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Deutscher Rollsport und Inline Verband e.V. IHD-Bankverbindung: IHD, IBAN DE88 6205 0000 0000 4296 12 Kreissparkasse Heilbronn IHD Deutschland Geschäftsstelle Spielbetrieb Wilhelmshöher Allee 93 34121 Kassel IHD LIZENZANTRAG (GÜLTIG AB 03.11.2019) Datum: Antragstellender Verein: Neuausstellung Vereinswechsel Sonstiges (Erläuterungen hierzu bitte extra beilegen) Verlängerung Förderlizenz Neuer Verein Mannschaft Name Straße + Nr. Vorname PLZ + Ort Geburtsdatum Telefon + Mobil Nationalität E-Mail Als Rechtsgrundlage für die Beantragung eines Spielerpasses dienen die §§ 36 38 Wettkampfordnung (WKO).Athletenvereinbarung und Schiedsvereinbarung müssen mit dem Lizenzantrag eingereicht werden! Desweiteren muss eine unterschriebene Datenschutzerklärung angehängt werden. Für jeden (auch volljährige) Spieler muss eine Kopie eines gültigen, amtlichen Ausweises beigefügt sein; Bei sämtlichen Passanträgen ist auf diesem Spielerpass-Antrag bei Minderjährigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei einem Vereinswechsel müssen vom alten Verein eine schriftliche Freigabeerklärung sowie eine schriftliche Bestätigung über das genaue Datum des Vereinsaustrittes (Mitteilung des Wechsels) beigefügt sein. Ein Nachweis über die Zahlung der festgelegten Bearbeitungsgebühr auf das o. a. Bankkonto der IHD muss diesem Passantrag beigefügt sein (Kopie des Überweisungsträgers oder des Sendeberichtes bei Online-Banking). Jeder Spieler (bzw. der Erziehungsberechtigte) erkennt mit seiner Unterschrift alle Doping- und sonstigen Bestimmungen einschließlich Ordnungen der IHD vollständig an und erklärt sich einverstanden, dass seine Namen elektronisch gespeichert und in Listen auf der IHD Homepage veröffentlicht wird. Er bestätigt auch, dass die Teilnahme am Spielbetrieb auf eigene Gefahr erfolgt, und dass er bei beantragter Neuausstellung für keinen anderen Verein in den letzten 12 Monaten eine IHD-Spielberechtigung hatte. Die Lizenzgebühr beträgt pro Jahr: € 35,00 Seniorenspieler € 20,00 Jugendspieler (ab Vollendung des 18. Lebensjahres sind automatisch die Lizenzgebühren für Seniorenspieler fällig) Unterschrift des Antragstellers Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Unterschrift des Vereins mit Vereinsstempel (ab hier nur interne Vermerke der IHD Eingang Lizenz-Nr. Schiedsrichterlizenz ab Fehlende Unterlagen Reklamiert am Postausgang

Deutscher Rollsport und Inline Verband e.V....Deutscher Rollsport und Inline Verband e.V. IHD-Bankverbindung: IHD, IBAN DE88 6205 0000 0000 4296 12 Kreissparkasse Heilbronn IHD Deutschland

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Deutscher Rollsport und Inline Verband e.V. IHD-Bankverbindung: IHD, IBAN DE88 6205 0000 0000 4296 12 Kreissparkasse Heilbronn

IHD Deutschland Geschäftsstelle Spielbetrieb Wilhelmshöher Allee 93 34121 Kassel

IHD LIZENZANTRAG (GÜLTIG AB 03.11.2019)

Datum:

Antragstellender Verein:

Neuausstellung Vereinswechsel Sonstiges (Erläuterungen hierzu bitte extra beilegen)

Verlängerung Förderlizenz

Neuer Verein

Mannschaft

Name

Straße + Nr.

Vorname

PLZ + Ort

Geburtsdatum

Telefon + Mobil

Nationalität

E-Mail

Als Rechtsgrundlage für die Beantragung eines Spielerpasses dienen die §§ 36 – 38 Wettkampfordnung

(WKO).Athletenvereinbarung und Schiedsvereinbarung müssen mit dem Lizenzantrag eingereicht werden!

Desweiteren muss eine unterschriebene Datenschutzerklärung angehängt werden.

Für jeden (auch volljährige) Spieler muss eine Kopie eines gültigen, amtlichen Ausweises beigefügt sein; Bei sämtlichen Passanträgen ist auf

diesem Spielerpass-Antrag bei Minderjährigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei einem Vereinswechsel müssen vom

alten Verein eine schriftliche Freigabeerklärung sowie eine schriftliche Bestätigung über das genaue Datum des Vereinsaustrittes (Mitteilung des

Wechsels) beigefügt sein. Ein Nachweis über die Zahlung der festgelegten Bearbeitungsgebühr auf das o. a. Bankkonto der IHD muss diesem

Passantrag beigefügt sein (Kopie des Überweisungsträgers oder des Sendeberichtes bei Online-Banking).

Jeder Spieler (bzw. der Erziehungsberechtigte) erkennt mit seiner Unterschrift alle Doping- und sonstigen Bestimmungen einschließlich

Ordnungen der IHD vollständig an und erklärt sich einverstanden, dass seine Namen elektronisch gespeichert und in Listen auf der IHD Homepage

veröffentlicht wird. Er bestätigt auch, dass die Teilnahme am Spielbetrieb auf eigene Gefahr erfolgt, und dass er bei beantragter

Neuausstellung für keinen anderen Verein in den letzten 12 Monaten eine IHD-Spielberechtigung hatte.

Die Lizenzgebühr beträgt pro Jahr:

€ 35,00 Seniorenspieler

€ 20,00 Jugendspieler (ab Vollendung des 18. Lebensjahres sind automatisch die Lizenzgebühren für Seniorenspieler fällig)

Unterschrift des Antragstellers Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Unterschrift des Vereins mit Vereinsstempel

(ab hier nur interne Vermerke der IHD

Eingang Lizenz-Nr. Schiedsrichterlizenz ab Fehlende Unterlagen Reklamiert am Postausgang

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Athleten-Vereinbarung Anti-Doping des Deutschen Rollsport und Inline-Verband e.V. (DRIV)

Fassung vom 01.01.2017

zwischen

Athlet/in: ________________________________________________, (im folgenden „Athlet/in“) Anschrift: ____________________________________________________________________

und

dem Deutschen Rollsport und Inline-Verband e.V. (DRIV)

vertreten durch Präsident oder Vizepräsident

Otto-Fleck-Schneise 10a, 60528 Frankfurt

Präambel

Der DRIV hat sich in seiner Satzung und seiner Anti-Doping-Ordnung zur aktiven Bekämpfung des Do-pings verpflichtet. Hierzu gehören auch die Umsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen der NADA und der WADA, von World Skate sowie die Verpflichtungen gegenüber dem DOSB und dem Bundesministerium des Inneren (BMI). Der Welt-Anti-Doping-Code (WADA-Code) ist Bestandteil des von Regierung, DOSB, NADA sowie World Skate und DRIV angenommenen Welt-Anti-Doping-Programms mit folgenden Zielsetzungen:

Der Sport erbringt für die Stabilisierung der Wohlfahrt der Gesellschaft gerade angesichts eines beschleunigten sozialen Wandels unverzichtbare Leistungen.

Die Erkenntnis, dass Doping mit den Grundwerten des Sports – insbesondere dem Grundsatz der

Chancengleichheit – unvereinbar ist, die Gesundheit der Athleten gefährdet und das Ansehen des Sports in der Öffentlichkeit zerstört.

Das Bestreben, Doping mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen, um die pädagogi-

sche Vorbildfunktion des Sports zu erhalten und das Grundrecht der Athleten auf Teilnahme an einem dopingfreien Sport zu gewährleisten.

1. Gegenstand der Vereinbarung

Diese Vereinbarung regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem DRIV und dem Athleten in Bezug auf Anti-Doping-Bestimmungen.

2. Doping 2.1. Der Athlet anerkennt a) im Einklang mit dem DRIV die Artikel des WADA- und NADA-Codes, einschließlich der hierzu ergange-nen Ausführungsbestimmungen, Kommentare und Standards in der jeweils gültigen Fassung. Diese Do-kumente können auf der Homepage der NADA eingesehen werden (www.nada-bonn.de),

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b) das Anti-Doping-Reglement von World Skate in der jeweils gültigen Fassung (veröffentlicht auf der Homepage von World Skate www.worldskate.org). c) die Regelungen der Satzung und der Anti-Doping-Ordnung des DRIV in der jeweils gültigen Fassung (veröffentlicht auf www.driv.de) Der Athlet und der DRIV verpflichten sich im Einklang hiermit, gegenüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB, die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen. 2.2. Der Athlet a) anerkennt insbesondere die absolute Eigenverantwortlichkeit dafür, dass niemals und nirgends verbo-tene Substanzen in seinen Körper gelangen oder verbotene Methoden bei ihm zur Anwendung kommen, er nicht im Besitz von verbotenen Substanzen ist, sofern er keine medizinische Ausnahme-genehmigung (TUE) nach den Bestimmungen des WADA- bzw. NADA-Codes nachweisen kann. Hierzu gehört auch die Pflicht eines jeden Athleten zur Kenntnis der jeweils gültigen „Liste der verbotenen Substanzen und Me-thoden“ der WADA. b) bestätigt, dass

- ihn der DRIV bei der Unterzeichnung dieser Vereinbarung informiert hat über die in 2.1 ge-nannten Regelwerke in der zum Zeitpunkt der Vereinbarungsunterzeichnung gültigen Fassung, einschließlich der „Liste der verbotenen Substanzen und Methoden“ der WADA sowie auch dar-über, wie und wo die jeweils gültigen Bestimmungen und Listen zu beziehen sind. - er vom DRIV auch ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass die genannten Regeln nicht zur Disposition der Beteiligten stehen und dass seine Unterwerfung unter diese nicht abgän-gig ist von seiner Kenntnis, sondern von der zumutbaren Möglichkeit der Kenntnisnahme durch ihn. Dies gilt gerade auch für Änderungen der einschlägigen Bestimmungen, auf die der DRIV den Athleten auf seiner Homepage hinweisen wird.

3. Beginn, Dauer, Ende

3.1. Die Vereinbarung beginnt mit deren Unterzeichnung und endet am 31.12.2018. Sie verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn weder der DRIV noch der Athlet dieser Fortsetzung wi-dersprechen; der Widerspruch bedarf der Schriftform. Frankfurt, den _________________ Ort_______________________, den__________

_____________________________ ______________________________________________ Dr. Egbert Schulze Unterschrift Athlet*in DRIV – Präsident ______________________________________________

Gesetzlicher Vertreter (bei minderjährigen Sportlern)

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Schiedsvereinbarung

zwischen Athlet/in: ________________________________________________________, (im folgenden „Athlet/in“) Anschrift: ____________________________________________________________________________

und

dem Deutschen Rollsport und Inline-Verband e.V. (DRIV)

vertreten durch Präsident oder Vizepräsident

Otto-Fleck-Schneise 10a, 60528 Frankfurt

1. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit den für den DRIV geltenden Anti-Doping-Bestimmungen (World Anti-Doping Code „WADC“, Nationaler Anti-Doping Code „NADC“ und Anti-Doping-Bestimmungen von World Skate und DRIV), insbesondere über die Gültigkeit und An-wendung dieser Anti-Doping-Bestimmungen, ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges in erster Instanz durch das Deutsche Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) nach der Sportschiedsgerichtsordnung der DIS (DIS-SportSchO) und den Verfahrensvorschriften der Anti-Doping-Bestimmungen, insbesondere Art. 12 und Art. 13 (DRIV-Anti-Doping-Ordnung) entschieden. Dies gilt auch für Streitigkeiten im Einstweiligen Rechtsschutz.

2. Dem Deutschen Sportschiedsgericht wird die Befugnis zum Ausspruch von Sanktionen wegen Verstößen gegen anwendbare Anti-Doping-Bestimmungen übertragen.

3. Der DRIV hat die Durchführung des Ergebnismanagements und das Recht zur Einleitung des Disziplinarverfahrens in Anti-Doping-Angelegenheiten an die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) übertragen. Die Parteien dieser Schiedsvereinbarung erkennen an, dass die NADA unmittelbar Schiedsklage gegen den/die Athlet/in einreichen kann und Partei in entspre-chenden Schiedsverfahren wird.

4. Gegen Schiedssprüche des Deutschen Sportschiedsgerichts kann Rechtsmittel beim Court of Ar-bitration for Sport (CAS) in Lausanne nach Maßgabe des § 61 DIS-SportSchO, des Art. 13 der DRIV-Anti-Doping-Ordnung und der Artikel R47ff des Code of Sports-related Arbitration (CAS-Code) eingelegt werden. Die Parteien dieser Schiedsvereinbarung erkennen an, dass auch die NADA, die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), World Skate und die weiteren in Art. 13.2.3 DRIV-Anti-Doping-Ordnung genannten Sportorganisationen unmittelbar Rechtsmittel einlegen können und dadurch selbst Partei im Rechtsmittelverfahren beim CAS werden.

5. Diese Schiedsvereinbarung gilt ab dem 15.08.2018 _________________________________________ _________________________________________ Ort, Datum Ort, Datum _________________________________________ _________________________________________ Athlet/in / Gesetzl. Vertreter bei Minderjährigen Präsident oder Vizepräsident DRIV

Datenschutzhinweis (gültig ab 03.11.2019)

Die Verbände (DRIV, IHD und Landesverbände) erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene

Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz

von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß seiner Satzung zulässigen Zwecke

und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Nutzung einer Tor- und Punktstatistik. Hierbei handelt

es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Bild, Name, Vorname, Anschrift, Lizenz-Nr. in den

Verbänden.

Die ordentliche Lizenzierung sieht vor, dass einmalig folgende Daten den Landesverbänden bzw. der

IHD also auch von Ihnen, übermittelt werden:

Bild, Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefon, Mobil, Nationalität, E-Mail

Diese Daten werden von den entsprechenden Stellen vertraulich im Sinne des § 203 StGB behandelt

und Dritten zur weiteren Auswertung nicht zur Verfügung gestellt.

Um den Belangen des Datenschutzes Genüge zu tun, weisen die Verbände Sie auf diese Umstände

hin. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Kenntnis von diesen Umständen und genehmigen die

Verwendung Ihrer Daten insoweit. Alternativ können Sie jedoch einer Weitergabe Ihrer Daten auch

widersprechen. Dann werden diese Daten nicht in den Bestand der weiterzuleitenden Daten

aufgenommen.

Wichtiger Hinweis:

Es besteht jedoch dann keine Möglichkeit der Teilnahme am Spielbetrieb.

Auch die Verbände verpflichten sich diese Daten ausschließlich an den vorgenannten Stellen zur

Verwendung wie oben beschrieben weiterzugeben.

Bitte kreuzen Sie daher unbedingt eine der beiden nachfolgenden Erklärungen an:

Einverstanden:

Mit der Verwendung meiner Personen-Daten, wie oben beschrieben, bin ich einverstanden.

nicht einverstanden:

Mit der Verwendung meiner Personen-Daten, wie oben beschrieben, bin ich nicht

einverstanden.

Ich habe die Satzung zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese im vollen Umfang.

__________________________________________________________________________________________

Ort, Datum und Unterschrift