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hu / 1 Das Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht

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Das Jugendstrafrecht. Ausmass der Jugendkriminalität. 15‘064 Strafurteile im Jahr 2009 68 % Schweizer/innen 80 % männlich 25 % unter 15 Jahre alt Rückfallquote: 30 % (Quelle: Radio DRS v. 4. 11. 2010). Warum werden Jugendliche kriminell?. Misshandlung. Vernachlässigung. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Das Jugendstrafrecht

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Das Jugendstrafrecht

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Ausmass der Jugendkriminalität

• 15‘064 Strafurteile im Jahr 2009• 68 % Schweizer/innen• 80 % männlich• 25 % unter 15 Jahre alt• Rückfallquote: 30 %

(Quelle: Radio DRS v. 4. 11. 2010)

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Warum werden Jugendliche kriminell?

Ursachen der Jugendkriminalität

(Beispiele)

VernachlässigungMisshandlung

mangelnde elterliche Aufsicht

massive Streitigkeiten zwischen den

Elterninkonsequenter Erziehungsstil

ungenügende Integration

schulische Probleme

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Grundidee des JStG

• „Erziehung kommt vor Strafe“• Junge Straftäter und Straftäterinnen

können leichter als erwachsene wieder "auf den rechten Weg" gebracht werden

• Oft nützen erzieherische Massnahmen besser als Strafen

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Strafkatalog des JStG

Trotz dem Vorrang der Erziehung gibt es folgende Strafen, welche verhängt werden können:• Verweis • Persönliche Leistung (Höchstdauer grundsätzlich 10

Tage, aber 3 Monate für 15- bis 18-Jährige, die ein Verbrechen oder Vergehen begangen haben)

• Busse bis 2'000 Franken (für 15- bis 18-Jährige) • Freiheitsentzug bis 1 Jahr (für 15- bis 18-Jährige) • Freiheitsentzug bis 4 Jahre (für 16- bis 18-Jährige,

die schwere Verbrechen begangen haben).

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Schutzmassnahmen• Aufsicht (gegenüber Eltern od. Vormund um

sicher zu stellen, dass die notwendigen erzieherischen Vorkehren getroffen werden)

• Persönliche Betreuung (Erziehungshelfer)• Ambulante Behandlung (medizinisch oder

psychologisch) • Unterbringung (bei Privatpersonen oder in

Erziehungs- oder Behandlungseinrichtungen)

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Kantone haben 2 Verfahren zur WahlJugendrichtermodell

Jugendrichter/in:• untersucht

Sachverhalt• entscheidet leichtere

Fälle alleine • amtet als Mitglied des

Jugendgerichts

Jugendanwaltsmodell

Jugendanwalt/-anwältin • klärt Sachverhalt ab• erlässt Strafbefehle • tritt als Ankläger/in auf• überwacht Vollzug des

UrteilsUrteil fällt Jugendgericht

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Rat für Straftäter/innen und Eltern

http://www.tschau.ch/rechte-und-pflichten/straftat/

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Statistisches

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/04/key/ueberblick/wichtigste_zahlen.html

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Das Gesetz

http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_1/index.html

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