgenommenen Abmahnung eine Vollmachtsurkunde beigefügt sein muss, damit der in Anspruch genommene die Abmahnung nicht zu-rückweisen kann. Dies wird insbesondere bei eilbedürftigen Wettbewerbsverstößen verneint. Besondere Bedeutung hat die Abmahnung beim Vorgehen gegen den unlauteren Wett-bewerb.

KostenDa die Abmahnung in aller Regel von einem Anwalt im Auf-trag des Verletzten vorgenommen wird, entstehen durch die Abmahnung selbst Anwaltskosten. Die genauen Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit werden dabei nach dem Rechtsan-waltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Ist die Abmahnung berechtigt, oder akzeptiert der Abgemahnte sie ohne weiteres, kann der Verletzte die Anwaltskosten ersetzt verlangen. Dies ergibt sich für Urheberrechtssachen etwa aus § 97 Abs.1 S.2 UrhG, für Abmahnungen wegen unlauterer Geschäftshand-lungen aus §  12 Abs. 1 Satz 2 UWG. Die Streitfrage, ob ein Erstattungsanspruch aus dem Aufwandsersatz der Geschäfts-führung ohne Auftrag, §§ 683 S.1, 670 BGB besteht, hat sich damit erübrigt. Bei einer Abmahnung in urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Sachen bestimmen sie sich nach der Höhe des Streitwertes, verbunden mit einem Wertfaktor nach dem Umfang der Tätigkeit. Der Gebührenstreitwert wird im gewerblichen Bereich üblicherweise mit Beträgen ab 10.000 Euro angesetzt. Bei einer durchschnittlichen Markenrechtsver-letzung beträgt der Streitwert zum Beispiel regelmäßig 50.000 Euro. Die Gebührenerstattung für den abmahnenden Anwalt kann dann in einer Größenordnung von erheblich mehr als ein-tausend Euro liegen. Nach Ansicht des BGH[1] sind sie grund-sätzlich auch dann zu erstatten, wenn eine Firma eine eigene Rechtsabteilung hat und externe Anwälte mit der Abmahnung beauftragt. In Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Halblei-terschutzgesetz und Sortenschutzstreitsachen sind ferner die Kosten eines mitwirkenden Patentanwalts in gleicher Höhe zu erstatten. Sie sind auch zu erstatten, wenn es sich um mehrfach versendete Anschreiben handelt (LG Köln, Urteil vom 18. Juli 2007, Az 28 O 480/06).Neben den Kosten für das Tätigwerden des Anwalts steht in der Regel Schadensersatz für das verletzte Recht. In vielen Fällen des geistigen Eigentums wird dieser in Form der Lizenzanalo-gie berechnet.

Besonderheiten im Internet Der Hinweis auf der Homepage, im Falle rechtlicher Beden-ken (zum Beispiel bei Angaben im Impressum oder bei Mar-kenrechtsverletzungen) eine formlose E-Mail zu senden oder anzurufen anstatt eine förmliche Abmahnung zu senden, wird

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B I L D U N G

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vor Gericht nicht d u r c h g r e i f e n , denn auch die E-Mail oder das Tele-fonat sind bereits A b m a h n u n g e n , für die ein Arbeits-aufwand angefal-len ist. Schließlich ist es ja nicht das Ziel eines solchen Hinweises, kei-ne Abmahnung zu erhalten, son-dern nicht mit den Kosten einer anwaltlichen Ab-mahnung belastet zu werden. Diese Kosten entstehen

jedoch durch die Prüfung der Sach- und Rechtslage und weni-ger durch das erstellte Abmahnschreiben.Nach ständiger Rechtsprechung kann allerdings nur eine straf-bewehrte Unterlassungserklärung – wie sie in der Regel einer Abmahnung vorformuliert beiliegt – die Wiederholungsgefahr ausräumen und so einen Prozess vermeiden. Der Verletzte kann zwar auch sofort eine einstweilige Verfügung beantra-gen, welche ihm sogar ohne Wissen des Verletzers einen voll-streckbaren Titel bringen kann. Ohne vorherige Abmahnung hat er jedoch nach § 93 ZPO deren Kosten zu tragen, wenn der Verletzer seine Unterlassungspflicht sofort anerkennt, sofern damit zu rechnen war, dass aufgrund einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben werde.Wird allerdings auf die Abmahnung hin die Rechtsverletzung nicht abgestellt –  in der Regel also durch Abgabe einer die Wiederholungsgefahr ausschließenden strafbewehrten Un-terlassungserklärung –, dann hat der Abgemahnte Anlass zur Erhebung der Klage gegeben und muss die Gerichtskosten be-zahlen, auch wenn er im Prozess sofort anerkennt.

Arbeitsrecht Im Arbeitsrecht wiederum ist eine Abmahnung in der Regel notwendige Voraussetzung einer verhaltensbedingten ordent-lichen Kündigung. Dabei muss der Text der Abmahnung den Vorwurf bezeichnen und für den Wiederholungsfall zumindest sinngemäß eine Kündigung androhen. Die Frage einer Unter-lassungserklärung stellt sich hier nicht. Auch eine außeror-dentliche bzw. fristlose Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen bedarf grundsätzlich einer vorherigen Abmahnung. Nur bei besonders schweren Pflichtverstößen ist eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich, weil der Ar-beitnehmer in einem solchen Fall von vornherein wissen sollte, dass der Arbeitgeber ein derartiges Fehlverhalten nicht dulden wird (Beispiel: Diebstahl am Arbeitsplatz).Bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung gibt es die Möglich-keit, eine Stellungnahme zur Personalakte zu geben; man kann alternativ oder zusätzlich Klage auf Entfernung der Abmah-nung aus der Personalakte erheben, falls man die Abmahnung für unberechtigt hält. Auch wenn man gar nichts unternimmt, muss der Arbeitgeber aber bei einer späteren Kündigung im Kündigungsschutzverfahren immer noch nachweisen, dass die Abmahnung berechtigt war.

Bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung gibt es keine zu er-stattenden Kosten.Auch ein Arbeitnehmer, der sich sicher ist, dass sein Arbeitge-ber die vertraglichen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt und deshalb eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses beab-sichtigt, sollte diesen zunächst abmahnen, um mögliche nega-tive Folgen in Bezug auf Arbeitslosengeld oder andere staatli-che Unterstützungszahlungen zu vermeiden.Eine Abmahnung bedarf laut Rechtsprechung zu ihrer Wirk-samkeit:Dokumentationsfunktion Der Arbeitgeber muss den konkreten Sachverhalt benennen, durch den der Arbeitnehmer gegen den Arbeitsvertrag versto-ßen haben soll. Hinweisfunktion Der Arbeitgeber muss darauf hinweisen, dass er ein solches Fehlverhalten in Zukunft nicht dulden wird. Warnfunktion Der Arbeitgeber muss die konkrete Maßnahme benennen, die er vornehmen wird, wenn der Arbeitnehmer nochmals dassel-be oder ein ähnliches Fehlverhalten an den Tag legen wird. Der Arbeitgeber kann in einer Abmahnung auch mehrere Fehl-verhalten beanstanden. Dann müssen allerdings alle beanstan-deten Pflichtverstöße zutreffend sein. Ist dies bei nur einem Vorwurf nicht der Fall, wird die Abmahnung als ganze ungültig, auch soweit sie im übrigen zutreffend ist.Um ihre Warnfunktion angemessen erfüllen zu können, muss die Abmahnung eindeutig formuliert sein. Laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. April 2009 (Az.: 10 Sa 52/09) müssen Arbeitgeber eine letzte Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung daher "besonders eindringlich gestalten, um dem Arbeitnehmer klar zu machen, dass weitere derartige Pflichtverletzungen nunmehr zum Ausspruch einer Kündigung führen werden".[3]Im Juni 2010 entschied das Bundesarbeitsgericht den Fall "Em-mely", die von ihrem Arbeitgeber gekündigt worden war, weil sie angeblich unberechtigt einen fremden Pfandbon im Wert von 1,30 Euro für sich eingelöst hatte. Dieses Urteil wird voraus-sichtlich zu mehr Abmahnungen führen: Das Bundesarbeitsge-richt entschied nämlich, die Kassiererin hätte erst abgemahnt werden müssen und hätte nicht (sozusagen ohne Vorwarnung) fristlos gekündigt werden können.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung

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Foto: Stephanie Hofschlaeger - pixelio.de

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Informationen weltweit griffbereit. Im-mer gut informiert über Themen rund um die Arbeit an Bäderbetrieben und da-rüber hinaus.

http://www.schwimmeister-schulung.de• AktuelleBerichtezumBerufdesFachanstell-

tenunddesMeisters• InformationenrundumdieAusbildungzum

Meister• HinweiseaufFortbildungsmöglichkeiten

http://schwimmmeister.foren-city.de/• ForumzumAustauschrundumdieArbeitan

Bäderbetrieben• Treffpunkt fürTeilnehmer unsererMeister-

kurse• HilfeeckefürComputerprobleme(auchau-

ßerhalbdesBerufes)

http://traumladenwelt.blogspot.com/PrivaterBlogmitdenThemen:• Computer• Bildung• Literatur• AktuellemTagesgeschehen

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(ots) - Egal ob Kitesurfing, Wakeboarding oder Nordic Bla-ding: Kaum ein Sommer vergeht ohne neue Trend-Sportar-ten. Doch gerade bei Trends fehlt es den Sportlern häufig an Erfahrung und Ausrüstung. Die Folge: Volle Wartezim-mer in Arztpraxen und bei Orthopäden. Die Sportmedizi-ner vom Ortenau Klinikum, das deutschlandweit zu den 100 größten Arbeitgebern der Gesundheitsbranche zählt, haben die aktuellen Top 5 der Trendsportarten dieses Som-mers einem Risiko-Check unterzogen: Wo ist die Verlet-zungsgefahr am höchsten, wo am niedrigsten?

1. Kitesurfing

Hier mischt sich Wasser- mit Flugsport: Kitesurfing gehört zu den Trendsportarten mit dem größten Gefahrenpotential. Kitesurfer lassen sich von einem Lenkdrachen über das Wasser ziehen und vollführen aufsehenerregende Sprünge. "Kitesur-fing ist spektakulär anzusehen, kann aber auch spektakuläre Verletzungen hervorrufen", so der Sportmediziner Dr. Christian Hensler vom Ortenau Klinikum (www.sportmedizin-ortenau.de). "Dazu zählen neben Trümmerbrüchen im Knie- und Bein-bereich auch Rippenbrüche oder Schädelfrakturen." Die rich-tige Ausrüstung sowie ein intensiver Vorbereitungskurs sind Pflicht: "Die Kitesurfer werden bei ihren Sprüngen mehrere Meter in die Luft gezogen, da ist volle Körperbeherrschung ge-fragt."

2. Wakeboarding

An zweiter Stelle der risikoreichen Trendsportarten steht das Wakeboard, der kleine Bruder des Surfbretts. Die Mischung aus Wasserski und Wellenreiten ist ideal für Sommersportler, die es rasant mögen. Wer sich beim Wakeboarding ausprobieren möchte, sollte jedoch unbedingt Wasserski- oder Surf-Erfah-rungen besitzen. Ansonsten drohen Prellungen, Muskelzer-rungen oder sogar Knochenbrüche.

3. Nordic Blading

"Inline Skaten mit Stöcken, das ist Nordic Blading", sagt der Sportmediziner, "es ist schneller und fordernder als das geruh-same Nordic Walking und erfordert eine gewisse Grundfitness sowie ausgeprägte koordinative Fähigkeiten". Das Verletzungs-risiko ist ähnlich wie beim Skaten: "Handschuhe, Gelenkscho-ner und Helm sind wichtig, sonst ziehen sich Stürzende Verlet-zungen wie Schürfwunden, Prellungen oder Knochenbrüche zu." Zudem sollten die Stöcke aus Kohlefaser sein, um die Be-wegungen auf dem Asphalt gelenkschonend abzudämpfen.

4. Windsurfen

Für einige Jahre etwas in Vergessenheit geraten, erlebt das klassische Windsurfen gerade eine Renaissance. "Windsur-fen ist im Gegensatz zu Sportarten wie Wakeboarding oder Kitesurfing auch für Sportler jenseits der 50 problemlos erlern-bar", so Dr. Hensler. Voraussetzung: ein guter Gleichgewichts-sinn und Dehnübungen vor Sportbeginn, um den Körper auf die Bewegungen einzustellen. "Und falls es doch einmal zum Sturz kommt, ist das nicht weiter tragisch, Schwimmen gehört zu den gesündesten Formen der Fortbewegung", ergänzt der Sportmediziner augenzwinkernd.

5. Beach Volleyball

Spätestens seit die Teamsportart olympische Disziplin wurde, hat sich Beachvolleyball ganz nach oben auf der Beliebtheits-skala katapultiert. "Beach Volleyball ist ideal für jüngere und ältere Menschen", so Dr. Hensler. "Das Verletzungsrisiko ist ge-ring, und als Mannschaftssportart steht das gemeinsame Er-lebnis im Vordergrund." Ein wichtiger Tipp, den auch die Profis beherzigen: "Bei Sonne mit Kopfbedeckung spielen und auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten." Sonst besteht die Gefahr eines Hitzschlags, der sich durch Schwindel, Übelkeit und Kopfschmerzen bemerkbar macht. "Betroffene sollten schnellstmöglich einen schattigen Platz aufsuchen und den Körper beispielsweise durch Eis oder kalte Bäder abkühlen."

Sommer, Sonne, Knochenbruch: Die Top 5 Trendsportarten 2010

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Foto: Rosel Eckstein - pixelio.de

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Historie des Badewesens in Deutschland

Abgesehen von den römischen Wurzeln und den „Badehäusern“ des Mittelalters reichen die Ursprünge der öffentlichen Bäder in Deutschland, wie wir sie heute kennen, etwa bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück. Die ersten Bä-derbauten zur Körperertüchtigung und Förderung der „Volksgesundheit“ ent-standen damals in deutschen Großstäd-ten wie Berlin, Hamburg und München. Bis etwa 1900 entwickelte sich dann in der Gründerzeit mit dem Volksbad ein neuer Typus von Badeanstalt. Erstmals gab es u.a. Becken für das Schwimmen im heutigen Sinn; allerdings waren damals die Geschlechter und die gesellschaft-lichen Schichten säuberlich getrennt: kleine Wasserflächen für die Damen,

große Schwimmhallen für die Herren, und eine „Volksschwimmhalle“ mit ein-fachster Ausstattung für den Massenbe-trieb. Die Anfänge des 20. Jahrhunderts sahen zunächst eine neue, kurze Ära der sogenannten „Jugendstil“-Bäder mit der typischen pflanzenhaft-ornamentalen Gestaltung. Eines der bekanntesten Bä-der dieser Art ist das Müller’sche Volks-bad in München, das noch heute in Be-trieb ist und im Rahmen der diesjährigen Pressefahrt besichtigt wird. In den 20er Jahren – im 1. Weltkrieg war der Bäder-bau nahezu zum Erliegen gekommen – wurden dann mit den sogenannten „Zweckbadeanstalten“ einfache Bäder geschaffen, die sich auch kleinere Städte und Gemeinden leisten konnten. Diese neue Art von „Volksbädern“, die ihren Schwerpunkt auf das Schwimmen und

Schwimmenlernen legten, waren durch niedrige Preise und angemessene Öff-nungszeiten erstmals tatsächlich jedem zugänglich.

Im 2. Weltkrieg wurden über 60 % der Bä-derbauten Deutschlands ganz oder teil-weise zerstört. Nach dem Krieg begann man zunächst mit dem Wiederaufbau der zerstörten Bäder. Erst Ende der 50er Jahre lag der Schwerpunkt dann wieder beim Neubau von Bädern; es entstanden nüchterne Bauten unter Einbeziehung technischer Neuerungen. Der „Goldene Plan“ der Deutschen Olympischen Gesell-schaft (DOG) von 1960 löste schließlich den bekannten Boom im deutschen Bä-derbau aus, der erst Mitte der 70er Jahre endete. Dies war die Zeit der sportorien-tierten Standardbäder. Zum Ende dieser

Öffentliche Bäder sind unverzichtbarEin Beitrag zur Interbad 2010Von Dr. Christian OchsenbauerGeschäftsführer Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., Essen

Foto: Heiko Reckert

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Phase änderte sich mit dem wachsenden Wohlstand auch das Freizeitverhalten der Bevölkerung: Mehr Spaß im Bad, also der „Urlaub um die Ecke“ war gefragt – eine Entwicklung, dem die existierenden Sportbäder nicht mehr gerecht wurden. Städte und Gemeinden sowie erstmals auch private Betreiber reagierten darauf mit dem Bau sogenannter „Spaßbäder“ – Bäder mit Bademöglichkeiten, die allein dem Freizeitbedürfnis dienten – und mit Freizeitbädern, die zwar stärker freizeit-orientierte Anlagen und Einrichtungen aufwiesen, dabei aber nach wie vor das wichtige Schul- und Vereinsschwimmen ermöglichten.

Die vorläufig letzte Entwicklungsstufe für die öffentlichen Bäder kam mit dem all-gemeinen gesellschaftlichen Wellness- und Gesundheitstrend. In den öffentli-chen Bädern spiegeln sich Wellness und Gesundheit vor allem in der enormen Nachfrage nach „Aquafitness-Kursen“ und „Wohlfühlangeboten“ wider. Dies zieht bei Modernisierungen und Neu-bauten auch entsprechende Raum- und Wasserflächenangebote wie aufwendig gestaltete Saunalandschaften, Behand-lungsräume und spezielle Kursbecken nach sich.

Öffentliche Bäder sind unverzichtbar!

Es gibt nach vorliegenden Erhebungen

in Deutschland rund 6700 öffentliche Bä-der, davon ca. 3500 Hallen- und ca. 3200 Freibäder. Ca. 400 der Hallenbäder kön-nen als Freizeitbäder bzw. Spaßbäder eingeordnet werden. Deutschland dürf-te mit diesen Zahlen im europäischen Vergleich eine Spitzenposition einneh-men. Die Beliebtheit der Bäder ist unge-brochen groß, und Schwimmen ist nach wie vor eine der beliebtesten Sportarten in Deutschland. Nach jahrelangen Er-hebungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. besucht jeder Einwohner statistisch ca. 4 x jährlich ein kommunales Frei- und/oder Hallenbad. Nicht von der Statistik erfasst sind hier-bei die Kur-, Heil-, Sauna-, Schul-, Hotel- und die sonstigen privatwirtschaftlich organisierten Freizeitbäder. Daher kann von mindestens 400 Mio. Besuchern jährlich ausgegangen werden.

Öffentliche Schwimmbäder sind heute in Deutschland wesentlicher Bestandteil des Sport-, Freizeit- und Gesundheits-angebotes der Städte und Gemeinden. Hauptsächlich in öffentlichen Schwimm-bädern erlernt jede nachwachsende Ge-neration die Sport- und Überlebenstech-niken des Schwimmens. Schwimmbäder werden von privaten Besuchern aller Altersgruppen und aller sozialen Schich-ten mit oder ohne Behinderung genau-so wie von Schulen, Schwimmvereinen und Lebensrettungsorganisationen ge-nutzt. Neben dem klassischen individu-

ellen „Bahnenschwimmen“ finden dort Schwimmenlernen, Gesundheitssport, Prävention und Rehabilitation, sport-orientiertes Schwimmen, Tauchsport, Kind-Eltern-Schwimmen, Senioren-schwimmen und Rettungsschwim-merausbildung statt. Das Schwimmbad bietet dem Besucher dabei verschie-denste Erlebniswerte. Er kann dort sei-nem Kommunikationsbedürfnis nach-kommen, den eigenen Körper in der Situation sportlicher Leistung erleben, aber auch Entspannung, Wohlbefinden und Lebensfreude genießen. Von wach-sender Bedeutung ist vor allem der Ge-sundheitssport. Bäder leisten eine be-sonders wichtige gesundheitspolitische Gemeinwohlaufgabe, weil im Bad beson-ders gut den bedenklichen Tendenzen von Übergewicht und anderen, auf Be-wegungsmangel beruhenden Krank-heiten bei Kindern und Jugendlichen entgegengewirkt werden kann. Auch der Trend zur zurückgehende Schwimm-fähigkeit der nachwachsenden Generati-on kann nur umgekehrt werden, wenn es funktionierende Bäderlandschaften gibt.

Finanz- und Wirtschaftskrise setzt auch die öffentlichen Bäder in Deutschland „unter Druck“Dennoch sind heute die öffentlichen Bäder – wie generell die Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge - in Deutschland mehr als jemals zuvor

Foto: Heiko Reckert

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M A G A Z I N„unter Druck“. In einigen Städten und Gemeinden gibt es Diskussionen, Ange-bote zu reduzieren. Diesen gilt es entge-genzutreten, da funktionierende Bäder-landschaften unverzichtbar sind.

Hauptgrund für die Probleme sind die maroden Kommunalfinanzen. Die deut-schen Städte und Gemeinden stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Sie erwarten einen Fehlbetrag von zwölf Milliarden Euro – jährlich. Dass die Kom-munen in Deutschland in einer so ka-tastrophalen Finanzlage stecken, hat verschiedene Ursachen. Zum einen sind durch die Krise Einnahmen vor allem aus der Gewerbesteuer weggebrochen, zum anderen sinken die Erträge aus der Ein-kommensteuer, und schließlich haben die Kommunen höhere Sozialausgaben.

Es ist aber nicht zu leugnen, dass die Probleme auch zum Teil „hausgemacht“ sind. Die zitierten Bäder aus der Zeit des „goldenen Plans“, d. h. der 60er und 70er Jahre, bilden auch heute noch einen Großteil des Bäderbestandes, weisen einen nicht selten verschleppten Sanie-rungsbedarf auf und/ oder entsprechen nicht den heutigen, aktuellen Anforde-rungen der Nutzer. Hohe Betriebskosten aufgrund nicht zeitgemäßer Technik und sinkende bzw. zu niedriger Besucher-zahlen wegen zu geringer Attraktivität führen in der Folge gerade bei diesen Be-trieben zu hohen Zuschüssen. Die immer höheren und sich immer schneller än-dernden Anforderungen der Badegäste und die zunehmende Konkurrenz nicht nur der Bäder untereinander, sondern auch der Freizeitindustrie insgesamt tun ein Übriges.

Gesundheitstrend als wichtigste Chance für die öffentlichen BäderDeutschland braucht gerade in Zeiten wirtschaftlicher Anspannung und sozio-kultureller Herausforderungen besonde-re Impulse für den sinnvollen Erhalt und die Weiterentwicklung des Angebotes an öffentlichen Bädern. Die größte Chan-ce für die Bäder liegt dabei im Trend zu einem auf dem Gedanken der Eigenver-antwortung basierenden, erweiterten Gesundheitsbewusstsein der Menschen und damit der Badegäste. Hier liegt ein wichtiger Schlüssel für ein positives Zu-kunftsszenario für die öffentlichen Bä-der. Diese haben die einmalige Chance, sich verstärkt als „gesundheitsorientierte Lernorte der Wissensgesellschaft“ zu eta-blieren und damit trotz der großen Kon-Foto: Heiko Reckert

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kurrenz im Freizeitsektor auch weiterhin im deutschen Markt erfolgreich zu arbei-ten. So verstandene öffentliche Bäder werden auch in Zukunft unverzichtbare Elemente der kommunalen Daseinsvor-sorge sein können.

RahmenprogrammDie Deutsche Gesellschaft für das Bade-wesen e. V. organisiert als Messe – Inha-berin, Verband der Betreiber, Planer und Firmen des Badewesens sowie Dachver-band der Verbände im Umfeld des Bade-wesens in Deutschland das Rahmenpro-gramm der interbad 2010 in Stuttgart.

Sie gestaltet das Programm in enger Ab-stimmung mit Mitglieds- und Partnerver-bänden wie Deutscher Sauna – Bund e. V., VDB – Physiotherapieverband e. V., Bun-desverband Deutscher Schwimmmeister e. V., European Waterpark Association, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft e. V., Deutscher Schwimm-Verband e. V., Internationale Akademie für Bäder-, Sport- und Freizeitbauten e. V. und ande-ren Partnern aus dem Bereich des Bade-wesens.

62. Kongress für das Badewesen

Im Mittelpunkt des Rahmenprogrammes steht der „Kongress für das Badewesen“. Es ist der 62. Kongress seit 1948 und wird am Mittwoch, dem 13. Oktober, um 9.15 Uhr, zusammen mit der interbad offizi-ell eröffnet. Geplant zu Eröffnung ist ein Festvortrag zum Thema „Daseinsvorsor-ge und Finanzkrise der Kommunen“. Von Mittwochnachmittag bis zum Samstag erwarten dann die Besucher interes-sante und hochaktuelle Fachtagungen zu den Themenbereichen „Öffentliche Bäder“, „Sauna“, „Physiotherapie“, und „Schwimmbadpersonal“, ergänzt um zahlreiche Sonderveranstaltungen.

Zur „Fachtagung Öffentliche Bäder“ mit den Themenkreisen „Bäderbau“, „Bäder-betrieb“ und „Bädertechnik“ sind u. a. Beiträge zu Bäderkonzepten für die Krise, zum Risikomanagement sowie zu inno-vativen Entwicklungen in Bäderbau und Bädertechnik vorgesehen. Der Deutsche Sauna – Bund e. V. behandelt im Rah-men des Saunakongresses aktuelle stra-tegische und betriebliche Themen wie die Einordnung des Saunabades in den Bereich der Wellness – Dienstleistungen. Ein besonderes Highlight werden die Erkenntnisse zur Entwicklung des Sau-

namarktes auf Basis der neuesten Bevöl-kerungsumfragen des Deutschen Sauna – Bundes e. V. bilden. Die Physiothera-peuten werden u. a. die aktuelle Diskus-sion im Zusammenhang mit Umbau un-seres Gesundheitssystems aufgreifen.

Eine wichtige Sonderveranstaltung des Kongresses ist das Kolloquium „Wege zur energetischen Optimierung der Bäder“. Es werden erstmals empirische Zahlen der Deutschen Gesellschaft für das Ba-dewesen e. V. zu Energieverbräuchen für Badewassererwärmung, Duschwasser, Raumlufterwärmung und–entfeuchtung dargestellt. Daneben gibt es konkrete Informationen zu Energieoptimierungs-möglichkeiten in den Bereichen „Hülle“, „Wasser“, „Luft“ und „Betrieb“. Konzepte wie das Bad nach „Passivhausstandard“ werden kritisch hinterfragt. Weitere Son-derveranstaltungen sind der „Tag des Schwimmbadbauers“ sowie der „Tag des Installateurs“ mit dem Thema: „Private Spa - aktuelle Entwicklungen, Trends und Umweltbedingungen“.

Auftaktveranstaltung zur Bundesweiten Initiative „AktionsbündnisProBad“Das „Aktionsbündnis ProBad“ ist ein Bündnis der folgenden Verbände:• DeutscherSchwimm-Verbande.V. (Federführung)• Deutsche Lebensrettungsge-sellschaft e. V.• Deutsche Gesellschaft für dasBadewesen e. V. • Bundesverband DeutscherSchwimmmeister e. V.• InternationaleAkademiefürBä-der-, Sport- und Freizeitbauten e. V.Die Bündnispartner wollen gemeinsam und mit den hinter ihnen stehenden Mit-gliedern und Mitgliedsorganisationen die Erhaltung und Weiterentwicklung der öffentlichen Bäder fördern und Bei-träge leisten, um die öffentlichen Bäder auch wirtschaftlich zu stärken und die dazu nötigen Strukturen und Prozesse zu fördern. Sie fordern auch und nicht zu-letzt den nötigen politischen Willen auf allen Ebenen - Bund, Länder und Kom-munen - ein, in Hallen- und Freibäder als wesentliche Freizeit- und Gesundheits-einrichtungen für die gesamte Bevölke-rung zu investieren, um diese neu- und auszubauen, zu sanieren und zu unter-halten.

Die Auftaktveranstaltung ist für den Mittwoch, 13. Oktober 2010, eingeplant.

Premiere für den „Public Value Award für

das öffentliche Bad“Die Deutsche Gesellschaft für das Bade-wesen e. V. schreibt erstmalig in diesem Jahr einen „Public Value Award für das öffentliche Bad“ aus. Der Wettbewerb soll helfen, das öffentliche Bad weg vom Image der „betriebswirtschaftlichen Be-lastung“ und hin zum Image des „Wert-schöpfers“ zu bringen. Der Wettbewerb will dazu öffentliche Hallen- und Frei-zeitbäder bzw. die entsprechenden Badverantwortlichen auszeichnen, die nachweislich für eine möglichst breite „gesellschaftliche Wertschöpfung“ des Bades sorgen. „Aktivsein für die ganze Gesellschaft“ lautet der Untertitel des Preises, der herausragende Leistungen in den Bereichen „Gesundheit“, „Ge-nuss“, „Gemeinschaft“ und „Effizienz“ würdigt. Eine unabhängige Jury mit namhaften Persönlichkeiten aus allen angesprochenen Sparten wird sich mit den Einreichungen fachgerecht ausein-andersetzen: Den Vorsitz führt Dr. Jörg Metelmann, Zentrum für Führung und Werte in der Gesellschaft, Universität St. Gallen. Die Gewinner werden nach Stuttgart eingeladen und werden dort ihr Konzept vor Fachpublikum erläutern. Darüber hinaus wird es eine Ausstellung, eine Publikation und weitere öffentlich-keitswirksame Maßnahmen geben.

„Spa Market Conference“ und Sonder-schauenEin weiteres Highlight des Rahmenpro-grammes ist die mittlerweile sehr gut etablierte „Spa Market Conference“. Da-rüber hinaus wird es Sonderschauen ge-ben: „Poolar Light“ (European Waterpark Association), „Schwimmbad des 21. Jahr-hunderts“, „Spa Area“ und „Sonderschau Focus Hotel“.

Insgesamt wird das Rahmenprogramm umfassende und wegweisende Perspek-tiven für das Bäderwesen aufzeigen und vielfältige Anregungen für die Besucher bieten können, eine eigene Position zur Bewältigung der Herausforderungen der Zukunft zu entwickeln und durch geeig-nete Konzepte und Lösungen in die Pra-xis umzusetzen.

Fotos: Heiko Reckert

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Der NotrufBundesweit gilt die Notruf-Telefonnum-mer 112. Die bundesweite Notrufnum-mer 112 ist auch in zahlreichen anderen Ländern die Nummer zum Erreichen der Rettungsleitstelle. Der sogenannte Euro-notruf ist die kostenlose, EU-weite Not-rufnummer 112. Sie gilt in allen Ländern der EU sowie auf Island, in Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Als letzter EU-Staat hat Bulgarien die landesweite Einführung des Euronotrufs am 30. Sep-tember 2008 abgeschlossen.Unter dieser Rufnummer ist eine Leitstel-le zu erreichen, die je nach Notfall die zuständigen Organisationen wie Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr alar-miert. Die Leitstellen sollen in der Lage sein, Notrufe in verschiedenen Sprachen bearbeiten zu können.Neben einer Meldung per Telefon oder Mobil-Telefon stehen weitere Melde-möglichkeiten zur Verfügung: • öffentliche Telefone• Notrufsäulen• Steiger Notrufsäulen• Betriebsfunkt oder BOS der Ret-

tungsorganisationen (sofern der Ein-satz im Rahmen eines Wachdienstes erfolgt)

Die Notrufmeldung muss zwingend fol-gendes enthalten:• Wo – ist der Unfall geschehen?• Was – ist geschehen?• Wie viele – Verletzte (betroffene Per-

sonen) gibt es? • Welche – Verletzungen liegen vor?• Warten – auf mögliche Rückfragen

der Rettungsleitstelle

Dabei muss der Ersthelfer nicht zwangs-läufig auch den Notruf absetzten. Er sollte sogar, wenn möglich, beim Pati-enten bleiben und einen anderen mit dem Notruf beauftragen. In vielen Fällen wird der Notruf aber auch direkt per Mo-biltelefon abgesetzt. Unter Umständen kann dabei die Rettungsleitstelle sogar

Hilfestellung bei der Betreuung des Not-fallpatienten geben. Bei der Meldung per Mobiltelefon ist auf jeden Fall zu beach-ten, dass man bei der Angabe des Un-fallortes auch die jeweilige Stadt nennt, denn es ist nicht immer klar, bei welcher Rettungsleitstelle der Notruf aufläuft. Da unter Umständen auch bei einer Mel-dung aus dem Festnetz der Notruf nicht in der Stadt aus der gemeldet wird auf-läuft, sollte jedoch auch hierbei aus Si-cherheitsgründen die Stadt mitgenannt werden.

Grundsätzliches Verhalten Bei jeder Hilfeleistung gilt es, einige grundlegende Dinge zu beachten. Zu-nächst einmal ist jeder zur Hilfe verpflich-tet, dem dies zuzumuten ist und der da-bei nicht mit anderen Pflichten kollidiert. Festgelegt ist diese Pflicht zur Hilfelei-stung im § 323c des Strafgesetzbuches. Dort heißt es: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumu-ten, insbesondere ohne erhebliche eige-ne Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“Insbesondere die Frage nach der eige-nen Risikobereitschaft, also dem Grad der eigenen Gefährdung, die man gewillt ist einzugehen, ist natürlich von Helfer zu Helfer verschieden. Für alle Hilfelei-stungen gilt jedoch, dass das oberste Ziel sein muss, die eigene Gefährdung so weit wie möglich zu reduzieren. Man kann sich beim Auffinden eines Notfall-patienten in der Regel nach einem Drei- Punkte-Plan richten.

1. ErkennenZunächst einmal gilt es zu erkennen, was geschehen ist. Ist eine Person verletzt, ist vielleicht etwas auf sie gefallen, hat sie sich verbrannt oder liegt vielleicht eine

Vergiftung vor. Meistens gibt ein kurzer Blick auf die Lage und Situation, in der ein Notfallpatient aufgefunden worden ist, schon Antwort auf diese Frage.

2. BeurteilenAusgehend von der Analyse was gesche-hen ist, gilt es nun, herauszufinden wel-che Arten von Verletzungen der Verun-fallte hat und welche Gefahr daraus und aus den anderen Rahmenbedingungen droht. Stellen Sie sich vor, Sie wären gerade auf dem Weg ins Rathaus, um dort eine dienstliche Angelegenheit zu klären. Die brüchige Fassade des Rathauses wird zurzeit renoviert. Als Sie an den Haupt-eingang kommen sehen Sie am Fuße des Gerüstes einen Bauarbeiter liegen. Sein verdrehtes Bein lässt Sie vermuten, dass er sich beim Sturz vom Gerüst eine Fraktur zugezogen hat. Was tun Sie? Na-türlich könnten Sie, würden Sie handeln, wie es leider sehr viele Ersthelfer tun, ein-fach zu dem Verunfallten hin laufen und mit den weiteren Maßnahmen am Pati-enten beginnen. In den meisten Fällen wird diese Vorgehensweise auch so gut gehen, denn wahrscheinlich ist der Bau-arbeiter aus Unachtsamkeit vom Gerüst gefallen oder vielleicht auch, weil er am Abend zuvor zu tief ins Glas geblickt hat. Es könnte aber auch sein, dass er vom Gerüst gefallen ist, weil dieses defekt war. Vielleicht haben sich einige Teile des Gerüstes gelöst, vielleicht ist das ganze Gerüst sogar einsturzgefährdet. Im letz-ten Fall könnte es passieren, dass Sie, während Sie sich um den Verunfallten kümmern, vom herunterstürzenden Ge-rüst erschlagen werden. Auch wenn dieses Beispiel auf den er-sten Blick an den Haaren herbeigezogen ist, kommt Ähnliches doch immer wieder vor. Wie oft liest man von Menschen, die in einem fließenden Gewässer ertrun-ken sind während sie versuchten, ihren Hund, der im tierischen Übermut dort hineingesprungen war, zu retten. Nicht

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Alles, was man über das Auffinden eines Notfallpatienten und den Notruf wissen sollte3 - 2 0 1 0

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selten überlebt der Hund dann den schwimmerischen Ausflug, während das Herrchen ertrinkt.

Beide Beispiele sind jeweils ein typischer Fall für das Unterschätzen der eigenen Gefährdung bei einer Rettung. Zwar haben beide Retter die Gefahr für den Verunfallten erkannt. Natürlich könnte der Arbeiter durch die Fraktur so starken Blutverlust erleiden, dass er stirbt, und natürlich könnte der Hund im fließenden Gewässer forttreiben und ertrinken, doch in beiden Fällen wurden die eige-nen Risiken, die Gefahr für die eigene Ge-sundheit unterschätzt.Nach dem Erkennen, was geschehen ist, steht darum auf jeden Fall immer die Beurteilung, welche Gefahren für mich als Ersthelfer und für den Verunfallten drohen. Erst wenn Sie die bedeutenden Gefahren für sich ausgeschlossen haben, sollten Sie sich mit den Gefahren für den Patienten beschäftigen.

3. HandelnDer dritte Punkt nach dem Erkennen, was geschehen ist und der Beurteilung der Gefahren ist dann das Handeln, das heißt, der zweckmäßigen Einleitung all der Dinge, die für eine Rettung des Not-fallpatienten wichtig sind. Bei zu großer

eigener Gefährdung könnte ein Notruf die einzige Maßnahme sein, die von uns einzuleiten ist. In den meisten Fällen wird der Helfer jedoch außer dem Not-ruf noch weitere Maßnahmen einleiten müssen, um eine optimale Behandlung des Notfallpatienten zu gewährleisten. Wir werden uns in den weiteren Folgen dieser Serie mit diesen Maßnahmen ge-nauer beschäftigen.

Auffinden des NotfallpatientenNachdem wir uns im letzten Abschnitt mit dem allgemeinen Verhalten beim Auffinden eines Notfallpatienten be-schäftigt haben, wollen wir nun etwas genauer darauf schauen, in welcher Reihenfolge welche Maßnahme am Pa-tienten durchzuführen ist. Dabei wird die Reihenfolge der Aktionen beim Auf-finden eines Notfallpatienten in zahl-reichen Prüfungen immer wieder ab-gefragt. Doch leider ist es auch so, dass sich die Abläufe, je nachdem, in welchem Kurs man sich befindet, durchaus vonei-nander unterscheiden. Grundsätzlich sollte es jedoch nur zwei verschiedene Abläufe beim Auffinden eines Notfallpatienten geben. Dabei wird nach der Qualifikation des Erst-

helfers unterschieden. Ersthelfer ohne weitere Ausbildung und ohne weiteres Gerät gehen nach der Reihenfolge des Basic-Life-Supports (BLS) vor. Ab der Sa-nitätsausbildung A (Sanitätshelfer) wird die Reihenfolge das Advanced-Life-Sup-port (ALS) gelehrt.

Fachangestellte für Bäderbetriebe, ge-nauso wie geprüfte Meister für Bäder-betriebe folgen in ihrer praktischen Prüfung einer Reihenfolge, die zwischen BLS und ALS liegt. Wir werden uns hier mit jedem der drei Abläufe beschäftigen und die einzelnen Punkte erläutern. Ei-nen schnellen Überblick über BLS und ALS bieten unsere Schaubilder auf den Seiten 28 und 29

Feststellen der BewusstseinslageZu Beginn eines jeden Kontaktes zum Patienten steht das Feststellen seiner Bewusstseinslage. Hierbei gehen wir zunächst einmal davon aus, dass Sie zu einem eindeutigen Ergebnis kommen. Entweder das Bewusstsein ist vorhanden oder es ist nicht vorhanden. In der Reali-tät kommen oft noch diverse Zwischen-stufen vor. Im einfachsten Fall ist der Patient bei Be-wusstsein, das heißt, er ist ansprechbar. Als Helfer hat man dann bereits einen

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Foto: Heiko Reckert

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klaren Vorteil. Man kann den Verun-fallten nach möglichen Schmerzen und nach dem Unfallhergang fragen. So ist es in vielen Fällen relativ genau möglich, die Verletzungen des Notfallpatienten festzustellen. Wir werden uns noch aus-führlich mit dem so genannten Body-check auseinandersetzen. Ab der Sani-tätsausbildung A, also den sogenannten Sanitätshelfer, ermöglicht uns diese Kontrolle sehr gezielt, bestimmte Verlet-zungen herauszufinden. Ist der Patient bei Bewusstsein und hat er uns etwas zum Unfallhergang und zu seinen Verlet-zungen beziehungsweise zu möglichen Schmerzen gesagt, können wir Maßnah-men nach Notwendigkeit einleiten. Dies kann zum Beispiel eine Schockbekämp-fung oder das Stillen bedrohlicher Blu-tungen sein. Auf jeden Fall gilt es, einen Notruf abzusetzen.

Nicht ansprechbarIn vielen Fällen wird der Patient hinge-gen nicht mehr ansprechbar sein. Ab hier unterscheidet sich der Ablauf des BLS und des ALS. Im Rahmen des BLS ruft der Ersthelfer nun zunächst laut um Hilfe. Was auf den ersten Blick reichlich peinlich wirkt, insbesondere wenn man es in der Ersten-Hilfe-Ausbildung in einer größeren Gruppe übt, hat bei weiterer Betrachtung jedoch durchaus Sinn. Es geht beim Ruf um Hilfe nicht darum, die eigene Unzulänglichkeit herauszustel-len, sondern es geht vielmehr darum, Öffentlichkeit zu schaffen. Abhängig davon, wo es zum Unfall gekommen ist, sind natürlich sowieso reichlich Schaulu-stige vor Ort, die man dann in die Erste Hilfe einbauen kann. Möglicherweise ist man aber auch an einem abgelegenen Ort, an dem nicht sofort für jeden of-fensichtlich ist, dass es zu einem Notfall gekommen ist. Nehmen wir das Beispiel eines Hallenbades, so kann das laute Ru-fen um Hilfe zum Beispiel die zweite Auf-sichtsperson herbeiholen, die nun ihrer-seits weitere Aktionen vornehmen kann, wie zum Beispiel das Heranschaffen der weiteren Ersten-Hilfe-Ausstattung (AED, Spineboard, Stifneck usw.).Die Reihenfolge beim Auffinden des Not-fallpatienten nach dem ALS überspringt diesem Punkt. Hier wird davon ausge-gangen, dass der professionelle Ersthel-fer die nötigen Materialien bei sich trägt.

AtemkontrolleAls nächstes folgt in beiden Ablaufva-rianten die Atemkontrolle. Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Es liegt eine nor-

male Atmung vor oder die Atmung ist unzureichend. Im Falle, dass eine norma-le Atmung vorliegt, der Patient jedoch gleichzeitig bewusstlos ist, wird er in die (stabile) Seitenlage gelegt.

Im Prinzip kann man sagen, dass bei al-len Notfällen, bei denen der Patient be-wusstlos ist, jedoch normal atmet, die Seitenlage angewandt wird. Dies soll sicherstellen, dass die Atemwege des Patienten auch bei Bewusstlosigkeit frei bleiben. Im bewusstlosen Zustand kann es dazu kommen, dass die Muskulatur erschlafft. Dies führt zu einem zurück sinken des Zungengrundes, denn die Zunge ist nichts anderes, als ein Muskel. Der zurück gesunkene Zungengrund kann dann die Atemwege soweit verle-gen, dass die Sauerstoffversorgung für den Notfall Patient nicht mehr ausreicht, und dieser an seiner eigenen Zunge er-stickt. Um dies zu vermeiden, bringen wir den Patienten in die Seitenlage und überstrecken den Hals etwas, um da-durch den Querschnitt der Atemwege zu vergrößern. Da die stabile Seitenlage bei einem bewusstlosen Patienten eine lebensrettende Sofortmaßnahme ist, die keinen Aufschub duldet, wird sie umge-hend durchgeführt. Erst danach setzt Ersthelfer den Notruf ab. Anschließend können wir als Ersthel-fer weitere Maßnahmen nach Notwen-digkeit durchführen. Hier sind wieder Blutstillung oder das Ruhigstellen von

Brüchen zu nennen. Damit ist die Be-handlung des Patienten jedoch noch nicht vorbei. Ein sehr wichtiger Punkt, der immer wieder von Ersthelfern außer acht gelassen wird ist, dass die Kontrolle der Vitalfunktionen nicht nur einmalig im Ablaufschema erfolgt, sondern dass die Kontrolle von Atmung und Kreislauf auch zu den weiteren Maßnahmen nach Notwendigkeit gehören und somit in regelmäßigen Abständen zu wiederho-len sind. Ein Patient, der beim Auffinden noch atmet, muss dies 5 min später nicht auch noch tun.

Lebenszeichen prüfen / NotrufStellen wir bei der Atemkontrolle jedoch fest, dass keine normale Atmung vorhan-den ist, so wird der Laienhelfer sofort ei-nen Notruf ab. Dann beginnt er mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) und zwar mit 30 Herzmassagen und zwei Beatmung. Sollte ein automatisierter Externer Defibrillator (AED) vorhanden sein, so wird weiter nach den Anwei-sungen des Gerätes gearbeitet. Im Rahmen des ALS wird bevor wir ei-nen Notruf absetzen zunächst noch eine Pulskontrolle durchgeführt. Für den Lai-enhelfer gehört die Pulskontrolle inzwi-schen nicht mehr zum Schema beim Auf-finden eines Notfallpatienten. Dies hat den einfachen Grund, dass es deutlich einfacher ist, festzustellen ob jemand atmet oder nicht als einen Pulsschlag zu

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Foto: Heiko Reckert

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finden. Untersuchungen haben gezeigt, dass selbst erfahrene Notärzte nicht im-mer in der Lage waren, einen Puls zu-verlässig zu erfassen. Insbesondere bei Schocksituationen, in denen der Patient einen schnellen aber sehr flachen Plus hat oder bei Verletzungen, die mit einer Unterkühlung zweiten Grades einher-gehen, bei der der Puls möglicherweise

stark verlangsamt ist, lässt sich ein Puls Schlag nicht sicher ermitteln. Wenn dies schon dem Profihelfer unter besonderen Bedingungen unmöglich ist, so ist anzu-nehmen, dass der Laienhelfer hier noch deutlich größere Probleme hat. Da man davon ausgeht, dass bei nicht vorhan-dener Atmung innerhalb kürzester Zeit durch die Sauerstoffunterversorgung

auch die Herztätigkeit ausgesetzt, wird angenommen, dass nicht vorhandener Atmung für einen Ersthelfer auch immer auf einen nicht vorhandenen Pulsschlag schließen lässt. Der Verzicht auf die Puls-kontrolle hat darüber hinaus den Vorteil, dass lebenswichtige Zeit, die vielleicht mit der Pulskontrolle verschwendet wird gespart werden kann. Ab der Sanitäts

Feststellen des Bewusstseins

ansprechbarnicht ansprechbar

Atemkontrolle

Seitenlage

keine normale Atmungnormale Atmung

Lebenszeichen / Puls prüfen

Notruf veranlassen

Maßnahmen nach Notwendigkeit

Kontrolle der Vitalfunktionen

HLW 30:2Wenn AED vorhanden weiter nach AnweisungO2 Beatmung

Maßnahmen nach Notwendigkeit z.B. Blutstillung, Schockbekämp-fung, Notruf veranlassen

Auffinden eines Notfallpatienten nach den Guidelines 2005 (ALS)

Vorhanden Nicht vorhanden

AtemspendeWenn O2 vorhanden Beatmung mit O2

Notruf veranlassen

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Ausbildung A wird die Pulskontrolle je-doch wieder geleert. Egal ob der Puls vorhanden ist oder nicht, wird danach umgehend der Notruf abgesetzt.

Herzmassage und BeatmungIst der Puls vorhanden, muss der Ersthel-

fer nur eine normale Atemspende durch-führen. Ist der Puls nicht vorhanden, wird die Herz Lungen Wiederbelebung im Rhythmus 30 zu 2 durchgeführt. Auch hier gilt: ist ein AED Gerät vorhanden, wird nach den Anweisungen des Ge-rätes weitergemacht. Der Sanitäter setzt,

sofern vorhanden bei der Herz Lungen Wiederbelebung auch medizinischen Sauerstoff ein.

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ots - Sie sind am Strand und wollen wissen, was die gelbe Flagge am DLRG Wachturm bedeutet oder ihre Kinder noch einmal an die wichtigsten Bade-regeln erinnern? Alles kein Problem: Denn jetzt können Sie diese und ande-re Informationen rund um die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft jederzeit auf ihrem iPhone oder dem iPod Touch abrufen.

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesell-schaft (DLRG) stellt seit kurzem zwei kostenfreie Minianwendungen, soge-nannte Apps für das erfolgreiche Apple Smartphone zur Verfügung. Die App "DLRG Baderegeln" enthält die wichtigen Bade- und Eisregeln als kleine Bilderserie kindgerechter Motive zum Durchblät-tern. Die Navigation ist einfach gehal-ten, alle Bade- und Eisregeln lassen sich von der Übersichtsseite direkt oder nach einem Start an beliebiger Stelle auch nacheinander vorwärts oder rückwärts durchblättern. Außerdem verfügt die App über einen "Übungsmodus". Wich-tig für den Einsatz im Freibad, am Strand oder im Ausland: Die gesamten Inhalte werden bei der Installation auf das iPho-ne übertragen, eine Telefon- oder Daten-

„App“solutes Badevergnügen DLRG stellt Wassersicherheitstipps für das iPhone vor

verbindung mit ggf. hohen Roamingko-sten muss nicht aufgebaut werden.

Dies gilt in Teilen auch für die Anwen-dung "DLRG Info". Diese App enthält zum einen den Bereich "Sicherheitszeichen". Hier ist alles hinterlegt, was Badegäste über das neue weltweit normierte Si-cherheitssystem am Strand wissen müs-sen. Erläutert werden u. a. die Bedeutung der Flaggensymbole, die Bedeutung der Verbots- und Warnzeichen, die an deut-schen Stränden zu finden sind, aber auch die zusätzlich im internationalen System (ISO-Standard) verwendeten Symbole wie "Achtung Haie", die an deutschen Gewässern nicht benötigt werden.Auch diese Zeichen und Erläuterungen werden bei der Installation auf das iPho-ne geladen und können ohne aktive Ver-bindung genutzt werden. Erst bei der Nutzung des integrierten "DLRG Radars" wird eine Datenverbindung zum DLRG Server aufgebaut. Mit Hilfe des Radars kann der Nutzer über Google Maps DLRG Gliederungen in der Nähe seines derzei-tigen Standortes finden. Natürlich lässt sich die Karte auch iPhone üblich navi-gieren, schieben und zoomen, so dass ausgehend von der eigenen Position

DLRG Vereine in ganz Deutschland zu fin-den sind. Beide Minianwendungen wur-den von DLRG-Mitglied Christoph Wil-helms in ca. 50 Stunden ehrenamtlicher Arbeit programmiert. "Das Schwierigste war, hinter das Konzept einer mobilen Applikation auf einem kleinen Handy-Display zu kommen, die auch noch mit dem dicken Daumen bedient werden will.", berichtet Wilhelms, der beiden Ap-plikationen auch noch einen allgemei-nen DLRG Info-Bereich "spendiert" hat. Dieser enthält zur Zeit nur einige wenige Basisinformationen über die größte Was-serrettungsorganisation der Welt, soll in späteren Versionen aber noch ausgebaut werden.Beide Apps laufen auf iPhones aller Ge-nerationen sowie dem iPod Touch und können über den iTunes Store, bzw. die iPhone Anwendung "App Store" unter den Stichworten "DLRG Baderegeln" und "DLRG Info" gefunden und heruntergela-den werden, einen ersten Eindruck gibt es auch hier:DLRG Baderegeln: http://itunes.apple.com/de/app/dlrg-baderegeln/id368788663?mt=8DLRG Info: http://itunes.apple.com/us/app/dlrg-info/id378684832?mt=8

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V E R B Ä N D E

Foto: Stefan Ddorf - pixelio.de

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Informationen zu unseren Angeboten erhalten Sie unter der Adresse: BSG-Institut zur Aus- und Fortbildung von Bäderpersonal Auf dem Lay 20, 31542 Bad Nenndorf oder im Internet unter: www.schwimmmeister-schulung.de [email protected]

Keine Angst vor AED und SauerstoffSeminarangebote für Angestellte in Bäderbetrieben