26
Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen „Finanzierung und Besicherung in Russland“ Florian Schneider Rechtsanwalt, Partner (Moskau, Frankfurt a.M.) Moskau 15. Oktober 2009

Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

Deutsch-Russische AuslandshandelskammerSeminar des Komitees für Rechtsfragen

„Finanzierung und Besicherung in Russland“

Florian SchneiderRechtsanwalt, Partner(Moskau, Frankfurt a.M.)

Moskau15. Oktober 2009

Page 2: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

Hypotheken in Russland

Page 3: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

3

Inhalt

Gesetzliche Grundlagen

Allgemeines

Entstehung der Hypothek

Inhalt des Hypothekenvertrages

Vollstreckung der Hypothek

Die Hypothek in der Insolvenz

Praktische Erfahrungen

Page 4: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

4

Gesetzliche Grundlagen

Notariatsgesetz (vom 11. Februar 1993) Zivilgesetzbuch 1. Teil (1994) Gesetz über die Registrierung von Immobilienrechten und –

geschäften (vom 21. Juli 1997) Hypothekengesetz (vom 16. Juli 1998) mit Änderungen vom 30.

Dezember 2008 Bodengesetzbuch (vom 25. Oktober 2001) Insolvenzgesetz (vom 26. Oktober 2002) Baubeteiligungsgesetz (vom 30. Dezember 2004) Vollstreckungsgesetz (vom 30. Oktober 2007)

Page 5: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

5

Allgemein (1)

Die Hypothek nach russischem Recht ist grundsätzlich vergleichbar mit der Hypothek nach deutschem Recht:

Realsicherheit an unbeweglichem Vermögen

Dingliches Recht

Streng akzessorisch

Grundschuld nach russischem Recht? Hypothekengegenstand

Page 6: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

6

Allgemein (2)

Vorfragen Ist der Hypothekenschuldner Eigentümer der Immoblie? Wurden bereits weitere Hypotheken zugunsten Dritter registriert?

Register für Immobilienrechte und –geschäfte: Inhalt Würdigung Auskunftsmöglichkeiten: territoriale Abteilungen des Föderalen Dienstes der

staatlichen Registrierung, das Katasters und Kartenwesens

(z.B. in der Stadt Moskau)

Hypothek an Grundstücken und Gebäuden muss grundsätzlich gleichzeitig vereinbart und registriert werden (Sonderfall: staatliche bzw.kommunale Grundstücke. Hypothek an einem Mietrecht)

Page 7: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

7

Entstehung der Hypothek (1)

Abschluss eines Hypothekenvertrages: eigenes Dokument Schriftform Sprache staatliche Registrierung keine notarielle Beglaubigung erforderlich

abzusichernde Forderungen Geldforderungen (Sonderfall: Absicherung der Vertragsstrafen z.B.

aufgrund von LOI, strittig) Besicherung bereits fälliger Forderungen strittig

Page 8: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

8

Entstehung der Hypothek (2)

kraft Gesetzes

bei zweckgerichteten Krediten / Darlehen für den Erwerb von Grundstücken / gewerblichen Immobilien / Wohnungen

bei Baufinanzierung u.U. bei nicht vollständiger Zahlung des Kaufpreises

Page 9: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

9

Wesentlicher Inhalt des Hypothekenvertrages

Zwingende Anforderungen:

Beschreibung des Hypothekengegenstandes

Bewertung

(in den Einzelfällen durch einen unabhängigen Gutachter)

Exkurs: Bei dem Gutachten werden 3 Ansätze verwendet (Kostenaufschlags-, Einnahme- und Vergleichsmethode)

Beschreibung der abgesicherten Forderung

(insbesondere Gegenstand, Höhe und Frist)

Page 10: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

10

Page 11: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

11

Vollstreckung der Hypothek

Das Vollstreckungsverfahren besteht aus:

Vollstreckung (gerichtliche oder außergerichtliche)

Verwertung

Page 12: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

12

Vollstreckung der Hypothek:wesentliche Etappen

Hypotheken-gläubiger

SofortigeZwangsvollstreckung

(außergerichtlich)

Vollstreckung(gerichtlich)

Verwertung Vereinbarung über sofortige Zwangsvollstreckung

Zustimmung des Hypothekenschuldners

Page 13: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

13

Sofortige Zwangsvollstreckung (1)

Sofortige Zwangsvollstreckung möglich:

Vereinbarung über die sofortige Zwangsvollstreckung jederzeit möglich

Teil des Hypothekenvertrages bzw. eine gesonderte Vereinbarung

Keine notarielle Beglaubigung erforderlich

ABER Notariell beglaubigte Zustimmung des Sicherungsgebers für die

sofortige Zwangsvollstreckung erforderlich

Page 14: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

14

Sofortige Zwangsvollstreckung (2)

Sofortige Zwangsvollstreckung nicht möglich (Auswahl)

der Abschluss des Vertrages unterliegt der Zustimmung einer dritten Person bzw. einer Behörde, wenn der Hypothekengläubiger eine natürliche Person ist

Hypothekengegenstand sind Wohnräumlichkeiten, die im Eigentum von natürlichen Personen stehen

Hypothekengegenstand ist Vermögen, das im staatlichen bzw. kommunalen Eigentum steht

Page 15: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

15

Vollstreckung

Vollstreckungsverbote:

die Verletzung der gesicherten Forderung ist unbeachtlich die Höhe der Forderungen des Hypothekengläubigers ist eindeutig unverhältnismäßig

zum Wert der Sicherung Bestimmung der Unbeachtlichkeit bzw. Unverhältnismäßigkeit:

- Höhe der nichterfüllten Verbindlichkeit unter 5% des Wertes des Hypothekengegenstands

- Forderungsschuldner ist weniger als 3 Monate mit der Erfüllung der gesicherten Forderung in Verzug

Sonderfall: Zwangsvollstreckung aufgrund eines Notarvollstreckungsvermerks.

Vorsicht (!): Keine praktische Anweisungen für die Notare. In der Praxis kann

diese Möglichkeit nicht umsetzbar sein (hängt von dem jeweiligen Notar ab)

Page 16: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

16

Verwertung (1)

im Rahmen einer gerichtlichen Vollstreckung: Versteigerung

im Rahmen einer außergerichtlichen Vollstreckung

(die konkrete Alternative wird durch den Hypothekengläubiger bestimmt):

Versteigerung nach den Regeln des Zivilgesetzbuches

Verkauf aufgrund eines Kommissionsvertrages

direkter Erwerb einiger Arten von Hypothekengegenständen (Ausnahmen: z.B. Grundstücke, Gebäude)

Page 17: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

17

Verwertung (2)

Formelle Anforderungen ist die schriftliche Benachrichtigung des Hypothekenschuldners

Inhalt der Benachrichtigung

Innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt dieser Benachrichtigung ist der Hypothekenschuldner berechtigt, die gesicherte Forderung zu erfüllen

die Verwertung erfolgt, soweit die gesicherte Forderung nicht erfüllt wurde:

- nach Ablauf von 10 Tagen nach Erhalt der o.g. Benachrichtigung oder

- 45 Tage nach der Übersendung der Benachrichtigung über die Vollstreckung (soweit diese Frist früher endet)

Page 18: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

18

Verwertung (3)

Bewertung des Vollstreckungsgegenstandes im Rahmen einer außergerichtlichen Vollstreckung durch einen unabhängigen Gutachter erforderlich:

Hypothekengegenstände mit dem Wert von über 500,000 Rubel (ca. 11,100 Euro)

Miet- bzw. Pachtrecht

In den o.g. Fällen muss der Anfangspreis des Hypothekengegenstands bei der Verwertung im Rahmen der sofortigen Zwangsvollstreckung 80% des Wertes betragen, soweit nichts anders durch die Parteien vereinbart wurde.

Page 19: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

19

Vollstreckungsverfahren

Im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens hat der Hypothekengläubiger Vorrang vor anderen Forderungen:

Schadensersatzansprüche insbesondere wegen Körper- und Gesundheitsschäden

Gehälter und Urherbervergütungen

Forderungen des Staates

sonstige Forderungen

Vorsicht (!): Gilt nicht vollständig für das Insolvenzverfahren

Page 20: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

20

Die Hypothek in der Insolvenz (1)

Insolvenzverfahren wird eröffnet, soweit:

die anfallenden Forderungen innerhalb von 3 Monaten nicht befriedigt werden können

die Summe der Forderungen mindestens 100.000 Rubel (ca. 2.300 Euro) beträgt und

der Wert des eigenen Vermögens der betroffenen Person unter der Summe der unbefriedigten Forderungen liegt

mehrere Phasen sind denkbar (Aufsicht; Sanierung; Außenaufsicht; Konkurs; gütliche Beilegung)

Page 21: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

21

Die Hypothek in der Insolvenz (2)

der Hypothekengegenstand wird aus der Insolvenzmasse nicht ausgesondert

keine außergerichtliche Vollstreckung des Hypothekengegenstandes bei Insolvenz (ab der Einführung der Aufsicht) möglich

grundsätzlich ist die Verwertung der Konkursmasse erst im Rahmen des Konkurses möglich. Ausnahme für die Hypothekengegenstände: Verwertung im Rahmen der früheren Phasen möglich

Page 22: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

22

Die Hypothek in der Insolvenz (3)

Reihenfolge der Befriedigung der Forderungen:

gerichtliche und sonstige Kosten in Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren

(1. Rang)

Schadensersatzansprüche insbesondere wegen Lebens- und Gesundheitsschäden

(2. Rang)

Gehälter und Urherbervergütungen (3. Rang)

gesicherte Forderungen, Forderungen des Staates, sonstige Forderungen (4. Rang)

Garantie, dass die Hypothekengläubiger bei der Verwertung der Hypothekengegenständen folgende Mindestsummen erhalten (Vorrang vor den anderen Forderungen):

80% des Erlöses bei der Besicherung von Kreditverträgen

70% des Erlöses bei der Besicherung von anderen Forderungen

Page 23: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

23

Praktische Erfahrung (1)

einige Anmerkungen bei der Entstehung von Hypotheken:

praktische Schwierigkeiten bei der gleichzeitigen Einreichung von Hypotheken mit verschiedenen Rängen

Besicherung der anfälligen Forderungen. Verlängerung der Frist der zu besichernden Forderung erforderlich

Sicherungseigentum (z.B. Erwerb von Immobilien mit einem vereinbarten anschließenden Rückkauf). Risiken der Umwirksamkeit

zusätzliche formelle Anfragen/Anmerkungen der russischen Behörden

Page 24: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

24

Praktische Erfahrung (2)

Vollstreckung

Vollstreckung: allgemein wenig Praxis bei der Vollstreckung von Hypotheken in Russland

Kernpunkt: außergerichtliche Vollstreckung (Vor- und Nachteile). Diskussion zwischen den Parteien über den Umfang und Bedingungen

In der Praxis erfolgt die gerichtliche Vollstreckung mit Fristverzögerungen (Gerichte sind überlastet)

Page 25: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

25

Kontakt

Florian SchneiderRechtsanwalt, Partner

Salans, Moskau Balchug Plaza7, Ulitsa BalchugMoskau, 115035Russland Tel. + 7 495 644 05 00 Fax. + 7 495 644 05 99

[email protected]

Salans, FrankfurtPlatz der Einheit 2Gebäude Pollux60327 Frankfurt am MainDeutschlandTel. + 49 69 450012 0 Fax. + 49 69 450012 [email protected]

Page 26: Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Seminar des Komitees für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt,

26

Vielen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit