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GRÜNE LIGA -Bundeskontaktstelle Wasser Michael Bender, [email protected] Mehr Raum für lebendige Flüsse in Magdeburg, 24. September 2013 Mehr Raum für lebendige Flüsse? Neue Ansätze nach der Flut 2013? Die Europäische Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement Forum Gestaltung Magdeburg 24. September 2013 Michael Bender GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office

Die Europäische Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagementdie am 22. Dezember 2000 in Kraft trat, in dieser Hinsicht bereits im Jahre 2002 mit der 7. Novelle des WHG vollumfänglich

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Mehr Raum für lebendige Flüssein Magdeburg, 24. September 2013

Mehr Raum für lebendige Flüsse?Neue Ansätze nach der Flut 2013?

Die Europäische Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement

Forum Gestaltung Magdeburg24. September 2013

Michael BenderGRÜNE LIGA e.V.

Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office

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Die EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

Die EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG) trat am 26. November 2007 inKraft. Sie verfolgt das Ziel, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, dieUmwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern.

Fahrplan:· Umsetzung in nationales Recht bis zum 26.11.2009

· Vorläufige Bestimmung des Hochwasserrisikos bis zum 22.12.2011

· Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten bis zum 22.12.2013

· Hochwasserrisikomanagementpläne bis zum 22.12.2015

Überprüfung alle 6 Jahre.

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Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos (Art. 4)

In der ersten Stufe waren auf Grundlage leicht zur Verfügung stehenden oder abzuleitenderInformationen Gebiete mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko in Karten auszuweisen undzu beschreiben. Die vorläufige Bewertung dient auch der Aussonderung derjenigen Gebiete,die für nicht gefährdet erachtet werden.

Hochwassergefahrenkarten (Art. 6):Für gefährdete Gebiete sind Gefahrenkarten mit drei Szenarien zu erstellen: Extremereignisse,100-jährliche Hochwasser sowie gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit.Dargestellt werden soll das Ausmaß der Überflutung, die Wassertiefe beziehungsweise derWasserstand sowie gegebenenfalls die Fließgeschwindigkeit oder der relevante Wasserfluss.

Hochwasserrisikokarten (Art. 6):Im Zuge der Erarbeitung der Hochwasserrisikokarten werden die Anzahl der potentiell betroffenenBewohner und die Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten im potentiell betroffenen Gebiet ermittelt.Dargestellt werden auch Anlagen, die im Falle der Überflutung Umweltschäden verursachenkönnen und die potentiell betroffenen Schutzgebiete. Dies erfolgt analog zu denHochwassergefahrenkarten für drei Hochwasserszenarien (extrem, 100-jährlich, häufiger).

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten (Art. 6):

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Hochwassergefahrenkarte:Hochwassergefahrenkarteaus dem HWGK-ViewerBaden-Württemberg,produziert durch dieLandesanstalt für Umwelt,Messungen und NaturschutzBaden-Württemberg

Hochwassergefahrenkarte – Beispiel aus BaWü

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Die Hochwasserrisikomanagementpläne sollen für die gefährdeten GebieteHochwasserrisikomanagementpläne (Art. 7):

Grafik „Akteure des Hochwasserrisikomanagement“ aus:„Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg -Vorgehenskonzept zur Erstellung von Hochwasserrisiko-managementplänen“ (2012), Hrsg. Ministerium für Umwelt,Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

angemessene Ziele festlegen, wobei der Schwerpunkt auf der Verringerung hochwasserbedingterSchäden und „sofern angebracht, auf nichtbaulichen Maßnahmen der Hochwasservorsorgeund/oder einer Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit“ liegt.

Öffentlichkeitsbeteiligung (Art. 9 und 10):Der Öffentlichkeit muss der Zugang zu denvorläufigen Einschätzungen, denHochwassergefahren- und -risikokarten sowiezu den Plänen ermöglicht werden. DieRichtlinie spricht wie die WRRL davon, dassdarüber hinaus die aktive Einbeziehung derinteressierten Stellen gefördert werden soll.Die Einbeziehung bei der Erstellung der Plänesoll - „soweit angemessen“ - mit derÖffentlichkeitsbeteiligung der WRRL (Art. 14)koordiniert werden.

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technischer Hochwasserschutz

Hochwasserrückhaltebecken bauen

Deiche ertüchtigen: höher, breiter, standsicherer, teurer

Polder bauen: gesteuerte Überflutungsflächen

Bäume abholzen

Selketal im HarzHochwasserrückhaltebecken im FFH-Gebiet?

Müglitz im OsterzgebirgeHochwasserrückhaltebecken in Lauenstein

Fotos:Deltef Mahlo,MichaelBender

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technischer Hochwasserschutz

Rückbau der Talsperre Krebsbach

Die Talsperre Krebsbach wies nach 30 Jahren Standzeit Sicherheitsrisiken und bauliche Mängelauf. Da die ursprüngliche Funktion der Stauanlage nicht mehr gegeben war, entschied sich dieThüringer Fernwasserversorgung im Jahre 1997 auch aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen(Kosten für Sanierung und Unterhalt ohne konkreten Nutzen), den für Deutschland erstmaligenRückbau einer Talsperre vorzunehmen.Im Rahmen dieses Projektes wurde das Absperrbauwerk weitgehend abgetragen und derGrundablass vollständig zurückgebaut. Ergänzende Maßnahmen sichern die biologischeDurchgängigkeit des Fließgewässers. Fotos: Thüringer Fernwasserversorgung + Ercan Ayboga

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Deichrückverlegung an der Elbe, Lödderitzer Forst

Eine Deichrückverlegung bewirkt aus Naturschutzsicht wesentlich mehr als eine gesteuerteFlutung von Poldern. Es können naturnahe Auenwälder entstehen und bestehende miteinanderverbunden werden. Ebenso werden gefährdete Arten durch eine Erweiterung ihresLebensraumes geschützt, z.B. der vom Aussterben bedrohte Elbebiber.

(c) Gerd Klinger WWF

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Wasser - globale Aspekte

Menschenrecht auf Wasser und sanitäreGrundversorgung

Transparenz und öffentliche Teilhabe

Großstaudämme – Keine Antwort auf dasKlimaproblem

EG-Wasserrahmenrichtlinie bietet dasInstrumentarium für eine zukunftsfähigeWasserpolitik

Water for LifeGRÜNE LIGA-Positionspapier zur UN-Dekade „Water forLife“ und zum „Water, Energy and Food Security Nexus“

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Unzureichende Anwendungökonomischer Instrumente desGewässerschutzes - ein zentralerIndikator fehlender Politikintegration

Analyse der ökonomischen Instrumente der WRRL inden Bewirtschaftungsplänen aller deutschen Bundes-länder und Flussgebiete und Ermittlung desHandlungsbedarfs.

ökonomische Fragen Wasserrahmenrichtlinie

Das Verursacherprinzip konsequenterdurchsetzen:Energieerzeugung, Bergbau, Landwirtschaft,Hochwasserschutz und andere intensiveWassernutzungen zu angemessener Kostendeckungverpflichten!

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Hochwasserschutz muss Natur- und Gewässerbelange besserberücksichtigen

1. Verschlechterungsverbot durchsetzenBei der Planung von Hochwasserrückhaltebecken (aber auch von: Wasserkraftanlagen, Wärmekraftwerken,Wasserstraßenausbau, Hafenerweiterungen und anderen Infrastrukturvorhaben), die mit erheblichen Auswirkungen aufdie anliegenden Gewässer verbunden sind, gilt es, die Kriterien des Artikel 4.7 WRRL / resp. § 27 WHG(= Verschlechterungsverbot) durchzusetzen.Das ist bislang bei entsprechenden Projekten in Deutschland regelmäßig nicht der Fall, obwohl die Wasserrahmenrichtlinie,die am 22. Dezember 2000 in Kraft trat, in dieser Hinsicht bereits im Jahre 2002 mit der 7. Novelle des WHG vollumfänglichin deutsches Recht überführt wurde.2. Kohärenz der Politikfelder verbessern – mehr Raum für lebendige FlüsseMit dem Freihalten von Überschwemmungsgebieten, mit Deichrückverlegungen und mit der Restaurierung naturnaherAuenwälder lassen sich Hochwasserrisiken vermeiden, Hochwassergefahren vermindern und wertvolleLebensgemeinschaften der Flussauen fördern.Stattdessen sind weiterhin Abholzaktionen in den Flussauen an der Tagesordnung – auch dort, wo sie keinen Effekt aufdie Hochwassersicherheit haben.3. Möglichkeiten des naturnahen Wasserrückhalts nutzenEs gilt, den natürlichen Rückhalt in der Fläche zu verbessern. Die Bodenqualität und ihr Wasserhaltevermögen entscheidenüber die Abflussmengen und Zeitverläufe. Die Verbesserung des Bodenaufbaus durch ökologische Landwirtschaft undeine angepasste Waldbewirtschaftung in Verbindung mit dem Schutz von Quell- und Feuchtgebieten kann hier einenBeitrag leisten.Stattdessen wird Hochwasserschutz vorrangig als Neubau und Betrieb technischer Anlagen verstanden.4. Versiegelung stoppen – Regenwasser besser bewirtschaftenGerade in urbanen Räumen kann durch Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung nicht nur das Stadtklimapositiv beeinflusst, sondern auch ein erhebliches Rückhalte- und Verdunstungspotential erschlossen werden, das selbstbei Starkregenereignissen Wirkung zeigen und die Kanalisationsüberläufe vermindern kann. Versiegelte Verkehrsflächentragen hingegen zu beschleunigtem Abfluss und hohen Schadstoffgehalten bei.

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Mehr Raum für lebendige Flüssein Magdeburg, 24. September 2013

Sonderumweltministerkonferenz Hochwasseram 2. September 2013 in Berlin

- Überprüfung der Bemessungsgrundlagen

- Liste prioritärer Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes

- gemeinsame Finanzierungsstrategie

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Mehr Raum für lebendige Flüssein Magdeburg, 24. September 2013

Sonderumweltministerkonferenz Hochwasseram 2. September 2013 in Berlin

Prämissen für die Einrichtung zusätzlicher Rückhalteräumeals Konsequenz aus den Hochwasserereignissen 2013:

- „Überschwemmungsgebiete müssen durch ein langfristiges Flächenmanagement auch künftig in ihrer Funktionerhalten werden.

- Flussräume sollen ausgeweitet werden. Dabei bietet insbesondere die Rückverlegung von Deichen erheblicheSynergiepotentiale mit Zielen des Naturschutzes. Noch wirksamer für den Hochwasserschutz sind steuerbareFlutpolder zur gezielten Kappung von Hochwasserscheiteln.

- Retentionsmöglichkeiten sind auch in vom Hochwasser selbst weniger bedrohten, geeigneten Flächen in denEinzugsgebieten der Mittel- und Oberläufe zu schaffen („Rückhalt in der Fläche“).

- Landwirtschaftliche Nutzflächen müssen künftig stärker zur Retention und als Flutpolder einbezogen und dieZusammenarbeit mit der Landwirtschaft gestärkt werden.

- Dem Hochwasserrisiko ist insbesondere auch durch Minderung der Schadenspotentiale in denüberschwemmungsgefährdeten Gebieten zu begegnen.

- Der Wiederaufbau nach großen Hochwasserschäden soll an neuralgischen Stellen vermieden werden. Auchsollten für dünn besiedelte Polderflächen geeignete Umsiedlungsstrategien geprüft werden.“

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Sonderumweltministerkonferenz Hochwasseram 2. September 2013 in Berlin

Hochwasserangepasstes Bauen, Planen und Sanieren können kombiniert mit verbesserter Eigenvorsorge(angepasste Nutzung und Elementarschadensversicherung) erheblich zur Reduzierung der Schadenspotentialebeitragen. In letzter Konsequenz zieht die UMK auch Nutzungsaufgabe und Umsiedlungen in Betracht. DemHochwasserschutz müsse Priorität bei der Flächennutzung eingeräumt werden.

Zur Finanzierung fordert die UMK den Bund auf, zusätzliche Haushaltsmittel für die GemeinschaftsaufgabeVerbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) bereitzustellen. Weiterhin soll der Hochwasserschutzin den operationellen Programmen für die EU-Förderung 2014-2020 weitestmögliche Berücksichtigung finden.

Die UMK betont die Bedeutung von gesetzlich verankerter und informeller Bürgerbeteiligung, lässt aber gleichzeitigdie verfahrens- und prozessrechtliche Möglichkeiten der Straffung von Genehmigungsverfahren zu prüfen. Dabeigeht es auch um die Beschleunigung des Vollzugs für naturschutzrechtliche Kompensationen und die vereinfachteVergabe von Planungs- und Bauleistungen.

Protokollnotiz des Landes Nordrhein-Westfalen:Das Land Nordrhein-Westfalen sieht in der Aufhebung des § 78 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz, der in Ausnahmefällennoch immer die Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten erlaubt, ein wesentliches Element auchzur finanziellen Schadensprävention bei Hochwasser. Darüber hinaus ist zu prüfen, wie in Überschwemmungsgebietenbestehendes Baurecht analog zu den Regelungen im Baugesetzbuch entschädigungslos aufgehoben werden kann.

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Michael Bender,Tobias Schäfer,Alexandra Gaulke

GRÜNE LIGA e.V.BundeskontaktstelleWasser(030) 40 39 35 [email protected]

Projekt WRRL-Info