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Das Gewerberecht ….eine kurze Einführung

Das Gewerberecht

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Das Gewerberecht. ….eine kurze Einführung. Was versteht man unter „Gewerbe“? Das ist eine Tätigkeit, die …..selbständig (auf eigene Gefahr und eigene Rechnung), …..regelmäßig , …..mit Ziel auf Ertrag ausgeführt wird. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Das Gewerberecht

Das Gewerberecht….eine kurze Einführung

Page 2: Das Gewerberecht

Was versteht man unter „Gewerbe“? Das ist eine Tätigkeit, die …..selbständig (auf eigene Gefahr und eigene Rechnung), …..regelmäßig, …..mit Ziel auf Ertrag ausgeführt wird.

Wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, benötigt eine „Gewerbeberechtigung“

Von der Gewerbeordnung ausgenommen sind „Freiberufler“ (Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, …) und Landwirte.

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Page 3: Das Gewerberecht

Gewerbearten

Freie Gewerbe: benötigen keinen Befähigungsnachweis, müssen nur bei der BH „angemeldet“ werden (= 90% der Gewerbe). Werbeagentur, Handel, EDV-Dienstleister,…

Reglementierte Gewerbe: benötigen Befähigungsnachweis (= 5% der Gewerbe). Hotellerie, Gastronomie, Fleischhauerei, Versicherungsagenten,…

Reglementierte Gewerbe mit besonderer Bewilligungspflicht z. B. Chemische Labors, Pyrotechnische Unternehmen, Herstellung und Großhandel von Arzneimitteln und Giften,…

Teilgewerbe: benötigen nur reduzierten Befähigungsnachweis. Fahrradtechniker, Änderungsschneiderei,…..

Page 4: Das Gewerberecht

Welche Voraussetzungen sind nötig?

Allgemeine Voraussetzungen:• österr. Staatsbürgerschaft oder EU-Bürger mit Wohnsitz in

Österreich• Eigenberechtigung (18. LJ. vollendet), • keine Ausschließungsgründe (keine gerichtlichen

Verurteilungen, keine Finanzdelikte, bisher kein Konkurs mangels Masse abgewiesen)

Befähigungsnachweis durch…• Besuch einer berufsbildenden Schule, Befähigungsprüfung

(Konzessionsprüfung) oder Meisterprüfung, Studium•Meist sind zusätzlich Praxiszeiten erforderlich (Hotel-/

Gastronomie HLT od. Kolleg + 12 Wochen Praktikum)•ODER Supplierung (Gewerberechtlicher Geschäftsführer

mit mind. ½ der wöchentlichen NAZ im Betrieb)

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Page 5: Das Gewerberecht

Gewerbeanmeldung und U-GründungGewerbeanmeldung – was ist mitzubringen?• Geburtsurkunde• Staatsbürgerschaftsurkunde• Meldezettel• Leumundszeugnis (=Strafregisterauszug)• Nachweis der Befähigung (Zeugnisse)

Geschäftliche Informationen zur U-Gründung:• Rechtsform• Geschäftsführer• Ev. persönliche Angaben über gewerberechtlichen

Geschäftsführer, wenn einer nötig• Firmenmäßige Fertigung• Eigenhändige Unterschrift

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