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0 X 00000 F Das Magazin des Landesverbandes Hessen-Mittelrhein und Thüringen der gewerblichen Berufsgenossenschaften Ausgabe 2/2002 compact Psychotrauma: normale Reaktion – abnorme Situation Rauchfrei im Betrieb?! Passivraucher leben gefährlich 26. Unfall- medizinische Tagung

compact 2 02 bel - DGUV · Scaphoid-Fraktur bis hin zur Fuß-chirurgie zu diskutieren. Auch das Thema „ambulantes Operieren“, am aktuellen Beispiel der Fußchirurgie präsentiert,

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Page 1: compact 2 02 bel - DGUV · Scaphoid-Fraktur bis hin zur Fuß-chirurgie zu diskutieren. Auch das Thema „ambulantes Operieren“, am aktuellen Beispiel der Fußchirurgie präsentiert,

0 X 00000 F

Das Magazin des Landesverbandes Hessen-Mittelrhein und Thüringen der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Ausgabe

2/2002

compact

• Psychotrauma: normale Reaktion –abnorme Situation

• Rauchfrei im Betrieb?!Passivraucherleben gefährlich

• 26. Unfall-medizinische Tagung

Page 2: compact 2 02 bel - DGUV · Scaphoid-Fraktur bis hin zur Fuß-chirurgie zu diskutieren. Auch das Thema „ambulantes Operieren“, am aktuellen Beispiel der Fußchirurgie präsentiert,

INHALT INHALT INHALT INHALT

2 compact 2/2002

Es geschah am 26. April 2002. Ein

19-Jähriger erschoss 16 Menschen

und sich selbst. Es geschah nicht irgend-

wo in der Welt, weit weg von uns. Mit-

ten in Deutschland, in der thüringischen

Landeshauptstadt Erfurt, liquidierte ein

ehemaliger Schüler des Gutenberg-

Gymnasiums vor allem Lehrer und

tötete anschließend sich selbst. Die

Hinterbliebenen der Opfer erhalten

Entschädigungsleistungen aus der

Unfallversicherung. Opfer sind aber

auch diejenigen, die nicht selbst

körperlich verletzt wurden, sondern

„nur“ hilflos mit ansehen mussten, wie

ihre Kollegen und Mitschüler getötet

wurden. Auch deren leicht nachvoll-

ziehbare psychische Traumatisierung

ist ein Arbeitsunfall und muss behandelt

werden. Es muss sich aber nicht un-

bedingt um so spektakuläre Ereignisse

handeln, wie in Erfurt. Auch der U-Bahn-

fahrer, der einen Selbstmörder überfah-

ren hat, und mit seinen Schuldgefühlen

nicht alleine fertig wird, oder der Dach-

decker, der nach einem Sturz Angst hat

wieder auf ein Dach zu steigen, oder

die Bankangestellte, die sich bei einem

Überfall in Lebensgefahr fühlte und

Angstzustände entwickelt, brauchen

Hilfe. Allerdings gibt es im Bereich der

psychischen Unfallfolgen bislang noch

kein etabliertes Verfahren der Unfall-

versicherung, wie es etwa das D-Arzt-

Verfahren für körperlich-organische

Verletzungen ist.

Natürlich soll jetzt nicht jedem Verletz-

ten ein eigener Psychotherapeut zur

Seite gestellt werden, wie kritische

Stimmen vorschnell behaupten. Aber

auch hier gilt die gesetzliche Verpflich-

tung der UV-Träger alle Maßnahmen

zu treffen, durch die eine schnelle und

effiziente Heilbehandlung gewährleistet

wird. Dass wir auf diesem Gebiet durch-

aus noch Nachholbedarf haben, lässt

sich nicht leugnen. Das macht die täg-

liche Erfahrung der Unfallsachbear-

beitung deutlich. Das Modellverfahren

zur Steuerung der Heilverfahren bei

psychischen Gesundheitsstörungen

nach Arbeitsunfällen, das von den

BG-Landesverbänden konzipiert wurde,

befindet sich seit Anfang dieses Jahres

in der Erprobungsphase. Das Thema

wurde angesichts seiner zunehmenden

Bedeutung bei der 26. Unfallmedizini-

schen Tagung im November diskutiert

und ist außerdem Gegenstand einer

Seminarreihe für Unfallsachbearbeiter.

Mehr dazu erfahren Sie in diesem Heft.

Wir wünschen Ihnen ein wirklich fried-

volles Weihnachten und Neues Jahr

2003. Die Welt kann es brauchen.

Editorial

Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

User oder Loser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

26. Unfallmedizinische Tagung

in der Rheingoldhalle in Mainz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Vorstand tagt in Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Psychotrauma – eine völlig normale Reaktion

auf eine völlig abnormale Situation . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Reith neuer Vorsitzender . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Das Europäische Jahr

der Menschen mit Behinderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Projekt „Regionale Gesundheitsförderung

in der Arbeitswelt“ in Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . . . 12

Dale-UV schickt ärztliche Berichte

und Abrechnungen elektronisch auf die Reise . . . . . . . . . 13

Rauchfrei im Betrieb?! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Termine und Veranstaltungen 2003 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Lehrgänge für arbeitsmedizinische Gehörvorsorge . . . . . . 16

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32/2002 compact

Mit neuen Ideen und

neuem Logo präsentiert

sich die diesjährige Be-

rufsschulaktion mit

dem Thema „User oder

Loser – Informationen am Bildschirm

richtig nutzen“. Im Mittelpunkt steht

das Medium unserer Zeit – das Internet

und der Bildschirmarbeitsplatz. „Die

Aktion bietet den Berufsschulen ein

ideales Forum, um junge Erwachsene

fit für den Umgang mit den digitalen

Medien zu machen“, so Markus

Schächter, Intendant des ZDF, der die

Schirmherrschaft übernommen hat.

Gewinner oder Verlierer?

Während nur 18 Prozent der Deutschen

am Arbeitsplatz über einen Internet-

zugang verfügen, sieht es in Haushalten

mit Kindern, Jugendlichen und jungen

Erwachsenen anders aus: 91 Prozent

dieser Haushalte sind mit einem Com-

puter ausgestattet, 65 Prozent haben

einen Internet-Zugang.

Wer beruflich und privat weiterkommen

will, muss informiert sein. Schlüssel-

instrument hierzu ist der Computer, der

sich im Handwerk wie im Großbetrieb

zu einer der wichtigsten Informations-

und Kommunikationsplattformen ent-

wickelt hat. Nur wer mit diesem Instru-

ment souverän umzugehen versteht,

zieht einen Nutzen daraus. Wer eine

bestimmte Entwicklung nicht mitbe-

kommt, wichtige Kompetenzen nicht

beherrscht, wird zum Loser.

In den Aktionsunterlagen werden fünf

Unterrichtsvorschläge vorgestellt, in

denen es darum geht, dass Jugendliche

und Lehrer kompetenter im Umgang

mit Informationen werden. Beanspru-

chungen, seien sie körperlicher oder

psychischer Art durch Stress oder auch

durch einen falsch gestalteten Bild-

schirmarbeitsplatz, sollen vermieden

werden.

Aktionsunterlagen für Berufsschulen

und Ausbildungsabteilungen

Die Aktionsunterlagen „Jugend will

sich-er-leben“ wurden nach den Herbst-

ferien 2002 den berufsbildenden Schu-

len in Deutschland zugestellt. Sie ent-

halten Medien für die Lehrer: Ein Unter-

richtskonzept mit Arbeitsblättern, Folien

und einer CD-ROM. Einen besonderen

Anreiz bietet die CD-ROM mit dem

Einstiegsfilm und dem interaktiven

Storyboard, ein „Zeichenprogramm“

zur Fortführung des Filmes. Für die

Schülerinnen und Schüler gibt es ein

Infoblatt mit den relevanten Themen,

auf dem die Wettbewerbsfragen sowie

die Teilnehmerkarte abgedruckt sind.

Einsendeschluss ist der 31. Januar 2003.

Ausgezeichnet werden Schülerinnen

und Schüler sowie Schulen für die

richtigen Lösungen, für eine besonders

hohe Beteiligung und für kreative

Umsetzungen sowie Drehbücher. Die

Preise werden in regionalen Abschluss-

veranstaltungen in Thüringen, Rhein-

land-Pfalz und Hessen überreicht.

Weitere Infos zur Aktion, die auch in

anderen Bundesländern durchgeführt

wird, gibt es bei den jeweiligen Landes-

verbänden der Berufsgenossenschaften

und im Internet unter

„www.jugend-will-sich-er-leben.de“.

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4 compact 2/2002

900 Teilnehmer waren der Ein-

ladung des Landesverbandes

zur Unfallmedizinischen Tagung

am 9. und 10. November 2002

nach Mainz gefolgt. Bis in die

hinteren Ränge waren die Plätze

im Kongress-Saal der Rheingold-

halle gefüllt.

,,Die Unfallmedizinischen Tagungen

der Landesverbände der Berufs-

genossenschaften gehören zu den

Pfeilern der Information und Fortbildung

nicht nur für Ärzte, sondern für alle

Personen und Institutionen, die sich

für den Verletzten verantwortlich fühlen“,

brachte es Prof. Dr. Martin Börner,

Ärztlicher Direktor der Berufsgenossen-

schaftlichen Unfallklinik Frankfurt, als

einer der beiden wissenschaftlichen

Leiter der Tagung bei der Begrüßung

der Teilnehmer auf den Punkt.

Gemeinsam mit Prof. Dr. Karl Heinrich

Winker, Chefarzt der Klinik für Unfall-,

Hand- und Wiederherstellungschirurgie

des Klinikum Erfurt als weiterem wissen-

schaftlichen Leiter hatte Börner ein

ebenso umfangreiches wie interessantes

Tagungsprogramm ausgearbeitet.

„Sie kommen damit den Wünschen

nach, die die Teilnehmer auf den Be-

urteilungsbögen nach unserer letzten

Tagung im Jahr 2000 zum Ausdruck

gebracht haben“, stellte Wolfgang

Seifert, alternierender Vorstandsvor-

sitzender des Landesverbandes, in sei-

ner Begrüßungs-

ansprache aner-

kennend fest.

In der Tat hatte

man sich in der

Planungsphase

intensiv mit den

eingereichten

Themenwünschen

auseinander ge-

setzt und eine gut

sortierte Auswahl

getroffen. 35 Refe-

renten und Sit-

zungsleiter waren

trotz ihres ange-

spannten Termin-

kalenders in Mainz

angetreten, um

mit den Tagungs-

teilnehmern über

ihre Spezialgebiete

aus dem Bereich

der knöchernen und Schulterweich-

teilverletzungen, über die Radius- und

Scaphoid-Fraktur bis hin zur Fuß-

chirurgie zu diskutieren. Auch das

Thema „ambulantes Operieren“, am

aktuellen Beispiel der Fußchirurgie

präsentiert, wurde diesmal nicht

ausgespart. Gerade auf dem Gebiet

der Fußchirurgie ist der Spezialisie-

rungsgrad bereits besonders hoch.

So war also wieder für jeden etwas

Interessantes dabei – für die Kliniker

ebenso, wie für die niedergelassenen

Ärzte.

„Volles Haus“ bestätigt das Konzept der Veranstaltung

26. Unfallmedizinische Tagung in der Rheingoldhalle in Mainz

Vorstandsvorsitzender WolfgangSeifert eröffnet die Tagung

OB Jens Beutel überbringt Grüße der Stadt Mainz

Die wissenschaftlichen Leiter Prof. Karl Heinrich Winker und Prof. MartinBörner

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52/2002 compact

lächeln“, unterstrich Martin Börner die

Bedeutung des Themas für die Praxis.

Es sei höchste Zeit, dass man sich mit

dem Thema auseinander setze, denn

die D- und H-Ärzte seien es, die psychi-

sche Veränderungen erkennen und die

Patienten frühzeitig in die richtigen

Bahnen lenken, d.h. einer qualifizierten

Weiterbehandlung zuweisen müssten.

Um über dieses Thema in den Dialog zu

kommen, waren nicht nur Psychothera-

peuten als Referenten, sondern erstmals

auch als Tagungsteilnehmer im Saal. In

dem Themenblock „Arbeitsunfall und

psychischer Ge-

sundheitsschaden“

wurden die Ta-

gungsgäste über

die Früherkennung

und Frühinterven-

tion bei psychi-

scher Traumatisie-

rung einschließlich

der Möglichkeiten

der Traumathera-

pie sowie über die

Möglichkeiten und

Grenzen der

Selbsthilfe ebenso informiert, wie über

das Modellverfahren „Einbindung von

ärztlichen und psychologischen Psycho-

therapeuten in das berufsgenossen-

schaftliche Heilverfahren“, das die Lan-

desverbände der Berufsgenossenschaf-

ten zum 1.1.2002 gestartet haben.

Nicht nur die Medizin wird zunehmend

von der technischen Entwicklung ge-

prägt. Während man noch vor Kurzem

in einem abgedunkelten Saal sitzen

musste, weil sonst die gezeigten Dias

nicht gut genug zu erkennen gewesen

wären, so hat sich heute der Einsatz von

Computern bei der Vortragspräsentation

weitgehend durchgesetzt und es konnte

hell bleiben. Nur noch bei einem Vor-

trag wurden Dias als Doppelprojektion

eingesetzt. Auch die Ansprüche an die

Qualität der Übertragungstechnik sind

deutlich gestiegen. Qualifiziertes Perso-

nal garantierte nicht nur für die nötige

Unterstützung der Referenten, sondern

mit erstklassigem technischen Equip-

ment dafür, dass alles wie an dem oft

zitierten Schnürchen lief und sich auch

nicht die kleinste technische Panne er-

eignete. Man konnte letztlich Wolfgang

Seifert in seiner Einschätzung nur zu-

stimmen, als er abschließend feststellte:

„Dieses Fortbildungswochenende hat

sich in jeder Beziehung gelohnt!“

„Der breite Themenbogen macht diese

Unfallmedizinische Tagung in Mainz zu

einem Veranstaltungsfixum, das dem

Anspruch der Stadt als Wissenschafts-

standort sehr förderlich ist“, stellte der

Oberbürgermeister von Mainz, Jens

Beutel, die Bedeutung der Veranstal-

tung für die Stadt Mainz heraus. „Die

Tagung hat sich mit den Jahren zu

einem nicht unbedeutenden überregio-

nalen Faktor für die Stadt Mainz ent-

wickelt“, so Beutel weiter, der die Ta-

gungsteilnehmer natürlich auch einlud,

nicht nur die wissenschaftliche, sondern

auch die touristische Kulisse von Mainz

kennen zu lernen.

Nicht nur die berufsgenossenschaft-

lichen Verwaltungen, auch die behan-

delnden Chirurgen und Orthopäden

werden zunehmend mit Problemen

konfrontiert, deren Ursachen nicht al-

lein in körperlich-organischen Verlet-

zungen zu suchen sind, sondern mehr

im Bereich der psychischen Auswirkun-

gen eines Traumas. „Über dieses Thema

dürfen auch wir als handwerklich tätige

Unfallchirurgen und Orthopäden nicht Hightec sorgte für erstklassige Präsentationsqualität

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6 compact 2/2002

Nach der Unfallmedizinischen Tagung

ist vor der Unfallmedizinischen Tagung,

sagt ein geflügeltes Wort im Landesver-

band. So mochte es sich Vorstandsvor-

sitzender Wolfgang Seifert abschließend

nicht nehmen lassen, nach einem hoch

interessanten, aber auch anstrengenden

Wochenende bereits zur 27. Tagung am

13. und 14. November 2004 wieder

nach Mainz einzuladen.

Und wenn Sie diesmal nicht dabei sein

konnten – kommen Sie doch nächstes

Mal. Sie sind herzlich eingeladen.

1

3

4

5 6

1 Gespannte und/oder kritische Auf-merksamkeit

2 Professionelle Kameratechnik imEinsatz

3 Auf modernen Plasma-Großbildschirmenkonnten die Vorträge auch außerhalb desKongress-Saals verfolgt werden.

4 Förmlich „aus der Hand gerissen“ wurdendem Standpersonal die Nestlé-Produkte.

5 Das Tagungsbüro des Landesverbandes alsInformationszentrale.

6 Großer Andrang auch im Ausstellungs-bereich

2

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72/2002 compact

den Sozialpartnern immer nach der

Landesverbandsversammlung, die

beim LVBG Hessen-Mittelrhein und

Thüringen stets im Dezember abge-

halten wird. Man spricht deshalb

auch von „alternierenden“ Vorsitzen-

den. An den Vorstandsitzungen

nehmen neben den Vorstandsmit-

gliedern die Geschäftsführung sowie

regelmäßig weitere Mitarbeiter der

Vorstand tagt in ThüringenVon der Autobahnabfahrt der

A 4 Eisenach Ost ca. 25 km nord-

östlich gelegen ist das wunder-

schöne thüringische Städtchen

Bad Langensalza im Herzen

Deutschlands. Diesen Ort hatte

sich der Vorstand des Landes-

verbandes für seine Sitzung am

11. Juni 2002 ausgewählt.

Der Landesverband der Berufsge-

nossenschaften wird von seinem

Vorstand geleitet. Die laufenden Verwal-

tungsgeschäfte nimmt der Geschäfts-

führer wahr. Der ehrenamtlich tätige

Vorstand besteht aus jeweils 3 von der

Landesverbandsversammlung gewähl-

ten Arbeitgeber- und Versichertenver-

tretern. Den Vorsitz führt ein ebenfalls

von der Landesverbandsversammlung

gewählter Vertreter der Arbeitgeber

oder der Versicherten jeweils für ein

Jahr. Der Vorsitz wechselt zwischen

Geschäftsstelle des Landesverbandes

teil.

„Die Häuser sind nach alter Manier

gebaut, nämlich es stößt immer ein

Stockwerk vor dem anderen hervor.

Die Einwohner scheinen sich meist

von Ackerbau und Viehzucht zu nähren,

doch wird auch viel Handel getrieben,“

sagte Johann Wolfgang von Goethe

1801 über Langensalza. Heute wird

die Stadt geprägt aus einer Mixtur von

Gewerbebetrieben, die zum Teil bereits

seit dem 19. Jahrhundert bestehen und

sich zu modernen Firmen entwickelt

haben (z.B. die Deutschen Travertin-

werke oder die Thüringer Wollgarn-

spinnerei) und Landwirtschaft. Ein

Forschungszentrum für Medizintechnik

und Biotechnologie ist ebenso vertreten

wie das Kunsthandwerk. Daneben haben

der Tourismus und der Kur- bzw. Bäder-

betrieb große Bedeutung erlangt. Das

Hufeland-Krankenhaus ist zum Verlet-

zungsartenverfahren der gesetzlichen

Unfallversicherung zugelassen.

Der Vorstand tagte im reizvollen Frie-

derikenschlösschen von Bad Langen-

Das Friederikenschlösschen

Bei der Vorstandssitzung

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salza. In der Zeit von 1748 – 1751 ließ

die Herzogin-Witwe Friederike von

Sachsen-Weißenfels das Schlösschen

im Rokokostil vor den Toren der Stadt-

mauer erbauen. Heute werden in

dessen Festsaal Kammerkonzerte und

Kleinkunstprogramme aufgeführt. Die

im Keller dargebotenen Jazzkonzerte

bieten einen reizvollen Kontrast zwi-

schen Vergangenheit und Gegenwart.

Das Schlösschen beherbergt außerdem

die Gästeinformation von Bad Langen-

salza.

Der Vorstand hatte an diesem 11. Juni

eine umfangreiche Tagesordnung zu

bewältigen. So standen z. B. Beratungen

über die Tätigkeit des Arbeitskreises für

Arbeitssicherheit, die Unfallmedizinische

Tagung des Landesverbandes, die

Beteiligung von Handchirurgen im

Verletzungsartenverfahren sowie die

Einbindung von Psychotherapeuten

in das bg-liche Heilverfahren auf dem

Programm. Darüber hinaus hatte der

Vorstand auf Empfehlung des Heil-

verfahrensausschusses des Landesver-

bandes (compact berichtete, Ausgabe

1/2000 S. 11) auch über die Anträge

von 21 Ärzten zur Beteiligung am Durch-

gangsarztverfahren und eines Kranken-

hauses am Verletzungsartenverfahren

zu entscheiden. Außerdem beschloss

8 compact 2/2002

der Vorstand die Zulassung von 2 Reha-

Zentren zur EAP.

Am Vortag der Sitzung stand bereits

die Besichtigung einer zur BGSW zu-

gelassenen Reha-Klinik auf dem Pro-

gramm. Insofern hatte der Tagungsort

besonders gute Voraussetzungen zu

bieten, denn die Reha-Klinik an der

Salza liegt in unmittelbarer Nachbar-

schaft zum Friederikenschlösschen. Die

Geschichte des Kurbades Bad Langen-

salza ist schon fast 200 Jahre alt. 1811

wurde in der Stadt das gesunde

Schwefelwasser zufällig bei Flussregulie-

rungsarbeiten entdeckt. Ein Jahr später

begann bereits der

Kurbetrieb. Im Mai

1998 wurde die

Fachklinik für Or-

thopädie, Osteolo-

gie, Psychosomatik

und Stoffwechsel-

erkrankungen und

das Rehazentrum

für Osteoporose

eingeweiht. Be-

handlungsschwer-

punkte der ortho-

pädischen Abtei-

lung sind chronisch degenerative und

entzündliche Erkrankungen der Gelenke

und der Wirbelsäule, Anschlussbehand-

lung nach Endoprothesenoperationen,

nach Wirbelsäulenoperationen sowie

nach Verletzungen am Bewegungsappa-

rat einschließlich der Berufsgenossen-

schaftlich Stationären Weiterbehand-

lung (BGSW) nach Arbeitsunfällen.

Balanceakt: Vorstandsmitglied Bernhard Freiherr von Breidenbach

Vorstandsmitglied Meinhard Jäschke (Mitte) im Gespräch mit Therapeut und Prof. Jürgen Franke,Chefarzt der Reha-Klinik an der Salza (re.)

Die Kurpromenade Bad Langensalza mit Schlösschen

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92/2002 compact

lichen Berufsgenossenschaften zum

01.01.2002 gestartet. Die Landesver-

bände Berlin, Brandenburg, Mecklen-

burg-Vorpommern sowie Nordwest-

deutschland und Bayern und Sachsen

der gewerblichen Berufsgenossenschaf-

ten haben sich dem Modellverfahren

im Laufe des Jahres 2002 angeschlossen.

Die zunächst bis zum 31.12.2002 vor-

gesehene Laufzeit erwies sich bald als

nicht ausreichend. Das Modellverfahren

ist nun bis 31.12.2003 befristet.

Die Beurteilung der Kausalität ist bei

psychischen Gesundheitsschäden regel-

mäßig sehr komplex. Trotzdem muss

sichergestellt werden, dass die medizi-

nische und berufliche Rehabilitation

nach einem Arbeitsunfall nicht dadurch

gefährdet wird, dass eine psychische

Symptomatik länger unbehandelt bleibt.

Die Chronifizierung eines psychischen

Gesundheitsschadens ist unbedingt

zu vermeiden. Deshalb hat die rasche

Einleitung notwendiger therapeutischer

Maßnahmen zunächst auch Vorrang

gegenüber der Kausalitätsklärung.

Durchgangsarzt- und H-Arzt-Ver-

fahren, Verletzungsartenverfah-

ren, Berufsgenossenschaftlich Sta-

tionäre Weiterbehandlung

(BGSW) oder die Erweiterte Am-

bulante Physiotherapie (EAP) sind

inzwischen bestens etablierte Ver-

fahren, die die Unfallversiche-

rungsträger im Rahmen ihrer ge-

setzlichen Verpflichtung zur Heil-

verfahrenssteuerung bei Arbeits-

unfällen eingeführt haben. Dabei

handelt es sich um Verfahren, die

in Zusammenhang mit der Be-

handlung körperlich-organischer

Verletzungsfolgen stehen. Für die

Behandlung psychischer Gesund-

heitsschäden existieren noch

keine besonderen Regelungen.

Das soll sich ändern.

Mit dem Ziel der frühzeitigen Erken-

nung psychischer Gesundheitsschä-

den und zur Verbesserung der Rehabili-

tationsergebnisse nach Arbeitsunfällen

führen die Landesverbände der gewerb-

lichen Berufsgenossenschaften ein

Modellverfahren zur Einbindung von

ärztlichen und psychologischen Psycho-

therapeuten in das berufsgenossen-

schaftliche Heilverfahren bei psychi-

schen Gesundheitsschäden durch.

Wesentliche Inhalte des Modellverfah-

rens sind die fachlichen Qualifikations-

anforderungen an die Therapeuten,

das Verfahren der Einbindung der Thera-

peuten in das berufsgenossenschaft-

liche Heilverfahren, die Berichterstat-

tung und die Leistungsabrechnung.

Mit dem Modellverfahren soll die Ein-

bindung von Psychotherapeuten in

das berufsgenossenschaftliche Heilver-

fahren erprobt werden. Es wurde durch

die Landesverbände Südwestdeutsch-

land, Rheinland-Westfalen und Hessen-

Mittelrhein und Thüringen der gewerb-

Wer sich für eine Teilnahme am Modell-

verfahren interessiert, muss mindestens

folgende Qualifikationsanforderungen

erfüllen:

• Nachweis einer mindestens 3-jährigen

Tätigkeit nach der Approbation in

einer universitären psychiatrischen

Klinik, einer neurologischen Rehabili-

tationsklinik, einer anderen Klinik mit

Spezialabteilung für neurologische

Psychosomatik/neurologische Psycho-

therapie oder einer anderen psycho-

somatischen Klinik, in der Unfallver-

letzte behandelt werden

• Praktische Kenntnisse und Erfahrung

in der Behandlung psychischer Stö-

rungen nach Unfällen einschließlich

Schädel-Hirn-Traumen

• Kenntnisse der Leistungen in der be-

ruflichen und sozialen Rehabilitation

• Bereitschaft zur regelmäßigen Weiter-

bildung und

• Kenntnisse im Berichtswesen der

UV-Träger

Psychotrauma – eine völlig normale Reaktion auf eine völlig abnormale Situation

Dipl.-Psych. Bernd Wittmann

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10 compact 2/2002

Die Therapeuten, die sich für die Teil-

nahme am Modellverfahren interessie-

ren, legen den Landesverbänden der

gewerblichen Berufsgenossenschaften

die erforderlichen Urkunden und Zeug-

nisse vor. Diese prüfen die Qualifika-

tionsanforderungen, ggf. unter Betei-

ligung eines fachlich dafür besonders

geeigneten Beraters, entscheiden über

die Beteiligung und bauen sogenannte

Therapeutenverzeichnisse auf, die

sowohl den UV-Trägern, als auch den

Durchgangs- und H-Ärzten zur Ver-

fügung gestellt werden.

Verfahren

Die ambulante Psychotherapie wird

entweder durch die Hinzuziehung des

Therapeuten durch den Durchgangs-

arzt/H-Arzt oder mittels Einzelauftrag

des UV-Trägers eingeleitet. Dabei kön-

nen zunächst 5 probatorische Sitzungen

ohne Genehmigung durchgeführt wer-

den. Die Weiterführung der Therapie

entweder als Kurzzeittherapie bis zu

25 Stunden und darüber hinaus als

Langzeittherapie ist nur auf Antrag

und nach Genehmigung des UV-Trägers

möglich. Über die Genehmigung der

Psychotherapie entscheidet der UV-

Träger selbst, ggf. nach Heranziehung

eines fachlich kompetenten Beraters

und unter Beachtung der Kausalitäts-

frage.

Zur Einleitung stationärer Psychothe-

rapie existiert keine Indikationsliste.

Maßgeblich sind stets die Verhältnisse

des Einzelfalles. Aufgabe des UV-Trägers

ist es zu prüfen, ob eine Behandlung

unter stationären Bedingungen erfor-

derlich oder die ambulante Behand-

lungsform ausreichend ist. Ein statio-

näres Heilverfahren kann z.B. dann in

Frage kommen, wenn eine ambulante

Psychotherapie keinen Behandlungs-

fortschritt zeigt oder im sozialen Um-

feld des Patienten Faktoren vorhanden

sind, die die psychische Genesung

belasten. Stets ist aber zu fordern, dass

stationäre Einrichtungen über Erfah-

rungen in der Therapie von trauma-

assoziierten psychischen Gesundheits-

schäden verfügen und spezifische

Behandlungskonzepte für Arbeitsunfall-

verletzte einsetzen.

Die am Modellverfahren teilnehmenden

Psychotherapeuten sind verpflichtet die

Terminvorgaben der UV-Träger über Be-

handlungsbeginn und Sitzungsfrequenz

einzuhalten. Die ambulante Therapie hat

innerhalb einer Woche nach Auftrags-

erteilung zu beginnen. Dabei ist eine

Frequenz von mindestens einer Sitzung

pro Woche einzuhalten. Die stationäre

Therapie beginnt innerhalb von

2 Wochen nach Einleitung durch

den UV-Träger. Die Behandler müssen

außerdem die für die UV-Träger er-

forderlichen Dokumentationsarbeiten

und Berichterstattungen fristgerecht

durchführen und Patientenunterlagen

mindestens 15 Jahre aufbewahren.

Berichterstattung

Die kontinuierliche Information über

Beginn, Verlauf und Abschluss der

Behandlung wird durch standardisierte

Berichtstexte sichergestellt. Folgende

Berichte sind Gegenstand des Modell-

verfahrens:

• Erstbericht bei Beginn probatorischer

Sitzungen

• Abschlussbericht nach Ende der pro-

batorischen Sitzungen ohne Weiterbe-

handlung

• Abschlussbericht nach Ende der pro-

batorischen Sitzungen mit Antrag auf

Weiterbehandlung

• Verlaufsbericht (bei genehmigter

Psychotherapie)

• Abschlussbericht nach Ende der

Psychotherapie

Um den Sachbearbeitern der UV-

Träger die Thematik „Psychische

Störungen nach Unfällen“ näher zu

bringen und sie mit den Besonder-

heiten des Modellverfahrens vertraut

zu machen, führte der Landesverband

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112/2002 compact

In der Landesverbandsversammlung

am 10. November 2002 wurde Hans-

Peter Reith in Nachfolge für den ver-

storbenen Dr. Walter Schlotfeldt als

Vorstandsvorsitzender auf der Seite

der Arbeitgeber gewählt.

Reith ist bereits seit 1975 Mitglied

der Vertreterversammlung der Süd-

deutschen Metall-Berufsgenossen-

schaft. Seit 1980 ist er Mitglied im

Vorstand der SMBG. Als Vorsitzender

des Vorstandes des „Vereins für Be-

rufsgenossenschaftliche Heilbehand-

lung Frankfurt am Main“, dem

Trägerverein der Berufsgenossen-

schaftlichen Unfallklinik Frankfurt,

ist er ist er auch mit den Bereichen

Heilbehandlung und Rehabilitation

bestens vertraut.

Wir gratulieren Hans-Peter Reith zu

seiner Wahl und wünschen ihm für

seine neuen Aufgaben im Landesver-

band alles Gute und viel Erfolg.

Reith neuer Vorsitzender

am 24.10.2002 im Sozialversicherungs-

zentrum Erfurt sowie am 26. und

27.11.2002 bei der Süddeutschen

Metall-Berufsgenossenschaft in Mainz

eintägige Seminarveranstaltungen

durch. 235 Mitarbeiter der gewerb-

lichen und landwirtschaftlichen Berufs-

genossenschaften sowie der Unfall-

kassen haben daran teilgenommen.

Nach einer Einführung in die theo-

retischen Grundlagen des Modell-

verfahrens durch Hans-Jürgen Wirthl,

Geschäftsstellenleiter des Landesver-

bandes, wurde es konkret. Dipl.-Psycho-

loge Bernd Wittmann, Hilden, der auch

als fachlicher Berater des Landesver-

bandes und verschiedener UV-Träger

tätig ist, berichtete aus seiner prakti-

schen Erfahrung mit der Betreuung

von Psychotraumaopfern. Themen-

schwerpunkte waren z. B. Reaktionen

auf schwere Belastungen und An-

passungsstörungen als Unfallfolgen,

posttraumatische Belastungsstörungen

und die Behandlungsindikation ver-

schiedener psychischer Störungsbilder

nach Unfällen ebenso, wie Fragen der

Begutachtung im Hinblick auf die

Kausalitäts- und MdE-Beurteilung. Die

Teilnehmer hatten außerdem Gelegen-

heit eigene Fälle aus der Sachbearbei-

tung vorzustellen und Fragen dazu zu

stellen. Tipps des Profis zur Gesprächs-

führung mit psychisch Traumatisierten,

ihrer Betreuung und Fallsteuerung run-

deten die Seminare nach ausführlicher

Diskussion letztlich ab.

Im nächsten Jahr sollen Fortbildungs-

veranstaltungen für D- und H-Ärzte

sowie für die Psychotherapeuten auf

dem Seminarprogramm des Landes-

verbandes stehen.

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12 compact 2/2002

Der Rat der Europäischen Union

hat das Jahr 2003 zum Europä-

ischen Jahr der Menschen mit

Behinderungen erklärt. Damit

haben behinderte Menschen die

Möglichkeit europaweit und

öffentlichkeitswirksam auf sich

und ihre Interessen aufmerksam

zu machen.

„Nichts über uns ohne uns“, so lautet

der Grundsatz für das EU-Jahr für be-

hinderte Menschen. Für Deutschland

wurde dieser Wechsel in der Perspektive

wie folgt formuliert:

• Nicht mehr ausgrenzende Fürsorge,

sondern uneingeschränkte Teilhabe

• Nicht mehr abwertendes Mitleid,

sondern völlige Gleichstellung

• Nicht mehr wohlmeinende Bevormun-

dung, sondern das Recht auf Selbstbe-

stimmung

Diese neue Dynamik in der Behinder-

tenpolitik wird auch im Logo für das Eu-

ropäische Jahr ausgedrückt. Die drei nach

vorne gerichteten Pfeile stehen aus deut-

scher Sicht für die zentralen Botschaften:

• Teilhabe verwirklichen

• Gleichstellung durchsetzen

• Selbstbestimmung ermöglichen

Im Laufe des Jahres 2003 werden in

den teilnehmenden Staaten schon nach

derzeitigem Kenntnisstand Hunderte

von Aktivitäten und Veranstaltungen

stattfinden.

Ab 2003 sollen Mitarbeiter von Be-

trieben und Verwaltungen mehr für

ihre Gesundheit am Arbeitsplatz tun

können. Die Ziele des von der Landes-

zentrale für Gesundheitsförderung in

Rheinland-Pfalz, den Volkshochschulen,

dem Landesverband Hessen-Mittelrhein

und Thüringen der gewerblichen Be-

rufsgenossenschaften und weiteren

Kooperationspartnern getragenen und

vom rheinland-pfälzischen Sozialminis-

terium unterstützten Projektes wurden

am 22. Oktober anlässlich einer Infor-

mationsveranstaltung im Postfrachtzen-

trum in Saulheim (Kreis Alzey-Worms)

einer breiten Öffentlichkeit dargestellt.

Betriebliche Gesundheitsförderung trägt

zur Erhaltung der Arbeitskraft und

Arbeitsmarktchancen bei und verbessert

auf diese Weise auch die Wettbewerbs-

fähigkeit der Betriebe. Durch maß-

geschneiderte Angebote, z. B. unter

dem Motto „Immer auf den Beinen –

aber locker“ oder „Keine Last mit der

Last“ sollen das Wohlbefinden am

Arbeitsplatz gesteigert und arbeits-

bedingte Gesundheitsgefahren ver-

mieden werden.

Pressekonferenz Im Postfrachtzentrum

Projekt „Regionale Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt“ in Rheinland-Pfalz

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• Rechnungsformulare F 9990, F 9992,

F 9994

Die Vorteile für die Ärzte sind über-

zeugend:

Der Aufwand für den Postversand ent-

fällt. Auch Kopien an die gesetzliche

Krankenversicherung und ggf. an den

weiterbehandelnden Arzt müssen nicht

mehr verschickt werden, denn dies

wird von den UV-Trägern erledigt. Be-

lege und Abrechnungen werden von

der Arztpraxis elektronisch für die

gewerblichen und landwirtschaftlichen

Berufsgenossenschaften sowie die Unfall-

kassen nur noch an eine zentrale Stelle,

die dann die Weiterleitung an die zu-

ständigen Träger übernimmt. Bei den

UV-Trägern soll durch die elektronische

Übernahme der Belege die Verfahrens-

abwicklung beschleunigt werden.

Ab 1. Januar 2003 kann in einer zwei-

ten Stufe auch eine elektronische

132/2002 compact

Das von den Berufsgenossenschaf-

ten entwickelte System zum elek-

tronischen Datenaustausch mit

Leistungserbringern (DALE-UV) ist

in den Pilotbetrieb gegangen. Im

Oktober ist der erste elektronische

D-Bericht beim Hauptverband der

gewerblichen Berufsgenossen-

schaften eingegangen. Die Berufs-

genossenschaften sind damit die

ersten Kostenträger im Gesund-

heitswesen, die einen voll elektro-

nischen Datenaustausch anbieten.

In der ersten Stufe können die Durch-

gangsärzte das neue System zum Daten-

austausch nutzen. Hersteller von Praxis-

software haben entsprechende Optionen

in ihre Programme eingearbeitet. Für

Ärzte, deren Software diese Funktionen

nicht unterstützen, wurde die so genan-

nte „kleine Praxislösung“ entwickelt.

Der Datentransfer wird über verschlüssel-

te E-Mails abgewickelt und entspricht

allen Anforderungen des Datenschutzes.

Das System wird einheitlich für die ge-

samte gesetzliche Unfallversicherung,

also für die gewerblichen und landwirt-

schaftlichen Berufsgenossenschaften

sowie die Unfallkassen der öffentlichen

Hand eingeführt.

Die Teilnahme am elektronischen Daten-

austausch ist freiwillig. Grundlage des

Verfahrens sind folgende, auch bisher

bereits verwendete Arztformulare ohne

inhaltliche Änderungen.

• Durchgangsarztbericht F 1000

• Nachschaubericht F 2106

• Mitteilung Veränderung in der be-

sonderen Heilbehandlung F 2222

• Zwischenbericht F 2100 – früher

AV 5

Die Verbände der UV-Träger informierten auchbei der Unfallmedizinischen Tagung über DALE-UV

Dale-UV schickt ärztliche Berichte und Abrechnungen elektronisch auf die Reise

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14 compact 2/2002

400 Menschen sterben in Deutsch-

land jährlich an Lungenkrebs

durch Passivrauchen. So die Ein-

schätzung des Deutschen Krebs-

forschungszentrums in Heidelberg.

Über das Gefährdungspotenzial

für Nichtraucher durch das unfrei-

willige Einatmen von Tabakrauch

konnten sich über 90 Betriebs-

ärzte am 16.11.2002 bei einer

interdisziplinären Fortbildungs-

veranstaltung informieren.

Die Veranstaltung war vom Landesver-

band Hessen-Mittelrhein und Thürin-

gen der gewerblichen Berufsgenossen-

schaften und der Akademie für ärztliche

Fort- und Weiterbildung, Sektion Arbeits-

medizin und Sozialmedizin der Landes-

ärztekammer Hessen, Bad Nauheim, in

Zusammenarbeit mit der Deutschen

Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Um-

weltmedizin e. V. organisiert.

Die Referenten Dr. Martina Pötschke-

Langer, Deutsches Krebsforschungs-

zentrum, Heidelberg, Klaus Otte, Be-

triebsratsmitglied der Firma Semicon-

ductor Hamburg GmbH (Philips) und

Dr. Albert R. Platz, Geschäftsführer des

Landesverbandes, informierten über

die Gesundheitsprobleme des Rauchens,

insbesondere aber über die Gefahren

des Passivrauchens aus wissenschaft-

licher, betrieblicher und berufsgenossen-

schaftlicher Sicht.

Passivraucher leben gefährlich

„Passivraucher erleiden die gleichen

akuten und chronischen Gesundheitsschä-

den wie Raucher“, unterstrich Martina

Pötschke-Langer, wenn auch in geringe-

rem Ausmaß und geringerer Häufigkeit.

Die Hauptrisiken sind:

• Passivrauchen erhöht das Lungen-

krebsrisiko um etwa 30 %! Das ist das

Ergebnis von mehr als 30 Studien an

verheirateten Nichtraucherinnen, die

mit einem rauchenden Ehemann zu-

sammen leben;

• ein um 50 % erhöhtes Risiko für

chronische Bronchitis, infektiöse

Lungenentzündung und neu auf-

tretende Asthmaanfälle bei Passiv-

rauchern;

Rauchfrei im Betrieb?!

Kommunikation vom UV-Träger zum

Arzt stattfinden. Dies betrifft folgende

Vorgänge:

• Quittungsnachricht nach Eingang

beim UV-Träger

• Aufforderung zur Korrektur von

Berichten mit Fehlerhinweis

• Berichtsanforderung

Ab 1. April 2003 schließlich können

alle Vertragsärzte am elektronischen

Datenaustausch teilnehmen.

Die UV-Träger wünschen sich, dass

möglichst schnell möglichst viele

Ärzte bei DALE-UV mitmachen.

Wenn Sie Interesse haben, fordern

Sie bitte ein Anmeldeformular bei

dem für Sie zuständigen Landesver-

band an.

Weitere Informationen erhalten Sie

auch im Internet unter www.dale-uv.de

oder direkt bei Klaus-Jürgen Kraft, dem

zuständigen Projektleiter beim Haupt-

verband der gewerblichen Berufs-

genossenschaften (HVBG), Tel.: 0 22 41/

2 31-12 79, Fax: 0 22 41/93 42-2 79,

E-Mail: [email protected]

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152/2002 compact

• Beschleunigung der Arterienverkal-

kung, eine verminderte Fähigkeit

des Herz-Kreislaufsystems sich an

wechselnde Belastungen anzupassen

und die Verschlimmerung von Herz-

erkrankungen bis hin zum Herzinfarkt.

Nichtraucherschutz im Betrieb als

Beitrag zum Arbeitsschutz?

Auch am Arbeitsplatz erhöht Passivrau-

chen das Lungenkrebsrisiko. So haben

Personen, die 10 bis 15 Jahre in stark

verrauchten Räumen arbeiten, ein fast

doppelt so hohes Lungenkrebsrisiko wie

nicht oder nur gering belastete Personen.

In einer Neubewertung der gesundheit-

lichen Schäden durch Passivrauchen am

Arbeitsplatz hat die MAK-Kommission

der Deutschen Forschungsgesellschaft

1998 den Tabakrauch in der Raumluft

als eindeutig krebserzeugend für den

Menschen eingestuft und in die oberste

von fünf Gefährdungsstufen eingeordnet.

Klaus Otte stellte eine Betriebsverein-

barung über Rauchverbot und deren

Umsetzung bei der Firma Philips,

Hamburg, als Lösungsmodell vor. Dies

insbesondere vor dem Hintergrund

der am 03. Oktober dieses Jahres in

Kraft getretenen Änderung der Arbeits-

stättenverordnung. Hier heißt es näm-

lich: „Der Arbeitgeber hat die erforder-

lichen Maßnahmen zu treffen, damit

die nicht rauchenden Beschäftigten in

Arbeitsstätten wirksam vor den Gesund-

heitsgefahren durch Tabakrauch ge-

schützt sind.“ Und weiter: „In Arbeits-

stätten mit Publikumsverkehr hat der

Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nur

insoweit zu treffen, als die Natur des

Betriebes und die Art der Beschäftigung

es zulassen.“

Durch die Änderung der Verordnung

soll eine Verbesserung des Nichtraucher-

schutzes am Arbeitsplatz und damit

auch eine Verbesserung des arbeits-

rechtlichen Individualrechtschutzes

erreicht werden. Nichtraucherschutz

im Betrieb ist damit ein konkreter Beitrag

zum Arbeitsschutz und zur betrieblichen

Gesundheitsförderung geworden. Der

Nichtraucherschutz greift unabhängig

davon, ob nicht rauchende Beschäftigte

sich durch Tabakrauch belästigt oder

gesundheitlich beeinträchtigt fühlen

oder nicht. Zur Umsetzung des gesetz-

lich verbesserten Nichtraucherschutzes

ist allerdings die gegenseitige Rücksicht-

nahme von Rauchern und Nichtrauchern

erforderlich.

„Arbeitgeber sollten die Änderung der

Arbeitsstättenverordnung auch dazu

nutzen den Anteil der Nikotin abhängi-

gen Arbeitnehmer in ihren Betrieben

durch Unterstützung der Rauchent-

wöhnungswilligen zu verringern“, so

Otte. Konzepte für innerbetriebliche

Raucherentwöhnung werden Betrieben

und Betriebsärzten von der Bundes-

zentrale für gesundheitliche Aufklärung

kostenlos zur Verfügung gestellt.

Berufskrankheit „Passivrauchen“?

Albert R. Platz spannte den Bogen zum

Berufskrankheitenrecht und skizzierte

eine eventuell anzustrebende Modifika-

tion bei beruflicher Exposition durch

„Passivrauchen“. „Passivrauchen am

Arbeitsplatz fällt grundsätzlich in die

unfallversicherungsrechtlich geschützte

Sphäre“, sagte Platz. Die Anerkennung

von Berufskrankheiten sei jedoch auf

die so genannten Listen-Krankheiten

der Berufskrankheiten-Verordnung be-

schränkt. „Lungenkrebs durch Passiv-

rauchen am Arbeitsplatz“ stehe derzeit

nicht in der Liste der Berufskrankheiten.

Den Berufsgenossenschaften bleibe

daher nur die Möglichkeit in jedem Ein-

zelfall zu prüfen, ob eine Entschädigung

„wie eine Berufskrankheit“ möglich sei.

Das sei dann zulässig, wenn eine

Krankheit nur deshalb nicht in die

Berufskrankheiten-Liste aufgenommen

wurde, weil die Erkenntnisse der

medizinischen Wissenschaft über die

besondere Gefährdung bestimmter

Berufsgruppen bei der letzten Neu-

fassung der Liste noch nicht vorgelegen

hätten. Mehr medizinisch-wissenschaft-

liche Erkenntnisse über die Gesund-

heitsgefahren des Passivrauchens

am Arbeitsplatz müssten gewonnen

werden. „Andernfalls wird es den UV-

Trägern auch in Zukunft nicht möglich

sein, durch Passivrauchen am Arbeits-

platz verursachte Bronchialkarzinome

als so genannte „Wie-Berufskrank-

heiten“ zu entschädigen“, machte

Platz deutlich.

Prävention vor Rehabilitation

Unabhängig hiervon werden die Berufs-

genossenschaften ihren gesetzlichen

Auftrag der Prävention auf diesem Gebiet

verstärken. Das kann z. B. durch tech-

nische Schutzmaßnahmen oder psycho-

logische und pädagogische Maßnahmen

geschehen. Die psychologische Präven-

tion bei Gefährdung durch Passivrauchen

wird durch Aufklärung über Gefahren,

Rauchkampagnen und Raucherentwöh-

nungskurse unterstützt. Unabhängig

von den Aufgaben der Berufsgenossen-

schaften hat der Arbeitgeber eine all-

gemeine Fürsorgepflicht. Und die

Arbeitsstättenverordnung garantiert

dem Arbeitnehmer das Recht auf

gesundheitlich zuträgliche Atemluft.

Die lebhaften Diskussionen zeigte, dass

den Veranstaltern eine interessante

Themenkombination gelungen war

und die Betriebsärzte gute Argumen-

tations- und Handlungshilfen für ihre

tägliche Praxis mit nach Hause nehmen

konnten.

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16 compact 2/2002

Impressum:Herausgeber und Redaktion:Landesverband Hessen-Mittelrhein und Thüringen der gewerblichen BerufsgenossenschaftenWilhelm-Theodor-Roemheld-Straße 15, 55130 Mainz, Tel.: 0 61 31/8 02-2 27, Fax: 0 61 31/8 02-1 91E-Mail : [email protected] , www.lvbg.de

Gestaltung und Gesamtherstellung: gzm Grafisches Zentrum Bödige und Partner GmbH, Mainz

Termine und Veranstaltungen 2003 (soweit bei Redaktionsschluss bekannt)

14.02.2003 und 29.08.2003 Workshop für arbeitsmedizinisches Assistenz-Personal: Bad Nauheim Arbeitsmedizinische Gehörvorsorge – G 20 „Lärm“ Anmeldung bei:(Teilnehmergebühr) · Voraussetzungen: Erfahrungen in der Carl-Oelemann-Schule, arbeitsmedizinischen Gehörvorsorge. Die Veranstaltung ersetzt C.-Oelemann-Weg 26, nicht den einwöchigen Einführungslehrgang 61231 Bad Nauheim

05.03.2003 Einführungslehrgang für Durchgangsärzte (Gebühr 75 EUR) Mainz

12.03.2003 Fahrerlaubnis-Verordnung – Was gibt es Neues? Mainz(in Zusammenarbeit mit dem VDBW Landesverband Hessen)

26.04.2003 Gefährdungen am Arbeitsplatz beim Einsatz Bad Nauheimvon Kühlschmierstoffen

14.05.2003 Einführungslehrgang für H-Ärzte (Gebühr 75 EUR) Mainz

13.06.2003 und 21.11.2003 Workshop für arbeitsmedizinisches Assistenz-Personal: Bad Nauheim „Auge – Optik und Lungenfunktion“ G 25/G 37 Anmeldung bei:Voraussetzungen: Die Veranstaltung setzt keine besonderen Carl-Oelemann-Schule, Erfahrungen voraus und wendet sich auch an Fortgeschrittene C.-Oelemann-Weg 26, (Teilnehmergebühr) 61231 Bad Nauheim

13.09.2003 Fortbildung für Betriebsärzte (Thema steht noch nicht fest) Jena-Maua08.11.2003 (Thema steht noch nicht fest) Bad Nauheim

5./6.12.2003 10. Erfurter Tage Erfurt

Lehrgänge für arbeitsmedizinische Gehörvorsorge nach G 20 – „Lärm“ in Mainz:

für Ärzte*: 15.09.2003 – 19.09.2003 Gebühr: 350 EUR

für Fach- und Hilfspersonal**: 17.02.2003 – 21.02.2003 / 01.12.2003 – 05.12.2003 Gebühr: 330 EUR

* Ärzte, die eine Ermächtigung für die Durchführung spezieller arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach dem BG-Grundsatz 20 anstreben, erwerben mit der Teilnahme an dem Ärztelehrgang die geforderten besonderen Fachkenntnisse. Im Lehrgang wird die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ (BGV A 4/GUV 0.6) und der überarbeitete BG-Grundsatz 20 -Lärm- in der Fassung August 1998 eingehendbehandelt.

** Im Lehrgang für Fach- und Hilfspersonal wird die erforderliche besondere Ausbildung zur selbstständigen Durchführung des Siebtests einschließlichder Zuarbeit für die Befundbeurteilung durch den Arzt vermittelt. Außerdem werden die Tests der Ergänzungsuntersuchungen, wie z. B. Knochen-leitungsaudiometrie, Weber- und SISI-Test, Vertäubung sowie Sprachaudiometrie (Lärm III) erläutert.

Pro Lehrgang stehen jeweils 30 Plätze zur Verfügung. Für die Veröffentlichung der Termine ist die Buchungssituation bei

Redaktionsschluss maßgeblich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt. Bitte melden Sie sich

schriftlich – gerne auch per Fax unter 0 61 31/8 02-1 91 oder E-Mail an „[email protected]“ – an. Nach Eingang Ihrer

Anmeldung erhalten Sie das Lehrgangsprogramm einschließlich Anmeldebestätigung und Hotel-Information.

Einführungslehrgänge für arbeitsmedizinische Gehörvorsorge werden auch durchgeführt durch das „Berufsgenossenschaftliche

Institut Arbeit und Gesundheit – BGAG“, Königsbrücker Landstraße 2, 01109 Dresden (Tel. 03 51/45 70).