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Business Ehrbares Unternehmertum Hoffnung für Anleger: Fonds-Rückabwicklung Klarstellung des BGH – im Zweifel für den Anleger Seite 2 Alles eine Frage des richtigen Images Marken dienen der Unterschei- dung zum Wettbewerb Seite 2 Social Media Einsatz im Personalmarketing Verändertes Nutzerverhalten erzwingt neue Wege Seite 4-5 Vorsicht: Haftung bei Fehlentscheidungen Wenn der Staatsanwalt ermittelt, wird die Sache teuer Seite 3 Business Styleguide Der Frühling steht vor der Tür & wir schenken Ihnen 2 x 10 €, sowie 10% auf ein Fotoshooting Seite 6-7 Die Akademie für Fach- & Führungskräfte Certified IT-Businessmanager, operativer Professional Seite 8 Unsere Empfehlungen Restaurant & Tagung, Kunst & Kultur Seite 8 Ausgabe Q1/12 Der Handel begründet seit Anbeginn der Zivilisation unser wirschaftliches Zusammenleben – lange vor der Hanse und modernen Global Playern. Als Erstes findet der Codex Merca- tor Anwendung im Mittelalter. Er unterliegt einem stetigen Wandel und muss immer im Kontext seiner Zeit betrachtet werden. Dieser steht in der Moderne als Leitbild für das op- timal handelnde Wirtschaftssubjekt. Das heißt, es hat einen Vorbildcharakter für jeden verantwortlichen Teilnehmer am Wirtschaftsleben. In der heutigen Zeit zeichnen den ehr- baren Kaufmann eine humanistische Grundbildung sowie Fachwissen aus der Betriebswirtschaftslehre und ein gefestigter Charakter aus. Diese schaffen Glaubwürdigkeit und Vertrauen, welche für gute Geschäftsbeziehungen unerlässlich sind. Für den ehrba- ren Kaufmann sind Wirtschaft und Ethik nicht voneinander zu trennen, sie sind zu einer Einheit verschmolzen, mit dem Ziel, erfolgreich zu wirtschaften. Auf Unternehmensebene steht deshalb an erster Stelle das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer. Die Mitarbeiterzufriedenheit bedingt den Erfolg. Kunden und Lieferanten müssen jedoch ebenfalls als gleichwer- tige Partner angesehen und behandelt werden, mit dem Ziel, langfristig gute Beziehungen zu ihnen aufzubauen und zu erhal- ten. Die Globalisierung stellt dabei die wirtschaftliche Ethik oft auf eine schwere Probe. Gerade für lokale Anbieter liegt hierin die Chance, sich gegenüber dem Wettbewerb zu behaupten und Kunden einen Mehrwert zu bieten. Das Bewusstsein der Verbraucher durchläuft aktuell einen Wandel. Sie werden kritischer und lassen sich bei ihrem Kaufentscheidungsprozess immer häufiger vom Gewissen leiten. Das Image eines Anbieters ist dabei entschei- dend. In Zeiten von sinkenden staatlichen Leistungen erwarten auch Konsumenten mehr Verantwortung der Unternehmen gegenüber den eigenen Mitarbeitern. Aber auch nachhaltiges Wirtschaften rückt immer mehr in den Fokus. Werte müssen verständlich und akzeptabel vermittelt werden, so dass jeder diese nachvollziehen kann. Sie müssen im Unter- nehmensalltag von allen Beteiligten gelebt werden. Gehen Sie in sich und stellen sich die Frage: „Bin ich ein ehrbahrer Kaufmann gegenüber meinen Mitarbeitern, Kunden und Partnern?“ Wirtschaftswissen im Unternehmen. Eine Philosophie, die verstanden und gelebt werden muss in Q out Q Mode & Technik Soziale Verantwortung und wirtschaftliches Engagement bringen uns voran: ehrbares Unternehmertum aus Überzeugung lau Foto: Heinz-Werner Schuller who is who: Neugründungen, Start-UPs Geschäftsleute im Exklusive Gutscheine für unsere Leser who was who: Insolvenzen, Auflösungen Rampenlicht im Business-Styleguide Seite 3 Seite 7 Seite 2 Verlag & Marketing lauterbach kreativbetreuung e.K. Deutschland 3,80 EUR inklusive 7% MwSt. © 2012 lauterbach kreativbetreuung e.K. Alle Rechte vorbehalten. Hinweise siehe letzte Seite. Q PR & Marketing Tel +49 (0) 931-780 123 30 [email protected] Business Wirtschaftswissen im Unternehmen. „Dafür stehe ich mit meinem Namen“

BUSINESS - Wirtschaftswissen im Unternehmen

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Ausgabe 2012 Q1

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Page 1: BUSINESS - Wirtschaftswissen im Unternehmen

Business

Ehrbares Unternehmertum

Hoffnung für Anleger:Fonds-RückabwicklungKlarstellung des BGH – im Zweifel für den Anleger Seite 2

Alles eine Frage des richtigen Images Marken dienen der Unterschei-dung zum Wettbewerb Seite 2

Social Media Einsatz im PersonalmarketingVerändertes Nutzerverhalten erzwingt neue Wege Seite 4-5

Vorsicht: Haftung bei FehlentscheidungenWenn der Staatsanwalt ermittelt, wird die Sache teuer Seite 3

Business StyleguideDer Frühling steht vor der Tür & wir schenken Ihnen 2 x 10 €, sowie 10% auf ein Fotoshooting Seite 6-7

Die Akademie für Fach- & FührungskräfteCertified IT-Businessmanager, operativer Professional Seite 8

Unsere EmpfehlungenRestaurant & Tagung, Kunst & Kultur Seite 8

Ausgabe Q1/12

Der Handel begründet seit Anbeginn der Zivilisation unser

wirschaftliches Zusammenleben – lange vor der Hanse und

modernen Global Playern. Als Erstes findet der Codex Merca-

tor Anwendung im Mittelalter. Er unterliegt einem stetigen

Wandel und muss immer im Kontext seiner Zeit betrachtet

werden. Dieser steht in der Moderne als Leitbild für das op-

timal handelnde Wirtschaftssubjekt. Das heißt, es hat einen

Vorbildcharakter für jeden verantwortlichen Teilnehmer am

Wirtschaftsleben.

In der heutigen Zeit zeichnen den ehr-

baren Kaufmann eine humanistische

Grundbildung sowie Fachwissen aus der

Betriebswirtschaftslehre und ein gefestigter Charakter aus.

Diese schaffen Glaubwürdigkeit und Vertrauen, welche für

gute Geschäftsbeziehungen unerlässlich sind. Für den ehrba-

ren Kaufmann sind Wirtschaft und Ethik nicht voneinander zu

trennen, sie sind zu einer Einheit verschmolzen, mit dem Ziel,

erfolgreich zu wirtschaften. Auf Unternehmensebene steht

deshalb an erster Stelle das Verhältnis zwischen Arbeitgeber

und -nehmer. Die Mitarbeiterzufriedenheit bedingt den Erfolg.

Kunden und Lieferanten müssen jedoch ebenfalls als gleichwer-

tige Partner angesehen und behandelt werden, mit dem Ziel,

langfristig gute Beziehungen zu ihnen aufzubauen und zu erhal-

ten. Die Globalisierung stellt dabei die wirtschaftliche Ethik oft

auf eine schwere Probe. Gerade für lokale Anbieter liegt hierin

die Chance, sich gegenüber dem Wettbewerb zu behaupten und

Kunden einen Mehrwert zu bieten.

Das Bewusstsein der Verbraucher durchläuft aktuell einen

Wandel. Sie werden kritischer und lassen

sich bei ihrem Kaufentscheidungsprozess

immer häufiger vom Gewissen leiten. Das

Image eines Anbieters ist dabei entschei-

dend. In Zeiten von sinkenden staatlichen

Leistungen erwarten auch Konsumenten mehr Verantwortung der

Unternehmen gegenüber den eigenen Mitarbeitern. Aber auch

nachhaltiges Wirtschaften rückt immer mehr in den Fokus.

Werte müssen verständlich und akzeptabel vermittelt werden,

so dass jeder diese nachvollziehen kann. Sie müssen im Unter-

nehmensalltag von allen Beteiligten gelebt werden. Gehen Sie in

sich und stellen sich die Frage: „Bin ich ein ehrbahrer Kaufmann

gegenüber meinen Mitarbeitern, Kunden und Partnern?“

Wirtschaftswissen im Unternehmen.

Eine Philosophie, die verstanden und gelebt werden muss

in Q out Q

Mode &Technik

Soziale Verantwortung und wirtschaftliches Engagement bringen uns voran: ehrbares Unternehmertum aus Überzeugung

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who is who: Neugründungen, Start-UPs Geschäftsleute im Exklusive Gutscheine für unsere Leserwho was who: Insolvenzen, Auflösungen Rampenlicht im Business-StyleguideSeite 3 Seite 7Seite 2

Verlag & Marketinglauterbach kreativbetreuung e.K.

Deutschland 3,80 EUR inklusive 7% MwSt.© 2012 lauterbach kreativbetreuung e.K. Alle Rechte vorbehalten. Hinweise siehe letzte Seite.

Q PR & Marketing Tel +49 (0) 931-780 123 30 [email protected]

BusinessWirtschaftswissen im Unternehmen.

„Dafür stehe ich mit meinem Namen“

Page 2: BUSINESS - Wirtschaftswissen im Unternehmen

BusinessWirtschaftswissen im Unternehmen.Ausgabe Q1/12

Seite 2 Recht & Marketing

Gemeinsam Zukunft gestalten Jahresempfang des

Bundes der Selbständigen im Autohaus ATS Toyota Schweinfurt

BDS Sommerlounge bei Schraud & Baunach

in WürzburgGenuss und Netzwerken in

entspannter Atmosphäre im PavillonRestaurant-Markt-Wein-Events

Alles eine Frage des richtigen ImagesDie rechtliche Definition des Begriffs Marke

umfasst alles, „was geeignet ist, Waren und

Dienstleistungen eines Unternehmens von

denjenigen anderer Unternehmen zu unter-

scheiden“ (§3 Abs. 1. MarkenG). Eine starke

Marke bestimmt entscheidend den Wert eines

Unternehmens. Sie ist die Grundvorausset-

zung, sich in einem gesättigten Umfeld durch-

zusetzen und einen ruinösen Preiswettbewerb

zu vermeiden. Für eine Marke zählt dabei vor

allem die Wirtschaftsregion, welche für den Ab-

satz relevant ist – dies gilt sowohl auf globaler

wie regionaler Ebene.

Erfolg durch eine Marke stellt sich nur ein, wenn

sie mehr ist als nur ein Name, Zeichen oder eine

Gestaltungsform. Um Endkunden zielgerichtet

zur Kaufentscheidung zu bewegen und sich von

Konkurrenzangeboten abzuheben, bedarf eine

Marke zweier zentraler Eigenschaften – Bekannt-

heit und Image. Der Bekanntheitsgrad einer Marke

steigert sich in erster Linie durch eine struktu-

rierte Penetration, den sogenannten Werbedruck.

Ein Image entsteht von selbst. Das Soll-Image der

Marke muss gezielt positioniert und kommuniziert

sein. „Es geht hierbei einerseits um die subjekti-

ven Vorstellungen über die Marken eigenschaften

und andererseits um die Beurteilung der Eig-

nung der Marke zur Befriedigung der rationa-

len und emotionalen Bedürfnisse,“ so schreibt

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Heribert Meffert – aner-

kannte Marketingkoryphäe.

Oftmals differieren die Unternehmenssicht und

das Fremdbild einer Marke enorm. Die regelmäßige

Betrachtung des Images bei den Konsumenten

– egal ob b2c oder b2b – durch z.B. Fokusgrup-

pen und Experten ist entscheidend für die aktive

Gestaltung der Marke. Ziel eines Unternehmens

muss es sein, seine Marke so zu präsentieren, dass

sie sich auf dem stark umkämpften Markt abhebt

und in den Köpfen der Endkunden verankert ist.

Ähnlich wie die Statik eines Gebäudes geplant

werden muss, verhält sich auch das Kartenhaus

des Markenimages: erst durch die Zusammenarbeit

von „Bauherr“ und „Architekt“ entsteht eine star-

ke Marke. Der Ausgleich von Fehlern am Marken-

fundament, welche oft durch planloses Handeln

entstehen, fordert einen hohen monetären Tribut.

Um die unternehmerischen Ziele am Markt durch-

zusetzen, ist ein professioneller Marketingauftritt

mit all seinen Facetten erforderlich.

Spieglein, Spieglein an der Wand, werde ich erkannt?! Frank Lauterbach

Frank LauterbachDipl. Kommunikationswirt BAW

www.kreativbetreuung.de Q

Quick InfoEine Frage des Image

>> Marken dienen der Unterscheidung

>> Soll-/Ist-Vergleiche sind zwingend

>> Markenstrategisches Agieren

© 2012 lauterbach kreativbetreuung e.K. Alle Rechte vorbehalten. Hinweise und Quellen siehe letzte Seite.

Foto

s: B

DS, F

rank

Ber

nard

Hoffnung für Anleger:Fonds-Rückabwicklung

Unzählige Anleger, die insbesondere in den

Jahren 2002 bis 2008 Beteiligungen an ge-

schlossenen Fonds erworben haben, wünschen

nichts mehr als deren Rückabwicklung. Die

Erwartungen haben sich überwiegend nicht

erfüllt: die Ausschüttungen fallen deutlich ge-

ringer aus, als von den Beratern und nach dem

Prospekt vorausgesagt. Teilweise werden im

Rahmen von Sanierungskonzepten Nachzah-

lungen verlangt. Etliche Fonds sind bereits der

Insolvenz nahe oder dieser bereits verfallen mit

der misslichen Folge, dass die Anleger mögli-

cherweise die Ausschüttungen zurückzahlen

müssen.

Der Unmut richtet sich gegen die Emissionshäu-

ser, die Fondsgesellschaften und die Vermittler. Im

Regelfall werden allerdings den Anlegern Ansprü-

che auf Rückabwicklung nicht zustehen. Anders

stellt sich die Sach- und Rechtslage dar, wenn die

Fondsbeteiligung durch eine Bank oder Sparkasse

vermittelt wurde. In diesen Fällen bestehen gera-

de für Beteiligungen aus dem Zeitraum von 2002

bis 2008 begründete Aussichten auf eine Rückab-

wicklung. Diese Aussichten beruhen auf der vom

Bundesgerichtshof entwickelten Rechtsprechung,

wonach die Banken verpflichtet sind, ihren Kun-

den vor der Zeichnung einer Fondsbeteiligung

über Art, Existenz und Umfang der Rückvergütun-

gen, die sie von den Fondsgesellschaften erhalten,

aufzuklären.

Bereits in mehreren älteren Entscheidungen hat-

te der Bundesgerichtshof es als eine allgemeine

zivilrechtliche Verpflichtung erachtet, dass die

Banken über ihr eigenes wirtschaftliches Interesse

an der Vermittlung von Finanzprodukten vor der

Zeichnung aufklären. Da die maßgeblichen Urteile

allerdings sämtlich die Vermittlung von Wertpapie-

ren zum Gegenstand hatten, gingen die Banken

davon aus, dass diese Offenlegungspflicht auch

ausschließlich für die Vermittlung von Wertpapie-

ren – wie etwa Aktien oder Zertifikate – bestehen,

nicht aber für geschlossene Fonds.

Klarstellung des Bundesgerichtshofs

Die Klarstellung, die dann erhebliche und an-

haltende Irritationen bei den Banken auslös-

te, erfolgte mit der Entscheidung des Bundes-

gerichtshofes vom 20.01.2009. Der BGH führte in

diesem Beschluss ausdrücklich aus, dass die von

ihm entwickelte Rechtsprechung zu Rückver-

gütungen nicht auf Wertpapiere beschränkt sei,

sondern auch die Beteiligung an geschlossenen

Fonds ergreife. Es komme nicht auf den Typus des

einzelnen Finanzprodukts an, sondern auf den

Interessenkonflikt der Bank, der dadurch entste-

he, dass die Bank einerseits ihren Kunden inter-

essengerecht zu beraten und ihnen die Produkte

zu empfehlen hat, die insbesondere ihren Anla-

gezielen und der individuellen Risikobereitschaft

entsprechen, während die Bank andererseits auch

Vertragsbeziehungen zu der Fondsgesellschaft

unterhalte und von dieser für die Vermittlung

von Beteiligungen ihrer Kunden verprovisioniert

würde. Der BGH hat ausgeführt, dass diese Inter-

essenkollision nur behoben werden könne durch

eine Offenlegung des eigenen wirtschaftlichen

Interesses, zumal dieser Interessenkonflikt zu

einer Gefährdungssituation des Kunden führe,

da auf Grund des wirtschaftlichen Umsatz- und

Absatzinteresses eine anleger- und objektge-

rechte Beratung nicht mehr sichergestellt sei.

Für die Ansprüche der jeweiligen Anleger kommt

es neben dem Pflichtenverstoß, welcher durch

die mangelnde Offenlegung der Provision erfüllt

wird, darauf an, dass die verschwiegene Provision

ursächlich zu der konkreten Anlageentscheidung

Versprechen und Realität lagen weit auseinander

Andrea Zimmermann

BDS Bezirksvorsitzende,

Oberbürgermeister Schweinfurt

Sebastian Remelé

Bund der Selbständigen (BDS)Präsidiumsmitglied Ulrike Wimmer,Vorsitzende Schweinfurt Micaela Halboth,Geschäftsführer Frank Bernard

BDS Vorsitzende Würzburg

Charlotte Schlossareck,

Schraud &Baunach Karl-Heinz Baunach

Schraud &Baunach Dieter Schraud,Pavillon Christian Heilmann

Büttnerstube Pia Schlossareck,

Hogaka Dieter und Brigitte Franke

Page 3: BUSINESS - Wirtschaftswissen im Unternehmen

Ausgabe Q1/12

BusinessWirtschaftswissen im Unternehmen.

Seite 3Recht & Versicherung

out Q Saalmüller GmbH, Löschungen von Amts wegen 30.12.2011, Würzburg (Nürnberger Straße 106, 97076 Würzburg). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.

in Q NAVIGON GmbH, Neueintragungen 12.12.2011, Würzburg (Beethovenstraße 1 a, 97080 Würzburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens: der Vertrieb von DV-gestützten kartographischen Standard- und Individual-Lösungen (…). Ent-standen durch formwechselnde Umwandlung der NAVIGON AG mit dem Sitz in Hamburg (Amts-gericht Hamburg HRB 95046).

in Q Windpark Waigolshausen GmbH & Co. KG, Neueintragungen 16.12.2011, Ochsenfurt (Tückelhäuser Straße 10, 97199 Ochsenfurt). Gegenstand des Unterneh-mens: Errichtung und der Betrieb einer oder mehrerer Windkraftanlagen.

in Q Solarkraftwerk Haidt GmbH & Co. KG, Neueintragungen 22.12.2011, Kolitzheim (Wadenbrunner Str. 10, 97509 Kolitzheim). Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Solarkraftwerken und Photvoltaikanlagen.

out Q Main-REHA-Zentrum Würzburg- Sanderau Zentrum für erweiterte ambulante Physiotherapie im Bereich Orthopädie, Trau-matologie, Unfallchirurgie und Handchirurgie - Krankengymnastik - GmbH, Löschungen von Amts wegen 08.12.2011, Würzburg (Eichen-dorffstr. 14 c, 97072 Würzburg). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.

out Q Hotel-Restaurant „Fränkischer Hof“ GmbH, Löschungen von Amts wegen 27.12.2011, Klingenberg (Lindenstr. 13, 63911 Klingenberg). Die Gesellschaft ist we-gen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.

in Q Uwatec Chemicals GmbH, Neuein-tragungen 29.12.2011, Aschaffenburg (There-sienstr.3, 63741 Aschaffenburg). Gegenstand des Unternehmens: Produktion und Vertrieb von Wasseraufbereitungschemikalien und Wasser-aufbereitungsanlagen.

in Q Rothenanger Immobilien & Consulting GmbH & Co. KG, Neueintragun-gen 23.12.2011, Schweinfurt (Londonstr. 16, 97424 Schweinfurt). Gegenstand des Unterneh-mens: Der An- und Verkauf von Immobilien; die Vermittlung von Immobilien und Darlehen; Bau-träger; Baubetreuung; Tätigkeiten gem. § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4a, 4b GewO und Unterneh-mensberatung.).

in Q Fahrradgroßhandlung Brom GmbH vorm. Fritz Owandner, Neueintragungen 12.12.2011, Sennfeld (Max-Planck-Str. 6, 97526 Sennfeld). Gegenstand des Unterneh-mens: Großhandel mit Fahrrädern, motorisier-ten Zweirädern und deren Ersatzteilen sowie die Übernahme von Vertretungen und der Betrieb von Auslieferungslagern.

out Q idea promotion gmbh, Löschun-gen von Amts wegen 12.12.2011, Schweinfurt (Maibacher Straße 57, 97421 Schweinfurt). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.

out Q IBV Versicherungsdienst und Vermittlung GmbH, Löschungen von Amts we-gen 19.12.2011, Würzburg, Ludwigstraße 22, 97070 Würzburg. Die Gesellschaft ist wegen Ver-mögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.

in Q Omnitex Dettelbach GmbH, Neuein-tragungen 19.12.2011, Dettelbach (Sandweg 4, 97337 Dettelbach). Gegenstand des Unterneh-mens: Erbringung von Leistungen im Bereich der Textilreinigung und Textilpflege.

in Q Glaser Automobile GmbH, Neuein-tragungen 21.12.2011, Stockstadt (Ostendstra-ße 10 a, 63811 Stockstadt). Gegenstand des Unternehmens: der Verkauf und Ankauf von Fahrzeugen, der Import und Export von Fahrzeu-gen und die Aufbereitung von Fahrzeugen und Tätigkeiten aller Art, die mit den o.g. Tätigkeiten verbunden sind.

out Q Auto - Zeller GmbH & Co. Karosserie- und Fahrzeugbau, Löschungen von Amts wegen 13.12.2011, Gerolzhofen (Spiel-see 10, 97447 Gerolzhofen). Die Firma ist erlo-schen. Von Amts wegen eingetragen aufgrund § 31 Abs. 2 HGB.

out Q Daremedia e.K.., Löschungen von Amts wegen 29.12.2011, Euerbach (Schil-lerstraße 12, 97502 Euerbach). Die Firma ist er-loschen. Von Amts wegen eingetragen aufgrund § 31 Abs. 2 HGB.

out&in‚who is who‘ & ‚who was who‘

© 2012 lauterbach kreativbetreuung e.K. Alle Rechte vorbehalten. Hinweise und Quellen siehe letzte Seite.

Vorsicht: Haftung bei FehlentscheidungenStrafverfahren gegen Mitarbeiter eines Unter-

nehmens sind heutzutage keine Seltenheit.

Um den Stein ins Rollen zu bringen, genügt

oft schon, bei den Ermittlungsbehörden einen

Verdacht zu äußern. Die Betroffenen kann so

ein Vorwurf – ob zu Recht erhoben oder nicht

– finanziell ruinieren. Denn nach deutschem

Strafrecht wird nicht die Firma, sondern die

Mitarbeiter persönlich zur Verantwortung

gezogen. Der Mitarbeiter muß sich dann auf

eigene Rechnung juristisch wehren. Geschieht

dies nicht schnell und nachhaltig, kann die

Sache rasch eskalieren. Gelangt der Fall an die

Öffentlichkeit, wird das Image des Unterneh-

mens geschädigt. Das kann sich schlimmsten-

falls auf die Wettbewerbsposition auswirken.

Ein zuverlässiger Straf-Rechtsschutz für Führungs-

kräfte und ihre Mitarbeiter ist deshalb eine wichtige

Schutzmaßnahme und sollte zu einer Betriebshaft-

pflicht, welche Personen- und Sachschäden Dritter

abdeckt, als Ergänzung in jedem Betrieb vorhanden

sein. Zudem sollte sich jeder Entscheider innerhalb

der unterschiedlichen Unternehmensformen mit

der persönlichen Haftung gegenüber dem Unter-

nehmen bzw. Dritter auseinander setzen. Zusätz-

lich ist zu beachten, daß bei einer evtl. Klage des

Unternehmens gegen seine Führungskraft die

umgekehrte Beweislast greift. Grund dieser Klage

kann z.B. ein Lieferant sein, der nach Auftragser-

teilung insolvent ist und nicht mehr liefern kann.

Die Folge sind Mehrkosten durch Ersatzeinkauf

und Produktionsausfall.

Die Firma bzw. eine juristische Person kann

man nicht hinter Gitter bringen.

Der Verantwortliche muss sich fragen lassen: Hät-

te eine Bonitätsprüfung dies verhindern können?

Schnell ist ein Schadensersatzanspruch des Un-

ternehmens gegen seine eigene Führungskraft

erhoben. Jedes Jahr werden in Deutschland über

10.000 Schadensersatzprozesse allein gegen

GmbH-Geschäftsführer angestrengt.

Absichern kann sich hier der Entscheider bzw. das

Unternehmen mit einer D&O-Versicherung. Als

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit

Rechtsschutzfunktion schützt sie die versicherten

Unternehmensführer gegen Ansprüche der Firma

(Innenhaftung) wie auch gegen Ansprüche Dritter

(Außenhaftung) umfassend.

Wenn der Staatsanwalt ermittelt, wird die Sache teuer

Matthias PuruckerAllianz Generalvertretung

Tel 0931-4047170 Q

Quick InfoStrafrechtsschutz sichert Mitarbeiter ab

>> Führungskräfte und Geschäftsführer

sind von Haftung betroffen

>> ohne Schutz hohes finanzielles Risiko

Matthias Purucker

geführt hat. Der Anleger muss mithin einwenden,

dass er in Kenntnis des wirtschaftlichen Eigen-

interesses der Bank von der Zeichnung Abstand

genommen hätte.

Im Zweifel für den Anleger

Zu Gunsten der Anleger streitet insoweit die Ver-

mutung aufklärungsrichtigen Verhaltens. Es

wird danach angenommen, dass der Kunde bei

rechtskonformer Beratung von der Beteiligung

abgesehen hätte. In aller Regel kann die Bank die

Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens nicht

widerlegen, zumal es sich um eine innere Tatsache

handelt. Der Anleger kann glaubhaft bekunden,

dass er auf eine völlig objektive, neutrale und aus-

schließlich an seinen Interessen ausgerichtete

Beratung vertraute, und dieses notwendige Ver-

trauen in Kenntnis des beachtlichen wirtschaftli-

chen Eigeninteresses nicht mehr bestanden hätte.

Er wird auch einwenden können, dass er auch die

Rentabilität des Investitionsvorhabens in Kennt-

nis der Belastung durch die Vertriebsprovision be-

zweifelt hätte.

Es war längere Zeit streitig, ob diese Offenlegungs-

pflicht entfällt, wenn der Anleger neben der Kom-

manditeinlage ein Agio nicht zu entrichten hat.

Der BGH hat allerdings in jüngeren Entscheidun-

gen ausgeführt, dass allein die Tatsache, dass ein

Agio nicht vorgesehen ist, die Offenlegungspflicht

nicht entfallen lässt und hat erläutert, dass es al-

lein darauf ankomme, dass eine Vertriebsprovision

offen ausgewiesen sei. Diese Voraussetzung ist

in nahezu allen Fällen gegeben, da die zu Grunde

liegenden Verkaufsprospekte diese Vertriebsprovi-

sion ausweisen. Mit diesen Angaben könnten die

Banken ihre Offenlegungspflicht erfüllen, aller-

dings nur dann, wenn dem Verkaufsprospekt zu

entnehmen ist, welche Vertriebsprovision gerade

die konkret beratende Bank erhält. Nur in äußerst

seltenen Fällen wird die Bank im Verkaufspros-

pekt selbst benannt. Da die Fondsgesellschaften

ihre Produkte vielfach über mehrere Banken ver-

treiben, sehen sie von der konkreten Benennung

einzelner Banken ab, zumal sie auch häufig zum

Zeitpunkt der Prospekterstellung auch noch nicht

übersehen können, welche Bank sich im Einzelnen

an der Platzierung des Produkts beteiligt.

Aussicht auf Rückabwicklung

Es bestehen mithin für Anleger, deren Fondsbetei-

ligung durch eine Bank vermittelt wurde, begrün-

dete Ausschichten auf eine erfolgreiche Rückab-

wicklung. Voraussetzung ist insoweit, dass dem

Kunden die Tatsache und der Umfang der Rückver-

gütung der Bank vor der Zeichnung nicht offenge-

legt wurde. In dem angesprochenen Zeitraum 2002

bis Ende 2008 war es ständige Praxis nahezu aller

Banken, diese Rückvergütung den Kunden nicht

offenzulegen. Weiter ist erforderlich, dass der An-

leger plausibel behaupten kann – was in aller Regel

gelingt – dass er in Kenntnis der regelmäßig hohen

Provision der Bank von der empfohlenen Beteili-

gung abgesehen hätte. Der Anleger kann in diesen

Fällen Rückabwicklung begehren.

Im Einzelnen steht ihm zu die Zahlung der Kom-

manditeinlage nebst Agio abzüglich Ausschüt-

tungen. Steuervorteile sind nach der jüngeren

Rechtsprechung des BGH bei diesem Hauptsache-

schaden nicht zu berücksichtigen. Die Bank hat

auf der Ebene des Kunden den Zustand herzustel-

len, der bestehen würde, wenn sich der Anleger

an dem konkreten Fonds nicht beteiligt hätte. Er

kann auch entgangenen Gewinn nach §252 BGB

verlangen, wobei bei dessen Berechnung aller-

dings Steuervorteile zu berücksichtigen sind.

Die Ansprüche sind auch noch nicht verjährt,

da der Anleger regelmäßig erst durch die Bera-

tung durch einen Rechtsanwalt Kenntnis von der

Offenlegungspflicht erlangen wird. Verjährt sind

allerdings alle Beteiligungen, die die Anleger

bis zum 31.12.2001 begründet haben. Hinsicht-

lich der Beteiligungen aus dem Jahre 2002 ist zu

beachten, dass diese Ansprüche nicht kalendarisch

zum Ende des Jahres 12/2012 verjähren, sondern

exakt zehn Jahre nach dem Pflichtenverstoß, der

regelmäßig zeitlich durch das konkrete Beratungs-

gespräch bestimmt wird. Wegen der

weiteren Details wird der Rat

eines im Bank- und Kapital-

marktrecht spezialisierten

Rechtsanwalts ein-

zuholen sein.

Prof. Dr. Rolf W. Thiel

Quick InfoHoffnung auf Fonds-Rückabwicklung

>> Ausschüttungen fallen geringer aus

>> Aussichten bei Anlage über

Banken und Sparkassen

>> Relevanzzeitraum 2002 bis 2008

Prof. Dr. Rolf W. Thiel, HamburgRechtsanwälte Thiel & Collegen

www.thiel-collegen.de Q

Page 4: BUSINESS - Wirtschaftswissen im Unternehmen

BusinessWirtschaftswissen im Unternehmen.Ausgabe Q1/12

Seite 4 Personalmarketing & -recruiting

Für jeden Beruf muss das passende Wissen vorhanden

sein. Bei einer Ausbildung ist der Berufseinstieg schneller

möglich, jedoch erlangt man durch ein Studium bessere

Voraussetzungen für einen höherwertigen Beruf.

zwei bis fünf Jahre

10.500,– bis 60.000,– EUR

Meisterschule, Industrie- und Handwerks- kammern, Abendschule, Seminare, Intern

motiviert, theoretisch versiert

Die Jobsuche auf Facebook findet

hier bereits seit dem Studium statt.

XING als Medium mit geschäftlicher

Ausrichtung gewinnt in dieser Gruppe

an Relevanz beim Scan potentieller

Arbeitgeber – global wie auch regional.

Die Berufsausbildung verfolgt praktische Absichten und

umfasst die Vermittlung von Kenntnissen und Wissen

an einen Menschen beliebigen Alters durch eine ausbil-

dende Stelle.

zwei bis drei Jahre

5.000,– bis 16.500,– EUR

Berufsschule, VHS, Abendschule, Berufskollegs

unerfahren, wissbegierig

Die Gruppe der unter 20-jährigen

nutzt vor allem Facebook und dies

bevorzugt privat. Auf dieser Stufe

greifen Social-Ads am besten. Dies

sind die Werbeanzeigen innerhalb

der Social-Media-Plattformen.

AusbildungEin Studium besteht unter anderem aus dem Besuch

von Vorlesungen, Seminaren und Praktika. In der

Regel schließt eine wissenschaftliche Examensarbeit

das Studium ab.

drei bis fünf Jahre

erlaubte Arbeitszeit max. 1.040 Std./Jahr

Universität & Fachhochschulen, Akademien, VHS, Seminare

unerfahren, wissbegierig

Die Informationsbeschaffung

während des Studiums verlagert

sich nahezu komplett ins Netz.

Facebook wurde von Studenten

für Studenten ins Leben gerufen;

aber man muss „seriös auffallen“.

Studium Einstieg

Social Media Einsatz im PersonalmarketingDer Begriff „Personalmarketing“ beschreibt das Buhlen der

Unternehmen um die besten Arbeitskräfte, die unter anderem

wegen des technischen Fortschritts und des Alterungsprozesses

der Bevölkerung immer rarer – und damit heiß umkämpfter –

werden. Neben den klassischen Wegen, wie Stellenanzeigen,

Mitarbeiterempfehlungen oder dem Kontakt zur Arbeitsagentur

wurde das Internet im Personalmarketing bislang mehrheitlich

dafür genutzt, eine weitere Verbreitung von Stellenausschrei-

bungen zu gewährleisten. Begründet durch das rasante Wachs-

tum des Social Web mit Plattformen wie Xing, Facebook, Twitter,

Youtube & Co. müssen neue Wege beschritten werden, um poten-

tielle Mitarbeiter zu erreichen.

Mittlerweile haben mehr als 100 große Arbeitgeber aus Deutsch-

land, Österreich und der Schweiz mit sogenannten „Karriere-Pages“

auf Facebook das Potential erkannt. Allein in Deutschland nutzen

16 Milillionen Menschen die Plattform Facebook.

Professionelle Auftritte auf den Social Media Plattformen bieten die

einzigartige Möglichkeit persönliche Einblicke in das Unternehmen

zu gewähren und Interaktionen zwischen Fans/Freunden, Mitar-

beitern und potentiellen Bewerbern zu ermöglichen. Mit Bildern

und Videos aus dem Firmenalltag sowie mit Beiträgen über beson-

dere Events und Aktivitäten, die kommentiert und „geliked“ werden

können, wird eine Beziehung zu den Fans und Interessenten aufge-

baut. Bei aller Euphorie darf man eines aber nicht unterschätzen:

Eine Karriereseite muss professionell und strategisch aufgebaut

sein, sie benötigt Pflege, lebt vom bereitgestellten Content und

vom Dialog mit der Zielgruppe. Ob diese Ressourcen bereitgestellt

werden können, sollte man vor einem Engagement in Social Media

eingehend prüfen. Es ist wenig erfolgversprechend, einfach mal eben

so eine Facebook Karriere-Page einzurichten. Wichtig ist, dass auch

die Unternehmenskultur für die neuen Medien bereit ist, man diese

versteht und damit umzugehen weiß.

Im Mittelstand wird Facebook & Co. produktseitig bereits erfolg-

reich eingesetzt. Es ist erstaunlich, dass die Transfermöglichkeiten

des Social Media noch kaum Anwendung im Personalmarketing fin-

den. Es ist falsch anzunehmen, Employer Branding sei nur etwas für

Das veränderte Nutzerverhalten potentieller Arbeitnehmer erzwingt den Einsatz neuer Wege und Medien

Übersicht: Karriere heute

Zeit

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Page 5: BUSINESS - Wirtschaftswissen im Unternehmen

Ausgabe Q1/12

BusinessWirtschaftswissen im Unternehmen.

Seite 5Personalmarketing & -recruiting

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Frank Lauterbach

Einschlägige Berufserfahrung und sehr konkrete Job-

vorstellungen sollten vorhanden sein. Ebenso Führungs-

kompetenz und lösungorientiertes Handeln. Sich aktiv zu

engagieren und dabei Persönlichkeit und Charakter

zu beweisen, ermöglicht erfolgreiches Führen.

ab fünf Jahren

24.000,– bis 150.000,– EUR

Industrie- und Handwerkskammern, Akademien, Seminare, Intern

engagiert, selbständig, praktisch versiert

Headhunter greifen gerne zur

XING-Waffe. Hier tummeln sich

v.a. Werbe-, Marketingfachleute,

Verkäufer und Dienstleister. Außer -

halb Deutschlands findet LinkedIN

auf der Suche Verwendung.

Ein Geschäftsführer ist berechtigt, organisatorisch zu

handeln bzw. zu gestalten und dazu den Mitarbeitern

Weisungen zu erteilen. Er vertritt die Gesellschaft ge-

richtlich und außergerichtlich.

ab zehn Jahren

45.000,– bis 230.000,– EUR

Akademien, Seminare

engagiert, selbständig, erfahren

Während Xing den deutschen Markt

bedient, ist LinkedIn das internatio-

nale Pendant. Hier treffen sich die

meisten Manager und Führungs-

kräfte. Dieses Karrierelevel bevorzugt

allerdings zumeist klassische Wege.

Führungskraft Geschäftsführer

Social Media Einsatz im Personalmarketinggroße Konzerne. Zum jetzigen Zeitpunkt steckt das Personal-

marketing im Bereich Social Media noch in den Kinderschuhen.

In naher Zukunft wird es zur Selbstverständlichkeit, dass die

Jobsuche oder die Informationssuche nach Arbeitgebern in

sozialen Netzwerken stattfindet.

Das Web 2.0 stellt für mittelständische Arbeitgeber viel-

mehr eine Chance dar: Personalmarketing via Social

Media kann klassische Recruiting-Maßnahmen zwar

nicht ersetzen, aber es ist eine sinnvolle und effizien-

te Ergänzung, um potentielle Bewerber mit geringem

finanziellen Aufwand auf das Unternehmen aufmerk-

sam zu machen und für sich zu begeistern.

Das veränderte Nutzerverhalten potentieller Arbeitnehmer erzwingt den Einsatz neuer Wege und Medien

Quick InfoPersonalmarketing 2.0

>> Social Media gewinnt an Bedeutung

>> Potentielle Mitarbeiter erreichen

>> Professioneller Auftritt erforderlich

>> Große Chance für den Mittelstand

Statistiken

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J JJ J JJ JJ J J JJ

Frank LauterbachDipl. Kommunikationswirt BAW

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Facebook TwitterXing LinkedIn Google+

Nutzen Sie schon aktiv Social Media Dienste für die Rekrutierung oder das Personalmarketing?

Im Säulendiagramm werden Aussagen von befragten Personalmanagern aus Deutschland abgebildet, ob und in wie weit Social-Media-Dienste in ihren Unternehmen für Rekrutierung und Personalmarketing genutzt werden.

548 Befragte: HRM.de, HRM-Austria.at, StepStone Solutions, der personal manager

Nein, und wir

werden auch zukünftig nicht aktiv

Wir sind noch zu keinem

Entschluß gekommen

Nein, aber wir wollen zukünftig aktiver werden

Ja, wir nutzen schon aktiv Social Media

210

148

138

52

So finden aktuell deutsche Unternehmen Ihre Mitarbeiter:Anteil an den Neueinstellungen - in Prozent

Kleinbetriebe (weniger als 10 Beschäftigte)Die fünf wichtigsten Besetzungswege umfassen über 90% der Neueinstellungen. 3,7% Sonstiges, 0,5% Auswahl aus Leiharbeitern, 0,9% Interne Stellen- ausschreibung, 3,9% Interne Praktika.

Großbetriebe (mehr als 500 Beschäftigte)Die fünf wichtigsten Besetzungswege umfassen über 90% der Neueinstellungen. 2,4% Sonstige, 3,2% Auswahl aus Leiharbeitern, 4,0% Kontakt zur Arbeitsagentur.

32,7

26,4

12,010,6

8,7

Stellenangebot im Internet

Initiativbewerbungen/Bewerberliste

Eigene Mitarbeiter, persönliche Kontakte

Eigene Inserate

Kontakt zur Arbeitsagentur

Interne Stellenausschreibung

46,6

15,915,7

8,14,8

© 2012 lauterbach kreativbetreuung e.K. Alle Rechte vorbehalten. Hinweise und Quellen siehe letzte Seite.

Page 6: BUSINESS - Wirtschaftswissen im Unternehmen

BusinessWirtschaftswissen im Unternehmen.Ausgabe Q1/12

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Page 7: BUSINESS - Wirtschaftswissen im Unternehmen

Ausgabe Q1/12

BusinessWirtschaftswissen im Unternehmen.

Seite 7

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Der Frühling steht vor der Tür – raus mit dem Winterzeug! Wir zeigen Ihnen, wie Sie frischen Wind am Arbeitsplatz verbreiten. Lassen Sie sich dabei von unseren umseitigen Empfehlungen für das kommende Frühjahr inspirieren: Es ist für jedes Alter das Richtige dabei. Die BusinessAges über den Produkten sind keine Pflichtangaben – gut aussehen darf Jung und Alt.

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ist notwendig,

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Blätter im Frühling.“

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finden Sie

auf Seite 8.

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Page 8: BUSINESS - Wirtschaftswissen im Unternehmen

BusinessWirtschaftswissen im Unternehmen.Ausgabe Q1/12

Seite 8 Weiterbildung & Empfehlungen

Quellenangaben02/03 Prof. Dr. Rolf W. Thiel, Frank Lauterbach, Matthias Purucker, www.manager-magazin.de, Bund der Selbständigen Unterfranken, www.justiz.de, www.handelsregisterbekanntmachungen.de, www.insolvenzbekanntmachungen.de, www.zvg-portal.de 04/05 www.wcoa2002.com, www.gehaelterblog.de,

www.jobware.de, www. faz.de, www.wikipedia.de, www.ausbildung.info, www.studenten-vermittlung24.de, www.spiegel.de, Frank Lauterbach, Andreas Schultheis 06/07 Heinz-Werner Schuller, Green Your Life, Marc Picard, www.kreativbetreuung.de 08/01 Codex Mercator, Frank Lauterbach, Jaqueliné Lüding,

Christian Heilmann, Gerd Michel | Alle Preise dieser Ausgabe sind unverbindlich. Für das Angebot ist der jeweilige Händler/Unternehmen verantwortlich.

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Leitfaden für Ihre erfolgreiche Tagung. Dazu

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und Europas schönsten Rokokogarten,

sowie unser Tagungsservice ganztägig zur

Verfügung. Moderne Tagungstechnik und

kostenfreies WLAN in allen unseren Räumen

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Veranstaltung ein voller Erfolg wird.

Das derzeitige Highlight der Galerie sind die

Werke des Künstlers Dmitri Evtuschenko.

Geboren 1975 in Moskau unterrichtete er

nach Abschluss seines Studiums an der Kunst-

akademie als Dozent für Design, Zeichnung,

akademische und dekorative Malerei. Seine

Werke befinden sich weltweit in Sammlun-

gen. Der Schwerpunkt seiner künstlerischen

Tätigkeit liegt sowohl in der Darstellung von

Landschaften und Städteansichten, als auch

auf Portraitmalerei. Jedoch thematisiert er

eine eigene Sicht auf die Dinge. So wählt

er statt Postkartenansichten auch Seiten-

straßen oder Hinterhöfe um eine Stadt zu

charakterisieren. So hat er u.a. eigens für

unsere Ausstellung einige Motive von Würz-

burg gemalt. Da sich schon bei den alten

Meistern moderne Elemente finden lassen,

bezieht der Künstler die Erfahrungen von

Jahrhunderten in seine Werke mit ein.

Empfehlung Empfehlung

facebook.com/kunsthaus.michel

Ratskeller Veitshöchheim Kunsthaus Michel Würzburg

Unsere Empfehlungen

BusinessWirtschaftswissen im Unternehmen.

Diese Veröffentlichung wird ganz o. in Teilen on- u. offline vertrieben. Alle Rechte vorbehalten. Produktion durch Bayreuth Druck + Media GmbH & Co.KG. Sämtliche Inhalte der Veröffentlichung einschließlich Markenzeichen u. Titel unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgeset-zes bzw. anderer Schutzgesetze. Kein Teil dieser Veröffentlichung darf ohne schriftl. Genehmigung d. Verlags vervielfältigt o. verbreitet wer-den. Unter dieses Verbot fällt insb. auch die Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken u. die Vervielfältigung mit anderen Geräten, z.B. Kamera, Mobiltelefon, Scanner. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt o. indirekt aus der Benutzung dieser Veröffentli-chung entstehen, wird ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz o. grober Fahrlässigkeit beruhen. Der Verlag ist für den Inhalt von Websites, zu denen der Zugang z.B. via Quick-Response-Codes ermöglicht wird, nicht verantwortlich u. distanziert sich ausdrücklich davon. © lauterbach kreativbetreuung e.K. (Verleger)

Redakteurin Dagmar Seitz

Grafikerin Nadine Keß

Fotograf Heinz-Werner Schuller

Kontakt Tel +49 (0) 931 - 780 123 - 30

Fax +49 (0) 931 - 780 123 - 99

[email protected]

V.i.S.d.P. Verantwortlich im Sinnes des Presse-

rechts sind die jeweiligen Autoren.

Im Übrigen die Chefredaktion.

Nutzungsrechte Der Verlag haftet nicht für unver-

langt eingesandte Manuskripte,

Unterlagen und Fotos.

PR- & Marketing Florian Stark

Ansprechpartner

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Artikelanfragen, Der Verlag legt höchsten Wert auf

Werbung rein redaktionelle Inhalte. Werbe-

anzeigen sind als solche zu kenn-

zeichnen. Agenturkunden erhalten

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HRA: 6562 USt.-IdNr. DE272349792

Amtsgericht-Registergericht Würzburg

Inhaber Frank Lauterbach

Kontakt Beethovenstaße 1a

Beethoven-Center 8.Stock

97080 Würzburg

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Redaktion Marketing & Werbung

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Netto?

B2B in EU-Länder

Empfängerunternehmen

in die Pflicht nehmen Seite 3

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Die Geschichte vom Franken und

dem Neandertaler Seite 3-4

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Steuerfreibeträge nutzen – den

Nachbarländern auf den Versen

Seite 3

Wie sag ich

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meinem

Kunden?

Mitarbeiter technisch versieren

und Kundenzufriedenheit lang-

fristig steigern

Seite 2

Besser

verhandeln

Verhandlungsprozesse

vorbereiten, definieren,

besprechen, fixieren Seite 8

Business

Style

guide

Die Woche stilvoll beginnen

– denn Neid muss man sich

erarbeiten

Seite 7-8

Der Beira

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dischen Unter

nehmen

Steigender Beratungsbedarf

und die Vorteile eines Beirats

Seite 6

Unser

e Empfeh

lungen

Restaurant & Tagung,

Kunst & Kultur

Seite 8

Ausgabe Q4/11

‚Business – Wirtschaftswissen im Unternehmen.‘ ist die Ver-

wirklichung der Idee, relevante und praxisorientierte Infor-

mationen in ansprechender Form zu präsentieren: Fachwis-

sen für alle mit Verantwortung im Unternehmen. Auf den

folgenden Seiten finden Sie Inspirationen, Informationen

und Hintergründe zu aktuellen Fragen aus allen Bereichen

des wirtschaftlichen Geschehens.

Wichtig ist für uns, dass Sie praktisches und in Ihrer tä

glichen

Arbeit umsetzbares Wissen erhalten – belanglose, inhaltsleere

oder kompliziert-theoretische Abhandlungen gibt es genug. Wir

haben deshalb dafür gesorgt, dass die einzelnen

Artikel der Fachautoren durch Ihre Kürze

schnell gelesen werden können, dabei

jedoch prägnant und so umfassend

wie möglich sind. Wir möchten Ihnen

Inspirationen und Lösungswege an die

Hand geben, die Sie umsetzen können.

Wer aber sind wir? Zum einen Carsten Lexa LL. M., Inhaber der

Rechtsanwaltskanzlei „Lexa – Kanzlei für Wirtschaftsrecht“ mit

der Spezialisierung auf die Beratung von Unter nehmen. Zum

anderen Frank Lauterbach,  Inhaber der Marketingagentur

„lauterbach kreativbetreuung e.K.“ mit der Fokussierung auf

Marketingstrategien und Kampagnen für Unternehmen.

Aber nun so langsam genug der einleitenden Worte. Redaktion,

Grafik, Organisation und nicht zuletzt wir wünschen Ihnen viel

Vergnügen mit dieser Erstausgabe. Wenn Sie Anregungen für

zukünftige Themen haben, dann lassen Sie uns dies wissen.

Wenn Sie Lob oder Kritik aussprechen

wollen, dann teilen Sie uns dies mit. Und

wenn Sie keine Lust mehr auf dieses

Vorwort haben, dann greifen Sie nun

zu einer Tasse Kaffee in der Firma

oder einem Glas Wein abends zu

Hause, blättern Sie um und entdecken

Sie die „Business“.

Wirtschaftsw

issen im

Unternehmen.

Anwendbar, aus der Praxis, a

uf den Punkt gebracht

in Q

out Q

Mode &

Technik

Unternehmens-Strategie erfordert Weitblick: Fachwissen aus allen betriebsrelevanten Bereichen bildet den Schlüssel zum Erfolg.

Kreativer Planer trifft Kreativen mit Plan:

Carsten Lexa LL.M. und Frank Lauterbach, Dipl. Kommunikationswirt BAW

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Das trägt der Gentleman heute

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Alle Rechte vorbehalten. Hinweise siehe letzte Seite.

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– denn Neid muss man sich

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dischen Unternehmen

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und die Vorteile eines Beirats

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Kunst & Kultur Seite 8

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‚Business – Wirtschaftswissen im Unternehmen.‘ ist die Ver-

wirklichung der Idee, relevante und praxisorientierte Infor-

mationen in ansprechender Form zu präsentieren: Fachwis-

sen für alle mit Verantwortung im Unternehmen. Auf den

folgenden Seiten finden Sie Inspirationen, Informationen

und Hintergründe zu aktuellen Fragen aus allen Bereichen

des wirtschaftlichen Geschehens.

Wichtig ist für uns, dass Sie praktisches und in Ihrer täglichen

Arbeit umsetzbares Wissen erhalten – belanglose, inhaltsleere

oder kompliziert-theoretische Abhandlungen gibt es genug. Wir

haben deshalb dafür gesorgt, dass die einzelnen

Artikel der Fachautoren durch Ihre Kürze

schnell gelesen werden können, dabei

jedoch prägnant und so umfassend

wie möglich sind. Wir möchten Ihnen

Inspirationen und Lösungswege an die

Hand geben, die Sie umsetzen können.

Wer aber sind wir? Zum einen Carsten Lexa LL. M., Inhaber der

Rechtsanwaltskanzlei „Lexa – Kanzlei für Wirtschaftsrecht“ mit

der Spezialisierung auf die Beratung von Unter nehmen. Zum

anderen Frank Lauterbach,  Inhaber der Marketingagentur

„lauterbach kreativbetreuung e.K.“ mit der Fokussierung auf

Marketingstrategien und Kampagnen für Unternehmen.

Aber nun so langsam genug der einleitenden Worte. Redaktion,

Grafik, Organisation und nicht zuletzt wir wünschen Ihnen viel

Vergnügen mit dieser Erstausgabe. Wenn Sie Anregungen für

zukünftige Themen haben, dann lassen Sie uns dies wissen.

Wenn Sie Lob oder Kritik aussprechen

wollen, dann teilen Sie uns dies mit. Und

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Vorwort haben, dann greifen Sie nun

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Wirtschaftswissen im Unternehmen.

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who is who: Neugründungen, Start-UPs

Geschäftsleute imDas trägt der Gentleman heute

who was who: Insolvenzen, AuflösungenRampenlicht

Gadgets mit Suchtfaktor

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Quelle* www.wikipedia.de** www.ausbildung.info