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Bundesabgabenordnung, Handbuch mit eingehenden Erläuterungen, Verweisungen und Hinweisen auf die Rechtsprechung (nach dem Stand der Gesetzgebung vom 1. 6. 1980) by Gerold Stoll Review by: Heinz Paulick FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 39, H. 3 (1981), pp. 547-549 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40911742 . Accessed: 17/06/2014 20:57 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 195.34.79.176 on Tue, 17 Jun 2014 20:57:05 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

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Bundesabgabenordnung, Handbuch mit eingehenden Erläuterungen, Verweisungen undHinweisen auf die Rechtsprechung (nach dem Stand der Gesetzgebung vom 1. 6. 1980) byGerold StollReview by: Heinz PaulickFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 39, H. 3 (1981), pp. 547-549Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40911742 .

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Besprechungen 547

menhang ein BFH-Urteil, dem zufolge ,,die Erben ihre Erbschaftsteuererklarung nicht hatten erstellen konnen, ohne Steuerfachleute hinzuzuziehen". Angesichts dieser Sach- lage mutet es geradezu grotesk an, daB nur sechs Jahre nach dem unter groBen Schwierig- keiten und mit alles andere denn generell anzuerkennendem Erfolg zustandegekomme- nen Erbschaftsteuer-Reformgesetz von 1974 im Rahmen des sogenannten StQuerverein- fachungsgesetzes von 1980 schon wieder verschiedene, teilweise keineswegs unwesentliche Anderungen der Erbschaftsteuer beschlossen wurden, die offenbar kaum eine ins Ge- wicht fallende Vereinfachung mit sich brachten, wohl aber umfangreiche neue Kommen- tierungen notig machten.

Der TROLLsche Kommentar ist in der Praxis zu gut bekannt, als daB man ihn in aller Ausfuhrlichkeit vorzustellen brauchte. Er ist grundlich, zuverlassig und so umfassend wie moglich. DaB man allmahlich daran denken sollte, ihn an einzelnen Stellen, was etwa fur die - an sich wertvolle - historische ,,Einfuhrung" in Betracht kame, etwas zu kiirzen, steht auf einem anderen Blatt. Daruber hinaus gilt auch fur ,,den Troll" weitgehend, was ich an dieser Stelle schon wiederholt iiber andere Steuerkommentare gesagt habe, daB namlich eine gewisse Kritik an den gesetzlichen Regelungen und/oder an manchen Ausfiihrungen der Gerichte erwiinscht ware - auch ,,der Troll" ist in dieser Hinsicht nach meinem Geschmack zu zuriickhaltend. So hatte es beispielsweise nahegelegen, die Frage wenigstens zu streifen, ob nicht endlich die Ersetzung des traditionellen Stufen- tarifs durch einen Staffeltarif geboten gewesen ware und anhand der verfugbaren Statisti- ken einmal nachzupriifen, wieviel Personen denn nun wirklich jenen immer wieder dema- gogisch hervorgehobenen drakonischen Spitzensatz von 70% (in der Steuerklasse IV) zahlen, der AnlaB zu den vielen mundlichen und schriftlichen Diskussionen daruber ge- geben hat, ob die Erbschaftsteuer nicht eine, die verfassungsrechtliche Eigentumsgaran- tie beeintrachtigende ,,Erdrosselungsteuer" ist (vgl. dazu Troll, S.4ff. zu §19). Wenn vielleicht auch der Kommentator, als hoher Beamter des Finanzministeriums, sich nicht befugt gefuhlt haben mag, sich dazu (und zu den Argumenten Oberster Gerichte) einge- hender bzw. kritischer zu auBern, als er das auf S. 6-7 aaO. getan hat, so ist das gewiB verstandlich; aber man konnte j a daraus auch den SchluB ziehen, daB es um so dring- licher sei, wenn erfahrene Verfassungsrechtler auBerhalb des Kreises von Richtern und Verwaltungsjuristen priiften, was an den seit mehr als einem Jahrhundert vertretenen Ansichten pro und kontra heute noch Gultigkeit besitzt. Besonders erwiinscht ware es, wenn durch eine Zusammenarbeit von Finanzrechtlern und Finanzwissenschaftlern ein- mal sorgfaltig untersucht wurde, wie es in der Realitat um die Belastungsvorgange bzw. die (Vermogens-)Umverteilung bestellt ist, die viele sich von dieser Steuer versprechen, und ob es nicht Alternativen gibt, die sozial wie okonomisch die angestrebten Ziele - so- weit diese Berechtigung haben - effizienter verwirklichen wurden als unsere Erbschaft- steuer, die dann, falls jene Frage zu bejahen ware, im Zuge einer wirklichen Steuerverein- iacnung aogescnant weraen Konnte.

F. Neumark

Gerold Stoll: Bundesabgabenordnung, Handbuch mit eingehenden Erlauterungen, Verweisungen und Hinweisen auf die Rechtsprechung (nach dem Stand der Gesetz- gebung vom 1. 6. 1980). Wirtschaftsverlag Dr. Anton Orac. Wien 1980. XXIII, 868 Seiten.

I.

Das vorliegende Handbuch ist die Fortfuhrung der 5. Auflage des Kommentars von Reeger-Stoll zur osterreichischen Bundesabgabenordnung. Das Ziel des in der Praxis anerkannten und gut eingefuhrten Erlauterungswerkes spiegelt sich in der Art der Dar- stellung wider. Diese geht vom geltenden Gesetzestext aus, der mit Hilfe von Verweisun- gen auf zusammenhangende Vorschriften und der Aufdeckung der Bezuge zum materiel-

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548 Besprechungen

len Steuerrecht, dessen Verwirklichung das Verfahrensrecht zu dienen hat, durch syste- matische Erlauterungen fur die Praxis erschlossen wird. Hierbei wurden auch die Verwal- tungsanweisungen und die Rechtsprechung einbezogen. Durch die angewandte Methode und die Art der Aufbereitung des Rechtsstoffs wird ein rasches und verlaBliches Zurecht- finden im Abgabenverfahrensrecht erleichtert. Es werden grundlegende Einblicke ver- schafft, die die Zusammenhange erschlieBen und eigenstandig weiterfuhrende Einsichten vermitteln und ermoglichen sollen. Die mit den unterschiedlichen Positionen im Ab- gabenverfahren fur die Finanzverwaltungsbehorden einerseits und die Abgabepflichtigen andererseits verbundenen Rechte und Pflichten werden in ihrer Bedeutung und Trag- weite erkennbar gemacht. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Rechtssicherheit und zum Rechtsfrieden auf dem Gebiete des Abgabenrechts geleistet.

II.

Die in der osterreichischen Bundesabgabenordnung geregelte Materie, die das Abga- benverfahrensrecht beinhaltet, deckt sich in vielfacher Hinsicht mit den Regelungen in der bundesdeutschen Abgabenordnung. Die Bundesabgabenordnung gliedert sich, nach- dem in den §§1-3 der Anwendungsbereich des Gesetzes festgelegt wird, in 9 Abschnitte: Allgemeine Bestimmungen, Abgabenbehorden und Parteien, Verkehr zwischen den Ab- gabenbehorden, Parteien und sonstigen Personen, Allgemeine Bestimmungen iiber die Erhebung der Abgaben, Ermittlung der Grundlagen fur die Abgabenerhebung und Fest- setzung der Abgaben, Einhebung der Abgaben, Rechtsschutz, Kosten, Ubergangs- und SchluBbestimmungen .

Das Werk, das mit Fug als Standardwerk bezeichnet werden kann, bietet einen er- schopfenden Oberblick iiber das osterreichische allgemeine Steuerrecht. Es enthalt auch eine umfassende Darstellung der materiellrechtlichen und finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen des Steuerrechts und der damit zusammenhangenden Rechtsgebiete.

Bei dem Umfang des Werks kann auf Einzelheiten der Kommentierung nicht einge- gangen werden. Insgesamt hervorzuheben ist die griindliche und sorgfaltige Arbeit des Verfassers, heute Ordinarius fur Finanzrecht an der Universitat Wien, der in seiner ehe- maligen Eigenschaft als Ministerialsekretar im osterreichischen Bundesministerium der Finanzen am Zustandekommen der Bundesabgabenordnung vom 28. 6. 1961 mafigeblich beteiligt war und deshalb ein ausgezeichneter Kenner der Materie ist. Er erlautert das umfangreiche Gesetzgebungswerk so, dafi es verstandlich und leicht handhabbar wird. Die Erlauterungen sind fundiert, griindlich durchdacht, wohlerwogen und von hochstem wissenschaftlichen Niveau. Stoll ist es gelungen, den groBen und vielschichtigen Stoff ubersichtlich, aber auch kritisch darzustellen und die Kluft zwischen praxisfremder Wis- senschaft und wissenschaftsfremder Praxis zu iiberbriicken. Dies macht das Werk fur den akademischen Nachwuchs in gleicher Weise geeignet wie fur die in der Steuerpraxis Tati- gen.

Auch fur den deutschen Steuerrechtswissenschaftler ist der Kommentar von Stoll ein wertvolles Erkenntnismittel und eine wichtige Erkenntnisquelle. Trotz weitgehender, teil- weise sogar wortlicher Obereinstimmung einiger Vorschriften mit solchen der bun- desdeutschen Abgabenordnung linden sich aber auch viele Abweichungen. Das gilt ins- besondere fur das Rechtsmittelverfahren, das in Osterreich im Rahmen der Bundes- abgabenordnung geregelt ist und keine eigene Finanzgerichtsbarkeit kennt, und fur das Verwaltungsstrafverfahren. Nicht unerwahnt soil bleiben, daB die osterreichische Bundesabgabenordnung bei der Schaffung der deutschen Abgabenordnung in mehr- facher Hinsicht als Vorbild gedient hat (so z. B. bei der Regelung der sog. Festsetzungs- verjahrung). So bietet das Werk auch fur den deutschen Steuerrechtswissenschaftler eine unentbehrliche Arbeitsgrundlage fur rechtsvergleichende Studien, wobei das 60 Seiten umfassende Stichwortverzeichnis eine wertvolle Hilfe leistet.

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Besprechungen 549

Bezieht man auch die technische Ausstattung des Werks in die Rezension ein, so ist dem Autor und dem Verlag zu bestatigen, da8 sie mit dem Handbuch ein Buch vorgelegt haben, das den hochsten Anforderungen und Erwartungen entspricht.

Heinz Paulick

Bruno Gehrig: Geldpolitik unter alternativen institutionellen Voraussetzungen : die Bedeutung der Refinanzierungs-, Mindestreserven- und Depositenzinsvorschriften fur die Steuerbarkeit der Geldmenge. Soziookonomische Forschungen, Band 11, hrsg. von E.Durr und E.Tuchtfeld. Verlag Paul Haupt. Bern- Stuttgart 1980. 138Seiten.

Die Problematik einer ,,optimalen" oder ,,effizienten" Geldpolitik wird heute iiberwie- gend unter dem Aspekt unvollkommener Information hinsichtlich der gesamtokono- mischen Struktur und damit auch der genauen Wirkung von geldpolitischen Instrumen- ten auf Zielvariable (Bruttosozialprodukt, Preisniveau, Beschaftigung) analysiert. Da in der Realitat monetare Daten eher verfugbar sind als Daten aus dem realen Sektor, ist fur den Geldpolitiker die Steuerung von monetaren Zwischenzielvariablen (,,targets") vorteilhaft, sofern diese verlaBliche Vorausinformationen iiber die Entwicklung der End- zielvariablen liefern. Als ,,target"-Kandidaten kommen Geldmenge, Kreditvolumen und Marktzinssatze in Betracht. Zur Steuerung dieser ,,targets" stehen dem Geldpolitiker je nach institutioneller Ausgestaltung des betreffenden Geldsystems zins- und mengenpoli- tische Instrumente zur Verfiigung.

Das vorliegende Buch von Bruno Gehrig untersucht diese Problematik von einem sehr eingeschrankten Blickpunkt aus: Die Geldmenge wird als optimale „ target" -Varia- ble im Sinne von Brunner-Meltzer angesehen; es wird vorausgesetzt, daB sie am besten iiber eine um die ,,liberated reserves" bereinigte Geldbasis gesteuert werden kann. Somit reduziert sich das Problem der Geldpolitik in Gehrigs Buch auf die Steuerung der Geld- basis mit dem Ziel, die Varianz des Geldmultiplikators zu minimieren. Der Autor unter- stellt explizit (S. 13) eine monetaristische Transmissionshypothese geldpolitischer MaB- nahmen. Ferner wird von einer geschlossenen Volkswirtschaft ausgegangen, so daB die Problematik der Geldmengensteuerung in kleinen Landern mit bedeutenden AuBenbe- ziehungen (,, small country case") nicht diskutiert wird.

Gehrigs spezielles Interesse gilt nun der Frage, wie sich institutionelle Ausgestaltun- gen des Refinanzierungs-, Mindestreserven- und Depositenzinsinstrumentariums auf die Kontrollierbarkeit der Geldmenge auswirken. Dabei vergleicht er die obigen Politik- instrumente mit einer mengenmaBigen Offenmarktpolitik ; auf institutionelle Spielarten von Offenmarktoperationen wie etwa das deutsche Abgabe- und Rucknahmesatzsystem wird nicht eingegangen. Diese stark eingeschrankte Fragestellung wird dann allerdings mit beispielloser Griindlichkeit und Exaktheit mathematisch-okonomisch analysiert, wobei als Referenzmodell ein BRUNNER-MELTZER-Geldangebotssystem dient.

Im einleitenden Kapitel 1 (Einleitung, S. 1 1-31) arbeitet der Verfasser nach einem kur- zen AufriB der Problemstellung zunachst in Anlehnung an Poole und Lieberman als Kriterien zur Messung der geldpolitischen Effizienz Varianzen heraus, die er durch Auf- losung eines IS-LM-Modells erhalt und deren Minimierung als Ziel der Geldpolitik angesehen wird. Unter Zugrundelegung einer quadratischen Verlustfunktion macht Gehrig deutlich, wie sich die Minimierung der Volkseinkommensvarianz (S. 21) auf eine Steuerung des Geldmultiplikators (S. 26) zuruckfuhren laBt. Ein kurzer Analyseplan der anschlieBenden Kapitel iiber den EinfluB alternativer institutioneller Regelungen auf die Varianz des Geldmultiplikators (S. 30-31) beschlieBt diesen Grundlagenteil.

In Kapitel 2 (Refinanzierungspolitik und Reflnanzierungsinstitutionen, S. 33-58) arbeitet der Verfasser die Effekte institutioneller Ausgestaltungen der Refinanzierungs- politik auf die Kontrollierbarkeit der Geldmenge heraus. Dabei werden Spezialfragen (Signalwirkungen, S. 38-41, EinfluB auf die Wirkung der Offenmarktpolitik, S. 48-51, EinfluB auf ,,reversed causality", S. 51-53) sowie Reformvorschlage (Abschaffung des

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