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Das Gewerberecht. ….eine kurze Einführung. Was versteht man unter „Gewerbe“? Das ist eine Tätigkeit, die …..selbständig (auf eigene Gefahr und eigene Rechnung), …..regelmäßig , …..mit Ziel auf Ertrag ausgeführt wird. - PowerPoint PPT Presentation
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Das Gewerberecht….eine kurze Einführung
Was versteht man unter „Gewerbe“? Das ist eine Tätigkeit, die …..selbständig (auf eigene Gefahr und eigene Rechnung), …..regelmäßig, …..mit Ziel auf Ertrag ausgeführt wird.
Wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, benötigt eine „Gewerbeberechtigung“
Von der Gewerbeordnung ausgenommen sind „Freiberufler“ (Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, …) und Landwirte.
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Gewerbearten
Freie Gewerbe: benötigen keinen Befähigungsnachweis, müssen nur bei der BH „angemeldet“ werden (= 90% der Gewerbe). Werbeagentur, Handel, EDV-Dienstleister,…
Reglementierte Gewerbe: benötigen Befähigungsnachweis (= 5% der Gewerbe). Hotellerie, Gastronomie, Fleischhauerei, Versicherungsagenten,…
Reglementierte Gewerbe mit besonderer Bewilligungspflicht z. B. Chemische Labors, Pyrotechnische Unternehmen, Herstellung und Großhandel von Arzneimitteln und Giften,…
Teilgewerbe: benötigen nur reduzierten Befähigungsnachweis. Fahrradtechniker, Änderungsschneiderei,…..
Welche Voraussetzungen sind nötig?
Allgemeine Voraussetzungen:• österr. Staatsbürgerschaft oder EU-Bürger mit Wohnsitz in
Österreich• Eigenberechtigung (18. LJ. vollendet), • keine Ausschließungsgründe (keine gerichtlichen
Verurteilungen, keine Finanzdelikte, bisher kein Konkurs mangels Masse abgewiesen)
Befähigungsnachweis durch…• Besuch einer berufsbildenden Schule, Befähigungsprüfung
(Konzessionsprüfung) oder Meisterprüfung, Studium•Meist sind zusätzlich Praxiszeiten erforderlich (Hotel-/
Gastronomie HLT od. Kolleg + 12 Wochen Praktikum)•ODER Supplierung (Gewerberechtlicher Geschäftsführer
mit mind. ½ der wöchentlichen NAZ im Betrieb)
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Gewerbeanmeldung und U-GründungGewerbeanmeldung – was ist mitzubringen?• Geburtsurkunde• Staatsbürgerschaftsurkunde• Meldezettel• Leumundszeugnis (=Strafregisterauszug)• Nachweis der Befähigung (Zeugnisse)
Geschäftliche Informationen zur U-Gründung:• Rechtsform• Geschäftsführer• Ev. persönliche Angaben über gewerberechtlichen
Geschäftsführer, wenn einer nötig• Firmenmäßige Fertigung• Eigenhändige Unterschrift
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