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Amtsblatt Dresdner www.dresden.de Nr. 1-2/2009 Donnerstag 8. Januar 2009 Internationales Springermeeting. Nun ist es wieder so weit und ein neues Jahr nimmt seinen Lauf – vielmehr seinen „An- lauf“. Als Kunst- und Kulturstadt ist Dresden weithin bekannt, aber die Stadt hat noch mehr zu bieten: den Sport. Ein erster inter- nationaler Auftritt hochkarätiger Leichtath- leten wird das 4. Internationale Springer- meeting Dresden am Freitag, 23. Januar, 19 Uhr in der Margon-Arena an der Bodenbacher Straße sein. Wie in den letzten Jahren mes- sen sich die Frauen im Stabhochsprung und Mit hohen Sprüngen ins neue Jahr die Männer im Hochsprung. Neben der Vorjahressiegerin Lisa Ryzih vom Verein ABC Ludwigshafen ist auch die russische Landesmeisterin und Olympiateilnehmerin Anastasiya Shvedova dabei. Bei den Männern wird neben dem Weltmeister von 2005 Yuriy Krimarenko aus der Ukraine auch der russische WM-Teilnehmer Mikhail Tsvetkov im Hochsprung starten. Es wird ein packender Wettkampf erwartet, denn auch der Dresdner Olympiateilnehmer Raúl Spank lässt es sich nicht nehmen, in sei- ner Heimatstadt zu springen. Im Sommer 2008 ersprang sich der 20-Jährige mit ei- ner persönlichen Bestleistung und sächsi- schem Landesrekord von 2,30 Metern den fünften Platz in Peking. Raúl Spank startet für den Dresdner SC 1898. Eintrittskarten für das 4. Internationale Springermeeting Dresden gibt es an allen bekannten Vor- verkaufsstellen. Sie kosten neun Euro bzw. sieben Euro ermäßigt. An der Abendkasse wird ein Aufschlag von drei Euro verlangt. Foto: Archiv Springermeeting Jetzt Umzugsbeihilfe beantragen Von Januar an bis zum 31. März dieses Jahres können Studenten die Umzugs- beihilfe beim Studentenwerk beantragen. Die Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro erhalten Studenten, die wegen ihres Stu- diums in der sächsischen Landeshaupt- stadt erstmals von außerhalb nach Dresden gezogen sind und sich im ver- gangenen Jahr mit Hauptwohnsitz hier angemeldet haben. Seite 2 Vorrunde zum Gartenwettbewerb Auch in diesem Jahr wird der Titel „Schöns- te Kleingartenanlage Dresdens“ vergeben. Die Landeshauptstadt Dresden und der Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde“ schreiben den Wettbewerb aus. Die Bewerbungsunterlagen für die Vorrunde sind bis 15. Februar beim Amt für Stadt- grün und Abfallwirtschaft oder in der Ge- schäftsstelle des Stadtverbandes einzurei- chen. Zum Kleingärtnertag am 21. März werden die Teilnehmer an der Endrunde bekannt gegeben. Seite 16 Gemeinsames Gedenken am 13. Februar Das Gedenken „wahrhaftig erinnern – versöhnt leben“ am 13. Februar, 19 Uhr findet vor der Frauenkirche Dresden statt. Gegen den angekündigten Aufmarsch von Rechtsextremisten am 14. Februar wird es am Altmarkt eine Mahn- und Gedenk- veranstaltung geben. Veranstalter des Gedenkens am Altmarkt ist die Stadt Dres- den. Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Seite 3 Mehr öffentliche Grillplätze Ab der kommenden Saison soll es in Dres- den mehr öffentliche Grillplätze geben, auch an der Elbe. Auf insgesamt 13 städ- tischen Flächen und in Grünanlagen soll erlaubnis- und gebührenfrei mit handels- üblichen Geräten und Brennstoffen ge- grillt werden. Die Feuerstellen an der Elbe werden weiterhin im Internet reserviert. Der Stadtrat wird darüber beschließen. Seite 4 Wahlordnung für Ausländerbeirat Die Satzung über die Wahlordnung zur Wahl der ausländischen Kandidatinnen/ Kandidaten des Ausländerbeirates der Landeshauptstadt Dresden wurde neu gefasst. Der Stadtrat hat sie im Vorjahr beschlossen. Seite 18 Imbissversorgung. Betreiber für Frei- bäder Wostra und Mockritz gesucht Seite 6 Stellen. Ausschreibung Seite 7 Gefahrgüter. Fahrwege zur Beförderung Seite 8 Stadtrat. Beschlüsse vom 11. und 12. Dezember Seite 10 Jugendamtssatzung. Satzung zur Än- derung Seite 22 Künftige Sportangebote in Dresden Die Sportentwicklungsplanung wird fortgeschrieben. Der Maßnahme- katalog wird am Montag, 12. Januar im Rathaus vorgestellt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen. Seite 4

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AmtsblattDresdner

www.dresden.de

Nr. 1-2/2009

Donnerstag

8. Januar 2009

Internationales Springermeeting. Nunist es wieder so weit und ein neues Jahrnimmt seinen Lauf – vielmehr seinen „An-lauf“. Als Kunst- und Kulturstadt ist Dresdenweithin bekannt, aber die Stadt hat nochmehr zu bieten: den Sport. Ein erster inter-nationaler Auftritt hochkarätiger Leichtath-leten wird das 4. Internationale Springer-meeting Dresden am Freitag, 23. Januar, 19Uhr in der Margon-Arena an der BodenbacherStraße sein. Wie in den letzten Jahren mes-sen sich die Frauen im Stabhochsprung und

Mit hohen Sprüngen ins neue Jahr

die Männer im Hochsprung. Neben derVorjahressiegerin Lisa Ryzih vom VereinABC Ludwigshafen ist auch die russischeLandesmeisterin und OlympiateilnehmerinAnastasiya Shvedova dabei . Bei denMännern wird neben dem Weltmeister von2005 Yuriy Krimarenko aus der Ukraine auchder russische WM-Teilnehmer Mikhai lTsvetkov im Hochsprung starten. Es wirdein packender Wettkampf erwartet, dennauch der Dresdner Olympiateilnehmer RaúlSpank lässt es sich nicht nehmen, in sei-

ner Heimatstadt zu springen. Im Sommer2008 ersprang sich der 20-Jährige mit ei-ner persönlichen Bestleistung und sächsi-schem Landesrekord von 2,30 Metern denfünften Platz in Peking. Raúl Spank startetfür den Dresdner SC 1898. Eintrittskartenfür das 4. Internationale SpringermeetingDresden gibt es an allen bekannten Vor-verkaufsstellen. Sie kosten neun Euro bzw.sieben Euro ermäßigt. An der Abendkassewird ein Aufschlag von drei Euro verlangt.Foto: Archiv Springermeeting

Jetzt UmzugsbeihilfebeantragenVon Januar an bis zum 31. März diesesJahres können Studenten die Umzugs-beihilfe beim Studentenwerk beantragen.Die Einmalzahlung in Höhe von 150 Euroerhalten Studenten, die wegen ihres Stu-diums in der sächsischen Landeshaupt-stadt erstmals von außerhalb nachDresden gezogen sind und sich im ver-gangenen Jahr mit Hauptwohnsitz hierangemeldet haben. Seite 2

Vorrunde zumGartenwettbewerbAuch in diesem Jahr wird der Titel „Schöns-te Kleingartenanlage Dresdens“ vergeben.Die Landeshauptstadt Dresden und derStadtverband „Dresdner Gartenfreunde“schreiben den Wettbewerb aus. DieBewerbungsunterlagen für die Vorrundesind bis 15. Februar beim Amt für Stadt-grün und Abfallwirtschaft oder in der Ge-schäftsstelle des Stadtverbandes einzurei-chen. Zum Kleingärtnertag am 21. Märzwerden die Teilnehmer an der Endrundebekannt gegeben. Seite 16

Gemeinsames Gedenkenam 13. FebruarDas Gedenken „wahrhaftig erinnern –versöhnt leben“ am 13. Februar, 19 Uhrfindet vor der Frauenkirche Dresden statt.Gegen den angekündigten Aufmarsch vonRechtsextremisten am 14. Februar wirdes am Altmarkt eine Mahn- und Gedenk-veranstaltung geben. Veranstalter desGedenkens am Altmarkt ist die Stadt Dres-den. Alle Bürgerinnen und Bürger sinddazu herzlich eingeladen. Seite 3

Mehr öffentlicheGrillplätzeAb der kommenden Saison soll es in Dres-den mehr öffentliche Grillplätze geben,auch an der Elbe. Auf insgesamt 13 städ-tischen Flächen und in Grünanlagen sollerlaubnis- und gebührenfrei mit handels-üblichen Geräten und Brennstoffen ge-grillt werden. Die Feuerstellen an der Elbewerden weiterhin im Internet reserviert.Der Stadtrat wird darüber beschließen.

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Wahlordnung fürAusländerbeiratDie Satzung über die Wahlordnung zurWahl der ausländischen Kandidatinnen/Kandidaten des Ausländerbeirates derLandeshauptstadt Dresden wurde neugefasst. Der Stadtrat hat sie im Vorjahrbeschlossen. Seite 18

Imbissversorgung. Betreiber für Frei-bäder Wostra und Mockritz gesucht

Seite 6

Stellen. Ausschreibung Seite 7

Gefahrgüter. Fahrwege zur Beförderung Seite 8

Stadtrat. Beschlüsse vom 11. und12. Dezember Seite 10

Jugendamtssatzung. Satzung zur Än-derung Seite 22

Künftige Sportangebotein DresdenDie Sportentwicklungsplanung wirdfortgeschr ieben. Der Maßnahme-katalog wird am Montag, 12. Januarim Rathaus vorgestellt. InteressierteBürgerinnen und Bürger sind herzlichdazu eingeladen. Seite 4

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8. Januar 2009/Nr. 1-2

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Dresdner Amtsblatt

Die Auszahlung der Umzugsbeihilfe2009 hat begonnen. Die Einmalzahlungin Höhe von 150 Euro erhalten Studen-ten, die wegen ihres Studiums in dersächsischen Landeshauptstadt erstmalsvon außerhalb nach Dresden gezogensind und sich im vergangenen Jahr mitHauptwohnsitz hier angemeldet haben.Von Januar an bis zum 31. März diesesJahres können sie nun die Umzugsbeihilfebeim Studentenwerk beantragen. DasGeld wird überwiesen, Barauszahlungensind nicht möglich. Die Umzugsbeihilfeerhalten Studierende von sieben Dresd-ner Hochschulen: von der TechnischenUniversität Dresden, von der Hochschu-le für Technik und Wirtschaft Dresden(FH), von der Hochschule für Musik „CarlMaria von Weber“ Dresden, von der

Hochschule für Bildende Künste Dresden,von der Palucca Schule Dresden – Hoch-schule für Tanz, von der Hochschule fürKirchenmusik Dresden und von der Evan-gelischen Hochschule für Soziale ArbeitDresden (FH).Zur Beantragung der Umzugsbeihilfesollen die Studenten persönlich beimStudentenwerk, Fritz-Löffler-Straße 18,01069 Dresden, Telefon 46 97 50, er-scheinen, denn ein Antrag durch Vertre-ter oder per Post kann nicht erfolgen. Diezuständige Abteilung Wohnen im Erdge-schoss hat zu folgenden Sprechzeitengeöffnet: montags bis donnerstags von9 bis 12 Uhr und zusätzlich dienstagsvon 13 bis 15 und donnerstags von 13bis 17 Uhr; freitags ist geschlossen. DerStudierende muss mehrere Unterlagen

vorlegen, so den Antrag auf einmaligeGewährung von Studentenumzugs-beihilfe mit inländischer Bankverbindung,den Personalausweis oder Reisepass, denStudentenausweis oder die Immatrikula-tionsbescheinigung und den Anmeldenach-weis vom Einwohner- und Standesamt.Dresden hatte die Umzugsbeihilfe fürStudenten 2001 eingeführt und damitdas Anmeldeverhalten deutlich stimuliert.Seither bekamen insgesamt fast 27 300Studenten die finanzielle Unterstützungvon ihrer neuen Heimatstadt. Im Jahr2008 hatten über 4000 Studenten dasGeld erhalten. Weitere Informationen gibtes im Internet unter www.dresden.de/wegweiser, Anliegen: Umzugsbeihilfe fürStudenten (dort abrufbar: Antrag, Hand-zettel).

Dresden-Studenten können jetztihre Umzugsbeihilfe beantragenBis 31. März 2009 läuft die Frist beim Studentenwerk

Wie viel Polizei braucht ein Stadtteil? Wasmuss die Polizei leisten? Was kann sieleisten? Diesen und vielen anderen Fra-gen stellte sich eine Projektgruppe derPolizeidirektion Dresden. Ergebnis dieserund weiterer Untersuchungen war dieEntscheidung, die bisherigen zehn Dresd-ner Polizeireviere aufzulösen und sechsneue zu bilden: Blasewitz, Mitte, Nord,Nordwest, Südost und West. Die bishe-rigen polizeilichen Anlaufstellen für hilfe-oder ratsuchende Bürger in Plauen,Schönfeld-Weißig, Leuben und Klotzsche

sowie in Cossebaude bleiben als Zweig-stellen bzw. als Posten eines Reviers er-halten. Die sechs neuen Reviere sind hin-sichtlich des Kriminalitäts- und Einsatz-aufkommens, demografischer Faktorensowie ihrer Personalstärke vergleichbar.In drei gemeinsamen Ermittlungsgrup-pen wird die Verfolgung des Internet-und Sozialleistungsbetrugs sowie vonUnterhaltspflichtverletzungen (im Polizei-revier Dresden-Mitte), von Leistungs-erschleichungen (Nordwest) und Laden-diebstählen (Südost) gebündelt. Auch die

zentrale Ermittlungsgruppe „Diebstahl in/aus Kfz“ (KPI) bleibt bestehen, ebensowie die verschiedenen Fachdienste (z. B.Verkehrsunfalldienst, Prävention).Zudem praktiziert der Streifendienstkünftig ein verändertes Arbeitszeit-modell, das sich vor allem am Bedarfbzw. Erfordernis polizeilichen Ein-schreitens ausrichtet. In den Nächtenvon Freitag zu Sonnabend bzw. Sonn-tag werden dann bis zu zehn Funk-streifen mehr in der Stadt unterwegssein, insgesamt mindestens 25.

Dresdner Polizei stellt sich 2009 neu auf

Polizeidirektion

Polizeirevier

Zweigstelle

Polizeidirektion

Polizeirevier

Zweigstelle

Polizeiposten

Dresdner Rathausturmwird immer beliebterRund 52 000 Besucher sind im Jahr 2008Dresden aufs Dach gestiegen. So lautetdie Jahresbilanz der QAD nach Ab-schluss der Saison 2008. Das sind knapp10 000 Besucher mehr als im Jahr 2007.Erfreulich ist auch der Verkauf von Fami-lien- und Sozialkarten. Die sind rund7000-mal über den Thekentisch gegan-gen. QAD-Geschäftsführer Dieter Haufe:„Der Besuch des Rathausturms soll nichtam Geld scheitern, mit den ermäßigtenKarten kommen wir unserer sozialen Ver-antwortung nach.“Der Besucheranstieg hat mehrere Grün-de. Die QAD übernahm das Gebäude erstEnde April 2007. Deshalb hatte der Turmin diesem Jahr rund zwei Monate längergeöffnet.Außerdem überzeugt das Angebot undder Blick von Dresdens höchstem Ge-bäude wunderschön. Auch für das kom-mende Jahr schmiedet die QAD bereitsPläne. So werden derzeit touristischeKooperationspartner gesucht, die einenBesuch des Turms in ihr Dresden-Pro-gramm mit integrieren. Außerdem sollder Turm künftig verstärkt für Ausstel-lungen genutzt werden.

Statistik zu denErwerbstätigenDie Kommunale Statistikstelle legte vorkurzem Statistiken von 2007 zur wirt-schaftlichen Entwicklung sowie zu denSozialdaten für die Dresdner Stadtteile vor.Die Zahl der Erwerbstätigen stieg von2006 zu 2007 um 5300 und erreichtedamit den höchsten Stand seit 1991.Die Arbeitslosenquote sank 2007 deut-lich, sie war die niedrigste seit 1996.In Dresden empfingen Ende 2007 fast60 000 Personen Leistungen nach SGB II(Hartz IV). Das sind nur geringfügigweniger als ein Jahr vorher. 24 Pro-zent davon sind Kinder. Der Leistungs-empfängeranteil variiert sehr stark überdie Stadtteile. Er reichte von 35 Pro-zent in Prohlis-Süd und 31 bzw. 30Prozent in Gorbitz-Süd und Fried-richstadt bis zu vier Prozent in Alt-franken/Gompitz und Langebrück.Diese Aussagen und weitere Statistikenkönnen der 96-seitigen Broschüre „Ar-beit und Soziales 2007“ entnommenwerden, die für 10 Euro bei der Kommu-nalen Statistikstelle, Nöthnitzer Straße 5,Telefon (03 51) 4 88 11 00, Fax (03 51)4 88 69 13, E-Mail [email protected]ältlich ist.

W|I|R|T|S|C|H|A|F|T

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Dresdner Amtsblatt 8. Januar 2009/Nr. 1-2

Sirenen ertönenzum ProbealarmAm 14. Januar ertönen um 15 Uhr fürzwölf Sekunden in Dresden die Sirenenzum Probealarm. Die Stadt testet wiederihre Anlagen, damit das Warnsystem fürdie Bevölkerung im Ernstfall einwandfreifunktioniert. Viermal im Jahr, jeweils amzweiten Mittwoch des Quartals, überprüftdas städtische Brand- und Katastrophen-schutzamt auf diese Weise die Funktions-tüchtigkeit aller Sirenen. Derzeit sind 182Anlagen installiert. Neun weitere kommenin diesem Jahr auf die Dächer. Dann wirdDresden nahezu flächendeckend ausge-stattet sein und verfügt über eines dermodernsten Sirenen-Warnsysteme in ganzDeutschland. Besonderheit in SachsensLandeshauptstadt ist, dass zusätzlich zuden Signaltönen auch Sprachdurchsagengesendet werden können. Somit kann dieWarnung mit konkreten Hinweisen verse-hen werden. Der nächste reguläre Probe-alarm in Dresden ist am 8. April 2009ebenfalls 15 Uhr geplant.

Am 13. Februar 2009 gedenken Men-schen in aller Welt der Zerstörung Dres-dens vor 64 Jahren. Das gemeinsameGedenken „13. Februar 2009: wahrhaf-tig erinnern – versöhnt leben“ findet an

diesem Tag um 19 Uhr vor der Frauen-kirche Dresden statt. „Wahrhaftig erinnern“bedeutet, die Bombardierung Dresdens alsFolge der nationalsozialistischen Gewaltherr-schaft zu sehen. 1938 brannte die Syna-goge auf dem Dresdner Hasenberg. EinJahr später begann Deutschland einenKrieg, der nie gekanntes Leid über die Völ-ker Europas brachte. „Wahrhaftig erin-nern“ meint, sich gegen jede Form derideologischen Vereinnahmung und Verfäl-schung des Gedenkens zu wenden.„Versöhnt leben“ heißt, in dem Schre-cken der Vergangenheit eine Verpflich-tung zu sehen und in der Gegenwart sowieZukunft für Frieden und die Geltung derMenschenrechte einzutreten. Die Versöh-nung zwischen ehemaligen Gegnernprägte die Jahrzehnte nach dem Endedes Zweiten Weltkrieges. Die DresdnerFrauenkirche ist dafür ein weltweit be-achtetes Symbol. Sie zeigt, dass Hass undGewalt überwunden werden können.Am Abend des 13. Februar 1982 ent-zündeten junge Menschen an der Ruine

„Wahrhaftig erinnern – versöhnt leben“Veranstaltung am 13. FebruarAufruf zum gemeinsamen Gedenken

der Frauenkirche Kerzen, um an die Zer-störung der Stadt zu erinnern und fürFrieden zu mahnen. An diese Traditionanknüpfend wird der Menschen gedacht,die am 13. und 14. Februar 1945 beider Bombardierung Dresdens ihr Lebenverloren und würdigen die Überleben-den, die oft das Leid und den Schmerzbis heute in sich tragen.Der ehemalige polnische AußenministerWladyslaw Bartoszewsky hält die Gedenk-rede. Der Kammerchor der Frauenkircheunter der Leitung von Frauenkirchen-kantor Matthias Grünert ist unter ande-rem mit Rudolf Mauersbergers „Wie liegtdie Stadt so wüst“ zu hören.Das Gedenken wird von der StiftungFrauenkirche Dresden und der Gesell-schaft zur Förderung der FrauenkircheDresden e. V. veranstaltet und von derLandeshauptstadt Dresden unterstützt.Alle Bürgerinnen und Bürger Dresdenssind herzlich eingeladen, auf die Vergan-genheit und im Geist der Versöhnung indie Zukunft zu blicken.

Im Sinne eines würdigen Gedenkens an-lässlich der Zerstörung Dresdens undgegen den angekündigten Aufmarschvon Rechtsextremisten am 14. Februar2009 wird es am Altmarkt eine Mahn-und Gedenkveranstaltung geben. Dasteilten in einer gemeinsamen Pressekon-ferenz Initiator Prof. Ludwig Güttler, Ober-bürgermeisterin Helma Orosz sowie dieVertreter der evangelischen und katholi-schen Kirche und der jüdischen Gemein-de mit. Besonderer Anlass dafür ist dieAnbringung der Inschrift am Ort der Ver-brennung der Dresdner Bombenopfer des13. und 14. Februar auf dem Altmarkt.Die Inschrift wird im Februar an demGedenkort angebracht, der die Spurender Verbrennung auf dem Altmarkt zeigt.Am Vormittag wird in der Dresdner Kreuz-kirche, in der Frauenkirche und in derKathedrale mit Friedensgebeten der Zer-störung Dresdens gedacht. Die Teilneh-

mer an den Friedensgebeten werdendann zum Altmarkt ziehen und dort ander Gedenkveranstaltung teilnehmen. Dadiese gegen Mittag enden wird, wird esnicht zu räumlichen oder zeitlichen Über-schneidungen mit der Großdemons-tration kommen. „Wir brauchen auf Dauer eine Veran-staltung des Gedenkens und der Mah-nung für die Dresdner Bürgerschaft“,sagte Oberbürgermeisterin Helma Orosz.„Sie soll auch Gültigkeit haben, wenn esam 13. oder am 14. Februar keine rechts-extremistischen Aufmärsche in Dresdenmehr geben wird, was wir alle hoffenund wofür wir gemeinsam arbeiten wer-den. Damit sich eine eigene Weise desGedenkens wieder fest etablieren kann,sollten wir frühzeitig damit beginnen.“Die Demonstration gegen den rechtsex-tremistischen Marsch am 14. Februar2009 ist nach Ansicht von Orosz wich-

tig. Die Tatsache, dass sowohl die Gebetein den Kirchen als auch die Veranstal-tung auf dem Altmarkt am Vormittag, die„Geh Denken“-Veranstaltung hingegenam Mittag stattfinden werden, machedeutlich, „dass es nicht um Gegner-schaft, sondern um Ergänzung geht. DieBürger haben die Möglichkeit, beideswahrzunehmen.“Frau Orosz kündigte außerdem an, gleichnach dem 14. Februar 2009 einen Kreisvon Bürgern zusammenrufen, mit de-nen sie „eine dauerhafte, würdige Formfür ein Dresdner Gedenken an diesenTagen“ suchen werde. Die konkretenErfahrungen am 14. Februar 2009 sol-len in diese Suche einfließen.Veranstalter des Gedenkens am Altmarktwird die Stadt Dresden sein. Ober-bürgermeisterin Orosz wird dort spre-chen. Mitte Januar 2009 sollen diegenauen Abläufe feststehen.

Friedensgebete und Gedenken –Veranstaltungen am 14. FebruarNeue und dauerhafte Form der Würdigung gesucht

Sternsinger im Rathaus

Segen für das Dresdner Rathaus.Traditionell brachten die Sternsinger mitMusik, Gesang, Texten und Grüßen Segenfür 2009 ins Dresdner Rathaus. Ober-bürgermeisterin Helma Orosz empfing dieetwa 20 Sternsinger und Domvikar MarcusHoffmann im Dresdner Rathaus. Die dies-jährige Aktion stand unter dem Motto: „Kin-der suchen Frieden.“Zum 51. Mal engagieren sich damit Kinderfür Kinder. Die, als kleine Könige, verkleide-ten Mädchen und Jungen bringen frohe Bot-schaften von Gott und sammeln Spenden,die Hilfebedürftigen zu Gute kommen.Die Sternsingeraktion entwickelte sich seitihrem Beginn 1959 zur größten Kinder-Soli-daritäts-Handlung. Foto: Füssel

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8. Januar 2009/Nr. 1-2

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Dresdner Amtsblatt

Die Oberbürgermeisteringratuliert

zum 102. Geburtstagam 13. JanuarMarga Pelka, Pieschen

zum 101. Geburtstagam 9. JanuarElse Remp, Prohlis

zum 100. Geburtstagam 9. JanuarRuth Einert, Altstadtam 12. JanuarAlbert Rabolt, Klotzsche

zum 90. Geburtstagam 9. JanuarAgnes Bubert, ProhlisElisabeth Hettwer, Neustadtam 10. JanuarIlse Fülleborn, Plauenam 11. JanuarIngeborg Gneuß, BlasewitzErich Sonnabend, KlotzscheCharlotte Weser, Cottaam 12. JanuarElsa Heimstädt, WeißigWalter Wache, Blasewitzam 13. JanuarIrma Proft, Klotzscheam 14. JanuarLieselotte Maucksch, BlasewitzAnnelies Ullrich, Plauen

zur Goldenen Hochzeitam 10. JanuarSiegfried und Helga Müller, Plauen

zum 65. Hochzeitstagam 13. JanuarGerhard und Ilse Gitter, Weißigam 15. JanuarHorst und Anna Pätzoldt, Blasewitz

Bislang ist das Grillen im öffentlichen Be-reich nach Polizeiverordnung generellerlaubnis- und gebührenpflichtig und imLandschaftsschutzgebiet „DresdnerElbwiesen und -altarme“ ausschließlichan fünf ausgewiesenen Feuerstellen zu-lässig. „Um den Freizeitwert in unsererschönen Stadt besonders für junge Leu-te zu erhöhen, schlagen wir im gesam-ten Stadtgebiet weitere öffentliche Grill-plätze vor und erweitern auch dasAngebot an der Elbe,“ so Wirtschafts-bürgermeister Dirk Hilbert.Für die neuen Angebote stimmten sichinnerhalb der Verwaltung die Ämter ab,die für die Grillfreuden im öffentlichenStadtgebiet auch Verantwortung tra-gen: Umweltamt, Amt für Stadtgrünund Abfallwirtschaft und gemeindlicherVollzugsdienst. Um für die kommendeSaison gewappnet zu sein und die ent-sprechenden Angebote für die Bevöl-kerung zu verbessern, werden demStadtrat jetzt folgende Änderungen dereinschlägigen Regelungen vorgeschla-gen.Auf dreizehn ausgewählten städtischenFlächen und in Grünanlagen sollen imöffentlichen Bereich Grillplätze ausgewie-sen werden, an denen künftig erlaubnis-und gebührenfrei mit handelsüblichenGeräten und Brennstoffen gegrillt wer-den darf (siehe nebenstehende Liste). Fürdie öffentlichen Feuerstellen an der Elbehatte sich die Möglichkeit bewährt, imInternet Plätze zu reservieren. Dies soll

beibehalten werden. Für diese Erlaubnissoll künftig nur noch eine Verwaltungs-gebühr von 10 Euro (statt bisher 30 Euro)erhoben werden. „Da die Grillplätze amElbufer sich einer besonderen Beliebt-heit erfreuen, haben wir die Anzahl derPlätze vor allem in den Bereichen Neu-stadt und Altstadt erhöht,“ sagte Wirt-schaftsbürgermeister Dirk Hilbert. SiebenGrillplätze auf ausgewählten gepflas-terten, asphaltierten oder betonierten Flä-chen an der Elbe sollen ausgewiesenwerden.

Grillplätze im öffentlichen Bereich■ Ortsamtsbereich Altstadt■ Ostragehege (Open-Air-Gelände)■ Elbufer an der Marienbrücke (Volks-festgelände)■ Elbufer an der Albertbrücke (zweiPlätze)■ Ortsamtsbereich Neustadt■ Alaunplatz■ Elbufer an der Marienbrücke■ Elbufer an der Albertbrücke■ Elbufer unterhalb des Rosengartens■ Elbufer an der Saloppe■ Ortsamtsbereich Blasewitz■ Toeplerpark■ Ortsamtsbereich Prohlis■ Grünanlage am Rudolf-Bergander-Ring■ OrtsamtsbereichCotta■ Volkspark Briesnitz■ Ortsamtsbereich Oberwartha■ Grünanlage am Fünf-Brüder-Weg

Mehr öffentliche Grillplätze sollengeschaffen werden

U|M|W|E|L|T

Sport und Bewegungin Dresden

Sportentwicklungsplanungwird vorgestellt

Die Integrierte Sportentwicklungs-planung und ihre Fortschreibung für dieStadt Dresden wird am Montag, 12. Ja-nuar, 15.30 bis 19 Uhr im Plenarsaal desRathauses, Dr.-Külz-Ring 19, vorgestellt.Interessierte Bürgerinnen und Bürgersind herzlich dazu eingeladen. Der Ein-tritt ist kostenlos, eine Anmeldung nichterforderlich.Von April bis Dezember des vergangenenJahres erarbeiteten Sportexperten, Politi-ker und Wirtschaftsvertreter mit dem Ins-titut für Sportwissenschaft und Sport derUniversität Erlangen-Nürnberg einenMaßnahmekatalog zur Fortschreibungder Sportentwicklungsplanung. Sport-experten informieren über verschiedeneVorhaben. Vertreter des KreissportbundesDresden, der Fraktionen des Stadtratesund der Eisenbahner-Wohnungsge-sellschaft Dresden eG nehmen dazu Stel-lung. Anschließend können Sportvereine,Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen.Weitere Informationen sind im Internetunter www.dresden.de/sport veröffent-licht. Auskunft gibt auch der Sportstätten-und Bäderbetrieb, Andrea Lippisch undSteffen Broll, Freiberger Straße 31, 01067Dresden, Telefon (03 51) 4 88 16 85 und(03 51) 4 88 16 24.

Sonnabendakademieim Marcolini PalaisAm 10. Januar, 10 Uhr findet im MarcoliniPalais, Friedrichstraße 41 die nächsteSonnabendakademie statt. Dr. FrankSteinbach, Chefarzt der Klinik für Urolo-gie spricht über aktuelle Behandlungs-möglichkeiten des Prostatakarzinoms.Der Eintritt ist frei.

Schulschluss –wie weiter?Die Agentur für Arbeit Dresden,Budapester Straße 30 bietet am Diens-tag, 13. Januar wieder verschiedeneberufsorientierende Veranstaltungen an.■ Bewerben um einen Ausbildungsplatz,16 Uhr, Raum 3, Anmeldung unter Telefon(0 18 01) 55 51 11, Themenschwer-punkte: Vorstellungsgespräch und dieZusammenstellung von Bewerbungs-unterlagen.■ Nach der Schule – Lust auf Ausland?Überbrückungsmöglichkeiten für jungeLeute, 16.30 Uhr, Raum 1.

Die Freiberger Arena lädt auch am kom-menden Winterwochenende zum Eis-laufen inmitten der weißen Pracht ein.Kufenflitzern steht die Eisschnelllaufbahnam Freitag, 9. Januar in der Zeit von 10bis 12.30 Uhr, von 14 bis 16 Uhr undvon 19.30 bis 22.30 Uhr zur Verfügung.Die Trainingseishalle öffnet am Freitag von12 bis 14 Uhr und von 20.30 bis 22.30 Uhr.Eissportfans können am Sonnabend, 10. Ja-nuar in der Zeit von 14 bis 18.30 Uhr aufder Eisschnelllaufbahn nach Lust undLaune Eis laufen. Am Sonntag, 11. Ja-

nuar bietet die Eisschnelllaufbahn durch-gehend von 10 bis 18 Uhr Eislaufspaßunter freiem Himmel. Die Trainingseishalleöffnet am Sonntag von 16 bis 18 Uhr. AmSonnabend heißt es wieder „Disco Total“in der Freiberger Arena Dresden. Die DJsvom „Disco Total“-Partyteam stehen anden Plattentellern und servieren denPartyfans auf Kufen zum dritten Mal indieser Saison live House und ElectronicMusic. Los geht’s ab 19.30 Uhr. Der Ein-tritt kostet 4,50 Euro. Schlittschuhe kön-nen in der Arena ausgeliehen werden.

Eislaufspaß am kommendenWochenende im Sportpark Ostra

S|P|O|R|T

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Dresdner Amtsblatt 8. Januar 2009/Nr. 1-2

Die Ausstellung von Britta Jonas „DieKreistänze der Papagoyen“ ist noch biszum Sonntag, 11. Januar in der Städti-schen Galerie Dresden – Kunstsamm-lung, Wilsdruffer Straße 2 (EingangLandhausstraße) zu sehen. Britta Jonasist die diesjährige Preisträgerin des

Tanzpaar. Ochsenwagen, 2008 (Detail)Foto: Sandra Schuck

Die Kreistänze der PapagoyenAusstellung von Britta Jonas in der Städtischen Galerie Dresden

2. DREWAG-Preises für Gegenwarts-kunst. In ihrer Ausstellung präsentiertsie zahlreiche Skulpturen, Raum-installationen und Animationsfilme.

Viele Besucher undder schönste StandRund 2,6 Millionen Touristen, Bürger derStadt Dresden und aus dem Umland be-suchten den Striezelmarkt. An den Wo-chenenden herrschte besonders hoherBesucherandrang. Das zum Teil schlech-te Wetter wie zum Stollenfest am Niko-laustag schreckte die Weihnachtsmarkt-liebhaber nicht ab.Mit dem Pflaumentoffel-König 2008, demPublikumspreis für den schönsten deko-rierten Marktstand, wurde erneut dasBüdchen von Harichs Feuerzangenbow-le ausgezeichnet. Die Gäste des Striezel-marktes gaben ihr Votum bei einerMitspielaktion ab.

Sächsisches LexikonAm Dienstag, 13. Januar, 19 Uhr, stellenNorbert Weiß und Wolfgang Stumph ihrgemeinsam verfasstes Lexikon „Sächsi-sche populäre Irrtümer“ in der BibliothekStrehlen, Corinthstraße 8, vor. Die Weltbegegnet allem Sächsischen voller Vor-urteile. Norbert Weiß räumt in seinemLexikon endgültig mit der Vermutung auf,Gewandhaussächsisch sei eine Geheim-sprache der Leipziger Musiker, ebensomit der Unterstellung, die Sachsen könn-ten keine Autos bauen, höchstens Trabis.Der Eintritt kostet 4 bzw. 2,50 Euro.Bibliotheksbenutzer mit gültigem Leser-ausweis haben freien Eintritt.

Reise nach Amerika„Wie ich nach Chihuahua kam“, so lautetder Titel der Lesung am Mittwoch, 14. Ja-nuar, 19.30 Uhr, mit Bernd Wagner in derBibliothek Langebrück, Weißiger Straße 5.Der Autor unternahm eine Reise nachAmerika mit wenig Gepäck und wenigGeld, aber mit viel Neugierde und Lustauf Begegnungen. Er folgte den Spurendeutscher Auswanderer, durch dieReservate von Dakota bis nach Mexiko.Der Eintritt zur Lesung ist frei.

Freya Klier imStadtmuseumAm Dienstag, 13. Januar, 20 Uhr, hältFreya Klier im Stadtmuseum Dresden,Wilsdruffer Straße 2 einen Vortrag zumThema „Erziehung zur Unmündigkeit –Vom Neuanfang der Neulehrer und demAufbau des politischen Systems“. Die inBerlin lebende Freya Klier ist Autorin,Regisseurin und Bürgerrechtlerin.Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei.

„Thomas Ranft entdeckt H.P. Eine Aus-stellung über die Macht der Phantasie“,diesen Titel trägt die Sonderausstellungin der Städtischen Galerie im Stadt-museum bis 29. März 2009.Während seiner künstlerischen Arbeitstieß der Zeichner Thomas Ranft auf diemysteriöse Person des H.P. Der Fundbegeisterte ihn sofort. Altes faserhaltigesPapier wird zum Träger winziger Eis-landschaften. Durch minimale zeichne-rische Interventionen entstehen Berge,Eisschollen, ein Horizont. Die außeror-dentlich feinen Zeichnungen bilden eine

Serie von insgesamt 365 Arbeiten – einenJahreszyklus. Die Blätter sowie einigegezeichnete Karten scheinen eine Polar-reise zu dokumentieren. Die sensibelgestalteten Landschaften fordern vom Be-trachter Nähe, führen ihn dann aber indie weite Ferne eisiger Gefilde enminiature.Am Freitag, 9. Januar, 16.30 Uhr, findetin der Städtischen Galerie Dresden einKunstgespräch statt. Dr. Carolin Quer-mann spricht über die Sonderausstellung„Thomas Ranft entdeckt H.P. – Eine Aus-stellung über die Macht der Phantasie“.

Eislandschaften auf faserhaltigem PapierSonderausstellung in der Städtischen Galerie

Polizeiorchester spieltMusical und JazzAm Mittwoch und Donnerstag, 4. und5. Februar, 14 Uhr, lädt das Polizei-orchester zum Seniorenkonzert 2009ein. Es spielt beliebte Melodien aus Ope-rette und Musical sowie Schlager, Jazzund Volkslieder. Das Konzert findet imPlenarsaal des Rathauses, Dr.-Külz-Ring19, Eingang Goldene Pforte, statt.Die Karten sind kostenfrei und bereitsjetzt in der Kriminalpolizeilichen Bera-tungsstelle der Polizeidirektion Dresden,Schießgasse 7, erhältlich. Bestellungenvon Einzelpersonen, Seniorenvereinen,Verbänden und Gruppen werden unterTelefon 4 83 22 43 entgegengenommen.Die Präventionssachbearbeiter der Poli-zeireviere nehmen ebenfalls Bestellungenentgegen.

Filmabend zum„Sonnensucher“Im Rahmen der Filmreihe „Verboten,unvollendet und versteckt – Der kritischeDEFA-Film“ bieten die Technischen Samm-lungen der Stadt Dresden, Jung-hansstraße 1–3 verschiedene Veranstal-tungen an. Am Freitag, 9. Januar, 20 Uhr,wird der Film „Sonnensucher“ gezeigt.Der Film ist von Regisseur KonradWolf. Schauspieler sind unter anderemUlrike Germer, Günther Simon, ErwinGeschonneck und Manja Behrens. ImAnschluss, 21 Uhr findet ein Filmgesprächstatt. Am Sonnabend, 10. Januar, 20 Uhr,ist noch einmal der Film „Sonnensucher“zu sehen. Als Beifilm wird der Film„Augenzeuge 1957“ gezeigt.

Das geheimnisvolleVenedigAm Mittwoch, 14. Januar, 19 Uhr, findetin der Bibliothek Laubegast, ÖsterreicherStraße 61 ein Venedig-Abend statt. ArneKarsten liest aus seinem Band „KleineGeschichte Venedigs“. Er erläutert, wieim Laufe der Zeit Vorstellungen von Ve-nedig entstanden sind, sich gewandelthaben und welche Rolle Bilder dabeispielten. Moderiert wird die Lesung vondem Berliner Schriftsteller Olaf B. Rader.Außerdem liest Michael G. Fritz aus sei-nem Werk „Venezianische Miniaturen“.Der Eintritt beträgt 4 bzw. 2,50 Euro.Bibliotheksbenutzer mit gültigem Leser-ausweis haben freien Eintritt.

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Dresdner Amtsblatt

Der Sportstätten- und Bäderbetrieb Dres-den vermietet Räume und eine Teilflächezur Betreibung der Imbissversorgungdes Freibades Mockritz, Münzteichweg22b, 01217 Dresden. Im Funktions-gebäude stehen Räume mit einer Flächevon 25,0 m² (Verkaufsraum/Küche 25 m²,Umkleide- und Lagerraum sowie Perso-naltoilette/Waschgelegenheit) und vor demGebäude eine Freifläche von ca. 80 m² zurVerfügung.■ Versorgungsaufgaben: Die Imbissein-richtung dient der Versorgung der Be-sucher des Freibades Mockritz währendder Öffnungszeiten in der Freibadesaisonmit Speisen und Getränken. Das Waren-angebot hat dem Charakter der Imbiss-versorgung eines Freibades zu entspre-chen.■ Mietbeginn: Mai 2009

Mieter und Betreiber der ImbissversorgungMieter und Betreiber der ImbissversorgungMieter und Betreiber der ImbissversorgungMieter und Betreiber der ImbissversorgungMieter und Betreiber der Imbissversorgungim Freibad Mockritz gesuchtim Freibad Mockritz gesuchtim Freibad Mockritz gesuchtim Freibad Mockritz gesuchtim Freibad Mockritz gesucht

■ Mietdauer: zwei Jahre■ Mietpreis: Festmietzins (6,00 Euro/Tag) zzgl. einer besucherabhängigenMiete (0,05 Euro/Besucher)■ Investitionen: Küchentechnik undMöblierung sind vom Mieter zu erbringen.Die Eignung (Fachkunde, Zuverlässigkeitund Leistungsfähigkeit) des Bewerbersist nachzuweisen.Es sind insbesondere folgende aussage-fähige Unterlagen einzureichen:1. Firmenbezeichnung, Vor- und Zuna-me des Geschäftsführers, Anschrift desHaupt- und gegebenenfalls Neben-wohnsitzes, Telefonnummer des Bewer-bers2. lückenloser Nachweis der beruflichenEntwicklung (Zertifikate u. ä.), insbe-sondere zur Führung einer Gaststättebzw. einer Imbisseinrichtung

3. ausführliches Bewirtschaftungs- undFinanzierungskonzept mit Bonitäts-auskunft der finanzierenden Bank4. Angabe zum derzeitigen Unternehmen5. Referenzliste über die letzten fünf Ge-schäftsjahre mit Angaben zum Ort, zurArt und der Anzahl der Beschäftigten imBetrieb6. Kopie der GewerbeanmeldungDie Bewerbungen sind schriftlich bis zum30.01.2009 an die LandeshauptstadtDresden, Sportstätten- und BäderbetriebDresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dres-den, in verschlossenem Brief mit demVermerk „Angebot Imbiss FreibadMockritz, bitte nicht öffnen“ zu richten.Rückfragen: Telefon (03 51) 4 88 16 08.Die Angebote sind freibleibend, ein An-spruch auf Vertragsabschluss bestehtmit dieser Veröffentlichung nicht.

Der Sportstätten- und Bäderbetrieb Dres-den vermietet Räume und eine Teilflächezur Betreibung der Imbissversorgungdes Freibades Wostra, An der Wostra 9,01259 Dresden. Im Neubau des Funk-tionsgebäudes stehen Räume mit einerFläche von 30,0 m² (Verkaufsraum/Kü-che 17,6 m², Lager 9,1 m², Personal-toilette/Waschgelegenheit 3,3 m²) undvor dem Gebäude eine Freifläche vonca. 180 m² zur Verfügung.■ Versorgungsaufgaben: Die Imbissein-richtung dient der Versorgung der Be-sucher des Freibades Wostra währendder Öffnungszeiten in der Freibadesaisonmit Speisen und Getränken. Das Waren-angebot hat dem Charakter der Imbiss-versorgung eines Freibades zu entspre-chen.■ Mietbeginn: Mai 2009

■ Mietdauer: zwei Jahre■ Mietpreis: Festmietzins (6,00 Euro/Tag) zzgl. einer besucherabhängigenMiete (0,05 Euro/Besucher)■ Investitionen: Küchentechnik undMöblierung sind vom Mieter zu erbringen.Die Eignung (Fachkunde, Zuverlässigkeitund Leistungsfähigkeit) des Bewerbersist nachzuweisen.Es sind insbesondere folgende aussage-fähige Unterlagen einzureichen:1. Firmenbezeichnung, Vor- und Zuna-me des Geschäftsführers, Anschrift desHaupt- und gegebenenfalls Neben-wohnsitzes, Telefonnummer des Bewer-bers2. lückenloser Nachweis der beruflichenEntwicklung (Zertifikate u. ä.), insbe-sondere zur Führung einer Gaststättebzw. einer Imbisseinrichtung

3. ausführliches Bewirtschaftungs- undFinanzierungskonzept mit Bonitäts-auskunft der finanzierenden Bank4. Angabe zum derzeitigen Unternehmen5. Referenzliste über die letzten fünf Ge-schäftsjahre mit Angaben zum Ort, zurArt und der Anzahl der Beschäftigten imBetrieb6. Kopie der GewerbeanmeldungDie Bewerbungen sind schriftlich bis zum30.01.2009 an die LandeshauptstadtDresden, Sportstätten- und BäderbetriebDresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dres-den, in verschlossenem Brief mit demVermerk „Angebot Imbiss Freibad Wostra,bitte nicht öffnen“ zu richten.Rückfragen: Telefon (03 51) 4 88 16 08.Die Angebote sind freibleibend, ein An-spruch auf Vertragsabschluss bestehtmit dieser Veröffentlichung nicht.

Mieter und Betreiber der ImbissversorgungMieter und Betreiber der ImbissversorgungMieter und Betreiber der ImbissversorgungMieter und Betreiber der ImbissversorgungMieter und Betreiber der Imbissversorgungim Freibad Wostra gesuchtim Freibad Wostra gesuchtim Freibad Wostra gesuchtim Freibad Wostra gesuchtim Freibad Wostra gesucht

Ausschreibung desSeniorenbeirates

Interessierte für ehren-Interessierte für ehren-Interessierte für ehren-Interessierte für ehren-Interessierte für ehren-amtliche Stelle gesuchtamtliche Stelle gesuchtamtliche Stelle gesuchtamtliche Stelle gesuchtamtliche Stelle gesuchtGemäß § 25 Abs. 3 der Hauptsatzungder Landeshauptstadt Dresden wird fürden bestehenden Seniorenbeirat eineStelle ausgeschrieben. Es handelt sichum eine ehrenamtliche Tätigkeit mit be-ratender Funktion.Für den Seniorenbeirat können sich sach-kundige Einwohnerinnen und Einwohnerder Landeshauptstadt Dresden bewer-ben. Ebenso können Vorschläge vonVerbänden und entsprechenden Interes-senvertretungen gemacht werden. DieBewerbung soll schriftlich und mit Bilderfolgen. Aus den eingereichten Unterla-gen sollen die Motivation für die Bewer-bung, die Eignung bzw. Sachkunde fürdas Ehrenamt erkennbar sein.Die Vorschläge bzw. Bewerbungensind bis zum 05.02.2009 einzureichenan: Landeshauptstadt Dresden, Ge-schäftsbereich Soziales, Sozialamt,Postfach 12 00 20, 01001 Dresden.Sie sollen sich möglichst auf Personenim Vorruhestands- oder Rentenalter be-ziehen, die sachkundig sind und Inter-esse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeithaben. Gemäß § 47 SächsGemO müs-sen die Beiratsmitglieder Einwohne-rinnen und Einwohner der Landes-hauptstadt Dresden sein.Die Oberbürgermeisterin schlägt ausden eingegangenen Bewerbungen einePerson vor, die dann vom Stadtrat be-stätigt werden muss.

Winterdienst-Fahrzeugesind ständig unterwegsWegen der anhaltenden strengen Kältein den vergangenen Nächten und Tagenist der Winterdienst ständig mit vielenStreufahrzeugen ausgerückt. Anliegerwerden dringend gebeten, ihrer Räum-und Streupflicht zwischen 7 und 20 Uhrnachzukommen.

Zum nunmehr siebenten Mal hat dieKommunale Statistikstelle den Stadtteil-katalog mit den Daten von 2007 aktuali-siert. Er enthält ein breit gefächertesSpektrum an Daten und Indikatoren zurBevölkerungs- und Sozialstruktur, zurBautätigkeit und zum Wohnungs-bestand, zur Infrastruktur, zur Wirtschaftund zum Wahlverhalten. Auch die Be-völkerungsprognose bis zum Jahr 2025

Aktualisierter Dresdner Stadtteilkatalog erschienenist einbezogen. Zum Vergleich findetman Angaben zu den Ortsamtsbereichenund Ortschaften sowie Dresden ins-gesamt. 30 thematische Karten illustrie-ren von A wie Ausländer bis Z wie Zahn-ärzte die Verteilung über die Stadt mitAngabe von Stadtminimum, -maximumund -durchschnitt. Diese und viele detail-lierte Informationen zu allen Stadtteilenenthält die CD-ROM im pdf-Format mit

332 Seiten „Stadtteilkatalog, Datenstand2007“. Sie kostet 20 EUR und ist über denStatistischen Informationsdienst zu bezie-hen, Nöthnitzer Straße 5, Telefon (03 51)4 88 11 00, Telefax (03 51) 4 88 69 13,E-Mail [email protected]. Zurzeitwird auch die zum Stadtteilkataloginhaltsgleiche Stadtteilauskunft imInternet aktualisiert und ist unterwww.dresden.de/statistik erreichbar.

Ortsbeirat Klotzsche tagtOrtsbeirat Klotzsche tagtOrtsbeirat Klotzsche tagtOrtsbeirat Klotzsche tagtOrtsbeirat Klotzsche tagtDie nächste Sitzung des OrtsbeiratesKlotzsche findet am Montag, 12. Januar,19 Uhr im Rathaus Klotzsche, KielerStraße 52 statt. Auf der Tagesordnungstehen die Projektvorstellung der Indus-trieanlagen- und BetriebsgesellschaftmbH (IABG) zum Test des Airbus-Militär-transporters A 400 M sowie Informationenzum Feinkonzept und den Fördermöglich-keiten zum Denkmalschutzprogramm„Gartenstadt Hellerau“.

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Dresdner Amtsblatt 8. Januar 2009/Nr. 1-2

Bewerbungen sind schriftlich (keineE-Mail) mit Angabe der Chiffre-Nr. undden vollständigen Bewerbungsunter-lagen zu richten an: LandeshauptstadtDresden, Eigenbetrieb IT-Dienstleistun-gen, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden.

Der Eigenbetrieb ITEigenbetrieb ITEigenbetrieb ITEigenbetrieb ITEigenbetrieb IT-Dienstleistungen-Dienstleistungen-Dienstleistungen-Dienstleistungen-Dienstleistungenim Geschäftsbereich Allgemeine Verwal-tung schreibt folgende Stelle aus:DV-Organisator/inVerfahrensbetreuungChiffre: EB 17 01/2009Das Aufgabengebiet umfasst:■ Planung, Analyse und Konzipierungvon Projekten im Bereich Verfahrens-management■ Projektleitung und -mitarbeit in Ver-fahrenseinführungsprojekten höchsterKomplexität■ Administrierung, Betreuung undPflege von IT-Verfahren■ DV-organisatorische Betreuung undumfassende Beratung sowie Schulungder Anwender■ Umsetzung in enger Zusammenar-beit mit den Partnern.Voraussetzung ist eine abgeschlosse-ne Fachhochschulausbildung auf demGebiet der Informatik oder ein vergleich-barer Abschluss.Erwartet werden:■ Fachkenntnisse auf den Gebietender Anwendungsentwicklung und Pro-jektorganisation,■ vertiefte Kenntnisse Projektmana-gement, Software-Engeneering,■ Beherrschung Programmiersprachenund Datenbanken (ORACLE undACCSESS),■ mehrjährige Erfahrung auf dem Ge-biet des IT-Einsatzes,■ Grundwissen im Bereich GIS und derallgemeinen Verwaltungsorganisation,■ selbstständige Arbeitsweise, Team-fähigkeit,■ analytisches, logisches und konzep-tionelles Denkvermögen,■ Projekt- und Teamarbeit (Leitungund Mitarbeit)■ langjährige Berufserfahrung,■ ausgeprägte Kommunikat ions-fähigkeit und soziale Kompetenz.Die Stelle ist nach TVöD mit Entgeltgruppe11 eingestuft. Die wöchentliche Arbeits-zeit richtet sich nach dem TVöD.Bewerbungsfrist: 23.01.2009

Bewerbungen sind schriftlich (keineE-Mail) mit Angabe der Chiffre-Nr. undden vollständigen Bewerbungsunter-lagen zu richten an: Landeshauptstadt

Dresden, Postfach 12 00 20, 01001Dresden.

Die Arbeitsgemeinschaft Dresden imGeschäftsbereich Soziales schreibt fol-gende Stelle aus:FührungsunterstützungGeschäftsführer/-in ARGEChiffre: AR081201Das Aufgabengebiet umfasst:■ fachliche Beratung und Unterstüt-zung des/der Geschäftsführers/-in derSGB I I/- Arbeitsgemeinschaft (ARGE) beider Planung und Umsetzung des ge-samten Aufgabenspektrums der ARGE■ Analyse von steuerungsrelevantenDaten■ Information, Kommunikation, undErfahrungsaustausch■ Vorbereitung/Teilnahme an Beratun-gen der ARGE bzw. des/der Geschäfts-führers/-in der ARGE.Vorausgesetzt wird ein Abschluss mitDiplom (FH), Bachelor (FH und Uni), Fach-wirt (VWA, BA), Laufbahnbefähigunggehobener Dienst oder A-II-Lehrgang.Erwartet werden fundierte Kenntnissealler zur Aufgabenerfüllung notwendigen

Gesetzlichkeiten, Verordnungen undAnweisungen, insbesondere vertiefen-de Rechtskenntnisse SGB II, SGB III undangrenzender Rechtsvorschriften, fun-dierte Fachkenntnisse im Rahmen derUmsetzungsverantwortung der ARGE,Förderung und Motivation, Kommuni-kationsfähigkeit, Konflikt- und Kritik-fähigkeit, Teamfähigkeit, Belastbarkeitund Flexibilität, Selbstständigkeit undVerantwortungsfähigkeit , Arbeits-organisation und Wirtschaftlichkeit so-wie Ziel- und Dienstleistungsorien-tierung.Die Stelle ist mit BesoldungsgruppeA 10 und nach TVöD mit EntgeltgruppeE 9 bewertet, wöchentliche Arbeitszeit40 Stunden.Die Stelle ist befristet vom 01.02.2009bis 31.12.2010 zu besetzen.Bewerbungsfrist: 16.01.2009

Die Museen der Stadt Dresden im Ge-schäftsbereich Kultur schreiben folgen-de Stellen aus:Wissenschaftliche Volontärin/Wissenschaftlicher VolontärChiffre: V 4301

StellenausschreibungenStellenausschreibungenStellenausschreibungenStellenausschreibungenStellenausschreibungen

Schwerpunkte der Ausbildung im Stadt-museum, Abteilung Ausstellungen undSammlungen, liegen in der wissenschaft-lichen Konzeption und dem Projektmana-gement von Sonderausstellungen sowiein der wissenschaftlichen Dokumentationvon Sammlungsobjekten. Daneben bie-ten wir die Möglichkeit, weitere Arbeits-bereiche des Museums und die übrigenim Verbund der Museen der Stadt Dres-den zusammengeschlossenen Häuserkennen zu lernen.Vorausgesetzt wird ein abgeschlosse-nes Studium der Geschichte oder dereuropäischen Ethnologie.Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit,Kommunikations- und Organisations-geschick werden erwartet . Wün-schenswert sind Kenntnisse im Bereichder Stadtgeschichtsforschung. ErsteErfahrungen in der Museumsarbeitsind willkommen.Die Stelle ist befristet vom 01.05.2009bis 31.04.2011.Bewerbungsfrist: 23.01.2009

Wissenschaftliche Volontärin/Wissenschaftlicher VolontärChiffre: V 4302In der Städtischen Galerie Dresden –Kunstsammlung arbeiten Sie mit derhauseigenen Kunstsammlung, unter-stützen uns bei täglichen Geschäftsab-läufen und im Bereich der Querschnitts-aufgaben des Museums. Sie wirken mitan der Konzeption und Realisierung vonAusstellungsprojekten, bei der Gestaltungunserer Öffentlichkeitsarbeit und bei derEinwerbung von Drittmitteln.Vorausgesetzt wird ein erfolgreich abge-schlossenes Hochschulstudium derKunstgeschichte mit dem Schwerpunktder Kunst des 19. und 20. Jahrhundertssowie Kenntnisse und ein ausgeprägtesInteresse auf dem Gebiet der DresdnerKunstgeschichte.Erwartet werden ein überdurchschnittli-ches Engagement sowie ein hohes Maßan Zuverlässigkeit, Flexibilität und Belast-barkeit, individueller Einfallsreichtum,Vermittlungsfähigkeit, Kommunikations-fähigkeit und Organisationsgeschick,gute schriftliche und mündliche Aus-drucksfähigkeit und umfassende Kennt-nisse in der EDV.Die Stelle ist befristet vom 01.04.2009bis 31.03.2011.Bewerbungsfrist: 23.01.2009

Für alle Stellen gilt: Frauen sind ausdrück-lich zur Bewerbung aufgefordert. Schwer-behinderte Menschen werden bei gleicherEignung mit Vorrang berücksichtigt.

ANLEITUNG ZUR SEXUELLENUNZUFRIEDENHEIT

20 Millionen Franzosen können nichtirren. Richtig! Deshalb ist „Willkommenbei den Sch’tis“ auch einer der zur Zeiterfolgreichsten Filme in Deutschland unddie nächsten Wochen im KIF zu erleben.50 Tausend Dresdner können auch nichtirren. Deshalb ist die „Anleitung zur sexuel-len Unzufriedenheit“ auch einer der erfolg-reichsten Filme, der in den letzten Jahrenauf Dresdens Leinwänden zu erleben war.Wir hatten zwar geglaubt, mittlerweilealle Dresdner und bedürftige Besucherder näheren Umgebung (Zittau, Leipzig,Kassel, Zwickau, Berlin und wo sonstüberall diese Rarität nicht gezeigt wird) auf-geklärt zu haben, doch das war ein Irrtum.

Nachdem Protagonist Bern-hard Ludwig persönlich mehr-fach in Dresden therapeutischwirksam wurde, ist auch dieNachfrage nach seinem Sexual-Therapie-Film wieder enormangestiegen.Deshalb haben wir uns ent-schlossen, die ANLEITUNG ZURSEXUELLEN UNZUFRIEDEN-HEIT wieder jeden Samstag20.00 Uhr ins Programm zunehmen, diesmal aber nicht imMetropolis, wo er über 6 Jahre

lief, sondern im sexual-kulturell etwasunterversorgten Dresdner Westen, alsoim KINO IN DER FABRIK.Aber wir warnen vor! Der Film ist fürFrauen unter 20 und für Männer unter 25ungeeignet. Sozusagen nur etwas fürErwachsene. Diese wiederum müssenzwei wichtige Regeln einhalten. Durchanonymes Summen ihre Meinung zumdiskutierten Thema mitteilen, und damitdie Anonymität gewahrt bleibt, getrenntvon ihrem Partner sitzen. Männer sitzenin der rechten Hälfte des Saales, Frauenin der linken. Das Kinopersonal ist ange-wiesen, den Film erst zu starten, wenndie Sitzordnung eingehalten ist.Egal, wie Ihr Sexualleben ist, jämmerlich,einigermaßen in Ordnung oder grandios,schauen Sie sich diesen Film an. Sie lernenauf jeden Fall etwas dazu.

KIF – kino in der fabrikSDV · 2/09 · Verlagsveröffentlichung

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Dresdner Amtsblatt

Gemäß § 7 Abs. 1 in Verbindung mitAbs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz der Verordnungüber die innerstaatliche und grenzüber-schreitende Beförderung gefährlicherGüter auf der Straße und mit Eisenbah-nen (Gefahrgutverordnung Straße undEisenbahn – GGVSE) in der Fassung derBekanntmachung der Neufassung vom24. November 2006 (BGBl. I S. 2683)wird hiermit bestimmt:

1 AnwendungsbereichDiese Allgemeinverfügung gilt für Beför-derung in Tanks1.1 der in der Anlage 1 Tabelle 4 GGVSEgenannten entzündbaren flüssigen Stof-fe der Klasse 3 (Unterabschnitt 2.2.3.1ADR) sowie1.2 den in der Anlage 1 Tabelle 2.1 auf-geführten Stoff der Klasse 2, UN 1965Kohlenwasserstoffgas, Gemisch, verflüs-sigt, n.a.g. (Gemisch A, A01, A02, A0,A1, B1, B2, B oder C)

2 Bestimmung des Fahrweges

2.1 AllgemeinesDer Fahrweg setzt sich aus den zumPositivnetz (Nr. 2.2) gehörenden Straßenund soweit erforderlich aus den sonsti-gen geeigneten Straßen (Nr. 2.4) zusam-men.Straßen des Negativnetzes (Nr. 2.3) sindvom Fahrweg ausgeschlossen, es seidenn, dass eine Ausnahmegenehmigunggemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenver-kehrsordnung (StVO) vorliegt.

Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden

Bestimmung des Fahrweges für die Beförderung bestimmter gefährlicher GüterBestimmung des Fahrweges für die Beförderung bestimmter gefährlicher GüterBestimmung des Fahrweges für die Beförderung bestimmter gefährlicher GüterBestimmung des Fahrweges für die Beförderung bestimmter gefährlicher GüterBestimmung des Fahrweges für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter

2.2 PositivnetzDie gefährlichen Güter unter Nr. 1. sindnach § 7 Abs. 2 GGVSE auf Autobahnenzu befördern.Neben den Autobahnen (außer Anlage 3GGVSE/ADR) gehören zum Positivnetz■ autobahnähnlich ausgebaute Straßen(Straßen mit mehreren Fahrstreifen füreine Richtung mit oder ohne Mittelstrei-fen z. B. Kraftfahrstraßen, Zeichen 331StVO)■ Bundesstraßen innerhalb des Stadt-gebietes: B 6, B 97, B 170, B 172 undB 173■ den Bundesstraßen durch diese All-gemeinverfügung gleichgestellte Er-gänzungsstrecken: Straßenzug: Nürn-berger Straße – Zellescher Weg■ innerhalb des Stadtgebietes (zwi-schen Richtzeichen 310 und 311 StVO)die Vorfahrtsstraßen nach Richt-zeichen 306 StVODie vorstehenden Straßen sind vomPositivnetz ausgenommen, wenn sie demNegativnetz zugeordnet sind.

2.3 NegativnetzZum Negativnetz gehören:Straßen, die mit dem Vorschriftszei-chen 261 oder 269 StVO gekennzeich-net sind: ( siehe Tabelle)

2.4 Sonstige geeignete StraßenDem Fahrweg dürfen sonstige geeigneteStraßen zugeordnet werden, wenn dasZiel auf anderen Straßen des Positivnetzesnicht erreichbar ist.

Sonstige geeignete Straßen werden aufihrem kürzesten Weg in den Fahrwegeinbezogen. Die Eignung einer sonsti-gen Straße wird z. B. durch die Straßen-beschaffenheit und den Straßenaufbau,durch die Verkehrssituation und dieWitterungsverhältnisse sowie durch be-sondere Risiken im Anliegerbereich (z. B.Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser)bestimmt. Straßen mit dem Richtzeichen354 StVO sind möglichst von der Zuord-nung als sonstige geeignete Straßen aus-zunehmen.

3 Benutzung des Fahrweges

3.1 AutobahnenFür Autobahnen besteht nach § 7 Abs. 2Satz 1 GGVSE grundsätzliche Benut-zungspflicht (beachte: Fahrverbote aufAutobahnen Anlage 3 GGVSE-Rahmen-verordnung).

3.2 Fahrwege außerhalbgeschlossener OrtschaftenAußerhalb geschlossener Ortschaftensind für die Fahrt von der Beladestelle zuder der Beladestelle nächstgelegenenAutobahn-Anschlussstelle bzw. für dieFahrt von der der Entladestelle nächst-gelegenen Autobahn-Anschlussstelle biszur Entladestelle die Straßen des Positiv-netzes in der folgenden Rangfolge zubenutzen:■ autobahnähnlich ausgebaute Straßen■ Bundesstraßen■ den Bundesstraßen durch diese

Allgemeinverfügung gleichgestellteErgänzungsstrecken■ die Vorfahrtstraßen nach Richtzeichen306 StVODabei gilt der Grundsatz, dass auf demkürzesten Weg die ranghöchste Straßeanzufahren ist. Soweit geschlossene Ort-schaften auf Umgehungsstraßen umfah-ren werden können, sind diese zu be-nutzen.

3.3 Fahrweg innerhalbgeschlossener OrtschaftenZum Erreichen bzw. Verlassen von Ent-bzw. Beladestellen innerhalb des Stadt-gebietes der Landeshauptstadt Dresdensind die Straßen des Positivnetzes(s. Nr. 2.2) zu benutzen. Liegen die Ent-und Beladestellen nicht an diesen Stra-ßen, sind die Ent- und Beladestellen aufdem kürzesten möglichen Weg auf sons-tigen geeigneten Straßen (s. Nr. 2.4) an-zufahren und zu verlassen. Dabei gilt derGrundsatz, dass auf dem kürzesten Wegdie ranghöchste Straße anzufahren ist.Der Durchgangsverkehr muss, soweit einUmfahren nicht möglich ist (s. Nr. 3.2),die ranghöchsten Straßen des inner-örtlichen Positivnetzes nutzen.

3.4 Umwegeregelungen aufsonstigen geeigneten StraßenBeträgt der Fahrweg zur Entladestelleüber die Strecken des Positivnetzes undüber die sonstigen geeigneten Straßen(siehe Nr. 2.4) mehr als die doppelte Ent-fernung gegenüber dem kürzesten Wegauf sonstigen geeigneten Straßen, sokann dieser kürzeste Weg gewählt wer-den.

4 Beschreibung des Fahrweges fürden Fahrzeugführer

4.1 Fahrweg außerhalb geschlosse-ner Ortschaften4.1.1 BeschreibungDer Beförderer oder eine von ihm beauf-tragte Person hat den Fahrweg außer-halb geschlossener Ortschaften nach die-ser Allgemeinverfügung z. B. durchfarbliche Kennzeichnung in einer Stra-ßenkarte oder durch namentlicheAuflistung der Straßen bzw. Straßenab-schnitte in der Reihenfolge ihrer Benut-zung schriftlich zu beschreiben (alsStraßenkarte genügen die gültige Fas-sung einer handelsüblichen Straßen-karte oder eine davon gefertigte Kopie,wenn diese den Fahrweg zweifelsfreierkennen lässt).

lfd. Nr. Straße von Straße bis Sperrstrecke VZ der StVO

01. Großenhainer Straße AS Dresden Wilder Mann Hubertusplatz 26102. Schillerstraße Bautzner Straße Körnerplatz 26103. Ackermannstraße Zellescher Weg Strehlener Platz 26104. Paradiesstraße Räcknitzhöhe Zellescher Weg 26105. Bernhardstraße/Westendring Karlsruher Straße Plauenscher Ring 26106. Münzmeisterstraße Südhöhe Altmockritz 26107. Coschützer Straße Karlsruher Straße F.-C.-Weiskopf-Platz 26108. Weistropper Straße OT Cossebaude, Meißner Straße OT Weistropp (Gem. Klipphausen) 26109. Pillnitzer Landstraße Friedrich-Wiek-Straße Dampfschiffstraße 26910. Tolkewitzer Straße/Alttolkewitz L.-Hartmann-Straße Liehrstraße 26911. Lothringer Weg Loschwitzer Straße K.-Kollwitz-Ufer 26912. Vogesenweg Loschwitzer Straße K.-Kollwitz-Ufer 26913. Fidelio-F.-Finke-Straße Friedrich-Wiek-Straße Pillnitzer Landstraße 26914. Staffelsteinstraße Am Staffelstein Pillnitzer Landstraße 269und alle weiteren Straßen, deren Benutzung durch Fahrverbotszeichen der StVO beschränkt ist.

Empfohlene Umfahrung (siehe auch Nr. 2.2)zu 01. BAB 4 zu 05. Kohlenstraßezu 03. Teplitzer Straße zu 09. Bautzner Straße/B 6 bzw. B 172/Pirnazu 04. Zellescher Weg/Bergstraße zu 10. Bodenbacher Straße/Pirnaer Landstraße

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4.1.2 Abweichung aus unvorher-sehbaren sonstigen GründenMuss der Fahrzeugführer aus unvorher-sehbaren sonstigen Gründen von demnach Nr. 4.1.1 beschriebenen Fahrwegabweichen, so hat er unverzüglich,spätestens jedoch nach Erreichen einesgeeigneten Halte- bzw. Parkplatzes, denvon der Fahrwegbeschreibung abwei-chenden Fahrweg einzuzeichnen bzw.aufzuschreiben. Ein Vermerk über denjeweiligen Grund ist anzufertigen und beider Allgemeinverfügung aufzubewahren.

4.1.3 Abweichung aus betrieblichenGründenMuss der Fahrzeugführer aus nichtvorhersehbaren betrieblichen Gründenvon dem nach Nr. 4.1.1 beschriebenenFahrweg abweichen, ist ihm vomBeförderer ein neuer Fahrauftrag mitgeändertem, geeignetem Fahrweg zuübermitteln. Der Fahrzeugführer hat dengeänderten Fahrweg in die Fahrweg-beschreibung nach Nr. 4.1.1 vor derFortsetzung der Fahrt einzutragen.

4.2 Fahrweg innerhalbgeschlossener OrtschaftenDer Beförderer oder eine von ihm beauf-tragte Person hat für das Stadtgebiet derLandeshauptstadt Dresden den Fahrwegnach dieser Allgemeinverfügung, z. B.

durch farbliche Kennzeichnung in einemStadtplan oder durch namentlicheAuflistung der Straßen bzw. Straßenab-schnitte in der Reihenfolge ihrer Benut-zung schriftlich zu beschreiben (alsStadtplan genügt die gültige Fassung ei-nes handelsüblichen Stadtplanes mit ei-nem Bearbeitungsstand ab 2001 odereine davon gefertigte Kopie, wenn dieseden Fahrweg zweifelsfrei erkennen lässt).Die festgelegten Fahrwege sind halbjähr-lich auf ihre Eignung zu prüfen. Ein Ver-merk über diese Prüfung ist der nament-lichen Auflistung der Straßen bzw. demStadtplan der Landeshauptstadt Dresdenmit den festgelegten Fahrwegen beizu-fügen.

4.3 MitführungspflichtDie Fahrwegbeschreibung und dieAllgemeinverfügung sind dem Fahrzeug-führer vor Antritt der Fahrt auszuhändi-gen. Der Beförderer oder eine von ihmbeauftragte Person hat den Fahrzeug-führer in den Gebrauch der Fahrweg-beschreibung und dieser Allgemein-verfügung vor der jeweils ersten Beför-derung einzuweisen.

4.4 AufbewahrungspflichtDie Unterlagen nach den Nummern 4.1bis 4.3 sind vom Beförderer mindestensein halbes Jahr aufzubewahren.

5 Übergangsregelung an derStadtgrenzeBei Beförderungen aus den angrenzen-den Landkreisen ist ab der Stadtgrenzedas Positivnetz zu nutzen. Ist dies nichtunmittelbar möglich, ist das Positivnetzauf dem kürzesten Weg, ggf. auf sonsti-gen geeigneten Straßen (Nr. 2.4) anzu-fahren.

6 OrdnungswidrigkeitenVerstöße des Beförderers und desFahrzeugführers gegen die Pflichten ausdieser Allgemeinverfügung können ge-mäß § 10 GGVSE als Ordnungswidrig-keit geahndet werden.

7 InkrafttretenDiese Allgemeinverfügung ergeht unterdem Vorbehalt des jederzeitigen Wider-rufs und tritt am 01.02.2009 in Kraft.Sie gilt unbefristet nach § 7 Abs. 3GGVSE.Die Allgemeinverfügung der Landes-hauptstadt Dresden, bekannt gegebenim Dresdner Amtsblatt Nr. 49 vom05.12.2002, tritt am 31. Januar 2009außer Kraft.

8 Sofortige VollziehungNach § 80 Abs. 4 Verwaltungsgerichts-ordnung (VwGO) wird die sofortige Voll-ziehung angeordnet.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehungdieser Allgemeinverfügung ist erforder-lich, um die ständige Versorgung vonGewerbe und Endverbrauchern mit denbezeichneten Gütern unter Aufrechter-haltung der notwendigen Sicherheit beimTransport zu gewährleisten. Aus diesenGründen ist es nicht vertretbar, dieUnanfechtbarkeit dieser Allgemein-verfügung und ggf. den längeren Zeit-ablauf von Rechtsmittelverfahren abzu-warten.

9 RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Allgemeinverfügung kanninnerhalb eines Monats ab BekanntgabeWiderspruch erhoben werden. Der Wi-derspruch ist schriftlich oder zur Nieder-schrift bei der Landeshauptstadt Dres-den einzulegen (Hauptsitz: Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden).

10 HinweisAufgrund der Anordnung der sofortigenVollziehung hat der Widerspruch keineaufschiebende Wirkung. Die aufschie-bende Wirkung kann beim Verwaltungs-gericht Dresden gemäß § 80 Abs. 5 derVerwaltungsgerichtsordnung (VwGO)beantragt werden.

RitscherHauptabteilungsleiter

Die Landesdirektion Dresden gibt be-kannt, dass die DREWAG StadtwerkeDresden GmbH, Rosenstraße 32, 01067Dresden, einen Antrag auf Erteilung ei-ner Leitungs- und Anlagenrechtsbe-scheinigung gemäß § 9 Abs. 4 des Grund-buchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom20.12.1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), daszuletzt durch Artikel 93 Verordnung vom31.10.2006 (BGBl. I S. 2407, 2418) ge-ändert worden ist, gestellt hat.Der Antrag umfasst in der GemarkungNeustadt der Landeshauptstadt Dresdenbestehende Fernwärmeleitungen (meistunterirdisch in Fernwärmekanälen ein-geordnet oder direkt erdverlegt) nebstSonder- und Nebenanlagen sowie Schutz-streifen.Die von den Anlagen betroffenen Grund-stückseigentümer der Flurstücke deroben aufgeführten Gemarkung könnenden eingereichten Antrag sowie diebeigefügten Unterlagen in der Zeit

Bekanntmachung der Landesdirektion Dresden nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)

Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung,Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung,Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung,Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung,Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung,Gemarkung Neustadt der Landeshauptstadt DresdenGemarkung Neustadt der Landeshauptstadt DresdenGemarkung Neustadt der Landeshauptstadt DresdenGemarkung Neustadt der Landeshauptstadt DresdenGemarkung Neustadt der Landeshauptstadt DresdenVom 9. Dezember 2008

vom 02.02.2009 bis einschließlich02.03.2009 während der Dienststunden(montags bis donnerstags zwischen 9und 15 Uhr, freitags von 9 bis 13 Uhr) inder Landesdirektion Dresden, Stauf-fenbergallee 2, 01099 Dresden, Zimmer2023, einsehen.Die Landesdirektion Dresden erteilt dieLeitungs- und Anlagenrechtsbeschei-nigung nach Ablauf der gesetzlich fest-gelegten Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerGin Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 derVerordnung zur Durchführung desGrundbuchbereinigungsgesetzes undanderer Vorschriften auf dem Gebiet desSachenrechts (Sachenrechts-Durch-führungsverordnung – SachenR-DV) vom20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).

Hinweis zur Einlegung von Widersprü-chen:Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist vonGesetzes wegen eine beschränkte per-

sönliche Dienstbarkeit für alle am02.10.1990 bestehenden Energiefort-leitungsanlagen und Anlagen der Was-serversorgung und -entsorgung entstan-den. Die durch Gesetz entstandeneDienstbarkeit dokumentiert nur den Standvom 03.10.1990.Dadurch, dass die Dienstbarkeit durchGesetz bereits entstanden ist, kann einWiderspruch nicht damit begründet wer-den, dass kein Einverständnis mit derBelastung des Grundstücks erteilt wird.Ein zulässiger Widerspruch kann nur dar-auf gerichtet sein, dass die von dem an-tragstellenden Unternehmen dargestellteLeitungsführung nicht richtig ist. Diesbedeutet, dass ein Widerspruch sich nurdagegen richten kann, dass das Grund-stück gar nicht von einer Leitung betrof-fen ist oder in anderer Weise, als von demUnternehmen dargestellt, betroffen wird.Der Widerspruch kann bei der Landes-direktion Dresden, Stauffenbergallee 2,

01099 Dresden, bis zum Ende derAuslegungsfrist erhoben werden. Ent-sprechende Formulare liegen im Referat14 (Zimmer 2023) bereit.

Dresden, 09.12.2008

ZornReferatsleiter

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Dresdner Amtsblatt

Beschluss-Nr.: V2882-SR76-08Ausscheiden eines Stadtratsmitglie-des aus dem Stadtrat und Nachrückeneiner Ersatzperson in den Stadtrat derLandeshauptstadt DresdenKommunalwahlkreis XII – Mandat CDU1. Der Stadtrat stellt gemäß § 18Abs. 2 der Gemeindeordnung für denFreistaat Sachsen (SächsGemO) fest,dass bei Herrn Stadtrat Dr. Bernd Ber-tram ein wichtiger Grund für die Been-digung der ehrenamtlichen Tätigkeit alsStadtrat der Landeshauptstadt Dresdenvorliegt.2. Der Stadtrat stellt gemäß § 18 Abs. 2SächsGemO fest, dass bei Frau SylviaDrescher-Stock, die als erste Ersatz-person im Wahlkreis XII festgestellt wur-de, ein wichtiger Grund zur Ablehnungder ehrenamtlichen Tätigkeit vorliegt.3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dassgemäß § 34 Abs. 2 SächsGemO alsnächste Ersatzperson für Herrn StadtratDr. Bernd Bertram im Kommunalwahl-kreis XII Herr Gerhard Ofschanka, Alt-nossener Straße 52 c, 01256 Dresden,in den Stadtrat nachrückt.Beschluss-Nr.: V2873-SR76-08Modifizierung des Rückbauprogrammsder GAGFAH1. Der Stadtrat befürwortet die Modi-fizierung des Rückbauprogrammes derGAGFAH entsprechend dem Vorschlagunter Ziffer 6 der Vorlage.Die Modifizierung beinhaltet insbeson-dere,■ keinen Rückbau/Abriss am StandortJägerpark,■ keinen Rückbau/Abriss am StandortLeuben, Jessener Straße,■ Reduzierung von Rückbau/Abriss amStandort Seidnitz, Löwenhainer Straße,von bisher 774 WE auf 482 WE,■ Reduzierung des Gesamtrückbaus imBestand der GAGFAH von 3.881 WE(Stand Kaufvertrag) auf 3.562 WE.2. Die Oberbürgermeisterin wird beauf-tragt, die erforderlichen Maßnahmen zurUmsetzung des modifizierten Rückbau-programmes zu veranlassen.3. Dem Stadtrat ist bis 31.01.2009 dasderzeitige Rückbauprogramm der GAGFAHDresden in geeigneter Form zur Kennt-nis zu geben.4. Die Oberbürgermeisterin wird beauf-tragt, bis zum 30.06.2009 gemeinsammit dem turnusmäßigen INSEK-Berichteine Vorlage zur Fortsetzung des städti-schen Stadtumbauprogrammes vorzu-legen. In dieser Vorlage sind die realisier-baren Anregungen und Vorschläge des

Antragsverfahren für Dresden-Pass vereinfachtAntragsverfahren für Dresden-Pass vereinfachtAntragsverfahren für Dresden-Pass vereinfachtAntragsverfahren für Dresden-Pass vereinfachtAntragsverfahren für Dresden-Pass vereinfachtBeschlüsse des Stadtrates vom 11. und 12. Dezember 2008

Antrages der Fraktion DIE LINKE. A0705sowie des Antrages einer Gruppe vonStadträtinnen und Stadträte A0745 ent-sprechend aufzugreifen und zu berück-sichtigen.Beschluss-Nr.: A0705-SR76-08Städtisches Rückbauprogramm über-denken – Abriss im Wohngebiet Seid-nitz verhindernDer Antrag wird abgelehnt.Beschluss-Nr.: A0745-SR76-08Fortsetzung des Stadtumbaupro-gramms/Wohngebiet ReichenauerWegDer Stadtrat beschließt:Die Entscheidung über die Genehmigungdes vollständigen oder teilweisen Rück-baus von Wohneinheiten der GAGFAHGroup (Entscheidung über die Weiterlei-tung von Fördermittelanträgen an dieSächsische Aufbaubank) trifft der Stadt-rat auf Vorlage der Verwaltung.Beschluss-Nr.: V2878-SR76-08Reihenfolge der Vertretung der Ober-bürgermeisterin durch die Beigeord-neten im Falle der Verhinderung derOberbürgermeisterinGemäß § 55 Abs. 4 Satz 1 SächsGemOi. V. m. § 29 Abs. 1 der Hauptsatzungder Landeshauptstadt Dresden bestimmtder Stadtrat im Einvernehmen mit derOberbürgermeisterin:1. als ersten Vertreter der Oberbürger-meisterin und Ersten Bürgermeister denBeigeordneten für Wirtschaft, Herrn DirkHilbert2. als zweiten Vertreter der Oberbürger-meisterin und Zweiten Bürgermeisterden Beigeordneten für Ordnung und Si-cherheit, Herrn Detlef Sittel3. als dritten Vertreter der Oberbürger-meisterin den Beigeordneten für Allgemei-ne Verwaltung, Herrn Winfried Lehmann4. als vierten Vertreter der Oberbürger-meisterin den Beigeordneten für Finan-zen und Liegenschaften, Herrn HartmutVorjohann5. als fünften Vertreter der Oberbürger-meisterin den Beigeordneten für Kultur,Herrn Dr. Ralf Lunau.6. als sechsten Vertreter der Oberbürger-meisterin den Beigeordneten für Stadt-entwicklung, Herrn Jörn Marx7. als siebenten Vertreter der Ober-bürgermeisterin den Beigeordneten fürSoziales, Herrn Martin Seidel.Beschluss-Nr.: V2872-SR76-08Satzung über die Wahlordnung zur Wahlder ausländischen Kandidatinnen/Kan-didaten des Ausländerbeirates derLandeshauptstadt Dresden

Der Stadtrat beschließt erneut anliegen-de Neufassung der Satzung über dieWahlordnung zur Wahl der ausländischenKandidatinnen/Kandidaten des Aus-länderbeirates der LandeshauptstadtDresden. ( siehe Seite 18)Beschluss-Nr.: V2773-SR76-08Satzung zur Änderung der Straßenreini-gungsgebührensatzung der Landes-hauptstadt Dresden1. Der Stadtrat beschließt die Satzung zurÄnderung der Satzung der Landes-hauptstadt Dresden über die Erhebungeiner Straßenreinigungsgebühr (Straßen-reinigungsgebührensatzung) in derFassung der Bekanntmachung vom09.12.2004 (Dresdner Amtsblatt Nr. 05/05), zuletzt geändert durch Änderungs-satzung vom 20.12.2007 (DresdnerAmtsblatt Nr. 1-2/07).2. Die Oberbürgermeisterin wird beauf-tragt, die Straßenreinigungsgebühren-satzung in dem sich aus der vorliegendenÄnderung ergebenden Wortlaut neu be-kannt zu machen.( siehe Amtsblatt 51-52/2008)Beschluss-Nr.: V2730-SR76-08Sportpark Schönfeld-Weißig, Sport-und Vereinshaus Weißig GmbH1. Der Stadtrat stimmt der Einstellungdes operativen Geschäftsbetriebes derSport- und Vereinshaus Weißig GmbHsowie der Verschmelzung der Sport- undVereinshaus Weißig GmbH auf die Schön-feld-Weißiger VerwaltungsgesellschaftmbH zu. Zur Ablösung der bestehendenKreditverbindlichkeiten der Sport- undVereinshaus Weißig GmbH stimmt derStadtrat einem Zuschuss an die Gesell-schaft im Jahr 2008 in Höhe von 2.590TEUR zu.2. Der Stadtrat stimmt der Auflösungdes bestehenden Erbbaurechtes an demSport- und Vereinshaus Fun-Fun sowieder Übertragung des gesamten Sport-parks in das Sondervermögen des Eigen-betriebes Sportstätten- und Bäderbetriebzum 01.01.2009 zu.3. Der Eigenbetrieb Sportstätten- undBäderbetrieb wird beauftragt, der SGWeißig e. V. entsprechend der gültigenSportförderrichtlinie eine vertragliche Ver-einbarung zur Betreibung des SportparksWeißig anzubieten.4. Dem Eigenbetrieb Sportstätten- undBäderbetrieb werden in den Haushalts-jahren 2009 und 2010 jährlich 140 TEURals Betriebskostenzuschuss für die Be-treibung des Sportparks Weißig zur Ver-fügung gestellt. Dem Eigenbetrieb Sport-stätten- und Bäderbetrieb wird darüber

hinaus ein Investitionszuschuss in Höhevon jeweils 200 TEUR in den Jahren 2009und 2010 sowie 100 TEUR im Jahr 2011für notwendige Investitionen in die Sport-anlagen zur Verfügung gestellt. Die er-forderlichen Maßnahmen sind mit der SGWeißig e. V. als Hauptnutzer der Sport-anlagen abzustimmen.Die Deckung der Betriebskostenzu-schüsse und der Investitionszuschüsseerfolgt in Umsetzung des Beschluss-punktes 1 aus den dann nicht mehr be-nötigten Haushaltsmitteln für die Kapital-einlage an die Schönfeld-WeißigerVerwaltungsgesellschaft mbH.Beschluss-Nr.: V2662-SR76-08Aufnahme der KindertageseinrichtungBautzner Landstraße 8 in 01324 Dres-den in den Bedarfsplan Kindertagesein-richtungen Dresden unter der Träger-schaft des Trägers Lebenswelt gGmbH1. Der Stadtrat beschließt, die Kinder-tageseinrichtung Bautzner Landstraße 8in 01324 Dresden zum 01.11.2008 bzw.zum 1. des Monats nach dem Stadtrats-beschluss in den Bedarfsplan Kinder-tageseinrichtungen Dresden unter derTrägerschaft des Trägers LebensweltgGmbH aufzunehmen.2. Der Stadtrat beschließt die Bezu-schussung der zur Betriebsführung not-wendigen Betriebskosten nach SächsKitaGzum 01.11.2008 bzw. zum 1. des Monatsnach Stadtratsbeschluss.3. Die Oberbürgermeisterin wird mitdem Abschluss einer Vereinbarung zurBetriebsführung und Betriebskosten-finanzierung (Anlage 1 der Vorlage) be-auftragt.4. Nach einem Jahr der Inbetriebnahmeder Einrichtung reflektiert der Träger imRahmen eines Entwicklungsgesprächesdie Phase des ersten Jahres der Betrei-bung der Einrichtung, den Stand derQualitätsentwicklung aus Trägersicht undschließt daraus folgend mit der Qualitäts-entwicklungsgruppe eine Qualitäts-vereinbarung ab.5. Dem Jugendhilfeausschuss und demBetriebsausschuss für StädtischeKrankenhäuser und Kindertagesein-richtungen ist halbjährlich über die Um-setzung des pädagogischen Konzeptesunter den gegebenen Bedingungen zuberichten.Beschluss-Nr.: V2731-SR76-08Bebauungsplan Nr. 278.1 Dresden-Weixdorf Nr. 9, Weixdorf Mitte, hier:1. Beschluss über Stellungnahmen ausdem beschleunigten Verfahren (§ 13 aAbs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB)

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2. Satzungsbeschluss und Billigung derBegründung zur 1. Änderung des Be-bauungsplanes Nr. 2781. Der Stadtrat prüft die während desbeschleunigten Verfahrens nach § 13 aBauGB des Bebauungsplanes Nr. 278.1Dresden-Weixdorf Nr. 9, Weixdorf Mittevon der Öffentlichkeit und von den Be-hörden sowie sonstigen Trägern öffent-licher Belange abgegebenen Stellungnah-men. Der Stadtrat beschließt über dieStellungnahmen wie aus den Anlagen 1 aund 1 b der Vorlage ersichtlich.2. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dassder Bebauungsplan Nr. 278.1 Dresden-Weixdorf Nr. 9, Weixdorf Mitte aus demFlächennutzungsplan entwickelt wurde.3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dassder Bebauungsplan Nr. 278.1 Dresden-Weixdorf Nr. 9, Weixdorf Mitte redaktio-nell geändert wurde, von einer erneutenöffentlichen Auslegung jedoch abgese-hen werden kann.4. Der Stadtrat beschließt aufgrund des§ 10 Abs. 1 BauGB den BebauungsplanNr. 278.1, Dresden-Weixdorf Nr. 9,Weixdorf Mitte (1. Änderungen des Be-bauungsplanes Nr. 278) in der Fassungvom 13.07.2007, zuletzt geändert am09.06.2008, bestehend aus der Plan-zeichnung mit Zeichenerklärung sowiezeichnerischen und textlichen Festset-zungen, als Satzung und billigt die Be-gründung hierzu.Beschluss-Nr.: V2736-SR76-08Verlängerung des Vertrages zur Betrei-bung des Welterbezentrums DresdnerElbtalDer Stadtrat beschließt, den zwischen derLandeshauptstadt Dresden und demEntwicklungsforum Dresden e. V. ge-schlossenen Vertrag zur Betreibung desWelterbezentrums Dresdner Elbtal zuverlängern.Beschluss-Nr.: V2753-SR76-08Auswahlverfahren SpezialmärkteAuf der Grundlage der Paragrafen 68 und70 Gewerbeordnung (GewO) vom22.02.1999 (BGBl. I. S. 202), zuletzt ge-ändert am 17.03.2008 (BGBI. I. S. 399),und der Jahr- und Spezialmarktsatzungder Landeshauptstadt Dresden vom10.12.1992, zuletzt geändert am12.07.2007, beschließt der Stadtrat1. die Richtlinie zur Regelung des Aus-wahlverfahrens für die Zulassung zuSpezialmärkten der LandeshauptstadtDresden (Anlage 1 der Vorlage),2. die Übergangsregelung von derbisher bestehenden Zulassungsrichtlinieauf die Neuregelung ab 01.01.2009 (An-lage 2 der Vorlage),3. die Übertragung der Zuständigkeit fürdie Festlegung der Anbietergruppen undVerteilerschlüssel von Spezialmärkten aufden Ausschuss für Wirtschaftsförderung.

Die Richtlinie tritt zum 01.01.2009 inKraft.Beschluss-Nr.: V2572-SR76-083. Kommunaler Klimaschutzbericht undkünftige Handlungserfordernisse in derKohlendioxid-Reduktion1. Der Stadtrat nimmt den 3. Bericht zumkommunalen Klimaschutz in der Landes-hauptstadt Dresden zur Kenntnis.2. Der Stadtrat bestätigt die von der Ver-waltung vorgeschlagene Prioritätenliste(Anlage 1 der Vorlage) zu künftigen klima-politischen Handlungserfordernissen inDresden. Die hieraus zu entwickelndenUmsetzungsmaßnahmen sind einschließ-lich ihrer finanziellen Auswirkungen durchden Stadtrat zu bestätigen.3. Die Oberbürgermeisterin wird beauf-tragt, Programme zu erarbeiten, die ge-eignet sind, die in Vorbereitung befindli-chen Fördermaßnahmen des Bundes zurErhöhung der Energieeffizienz im Ge-bäudebereich schnell und umfassend fürdie Landeshauptstadt Dresden wirksamwerden zu lassen. Dabei soll das erreichteEinsparniveau in Sanierung und Neubaugegenüber der Vergangenheit deutlichgesteigert werden, sodass die Kohlen-dioxid-Reduktionsziele langfristig erreichtwerden können. Hierbei sind differenzier-te, dem Gebäudetyp und der Effizienz desörtlichen Wärmeversorgungssystems an-gepasste Vorgaben zu entwickeln. DasProgrammkonzept und die damit ver-bundenen Kosten werden dem Stadtratzur Bestätigung vorgelegt.4. Die Oberbürgermeisterin wird beauf-tragt, gemeinsam mit der DREWAG Stadt-werke Dresden GmbH eine Umsetzungs-strategie zu entwickeln, die den weiterenAusbau moderner und effizienter Kraft-Wärme-Kopplung („KWK“) im Stadtge-biet beschleunigt. Ziel soll es sein, denrelativen Anteil der Heizung aus KWK-Systemen am Wärmemarkt in Dresdenbis 2020 um mindestens 20 Prozent zuerhöhen.Die Umsetzungsstrategie zum Fern-wärmeausbau wird auch Vorgaben be-inhalten, wie die hohe Energieeffizienz derFernwärme aus KWK bei der Umsetzunganderer Maßnahmen zur Kohlendioxid-Reduktion und Energieeinsparung sach-gerecht zu berücksichtigen ist. Eine Schä-digung der Fernwärme ist bei der Um-setzung von anderen Maßnahmen zurKohlendioxid-Reduktion und Energie-einsparung möglichst zu vermeiden.5. Die Oberbürgermeisterin wird beauf-tragt, eine regionale Marketingkonzeptionzu erarbeiten, die auf eine verstärkteSolarenergienutzung im privaten, öffent-lichen und gewerblichen Bereich abzieltund zur Weiterentwicklung des Unter-nehmens- und Forschungspotenzials derSolarbranche in der Region beiträgt. Vor-

bereitung und Umsetzung der Konzep-tion soll unter Einbeziehung der im RaumDresden ansässigen Unternehmen, ins-besondere im Bereich Fotovoltaik, Wissen-schaftseinrichtungen und Netzwerkenerfolgen. Die Marketingkonzeption ist ein-schließlich der notwendigen finanziellenAusstattung dem Stadtrat zur Bestäti-gung vorzulegen.6. Die Oberbürgermeisterin wird beauf-tragt, zur langfristigen Unterstützungeiner verstärkten Solarenergienutzungdie in der Bauleitplanung vorhandenenMöglichkeiten und anderer städtischerSteuerungsinstrumente zur Verbesse-rung der Einsatzvoraussetzungen anGebäuden umfassend zu nutzen.7. Die Oberbürgermeisterin wird beauf-tragt, einen Vorschlag für eine geeigneteOrganisationsform in der Verwaltung zuunterbreiten, die geschäftsbereichsüber-greifend die weiteren Reduktions-maßnahmen für den Klimaschutz auf kom-munaler Ebene entwickeln, diese neuensowie die bisherigen Ansätze zurEmissionsminderung koordinieren undderen Umsetzung sicherstellen kann. Dafürsind die notwendigen finanziellen und per-sonellen Ressourcen in dieser neu zu schaf-fenden Organisationsstruktur zu ermittelnund bis 31.03.2009 dem Stadtrat in Formeiner Beschlussvorlage zur Prüfung undBestätigung zu übergeben.8. Die Oberbürgermeisterin wird beauf-tragt, ein kommunales Energiemana-gement in drei Ausbaustufen einzurich-ten (Anlage 2 Punkt 2. der Vorlage), dasfolgende wesentliche Bestandteile um-fasst:■ ein Verbrauchsminderungsprogrammfür kommunale Gebäude unter Einbe-ziehung des Nutzerverhaltens, das derendurchschnittlichen spezifischen Energie-verbrauch bis 2020 um mindestens 20Prozent und in den Folgejahren entspre-chend der Klima-Bündnis-Verpflichtungensenkt,■ Berücksichtigung des Energiever-brauchs bei der Beschaffung.Konkrete Maßnahmen und Steuerungs-instrumente dafür sind dem Stadtrat bis31.03.2009 zur Kenntnis zu geben.9. Die Oberbürgermeisterin wird mit derUmsetzung folgender Beschlusskorrekturim Kohlendioxid-Rahmenprogramm von1998 beauftragt: Der Punkt 2.1.2. –„Contracting bei Einsparinvestitionen“ –wird aufgrund des Neuverschuldungs-verbotes der Landeshauptstadt Dresdenkünftig nicht weiter verfolgt. Stattdessenwird das kommunale Intracting verstärkt.Der notwendige finanzielle Bedarf ist zuermitteln und in die jeweiligen Haushalts-pläne aufzunehmen.10. Bei der Stadtplanungs- und Ansied-lungspolitik sind unbedingt Auswirkun-

gen auf den ÖPNV in die Entscheidungeinzubeziehen.11. Die ÖPNV-Beschleunigung ist beiErarbeitung von Einzelmaßnahmen, Netz-konzeptionen und Prognoseberechnungenzugrunde zu legen.Beschluss-Nr.: A0634-SR76-08Änderung Satzung der Landeshaupt-stadt Dresden für das Jugendamt,hier: Zusammensetzung des Jugend-hilfeausschussesDer Stadtrat beschließt:Aufgrund der §§ 70 ff. Achtes Buch Sozial-gesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- undJugendhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom26.06.1990, BGBl. I S. 1163) in derFassung der Bekanntmachung vom14.12.2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt ge-ändert durch Artikel 3 Absatz 3 des Ge-setzes vom 31.10.2008 (BGBl. I S. 2149),und § 2 des Landesjugendhilfegesetzesund anderer Gesetze zum Schutz der Ju-gend für den Freistaat Sachsen (LJHG) inder Bekanntmachung vom 04.09.2008(SächsGVBl. S. 578), § 4 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Sachsen(SächsGemO) in der Fassung der Bekannt-machung vom 18.03.2003 (SächsGVBl.S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durchGesetz vom 29.01.2008 (SächsGVBl.S. 138, 158), sowie der Eigenbetriebs-satzung Kindertageseinrichtungen vom18.01.2001 (Dresdner Amtsblatt Nr. 4/01 vom 25.01.2001, S. 10) beschließt derStadtrat der Landeshauptstadt Dresdendie Satzung zur Änderung der Jugend-amtssatzung. ( siehe Seite 22)Beschluss-Nr.: A0639-SR76-08Aktionsprogramm zur Stärkung derLeseförderung und StadtbibliothekenDer Antrag wird abgelehnt.Beschluss-Nr.: A0687-SR76-08Barrierefreier Zugang zu Schulen desZweiten BildungswegesDer Stadtrat beschließt:Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,1. durch organisatorische oder baulicheMaßnahmen schnellstmöglich sicherzu-stellen, dass Gehbehinderte Weiterbil-dungsangebote für den zweiten Bildungs-weg (Haupt- und Realschulabschluss,Abitur) in einer barrierefreien Schule nut-zen können.2. dem Ausschuss für Allgemeine Ver-waltung, Ordnung und Sicherheit biszum 30.04.2009 ein organisatorischesund finanzielles Konzept für die erfor-derlichen Maßnahmen vorzulegen.Beschluss-Nr.: A0691-SR76-08Barrierefreie WahllokaleDer Stadtrat beschließt:Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,1. für die ab dem Jahr 2009 in Dresdenstattfindenden Wahlen und Abstimmun-gen zu gewährleisten, dass die Stimm-

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Dresdner Amtsblatt

abgabe möglichst in Wahllokalen erfolgenkann, die von behinderten Menschenbarrierefrei erreicht werden können.2. dem Stadtrat bis 30.04.2009 über diegetroffenen Maßnahmen zu berichten, dievorgesehenen Wahllokale aufzulisten unddabei jeweils Aussagen über die Barriere-freiheit oder deren Fehlen zu treffen.Beschluss-Nr.: A0698-SR76-08Erhalt des Welterbetitels für Dresden:Maßnahmen nach dem Beschluss desWelterbekomitees vom Juli 2008 inQuebecDer Stadtrat beschließt:1. Der Stadtrat nimmt die Beschlüsseund Empfehlungen aus der Sitzung desWelterbekomitees Anfang Juli in Quebeczur Kenntnis und bekräftigt unter Ver-weis auf seine früheren Beschlüsse ausden Jahren 2006–2008 seine Bereit-schaft zur Kompromisssuche für denErhalt des Welterbetitels.2. Der Stadtrat stellt fest, dass sein Bemühenum Kompromisssuche zwischen demBürgerwillen für eine Elbquerung amWaldschlößchen und dem Erhalt desWelterbes Dresdner Elbtal von der Politikdes Landes als auch des Bundes keiner-lei Unterstützung erhalten hat und dassalle rechtlichen Wege für dieses Ziel aus-geschöpft wurden.Der Stadtrat bekräftigt seinen Unmut darüber,dass der Weg eines erneuten Bürgerent-scheides für eine welterbefähige Alternativ-lösung gleichermaßen verhindert wurde.Der Stadtrat ist besorgt, dass der unge-löste Konflikt dauerhaft das politische Kli-ma und die demokratische Willensbildungin der Stadt Dresden beeinträchtigen wird.3. Die Oberbürgermeisterin wird beauf-tragt, umgehend mit dem Bund und ins-besondere mit dem Bundesministeriumfür Verkehr, Bau und StadtentwicklungFinanzierungsmöglichkeiten zur Realisie-rung einer welterbeverträglichen Elb-querung am Waldschlößchen zu prüfenund dem Stadtrat bis zur nächsten Sit-zung entsprechende Handlungsvor-schläge zu unterbreiten. Dabei sindinsbesondere auch die im Bundeshaus-halt abgegrenzten Mittel für Welterbe-stätten und speziell das durch dasBundesministerium für Verkehr, Bau undStadtentwicklung aufgelegte EXWOST-Förderprogramm („ExWoSt Modellvor-haben für Welterbestätten“) zu nutzen.Beschluss-Nr.: V2863-SR76-08Bestellung eines Wirtschaftsprüfersfür die Jahresabschlüsse 2008 und2009 des Eigenbetriebes „Sport-stätten- und Bäderbetrieb Dresden“Der Stadtrat beschließt:Für die Jahresabschlüsse 2008 und2009 des Eigenbetriebes „Sportstätten-und Bäderbetrieb Dresden“ wird die Ba-

varia Revisions- und Treuhand AG alsAbschlussprüfer bestimmt.Der Prüfumfang richtet sich nach § 110SächsGemO. Gemäß § 110 Abs. 2SächsGemO sind in die Prüfung dieOrdnungsmäßigkeit der Geschäftsfüh-rung und wirtschaftlich bedeutendeSachverhalte im Sinne § 53 Abs. 1 Nr. 2HGrG mit einzubeziehen.Beschluss-Nr.: V2796-SR76-08Bestellung eines Wirtschaftsprüfersfür die Jahresabschlüsse 2008 bis2010 der Eigenbetriebe StädtischesKrankenhaus Dresden-Neustadt undStädtisches Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt – Städtisches Klini-kum, untergliedert nach:1. Prüfung der Jahresabschlüsse 2008bis 2010 der Eigenbetriebe entspre-chend § 35 SächsKHG2. Prüfung von wirtschaftlich bedeut-samen Sachverhalten i. S. v. § 53 Abs. 1Nr. 2 HGrG3. Prüfung und Bestätigung der er-zielten Erlöse nach Pflegesatz- undDRG-Bereich4. Prüfung und Bestätigung des ge-trennt ermittelten Jahresergebnissesder Geriatrischen Rehabilitations-klinik Dresden-Löbtau für das Städti-sche Krankenhaus Dresden-NeustadtDer Stadtrat beschließt, die Wirtschafts-prüfungs- und Steuerberatungsgesell-schaft Rödl & Partner mit der Prüfungder Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 derEigenbetriebe Städtisches KrankenhausDresden-Neustadt und Städtisches Kran-kenhaus Dresden-Friedrichstadt – Städ-tisches Klinikum, zu beauftragen.Der Prüfungsumfang richtet sich nach§ 110 SächsGemO. Gemäß § 110 Abs. 2SächsGemO sind in die Prüfung dieOrdnungsmäßigkeit der Geschäftsfüh-rung und wirtschaftlich bedeutendeSachverhalte im Sinne des § 53 Abs. 1Nr. 2 HGrG mit einzubeziehen.Beschluss-Nr.: V2853-SR76-08Bestellung eines Wirtschaftsprüfers fürden Jahresabschluss 2008 sowie Folge-abschlüsse 2009–2010 einschließlichPrüfung Ordnungsmäßigkeit der Ge-schäftsführung nach § 53 HGrG für denEigenbetrieb „Städtisches Friedhofs-und Bestattungswesen Dresden“Der Stadtrat beschließt:Für die Prüfung des Jahresabschlusses2008 sowie der Folgeabschlüsse 2009–2010 gemäß § 110 SächsGemO einschl.der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit derGeschäftsführung nach § 53 HGrG desEigenbetriebes „Städtisches Friedhofs-und Bestattungswesen Dresden“ dieWirtschaftsprüfungsgesellschaft „BDODeutsche WarentreuhandgesellschaftAG“ zu bestellen.Beschluss-Nr.: V2783-SR76-08

Gesamtsanierung und ErsatzneubauEinfeldsporthalle 80. Grundschule„An der Windbergbahn“ Dresden, Oskar-Seyffert-Straße 3, 01189 Dresden1. Der Stadtrat beschließt die Planungund Durchführung der BaumaßnahmeGesamtsanierung und ErsatzneubauEinfeldsporthalle 80. Grundschule „Ander Windbergbahn“ Dresden, Oskar-Seyffert-Straße 3 in 01189 Dresden.2. Die Gesamtbaukosten dieser Bau-maßnahme belaufen sich auf 5.060.000EUR.Beschluss-Nr.: V2854-SR76-08Wirtschaftlichkeitsvergleich zur Ent-wicklung des Areals Kraftwerk Mitte zurSpielstätte für die Staatsoperette Dres-den und das Theater Junge GenerationDer Stadtrat beschließt:1. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich derWestKC vom 21.10.2008 zu den Beschaf-fungsvarianten der Spielstätten Staats-operette Dresden und des Theater Jun-ge Generation im Areal Kraftwerk Mittewird zur Kenntnis genommen. Im Ergeb-nis des Wirtschaftlichkeitsvergleicheswird das Investorenmodell bestätigt. DieOberbürgermeisterin wird beauftragt,den Wirtschaftlichkeitsvergleich fortzu-schreiben.2. Für das Projekt Kraftwerk Mitte wer-den die Mittel aus dem Sonderinves-titionsprogramm (V2164-SR61-07) derFinanzposition 3020.940.1002 „Sanie-rung Staatsoperette“, erhöht um eineüberplanmäßige Mittelbereitstellung von750 TEUR, verwendet. Die Deckung derüberplanmäßigen Mittel erfolgt durch dieMinderung des Planansatzes der Finanz-position 3020.940.1022 „SanierungTheater Junge Generation“ um 750 TEURauf 750 TEUR. Die finanziellen Mittel ste-hen für die erforderlichen Planungs- undBeratungsleistungen zur Verfügung.Beschluss-Nr.: V2850-SR76-08Jahresabschlüsse 2007 der Eigen- undBeteiligungsgesellschaften und derEigenbetriebe der LandeshauptstadtDresden und des Arbeit und LernenDresden e. V.1. Der/die Vertreter der Landeshaupt-stadt Dresden in den Gesellschafterver-sammlungen der Eigengesellschaftenund Mehrheitsbeteiligungen werden ge-mäß § 98 Absatz 1 SächsGemO und § 7Absatz 4 Buchstabe o der Hauptsatzungder Landeshauptstadt Dresden beauf-tragt, wie in den Einzelbeschlüssen derAnlage 1 der Vorlage festgelegt, abzu-stimmen.2. Zu den Jahresabschlüssen 2007 derEigenbetriebe■ Stadtentwässerung Dresden■ IT-Dienstleistungen Dresden■ Städtisches Friedhofs- und Bestat-tungswesen Dresden

■ Kindertageseinrichtungen Dresden■ Sportstätten- und Bäderbetrieb Dresden■ Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt– Städtisches Klinikum■ Städtisches Krankenhaus Dresden-Neustadtwerden die Beschlüsse gemäß Anlage 2der Vorlage gefasst.3. Die Ergebnisse der Gesellschafter-/Hauptversammlungen zu den Jahresab-schlüssen 2007 der Gesellschaften imKonzern Technische Werke Dresden, derMinderheitsbeteiligungsgesellschaftenund der Jahresmitgliederversammlungdes Arbeit und Lernen Dresden e. V. wer-den zur Kenntnis genommen wie in derAnlage 3 der Vorlage aufgeführt.4. Der Beteiligungsbericht der Landes-hauptstadt Dresden für das Geschäfts-jahr 2007 wird zur Kenntnis genommen.Beschluss-Nr.: V2830-SR76-08Beteiligung der LandeshauptstadtDresden an der Finanzierung für dieSanierung des Evangelischen Kreuz-gymnasiums, hier: MehrkostenDer Stadtrat beschließt:1. Die Landeshauptstadt Dresden betei-ligt sich mit zusätzlichen 750.000 EURan der Finanzierung für die Sanierungdes Evangelischen Kreuzgymnasiums.2. Die erforderlichen Haushaltsmittelwerden aus der Haushal tsstel le9110.207.0000 Zinseinnahmen finan-ziert.Beschluss-Nr.: V2781-SR76-08Verordnung der Landeshauptstadt Dres-den über das Offenhalten von Verkaufs-stellen an bestimmten Sonntagen undüber das verlängerte Offenhalten an be-stimmten Werktagen im Jahr 2009Der Stadtrat beschließt die Verordnungder Landeshauptstadt Dresden über dasOffenhalten von Verkaufsstellen an be-stimmten Sonntagen und über das ver-längerte Offenhalten an bestimmtenWerktagen im Jahr 2009. ( siehe Amts-blatt 51-52/2008)Beschluss-Nr.: V2779-SR76-08Berufung der Mitglieder der Träger-versammlung gemäß § 5 Abs. 1 desöffentlich-rechtlichen Vertrages überdie Gründung einer ARGE – SGB IIArbeitsgemeinschaft Dresden gemäߧ 44 b des Zweiten Buches Sozial-gesetzbuch (SGB II)Der Stadtrat beschließt:In die Trägerversammlung der ARGE –SGB II Arbeitsgemeinschaft Dresden ge-mäß § 44 b SGB II werden als Vertreter-innen und Vertreter der LandeshauptstadtDresden folgende Mitarbeiterinnen undMitarbeiter der Verwaltung berufen:1. Frau Helma Orosz, Oberbürgermeis-terin der Landeshauptstadt Dresden2. Herr Winfried Lehmann, Beigeordne-ter für Allgemeine Verwaltung

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3. Frau Petra Zschöckner, Leiterin desSozialamtesAls deren Vertreter/-innen werden berufen:zu 1. ständiger Vertreter: Herr MartinSeidel, Beigeordneter für Sozialeszu 2. Verhinderungsvertreter: Herr PeterKlaus, Leiter des Haupt- und Personalamteszu 3. Verhinderungsvertreterin: FrauGabriela Scholz, Abt.-Leiterin Soziale Leis-tungen nach SGB XIIBeschluss-Nr.: V2829-SR76-08Richtlinie zum Dresden-Pass für Ein-wohnerinnen und Einwohner derLandeshauptstadt Dresden mit gerin-gem Einkommen, hier: Erweiterungdes anspruchsberechtigten Personen-kreises und Vereinfachung des An-tragsverfahrens1. Der Stadtrat beschließt mit Wirkungvom 1. Januar 2009 die Neufassung derRichtlinie des Dresden-Passes für Ein-wohnerinnen und Einwohner derLandeshauptstadt Dresden mit geringemEinkommen hinsichtlich des anspruchs-berechtigten Personenkreises und desAntragsverfahrens.2. Die Oberbürgermeisterin wird beauf-tragt, über die Auswirkungen derVermögensgrenze nach Punkt 2.2.b)sowie über die weitere Ausgestaltung desDresden-Passes bis zum 31.07.2009 zuberichten. (siehe Amtsblatt 51-52/2008)Beschluss-Nr.: A0717-SR76-08Anpassung der Dresden-Pass-Wert-marken für die DVB-Ermäßigung an dieaktuelle Fahrpreiserhöhung im VVODer Antrag wird abgelehnt.Beschluss-Nr.: V2826-SR76-08Klarstellungssatzung Nr. 434, Dresden-Altstadt I Nr. 1, Herzogin Garten/Schützenplatz, hier: Satzungsbeschlusszur KlarstellungssatzungDer Stadtrat beschließt aufgrund des§ 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB die Klarstellungs-satzung Nr. 434, Dresden-Altstadt I Nr. 1,Herzogin Garten/Schützenplatz, in derFassung vom 14.10.2008, bestehendaus der Planzeichnung mit Satzungstextund zeichnerischen Festsetzungen, undbilligt die Begründung hierzu.Beschluss-Nr.: V2828-SR76-08MESSE DRESDEN – Bau eines Tagungs-zentrumsDer Stadtrat beschließt:1. Die MESSE DRESDEN im Ostragehegewird um ein Tagungszentrum erweitert.2. Die Landeshauptstadt Dresden ge-währt der MESSE DRESDEN in den Jah-ren 2009 und 2010 einen Zuschuss inHöhe von insgesamt 6,0 Mio. Euro, derals nicht verzinsliche und nicht rückzu-zahlende Kapitaleinlage der MESSE DRES-DEN übertragen wird.Beschluss-Nr.: V2867-SR76-08Bestellung eines Liquidators der Dresden-Werbung und Tourismus GmbH (DWT)

Der Stadtrat beschließt:1. Die Oberbürgermeisterin als Vertre-terin der Landeshauptstadt Dresden in derGesellschafterversammlung der Dresden-Werbung und Tourismus GmbH wird be-auftragt, der Abberufung von Frau YvonneCoulin als Geschäftsführerin und Liqui-datorin mit Wirkung zum 11.01.2009 zu-zustimmen und alle entsprechenden Ver-anlassungen zu treffen.2. Die Oberbürgermeisterin als Vertre-terin der Landeshauptstadt Dresden in derGesellschafterversammlung der Dresden-Werbung und Tourismus GmbH wird be-auftragt, der Bestellung von Herrn KirkPeiffer zum Liquidator mit Wirkung zum12.01.2009 zuzustimmen und alle ent-sprechenden Veranlassungen zu treffen.Beschluss-Nr.: V2877-SR76-08Konzept der Dresden Marketing GmbH1. Der Stadtrat bestätigt das Konzept alsArbeitsgrundlage für die Dresden Marke-ting GmbH (DMG) entsprechend Anlage.2. Die im Haushalt 2009/2010 für die DWTGmbH eingestellten Finanzmittel unter derHH-Stelle 7901.715.0000 in Höhe von1.800 TEUR und unter der HH-Stelle7901.715.0001 (Zuweisung und Zuschüs-se für kommunale Sonderrechnungen;Zuschuss für Marketingprojekte) in Höhevon 500 TEUR (Imagekampagne) sind fürdie DMG zur Verfügung zu stellen (HH-Stel-le 7902.715.0000).3. Die Oberbürgermeisterin wird beauf-tragt, Finanzmittel im Haushalt 2009/2010aus der HH-Stelle 7909.620.0000 RegionDresden in Höhe von 150 TEUR und ausder HH-Stelle 7909.655.0002 Stadt-marketing anteilig in Höhe von 50 TEURauf die HH-Stelle 7902.715.0000 für dieDMG GmbH zu übertragen.4. Im Oktober 2009 ist dem Stadtrat einMaßnahme- und Finanzplan für das Jahr2010 vorzulegen.5. Dem Stadtrat ist bis 28.02.2012 einEvaluationsbericht nach 3-jähriger Ge-schäftstätigkeit der DMG vorzulegen.( siehe Anlage zum Beschluss Seite 14)Beschluss-Nr.: V2817-SR76-08Periodischer Betriebsplan (Forstein-richtungswerk) für den Wald derLandeshauptstadt Dresden, Planungs-zeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2017Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis und be-stätigt den Periodischen Betriebsplan(Forsteinrichtungswerk) für den Wald derLandeshauptstadt Dresden im Planungs-zeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2017.Beschluss-Nr.: V2852-SR76-08Rückgabe einer Teilfläche des Heide-friedhofs aus dem Sondervermögendes Eigenbetriebes Städtisches Fried-hofs- und Bestattungswesen DresdenDer Stadtrat beschließt:1. die Rückgabe einer Grundstücksteil-fläche des Heidefriedhofes mit einer Größe

von 234.800 Quadratmeter aus demSondervermögen des EigenbetriebesStädtisches Friedhofs- und Bestattungs-wesen Dresden,2. den Abgang des Anlagevermögens fürdas Grundstück des Heidefriedhofes um192.082,23 EUR auf 245.029,89 EURzulasten des Eigenkapitals des Eigen-betriebes Städtisches Friedhofs- undBestattungswesen Dresden.Beschluss-Nr.: A0276-SR76-08Leistungsangebote und Personal-bedarf der Dresdner Stadtverwaltungin der ZukunftDer Stadtrat beschließt:Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,1. unter Einbindung des Ausschusses fürAllgemeine Verwaltung, Ordnung undSicherheit und des Personalrates einen Soll-Produkte-Plan für die Dresdner Stadt-verwaltung zu erarbeiten, der die durch dieeinzelnen Geschäftsbereiche zukünftig zuerbringenden Leistungsangebote formuliert.Der Soll-Produkte-Plan ist dem Stadtratbis zum 30.12.2009 zur Beschluss-fassung vorzulegen.2. unter Einbindung des Ausschusses fürAllgemeine Verwaltung, Ordnung undSicherheit und des Personalrates einPersonalbedarfskonzept für die DresdnerStadtverwaltung zu erarbeiten, das denPersonalbedarf für die im Soll-Produkte-Plan definierten Aufgaben formuliert.Das Personalbedarfskonzept ist demStadtrat bis zum 30.03.2010 zurBeschlussfassung vorzulegen.3. unter Einbindung des Ausschussesfür Allgemeine Verwaltung, Ordnung undSicherheit und des Personalrates dasPersonalentwicklungskonzept für dieDresdner Stadtverwaltung fortzuschrei-ben und dabei insbesondere auf die Qua-lifikation von Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern, Fort- und Ausbildungsangebotesowie die Entwicklungsmöglichkeiten inder Stadtverwaltung einzugehen.Die Fortschreibung des Personalent-wicklungskonzeptes ist dem Stadtrat biszum 30.03.2010 zur Beschlussfassungvorzulegen.Beschluss-Nr.: A0701-SR76-08Prüfung von Bescheiden zum Straßen-ausbaubeitragDer Stadtrat beschließt:Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,eine Prüfung von Bescheiden zu Straßen-ausbaubeiträgen in fünf vom Petitionsaus-schuss zu benennenden Fällen durch dasRechnungsprüfungsamt vornehmen zulassen und dem Stadtrat bis zum31.03.2009 das Ergebnis vorzulegen.Geschwister-Scholl-StraßeMünzmeisterstraßeRostocker StraßeGey-, Knöffel-, Kersting- und BuchnerstraßeKrügerstraße.

Beschluss-Nr.: A0700-SR76-08Grundstück SaloppeDer Stadtrat beschließt:Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,1. den Beschluss zur Vorlage V1935 vom23.07.2007 (Verkauf des GrundstückesBrockhausstraße 1) zu prüfen und demStadtrat bis zum 31.12.2008 einen Vor-schlag zur weiteren Verfahrensweise zuunterbreiten,2. in die Prüfung sowohl die Planungenfür einen möglichen Verkauf an Privat-investoren zum Zweck der Bebauung mitWohnhäusern als auch das Konzept derjetzigen Nutzer zur Fortführung des gas-tronomischen Betriebes mit öffentlicherNutzung des Geländes einzubeziehen.Beschluss-Nr.: A0712-SR76-08Verbesserung der Verkehrserschlie-ßung im OstragehegeDer Stadtrat beschließt:1. Die Oberbürgermeisterin wird beauf-tragt, ein Entwicklungskonzept für dieattraktive ÖPNV-Erschließung desOstrageheges (1. Entwurf) gemeinsammit der Dresdner Verkehrsbetriebe AGauszuarbeiten und dem Stadtrat bis zum31.03.2009 vorzulegen.2. Damit die entsprechenden Straßen-bahn-Planungen weitergeführt werdenkönnen, wird die Oberbürgermeisterinbeauftragt, sich beim Freistaat Sachsendafür einzusetzen, dass im Rahmen derArbeiten am HochwasserschutzkonzeptElbe die Frage nach der Funktion undAusformung der Flutrinne als Hoch-wasserschutzelement vordringlich ge-klärt wird.Beschluss-Nr.: V2802-SR76-08Besetzung einer Stelle in der Entgelt-gruppe 15 TVöDDer Stadtrat beruft Herrn Dr. GisbertPorstmann als „Direktor der Museen derStadt Dresden“ ab 01.01.2009.Beschluss-Nr.: V2834-SR76-08Geschäftsführervakanzen Stadtent-wässerung Dresden GmbH1. Die Oberbürgermeisterin als Ver-treterin der Landeshauptstadt Dresdenin der Gesellschafterversammlung derStadtentwässerung Dresden GmbHwird beauftragt und ermächtigt, derBestellung von Herrn Johannes Pohlzum Geschäftsführer der Stadt-entwässerung Dresden GmbH ab01.01.2009 für die Dauer von 5 Jah-ren zuzustimmen.2. Die Oberbürgermeisterin als Ver-treterin der Landeshauptstadt Dresdenin der Gesellschafterversammlung derStadtentwässerung Dresden GmbH wirdbeauftragt und ermächtigt, der Bestellungvon Frau Gunda Röstel zur Geschäfts-führerin der Stadtentwässerung DresdenGmbH ab 01.07.2009 für die Dauer von5 Jahren zuzustimmen. Seite 14

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Neustart – Neustart – Neustart – Neustart – Neustart – Konzept zur Neuausrichtung der Vermarktung Dresdens.Konzept zur Neuausrichtung der Vermarktung Dresdens.Konzept zur Neuausrichtung der Vermarktung Dresdens.Konzept zur Neuausrichtung der Vermarktung Dresdens.Konzept zur Neuausrichtung der Vermarktung Dresdens.Die Dresden Marketing GmbH.Die Dresden Marketing GmbH.Die Dresden Marketing GmbH.Die Dresden Marketing GmbH.Die Dresden Marketing GmbH.

Übersicht1. Prämissen für die Neuausrichtung der DMG2. Ausgangssituation: das Marketing von Dresden3. Ziele der DMG4. Aufgaben der DMG5. Aufgabenstruktur der DMG6. Strategische Ausrichtung: Relaunch der Marke Dresden7. Ausgewählte Maßnahmen 2009■ Tourismusmarketing■ Eventmarketing■ Kongress- und Standortmarketing8. Personalstruktur der DMG9. Finanzierung der DMG

10. Qualitätssicherung

1. Prämissen für die Neuausrichtung der DMG■ Das vorliegende Konzept bildet den Rahmen für die Neuausrichtung derVermarktung Dresdens.■ Es definiert Ziele, Aufgaben und Strukturen der Dresden Marketing GmbH(DMG).■ Die konkrete Ausgestaltung (Marketingplanung, Entwicklung und Fortfüh-rung von Maßnahmen, terminliche und finanzielle Detailplanung) obliegt derDMG. Für das Übergangsjahr 2009 werden im vorliegenden Konzept bereitsSchwerpunktthemen und Maßnahmen definiert.

2. Ausgangssituation: das Marketing von Dresden■ Das bisherige Auftreten der städtischen (und freistaatlichen) sektoralen Marketing-träger (kommunale Wirtschaftsförderung, Messe, Presseamt, DWT, CMD, Kulturein-richtungen, (Sport-)Events, Wissenschaftsnetzwerk) ist noch uneinheitlich und we-nig aufeinander abgestimmt.■ Es fehlte weitestgehend an einer gemeinsamen Strategie.■ Die bisherige Task force (kommunale Wirtschaftsförderung, CMD, DWT, Presse-amt, Kulturamt) zur Abstimmung der Marketingaktivitäten hat zu wenig verbindli-chen Charakter.■ Die Verquickung kommunaler und kommerzieller Aufgaben in der DWT führte zugegenseitigem Misstrauen in der Branche und letztlich zum Abbau von Kompeten-zen und Möglichkeiten des Stadtmarketings.

3. Ziele der DMG■ Entwicklung, Steuerung und Kommunikation der Marke Dresden■ Steigerung der nationalen und internationalen Bekanntheit der Marke Dres-den durch ein ganzheitlich strategisch ausgerichtetes, koordiniertes und profi-liertes Marketing■ Offensive Darstellung und Förderung der Wahrnehmung der positiven Stand-ortfaktoren Dresdens innerhalb der Region sowie national und international■ Koordination und Vernetzung der Aktivitäten von städtischen und staatlichenEinrichtungen sowie Branchenunternehmen, die Auswirkungen auf das Dres-den-Marketing haben.■ Keine Übernahme kommerzieller Aufgaben durch die DMG selbst.

4. Aufgaben der DMG■ Konzeption einer ganzheitlichen Strategie zur Vermarktung von Dresden■ Steuerung der Überarbeitung und Kommunikation der Dachmarke Dresden■ Konzept und Umsetzung übergreifender Kommunikationsmittel zur Marke Dres-den (z. B. Imagebroschüre, Imagefilm, Internetauftritt mit Mediaserver)■ Branchenübergreifende Vernetzung zielgruppen- bzw. zielmarktorientierter Akti-vitäten■ Akquise, Koordination und Kommunikation von Events, Tagungen und Kongressen■ Koordination von Marketingaktivitäten der Stadt, beteiligter Partner und städti-scher Unternehmen

■ internationale Vermarktung der Region Dresden■ nationale und internationale anlassbezogene Medienarbeit■ lebendige Innenkommunikation und effiziente Kooperation mit Partnern undBranchenakteuren

5. Aufgabenstruktur der DMG■ Kern der Aufgabenstruktur der DMG ist die ganzheitliche Strategie zur Vermark-tung von Dresden. Sie bestimmt nachfolgend Themenschwerpunkte, Projekte, Maß-nahmen und Partner.■ In den Schwerpunktbereichen Tourismus, Events, Kongress und Standort wirddie DMG Marketingmaßnahmen und Projekte fortführen und um aktuelle Themenergänzen. Wichtig ist dabei die bereichsübergreifende Vernetzung zur Nutzung vonSynergien.■ Aus beiden Zielsetzungen ergibt sich eine konkrete Aufgabenstruktur für dasÜbergangsjahr 2009.■ Im Jahr 2010 ist die Aufgabenstruktur zu straffen. Nicht selbst bearbeitete Marke-tingmaßnahmen sind als Projekte zu steuern.

5. Aufgabenstruktur der DMG: 2009

6. Strategische Ausrichtung: Relaunch der Marke Dresden■ Auswertung und Ergänzung der vorhandenen Datenbasis■ Markenwerte von Dresden (Dachmarken-Entwicklungsprozess seit 2004):Kulturmetropole, Lebensqualität, Innovations- und Wissenschaftsstandort, Inter-nationalität, Charakter■ Studien, Trendanalysen und Marketingpläne: DZT, TMGS, Invest in Germany,WFS, Presseclipping, etc.■ Marktforschung (Befragungen, Workshops mit Branchenakteuren)■ Neuausrichtung■ Wo wollen wir hin? (Innensicht)■ Wie werden wir von außen wahrgenommen? (Außensicht)-> übereinstimmende Antworten = Kern der Marke Dresden■ Welche Zielgruppen und Zielmärkte sind zu adressieren?■ Ergebnis■ Festlegung Markenwerte-> Festlegung von Prioritäten (Stärken stärken)■ Strategienentwicklung

Strategie zur Vermarktung von Dresden (Markenprozess)

Tourismus Event Kongress undStandort

Services

Aufgaben: nationale und internationale Vermarktung ...

der DestinationDresden

der EventstadtDresden

des Kongress-und Innovations-standortesDresden

Zentrale Marken-entwicklung und-führung, Service-funktion für dieVermarktungs-schwerpunkte

Themenschwerpunkte

Kulturstadt Feste undFestivalstadt

KongressstadtRegion desWissensWelcome toDresden

MarkenrelaunchKommunikations-mittel

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6. Strategische Ausrichtung: Zeitablauf

7. Ausgewählte Marketingmaßnahmen in 2009■ Schwerpunkt der DMG im Geschäftsjahr 2009 ist der sowohl inhaltliche wie auchpersonelle Aufbau einer tragfähigen Struktur zur strategischen Ausrichtung undVermarktung von Dresden.■ Erfolgreiche Marketingmaßnahmen in den Bereichen Tourismus und Kongresswerden kontinuierlich weitergeführt, Kernmärkte und Zielgruppen weiter adressiert.■ Im Sinne einer strategischen und ganzheitlichen Ausrichtung ergänzen neueThemen, Zielmärkte und Maßnahmen das Portfolio der DMG.

Ausgewählte Marketingmaßnahmen in 2009: Tourismusmarketing■ Fortführung der Marketingmaßnahmen in den Kernmärkten Deutschland, Öster-reich, Schweiz, USA, Japan■ Messeauftritte, Präsentationen (Internationale Tourismus Börse (ITB), Berlin; WorldTravel Mart (WTM), London; German Travel Mart (GTM), Rostock; Fachmessen speziellin Schwerpunktmärkten)■ Presse- und Medienarbeit neue Intendanz „Dresdner Musikfestspiele“ (Internati-onale Pressereise, Porträt Jan Vogler)■ Konzentration von vernetzten Aktivitäten auf den Wachstumsmärkten Russland,Spanien, China, Tschechien■ Nutzung Dresdner Kulturträger als Botschafter durch Tourneebegleitung/Präsen-tation in China (Staatskapelle, Staatl. Kunstsammlungen) und Spanien (Philharmonie)■ Einladung von Meinungsbildnern aus Russland und Spanien zum Semperopernball■ Networking/Gremien, Verbände

Ausgewählte Marketingmaßnahmen in 2009: Eventmarketing■ Entwicklung einer Eventstrategie mit „Eventscouting“ und zentraler Koordinationvon Veranstaltungen■ Festwoche zum Chinese New Year, Stadtfest, Striezelmarkt, Silvesterevent aufTheaterplatz■ Vorbereitung für Frauenfußball-WM und Kirchentag■ Zentraler Veranstaltungskalender■ 20 Jahre friedliche Revolution in Dresden:■ Event am Wiener Platz, Sonderzug entlang der Flüchtlingsstrecke

Ausgewählte Marketingmaßnahmen in 2009: Kongress- und Standortmarketing■ Kongressmarketing:■ Vermarktung Dresdens als Kongress- und Tagungsstandort, insbesondere die neueLocation für Großkongresse und Kongressmessen Tagungszentrum Messe Dresden■ Messeauftritte (Incentive and Meetings Exhibition (IMEX) Travel Exhibition Meetingsand Incentives (EIBTM), Networking German Convention Bureau (GCB), InternationalCongress & Convention Association (ICCA)■ Koordination von■ Professorendinner■ Congress Award■ Vermarktung von Fachkongressen in Dresden: Nanofair, International Conferenceon Communications, SEMICON EUROPE, Printed Electronics, Plastic Electronics

Ausgewählte Marketingmaßnahmen in 2009: Standortmarketing■ Standortmarketing■ Internationale Pressereise zum Spitzencluster „Cool Silicon – Energy EfficiencyInnovations from Silicon Saxony“■ Standortatlas „Lebenslanges Lernen“ (Bildungsangebote von frühkindlicher Bil-dung bis Seniorenakademie)■ Koordination und Vermarktung von■ Lange Nacht der Wissenschaften („Wissenschaft trifft Wirtschaft“, „60 JahreFraunhofer“)■ Nachwuchsprogramm Juniordoktor■ Welcome Center: Willkommenspakete Neudresdner und Studienanfänger

Ausgewählte Marketingmaßnahmen in 2009: Services■ Marktforschung/Marketingcontrolling■ Analyse der Datenbasis zum Relaunch der Marke Dresden■ Workshops und Befragungen zum Markenprofil■ Aufbau des Mediaservers für Kommunikationsmuster und -vorlagen (Markencoach)■ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit■ Erstellung von Publikationen für alle Bereiche■ Pressereisen■ regelmäßige Pressemeetings■ Veranstaltungskalender (Geschäftsbesorgungsvertrag)

8. Personalstruktur der DMG für 2009

Personalstruktur der DMG: BeiratEinrichtung eines Beirats mit folgenden Aufgaben■ Abbildung der einzelnen Branchen■ Mittler zwischen der DMG und den Branchen■ Sicherung verbindlicher Abstimmungen zwischen den für das Marketing zustän-digen Trägern■ Meetings (drei- bis viermal jährlich) mit Vertretern der Stadt (OB-Bereich sowieBereiche Wirtschaft, Kultur und Bildung) und der Geschäftsführung der DMG■ Beratung der DMG, z.B. zur Verwendung des jährlichen Marketingbudgets■ Vorschlag von zwei Mitgliedern für den Aufsichtsrat DMG für eine jeweils zweijäh-rige Amtszeit

Personalstruktur der DMG: BeiratMitglieder des Beirats (Vorschläge)■ Kultureinrichtungen: Prof. Martin Roth (Direktor SKD)■ Events: Jan Vogler (Intendant Musikfestspiele)■ Wirtschaft: Stefan Schulte (VW)■ Bildung/Wissenschaft: Prof. Peter Joehnk (GF FZD)■ Medien und Kommunikation: Dieter Hoefer (Vorstand Presseclub)■ Tourismus: Heinz Diedrichsen (Vorstand TVD)■ Hotellerie: Jan Burghardt (Vorstand Dresden Hotels e.V.)■ Kongresse und Tagungen: Dr. Michael Hupe (Vorstand DCB)■ Region: Arndt Steinbach (Vorstand TV Sächs. Elbland)■ Citymanagement: Michael Lohnherr (Vorstand CMD)■ Land Sachsen: Hans-Jürgen Goller (GF TMGS)

Strategische Vermarktung

Tourismus-marketing

Eventmarketing Kongress undStandort-marketing

Services

3 MA 2 MA 4 MA (Kongress) 5 MA

Geschäftsführung1GF

Marketingboard

Aufsichtsrat(Vorsitz: OBin)

100%iger GesellschafterStadt Dresden

Beirat

Phase 1Analyse der

Datenbasis undÜberarbeitung

der Markenwerte

Phase 2Priorisierung von Themen

und KernbotschaftenEntwicklung

des Erscheinungsbilds

Phase 3Entwicklung des

KommunikationsmustersErstellen des MediaserverKonzept Imagekampagne

BefragungenWorkshops

AusschreibungZusammenarbeit mit

Agentur

Zusammenarbeit mitAgentur

MarkencoachTestlauf in

Wachstumsmärkten

1. Halbjahr 2009 2. Halbjahr 2009 2010

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Personalstruktur der DMG: MarketingboardAufgaben des Marketingboard■ Koordination und Ausrichtung der Marketingaktivitäten auf das Erfolgsmuster derMarke Dresden■ verbindliche Abstimmung zwischen DMG und den weiteren MarketingträgernMitglieder des Marketingboard■ Marketingverantwortliche der folgenden Einrichtungen: Kreuzchor, Philharmo-nie, Zentrum der Künste Hellerau, Frauenkirche, Semperoper, Staatliche Kunstsamm-lungen, Staatliche Schlösser, Messe, TU Dresden, HTW, Forschungszentrum Dres-den-Rossendorf, Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft,Flughafen DD, Tourismusverein Dresden, Citymanagement, EB Sport+Bäder, Pres-seamt, Kulturamt, Amt für Wirtschaftsförderung

9. Finanzierung: Städtisches Budget und Kosten

Finanzierung: zusätzliches Budget ab 2010■ Die DMG legt dem Stadtrat bis zum 31.Oktober 2009 einen detaillierten Finanz-und Themenplan (inklusive Eventkonzepte) für das Geschäftsjahr 2010 vor.■ Daraus gehen Vorschläge zur Verwendung zusätzlicher städtischer Budgets fürMaßnahmen und Veranstaltungen städtischer Themen entsprechend der strategi-schen Schwerpunktthemen und Zielen einer ganzheitlichen Vermarktung der StadtDresden hervor.

Finanzierung: Public-Private-Partnership■ Die Vermarktung einer Stadt gewinnt an Glaubwürdigkeit, wenn Unternehmenund Institutionen, die hier ansässig sind, durch ihre Beteiligung ein klares Bekenntnisabgeben.■ Darüber hinaus kann die DMG finanziell allein die Vermarktung der Stadtnicht bewältigen. Sie kann Anstöße geben, die dann von den Branchenakteurenweitergeführt bzw. aktiv unterstützt werden.■ Für die Realisierung ihrer Aufgaben setzt die DMG daher – in Ergänzung zumkommunalen Budget – auf das Public-Private-Partnership-Modell (z.B. Geschäfts-besorgungsverträge, Projektförderung).

10. Qualitätssicherung■ Innenkommunikation zu Branchenakteuren■ Kontrolle durch Aufsichtsrat und Beirat■ Gesamtevaluierung der DMG nach drei Jahren (Anfang 2012)

Die Landeshauptstadt Dresden und derStadtverband „Dresdner Gartenfreunde“e. V. schreiben auch im Jahr 2009 denWettbewerb um den Titel „SchönsteKleingartenanlage Dresdens“ aus.Die folgenden acht Kriterien bilden wiederdie Grundlage der Bewertung der Klein-gartenanlagen durch die Jury.■ Bewertungskriterien:1. Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit,Gestaltung und Zustand des öffentlichnutzbaren Wegesystems (maximal6 Punkte)2. Gestaltung und Pflege der vorhande-nen öffentlich zugänglichen Freiflächen,deren Beitrag zur Nutzung durch dieÖffentlichkeit, Spielplätze (maximal4 Punkte)3. Berücksichtigung der Belange desUmwelt- und Naturschutzes, u. a. auchdurch eine entsprechende Fachberatungder Mitglieder (maximal 6 Punkte)4. Einhaltung der Vorschriften desBundeskleingartengesetzes sowie der

Kleingartenrahmenordnung Dresdens beider Gestaltung und Nutzung der Klein-gärten (maximal 6 Punkte)5. Wahrnehmung der Anliegerpflichten,Verkehrssicherungspflicht und ordnungs-gemäßer Abfallentsorgung (maximal2 Punkte)6. Vielgestaltigkeit des Vereinslebens,insbesondere durch Kinder-, Jugend-,Frauen- und Seniorenarbeit unter Beach-tung sozialer Aspekte (maximal 6 Punkte)7. Leistungen und Kontaktpflege zum

unmittelbaren Wohnumfeld oder Ortsteil(maximal 4 Punkte)8. Gesamteindruck der Kleingartenanlageund Präsentation (maximal 6 Punkte)Die Bewerbungsunterlagen für die Vor-runde sind bis 15.02.2009 beim Amt fürStadtgrün und Abfallwirtschaft GrunaerStraße 2 oder in der Geschäftsstelle desStadtverbandes einzureichen. Zum Klein-gärtnertag am 21.03.2009 werden dieTeilnehmer an der Endrunde bekanntgegeben.

In Auswertung eines Erfahrungsaustau-sches mit Vereinsvorsitzenden am22.09.2008 zur Vorbereitung des Wettbe-werbes einigten sich die Auslober, dass imJahr 2009 zusätzlich zu den Prämierun-gen der Plätze 1 bis 3 (1000 Euro, 500Euro, 250 Euro) eine Auswertung heraus-ragender Projekte der anderen Endrunden-teilnehmer erfolgen soll. Diese können mitdrei Sonderpreisen zu je 200 Euro gewür-digt werden. Alle anderen Endrunden-teilnehmer erhalten eine Teilnahmeurkundeverbunden mit 100 Euro Prämie. Stadt undStadtverband möchten damit insbesonderekleinere Vereine zur Teilnahme motivieren.Darüber hinaus bleibt die Ausschreibungunverändert.Mit der Teilnahme am Wettbewerb leis-ten die Vereine einen wichtigen Beitragzur weiteren Verbesserung des Klein-gartenwesens in der LandeshauptstadtDresden und geben ihren Mitgliederneine weitere Motivation zur Ausgestaltungdes eigenen Vereinslebens.

Wettbewerb „Schönste Kleingartenanlage Dresdens“ 2009Wettbewerb „Schönste Kleingartenanlage Dresdens“ 2009Wettbewerb „Schönste Kleingartenanlage Dresdens“ 2009Wettbewerb „Schönste Kleingartenanlage Dresdens“ 2009Wettbewerb „Schönste Kleingartenanlage Dresdens“ 2009Vorbereitung des Wettbewerbes 2009

Budget 2009 Budget 2010

durch Stadt Dresdenbereitgestellte Finanzmittel:2 Mio. Euro

durch Stadt Dresdenbereitgestellte Finanzmittel:2 Mio. Euro

Voraussichtliche Betriebs- undPersonalkosten der DMG (Altpersonal):1,3 Mio. Euro

Zur Verfügung stehende Marketing-mittel für Fremdleistungen (Messe-bau,-fläche, Druckkosten etc):700.000 Euro

zzgl. städt. Budget fürImagekampagne:500.000 Euro

zzgl. städt. Budget fürImagekampagne:500.000 Euro

zzgl. städt. Budget aus GB Wirtschaft:200.000 Euro (geschätzt)

zzgl. städt. Budget aus Sport, Wifö,Presse:500.000 Euro (geschätzt)

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Dresdner Amtsblatt 8. Januar 2009/Nr. 1-2

Der Vorhabenträger BAYWOBAU DD-Schlosshotel GmbH & Co. KG hat beider Landeshauptstadt Dresden, unte-re Wasserbehörde, einen Antrag aufwasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 2,3 und 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)für das Vorhaben „Dresden-Altstadt INeumarkt/Quartier VIII – Schloßstraße/Jüdenhof, Neubau Hotel und Wohnhausmit Tiefgarage“ gestellt. Dabei macht sicheine zeitlich begrenzte Grundwasser-absenkung bzw. -ableitung erforderlich.Diese Grundwasserabsenkung bzw. -ab-leitung unterliegt dem Gesetz über dieUmweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)nach § 3 (1) UVPG, Anlage 1, Nr. 13.3.2sowie dem Gesetz über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung im FreistaatSachsen (SächsUVPG) nach § 3 (1) Nr. 2SächsUVPG, Anlage, Nr. 9 a) – siehe dortunter: „Entnehmen, Zutagefördern oderZutageleiten von Grundwasser oder Ein-leiten von Oberflächenwasser zum Zwe-cke der Grundwasseranreicherung, ...soweit nicht eine Pflicht zur Durchfüh-

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Dresden

Entscheidung gegen die Durchführung einerEntscheidung gegen die Durchführung einerEntscheidung gegen die Durchführung einerEntscheidung gegen die Durchführung einerEntscheidung gegen die Durchführung einerUmweltverträglichkeitsprüfungUmweltverträglichkeitsprüfungUmweltverträglichkeitsprüfungUmweltverträglichkeitsprüfungUmweltverträglichkeitsprüfungfür das Vorhaben „Dresden-Altstadt I Neumarkt/Quartier VIII – Schloßstraße/Jüdenhof, Neubau Hotel und Wohnhaus mit Tiefgarage“

rung der Umweltverträglichkeitsprüfungaufgrund Bundesrecht besteht, mit ei-nem jährlichen Wasservolumen vonmindestens 250 000 m³ und wenigerals 10 Millionen m³“. Demnach ist übereine allgemeine Vorprüfung des Einzel-falls zu ermitteln, ob das Vorhabenerhebliche nachteilige Umweltaus-wirkungen haben kann und infolgedes-sen eine Umweltverträglichkeitsprüfungfür das Vorhaben erforderlich ist.Bezüglich der Betroffenheit von Schutz-gütern und Auswirkungen des Vorha-bens ist einzuschätzen, dass durch dasgeplante Vorhaben keine erheblichennachteiligen Umweltauswirkungen aufdie Schutzgüter nach § 3 c in Verbin-dung mit Anlage 2 des UVPG zu erwar-ten sind. Es handelt sich um eine zeitlichbegrenzte Maßnahme. Verschiedeneumweltmediale Einzelaspekte werdenim weiteren wasserrechtlichen Verfah-ren geprüft und mit wasserrechtlichemBescheid festgelegt bzw. während derBauausführung einer Lösung zuge-

führt, z. B. Festlegungen zur Beweis-sicherung und Überwachung des Grund-wasserstandes (GW-Monitoring), Aus-schluss von nachteiligen Auswirkungenfür Nachbarbebauungen, Maßnahmenbei erhöhten Grundwasser-Ständen, Ein-stellung der Bauarbeiten bei Grund-hochwasser und Hochwasser der Elbe(ggf. Flutung der Baugrube), zumGrundwasserschutz gegen schädlicheVerunreinigungen sowie Festlegungenzu den Bedingungen für die Einleitungdes zu Tage geförderten Grundwassersin die Elbe.Daraus ergibt sich, dass für das Vor-haben auf die Durchführung einer Um-weltverträglichkeitsprüfung (UVP) ver-zichtet werden kann.

Dresden, 17.12.2008

i. V. Detlef Sittel

Helma OroszOberbürgermeisterin

Die Landeshauptstadt Dresden wird imJahr 2009 verschiedene Infokarten inForm von Postkarten herausgeben(Themenspektrum: Informations- undBeratungs-Service, verschiedene städ-tische Veranstaltungen bzw. Ereignis-se und andere) und schreibt derenGestaltung und Herstellung öffentlichaus. Ausgeschrieben werden zehnLose.Format: DIN A6Farbe: 4/1-farbigPapier: 270 g/qm Bilderdruck(+/-10 g/qm), matt gestrichenAuflagenhöhe: 5000 StückGestaltung: nach dem Erscheinungs-bild (Corporate Design) der Landes-hauptstadt Dresden; überwiegend gra-fisch bzw. fotografisch, geringe Text-vorgabenLieferung: frei Verwendungsstelle aneine Adresse in Dresden handlich ver-packt in beschrifteten Kartons zu glei-chen Stückzahlen

Öffentliche Ausschreibung der Landeshauptstadt Dresden

Gestaltung und Herstellung von InfokartenGestaltung und Herstellung von InfokartenGestaltung und Herstellung von InfokartenGestaltung und Herstellung von InfokartenGestaltung und Herstellung von Infokarten

Übergeben wird Text (elektronisch er-fasst als doc-Datei) für die Rückseiteder Infokarte. Die Vorderseite ist vomAuftragnehmer zu gestalten.Die Angebote müssen für das gesamteJahr 2009 gültig sein und werden nachfolgenden Positionen gegliedert erwartet:1. Gestaltung nach städtischem Er-scheinungsbild2. Satz3. Proof4. Druck5. Daten-CD (alle Daten im PC undMac-Format und als weboptimierte pdf-Datei)6. Gesamtkosten (netto/brutto)Die Mehrwertsteuer ist auszuweisen.Alle Bieter sind aufgefordert, ein bis maxi-mal drei Belegexemplare ihrer Arbeit, wel-che in Art und Umfang dem ausgeschrie-benen Produkt entsprechen, beizulegen.Wertungskriterien: Preis (40 Prozent),Bewertung der Gestaltung anhand dervorgelegten Belege (60 Prozent).

In den Gesamtkosten enthalten ist dieEinräumung von Nutzungsrechten ge-mäß § 31 Abs. 3 UrhG in der Weise,dass das Werk allein von der Stadt fürden im Auftrag beschriebenen Zweckund sämtlicher daraus abgeleiteterAnwendungen (zum Beispiel gedruck-te und elektronische Produkte) genutztwerden kann. Mit der Angebotsabgabeunterliegt der Bieter auch den Bedin-gungen über nicht berücksichtigteAngebote (§ 27 VOL/A).Angebotsfrist: 23. Januar 2009Ihr schriftliches Angebot (kein Fax, kei-ne E-Mail) ist in Deutsch im verschlos-senen Umschlag, mit dem Kennwort„Infokarte 2009“ versehen, an dieLandeshauptstadt Dresden, Amt fürPresse- und Öffentlichkeitsarbeit, PF12 00 20, 01001 Dresden zu richten.Fragen zur Ausschreibung beantwor-tet Saskia Leistner unter der Telefon-nummer (03 51) 4 88 26 09 undE-Mail [email protected].

Betriebsausschuss tagtBetriebsausschuss tagtBetriebsausschuss tagtBetriebsausschuss tagtBetriebsausschuss tagtDer Betriebsausschuss für Sportstättenund Bäder tagt am Donnerstag,15.01.2009, 16 Uhr im Rathaus, 3. Etage,Zimmer 13, Dr.-Külz-Ring 19.Tagesordnung:1. Kinder- und Jugendsportförderung2. Außer-Kraft-Setzung des bestehen-den Statutes zur Verleihung des Sport-und Förderpreises der LandeshauptstadtDresden vom 13.09.2001Weitere Tagesordnungspunkte sind nichtöffentlich.

Finanzausschuss tagtFinanzausschuss tagtFinanzausschuss tagtFinanzausschuss tagtFinanzausschuss tagtDer Ausschuss für Finanzen und Liegen-schaften tagt am Montag, 12.01.2009,16 Uhr im Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19,01067 Dresden, 2. Etage, Raum 13.Tagesordnung:1. Übertragung des Jugendherbergs-schiffes „Daniel Pöppelmann“ (so ge-nannte „Koje“) aus dem Anlagevermögender Landeshauptstadt Dresden in dasAnlagevermögen der Qualifizierungs-und Arbeitsförderungsgesellschaft Dres-den mbH (QAD)2. Verkauf der Grundstücke RampischeStraße 31/33 (Neumarkt, Quartier II)3. Verkauf des Grundstückes Scharfen-berger Straße 514. Erbbaurechtsvertrag über einen Teil desGrundstücks Hausdorfer Straße 4 mit demEvangelischen Schulverein Dresden e. V.5. Veränderungen im Vermögenshaus-halt 2008 des Straßen- und TiefbauamtesWeitere Tagesordnungspunkte werdennicht öffentlich behandelt.

Jahresrechnung undSchlussbericht 2007Die Stadt legt die Jahresrechnung zu ih-rem ersten Jahr mit Doppelhaushalt undihrem ersten schuldenfreien Jahr vor. DieErgebnisse der Jahresrechnung werdendem Stadtrat mit dem Rechenschaftsbe-richt 2007 des Geschäftsbereiches Finan-zen und Liegenschaften, der Kämmereiund dem Schlussbericht über die Prü-fung der Jahresrechnung 2007 durchdas städtische Rechnungsprüfungsamtzur Feststellung übergeben.Erstmalig enthielt die am 8. Februar 2007vom Stadtrat beschlossene Haushalts-satzung keine genehmigungspflichtigenBestandteile, es wurden keine Kreditauf-nahmen für Investitionen beziehungsweiseKreditaufnahmen für Verpflichtungs-ermächtigungen für die künftigen Jahregeplant. Im Jahr 2007 hatte die Stadt1 161 668 094 Euro Einnahmen und1 161 668 094 Euro Ausgaben.

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Auf Grund des § 3 Abs. 2 der Satzungder Landeshauptstadt Dresden für denAusländerbeirat hat der Stadtrat derLandeshauptstadt Dresden in seiner Sit-zung am 11.12.2008 die Neufassung derWahlordnung zur Wahl der ausländischenKandidatinnen/Kandidaten des Aus-länderbeirates der LandeshauptstadtDresden beschlossen.

§ 1 WahlgrundsätzeDie ausländischen Kandidatinnen/Kandi-daten für den Ausländerbeirat gemäߧ 3 Abs. 2 der Satzung der Landes-hauptstadt Dresden für den Ausländer-beirat werden von den Wahlberechtig-ten in allgemeiner, unmittelbarer, freier,gleicher und geheimer Wahl gewählt.

§ 2 Aktives Wahlrecht(1) Wahlberechtigt ist jede Ausländerin/jeder Ausländer, die/der am Tag zur Wahlder ausländischen Kandidatinnen/Kan-didaten für den Ausländerbeirat mindestensseit drei Monaten ihren/seinen Hauptwohn-sitz in Dresden hat, sich in Deutschlandrechtmäßig (auch mit Aufenthaltsge-stattung) oder mit Duldung aufhält unddas 18. Lebensjahr vollendet hat.(2) Nicht wahlberechtigt ist,1. wer infolge Richterspruchs das Wahl-recht nicht besitzt,2. für wen zur Besorgung aller ihrer/sei-ner Angelegenheiten eine/ein Betreuerin/Betreuer nicht nur durch einstweilige An-ordnung bestellt ist; dies gilt auch, wennder Aufgabenkreis der Betreuerin/des Be-treuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeich-neten Angelegenheiten nicht erfasst.

§ 3 Passives Wahlrecht(1) Wählbar ist jede Person, die im Sinnevon § 2 wahlberechtigt ist und sich seitmindestens einem Jahr rechtmäßig inDeutschland aufhält.(2) Weiter ist wählbar, wer eingebürgertist.(3) Nicht wählbar ist, wer einer in derBundesrepublik Deutschland verbotenenVereinigung angehört oder sie unter-stützt.

§ 4 WahlorganeWahlorgane sind1. die Wahlleiterin/der Wahlleiter,2. der Wahlausschuss,3. die Wahlvorstände.

Neufassung der Satzung über die Wahlordnung zurNeufassung der Satzung über die Wahlordnung zurNeufassung der Satzung über die Wahlordnung zurNeufassung der Satzung über die Wahlordnung zurNeufassung der Satzung über die Wahlordnung zurWahl der ausländischen Kandidatinnen/Kandidaten des AusländerbeiratesWahl der ausländischen Kandidatinnen/Kandidaten des AusländerbeiratesWahl der ausländischen Kandidatinnen/Kandidaten des AusländerbeiratesWahl der ausländischen Kandidatinnen/Kandidaten des AusländerbeiratesWahl der ausländischen Kandidatinnen/Kandidaten des Ausländerbeiratesder Landeshauptstadt Dresdender Landeshauptstadt Dresdender Landeshauptstadt Dresdender Landeshauptstadt Dresdender Landeshauptstadt DresdenVom 11. Dezember 2008

§ 5 Wahlleiterin/Wahlleiter(1) Wahlleiterin/Wahlleiter ist die Ober-bürgermeisterin/der Oberbürgermeisteroder eine von ihr benannte hauptamtli-che Mitarbeiterin/ein von ihm benannterhauptamtlicher Mitarbeiter der Verwal-tung der Landeshauptstadt Dresden.Ihre/seine Berufung sollte spätestens einhalbes Jahr vor dem Wahltermin erfolgen.Die Wahlleiterin/der Wahlleiter hat die Vor-bereitung, Durchführung und Ergebnis-ermittlung der Wahl zu leiten.Zur Absicherung der organisatorischenund technischen Vorbereitung, Durch-führung und Auswertung der Wahl be-dient sie/er sich der für die entsprechen-den Aufgaben bei allgemeinen Wahlenzuständigen Stellen der Verwaltung.Sie/er entscheidet über Einsprüche inerster Instanz.Die Wahlleiterin/der Wahlleiter fertigt alleöffentlichen Bekanntmachungen im Rah-men der Wahl aus und gibt sie ortsüb-lich bekannt.(2) Die Wahlleiterin/der Wahlleiter ist die/der Vorsitzende des Wahlausschusses.Sie/er beruft ihre Stellvertreterin/ihrenStellvertreter bzw. seine Stellvertreterin/seinen Stellvertreter und die Mitgliederdes Wahlausschusses.(3) Sie/er beruft die Wahlvorstände undverpflichtet die Wahlvorsteherinnen/Wahl-vorsteher auf das Wahlgeheimnis.Sie/er kann die Berufung der Wahlvor-stände der Verwaltung übertragen.

§ 6 Wahlausschuss(1) Der Wahlausschuss besteht aus derWahlleiterin/dem Wahlleiter, ihrer/ihremStellvertreterin/Stellvertreter bzw. seiner/seinem Stellvertreterin/Stellvertreter undfünf Beisitzerinnen/Beisitzer. Jede Beisitzerin/jeder Besitzer hat eine Stellvertreterin/einenStellvertreter.(2) Die Mitglieder des Wahlausschussesund ihre Stellvertreterinnen/Stellvertretermüssen der deutschen Sprache mächtigsein. Sie werden von der Wahlleiterin/vomWahlleiter aus dem Kreis der Wahlberech-tigten spätestens am 40. Tag vor der Wahlberufen. Die Wahlleiterin/der Wahlleiterkann ein Mitglied des Wahlausschusses odereine Bedienstete/einen Bediensteten derStadtverwaltung zur Schriftführerin/zumSchriftführer bestellen. Die Schriftführerin/der Schriftführer ist nicht stimmberechtigt,wenn sie/er nicht Mitglied des Wahlaus-schusses gemäß Abs. 1 ist.

Zu Beginn der ersten Sitzung des Wahl-ausschusses verpflichtet die Wahlleiterin/der Wahlleiter die Stellvertreterin/denStellvertreter, die Beisitzerinnen/die Bei-sitzer und die Schriftführerin/den Schrift-führer zur unparteiischen Wahrnehmungihres Amtes und zur Verschwiegenheitüber die ihnen bei ihrer amtlichen Tätig-keit bekannt gewordenen Tatsachen,insbesondere über alle dem Wahlgeheim-nis unterliegenden Angelegenheiten.(3) Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber,Vertrauenspersonen der Wahlvorschlä-ge sowie deren Stellvertreterinnen/Stell-vertreter sind als Wahlleiterin/Wahlleiteroder sonstige Mitglieder des Wahlaus-schusses nicht zugelassen.(4) Der Wahlausschuss hat folgende Auf-gaben:1. Entscheidung über die Zulassung vonWahlvorschlägen und Festsetzung ihrerReihenfolge auf dem Stimmzettel,2. Feststellung des Wahlergebnisses unddie Verteilung der Sitze, Entscheidungüber Einsprüche gegen die Wahl.(5) Der Wahlausschuss verhandelt undentscheidet in öffentlicher Sitzung. Zeit,Ort und Gegenstand der Verhandlungsind rechtzeitig vorher öffentlich bekanntzu machen. Über jede Sitzung ist eineNiederschrift anzufertigen, die von allenanwesenden Mitgliedern des Wahlaus-schusses und von der Schriftführerin/vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.(6) Der Wahlausschuss ist beschlussfä-hig, wenn außer der/dem Vorsitzendenoder deren/dessen Stellvertreterin/Stell-vertreter mindestens drei weitere stimm-berechtigte Mitglieder anwesend sind.Der Wahlausschuss beschließt mit Stim-menmehrheit; bei Stimmengleichheit ent-scheidet die Stimme der Wahlleiterin/desWahlleiters.

§ 7 Wahlgebiet/Wahlbezirke(1) Wahlgebiet ist die LandeshauptstadtDresden.(2) Die Wahlleiterin/der Wahlleiter teilt dasWahlgebiet in 1 bis 5 Wahlbezirke ein.Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlraumeinzurichten und ein Wahlvorstand zuberufen.

§ 8 Wahlvorstände(1) Die Wahlvorstände führen die Wahlim jeweiligen Wahlbezirk durch.(2) Sie bestehen aus der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden, seiner Stellvertreterin/

seinem Stellvertreter und 1 bis 3 Beisit-zerinnen/Beisitzern.(3) Sie werden durch die Oberbürger-meisterin/den Oberbürgermeister oderdie Wahlleiterin/den Wahlleiter berufen.(4) Die Mitglieder der Wahlvorstände sindaus den Wahlberechtigten für diese Wahlzu berufen. Bei Bedarf stellt die Stadtver-waltung dem Wahlvorstand die erforder-lichen Hilfskräfte zur Verfügung.(5) Der Wahlvorstand ist beschlussfähig,wenn mindestens drei Mitglieder,darunter die/der Vorsitzende oder ihre/seine Stellvertreterin bzw. ihr/sein Stell-vertreter, anwesend sind.(6) Die Mitglieder der Wahlvorstände er-halten entsprechend der „Entschä-digungssatzung Wahlen, Volks- undBürgerentscheide“ der LandeshauptstadtDresden eine Entschädigung.

§ 9 Wählerverzeichnis(1) Wählen kann nur, wer in ein Wähler-verzeichnis eingetragen ist.(2) Durch die Stadtverwaltung ist auf derGrundlage des Einwohnermelderegistersein Wählerverzeichnis anzulegen, in dasalle gemäß § 2 wahlberechtigten Perso-nen einzutragen sind. Es enthält Fami-liennamen, Vornamen, Geburtsdatum,Anschrift und Staatsangehörigkeit derWahlberechtigten.(3) In das Wählerverzeichnis sind vonAmts wegen alle Wahlberechtigten ein-zutragen, die 35 Tage vor der Wahl inder Landeshauptstadt Dresden mitHauptwohnung gemeldet sind.(4) Jede/jeder Wahlberechtigte hat dasRecht, an den Werktagen vom 20. biszum 16. Tag vor der Wahl, während derüblichen Dienststunden, Einsicht in dasWählerverzeichnis zu nehmen, um ihre/seine Eintragung zu prüfen. Die Mög-lichkeit zur Einsichtnahme ist rechtzeitigvon der Wahlleiterin/vom Wahlleiter öf-fentlich bekannt zu machen.

§ 10 Benachrichtigung derWahlberechtigtenDie Stadtverwaltung benachrichtigt biszum 25. Tag vor der Wahl alle in dasWählerverzeichnis eingetragenen Wahl-berechtigten. Die Wahlbenachrichtigungmuss enthalten:1. den Familiennamen, den Vornamenund die Wohnanschrift,2. die Bezeichnung der Wahl, den Wahl-tag und die Wahlzeit,

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3. die Angabe des Wahlraumes und desWahlbezirkes,4. die Nummer, unter der die/der Wahl-berechtigte in das Wählerverzeichnis ein-getragen ist,5. die Aufforderung, die Wahlbenach-richtigung bei der Wahl mitzubringenund einen Identitätsnachweis oder einamtliches Personaldokument mit Licht-bild bereitzuhalten,6. den Hinweis, dass das Wahlrecht auchbei Verlust der Wahlbenachrichtigungausgeübt werden kann,7. den Hinweis über die Möglichkeit derBriefwahl.

§ 11 Berichtigung und Abschluss desWählerverzeichnisses(1) Wer glaubt, unrichtigerweise nichtoder nicht richtig im Wählerverzeichniseingetragen zu sein, kann bis zum Endeder Einsichtnahme (16. Tag vor der Wahl)schriftlich oder zur Niederschrift Ein-spruch gegen das Wählerverzeichnis er-heben. Über den Einspruch ist durch dieWahlleiterin/den Wahlleiter unverzüglichzu entscheiden. Kann die Wahlleiterin/der Wahlleiter dem Einspruch nicht ab-helfen, führt die Wahlleiterin/der Wahllei-ter eine Entscheidung des Wahlaus-schusses herbei. Diese Entscheidung istvorbehaltlich eines Wahlprüfungs-verfahrens endgültig.(2) Die Wahlleiterin/der Wahlleiter kannoffensichtliche Unrichtigkeiten im Wähler-verzeichnis von Amts wegen jederzeitberichtigen lassen.(3) Das Wählerverzeichnis ist am 3. Tagvor der Wahl, 18.00 Uhr, abzuschließen.Dabei ist die Anzahl der Wahlberechtig-ten festzustellen und auf einem Ab-schlussblatt durch die Wahlleiterin/denWahlleiter zu beurkunden.

§ 12 Wahlvorschläge(1) Wahlvorschläge können eingereichtwerden von1. eingetragenen Vereinen, denen min-destens drei gemäß § 2 wahlberechtigteMitglieder angehören,2. Wählergruppen3. Einzelbewerbern.(2) Die Wahlleiterin/der Wahlleiter fordertspätestens am 87. Tag vor der Wahldurch öffentliche Bekanntmachung zurEinreichung von Wahlvorschlägen auf.(3) Die Wahlvorschläge sind bis zum66. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, bei derWahlleiterin/beim Wahlleiter einzureichen.Hierzu sind amtliche Formblätter zu ver-wenden, die von der Stadtverwaltung zurVerfügung gestellt werden. Die Eintra-gungen sind in Block- oder Maschinen-schrift in lateinischen Buchstaben vor-zunehmen.(4) Jeder Wahlvorschlag muss enthalten:

1. bei Wahlvorschlägen nach Abs. 1Pkt. 1 den Namen und ggf. die Kurzbe-zeichnung des Vereins, bei Vorschlägengemäß Abs. 1 Pkt. 2 Name oder Kenn-wort des Wahlvorschlages, bei Vorschlä-gen gemäß Abs. 1 Pkt. 3 die Kennzeich-nung „Einzelbewerberin/Einzelbewerber“sowie2. Vor- und Familienname, Tag der Ge-burt, Anschrift, Beruf und Staatsange-hörigkeit der Bewerber, ggf. bei Deut-schen auch das Abstammungsland. AlsKurzbezeichnung darf nicht die Bezeich-nung einer in- oder ausländischen Parteioder eine damit verwechslungsfähigeBezeichnung verwendet werden. Wahl-vorschläge gemäß Abs. 1 Pkt. 2 dürfenkeine Kurzbezeichnung verwenden, diemit dem Namen oder der Kurzbe-zeichnung eines zur Einreichung vonWahlvorschlägen berechtigten Vereinsverwechselt werden kann.(5) Als Bewerberin/Bewerber in einemWahlvorschlag gemäß Abs. 1 Pkt. 1 darfnur benannt werden, wer in einer eigenshierfür einberufenen Mitgliederver-sammlung mit der Mehrheit der abgege-benen gültigen Stimmen hierzu gewähltworden ist. Zu dieser Mitgliederver-sammlung sind alle zum Zeitpunkt ihresZusammentretens gemäß § 2 wahlbe-rechtigten Mitglieder rechtzeitig zu laden.Nur diese Mitglieder sind bei der Kandi-datenaufstellung stimmberechtigt.(6) Eine Bewerberin/ein Bewerber darfnur in einem Wahlvorschlag benanntwerden. Die Anzahl der in einem Wahl-vorschlag nach Abs. 1 Pkt. 1 und 2 be-nannten Bewerberinnen/Bewerber darfhöchstens um fünf höher sein als dieAnzahl der zu vergebenden Mandate.Wahlvorschläge von Einzelbewerber-innen/Einzelbewerbern dürfen nur eineBewerberin/einen Bewerber benennen.Bewerberinnen/Bewerber auf Wahlvor-schlägen nach Abs. 1 Pkt. 1 dürfen kei-nem Verein angehören, der zur gleichenWahl einen konkurrierenden Wahlvor-schlag eingereicht hat.(7) Mit dem Wahlvorschlag sind einzu-reichen:1. für die Wahlvorschläge nach Abs. 1Pkt. 1 und 2 die Zustimmungserklärungjeder Bewerberin/jedes Bewerbers, dasssie/er mit der Aufnahme in den Wahlvor-schlag einverstanden ist,2. eine Erklärung an Eides statt jederBewerberin/jedes Bewerbers, dass sie/er keiner in der Bundesrepublik Deutsch-land verbotenen Organisation angehörtund auch eine solche nicht unterstützt,3. eine Meldebescheinigung, dass diejeweilige Bewerberin/der jeweilige Bewer-ber seit mindestens drei Monaten inDresden gemeldet ist und eine Versiche-rung an Eides statt, dass sie/er sich seit

mindestens einem Jahr mit einer Auf-enthaltsgenehmigung bzw. einer Auf-enthaltsgestattung in Deutschland auf-hält und sonstige Voraussetzungen nach§ 2 erfüllt,4. für die Wahlvorschläge gemäß Abs. 1Pkt. 1 eine Erklärung der Versammlungs-leiterin/des Versammlungsleiters undeiner/eines weiteren, von der Versamm-lung hierzu bestimmten Teilnehmerin/Teilnehmers, dass die Aufstellung der Be-werberinnen/Bewerber in der im Abs. 5beschriebenen Form erfolgt ist,5. für jeden Wahlvorschlag mindestens20 Unterstützungsunterschriften vonwahlberechtigten Personen gemäß § 2.(8) In jedem Wahlvorschlag soll eine Ver-trauensperson und deren Stellvertreterin/Stellvertreter benannt werden. Diese istberechtigt, bis zum Ablauf der Ein-reichungsfrist verbindliche Erklärungenzum Wahlvorschlag abzugeben und ent-gegenzunehmen.(9) Wahlvorschläge können bis zum Endeder Einreichungsfrist zurückgezogenwerden.

§ 13 Prüfung und Zulassung derWahlvorschläge(1) Die Wahlleiterin/der Wahlleiter ver-merkt Tag und Uhrzeit des Eingangs aufdem Wahlvorschlag und prüft diesenunverzüglich, ob er den Erfordernissender Wahlordnung genügt. Mängel sollenvon der Vertrauensperson sofort besei-tigt werden. Nach Ablauf der Ein-reichungsfrist können Mängel an denWahlvorschlägen nicht mehr behobenwerden.Ein gültiger Wahlvorschlag liegt nicht vor,wenn:1. die Form oder Frist nicht gewahrt istoder2. die Identität einer oder mehrererBewerberinnen/eines oder mehrerer Be-werber nicht eindeutig feststeht.(2) Der Wahlausschuss entscheidetspätestens am 58. Tag vor der Wahl überdie Gültigkeit und Zulassung der Wahl-vorschläge. Ein Wahlvorschlag ist zu-rückzuweisen, wenn er verspätet einge-reicht wird oder den Anforderungen die-ser Wahlordnung nicht entspricht. Fehltdie Zustimmungserklärung einer Be-werberin/eines Bewerbers oder ist eineBewerberin/ein Bewerber nicht wählbar,so ist diese/dieser ersatzlos aus demWahlvorschlag zu streichen. Enthältdanach der Wahlvorschlag keine Be-werberin/keinen Bewerber mehr, so istder Wahlvorschlag zurückzuweisen.(3) Gegen die Entscheidung kann bin-nen drei Tagen nach der EntscheidungBeschwerde bei der Wahlleiterin/demWahlleiter eingereicht werden. Über dieBeschwerde entscheidet die Wahlleiterin/

der Wahlleiter spätestens am 51. Tag vorder Wahl.(4) Die Wahlleiterin/der Wahlleiter machtspätestens am 44. Tag vor der Wahl diezugelassenen Wahlvorschläge öffentlichbekannt.

§ 14 Stimmzettel(1) Die Stimmzettel werden amtlich her-gestellt. Die Bewerberinnen/Bewerbersind auf ihm in alphabetischer Reihenfol-ge der Nachnamen aufgeführt.(2) Der Stimmzettel enthält in lateinischerSchrift1. Art und Datum der Wahl,2. zu jeder Bewerberin/jedem Bewerberfolgende Angaben:Vor- und Familienname,Geburtsjahr,Beruf,Staatsangehörigkeit, bei Deutschen auchHerkunftsland,Kennwort des Wahlvorschlages.

§ 15 WahlbekanntmachungDie Wahlleiterin/der Wahlleiter machtspätestens am 6. Tag vor der Wahl öf-fentlich bekannt:1. Wahltag und Wahlzeit,2. den Hinweis, dass die Stimmzettelamtlich hergestellt und im Wahlraumbereitgehalten werden,3. den Hinweis, dass die Wahlbenach-richtigung und ein gültiges amtlichesPersonaldokument mit Lichtbild zur Wahlmitzubringen sind,4. den Hinweis, dass jede Wählerin/jederWähler bei der Wahl drei Stimmen hat,die einer Bewerberin/einem Bewerberoder mehreren Bewerberinnen/Bewer-bern gegeben werden können.

§ 16 Öffentlichkeit und Dauer derWahl(1) Die Wahlhandlung ist öffentlich; siefindet am Tag der Stadtratswahl von 8.00bis 18.00 Uhr statt.(2) In den Wahlräumen und in deren un-mittelbarer Umgebung ist jede Beeinflus-sung der Wählerinnen und Wähler durchWort, Ton, Bild oder Schrift untersagt.(3) Der Wahlvorstand kann Personen, diedie Ruhe und Ordnung stören, aus demWahlraum verweisen.(4) Der Wahlvorstand führt über seineTätigkeit eine Niederschrift unter Verwen-dung eines amtlichen Vordrucks (analog§ 45 KomWO). Die Niederschrift ist amEnde der Tätigkeit des Wahlvorstandesvon allen Mitgliedern zu unterschreiben.

§ 17 Ausstattung desWahlvorstandesDie Stadtverwaltung übergibt den Wahl-vorständen vor Beginn der Wahlhandlung

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1. das Wählerverzeichnis,2. die Stimmzettel in genügender Anzahl,3. den Vordruck für die Wahlniederschrift,4. den Abdrucke dieser Wahlordnung,5. Packpapier und Siegelmaterial zumVerpacken der Wahlunterlagen und sons-tigen Unterlagen,6. eine Wahlurne und Kabinen,7. und schafft die Möglichkeiten zur Si-cherung der Wahlunterlagen.

§ 18 Eröffnung der Wahlhandlung(1) Die Wahlvorsteherin/der Wahlvorste-her eröffnet die Wahlhandlung, indemsie/er die übrigen Mitglieder des Wahl-vorstandes zur unparteiischen Wahrneh-mung ihrer Aufgaben, zur Verschwie-genheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeitbekannt gewordenen Tatsachen, ins-besondere über alle dem Wahlgeheimnisunterliegenden Angelegenheiten, ver-pflichtet.(2) Der Wahlvorstand überzeugt sich vorBeginn der Stimmabgabe, dass die Wahl-urne leer ist. Die Wahlvorsteherin/der Wahl-vorsteher verschließt und versiegelt dieUrne. Sie darf bis zum Schluss der Wahl-handlung nicht mehr geöffnet werden.

§ 19 Stimmabgabe(1) Die Stimmabgabe ist geheim undmuss in der Wahlkabine erfolgen.(2) Jede Wählerin/jeder Wähler hat dreiStimmen. Die Stimmen können einer ein-zelnen Bewerberin/einem einzelnen Be-werber gegeben oder auf zwei oder dreiBewerberinnen/Bewerber verteilt wer-den. Gibt die Wählerin/der Wähler weni-ger als drei Stimmen ab, so wird die Gül-tigkeit der Stimmabgabe dadurch nichtberührt.(3) Die Wählerin/der Wähler gibt ihre/sei-ne Stimmen ab, indem sie/er auf demStimmzettel die Bewerberin oder Be-werberinnen/den oder die Bewerber, der/dem oder denen sie/er ihre/seine Stim-men geben will, durch Ankreuzen oderin sonstiger Weise zweifelsfrei kennzeich-net, den Stimmzettel so faltet, dass ihre/seine Stimmabgabe nicht erkennbar istund in die Wahlurne wirft.(4) Die Wählerin/der Wähler erhält beimEintritt in den Wahlraum einen Stimm-zettel. Sie/er muss sich durch ein gülti-ges amtliches Personaldokument mitLichtbild ausweisen können und soll dieWahlbenachrichtigung abgeben. Kanneine/ein im Wählerverzeichnis eingetra-gene Wahlberechtigte/eingetragenerWahlberechtigter die Wahlbenach-richtigung nicht vorweisen, so ist sie/erzur Wahl zuzulassen, wenn die Identitätder/des Wahlberechtigten anhand einesgültigen amtlichen Personaldokumenteseindeutig festgestellt werden kann.

(5) Der Wahlvorstand hat eine Wählerin/einen Wähler zurückzuweisen, die/der1. nicht im Wählerverzeichnis eingetra-gen ist,2. bereits einen Stimmabgabevermerk imWählerverzeichnis hat, es sei denn, sie/er kann nachweisen, dass sie/er nochnicht gewählt hat,3. den Stimmzettel außerhalb der Wahl-kabine gekennzeichnet hat,4. die/der außer dem Stimmzettel einenweiteren Gegenstand in die Wahlurne le-gen will,5. den Stimmzettel nicht ordnungsge-mäß gefaltet hat.(6) Eine Vertretung bei der Stimmabgabeist unzulässig. Eine Wählerin/ein Wähler,die/der des Lesens unkundig oder durchkörperliche Gebrechen gehindert ist, denStimmzettel zu kennzeichnen und in dieWahlurne zu legen, kann sich der Hilfeeiner Person ihres/seines Vertrauens be-dienen.(7) Der Wahlvorstand kann einer Wäh-lerin/einem Wähler für einen verschrie-benen oder versehentlich unbrauchbargemachten Stimmzettel einen neuen aus-händigen. Der unbrauchbare Stimmzet-tel ist sofort durch den Wahlvorstand zuvernichten.(8) Nach Einwurf des Stimmzettels in dieWahlurne wird die Stimmabgabe durchden Wahlvorstand im Wählerverzeichnisvermerkt.

§ 20 Schluss der WahlhandlungNach Ablauf der Wahlzeit erklärt dieWahlvorsteherin/der Wahlvorsteher dieWahlhandlung nach dieser Wahlordnungfür geschlossen. Von diesem Zeitpunktan dürfen nur noch Wählerinnen/Wählerihre Stimme abgeben, die sich im Wahl-raum befinden. Der Zutritt zum Wahl-raum ist vorübergehend zu sperren.

§ 21 Briefwahl(1) Ist eine Wählerin/ein Wähler aus beruf-lichen Gründen, infolge Krankheit, hohenAlters, eines körperlichen Gebrechens oderseines sonstigen körperlichen Zustandeswegen verhindert, den Wahlraum amWahltag aufzusuchen, kann sie/er an derBriefwahl teilnehmen. Nach der Benach-richtigung im Sinne des § 10 kann sie/erbis spätestens zwei Tage vor der Wahl bis18.00 Uhr die erforderlichen Unterlagenzur Briefwahl unter Angabe des Grundes,aus welchem sie/er den Wahlraum nichtaufsuchen kann, von der Wahlleiterin/demWahlleiter anfordern.(2) Die Briefwahlunterlagen sind:1. ein amtlicher Stimmzettel,2. ein Wahlumschlag,3. ein Briefwahlumschlag,4. ein Wahlschein-Vordruck mit der ei-desstattlichen Erklärung der Wählerin/des

Wählers, dass sie/er die Stimmen selbstabgegeben hat,5. ein Merkblatt zur Briefwahl.(3) In dem Merkblatt ist hinzuweisen auf:1. die Stimmabgabe gemäß § 19 und dieGültigkeit der Zettel nach § 22 Abs. 5,2. die Unterschrift in der eidesstattlichenErklärung,3. die Verpflichtung, den Stimmzettel inden Wahlumschlag einzulegen,4. die Feststellung, dass die Wählerin/der Wähler nicht gewählt hat, wenn ihr/sein Wahlbrief nach dem Ende der Wahl-zeit bei dem Wahlausschuss ankommtbzw. die Voraussetzungen der Punkte 2und 3 nicht erfüllt sind.(4) Die Wahlleiterin/der Wahlleiter sam-melt die Wahlbriefe ungeöffnet und hältsie unter Verschluss. Sie/er oder eine vonihr/ihm beauftragte Person übergibt amWahltag spätestens 2 Stunden vor Endeder Wahlhandlung die Wahlbriefe an denzuständigen Wahlvorstand.(5) Unmittelbar nach dieser Übergabewerden die Wahlbriefe durch zwei vonder Wahlvorsteherin/vom Wahlvorsteherzu bestimmende Beisitzerinnen/Beisitzergeöffnet und durch den Wahlvorstandauf Zulassung geprüft. Die Wahlum-schläge der zugelassenen Wahlbriefewerden in die Wahlurne eingeworfen. DieWahlscheine werden gesammelt.(6) Wahlbriefe sind zurückzuweisen,wenn1. der Wahlbrief nicht rechtzeitig einge-gangen ist,2. dem Wahlbriefumschlag kein oder keingültiger Wahlschein beiliegt,3. dem Wahlbriefumschlag kein Wahl-umschlag beigefügt ist,4. weder der Wahlbriefumschlag nochder Wahlumschlag verschlossen sind,5. der Wahlbriefumschlag mehrere Wahl-umschläge, aber nicht eine gleiche An-zahl gültiger und mit der vorgeschriebe-nen Versicherung an Eides statt verse-hener Wahlscheine enthält,6. die Wählerin/der Wähler oder die Hilfs-person die vorgeschriebene Versicherungan Eides statt zur Briefwahl auf demWahlschein nicht unterschrieben hat,7. kein amtlicher Wahlumschlag benutztworden ist,8. ein Wahlumschlag benutzt worden ist,der offensichtlich in einer das Wahlge-heimnis gefährdenden Weise von denübrigen abweicht oder einen deutlichfühlbaren Gegenstand enthält.Die Einsenderinnen/die Einsender zu-rückgewiesener Wahlbriefe werden nichtals Wählerinnen/Wähler gezählt; ihreStimmen gelten als nicht abgegeben.

§ 22 Feststellung des Wahlergebnisses(1) Unmittelbar nach Ablauf der Wahlzeit er-mittelt der Wahlvorstand das Wahlergebnis.

Die Ergebnisermittlung erfolgt öffentlich.Der Wahlvorstand ermittelt:1. die Zahl der Wählerinnen/Wähler,darunter Briefwählerinnen/Briefwähler,2. die Zahl der ungültigen Stimmzettel,3. die Zahl der gültigen Stimmzettel,4. die Zahl der insgesamt abgegebenengültigen Stimmen,5. die Zahl der für jede Bewerberin/jedenBewerber abgegebenen gültigen Stimmen.(2) Vor Beginn der Auszählung werdenalle nicht benutzten Stimmzettel vomTisch des Wahlvorstandes entfernt. DieStimmzettel (und die Wahlumschläge*)werden der Wahlurne entnommen undgezählt. Zugleich werden die Stimmab-gabevermerke im Wählerverzeichnis (unddie Wahlscheine*) gezählt. Ergibt sichauch bei wiederholter Zählung keine Über-einstimmung, so ist dies in der Wahl-niederschrift zu vermerken und zu er-läutern. Als Zahl der Wählerinnen/Wäh-ler gilt dann die Anzahl der Stimmzettel(und Wahlumschläge*).(3) (Die Wahlumschläge sind zu öffnenund die Stimmzettel zu entnehmen undmit den anderen Stimmzetteln zu mi-schen.*) Die Stimmzettel sind zu sortie-ren nach gültigen, ungültigen und sol-chen, die zu Bedenken Anlass gegebenhaben. Die ungültigen Stimmzettel unddie, die zu Bedenken Anlass gegebenhaben, sind von einer Beisitzerin/einemBeisitzer in Verwahrung zu nehmen.(Leere Wahlumschläge sind als ungülti-ge Stimmzettel zu werten.*)* (Hinweis – Nur bei dem Vorstand, der mitder Auszählung der Briefwahl betraut ist.)(4) Der Wahlvorstand entscheidet überdie Gültigkeit der Stimmzettel und Stimm-abgaben. Eine Stimme ist gültig abgege-ben, wenn sie den Wählerinnenwillen/Wählerwillen eindeutig erkennen lässt.(5) Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn er1. nicht amtlich hergestellt ist,2. keine oder keine den Wählerinnen-willen/Wählerwillen eindeutig erkennenlassende Kennzeichnung enthält,3. mehr als drei Kennzeichnungen enthält,4. ganz durchgestrichen oder durchge-rissen ist oder5. einen Zusatz oder einen Vorbehaltenthält.(6) Bei der Briefwahl sind außerdem dieStimmen ungültig, wenn der Stimmzettelnicht in einem amtlichen Wahlumschlagoder einem Wahlumschlag abgegebenworden ist, der offensichtlich in einer dasWahlgeheimnis gefährdenden Weise vonden Übrigen abweicht oder einen deutlichfühlbaren Gegenstand enthält, jedoch eineZurückweisung gemäß § 21 Absatz 6Nr. 7 und 8 nicht erfolgt ist. Mehrere in einemWahlumschlag enthaltene Stimmzettelgelten als ein Stimmzettel, wenn sie gleichlauten oder nur einer von ihnen gekenn-

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zeichnet ist; sonst zählen sie als ein Stimm-zettel mit drei ungültigen Stimmen. Ist derWahlumschlag leer abgegeben worden,so gelten die Stimmen als ungültig. DieStimmen einer Wählerin/eines Wählers,die/der an der Briefwahl teilgenommen hat,werden nicht dadurch ungültig, dass sie/er vor dem oder am Wahltag stirbt, ausdem Wahlgebiet wegzieht oder ihr/seinWahlrecht nach § 2 verliert.(7) Die Wahlvorsteherin/der Wahlvorste-her oder ein von ihr/ihm hierzu bestimm-tes Mitglied des Wahlvorstandes liest ausjedem gültigen Stimmzettel vor, für wel-che Bewerberin/welchen Bewerber dieStimmen abgegeben wurden. Das Vor-lesen wird von einem zweiten Mitglieddes Wahlvorstandes kontrolliert. Ein drit-tes Mitglied vermerkt jede aufgerufeneStimme in einer Zählliste.(8) Sodann entscheidet der Wahlvorstandgesondert über jeden der zunächst aus-gesonderten Stimmzettel, die Anlass zuBedenken gegeben haben. Die Wahl-vorsteherin/der Wahlvorsteher vermerktauf der Rückseite jedes dieser Stimmzetteldie getroffene Entscheidung. Der Vermerkist von mindestens einem weiteren Mit-glied zu unterzeichnen. Im Weiteren istgemäß Abs. 7 zu verfahren.(9) Nach erfolgter Auszählung sind dieAnzahl der Wahlberechtigten aus dem vonder Stadtverwaltung beurkundeten Ab-schlussblatt des Wählerverzeichnissesund die Ergebnisse aus der Zählliste indie Wahlniederschrift zu übertragen. DieWahlvorsteherin/der Wahlvorsteher gibtdas Ergebnis der Wahl mündlich bekannt.(10) Die Wahlniederschrift und die ver-packten und versiegelten benutztenStimmzettel, das Wählerverzeichnis, (dieWahlscheine*), die unbenutzten Stimm-zettel und alle sonstigen, dem Wahlvor-stand überlassenen Wahlunterlagen undMaterialien sind der Wahlleiterin/demWahlleiter oder deren/dessen Beauftrag-ten zu übergeben.

§ 23 Feststellung des Wahlergebnissesim Wahlgebiet(1) Der Wahlausschuss prüft in öffentlicherSitzung anhand der Wahlniederschriften dieOrdnungsmäßigkeit der Wahl in den Wahl-bezirken und stellt das Gesamtergebnis fest.Ergeben sich aus einer Wahlniederschriftoder aus sonstigen Gründen Bedenken ge-gen die Ordnungsmäßigkeit des Wahl-geschäfts, so klärt sie die Wahlleiterin/derWahlleiter so weit wie möglich auf.(2) Der Wahlausschuss hat das Recht derNachprüfung von den Wahlvorständengetroffener Entscheidungen. Insbesonderekann er1. über die Gültigkeit oder Ungültigkeitvon Stimmzetteln abweichende Ent-scheidungen treffen,

2. über Stimmzettel, die zu BedenkenAnlass gegeben haben, abweichend be-schließen sowie3. offensichtliche Rechenfehler berichti-gen.(3) Der Wahlausschuss ermittelt aufGrund der Niederschriften der Wahlvor-stände1. die Anzahl der Wahlberechtigten,2. die Anzahl der Wählerinnen/Wähler,3. die Anzahl der gültigen und ungülti-gen Stimmzettel,4. die Anzahl der insgesamt abgegebe-nen gültigen Stimmen,5. die Anzahl der gültigen Stimmen fürjede Bewerberin/jeden Bewerber.(4) Der Wahlausschuss stellt fest, welcheBewerberinnen/Bewerber als Kandidat-innen/Kandidaten für die 11 Sitze imAusländerbeirat ermittelt wurden (Mehr-heitswahl).(5) Über die Sitzung ist eine Niederschriftzu fertigen, die von allen anwesendenAusschussmitgliedern und von derSchriftführerin/vom Schriftführer zu un-terschreiben ist.Ungeklärte Bedenken sind in der Sit-zungsniederschrift zu vermerken.(6) Die Niederschrift ist der Oberbürger-meisterin/dem Oberbürgermeister derLandeshauptstadt Dresden für die Wahlnach § 3 Abs. 2 Satz 2 der Satzung fürden Ausländerbeirat zu übergeben.(7) Die Wahlleiterin/der Wahlleiter gibt dasendgültige Wahlergebnis mündlich in derSitzung und danach öffentlich bekannt.

§ 24 Annahme der WahlDie Wahlleiterin/der Wahlleiter benach-richtigt durch Zustellung die Bewerbe-rinnen/ Bewerber, die als Kandidatinnen/Kandidaten für die 11 Sitze ermitteltwurden, mit der Maßgabe, ihr/ihm bin-nen einer Woche nach Erhalt der Mittei-lung schriftlich mitzuteilen, ob sie dieWahl annehmen. Gibt die/der Gewähltebis zum Ablauf der gesetzten Frist keineErklärung ab, so gilt die Wahl mit Beginndes folgenden Tages als angenommen.Eine Erklärung unter Vorbehalt gilt alsAblehnung. Annahme und Ablehnungkönnen nicht widerrufen werden.

§ 25 Wahleinspruch und Wahlprüfung(1) Jede/jeder Wahlberechtigte, jede Ein-reicherin/jeder Einreicher eines Wahlvor-schlages und die Wahlleiterin/der Wahllei-ter können gegen die Gültigkeit der WahlEinspruch erheben (Wahleinspruch) mit derBegründung, dass die Wahl nicht denWahlrechtsvorschriften dieser Wahlord-nung entsprechend vorbereitet oder durch-geführt bzw. in anderer unzulässiger Weisein ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.(2) Der Wahleinspruch ist bei der Wahl-leiterin/dem Wahlleiter binnen zwei Wo-

chen nach der öffentlichen Bekanntgabedes Wahlergebnisses mit Begründungschriftlich einzureichen oder zur Nieder-schrift zu erklären. Die Wahlleiterin/derWahlleiter unterrichtet unverzüglich denWahlausschuss und die Oberbürger-meisterin/den Oberbürgermeister. DerWahleinspruch ist dem Ältestenrat desStadtrates vorzulegen.(3) Der Ältestenrat des Stadtrates ent-scheidet über die Wahleinsprüche undüber die Gültigkeit der Wahl. Er verhan-delt und beschließt hierüber in öffentli-cher Sitzung.(4) In der Verhandlung sind die Beteilig-ten auf Antrag zu hören. Beteiligt sinddie Wahlleiterin/der Wahlleiter, die Per-son, die den Wahleinspruch erhoben hat,und die Person, gegen deren Wahl derWahleinspruch unmittelbar gerichtet ist.(5) Eine Person, die nach Abs. 4 Satz 2Beteiligter ist, darf an der Beschluss-fassung nicht teilnehmen.(6) Der Ältestenrat des Stadtrates trifftnach Ablauf der in Abs. 2 bezeichnetenFrist durch Beschluss folgende Wahl-prüfungsentscheidung:1. Einwendungen gegen die Wahl liegennicht vor. Die Wahl ist gültig; oder2. die Einwendungen gegen die Wahlsind nicht begründet und werden zu-rückgewiesen. Die Wahl ist gültig; oder3. die Einwendungen gegen die Wahlsind begründet. Die ihnen zugrunde lie-genden Tatbestände haben das Wahl-ergebnis nicht oder nur unwesentlichbeeinflusst. Die Wahl ist gültig; oder4. die Einwendungen gegen die Wahlsind sämtlich oder zum Teil begründet.Die den begründeten Einwendungenzugrunde liegenden Tatbestände sind soschwerwiegend, dass bei einwandfreierDurchführung der Wahl ein wesentlichanderes Wahlergebnis zustande gekom-men oder festgestellt worden wäre.Es wirda) das Wahlergebnis neu festgestellt bzw.berichtigt oderb) die Wahl für ungültig erklärt.Der Beschluss ist zu begründen.

§ 26 Wiederholungswahl(1) Wird die Wahl im Wahlprüfungs-verfahren gemäß § 25 Abs. 6 Pkt. 4 fürungültig erklärt, so ist sie zu wiederholen(Wiederholungswahl).(2) Findet die Wiederholungswahl binnensechs Monaten nach der Hauptwahl statt,so wird vorbehaltlich einer anderen Ent-scheidung im Wahlprüfungsverfahrennach den Wahlvorschlägen und demWählerverzeichnis der Hauptwahl ge-wählt. Liegt die Hauptwahl mehr als sechsMonate zurück, so wird die Wieder-holungswahl durchgeführt und das Wahl-verfahren erneuert.

(3) Für die Wiederholungswahl gelten imÜbrigen die Vorschriften dieser Wahlord-nung.

§ 27 Schlussbestimmungen(1) Durch diese Wahlordnung vorge-schriebene öffentliche Bekanntmachun-gen sind in deutscher Sprache in der fürdie Wahl zum Stadtrat vorgeschriebenenWeise vorzunehmen.(2) Die durch diese Wahlordnung vorge-schriebenen Formblätter sind in deut-scher Sprache abzufassen.(3) Soweit diese Wahlordnung keine Be-stimmungen enthält, sind die Bestim-mungen des Kommunalwahlgesetzesund der Kommunalwahlordnung für denFreistaat Sachsen in der jeweils gültigenFassung sinngemäß anzuwenden.

§ 28 In-Kraft-TretenDiese Wahlordnung tritt am Tage nachihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleich-zeitig tritt die Wahlordnung vom19.11.1998 außer Kraft.

Dresden, 16.12.2008

Helma OroszOberbürgermeisterin

Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4SächsGemOSollte diese Satzung unter Verletzung vonVerfahrens- oder Formvorschriften zuStande gekommen sein, gilt sie ein Jahrnach ihrer Bekanntmachung als von An-fang an gültig zu Stande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nichtoder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit derSitzungen, die Genehmigung oder dieBekanntmachung der Satzung verletztworden sind,3. die Oberbürgermeisterin dem Be-schluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemOwegen Gesetzeswidrigkeit widersprochenhat,4. vor Ablauf der in Satz 1 benanntenFrista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oderder Formvorschrift gegenüber der Ge-meinde unter Bezeichnung des Sachver-haltes, der die Verletzung begründen soll,schriftlich geltend gemacht worden ist.Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder4 geltend gemacht worden, so kann auchnach Ablauf der in Satz 1 genannten Jah-resfrist jedermann diese Verletzung gel-tend machen.

Helma OroszOberbürgermeisterin

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Aufgrund der §§ 70 ff. Achtes BuchSozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- undJugendhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom26.06.1990, BGBl. I S. 1163) in derFassung der Bekanntmachung vom14.12.2006 (BGBl. I S. 3134), zuletztgeändert durch Artikel 3 Absatz 3 desGesetzes vom 31.10.2008 (BGBl. IS. 2149), und § 2 des Landesjugendhilfe-gesetzes und anderer Gesetze zumSchutz der Jugend für den Freistaat Sach-sen (LJHG) in der Bekanntmachung vom04.09.2008 (SächsGVBl. S. 578), § 4 derGemeindeordnung für den Freistaat Sach-sen (SächsGemO) in der Fassung derBekanntmachung vom 18.03.2003(SächsGVBl. Seite 55, ber. S. 159), zuletztgeändert durch Gesetz vom 29.01.2008(SächsGVBl. S. 138, 158), sowie derEigenbetriebssatzung Kindertagesein-richtungen vom 18.01.2001 (DresdnerAmtsblatt Nr. 4/01 vom 25.01.2001, S. 10)hat der Stadtrat der Landeshauptstadt

Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt DresdenSatzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt DresdenSatzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt DresdenSatzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt DresdenSatzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Dresdenfür das Jugendamt für das Jugendamt für das Jugendamt für das Jugendamt für das Jugendamt (Jugendamtssatzung)(Jugendamtssatzung)(Jugendamtssatzung)(Jugendamtssatzung)(Jugendamtssatzung)Vom 11. Dezember 2008

Dresden in seiner Sitzung am 11.12.2008folgende Satzung zur Änderung derJugendamtssatzung beschlossen:

§ 1In § 4 „Zusammensetzung des Jugend-hilfeausschusses“ wird Absatz 3 wie folgtergänzt:„Den Jugendverbänden und Wohlfahrts-verbänden wird empfohlen, bei ihrenVorschlägen die Vielfalt der Träger-landschaft zu berücksichtigen.“

§ 2 In-Kraft-TretenDiese Änderungssatzung tritt am Tagenach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Dresden, 17.12.2008

i. V. Detlef Sittel

Helma OroszOberbürgermeisterin

Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4SächsGemOSollte diese Satzung unter Verletzung vonVerfahrens- oder Formvorschriften zuStande gekommen sein, gilt sie ein Jahrnach ihrer Bekanntmachung als von An-fang an gültig zu Stande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nichtoder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit derSitzungen, die Genehmigung oder dieBekanntmachung der Satzung verletztworden sind,3. die Oberbürgermeisterin dem Beschlussnach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegenGesetzeswidrigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in Satz 1 benanntenFrista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oderder Formvorschrift gegenüber der Ge-

meinde unter Bezeichnung des Sachver-haltes, der die Verletzung begründen soll,schriftlich geltend gemacht worden ist.Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder4 geltend gemacht worden, so kann auchnach Ablauf der in Satz 1 genannten Jah-resfrist jedermann diese Verletzung gel-tend machen.

Helma OroszOberbürgermeisterin

Der Jugendhilfeausschuss hat in seinerSitzung am 10.12.2008 folgenden Be-schluss gefasst:Förderung von Angeboten der Trägerder freien Jugendhilfe im Haushalt-jahr 2009Beschluss-Nr.: V2851-JH61-081. Die mit diesem Beschluss – nach Ab-zug der durch mehrjährige Förderunggebundenen Mittel (gemäß Beschluss-Nr.V1574-JH38-07 sowie V2244-JH53-08)– zu vergebenden Haushaltmittel in Höhevon 2.189.943 Euro stehen unter demVorbehalt der Bewilligung der Landes-mittel gemäß Förderrichtlinie Jugend-pauschale Sachsen in einer Höhe von1.982.700 Euro.2. Das Verfahren zur Förderung der Trä-ger der freien Jugendhilfe 2009 gemäßAnlage 1 wird beschlossen.3. Die Träger der freien Jugendhilfe wer-den gemäß Anlage 2, Listen 1, 2 und 3gefördert.4. Die mehrjährig geförderten Angeboteerhalten eine Erhöhung der für 2007 bis2009 beschlossenen Fördersumme ge-mäß Anlage 3.5. Die übertragenen Einrichtungen er-halten eine Erhöhung der in den entspre-chenden Verträgen für 2009 festgeleg-ten Fördersummen gemäß Anlage 4.6. Der Beschluss des Jugendhilfeaus-schusses V1574-JH38-07 (Förderbe-

Beschluss des JugendhilfeausschussesBeschluss des JugendhilfeausschussesBeschluss des JugendhilfeausschussesBeschluss des JugendhilfeausschussesBeschluss des Jugendhilfeausschusses

schluss 2007) in Verbindung mit demBeschluss V2244-JH53-08 (Förderbe-schluss 2008) wird im Punkt 4 wie folgtgeändert:■ Erhöhung des Fonds für personen-bezogene Maßnahmen der Jugend-berufshilfe von 354.900 EUR auf430.000 Euro■ Erhöhung des Fonds für ambulanteeinzelfallbezogene und präventive Maß-nahmen der Jugendgerichtshilfe von215.000 Euro auf 290.000 Euro■ Erhöhung des Fonds für personen-bezogene Maßnahmen der Kinder- undJugenderholung, für erlebnispädagogischeMaßnahmen und außerschulische Bil-dungsmaßnahmen von 65.000 Euro auf90.000 Euro7. Die Oberbürgermeisterin wird beauf-tragt, schnellstmöglich die Restmittel zuerrechnen und eine Beschlussvorlage zuerarbeiten, in der Aussagen zur Größedes Kostenkonkretisierungsfonds sowiezu einem noch zu benennenden Fondsgetroffen werden.Der Jugendhilfeausschuss wird in dernächsten Sitzung über die jeweilige Höheinformiert.Anlage 1Verfahren zur Förderung der Trägerder freien Jugendhilfe 20091. Grundlage für die Förderung der Trä-ger der freien Jugendhilfe 2009 sind die

Förderrichtlinie Jugendhilfe und die Ver-waltungsvorschrift zur Umsetzung derFörderrichtlinie Jugendhilfe vom 28. April2005 in der Fassung vom 07.07.2005(VwV), modifiziert mit Jugendhilfeaus-schussbeschluss vom 28.06.2007.2. Generelles Ziel ist die Erhaltung desBestandes an Angeboten der Jugend-hilfe in den Leistungsbereichen nach§§ 11 bis 14, 16 und 52 SGB VIII.3. In der Anlage 2, Liste 1 wird die durchFachkräfte zu erbringende wöchentlicheArbeitszeit festgeschrieben. Die Ermittlungder zuwendungsfähigen Personalaus-gaben erfolgt unter Beachtung des Besser-stellungsverbotes und der Aufstockung derWochenarbeitszeit pro voller Personalstellevon 37,5 auf 40 Stunden ab April 2009.Wird die regelmäßige wöchentliche Arbeits-zeit nicht erbracht, führt dies zur entspre-chenden Reduzierung der Zuwendung.Grundlage bildet dabei die in Anlage 2 aus-gewiesene Höhe der Personalausgaben.4. Die Fördermittel (Personal- undSachausgaben gesamt) werden in Formeines Festbetrages an die Träger der frei-en Jugendhilfe ausgereicht.5. Dachorganisationen erhalten gemäßPunkt 3.2.3, Absatz 4 der VwV eineGeschäftsstellenförderung für die Bera-tung und Verwaltung von JugendarbeitDritter, die dafür keine Personalkosten-förderung erhalten. Eine Geschäftsstellen-

förderung nach Punkt 3.2.3, Absatz 3 derVwV erfolgt im Jahr 2009 nicht. Geschäfts-stellen, die keine Dachorganisationen sind,können im Rahmen der Förderung durchdas Jugendamt nur über die Angebots-förderung gemäß Punkt 3.2.3, Absatz 2der VwV finanziert werden.6. Grundlage für die Ermittlung des zu-wendungsfähigen Mehrbedarfs für dasJahr 2009 bezüglich der mehrjährig ge-förderten Angebote bildet der Leistungs-umfang des Ausgangsbescheides. Analogzum Jahr 2008 wurden die unabweisba-ren Mehrbedarfe für Miete, Betriebskostenund Personal im Rahmen des Besser-stellungsverbotes berücksichtigt.7. Grundlage für die Ermittlung des zu-wendungsfähigen Mehrbedarfs fürPersonalausgaben 2009 bezüglich derübertragenen Einrichtungen bildet die indie Zuwendung (gemäß Zuwendungs-vertrag) eingeflossene Summe fürPersonalausgaben.8. Nicht verbrauchte Fördermittel fließendem Kostenkonkretisierungsfonds zu.Über die Verwendung der Mittel entschei-det im Rahmen seiner Zuständigkeit derJugendhilfeausschuss.9. Durch die Verwaltung des Jugend-amtes wird bezüglich aller Fonds zumEnde des I. und III. Quartals eine umfas-sende Information über die Mittel-verwendung gegeben.

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EU-VergabebekanntmachungI) Öffentlicher AuftraggeberI.1) Offizieller Name und Anschrift des öf-

fentlichen Auftraggebers: Landes-hauptstadt Dresden, GeschäftsbereichFinanzen und Liegenschaften, Hochbau-amt, Abteilung Technische Anlagen, FrauMorgenstern, PF 120020, 01001 Dresden,Deutschland, Tel.: (0049-351) 488 3331,Fax: 0049 351 488 3863, E-Mail:[email protected]; weitereAuskünfte erteilen: die oben genanntenKontaktstellen; Angebote/Teilnahmean-träge sind zu richten an: die oben ge-nannten Kontaktstellen

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers undHaupttätigkeiten: Art: Regional- oderLokalbehörde; Haupttätigkeiten: Wirt-schaft und Finanzen; der öffentliche Auf-traggeber beschafft im Auftrag andereröffentlicher Auftraggeber: nein

II) AuftragsgegenstandII.1.1) Bezeichnung des Auftrages durch

den Auftraggeber: Instandsetzung,Modernisierung und Umbau desKulturpalastes Dresden, Planungs-leistungen der technischen Ausrüs-tung nach Teil IX HOAI, AGR 1-3,Leistungsphasen 2-9

II.1.2) Art des Auftrags: Dienstleistung;Dienstleistungskategorie Nr.: 12; Haupt-ort der Dienstleistung: 01067 Dresden,Schloßstr. 2; NUTS-Code: DED21

II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:Öffentlicher Auftrag

II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung:nicht zutreffend

II.1.5) Beschreibung des Auftrags oderBeschaffungsvorhabens: Die Landes-hauptstadt Dresden beabsichtigt den be-stehenden Kulturpalast im Kontext sei-ner prägnanten Umgebung instand zusetzen, zu modernisieren und im Sinneder Erhaltung als Gemeinbedarfsein-richtung zukunftsorientiert und in hoherQualität umzubauen. Als baulich – kultu-reller Mittelpunkt im Zentrum der Dresd-ner Innenstadt wird dieses Hochbau-projekt wichtige Akzente für die Funkti-onsfähigkeit einer attraktiven, lebendigenund Identität stiftenden Stadtmitte set-zen. Das Projekt basiert auf demStadtratsbeschluss vom 03.07.2008 zuden projektpolitischen Rahmenzielen undder Bedarfsplanung mit einem Kosten-rahmen von 52,5 Mio. EUR (Kostenober-grenze für die KG 300 bis 500 gemäß DIN276). Anlass und Ziel sind zum einen dieInstandsetzung und die Modernisierungaltersbedingter Defizite der Bausubs-tanz und der technischen Anlagen,insbesondere des vorbeugenden bauli-chen und anlagentechnischen Brand-schutzes. Zum anderen erhalten mit derDresdener Philharmonie und den Städti-schen Bibliotheken zwei bedeutende kul-turelle Institutionen eine ihrer Leistungs-fähigkeit entsprechende Plattform. Mit-telpunkt des Projektes ist der zu planende

Ausschreibung von freiberuflichen LeistungenAusschreibung von freiberuflichen LeistungenAusschreibung von freiberuflichen LeistungenAusschreibung von freiberuflichen LeistungenAusschreibung von freiberuflichen Leistungen

Konzertsaal der Philharmonie Dresden.Bei der Gebäudeplanung hat die Konzi-pierung des Konzertsaales mit erstklassi-ger Raumakustik höchste Priorität. Ne-ben der Dresdner Philharmonie und denStädtischen Bibliotheken wird der Haupt-nutzungszweck durch kleinteilige privat-wirtschaftliche Nutzungen unterstützt(Kabarett „Die Herkuleskeule“, gastro-nomische Einrichtungen, das bereits 2006fertig gestellte Besucherzentrum Frauen-kirche). Das bestehende Gebäude des Kul-turpalastes mit einer Länge von 103 m,einer Breite von 73 m und einer Höhe von34 m hat drei Vollgeschosse, zwei Zwi-schengeschosse, ein Kellergeschoss so-wie ein Wannengeschoss. EntsprechendSächsischer Bauordnung ist das Gebäu-de als Sonderbau der Gebäudeklasse 5eingeordnet. Der Kulturpalast steht unterDenkmalschutz. In diesem Zusammen-hang sind Anlagen der technischen Aus-rüstung in den Anlagengruppen 1-3 nachHOAI (Abwasser-, Wasser- und Feuer-löschanlagen (KG 410 nach DIN 276),Wärmeversorgungsanlagen (KG 420nach DIN 276), lufttechnische Anlagen(KG 430 nach DIN 276), Starkstroman-lagen (KG 440 nach DIN 276), fernmelde-und informationstechnische Anlagen (KG450 nach DIN 276) sowie die Gebäude-automation (KG 480 nach DIN 276) inden Leistungsphasen 2-9 zu planen.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffent-liche Aufträge (CPV): 74224000-5,74231500-2;

II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungs-übereinkommen (GPA): ja

II.1.8) Aufteilung in Lose: neinII.1.9) Werden Nebenangebote/Alternativvor-

schläge berücksichtigt: neinII.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

Planungsleistungen AGR 1-3 HOAI § 68,Leistungsphasen 2-9 HOAI § 73; Gesamt-kosten KG 400: ca. 17,2 Mio. EUR brutto

II.2.2) Optionen: ja; Beschreibung der Optio-nen: stufenweise Beauftragung derLeistungsphasen 2-9 HOAI § 73

II.3) Beginn der Auftragsausführung: voraus-sichtlich 01.08.2009

III) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle undtechnische Information

III.1) Bedingungen für den AuftragIII.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und

Zahlungsbedingungen bzw. Verweisungauf die maßgeblichen Vorschriften: HOAI(gültige Fassung) und Haushaltrecht

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft,an die der Auftrag vergeben wird: ge-samtschuldnerisch haftend mit bevoll-mächtigtem Vertreter. Es ist in diesemFall eine Erklärung abzugeben, dass dieMitglieder der ARGE auch nach Auflö-sung der ARGE gesamtschuldnerisch haf-ten. Der bevollmächtigte Vertreter ist zubenennen.

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen andie Auftragsausführung: nein

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschafts-teilnehmers - Angaben und Auflagen, dieerforderlich sind, um die Einhaltung derAuflagen zu überprüfen: Es wird empfoh-len, das vorbereitete Bewerbungsformular(erhältlich unter www.dresden.de/media/pdf/amtsblat t_2008/2008-12-04KulturpalastBewerbungsformular.pdf)zu verwenden. Geforderte Nachweise: -Negativerklärung zu § 11 (1) und (4) VOF- Erklärung zu wirtschaftlichen Ver-knüpfungen mit anderen Unternehmen undzur Zusammenarbeit mit anderen Büros/Unternehmen bzw. zum beabsichtigtenAnteil der Unterauftragsvergabe gem.§ 7 (2) VOF - fachliche Eignung nach§ 13 (2)a VOF: - Nachweis der berufli-chen Qualifikation der für die Dienst-leistung verantwortlichen Personen(projektbezogen, Bearbeiter undFührungskräfte), getrennt nach Anlagen-gruppen, 0 bis 2 Punkte, Wichtung 100%- besondere Kompetenzen und Erfahrun-gen, 0 bis 1 Punkt, Wichtung 50% - Ver-öffentlichungen, wissenschaftliche Arbei-ten, Forschungsarbeiten, 0 bis 1 Punkt,Wichtung 50% - Ausbildung von Studen-ten und/ oder Nachwuchsingenieuren,0 bis 1 Punkt, Wichtung 50% - für diePlanung der Brandmeldeanlage ein Zer-tifikat nach DIN 14 675

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leis-tungsfähigkeit - Angaben und Formalitä-ten, die erforderlich sind, um die Ein-haltung der Auflagen zu überprüfen: Eswird empfohlen, das vorbereiteteBewerbungsformular (www.dresden.de/media/pdf/amtsblatt_2008/2008-12-04KulturpalastBewerbungsformular.pdf)zu verwenden. - Nachweise gem. § 12Abs. (1) a und c VOF - Berufshaft-pflichtversicherungsdeckung: Der Bewer-ber hat Nachweise über die folgendenHaftpflichtdeckungssummen bzw. eineErklärung des Versicherers über die mög-liche Anpassung der Versicherungssum-me im Auftragsfall zu erbringen:Haftpflichtdeckungssumme Personen-schäden: 2,5 Mio. EUR, Haftpflicht-deckungssumme sonstige Schäden:2,5 Mio. EUR. Es ist der Nachweis zuerbringen, dass die Maximierung der Er-satzleistung mindestens das 2-fache derVersicherungssumme beträgt. BeiArbeitsgemeinschaften ist der Ver-sicherungsschutz von allen Mitgliedern zuerbringen, 1 bis 2 Punkte, Wichtung 100%- Erklärung über den Gesamtumsatz inden letzten drei Geschäftsjahren, 1 bis 3Punkte, Wichtung 50% - Erklärung überden Gesamtumsatz getrennt nach An-lagengruppen in den letzten drei Ge-schäftsjahren, 1 bis 3 Punkte, Wichtung100% - Anzahl der ständig beschäftigtenMitarbeiter, 0 bis 3 Punkte, Wichtung 50%- Anzahl der Mitarbeiter je Anlagengruppe(projektbezogen), 0 bis 3 Punkte,Wichtung 100%

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit - An-

gaben und Formalitäten, die erforderlichsind, um die Einhaltung der Auflagen zu über-prüfen: Es wird empfohlen, das vorbereiteteBewerbungsformular (www.dresden.de/media/pdf/amtsblatt_2008/2008-12-04KulturpalastBewerbungsformular.pdf)zu verwenden. - Angaben zur allgemei-nen Hard- und Softwareausstattung, ins-besondere AutoCAD- Software, 0 bis2 Punkte, Wichtung 100%, CAD-Schnitt-stellen, 0 bis 1 Punkt, Wichtung 50%,AVA-Software, 0 bis 1 Punkt, Wichtung50%; GAEB-Schnittstellen, 0 bis 1 Punkt,Wichtung 50%, Software für Termin- undKostenkontrolle, 0 bis 1 Punkt, Wichtung50%, Angabe und Darstellung von genau3 Referenzen (Arbeitsgemeinschaftenkönnen insgesamt nur 3 Referenzenabgeben). Referenzen mit unvollstän-digen Angaben können nicht gewertetwerden. Es wird auch hier empfohlen,das vorbereitete Bewerbungsformular( w w w . d r e s d e n . d e / m e d i a / p d f /a m t s b l a t t _ 2 0 0 8 / 2 0 0 8 - 1 2 - 0 4KulturpalastBewerbungsformular.pdf)zu verwenden. Die Referenzangaben unddie bildlichen Darstellungen sollen 2 DIN-A4 Seiten, einseitig, pro Referenz nichtüberschreiten. Das vorbereitete Formblattkann als zusätzliches Deckblatt genutztwerden. Bewerbungen mit mehr als 3Referenzen werden aus formalen Grün-den ausgeschlossen. Die Bewertung derReferenzobjekte erfolgt nach folgendenKriterien: Referenz 1 - vergleichbareModernisierungs- und /oder Umbau-maßnahme aus dem Bereich KulturbauWichtung 40%, Objektart: Objekte,Gebäude oder Räume mit hohen oderhöchsten Anforderungen an die Rauma-kustik, mit oder ohne Publikumsverkehr(1-3 Punkte) Nutzungsart: Gebäude mitmono-, bi- oder multivalenter Nutzung,Anzahl verschiedener Nutzungsbereichein einem Gebäude (1 bis 3 Punkte)Gesamtbaukosten: Kosten der Kosten-gruppen 300 und 400 (1 bis 3 Punkte)Kosten der Anlagengruppen 1 bis 3: ge-trennt nach Anlagengruppen (1 bis 3Punkte) Erbrachte Leistungsphasen: biszur Abgabe der Bewerbung erbrachte,abgeschlossene Leistungsphasen nach§ 73 HOAI, nach Anlagengruppen ge-trennt (0 bis 3 Punkte) Angaben zu um-gesetzten oder geplanten Maßnahmen zurErhöhung der Energieeffizienz und zurNachhaltigkeit (1 bis 3 Punkte) Leistungs-zeitraum: für die bisher erbrachten, ab-geschlossenen Leistungsphasen (1 bis 3Punkte) Art der Baumaßnahme: Teilum-bau bzw. Teilmodernisierung, vollständigeSanierung bzw. Umbau eines bestehen-den Gebäudes ohne Anbau oder Er-weiterungsbau, vollständige Sanierungbzw. Umbau eines bestehenden Gebäu-des mit Anbau oder Erweiterungsbau (1bis 3 Punkte) Modernisierungsumfang dertechnischen Anlagen: Modernisierung voneinzelnen Anlagenteilen, Modernisierung

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Dresdner Amtsblatt

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle:Landeshauptstadt Dresden, Geschäfts-bereich Finanzen und Liegenschaften,Zentrales Vergabebüro, SG VOL-Verga-ben, Hamburger Straße 19, 01067 Dres-den, PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.-Nr.:(0351) 488 3692, Fax: 488 3693, E-Mail:[email protected] Zuschlag erteilende Stelle:Landeshauptstadt Dresden, Haupt- undPersonalamt, Dr.-Külz-Ring 19, 01067Dresden, PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.-Nr.: (0351) 4 88 27 79, Fax: 4 88 27 71,E-Mail: [email protected], bei der die Angebote schriftlicheinzureichen sind:Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbe-reich Finanzen und Liegenschaften, Zen-trales Vergabebüro, SG VOL-Vergaben,Dresden, PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.-Nr.: (0351) 488 3692, Fax: 488 3693,E-Mail: [email protected] persönlicher Abgabe: HamburgerStr. 19, Haus A 01067 Dresden Briefkas-

ten E/027 Nachprüfstelle: Landes-direktion Dresden, Referat 33 Gewerbe-recht, Preisprüfung, VOL, VOB, Stauf-fenbergallee 2, 01099 Dresden Tel.-Nr.:(0351) 825-3312/13, Fax: 825-9301,E-Mail: [email protected]

b) Leistungen – Öffentliche Ausschreibungc) Ausführungsort:

Gebiet der Bundesrepublik Deutschland,00000 DeutschlandArt und Umfang der Leistung:Vergabe-Nr.: 02.2/163/08Bundesweite Beförderung von Wahl-unterlagen für die Kommunal- undEuropawahl sowie die Ausländer-beiratswahl am 07.06.2009 für dieLandeshauptstadt DresdenLos 1: Kommunal- und Europawahl so-wie AusländerbeiratswahlLos 2: Rückbeförderung von WahlbriefenHinbeförderung (Los 1): 16.03.2009 bis05.06.2009Rückbeförderung (Los 2): 12.05.2009 bis12.06.2009

Zuschlagskriterien: Los 1: Preis / 50 %,DarstellungQualitätsmanagement / 50 %;Los 2: Preis 40 %, Darstellung Qualitäts-management 60 %

d) Aufteilung in mehrere Lose: jaEinreichung der Angebote möglich für:alle LoseVergabe der Lose an verschiedene Bie-ter: ja;Zusätzliche Angaben: Das Angebot kannfür ein Los bzw. für alle Lose eingereichtwerden.

e) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag:/02.2/163/08: Beginn: , Ende: s. Pkt. c);

f) Vergabeunterlagen sind bei folgender An-schrift erhältlich: SDV AG, SächsischerAusschreibungsdienst, Tharandter Stra-ße 23 - 33, 01159 Dresden Tel.-Nr.: (0351)4203-276, Fax: 4203-277, E-Mail:[email protected] der Verdingungsunterlagen:bis: 16.01.2009

g) Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbe-

reich Finanzen und Liegenschaften, Zen-trales Vergabebüro, SG VOL-Vergaben,Hamburger Straße 19, Haus A, 01067Dresden, PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.-Nr.: (0351) 488 3692, Fax: 488 3693,E-Mail: [email protected] Digitaleinsehbar: ja, Internetabrufbar unter:www.ausschreibungs-abc.de

h) Vervielfältigungskosten Gesamtmaß-nahme: /02.2/163/08: EUR;Zahlungsweise: VerrechnungsscheckZahlungseinzelheiten: SDVLieferform: Papier,

i) 29.01.2009, 13:00 Uhrk) entfälltl) siehe Verdingungsunterlagenm) Gewerbean- oder Gewerbeummeldung

bzw. Gewerberegisterauszug - Personalgegliedert nach Berufsgruppen und An-zahl, dass für das Vorhaben zur Verfü-gung steht und Grundlage für die An-gebotskalkulation ist - Umsätze der letz-ten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre(2005, 2006, 2007) - Angaben über die

Ausschreibung von LeistungenAusschreibung von LeistungenAusschreibung von LeistungenAusschreibung von LeistungenAusschreibung von Leistungen

von Technikzentralen bzw. von techni-schen Anlagen in Gebäudeteilen, vollstän-dige Modernisierung bzw. Erneuerung dertechnischen Anlagen ohne Beibehaltungvon vorhandenen Anlagenteilen (1 bis 3Punkte) Angaben zum Auftraggeber:Name, Anschrift, Telefonnummer und Be-scheinigung des Auftraggebers über dieerbrachten Leistungen (0-2 Punkte) Re-ferenz 2 - vergleichbares Neubauvorhabenaus dem Bereich Kulturbau Wichtung30%, Objektart: Objekte, Gebäude oderRäume mit hohen oder höchsten Anfor-derungen an die Raumakustik, mit oderohne Publikumsverkehr (1 bis 3 Punkte)Nutzungsart: Gebäude mit mono-, bi- odermultivalenter Nutzung, Anzahl verschie-dener Nutzungsbereiche in einem Gebäu-de (1 bis 3 Punkte) Gesamtbaukosten:Kosten der Kostengruppen 300 und 400(1 bis 3 Punkte) Kosten der Anlagen-gruppen 1 bis 3, getrennt nach Anlagen-gruppen (1 bis 3 Punkte)Erbrachte Leistungsphasen: bis zur Abga-be der Bewerbung erbrachte, abgeschlos-sene Leistungsphasen nach § 73 HOAI,nach Anlagengruppen getrennt (0 bis 3Punkte) Angaben zu umgesetzten odergeplanten Maßnahmen zur Erhöhung derEnergieeffizienz und zur Nachhaltigkeit(1 bis 3 Punkte) Leistungszeitraum: fürdie bisher erbrachten, abgeschlossenenLeistungsphasen (1 bis 3 Punkte) Anga-ben zum Auftraggeber: Name, Anschrift,Telefonnummer und Bescheinigung desAuftraggebers über die erbrachten Leis-tungen (0-2 Punkte) Referenz 3 - FreieReferenz aus dem Bereich Kulturbau oderVersammlungsstätte Wichtung 30%,Objektart: Objekte, Gebäude oder Räu-me mit mittleren, hohen oder höchstenAnforderungen an die technische Aus-rüstung bezogen auf die Anlagengruppen

1 bis 3 (1-3 Punkte) Nutzungsart: Gebäu-de mit mono-, bi- oder multivalenterNutzung, Anzahl verschiedener Nutzungs-bereiche in einem Gebäude (1 bis 3 Punk-te) Gesamtbaukosten: Kosten derKostengruppen 300 und 400 (1 bis 3 Punk-te) Kosten der Anlagengruppen 1 bis 3:getrennt nach Anlagengruppen (1 bis 3Punkte) Erbrachte Leistungsphasen: biszur Abgabe der Bewerbung erbrachte,abgeschlossene Leistungsphasen nach§ 73 HOAI, nach Anlagengruppen ge-trennt (0 bis 3 Punkte) Angaben zu um-gesetzten oder geplanten Maßnahmen zurErhöhung der Energieeffizienz und zurNachhaltigkeit (1 bis 3 Punkte) Leistungs-zeitraum: für die bisher erbrachten, ab-geschlossenen Leistungsphasen (1 bis 3Punkte) Art der Baumaßnahme: Teilum-bau bzw. Teilmodernisierung, Neubau,vollständige Sanierung bzw. Umbau ei-nes bestehenden Gebäudes ggf. Anbauoder Erweiterungsbau (1 bis 3 Punkte)Modernisierungsumfang der technischenAnlagen: Modernisierung von einzelnenAnlagenteilen, Modernisierung vonTechnikzentralen bzw. von technischenAnlagen in Gebäudeteilen, vollständigeModernisierung bzw. Neubau der techni-schen Anlagen ohne Beibehaltung vonvorhandenen Anlagenteilen (1 bis 3 Punk-te) Angaben zum Auftraggeber: Name,Anschrift, Telefonnummer und Beschei-nigung des Auftraggebers über die er-brachten Leistungen (0 bis 2 Punkte)

III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: neinIII.3) Besondere Bedingungen für Dienst-

leistungsaufträgeIII.3.1) Die Dienstleistungserbringung ist einem

besonderen Berufsstand vorbehalten: ja.Bezugnahme auf die einschlägige Rechts-oder Verwaltungsvorschrift: Bezugnahmeauf die einschlägige Rechts- oder

Verwaltungsvorschrift: für Leistungennach Teil IX HOAI gem. § 23 VOF (2), fürjuristische Personen gem. § 23 VOF (3)

III.3.2) Juristische Personen müssen den Na-men und die berufliche Qualifikation derfür die Ausführung der Dienstleistung ver-antwortlichen Person angeben: ja

IV) VerfahrenIV.1) Verfahrensart: VerhandlungsverfahrenIV.1.1) Bewerber bereits ausgewählt: neinIV.1.2) Geplante Mindestzahl der Wirtschafts-

teilnehmer: 3; Geplante Höchstzahl derWirtschaftsteilnehmer: 5

IV.1.3) Abwicklung des Verfahrens in aufein-anderfolgenden Phasen zwecks schritt-weiser Verringerung der Zahl der zu erör-ternden Lösungen bzw. zu verhandeln-den Angebote: ja

IV.2.1) Zuschlagskriterien: wirtschaftlichgünstigstes Angebot; in Bezug auf dieKriterien, die in den Verdingungs-/Aus-schreibungsunterlagen, der Aufforderungzur Angebotsabgabe oder zur Verhand-lung bzw. in der Beschreibung zumwettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktiondurchgeführt: nein

IV.3) VerwaltungsinformationenIV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auf-

traggeber: A0010/08IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen dessel-

ben Auftrags: neinIV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der

Angebote bzw. Teilnahmeanträge:27.01.2009, 16.00 Uhr

IV.3.5) Tag der Versendung der Aufforderungzur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahmean ausgewählte Bewerber: voraussicht-lich 20.02.2009

IV.3.6) Sprache(n) in der (denen) die Ange-bote oder Teilnahmeanträge verfasstwerden können: DE

IV.3.8) Personen, die bei der Eröffnung des

Angebotes anwesend sein dürfen: neinVI) Zusätzliche InformationenVI.1) Dauerauftrag: neinVI.2) Auftrag in Verbindung mit einem Vor-

haben und/oder Programm, das ausGemeinschaftsmitteln finanziert wird: nein

VI.3) Sonstige Informationen: Für dieTeilnahme ist das Bewerbungsformular,erhältlich unter www.dresden.de/media/p d f / a m t s b l a t t _ 2 0 0 8 / 2 0 0 8 - 1 2 -04KulturpalastBewerbungsformular.pdfherunter zu laden und ausgefüllt sowieunterschrieben abzugeben. Der Auftrag-geber behält sich vor, bei Punktgleichheiteinen geeigneten Bewerber per Los-verfahren zu ermitteln.

VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungs-verfahren: 1.Vergabekammer des Frei-staates Sachsen bei der LandesdirektionLeipzig, PF 101364, 04013 Leipzig,Deutschland, Tel.: 0049 341 977 1040,Fax: 0049 341 977 1049, E-Mail:[email protected], Internet-Adresse (URL): www.ldl.sachsen.de

VI.5) Tag der Versendung der Bekanntma-chung: 17.12.2008

A) Anhang A: Sonstige Adressen undKontaktstellen

A.III) Adressen und Kontaktstellen, an dieAngebote/Teilnahmeanträge zu sendensind: Landeshauptstadt Dresden,Geschäftsbereich Finanzen und Liegen-schaften, Hochbauamt, Abteilung Tech-nische Anlagen, bei persönlicher Abgabe:Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbe-reich Finanzen und Liegenschaften,Hochbauamt, Hamburger Str. 19, 01067Dresden, Sekretariat Abteilung TechnischeAnlagen, Zimmer 3143, Frau Morgenstern,PF 120020, 01001 Dresden, Deutschland,Tel.: (0351) 4883331, Fax: (0351) 4883863,E-Mail: [email protected]

B) Anhang B: Angaben zu den Losen

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dem Unternehmen für die Ausführung derzu vergebenden Leistung zur Verfügungstehenden Geräte und maschinelle Ein-richtung – aktuelle Referenzen, die mitder zu vergebenden Leistung vergleich-bar sind und Angaben wie folgt geglie-dert: Auftraggeber, Ansprechpartner mitTelefon-Nr., Objekt, Leistung, Auftrags-summe und Ausführungszeitraum - Nach-weis einer Zertifizierung nach DIN IS0 9001- Nachweiserbringung der entsprechen-den Lizenzen der Bundesnetzagentur (Te-lekommunikation und Post) – Eigener-klärung des Auftragnehmers, wie diesermit Versandspitzen während des Wahl-zeitraumes umgeht Bei Vorlage einergültigen Zertifizierung der Auftrags-beratungsstelle Sachsen e. V. müssen nurnoch die im Formular „Eignungsnach-weis“ unter Pkt. 2 geforderten auftrags-bezogenen Angaben eingereicht werden.

n) 02.03.2009o) Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe

seines Angebots auch den Bestimmun-gen über nicht berücksichtigte Angebote(§ 27).

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle:Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbe-reich Finanzen und Liegenschaften, Zen-trales Vergabebüro, SG VOL-Vergaben,Hamburger Straße 19, 01067 Dresden,PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.-Nr.: (0351)488 3692, Fax: 488 3693, E-Mail:[email protected] Zuschlag erteilende Stelle:Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbe-reich Allgemeine Verwaltung, Haupt- undPersonalamt, Dr.-Külz-Ring 19, 01067Dresden, PF: 12 00 20, PLZ: 01001, Tel.-Nr.: (0351) 488 2340, Fax: 488 2806,E-Mail: [email protected] persönlicher Abgabe: HamburgerStr. 19, Haus A 01067 Dresden Briefkas-ten E/027, Stelle, bei der die Angeboteschriftlich einzureichen sind: Landes-hauptstadt Dresden, GeschäftsbereichFinanzen und Liegenschaften, ZentralesVergabebüro, SG VOL-Vergaben, Dres-den, PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.-Nr.:(0351) 488 3692, Fax: 488 3693, E-Mail:[email protected]üfstelle:Landesdirektion Dresden, Referat 33Gewerberecht, Preisprüfung, VOL, VOB,Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden Tel.-Nr.: (0351) 825-3312/13, Fax: 825-9301,E-Mail: [email protected]

b) Leistungen – Öffentliche Ausschreibungc) Ausführungsort:

Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dres-den, 01067 DresdenSonstige Angaben: Die genauen Anschrif-ten zu den jeweiligen Losen sind in denVerdingungsunterlagen benannt.Art und Umfang der Leistung:Vergabe-Nr.: 02.2/160/08; Herstel-lung, Kuvertierung und Lieferung vonMaterialien für die Wahlen 2009Los 1: Wahlscheine, 2: DrucksachenKomW und EuW, Los 3: Drucksachen LTW

und BTW, Los 4: Kuvertierung BriefwahlKomW und EuW, Los 5: Kuvertierung Brief-wahl LTW und BTWZuschlagskriterien: je Los: Preis 100 %

d) Aufteilung in mehrere Lose: jaEinreichung der Angebote möglich für:alle LoseVergabe der Lose an verschiedene Bie-ter: ja;Zusätzliche Angaben: Das Angebot kannfür ein Los bzw. für mehrere Lose einge-reicht werden.

e) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag:/02.2/160/08: Beginn: 01.04.2009, Ende:30.09.2009;

f) Vergabeunterlagen sind bei folgenderAnschrift erhältlich: SDV AG, SächsischerAusschreibungsdienst, Tharandter Straße 23 - 33, 01159 Dresden Tel.-Nr.:(0351) 4203-276, Fax: 4203-277, E-Mail:[email protected] der Verdingungsunterlagen:bis: 16.01.2009

g) Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbe-reich Finanzen und Liegenschaften, Zen-trales Vergabebüro, SG VOL-Vergaben,Hamburger Straße 19, Haus A, 01067Dresden, PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.-Nr.: (0351) 488 3692, Fax: 488 3693,E-Mail: [email protected] Digitaleinsehbar: ja, Internetabrufbar unter:www.ausschreibungs-abc.de

h) Vervielfältigungskosten Gesamtmaß-nahme: /02.2/160/08: EUR;Zahlungsweise: VerrechnungsscheckZahlungseinzelheiten: SDVLieferform: Papier,

i) 30.01.2009, 10:00 Uhrk) entfälltl) siehe Verdingungsunterlagenm) Gewerbean- oder Gewerbeummeldung

bzw. Gewerberegisterauszug, - Mitglieds-bescheinigung der Berufsgenossenschaft,- Umsätze der letzten 3 abgeschlosse-nen Geschäftsjahre (2005, 2006, 2007),- aktuelle Referenzen, die mit der zu ver-gebenden Leistung vergleichbar sind undAngaben wie folgt gegliedert: Auftrag-geber, Ansprechpartner mit Telefon-Nr.,Objekt, Leistung, Auftragssumme undAusführungszeitraum. Bei Vorlage einergültigen Zertifizierung der Auftrags-beratungsstelle Sachsen e. V. müssen nurnoch die im Formular „Eignungsnach-weis“ unter Pkt. 2 geforderten auftrags-bezogenen Angaben eingereicht werden.

n) 04.03.2009o) Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe

seines Angebots auch den Bestimmun-gen über nicht berücksichtigte Angebote(§ 27).

EU-VergabebekanntmachungI) Öffentlicher AuftraggeberI.1) Offizieller Name und Anschrift des öf-

fentlichen Auftraggebers: Landes-hauptstadt Dresden, Geschäftsbereich,Schulverwaltungsamt, Frau Frank, PF120020, 01001 Dresden, Deutschland,Tel.-Nr.: 0351/4 88 9282, Fax: 0351/4 8899 9282, E-Mail: [email protected]

Weitere Auskünfte erteilen: die oben ge-nannten KontaktstellenVerdingungs-/Ausschreibungs- und ergän-zende Unterlagen (siehe auch IV.3.3) sinderhältlich bei: siehe Anhang A.IIAngebote/Teilnahmeanträge sind zu rich-ten an: siehe Anhang A.III

I.2) Art des öffentlichen Auftraggeber undHaupttätigkeiten:Art: Regional- oder LokalbehördeHaupttätigkeiten: Allgemeine öffentlicheVerwaltungDer öffentliche Auftraggeber beschafftim Auftrag anderer öffentlicher Auftrag-geber: nein

II) AuftragsgegenstandII.1.1) Bezeichnung des Auftrages durch den

Auftraggeber:02.2/152/08

II.1.2) Art des Auftrags: LieferungHauptlieferort: 01307 DresdenNUTS-Code:DED21

II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:Abschluss einer Rahmenvereinbarung

II.1.5) Beschreibung des Auftrags oderBeschaffungsvorhabens:Vergabe-Nr.: 02.2/152/08Lieferung von preisgebundenen,lernmittelfreien Schulbüchern, Nach-schlagewerken und Lesestoffen fürdie komm. Schulen der Landes-hauptstadt DresdenLos 1 bis Los 10Das Angebot kann für ein, mehrere bzw.alle Lose abgegeben werden.Der Zuschlagfür die einzelnen Lose erfolgt durch Los-verfahren.Die Vergabe der einzelnen Lose wird proBieter auf 1 Los limitiert, d.h. ein einmalzum Zuge gekommener Bieter scheidetim weiteren Losverfahren aus.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffent-liche Aufträge (CPV):22111000-1;

II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungs-übereinkommen (GPA): ja

II.1.8) Aufteilung in Lose: ja. Angebote sindmöglich für alle Lose

II.1.9) Werden Nebenangebote/Alternativvor-schläge berücksichtigt: nein

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: s. Ver-dingungsunterlagen

II.2.2) Optionen: jaBeschreibung der Optionen:Vertragsverlängerungsmöglichkeit bis31.10.2010

II.3) Beginn der Auftragsausführung:29.05.2009Ende der Auftragsausführung: 31.12.2009

III) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle undtechnische Information

III.1) Bedingungen für den AuftragIII.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherhei-

ten: entfälltIII.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und

Zahlungsbedingungen bzw. Verweisungauf die maßgeblichen Vorschriften: sieheVerdingungsunterlagen

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft,an die der Auftrag vergeben wird:Gesamtschuldnerisch haftend mit bevoll-mächtigtem Vertreter

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen andie Auftragsausführung:nein

III.2) TeilnahmebedingungenIII.2.1) Persönliche Lage des Wirtschafts-

teilnehmers - Angaben und Auflagen, dieerforderlich sind, um die Einhaltung derAuflagen zu überprüfen: - Gewerbean-oder Gewerbeummeldung bzw. Gewerbe-registerauszug (nicht Gewerbezentral-register), - Mitgliedsbescheinigung derBerufsgenossenschaft, - aktueller histo-risch/chronologischer Handelsregisteraus-zug (nicht älter als 1 Jahr)Nicht erforder-lich bei: Gesellschaft bürgerlichen Rechts(GbR) und Einzelunternehmen. Bitte be-achten: Die „Wiedergabe des aktuellenRegisterinhaltes“ reicht der Vergabest-elle nicht aus! Bei Vorlage einer gültigenZertifizierung der AuftragsberatungsstelleSachsen e. V. müssen nur noch die imFormular „Eignungsnachweis“ unterPkt. 2 geforderten auftragsbezogenenAngaben eingereicht werden.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leis-tungsfähigkeit - Angaben und Formalitä-ten, die erforderlich sind, um die Einhaltungder Auflagen zu überprüfen: - Umsätzeder letzten 3 abgeschlossenen Geschäfts-jahre (2005, 2006, 2007), - Nachweis derentsprechenden Betriebs- bzw. Berufs-haftpflichtversicherungsdeckungBitte beachten: Das Einreichen einer Ko-pie einer Police mit Ablaufdatum vor An-gebotsfrist ist mit Einreichen einer Kopiedes aktuellen Einzahlungs-/Über-weisungsbeleges für den Gültigkeitsnach-weis einer bestehenden Betriebs- bzw.Berufshaftpflicht zu ergänzen.

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit - An-gaben und Formalitäten, die erforderlichsind, um die Einhaltung der Auflagen zuüberprüfen: - Personal gegliedert nachBerufsgruppen und Anzahl, dass für dasVorhaben zur Verfügung steht und Grund-lage für die Angebotskalkulation ist (sie-he auch Formular Eignungsnachweis inden Verdingungsunterlagen) - Angabenüber die dem Unternehmen für die Aus-führung der zu vergebenden Leistung zurVerfügung stehenden Geräte und maschi-nelle Einrichtung (gesonderte Anlage) hier:Transportkapazitäten, Lagerkapazitäten,Logistikkapazitäten (z. B. Recherche-mittel für Prüfungen BearbeitungsstandEinzelauftrag), Recherchemöglichkeitenbzw. Vorhandensein von bibliografischenHilfsmitteln (z. B. Angabe Datenbanken,Software), Erreichbarkeit Ladengeschäft/Büro (Geschäftszeiten, Telefon, Fax,E-Mail) - aktuelle Referenzen, die mitder zu vergebenden Leistung vergleich-bar sind und vollständige Angabenwie folgt tabellarisch gegliedert (keineEinzelreferenzen bzw. eigenbetrieblicheAuswertungsabfragen der beliefertenBildungseinrichtungen und Schulträ-ger):Auftraggeber mit Ansprechpartnerund dazugehöriger Telefon-Nr., Objekt,Leistung, Auftragssumme und Ausfüh-rungszeitraum (gesonderte Anlage) Defi-nition für „vergleichbar“:

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Dresdner Amtsblatt

Auftraggeber = Schulträger, Leistung =Lieferung von preisgebundenen, lern-mittelfreien Schulbüchern, Nachschlage-werken und LesestoffenAuftragssumme = vergleichbar mit derAuftragssumme eines Loses dieser Aus-schreibung, - Bescheinigung über dieberufliche Befähigung, insbesondere derfür die Leistungen verantwortlichenPersonen (gesonderte Anlage), hier: fach-liche Voraussetzung in Form eines buch-händlerischen bzw. kaufmännischen Ab-schlusses oder/und der Nachweis einerlangjährigen Tätigkeit im Buchhandel -Verfügbarkeitsnachweis/Verpflichtungs-erklärung Unterauftragnehmer (ist nurbeizulegen, wenn der Bieter beabsich-tigt, Leistungen an Unterauftragnehmerweiterzugeben), - tabellarische Übersichtder angebotenen kostenlosen, handels-üblichen Serviceleistungen gemäß demGesetz zur Regelung der Preisbindung fürBücher (Buchpreisbindungsgesetz - BuchPrG) in der Fassung vom 14. Juli 2006 inVerbindung mit dem Merkblatt für Buch-handlungen des Börsenvereins desDeutschen Buchhandels, Stand August2008 (gesonderte Anlage), - Angabe derE-Mail Adresse

III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: neinIII.3) Besondere Bedingungen für Dienst-

leistungsaufträgeIII.3.1) Die Dienstleistungserbringung ist ei-

nem besonderen Berufsstand vorbehal-ten: nein.

III.3.2) Juristische Personen müssen den Na-men und die berufliche Qualifikation derfür die Ausführung der Dienstleistung ver-antwortlichen Person angeben: ja

IV) VerfahrenIV.1) Verfahrensart: Offenes VerfahrenIV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich güns-

tigstes Angebot in Bezug auf die nach-stehenden KriterienKriterium 1: gewährte, handelsüblicheService- und Kundendienstleistungen,Beratungsleistungen vor Ort (unter wirt-schaftlich gleichwertigen Angeboten er-folgt ein Losverfahren; max. 1 Los proBieter) (Gewichtung: 100 %)

IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktiondurchgeführt: nein

IV.3) VerwaltungsinformationenIV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auf-

traggeber: 02.2/152/08IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen dessel-

ben Auftrags: neinIV.3.3) Schlusstermin für die Anforderung von

oder Einsicht in Unterlagen: 26.01.2009Die Unterlagen sind kostenpflichtig: jaZahlungsbedingungen und -weise: SDV

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang derAngebote bzw. Teilnahmeanträge:09.02.2009, 10.00 Uhr

IV.3.6) Sprache(n) in der (denen) die Ange-bote oder Teilnahmeanträge verfasstwerden können: DE

IV.3.7) Bindefr ist des Angebots: bis25.05.2009

IV.3.8) Zeitpunkt der Öffnung der Angebote:09.02.2009, 10.00 UhrOrt: Hamburger Str. 19, Haus A, 01067

Dresden; Personen, die bei der Eröffnungdes Angebotes anwesend sein dürfen: ja:nur Personen des Auftraggebers

VI) Zusätzliche InformationenVI.1) Dauerauftrag: neinVI.2) Auftrag in Verbindung mit einem Vor-

haben und/oder Programm, das ausGemeinschaftsmitteln finanziert wird: nein

VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungs-verfahren: 1.Vergabekammer des Freistaates Sachsender Landesdirektion Leipzig, Postfach10 13 64, 04013 Leipzig, Deutschland,Tel.-Nr.: 0341 / 977 1040, Fax: 0341 / 9771049, E-Mail: [email protected],Internet-Adresse: www.rpl.sachsen.de

VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über dieEinlegung von Rechtsbehelfen erhältlichsind: Landeshauptstadt Dresden, Zen-trales Vergabebüro, PF 120020, 01001Dresden, Deutschland, Tel.-Nr.: 0351 /488 3692, Fax: 0351 / 488 3693, E-Mail:[email protected]

VI.5) Tag der Versendung der Bekanntma-chung: 17.12.2008

A) Anhang A: Sonstige Adressen undKontaktstellen

A.II) Adressen und Kontaktstellen, bei denenVerdingungs-/Ausschreibungs- und er-gänzende Unterlagen erhältlich sind: SDVAG Sächsischer Ausschreibungsdienst,Tharandter Str. 23–33, 01159 Dresden,Deutschland, Tel.-Nr.: 0351 / 4203-276,Fax: 0351 / 4203-277, E-Mai l :[email protected]

A.III) Adressen und Kontaktstellen, an dieAngebote/Teilnahmeanträge zu sendensind: Landeshauptstadt Dresden, Ge-schäftsbereich Finanzen und Liegen-schaften, Zentrales Vergabebüro, SGVOL-Vergaben, Frau Scholz, PF 120020,01001 Dresden, Deutschland,Tel.-Nr.:0351/488 3692, Fax: 0351/488 3693, E-Mail: [email protected] persönlicher Abgabe der Angebote:Hamburger Str. 19, Haus A, BriefkastenE/027, 01067 Dresden; die Angebote sindschriftlich einzureichen.

B) Anhang B: Angaben zu den LosenLOS Nr.: 1 – 33 Grundschulen im OAAltstadt/Neustadt/Pieschen/Klotzsche/CottaLOS Nr.: 2 – 35 Grundschulen im OALoschwitz/Blasewitz/Leuben/Prohlis/PlauenLOS Nr.: 3 – 14 Mittelschulen im OA Alt-stadt/Neustadt/Pieschen/Klotzsche/Cotta+ AMS +Schulversuch GesamtschuleLOS Nr.: 4 – 12 Mittelschulen im OALoschwitz/Blasewitz/Leuben/Prohlis/PlauenLOS Nr.: 5 – 6 Gymnasien im OA Alt-stadt/NeustadtLOS Nr.: 6 – 4 Gymnasien im OAKlotzsche/Cotta/Prohlis/PieschenLOS Nr.: 7 – 5 Gymnasien im OA Blase-witz/Loschwitz/Plauen + AgymLOS Nr.: 8 – 3 BSZ (Wirtschaft I mitAußenstelle, III, Ernährung und Agrar-wirtschaft)LOS Nr.: 9 – 3 BSZ (Dienstleistung und

Gestaltung, Gastgewerbe, Gesund- undSozialwesen)LOS Nr.: 10 – 4 BSZ (Bau und Technik,Technik, Elektrotechnik, Technik und Wirt-schaft)

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle:Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbe-reich Finanzen und Liegenschaften, Zen-trales Vergabebüro, SG VOL-Vergaben,Hamburger Straße 19, 01067 Dresden,PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.-Nr.: (0351)488 3692, Fax: 488 3693, E-Mail:[email protected] Zuschlag erteilende Stelle:Landeshauptstadt Dresden, Schulver-waltungsamt, Fiedlerstr. 30, 01307 Dres-den, PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.-Nr.:(0351) 4 88 92 88, Fax: 4 88 99 92 88,E-Mail: [email protected], bei der die Angebote schriftlicheinzureichen sind:Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbe-reich Finanzen und Liegenschaften, Zen-trales Vergabebüro, SG VOL-Vergaben,Dresden, PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.-Nr.: (0351) 488 3692, Fax: 488 3693, E-Mail: [email protected] persönlicher Abgabe: Hamburger Str. 19,Haus A 01067 Dresden Briefkasten E/027Nachprüfstelle:Landesdirektion Dresden, Referat 33Gewerberecht, Preisprüfung, VOL, VOB,Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden Tel.-Nr.: (0351) 825-3312/13, Fax: 825-9301,E-Mail: [email protected]

b) Leistungen – Öffentliche Ausschreibungc) Ausführungsort: kommunale Schulen im

Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dres-den, 01307 DresdenArt und Umfang der Leistung:Vergabe-Nr.: 02.2/167/08Lieferung, Transport/Vertragung undfachgerechte Montage von Vitrinen,Wechselbilderrahmen und Galerie-schienensystemen für unterschiedlicheNutzungsbereiche in kommunalenSchulen der Landeshauptstadt DresdenLos 1: VitrinenLos 2: Wechselbilderrahmen und Galerie-schienensystemenZuschlagskriterien: Los 1: Preis 60 %;Stabilität 40 %;Los 2: Stabilität 60 %; Preis 40 %

d) Aufteilung in mehrere Lose: jaEinreichung der Angebote möglich für:alle LoseVergabe der Lose an verschiedene Bie-ter: ja;Zusätzliche Angaben: Das Angebot kannfür ein Los bzw. für alle Lose eingereichtwerden.

e) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag:/02.2/167/08: Beginn: 01.04.2009, Ende:31.03.2011;

f) Vergabeunterlagen sind bei folgender An-schrift erhältlich: SDV AG, SächsicherAusschreibungsdienst, Tharandter Stra-ße 23-33, 01159 Dresden Tel.-Nr.: (0351)4203-276, Fax: 4203-277, E-Mail:[email protected]

Anforderung der Verdingungsunterlagen:bis: 16.01.2009

g) Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbe-reich Finanzen und Liegenschaften, Zen-trales Vergabebüro, SG VOL-Vergaben,Hamburger Straße 19, Haus A, 01067Dresden, PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.-Nr.: (0351) 488 3692, Fax: 488 3693,E-Mail: [email protected] Digitaleinsehbar: ja, Internetabrufbar unter:www.ausschreibungs-abc.de

h) Vervielfältigungskosten Gesamt-maßnahme: /02.2/167/08: EUR;Zahlungsweise: VerrechnungsscheckZahlungseinzelheiten: SDVLieferform: Papier,

i) 29.01.2009, 10 Uhrk) entfälltl) siehe Verdingungsunterlagenm) Gewerbean- oder Gewerbeummeldung bzw.

Gewerberegisterauszug -Mitglieds-bescheinigung der Berufsgenossenschaft –aktueller Handelsregisterauszug (nicht äl-ter als 1 Jahr) nicht erforderlich bei: Gesell-schaft bürgerlichen Rechts (GbR) undEinzelunternehmen (hier: gefordert wird derhistorisch chronologische Handelsregister-auszug). - Personal gegliedert nach Berufs-gruppen und Anzahl, dass für das Vorhabenzur Verfügung steht und Grundlage für dieAngebotskalkulation ist (Innendienst, Au-ßendienst, weitere) - Umsätze der letzten 3abgeschlossenen Geschäftsjahre (2005,2006, 2007) - Angaben über die dem Un-ternehmen für die Ausführung der zu ver-gebenden Leistung zur Verfügung stehen-den Geräte und maschinelle Einrichtung -Aktuelle Referenzen, die mit der zu ver-gebenden Leistung vergleichbar sind undAngaben wie folgt gegliedert:Auftraggeber, Ansprechpartner mit Tele-fon-Nr., Objekt, Leistung,Auftragssumme und Ausführungszeitraum(gesonderte Anlage) Definition für „ver-gleichbar“: Auftraggeber = SchulträgerLeistung = Lieferung, Transport und fach-gerechte Montage von Produkten - sieheLos 1 und Los 2 - Nachweis der entspre-chenden Betriebs- bzw. Berufs-haftpflichtversicherungsdeckung Bittebeachten: Das Einreichen einer Kopieeiner Police mit Ablaufdatum vor An-gebotsfrist ist mit Einreichen einer Kopiedes aktuellen Einzahlungs-/Über-weisungsbeleges für den Gültigkeitsnach-weis einer bestehenden Betriebs- bzw.Berufshaftpflicht zu ergänzen.- Verfügbarkeitsnachweis/Verpflichtungs-erklärungUnterauftragnehmer (ist nur beizulegen,wenn der Bieter beabsichtigt, Leistungenan Unterauftragnehmer weiterzugeben) BeiVorlage einer gültigen Zertifizierung der Auf-tragsberatungsstelle Sachsen e. V. müssennur noch die im Formular „Eignungsnach-weis“ unter Pkt. 2 geforderten auftrags-bezogenen Angaben eingereicht werden.

n) 16.03.2009o) Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe

seines Angebots auch den Bestimmun-gen über nicht berücksichtigte Angebote(§ 27).

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Dresdner Amtsblatt 8. Januar 2009/Nr. 1-2

Ausschreibung von BauleistungenAusschreibung von BauleistungenAusschreibung von BauleistungenAusschreibung von BauleistungenAusschreibung von Bauleistungen

a) Landeshauptstadt Dresden, Geschäfts-bereich Finanzen und Liegenschaften,Hochbauamt, 01001 Dresden, PF:120020, Tel.: (0351) 4883859, Fax:4883805, E-Mail: [email protected]

b) Bauauftrag – Öffentliche Ausschreibungc) Kindertageseinrichtung, Vergabe-Nr.

0026/09d) Bergfelderweg 4, 01237 Dresdene) Los 5 Estricharbeiten: 390 m² Guss-

asphaltestriche mit Trittschalldämmungaus Holzfaserplatte u. PUR; 40 m²SchnellestrichLos 7 Trockenbau: 65 m² Verkoffe-rungen, Schächte, Vorwände; 15 m²Gipsdielenwände; 385 m² Unterhang-decken AkustikLos 6 Wärmedämmverbundsystem:190 m² WDVS Multipor; 20 m Ortganger-neuerung; 1 St. RegenwasserableitungWindfang erneuern; 30 m VerblechungTitanzink; Zuschlagskriterien: Preis;Mindestanforderung an Nebenangebote:Gleichwertigkeit zur Ausschreibung mitdem Angebot ist nachzuweisen

f) Aufteilung in mehrere Lose: ja;Einreichung der Angebote möglich für:mehrere Lose; Vergabe der Lose an ver-schiedene Bieter: ja

g) Entscheidung über Planungsleistungen:nein

h) Ausführungsfristen bei losweiser Vergabe:5/0026/09: Beginn: 25.03.2009, Ende:30.03.2009; 7/0026/09: Beginn:01.03.2009, Ende: 15.04.2009; 6/0026/09:Beginn: 01.03.2009, Ende: 15.04.2009

i) Die Vergabeunterlagen sind beim Säch-sischen Ausschreibungsdienst bestell-bar: SDV AG, Vergabeunterlagen,Tharandter Str. 23–33, 01159 Dresden,Tel.: (0351) 4203-276, Fax: 4203-277,E-Mail: [email protected],www.vergabe24.de. Die Anforderungder Vergabeunterlagen kann bis zum14.01.2009 erfolgen.

j) Gedruckte Fassung der Vergabeunterlagenje Los: 5/0026/09: 11,36 EUR; 7/0026/09:12,55 EUR; 6/0026/09: 13,51 EUR; Be-stellung per Post, Fax oder E-Mail unterAngabe des Verwendungszweckes #/0026/09 an die unter i) angegebeneAdresse. Die Bezahlung kann durchLastschrifteinzugsermächtigung, durchVerrechnungsscheck bzw. Überweisungauf das Konto der SDV AG PostbankLeipzig, Konto-Nr. 0156600907, BLZ:86010090 erfolgen. Die Auslieferungerfolgt erst nach Eingang eines Zahlungs-beleges. Bei Vorliegen des Leistungs-verzeichnisses in Dateiform (z. B. imGAEB-Format) erfolgt dessen Ausliefe-rung, bei der gedruckten Fassung derVergabeunterlagen auf CD-ROM.Die Bestellung der gedruckten Fassungist ebenfalls im Internet unterwww.vergabe24.de im ausschreibungs-abc nach kostenpflichtiger Freischaltungund dem Vorliegen einer Lastschriftein-zugsermächtigung möglich. Elektronische

Fassung der Vergabeunterlagen jeLos: 5/0026/09: 5,95 EUR; 7/0026/09:11,90 EUR; 6/0026/09: 11,90 EUR ist imInternet unter www.vergabe24.de imausschreibungs-abc nach kostenpflich-tiger Freischaltung und dem Vorliegeneiner Lastschrifteinzugsermächtigung ab-rufbar. Der Betrag wird nicht erstattet.Auskünfte unter Tel.: (0351) 4203-210.

k) Einreichungsfrist: 28.01.2009; zusätzlicheAngaben: Los 5: 13.00 Uhr, Los 7: 13.30Uhr, Los 6: 14.00 Uhr

l) Anschrift, an die die Angebote schriftlichzu richten sind: Landeshauptstadt Dres-den, Geschäftsbereich Finanzen und Lie-genschaften, Zentrales Vergabebüro, SGBauvergaben, Dresden, PF: 120020, PLZ:01001, Tel.: (0351) 4883772, Fax:4883773, E-Mail: [email protected];bei persönlicher Abgabe: Briefkasten imErdgeschoss – Haus A, neben Zimmer 14,Hamburger Straße 19, 01067 Dresden

m) Deutschn) Bieter und deren Bevollmächtigteo) Ort der Eröffnung der Angebote: Techni-

sches Rathaus, Hamburger Str. 19, 01067Dresden, Haus A, EG, Raum 014; Datumund Uhrzeit der Eröffnung der Angebote:Los 5/0026/09: 28.01.2009, 13.00 Uhr;Los 7/0026/09: 28.01.2009, 13.30 Uhr;Los 6/0026/09: 28.01.2009, 14.00 Uhr

p) Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von3 % der Abrechnungssumme

q) gemäß Verdingungsunterlagenr) gesamtschuldnerisch haftend mit bevoll-

mächtigtem Vertreters) Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fach-

kunde, Leistungsfähigkeit und Zuverläs-sigkeit Angaben im Formular „Eignungs-nachweis“ gemäß § 8 VOB/A zu machen.Bei Vorlage einer gültigen Zertifizierungdes Vereins für Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. oder der Auftrags-beratungsstelle Sachsen e.V. müssen nurnoch die im Formular „Eignungsnach-weis“ unter Pkt. 2 geforderten auftrags-bezogenen Angaben eingereicht werden.

t) 25.02.2009u) Änderungsvorschläge oder Nebenan-

gebote: zulässigv) Landesdirektion Dresden, Referat 33

Gewerberecht, Preisprüfung VOL/VOB,Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, PF:100653, PLZ: 01076, Tel.: (0351) 8253312,Fax: 8259301, E-Mail: [email protected];technische Auskünfte erteilt: ArchitekturbüroFischer+Meyer, Frau Meyer, Tel.: (0351)4716329; Hochbauamt, Frau Israel, Tel.:(0351) 4883859

a) Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbe-reich Finanzen und Liegenschaften,Hochbauamt, Dresden, PF: 120020, PLZ:01001, Tel.: (0351) 4883342, Fax: 4883804,E-Mail: [email protected]

b) Bauauftrag – Öffentliche Ausschreibungc) Sanierung Dach und Turm, Vergabe-

Nr.: 0017/09

d) Ortsamt Cotta, Lübecker Str. 121,01157 Dresden

e) Los 01Los 01Los 01Los 01Los 01 Baumeisterarbeiten: Baustellen-einrichtung für alle Gewerke und Loseu.a. Baustrom-, Bauwasseranschluss,Bauschild, Baukran; periphere Maurer-leistungen in geringem Umfang; 20 m²Beton-/Stahlbetonarbeiten zur Herstel-lung einer neuen Massivdecke im Turm;20 lfd. m Natursteinarbeiten mtl. Um-fangs; baubegleitende Roh- und Ausbau-gewerke, wie Stahlbauarb., Putzarb.Trockenbauarb., Metallbau- undSchlosserarb.Los 02 Gerüstbauarbeiten: 3570 m²Fassadengerüst; 190 lfd. m Gerüst-verbreiterungen und Dachdeckerfang-schutz; 260 m² Modulgerüstturm alshöhenorientiertes Gerüst m. Treppenauf-gang; 32 m² größere Absetz- undTransportplattform über Dach Treppen-haus; 650 m² Turmgerüst und GerüstTurmspitze als in sich ausgesteiftes, turm-umschließendes Fassaden- und Raum-gerüst; 1 St. Turmgerüst am Massivteilm. Anbaumöglichkeit für einen 2. Bau-aufzugLos 04 Dachdecker- und Klempner-arbeiten: künstlerisch gestaltete Bauteileaus Metall, Vergoldungen; 400 m² effekt.Witterungsschutz bei geöffneten Dach-bereichen; 1150 m² Biberschwanz-Doppeldeckung m. Sächs. Rillenbiberninkl. Unterspannbahn, Lattung, Konter-lattung; 170 lfd. m Firste und Grate mitSonderhauben mit Nocken; Schneefang,Lüftungsziegel, Dachausstiege Laufste-ge; 80 m Dachrinnen/Kupfer; 170 m Fall-rohre/Kupfer; diverse individuell herzu-stellende Sondereinläufe/Einlaufkesselmit Anschlussschürzen; Gauben-schürzen,-bekleidungen, diverse Verwah-rungen/Abdeckungen in Kupfer;Kompletterneuerung der ind. groß-flächigen Kupferblechbekleidung derTurmlaterne und aller Anbauelemente;Aufarbeitungen von Schmuckelementenam Turm/Kupfer; Herstellung einer neu-en Wetterfahne; Vergoldungen der Wet-terfahne, Turmspitze und einzelnerSchmuckelemente; Zuschlagskriterien:Mindestanforderung an Nebenangebote,Gleichwertigkeit zur Ausschreibung mitdem Angebot nachzuweisen

f) Aufteilung in mehrere Lose: ja; Ein-reichung der Angebote möglich für: meh-rere Lose; Vergabe der Lose an verschie-dene Bieter: ja

g) Entscheidung über Planungsleistungen:nein

h) Ausführungsfristen bei losweiser Verga-be: 1/17/09: Beginn: 06.04.2009, Ende:31.10.2009; 2/17/09: Beginn:06.04.2009, Ende: 31.10.2009; 4/17/09:Beginn: 20.04.2009, Ende: 15.10.2009

i) Die Vergabeunterlagen sind beim Säch-sischen Ausschreibungsdienst be-stellbar: SDV AG, Vergabeunterlagen,Tharandter Str. 23–33, 01159 Dresden,

Tel.: (0351) 4203-276, Fax: 4203-277,E-Mail: [email protected],www.vergabe24.de. Die Anforderung derVergabeunterlagen kann bis zum15.01.2009 erfolgen.

j) Gedruckte Fassung der Vergabeunter-lagen je Los: 1/0017/09: 29,39 EUR;2/0017/09: 21,84 EUR; 4/0017/09:23,42 EUR; Bestellung per Post, Fax oderE-Mail unter Angabe des Verwendungs-zweckes #/0017/09 an die unter i) ange-gebene Adresse. Die Bezahlung kanndurch Lastschrifteinzugsermächtigung,durch Verrechnungsscheck bzw. Über-weisung auf das Konto der SDV AG Post-bank Leipzig, Konto-Nr. 0156600907,BLZ: 86010090 erfolgen. Die Ausliefe-rung erfolgt erst nach Eingang einesZahlungsbeleges. Bei Vorliegen desLeistungsverzeichnisses in Dateiform(z. B. im GAEB-Format) erfolgt dessenAuslieferung, bei der gedruckten Fassungder Vergabeunterlagen auf CD-ROM.Die Bestellung der gedruckten Fassungist ebenfalls im Internet unterwww.vergabe24.de im ausschreibungs-abc nach kostenpflichtiger Freischaltungund dem Vorliegen einer Lastschriftein-zugsermächtigung möglich. Elektroni-sche Fassung der Vergabeunterlagenje Los: 1/0017/09: 17,85 EUR; 2/0017/09: 11,90 EUR; 4/0017/09: 11,90 EURist im Internet unter www.vergabe24.deim ausschreibungs-abc nach kosten-pflichtiger Freischaltung und dem Vorlie-gen einer Lastschrifteinzugsermächtigungabrufbar. Der Betrag wird nicht erstattet.Auskünfte unter Tel.: (0351) 4203-210.

k) Einreichungsfrist: 04.02.2009l) Anschrift, an die die Angebote schriftlich

zu richten sind: Landeshauptstadt Dres-den, Geschäftsbereich Finanzen undLiegenschaften, Zentrales Vergabebüro,Sachgebiet Bauvergaben, Dresden, PF:120020, PLZ: 01001, Tel.: (0351)4883784, Fax: 4883773, E-Mail:[email protected]; bei persönlicherAbgabe: Briefkasten im Erdgeschoss -Haus A, neben Zimmer 14, HamburgerStraße 19, 01067 Dresden

m) Deutschn) Bieter und deren Bevollmächtigteo) Datum und Uhrzeit der Eröffnung der

Angebote: Los 1/17/09: 04.02.2009,13.00 Uhr; Los 2/17/09: 04.02.2009,13.30 Uhr; Los 4/17/09: 04.02.2009,14.00 Uhr

p) Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von3 v.H. bzw. Mängelansprüchebürgschaftin Höhe 3 v.H. einschl. eventueller Nach-träge

q) gemäß Verdingungsunterlagenr) gesamtschuldnerisch haftend mit bevoll-

mächtigtem Vertreters) Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fach-

kunde, Leistungsfähigkeit und Zuverläs-sigkeit Angaben im Formular „Eignungs-nachweis“ gemäß § 8 VOB/A zu machen.Bei Vorlage einer gültigen Zertifizierung

Page 28: ddamt 01-02 2009 - Dresden · Am Abend des 13. Februar 1982 ent-zündeten junge Menschen an der Ruine „Wahrhaftig erinnern – versöhnt leben“ Veranstaltung am 13. Februar Aufruf

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Dresdner Amtsblatt

des Vereins für die Präqualifizierung vonBauunternehmen e.V. müssen nur nochdie im Formular „Eignungsnachweis“unter Punkt 2 geforderten auftrags-bezogenen Angaben eingereicht wer-den.

t) 30.03.2009u) Änderungsvorschläge oder Nebenan-

gebote: zulässigv) Landesdirektion Dresden, Referat 33,

Gewerberecht, Preisprüfung VOB/VOL,Staufenbergallee 2, 01099 Dresden, 01076Dresden, PF: 100653, PLZ: 01076, Tel.:(0351) 8253312/13, Fax: 8253901, E-Mail:[email protected]; Auskünfte erteilen:Frau Schönherr, Tel.: (0351) 4883342;Architekturbüro P6, Tannenstraße 4, 01099Dresden, Tel.: (0351)8186464, [email protected]

EU-VorinformationI) Öffentlicher AuftraggeberI.1) Offizieller Name und Anschrift des öf-

fentlichen Auftraggebers: Landes-hauptstadt Dresden, Schulverwaltungs-amt, vertreten durch das Hochbauamt,Amtsleiter, Herr Hofmann, Frau Sick, PF120020, 01001 Dresden, Deutschland,Tel.: (0351) 4883820, Fax: 4883817,E-Mail: [email protected]; wei-tere Auskünfte erteilen: die oben genann-ten Kontaktstellen

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers undHaupttätigkeiten: Art: Regional- oderLokalbehörde; Haupttätigkeiten: Bildung;der öffentliche Auftraggeber beschafft imAuftrag anderer öffentlicher Auftragge-ber: nein

II) AuftragsgegenstandII.1) Bezeichnung des Auftrages durch

den Auftraggeber: Umbau/Erweite-rung Romain-Rolland-Gymnasium mitZweifeldsporthalle

II.2) Art des Auftrags: Bauauftrag; Haupt-ausführungsort: 01099 Dresden, Wein-traubenstr. 3

II.3) Diese Bekanntmachung betrifft eineRahmenvereinbarung: nein

II.4) Beschreibung der Art und des Umfangsder Bauleistungen: Umbau und Erweite-rung eines 4-zügigen Gymnasiums/Abend-gymnasiums mit Erweiterungsneubautenvon insgesamt ca. 38.100 m³ BRI einschl.einer Zweifeldsporthalle; Umbau und In-standsetzung eines denkmalgeschütztenAltbaus mit ca. 27.500 m³ BRI sowie Her-stellung der dazugehörigen Freianlagenund Sportfreianlagen von ca. 15.400 m²;geschätzter Wert ohne MwSt.: von15.000.000 bis 12.000.000 EUR; Aufteilungin Lose: ja

II.5) Gemeinsames Vokabular für öffentlicheAufträge (CPV): 45000000; 45214200-2;45212221-1; 45212222-8

II.6) Voraussichtlicher Beginn der Vergabe-verfahren: 11.02.2009; Beginn der Bau-arbeiten: 13.07.2009; Abschluss der Bau-arbeiten: 04.07.2011

II.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungs-übereinkommen (GPA): nein

II.8) Sonstige Informationen: Die Vor-

information erfolgt unter Vorbehalt derErteilung der Baugenehmigung.

III) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle undtechnische Information

III.2.1) Vorbehaltene Aufträge: neinVI) Zusätzliche InformationenVI.2) Sonstige Informationen: Das Vorhaben

wird durch Mittel aus dem EFRE-Fondsund durch den Freistaat Sachsen geför-dert.

VI.4) Diese EU-Vorinformation ist im Inter-net unter www.vergabe24.de bis zum17.12.2009 einsehbar.

a) Landeshauptstadt Dresden, Geschäfts-bereich Finanzen und Liegenschaften,Hochbauamt, 01001 Dresden, PF: 120020,Tel.: (0351) 4883859, Fax: 4883805,E-Mail: [email protected]

b) Bauauftrag – Öffentliche Ausschreibungc) Sanierung Kindertageseinrichtung,

Vergabe-Nr. 0021/09d) Rietschelstr. 15, 01069 Dresdene) Los 4 Fliesen- u. Terrazzoarbeiten:

150 m² Bodenfliesen/Spaltplatten;80 m² Terrazzoplatten Treppenhaus;30 m² farbiger Verbundterrazzo; 160 m²Wandfliesen; 25 m² HPL-Kompakt-platten; 10 m² SpiegelLos 7 Malerarbeiten: 1600 m² MalervliesDecken/Wände; 1500 m² WandanstricheDispersionssilikatfarben; 350 m² Wand-beschichtung Lasursystem; 400 m²Deckenanstriche Dispersionssilikat-farben; 30 m² Bodenanstrich; 36 m Ge-länder streichen; 4 St. OberlichtbänderaufarbeitenLos 8 Bodenbelagsarbeiten: 500 m²Linoleumböden, teils mit Korkmentunter-lage; 300 m Holzsockelleisten; 100 mLinoleumstellsockel; 1 St. Sauberlauf-zone; Zuschlagskriterien: Preis; Mindest-anforderung an Nebenangebote: Gleich-wertigkeit zur Ausschreibung mit demAngebot ist nachzuweisen

f) Aufteilung in mehrere Lose: ja; Ein-reichung der Angebote möglich für: meh-rere Lose; Vergabe der Lose an verschie-dene Bieter: ja

g) Entscheidung über Planungsleistungen:nein

h) Ausführungsfristen bei losweiser Vergabe:4/0021/09: Beginn: 20.04.2009, Ende:08.06.2009; 7/0021/09: Beginn:01.03.2009, Ende: 17.07.2009; 8/0021/09:Beginn: 01.03.2009, Ende: 17.07.2009

i) Die Vergabeunterlagen sind beim Säch-sischen Ausschreibungsdienst bestell-bar: SDV AG, Vergabeunterlagen,Tharandter Str. 23–33, 01159 Dresden,Tel.: (0351) 4203-276, Fax: 4203-277,E-Mail: [email protected],www.vergabe24.de. Die Anforderungder Vergabeunterlagen kann bis zum14.01.2009 erfolgen.

j) Gedruckte Fassung der Vergabeunter-lagen je Los: 4/0021/09: 12,79 EUR;7/0021/09: 13,98 EUR; 8/0021/09:11,25 EUR; Bestellung per Post, Fax oderE-Mail unter Angabe des Verwendungs-zweckes #/0021/09 an die unter i) ange-

gebene Adresse. Die Bezahlung kanndurch Lastschrifteinzugsermächtigung,durch Verrechnungsscheck bzw. Über-weisung auf das Konto der SDV AG Post-bank Leipzig, Konto-Nr. 0156600907,BLZ: 86010090 erfolgen. Die Ausliefe-rung erfolgt erst nach Eingang einesZahlungsbeleges. Bei Vorliegen desLeistungsverzeichnisses in Dateiform(z. B. im GAEB-Format) erfolgt dessenAuslieferung, bei der gedruckten Fassungder Vergabeunterlagen auf CD-ROM.Die Bestellung der gedruckten Fassungist ebenfal ls im Internet unterwww.vergabe24.de im ausschreibungs-abc nach kostenpflichtiger Freischaltungund dem Vorliegen einer Lastschriftein-zugsermächtigung möglich. ElektronischeFassung der Vergabeunterlagen jeLos: 4/0021/09: 11,90 EUR; 7/0021/09:11,90 EUR; 8/0021/09: 5,95 EUR ist imInternet unter www.vergabe24.de imausschreibungs-abc nach kostenpflich-tiger Freischaltung und dem Vorliegeneiner Lastschrifteinzugsermächtigung ab-rufbar. Der Betrag wird nicht erstattet.Auskünfte unter Tel.: (0351) 4203-210.

k) Einreichungsfrist: 03.02.2009; ZusätzlicheAngaben: Los 4: 10.00 Uhr, Los 7: 10.30Uhr, Los 8: 11.00 Uhr

l) Anschrift, an die die Angebote schrift-lich zu richten sind: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Finanzenund Liegenschaften, Zentrales Ver-gabebüro, SG Bauvergaben, 01001Dresden, PF: 120020, Tel.: (0351)4883784, Fax: 4883773, E-Mail:[email protected]; bei persönli-cher Abgabe: Briefkasten im Erdge-schoss – Haus A, neben Zimmer 14,Hamburger Straße 19, 01067 Dresden

m) Deutschn) Bieter und deren Bevollmächtigteo) Ort der Eröffnung der Angebote: Techni-

sches Rathaus, Hamburger Str. 19, 01067Dresden, Haus A, EG, Raum 014; Datumund Uhrzeit der Eröffnung der Angebote:Los 4/0021/09: 03.02.2009, 10.00 Uhr;Los 7/0021/09: 03.02.2009, 10.30 Uhr;Los 8/0021/09: 03.02.2009, 11.00 Uhr

p) Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von3 % der Abrechnungssumme

q) gemäß Verdingungsunterlagenr) gesamtschuldnerisch haftend mit bevoll-

mächtigtem Vertreters) Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fach-

kunde, Leistungsfähigkeit und Zuverläs-sigkeit Angaben im Formular „Eignungs-nachweis“ gemäß § 8 VOB/A zu machen.Bei Vorlage einer gültigen Zertifizierungdes Vereins für Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. oder der Auftrags-beratungsstelle Sachsen e.V. müssen nurnoch die im Formular „Eignungsnach-weis“ unter Pkt. 2 geforderten auftrags-bezogenen Angaben eingereicht werden.

t) 28.02.2009u) Änderungsvorschläge oder Nebenan-

gebote: zulässigv) Landesdirektion Dresden, Referat 33

Gewerberecht, Preisprüfung VOL/VOB,Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, PF:

100653, PLZ: 01076, Tel.: (0351)8253312, Fax: 8259301, E-Mail:[email protected]; TechnischeAuskünfte erteilt: ArchitekturbüroFischer+Meyer, Frau Meyer, Tel.: (0351)4716329; Hochbauamt, Frau Israel, Tel.:(0351) 4883859

a) Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbe-reich Finanzen und Liegenschaften,Hochbauamt, 01001 Dresden, PF: 120020,Tel.: (0351) 4883309, Fax: 4883804,E-Mail: [email protected]

b) Bauauftrag – Öffentliche Ausschreibungc) Neubau Kindertagesstätte, Vergabe-

nummer 0025/09d) Forststr. 09, 01099 Dresdene) Los 12 - Fliesenlegerarbeiten: 160 m²

Bodenfliesen inkl. Kehlsockel und Ab-dichtung; 220 m² Wandfliesen; 120 lfd. mDekorband; einschließlich Kantenprofileund BewegungsfugenversiegelungLos 13 - Malerarbeiten; 1.300 m²Untergrundspachtelung; 1.200 m²mehrlagige Latexbeschichtung an Wän-den; 180 m² Dispersionsbeschichtung anDecken; 100 m² Raufasertapete; 10 m²Beschichtung StahlbauteileLos 31 - Spielgeräte; Vogelnestschaukelaus Robinienstämmen und Huck-Korb;Spielanlage aus Robinienstämmen mitRutschpodest, Edelstahlrutsche und ver-schiedenen Kletteraufstiegen; 2 St.Federwipper aus Edelstahl, Sandbaggeraus Edelstahl; 2 St. Spielhäuser, Spiel-turm aus Schichtstoffplatten und Pfos-ten aus Lärche; Spielgerätehaus ausLärche (8,0 m x 3,0 m), TÜV Abnahme;Zuschlagskriterien: Preis; Mindest-anforderung an Nebenangebote: Gleich-wertigkeit zur Ausschreibung mit demAngebot ist nachzuweisen

f) Aufteilung in mehrere Lose: ja; Ein-reichung der Angebote möglich für: meh-rere Lose; Vergabe der Lose an verschie-dene Bieter: ja

g) Entscheidung über Planungsleistungen:nein

h) Ausführungsfristen bei losweiser Verga-be: 12/0025/09: Beginn: 02.03.2009,Ende: 06.05.2009; 13/0025/09: Beginn:02.03.2009, Ende: 05.06.2009; 31/0025/09: Beginn: 02.03.2009, Ende:19.06.2009

i) Die Vergabeunterlagen sind beim Säch-sischen Ausschreibungsdienst bestell-bar: SDV AG, Vergabeunterlagen,Tharandter Str. 23–33, 01159 Dresden,Tel.: (0351) 4203-276, Fax: 4203-277,E-Mail: [email protected],www.vergabe24.de. Die Anforderungder Vergabeunterlagen kann bis zum15.01.2009 erfolgen.

j) Gedruckte Fassung der Vergabeunter-lagen je Los: 12/0025/09: 9,85 EUR;13/0025/09: 10,21 EUR; 31/0025/09:9,64 EUR; Bestellung per Post, Fax oderE-Mail unter Angabe des Verwendungs-zweckes #//0025/09 an die unter i) an-gegebene Adresse. Die Bezahlung kanndurch Lastschrifteinzugsermächtigung,

Page 29: ddamt 01-02 2009 - Dresden · Am Abend des 13. Februar 1982 ent-zündeten junge Menschen an der Ruine „Wahrhaftig erinnern – versöhnt leben“ Veranstaltung am 13. Februar Aufruf

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Dresdner Amtsblatt 8. Januar 2009/Nr. 1-2

durch Verrechnungsscheck bzw. Über-weisung auf das Konto der SDV AG Post-bank Leipzig, Konto-Nr. 0156600907,BLZ: 86010090 erfolgen. Die Ausliefe-rung erfolgt erst nach Eingang einesZahlungsbeleges. Bei Vorliegen desLeistungsverzeichnisses in Dateiform(z. B. im GAEB-Format) erfolgt dessenAuslieferung, bei der gedruckten Fassungder Vergabeunterlagen auf CD-ROM.Die Bestellung der gedruckten Fassungist ebenfalls im Internet unterwww.vergabe24.de im ausschreibungs-abc nach kostenpflichtiger Freischaltungund dem Vorliegen einer Lastschriftein-zugsermächtigung möglich. ElektronischeFassung der Vergabeunterlagen jeLos: 5,95 EUR ist im Internet unterwww.vergabe24.de im ausschreibungs-abc nach kostenpflichtiger Freischaltungund dem Vorliegen einer Lastschriftein-zugsermächtigung abrufbar. Der Betragwird nicht erstattet. Auskünfte unter Tel.:(0351) 4203-210.

k) Einreichungsfrist: 02.02.2009, Los 12:09.30 Uhr, Los 13: 10.00 Uhr, Los 31:10.30 Uhr

l) Anschrift, an die die Angebote schriftlichzu richten sind: Landeshauptstadt Dres-den, Geschäftsbereich Finanzen und Lie-genschaften, Zentrales Vergabebüro,Dresden, PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.:(0351) 4883794, Fax: 4883773, E-Mail:[email protected]; bei persönlicherAbgabe: Hamburger Str. 19, Briefkastenim Haus A, EG, neben Zimmer 14

m) Deutsch

n) Bieter und deren Bevollmächtigteo) Ort der Eröffnung der Angebote: Tech-

nisches Rathaus, Hamburger Str. 19,01067 Dresden, Haus A, EG, Raum 014;Datum und Uhrzeit der Eröffnung derAngebote: Los 12/0025/09: 02.02.2009,09.30 Uhr; Los 13/0025/09: 02.02.2009,10.00 Uhr; Los 31/0025/09: 02.02.2009,10.30 Uhr

p) Mängelanspruchbürgschaft in Höhe 3 %der Abrechnungssumme

q) gemäß Verdingungsunterlagenr) gesamtschuldnerisch haftend mit bevoll-

mächtigtem Vertreters) Der Bieter hat zum Nachweis seiner

Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zu-verlässigkeit Angaben im Formular„Eignungsnachweis“ gemäß § 8 VOB/A zu machen; Bei Vorlage einer gülti-gen Zertifizierung des Vereins für diePräqualifikation von Bauunternehmene.V. oder der AuftragsberatungsstelleSachsen e.V. müssen nur noch die imFormular „Eignungsnachweis“ unterPunkt 2 geforderten auftragsbezogenenAngaben eingereicht werden

t) 27.02.2009u) Änderungsvorschläge oder Nebenan-

gebote: zulässigv) Landesdirektion Dresden, Referat 33,

Gewerberecht, Stauffenbergallee 02,01099 Dresden, PF: 100653, PLZ: 01076,Tel.: (0351) 825-3312/-3313, Fax:8253901, E-Mail: [email protected];Auskünfte erteilt: ArchitekturwerkstattBernert & Partner, Kurparkstr. 3, 01324Dresden, Tel.: (0351) 2640284

a) Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbe-reich Stadtentwicklung, Straßen- undTiefbauamt, 01001 Dresden, PF: 120020,Tel.: (0351) 4881723/24, Fax: 4884374,E-Mail: [email protected]

b) Bauauftrag – Öffentliche Ausschreibungc) Äußere Erschließung Industriepark

Klotzsche, 2. BA, Ersatzneubau Park-platz, Los 1 Neubau Parkplatz, Los 2Technische Ausrüstung Parkplatz-beleuchtung

d) Vergabe-Nr.: 5022/09, IndustrieparkKlotzsche, 01109 Dresden

e) Los 1: Neubau Parkplatz: 160 m Heiz-kanal einschl. 2 Fernwärmeleitungen DN100 rückbauen und entsorgen, 400 m Elt-Kabel rückbauen und entsorgen, 120 m²Gehweg rückbauen, 5.000 m² Hecken undBuschwerk roden, 7.800 m³ Bodenaus-hub, 2.100 m³ Zulage für Weiterverwertungvon Z 2-Massen, 770 m² Gewebematteeinbauen, 1.700 m² Profilierung Ver-sicherungsmulde, 1.300 m³ Frostschutz-schicht herstellen, 4.300 m² Schottert-ragschicht herstellen, 760 m Bordsteineaus Beton setzen, 4.000 m² Verbunds-teinpflasterdecke herstellen, 270 mZaunanlage aus Maschendrahtzaun liefernund errichten, 47 St. Hochstamm mitBallen pflanzen, einschl. Verankerung,1.800 St. Bodendecker pflanzen, 15 St.Mastfundamente errichten und Stahlmasteaufstellen, 2.650 m Kabelgraben herstel-len, 1.240 m Kabelschutzrohr einbauen;Los 2: Technische Ausrüstung: Parkplatz-beleuchtung: 1 St. Verteilerschrank fürAußenbereich Starkstrom aufstellen und

ausrüsten, 540 m Kabel in bauseitigeLeerrohre verlegen, 300 m Kabel inbauseitige Kabelgräben, 90 m Kabel aufKabelrinnen, Kabelleitern im Gebäudeverlegen, 165 m Kabel in Lichtmasteneinziehen, 270 m Kabelabdeckhaubenliefern und verlegen, 21 St. Mastleuchtenliefern, montieren, mit Hubsteiger in Be-trieb nehmen, 15 St. Leuchtenmaste ausverzinktem Stahl liefern, 650 m unterir-dische Anlage der Straßenbeleuchtungs-einmessen; Zuschlagskriterien: Preis

f) Aufteilung in mehrere Lose: ja;Einreichung der Angebote möglich für:alle Lose; Vergabe der Lose an verschie-dene Bieter: ja

g) Entscheidung über Planungsleistungen:nein

h) Ausführungsfristen bei losweiser Ver-gabe: 1/5022/09: Beginn: 14.04.2009,Ende: 01.07.2009; 2/5022/09: Beginn:14.04.2009, Ende: 01.07.2009

i) Die Vergabeunterlagen sind beim Säch-sischen Ausschreibungsdienst bestell-bar: SDV AG, Vergabeunterlagen,Tharandter Str. 23–33, 01159 Dresden,Tel.: (0351) 4203-276, Fax: 4203-277,E-Mail: [email protected],www.vergabe24.de. Die Anforderungder Vergabeunterlagen kann bis zum16.01.2009 erfolgen.

j) Gedruckte Fassung der Vergabeunter-lagen je Los: 1/5022/09: 68,54 EUR;2/5022/09: 41,77 EUR; Bestellung perPost, Fax oder E-Mail unter Angabe desVerwendungszweckes #/5022/09 an dieunter i) angegebene Adresse. Die Be-

Arbeitsrecht■ Molsbach · Fertig & Kollegen RAin Bärbel Molsbach/ Nossener Brücke 10, 01187 Dresden 03 51 / 4 79 61 88 FAin für Arbeitsrecht www.molsbach-fertig.de

Bußgeldrecht■ Molsbach · Fertig & Kollegen RA Michael D. Bürger LL. M./ Nossener Brücke 10, 01187 Dresden 03 51 / 4 79 61 62 FA für Straf- und Verkehrsrecht www.molsbach-fertig.de

Insolvenzrecht■ Pfefferle, Koch, Helberg & Partner RA Th. Beck, FA f. Insolvenzrecht Selliner Straße 6–8, 01109 Dresden 03 51 / 8 84 68 36

Internationales Vertrags- und Gesellschaftsrecht■ Dr. Axel Schober Dr. Axel Schober Gostritzer Straße 61–63, 01217 Dresden 03 51 / 8 71 85 05

Sozialrecht■ Molsbach · Fertig & Kollegen RAin Bärbel Molsbach/ Nossener Brücke 10, 01187 Dresden 03 51 / 4 79 61 88 FAin für Sozialrecht www.molsbach-fertig.de

Verkehrsrecht

■ Molsbach · Fertig & Kollegen RA Sebastian Fertig/ Nossener Brücke 10, 01187 Dresden 03 51 / 4 79 61 60 RA Jens Frenzel www.molsbach-fertig.de

Informationen zur Anzeigenschaltung unter Tel.: 03 51 / 4 56 80-131, Herr Böhme RA = Rechtsanwalt · FA = Fachanwalt

§Rechtsanwälte und KanzleienKanzlei Ansprechpartner Adresse Telefon/Fax

§

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8. Januar 2009/Nr. 1-2

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Dresdner Amtsblatt

zahlung kann durch Lastschrifteinzugs-ermächtigung, durch Verrechnungs-scheck bzw. Überweisung auf das Kontoder SDV AG Postbank Leipzig, Konto-Nr.0156600907, BLZ: 86010090 erfolgen.Die Auslieferung erfolgt erst nach Ein-gang eines Zahlungsbeleges. Bei Vorliegendes Leistungsverzeichnisses in Dateiform(z. B. im GAEB-Format) erfolgt dessenAuslieferung, bei der gedruckten Fassungder Vergabeunterlagen auf CD-ROM.Die Bestellung der gedruckten Fassungist ebenfal ls im Internet unterwww.vergabe24.de im ausschreibungs-abc nach kostenpflichtiger Freischaltungund dem Vorliegen einer Lastschriftein-zugsermächtigung möglich. ElektronischeFassung der Vergabeunterlagen jeLos: 1/5022/09: 29,75 EUR; 2/5022/09:23,80 EUR ist im Internet unterwww.vergabe24.de im ausschreibungs-abc nach kostenpflichtiger Freischaltungund dem Vorliegen einer Lastschriftein-zugsermächtigung abrufbar. Der Betragwird nicht erstattet. Auskünfte unter Tel.:(0351) 4203-210.

k) Einreichungsfrist: 05.02.2009; ZusätzlicheAngaben: Los 1: 09.30 Uhr, Los 2: 10.00 Uhr

l) Anschrift, an die die Angebote schriftlichzu richten sind: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Finanzen undLiegenschaften, Zentrales Vergabebüro,01001 Dresden, PF: 120020, Tel.: (0351)4883715, Fax: 4883773, E-Mail:[email protected]; persönlicheAbgabe: Briefkasten VOB, HamburgerStraße 19, 01067 Dresden, Haus A, EGneben Zi. 014

m) Deutschn) Bieter und deren Bevollmächtigteo) Ort der Eröffnung der Angebote: Techni-

sches Rathaus, Hamburger Straße 19,01067 Dresden, Haus A, EG, Zi. 014;Datum und Uhrzeit der Eröffnung derAngebote: Los 1/5022/09: 05.02.2009,09.30 Uhr; Los 2/5022/09: 05.02.2009,10.00 Uhr

p) gemäß ZVB E-StB, Teil B. Ergänzungenfür den Straßen- und Brückenbau, Nr. 116

q) Zahlungsbedingungen gemäß Verdin-gungsunterlagen

r) gesamtschuldnerisch haftend mit bevoll-mächtigtem Vertreter

s) Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fach-kunde, Leistungsfähigkeit und Zuverläs-sigkeit Angaben im Formular „Eignungs-nachweis“ gemäß § 8 VOB/A zu machen.Bei Vorlage einer gültigen Zertifizierungdes Vereins für die Präqualifikation vonBauunternehmen e.V. oder der Auftrags-beratungsstelle Sachsen e.V. müssen nurnoch die im Formular „Eignungsnach-weis“ unter Pkt. 2 geforderten auftrags-bezogenen Angaben eingereicht werden.

t) 31.03.2009u) Änderungsvorschläge oder Nebenan-

gebote: Los 1: Nebenangebote zulässig,Los 2: Nebenangebote nicht zulässig

v) Landesdirektion Dresden, Referat 33,Gewerberecht, Preisprüfung, VOL, VOB,Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, PF:100653, PLZ: 01076, Tel.: (0351)

8253312/3313, Fax: 8259301, E-Mail:[email protected]; Technische Aus-künfte erteilt: Straßen- und Tiefbauamt,LOS 1: Frau Böttner, Tel.: (0351)4881788; Technische Auskünfte erteilt:Straßen- und Tiefbauamt, LOS 2: HerrHofmeister, Tel.: (0351) 4889834

a) Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbe-reich Stadtentwicklung, Straßen- undTiefbauamt, Hamburger Straße 19, 01067Dresden, PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.:(0351) 4881723/24, Fax: 4884374,E-Mail: [email protected]

b) Bauauftrag – Öffentliche Ausschreibungc) Grundhafter Ausbau Hans-Oster-

Straße und östliche Gehwegseitezwischen Tannenstraße und Stauf-fenbergallee

d) Vergabe-Nr.: 5010/09, 01097 Dresdene) 1.500 m² Asphaltbefestigung aufnehmen,

150 m² Asphalt fräsen (4 cm), 2.050 m²Kleinpflasterdecke aufnehmen, 200 mBetonbord aufnehmen, 12 St. Schächtezurückbauen, 3.000 m³ Aushub, 4 St.Schächte DN 1000, 314 m RW-Kanal,18 St. Straßenabläufe einbauen, 600 mKabelabdeckplatten verlegen, 1.000 m³Boden einbauen, 1.100 m³ Frostschutz-schicht, 850 m Borde setzen, 650 m Groß-pflasterzeilen, 1.950 m² Asphalttrag-schicht, 2.100 m² Asphaltbeton, 800 mAsphaltfugen, 1.550 m² Pflaster-/Platten-befestigung, 7 St. Säulen-Ahorn, 600 St.Kleinsträucher; Zuschlagskriterien: Preis

f) Aufteilung in mehrere Lose: neing) Entscheidung über Planungsleistungen:

neinh) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag:

/5010/09: Beginn: 04.05.2009, Ende:24.07.2009

i) Die Vergabeunterlagen sind beim Säch-sischen Ausschreibungsdienst bestell-bar: SDV AG, Vergabeunterlagen,Tharandter Str. 23–33, 01159 Dresden,Tel.: (0351) 4203-276, Fax: 4203-277,E-Mail: [email protected],www.vergabe24.de. Die Anforderungder Vergabeunterlagen kann bis zum16.01.2009 erfolgen.

j) Gedruckte Fassung der Vergabeunter-lagen 5010/09: 154,05 EUR; Bestellungper Post, Fax oder E-Mail unter Angabedes Verwendungszweckes 5010/09 an dieunter i) angegebene Adresse. Die Bezah-lung kann durch Lastschrifteinzugs-ermächtigung, durch Verrechnungs-scheck bzw. Überweisung auf das Kontoder SDV AG Postbank Leipzig, Konto-Nr.0156600907, BLZ: 86010090 erfolgen.Die Auslieferung erfolgt erst nach Ein-gang eines Zahlungsbeleges. Bei Vorliegendes Leistungsverzeichnisses in Dateiform(z. B. im GAEB-Format) erfolgt dessenAuslieferung, bei der gedruckten Fassungder Vergabeunterlagen auf CD-ROM.Die Bestellung der gedruckten Fassungist ebenfalls im Internet unterwww.vergabe24.de im ausschreibungs-abc nach kostenpflichtiger Freischaltungund dem Vorliegen einer Lastschriftein-

zugsermächtigung möglich. Elektro-nische Fassung der Vergabeunterlagen:29,75 EUR ist im Internet unterwww.vergabe24.de im ausschreibungs-abc nach kostenpflichtiger Freischaltungund dem Vorliegen einer Lastschriftein-zugsermächtigung

k) Einreichungsfrist: 27.01.2009, 9.30 Uhrl) Anschrift, an die die Angebote schriftlich

zu richten sind: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Finanzen undLiegenschaften, Zentrales Vergabebüro,bei persönlicher Abgabe: Briefkasten,Hamburger Straße 19, 01067 Dresden,Haus A, EG neben Zi. 014, Dresden, PF:120020, PLZ: 01001, Tel.: (0351)4883794, Fax: 4883773, E-Mail:[email protected]

m) Deutschn) Bieter und deren Bevollmächtigteo) Ort der Eröffnung der Angebote: Techni-

sches Rathaus, Hamburger Straße 19,01067 Dresden, Haus A, EG, Zi. 014;Datum und Uhrzeit der Eröffnung derAngebote: bei Gesamtvergabe Los /5010/09: 27.01.2009, 9.30 Uhr

p) gemäß ZVB E-StB, Teil B. Ergänzungenfür den Straßen- und Brückenbau, Nr. 116

q) Zahlungsbedingungen gemäß Verdin-gungsunterlagen

r) gesamtschuldnerisch haftend mit bevoll-mächtigtem Vertreter

s) Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fach-kunde, Leistungsfähigkeit und Zuverläs-sigkeit Angaben im Formular „Eignungs-nachweis“ gemäß § 8 VOB/A zu machen.Bei Vorlage einer gültigen Zertifizierungdes Vereins für die Präqualifikation vonBauunternehmen e.V. oder der Auftrags-beratungsstelle Sachsen e.V. müssen nurnoch die im Formular „Eignungsnach-weis“ unter Pkt. 2 geforderten auftrags-bezogenen Angaben eingereicht werden.

t) 31.03.2009u) Änderungsvorschläge oder Nebenan-

gebote: zulässigv) Landesdirektion Dresden, Referat 33,

Gewerberecht, Preisprüfung, VOL, VOB,Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, PF:100653, PLZ: 01076, Tel.: (0351)8253312/3313, Fax: 8259301, E-Mail:[email protected]; Technische Aus-künfte erteilt: Straßen- und Tiefbauamt,LOS 1: Frau Kirchhof, Tel.: (0351)4884312

a) Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbe-reich Finanzen und Liegenschaften,Hochbauamt, Dresden, PF: 120020, PLZ:01001, Tel.: (0351) 4883872, Fax:4883805, E-Mail: [email protected]

b) Bauauftrag – Öffentliche Ausschreibungc) Sanierung Kita An den Rusche-

wiesen 4, Dresden-Klotzsche Ver-gabenummer: 0028/09

d) An den Ruschewiesen 4, 01109 Dresdene) Los 1 - Erd-, Abdichtungs-, Drainarbeiten:

Baustelleneinrichtung: 6 Monate, Boden-aushub Außenmauerwerk: 154 m³, Er-neuerung Vertikalabdichtung Außenwän-de: 141 m², Horizontalsperre Außen- und

Innenwände: 134 m, Dränage: 85 m,Innenputz: 74 m²; Zuschlagskriterien: Preis;Mindestanforderung an Nebenangebote:Gleichwertigkeit zur Ausschreibung, mitdem Angebot nachzuweisen

f) Aufteilung in mehrere Lose: nein; Ein-reichung der Angebote möglich für: einLos; Vergabe der Lose an verschiedeneBieter: nein

g) Entscheidung über Planungsleistungen:nein

h) Ausführungsfristen bei losweiser Verga-be: 1/0028/09: Beginn: 09.03.2009,Ende: 03.07.2009; Zusätzliche Angaben:Die Ausführungsfristen sind in denVerdingungsunterlagen präzisiert.

i) Die Vergabeunterlagen sind beim Säch-sischen Ausschreibungsdienst bestell-bar: SDV AG, Vergabeunterlagen,Tharandter Str. 23–33, 01159 Dresden,Tel.: (0351) 4203-276, Fax: 4203-277,E-Mail: [email protected],www.vergabe24.de. Die Anforderungder Vergabeunterlagen kann bis zum15.01.2009 erfolgen.

j) Gedruckte Fassung der Vergabeunter-lagen 1/0028/09: 12,95 EUR; Bestellungper Post, Fax oder E-Mail unter Angabedes Verwendungszweckes 1/0028/09 andie unter i) angegebene Adresse. DieBezahlung kann durch Lastschrifteinzugs-ermächtigung, durch Verrechnungs-scheck bzw. Überweisung auf das Kontoder SDV AG Postbank Leipzig, Konto-Nr.0156600907, BLZ: 86010090 erfolgen.Die Auslieferung erfolgt erst nach Ein-gang eines Zahlungsbeleges. Bei Vorliegendes Leistungsverzeichnisses in Dateiform(z. B. im GAEB-Format) erfolgt dessenAuslieferung, bei der gedruckten Fassungder Vergabeunterlagen auf CD-ROM.Die Bestellung der gedruckten Fassungist ebenfalls im Internet unterwww.vergabe24.de im ausschreibungs-abc nach kostenpflichtiger Freischaltungund dem Vorliegen einer Lastschriftein-zugsermächtigung möglich. Elektro-nische Fassung der Vergabeunterlagen:11,90 EUR ist im Internet unterwww.vergabe24.de im ausschreibungs-abc nach kostenpflichtiger Freischaltungund dem Vorliegen einer Lastschriftein-zugsermächtigung abrufbar. Der Betragwird nicht erstattet. Auskünfte unter Tel.:(0351) 4203-210.

k) Einreichungsfrist: 30.01.2009, 9.30 Uhrl) Anschrift, an die die Angebote schrift-

lich zu richten sind: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Finanzenund Liegenschaften, Zentrales Ver-gabebüro, SG Bauvergaben, Dresden,PF: 01001, PLZ: 120020, Tel.: (0351)4883715, Fax: 4883773, E-Mail:MBartholemy@dresden,de; persönlicheAbgabe: Hamburger Straße 19, 01067Dresden, Haus A, Briefkasten VOB imErdgeschoss neben Zimmer 014

m) Deutschn) Bieter und deren Bevollmächtigteo) Ort der Eröffnung der Angebote: Techni-

sches Rathaus, Hamburger Straße 19,01067 Dresden, Haus A, Erdgeschoss,

Page 31: ddamt 01-02 2009 - Dresden · Am Abend des 13. Februar 1982 ent-zündeten junge Menschen an der Ruine „Wahrhaftig erinnern – versöhnt leben“ Veranstaltung am 13. Februar Aufruf

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Dresdner Amtsblatt 8. Januar 2009/Nr. 1-2

ImpressumDresdner AmtsblattMitteilungsblatt derLandeshauptstadt Dresdenwww.dresdner-amtsblatt.deHerausgeberHerausgeberHerausgeberHerausgeberHerausgeberLandeshauptstadt DresdenDie OberbürgermeisterinAmt für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitDr.-Külz-Ring 19Postfach 12 00 20, 01001 DresdenTelefon (03 51) 4 88 24 35/26 81Telefax (03 51) 4 88 22 38E-Mail [email protected]/Satz:Redaktion/Satz:Redaktion/Satz:Redaktion/Satz:Redaktion/Satz: Kai Schulz (verantwortlich)Heike Großmann (stellvertretend)Sylvia Siebert, Marion Mohaupt, Jörg MatzdorffVerlag, Anzeigen, VerlagsbeilagenVerlag, Anzeigen, VerlagsbeilagenVerlag, Anzeigen, VerlagsbeilagenVerlag, Anzeigen, VerlagsbeilagenVerlag, Anzeigen, VerlagsbeilagenSDV Verlags GmbH, Tharandter Straße 31–3301159 DresdenGeschäftsführer: Christoph Deutsch (verant-wortlich)Telefon (03 51) 45 68 01 11Telefax (03 51) 45 68 01 13E-Mail: heike.wunsch@sdv.dewww.sdv.deAbonnementsAbonnementsAbonnementsAbonnementsAbonnementsSächsisches Druck- und Verlagshaus AGTharandter Straße 23–27, 01159 DresdenDaniela Hantschack, Telefon (03 51) 4 20 31 83Telefax (03 51) 4 20 31 86,E-Mail [email protected] Druck Sächsische Lokalpresse GmbHVertriebVertriebVertriebVertriebVertriebPirnaer Rundschau Vertriebs- und Werbeagen-tur P. HatzirakleosBezugsbedingungenBezugsbedingungenBezugsbedingungenBezugsbedingungenBezugsbedingungenDas Amtsblatt erscheint wöchentlich, in der Regeldonnerstags. Es liegt kostenlos in den Rathäusern,Ortsämtern und Verwaltungsstellen der Stadt, inden Filialen der Ostsächsischen Sparkasse Dres-den sowie in weiteren Dresdner Bürohäusern undEinrichtungen aus. Jahresabonnement über Post-versand: 63,35 Euro inklusive Mehrwertsteuer,Versand und Porto. Die Aufnahme eines Abonne-ments ist wöchentlich möglich bei anteiligemAbonnementpreis. Kündigungen müssen bis zum15. November des Jahres beim SächsischenDruck- und Verlagshaus nach einem Mindest-bezug von einem Jahr schriftlich eingegangen sein.

Raum 014; Datum und Uhrzeit der Eröff-nung der Angebote: Los 1/0028/09:30.01.2009, 9.30 Uhr

p) Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von3 v.H. der Auftragssumme sowie Mängel-ansprüchebürgschaft in Höhe von 3 v.H.der Abrechnungssumme einschließlicheventueller Nachträge

q) gemäß Verdingungsunterlagenr) gesamtschuldnerisch haftend mit bevoll-

mächtigtem Vertreters) Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fach-

kunde, Leistungsfähigkeit und Zuverläs-sigkeit Angaben im Formular „Eignungs-nachweis“ gemäß § 8 VOB/A zu machen.Bei Vorlage einer gültigen Zertifizierungdes Vereins für die Präqualifikation vonBauunternehmen e.V. oder der Auftrags-beratungsstelle Sachsen e.V. müssen nurnoch die im Formular „Eignungsnach-weis“ unter Punkt 2 geforderten auftrags-bezogenen Angaben eingereicht werden.

t) 26.02.2009u) Änderungsvorschläge oder Nebenan-

gebote: zulässigv) Landesdirektion Dresden, Referat 33 -

Gewerberecht, Preisprüfung VOB/VOL,Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, PF:100653, PLZ: 01076, Tel.: (0351)8253312/8253313, Fax: 8259301, E-Mail:[email protected]; Auskünfte erteilen:h.project, Wilsdruff, Hr. Hanns, Tel.:(035204) 5320; Hochbauamt, Hr. Steinert,Tel.: (0351) 4883872

a) Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbe-reich Wirtschaft, Amt für Stadtgrün undAbfallwirtschaft, 01001 Dresden, PF:120020, Tel.: (0351) 4887155, Fax:4887153, E-Mail: [email protected]

b) Bauauftrag – Öffentliche Ausschreibungc) Straßenbaumpflanzung Dresden-

Neustadt, Vergabe-Nr. 8011/09d) Dresden-Neustadt, Friedensstraße,

Conradstraße, Rudolfstraße, Fritz-Hoff-mann-Straße, Ottostraße, 01097 Dresden

e) Dokumentation anfertigen, Baustellenein-richtung und Absperrung aufstellen,Revisionspläne erstellen, div. Erdarbeitenca. 630 m², 250 m Bitumen schneiden,ca. 730 m² versch. Wegedecken wie

Bitumen, wassergeb. Wegedecke u.Krustenplatten aufnehmen und entsor-gen, ca. 160 m versch. Wegeeinfassungenausbauen und entsorgen, 145 m³ Bodenlösen und entsorgen, Pflanzenlieferung,54 St. Pflanzgruben ausheben, Hoch-stämme pflanzen, Baumverankerungen,Bewässerungsset einbauen, Baumgrubenverfüllen incl. Fertigstellungspflege 372m² Wurzelschutz liefern und einbauen,335 m Borde verlegen, ca. 200 mPflasterstreifen herstellen, ca. 730 m²Frostschutzschichten versch. Stärkeneinbauen, 140 m² Asphaltdeckschichtherstellen, ca. 50 m² Betonpflasterflächenherstellen, 300 m² wassergebundeneWegedecken herstellen, 140 m² Krusten-platten verlegen; Zuschlagskriterien: Preis

f) Aufteilung in mehrere Lose: neing) Entscheidung über Planungsleistungen:

neinh) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag:

/8011/09: Beginn: 13.03.2009, Ende:30.04.2009

i) Die Vergabeunterlagen sind beim Säch-sischen Ausschreibungsdienst bestell-bar: SDV AG, Vergabeunterlagen,Tharandter Str. 23–33, 01159 Dresden,Tel.: (0351) 4203-276, Fax: 4203-277,E-Mail: [email protected],www.vergabe24.de. Die Anforderungder Vergabeunterlagen kann bis zum15.01.2009 erfolgen.

j) Gedruckte Fassung der Vergabeunter-lagen 8011/09: 30,02 EUR; Bestellung perPost, Fax oder E-Mail unter Angabe desVerwendungszweckes 8011/09 an dieunter i) angegebene Adresse. Die Bezah-lung kann durch Lastschrifteinzugs-ermächtigung, durch Verrechnungs-scheck bzw. Überweisung auf das Kontoder SDV AG Postbank Leipzig, Konto-Nr.0156600907, BLZ: 86010090 erfolgen.Die Auslieferung erfolgt erst nach Ein-gang eines Zahlungsbeleges. Bei Vorliegendes Leistungsverzeichnisses in Dateiform(z. B. im GAEB-Format) erfolgt dessenAuslieferung, bei der gedruckten Fassungder Vergabeunterlagen auf CD-ROM.Die Bestellung der gedruckten Fassungist ebenfalls im Internet unterwww.vergabe24.de im ausschreibungs-

abc nach kostenpflichtiger Freischaltungund dem Vorliegen einer Lastschriftein-zugsermächtigung möglich. Elektro-nische Fassung der Vergabeunterlagen:17,85 EUR ist im Internet unterwww.vergabe24.de im ausschreibungs-abc nach kostenpflichtiger Freischaltungund dem Vorliegen einer Lastschriftein-zugsermächtigung abrufbar. Der Betragwird nicht erstattet. Auskünfte unter Tel.:(0351) 4203-210.

k) Einreichungsfrist: 03.02.2009, 11.30 Uhrl) Anschrift, an die die Angebote schriftlich

zu richten sind: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Finanzen undLiegenschaften, Zentrales Vergabebüro,01001 Dresden, PF: 120020, Tel.: (0351)4883794, Fax: 4883773, E-Mail:[email protected]; bei persönlicherAbgabe:Briefkasten im Haus A, EG, neben Zim-mer 14, Hamburger Str. 19, 01067 Dresden

m) Deutschn) Bieter oder deren Bevollmächtigteo) Ort der Eröffnung der Angebote: Tech-

nisches Rathaus, Haus A, HamburgerStraße 19, 01067 Dresden, Haus A, EGZimmer 14; Datum und Uhrzeit der Er-öffnung der Angebote: bei Gesamt-vergabe Los /8011/09: 03.02.2009,11.30 Uhr

p) Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von3 % der Auftragssumme einschließlicherteilter Nachträge

q) Zahlungsbedingungen gemäß Verdin-gungsunterlagen

r) gesamtschuldnerisch haftend mit bevoll-mächtigtem Vertreter

s) Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fach-kunde, Leistungsfähigkeit und Zuverläs-sigkeit Angaben im Formular „Eignungs-nachweis“ gemäß § 8 VOB/A zu machen.Bei Vorlage einer gültigen Zertifizierungdes Vereins für Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. oder der Auftrags-beratungsstelle Sachsen e.V. müssen nurnoch die im Formular „Eignungsnach-weis“ unter Pkt. 2 geforderten auftrags-bezogenen Angaben eingereicht werden.

t) 06.03.2009u) Änderungsvorschläge oder Nebenan-

gebote: nicht zulässig

v) Landesdirektion Dresden, Referat 33Gewerberecht, Preisprüfung, VOL, VOB,Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, PF:100653, Tel.: (0351) 8253312/3313, Fax:8259301, E-Mail: [email protected];Auskünfte auf schriftliche Anfrage erteilt:Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadt-grün und Abfallwirtschaft, Frau Henning,Tel.: (0351) 4887148, Frau Richter, Tel.:(0351) 4887155 oder [email protected] bzw. [email protected]

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