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Damen - das-moerike.de · Mit der Einführung des Schulgeldes haben wir einen SchulgeId—Sozialfonds eingerichtet. Unser Anliegen war, mit diesem die Möglichkeit zu schaffen, das

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Page 1: Damen - das-moerike.de · Mit der Einführung des Schulgeldes haben wir einen SchulgeId—Sozialfonds eingerichtet. Unser Anliegen war, mit diesem die Möglichkeit zu schaffen, das

Evang. Schulstiftung Stuttgart - Postfach 10 13 52 — 70012 Stuttgart

An die Eltern des Evang. Heidehof—Gymnasiums,

des Evang. Mörike—Gymnasiums und

der Evang. Mörike—Realschule

Reduzierung Schulgeld um monatlich 45 €] Anteilige Rückzahlung Schulgeld für die Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

mit Schreiben vorn 24.07.2018 haben wir Sie darüber informiert, dass die Evang. Schulstiftung Stuttgart das Schulgeld rückwirkend ab dern Schuljahr 2017/2018 um 45 €/Monat reduzieren wird, sofern der finanzielle Ausgleich durch das Land Baden— Württemberg gewährt wird (Neuregelung aufgrund eines Gerichtsurteils). Uns liegt nun der entsprechende Bescheid vorn Regierungspräsidium für das Schuljahr

2017/2018 vor, sodass wir das Schulgeld an den weiterführenden Schulen* für dieses und die folgenden Schuljahre reduzieren können. Hierzu möchten wir Ihnen folgende Informationen weitergeben:

Die Reduzierung des laufenden Schulgeldes um 45 € erfolgt ab Juli 2019. Die Rückzahlung durch die Reduzierung des Schulgeldes bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.08.2017 bis 30.06.2019 — d.h. für maximal 23 Monate und beträgt maximal 1.035 € pro Schüler/Schülerin.

Bei ermäßigtem Schulgeld („Grundbetrag" mit 35 €), Befreiung vorn Schulgeld oder Aussetzung der Zahlung während eines Auslandsaufenthaltes erfolgt @ Rückzahlung. Die Rückzahlung erfolgt monatsgenau und an die Person, die das Schulgeld bezahlt hat.

Die Rückzahlung erfolgt automatisch auch für bereits ausgeschiedene Schüle-

rinnen und Schülerinnen.

Bei offenen Forderungen wird zuerst die Forderung ausgeglichen und nur der Restbetrag ausbezahlt.

* Leider ist für die Grundschule kein Ausgleichsanspruch für die Reduzierung von Schulgeld vorgesehen, sodass die bisherigen Sätze des Elterngeldes an der Johannes—Brenz-Schule gleich bleiben und nicht reduziert werden können.

Es schreibt Ihnen:

Hans—Peter Krüger

Vorsitzender

3. Juni 2019

Hausanschrift:

Büchsenstr. 33

70174 Stuttgart

- 0711 22 93 63 — 179

„ 0711 22 93 63 — 332 . SciwkiekanSluilgarz

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schulstiftungvstuttgart de

Bankverbindungen Evang. Gesamtkhchengememd& Stuttgmt (Kassengemeinschaft?

IBAN“

DE96 6005 0101 0002 9150 21

BIC: SOLADESTGOO BW—Bank Stuttgart

IBAN:

DE69 5206 0410 0000 4157 66

BIC. GENODEFIEKI Evangelische Bank

Vorstand:

Schuldekan Han&Peter Krüger

Schulleiter LR. Hans Gögelein

Die Evangelische Schulätiftung Sruttgart

ist eine !<1rchliche Stiftung Öffentlichen Rechts,

getragen vorn Kncizenkrer3 Siutlgari Evauge!äuhu »<frhe m smug.m

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Mit der Einführung des Schulgeldes haben wir einen SchulgeId—Sozialfonds eingerichtet. Unser

Anliegen war, mit diesem die Möglichkeit zu schaffen, das Angebot von Freistellungen und Ermäßi—

gungen ausweiten zu können. Wir müssen einräumen, dass wir wahrscheinlich nicht ausreichend

kommuniziert haben, dass es diesen SchulgeId-Sozialfonds gibt, da der Spendeneingang bisher

eher „bescheiden” war.

Die Evang. Schulstiftung Stuttgart gewährtjährlich fast 160 Familien Reduzierungen oder Ermäßi—

gung auf den Grundbetrag. Vielleicht ist die geplante Rückzahlung für manche von Ihnen ein

Anlass, diesen Betrag ganz oder teilweise an den Sozialfonds der Schulstiftung zu spenden, damit

diese Vergünstigungen auch noch in Zukunft in diesem Umfang gewährt werden können. Darüber

würden wir uns sehr freuen und bedanken uns herzlich, auch im Namen der Familien, denen dieser Betrag zu Gute kommt. Jeder Betrag ist willkommen.

Selbstverständlich erhalten Sie über den Betrag eine Spendenbescheinigung.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezüglich der Rückzahlung oder einem möglichen (Teil—)Verzicht

der Rückzahlung, der an den Schulgeld—Sozialfonds gespendet werden soll, per Mail an Frau

Schwenkel ([email protected]).

Sollten Sie sich für eine Spende entscheiden, bitten wir Sie, uns dies bis zum 25.6.2019 per Mail mitzuteilen. Damit erleichtern Sie uns den Ablauf im Hinblick auf die Rückzahlung.

Die Auszahlung erfolgt ab Mitte Juli.

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Rückfragen bis zu dem oben genannten Termin an Frau Schwenkel.

Mit freundlichen Grüßen

Hans—Peter Krüger

Vorsitzender

Anlage

Gebührenordnung über die Erhebung von Schulgeld der Evangelischen Schulstiftung Stuttgart

(Beschluss des Stiftungsrates vom 20.05.2019, rückwirkend gültig ab 01.08.2018)

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