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MEDIADATEN
2021
Foto
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Preisliste #55 – gültig ab 1. Januar 2021
100% HANDWERK OHNE STREUVERLUST
ZIELGRUPPE HANDWERKDer Markt in Zahlen 147
Gewerke
1 Mio.Betriebe
6Ø Mitarbeiter*innen
pro Betrieb
386.000Auszubildende
5,53 Mio.Beschäftigte
612 Mrd.Umsatz
Quelle Zahlen: ZDHFoto
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m
3
DEUTSCHES HANDWERKSBLATTUNSER MARKENPORTFOLIO DER VERLAGHANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNIS
PRINTAUSGABEAls Marktführer im Verbreitungsgebiet informiert das
Deutsche Handwerksblatt mit seiner Gesamtauflage nahezu
jeden dritten Handwerks betrieb in Deutschland.
HANDWERKSBLATT.DEReichweite trifft Performance: handwerksblatt.de ist die Plattform für
Handwerk und Mittelstand – aktuell und nutz wertig. Eine stetig wachsende
Fan gemeinde unserer Social Media-Kanäle rundet unser Profil ab.
4
DEUTSCHES HANDWERKSBLATTUNSER MARKENPORTFOLIO: DIGITALAUSGABE DER VERLAGHANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNIS
DIGITALAUSGABEInteraktiv, multimedial, optisch
ansprechend und nutzerfreund-
lich – all das zeichnet die neue
Digitalausgabe des Deutschen
Handwerksblatts aus.
Der Inhalt wird für unsere Le-
ser zum interaktiven Erlebnis.
Lebendig und ansprechend auf-
bereitet. Die Digitalausgabe ent-
hält– neben den Texten der aktu-
ellen Printausgabe und aller Lo-
kalteile – auch viele multimedia-
le Zusatz informationen wie Bilder
und Videos. Sie ist jederzeit und
für alle Endgeräte optimiert kon-
sumierbar, erzielt eine stetig wach-
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
sende Reichweite und kann über
VH-kiosk.de bezogen werden.
Mit der neuen Digitalausgabe des
Deutschen Handwerksblatts bauen
wir das Nachrichten-Angebot für
unsere Leser konsequent weiter
aus, stärken unsere Marken und
schaffen neue Werbeträger für un-
sere Kunden. So können Anzeigen
auf zusätzliche Informationen ver-
linken, das kann beispielsweise
die eigene Homepage, ein Prospekt
oder ein Imagevideo sein.
Aber auch exklusive Werbemittel
wie ein Popover oder eine digitale
Beilage sind möglich – natürlich
mit einem genauen Tracking für
jedes Werbemittel.
Foto: © Denys Prykhodov / Adobestock.com
5
Unser Markenportfolio 3–4
Profil 6
Verbreitungsgebiet 7 –9
Erscheinungstermine 10
Sonderthemen 11
Anzeigenpreise 12
Anzeigenpreise: Zeitung und Magazin 13
Formatbeispiele: Printausgabe 14
Formatbeispiele: Digitalausgabe 15 – 16
Beilagen 17
Marktplatz 18
Sonderwerbeformen 19 – 20
Technische Daten 21
Datenanlieferung 22
DEUTSCHES HANDWERKSBLATT HANDWERKSBLATT.DE
Profil 23
Display Ads: Desktop 24
Display Ads: Mobil 25
Subchannel 26
Advertorial 27
Newsletter 28
Social Media 29
Sponsoring 30
Datenanlieferung 31
Podcast 32
Themenchannels 33
Kontakt 34
Verlagsrepräsentanten 35
Verlagsangaben 36
AGB 37 – 38
DER VERLAG
Foto
: ©
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NEU
NEU
NEU
6
PROFIL
ERSCHEINUNGSWEISE
verbreitete Auflage
311.531
Zeitung
18 Ausgaben im Jahr
Magazin
11 Ausgaben im Jahr
LESERSCHAFT
87% der befragten DHB-Empfänger sind Inhaber oder Geschäftsführer.
78%Rund 4 von 5 Handwerksentscheidern nutzen ihren Kammer titel, um sich über Themen der Betriebsführung zu informieren.
DRUCKAUFLAGE 312.305
VERBREITETE AUFLAGE 311.531
abonnierte Exemplare 301.526
davon Mitgliederstücke 301.332
sonstiger Verkauf 5.274
VERKAUFTE AUFLAGE 306.800
FREISTÜCKE 4.731
REST-, ARCHIV- UND BELEGEXEMPLARE 774
AUFLAGENANALYSE
IVW II/2020
Digital
21 Ausgaben im Jahr
DER VERLAGHANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNIS DEUTSCHES HANDWERKSBLATT
7
© GeoBasis-DE / BKG 23.09.2020 (Daten geändert) – dl-de/by-2-0 – Lizenztext unter: govdata.de/dl-de/by-2-0 – Datensatz: Link
VERBREITUNGSGEBIET: DHB GESAMTAUSGABE
Regionalkombi NRW* 179.161
Regionalkombi Nordrhein* 93.813
Regionalkombi Westfalen* 85.348
Regionalkombi Rheinland-Pfalz* 54.081
Saarland (Saarbrücken) 13.312
Brandenburg* 39.620
Leipzig 12.722
Ostmecklenburg-Vorpommern 12.635
VERBREITUNGSGEBIET AUFLAGE
DHB ZEITUNG
VERBREITUNGSGEBIET AUFLAGE
DHB MAGAZIN
Quelle: IVW II/2020* Verlagsangaben II/2020
VERBREITETE AUFLAGE
311.531Fahren Sie mit der Maus über den Text auf der Karte links, um sich genauere Infos über die Region anzeigen zu lassen.
DHB Magazin Gesamt 64.977
DER VERLAGHANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNIS DEUTSCHES HANDWERKSBLATT
8
© GeoBasis-DE / BKG 23.09.2020 (Daten geändert) – dl-de/by-2-0 – Lizenztext unter: govdata.de/dl-de/by-2-0 – Datensatz: Link
VERBREITUNGSGEBIET: DHB ZEITUNGSAUSGABEN
Quelle Zahlen: IVW II/2020
Fahren Sie mit der Maus über den Text auf der Karte links, um sich genauere Infos über die Region anzeigen zu lassen.
DER VERLAGHANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNIS DEUTSCHES HANDWERKSBLATT
Rheinland-Pfalz
Saarland
NRW
9
© GeoBasis-DE / BKG 23.09.2020 (Daten geändert) – dl-de/by-2-0 – Lizenztext unter: govdata.de/dl-de/by-2-0 – Datensatz: Link
VERBREITUNGSGEBIET: DHB MAGAZINAUSGABEN
Fahren Sie mit der Maus über den Text auf der Karte links, um sich genauere Infos über die Region anzeigen zu lassen.
Ostmecklenburg- Vorpommern
Quelle Zahlen: IVW II/2020
DER VERLAGHANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNIS DEUTSCHES HANDWERKSBLATT
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ERSCHEINUNGSTERMINE: ZEITUNG UND MAGAZIN
AUSGABE ERSCHEINUNG PRINT
ERSCHEINUNG DIGITAL ANZEIGENSCHLUSS
JANUAR 1/21 22.01. 22.01. 11.01.
FEBRUAR 2/21 05.02. 05.02. 25.01.
3/21 – 19.02. 08.02.
MÄRZ 4/21 05.03. 05.03. 22.02.
5/21 19.03. 19.03. 08.03.
APRIL 6/21 16.04. 16.04. 01.04.
7/21 30.04. 30.04. 19.04.
MAI 8/21 14.05. 14.05. 03.05.
9/21 – 28.05. 17.05.
JUNI 10/21 18.06. 18.06. 07.06.
JULI 11/21 02.07. 02.07. 21.06.
12/21 16.07. 16.07. 05.07.
AUGUST 13/21 20.08. 20.08. 09.08.
SEPTEMBER 14/21 03.09. 03.09. 23.08.
15/21 17.09. 17.09. 06.09.
OKTOBER 16/21 01.10. 01.10. 20.09.
17/21 15.10. 15.10. 04.10.
18/21 29.10. 29.10. 18.10.
NOVEMBER 19/21 19.11. 19.11. 08.11.
DEZEMBER 20/21 – 03.12. 22.11.
21/21 17.12. 17.12. 06.12.
AUSGABE ERSCHEINUNG ANZEIGENSCHLUSS
JANUAR 1/21 22.01. 08.01.
MÄRZ 2/21 05.03. 19.02.
APRIL 3/21 02.04. 19.03.
4/21 30.04. 16.04.
MAI 5/21 28.05. 14.05.
JULI 6/21 02.07. 18.06.
SEPTEMBER 7–8/21 03.09. 20.08.
OKTOBER 9/21 01.10. 17.09.
10/21 29.10. 15.10.
NOVEMBER 11/21 26.11. 12.11.
DEZEMBER 12/21 24.12. 10.12.
ZEITUNG MAGAZIN
DER VERLAGHANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNIS DEUTSCHES HANDWERKSBLATT
11
SONDERTHEMEN: ZEITUNG UND MAGAZIN
AUSGABE SONDERTHEMA ANZEIGENSCHLUSS
JANUAR 1/21
MÄRZ 2/21
APRIL 3/21 Berufsbekleidung 19.03.
4/21 Dienstwagen 30.03.
MAI 5/21 Elektromobilität 27.04.
JULI 6/21 Pick-Up 07.06.
SEPTEMBER 7–8/21 Nutzfahrzeuge 12.08.
OKTOBER 9/21Klimaoptimiertes Bauen und Sanieren
10.09.
10/21 Digitalisierung 28.09.
NOVEMBER 11/21 Flottenmanagement 02.11.
DEZEMBER 12/21
AUSGABE SONDERTHEMA ANZEIGENSCHLUSS
JANUAR 1/21
FEBRUAR 2/21
3/21
MÄRZ 4/21
5/21
APRIL 6/21 Berufsbekleidung 19.03.
7/21 Dienstwagen 30.03.
MAI 8/21 Elektromobilität 27.04.
9/21
JUNI 10/21 Werkzeuge, Franchise 01.06.
JULI 11/21 Pick-up 07.06.
12/21
AUGUST 13/21 Caravan 03.08.
SEPTEMBER 14/21
15/21 Nutzfahrzeuge 12.08.
OKTOBER 16/21 Klimaoptimiertes Bauen und Sanieren 10.09.
17/21 Digitalisierung, Arbeitsschutz 28.09.
18/21
NOVEMBER 19/21 Flottenmanagement 02.11.
DEZEMBER 20/21
21/21
SIE VERMISSEN EIN THEMA? KEIN PROBLEM! Gerne schaffen wir auch kurzfristig ein passendes redaktionelles Umfeld. Sprechen Sie uns an.
ZEITUNG MAGAZIN
DER VERLAGHANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNIS DEUTSCHES HANDWERKSBLATT
12
ANZEIGENPREISE GESAMTAUSGABE, RABATTE UND ZUSCHLÄGE
1/1 1/2 HOCH
1/2 QUER
1/3 HOCH
1/3 QUER
1/4 ECKFELD
1/4 QUER A4
MEHRFARBIG 47.936,76 € 24.021,78 € 24.009,45 € 16.021,94 € 15.951,55 € 12.028,19 € 12.021,25 € 25.234,78 €
MALSTAFFEL MENGENSTAFFEL
5% 3 Anzeigen 3.000 mm
10% 6 Anzeigen 5.000 mm
15% 9 Anzeigen 1) 10.000 mm
15% 11 Anzeigen 10.000 mm
20% 18 Anzeigen 25.000 mm
22% 21 Anzeigen 2)
RABATTSTAFFEL
VORZUGSPLATZIERUNG 25%
BUNDDURCHDRUCK 10%
ANSCHNITT 1) 10%
2./3. UMSCHLAGSEITE INKL. ANSCHNITT (NUR MEHRFARBIG) 1) 20%
4. UMSCHLAGSEITE INKL. ANSCHNITT (NUR MEHRFARBIG) 1) 25%
ZUSCHLÄGE
1) nur in Magazinausgaben möglich2) 21 Anzeigen möglich bei Buchung aller Zeitungs- + Digitalausgaben
ANZEIGENPREISE
45% Preisnachlass für Anzeigen in s/w25% Preisnachlass für Anzeigen mit 1 ZF
Preise inkl. Anschnitt bei MagazinausgabenFarbmindestgröße Gesamtausgabe 270 mm
Anzeigenmindestgröße 1-spaltig / 20 mm
1) nur in Magazinausgaben möglich
DER VERLAGHANDWERKSBLATT.DEDEUTSCHES HANDWERKSBLATT
Alle Anzeigen erscheinen in der Print- und Digitalausgabe und werden kostenfrei auf Ihre Webseite verlinkt.
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ANZEIGENPREISE: ZEITUNG UND MAGAZIN
MM-PREIS MEHRFARBIG
1/1 SEITE MEHRFARBIG
ZEI
TU
NG
Kombi DHB Zeitungsausgaben 12,35 € 41.063,75 €
Regionalkombi NRW 9,00 € 29.925,00 €
Regionalkombi Nordrhein 5,30 € 17.622,50 €
Kammerausgabe Düsseldorf 4,40 € 14.630,00 €
Kammerausgabe Köln 3,80 € 12.635,00 €
Regionalkombi Westfalen 5,30 € 17.622,50 €
Kammerausgabe Südwestfalen 3,10 € 10.307,50 €
Kammerausgabe Dortmund 3,10 € 10.307,50 €
Kammerausgabe Ostwestfalen-Lippe 3,10 € 10.307,50 €
Kammerausgabe Münster 3,10 € 10.307,50 €
Regionalkombi Rheinland-Pfalz 4,70 € 15.627,50 €
Kammerausgabe Koblenz 3,10 € 10.307,50 €
Kammerausgabe Trier 2,40 € 7.980,00 €
Kammerausgabe Rheinhessen 2,40 € 7.980,00 €
Kammerausgabe Pfalz 3,10 € 10.307,50 €
Kammerausgabe Saarland 3,10 € 10.307,50 €
MM-PREIS MEHRFARBIG
1/1 SEITE MEHRFARBIG*
MA
GA
ZIN
Kombi DHB Magazinausgaben 8,70 € 9.396,00 €*
Regionalkombi Brandenburg 4,80 € 5.184,00 €*
Kammerausgabe Potsdam 2,30 € 2.484,00 €*
Kammerausgabe Frankfurt (Oder) 1,85 € 1.998,00 €*
Kammerausgabe Cottbus 1,85 € 1.998,00 €*
Kammerausgabe
Ostmecklenburg-Vorpommern 2,55 € 2.754,00 €*
Kammerausgabe Leipzig 2,55 € 2.754,00 €*
45% Preisnachlass für Anzeigen in s/w – 25% Preisnachlass für Anzeigen mit 1 ZF * Preise inkl. AnschnittAnzeigenmindestgröße 1-spaltig / 20 mm
NACHLASS BEI BELEGUNG MEHRERER KAMMERAUSGABEN
2 Kammerausgaben = 10 % 3 Kammerausgaben = 15 % ab 4 Kammerausgaben = 20 %
DER VERLAGHANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNIS DEUTSCHES HANDWERKSBLATT
14
FORMATBEISPIELE: PRINTAUSGABE
1/1 1/2 1/3 1/4 A4
HOCH QUER HOCH QUER ECKFELD QUER ZEITUNG MAGAZIN
ZEI
TU
NG
FORMAT
(mm Breite x mm Höhe)323 x 475 160 x 475 323 x 238 105 × 475 323 × 158 160 × 238 323 × 119 214 × 297
GESAMT-MM 3.325 1.667 1.666 1.112 1.106 835 833 1.390
MA
GA
ZIN
MIT ANSCHNITT
(mm Breite x mm Höhe)
+ 3mm Beschnittzugabe
210 × 297 101 × 297 210 × 151 69 × 297 210 × 106 101 × 151 210 × 84
210 × 297
OHNE ANSCHNITT 185 × 270 90 × 270 185 × 135 59 × 270 185 × 90 90 × 135 185 × 68
GESAMT-MM 1.080 540 360 270 272 1.080
DER VERLAGHANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNIS DEUTSCHES HANDWERKSBLATT
15
FORMATBEISPIELE: DIGITALAUSGABE DER VERLAGHANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNIS DEUTSCHES HANDWERKSBLATT
FORMAT ANSICHT DETAILS DHB ZEITUNG DHB MAGAZIN
1/1 SEITE
- Wird als zusätzliche Seite in die Digitalausgabe eingefügt
- Verlinkungsmöglichkeit
- Im PDF-Download sichtbar
- Buchbar auch als Advertorial
323mm x 475mm 210mm x 297mm
DOPPELSEITE
- Wird als zusätzliche Doppelseite in die Digitalausgabe eingefügt
- Externe Verlinkung möglich
- Im PDF-Download sichtbar
- Buchbar auch als Advertorial
696mm x 475mm 420mm x 297mm
DOPPELTE TITELSEITE (NUR IN DER
ZEITUNG BUCHBAR)
- Verlinkungsmöglichkeit
- Zusätzlich zur Titelseite erhält der Kunde die erste Umschlagseite
- Im PDF-Download sichtbar
312mm x 410mm –
POPOVER (EXKLUSIV)
- Legt sich über eine Doppelseite in der Digitalausgabe
- Ein Schließ-Button (oben rechts) erscheint nach 4 Sekunden
- Im PDF-Download nicht sichtbar
696mm x 475mm 420mm x 297mm
Preise auf AnfrageDATENANLIEFERUNGPer E-Mail an: [email protected]
Notwendige Angaben: Kundenname, URL auf die verlinkt werden soll
16
FORMAT ANSICHT DETAILS FORMAT
VIDEO (POPOVER)
- Legt sich über den Content
- Beliebige Platzierung innerhalb der Digitalausgabe
- Ein Schließ-Button (oben rechts) erscheint nach 4 Sekunden
MP4
DIGITALE BEILAGE
(EXKLUSIV)
- Platzierung unmittelbar hinter der Digitalausgabe
- Unbegrenzter Umfang
- Ein Teaser auf der Startseite garantiert maximale Aufmerksamkeit
- Hat alle Features wie die Digitalausgabe, inklusive PDF-Download
individuell
BEILAGE AUS PRINT
VERLÄNGERT
- Platzierung unmittelbar hinter der Digitalausgabe
- Ein Teaser auf der Startseite garantiert maximale Aufmerksamkeit
- Im PDF-Download sichtbar
Siehe Informationen Beilage Print
FORMATBEISPIELE: DIGITALAUSGABE DER VERLAGHANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNIS DEUTSCHES HANDWERKSBLATT
Preise auf AnfrageDATENANLIEFERUNGPer E-Mail an: [email protected]
Notwendige Angaben: Kundenname, URL auf die verlinkt werden soll
17
BEILAGEN
Beilagen PREISE
Beilage bis 20 g 180,– €
Beilage bis 30 g 200,– €
Beilage bis 40 g 220,– €
Beilage bis 50 g 240,– €
Selektive Beilagen PREISE
Beilage bis 20 g 220,– €
Beilage bis 30 g 240,– €
Mindestauflage 10.000 Expl. (Selektion nach PLZ und Gewerken möglich)
Planauflage für Beilagen EXEMPLARE
Gesamtausgabe 315.000
Zeitungsausgabe 247.000
Magazinausgabe 68.000
Planauflage nach Gewerken EXEMPLARE
Bau- und Ausbaugewerbe 83.900
Elektro- und Metallgewerbe 78.000
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigungsgewerbe 70.100
Holzgewerbe 30.200
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe 20.900
Lebensmittelgewerbe 9.500
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe 17.300
Beilagenformate MINDESTENS MAXIMAL
Zeitungsausgaben 105 × 148 mm 240 × 330 mm
Magazinausgaben 105 × 140 mm 205 × 290 mm
Tip-on-Card / Booklet 55 × 85 mm 200 × 200 mm
Einhefter 75 × 100 mm* 210 × 299 mm*
* Nachfalz 8 mm, an allen anderen Kanten 4 mm Beschnittzugabe
Verlagsangaben
Verlagsangaben
DER VERLAGHANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNIS DEUTSCHES HANDWERKSBLATT
18
DER VERLAGHANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNISMARKTPLATZ
1-SPALTIG, 20 MM HOCH, SCHWARZ-WEISS
Zeitungsausgabe 86,00 € Magazinausgabe 60,00 € Gesamtausgabe 133,00 €
1-SPALTIG, 20 MM HOCH, ZWEIFARBIG
Zeitungsausgabe 106,00 € Magazinausgabe 74,00 € Gesamtausgabe 161,00 €
1-SPALTIG, 30 MM HOCH, SCHWARZ-WEISS
Zeitungsausgabe 129,00 € Magazinausgabe 90,00 € Gesamtausgabe 199,50 €
1-SPALTIG, 30 MM HOCH, ZWEIFARBIG
Zeitungsausgabe 159,00 € Magazinausgabe 111,00 € Gesamtausgabe 241,50 €
2-SPALTIG, 30 MM HOCH, MEHRFARBIG
Zeitungsausgabe 384,00 € Magazinausgabe 282,00 € Gesamtausgabe 561,00 €
Anzeigenmindestgröße 1-spaltig / 20 mm (44 mm breit × 20 mm hoch) Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Weitere Größen möglich.
Preise je mm Höhe S/W ZWEIFARBIG MEHRFARBIG
ZeitungsausgabeNRW, Rheinland-Pfalz, Saarland
4,30 € 5,30 € 6,40 €
MagazinausgabeBrandenburg, Leipzig, OMV
3,00 € 3,70 € 4,70 €
GesamtausgabeZeitung + Magazin
6,65 € 8,05 € 9,35 €
Anzeigenpreis = mm Höhe × Preis × Anzahl der Spalten Chiffregebühr: 10,00 €
Kostenlos onlineIhre Anzeige erscheint zusätzlich in der Digitalausgabe und auf handwerksblatt.de/marktplatz
NICOLE MECHTENBERGAnzeigendisposition
+49 211 [email protected]
DEUTSCHES HANDWERKSBLATT
19
DER VERLAGHANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNISSONDERWERBEFORMEN
TITELKOPFANZEIGE
Zeitung 3.950,00 €
Kammerausgaben Zeitung
1.900,00 €
Format 48 mm x 60 mm
GRIFFECKE
Magazin 2.600,00 €
Kammerausgaben Magazin
1.300,00 €
Format121 mm × 86 mm × 86 mm 3 mm Beschnittzugabe
* Halfcover und Flying Page nur in Printausgabe möglich
HALFCOVER*
Gesamt 47.936,76 €
Zeitung 41.063,75 €
Magazin 9.396,00 €
Format Zeitung
Vorderseite 150 mm × 369 mm
Rückseite 150 mm × 482,5 mm
Format Magazin
Vorderseite 105 mm × 222 mm + 3 mm Beschnittzugabe
Rückseite 105 mm × 297 mm + 3 mm Beschnittzugabe
INSELANZEIGE
mm-Preis:
Gesamt 40,00 €
Zeitung 29,00 €
Magazin 15,00 €
Kammerausgaben 12,00 €
Format mind. 60 mm × 20 mm
KOLUMNENKOPFANZEIGE AUF SPEZIALSEITEN
mm-Preis:
Zeitung 2.600,00 €
Format48 mm x 60 mm
maximal 60 mm × 20 mm
FLYING PAGE*
Gesamt 71.905,14 €
Zeitung 61.595,63 €
Magazin 14.094,00 €
Format Zeitung
Halfcover (siehe rechts) und 4. Umschlagseite 323 mm × 482,5 mm
Format Magazin
Halfcover (siehe rechts) und 4. Umschlagseite 210 mm × 297 mm + 3 mm Beschnittzugabe
DEUTSCHES HANDWERKSBLATT
DER VERLAGHANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNIS
20
SONDERWERBEFORMEN
ADVERTORIAL
MAGAZIN- SUPPLEMENT
ADVERTORIAL BUNDDURCHDRUCK
ALLE PREISE UND FORMATE AUF ANFRAGEWir bringen für Sie auch Ihre komplexen Angebote auf den Punkt.
DEUTSCHES HANDWERKSBLATT
21
DER VERLAGHANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNISTECHNISCHE DATEN
ZEI
TU
NG
FORMAT SPALTENBREITE ANZEIGENTEIL SPALTENBREITE TEXTTEIL
PAPIERFORMAT: 350 mm × 510 mm
SATZSPIEGEL: 323 mm × 475 mm
ANSCHNITT: nicht möglich
1-SPALTIG: 44 mm
2-SPALTIG: 90 mm
3-SPALTIG: 137 mm
4-SPALTIG: 183 mm
5-SPALTIG: 230 mm
6-SPALTIG: 275 mm
7-SPALTIG: 323 mm
1 2 3 4 5 6 71-SPALTIG: 50 mm
2-SPALTIG: 105 mm
3-SPALTIG: 160 mm
4-SPALTIG: 214 mm
5-SPALTIG: 269 mm
6-SPALTIG: 323 mm
1 2 3 4 5 6 DRUCKVERFAHREN: Zeitungsrotations-Offsetdruck (Coldset)
RASTER: 48er Raster
FARBMINDESTGRÖSSE: 270 mm (Kammerausgaben 120 mm)
UMRECHNUNGSFAKTOR: 1,17 (1 Textspalte = 1,17 Anzeigenspalten)
MA
GA
ZIN
FORMAT SPALTENBREITE ANZEIGENTEIL SPALTENBREITE TEXTTEIL
PAPIERFORMAT: 210 mm × 297 mm
SATZSPIEGEL: 185 mm × 270 mm
ANSCHNITT: Beschnittzugabe 3 mm Anschnitt
1 2 3 4 1-SPALTIG: 44 mm
2-SPALTIG: 90 mm
3-SPALTIG: 137 mm
4-SPALTIG: 185 mm
1-SPALTIG: 50 mm
2-SPALTIG: 105 mm
1 2 3 4 DRUCKVERFAHREN: Bogenoffset (Umschlag) Rollenoffset (Inhalt)
RASTER: 80er Raster (Umschlag) 60er Raster (Inhalt)
FARBMINDESTGRÖSSE: 270 mm (Kammerausgaben 120 mm)
DEUTSCHES HANDWERKSBLATT
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DER VERLAGHANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNISDATENANLIEFERUNG
ANLIEFERUNG Eine Woche vor Erscheinen unter Angabe von Stückzahl, Ausgabenart (Zeitung/Magazin) und Ausgabennummer. An jeder Verpackungs einheit sollte sichtbar ein Muster angebracht sein. Die genaue Beilagenmenge für den jeweiligen Druckort wird mit der Auftrags bestätigung genannt.
Zeitungsausgaben
Aschendorff Druckzentrum GmbH & Co. KG An der Hansalinie 1 48163 Münster montags bis freitags von 7 bis 15:30 Uhr
Magazinausgaben
L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien Marktweg 42–50, 47608 Geldern montags bis donnerstags von 6 bis 15 Uhr, freitags 6 bis 12 Uhr
MUSTER 5 Exemplare vorab an den Verlag: Verlagsanstalt Handwerk GmbH Sabine Zerbe Auf´m Tetelberg 7 40221 Düsseldorf
VERARBEITUNG Gefalzte Beilagen müssen in Kreuzbruch-, Wickel- oder Mittelfalz mit dem Falz an der Längsseite verarbeitet sein. Leporello- und Altarfalz sind nicht möglich. Die Beilagen müssen für eine maschinelle Verarbeitung geeignet sein. Besteht eine Beilage aus mehreren Teilen, ist eine feste Verbindung erforderlich.
ANLIEFERUNG Verlagsanstalt Handwerk GmbH, Sabine Zerbe: +49 211 39098-62, [email protected]
Um digitale Anzeigen / Druckunterlagen annehmen und reibungslos weiter-verarbeiten zu können, bitten wir, bestimmte Bedingungen zu beachten. Diese Bedingungen können Sie sich downloaden: Zeitungsausgabe: aschendorff.de/druckzentrum/datenanlieferung Magazinausgabe: support.schaffrath.de Druckdaten müssen mindestens als PDF 1.4, möglichst als PDF 1.5 angeliefert werden.
FARBANZEIGEN Bitte liefern Sie zu jeder Anzeige einen verbindlichen Ausdruck.
BELEGE, PROOFS Für den Druck von Anzeigen in Euroskala (cmyk) benötigen wir einen druck-verbindlichen Proof. Ohne diesen übernehmen wir keine Gewährleistung für das Druckergebnis.
GEWÄHRLEISTUNG Wir können nur drucken, was auf den Datenträgern vorhanden ist. Für Abweichungen in Texten, Abbildungen und insbesondere Farben können wir keinerlei Haftung übernehmen.
PREISE Fehlbelichtungen aufgrund von unvollständigen oder fehlerhaften Daten, falschen Einstellungen oder unvollständigen Angaben werden in Rechnung gestellt. Dies gilt gleichermaßen für zusätzliche Satz- und Lithoarbeiten. Diese DTP-Arbeiten werden nach dem Zeitaufwand des erforderlichen Eingriffs berechnet. Alle anderen Arbeiten im Bereich der Vorstufe erfragen Sie bitte in der Anzeigenabteilung unseres Hauses.
DRUCKPROFIL Für die Zeitungsausgabe verwenden Sie das CMYK-Farbprofil WAN-IFRAnews-paper26v5 und für die Magazinausgabe bitte ISOcoatedv2.
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DEUTSCHES HANDWERKSBLATT
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PROFIL
REICHWEITE ZIELGRUPPE ENDGERÄTE
Unique User
237.970
weiblich
46 %männlich
54 %
Page Impressions (PI)
327.785
Visits
287.989
SOCIAL-MEDIA-KANÄLE Desktop-Nutzung
45 %
Mobile Nutzung
55 %
Quelle: Google Analytics ∅ 01.-09.2020
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Media- Kanäle werden die User
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KONTAKT
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+49 211 [email protected]
SABINE ZERBEAnzeigendisposition+49 211 39098-62
NICOLE MECHTENBERGAnzeigendisposition+49 211 39098-75
JESSICA JABLONSKIAnzeigenverkauf Online
+49 211 [email protected]
DEUTSCHES HANDWERKSBLATT HANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNIS DEUTSCHES HANDWERKSBLATT DER VERLAG
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NIELSEN I, NIELSEN IIIA, NIELSEN V, NIELSEN VI, NIELSEN VIIBREMEN, HAMBURG, NIEDERSACHSEN, HESSEN, RHEINLAND-PFALZ, SAAR-LAND,SCHLESWIG-HOLSTEIN, BERLIN, BRANDENBURG, MECKLENBURG-VOR-POMMERN, SACHSEN-ANHALT, SACHSEN, THÜRINGEN
Verlagsbüro Weipert, Helmut Weipert jr.
Kronthaler Straße 11a
61462 Königstein/Taunus
Telefon: 06173 / 325 09 70
Mobil: 0171 / 802 24 48
Fax: 06173 / 325 91 40
NIELSEN IIIB, NIELSEN IVBADEN-WÜRTTEMBERG, BAYERN, ÖSTERREICH, SCHWEIZ
Daniel Jäger Medienservice
Gewürzmühlstraße 19
80538 München
Telefon: 089 / 21 26 90 54
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DEUTSCHES HANDWERKSBLATT HANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNIS DEUTSCHES HANDWERKSBLATT DER VERLAG
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VERLAGSANGABEN
ZEITUNGSAUSGABEN 2 × monatlich
MAGAZINAUSGABEN monatlich
JAHRGANG 2021/73. Jahrgang
WEB-ADRESSE handwerksblatt.de
MITGLIEDSCHAFTEN IVW, VDZ, Deutsche Fachpresse, ZDH
ORGANoffizielles Mitteilungsorgan von 16 Handwerkskammern
VERLAGSLEITUNG Dr. Rüdiger Gottschalk
VERLAG Verlagsanstalt Handwerk GmbH
POSTANSCHRIFT Postfach 10 51 62, 40042 Düsseldorf
HAUSANSCHRIFT Auf’m Tetelberg 7, 40221 Düsseldorf
TELEFON +49 211 39098-0
FAX +49 211 39098-29
INTERNET verlagsanstalt-handwerk.de
E-MAIL [email protected]
BEZUGSPREIS Jahresabonnement
Inland 30,– € (inkl. Versand und MwSt.)
ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND
Düsseldorf
BANKVERBINDUNG Postbank Dortmund
IBAN DE47 4401 0046 0007 001465
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto ohne Abzug
MEHRWERTSTEUER Alle aufgeführten Anzeigenpreise zuzüglich gesetzlicher MwSt.
ERSCHEINUNGSWEISE ABONNIEREN
DEUTSCHES HANDWERKSBLATT HANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNIS DEUTSCHES HANDWERKSBLATT DER VERLAG
37
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Geltungsbereich u.Definition
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle An-
zeigenaufträge mit Ausnahme der Online-Buchung von Rubrikanzei-
gen im „Marktplatz“ ; für diese gelten gesonderte AGB.
Definitionen: „Anzeigenauftrag“ ist der Vertrag zwischen Verlag und
Auftraggeber (im Folgenden: „AG“) über die Veröffentlichung einer
oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel von Werbungtrei-
benden oder sonstigen Inserenten als Auftraggeber in einer Zeitschrift,
einem ePaper/ eMagazin oder einem digitalen Angebot zum Zweck der
Verbreitung.
„ePaper“ ist eine ausschließlich in elektronischer Form ohne Träger-
medium verbreitete Ausgabe einer Zeitung oder Zeitschrift, deren re-
daktioneller und werblicher Inhalt (ungeachtet etwaiger Zusatzfunktio-
nen, die sich unmittelbar aus den technischen Nutzungsmöglichkeiten
ergeben, z.B. Verlinkungen) weitgehend identisch ist mit der gleichna-
migen Printausgabe und die im Hinblick auf die darin enthaltenen An-
zeigen gemeinsam mit der Printausgabe vermarktet wird.
„eMagazine“ ist eine ausschließlich in elektronischer Form ohne Trä-
germedium verbreitete Publikation, deren redaktioneller und werbli-
cher Inhalt in der Regel eigenständig ist (auch vom Inhalt einer etwai-
gen gleichnamigen Printausgabe einer Zeitschrift abweicht) und die im
Hinblick auf die darin enthaltenen Anzeigen eigenständig (unabhän-
gig von einer etwaigen gleichnamigen Printausgabe) vermarktet wird.
„Digitales Angebot“ sind alle Websites, Newsletter und vergleichbare
Leistungen des Verlags für Desktop, Tablet und Smartphone.
Vertragsschluss u. Buchungskonditionen
Zustandekommen des Vertrages: Ein Vertrag über Werbemittel kann
geschlossen werden pro einzelnem Werbemittel oder für eine Anzahl
von Werbemitteln. Im Rahmen dieser Verträge können feste Termine
für einzelne Veröffentlichungen vereinbart werden, es ist aber auch
möglich, die einzelnen Aufträge über einen Zeitraum auf Abruf abzuwi-
ckeln. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen
kommt der Vertrag grundsätzlich zustande durch: das Angebot zum
Vertragsschluss durch den AG in Textform (E-Mail oder Fax genügt)
und die ausdrückliche Annahme des Auftrags durch die Auftragsbestä-
tigung des Verlags in Textform oder stillschweigend durch Veröffent-
lichung des Werbemittels. Mündliche oder fernmündliche Bestätigun-
gen sind rechtlich unverbindlich.
Aufträge von Agenturen: Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen,
kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur selbst zustande,
vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, d.h. die Werbe-
agentur ist selbst Vertragspartner des Verlags nach diesen AGB. Auf-
träge von Werbeagenturen oder -mittlern werden nur für namentlich
bezeichnete und identifizierbare Werbungtreibende angenommen. Der
Verlag ist berechtigt, von der Werbeagentur den Mandatsnachweis im
Original zu verlangen und auch sich den Status als Agentur nachwei-
sen zu lassen.
Buchungskonditionen: Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Preisliste
bzw. Verlagsberechnung. Bei Online-Werbemitteln sind für die Abrech-
nung der Werbeauslieferung die AdImpressions (AIs) gemäß Adserver
des Verlags maßgeblich. AI ist definiert als Serveraufruf eines Werbe-
mittels vom Adserver des Verlags. Maßgeblich zur Ermittlung der Me-
dialeistung ist die Zählung des Verlags.
Abschluss
Defintion: Ein Abschluss ist ein Vertrag über die Veröffentlichung
mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden ge-
mäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröf-
fentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen.
Ausschluss und Wegfall von Rabatten: Rabatte werden nicht ge-
währt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem dar-
in besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu
erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im
Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen
eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen
der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb
eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.
Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umstän-
den nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auf-
traggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unter-
schied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnah-
me entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftragge-
ber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf
den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jah-
res entsprechenden Nachlass.
Rabatte bei Konzernen: Wird für konzernverbundene Unternehmen
eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nach-
weis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzern-
verbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unter-
nehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindes-
tens 50 Prozent besteht.
Prüfung, Ablehnungsbefugnis, Sperrung eines
Werbemittels
Ablehnungsbefugnis: Der Verlag behält sich vor, Anzeigen und an-
dere Werbemittel – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlus-
ses – abzulehnen, wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Be-
stimmungen verstößt; deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem
Beschwerdeverfahren beanstandet wurde; deren Veröffentlichung für
den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft, der techni-
schen Form oder juristischer Bedenken unzumutbar ist; oder wenn das
Werbemittel auch Werbung Dritter oder für Dritte enthält.
Prüfung von Aufträgen: Aufträge für Werbemittel sind für den Verlag
erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Anzei-
gen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung),
bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahme-
erklärung des Verlags. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines
Verbundaufschlags. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen
Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Sperrung eines Werbemittels, Ersetzungsmöglichkeit: Der Verlag
ist berechtigt, die Schaltung von Werbemitteln in elektronischen Aus-
gaben vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Ver-
dacht auf rechtswidrige Inhalte der Website vorliegt, auf die ein Link
in der Anzeige verweist. Dies gilt insbesondere in den Fällen der Er-
mittlungen staatlicher Behörden oder einer Abmahnung eines ver-
meintlich Verletzten, es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet.
Der AG wird über die Sperrung unterrichtet und hat die vermeintlich
rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Recht-
mäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. Der Verlag kann dem AG
anbieten, die Anzeige durch eine andere Anzeige und/oder durch einen
Link auf eine andere Website zu ersetzen. Die insoweit entstehenden
Mehrkosten können dem AG nach Nachweis durch den Verlag in Rech-
nung gestellt werden; die Entscheidung darüber obliegt dem Verlag. Die
Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
Nachträgliche Änderungen: Der Verlag ist insbesondere berechtigt,
eine bereits veröffentlichte Anzeige aus der elektronischen Ausgabe
zurückzuziehen, wenn der AG nachträglich unabgesprochene Ände-
rungen der Inhalte der Anzeige vornimmt oder die URL der Verlinkung
ändert oder der Inhalt der Website, auf die verlinkt ist, wesentlich ver-
ändert ist. In diesem Fall steht dem AG keine kostenfreie Ersetzungsbe-
fugnis zu, wobei der Verlag seinen vereinbarten Vergütungsanspruch
behält.
Druckunterlagen für Zeitungen/Zeitschriften
Rechtzeitigkeit des Auftrags und der Druckunterlagen: Aufträge
für Anzeigen mit besonderen Platzierungswünschen müssen so recht-
zeitig beim Verlag eingehen, dass dem AG noch vor Anzeigenschluss
mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszu-
führen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abge-
druckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Für die
rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter
Druckunterlagen oder sonstige Werbemittel in Zeitschriften ist allein
der AG verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunter-
lagen ist der AG verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem For-
mat oder den technischen Vorgaben des Verlags entsprechende Vorla-
gen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der AG
trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Pro-
beabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm
bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des
Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Kosten des Verlags für
vom AG gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorla-
gen hat der Auftraggeber zu tragen.
Technische Qualität: Vereinbart ist die für den belegten Zeitschrif-
tentitel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auf-
tragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder sonstigen
Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der AG die Vorgaben des
Verlags zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält.
Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich ge-
schuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der AG Anspruch auf
Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur
in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
Beilagen: Vom AG anzuliefernde Beilagen müssen den Spezifikatio-
nen in den Mediadaten entsprechen. Bei Abweichungen oder falschen
bzw. zu spät angelieferten Beilagen trägt der AG die damit verbunde-
nen Kosten der Beteiligten. Anzeigen, die auf Grund ihrer Gestaltung
nicht als solche erkennbar sind, werden durch den Verlag kenntlich
gemacht.
Bereitstellung bei elektronischen Werbemitteln
Rechtzeitige Anlieferung: Der AG ist zur vollständigen Anlieferung
einwandfreier und geeigneter Werbemittel für elektronische Ausgaben
(Banner, Ziel-URL, Alt-Text und ggf. Motivpläne) in der endgültigen di-
gitalen Form bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten ers-
ten Veröffentlichungstermin an den Verlag per E-Mail verpflichtet. Für
Sonderwerbeformen gilt eine Frist von zehn Werktagen. Sind die Da-
teien auf dem Server des AG oder eines Dritten abgespeichert, teilt der
AG unter Berücksichtigung der zuvor genannten Bedingungen die URL
der zu schaltenden Werbemittel mit. Etwaige Abweichungen sind mit
dem Verlag unverzüglich in Textform abzustimmen. Das Vorstehende
gilt sinngemäß auch für die vom AG genannten Adressen, auf die das
Werbemittel verweisen soll.
Ungeeignete und verspätetet angelieferte Werbemittel: Für er-
kennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel fordert der Verlag
Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter An-
lieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die ver-
einbarte Verbreitung der Anzeige übernommen.
Änderungen: Will der AG nach Ablauf der vorstehenden Fristen Wer-
bemittel austauschen oder verändern oder von einem evtl. bestehen-
den Motivplan abweichen, wird der Verlag prüfen, ob diese Änderungen
bzgl. des ursprünglich vereinbarten Veröffentlichungstermins noch
vorgenommen werden können. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei
der ursprünglichen Vereinbarung.
Rechteeinräumung und Garantien
Nutzungsrechte: Der AG räumt dem Verlag sämtliche für die Nutzung
der Werbung in Print- und in Online-Medien aller Art erforderlichen
urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rech-
te ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Über-
tragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus ei-
ner Datenbank und Abruf, und zwar im Rahmen der Vertragserfüllung
auf Dritte übertragbar und zeitlich und inhaltlich in dem für die Durch-
führung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte wer-
den in allen Fällen örtlich unbegrenzt eingeräumt. Vorgenannte Rech-
te berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Ver-
fahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
Pflichten des Auftraggebers: Die rechtliche Verantwortung, ins-
besondere die wettbewerbsrechtliche Verantwortung, für den Inhalt
sämtlicher bereitgestellter Werbemittel, trägt ausschließlich der AG. Er
ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen, dass die Inhalte nicht gegen
gesetzliche Bestimmungen verstoßen
Garantien: Der AG garantiert, dass durch den Inhalt der jeweiligen
Werbemittel keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der AG garan-
tiert, im Rahmen der Vertragsbeziehung keine rechts- oder sittenwid-
rigen Inhalte zu verbreiten oder auf diese Bezug zu nehmen. Der AG
garantiert, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen
Rechte besitzt oder diesbezüglich verfügungsberechtigt ist.
Haftungsfreistellung und Unterstützung bei Ansprüchen Dritter:
Der AG stellt den Verlag auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen
Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, straf-
rechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger Rechte oder gesetzli-
cher Bestimmungen durch die vertragsgemäße Veröffentlichung eines
Werbemittels entstehen. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die
bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehen-
den Kosten. Der AG ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben
mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegen-
über Dritten zu unterstützen. Der Verlag wird den AG über die Geltend-
machung entsprechender Ansprüche Dritter informieren.
DEUTSCHES HANDWERKSBLATT HANDWERKSBLATT.DEINHALTSVERZEICHNIS DEUTSCHES HANDWERKSBLATT DER VERLAG
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Gewährleistung und Haftung
Güte der Leistungen: Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorher-
sehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Stan-
dard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die
Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem AG ist jedoch
bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, speziell
im Web jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemit-
tels zu ermöglichen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt
insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:
durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder
Hardware (z.B. Browser) des Users wenn die Beeinträchtigung bei der
Wiedergabe des Werbemittels dessen Zweck nicht wesentlich beein-
trächtigt oder durch Störung der Kommunikationsnetze (z.B. aber nicht
ausschließlich Leitungs- oder Stromausfall) beim Verlag oder anderer
Betreiber oder durch Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder
Leitungsausfall oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte
zwischengespeicherte Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspei-
chern) oder im lokalen Cache oder durch einen Ausfall des vom Verlag
genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder
addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbar-
ten Schaltung andauert.
Der Verlag wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler seiner
Server schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Be-
einträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Störungen, die aus Män-
geln oder Unterbrechung des Rechners des AGs sowie der Kommunika-
tionswege vom AG zu den Servern des Verlags entstehen.
Rechte des Auftraggebers bei Nichterfüllung: Bei einem Ausfall des
Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der
gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung wird der Verlag
oder der Internetdienstleister versuchen, den Ausfall an Medialeistung
nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern, sofern dies den
Interessen des AG nicht zuwiderläuft. Im Falle des Scheiterns einer
Nachlieferung oder einer Verlängerung des Insertionszeitraumes ent-
fällt die Zahlungspflicht des AG für die in dem Zeitraum nicht realisier-
ten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weite-
re Ansprüche sind ausgeschlossen. Sollten die vom Verlag zugesagten
Medialeistung am Ende des Veröffentlichungszeitraums nicht erreicht
sein, steht dem AG eine Ausgleichsbuchung zu.
Vollendung des Werks: Mit Ablauf der ursprünglichen Schaltdauer gilt
das Werk als vollendet im Sinne von § 646 BGB.
Gefahrtragung: Außerhalb seines Herrschaftsbereiches trägt der Ver-
lag nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und
übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Daten-
sicherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang des Werbemittels auf einem
der Server des Verlags. Soweit die Werbemittel nicht auf einem Server
des Verlags liegen, sondern durch den Server eines Dritten ausgeliefert
werden (sog. Redirect-Verfahren) und der AG insoweit dem Verlag das
Werbemittel über Mitteilung der URL des Werbemittels auf dem Server
des AGs bzw. des Dritten bereitstellt, übernimmt der Verlag keine Ge-
währleistung und keine Haftung für die Auslieferung der Daten über das
Internet sowie auch nicht bzgl. der sich daraus ergebenden weiteren Ri-
siken, wie z.B. fehlerfreie Auslieferung und Beschaffenheit des Werbe-
mittels und die Datensicherheit.
Keine Prüfungspflicht: Der Verlag ist nicht verpflichtet, die zur Verfü-
gung gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf deren Richtigkeit, Aktuali-
tät, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu
überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch konkludent
die Gewähr oder die Haftung.
Haftungsbeschränkung: Der Verlag leistet Schadensersatz bei Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei
schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei
schuldhafter Verletzung einer Kardinalspflicht (d.h. einer Vertrags-
pflicht, auf die der Vertragspartner regelmäßig vertraut und durch de-
ren Verletzung die Erreichung des Vertragszweck gefährdet ist). Soweit
eine Kardinalspflicht im vorgenannten Sinne nur leicht fahrlässig ver-
letzt wurde, haftet der Verlag höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die
er für die Schaltung des jeweiligen Werbemittels erhält oder erhalten
hätte: die Haftung für Schäden wegen der Verletzung von Körper, Le-
ben und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hier-
von unberührt.
Höhere Gewalt: Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt,
illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstö-
rungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und derglei-
chen – sowohl im Betrieb des Verlags als auch in fremden Betrieben,
derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient –
werden die Parteien von der Pflicht zur Leistung frei, solange das Leis-
tungshindernis andauert. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt.
Vergütung, Preisliste, Targeting
Vergütung: Die Vergütung der Leistung des Verlags richtet sich grund-
sätzlich nach der im Zeitpunkt der Veröffentlichung jeweils gültigen
Preisliste, die jeweils im Internet veröffentlicht ist. Die Nettopreise ver-
stehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Werbeagenturen und
sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Ver-
trägen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislis-
ten des Verlags zu halten.
Targeting: Targetingkriterien pro Werbeträger sind in einer Übersicht
zusammengefasst. Pro Targeting-Kriterium erhöht sich der TKP (Tau-
send-Kontakt-Preis) um die jeweils ausgewiesene Summe, sofern keine
gesonderten TKPs für Targeting-Kampagnen angeben sind.
Anzeigenbeleg
Der Verlag liefert bei Anzeigen in gedruckten Titeln auf Wunsch ein Be-
legexemplar. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden
Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern
geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine
Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Ver-
öffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
Chiffreanzeigen
Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und recht-
zeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kauf-
manns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden
nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet.
Auflagenminderung
Aus einer Auflagenminderung kann außer in Fällen höherer Gewalt
(auch Streik) bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein An-
spruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamt-
durchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres
die Garantieauflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist
nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und
soweit sie
bei einer Garantieauflage bis zu 50.000 Exemplaren mindestens 20%,
bei einer Garantieauflage bis zu 100.000 Exemplaren mindestens 15%,
bei einer Garantieauflage bis zu 500.000 Exemplaren mindestens 10%,
bei einer Garantieauflage über 500.000 Exemplaren mindestens 5% be-
trägt.
Eine Auflagenminderung aus Gründen höherer Gewalt (auch Streik)
bleibt unberücksichtigt. Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste
oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn
eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei
Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich
verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber
hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlos-
sen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Aufla-
ge so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der
Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
Zahlungsbedingungen
Zahlungsziel: Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste er-
sichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich
eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige
Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die ge-
setzlichen Zinsen und Schadenspauschalen berechnet; die Geltend-
machung eines etwaigen höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des lau-
fenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für noch ausstehen-
de Schaltungen Vorauszahlung verlangen.
Zurückbehaltungsrecht: Objektiv begründete Zweifel an der Zah-
lungsfähigkeit des AG berechtigen den Verlag, auch während der Lauf-
zeit des Vertrages, die Veröffentlichung weiterer Werbemittel ohne
Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vor-
auszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rech-
nungsbeträge abhängig zu machen.
Sicherungsabtretung von Forderungen bei Agenturen: Bei Werbe-
aufträgen einer Werbeagentur tritt diese mit Zustandekommen des
Vertrages ihre dementsprechenden Zahlungsansprüche gegen den
Agenturkunden sicherungshalber an den Verlag ab, der diese Abtre-
tung annimmt. Der Verlag ist berechtigt, diese Sicherungsabtretung ge-
genüber dem Agenturkunden offenzulegen, wenn die auftraggebende
Agentur sich mit der Begleichung der Rechnung des Verlags mind. 30
Tage in Verzug befindet.
Datenschutz
(Informationen gemäß Art. 13 DSGVO)
Verantwortlicher: Verlagsanstalt Handwerk GmbH, Auf´m Tetelberg 7,
40221 Düsseldorf Telefon: +49 0211 39098-0, Telefax: +49 0211 39098-29,
E-Mail: [email protected]
Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten und Rechtsgrundlage:
Wir verarbeiten die Daten, die Sie angeben, und den Inhalt Auftrags zur
Vertragserfüllung; Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten wir Ihre Da-
ten auch zur Wahrung berechtigter Interessen (diese sind: Geltendma-
chung von Ansprüchen, Kundenpflege und Direktmarketing); Rechts-
grundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO.
Speicherdauer: Wir löschen Ihre Daten, wenn sie nach Bearbeitung ei-
ner Anfrage bzw. Beendigung des Vertrages nicht mehr erforderlich
sind. Davon ausgenommen sind Daten, die wir aufgrund gesetzlicher
Verpflichtung noch nicht löschen dürfen (z.B. Unterlagen, die nach
Steuerrecht und Handelsrecht aufzubewahren sind) und Daten, die wir
zur Wahrnehmung berechtigter Interessen benötigen, insbesondere
zur Geltendmachung von Ansprüchen oder für Direktmarketing.
Empfänger von Daten: Im Rahmen der Vertragserfüllung setzen wir fol-
gende Dienstleister ein: Zahlungsdienstleister zur Abwicklung der Zah-
lung. Die Website handwerksblatt.de wird von domainfactory GmbH,
Oskar-Messter-Str. 33, 85737 Ismaning, gehostet; domainfactory ver-
arbeitet personenbezogene Daten in unserem Auftrag (Auftragsverar-
beitung gemäß Art. 28 DSGVO). Sind im Werbemittel personenbezoge-
ne Daten enthalten, sind diese durch die Veröffentlichung im Internet
weltweit abrufbar.
Widerspruchsrecht: Sie können gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO der Verar-
beitung Ihrer Daten für Zwecke des Direktmarketings jederzeit wider-
sprechen. Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation erge-
ben, können Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten für sonstige berech-
tigte Interessen jederzeit widersprechen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklä-
rung unter https://www.handwerksblatt.de/datenschutz
Schlussbestimmungen
Ausschließliche Geltung dieser AGB: Die Gültigkeit etwaiger AGB
des AG – die dem Verlag vor oder nach Vertragsschluss vom AG über-
sandt oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt werden oder auf die
sich der AG bezieht – ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstim-
men oder der Verlag den anderen AGB nicht zugestimmt hat, ausdrück-
lich ausgeschlossen. Insbesondere führt die Unterlassung eines Wider-
spruchs bzw. eine unterbliebene Zurückweisung anderer AGB seitens
des Verlages nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten. Die Re-
gelungen in diesen AGB gehen im Konfliktfalle den Regelungen in den
Preislisten, Rabattstaffeln, den Targeting-Kriterien etc. vor.
Änderung der AGB und der Preislisten: Der Verlag behält sich eine je-
derzeitige Änderung der AGB sowie der Preislisten vor. AGB- und Preis-
änderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind wirksam, wenn sie vom
Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige an-
gekündigt werden. In diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Rück-
trittsrecht zu, das innerhalb von 10 Werktagen in Textform nach Zu-
gang der Änderungsmitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt wer-
den muss.
Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließ-
lich Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit
der Schriftform.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam
sein oder werden, so soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun-
gen unberührt lassen. Die Parteien verpflichten sich, über eine Rege-
lung zu verhandeln, die unter Berücksichtigung der Interessenlage an-
gemessen ist.
Anwendbares Recht: Sämtliche Rechtsbeziehungen im Zusammen-
hang mit Anzeigenaufträgen unterliegen dem Recht der Bundesrepub-
lik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand und Erfüllungsort: Im Geschäftsverkehr mit Kaufleu-
ten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-
rechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort und bei Klagen Gerichts-
stand der Sitz des Verlags; der Verlag bleibt jedoch berechtigt, auch am
allgemeinen Gerichtsstand des AG zu klagen. Ist der Wohnsitz oder ge-
wöhnliche Aufenthaltsort des AG im Zeitpunkt der Klageerhebung un-
bekannt oder hat der AG nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ver-
legt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart.