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FACHARBEIT IM LEISTUNGSKURS PSYCHOLOGIE Der Umgang mit psychisch Kranken im Nationalsozialismus und heute Wie hat sich die Behandlung verändert? Lisa Mollica 20.03.2015 Fachlehrerin: Frau Ackers Humboldt Gymnasium Köln, Schuljahr 2014/2015

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FACHARBEIT IM LEISTUNGSKURS PSYCHOLOGIE

Der Umgang mit

psychisch Kranken im

Nationalsozialismus und

heute Wie hat sich die Behandlung verändert?

Lisa Mollica

20.03.2015

Fachlehrerin: Frau Ackers

Humboldt Gymnasium Köln, Schuljahr 2014/2015

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung …………………………………………………………………….… 3

2. Begriffsklärung ……………………………………………………………….....3

2.1. Die Definition psychischer Krankheit im Nationalsozialismus .……….….. 4

2.1.1. Die Grundlagen der Rassenhygiene ………………………………...4

2.1.2. Die Bezeichnung und Kategorisierung psychisch Kranker ………... 5

2.2. Die Definition psychischer Krankheit in der heutigen Bundesrepublik ….. 7

3. Der Umgang mit psychisch Kranken …………………………………………... 9

3.1. Der Umgang mit psychisch Kranken in der NS-Zeit …………………..... 10

3.2. Der Umgang mit psychisch Kranken in der heutigen Bundesrepublik .…. 12

4. Folgen und Bewertung …………………………………................................... 14

4.1. Konsequenzen und Bewertung der Verbrechen in der NS-Zeit …............ 14

4.2. Bewertung der heutigen Psychiatrien ……………………….................... 15

5. Zusammenfassung ……………………………………………………............. 17

6. Anhang ……………….......................................................................................18

7. Literaturverzeichnis ……………………........................................................... 22

8. Erklärung zur Eigenständigkeit ……………………......................................... 24

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1. Einleitung

Es ist keine schwierige Frage, ob sich der Umgang mit psychisch Kranken vom

Nationalsozialismus bis heute verändert hat. Das „Inwiefern“ ist viel mehr das

Interessante dahinter, da diese Zeit die Erschreckendste der deutschen Historie ist und

es deswegen wichtig ist zu wissen, welche Schäden die Menschen davon trugen und

was heute getan wird, um die Würde des Patienten zu achten.

Jedes Kapitel dieser Arbeit enthält zuerst die Beantwortung der jeweiligen Überschrift

aus Sicht des Dritten Reichs und anschließend aus heutiger Sicht, um den Kontrast

zwischen den Antworten unmittelbar gegenüber zu stellen.

Um die Leitfrage zur Genüge beantworten zu können, wird zunächst erläutert, wie die

Definition von psychisch Kranken im Dritten Reich lautete, beziehungsweise wie sie

heute formuliert wird. Dazu widme ich mich zu Beginn den Grundlagen der Ideologie

der Nationalsozialisten, bezüglich psychisch Kranker. Dies dient als Basis, auf die im

Verlauf der Arbeit Bezug genommen wird und soll die Entstehung der zentralen

Annahmen verdeutlichen, nicht um Verständnis für das Verhalten hervorzurufen,

sondern vielmehr um die Behandlung psychisch Kranker in einen Kontext zu bringen.

Eine ähnliche Definition ist anschließend für die heutige Zeit erarbeitet.

Im zweiten Kapitel sind der eigentliche Umgang mit den Patienten und die Methoden

dazu aufgeführt, wobei hier die Fragestellung schon teilweise beantwortet werden kann,

was genau sich darin verändert hat.

Im letzten Kapitel werden die Folgen und Konsequenzen aufgeführt, sowie eine

persönliche Bewertung und Kritik. In diesem Abschnitt werde ich abschließend die

Fragestellung beantworten und noch einmal Bezug zu den vorherigen Kapiteln nehmen.

2. Begriffsklärung

Im Folgenden werde ich erläutern, wie psychische Krankheiten und die davon

betroffenen Menschen sowohl während des Nationalsozialismus, als auch heute

bezeichnet und definiert wurden, beziehungsweise werden. Ab wann jemand psychisch

krank ist, wie dies begründet wird und ab wann ein Psychiatrieaufenthalt notwendig ist,

wird in diesem Kapitel für beide Zeitabschnitte geklärt werden.

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2.1 Die Definition psychischer Krankheit im Nationalsozialismus

Um den Umgang mit psychisch kranken Menschen im Nationalsozialismus auch nur

ansatzweise nachvollziehen zu können, ist es zunächst notwendig die dahinterstehende

Ideologie und deren Ursprung zu kennen.

2.1.1 Die Grundlinien der Rassenhygiene

Die Nationalsozialisten stützten sich in ihrer Ausführung der Rassenhygiene auf das

1859 erschienene Buch „Die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl oder

Die Erhaltung der begünstigten Rassen im Kampf ums Dasein“ des Naturforschers

Charles Darwin.1 Dieser Kampf ums Dasein wurde von den Nazis entscheidend

uminterpretiert und als Begründung für die Ermordung von Menschen angesehen, da es

sich dabei um die Selektion schlecht Angepasster handelt.2 Bereits vor dieser neuen

Interpretation ergab sich eine sozialwissenschaftliche Theorie, der sogenannte

Sozialdarwinismus. In Verbindung mit der Eugenik (dt. Erbgesundheitslehre), die in

Deutschland als „Rassenhygiene“ verstanden wurde,3 nahmen zu Beginn des 20.

Jahrhunderts die Eugeniker an, dass soziale Verhaltensweisen, sowie Krankheiten

vererbbar seien.4 Die Eugenik zielte darauf ab, den positiven Erbanlagenanteil der

Bevölkerung zu fördern („positive Eugenik“) und dabei gleichzeitig den negativen

Anteil möglichst zu dezimieren, beziehungsweise die Weitergabe dieser Erbanlagen an

spätere Generationen zu verhindern („negative Eugenik“). 5 So sollten Krankheiten

eingedämmt oder auch ausgemerzt und die Gesellschaft reingehalten werden. Der

Psychiater Alfred Hoche publizierte im Jahr 1920 die Schrift Die Freigabe der

Vernichtung lebensunwerten Lebens. Darin spricht er hauptsächlich die hohen Kosten

an, die durch „Lebensunwerte“ aufkommen vor dem Hintergrund der ohnehin schon

hohen Reparationszahlungen an die Siegermächte nach dem ersten Weltkrieg und

begründet weitergehend die Befürchtung, dass sich Erbfehler stärker durchsetzen

könnten, da die Medizin mittlerweile im Stande sei, die Lebenserwartung Erbkranker zu

steigern und diese dadurch in höherem Maße an der Fortpflanzung partizipieren

könnten.

1 Klee, „Euthanasie“ im Dritten Reich Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, S.19. 2 Klee, 2010, S.19. 3 http://de.wikipedia.org/wiki/Eugenik, (28.02 .15). 4 Fangerau, Noack, Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Rassenhygiene in Deutschland und Medizin im Nationalsozialismus, S.226. 5 Fangerau, Noack, 2006, S.226.

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Adolf Hitler bezog sich schon in Mein Kampf auf die Rassenhygiene und schreibt darin:

„Ein stärkeres Geschlecht wird die Schwachen verjagen, da der Drang zum Leben in

seiner letzten Form alle lächerlichen Fesseln einer sogenannten Humanität der einzelnen

immer wieder zerbrechen wird, um an seine Stelle die Humanität der Natur treten zu

lassen, die die Schwachen vernichtet, um der Stärke den Platz zu schenken.“6 Dieses

Verständnis der Wertigkeit des einzelnen Lebens deutete bereits stark auf die später

weiter radikalisierten Vorstellungen der Nationalsozialisten hin.

2.1.2 Die Bezeichnung und Kategorisierung psychisch Kranker

An dieser Stelle werde ich, nachdem ich bereits die Entstehung der Rassenhygiene vor

dem Dritten Reich erläutert habe, aufzeigen welche Menschen unter die

„Lebensunwerten“ im Nationalsozialismus fielen und wie diese bezeichnet wurden.

Ebenfalls werde ich auf die Art und Weise eingehen, wie begründet wurde, ob jemand

eine Krankheit hatte oder nicht und in welche Kategorien die Krankheitsbilder aufgeteilt

wurden.

Zunächst einmal lässt sich klar erkennen, dass schon alleine die Benennung während

des Nationalsozialismus von psychisch Kranken durchgehend abwertend und mit

negativ konnotierten Wörtern durchzogen war. Emil Kraepelin, der berühmteste

Psychiater des 20. Jahrhunderts, vertrat die Ansicht, dass Geisteskrankheiten auf

Vererbung und Degeneration („Entartung“) beruhen.7 Die heutige Schizophrenie wurde

damals als Dementia praecox („Jugendirresein“) bezeichnet und führte laut Gesetz zur

Verblödung und zum geistigen Tod.8 Diese unheilbar Blödsinnigen sollten getötet

werden, da, wie der Reichsgerichtspräsident Karl Binding 1920 schrieb: „Sie weder den

Willen haben zu leben, noch zu sterben. So gibt es ihrerseits keine beachtliche

Einwilligung in die Tötung, andererseits stößt diese auf keinen Lebenswillen, der

gebrochen werden müsste. Ihr Leben ist absolut zwecklos, aber sie empfinden es nicht

als unerträglich. Ihr Tod reißt nicht die geringste Lücke.“9

Desweiteren wurden zu Beginn des aufkommenden nationalistischen Gedankens zwei

Gruppen von unheilbar Blödsinnigen unterschieden. Die erste Gruppe bestand aus

jenen, deren geistiger Tod erst im späteren Verlaufe des Lebens erworben wurde, wie

6 Zitat nach Hitler, Mein Kampf, S.145 in Klee, 2010, S.607. 7 Klee, 2010, S.20. 8 Klee, 2010, S.20. 9 Klee, 2010, S.23.

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zum Beispiel Greisenveränderungen des Gehirns oder Schizophrenie. Die zweite

Gruppe beinhaltet diejenigen, deren geistiger Tod angeboren oder schon in früher

Kindheit entstand. Da diejenigen aus der zweiten Gruppe nie in geistigen Kontakt mit

der Umgebung kamen, sei mit ihnen auch anders umzugehen als mit denen der ersten

Kategorie, weil diese ein größerer Verlust für Angehörige seien, da sie einst geistiger

Vollwertigkeit oder wenigstens Durchschnittlichkeit waren.10 Die größte Belastung

waren Vollidioten jedoch für die Allgemeinheit, da sie angeblich ein Durchschnittsalter

von 50 Jahren erreichten und dadurch ein enorm hohes Kapital „dem Nationalvermögen

für einen unproduktiven Zweck entzogen [wurde].“11

Ob es sich tatsächlich um die diagnostizierte Krankheit handelte, wurde nicht auf

standardisierte Art geprüft sondern schon bei den ersten und leichtesten Symptomen als

Erbkrankheit eingestuft.12

Mit der Machtübernahme Hitler 1933 und der Umwandlung Deutschlands in eine

Diktatur war der Weg für ihn und die Nationalsozialisten frei, ihre Ideologie

durchzusetzen. Ihre Weltanschauung basierte auf der Vorstellung, es gäbe keine

Gleichheit der verschiedenen Rassen, sondern lediglich die eine Herrenrasse. Bereits am

14. Juli 1933 wird das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, kurz

Erbgesundheitsgesetz verabschiedet und tritt offiziell am 1. Januar 1934 in Kraft. Darin

heißt es in § 1:

„Erbkrank im Sinne des Gesetzes ist, wer an einer der folgenden Krankheiten leidet: 1. angeborenem Schwachsinn, 2. Schizophrenie, 3. zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein, 4. erblicher Fallsucht, 5. erblichem Veitstanz (Huntingtonsche Chorea), 6. Erblicher Blindheit, 7. Erblicher Taubheit, 8. Schwerer erblicher körperlicher Missbildung. Ferner kann unfruchtbar gemacht werden, wer an schwerem Alkoholismus leidet.“13

Im gleichen Jahr startete der erste Kurs für Rassenpropaganda, dessen Thema bis zum

Ende des Krieges die „Notwendigkeit der Ausmerzung Geisteskranker“14 war. Über

ganz Deutschland verteilt gab es sogenannte Irrenvorführungen, bei denen

Besuchergruppen die Kranken besichtigen konnten.

Bei diesen Propagandavorträgen gab es hauptsächlich zwei Argumentationsstränge, aus

welchen Gründen psychisch Kranke „lebensunwert“ seien. Der erste Grund waren die

10 Klee, 2010, S.24. 11 Klee, 2010, S.24. 12 Klee, 2010, S.41. 13 Klee, 2010, S.39. 14 Klee, 2010, S.64.

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Kosten, die entstanden, da Kranke nicht arbeitsfähig und somit ausschließlich eine Last

für das Allgemeinwohl waren. Dieses wurde sehr viel höher eingestuft als das Wohl des

Einzelnen. Der zweite Argumentationsstrang basierte dagegen mehr auf sozialer und

moralischer Ebene, da psychisch Kranke als unheilbar dargestellt wurden und somit das

angebliche Mitleid der Bevölkerung bekommen und deswegen von ihrem Leid „erlöst“

werden sollten.15 In dieser Argumentation wird der Mangel an Feinfühligkeit gegenüber

psychisch Kranken angeführt, da sie zu Sehenswürdigkeiten werden und nur spöttisch

und herablassend betitelt werden. Dies ist selbstverständlich aus heutiger Sicht eine

widersprüchliche Logik, da nach dieser Anweisung die „Verspotteten getötet werden

sollen, damit sie nicht verspottet werden.“16 Mit Propaganda und klaren

Gesetzgebungen gelang es den Nationalsozialisten aus kranken Menschen

lebensunwerte Menschen zu kreieren und somit auch deren Vernichtung einzuleiten.

2.2 Die Definition psychischer Krankheit in der heutigen Bundesrepublik

Nachdem ich zunächst psychische Krankheiten aus Sicht der Nationalsozialisten

definiert und kategorisiert habe, werde ich nun sowohl die Definition einer psychischen

Krankheit in der heutigen Zeit erläutern, als auch die Gesetzesgrundlagen für eine

Einweisung in eine psychiatrische Anstalt darlegen und darauf eingehen, wie eine

Diagnose gestellt wird.

Der Umgang mit psychisch Kranken hat sich in den letzten circa 82 Jahren sehr

gewandelt und die Toleranz ist deutlich gestiegen, was nicht zuletzt auch an der

Tatsache liegt, dass die Medizin große Fortschritte gemacht hat.

Um jedoch eine Definition von psychischer Erkrankung aufzustellen, sollte vorher

geklärt werden, was genau das Gegenteil davon, also die psychische Gesundheit

bedeutet.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert zunächst die allgemeine Gesundheit

als einen „Zustand vollständigen physischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens.“17

Dies hat zur Folge, dass das körperliche und das psychische Wohlbefinden

ausschließlich zusammen eine Grundlage für vollkommene Gesundheit und somit eng

miteinander verbunden sind. Eine weitere Bestimmung des Begriffes von psychischer

Gesundheit gibt es von der British Heart Foundation (2008), welche diese als Fähigkeit 15 Gesprächsprotokoll des Interviews mit Prof. Dr. med. Heiner Fangerau vom 25.02.15. 16 Klee, 2010, S.607. 17 http://psyga.info/psychische-gesundheit/psychisch-gesund-psychisch-krank/ (03.03.15).

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ansieht auch negative Dinge im Leben, wie Schmerz oder Enttäuschung, zu

überwinden.18

Natürlich ist jeder Mensch individuell und deswegen ist es nicht eindeutig zu sagen, wo

normale seelische Probleme aufhören und wo eindeutig eine psychische Krankheit

beginnt. Außerdem wird Gesundheit, oder das Verhalten oder Fühlen, welches „normal“

ist nur an einer Norm, also an statistischen Durchschnittswerten, festgemacht.19

Dennoch gibt es Anhaltspunkte und vor allem gesetzlich vorgeschriebene und

standardisierte Verzeichnisse, an welchen sich Ärzte orientieren können, um zu sagen,

ob ein Patient psychisch krank ist oder nicht. Es gibt sowohl eindeutige Symptome, als

auch Fälle, bei denen es schwieriger ist zwischen Gesund- und Krankheit zu

unterscheiden. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass eine psychische Störung eine

intensive, langandauernde und unwillentliche Beeinträchtigung oder Normabweichung

in den Bereichen des Erlebens beziehungsweise des Wahrnehmens, des Befindens, des

Verhaltens oder des Denkens ist.20 Ab welchem Maße diese Symptome jedoch als

Krankheit bezeichnet werden, hängt entscheidend auch davon ab, inwiefern der Patient

darunter leidet oder ob er sein inneres Gleichgewicht selbst wiederherstellen kann, da

das Erleben des Einzelnen sehr subjektiv ist. Die Ursachen dafür können sowohl von

der Person selber ausgehen, als auch in ihrem Umfeld liegen. Ab dem Zeitpunkt, an

dem der Patient massiv unter seiner Krankheit leidet und diese ihn in hohem Maße

einschränkt oder aber auch eine Einschränkung oder Gefahr für Andere ist, muss ein

Psychiatrieaufenthalt in Erwägung gezogen werden.21

Da Patienten meist an mehreren Störungen und Symptomen gleichzeitig leiden und um

eine klare Abgrenzung zu schaffen, existieren verbindliche Diagnosekataloge. Diese

Listen mit allen psychischen Störungen und ihren jeweiligen Symptomen sind

international gültige Einteilungen und Kategorisierungen aller psychischen Störungen.

Sie bilden beispielsweise Grundlagen für Richter, um zu entscheiden, ob jemand

zurechnungsfähig ist oder aber auch für die Krankenkassen, welche auf dieser Basis

18 http://psyga.info/psychische-gesundheit/psychisch-gesund-psychisch-krank/ (03.03.15). 19 http://www.ruhr-uni-bochum.de/pressemitteilungen-2001/msg00141.html (04.03.15). 20 http://psyga.info/psychische-gesundheit/psychisch-gesund-psychisch-krank/ (04.03.15). http://de.wikipedia.org/wiki/Psychische_St%C3%B6rung (04.03.15). 21 Interview mit einem Pfleger einer Psychiatrie vom 23.02.15 (siehe Anhang).

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entscheiden können, ob und wie lange eine Therapie bezahlt, beziehungsweise welche

Therapiemöglichkeit bewilligt wird.22

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Herausgeber des ICD-10-

Diagnoseschlüssels („International Classification of Diseases“). Dieser ist in

Deutschland verbindlich und verschlüsselt alle Krankheiten mit mehrstelligen Codes.

Der zweite weltweit anerkannte Diagnose Katalog DSM-5 ("Diagnostic and Statistical

Manual of Mental Disorders") wird von der American Psychiatric Association (APA)

veröffentlicht, ist ein Klassifikationssystem in Psychiatrien und wird seit 1952

herausgegeben.23 Um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, arbeiten mehr als 1500

Experten aus 39 verschiedenen Ländern an diesen Diagnosen.24

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es keine ganz klare und eindeutige Definition

für eine psychische Krankheit gibt, da es sehr individuelle Symptome gibt, mit denen

jeder unterschiedlich gut oder schlecht umgehen kann und es nicht möglich ist exakt

abzugrenzen, ab wann seelische Probleme sich wirklich zu einer Krankheit entwickelt

haben. Dennoch hat die Wissenschaft gute Voraussetzungen geschaffen, mit denen es

Ärzten erleichtert wurde, Diagnosen zu stellen und allgemeine Aussagen über

spezifische Krankheiten treffen zu können. Somit gibt es standardisierte Kataloge, die

verhindern sollen, dass Patienten ohne Symptome dieser Art, wie sie in den

Diagnosekatalogen beschrieben sind, als psychisch krank diagnostiziert werden. Dies

verleiht der Diagnostik mehr Verlässlichkeit und schützt vor falschen Diagnosen.

3. Der Umgang mit psychisch Kranken

Nachdem ich nun grundlegende Begriffe geklärt und die Definition psychischer

Krankheit, beziehungsweise wer alles darunter fällt, sowohl für den Nationalsozialismus

als auch für die heutige Zeit erläutert habe, wende ich mich nun jeweils dem konkreten

Umgang mit den Patienten und den psychisch kranken Menschen während der beiden

konträren Zeitabschnitte zu.

22 http://www.welt.de/gesundheit/psychologie/article122691776/So-wird-die-Diagnose-psychisch-krank-gestellt.html (04.03.15). 23 http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/neuer-diagnosekatalog-dsm-gesund-oder-psychisch-krank-1.1676865 (04.03.15). 24 http://www.welt.de/gesundheit/psychologie/article122691776/So-wird-die-Diagnose-psychisch-krank-gestellt.html (04.03.15).

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3.1. Der Umgang mit psychisch Kranken in der NS-Zeit

Der Umgang mit psychisch Kranken ist in mehrere Phasen aufzuteilen, da es

verschiedene Methoden zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Diktatur der

Nationalsozialisten gab, wie mit Geisteskranken umzugehen sei.

Nach dem bereits existierenden Gesetz der Sterilisation psychisch Kranker und

Behinderter und der Möglichkeit Menschen bloß bei geringem Verdacht in Psychiatrien

einzuweisen, begannen 1939 die Krankenmorde mithilfe von Registrierungen

behinderter oder „asozialer“ Kinder. Diese wurden durch Medikamente getötet.

Im darauffolgenden Jahr wurde die Aktion T4 ins Leben gerufen, welche auch die

Euthanasie Erwachsener herbeiführen sollte und von einer Villa in der Tiergartenstraße

4 aus verwaltet wurde.25 Diese Maßnahmen waren keine offiziellen Gesetze, sondern

Erlasse des Führers, so war es möglich die Euthanasie weitgehend geheim zu halten, um

die Bevölkerung und die Soldaten an der Front nicht zu beunruhigen und um dem

Widerständ kein Material zu Feindpropaganda zu liefern.26 Dabei gab es sechs große,

abgelegene Tötungsanstalten, in welche die Kranken deportiert und schnellst möglich

getötet wurden.27 Die Methoden dafür waren das Vergiften und das Vergasen der

Betroffenen. Die Ärzte erhielten Meldebögen, auf denen sie eintrugen, ob ein Patient

getötet werden solle oder ob er leben dürfe. Diese Einschätzung wurde dann an einen

„Obergutachter“ weitergeleitet, welcher das endgültige Urteil traf. Diese Entscheidung

wurde von ihm getroffen, ohne den Todeskandidaten gesehen zu haben.28 Die Ärzte

hatten demnach gewisse Handlungsspielräume und mussten nicht viel befürchten wenn

sie Patienten nicht in den Tod schickten.29 Diese Tötungsanstalten galten in gewisser

Weise auch als Vorbereitung für den anschließenden Massenmord an den Juden. Die

Leichen wurden umgehend massenweise verbrannt.

Die Aktion T4 wurde 1941 gestoppt, da die Gesellschaft unruhig wurde und besonders

die Kirche Widerstand leistete.30

Die Massenmorde wurden jedoch keineswegs beendet, sondern als Sonderbehandlung

14f13 fortgeführt. Dies stand für das Kürzel für Todesfälle und die 13 für die Todesart,

das Vergasen. Diese Sonderbehandlung war die erste systematische Massenvernichtung

25 Klee, 2010, S.121. 26 Schmuhl, Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie, S.191. 27 Gesprächsprotokoll des Interviews mit Prof. Dr. med. Fangerau. 28 Klee, 2010, S.123. 29 Klee, 2010, S.225. 30 Gesprächsprotokoll des Interviews mit Prof. Dr. med. Heiner Fangerau.

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von KZ-Häftlingen, wobei sie sich von der Aktion T4 insofern unterschied, dass sie

nicht als „Erlösung der Kranken“ dargestellt wurde, sondern schlicht und ergreifend als

Auslöschung unnützer Arbeitskräfte galt und ebenfalls andere „Rassen“ und

Systemschädigende miteinbezog.31

Die Kranken, die nicht umgehend vergast wurden, wurden für zahlreiche Versuche der

Forschung missbraucht. Besonders häufig wurde eine Neuheit, die Schocktherapie,

angewandt. Es wurden aber auch bevorzugt Malariaversuche durchgeführt, wobei die

Versuchspersonen künstlich infiziert wurden.32

Nach dem Euthanasiestopp 1941 wurde in den Heil- und Pflegeanstalten die sogenannte

dezentrale Tötung fortgeführt. Diese bestand darin, dass Ärzte und Pfleger durch

überdosierte Medikamentengaben oder Vergiftungen die Patienten töteten und dies ohne

Verfahren geduldet wurde, wenn der entsprechende Arzt von deren „Unwert sein“

überzeugt war.33 Ab 1944 wurde eine Standardmethode des Mordens in den

Psychiatrien der alleinige Nahrungsentzug, womit die „gewünschte Herabsetzung des

Bestandes an Geisteskranken“34 durchgeführt wurde, um auch die immer größer

werdende Bettennot zu regeln. Die anfängliche Auflehnung der Patienten gegen die

spärliche Kost wurde schnell gedämmt, da sie kaum Energie hatten und „ausgemergelte,

weißgelbliche Gestalten, [die] zum Teil nicht mehr imstande [waren], sich von ihrem

Platz zu erheben“35. Während typische Symptome der Hungerkrankheit die Patienten

einholte, genau wie Lungenentzündungen oder Tuberkulose aufgrund der geschwächten

und unterernährten Körper, war es den Pflegern untersagt, den Menschen jegliche Hilfe

anzubieten, die deren Leben hätte verlängern können.36 Es ist nicht möglich, eine

genaue Zahl der Mordopfer anzugeben, aber es wird von ungefähr 300.000 Menschen

ausgegangen, die der Euthanasie tödlich zum Opfer fielen.37 Von einem „Umgang“ mit

den psychisch Kranken auf medizinisch, psychiatrischer Basis ist hier nicht zu sprechen,

sondern vielmehr von „Methoden zum Mord“.

31 http://de.wikipedia.org/wiki/Aktion_14f13 (12.03.15). 32 Klee, 2010, S.367. 33 Schmuhl, 1987, S.220. 34 Faulstich, Hungersterben in der Psychiatrie 1914-1949, S.646. 35 Faulstich, 1998, S.647f. 36 Faulstich, 1998, S.648ff. 37 http://www.gegen-vergessen.de/initiativen/euthanasieopfer-und-zwangssterilisierte.html (12.03.15).

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3.2. Der Umgang mit psychisch Kranken in der heutigen Bundesrepublik

Nach Beschreibung des Umgangs mit psychisch Kranken im Nationalsozialismus,

werde ich an dieser Stelle die heutigen Umstände in den Psychiatrien näher erläutern.

Dazu werde ich mich auf zwei Interviews beziehen, die ich während meiner Arbeit mit

einem Pfleger und einem Professor für Geschichte, Theorie und Ethik der Psychiatrie

und der Biomedizin geführt habe.

Die Aufnahme in eine Psychiatrie kann dadurch erfolgen, dass jemand freiwillig dorthin

geht, aufgrund von großen seelischen Beschwerden, durch Anfragen von Verwandten

und Freunden, oder aber auch durch Aufgriffe der Polizei, welche eintreten, wenn sich

die entsprechende Person beispielsweise auffällig verhält. Ist dies der Fall muss der

Patient jedoch zunächst davon überzeugt werden, dass eine Behandlung nötig ist.

Erfolgt diese Einsicht nicht, so kann dieser für 24 Stunden zwangseingewiesen werden.

Die Voraussetzung dafür ist aber, dass der Patient entweder eine Fremd- oder eine

Eigengefährdung darstellt. Um dies herauszufinden wird der Patient ganz konkret von

einem Aufnahmearzt befragt, hinsichtlich seiner Befindlichkeit und seiner weiteren

Vorhaben. Nach Ablauf dieser 24 Stunden wird ein Richter hinzugezogen, welcher nach

dem „Psychisch-Kranken-Gesetz“ in einer richterlichen Anhörung entscheidet, ob der

Patient weiterhin in der Psychiatrie untergebracht werden muss oder nicht. Dies gilt

jedoch lediglich für sechs weitere Wochen.

In den heutigen Psychiatrien gibt es Grundsätze, nach denen gehandelt werden sollte.

Diese sind die Autonomie und die Gerechtigkeit für die Patienten und, dass man ihnen

nicht schadet, sondern etwas Gutes tut, sodass sie sich auch wohlfühlen können. Dazu

trägt auch eine gewisse Privatheit bei, die ebenfalls gewährleistet sein muss. Dies

geschieht insofern, dass es meist Zweibettzimmer gibt und die Patienten auch nicht

durch Kameras überwacht werden dürfen.

Zum Aufbau der Psychiatrie lässt sich sagen, dass es offene und geschützte Stationen

gibt. Dabei sind die offenen Stationen mit Krankenhäusern vergleichbar. Sie sind dazu

da Patienten mit geringen psychischen Problemen einen Raum zu geben, wo sie sich

aufhalten können, aber auch um Patienten, die zuvor auf geschützten Stationen waren

eine Möglichkeit zu geben, wieder realitätsnäher zu leben, bevor sie endgültig entlassen

werden. Die geschützte Station dagegen ist für sehr stark erkrankte Patienten, die zu

ihrem eigenen, aber auch zum Schutz anderer in verschlossenen Räumen untergebracht

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sind. Auf einer Station sind circa 20 bis 25 Patienten, obwohl es häufig stark überfüllte

Stationen gibt. Dabei betreut ein Pfleger durchschnittlich fünf Patienten gleichzeitig.

Ist ein Patient erst einmal in einer Psychiatrie, kann er sich dort auch häuslich

einrichten, indem er private Gegenstände, bis auf offensichtlich gefährliche Dinge,

mitnehmen darf. Zum Alltag auf einer geschlossenen Station lässt sich sagen, dass es

zum Beispiel einen Raucherraum und viele verschiedene Möglichkeiten gibt kreativ zu

sein oder auch Gesellschaftsspiele zu spielen. Die Patienten können mehrmals am Tag,

zunächst mit einem Pfleger und nach einiger Zeit auch alleine, spazieren gehen und so

ein wenig Selbstbestimmung erleben.

Auf der geschlossenen Station wird hauptsächlich mit Medikamenten gearbeitet, damit

die Patienten ihre Symptome verlieren und sich stabilisieren können. Wichtig für die

positive Entwicklung auf der geschützten Station ist jedoch auch viel Schlaf und die

Erhaltung der Kreativität beispielsweise durch Kommunikation oder das Malen von

Bildern.

Sind Patienten jedoch akut gefährdet, gibt es verschiedene Möglichkeiten mit ihnen

umzugehen. Um sie zu beruhigen, kann zunächst de sogenannte Talk Down angewendet

werden, um mit besänftigenden Worten den Patienten zu beruhigen. Es ist jedoch auch

möglich ihn zu „isolieren“, wobei er in ein separates Zimmer gebracht und durch eine

Scheibe überwacht wird. Im schlimmsten Fall ist es auch nötig Patienten zu fixieren,

wenn es nicht anders möglich ist, ihn vor sich selbst zu schützen. Dazu ist jedoch ein

Arzt nötig, der die Erlaubnis zur Fixierung erteilen muss. Diese Fixierungszeit wird

durchgehend protokolliert und der Patient hat noch eine gewisse Bewegungsfreiheit, um

sich beispielsweise aufzusetzen.

Die Entlassung erfolgt, wenn der Patient von einem Arzt begutachtet wurde und der

Entlassung zustimmt. Es ist jedoch auch möglich auf eigene Verantwortung gegen den

ärztlichen Rat die psychiatrische Anstalt zu verlassen.

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4. Folgen und Bewertung

An dieser Stelle werde ich aus den erarbeiteten Ergebnissen die Psychiatrien und den

Umgang mit den Patienten kritisch bewerten und mögliche Folgen aufzeigen.

4.1. Konsequenzen und Bewertung der Verbrechen in der NS-Zeit

Wie die Zwischenüberschrift schon aussagt, war der Umgang mit psychisch kranken

Menschen in der NS-Zeit ein Verbrechen, und die Folgen für die überlebenden Opfer

drastisch. Nicht weniger erschreckend ist aber auch die Tatsache, wie in den

Folgejahren damit umgegangen wurde. Die posttraumatische Belastung, mit denen die

Überlebenden zu kämpfen hatten, wurde tabuisiert, weshalb es keine Entschädigungen

für die zwangssterilisierten und „Euthanasie“-geschädigten Opfer gab.38 Grund dafür

war ebenfalls, dass die Psychiater, auch um sich selbst zu schützen, behaupteten, der

Umgang mit den Patienten sei nicht besonders schlimm gewesen und da es in der

Nachkriegszeit sowieso allen schlecht ginge, müsse sich nicht in großem Ausmaß auch

noch um die Insassen der psychiatrischen Anstalten gekümmert werden.39 Hinzu

kommt, dass die Akteure behaupteten, lediglich nach geltendem Recht gehandelt zu

haben40, da die Menschenwürde erst seit dem Bestehen der Bundesrepublik rechtliche

Grundlage ist. Dennoch galten die allgemeinen Menschenrechte, weshalb es

international dennoch eine Straftat war mit den Menschen in dieser Weise umzugehen.41

1979 begann ein Anstoß für die Akzeptanz der Vergangenheit mit Veröffentlichung der

Denkschrift „Holocaust und die Psychiatrie – oder der Versuch, das Schweigen in der

Bundesrepublik zu brechen“ der „Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie“.42

Grund für dieses Schweigen war, dass das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) von

1965 als entschädigungsberechtigt nur diejenigen ansah, „die aus politischen oder

„rassischen“ Gründen, wegen [ihres] Glaubens oder wegen [ihrer] Weltanschauung

verfolgt worden waren.“43 Somit wurden die „Euthanasie“-Opfer aus sämtlichen

Entschädigungen ausgeschlossen, genauso wie das „Gesetz zur Verhütung erbkranken

38 Gesprächsprotokoll des Interviews mit Prof. Dr. med. Heiner Fangerau. 39 Gesprächsprotokoll des Interviews mit Prof. Dr. med. Heiner Fangerau. 40 Platen-Hallermund, Die Tötung Geisteskranker in Deutschland, S.81. 41 Gesprächsprotokoll des Interviews mit Prof. Dr. med. Heiner Fangerau. 42 Beck, Sozialdarwinismus, Rassenhygiene, Zwangssterilisation und Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens, S.10. 43 Hamm (Hg), Lebensunwert zerstörte Leben Zwangssterilisation und „Euthanasie“, S.201.

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Nachwuchses“ bis heute nicht als Unrechtsgesetz anerkannt worden ist.44 Nachdem

Kritik an der nicht eintretenden Schadensersatzpflicht geübt wurde, konnten die

betroffenen Personen lediglich ab 1980 einmalig 5000 Mark beantragen.45

Es ist schockierend, wie die schwer geschädigten und traumatisierten Euthanasie- und

Zwangssterilisierungsopfer auch nach 1945 behandelt wurden und deren Leid

totgeschwiegen. Besonders in der heutigen Zeit, von der man ausgehen können sollte,

dass die Gesellschaft insofern aufgeklärt und tolerant ist, dass sämtliche Kriegsopfer

anerkannt werden und vor allem, so weit es möglich ist, Schadensersatz erhalten.

4.2. Bewertung der heutigen Psychiatrien

Die heutigen Psychiatrien in der Bundesrepublik sind nicht mit denen des

Nationalsozialismus zu vergleichen. Sie haben sich grundlegend verändert in ihren

Methoden, aber auch in ihren ethischen Auffassungen und ihrem Nutzen. Das Ziel der

heutigen Psychiatrien ist, Menschen Schutz zu bieten und sie im besten Fall zu heilen

und nicht Patienten einfach wegzusperren. Außerdem wird die Würde der Patienten

„wiederhergestellt“, indem versucht wird, sie nach dem Psychiatrieaufenthalt erneut in

die Gesellschaft zu integrieren.46 Dennoch gibt der Umgang mit psychisch Kranken

noch viel Diskussionspotential. Es wurden zwar schon grundlegende Dinge verbessert,

wie beispielsweise der gerechte Umgang, das „Autonom-sein“ der Patienten oder auch

einfach die örtlichen Bedingungen, aber Verbesserungen werden weiterhin angestrebt.

Es gibt geschützte und offene Stationen, wobei es bei den offenen Stationen spezifische

Stationen für verschiedene Erkrankungen gibt, wie zum Beispiel Suchtstationen. Auf

die Patienten wird individuell eingegangen, sie können ihren Alltag selbst gestalten,

soweit es möglich ist und durch Gesetze beziehungsweise durch verbindliche

Richtlinien wird darauf geachtet, dass Diagnosen so sicher wie möglich gestellt werden,

und Menschen nicht auf unbegrenzte Zeit gegen ihren Willen festgehalten werden

können.

Trotzdem gibt nach wie vor Kritik an der Institution Psychiatrie und an den Regelungen

bezüglich Einweisungen. Ein Aspekt ist, dass letztendlich Richter über

Zwangseinweisungen entscheiden und nicht Fachärzte, weshalb häufig nach dem

44 http://www.ak-ns-euthanasie.de/wp-content/uploads/2014/02/Appell_fuer_die_Anerkennung_u_Entschaedigung.pdf (09.03.15). 45 Hamm (Hg.), 2005, S.206. 46 Interview mit einem Pfleger einer Psychiatrie (siehe Anhang).

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Wunsch des Patienten entschieden wird, um auf keinen Fall in „alte Muster zu

verfallen“, obwohl es möglicherweise im Sinne der Gesundheit desjenigen wäre. Diese

Vorgehensweise ist ein Schwachpunkt, da vor lauter Angst vor der Vergangenheit

falsche Entscheidungen getroffen werden könnten. Außerdem kann angeführt werden,

dass die Diagnosekataloge nicht ausreichend sind, da jeder Mensch andere Symptome

haben kann und es auch vom Betrachter abhängt, inwieweit ein Symptom wirklich

schwerwiegend ist. Somit sind diese Kataloge nicht wirklich allgemein gültig.

Um mehr Sicherheit auf den geschützten Stationen zu schaffen, sollte es ebenfalls mehr

Pflegekräfte geben und vor allem weniger Patienten auf einer Station. Wie aus dem

Interview mit dem Pfleger hervorging, kommt es nicht selten vor, dass die Stationen so

überfüllt sind, dass einige Patienten sogar auf dem Gang sein müssen, was

selbstverständlich nicht vertretbar ist. Ein Verbesserungsvorschlag wäre also zum

Beispiel mehr Psychiatrien zu eröffnen, sodass in jeder einzelnen weniger Patienten

gepflegt werden, und so auch mehr Sicherheit garantiert wäre.

Eine Frage, die sowohl das Allgemeinwohl, als auch den einzelnen Patienten betrifft, ist

die, ob man prophylaktisch jemanden einweisen dürfen sollte, wenn derjenige zum

Beispiel denkt er sei der Erlöser der Welt und müsse bestimmte Menschen töten. Die

beiden Meinungen, die hier aufeinandertreffen, sind zum einen, dass die Person noch

nichts begangen hat, was rechtfertigen würde sie gegen ihren Willen einzuweisen und

zum anderen, dass es zu riskant wäre diese Person in die Öffentlichkeit zu lassen, da sie

je nach Grad ihrer psychischen Erkrankung tatsächlich zu Gewalttätigkeiten neigen

könnte und somit eine große Gefahr für die Gesellschaft darstellen würde. Andererseits

sollte man mit psychisch Kranken nicht anders umgehen als mit den restlichen

Menschen, welche bei solchen Aussagen nicht befürchten müssten eingesperrt zu

werden.

Eine Fragestellung, die diskutiert werden kann, ist die, ob man mit einwilligungsfähigen

Patienten Forschung betreiben darf. Was zunächst unmenschlich klingt, ist nicht ganz so

eindeutig, da Befürworter dessen argumentieren, dass die Forschung andernfalls nicht in

der Lage sei neue Medikamente zu entwickeln oder auch bereits existierende

Medikamente zu verbessern, um beispielsweise Nebenwirkungen zu reduzieren. So ist

es ein ständiges Abwägen von Fortschritt und Menschenwürde. Es gibt immer noch

diverse Punkte, in denen sich Ärzte und Juristen nicht einig sind, doch insgesamt lässt

sich sagen, dass sich die Balance zwischen Schutz der Patienten (Eigengefährdung) und

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dem „Schützen der Gesellschaft“ (Fremdgefährdung) eindeutig verbessert hat und die

Würde des einzelnen Menschen berücksichtigt wird.

5. Zusammenfassung

„[Die] Heilung der Heilbaren und [die] Vernichtung der Unheilbaren“47 ist für mich

eine passende Zusammenfassung der Verbrechen der NS-Zeit, wobei diese Aussage die

schrecklichen Details, die damit verbunden waren trotzdem nicht aufdeckt. Zur

Beantwortung meiner anfänglichen Fragestellung, lässt sich sagen, dass die Frage, wie

sich der Umgang verändert hat, gar nicht zu beantworten ist, weil nicht von einem

Umgang im Nationalsozialismus gesprochen werden kann. Es gab ihn nicht. Was es

gab, war lediglich die Überlegung, wie schnellstmöglich alle Menschen, die nicht

systemförderlich waren, ausgelöscht werden konnten. Was bei der Beantwortung der

Frage ebenfalls schockierend und über alle Maßen enttäuschend ist, ist die Art und

Weise, wie heute mit dieser Thematik umgegangen und inwiefern Aufklärung betrieben

wird. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum die Euthanasiegeschädigten nicht als

offizielle Kriegsopfer anerkannt und warum sie immer noch teilweise tabuisiert werden.

Die Toleranz gegenüber heutigen Patienten psychiatrischer Anstalten ist dagegen

positiv zu bewerten unter anderem deswegen, weil unsere Psychiatrien nichts mehr mit

den Heil- und Pflegeanstalten nach 1941 gemein haben. Definitiv haben sich der

Umgang, die Therapieansätze und vor allem das Menschenbild entscheidend zum

Besseren verändert. Menschen werden nicht mehr grundlos, oder wegen ihres Daseins

weggesperrt, sondern erhalten Hilfe und eine Chance wieder in die Gesellschaft

integriert zu werden. Kritik gibt es, und sie ist mit Sicherheit teilweise auch berechtigt,

doch mein persönliches Fazit ist, dass ein Psychiatrieaufenthalt mit Sicherheit unter

Umständen sehr schlimm sein kann, er jedoch zum Wohle des Patienten ist. Und dies ist

für mich der entscheidende Punkt, denn die Intention hinter dem Handeln verbessert

ebenfalls das Resultat.

Als möglichen Ausblick halte ich es für ratsam, so schnell wie möglich die bisherige

offizielle Einstufung der Euthanasie zu revidieren und Stellung zu beziehen. Denn nur

so ist es möglich, mit solch einem Erlebnis abzuschließen, falls es überhaupt möglich

ist. 47

Schmuhl, 1987, S.261.

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6. Anhang

Interview mit einem Pfleger in einer Psychiatrie vom 23.02.2015

1. Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, bevor jemand eingewiesen wird? A: Zunächst kann man sagen, dass jeder freiwillig zur Psychiatrie gehen kann, wenn er sich nicht gut fühlt. Aber wenn jemand zum Beispiel eine akute Psychose hat, dann merkt derjenige das auch nicht unbedingt, ob er wirklich psychisch krank ist und dann ist es häufig so, dass solche Leute zum Beispiel von der Polizei aufgegriffen oder auch von Verwandten in die Psychiatrie gebracht werden und man versucht denjenigen dann wirklich davon zu überzeugen, dass er eine Behandlung nötig hat. Und wenn dieser Versuch einen Kranken davon zu überzeugen gar nicht fruchtet, kann man ihn auch gegen seinen Willen zwangseinweisen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Patient eine Fremdgefährdung oder eine Eigengefährdung darstellt. Dabei wird dann auch konkret vom Aufnahmearzt zum Beispiel gefragt, ob derjenige sich jetzt etwas antun würde. Jeder Arzt kann eine Person für 24 Stunden zwangseinweisen lassen und am nächsten Tag kommt dann ein Richter in die Psychiatrie und der Patient bekommt eine richterliche Anhörung. Es gibt das Psychisch-Kranken-Gesetz, wonach der Richter entscheiden kann, ob der Patient noch weiter in der Psychiatrie bleibt oder nicht. Letztendlich entscheidet das also nicht der Arzt, sondern ein Richter. Dieser kann den Patienten dann nach diesem Gesetz für 6 Wochen einweisen und nach Ablauf dieser Zeit wird dann weitergeguckt. 2. Ab wann ist jemand psychisch krank? Gibt es eine klare Abgrenzung? A: Jemand so psychisch krank ist, dass man über einen Aufenthalt in der Psychiatrie nachdenken muss, sobald der Patient selbst leidet unter dieser Krankheit und sie eine Einschränkung für sein Leben ist oder eben eine massive Einschränkung für Andere, wie zum Beispiel die Familie ist oder für die Öffentlichkeit gefährlich ist. 3. Was genau ist der Unterschied zwischen offener und geschlossener Station? A: Zuerst einmal sagt man heutzutage nicht mehr geschlossene sondern geschützte Station und der Unterschied ist, dass in der geschützten Station die Tür abgeschlossen ist und nur das Personal einen Schlüssel dazu hat und die offenen Stationen sind wie in einem ganz normalen Krankenhaus, wo man rein- und rausgehen kann. Meistens ist es so, dass Patienten, bei denen es notwendig ist, zuerst auf die geschützte Station gehen und danach nicht direkt vollkommen entlassen werden sondern auf eine offene Station kommen. Man kann aber natürlich auch nur direkt auf eine Offene kommen und auf der geschützten sind wirklich nur die „harten“ Fälle. 4. Was für Sicherheitsmaßnahmen gibt es? A: Zum einen natürlich die offensichtlichen wie die Tür als Barriere und als Sicherheit für die Mitarbeiter gibt es Notfallknöpfe, die man am Körper trägt und wenn was passiert kann man den drücken und dann kommt direkt Hilfe von anderem Personal im

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Gebäude. Bei sowas versammeln sich echt schnell bestimmt 30 Leute, darunter Ärzte und Pfleger, und so kriegt man die Situation sehr schnell entschärft. 5. Inwiefern werden Patienten geschützt? A: Jeder Patient wird zu Beginn auf gefährliche Gegenstände untersucht, darunter fallen auch so Sachen wie Besteck und Alles mit Alkohol wie Parfum oder eben alles was als Waffe benutzt werden kann. Trotzdem kann der Patient private Dinge mitnehmen und sich auf eine Art „häuslich einrichten“. Insgesamt kann man aber sagen, dass diese Station ein Schutz sein soll, man aber natürlich keinen Patienten zu hundert Prozent von morgens bis abends überwachen kann, weil der Patient sich ja auch wohl fühlen soll. Sowas wie Feuerzeuge dürfen zum Beispiel mitgenommen werden, da viele Patienten rauchen und dafür gibt es einen extra Raucherraum auf der Station. Die Psychiatrie ist somit eins der wenigen öffentlichen Gebäuden, wo man noch rauchen darf, was den Patienten natürlich auch ein kleines Gefühl von Selbstbestimmung gibt. Wenn Patienten jedoch akut fremd- oder eigengefährdet sind, gibt es auch Räum, in denen sie eingeschlossen werden. Das nennt sich dann Isolation und diese Zimmer können die Pfleger auch bewachen. Kameraaufnahmen sind verboten, man hat also wirklich einen Blick durch eine Fensterscheibe auf den Patienten und da wird jede viertel Stunde Protokoll geführt, darüber wie es dem Patienten geht und was er so macht. 6. Wie sieht der Alltag für die Patienten aus? A: Zu Beginn müssen die Patienten erst mal ein bis zwei Tage im Haus bleiben, aber anschließend kann man mit einem Pfleger draußen spazieren gehen und wenn das funktioniert kann man die Station auch in einer Gruppe verlassen aber auch in Anwesenheit eines Pflegers und wenn das auch funktioniert, kann man die Station auch alleine verlassen. Der Pfleger macht die Tür auf und der Patient geht (oft auch mehrmals am Tag) spazieren und kommt dann wieder rein. Des weiteren gibt es einen Fernsehraum und einen Kicker aber es kommt auch auf die Krankheit der Menschen an, weil viele ja auch auf ihrem Zimmer bleiben wollen und sich im Bett verkriechen wollen wenn sie zum Beispiel Stimmen hören, die ihnen Angst machen. Es gibt auf unserer Station auch eine Ergo Therapie, das ist ein Raum mit einer Ergo Therapeutin, wo die Patienten künstlerisch Sachen machen können, wie zum Beispiel Bilder malen oder auch sonst kreativ und selbstständig beschäftigen. Es gibt auch sehr viele Gesellschaftsspiele und die Patienten können mit der Ergo Therapeutin auch einkaufen gehen. Beim Essen gibt es einen Speisesaal, wo alle zusammen essen, damit man das mit dem Besteck im Auge hat. 7. Ab wann wird ein Patient entlassen? A: Wenn er unfreiwillig, also gegen seinen Willen da ist, wird der Patient nach diesen sechs Wochen, wenn der richterliche Beschluss abläuft entlassen. Dieser kann aber natürlich auch verlängert werden, wenn der Arzt komplett von einer Entlassung abrät, dann kommt der Richter wieder und das gleiche beginnt wieder von vorne. Ansonsten wenn sie freiwillig da sind, ist das unterschiedlich. Wenn der Patient nicht akut auf eine Art gefährdet ist, kann er auch zum Arzt gehen und sagen, dass er entlassen werden will und dann schaut der Arzt sich ihn an und willigt dann ein oder er rät davon ab und dann

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muss der Patient unterschreiben, dass er gegen ärztlichen Rat entlassen wird, damit die Ärzte im schlimmsten Fall aus der Verantwortung sind. 8. Was gibt es für Therapieansätze? A: Auf der geschützten Station kann man einfach nur mit Medikamenten arbeiten, weil andere Sachen eher weniger funktionieren. Zum Beispiel kann man mit komplett realitätsfernen Menschen, die gar nicht verstehen was man ihnen sagt, keine Gesprächstherapie machen. Bei der Psychotherapie geht es in erster Linie darum, dass Patienten durch Medikamente ihre ganz starken Symptome verlieren und sich stabilisieren. Medikamente gegen Psychosen, nennen sich beispielsweise Neuroleptika und bei diesen starken Medikamenten ist es wichtig, dass die Menschen aus ihrer Psychose rauskommen. Diese haben aber auch starke Nebenwirkungen, wie zum Beispiel motorische Einschränkungen oder Speichelfluss. Nach und nach werden die Medikamente dann wieder abgesetzt. Wichtig ist auch besonders der Schlaf für die Patienten. Leute mit Psychosen schlafen sehr wenig, teilweise mehrere Tage nicht und wenn sie dann mal eine Nacht durchschlafen mit Beruhigungsmitteln nimmt die Psychose schon dadurch stark ab. 9. Hat jeder Patient ein eigenes Zimmer? Wenn nicht, wie viele teilen sich einen Raum? A: Bei uns gibt es Doppelzimmer. Leider werden die Patienten aber gemischt. Man versucht aber, dass es in der Konstellation einigermaßen passt, weil es natürlich ungünstig ist einen Paranoiden mit einem, der ständig rumbrüllt zusammen zu stecken. Auf der offenen Station ist das ganze etwas anders. Da hat man einzelne Stationen für bestimmte Erkrankungen, wie Stationen für Depressive oder Suchtstationen. Es gibt aber auch Stationen für Doppeldiagnosen, das heißt wenn jemand psychisch krank ist und zusätzlich noch eine Sucht hat. Die geschützten Stationen sind mehr dazu da die Menschen in einer Krise aufzufangen. 10. Werden Patienten fixiert? A: Ja also im Notfall auch gegen Fremd- und Eigengefährdung, wenn es gar nicht mehr anders geht. Das muss aber ein Arzt entscheiden, das kann man nicht als Pfleger einfach machen, sondern man muss den Arzt rufen. Und fixieren bedeutet, dass der Patient auf dem Bett liegt und an den Handgelenken und an den Füßen ans Bett fixiert. Dabei hat der Patient aber noch viel Bewegungsfreiheit, er kann sich also zum Beispiel noch im Gesicht kratzen oder auch aufsetzen. Je nach Dramatik der Situation gibt es Bauchgurte. Diese werden benutzt wenn jemand sich selbst verletzt und es nicht anders geht. Diese Fixierung wird permanent protokolliert und bei dem Patienten im Zimmer bleibt immer ein Mitarbeiter, er ist also keine Sekunde alleine und bekommt dann Essen und Trinken aufs Zimmer gebracht. Diese Fixierungssituation ist natürlich nicht schön, aber die Patienten werden dabei nicht wirklich schlecht behandelt. 11. Wie viele Pfleger betreuen wie viele Patienten? A: Das ist tagsüber und nachts unterschiedlich. Ich würde sagen im Schnitt betreut ein Pfleger fünf Patienten am Tag auf der geschützten Station. Und in der Nacht hat man zwei Leute für die ganze Station.

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12. Wie viele Patienten sind auf einer Station? A: Bei uns sind auf einer Station 20 bis 25 Patienten, wobei auf meiner Station war es zum Teil leider auch so, dass einige Patienten auf dem Flur sein mussten, wegen Überfüllung. 13. Welche Qualifikationen und/oder Voraussetzungen benötigen Pfleger und das medizinische Personal? A: Ärzte können immer in der Psychiatrie arbeiten, und die Pfleger müssen die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege machen, ansonsten braucht man keine bestimmten Zusatzausbildungen. Man kann als Pfleger aber eine Weiterbildung zum Psychiatrie Krankenpfleger. 14. Gibt es allgemeine Vorschriften zur Behandlung spezifischer Krankheiten oder entscheidet das jede Psychiatrie selber? A: Es gibt einen gewissen Spielraum, da es auch verschiedene Ansätze gibt, aber abrechnungstechnisch kann man der Krankenkasse nicht sagen, dass man ein Mittel gegen Depressionen jetzt für Psychosen benutzt hat, weil das von der Krankenkasse dann nicht bezahlt wird. 15. Wie viele Ärzte sind an einer Diagnostik beteiligt? A: Das weiß ich nicht genau, aber sicherlich mehrere Ärzte weil es ja die Assistenzärzte und die Oberärzte gibt, die sich untereinander absprechen. Die Patienten können jedenfalls auch jederzeit mit den Ärzten sprechen und es gibt Morgenrunden, wo die Patienten über ihre Krankheit sprechen können, aber das wird natürlich nicht von allen wahrgenommen. 16. Inwiefern wird auf die Würde des Menschen geachtet? A: Also ich denke, dass der Psychiatrieaufenthalt, so hart er ist, die Würde des Patienten verbessert, weil der Aufenthalt heutzutage nur dafür da ist den Patienten zu heilen und dadurch wird seine Würde auch wieder hergestellt, weil man die Leute nicht wegsperren, sondern ihnen eine Möglichkeit bieten will, sich eventuell wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

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7. Literaturverzeichnis

Bücher:

[01] Beck, Christoph: Sozialdarwinismus; Rassenhygiene, Zwangssterilisation und

Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens: eine Bibliographie zum Umgang mit

behinderten Menschen im „Dritten Reich“ – und heute, Bonn, (Psychiatrie-Verlag),

1995, S.10.

[02] Faulstich, Heinz: Hungersterben in der Psychiatrie 1914-1949 Mit einer

Topographie der NS-Psychiatrie, Freiburg im Breisgau (Lambertus), 1998, S. 646-650.

[03] Platen-Hallermund, Alice: Die Tötung Geisteskranker in Deutschland, Bonn,

(Psychiatrie-Verlag), 1993, S.81.

[04] Hamm, Margret (Hg.): Lebensunwert zerstörte Leben Zwangssterilisation und

„Euthanasie“, Frankfurt/M. (VAS- Verlag für Akademische Schriften), 2005,

S.201/206.

[05] Klee, Ernst: „Euthanasie“ im Dritten Reich Die „Vernichtung lebensunwerten

Lebens“, Frankfurt/M. (Fischer Taschenbuch Verlag) November 2010, S. 19f, 23f, 39,

41, 64, 121-125, 367, 607.

[06] Schmuhl, Hans-Walter: Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie Von der

Verhütung zur Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ 1890-1945, Göttingen

(Vandenhoeck & Ruprecht) 1987, S. 191, 220, 261.

Aufsätze aus Sammelwerken:

[07] Fangerau, Heiner und Noack, Thorsten, Rassenhygiene in Deutschland und

Medizin im Nationalsozialismus, In: Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin Eine

Einführung, Hrsg.v. Stefan Schulz, Klaus Steigleder, Heiner Fangerau und Norbert W,

Paul, (Suhrkamp), 2006, S. 226.

Internet:

[08] http://de.wikipedia.org/wiki/Eugenik, (28.02 .15).

[09] http://psyga.info/psychische-gesundheit/psychisch-gesund-psychisch-krank/ (03.03.15).

[10] http://www.ruhr-uni-bochum.de/pressemitteilungen-2001/msg00141.html (04.03.15).

[11] http://de.wikipedia.org/wiki/Psychische_St%C3%B6rung (04.03.15).

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[12] http://www.welt.de/gesundheit/psychologie/article122691776/So-wird-die-Diagnose-

psychisch-krank-gestellt.html (04.03.15).

[13] http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/neuer-diagnosekatalog-dsm-gesund-oder-

psychisch-krank-1.1676865 (04.03.15).

[14] http://de.wikipedia.org/wiki/Aktion_14f13 (12.03.15).

[15] http://www.gegen-vergessen.de/initiativen/euthanasieopfer-und-zwangssterilisierte.html

(12.03.15).

[16] http://www.ak-ns-euthanasie.de/wp-

content/uploads/2014/02/Appell_fuer_die_Anerkennung_u_Entschaedigung.pdf (09.03.15).

Interviews:

[17] Persönliches Interview mit einem Pfleger in einer Psychiatrie vom 23.02.2015

(siehe Anhang).

[18] Telefonisches Interview mit Prof. Dr. med. Heiner Fangerau, Professor für

Geschichte, Theorie und Ethik der Biomedizin des ausgehenden 19. und beginnenden

20. Jahrhunderts, sowie der Psychiatrie und für Klassifikation und Evolution in der

medizinischen Diagnostik, Quellen aus Gesprächsprotokoll übernommen.

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8. Erklärung zur Eigenständigkeit

Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe

verfasst und keine anderen als die im Literaturverzeichnis angegebenen Hilfsmittel

verwendet habe. Bei einer Gruppenarbeit sind die Teilbereiche der Arbeit den

Gruppenmitgliedern eindeutig zugeordnet. Alle genutzten Internetquellen wurden

kenntlich gemacht.

Sofern sich – auch zu einem späteren Zeitpunkt – herausstellen sollte, dass die Arbeit

oder Teile davon nicht selbstständig verfasst wurden, die Zitationshinweise fehlen oder

Teile aus dem Internet entnommen wurden, so wird die Arbeit auch nachträglich mit

null Punkten gewertet.

Ort und Datum, Unterschrift