Upload
others
View
2
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
DER-Patent-Info
Interessantes zu den Schutzrechten –Grundlage für die TU Bergakademie Freiberg
DER-Patent-Info
Andrea Hanebuth
Maria Nicklas
Freiberg, März 2014
DER-Patent-Info
Inhalt
Patentnutzen …………...……………..………3
Welche Schutzrechte gibt es? .…..…..………....4
Wie läuft eine PCT- Anmeldung ab? ………………..5
Welches Ziel unterstützt das Schutzrecht? ..……………6
Ist die Patentanmeldung die richtige Entscheidung? ..….....7
Wie läuft das Patentverfahren an der TU BAF ab? .……………8
Wer sind meine Ansprechpartner? ..…………………………………9
Tipps und Erfahrungen ..…………………………………………………10
Wie ist die Besitzverteilung der Schutzrechte im DER? …...…………….12
Welche Funktionen hat das Schutzrecht im DER?.........................................13
Wozu bin ich laut Arbeitnehmergesetz und Kooperationsvertrag verpflichtet? ....14
Glossar ..……….…………………………………………………………………………..…15
DER-Patent-Info
• Reputation• Zusätzliche Entlohnung
• Sicherung Geistigen Eigentums
3
Wozu dient ein Patent?
Was ist allgemeinschutzfähig?
Was ist mein Vorteil?
Was ist eine Erfindung?
Was ist ein Patent?
Wer kann patentieren?
Wann melde ich an?
Wie lange halte ich die Erfindung geheim?
Wem gehört die Erfindung?
Ausschluss anderer von der Nutzung
Technische Erfindungen (Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht) und technisch-kaufmännisches Wissen (Know-How), die ansprechende Gestaltung, neue Pflanzenzüchtungen (Sortenschutzgesetz), die Kennzeichnung von Markenartikeln (Geschmacksmusterrecht), die Wirtschaftswerbung, moderne
Absatz- und Vertriebsmethoden und andere wettbewerbsrelevante Faktoren spielen eine wesentliche Rolle in der Sicherung des Wirtschaftswachstums in einem auf Exporte angewiesenen und
rohstoffarmen Industrielandes wie Deutschland
Technische Leistungen (an Anforderungen des Patentrechts gemessen)
Verwaltungsakt, mit dem die Erfindung als schutzfähig anerkannt wird
Jeder (Student, Mitarbeiter ect.) auch in Gruppen (Arbeitnehmererfindergesetz)
Vor der Veröffentlichung (Präsentation, Paper, Gespräch, ect.), sonst Grundlage des Patents zerstört
Bis zum Anmeldedatum, danach ist eine Veröffentlichung möglich (Zurückziehungsmöglichkeiten des Patents in Betracht ziehen)
Als Angehöriger der TU BAF gehört die Erfindung unbeschränkt der TU BAF, sofern diese nicht binnen 4 Monaten nach der Erfindungsmeldung entscheidet, die Erfindung an den Erfinder frei zu geben
DER-Patent-Info 4
Patentrecht Gebrauchsmusterrecht Geschmacksmusterrecht Markenrecht Urheberrecht
ZweckSchutz der
technischen Innovation
Kleines Patent, schneller und günstiger, auch Schutz technischer
Erfindungen
Ästhetische Schöpfung (Muster/Modelle) Kennzeichenschutz
Schutz der geistigen und materiellen Interessen des
Urhebers
Inhalt/Gegenstand des Schutzrechtes
Technische Erfindungen Technische Erfindungen
Zwei-& dreidimensionale Gestaltung von
gewerblichen Erzeugnissen
Schutz eingetragener oder im Verkehr
entstandener Unternehmens-
kennzeichen
Werk (insb. Sprach-,Musik-,Kunstwerk,
Software)
Entstehung Eintragung Eintragung EintragungEintragung/Nutzung/
notorische Bekanntheit
Schaffung
Schutzvoraussetzung
Neu, erfinderischeTätigkeit,
gewerblich anwendbar
Neu, erfinderischerSchritt, gewerblich
anwendbarNeu, Eigenart
Unterscheidungskraft/ kein
Freihaltebedürfnis
Persönlich geistige Schöpfung
Übertragbarkeit Uneingeschränkt Beschränkt/uneingeschränkt Unbeschränkt Unbeschränkt Keine Übertragbarkeit
unter Lebenden
Umfang
Schutz gegen jede Nutzung der
Erfindung (auch gegen
unabhängige Parallelerfindung)
Schutz gegen jede Nutzung der Erfindung (NICHT gegen ParaIIel-
Erfindungen)
Schutz gegen jede Nutzung(jedoch kein Vorgehen
gegen vorzeitige Nutzer)
Schutz gegen unbefugte Nutzung
der Marke
Unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung (nicht
gegen unabhängige PII-Erfindungen)
Gültigkeit maximal 20 Jahre 10 Jahre 25 JahreUnbegrenzt(nach je 10a
Verlängerung nötig)
Lebenszeit + 70 Jahre nach dem Tod
Welche Schutzrechte gibt es?
DER-Patent-Info 5
Phase 1: International• Formalprüfung• Internationaler Recherchebericht/Einheitlichkeit der Erfindung• Veröffentlichung der Anmeldung (WIPO)• Weiterer Recherchebericht kann in Auftrag gegeben werden
Phase 2: National• Vor Fristablauf (30 Monate) muss Anmeldung für jedes
Bestimmungsland verfolgt werden• Gebühren entrichten, Übersetzung einreichen, sonstige
Bestimmungen (Vertretungszwang)• Nochmalige nationale sachliche Prüfung
WIPO erstellt in internationaler Phase • Veröffentlichung mit internationaler Anmeldung• Mit englischer Übersetzung von Erfindungsbezeichnung• Zusammenfassung• Internationaler Rechenbericht• Internationale vorläufige Prüfung• Vorläufig nicht bindendes Gutachten
Anträge für jeweilige Bestimmungsländer müssen noch gestellt werden beim jeweiligen Rechercheamt (22 Monate ab Prioritätsdatum oder max. 3 Monate nach Erstellung des internationalen Rechercheberichts)
Ziel:• Internationale
Zusammenarbeit, Anmeldung im jeweiligen Vertragsland
• Gültigkeit in PCT-Vertragsstaaten
• Anmeldedatum gilt dann für alle Länder
• Einreichung beim DPMA bzw. Vertragsland
• Deutsch (bzw. Landessprache)
• Antrag, Beschreibung, Patentansprüche, Zusammenfassung, ggf. Zeichnung
• PCT-easy Software• Auch online Anmeldung
möglich• Kostentreiber sind
Korrespondenzanwälte
Wie läuft eine PCT- Anmeldung ab?
Quelle: Merkblatt für internationale PCT-Anmeldung Deutsches Patent- und Markenamt, 2010PCT = Patent Cooperation TreatyWIPO = World Intellectual Property Organization
DER-Patent-Info 6
1Quelle: Harhoff 2005=geeignet = bedingt geeignet = nicht geeignet
Welches Ziel unterstützt das Schutzrecht?Ziel1 Patent Öffentliche Streuung/
Veröffentlichung Geheimhaltung
Ausschluss anderer
Patentverkauf
Lizenzeinnahmen
Kreuzlizenzierungen (Lizenzaustausch zwischen Partnern)
Reputationssteigerung
Motivation intern
Verhinderung von Patenten anderer
Signaling/Signalsetzung (z.B. für Finanzierungen)
Standardisierung
DER-Patent-Info 7
Ziel1 Patent oder vergleichbare Eintragungen
Öffentliche Streuung/ Veröffentlichung Geheimhaltung
Minimaler Kostenaufwand
Zeitvorsprung kann bei Veröffentlichung schnell eingeholt werden
Markt entwickelt sich schneller als Dauer der Patenterteilung (2-4 Jahre)
(evtl. aber Gebrauchsmuster)
Erfindung ist leicht umgehbar
Verletzungen sind schwer nachweisbar
Patentverteidigung kann sehr teuer werden
Kein eigener Nutzen, aber Verhinderung von Patenten anderer
Geheimhaltung der Patentstrategie/Unternehmensausrichtung
Ist die Patentanmeldung die richtige Entscheidung?
=geeignet = bedingt geeignet = nicht geeignet1Quelle: Harhoff 2005
DER-Patent-Info 8
Erfinder
Anzeige der Erfindung bei der Hochschulverwaltung
Entscheidung über die Inanspruchnahme oder Freigabe der Erfindung
Freigabe Inanspruchnahme
Prüfung der Anmeldung evtl. Einbeziehung Dritter
Verfügungsberechtigungbeim Erfinder
Alle Kosten für evtl. Patenanmeldung
beim Erfinder
Erlös für Erfinder
Anmeldung durch die Hochschule
oder PVABeantragung der
Prüfung bei Prüfungsamt
Beurteilung der Eignung
12 Monate
Offenlegung12 Monate
Erteilung des Patents
Keine Verwertung Verwertung Erlöse
•Erfinder hat Anspruch auf angemessene
Vergütung
•Hochschule ist für Verwertung
verantwortlich4 Monate Überarbeitung
Kosten
Anmeldegebühren
übernimmt i.d.R. Universität
Inanspruchnahme Ablauf ähnlichsiehe rechts
30 %
70%
Wie läuft das Patentverfahren an der TU BAF ?
DER-Patent-Info 9
Dr. Gunter WagnerZimmer 1/07 (Flur Nonnengasse)
+49 (0)3731/[email protected]
Dr.-Ing. Rolf Morgenstern Zimmer EG.04 (Zugang über EG.05)
+49 (0)3731 / [email protected]
Wer sind meine Ansprechpartner?
DER-Patent-Info 10
„Das Institut schickt Ihre Patentbeschreibung an Dr. Wagner, sodass dieser sich in die Thematik einlesen kann. Anschließend findet ein „Erfindergespräch“ statt, um zu prüfen, ob ein gemeinsames Verständnis zur Erfindung vorherrscht. Dr. Wagner bringt die Patentschrift in eine adäquate Form, sodass sie der Patentsprache entspricht.“
-wiss. Mitarbeiter aus dem DER-
.
„Die Prüfung an der TU BAF durch Dr. Wagner kann max. 3-4 Monate dauern, da dieser sich erst in das Thema einlesen muss (dabei prüft er die Formulierung für das DPMA). I.d.R. wird die Patentanmeldung vom DPMA zurückgewiesen. Dr. Wagner schreibt die Patentschrift dann entsprechend um.“
-wiss. Mitarbeiter aus dem DER-
„Das Patentschreiben lernt man auf jeden Fall mit dem Schreiben, da man dann die „Patentsprache“ beherrscht. Ein Mitarbeiter hat während dem Studium ein vierstündiges Seminar im PIZ-Patentinformationszentrum in DD besucht, welches die Hintergründe zu Patenten, Anmeldungen und Besonderheiten beleuchtet. Dies sei sehr empfehlenswert, um Informationen zu bekommen, worauf es bei einer Patentanmeldung ankommt.“
-wiss. Mitarbeiter aus dem DER-
„Außerdem sollte man sich 2-3 Patente, ähnlich dem eigenen Fachgebiet, durchlesen und prüfen, wie es aufgebaut und geschrieben ist. Daran kann man sich erst mal anlehnen, um die Patentsprache zu lernen, welche als eine dritte Sprache zur normalen Sprache und der Veröffentlichungssprache gezählt werden kann.“
-wiss. Mitarbeiter aus dem DER-
Tipps und Erfahrungen
DER-Patent-Info 11
„Das DPMA sendet eine Art „ Gutachten“ an Dr. Wagner zurück (Prüfbericht). Darin sind Anmerkungen enthalten,
welche Sätze und Formulierungen sich mit bereits bestehenden Patenten überschneiden. Dies ist umzuändern, um ein Patent anmelden zu dürfen. Teilweise handelt es sich
hier um Kleinigkeiten, z.B. spezifische technische Details, welche sich bei beiden Patenten unterscheiden müssen.
Diese Änderungen müssen binnen einer Frist von 4 Monaten erfolgen. Die Umänderung findet wieder in enger Abstimmung mit Dr. Wagner statt, da dieser die
Patentsprache beherrscht. Dr. Wagner schickt die neue Version der Patentschrift wieder ans DPMA zurück.“
-wiss. Mitarbeiter aus dem DER-
„18 Monate nach dem Anmeldedatum des Patents beim DPMA erfolgt die Offenlegungsschrift.“-wiss. Mitarbeiter aus dem DER-
„Die Universität kann festlegen, ob es sich bei den Patenten um Haupt- oder Zusatzpatente handelt. Dies hängt von der thematischen Übereinstimmung ab. Sind sich die Themen der Patente sehr ähnlich, dann wird ein Patent als Hauptpatent angemeldet und das zweite Patent als Zusatzpatent. Beide erhalten eine eigene Nummer, jedoch kann die TU BAF sich dadurch Kosten sparen. Sollte das Hauptpatent abgelehnt werden, wird automatisch das Zusatzpatent zum Hauptpatent.“
-wiss. Mitarbeiter aus dem DER-
„Die Universität nimmt i.d.R. deutsche Patente in Anspruch. Bei der Frage, ob es international angemeldet werden soll, entscheidet die TU BAF, ob es sich lohnt, ein PCT-Verfahren voranzutreiben, da dies auch mit hohen Kosten verbunden ist.“
-wiss. Mitarbeiter aus dem DER-
Tipps und Erfahrungen
DER-Patent-Info
Verpflichtungs-erklärung/
Vereinbarung (vor Beginn der Arbeit)
12
TU BAF Institute F&E-Institute externDritte
z.B. Diplomand
Inst
itu
t A
Inst
itu
t B
Inst
itu
t C
Inst
itu
t X
Inst
itu
t Y
Inst
itu
t Z
Erfindungen gehören der TU BAF
Erfindungen gehören anteilig der TU BAF und dem Partner (gesonderte
Verhandlungen nötig)
Erfindungen gehören dem Partner/den Partnern entsprechend ihren Leistungsanteilen
Erfindung
Abtretung an Partner bei Nichtverwertung
Sonst droht Verlust
Inst
itu
t M
Nutzung und Bereitstellungspflicht über Projektdauer (jedoch keine Exklusivrechte)
Wie ist die Besitzverteilung der Schutzrechte im DER?
DER-Patent-Info 13
Patente Gebrauchsmuster Geschmacksmuster Marken Urheberschaft
Institute/wiss. Mitarbeiter Vergütung/Reputation Vergütung/innere
MotivationSchutz der Schöpfung
TU BAF Vergütung/Reputation/Verhandlungsmacht Kein Nutzen
Studierende Vergütung/Reputation Evtl. Vergütung/Reputation Schutz der Schöpfung
Unternehmens-partner Nutzung in Projektlaufzeit/Lizenzierung
Ausschluss andererForschungspartner Nutzung in Projektlaufzeit/„Lizenzierung“
BMBF Bestätigung/Wissen Bestätigung
Weitere Unternehmen
Ausschluss andererWeitere Forschungs-gruppen
„Gesellschaft“
Welche Funktionen hat das Schutzrecht im DER?
DER-Patent-Info 14
• Erfindungen müssen 2 Monate vor Veröffentlichung dem Arbeitgeber gemeldet werden. §42 (1)ArbEG
(Hinweis auf beabsichtigte Veröffentlichung bei Erfindungsmeldung beachten)
• Verpflichtend ist die gegenseitige Information über Erfindungen/Arbeitsergebnisse. Bislang existiert jedoch keine Regelung des Ablaufs.
• Bei Verzicht auf Schutzrechtsanmeldung wird dies zunächst den Partnern angeboten
• Mitwirkungspflicht bei der Ausarbeitung der Anmeldung und Erstellung des Prüfbescheids (§15 (2) ArbNErfG)
Wozu bin ich laut Arbeitnehmerfindergesetz und Kooperationsvertrag verpflichtet?
DER-Patent-Info 15
Was ist eine Offenlegung?
Eine beim Deutschen Patentamt hinterlegte Patentanmeldung ist 18 Monate lang für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. In dieser Zeit kann aber bereits das Prüfungsverfahren, an dem aber nur der Anmelder und der Prüfer beteiligt sind, laufen. Ist nach 18 Monaten das Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen oder wurde keine Prüfung beantragt, so erfolgt in jedem Fall die Veröffentlichung der angemeldeten Erfindung als Offenlegungsschrift.Diese vom DPMA herausgegebene Offenlegungsschrift erscheint in der vom Anmelder eingereichten Form und soll die Öffentlichkeit über zu erwartende Schutzrechte informieren. Die Zeitspanne von 18 Monaten erlaubt dem Anmelder die Entscheidung, ob er seine Anmeldung weiterverfolgen möchte, oder ob er sie wegen einer negativen Beurteilung im Prüfungsverfahren oder aus anderen patentstrategischen Gründen zurückziehen möchte.
Was ist eine Prioritätsfrist?
Mit der Erstanmeldung eines Patents beginnt die 12-monatige Prioritätsfrist. Innerhalb dieses ersten Jahres nach der Anmeldung muss über weitere Patentanmeldungen im Ausland entschieden werden, da nur über Auslandsanmeldungen ein territorial weiterreichender Schutz möglich ist. Bis zum Ablauf der Prioritätsfrist kann eine solche Anmeldung noch beim Europäischen Patentamt oder anderen nationalen Patentämtern vorgenommen werden. In bestimmten Fällen bewährt sich für die internationale Anmeldung auch das sog. PCT-Verfahren (Patent Cooperation Treaty).
Glossar
DER-Patent-Info
Kontakt
Reiche ZecheFuchsmühlenweg 9D-09599 Freibergwww.energierohstoffzentrum.com