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Ausgabe 2012 Q1
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Business
Ehrbares Unternehmertum
Hoffnung für Anleger:Fonds-RückabwicklungKlarstellung des BGH – im Zweifel für den Anleger Seite 2
Alles eine Frage des richtigen Images Marken dienen der Unterschei-dung zum Wettbewerb Seite 2
Social Media Einsatz im PersonalmarketingVerändertes Nutzerverhalten erzwingt neue Wege Seite 4-5
Vorsicht: Haftung bei FehlentscheidungenWenn der Staatsanwalt ermittelt, wird die Sache teuer Seite 3
Business StyleguideDer Frühling steht vor der Tür & wir schenken Ihnen 2 x 10 €, sowie 10% auf ein Fotoshooting Seite 6-7
Die Akademie für Fach- & FührungskräfteCertified IT-Businessmanager, operativer Professional Seite 8
Unsere EmpfehlungenRestaurant & Tagung, Kunst & Kultur Seite 8
Ausgabe Q1/12
Der Handel begründet seit Anbeginn der Zivilisation unser
wirschaftliches Zusammenleben – lange vor der Hanse und
modernen Global Playern. Als Erstes findet der Codex Merca-
tor Anwendung im Mittelalter. Er unterliegt einem stetigen
Wandel und muss immer im Kontext seiner Zeit betrachtet
werden. Dieser steht in der Moderne als Leitbild für das op-
timal handelnde Wirtschaftssubjekt. Das heißt, es hat einen
Vorbildcharakter für jeden verantwortlichen Teilnehmer am
Wirtschaftsleben.
In der heutigen Zeit zeichnen den ehr-
baren Kaufmann eine humanistische
Grundbildung sowie Fachwissen aus der
Betriebswirtschaftslehre und ein gefestigter Charakter aus.
Diese schaffen Glaubwürdigkeit und Vertrauen, welche für
gute Geschäftsbeziehungen unerlässlich sind. Für den ehrba-
ren Kaufmann sind Wirtschaft und Ethik nicht voneinander zu
trennen, sie sind zu einer Einheit verschmolzen, mit dem Ziel,
erfolgreich zu wirtschaften. Auf Unternehmensebene steht
deshalb an erster Stelle das Verhältnis zwischen Arbeitgeber
und -nehmer. Die Mitarbeiterzufriedenheit bedingt den Erfolg.
Kunden und Lieferanten müssen jedoch ebenfalls als gleichwer-
tige Partner angesehen und behandelt werden, mit dem Ziel,
langfristig gute Beziehungen zu ihnen aufzubauen und zu erhal-
ten. Die Globalisierung stellt dabei die wirtschaftliche Ethik oft
auf eine schwere Probe. Gerade für lokale Anbieter liegt hierin
die Chance, sich gegenüber dem Wettbewerb zu behaupten und
Kunden einen Mehrwert zu bieten.
Das Bewusstsein der Verbraucher durchläuft aktuell einen
Wandel. Sie werden kritischer und lassen
sich bei ihrem Kaufentscheidungsprozess
immer häufiger vom Gewissen leiten. Das
Image eines Anbieters ist dabei entschei-
dend. In Zeiten von sinkenden staatlichen
Leistungen erwarten auch Konsumenten mehr Verantwortung der
Unternehmen gegenüber den eigenen Mitarbeitern. Aber auch
nachhaltiges Wirtschaften rückt immer mehr in den Fokus.
Werte müssen verständlich und akzeptabel vermittelt werden,
so dass jeder diese nachvollziehen kann. Sie müssen im Unter-
nehmensalltag von allen Beteiligten gelebt werden. Gehen Sie in
sich und stellen sich die Frage: „Bin ich ein ehrbahrer Kaufmann
gegenüber meinen Mitarbeitern, Kunden und Partnern?“
Wirtschaftswissen im Unternehmen.
Eine Philosophie, die verstanden und gelebt werden muss
in Q out Q
Mode &Technik
Soziale Verantwortung und wirtschaftliches Engagement bringen uns voran: ehrbares Unternehmertum aus Überzeugung
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who is who: Neugründungen, Start-UPs Geschäftsleute im Exklusive Gutscheine für unsere Leserwho was who: Insolvenzen, Auflösungen Rampenlicht im Business-StyleguideSeite 3 Seite 7Seite 2
Verlag & Marketinglauterbach kreativbetreuung e.K.
Deutschland 3,80 EUR inklusive 7% MwSt.© 2012 lauterbach kreativbetreuung e.K. Alle Rechte vorbehalten. Hinweise siehe letzte Seite.
Q PR & Marketing Tel +49 (0) 931-780 123 30 [email protected]
BusinessWirtschaftswissen im Unternehmen.
„Dafür stehe ich mit meinem Namen“
BusinessWirtschaftswissen im Unternehmen.Ausgabe Q1/12
Seite 2 Recht & Marketing
Gemeinsam Zukunft gestalten Jahresempfang des
Bundes der Selbständigen im Autohaus ATS Toyota Schweinfurt
BDS Sommerlounge bei Schraud & Baunach
in WürzburgGenuss und Netzwerken in
entspannter Atmosphäre im PavillonRestaurant-Markt-Wein-Events
Alles eine Frage des richtigen ImagesDie rechtliche Definition des Begriffs Marke
umfasst alles, „was geeignet ist, Waren und
Dienstleistungen eines Unternehmens von
denjenigen anderer Unternehmen zu unter-
scheiden“ (§3 Abs. 1. MarkenG). Eine starke
Marke bestimmt entscheidend den Wert eines
Unternehmens. Sie ist die Grundvorausset-
zung, sich in einem gesättigten Umfeld durch-
zusetzen und einen ruinösen Preiswettbewerb
zu vermeiden. Für eine Marke zählt dabei vor
allem die Wirtschaftsregion, welche für den Ab-
satz relevant ist – dies gilt sowohl auf globaler
wie regionaler Ebene.
Erfolg durch eine Marke stellt sich nur ein, wenn
sie mehr ist als nur ein Name, Zeichen oder eine
Gestaltungsform. Um Endkunden zielgerichtet
zur Kaufentscheidung zu bewegen und sich von
Konkurrenzangeboten abzuheben, bedarf eine
Marke zweier zentraler Eigenschaften – Bekannt-
heit und Image. Der Bekanntheitsgrad einer Marke
steigert sich in erster Linie durch eine struktu-
rierte Penetration, den sogenannten Werbedruck.
Ein Image entsteht von selbst. Das Soll-Image der
Marke muss gezielt positioniert und kommuniziert
sein. „Es geht hierbei einerseits um die subjekti-
ven Vorstellungen über die Marken eigenschaften
und andererseits um die Beurteilung der Eig-
nung der Marke zur Befriedigung der rationa-
len und emotionalen Bedürfnisse,“ so schreibt
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Heribert Meffert – aner-
kannte Marketingkoryphäe.
Oftmals differieren die Unternehmenssicht und
das Fremdbild einer Marke enorm. Die regelmäßige
Betrachtung des Images bei den Konsumenten
– egal ob b2c oder b2b – durch z.B. Fokusgrup-
pen und Experten ist entscheidend für die aktive
Gestaltung der Marke. Ziel eines Unternehmens
muss es sein, seine Marke so zu präsentieren, dass
sie sich auf dem stark umkämpften Markt abhebt
und in den Köpfen der Endkunden verankert ist.
Ähnlich wie die Statik eines Gebäudes geplant
werden muss, verhält sich auch das Kartenhaus
des Markenimages: erst durch die Zusammenarbeit
von „Bauherr“ und „Architekt“ entsteht eine star-
ke Marke. Der Ausgleich von Fehlern am Marken-
fundament, welche oft durch planloses Handeln
entstehen, fordert einen hohen monetären Tribut.
Um die unternehmerischen Ziele am Markt durch-
zusetzen, ist ein professioneller Marketingauftritt
mit all seinen Facetten erforderlich.
Spieglein, Spieglein an der Wand, werde ich erkannt?! Frank Lauterbach
Frank LauterbachDipl. Kommunikationswirt BAW
www.kreativbetreuung.de Q
Quick InfoEine Frage des Image
>> Marken dienen der Unterscheidung
>> Soll-/Ist-Vergleiche sind zwingend
>> Markenstrategisches Agieren
© 2012 lauterbach kreativbetreuung e.K. Alle Rechte vorbehalten. Hinweise und Quellen siehe letzte Seite.
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DS, F
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Ber
nard
Hoffnung für Anleger:Fonds-Rückabwicklung
Unzählige Anleger, die insbesondere in den
Jahren 2002 bis 2008 Beteiligungen an ge-
schlossenen Fonds erworben haben, wünschen
nichts mehr als deren Rückabwicklung. Die
Erwartungen haben sich überwiegend nicht
erfüllt: die Ausschüttungen fallen deutlich ge-
ringer aus, als von den Beratern und nach dem
Prospekt vorausgesagt. Teilweise werden im
Rahmen von Sanierungskonzepten Nachzah-
lungen verlangt. Etliche Fonds sind bereits der
Insolvenz nahe oder dieser bereits verfallen mit
der misslichen Folge, dass die Anleger mögli-
cherweise die Ausschüttungen zurückzahlen
müssen.
Der Unmut richtet sich gegen die Emissionshäu-
ser, die Fondsgesellschaften und die Vermittler. Im
Regelfall werden allerdings den Anlegern Ansprü-
che auf Rückabwicklung nicht zustehen. Anders
stellt sich die Sach- und Rechtslage dar, wenn die
Fondsbeteiligung durch eine Bank oder Sparkasse
vermittelt wurde. In diesen Fällen bestehen gera-
de für Beteiligungen aus dem Zeitraum von 2002
bis 2008 begründete Aussichten auf eine Rückab-
wicklung. Diese Aussichten beruhen auf der vom
Bundesgerichtshof entwickelten Rechtsprechung,
wonach die Banken verpflichtet sind, ihren Kun-
den vor der Zeichnung einer Fondsbeteiligung
über Art, Existenz und Umfang der Rückvergütun-
gen, die sie von den Fondsgesellschaften erhalten,
aufzuklären.
Bereits in mehreren älteren Entscheidungen hat-
te der Bundesgerichtshof es als eine allgemeine
zivilrechtliche Verpflichtung erachtet, dass die
Banken über ihr eigenes wirtschaftliches Interesse
an der Vermittlung von Finanzprodukten vor der
Zeichnung aufklären. Da die maßgeblichen Urteile
allerdings sämtlich die Vermittlung von Wertpapie-
ren zum Gegenstand hatten, gingen die Banken
davon aus, dass diese Offenlegungspflicht auch
ausschließlich für die Vermittlung von Wertpapie-
ren – wie etwa Aktien oder Zertifikate – bestehen,
nicht aber für geschlossene Fonds.
Klarstellung des Bundesgerichtshofs
Die Klarstellung, die dann erhebliche und an-
haltende Irritationen bei den Banken auslös-
te, erfolgte mit der Entscheidung des Bundes-
gerichtshofes vom 20.01.2009. Der BGH führte in
diesem Beschluss ausdrücklich aus, dass die von
ihm entwickelte Rechtsprechung zu Rückver-
gütungen nicht auf Wertpapiere beschränkt sei,
sondern auch die Beteiligung an geschlossenen
Fonds ergreife. Es komme nicht auf den Typus des
einzelnen Finanzprodukts an, sondern auf den
Interessenkonflikt der Bank, der dadurch entste-
he, dass die Bank einerseits ihren Kunden inter-
essengerecht zu beraten und ihnen die Produkte
zu empfehlen hat, die insbesondere ihren Anla-
gezielen und der individuellen Risikobereitschaft
entsprechen, während die Bank andererseits auch
Vertragsbeziehungen zu der Fondsgesellschaft
unterhalte und von dieser für die Vermittlung
von Beteiligungen ihrer Kunden verprovisioniert
würde. Der BGH hat ausgeführt, dass diese Inter-
essenkollision nur behoben werden könne durch
eine Offenlegung des eigenen wirtschaftlichen
Interesses, zumal dieser Interessenkonflikt zu
einer Gefährdungssituation des Kunden führe,
da auf Grund des wirtschaftlichen Umsatz- und
Absatzinteresses eine anleger- und objektge-
rechte Beratung nicht mehr sichergestellt sei.
Für die Ansprüche der jeweiligen Anleger kommt
es neben dem Pflichtenverstoß, welcher durch
die mangelnde Offenlegung der Provision erfüllt
wird, darauf an, dass die verschwiegene Provision
ursächlich zu der konkreten Anlageentscheidung
Versprechen und Realität lagen weit auseinander
Andrea Zimmermann
BDS Bezirksvorsitzende,
Oberbürgermeister Schweinfurt
Sebastian Remelé
Bund der Selbständigen (BDS)Präsidiumsmitglied Ulrike Wimmer,Vorsitzende Schweinfurt Micaela Halboth,Geschäftsführer Frank Bernard
BDS Vorsitzende Würzburg
Charlotte Schlossareck,
Schraud &Baunach Karl-Heinz Baunach
Schraud &Baunach Dieter Schraud,Pavillon Christian Heilmann
Büttnerstube Pia Schlossareck,
Hogaka Dieter und Brigitte Franke
Ausgabe Q1/12
BusinessWirtschaftswissen im Unternehmen.
Seite 3Recht & Versicherung
out Q Saalmüller GmbH, Löschungen von Amts wegen 30.12.2011, Würzburg (Nürnberger Straße 106, 97076 Würzburg). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
in Q NAVIGON GmbH, Neueintragungen 12.12.2011, Würzburg (Beethovenstraße 1 a, 97080 Würzburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens: der Vertrieb von DV-gestützten kartographischen Standard- und Individual-Lösungen (…). Ent-standen durch formwechselnde Umwandlung der NAVIGON AG mit dem Sitz in Hamburg (Amts-gericht Hamburg HRB 95046).
in Q Windpark Waigolshausen GmbH & Co. KG, Neueintragungen 16.12.2011, Ochsenfurt (Tückelhäuser Straße 10, 97199 Ochsenfurt). Gegenstand des Unterneh-mens: Errichtung und der Betrieb einer oder mehrerer Windkraftanlagen.
in Q Solarkraftwerk Haidt GmbH & Co. KG, Neueintragungen 22.12.2011, Kolitzheim (Wadenbrunner Str. 10, 97509 Kolitzheim). Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Solarkraftwerken und Photvoltaikanlagen.
out Q Main-REHA-Zentrum Würzburg- Sanderau Zentrum für erweiterte ambulante Physiotherapie im Bereich Orthopädie, Trau-matologie, Unfallchirurgie und Handchirurgie - Krankengymnastik - GmbH, Löschungen von Amts wegen 08.12.2011, Würzburg (Eichen-dorffstr. 14 c, 97072 Würzburg). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
out Q Hotel-Restaurant „Fränkischer Hof“ GmbH, Löschungen von Amts wegen 27.12.2011, Klingenberg (Lindenstr. 13, 63911 Klingenberg). Die Gesellschaft ist we-gen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
in Q Uwatec Chemicals GmbH, Neuein-tragungen 29.12.2011, Aschaffenburg (There-sienstr.3, 63741 Aschaffenburg). Gegenstand des Unternehmens: Produktion und Vertrieb von Wasseraufbereitungschemikalien und Wasser-aufbereitungsanlagen.
in Q Rothenanger Immobilien & Consulting GmbH & Co. KG, Neueintragun-gen 23.12.2011, Schweinfurt (Londonstr. 16, 97424 Schweinfurt). Gegenstand des Unterneh-mens: Der An- und Verkauf von Immobilien; die Vermittlung von Immobilien und Darlehen; Bau-träger; Baubetreuung; Tätigkeiten gem. § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4a, 4b GewO und Unterneh-mensberatung.).
in Q Fahrradgroßhandlung Brom GmbH vorm. Fritz Owandner, Neueintragungen 12.12.2011, Sennfeld (Max-Planck-Str. 6, 97526 Sennfeld). Gegenstand des Unterneh-mens: Großhandel mit Fahrrädern, motorisier-ten Zweirädern und deren Ersatzteilen sowie die Übernahme von Vertretungen und der Betrieb von Auslieferungslagern.
out Q idea promotion gmbh, Löschun-gen von Amts wegen 12.12.2011, Schweinfurt (Maibacher Straße 57, 97421 Schweinfurt). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
out Q IBV Versicherungsdienst und Vermittlung GmbH, Löschungen von Amts we-gen 19.12.2011, Würzburg, Ludwigstraße 22, 97070 Würzburg. Die Gesellschaft ist wegen Ver-mögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
in Q Omnitex Dettelbach GmbH, Neuein-tragungen 19.12.2011, Dettelbach (Sandweg 4, 97337 Dettelbach). Gegenstand des Unterneh-mens: Erbringung von Leistungen im Bereich der Textilreinigung und Textilpflege.
in Q Glaser Automobile GmbH, Neuein-tragungen 21.12.2011, Stockstadt (Ostendstra-ße 10 a, 63811 Stockstadt). Gegenstand des Unternehmens: der Verkauf und Ankauf von Fahrzeugen, der Import und Export von Fahrzeu-gen und die Aufbereitung von Fahrzeugen und Tätigkeiten aller Art, die mit den o.g. Tätigkeiten verbunden sind.
out Q Auto - Zeller GmbH & Co. Karosserie- und Fahrzeugbau, Löschungen von Amts wegen 13.12.2011, Gerolzhofen (Spiel-see 10, 97447 Gerolzhofen). Die Firma ist erlo-schen. Von Amts wegen eingetragen aufgrund § 31 Abs. 2 HGB.
out Q Daremedia e.K.., Löschungen von Amts wegen 29.12.2011, Euerbach (Schil-lerstraße 12, 97502 Euerbach). Die Firma ist er-loschen. Von Amts wegen eingetragen aufgrund § 31 Abs. 2 HGB.
out&in‚who is who‘ & ‚who was who‘
© 2012 lauterbach kreativbetreuung e.K. Alle Rechte vorbehalten. Hinweise und Quellen siehe letzte Seite.
Vorsicht: Haftung bei FehlentscheidungenStrafverfahren gegen Mitarbeiter eines Unter-
nehmens sind heutzutage keine Seltenheit.
Um den Stein ins Rollen zu bringen, genügt
oft schon, bei den Ermittlungsbehörden einen
Verdacht zu äußern. Die Betroffenen kann so
ein Vorwurf – ob zu Recht erhoben oder nicht
– finanziell ruinieren. Denn nach deutschem
Strafrecht wird nicht die Firma, sondern die
Mitarbeiter persönlich zur Verantwortung
gezogen. Der Mitarbeiter muß sich dann auf
eigene Rechnung juristisch wehren. Geschieht
dies nicht schnell und nachhaltig, kann die
Sache rasch eskalieren. Gelangt der Fall an die
Öffentlichkeit, wird das Image des Unterneh-
mens geschädigt. Das kann sich schlimmsten-
falls auf die Wettbewerbsposition auswirken.
Ein zuverlässiger Straf-Rechtsschutz für Führungs-
kräfte und ihre Mitarbeiter ist deshalb eine wichtige
Schutzmaßnahme und sollte zu einer Betriebshaft-
pflicht, welche Personen- und Sachschäden Dritter
abdeckt, als Ergänzung in jedem Betrieb vorhanden
sein. Zudem sollte sich jeder Entscheider innerhalb
der unterschiedlichen Unternehmensformen mit
der persönlichen Haftung gegenüber dem Unter-
nehmen bzw. Dritter auseinander setzen. Zusätz-
lich ist zu beachten, daß bei einer evtl. Klage des
Unternehmens gegen seine Führungskraft die
umgekehrte Beweislast greift. Grund dieser Klage
kann z.B. ein Lieferant sein, der nach Auftragser-
teilung insolvent ist und nicht mehr liefern kann.
Die Folge sind Mehrkosten durch Ersatzeinkauf
und Produktionsausfall.
Die Firma bzw. eine juristische Person kann
man nicht hinter Gitter bringen.
Der Verantwortliche muss sich fragen lassen: Hät-
te eine Bonitätsprüfung dies verhindern können?
Schnell ist ein Schadensersatzanspruch des Un-
ternehmens gegen seine eigene Führungskraft
erhoben. Jedes Jahr werden in Deutschland über
10.000 Schadensersatzprozesse allein gegen
GmbH-Geschäftsführer angestrengt.
Absichern kann sich hier der Entscheider bzw. das
Unternehmen mit einer D&O-Versicherung. Als
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit
Rechtsschutzfunktion schützt sie die versicherten
Unternehmensführer gegen Ansprüche der Firma
(Innenhaftung) wie auch gegen Ansprüche Dritter
(Außenhaftung) umfassend.
Wenn der Staatsanwalt ermittelt, wird die Sache teuer
Matthias PuruckerAllianz Generalvertretung
Tel 0931-4047170 Q
Quick InfoStrafrechtsschutz sichert Mitarbeiter ab
>> Führungskräfte und Geschäftsführer
sind von Haftung betroffen
>> ohne Schutz hohes finanzielles Risiko
Matthias Purucker
geführt hat. Der Anleger muss mithin einwenden,
dass er in Kenntnis des wirtschaftlichen Eigen-
interesses der Bank von der Zeichnung Abstand
genommen hätte.
Im Zweifel für den Anleger
Zu Gunsten der Anleger streitet insoweit die Ver-
mutung aufklärungsrichtigen Verhaltens. Es
wird danach angenommen, dass der Kunde bei
rechtskonformer Beratung von der Beteiligung
abgesehen hätte. In aller Regel kann die Bank die
Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens nicht
widerlegen, zumal es sich um eine innere Tatsache
handelt. Der Anleger kann glaubhaft bekunden,
dass er auf eine völlig objektive, neutrale und aus-
schließlich an seinen Interessen ausgerichtete
Beratung vertraute, und dieses notwendige Ver-
trauen in Kenntnis des beachtlichen wirtschaftli-
chen Eigeninteresses nicht mehr bestanden hätte.
Er wird auch einwenden können, dass er auch die
Rentabilität des Investitionsvorhabens in Kennt-
nis der Belastung durch die Vertriebsprovision be-
zweifelt hätte.
Es war längere Zeit streitig, ob diese Offenlegungs-
pflicht entfällt, wenn der Anleger neben der Kom-
manditeinlage ein Agio nicht zu entrichten hat.
Der BGH hat allerdings in jüngeren Entscheidun-
gen ausgeführt, dass allein die Tatsache, dass ein
Agio nicht vorgesehen ist, die Offenlegungspflicht
nicht entfallen lässt und hat erläutert, dass es al-
lein darauf ankomme, dass eine Vertriebsprovision
offen ausgewiesen sei. Diese Voraussetzung ist
in nahezu allen Fällen gegeben, da die zu Grunde
liegenden Verkaufsprospekte diese Vertriebsprovi-
sion ausweisen. Mit diesen Angaben könnten die
Banken ihre Offenlegungspflicht erfüllen, aller-
dings nur dann, wenn dem Verkaufsprospekt zu
entnehmen ist, welche Vertriebsprovision gerade
die konkret beratende Bank erhält. Nur in äußerst
seltenen Fällen wird die Bank im Verkaufspros-
pekt selbst benannt. Da die Fondsgesellschaften
ihre Produkte vielfach über mehrere Banken ver-
treiben, sehen sie von der konkreten Benennung
einzelner Banken ab, zumal sie auch häufig zum
Zeitpunkt der Prospekterstellung auch noch nicht
übersehen können, welche Bank sich im Einzelnen
an der Platzierung des Produkts beteiligt.
Aussicht auf Rückabwicklung
Es bestehen mithin für Anleger, deren Fondsbetei-
ligung durch eine Bank vermittelt wurde, begrün-
dete Ausschichten auf eine erfolgreiche Rückab-
wicklung. Voraussetzung ist insoweit, dass dem
Kunden die Tatsache und der Umfang der Rückver-
gütung der Bank vor der Zeichnung nicht offenge-
legt wurde. In dem angesprochenen Zeitraum 2002
bis Ende 2008 war es ständige Praxis nahezu aller
Banken, diese Rückvergütung den Kunden nicht
offenzulegen. Weiter ist erforderlich, dass der An-
leger plausibel behaupten kann – was in aller Regel
gelingt – dass er in Kenntnis der regelmäßig hohen
Provision der Bank von der empfohlenen Beteili-
gung abgesehen hätte. Der Anleger kann in diesen
Fällen Rückabwicklung begehren.
Im Einzelnen steht ihm zu die Zahlung der Kom-
manditeinlage nebst Agio abzüglich Ausschüt-
tungen. Steuervorteile sind nach der jüngeren
Rechtsprechung des BGH bei diesem Hauptsache-
schaden nicht zu berücksichtigen. Die Bank hat
auf der Ebene des Kunden den Zustand herzustel-
len, der bestehen würde, wenn sich der Anleger
an dem konkreten Fonds nicht beteiligt hätte. Er
kann auch entgangenen Gewinn nach §252 BGB
verlangen, wobei bei dessen Berechnung aller-
dings Steuervorteile zu berücksichtigen sind.
Die Ansprüche sind auch noch nicht verjährt,
da der Anleger regelmäßig erst durch die Bera-
tung durch einen Rechtsanwalt Kenntnis von der
Offenlegungspflicht erlangen wird. Verjährt sind
allerdings alle Beteiligungen, die die Anleger
bis zum 31.12.2001 begründet haben. Hinsicht-
lich der Beteiligungen aus dem Jahre 2002 ist zu
beachten, dass diese Ansprüche nicht kalendarisch
zum Ende des Jahres 12/2012 verjähren, sondern
exakt zehn Jahre nach dem Pflichtenverstoß, der
regelmäßig zeitlich durch das konkrete Beratungs-
gespräch bestimmt wird. Wegen der
weiteren Details wird der Rat
eines im Bank- und Kapital-
marktrecht spezialisierten
Rechtsanwalts ein-
zuholen sein.
Prof. Dr. Rolf W. Thiel
Quick InfoHoffnung auf Fonds-Rückabwicklung
>> Ausschüttungen fallen geringer aus
>> Aussichten bei Anlage über
Banken und Sparkassen
>> Relevanzzeitraum 2002 bis 2008
Prof. Dr. Rolf W. Thiel, HamburgRechtsanwälte Thiel & Collegen
www.thiel-collegen.de Q
BusinessWirtschaftswissen im Unternehmen.Ausgabe Q1/12
Seite 4 Personalmarketing & -recruiting
Für jeden Beruf muss das passende Wissen vorhanden
sein. Bei einer Ausbildung ist der Berufseinstieg schneller
möglich, jedoch erlangt man durch ein Studium bessere
Voraussetzungen für einen höherwertigen Beruf.
zwei bis fünf Jahre
10.500,– bis 60.000,– EUR
Meisterschule, Industrie- und Handwerks- kammern, Abendschule, Seminare, Intern
motiviert, theoretisch versiert
Die Jobsuche auf Facebook findet
hier bereits seit dem Studium statt.
XING als Medium mit geschäftlicher
Ausrichtung gewinnt in dieser Gruppe
an Relevanz beim Scan potentieller
Arbeitgeber – global wie auch regional.
Die Berufsausbildung verfolgt praktische Absichten und
umfasst die Vermittlung von Kenntnissen und Wissen
an einen Menschen beliebigen Alters durch eine ausbil-
dende Stelle.
zwei bis drei Jahre
5.000,– bis 16.500,– EUR
Berufsschule, VHS, Abendschule, Berufskollegs
unerfahren, wissbegierig
Die Gruppe der unter 20-jährigen
nutzt vor allem Facebook und dies
bevorzugt privat. Auf dieser Stufe
greifen Social-Ads am besten. Dies
sind die Werbeanzeigen innerhalb
der Social-Media-Plattformen.
AusbildungEin Studium besteht unter anderem aus dem Besuch
von Vorlesungen, Seminaren und Praktika. In der
Regel schließt eine wissenschaftliche Examensarbeit
das Studium ab.
drei bis fünf Jahre
erlaubte Arbeitszeit max. 1.040 Std./Jahr
Universität & Fachhochschulen, Akademien, VHS, Seminare
unerfahren, wissbegierig
Die Informationsbeschaffung
während des Studiums verlagert
sich nahezu komplett ins Netz.
Facebook wurde von Studenten
für Studenten ins Leben gerufen;
aber man muss „seriös auffallen“.
Studium Einstieg
Social Media Einsatz im PersonalmarketingDer Begriff „Personalmarketing“ beschreibt das Buhlen der
Unternehmen um die besten Arbeitskräfte, die unter anderem
wegen des technischen Fortschritts und des Alterungsprozesses
der Bevölkerung immer rarer – und damit heiß umkämpfter –
werden. Neben den klassischen Wegen, wie Stellenanzeigen,
Mitarbeiterempfehlungen oder dem Kontakt zur Arbeitsagentur
wurde das Internet im Personalmarketing bislang mehrheitlich
dafür genutzt, eine weitere Verbreitung von Stellenausschrei-
bungen zu gewährleisten. Begründet durch das rasante Wachs-
tum des Social Web mit Plattformen wie Xing, Facebook, Twitter,
Youtube & Co. müssen neue Wege beschritten werden, um poten-
tielle Mitarbeiter zu erreichen.
Mittlerweile haben mehr als 100 große Arbeitgeber aus Deutsch-
land, Österreich und der Schweiz mit sogenannten „Karriere-Pages“
auf Facebook das Potential erkannt. Allein in Deutschland nutzen
16 Milillionen Menschen die Plattform Facebook.
Professionelle Auftritte auf den Social Media Plattformen bieten die
einzigartige Möglichkeit persönliche Einblicke in das Unternehmen
zu gewähren und Interaktionen zwischen Fans/Freunden, Mitar-
beitern und potentiellen Bewerbern zu ermöglichen. Mit Bildern
und Videos aus dem Firmenalltag sowie mit Beiträgen über beson-
dere Events und Aktivitäten, die kommentiert und „geliked“ werden
können, wird eine Beziehung zu den Fans und Interessenten aufge-
baut. Bei aller Euphorie darf man eines aber nicht unterschätzen:
Eine Karriereseite muss professionell und strategisch aufgebaut
sein, sie benötigt Pflege, lebt vom bereitgestellten Content und
vom Dialog mit der Zielgruppe. Ob diese Ressourcen bereitgestellt
werden können, sollte man vor einem Engagement in Social Media
eingehend prüfen. Es ist wenig erfolgversprechend, einfach mal eben
so eine Facebook Karriere-Page einzurichten. Wichtig ist, dass auch
die Unternehmenskultur für die neuen Medien bereit ist, man diese
versteht und damit umzugehen weiß.
Im Mittelstand wird Facebook & Co. produktseitig bereits erfolg-
reich eingesetzt. Es ist erstaunlich, dass die Transfermöglichkeiten
des Social Media noch kaum Anwendung im Personalmarketing fin-
den. Es ist falsch anzunehmen, Employer Branding sei nur etwas für
Das veränderte Nutzerverhalten potentieller Arbeitnehmer erzwingt den Einsatz neuer Wege und Medien
Übersicht: Karriere heute
Zeit
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© 2012 lauterbach kreativbetreuung e.K. Alle Rechte vorbehalten. Hinweise und Quellen siehe letzte Seite.
Ausgabe Q1/12
BusinessWirtschaftswissen im Unternehmen.
Seite 5Personalmarketing & -recruiting
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K.
Frank Lauterbach
Einschlägige Berufserfahrung und sehr konkrete Job-
vorstellungen sollten vorhanden sein. Ebenso Führungs-
kompetenz und lösungorientiertes Handeln. Sich aktiv zu
engagieren und dabei Persönlichkeit und Charakter
zu beweisen, ermöglicht erfolgreiches Führen.
ab fünf Jahren
24.000,– bis 150.000,– EUR
Industrie- und Handwerkskammern, Akademien, Seminare, Intern
engagiert, selbständig, praktisch versiert
Headhunter greifen gerne zur
XING-Waffe. Hier tummeln sich
v.a. Werbe-, Marketingfachleute,
Verkäufer und Dienstleister. Außer -
halb Deutschlands findet LinkedIN
auf der Suche Verwendung.
Ein Geschäftsführer ist berechtigt, organisatorisch zu
handeln bzw. zu gestalten und dazu den Mitarbeitern
Weisungen zu erteilen. Er vertritt die Gesellschaft ge-
richtlich und außergerichtlich.
ab zehn Jahren
45.000,– bis 230.000,– EUR
Akademien, Seminare
engagiert, selbständig, erfahren
Während Xing den deutschen Markt
bedient, ist LinkedIn das internatio-
nale Pendant. Hier treffen sich die
meisten Manager und Führungs-
kräfte. Dieses Karrierelevel bevorzugt
allerdings zumeist klassische Wege.
Führungskraft Geschäftsführer
Social Media Einsatz im Personalmarketinggroße Konzerne. Zum jetzigen Zeitpunkt steckt das Personal-
marketing im Bereich Social Media noch in den Kinderschuhen.
In naher Zukunft wird es zur Selbstverständlichkeit, dass die
Jobsuche oder die Informationssuche nach Arbeitgebern in
sozialen Netzwerken stattfindet.
Das Web 2.0 stellt für mittelständische Arbeitgeber viel-
mehr eine Chance dar: Personalmarketing via Social
Media kann klassische Recruiting-Maßnahmen zwar
nicht ersetzen, aber es ist eine sinnvolle und effizien-
te Ergänzung, um potentielle Bewerber mit geringem
finanziellen Aufwand auf das Unternehmen aufmerk-
sam zu machen und für sich zu begeistern.
Das veränderte Nutzerverhalten potentieller Arbeitnehmer erzwingt den Einsatz neuer Wege und Medien
Quick InfoPersonalmarketing 2.0
>> Social Media gewinnt an Bedeutung
>> Potentielle Mitarbeiter erreichen
>> Professioneller Auftritt erforderlich
>> Große Chance für den Mittelstand
Statistiken
J J JJ J J JJ J JJ J J J JJ J
J JJ J JJ JJ J J JJ
Frank LauterbachDipl. Kommunikationswirt BAW
www.kreativbetreuung.de
Facebook TwitterXing LinkedIn Google+
Nutzen Sie schon aktiv Social Media Dienste für die Rekrutierung oder das Personalmarketing?
Im Säulendiagramm werden Aussagen von befragten Personalmanagern aus Deutschland abgebildet, ob und in wie weit Social-Media-Dienste in ihren Unternehmen für Rekrutierung und Personalmarketing genutzt werden.
548 Befragte: HRM.de, HRM-Austria.at, StepStone Solutions, der personal manager
Nein, und wir
werden auch zukünftig nicht aktiv
Wir sind noch zu keinem
Entschluß gekommen
Nein, aber wir wollen zukünftig aktiver werden
Ja, wir nutzen schon aktiv Social Media
210
148
138
52
So finden aktuell deutsche Unternehmen Ihre Mitarbeiter:Anteil an den Neueinstellungen - in Prozent
Kleinbetriebe (weniger als 10 Beschäftigte)Die fünf wichtigsten Besetzungswege umfassen über 90% der Neueinstellungen. 3,7% Sonstiges, 0,5% Auswahl aus Leiharbeitern, 0,9% Interne Stellen- ausschreibung, 3,9% Interne Praktika.
Großbetriebe (mehr als 500 Beschäftigte)Die fünf wichtigsten Besetzungswege umfassen über 90% der Neueinstellungen. 2,4% Sonstige, 3,2% Auswahl aus Leiharbeitern, 4,0% Kontakt zur Arbeitsagentur.
32,7
26,4
12,010,6
8,7
Stellenangebot im Internet
Initiativbewerbungen/Bewerberliste
Eigene Mitarbeiter, persönliche Kontakte
Eigene Inserate
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© 2012 lauterbach kreativbetreuung e.K. Alle Rechte vorbehalten. Hinweise und Quellen siehe letzte Seite.
BusinessWirtschaftswissen im Unternehmen.Ausgabe Q1/12
Seite 6
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für unsere
Leser
Mode & Technik
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BusinessWirtschaftswissen im Unternehmen.
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Der Frühling steht vor der Tür – raus mit dem Winterzeug! Wir zeigen Ihnen, wie Sie frischen Wind am Arbeitsplatz verbreiten. Lassen Sie sich dabei von unseren umseitigen Empfehlungen für das kommende Frühjahr inspirieren: Es ist für jedes Alter das Richtige dabei. Die BusinessAges über den Produkten sind keine Pflichtangaben – gut aussehen darf Jung und Alt.
Ihre frisch gebügelten Hemden kommen im rollenden Kleidersack von Marc Picard auf jeder Geschäftsreise gut an. Mit einer klas-sichen Aktentasche – „dem kleinen Schwarzen“ des Gentleman – machen Sie im beruflichen Alltag vor Chef und KollegInnen eine gute Figur. Und damit die Anzughose den morgentlichen
Radweg heil übersteht, sichern Sie selbige am Besten mit dem Hosenband im Berliner Style. Dann kommen nicht nur Sie unbe-schadet im Büro an.
Wer nicht nur bei Taschen und Hosen Wert auf höchste Qualitätlegt, sondern auch seinen Arbeitsunterlagen eine schicke Hülle gönnt, der ist mit Filz bei seinem Notebook – ob in elektroni-scher oder klassischer Papierform – immer trendy unterwegs. Auf Grau stehen eben nicht nur Mäuse, sondern auch angesagte Designer von Business-Accessoires.
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Blätter im Frühling.“
Vincent van Gogh
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Den Kontakt
finden Sie
auf Seite 8.
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Seite 8 Weiterbildung & Empfehlungen
Quellenangaben02/03 Prof. Dr. Rolf W. Thiel, Frank Lauterbach, Matthias Purucker, www.manager-magazin.de, Bund der Selbständigen Unterfranken, www.justiz.de, www.handelsregisterbekanntmachungen.de, www.insolvenzbekanntmachungen.de, www.zvg-portal.de 04/05 www.wcoa2002.com, www.gehaelterblog.de,
www.jobware.de, www. faz.de, www.wikipedia.de, www.ausbildung.info, www.studenten-vermittlung24.de, www.spiegel.de, Frank Lauterbach, Andreas Schultheis 06/07 Heinz-Werner Schuller, Green Your Life, Marc Picard, www.kreativbetreuung.de 08/01 Codex Mercator, Frank Lauterbach, Jaqueliné Lüding,
Christian Heilmann, Gerd Michel | Alle Preise dieser Ausgabe sind unverbindlich. Für das Angebot ist der jeweilige Händler/Unternehmen verantwortlich.
Der Leitfaden des Ratskellers lautet: Ihr
Wohlfühlen und effektives Arbeiten ist unser
Leitfaden für Ihre erfolgreiche Tagung. Dazu
stehen Ihnen im Ratskeller tageslichtdurchflu-
tete Räume mit direktem traumhaftem Blick
auf das berühmte Veitshöchheimer Schloss
und Europas schönsten Rokokogarten,
sowie unser Tagungsservice ganztägig zur
Verfügung. Moderne Tagungstechnik und
kostenfreies WLAN in allen unseren Räumen
erleichtern Ihnen die Arbeit, damit aus Ihrer
Veranstaltung ein voller Erfolg wird.
Das derzeitige Highlight der Galerie sind die
Werke des Künstlers Dmitri Evtuschenko.
Geboren 1975 in Moskau unterrichtete er
nach Abschluss seines Studiums an der Kunst-
akademie als Dozent für Design, Zeichnung,
akademische und dekorative Malerei. Seine
Werke befinden sich weltweit in Sammlun-
gen. Der Schwerpunkt seiner künstlerischen
Tätigkeit liegt sowohl in der Darstellung von
Landschaften und Städteansichten, als auch
auf Portraitmalerei. Jedoch thematisiert er
eine eigene Sicht auf die Dinge. So wählt
er statt Postkartenansichten auch Seiten-
straßen oder Hinterhöfe um eine Stadt zu
charakterisieren. So hat er u.a. eigens für
unsere Ausstellung einige Motive von Würz-
burg gemalt. Da sich schon bei den alten
Meistern moderne Elemente finden lassen,
bezieht der Künstler die Erfahrungen von
Jahrhunderten in seine Werke mit ein.
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Unsere Empfehlungen
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Redakteurin Dagmar Seitz
Grafikerin Nadine Keß
Fotograf Heinz-Werner Schuller
Kontakt Tel +49 (0) 931 - 780 123 - 30
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Im Übrigen die Chefredaktion.
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Inhaber Frank Lauterbach
Kontakt Beethovenstaße 1a
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97080 Würzburg
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in die Pflicht nehmen Seite 3
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Die Geschichte vom Franken und
dem Neandertaler Seite 3-4
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Steuerfreibeträge nutzen – den
Nachbarländern auf den Versen
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Mitarbeiter technisch versieren
und Kundenzufriedenheit lang-
fristig steigern
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vorbereiten, definieren,
besprechen, fixieren Seite 8
Business
Style
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Die Woche stilvoll beginnen
– denn Neid muss man sich
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Steigender Beratungsbedarf
und die Vorteile eines Beirats
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Restaurant & Tagung,
Kunst & Kultur
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Ausgabe Q4/11
‚Business – Wirtschaftswissen im Unternehmen.‘ ist die Ver-
wirklichung der Idee, relevante und praxisorientierte Infor-
mationen in ansprechender Form zu präsentieren: Fachwis-
sen für alle mit Verantwortung im Unternehmen. Auf den
folgenden Seiten finden Sie Inspirationen, Informationen
und Hintergründe zu aktuellen Fragen aus allen Bereichen
des wirtschaftlichen Geschehens.
Wichtig ist für uns, dass Sie praktisches und in Ihrer tä
glichen
Arbeit umsetzbares Wissen erhalten – belanglose, inhaltsleere
oder kompliziert-theoretische Abhandlungen gibt es genug. Wir
haben deshalb dafür gesorgt, dass die einzelnen
Artikel der Fachautoren durch Ihre Kürze
schnell gelesen werden können, dabei
jedoch prägnant und so umfassend
wie möglich sind. Wir möchten Ihnen
Inspirationen und Lösungswege an die
Hand geben, die Sie umsetzen können.
Wer aber sind wir? Zum einen Carsten Lexa LL. M., Inhaber der
Rechtsanwaltskanzlei „Lexa – Kanzlei für Wirtschaftsrecht“ mit
der Spezialisierung auf die Beratung von Unter nehmen. Zum
anderen Frank Lauterbach, Inhaber der Marketingagentur
„lauterbach kreativbetreuung e.K.“ mit der Fokussierung auf
Marketingstrategien und Kampagnen für Unternehmen.
Aber nun so langsam genug der einleitenden Worte. Redaktion,
Grafik, Organisation und nicht zuletzt wir wünschen Ihnen viel
Vergnügen mit dieser Erstausgabe. Wenn Sie Anregungen für
zukünftige Themen haben, dann lassen Sie uns dies wissen.
Wenn Sie Lob oder Kritik aussprechen
wollen, dann teilen Sie uns dies mit. Und
wenn Sie keine Lust mehr auf dieses
Vorwort haben, dann greifen Sie nun
zu einer Tasse Kaffee in der Firma
oder einem Glas Wein abends zu
Hause, blättern Sie um und entdecken
Sie die „Business“.
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Unternehmen.
Anwendbar, aus der Praxis, a
uf den Punkt gebracht
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Mode &
Technik
Unternehmens-Strategie erfordert Weitblick: Fachwissen aus allen betriebsrelevanten Bereichen bildet den Schlüssel zum Erfolg.
Kreativer Planer trifft Kreativen mit Plan:
Carsten Lexa LL.M. und Frank Lauterbach, Dipl. Kommunikationswirt BAW
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dem Neandertaler Seite 3-4
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Steuerfreibeträge nutzen – den
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Mitarbeiter technisch versieren
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Besser verhandeln
Verhandlungsprozesse
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besprechen, fixieren Seite 8
Business Styleguide
Die Woche stilvoll beginnen
– denn Neid muss man sich
erarbeiten Seite 7-8
Der Beirat im mittelstän-
dischen Unternehmen
Steigender Beratungsbedarf
und die Vorteile eines Beirats
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Unsere Empfehlungen
Restaurant & Tagung,
Kunst & Kultur Seite 8
Ausgabe Q4/11
‚Business – Wirtschaftswissen im Unternehmen.‘ ist die Ver-
wirklichung der Idee, relevante und praxisorientierte Infor-
mationen in ansprechender Form zu präsentieren: Fachwis-
sen für alle mit Verantwortung im Unternehmen. Auf den
folgenden Seiten finden Sie Inspirationen, Informationen
und Hintergründe zu aktuellen Fragen aus allen Bereichen
des wirtschaftlichen Geschehens.
Wichtig ist für uns, dass Sie praktisches und in Ihrer täglichen
Arbeit umsetzbares Wissen erhalten – belanglose, inhaltsleere
oder kompliziert-theoretische Abhandlungen gibt es genug. Wir
haben deshalb dafür gesorgt, dass die einzelnen
Artikel der Fachautoren durch Ihre Kürze
schnell gelesen werden können, dabei
jedoch prägnant und so umfassend
wie möglich sind. Wir möchten Ihnen
Inspirationen und Lösungswege an die
Hand geben, die Sie umsetzen können.
Wer aber sind wir? Zum einen Carsten Lexa LL. M., Inhaber der
Rechtsanwaltskanzlei „Lexa – Kanzlei für Wirtschaftsrecht“ mit
der Spezialisierung auf die Beratung von Unter nehmen. Zum
anderen Frank Lauterbach, Inhaber der Marketingagentur
„lauterbach kreativbetreuung e.K.“ mit der Fokussierung auf
Marketingstrategien und Kampagnen für Unternehmen.
Aber nun so langsam genug der einleitenden Worte. Redaktion,
Grafik, Organisation und nicht zuletzt wir wünschen Ihnen viel
Vergnügen mit dieser Erstausgabe. Wenn Sie Anregungen für
zukünftige Themen haben, dann lassen Sie uns dies wissen.
Wenn Sie Lob oder Kritik aussprechen
wollen, dann teilen Sie uns dies mit. Und
wenn Sie keine Lust mehr auf dieses
Vorwort haben, dann greifen Sie nun
zu einer Tasse Kaffee in der Firma
oder einem Glas Wein abends zu
Hause, blättern Sie um und entdecken
Sie die „Business“.
Wirtschaftswissen im Unternehmen.
Anwendbar, aus der Praxis, auf den Punkt gebracht
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Mode &
Technik
Unternehmens-Strategie erfordert Weitblick: Fachwissen aus allen betriebsrelevanten Bereichen bildet den Schlüssel zum Erfolg.
Kreativer Planer trifft Kreativen mit Plan:
Carsten Lexa LL.M. und Frank Lauterbach, Dipl. Kommunikationswirt BAW
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Mitarbeiter beteiligen trotz KrisenzeitenSteuerfreibeträge nutzen – den Nachbarländern auf den Versen Seite 3
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Besser verhandelnVerhandlungsprozesse vorbereiten, definieren, besprechen, fixieren Seite 8
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Unsere EmpfehlungenRestaurant & Tagung, Kunst & Kultur Seite 8
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