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DABregional | 11/13 1 DAB regional | 11/13 2. November 2013, 45. Jahrgang Offizielles Organ der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der Architektenkammer Rheinland-Pfalz und der  Architektenkammer des Saarlandes | Körperschaften des öffentlichen Rechts Hessen  3 Barbara Ettinger-Brinckmann ist die neue Präsidentin der BAK  4 Warum sind Sie Mitglied der AKH?  5 Ihre Stimme zählt! Kammerwahl der AKH  6 Die Eintragungsausschüsse  7 Die AG „Landschaftsarchitektur“  8 Planen und Bauen international  9 Wettbewerbskultur braucht Verfahrens- kultur 10 Geschäftsklima der freischaffenden Architekten in Hessen und Deutschland 11 Interferenzen/Interférences 12 Ein Minicampus für die THM 14 Befreiung von der Versicherungspflicht 15 SEPA: Das Versorgungswerk stellt auf das neue Bankdatenformat um 16 FAQ: Häufig gestellte Fragen 16 Mit freiwilligen Zahlungen für den Ruhestand vorsorgen 17 Zertifikatslehrgang Professionelle Sanierungsplanung startet im Januar 18 Seminarkalender 19 Seminarprogramm Rheinland-Pfalz 21 Iglu im Rheintal? 22 Treffen mit Ministerpräsidentin 22 CDU-Gespräch 23 Sommerfachreise Demografie und Wohnen 24 Günther Franz 80. Geburtstag 24 15. Vergabetag Rheinland-Pfalz 25 Ergebnisse der Struktur- und Gehaltsanalyse 25 Erfahrungsaustausch nicht frei- schaffender Mitglieder 26 Architekturpreis Energie 2013 27 Baukulturpreis Eifel erstmals vergeben 27 Projekt Rheinland-Pfalz erfolgreich 28 Baukulturwoche 28 Interaktion mit der Parkbank 28 Erfahrungsaustausch der Landschafts- architekten und Stadtplaner 28 Der November im Zentrum Baukultur 29 Fortbildungen Saarland 31 Bericht aus der AKS-Vorstandschaft 32 Folsterhöhe soll zur "guten Adresse" werden 33 Architektur trifft Schule: Pilotprojekt wird fortgesetzt 34 Anstöße geben und Impulse setzen 35 Mitmachen und Dabeisein 35 BKI Handbuch HOAI 2013 36 lunch.lectures 36 Listeneintragung bei Kfw-Förder- programm 36 Mitgliederversammlung am 22. November 36 Fortbildungen Impressum Herausgeber: Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin Bierstadter Straße 2, 65189 Wiesbaden Telefon (0611) 1738-0 Verantwortlich: Christof Bodenbach, Wiesbaden (bo) Herausgeber: Architektenkammer Rheinland-Pfalz Gerold Reker, Präsident Hindenburgplatz 6, 55118 Mainz Telefon (06131) 9960-0 Verantwortlich: Dr. Elena Wiezorek, Mainz Annette Müller, Mainz Herausgeber: Architektenkammer des Saarlandes Prof. Heiko Lukas, Präsident Neumarkt 11, 66117 Saarbrücken Telefon (0681) 95441-0 Verantwortlich: Rainer Christ, Saarbrücken Das Blatt wird allen gesetzlich erfassten Architekten aller Fachrichtungen in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland aufgrund ihrer Eintragung seitens der Herausgeber zugestellt. Für Mitglieder der Landesarchitektenkammern ist der Bezug im Mitgliedsbeitrag enthalten. Verlag, Vertrieb, Anzeigen: corps. Corporate Publishing Services GmbH, Kasernenstraße 69, 40213 Düssedlorf, www.corps-verlag.de verantwortlich für den Anzeigenteil: Dagmar Schaafs, Anschrift wie Verlag, Telefon (0211) 54 277-684, E-Mail [email protected] Druckerei: Bechtle Druck&Service, Zeppelinstraße 116, 73730 Esslingen

DAB regional | 11/13 · 23 Sommerfachreise Demografie und Wohnen 24 Günther Franz 80. Geburtstag 24 15. Vergabetag Rheinland-Pfalz 25 Ergebnisse der Struktur- und Gehaltsanalyse

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DAB regional | 11/132. November 2013, 45. JahrgangOffizielles Organ der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der Architektenkammer Rheinland-Pfalz und der Architektenkammer des Saarlandes | Körperschaften des öffentlichen Rechts

    Hessen

 3 Barbara Ettinger-Brinckmann ist dieneue Präsidentin der BAK

 4 Warum sind Sie Mitglied der AKH? 5 Ihre Stimme zählt! Kammerwahl der AKH 6 Die Eintragungsausschüsse 7 Die AG „Landschafts architektur“ 8 Planen und Bauen international 9 Wettbewerbskultur braucht Verfahrens-

kultur10 Geschäftsklima der freischaffenden

Architekten in Hessen und Deutschland11 Interferenzen/Interférences12 Ein Minicampus für die THM14 Befreiung von der Versicherungspflicht15 SEPA: Das Versorgungswerk stellt auf

das neue Bankdatenformat um16 FAQ: Häufig gestellte Fragen16 Mit freiwilligen Zahlungen für den

Ruhestand vorsorgen17 Zertifikatslehrgang Professionelle

Sanierungsplanung startet im Januar18 Seminarkalender19 Seminarprogramm

    Rheinland-Pfalz

21 Iglu im Rheintal?22 Treffen mit Ministerpräsidentin22 CDU-Gespräch23 Sommerfachreise Demografie

und Wohnen24 Günther Franz 80. Geburtstag24 15. Vergabetag Rheinland-Pfalz25 Ergebnisse der Struktur- und

Gehaltsanalyse25 Erfahrungsaustausch nicht frei-

schaffender Mitglieder26 Architekturpreis Energie 201327 Baukulturpreis Eifel erstmals vergeben27 Projekt Rheinland-Pfalz erfolgreich28 Baukulturwoche28 Interaktion mit der Parkbank28 Erfahrungsaustausch der Landschafts-

architekten und Stadtplaner28 Der November im Zentrum Baukultur29 Fortbildungen

    Saarland

31 Bericht aus der AKS-Vorstandschaft32 Folsterhöhe soll zur "guten Adresse"

werden33 Architektur trifft Schule: Pilotprojekt

wird fortgesetzt34 Anstöße geben und Impulse setzen35 Mitmachen und Dabeisein35 BKI Handbuch HOAI 201336 lunch.lectures36 Listeneintragung bei Kfw-Förder-

programm36 Mitgliederversammlung

am 22. November36 Fortbildungen

ImpressumHerausgeber:Architekten- und Stadtplanerkammer HessenBarbara Ettinger-Brinckmann, PräsidentinBierstadter Straße 2, 65189 WiesbadenTelefon (0611) 1738-0Verantwortlich: Christof Bodenbach, Wiesbaden (bo)

Herausgeber:Architektenkammer Rheinland-PfalzGerold Reker, PräsidentHindenburgplatz 6, 55118 MainzTelefon (06131) 9960-0Verantwortlich: Dr. Elena Wiezorek, Mainz Annette Müller, Mainz

Herausgeber: Architektenkammer des SaarlandesProf. Heiko Lukas, PräsidentNeumarkt 11, 66117 SaarbrückenTelefon (0681) 95441-0Verantwortlich: Rainer Christ, Saarbrücken

Das Blatt wird allen gesetzlich erfassten Architekten aller Fachrichtungen in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland aufgrund ihrer Eintragung seitens der Herausgeber zugestellt. Für Mitglieder der Landesarchitektenkammern ist der Bezug im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Verlag,Vertrieb,Anzeigen: corps. Corporate Publishing Services GmbH, Kasernenstraße 69, 40213 Düssedlorf, www.corps-verlag.deverantwortlich für den Anzeigenteil: Dagmar Schaafs, Anschrift wie Verlag, Telefon (0211) 54 277-684, E-Mail [email protected]: Bechtle Druck&Service, Zeppelinstraße 116, 73730 Esslingen

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BarbaraEttinger-BrinckmannistdieneuePräsidentinderBAK

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 13. September hat die Bundeskammerver-sammlung meine Vorstandskollegin und lang-jährige Präsidentin der AKH, Barbara Ettinger-Brinckmann, zur neuen Präsidentin der Bun-desarchitektenkammer gewählt! Gleich im ersten Wahlgang erhielt sie eine klare Mehr-heit der Stimmen. Stellvertretend für den gesamten Vorstand der Architekten- und Stadt-planerkammer Hessen gratuliere ich ganz herzlich zu dieser Wahl, die nicht nur die Wert-schätzung der Person Barbara Ettinger-Brinck-mann und ihrer fachlichen Qualifikation zum Ausdruck bringt, sondern auch die damit un-trennbar verbundene Arbeit der AKH „adelt“.

Noch bis zur Wahl eines neuen AKH-Präsidi-ums durch die Vertreterversammlung, die im Nachgang der Kammerwahl im Februar/ März vermutlich im Juni 2014 stattfinden wird, wird Barbara Ettinger-Brinckmann auch Präsi-dentin der AKH bleiben. Dass sie dann, nach zwei Legislaturperioden (oder zehn Jahren), für

BrigitteHolz, seit 1996 Mitglied im Vorstand der

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, ist

freischaffende Architektin und Stadtplanerin und

führt seit 1981 gemeinsam mit Prof. Volker

Freischlad das Büro Freischlad + Holz in Darmstadt

sowie seit 1995 gemeinsam mit Carl Herwarth v.

Bittenfeld das Büro Herwarth + Holz in Berlin/

Cottbus. Sie studierte an der TH Darmstadt und der

ETH Zürich, war von 1999 bis 2003 Mitglied im

Präsidium des Bunds Deutscher Architekten BDA und

wurde 2008 in die Deutsche Akademie für Städtebau

und Landesplanung DASL berufen.

dieses Amt nicht mehr kandidieren wird, hat-te sie schon bei ihrer Wahl 2004 angekündigt – lange vor ihrer Kandidatur für die BAK-Präsi-dentschaft.

Welche Erwartungen verbinden wir mit der BAK-Präsidentschaft von Barbara Ettinger-Brinckmann? Ich greife – nur – drei Punkte heraus:Da ist zunächst einmal ein größeres Bewusst-sein dafür, dass die Mitglieder der BAK die Länderkammern, also Körperschaften des öf-fentlichen Rechts, sind. Diese Form der Selbst-verwaltung des Berufsstands ist in Europa, aber auch in Deutschland, keinesfalls unum-stritten. Die BAK ist gefordert, offensiv für den Gedanken der Selbstverwaltung einzutreten und Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und dagegen anzugehen.

Es war unsere Kammer, die 1997 durchge-setzt hat, dass die BAK ein Büro in Brüssel ein-richtet und betreibt. Wir hatten frühzeitig er-kannt, dass „die Musik in Europa spielt“, und wir uns vor Ort darum kümmern müssen, wenn unser Berufsstand nicht ins Hintertreffen ge-raten sollte. Heute arbeitet dieses Büro erfolg-reich, aber es darf nicht nachgelassen werden, die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen – finan - ziell, personell und eben auch durch den per-sönlichen Einsatz fachlich hochqualifizierter, ehrenamtlich tätiger Personen aus BAK und Länderkammern. Es geht um Ausbildung und Berufsausübung, Vergabe und Wettbewerbe, Haftung und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und nicht zuletzt die Verteidigung unseres ver-bindlichen Preisrechts, der HOAI.

Und natürlich wollen wir, dass die BAK die Qualität von Planen und Bauen – also das Stre-ben nach Baukultur in Stadt, Landschaft und Gebäuden – als eine ihrer wesentlichen Auf-gaben auch zukünftig tatkräftig wahrnimmt.

Wir Kolleginnen und Kollegen vom Vorstand der AKH bedauern das baldige Ausscheiden von Barbara Ettinger-Brinckmann schon jetzt, denn nicht nur im Bereich ihrer „Lieblingsthe-men“ Architektenwettbewerbe und Öffentlich-keitsarbeit hat sie auf Landes- und Bundes-ebene Hervorragendes geleistet. Wir wünschen ihr alles Gute und eine glückliche Hand bei der Bewältigung der anstehenden BAK-Aufgaben und freuen uns, dass die Zusammenarbeit mit ihr auf diese Weise auch nach der Mitte 2014 bevorstehenden Wahl des neuen AKH-Präsi-diums fortgesetzt werden kann.

Herzliche Grüße!Ihre Brigitte Holz

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Hessen | Kammer aktuell

zusätzlich machen? Was gefällt Ihnen beson-ders gut an der Kammer?“ nutzten viele aus-giebig für zum Teil harsche Kritik, aber auch großes Lob und viele Anregungen. Vorbehalt-lich einer genauen Analyse, für die die Arbeits-gruppe noch einige Zeit brauchen wird, schät-zen viele die Fortbildungsangebote, die guten Informationen, die „Kammer vor Ort“ und den Tag der Architektur. Kritisch gesehen werden die Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Fortbil-dungskosten und eine zu geringe Berücksich-tigung der Interessen der Angestellten und Be-amten. Wie üblich fällt die Beurteilung der Kam-merleistungen teilweise sehr kontrovers aus. Was die einen loben, ist den anderen ein Dorn im Auge. Die Open-Space-Konferenz am 8. No-vember wird Kritikern wie Fans der Kammer ein Forum für den intensiven Diskurs bieten. n

Ulrich Kuhlendahl, Vorsitzender der Arbeitsgruppe der angestellten und beam-

teten Architekten und Stadtplaner

online-Umfrage:WarumsindSiemitgliedderArchitekten-undStadtplanerkammerHessen?

Diese Frage stellte die Arbeitsgruppe der angestellten und beamteten Architekten und Stadtplaner im März dieses Jahres

fast 3000 nicht freischaffenden Mitgliedern der Kammer. Der Hintergrund ist der Versuch, für einen Werbeflyer, der weitere Angestellte und Beamte zur Mitgliedschaft in der Kammer motivieren soll, möglichst authentische Aus-sagen von Mitgliedern der AKH zu erhalten, was sie zum Kammerbeitritt bewogen hatte. Zur Vereinfachung der Bearbeitung und spä-teren Auswertung wurden mögliche Gründe zum ankreuzen vorgeschlagen. Wichtig war der AG vor allem die zusätzliche Möglichkeit, frei zu formulieren. Die von der AKH zum zweiten Mal eingesetzte Methode einer Online-Umfra-ge erwies sich als voller Erfolg und führte zu einer überdurchschnittlich hohen Beteiligung. Die AG möchte an dieser Stelle allen danken, die sich die Zeit genommen haben, die Fragen zu beantworten.

Die Ergebnisse haben wir anschaulich in dem abgebildeten Tortendiagramm dargestellt. Das renditestarke Versorgungswerk erweist sich erwartungsgemäß als wichtigstes Motiv. Weitere deutliche Spitzenreiter sind die Bau-vorlageberechtigung und der Schutz der Be-rufsbezeichnung. Erstaunlich gering werden die Wichtigkeit der berufspolitischen Interes-senvertretung und die Öffentlichkeitsarbeit eingeschätzt. Die Dienstleistungsangebote der Kammer scheinen nur für wenige wichtig zu sein, oder sind diese Leistungen vielen Mitglie-dern einfach nicht bekannt? Die Bedeutung des Zugangs zu Wettbewerben entspricht ei-ner realistischen Einschätzung der Chancen, die aufgrund der gängigen Praxis der Auslober für Angestellte und Beamte vorhanden sind.

Viele Teilnehmer der Online-Umfrage nutzten darüber hinaus die Möglichkeit, ein Statement zu der Kammerarbeit abzugeben. Die Fragen: „Was sollte die Kammer anders, besser oder

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Gründe für Ihre AKH-Mitgliedschaft

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Gründe für Ihre AKH-MitgliedschaftGründefüreineAKH-mitgliedschaft

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Kammerwahlen | Hessen

Ihre Stimme zählt !Kammerwahl der AKH24.02.14 – 07.03.14

MITGESTALTENMITENTSCHEIDENMITBESTIMMEN

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Hessen | Kammer aktuell

Die AKH hat zwei Eintragungsausschüsse gebildet. Ein Ausschuss ist zuständig für die Berufsverzeichnisse der Architekten, Innen-architekten und Landschaftsarchitekten (EA/A), ein weiterer für

das Berufsverzeichnis der Stadtplaner (EA/SP).Hauptaufgabe der Eintragungsausschüsse ist die Entscheidung über

die Eintragung in ein Berufsverzeichnis als Architekt/in, Innenarchi-tekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in.

Die Eintragungsausschüsse entscheiden in der Besetzung mit einem Vorsitzenden (Volljurist) und vier dem Berufsstand angehörenden Bei-sitzern in nichtöffentlicher Sitzung in einem förmlichen Verfahren nach dem Mehrheitsprinzip. Die Beisitzer des EA/A werden aus einer Liste von zur Zeit 40, die des EA/SP aus einer Liste mit 10 berufsangehö-rigen Mitgliedern in einer im Voraus bestimmten Reihenfolge zu den Sitzungen hinzugezogen. Die Vorsitzenden und die Beisitzer werden von der Vertreterversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Die Eintragungsausschüsse müssen für die Entscheidung über die Eintragung die Berufsbefähigung feststellen. Diese Tätigkeit ist sehr stark fachlich geprägt. Die Eintragungsausschüsse müssen prüfen, ob der Antragsteller ein den jeweiligen Berufsaufgaben entsprechendes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern oder vier Jahren auf Vollzeitbasis an einer Hochschule oder einer ver-gleichbaren Ausbildungseinrichtung mit einer Prüfung auf Hochschul-niveau erfolgreich abgeschlossen hat. Nach der Umstellung von den Diplom- auf die Bachelor- und Masterstudiengänge ist die inhaltliche Prüfung der Studiengänge durch den Eintragungsausschuss deutlich aufwendiger geworden. Weil ein Bachelor-Studiengang allein in der Re-gel nicht ausreicht, um in ein Berufsverzeichnis eingetragen zu werden (sie erreichen meist nicht die erforderliche Regelstudienzeit von 8 Se-mestern) ist eine Eintragung regelmäßig nur mit einem Masterabschluss möglich. Bei der Auswahl des nachfolgenden Master-Studiengangs muss darauf geachtet werden, dass die Konsekutivität zum ersten Stu-diengang gewahrt bleibt, er also gleichfalls für die Berufsaufgaben des jeweiligen Fachgebiets ausbildet und der Gesamtabschluss für das je-weilige Fachgebiet anerkannt werden kann. Dies erfordert in vielen Fäl-

VorstellungderKammerarbeitIn diesem Heft setzen wir die Reihe fort, in der sich Ausschüsse und Arbeitsgruppen der AKH vorstellen und aus ihrer Arbeit berichten. Den Anfang machten die Arbeitsgruppen „Architekten in der Denkmalpflege und Bauen im Bestand“, „Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner“ und „Öffentlichkeitsarbeit“, sowie der Ehrenausschuss, der Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung und der Landeswett - bewerbs- und Vergabeausschuss. In diesem Heft folgen nun die Eintragungsausschüsse und die Arbeitsgruppe „Landschaftsarchitektur“.

WEITEREInfoRmATIonEnzu den Ausschüssen und Arbeitsgruppen der AKH finden Sie im Internet unter www.akh.de / Über uns / Gremien der AKH / Ausschüsse und Arbeitsgruppen.

DieEintragungsausschüsselen eine intensive vertiefte Prüfung der Studieninhalte durch die Eintra-gungsausschüsse.

Besonders umfangreich ist die Prüfung der Eintragungsvorausset-zungen im Fachgebiet der Stadtplanung. Es gibt eine Vielzahl möglicher Studiengänge: Stadtplanung, Raumplanung mit dem Schwerpunkt Stadt-planung oder Architektur, Bauingenieurwesen, Geographie, Landschafts-architektur und Landschaftsplanung, Vermessungswesen oder Landes-pflege mit einem Schwerpunkt oder Aufbau- oder Ergänzungsstudium der Stadtplanung. Die Schwerpunktbildung bzw. das Aufbau- oder Er-gänzungsstudium können durch eine hauptberufliche Berufspraxis von fünf Jahren ersetzt werden.

Für diese umfangreichen Prüfungen ist die fachliche Kompetenz der Beisitzer mehr denn je unverzichtbar.

Die Kammer stellt hier schon Studierenden eine Beratung zu Verfü-gung. Eine Eintragung in ein Berufsverzeichnis ist auch mit einem au-ßerhalb der Europäischen Union erworbenen Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigem Befähigungsnachweis möglich. In diesen Fällen ist ei-ne unter Umständen noch wesentlich umfangreichere Einzelfallprüfung erforderlich. Eine Eintragung in ein Berufsverzeichnis ist ausnahmswei-se möglich, wenn einem Architekten die entsprechende Berufsbezeich-nung wegen besonderer fachlicher Leistungen auf dem Gebiet der Archi-tektur nach dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines nach Europäischem Gemeinschaftsrecht gleichgestellten anderen Staates verliehen wurde.

Erforderlich ist weiterhin eine nachfolgende hauptberufliche prak-tische Tätigkeit in dem betreffenden Fachgebiet unter fachkundiger Aufsicht einer berufsangehörigen Person. Es müssen die wesentlichen, dem betreffenden Fachgebiet entsprechenden Berufsaufgaben (ein-schließlich – außer in dem Fachgebiet der Stadtplanung – Baustellen-praxis von mindestens sechs Monaten) und die Teilnahme an Fortbil-dungsmaßnahmen nachgewiesen werden.

Die praktische Tätigkeit muss zwei Jahre in Vollzeitbeschäftigung betragen, bei einer Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger. Die In-halte der Berufspraxis sind durch eine Rechtsverordnung vorgegeben.

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Kammer aktuell | Hessen

Auch hier ist eine intensive Prüfung der vorgelegten Nachweise durch den Eintragungsausschuss erforderlich.

Mit dem Eintragungsantrag sind unter anderem ein Nachweis über den in Hessen gelegenen Ort der beruflichen Niederlassung, der haupt-beruflichen Anstellung oder der Hauptwohnung und bei selbständiger oder selbständiger gewerblicher Berufsausübung ein Nachweis über ei-ne ausreichende Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen.

Die Eintragung in ein Berufsverzeichnis ist zu versagen wenn Tatsa-chen vorliegen, aus denen sich ergibt, „dass die Person nicht die für die Ausübung der Berufstätigkeit in dem betreffenden Fachgebiet er-forderliche Zuverlässigkeit besitzt“ (§ 5 Abs. 1 HASG).

Treten während der Mitgliedschaft in der AKH Tatsachen ein, die Zweifel an der für die Berufsausübung erforderlichen Zuverlässigkeit des Mitglieds wecken können, entscheidet der Eintragungsausschuss auch darüber, ob die Eintragung aus dem Berufsverzeichnis zu löschen ist.

Das Tatbestandsmerkmal der „Zuverlässigkeit“ ist zu konkretisieren. Schwierigkeiten sind bisher nicht aufgetreten. Die für die Berufsausübung erforderliche Zuverlässigkeit ist nach der Rechtsprechung regelmäßig nicht mehr gegeben, wenn der Vermögensfall (Abgabe der eidesstatt-lichen Versicherung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder dessen Nichteröffnung mangels Masse) eingetreten ist. Dies entspricht auch der Anwendung des Begriffes der Zuverlässigkeit im sonstigen Berufsrecht.

Nach der Rechtsprechung lässt ein Vermögensverfall nicht erst beim Hinzutreten weiterer Umstände, sondern unmittelbar und typischerwei-se die Eignung für den Architektenberuf entfallen. Jedoch hat der Ar-chitekt die Möglichkeit, Argumente vorzutragen, nach denen es für den Eintragungsausschuss bei Ausübung pflichtgemäßen Ermessens aus-nahmsweise vertretbar erscheint, von einer Löschung abzusehen.

Die Eintragungsausschüsse sind in ihren Entscheidungen unabhän-gig und keinen Weisungen unterworfen. Es gilt das Hessische Verwal-tungsverfahrensgesetz. Gegen die Entscheidungen der Eintragungsaus-schüsse kann unmittelbar das Verwaltungsgericht angerufen werden.

In der Zeit vom 01.08.2008 bis 31.07.2013 wurden von dem E/EA insgesamt 1604 Eintragungen vorgenommen und mussten 113 Lö-schungen verfügt werden, der EA/SP hat in diesem Zeitraum 62 Stadt-planer in das Berufsverzeichnis eingetragen. n

Klaus Reinhardt, Vorsitzender der Eintragungsausschüsse

Die stellvertretenden Vorsitzenden der Eintragungsausschüsse sind Ingo-Endrick

Lankau, Darmstadt, und Wolfgang Reimers, Montabaur; die vollständige Liste der

Beisitzer finden Sie unter www.akh.de / Über uns / Gremien der AKH /

Ausschüsse und Arbeitsgruppen.

DieArbeitsgruppe„Landschaftsarchitektur“

Seit dem zuletzt im Jahr 2008 im DAB erschienenen Bericht hat die Arbeitsgruppe Landschaftsarchitektur im Durchschnitt fünf Mal jährlich getagt.

Die AG verfügt über sieben ständige Mitglieder aus dem behörd-lichen, dem freiberuflichen und dem Lehrbereich. Sie deckt somit ein breites Spektrum beruflicher Aufgaben von der Freianlagenplanung bis zur Landschafts- und Umweltplanung ab. Seitens des Vorstands der AKH wird die AG durch die Landschaftsarchitektin Corinna Endreß be-treut, stellvertretender Vorsitzender ist Wilfried Baumgartner.

Aus den zahlreichen Themen und Arbeitsschwerpunkten, mit denen sich die AG in den vergangenen Jahren beschäftigt hat, sollen hier die wesentlichen angesprochen werden.

Nach Vorbereitung durch die AG hat am 27. August 2009 der 1. Hessische Landschaftsarchitektentag in Hanau, Staatspark Wilhelms-bad, unter dem Thema „Retro, Alltag, Perspektiven“ stattgefunden und großen Anklang gefunden.

Der 2. Hessische Landschaftsarchitektentag konnte am 1.9.2011 mit dem Veranstaltungstitel „H-Zwei-O, Wasser in der Landschaftsar-chitektur“ mit mehr als 120 Teilnehmern in Wiesbaden-Biebrich durch-geführt werden.

Zwischen diesen beiden Veranstaltungen hat die AG am 3.11.2010 eine stark nachgefragte Abendveranstaltung für Landschaftsarchitekten mit Kurzvorträgen zu aktuellen Themen, mit einem Hausrundgang durch das neoklassizistische Gebäude der Geschäftsstelle und mit Gesprächen im Kollegenkreis angeboten. Aufbauend auf diese erfolgreich verlau-fenen Veranstaltungen wurde in den vergangenen Monaten gemeinsam mit der AG Stadtplanung ein Landschaftsarchitekten- und Stadtplaner-tag vorbereitet, der am 5.9.2013 in Frankfurt am Main auf dem Alten Flugplatz Bonames unter dem Veranstaltungstitel „Von Stockholm bis Alheim“ durchgeführt wurde. Die gemeinsame Veranstaltung und das gewählte Thema betonen die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Be-rufsgruppen bei der Bearbeitung von freiraumplanerischen und stadt-planerischen Aufgaben im kommunalen Kontext und unter neuen He-rausforderungen, wie z.B. Anpassungsstrategien an Klimawandel und demografische Entwicklungen.

Zu den laufenden Aufgaben der AG gehört regelmäßig die Vorberei-tung von Stellungnahmen und Positionspapieren für den Vorstand und die Geschäftsstelle zu laufenden Gesetzesvorhaben.Beispielhaft können die folgenden Mitwirkungen benannt werden:�� zum Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz,

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Hessen | Kammer aktuell

�� zur Hessischen Bauordnung,�� zum Architektengesetz,�� zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes.

Nachdem die AG bereits die Novelle des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes im Jahr 2007 intensiv begleitet hatte, gab die erneute Novellierung des Gesetzes im Dezember 2012 wiederum An-lass, sich insbesondere mit den Eintragungsvoraussetzungen für die Absolventen der Studiengänge der Landschaftsarchitektur zu beschäf-tigen. Ausgelöst durch die Neugründung der Hochschule Geisenheim University zu Beginn des Jahres 2013 und die dadurch erforderliche Neuordnung der Bachelor- und Masterstudiengänge hatte das Thema einen neuen Impuls erfahren und zu einem regen Austausch mit dem Studiengang Landschaftsarchitektur geführt. Nach der Vorgabe des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes bildet im Regelfall ein 4-jähriges Studium im Bereich der Landschaftsarchitektur mit kon-sekutiver Ausrichtung die Grundlage für eine Eintragung. Die AG unter-stützt das Bekenntnis der Kammer zu einem hohen Standard in der Be-rufsqualifikation ihrer Mitgliedschaft.

Im April 2012 hatte die AKH die kommunalen Spitzenverbände, das Umweltministerium sowie die Berufsverbände zu einem ersten Runden Tisch zum Thema kommunale Landschaftsplanung in Hessen eingela-

den. Dabei wurde vor allem die auch in Anbetracht der Energiewende in Hessen sträflich vernachlässigte Landschafts- und Flächennutzungs-planung in den Blick genommen. Die AG verfolgt dieses Thema auch weiterhin und will die begonnene Initiative fortführen.

Zu den laufenden Aufgaben der AG gehört auch die Beratung der Akademie bei Seminarangeboten und die Erarbeitung von Vorschlägen für das laufende Programm der Akademie.

Die AG nimmt Rückmeldungen, Anregungen und natürlich auch Kri-tik aus der Mitgliedschaft gerne entgegen und freut sich über jede Un-terstützung. n

Dieter Herrchen, Vorsitzender der Arbeitsgruppe

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind: Prof. Dr. Friedrich Bartfelder, Wiesbaden;

Wilfried Baumgartner, Frankfurt am Main; Anke Bosch, Darmstadt; Dieter

Herrchen, Wiesbaden; Stefan Kappes, Frankfurt am Main; Lydia Specht, Frankfurt

am Main; Romy Wiesmann, Friedberg.

„Vorstandspatin“ der Arbeitsgruppe ist Corinna Endreß, von Seiten der

Geschäftsstelle wird dieser Ausschuss von Wolfgang Haack kontinuierlich betreut.

PlanenundBaueninternational–BestPracticeausHessenEine Veranstaltung des Netzwerk Architekturexport NAX in Kooperation mit der AKH

Termin: Mittwoch, 4. Dezember 2013Uhrzeit: 13.00 - 18.00 UhrOrt: Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, WiesbadenTeilnahmegebühren: 35,- € (Studierende 11,- €)Fortbildungspunkte: 6

Exporterfahrene Architekten und Ingenieure berichten von ihren Stra-tegien für den Eintritt in fremde Märkte. Europa steht dabei besonders im Fokus. Die Planer zeigen Alleinstellungsmerkmale, präsentieren er-folgreiche Büroprofile und erklären, wie negative Überraschungen ver-mieden werden können. Ein weiteres Thema der Fortbildungsveranstal-tung ist ‚Interkulturelle Kompetenz‘. Denn im Ausland zu bauen verlangt oft mehr als das reine Wissen um örtliches Baurecht und Versicherung. Bei der Auftragsvergabe sind Fähigkeiten entscheidend, die über die

Kenntnisse der Landessprache und Tischsitten hinausgehen. Dazu zählt, unbekannten Denkmustern und Handlungsweisen möglichst vorurteils-frei zu begegnen. Hier ist viel Fingerspitzengefühl gefragt. Interkultu-relle Kompetenz ist persönliche Stärke und Wettbewerbsvorteil in neu-en Märkten zugleich.

Anmeldung unter www.architekturexport.de!

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Kammer aktuell | Hessen

WettbewerbskulturbrauchtVerfahrenskulturEinführung der neuen Wettbewerbsregeln RPW 2013 in Hessen

Am 26. September 2013 führte die AKH gemeinsam mit dem Land Hessen im „Haus der Architekten“ in Wiesbaden eine sehr erfolgreiche Veranstaltung zur Einführung der neu-en Wettbewerbsregeln RPW 2013 in Hessen durch.

Nach einer Begrüßung durch Joachim Klie, den Vorsitzenden des Landeswettbewerbs- und Vergabeausschusses der Kammer, und Guido Brennert, Referatsleiter im Hessischen Ministeri-um der Finanzen, gab AKH-Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann, die die RPW-Projektgrup-pe der Bundesarchitektenkammer leitete, einen Überblick über die wichtigsten Änderungen der RPW 2013, vor allem über Verbesserungen für Auslober und Teilnehmer. Guido Brennert und seine Kollegin Annette Reineke-Westphal erläuterten die Sicht des Landes Hessen auf „Archi-tektenwettbewerbe und die RPW 2013“. Dann ging es konkret um die Darstellung von eben zwei hessischen Architektenwettbewerben: Nina von Neumann von der Wohnbau Mainspitze GmbH stellte als Bauherrenvertreterin den Architektenwettbewerb für eine Wohnbebauung in Gins-heim-Gustavsburg vor, den Wettbewerb für ein Bürogebäude und eine Kantine für das GSI Helm-

holtzzentrum für Schwerionenforschung in Darmstadt beleuchteten gemeinsam der Preisträger Michael Muffler aus Tuttlingen und der Vorsitzende des Preisgerichts, Ferdinand Heide aus Frankfurt.

Bei der Diskussion, die die vielen Interessierten, Architekten und Stadtplaner wie Bauherrenvertreter, mit den Referenten des Nach-mittags führten, waren sich alle einig: Wettbewerbskultur braucht Ver-fahrenskultur. Wettbewerbe fordern im wetteifernden Vergleich die schöpferischen Kräfte heraus und fördern innovative und nachhaltige Lösungen. Wettbewerbe sind damit ein hervorragendes Instrument der öffentlichen Vermittlung von Architektur und Baukultur. Die über-arbeitete Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) steht, wie schon ihre Vorgängerin, für klar strukturierte und transparente Ver-fahren; Auftraggeber und Auftragnehmer finden damit auf faire und partnerschaftliche Weise zueinander. n bo

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Einführung der neuen Wettbewerbsregeln RPW 2013 in Hessen - Verbesserungen für Auslober und Teilnehmer

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Hessen | Kammer aktuell

Geschäftsklima der freischaffen-den Architekten in Hessen und DeutschlandNach den Ergebnissen der ifo Architektenum-frage verharrte der Geschäftsklimaindikator für die freischaffenden Architekten in Hessen im 3. Quartal 2013 unverändert im positiven Be-reich. Im gesamten Bundesgebiet war die Stim-mung nur unwesentlich besser.Die befragten Architekten waren mit ihrer der-zeitigen Auftragssituation zufriedener als zu-letzt. Inzwischen stufte die Hälfte der Umfra-geteilnehmer ihre Auftragslage als „gut“ ein (Vorquartal: 42%); der Anteil der negativen Stimmen blieb dagegen unverändert bei 17%. Deutschlandweit fielen die Urteile etwas un-günstiger aus. Die Geschäftsaussichten haben sich wieder eingetrübt. So ging mittlerweile ein Fünftel der Befragten von einer „eher un-günstigeren“ Entwicklung in den kommenden Monaten aus (Vorquartal: 11%); der Anteil der zuversichtlichen Einschätzungen stagnierte bei 17%.In Hessen konnten im 2. Quartal 50% der be-fragten Architekten neue Aufträge hereinho-len (Vorquartal: 75%). Deutschlandweit berich-teten 55% der Architekturbüros über Vertrags-abschlüsse (Vorquartal: 57%).Bis zum Beginn des 3. Quartals 2013 verkürzte sich die Reichweite der Auftragsreserven merk-lich um 0,6 auf 5,9 Monate. Die durchschnitt-lichen Auftragspolster der Architekturbüros in Deutschland betrugen 6,0 Monate (Vorquar-tal: 6,2 Monate). Die in Hessen tätigen Archi-tekten verfügten damit über leicht unterdurch-schnittlich große Auftragsbestände. n

L. Dorffmeister, ifo-Institut, München

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Geschäftsklima der freischaffenden Architekten in Hessen und DeutschlandMittelwert aus den Urteilen zur derzeitigen und voraussichtlichen Auftragssituation

Mitteilung an die Testteilnehmer in Hessen: Ergebnisse der ifo Architektenumfrage vom Juli/August 2013

Anmerkung: Bis 1. Quartal 2013 geglättete Werte; ab 2011 zusätzlich Ursprungswerte.

Nach den Ergebnissen der ifo Architektenumfrage verharrte der Geschäftsklimaindikator fürdie freischaffenden Architekten in Hessen im 3. Quartal 2013 unverändert im positivenBereich. Im gesamten Bundesgebiet war die Stimmung nur unwesentlich besser.

Die befragten Architekten waren mit ihrer derzeitigen Auftragssituation zufriedener als zuletzt.Inzwischen stufte die Hälfte der Umfrageteilnehmer ihre Auftragslage als „gut“ ein (Vorquartal:42%); der Anteil der negativen Stimmen blieb dagegen unverändert bei 17%. Deutschlandweitfielen die Urteile etwas ungünstiger aus. Die Geschäftsaussichten haben sich wiedereingetrübt. So ging mittlerweile ein Fünftel der Befragten von einer „eher ungünstigeren“Entwicklung in den kommenden Monaten aus (Vorquartal: 11%); der Anteil derzuversichtlichen Einschätzungen stagnierte bei 17%.

In Hessen konnten im 2. Quartal 50% der befragten Architekten neue Aufträge hereinholen(Vorquartal: 75%). Deutschlandweit berichteten 55% der Architekturbüros überVertragsabschlüsse (Vorquartal: 57%).

Bis zum Beginn des 3. Quartals 2013 verkürzte sich die Reichweite der Auftragsreservenmerklich um 0,6 auf 5,9 Monate. Die durchschnittlichen Auftragspolster der Architekturbürosin Deutschland betrugen 6,0 Monate (Vorquartal: 6,2 Monate). Die in Hessen tätigenArchitekten verfügten damit über leicht unterdurchschnittlich große Auftragsbestände.

München, 23. September 2013 L. Dorffmeister

Institut, München©

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Beurteilung der aktuellen Auftragssituation

Saldo aus den "gut"- bzw. "schlecht"-Urteilen

Beurteilung der voraussichtlichen Auftragssituation

Saldo aus den "eher günstiger"-bzw. "eher ungünstiger"-Nennungen

Vertragsabschlüsse der Architektenvon je 100 befragten Architekten

haben .... neue Verträge abgeschlossen

Auftragsbestände der ArchitektenMittelwert in Monaten; jeweils zum Quartalsbeginn

Anmerkung: Bis 1. Quartal 2013 geglättete Werte; ab 2011 zusätzlich Ursprungswerte.

Ergebnisse der ifo Architektenumfrage vom Juli/August 2013

Institut, München©

Anmerkung: Bis 4. Quartal 2012 geglättete Werte; ab 2011 zusätzlich Ursprungswerte.

Anmerkung: Bis 1. Quartal 2013 geglättete Werte; ab 2011 zusätzlich Ursprungswerte.

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Architektur | Hessen

Interferenzen/InterférencesArchitektur Deutschland-Frankreich 1800–2000

Architekturgeschichte als einen „faszi-nierenden Kosmos der Interaktion“ dar-zustellen, ist eine selten gewordene

Kunst. Dies gelingt nun der ambitionierten Aus-stellung „Interferenzen“, die nach einer ersten Station in Straßburg nun im Deutschen Archi-tekturmuseum Frankfurt (DAM) zu sehen ist.

In neun chronologischen Kapiteln entwirft die wissenschaftlich aktuell fundierte und klug inszenierte Schau eine von wechselseitigen Beziehungen und Einflüssen geprägte deutsch-französische Geschichte der Architektur und des Städtebaus von der französischen Revo-lution bis in die Gegenwart. Vor dem Hinter-grund politischer und wirtschaftlicher Ereig-nisse und im Kontext kulturphilosophischer Strömungen konzentriert sich dieser lände-rübergreifende Dialog zugleich auf Regionen und Städte, bei denen die Wirkungen der „In-terferenzen“ besonders deutlich werden. Die kriegsgeschüttelte Region Elsass-Lothringen spielt hier eine wichtige Rolle oder auch die Entwicklung der großen Metropolen wie Pa-ris und Berlin.

Den Auftakt der Schau bildet der Zeitraum zwischen 1789 und 1848, in dem mit dem Na-tionalstaatgedanken auch die Vorstellung einer „nationalen“, von charakteristischen Merkma-len geprägten Architektur entstand. Aber was ist typisch deutsch, was typisch französisch? Die Ausstellung belegt, dass beispielsweise Karl Friedrich Schinkel auf der Suche nach natio-naler (sprich deutscher) Identität in der Bau-kunst speziell von französischen Vorbildern wie Boullée und Fontaine geprägt wurde.

Das darauf folgende Industriezeitalter er- fand neue Bautechniken sowie ganz neue Bau-formen – Bahnhof, Kaufhaus und Fabrik. Zu-gleich veränderte sich das Bild der Stadt durch Arbeitersiedlungen grundlegend. Der revolutio-näre Umbau von Paris zur einheitlichen Stadt-landschaft von George-Eugène-Haussmann wur-de bereits Mitte des 19. Jahrhunderts zum Mus-ter für die Erweiterung deutscher Groß städte.

Nach dem Ersten Weltkrieg dominierten Massenproduktion und Standardisierung die Architektur. In beiden Ländern entstanden Modelle einer „modernen“ Architektur. Wech-selseitig inspirierend wirkten hier die franzö-sischen „Bauingenieure“ mit Strukturen aus Stahlbeton und der Deutsche Werkbund mit dem Modell der Stuttgarter Weißenhofsied-lung. Ausführlich dokumentiert die Ausstel-lung die “Interferenzen“ bei der Entwicklung des Städtebaus nach dem Ersten und Zwei-ten Weltkrieg in besetzen oder annektierten Gebieten. Die von französischer Seite favori-sierten funktionalistischen Stadtplanungsvisi-onen im Geiste Le Corbusiers konnten sich zunächst nach 1945 beim Neuaufbau deut-scher Städte nicht durchsetzen. Aber ihr Ein-fluss zeigte sich in den 70er Jahren in den für ihre „Unwirtlichkeit“ berüchtigten deutschen und französischen Großsiedlungen.

Nach der deutschen Wiedervereinigung wur-de Berlin Schauplatz der deutsch-französischen „Interferenzen“: Die französischen Architekten Jean Nouvel, Dominique Perrault und Claude Vasconi gehören zu den Baumeistern des neu-en Berlin. Heute ist es Normalität, dass sich die Arbeitsfelder beider Länder in Architektur, Städtebau und Landschaftsplanung durchdrin-gen. So werden zum Beispiel die Stadtentwick-lungspläne von Straßburg, die in Kooperation mit der Stadt Kehl über den Rhein hinweg rei-chen, zum Vorbild grenzüberschreitender Zu-sammenarbeit.

Die als Gemeinschaftsprojekt vom Musée d’art moderne et contemporain de Strasbourg (MAMCS), der École nationale supérieure d’architecture de Strasbourg (ENSAS) und dem Deutschen Architekturmuseum Frank-furt am Main erarbeitete Ausstellung „Inter-ferenzen“ ist noch bis zum 12. Januar 2014 im DAM zu sehen; der Katalog kostet im Museum 39 Euro. n

Karin Leydecker

EugèneBeaudouin,marcelLods,JeanProuvé: Cité de la Muette, Drancy, 1931–1935

EckhardSchulze-fielitz:Raumstadt,1959

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marcelLods,AdolfBayer: Wiederaufbau Mainz, Bebauungsplan, Unité d’habitation Wallstraße, 1946, NL Bayer \ 40

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Hessen | Architektur

Die Stadt Gießen gilt, gemessen an der Bevölkerungszahl, als die studentenreichste Stadt Deutschlands. Die Zahl der Studierenden an der früheren Fachhochschule Friedberg-Gießen und heutigen Tech-nischen Hochschule Mittelhessen (THM) hat sich in den vergangenen Jahren auf etwa 14.000 mehr als verdoppelt. Gelungen ist dies auch durch die Einführung neuer – und bundesweit selten angebotener – Studiengänge. Diese Expansion erfordert neben einer Neuordnung auch den Ausbau der gesamten Hochschule, die sich innerhalb Gießens auf vier Standorte verteilt.

Der hierfür 2010 erstellte Masterplan sieht die Entwicklung des Cam-pusbereichs an der Gutfleischstraße als ersten Schritt vor. Hier soll ein neues Labor- und Technologiezentrum (LTZ) die Fachbereiche Kranken-haus und Medizintechnik, Umwelt und Biotechnologie (KMUB) sowie die Institute für Chemie und Physik des Fachbereichs Mathematik, Na-

Bis die Vorteile von Wettbewerben bei Bauherren erkannt werden, ist sehr viel Überzeugungsarbeit notwendig! Das Referat Vergabe und Wett-bewerbe und die Mitglieder des Landeswettbewerbs- und Vergabeausschusses stoßen Wettbewerbe an, beraten und begleiten diese, erstel-len Leitfäden, aktualisieren regelmäßig ihr Wissen im Vergaberecht und arbeiten an den Regeln – zuletzt an den Richtlinien für Planungswett-bewerbe RPW 2013 – mit.

Hauptziel dabei ist: bei potenziellen Auslobern und in der Öffentlichkeit die Qualität von Wettbewerben herauszustellen und mit guten Bei-spielen für künftige Wettbewerbe zu werben. Die Wettbewerbsergebnisse in Hessen werden jährlich in einem eindrucksvollen Katalog veröf-fentlicht, der erworben werden kann. In jeder DAB-Ausgabe berichten wir über aktuelle Auslobungen. Heute freuen wir uns, Ihnen ein weiteres Wettbewerbsergebnis vorstellen zu können.

turwissenschaften und Informatik (MNI) bündeln. Dem Land Hessen, Auslober des europaweiten, nicht-offenen hochbaulich-freiraumplane-rischen Realisierungswettbewerbs, schwebt hier eine Art Minicampus mit einem aus drei Bauten bestehenden Gebäudekomplex als Herzstück des Standortes Gutfleischstraße vor. Das Hamburger büro luchterhand stadtplanung.stadtforschung.stadtreisen betreute das Verfahren, bei dem das Preisgericht unter Vorsitz der Kölner Architektin Prof. Dörte Gatermann fünf Preise und drei Anerkennungen vergab.

Die Wettbewerbssieger, die Berliner Arbeitsgemeinschaft Hascher Jehle Planungsgesellschaft mit hutterreimann Landschaftsarchitektur GmbH, überzeugten das Preisgericht durch ein einheitliches Gestal-tungskonzept für den gesamten Campus. Ausgehend von einem Vor-platz im Süden prägen ein mit viel Grün gestalteter Platz sowie ein wei-terer, steinerner Platz als Ost-West-Verbindung die Außenräume, denen

EinminicampusfürdieTHmLabor- und Technologiezentrum der Technischen Hochschule Mittelhessen in Gießen

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Architektur | Hessen

die Preisrichter eine „hohe Aufenthaltsqualität“ bescheinigten. Die drei Neubauten für das LTZ orientieren sich in ihrer Anordnung weitestge-hend am Masterplan. Das Preisgericht lobte die funktionale Organisa-tion der Grundrisse sowie die offenen, die Verbindung von außen nach innen herstellenden Foyerbereiche. Besonderen Anklang fanden zudem die horizontal gestalteten Fassaden.

Den zweiten Preis erhielten Enrique de Teresa Arquitectos Asocia-dos S.L. aus Madrid. Diese schlagen ein Nord-Süd ausgerichtetes Fuß-gängerband vor. In dessen Flucht liegen das Foyer des MNI-Gebäudes und im Norden der neue Cafe-Pavillon, der zusammen mit den beiden anderen neuen Gebäuden einen Platz ausbildet. Die Preisrichter atte-stierten den öffentlichen Bereichen eine große Qualität und hoben die klare Zonierung der Grundrisse hervor, merkten aber an, dass die in die Fassaden übertragende Grundriss-Systematik nicht überall stimmig sei.

Der dritte Preis ging an Auer + Weber + Assoziierte GmbH aus Mün-chen mit Latz und Partner LandschaftsArchitekten aus Kranzberg. Diese konzentrieren das Raumprogramm auf nur zwei Gebäude und bilden so einen großzügigen Campusplatz zwischen dem 2011 fertig gestellten Anwenderzentrum für Medizintechnik und dem Neubau für das KMUB mit begrüntem Innenhof im Norden des Wettbewerbsareals. Die Preis-richter lobten die „klare Adressbildung“, hinterfragten jedoch die städte-bauliche Maßstäblichkeit.

Die Regensburger Arbeitsgemeinschaft Dömges Ar-chitekten AG mit Wamsler – Rohloff – Wirzmüller Frei-RaumArchitekten landeten auf dem vierten Platz. Dem Preisgericht gefiel die „geschickte Nutzung“ der vor-handenen Topografie, die eine „angenehme Höhenent-wicklung“ der Baukörper ermögliche. Den fünften Platz vergaben die Preisrichter an tsj tönies schroeter jan-sen freie architekten gmbh mit dem Landschaftsarchi-tekten Sven Andresen aus Lübeck, deren „facetten-reiche Freiraumprogramme mit hoher Aufenthaltsqua-lität“ gewürdigt wurden.

Konzipiert wurde das Labor- und Technologiezen-trum, dessen Fertigstellung für 2017 geplant ist, für 1500 Studenten, wissenschaftliche Mitarbeiter und Do-zenten. Die veranschlagten Kosten in Höhe von 40 Mil-

lionen Euro sollen über das hessische Hochschulbauprogramm HEU-REKA finanziert werden. n

Katja Klenz, AKH

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Hessen | Versorgungswerk

BefreiungvonderVersicherungspflicht:Woraufmussichachten?

Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen haben die Möglichkeit, sich zugunsten eines berufsständischen

Versorgungswerks von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befrei-en zu lassen, sofern sie berufsbezogen arbeiten.

Die Befreiung von der gesetzlichen Renten-versicherung ist ein Privileg der Freien Berufe, deshalb ist diese an hohe Anforderungen ge-knüpft. Für die Befreiung ist über das Versor-gungswerk ein Antrag bei der Deutschen Ren-tenversicherung Bund (DRV) zu stellen. Sie können das Antragsverfahren hierfür vereinfa-chen, wenn Sie die nachstehenden Ratschlä-ge beachten.

1. WelcheVoraussetzungenmüssenfürdieBefreiungvonderVersicherungs-pflichterfülltsein?

Neben den Pflichtmitgliedschaften in der Be-rufskammer und im Versorgungswerk ist Vo-raussetzung für eine Befreiung die Ausübung einer überwiegend berufsbezogenen Tätigkeit.

2. WannliegteineberufsbezogeneTätigkeitvor?

Die Aufgaben/Leistungen, die Sie als ange-stellte Architektin bzw. angestellter Architekt für Ihren Arbeitgeber erbringen, müssen über-wiegend dem Berufsbild von Architektinnen und Architekten entsprechen. Das Berufsbild ergibt sich aus dem Baukammerngesetz NRW sowie aus den Leistungsphasen der Honorar-ordnung für Architekten- und Ingenieure ( HOAI).

Nach § 1 Baukammerngesetz NRW sind die wesentlichen Berufsaufgaben im Fachgebiet der Architektur die gestaltende, technische, wirtschaftliche und ökologische Planung von Bauwerken. Dazu gehört auch die Beratung des Bauherrn und dessen Vertretung in fach-lichen Fragen im Zusammenhang mit der Pla-nung und Durchführung eines Bauvorhabens, die künstlerische Beratung sowie die Überwa-

chung der Ausführung eines Bauprojekts, die Generalplanung und die Erstattung von Fach-gutachten.

3. WelcheUnterlagensindfürdieDeut-scheRentenversicherungbeiderAn-tragsprüfungbesondersrelevant?

Die Deutsche Rentenversicherung verlangt für Prüfzwecke regelmäßig den Arbeitsvertrag, eine Stellen-/Arbeitsplatzbeschreibung, die Stellenausschreibung und gegebenenfalls auch eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass für die ausgeübte Tätigkeit zwingend eine Quali-fikation als Architekt/in erforderlich ist.

Achten Sie darauf, dass Ihre Berufsaufga-ben im Unternehmen schon aus der Wortwahl in Ihrem Arbeitsvertrag ablesbar ist. Idealer-weise werden Sie dort als „Architekt/in“ be-nannt. Bezeichnungen wie „Leiter/in der Bau-abteilung/Architekt/in“ sind in dieser Hinsicht auch möglich. Wenn Sie im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich als „Architekt/in“ bezeichnet werden, müssen Sie plausibel den Grund da-für darlegen können (etwa weil der Tarifvertrag eine andere Bezeichnung vorgibt oder es sich um eine unternehmensinterne Funktionsbe-zeichnung handelt o. ä.). Hilfreich ist in diesem Zusammenhang eine Bestätigung des Arbeit-gebers, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, deren Durchführung, Art und Qualität eine Aus-bildung als Architekt/in voraussetzt und für die ausgeübte Tätigkeit zwingend die Qualifi-kation als Architekt/in erforderlich ist.

Darüber hinaus sollte eine Stellen-/Arbeits-platzbeschreibung vorhanden sein, in der die im Unternehmen zu erfüllenden Berufsaufga-ben klar dargestellt sind und die zugleich auf die planerischen Leistungen von Architektinnen und Architekten Bezug nimmt. Aus der Stel-lenbeschreibung sollte sich ergeben, in wel-chen Leistungsphasen der HOAI Sie in Ihrem Unternehmen überwiegend tätig sind.

Sinnvoll ist es, auch Erläuterungen zum An-

forderungsprofil in der Stellenausschreibung für etwaige Nachfragen der DRV vorzuhalten, insbesondere warum gerade ein(e) Architekt/in für diese Stelle gesucht wurde oder beson-ders geeignet ist. Wenn in der Stellenausschrei-bung nicht nur ein(e) Architekt/in, sondern auch andere oder ähnliche Berufsgruppen er-wähnt sind, könnte die Deutsche Rentenver-sicherung dies negativ auslegen, d.h. die Tä-tigkeit als nicht berufsbezogen einstufen. In solchen Fällen begründet die Deutsche Ren-tenversicherung eine Ablehnung des Befrei-ungsantrags oft mit folgendem Argument: „Aus der Stellenbeschreibung ist ersichtlich, dass diese Tätigkeit auch von anderen Berufsgrup-pen ausgeübt werden kann. Die ausgeübte Tä-tigkeit ist damit nicht als berufsspezifisch an-zusehen, weil diese Tätigkeit objektiv nicht zwingend die Qualifikation als Architekt vo-raussetzt. Die Ausbildung als Architekt mag zwar hilfreich sein, zwingend erforderlich ist sie aber nicht. Allein der Umstand, dass es sich um eine für einen Architekten zulässige Tätig-keit handelt, macht diese jedoch nicht zu ei-ner berufsbezogenen Tätigkeit“.

4. WasistbeimAusfüllendesBefrei-ungsantragsaußerdemzubeachten?

Die Beschäftigung als Architekt/in bei dem je-weiligen Arbeitgeber muss plausibel dargelegt werden. Wenn Sie in einem Architekturbüro be-schäftigt sind, dann sollte dieser eindeutige Hin-weis bei der Nennung des Arbeitgebers im Be-freiungsantrag unbedingt angegeben werden (Beispiel: „Architekturbüro ABC“, Straße, Ort).

Sofern das Unternehmen auf den ersten Blick nicht direkt dem Architekturbereich zu-geordnet werden kann (beispielsweise Banken, Sparkassen und Versicherungen), sollte zumin-dest die Abteilung genannt werden, in der man im klassischen Kernbereich des Berufsbilds tä-tig ist (Beispiel: Sparkasse XYZ, Bauabteilung, Straße, Ort).

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Versorgungswerk | Hessen

Wenn Sie im Arbeitsvertrag eindeutig als „Architekt/in“ bezeichnet werden, dann sollten Sie dem Befreiungsantrag eine Kopie des Ar-beitsvertrages beifügen. Diese Unterlage kann ausschlaggebend für den weiteren Verfahrens-gang bei der Deutschen Rentenversicherung sein und kann Ihnen möglicherweise ein lang-

SEPA:DasVersorgungswerkstelltaufdasneueBankdatenformatum

Die Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsraums im kommenden Jahr bringt wichtige Veränderungen, die auch

den Zahlungsverkehr zwischen dem Versor-gungswerk und seinen Versicherten betreffen. Ab dem Monatsbeginn Februar 2014 lösen IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) das bislang gebräuch-liche Bankdatenformat aus Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) ab.

Das Versorgungswerk wird die neuen ge-setzlichen Vorgaben fristgerecht umsetzen, damit die Versorgungsabgaben der Versicher-ten auch weiterhin eingezogen und Versor-gungsleistungen wie gewohnt überwiesen wer-den können. Im Hinblick darauf, werden alle Lastschriftgeber in den kommenden Wochen angeschrieben, um deren Einverständnis einzu-holen, dass vorliegende Einzugsermächtigungen vom Versorgungswerk in das sogenannte SE-PA-Lastschriftmandat – das künftig Rechts-grundlage für Bankeinzüge ist – umgewidmet werden dürfen. Zur Vereinfachung des Ver-fahrens für alle Beteiligten werden alle Ein-zugsermächtigungen fortgelten, sofern der Lastschriftgeber dem nicht ausdrücklich wi-derspricht.

Datentechnisch werden die beim Versor-gungswerk erfassten Bankdaten mit einem speziellen Softwareprogramm in das neue IBAN-/BIC-Format konvertiert. Die Mitglieder müssen dem Versorgungswerk ihre neuen

Bankverbindungsdaten al-so nicht aktiv mitteilen. In den wenigen Fällen, in de-nen eine elektronische Um-stellung nicht möglich ist, schreibt das Versorgungs-werk seine Versicherten persönlich an.

Eine Verpflichtung zur Teilnahme am SEPA-Last-schriftverfahren besteht nicht. Versicherte, die dem Versorgungswerk kein neues SEPA-Mandat für den Bankeinzug geben wollen, müssen ihre Versorgungsabgaben dann allerdings per mo-natlicher Einzelüberweisung bzw. Dauerauftrag entrichten.

Wer die SEPA-Umstellung nutzen möchte, um seine Versorgungsabgaben künftig bequem per Bankeinzug einziehen zu lassen, der kann dem Versorgungswerk hierfür ein SEPA-Last-schriftmandat erteilen. Der entsprechende Vordruck ist auf der Internetseite des Versor-gungswerks (vw-aknrw.de) eingestellt. Wenn Sie Ihrer Versorgungseinrichtung ein solches Mandat für den Bankeinzug geben, dann ach-ten Sie bitte darauf, das Formular zu unter-schreiben.

Für die Rentnerinnen und Rentner des Ver-sorgungswerks ändert sich in Sachen Zahlungs-verkehr nichts. Deren Bankdaten werden elek-

tronisch ebenfalls in das neue Standardformat umgewandelt, damit die Zahlung von Versor-gungsleistungen nach dem Umstellungstermin auch weiterhin problemlos erfolgen kann.

Weil sich die neuen Vorschriften für den Zahlungsverkehr ganz erheblich auf die Ge-schäftstätigkeit auswirken, wird allen Architek-tinnen und Architekten dringend empfohlen, sich in nächster Zeit intensiv mit der Frage zu befassen, was individuell zu tun ist, um recht-zeitig vor dem Starttermin im Februar 2014 auf das künftige SEPA-Verfahren vorbereitet zu sein. Für Fragen zur SEPA-Umstellung beim Versorgungswerk stehen Ihnen die Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter in der Geschäfts - stelle gerne zur Verfügung. n

Ihr Versorgungswerk

wieriges Widerspruchs- und Sozialgerichtsver-fahren mit offenem Ausgang ersparen.

Wenn Sie über diese Hinweise hinaus wei-tere Fragen haben sollten, dann wenden Sie sich doch bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versorgungswerks, die Ihnen gerne Auskunft erteilen. Wenn Sie uns eine E-

Mail senden möchten, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular unter: vw-aknrw.de/kontakt. n

Ihr Versorgungswerk

Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

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Hessen | Versorgungswerk

fAQ:HäufiggestelltefragenandasVersorgungswerkAntworten auf häufig gestellte Fragen von Mit-gliedern zu Themen wie Leistungen, Beiträge, Renten und Berufsunfähigkeitsrenten finden Sie auf der Homepage des Versorgungswerkes in der Rubrik „Fragen und Antworten“ unter www.vw-aknrw.de. Einige aktuelle Fragen und Antworten haben wir hier für Sie zusammen-gestellt.

Istesmöglich,füreinenbestimmtenZeit-raumauchohneKammerzulassungmit-gliedimVersorgungswerkzuwerden?Wenn Ihr Studienabschluss nicht länger als zwei Jahre zurück liegt, können Sie bereits jetzt Mitglied des Versorgungswerks werden. Nach dieser Ausnahmeregelung können Absolventen der entsprechenden Fachrichtungen sofort nach Beendigung des Studiums und bei Auf-nahme einer beruflichen Tätigkeit Mitglied des Versorgungswerks werden. Voraussetzung für die weitere Mitgliedschaft im Versorgungswerk bleibt, dass die Kammermitgliedschaft nach

Vorliegen aller Voraussetzungen (u. a. Nach-weis über eine praktische Tätigkeit von zwei Jahren in den wesentlichen Leistungsphasen nach der HOAI) unmittelbar aufgenommen wird. Sollte für Sie die Absolventenregelung nicht mehr greifen, werden Sie spätestens mit der Aufnahme der Mitgliedschaft in der Berufs-kammer automatisch auch Mitglied im Versor-gungswerk, sofern im Zeitpunkt der Eintragung in die Kammerliste das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet ist und keine Berufsunfähigkeit besteht.

BestehteingrundsätzlicherAnspruchaufRehabilitationsmaßnahmen?Nein. Für Rehabilitationsmaßnahmen sind die Träger der Sozialversicherung (z. B. gesetzliche Krankenversicherung, Deutsche Rentenversi-cherung) zuständig. Sofern kein Anspruch bei anderen Versicherungsträgern oder sonstigen Stellen besteht, kann das Versorgungswerk in medizinisch besonders begründeten Fällen im

Rahmen des § 12 der Satzung Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Be-rufsfähigkeit durchführen.

DasVersorgungswerkmusstebeieinemPfändungs-undÜberweisungsbeschlusseineDrittschuldnererklärungabgeben.SindEinwendungengegendenBeschlussandasVersorgungswerkzurichten?Nein. Einwendungen gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sind an das Amts-gericht bzw. an den Gläubiger zu richten.

IchbezieheeineRentevomVersorgungs-werkundhabeletztesJahrgeheiratet.HatmeineEhefraubereitsjetztAnspruchaufeineWitwenrente?Nein. Da die Ehe nach Beginn Ihrer Rente ge-schlossen wurde, besteht ein Anspruch auf Witwenrente erst nach Ablauf von drei Jahren nach Eheschließung.

mitfreiwilligenZahlungenfürdenRuhestandvorsorgen

KonTAKT:

Haben Sie noch Fra-gen? Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0211 / 49 23 8-0.

Auch in diesem Jahr haben die Mitglieder des Ver-sorgungswerks die Möglichkeit, durch freiwillige Zahlungen ihre individuelle Rentenanwartschaft zu

erhöhen. Wenn Sie Zusatzvorsorge betreiben wollen, dann tun Sie das bitte bis zum 20. Dezember 2013.

Eine Zuzahlung kommt nicht nur Ihnen in Form einer höheren Altersrente sowie einer besseren Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit zugute, sondern sie verbessern damit auch den Risikoschutz für die Hinterbliebenenver-sorgung Ihrer Angehörigen.

Durch das Alterseinkünftegesetz hat sich die steuerliche Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen verbessert. Frei-schaffend tätige Mitglieder des Versorgungswerks können in diesem Jahr 76 Prozent der geleisteten Versorgungsab-gaben – unter Beachtung der Höchstgrenzen – als Vor-sorgeaufwendungen/Sonderaufwendungen steuerlich gel-tend machen. Das gleiche gilt auch für Mitglieder im An-gestelltenverhältnis. Als angestellte Architektin bzw.

Architekt können Sie bei Ihrer Steuererklärung jedoch nur den Arbeitnehmeranteil der Versorgungsabgaben in Ansatz bringen.

Die zusätzlichen freiwilligen Abgaben für das laufende Jahr können nur berücksichtigt werden, sofern sie bis zum 20. Dezember 2013 auf eines der nachstehend aufge-führten Konten des Versorgungswerks der AKNW eingehen und soweit dadurch die Höchstabgabe von € 26.316,00 nicht überschritten wird:

Deutsche Apotheker- und Ärztebank Düsseldorf(BLZ 300 606 01), Konto-Nr. 000 252 8320

Helaba AG Düsseldorf(BLZ 300 500 00), Konto-Nr. 4 001 319

Ihr Versorgungswerk

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Fortbildung | Hessen

ZertifikatslehrgangProfessionelleSanierungsplanungstartetimJanuar

mit diesem Zertifikatslehrgang qualifi-zieren Sie sich zum Experten für Sa-nierungsaufgaben. Ein hochkarätiges

Referententeam vermittelt Ihnen praxisnahe sanierungsspezifische Themen und bauteilbe-zogene Sanierungsvorschläge.

Planungen im Bestand sind die heute am häufigsten von Planern zu erbringenden Auf-gabenbereiche. Alle Werkleistungen, also auch Planungsleistungen, sind unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik zu erbringen; geschuldet ist der Werkerfolg. Maßstab aller Leistungen ist die Bestellerwartung. So oder vergleichbar lassen sich die Grundsätze bei Neubaumaßnahmen zusammenfassen, die durch die Rechtssprechung entwickelt wurden.

Wie verhält es sich aber bei Maßnahmen im Gebäudebestand?

Kann eine Maßnahme im Bestand zu einem (subjektiv vom Auftraggeber zu erwartenden) Werkerfolg führen, wenn eine umfassende Sa-nierung versprochen wurde, aber wesentliche Bestandteile weiter verwendet werden, deren Nutzungsdauer auch schon zu einem wesent-lichen Teil abgelaufen sein kann? Oder müs-sen alle Bauteile, die zum Zeitpunkt der Bau-leistung noch nutzbar sind, ausgetauscht wer-den, wenn die weitere, zu erwartende Nutzungsdauer kürzer ist als die von Neubau-teilen? Müssen alle Bauteile Qualitäten von neuen aufweisen, auch wenn sie aus einer Zeit stammen, in der solche Qualitäten noch nicht möglich waren, wie z.B. der Feuchteschutz von Böden und Wänden in Untergeschossen?

Ziel des Lehrgangs ist die Vermittlung der Besonderheiten bei Maßnahmen im Gebäu-debestand. Ein wesentliches Problem bei sol-chen Leistungen ist die Definition des Leistungs-solls. Unklare oder lückenhafte Vereinbarungen führen zu unterschiedlichen Auffassungen der zu erbringenden Leistungen und damit zu Streit. Bei fehlenden Voruntersuchungen des Bestands sind Überraschungen während der Ausführung

nicht zu vermeiden. Wenn z.B. eine Flachdach-abdichtung auf eine in nicht einsehbaren Kon-struktionsbereichen stark geschädigte Decke aufgebracht wird, die anschließend einstürzt, ist dieser Schaden auf die unterlassene Vorun-tersuchung und damit auf eine fehlerhafte Pla-nungsleistung zurückzuführen.

Um die wichtigsten und am häufigsten vor-kommenden Fehler verstehen zu können, werden jeweils die Grundlagen der Schadensmechanis-men erläutert, um darauf aufbauend anhand zahlreicher Beispiele aus der Sachverständigen-praxis die neueren Entwicklungen der Technik vorzustellen. Bei Maßnahmen im Bestand sind die bautechnischen und bauphysikalischen Zu-sammenhänge wichtige Voraussetzung für ge-brauchstaugliche Konstruktionen, wenn nicht grundsätzlich eine Modernisierung mit konse-quenter Anwendung von Neubauregeln im Vor-dergrund stehen soll. Da diese nicht selten aus finanziellen, situativen und/oder denkmalpfle-gerischen Gründen nicht möglich ist, wird eine Anpassung oder in manchen Fällen ein bewusstes Abweichen von Regelwerken erforderlich, um eine angemessene Konstruktion zu erzielen.

Während der Einführungsveranstaltung wer-den die Grundsätze dargestellt, die bei allen Maßnahmen im Bestand von Bedeutung sind. In den folgenden Veranstaltungen werden durch jeweils fachkompetente Referenten die jeweils anerkannten Regeln der Technik erläutert, um auf diesen aufbauend die jeweiligen Besonder-heiten bei Maßnahmen im Gebäudebestand zu behandeln. Soweit eine Verallgemeinerung mög-lich ist, werden jeweils Grundsätze der Baua-nalyse als Leitfaden der Anwendung erarbeitet.

Durch praktische Anwendung werden er-worbene Kenntnisse vertieft. Dazu arbeiten die Teilnehmer während des Lehrgangs im Rah-men von Workshops drei Planungen für Maß-nahmen im Gebäudebestand aus, wozu in der nahen Umgebung ein Objekt besichtigt und analysiert wird.

Start17.Januar2014,19TageimZeitraumbis5.Juli2014

Mittwoch, Donnerstag, Freitag jeweils10:00 - 17.30 Uhr, Samstag jeweils 9:00 - 16:30 Uhr. Die insgesamt 19 Tage umfassende Veran-staltungsreihe endet mit einem optionalen Abschlussworkshop inklusive Abschlussprü-fung, die vom Lehrgangsleiter bewertet wird. Es können alle Seminartage (bis auf den Ab-schlussworkshop inkl. Abschlussprüfung so-wie die Auftaktveranstaltung) modulweise ge-bucht werden.

Anmeldung bitte über www.akh.de;den Abschlussworkshop inklusive Ab-schlussprüfung bitte gesondert buchen!

Da der Lehrgang nicht die allgemeinen Grund-lagen der Architektentätigkeit vermitteln kann, sollen Teilnehmer über ein abgeschlossenes Studium und ausreichende Berufserfahrung verfügen. Insbesondere sollten Kenntnisse zu folgenden Themen vorhanden sein: Ausarbei-tung von Planungen einschließlich Kostener-mittlungsverfahren, Genehmigungsplanung, Ausschreibung/ Vergabe, Projektleitung, Ob-jektüberwachung und Dokumentation, Bau-stelleneinrichtung, Wirtschaftlichkeit im Bau und Unterhalt, Kostenkontrolle, Nachtragsma-nagement, Abrechnung.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lehrgangs erhalten bei regelmäßigem Besuch (mind. 80%) der Veranstaltungen sowie erfolg-reichem Abschlussworkshop und Abschluss-prüfung ein besonders gestaltetes Teilnahme-Zertifikat mit detaillierten Angaben zu Inhalten und zum Ablauf.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer einzelner Module und des Gesamtlehrgangs ohne Work-shop und Prüfung erhalten jeweils eine ent-sprechende Teilnahmebescheinigung mit de-taillierten Angaben zu den Inhalten. n

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Hessen | Fortbildung

Seminarkalender

SeminarE10iPad&Co.–VorstellungneuerToolsinderProjektbearbeitungBüroorganisation mit Hilfe von mobilen AppsSmartphones und Tablet-PCs etablieren sich immer mehr im Büroalltag von Architekten und sind im Bereich der modernen Kommunikati-on nicht mehr wegzudenken. Mittlerweile gibt es sinnvolle Apps zur Erleichterung und Unter-stützung des Tages- und Projektgeschäfts und der Büroorganisation.In dem Seminar werden verschiedene markt-gängige Apps vorgestellt, insbesondere für die Büro- und Projektorganisation, Bautagebuch, Planverwaltung, Leistungsverzeichnisse, Visu-alisierung und Datenmanagement.Es wird anhand von Praxisbeispielen aufge-zeigt, wie die Daten von einem normalen „PC-Arbeitsplatz“ auf einem mobilen Gerät zur Ver-fügung gestellt werden können bzw. umge-kehrt. Im Zusammenhang mit mobiler Datennutzung wird auch speziell auf das The-ma des Datenschutzes für mobile Anwendungen und Cloud Computing eingegangen.Dieses Seminar richtet sich an alle Architekten und Stadtplaner, die in die mobile Welt einstei-gen und ihr Smartphone bzw. Tablet-PC effek-tiver im Büroeinsatz nutzen wollen.Wenn Sie ein iPhone, iPad oder Android Gerät besitzen, können Sie dieses gerne zum Semi-nar mitbringen. Die Beispielanwendungen kön-nen dann vor Ort installiert werden.Referent Alexander Maier, M.Sc., Dipl.-Ing., BudenheimTermin 12. November 2013Fortbildungspunkte 5Ort Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

Seminarm28Projektsteuerung–EinTätigkeitsfeldfürArchitektenIm Lehrgang bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich in insgesamt vier Tagen im Bereich Pro-jektsteuerung ausbilden zu lassen.

Planen und Bauen zeichnen sich zunehmend durch die Zusammenarbeit von zahlreichen Spezialisten aus. Somit fallen mehr als bisher Koordinations- und Führungsaufgaben an. Die Seite des Auftraggebers stellt sich immer sel-tener als Bauherr im Sinne einer natürlichen Person dar, sondern eher als Organisation, mit einem oder mehreren Entscheidungsgremien, in denen durchaus unterschiedliche Interessen wirken können. Um unter diesen Bedingungen in kurzer Zeit und mit vertretbaren Mitteln Auf-gaben mit hoher Qualität zu meistern, sind be-sonders Kenntnisse des Projektmanagements sowie ein hohes Maß an praktischer Erfahrung und persönlicher Eignung notwendig.Für den Bauherrn bedarf es je nach Art, Kom-plexität und Dauer des Projektes häufig einer Unterstützung, die durch externe Fachleute er-folgen kann. Dafür hat sich in den letzten Jahr-zehnten die Projektsteuerung als ein eigenstän-diges Leistungsbild etabliert. Projektsteuerung ist die Wahrnehmung delegierter Auftraggeber-funktionen in organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Sie umfasst ins-besondere Beratungs-, Koordinations-, Informa-tions- und Kontrollleistungen. Da es sich hier-bei um originäre Aufgaben des Auftraggebers handelt, sind diese von Leistungen der Archi-tekten und Ingenieure deutlich zu unter scheiden.Inhalt u. a.:�� Grundlagen des Projektmanagements�� Bauherrenaufgaben, insbesondere Pro-

jektleitung�� Das Betätigungsfeld des Projektsteuerers�� Leistungsbilder�� Vertrag und Vergütung der Projektsteuerung

Referenten Prof. Dr.-Ing. Wolfdietrich Kalusche, Cottbus / Dr. Christian Bönker, BerlinTermine 18./19. und 28./29. November 2013 Fortbildungspunkte 32Ort Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

SeminarP17neueEntwicklungenimKrankenhausbauVorträge�� Geburtshilfliche Abteilungen. Eventräume

oder Funktionsräume mit attraktiver Aus-stattung? Erfahrungen aus dem Sankt Vinzenzkrankenhaus in HanauJutta Berg, Dipl.-Pflegewirtin, Pflegedirek-torin, Sankt Vinzenzkrankenhaus Hanau�� Geburtsräume sind Behandlungsräume im

Krankenhaus. Sie sind Arbeitsplatz. Aber sie sind vor allem Ort und Rahmen eines individuell seltenen und daher besonders wichtigen Ereignisses: der Geburt.Cornelia Grohmann, Dipl.-Ing., Lehrstuhl Sozial- und Gesundheitsbauten, Technische Universität Dresden�� Gestaltung von Räumen für ältere und de-

mente Patienten in Krankenhäusern. – Was ist für die Planung relevant? Wissen-schaftliche Untersuchungen und Pla-nungsbeispieleDr.-Ing. Gesine Marquardt, Architektin, TU Dresden, Fakultät Architektur, Institut für Gebäudelehre und Entwerfen�� Mengendynamik, das Zauberwort in den

Krankenhäusern. – Mehr Menge, mehr Nutzen, dasselbe Gebäudevolumen?Nick Schreiter, Dipl.-Ing., Architekt, woerner-undpartner, Büroleitung Standort Dresden�� Eine Kinderklinik vom Feinsten: das Uni-

versitäts-Kinderspital, UKBB Basel.Yves Stump, Dipl.-Ing., Architekt, Stump & Schibli Architekten, Basel

Referenten ReferententeamTermin 21. November 2013Fortbildungspunkte 8Ort Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

Ausführliche Informationen zu allen Fortbildungsveranstaltungen unter www.akh.de, Akademie / Fortbildungsangebote.

DABregional | 11/13 19

SeminarprogrammnoVEmBER–DEZEmBER2013Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer HessenBierstadter Straße 2/65189 Wiesbaden/Telefon (06 11) 17 38 36 + 17 38 44/Telefax (06 11) 17 38 48/[email protected]/www.akh.de

Termin/Ort Art/Bezeichnung/ Fortbildungspunkte

Thema Teilnahmegebühren in Euro*

Tagungen

8. November 2013 Frankfurt LAB Frankfurt am Main

Open Space Konferenz

Architekten – an die Arbeit! Offenes Forum zu Image, Marktchancen, Kommunikation

21./22. November Deutsches Architek-turmuseum Frankfurt

T7 9 Punkte

Architektur ganztags – Spielräume für baukulturelle Bildung 58,- / 58,- / 30,-

Planung und Gestaltung

4. u. 5. November 2013AKH Wiesbaden

P16 16 Punkte

Nachhaltigkeit planen, detaillieren und umsetzen 370,- / 520,- / 280,-

21. November 2013 AKH Wiesbaden

P17 8 Punkte

Neue Entwicklungen im Krankenhausbau 210,- / 275,- / 165,-

28. November 2013 AKH Wiesbaden

P18 8 Punkte

Barrierefreiheit in der Freiraumplanung 185,- / 260,- / 140,-

4. Dezember 2013 AKH Wiesbaden

P 6 Punkte

Planen und Bauen International – Best Practice aus Hessen 35,- / 35,- / 11,-

Konstruktion und Technik

19. November 2013 AKH Wiesbaden

K35 8 Punkte

Haustechnik aktuell: Lüftungs- und KlimatechnikKnow How für Planung und Bauleitung!

185,- / 260,- / 140,-

29. November 2013 AKH Wiesbaden

K37 8 Punkte

Update: Relevante Normen und Regeln in der Landschaftsarchitektur 185,- / 260,- / 140,-

Recht

11. November 2013 KAZimKUBA Kassel

R23 8 Punkte

Recht Kompaktjuristisches Grundlagenwissen für Architekten und Stadtplaner

110,- / 150,- / 80,-

12. November 2013 AKH Wiesbaden

R24 8 Punkte

Die neue HOAI – ein Orientierungsseminar 110,- / 150,- / 80,-

14. November 2013 AKH Wiesbaden

R25 6 Punkte

Grundlagen des Grundbuchrechts 110,- / 150,- / 80,-

18. November 2013 AKH Wiesbaden

R26 8 Punkte

Rechtssicher durch die Bauleitung 185,- / 260,- / 140,-

22. November 2013 AKH Wiesbaden

R27 8 Punkte

Basiswissen: Einstieg in die HOAI und Vertragsrecht 185,- / 260,- / 80,-

23. November 2013 AKH Wiesbaden

R28 8 Punkte

Basiswissen: Einstieg in die VOB/B und Vergabewesen 185,- / 260,- / 80,-

Baudurchführung und Baukosten

4. November 2013 AKH Wiesbaden

B23 8 Punkte

Nachhaltigkeit planen, detaillieren und umsetzen 185,- / 260,- / 140,-

8. November AKH Wiesbaden

B25 8 Punkte

Basiswissen: Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung 185,- / 260,- / 80,-

7. November 2013 AKH Wiesbaden

B24 8 Punkte

Basiswissen: Baukosten 185,- / 260,- / 80,-

Fortbildung | Hessen

* Mitglieder der AKH / Gäste / ermäßigter Preis

20 DABregional | 11/13

Hessen | Fortbildung

* Mitglieder der AKH / Gäste / ermäßigter Preis

Termin/Ort Art/Bezeichnung/ Fortbildungspunkte

Thema Teilnahmegebühren in Euro*

14. November 2013 KAZimKUBA Kassel

B26 8 Punkte

Grundlagenwissen Bauleitung – Teil 1 185,- / 260,- / 80,-

15. November 2013 KAZimKUBA Kassel

B27 8 Punkte

Grundlagenwissen Bauleitung – Teil 2 185,- / 260,- / 80,-

Besondere Tätigkeitsfelder7. November 2013 AKH Wiesbaden

S11 8 Punkte

Immobilienbewertung: Die aktuelle Sachwertrichtlinie und NHK 2010 185,- / 260,- / 140,-

25. November 2013 AKH Wiesbaden

S12 8 Punkte

Professionelle Wohnungseigentumsverwaltung 185,- / 260,- / 140,-

EDV-Anwendungen12. November 2013 AKH Wiesbaden

E10 5 Punkte

iPad & Co.Vorstellung neuer Tools in der Projektbearbeitung

110,- / 150,- / 85,-

14. November 2013 AKH Wiesbaden

E11 8 Punkte

Zeichnen in 3D mit SketchUp 205,- / 280,- / 155,-

Managementberatung der Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Bierstadter Straße 2 / 65189 WiesbadenTelefon (06 11) 17 38 50 + 17 38 56 / Telefax (06 11) 17 38 48 / [email protected] / www.akh.de

Lehrgängeab 22. Novemberinsges. 8 Tage jeweils FR/SA im Zeitraum bis 15. Februar 2014Prüfung am 21. Febr. 2014AKH Wiesbaden

M29 64 Punkte

Zertifikatslehrgang: Barrierefreies Planen und Bauen 1.950,-

Controlling6. u. 20. November 2013AKH Wiesbaden

M31 16 Punkte

Wirtschaftlichkeitsanalysen und Optimierung für ArchitekturbürosAnalysieren Sie Bürokennzahlen!

390,-

Unternehmensplanung13. November 2013 AKH Wiesbaden

M33 2 Punkte

After-Work-Seminar: Die strategische Planung der Nachfolge im Architekturbüro

45,-

Marketing und Kommunikation6. November 2013 AKH Wiesbaden

M38 8 Punkte

Basis-Seminar: Im RampenlichtÖffentlich präsentieren für Architekten

170,- / 235,- / 80,-

Spezielle Tätigkeitsfelder18./19. November und28./29. November 2013AKH Wiesbaden

M28 32 Punkte

ProjektsteuerungEin Tätigkeitsfeld für Architekten

1.200,-

27. November 2013 AKH Wiesbaden

M44 5 Punkte

Erfahrungsaustausch für Sachkundige für Brandschutzplanungen und solche, die es werden wollen

55,-