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BSO Vortrag 2014

BSO Vortrag 2014. Allgemeine Sorgfaltspflichten der Schiffsführer Gefährdung und Belästigung von Menschen Sachbeschädigungen Behinderung der Schifffahrt

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Allgemeine Sorgfaltspflichten der Schiffsführer

• Gefährdung und Belästigung von Menschen• Sachbeschädigungen• Behinderung der Schifffahrt und

Berufsfischerei• Umweltschutz

Über die Vorschriften der BSO hinaus haben die Schiffsführer alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, in Bezug auf.

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Höchstgeschwindigkeiten

Der Schiffsführer hat die Fahrgeschwindigkeit grundsätzlich so einzurichten, dass erjederzeit in der Lage ist seinen Verpflichtungen im Verkehr Genüge zu leisten.

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• auf der freien Seefläche 40 km/h oder 21,85 kn• in der 300 m Uferzone 10 km/h oder 5,4 kn• auf dem alten Rhein 10 km/h oder 5,4 kn• auf dem Seerhein 10 km/h oder 5,4 kn• auf dem Hochrhein Bergfahrt 10 km/h Talfahrt 20 km/h• in der Fussacher Bucht 10 km/h• in Fahrrinnen 10 km/h• im Hafengelände des MBSV 4 Km/h (Schritttempo)

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• Wasserschifahren verboten• Parallelfahren zum Ufer mit Motorbooten verboten• Höchstgeschwindigkeit 10 km/h

300 m Uferzone

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Vorrangregeln

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Vorrangsituation kreuzende Kurse

1.Einsatzfahrzeug im Einsatz (Blaulicht)2.Vorrangschiffe mit grünen Ball/grünes Toplicht3.Berufsfischer mit weißem Ball4.Segelfahrzeuge unter Segel5.Ruderboote6.Motorboote

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Motorboote Der von Rechts kommende hat Vorrang

Segelboote unter Segel2. Backbordbug vor Steuerbordbug (Großsegel)1. Lee vor Luv

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Begegnen/ÜberholenBeim Begegnen und Überholen dürfen Fahrzeuge, deren Kurse die Gefahr eines Zusammenstoßes ausschließen ihren Kurs oder Geschwindigkeit nicht so ändern, daß die Gefahr eines Zusammenstoßes entstehen könnte !!

Wenn die Kurse zweier Fahrzeuge entgegengesetzt oder nahezu entgegengesetzt sind (15°) und die Gefahr eines Zusammenstoßes nicht auszuschließen ist, muss jeder nach Steuerbord ausweichen – Vorbeifahrt Backbord/Backbord.

Überholen ist beidseitig möglich Mindestabstand 50m oder größtmöglicher Abstand.Der Überholte hat Kurs und Geschwindigkeit beizubehalten.

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Lichterführung

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Fahrzeuge mit Maschinenantrieb

• Toplicht (Buglicht) 225 Grad• Seitenlichter (rot/grün) 112,5 Grad• Hecklicht 135 Grad

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Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb

• Segelfahrzeuge unter Segel führen ein weißes, Gewöhnliches Rundumlicht• Segelfahrzeuge unter Segel können das Hecklicht und die Seitenlichter in einer auf der Mastspitze zusammengefassten Dreifarben-Leuchte führen

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AusnahmenWeißes Rundumlicht kann anstelle von Toplicht/Seitenlichter und Hecklicht gesetzt werden bei folgenden Fahrzeugen.

• Segelboote unter Segel• Fahrzeuge mit weniger als 4,4kW Leistung• Fahrzeuge der Berufsfischer am Netz• Geschleppte oder gekuppelte Fahrzeuge

Zweifarbenleuchte kann gesetzt werden wenn sie vorne Mittschiffsbefestigt ist.

Die Dreifarbenleuchte darf von Segelfahrzeugen unter Segelnauf dem Masttop gefahren werden

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Besonderheiten in der Fußacher Bucht

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• Verbot mit Booten aller Art im Schilfbereich sowie in die gesperrte Wasserfläche zu fahren oder darin zu ankern• Schilf und Schlickflächen ganzjähriges Betreten verboten• Surfverbot vom1.10 – 15.5.• Liegeverbot von 23:00 – 04:00h• Fahrverbot außerhalb der Fahrrinne 1.10. -30.4.• Höchstgeschwindigkeit 10km/h• Unnötige Lärmerzeugung vermeiden• Veranstaltungsverbot• Verbot Pflanzen aller Art zu beschädigen

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• Höchstgeschwindigkeit 10km/h• Segelboote haben keinen Vorrang aufgrund der Tatsache, dass sie Segelboote sind• Längsverkehr hat Vorrang• Überholen nur bei ausreichendem Platz, der Überholte darf nicht behindert werden• Mindestabstand 100m beim Durchqueren• Schädlichen Wellenschlag vermeiden

Fahren in Fahrrinnen

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Schifffahrtszeichen

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit