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Die Führung des Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen - Punktnachweiserlass NRW - RdErl. d. Innenministeriums v. 02.01.2001 (n.v.) - III C 3 - 7118 i.d.F. v. 10.05.2003 – 36.2 – 7118 und v. 29.10.2004 – 37.2 – 7118 und v. 17.06.2005 – 37–51.01.01-7113 (SMBl. NRW 71342) Herausgeber: Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 2005

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Die Führung des Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte

in Nordrhein-Westfalen

- Punktnachweiserlass NRW -

RdErl. d. Innenministeriums v. 02.01.2001 (n.v.) - III C 3 - 7118

i.d.F. v. 10.05.2003 – 36.2 – 7118 und v. 29.10.2004 – 37.2 – 7118

und v. 17.06.2005 – 37–51.01.01-7113 (SMBl. NRW 71342)

Herausgeber: Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

2005

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Stand: 10.05.2003

Die Führung des Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte

in Nordrhein-Westfalen

- Punktnachweiserlass NRW -

I N H A L T

1. Grundsätze

1.1 Zuständigkeiten

1.2 Inhalt des Punktnachweises, Datenaustausch

1.3 Beschreibung der Datenelemente

1.4 Geltungsbereich

2. Prüfung des Datenbestandes

2.1 Fortführungsarten

2.2 Liste der Fortführungsarten

3. Benutzung

4. Aktualisierung von Sekundärnachweisen

5. Kommunale Punkte

Anlagen

Anlage I Beschreibung der Datenelemente

Beilage 1 Logische Datenstruktur des Punktnachweises in der

ALK/ATKIS-Datenbank

Beilage 2 Integration zwischen Punkt- und Grundrissnachweis der

digitalen Liegenschaftskarte, Verfahren

Anlage II Fortführung des Punktnachweises

Anlage III Auszüge aus dem Punktnachweis

Beilage 1 Muster für Gesamtauszüge

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1. Grundsätze 1.1 Zuständigkeiten

(1) Für die in Nordrhein-Westfalen geführten Punktnachweise sind zuständig: - für die TP, NivP und SFP

das Landesvermessungsamt - für die AP, GP, GebP und TopP

die Katasterbehörde, in deren Bezirk die Punkte liegen. Für einen Punkt auf der Grenze zwischen zwei Bezirken ist die Katasterbehörde zuständig, die den Punkt nummeriert hat.

Punkte außerhalb des Zuständigkeitsbereichs können im Beneh-men mit der jeweils zuständigen Stelle nachrichtlich geführt werden.

(2) TP und NivP können durch die Katasterbehörde nachricht-lich als Sekundärnachweis (Nr. 4.2 Abs. 3 LiegKartErl.) mit einem ausgewählten Datenbestand vorgehalten werden1. Nimmt die Katasterbehörde zur Aktualisierung des Sekundärnachwei-ses an dem für Festpunkte modofizierten BZSN-Verfahren teil (Nr. 4 Abs. 2), werden diese Punkte, auch wenn sie im Daten-bestand der Katasterbehörde geführt werden, immer im Numme-rierungsbezirk der TK25 geführt. Inwieweit Daten der Fest-punkte in den Sekundärnachweis aufgenommen werden, entschei-det die Katasterbehörde. Festpunkte, die nur der Landesver-messung zugänglich sind, dürfen nur mit Zustimmung des Lan-desvermessungsamtes in die Punktdatei des Liegenschaftska-tasters übernommen werden.

1.2 Inhalt der Punktnachweise, Datenaustausch

(1) Im Interesse der Nutzer wird der fachliche Inhalt der Punktnachweise weitgehend normiert. Die Übergabe der Daten erfolgt im Format der von der "Arbeitsgemeinschaft der Ver-messungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutsch-land (AdV)" festgelegten "Einheitlichen Datenbankschnitt-stelle (EDBS)". Innerhalb der EDBS setzen sich die zu über-gebenden Daten zu Datengruppen zusammen. Besonders gekenn-zeichnete Datengruppen können mehrfach auftreten (Anlage I, Beilage 1). Eine Datengruppe umfasst im allgemeinen mehrere Datenelemente, wovon mindestens eines als Hauptelement (auch: Repräsentant) der Datengruppe gilt. (2) Die in Anlage I erfolgte Beschreibung des fachlichen In-halts und des formalen Aufbaus der Datengruppen und -elemente gilt gleichermaßen als Festlegung des fachlichen Inhalts der Punktnachweise wie auch als Schnittstellenbe-schreibung (Nr. 4.2 Abs. 2 Liegenschaftskartenerlass).

1.3 Beschreibung der Datenelemente

Die fachlichen Informationen zu jedem Punkt werden den ein-zelnen - mit einem besonderen Namen versehenen - Datenele-menten zugeordnet. Der Inhalt jedes Datenelements wird in der "Beschreibung der Datenelemente" (Anlage I) in Abhängig-

1 Welche Daten zu Festpunkten in den Punktnachweisen der Katasterbehörden geführt werden können, ergibt sich aus der Fortführungsart "Fortführung für Lage- und Höhenfestpunkte - allgemein- " (Anlage II)

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keit von seiner Zweckbestimmung durch allgemeine Erläuterun-gen, erforderliche Verschlüsselungen und fachliche Beson-derheiten beschrieben.

1.4 Geltungsbereich

(1) In der "Beschreibung der Datenelemente" ist umfassend aufgeführt, welche Informationen in den Punktnachweisen zu Nr. 1.1 zu führen sind. (2) Die Festlegungen zur Prüfung und Benutzung der Daten-bestände (Anlagen II und III) sind auf die Punktnachweise der Katasterbehörden ausgerichtet. Gleichwohl sind sie auch den vom Landesvermessungsamt zu erstellenden ergänzenden Re-gelungen für die Fortführung und Benutzung des Punktnach-weises der Festpunkte sinngemäß zugrunde zu legen.

2. Prüfung des Datenbestandes 2.1 Fortführungsarten

(1) Für die Prüfung des Datenbestandes sind Fortführungsar-ten definiert worden, die anwendungsspezifisch den Datenbe-stand beschreiben, der nach Fortführungen (auch Ersteinrich-tungen) entstehen soll (Anlage II). Jede Fortführungsart wird mit einem Namen eindeutig bezeichnet. Auf der Grundlage dieser Fortführungsarten sind Vollständigkeitsprüfungen durchzuführen.

(2) Die Fortführungsarten sollen einheitlich angewendet wer-den. Es werden unterschieden: - Fortführungsarten, die landeseinheitlich anzuwenden sind

(allgemeine Fortführungsarten) und - Fortführungsarten, die von der Katasterbehörde frei fest-

gelegt werden können (freie Fortführungsarten).

(3) Freie Fortführungsarten werden von der Katasterbehörde nur für die Punkte festgelegt, für deren Führung sie zustän-dig ist und auch nur, wenn dies aufgrund von regionalen Be-sonderheiten erforderlich ist und eine Erweiterung oder Än-derung bestehender Fortführungsarten nicht zweckmäßig ist. (4) Freie Fortführungsarten sollen nur in Abstimmung mit dem Landesvermessungsamt und ggf. mit anderen Nutzern des Re-chenzentrums (Katasterbehörden) festgelegt werden. Von jeder freien Fortführungsart, die zur Verwendung in einem Rechen-zentrum freigegeben worden ist, ist dem Landesvermessungsamt eine Beschreibung auf dem Dienstweg zu übersenden.

2.2 Liste der Fortführungsarten

(1) Für die Fortführung der Punktdaten dürfen nur fachlich geprüfte und freigegebene Fortführungsarten verwendet wer-den. Über die Prüfung und Freigabe ist von jeder Stelle, welche die Fortführungsart festgelegt hat, ein Nachweis zu führen. Das Landesvermessungsamt ist zuständige Stelle für die Prüfung und Freigabe der allgemeinen Fortführungsarten; die Prüfung und Freigabe einer freien Fortführungsart ob-liegt der jeweiligen Katasterbehörde.

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(2) Die Namen der Fortführungsarten sind landeseinheitlich zu verwenden. Das Landesvermessungsamt führt ein Verzeichnis über alle festgelegten allgemeinen und freien Fortführungs-arten.

3. Benutzung

(1) Der Punktnachweis der digitalen Liegenschaftskarte darf nur von berechtigten Stellen und Personen benutzt werden (Nrn. 8 und 10 Liegenschaftskartenerlass). Die Auszüge müs-sen Angaben zur Qualität2 (Verwendbarkeit) der Lagekoordina-ten enthalten.

(2) Bei den analogen Ausgaben wird unterschieden zwischen - den landeseinheitlich zu gestaltenden Auszügen "Gesamt-

auszug" und - Auswertungen, die zusätzlich von der Katasterbehörde

festgelegt werden können. In den analogen Ausgaben ist die Punktnummer immer fünfstel-lig auszudrucken (nichtbesetzte Stellen sind mit Nullen auf-zufüllen).

(3) Digitale Auszüge sind die den analogen Auszügen zugrun-deliegenden Ergebnisse der Datenbankverarbeitung.

(4) Analoge und digitale Auszüge über nachrichtlich geführte Punkte dürfen nur mit Angabe der für die Führung der Punkte zuständigen Stelle abgegeben werden. Des weiteren ist der Vermerk anzubringen, dass für die Informationen zu diesen Punkten keine Gewähr übernommen wird.

4. Aktualisierung von Sekundärnachweisen

(1) Für die Aktualisierung von Punktdatenbeständen der Stel-len, die Punktdaten sekundär verwalten, gibt die für die Führung der Punktdaten zuständige Stelle Fortführungsinfor-mationen zur Laufendhaltung des Sekundärdatenbestandes nach dem Verfahren "Bezieher Sekundärnachweis (BZSN)" an den Se-kundärdatenbestand des Beziehers ab (Nr. 4.2 Abs. 3 Lieg-KartErl.).

(2) Wegen der unterschiedlichen Anforderungen an den Umfang des bei ihnen geführten Sekundärnachweises der TP und NivP (Nr. 1.1 Abs. 2) findet zwischen Landesvermessungsamt und

2 Dies geschieht durch entsprechende Eintragung in den Datenelementen "Lagestatus" und "Lagegenauigkeit". Liegt

eine Einstufung nach den für die Punktdatei festgelegten Genauigkeitskriterien (noch) nicht vor, ist dies durch die Verwendung des Schlüssels "0" für die Lagegenauigkeitsstufe zu dokumentieren.

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den Katasterbehörden ein modifiziertes BZSN-Verfahren statt.¹

5. Kommunale Punkte

Kommunale Punkte können im Punktnachweis der Katasterbehörde mitgeführt werden. Für diese Punkte ist einer der für "kom-munale Belange" vorgesehenen Punktartenschlüssel (Anlage I, Blatt 03.01) zu verwenden.

Dieser RdErl. wird in das Bestandsverzeichnis zur Gliederungsnummer 7134 2 der SMBl.NRW. übernommen.

¹ siehe Nr. 6.11 der Richtlinien für die Arbeiten im TP-Feld und für die Führung des TP-Nachweises in Nordrhein-Westfalen

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Anlage I

zum Runderlass "Die Führung des Punktnachweises

der digitalen Liegenschaftskarte

in Nordrhein-Westfalen"

Beschreibung der Datenelemente

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Blatt 00.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I

- Beschreibung der Datenelemente - Stand: 02.01.2001

I N H A L T Blatt

Anlage I BESCHREIBUNG DER DATENELEMENTE Vorbemerkungen 00.06 Kürzel DATENGRUPPE

(Hauptelement) Datenelement

PUNKTKENNZEICHEN,VERWALTUNG PKZ (Punktkennzeichen) 01.01 NBZ Nummerierungsbezirk 02.01 PAT Punktart 03.01 PNR Punktnummer 04.01 PRZ Prüfzeichen 05.01 PST Punktstatus 06.01 ZST Zuständige Stelle 07.01 AKU Aktualität des Punktes 08.01 SAK Spezielle Aktualität 09.01 VAT Vermarkungsart 10.01 BEV Bemerkung zur Vermarkung 11.01 ENT Entstehung des Punktes 12.01 UNT Untergang des Punktes 13.01 KEB Kennung für Bemerkungen 14.01

HINWEIS AUF MESSEINHEIT

HME Hinweis auf Messeinheit 15.01

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Blatt 00.02

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I

- Beschreibung der Datenelemente - Stand: 02.01.2001

LAGE

LST Lagestatus 16.01 LKO (Lagekoordinate) 17.01 LKR Rechtswert 18.01 LKH Hochwert 19.01 LGK (Lagegenauigkeit) 20.01 LGA Art der Lagegenauigkeit 21.01 LGW Wert der Lagegenauigkeit 22.01 LZK Lagezuverlässigkeit 23.01 LBH (Berechnungshinweis Lage) 24.01 LBJ Jahr der Berechnung 25.01 LAH Aktenhinweis 26.01

HÖHE HST Höhenstatus 27.01 HGB Höhenangabe 28.01 HJM Jahr, Monat der Höhenmessung 29.01 HGK (Höhengenauigkeit) 30.01 HGA Art der Höhengenauigkeit 31.01 HGW Wert der Höhengenauigkeit 32.01 HZK Höhenzuverlässigkeit 33.01 HBH (Berechnungshinweis Höhe) 34.01 HBJ Jahr der Berechnung 35.01 HAH Aktenhinweis 36.01

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Blatt 00.03

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I

- Beschreibung der Datenelemente - Stand: 02.01.2001

SCHWERE

SST Schwerestatus 37.01 SWE Schwerewert 38.01 SJM Jahr, Monat der Schweremessung 39.01 SGK (Schweregenauigkeit) 40.01 SGA Art der Schweregenauigkeit 41.01 SGW Wert der Schweregenauigkeit 42.01 SZK Schwerezuverlässigkeit 43.01 SBH (Berechnungshinweis Schwere) 44.01 SBJ Jahr der Berechnung 45.01 SAH Aktenhinweis 46.01

BEMERKUNG ZUM PUNKT ZNR Zeilennummer der Bemerkung 47.01 TEX Text der Bemerkung 48.01

FESTPUNKT-VERWALTUNG ORD Ordnung des FP 49.01 STB (Stabilität) 50.01 GST Güte der Stabilität 51.01 GVT Güte des Vermarkungsträgers 52.01 TOP Topographie und Umwelteinflüsse 53.01 GBA Güte des Baugrundes 54.01 GEO Geologische Stabilität 55.01 GWA Grundwasserstand 56.01 GWS Grundwasserschwankung 57.01

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Blatt 00.04

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I

- Beschreibung der Datenelemente - Stand: 02.01.2001

HWM Höhenstabilität aus

Wiederholungsmessungen 58.01 VAE Veränderung 59.01 LUE Letzte Überwachung/ 60.01

Überprüfung DHF Darstellungshinweis für 61.01

Festpunkte SWM Schwerestabilität aus

Wiederholungsmessungen 62.01 LWM Lagestabilität aus

Wiederholungsmessungen 63.01

NAME, NÄHERE LAGEBEZEICHNUNG

NAM Name, nähere Lagebezeichnung 64.01 POSITION POS (Vorbemerkungen) 65.01 PSS Positionsstatus 66.01 PKO (Positionskoordinaten) 67.01 PXW Positionskoordinaten X-WERT 68.01 PYW Positionskoordinaten Y-WERT 69.01 PZW Positionskoordinaten Z-WERT 70.01 PJM Jahr, Monat der Positionsmessung 71.01 PGK (Positionsgenauigkeit) 72.01 PGA Art der Positionsgenauigkeit 73.01 PGW Wert der Positionsgenauigkeit 74.01 PZK Positionszuverlässigkeit 75.01 PBH (Berechnungshinweis Position) 76.01 PBJ Jahr der Berechnung 77.01 PAH Aktenhinweis 78.01

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Blatt 00.05

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I

- Beschreibung der Datenelemente - Stand: 02.01.2001

Beilagen Beilage 1 Übersicht "Logische Datenstruktur des Punktnachweises in der ALK/ATKIS-Datenbank"

Beilage 2 Integration zwischen Punkt- und Grundriss- nachweis der digitalen Liegenschaftskarte, Verfahren

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Blatt 00.06

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I

- Beschreibung der Datenelemente - Stand: 02.01.2001

Vorbemerkungen 1 Zusammenstellung der Datengruppen (s. Blatt 00.08) Die Datengruppe "Punktkennzeichen, Verwaltung" muss für jeden Punkt vor-kommen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass ein Punkt im Punktnachweis ge-speichert werden kann. Von den Datenelementen "Punktart" und "Punktsta-tus" ist abhängig, welche Datengruppen vorkommen müssen (m), vorkommen können (k) oder nicht vorkommen (n). 2 Beschreibung der Datenelemente 2.1 Vorkommen der Datenelemente Für jedes Datenelement der Punktnachweise sind nachfolgend (ab Blatt 01.01) das Vorkommen sowie der Aufbau und Inhalt, bei den Hauptelementen die gemeinsamen Festlegungen für die zugehörigen Datenelemente beschrie-ben. - Vorkommen des Datenelementes Das Vorkommen jedes Datenelementes ist allgemein abhängig von den pro-grammtechnischen Verarbeitungsregeln und von den fachlichen Fest-legungen für den Nachweis. Das Vorkommen ist im besonderen abhängig von der Punktart und von dem Punktstatus. Das sich insgesamt hieraus erge-bende Vorkommen ist bei jedem Datenelement in einer einleitenden Tabel-le beschrieben. Hierin bedeuten: m: Das Datenelement muss belegt sein, wenn die Datengruppe vorkommt. k: Das Datenelement kann belegt sein:

Die für die Führung des Nachweises zuständige Stelle entscheidet, ob das Datenelement belegt wird.

b: Die Belegung des Datenelementes ist von Bedingungen abhängig, die bei dem Datenelement jeweils beschrieben sind.

n: Das Datenelement ist nicht belegt: Das Datenelement ist aufgrund der technischen Vorgaben regelmäßig nicht belegt.

-: Die Kombination ist ausgeschlossen: Bei der jeweils angegebenen Kombination von Punktart und Punkt-status kommt die Datengruppe nicht vor.

Rasterfläche: Über die Belegung dieser Datenelemente wird keine Aussage getrof-fen.

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Blatt 00.07

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I

- Beschreibung der Datenelemente - Stand: 02.01.2001

2.2 Zulässige Zeichen

! " $ % & ' ( ) * + , - . / : ; = ? § _ Ä Ö Ü ß A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Leerzeichen

( DIN 66 003, Code-Tabelle 2 )

Hinweis: DIN 66 003, Code-Tabelle 2 enthält auch die Kleinbuchstaben. Sie können für den ALK-Datenbankteil verwendet werden, wenn die technischen Voraus-setzungen dafür zur Verfügung stehen. Grundsätzlich gilt: - Soweit der Punktnachweiserlass keine Formatierung vorgibt, sind die Da-tenelemente linksbündig in der Reihenfolge der Eingabe belegt. Frei bleibende Stellen werden mit Leerzeichen belegt.

- Ist eine Formatierung vorgegeben, so werden frei bleibende Stellen (z.B. nicht genutzte Nachkommastellen oder nicht genutzte führende Stellen) ebenfalls mit Leerzeichen belegt.

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Blatt 00.08

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I

- Beschreibung der Datenelemente - Stand: 02.01.2001

Zu 1: Zusammenstellung der Datengruppen

Punktart Schlüssel

AP

GP

GebP

TopP

TP 0

SFP 8

NivP

9

1

2

3

4

Punktstatus-Schlüssel (Blatt 06.01)

Datengruppe

0,6

1,7

8

0,6

1,7

8

0,6

1,7

8

0

1

2

8

Punktkennzeichen, Ver-waltung

65

1

m

m

m

m

m

m

m

m

m

m

m

m

m

Hinweis auf Messeinheit *

16

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Lage

45

100

m

k

k

k

k

k

m

k

k

m

m

n

n

Höhe

34

100

k

k

n

m

m

n

m

m

n

k

k

n

n

Schwere

36

100

k

k

n

m

m

n

k

k

n

n

n

n

n

Bemerkung zum Punkt

19

10

k

k

n

k

k

n

k

k

n

k

k

n

n

Festpunktverwaltung

19

1

m

m

m

m

m

m

m

m

m

n

n

n

n

Name, nähere Lagebe-zeichnung

36

1**

m

m

n

m

m

n

m

m

n

n

n

n

n

Position *** 64 - - - - - - - - - - - - - -

* Diese Datengruppe wird in NRW nicht belegt. ** Die bundesweite Verfahrenslösung sieht maximal ein 6-faches Vorkommen

für diese Datengruppe vor. *** Diese Datengruppe wird in NRW nicht im Punktnachweis geführt, sondern

auf Antrag aus den Angaben zu Lage und Höhe errechnet und über die EDBS (ULPUNN__) abgegeben.

Länge (Zeichen)

max. Vorkommen je

Punkt

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Blatt 01.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Hauptelement: Punktkennzeichen PKZ

Das Punktkennzeichen ist Ordnungsmerkmal der Punkte. Es besteht aus 14 Stellen mit den Datenelementen Nummerierungsbezirk (NBZ), Punktart (PAT) und Punktnummer (PNR).

D a t e n e l e m e n t e Beispiele 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

5 0

0

8

0

1

0

4

0

0

PAT: 0 = TP

(nicht besetzt)

NBZ=Nr. der TK 25

PAT

PNR

4

7

0

5

9

0

0

2

5

3

PAT: 9 = NivP

(nicht besetzt)

NBZ=Nr. der TK 25

PAT

PNR

PAT: 8 = SFP (ident. TP 96.03)

4

0

1

3

8

0

9

6

0

3

PAT: 8 = SFP (ident. NivP 58)

4

0

1

3

8

9

0

0

5

8

(nicht besetzt)

NBZ=Nr. der TK 25

PAT

PNR

2 5 5

7

6

5

5

4

2

3

6

7

8

9

NBZ

PAT: 1 = AP PAT: 2 = GP PAT: 3 = GebP PAT: 4 = TopP

Nr.d.Meridian-

streifens

100km-Wert d.

Rechtswerts

1000km-Wert d.

Hochwerts

100km-Wert d.

Hochwerts

10km-Wert d.

Rechtswerts

1km-Wert d.

Rechtswerts

10km-Wert d.

Hochwerts

1km-Wert d.

Hochwerts

PAT

PNR

Wechselt ein Punkt der Punktarten 1 bis 4 infolge neuer Koordinatenbe-stimmung in einen benachbarten Nummerierungsbezirk, kann das alte PKZ beibehalten werden.

Unter-nummer (Sta- ti-

onspunkt-

nummer)

TP-NR.

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Blatt 01.02

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Hauptelement: Punktkennzeichen PKZ

Anmerkung: In der analogen Darstellung weicht die Reihenfolge der Ziffern für den Nummerierungsbezirk der Punktarten 1 bis 4 von der Struktur des digitalen Datenbestandes in der EDBS ab. Von links nach rechts gelesen wird zunächst der volle Kilo-meterwert des Rechtswerts der Südwestecke des Gauß-Krüger-Kilometerquadrats, dann der volle Kilometerwert des Hochwerts der Südwestecke des Gauß-Krüger-Kilometerquadrats angegeben (vgl. auch Anlage 1 zum VPErl.). So wird aus dem Nummerierungsbezirk für die PAT 1-4 auf Blatt 01.01 folgende analoge Darstellung: Beispiel 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

2

5

6

5

5

7

5

4

2

3

6

7

8

9

NBZ

PAT: 1 = AP

PAT: 2 = GP

PAT: 3 = GebP

PAT: 4 = TopP

Rechts

Hoch

PAT

PNR

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Blatt 02.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Nummerierungsbezirk NBZ Stellenzahl: 8

zulässige Zeichen: 0 bis 9, Leerzeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: diese Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Schlüssel: Bei Punktart 0,8,9 : 1.- 4. Stelle = nicht besetzt

5.- 8. Stelle = Nummer der TK 25 Bei Punktart 1, 2, 3, 4 : Koordinaten der Südwestecke des Gauß-Krüger-

Kilometerquadrats, in dem der Punkt liegt, und zwar:

1.- 4. Stelle = Zahlenbenennung des 100 km-

Bereichs 1. Stelle = Nummer des G.-K.-Meridian-

streifensystems 2. Stelle = 100 km des G.-K.-

Rechtswerts 3. Stelle = 1000 km des G.-K.-Hochwerts 4. Stelle = 100 km des G.-K.-Hochwerts 5.- 8. Stelle = Zahlenbenennung des 1 km-

Bereichs 5. Stelle = 10 km des G.-K.-Rechts-

werts 6. Stelle = 1 km des G.-K.-Rechts-

werts 7. Stelle = 10 km des G.-K.-Hochwerts 8. Stelle = 1 km des G.-K.-Hochwerts

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m m 1 m m m - - m 2 m m m - - m 3 m m m - - m 4 m m m - - m 5 6 7 8 m m - m m m 9 m m - m m m

Punktart-Schlüssel

Anmerkungen: 1. Zu den Punktarten 0, 8, 9: Katasterbehörden, welche nicht an dem für Festpunkte modifizierten BZSN-Verfahren (Punktnachweiser-lass Nr. 4, Abs. 1) teilnehmen, können als Nummerierungsbezirk für die Fest-punkte auch das Kilometerquadrat verwenden. 2. In der analogen Darstellung weicht die Reihenfolge der Ziffern für die Kennzeichnung des Kilometerquadrats als Nummerierungsbezirk von der Struktur des digitalen Datenbestandes in der EDBS ab. Von links nach rechts gelesen wird zunächst der volle Kilo-meterwert des Rechtswerts der Süd-westecke des Gauß-Krüger-Kilometerquadrats, dann der volle Kilometerwert des Hochwerts der Süd-westecke des Gauß-Krüger-Kilometerquadrats angegeben (vgl. auch Anlage 3 zum VPErl.). Beispiel: siehe 01.02.

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Blatt 03.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 10.05.2003 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Punktart PAT Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: 0 bis 9

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM

0 Trigonometrischer Punkt (TP)

TRIG. PUNKT 1 Aufnahmepunkt (AP)

AUFNAHMEPUNKT 2 Grenzpunkt (GP)

GRENZPUNKT 3 Gebäudepunkt (GebP)

GEBAEUDEPUNKT 4 Topographischer Punkt (TopP)

TOP. PUNKT 5 - 7 Punkte für kommunale Belange 8 Schwerefestpunkt (SFP)

SCHWEREFESTPUNKT 9 Nivellementpunkt (NivP)

NIV-PUNKT

Ist ein VP des Lagepunktfeldes zwei oder mehr Punktarten zuzuordnen, wird die PAT mit der niedrigsten Schlüsselziffer nachgewiesen. Diese PAT und die übrigen fachlichen Funktionen werden in der Datengruppe "Bemerkungen zum Punkt" (Blatt 48.02) nachgewiesen.

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m m 1 m m m - - m 2 m m m - - m 3 m m m - - m 4 m m m - - m 5 6 7 8 m m - m m m 9 m m - m m m

Punktart-Schlüssel

Page 20: Die Führung des Punktnachweises der digitalen ...€¦ · Die Führung des Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen - Punktnachweiserlass NRW - RdErl

Blatt 04.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Punktnummer PNR Stellenzahl: 5

zulässige Zeichen: 0 bis 9, Leerzeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Schlüssel: 10.-14. Stelle enthält die Punktnummer des amtlichen Nachweises. Der Aufbau der Punktnummer ist abhängig von der Punktart. Beispiel: TP 14.05 -> 01405

TP 14/1 -> 01410 (14/1 = früher verwendete Darstellungsart) NivP 310 -> 00310 SFP ident. TP 14.05 -> 01405 SFP ident. NivP 310 -> 90310 AP 1234 -> 01234

Besonderheiten: Schwerefestpunkte SFP erhalten i.d.R. die Nummer des TP oder NivP, dem sie zugeordnet sind. Um Eindeutigkeit zu erzielen, wird zu der NivP-Nummer 90000 addiert. Nivellementpunkte Die Punktnummern 60000-69999 sind für kommunale NivP (Nummer 5 Punkt-nachweiserlass NRW) reserviert. Diese Höhenpunkte werden im Daten- element "Ordnung des Festpunktes" (Blatt 49.02) mit Schlüsselnummer 4 geführt. Die Punktnummern 70000-79999 sind für NivP des Landesoberbergamtes (LOBA) reserviert. Sie werden nur in der Höhenzeitfolgedatei des Landesoberbergamtes geführt.

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m m 1 m m m - - m 2 m m m - - m 3 m m m - - m 4 m m m - - m 5 6 7 8 m m - m m m 9 m m - m m m

Punktart-Schlüssel

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Blatt 05.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Prüfzeichen PRZ Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: 0 bis 9

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Das Prüfzeichen wird beim Eintragen eines Punktes in den Punktnachweis aus dem Punktkennzeichen automatisch gebildet. Es wird geführt, um möglichst zu verhindern, dass bei der Fortführung durch Eingabefehler Punktdaten unbeabsichtigt verändert werden.

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m m 1 m m m - - m 2 m m m - - m 3 m m m - - m 4 m m m - - m 5 6 7 8 m m - m m m 9 m m - m m m

Punktart-Schlüssel

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Blatt 06.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Punktstatus PST Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: 0 bis 9

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung

KURZFORM

0 Punkt des amtlichen Nachweises PUNKT DES AMTL. NACHWEISES

1 Untergegangener Punkt des amtlichen Nachweises

- mit historischem Nachweis - UNTERGEG. PUNKT MIT HIST. NACHWEIS

2 Untergegangener Punkt des amtlichen Nachweises

- ohne historischen Nachweis - UNTERGEG. PUNKT OHNE HIST. NACHWEIS

3 In NRW nicht vergeben 4 - 5 Vorerst nicht belegt

6 Festpunkt, nur der Landesvermessung zugänglich FP,NUR DEM LVA ZUGAENGLICH

7 Untergegangener Festpunkt, der nur der Landesvermessung

zugänglich war UNTERGEG. FP,NUR DEM LVA ZUGAENGLICH

8 Punkt, dessen Punktnummer reserviert ist

PUNKT,DESSEN NUMMER RESERVIERT IST

9 Kein Punkt des amtlichen Nachweises der Landesvermessung KEIN PUNKT DER LANDESVERMESSUNG

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m m 1 m m m - - m 2 m m m - - m 3 m m m - - m 4 m m m - - m 5 6 7 8 m m - m m m 9 m m - m m m

Punktart-Schlüssel

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Blatt 06.02

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Punktstatus PST

Erläuterung zu Punktstatus: 0 - Punkte des amtlichen Nachweises

Diesen Punktstatus können alle Punkte der Punktarten 0 - 4, 8 und 9 haben. Die Punkte gehören zum aktuellen Nachweis der Festpunkte oder der Punkte des Liegenschaftskatasters.

1 - für PAT 0,8,9

Untergegangene Punkte des amtlichen Nachweises - mit historischem Nachweis - Die Punkte werden für innerdienstliche Zwecke geführt; sie bleiben mit allen Punktdaten im Punktnachweis, solange wegen der Eindeutig-keit die Punktnummer nicht wieder verwendet werden darf und aus wis-senschaftlichen Gründen ein historischer Nachweis erforderlich ist.

1 - für PAT 1 - 4

Die Entscheidung, ob für diese bzw. eine dieser Punktarten alle Punktdaten als historischer Nachweis erhalten bleiben sollen oder als Alternative der Punktstatus 2 verwendet wird, trifft die Katas-terbehörde.

2 - für PAT 1 - 4

Untergegangene Punkte des amtlichen Nachweises - ohne historischen Nachweis - Die Punkte werden für innerdienstliche Zwecke geführt; sie bleiben mit dem Punktkennzeichen und den allgemeinen Verwaltungsdaten im Punktnachweis, solange die Punktnummer wegen ihrer Eindeutigkeit nicht wieder verwendet werden darf.

6 - Festpunkte, die nur der Landesvermessung zugänglich sind.

Die Punkte werden für innerdienstliche Zwecke geführt. 7 - Untergegangene Festpunkte, die nur der Landesvermessung zugänglich

waren. Die Festlegungen zu "Untergegangene Punkte des amtlichen Nachweises - mit historischem Nachweis -" gelten entsprechend.

8 - Punkt, dessen Punktnummer reserviert ist. 9 - kein Punkt des amtlichen Nachweises der Landesvermessung Hinweis für PAT 1 - 4: Unter der Schlüsselziffer 0 sind ausschließlich Punkte des aktuellen Nachweises zu erfassen. Punkte, die nach Einrichtung des Punktnachweises aufgrund von Fortführungen oder Maßnahmen zur Verbesserung der vermes-sungstechnischen Grundlagen für den aktuellen Nachweis nicht mehr ge-braucht werden, sind als "Untergegangene Punkte" mit der Schlüsselziffer 1 oder 2 zu kennzeichnen (vgl. auch Abschnitt 3.1.2-4 der ALK-Verfahrensdokumentation).

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Blatt 07.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Zuständige Stelle ZST Stellenzahl: 7

zulässige Zeichen: 0 bis 9

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Für Aufnahme-, Grenz-, Gebäudepunkte und topographische Punkte ist die zuständige Katasterbehörde nachzuweisen. Für Trigonometrische Punkte, Schwerefestpunkte und Nivellementpunkte sind das zuständige Landesvermes-sungsamt und die Katasterbehörde, in deren Bereich der Festpunkt liegt, nachzuweisen. Verschlüsselung 1. und 2. Stelle = Länderschlüssel

03 = Niedersachsen 05 = Nordrhein-Westfalen 06 = Hessen 07 = Rheinland-Pfalz 21 = Belgien 22 = Niederlande

3. Stelle = zuständige Behörde

0 = Landesvermessungsamt 3 o.4 = für kommunale Belange

9 = Katasterbehörde 4. Stelle = Steuerschlüssel für Ausdruck

bei PAT 0,8,9 : 9 (LVermA ist zuständig, die Katas-terbehörde wird in Auszügen mit ausgegeben)

bei PAT 1-4 : 0 (die Katasterbehörde ist zustän-

dig und wird ausgegeben) Bei Schlüsselziffer 0 oder 9 in der 3. Stelle: 5.-7. Stelle = Schlüssel der Katasterbehörde

(der um die letzte Stelle gekürzte Behördenschlüssel nach dem Gemarkungsverzeichnis NRW)

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m m 1 m m m - - m 2 m m m - - m 3 m m m - - m 4 m m m - - m 5 6 7 8 m m - m m m 9 m m - m m m

Punktart-Schlüssel

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Blatt 07.02

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Zuständige Stelle ZST Regierungsbezirk Arnsberg 101 Bochum 102 Dortmund 103 Hagen 104 Hamm 105 Herne 106 Ennepe-Ruhr-Kreis 107 Hochsauerlandkreis 108 Märkischer Kreis 109 Olpe 110 Siegen-Wittgenstein 111 Soest 112 Unna Regierungsbezirk Detmold 213 Bielefeld 214 Gütersloh 215 Herford 216 Höxter 217 Lippe 218 Minden-Lübbecke 219 Paderborn Regierungsbezirk Düsseldorf 320 Düsseldorf 321 Duisburg 322 Essen 323 Krefeld 324 Mönchengladbach 325 Mülheim a.d.Ruhr 326 Oberhausen 327 Remscheid 328 Solingen 329 Wuppertal 330 Kleve 331 Mettmann 332 Neuss 333 Viersen 334 Wesel

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Blatt 07.03

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Zuständige Stelle ZST Regierungsbezirk Köln 435 Stadt Aachen 436 Bonn 437 Köln 438 Leverkusen 439 Kreis Aachen 440 Düren 441 Erftkreis 442 Euskirchen 443 Heinsberg 444 Oberbergischer Kreis 445 Rhein.-Berg.-Kreis 446 Rhein-Sieg-Kreis Regierungsbezirk Münster 547 Bottrop 548 Gelsenkirchen 549 Münster 550 Borken 551 Coesfeld 552 Recklinghausen 553 Steinfurt 554 Warendorf

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Blatt 08.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Aktualität des Punktes AKU Stellenzahl: 2

zulässige Zeichen: 0 bis 9

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Die Aktualität ermöglicht es festzustellen, ob ein früher erstellter Aus-zug aus dem Punktnachweis noch dem neuesten Stand entspricht. Die Aktualität wird bei der Ersterfassung automatisch auf "01" gesetzt und bei jeder Fortführung der Punktdaten automatisch um 1 erhöht. Bei Überschreiten der höchstmöglichen Aktualitätsnummer "99" wird erneut mit "01" begonnen.

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m m 1 m m m - - m 2 m m m - - m 3 m m m - - m 4 m m m - - m 5 6 7 8 m m - m m m 9 m m - m m m

Punktart-Schlüssel

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Blatt 09.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Spezielle Aktualität SAK

Stellenzahl: 2

zulässige Zeichen:

Bei den Arbeiten mit dem Punktnachweis kann es sich später als zweckmäßig erweisen, neben der Aktualität des Punktes eine weitere Aktualität zu führen, die nur spezielle Punktdaten betrifft. Vorerst ist das Datenelement nicht belegt.

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Blatt 10.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Vermarkungsart VAT Stellenzahl: 3

zulässige Zeichen: 0 bis 9

Punktstatus-Schlüssel Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung

KURZFORM

000 Art der Vermarkung unbestimmt bzw. noch nicht erfasst ART DER VERMARKUNG UNBESTIMMT 010 Stein ohne Besonderheiten, keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert

STEIN,KEINE WEIT. ANG. BEK. 011 Stein ohne Besonderheiten, ohne unterirdische oder exzentrische Sicherung

STEIN.OHNE UNT.0.EXZ. SICH. 012 Stein ohne Besonderheiten, unterirdisch gesichert. STEIN,UNT. GESICHERT 015 Stein mit Besonderheiten in Form oder Material, keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert.

STEIN MIT BES.,KEINE WEIT. ANG. BEK. 017 Stein mit Besonderheiten in Form oder Material, unterirdisch gesichert.

STEIN MIT BES.,UNT. GESICHERT 020 Rohr (Metall, Kunststoff), keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert.

ROHR,KEINE WEIT. ANG. BEK. 021 Rohr (Metall, Kunststoff), ohne unterirdische oder

exzentrische Sicherung. ROHR,OHNE UNT.0.EXZ. SICH.

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m n 1 m m m - - n 2 m m m - - n 3 m m m - - n 4 m m m - - n 5 6 7 8 m m - m m n 9 m m - m m n

Punktart- Schlüssel

Vermerk: folgende, bisher zugelassene Schlüssel sollten künftig nicht mehr verwendet werden: 013, 014, 016, 018, 019, 024, 026, 027, 028, 029, 031, 033, 036, 037, 038, 039, 041, 050, 051, 052, 053, 054, 059, 061, 063, 066, 068, 071, 073, 091, 093, 099. Es wird empfohlen, bestehende Datenbestände bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu bereinigen.

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Blatt 10.02

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Vermarkungsart VAT Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung

KURZFORM 022 Rohr (Metall, Kunststoff), unterirdisch gesichert.

ROHR,UNT. GESICHERT 023 Rohr (Metall, Kunststoff), exzentrisch gesichert.

ROHR,EXZ. GESICHERT 025 Kunststoffmarke, keine weiteren Angaben bekannt oder gespei-

chert. KUNSTST.-MARKE,KEINE WEIT. ANG. BEK.

030 Pfahl, keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert.

PFAHL,KEINE WEIT. ANG. BEK. 035 Flasche, keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert.

FLASCHE,KEINE WEIT. ANG. BEK. 040 Bolzen, keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert.

BOLZEN,KEINE WEIT. ANG. BEK. 043 Bolzen, exzentrisch gesichert.

BOLZEN,EXZ. GESICHERT

045 Klebemarke (Kunststoff oder Metall) KLEBEMARKE 048 Platte (AP) PLATTE (AP) 055 Dränrohr, keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert.

DRAENROHR,KEINE WEIT. ANG. BEK. 056 Dränrohr, ohne unterirdische oder exzentrische Sicherung.

DRAENROHR,OHNE UNT.0.EXZ. SICH. 057 Dränrohr, unterirdisch gesichert.

DRAENROHR,UNT. GESICHERT

058 Dränrohr, exzentrisch gesichert. DRAENROHR,EXZ. GESICHERT

060 Meißelzeichen, keine weiteren Angaben bekannt oder ge-

speichert. MEISSELZEICHEN,KEINE WEIT. ANG. BEK.

065 Nagel, Schraube oder Stift aus Eisen, Messing o. ä., keine

weiteren Angaben bekannt oder gespeichert. NAGEL.KEINE WEIT. ANG. BEK.

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Blatt 10.03

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Vermarkungsart VAT Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung

KURZFORM 070 Punkt ist ohne Vermarkung dauerhaft und gut erkennbar fest-

gelegt, keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert. ERKENNBAR,KEINE WEIT. ANG. BEK.

088 unvermarkt, indirekte Vermarkung ist vorhanden. UNVERMARKT,INDIR. VERM. VORH. 089 unvermarkt oder vorläufig vermarkt, dauerhafte Vermarkung

ist zurückgestellt. VERMARKUNG ZURUECKGESTELLT

090 unvermarkt, keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert.

UNVERMARKT,KEINE WEIT. ANG. BEK. 110 TP-Festlegung 1.Ordnung, Kopf 30x30cm

FESTLEGUNG 1.ORDNUNG,KOPF 30 111 TP-Festlegung 3.-4.Ordnung,Kopf 16x16cm,Platte 30x30cm FESTLEGUNG 3.-4.ORDN.,KOPF 16,PL 30 113 TP-Festlegung 2. bis 4. Ordnung, Kopf 25x25cm

FESTLEGUNG 2.-4.ORDNUNG, KOPF 25 114 Plattformbolzen mit Aufschrift TP

PLATTFORMBOLZEN,AUFSCHRIFT TP 115 Turmbolzen mit Aufschrift TP

TURMBOLZEN,AUFSCHRIFT TP 116 Leuchtschraube oder -bolzen

LEUCHTSCHRAUBE/-BOLZEN 117 Turmbolzen, keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert.

TURMBOLZEN 118 TP-Festlegung 2.Ordnung,Kopf 16x16cm,Platte 60x60cm

FESTLEGUNG 2.ORDN.,KOPF 16,PL 60 120 Pfeiler mit Aufschrift AP

PFEILER,AUFSCHRIFT AP 121 Plattformbolzen mit Aufschrift AP

PLATTFORMBOLZEN,AUFSCHRIFT AP 122 Turmbolzen mit Aufschrift AP

TURMBOLZEN,AUFSCHRIFT AP

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Blatt 10.04

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 Datengruppe: Punktkennzeichen, Verwaltung DATENELEMENT: Vermarkungsart VAT Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 123 Festlegung der Wasserstraßenverwaltung, Stein mit Rohr und

Stehbolzen,Typ 1 FESTLEGUNG D. WASSERSTRVERW.,TYP 1 124 Festlegung der Wasserstraßenverwaltung, Stein mit Rohr und

Stehbolzen,Typ 2 FESTLEGUNG D. WASSERSTRVERW.,TYP 2

125 Festlegung der Wasserstraßenverwaltung, Stein mit Rohr und

Stehbolzen,Typ 3 FESTLEGUNG D. WASSERSTRVERW.,TYP 3

130 Alte Festlegung der Kgl. Generalkommission und von Kurhes-

sen, Rillenstein AF RILLENSTEIN

137 Alte Festlegung im Herzogtum Westfalen, exz.

AF HZGT WESTFALEN, EXZ. 155 Rohr mit Schutzkasten (Grundständer)

ROHR MIT SCHUTZKASTEN (GRUNDSTAENDER) 156 Rohr mit Verschlusskappe und aufgesetztem Lochstein

ROHR MIT VERSCHLUSSKAPPE, LOCHSTEIN 170 Pfeiler mit Loch und Aufschrift MP

MP-PFEILER 175 Steinpfeiler

STEINPFEILER 176 Betonpfeiler

BETONPFEILER 177 Kreuzschnitt

KREUZSCHNITT 180 Knopf

KNOPF 181 Mitte

MITTE 182 Spitze

SPITZE 183 Kreuz

KREUZ

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Blatt 10.05

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Vermarkungsart VAT Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung

KURZFORM

184 Helmstange HELMSTANGE

185 Fahnenstange

FAHNENSTANGE 186 Wetterfahne

WETTERFAHNE 187 Blitzableiter

BLITZABLEITER 188 Antenne

ANTENNE 189 Rohrstange

ROHRSTANGE 190 Platte, unterirdisch

PLATTE,UNTERIRDISCH 191 Steinwürfel, unterirdisch

STEINWUERFEL,UNTERIRDISCH 192 Steinplatte, Steingut- oder Tonplatte

STEINPLATTE,UNTERIRDISCH 193 Platte, unterirdisch, 60 x 60 cm

PLATTE 60, UNTERIRDISCH 194 Platte, unterirdisch, 30 x 30 cm

PLATTE 30, UNTERIRDISCH 200 Unterirdische Festlegung

UNTERIRDISCHE FESTLEGUNG 202 Unterirdischer Rammpfahl

UNTERIRDISCHER RAMMPFAHL 203 Unterirdischer Pfeilerbolzen

UNTERIRDISCHER PFEILERBOLZEN 204 Unterirdischer Bolzen

UNTERIRDISCHER BOLZEN 214 Rohrfestpunkt Nordrhein-Westfalen

ROHRFESTPUNKT NORDRHEIN-WESTFALEN

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Blatt 10.06

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Vermarkungsart VAT Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung

KURZFORM 221 Mauerbolzen, waagrecht eingebracht

MAUERBOLZEN,WAAGERECHT EINGEBRACHT 222 Mauerbolzen, senkrecht eingebracht

MAUERBOLZEN,SENKRECHT EINGEBRACHT 223 Höhenmarke

HOEHENMARKE

228 Stehniete STEHNIETE

231 Pfeilerbolzen, Naturstein, Bolzen waagrecht

PFEILERBOLZEN,NATUR,BOLZEN WAAGRECHT 232 Pfeilerbolzen, Naturstein, Bolzen senkrecht

PFEILERBOLZEN.NATUR,BOLZEN SENKRECHT 233 Pfeilerbolzen, Beton, Bolzen waagrecht

PFEILERBOLZEN,BETON,BOLZEN WAAGRECHT 234 Pfeilerbolzen, Beton, Bolzen senkrecht

PFEILERBOLZEN,BETON,BOLZEN SENKRECHT 241 Rammpfahl, Bolzen waagrecht

RAMMPFAHL,BOLZEN WAAGRECHT 242 Rammpfahl, Bolzen senkrecht

RAMMPFAHL,BOLZEN SENKRECHT 280 Marke besonderer AusfÜhrung

MARKE BESONDERER AUSFUEHRUNG 281 Schraubpfahl

SCHRAUBPFAHL 282 Hektometerstein

HEKTOMETERSTEIN 283 Markstein

MARKSTEIN 284 Schraubbolzen

SCHRAUBBOLZEN 285 Lochmarke/-bolzen (Höhentafel)

LOCHMARKE/-BOLZEN

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Blatt 10.07

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 10.05.2003

Datengruppe: Punktkennzeichen, Verwaltung DATENELEMENT: Vermarkungsart VAT

Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung

KURZFORM 310 Gravimeterplatte 80 x 80 oder 60 x 60 cm GRAVIMETERPLATTE 80*80 O. 60*60 CM 311 Gravimeternagel GRAVIMETERNAGEL 312 Gravimeterpfeiler 20 x 20 x 100 cm GRAVIMETERPFEILER 20*20*100 CM 313 Gravimeterpfeiler 16 x 16 x 60 cm GRAVIMETERPFEILER 16*16*60 CM 314 Messingscheibe mit zentrischer Wölbung (Durchm. 8 cm) MESSINGSCHEIBE, ZENTRISCH GEWOELBT Hinweise: PAT 1 - 4 Werden für die Sicherungspunkte von AP Koordinaten ermittelt und unter einer eigenen Punktnummer in den Punktnachweis eingetragen (Nr. 2.8 Anl. 6 VPErl.), sind zur Kennzeichnung der Vermarkungsart die Schlüsselzahlen nach Blatt 10.01 ff. zu verwenden. Ist dies nicht der Fall, sind für das Zentrum die Schlüsselzahlen für die Vermarkungsart mit exzentrischer Si-cherung zu verwenden. Im übrigen ist die Einsichtnahme in die AP-Karte erforderlich. Bei unvermarkten Punkten mit indirekter (zurückgesetzter) Vermarkung (Schlüsselzahl 088) ist auch der vermarkte Punkt mit eigenem Punktkenn-zeichen, Lagekoordinaten, Vermarkungsart usw. im Punktnachweis nachzuwei-sen. Der vermarkte Punkt erhält im Datenelement BEV (Blatt 11.01) den Hinweis "INDV". Im allgemeinen sind Punkte der Punktarten 3 (GebP) und 4 (TopP) un-vermarkt. Soweit dies der Fall ist, sind die Schlüsselzahlen 070 für GebP und 090 für TopP zu verwenden.

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Punktart- Schlüssel

Blatt 11.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Bemerkung zur Vermarkung BEV Stellenzahl: 4

zulässige Zeichen: sämtl. zul. Zeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Die Bemerkungen zur Vermarkung können aus freiem Text oder einer der fol-genden formatierten Bemerkungen bestehen: alle Punktarten Höhenlage der Vermarkung

Schlüssel 1. Stelle: + = Vermarkung über Gelände

- = Vermarkung unter Gelände " 2.-4. Stelle: Höhenabstand in m in der Form "9.9"

oder in mm in der Form "999" Punktart 1 und 2 unvermarktes Zentrum

Schlüssel "INDV": indirekte Vermarkung (als Hinweis beim ver-

markten Punkt, dessen unvermarktes Zentrum mit der Schlüsselzahl 088 geführt wird)

Hinweise zum Punkt und zur Darstellung in der Liegenschaftskarte

Schlüssel "0111": Grenzzeichen an Staats-, Landesgrenzen

"0112": Grenzsäule an Staats-, Landesgrenzen "0122": Aufnahmepunkt (AP(1)) "0123": Aufnahmepunkt (AP(2)) "0124": Aufnahmepunkt (AP(2)) ohne Darstellung "0125": Sicherungsmarke eines AP

(Die Schlüssel 0111, 0112, 0122-0125 entstammen dem Objektschlüsselka-talog "OSKA-LiegKat NRW".)

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 k k - k k n 1 m m m - - n 2 k k k - - n 3 k k k - - n 4 k k k - - n 5 6 7 8 k k - k k n 9 k k - k k n

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Blatt 12.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Entstehung des Punktes ENT Stellenzahl: 15

zulässige Zeichen: sämtl. zul. Zeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Punktart 0, 8, 9, Punktstatus 0, 1, 6, 7 Es wird die Bezeichnung im inneren Dienst nachgewiesen, unter der der Punkt erstmals in seiner jetzigen Form vermarkt worden ist (linksbündig). Alle Punktarten, Punktstatus 8 Es wird das Datum der Reservierung des Punktkennzeichens in der Form "JJ.MM.TT" *) nachgewiesen (linksbündig). Hierdurch wird die zeitliche Überwachung von Reservierungen ermöglicht. Zusätzlich kann ein Hinweis auf die Stelle, für die das Punktkennzeichen reserviert ist, eingetragen werden. Belegung: 1.- 8. Stelle : JJ.MM.TT

9.-15. Stelle : Reservierungshinweis Der Reservierungshinweis kann wie folgt belegt werden: - durch verschlüsselte Angabe

9. Stelle : - 10.-14. Stelle : Behördenart und Behördenschlüssel **) oder

- 9.-15. Stelle : mnemotechnische alphanumerische Bezeichnung. Anmerkungen: *) In der Analogausgabe wird das Datum wie folgt interpretiert: Wenn JJ < 50 (digital), dann 20JJ (analog), wenn JJ ≥ 50, dann 19JJ (analog). **) Es wird empfohlen, landesweit einheitlich die für die ALK-Verfahrenskomponente "Antragsbearbeitung" festgelegten Schlüssel zu verwenden.

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m m 1 m m m - - m 2 m m m - - m 3 m m m - - m 4 m m m - - m 5 6 7 8 m m - m m m 9 m m - m m m

Punktart- Schlüssel

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Blatt 12.02

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Entstehung des Punktes ENT

Punktart 1, 2, 3, 4, Punktstatus 0, 1, 2 Sofern für die Einrichtung des Punktnachweises keine Angaben über die Entstehung erfasst worden sind, wird das Datum der Einrichtung (Umstel-lung) in der Form "JJ.MM.TT" nachgewiesen (linksbündig) *). Andernfalls ist die Unterlage (Akten- oder Rissnummer) einzutragen, in der die punkt-bestimmenden Messungselemente nachgewiesen sind. Hierfür ist das Daten-element bis auf die nachfolgenden Festlegungen frei belegbar. Sammlung der Vermessungsrisse (vgl. Nr. 26.1 FortfErl. I) 1.- 4. Stelle: Gemarkungsnummer nach dem Gemarkungsverzeichnis NRW

5. Stelle: - 6.- 8. Stelle: Flurnummer

9. Stelle: - 10.- 13. Stelle: lfd. Nummer (Blattnummer)

14. Stelle: - 15. Stelle: Art des Nachweises z.B. F = Fortführungsriss

G = Fortführungsriss einer Gebäudeeinmessung

I = Neuvermessungsriss Sonstige Unterlagen Bei sonstigen Unterlagen, die nach Jahrgang oder Gemarkungsnummer geord-net sind, sollen diese Angaben in der 1.-4. Stelle nachgewiesen werden. Hinweis: Erforderlichenfalls können Berechnungsakten zusätzlich im Hauptelement "Berechnungshinweis Lage" (Blatt 24.01 ff) erfasst werden. Anmerkung: *) Die Anmerkung zu 12.01 gilt entsprechend. Des weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Reihenfolge der Ziffern des Datums sich für analoge Standardausga-ben nach Anlage III zum Punktnachweiserlass richtet, vgl. Erläuterungen und Muster in Anlage III : statt 871016 (digital) -> 16.10.1987 analog

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Blatt 13.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Untergang des Punktes UNT Stellenzahl:15

zulässige Zeichen: sämtl. zul. Zeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Punktstatus 1, 7, Punktart 0, 8, 9 Es wird die Bezeichnung im inneren Dienst eingetragen, bei der der Punkt untergegangen ist (linksbündig). Punktstatus 1, 2, Punktart 1, 2, 3, 4 Es wird die Akten- oder Rissnummer nachgewiesen, bei der der Punkt unter-gegangen ist (linksbündig). Die Festlegungen im Datenelement "ENT" gelten sinngemäß.

Punktstatus 8, Punktart 0, 8, 9 In den Stellen 1-5 werden die Behördenart und der Behördenschlüssel der Dienststelle nachgewiesen, welche die Reservierung vorgenommen hat. In den restlichen Stellen wird der Name oder die Nummer des Netzentwurfs oder - falls schon vergeben - die Bezeichnung im inneren Dienst eingetra-gen, für den das Punktkennzeichen reserviert ist. Punktstatus 8, Punktart 1, 2, 3, 4 In den Stellen 1-5 werden die Behördenart und der Behördenschlüssel der Dienststelle nachgewiesen, welche die Reservierung vorgenommen hat. Darüber hinaus kann die Antragsnummer eingetragen werden.*) Die Belegung ist landeseinheitlich wie folgt: 1. Stelle: Behördenart **) 2.- 5. Stelle: Behördenschlüssel **) 6.- 8. Stelle: Jahr (ohne Jahrtausend) 9.-10. Stelle: Geschäftsbuch 11.-15. Stelle: lfd. Nummer (rechtsbündig) Anmerkung: *) Es wird empfohlen, die Ordnungskriterien der ALK-Verfahrenskomponente "Antragsbearbeitung" zu

nutzen. **) siehe Anmerkung zu 12.01

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 n m -- n m m 1 n m m -- -- m 2 n m m -- -- m 3 n m m -- -- m 4 n m m -- -- m 5 6 7 8 n m -- n m m 9 n m -- n m m

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Blatt 14.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Kennung für Bemerkungen KEB Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: A, B, I, M

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Die Kennung wird aus dem Standardaggregat "Bemerkung zum Punkt" (Blatt 47.01 ff) automatisch ermittelt, sobald es belegt ist. Schlüssel Bedeutung

B allgemeine Bemerkung(en)

M Mehrfachfunktion des Punktes

I Identitätshinweis zu anderem Punkt

A Identitätshinweis zu anderem Punkt und Mehrfachfunktion des Punktes

Bei der Kennung M, I oder A können zum Punkt zusätzlich allgemeine Bemer-kungen nachgewiesen sein.

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 b b - b b n 1 b b n - - n 2 b b n - - n 3 b b n - - n 4 b b n - - n 5 6 7 8 b b - b b n 9 b b - b b n

Punktart-Schlüssel

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Blatt 15.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Hinweis auf Messeinheit Datenelement: Hinweis auf Messeinheit HME Stellenzahl:16

zulässige Zeichen:

Das Datenelement ist nicht belegt.

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Blatt 16.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 Datengruppe: Lage DATENELEMENT: Lagestatus LST Stellenzahl: 3

zulässige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Der Lagestatus kennzeichnet die Art der Koordinaten und ihre Zuge-hörigkeit zu verschiedenen Lagenetzen oder Lagenetzteilen. Werden mehrere Lagekoordinatenpaare für denselben Vermessungspunkt ge-führt, sind sie durch verschiedene Lagestatusangaben zu unterscheiden. Art der Koordinaten (Verschlüsselung der 1. Stelle) Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung

KURZFORM

0 vorläufige (noch nicht untersuchte oder noch nicht ab-schließend festgesetzte) Koordinaten

VORL. KOORD.

1 festgesetzte (als endgültig in den amtlichen Nachweis ü-bernommene) Koordinaten im Gauß-Krüger-Meridian-

streifensystem FESTG.GK-KOORD.

2 bisher festgesetzte Koordinaten im Gauß-Krüger-

Meridianstreifensystem, deren Änderung alsbald bevorsteht FESTG.GK,AEND.VORG.

Diese Schlüsselziffer muss nicht zwingend vergeben werden, wenn die bevorstehende Koordinatenänderung aus anderen Unterlagen hervorgeht oder allgemein bekannt ist.

3 in NRW z.Z. nicht freigegeben

4 festgesetzte (als endgültig in den amtlichen Nachweis ü-

bernommene) UTM-Koordinaten FESTG.UTM-KOORD.

5-7 kommunale Systeme

8 in NRW z.Z. nicht freigegeben

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m m 1 m m - - - - 2 m m - - - - 3 m m - - - - 4 m m - - - - 5 6 7 8 m m - m m m 9 m m - m m m

Punktart-Schlüssel

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Blatt 16.02

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Lage Datenelement: Lagestatus LST 9 historische Koordinaten HIST. KOORDINATEN A - Z historische oder ältere Koordinaten HIST. O. AELTERE KOORDINATEN Für historische oder ältere Lagekoordinaten wird die 1. Stelle im Lage-status wie folgt belegt: Punktart: Schlüssel für 1.

Stelle Lagestatus:Bezeichnung:

0 9 und A - J historische Lagekoordinaten HIST. KOORDINATEN

1-4 A - J Auf historische Festpunktkoordinaten bezogene VP-Koordinaten BEZUG AUF HIST. KOORD.

1-4 K - Z Ältere Lagekoordinaten AELTERE KOORDINATEN

Zugehörigkeit zu verschiedenen Lagenetzen (Verschlüsselung der 2. und 3. Stelle) Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung

KURZFORM Bezugssystem DHDN90

.00 keine Unterscheidung (noch nicht untersucht) -OHNE UNTERSCH.

.01 Preußische Landesaufnahme

-PR LA

.19 Neutriangulation Ruhrgebiet 1919/20 -RUHRGEB 1919/20

.31 Neutriangulation Ruhrgebiet 1931 -RUHRGEB 1931

.33 Neutriangulation Raum Köln 1933

-KOELN 1933

.58 Neutriangulation Ruhrgebiet 1950/58 -RUHRGEB 1950/58

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Blatt 16.03

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Lage Datenelement: Lagestatus LST Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung

KURZFORM

.63 vorläufige Netzerneuerung für Flurbereinigungen Delbrück-Ostenland 1963/74

-DELB-OST 1963/74

.66 Neutriangulation Ruhrgebiet 1966 -RUHRGEB 1966

.73 vorläufige Netzerneuerung im Reg.-Bez. Detmold 1972/74

-DETMOLD 1972/74

.74 vorläufige Netzerneuerung im Märkischen Kreis 1974/84 -MAERK KR 1974/84

.75 vorläufige Netzerneuerung am linken Niederrhein 1972/76 -LI.NRH 1972/76

.76 vorläufige Netzerneuerung in der Übergangszone zu Niedersachsen 1977

-VORL.NETZ 1977

.77 Netzerneuerung Nordrhein-Westfalen 1977 ff. -NETZ 1977

Bezugssystem ETRS89 .89 System ETRS89 -ETRS89 Erläuterungen Mit den Schlüsselziffern 1 und 2 in der ersten Stelle (Hunderter- stelle) werden ausschließlich Koordinaten im Gauß-Krüger-Meridian-streifensystem (Bezugssystem DHDN) gekennzeichnet. Mit der Schlüsselziffer 4 in der ersten Stelle (Hunderterstelle) werden ausschließlich Koordinaten im UTM-System gekennzeichnet. Die Schlüsselziffer 0 in der ersten Stelle gibt noch keinen Hinweis auf das den Koordinaten zugrunde liegende Bezugssystem. Diese Aussage ergibt sich erst durch Interpretation der 2. und 3. Stelle (Bezugssystem DHDN90 oder ETRS89). Ebenso bedürfen historische und ältere Lagekoordinaten zur Beurteilung des zugrunde liegenden Bezugssystems einer Interpretation der 2. und 3. Stelle.

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Blatt 16.04

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Lage Datenelement: Lagestatus LST Ältere Koordinaten der Punktart 0 werden der Reihe nach mit "9", "A", "B", "C" (usw.) in der 1. Stelle des Lagestatus gekennzeichnet (histori-sche Koordinaten). Beispiel:

177 neueste festgesetzte Koordinaten im System 77

977 ältere Koordinaten im System 77 A77

B77 101 neueste festgesetzte Koordinaten im System PrLA

901 ältere Koordinaten im System PrLA Wenn für einen TP neue Koordinaten eingeführt werden, können im nach-geordneten Vermessungspunktfeld Erneuerungsarbeiten (Nr. 45.1 Abs. 2 VPErl.) erforderlich sein, obwohl der TP und die Folge-VP den glei- chen Lagestatus haben. Sollen in diesem Fall für die Folge-VP unter-schiedliche Koordinaten in der PUDAT geführt werden, erhalten die Lageko-ordinaten der Folge-VP den Lagestatus derjenigen Koordinaten des An-schluß-FP, aus denen sie abgeleitet wurden. Sollen aufgrund von Erneuerungsarbeiten im nachgeordneten VP-Feld, bei denen Koordinatenänderungen von TP nicht zu berücksichtigen sind, für denselben Punkt vorübergehend mehrere Lagekoordinaten im gleichen System gekennzeichnet werden, so ist für die älteren Koordinaten der PAT 1 - 4 die Hunderterstelle mit "K" oder einem im Alphabet nachfol-genden Buchstaben zu belegen. Hierdurch werden Überschneidungen mit der für TP getroffenen Regelung vermieden. Die Buchstaben K - Z in der Hunderterstelle können auch zur Kennzeich-nung noch zu erneuernder nachgeordneter VP-Felder verwendet werden. Vorstehende Regelungen ermöglichen folgende Kombinationsmöglichkeiten bei der Verschlüsselung des Lagestatus: Die in der 2. und 3. Stelle gekennzeichneten Lagenetze können in der 1. Stelle wie folgt belegt sein:

Lagenetze: Mögliche Schlüssel in der 1. Stelle.00 bis .77 0, 1, 2, 9, A bis Z .89 0, 4, 9, A bis Z kommunale Netze 5, 6, 7

In die Verschlüsselungstabelle (Blatt 16.02 u. 16.03) können - soweit erforderlich - noch weitere Untersysteme aufgrund lokaler Besonder- heiten aufgenommen werden.

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Blatt 16.05

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Lage Datenelement: Lagestatus LST Um Überschneidungen bei der Festlegung von Schlüsselzahlen zu ver- meiden, wird die Verschlüsselungstabelle beim Landesvermessungsamt zentral geführt und ergänzt. Bei Bedarf ist deshalb die Festlegung zusätzlicher Schlüsselzahlen von den Katasterbehörden über die Be-zirksregierungen beim Landesvermessungsamt zu beantragen.

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Blatt 17.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 10.05.2003 DATENGRUPPE: Lage Hauptelement: Lagekoordinaten LKO Die Lagekoordinaten werden unabhängig von der Abbildungsart in den beiden Datenelementen

Lagekoordinate - Rechtswert (LKR) Lagekoordinate - Hochwert (LKH)

nachgewiesen. Gauß-Krüger-Koordinaten werden stets in dem Meridianstreifen nachgewie-sen, in dem der Punkt tatsächlich liegt. Die wahlweise Umformung in Nach-barstreifen oder Nachbarzonen bei der Ausgabe ist zu gewährleisten. UTM-Koordinaten werden in NRW ausschließlich in der Zone 32 nachgewiesen.

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0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m k 1 m m - - - - 2 m m - - - - 3 m m - - - - 4 m m - - - - 5 6 7 8 m m - m m k 9 m m - m m k

Blatt 18.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 Datengruppe: Lage DATENELEMENT: (Lagekoordinaten)-Rechtswert LKR Stellenzahl:10

zulässige Zeichen: 0 bis 9, Leerzeichen, Minuszeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Der Lagekoordinaten-Rechtswert mit der vorgesetzten Kennziffer seines Me-ridianstreifens wird in Millimeter nachgewiesen. Der Lagekoordinatenwert East mit seiner vorgesetzten Zonenkennzahl wird in Millimeter nachgewiesen. Dabei wird die Zonenkennzahl um 30 ge-kürzt, das heißt für NRW: "2" statt "32". Es ist zu gewährleisten, dass die Zonenkennzahl auf Auszügen voll- ständig wiedergegeben wird. Sind die Koordinatenwerte auf dm oder cm bestimmt, sind die letzten Stel-len in der Regel mit Leerzeichen zu belegen. Minuszeichen sind bei der Speicherung von Gauß-Krüger- oder UTM-Koordinaten nicht zugelassen.

Punktart-Schlüssel

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Blatt 19.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Lage Datenelement: (Lagekoordinaten)-Hochwert LKH Stellenzahl:10

zulässige Zeichen: 0 bis 9, Leerzeichen, Minuszeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Der Lagekoordinaten-Hochwert bzw. der Lagekoordinatenwert North wird in Millimeter nachgewiesen. Sind die Koordinatenwerte auf dm oder cm bestimmt, sind die letzten Stel-len in der Regel mit Leerzeichen zu belegen. Minuszeichen sind bei der Speicherung von Gauß-Krüger- oder UTM-Koordinaten nicht zugelassen.

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m k 1 m m - - - - 2 m m - - - - 3 m m - - - - 4 m m - - - - 5 6 7 8 m m - m m k 9 m m - m m k

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Blatt 20.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Lage Hauptelement: Lagegenauigkeit LGK Die Lagegenauigkeit wird in den beiden Datenelementen

Art der Lagegenauigkeit LGA und ggf. Wert der Lagegenauigkeit LGW

nachgewiesen.

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Blatt 21.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente - Stand: 10.05.2003

DATENGRUPPE: Lage Datenelement: Art der Lagegenauigkeit LGA Stellenzahl: 1 zulässige Zeichen: 0 bis 9, A, H, K, P, Z

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Nachgewiesen wird entweder die Lagegenauigkeitsstufe oder die Art des Wertes der Lagegenauigkeit. Wird die Art des Wertes eingetragen, muss auch das Daten-element LGW (Blatt 22.01) belegt werden. Anmerkung: Es wird empfohlen, nur noch die Lagegenauigkeitsstufen zu verwenden und auf den Nachweis des Wertes der Lagegenauigkeit zu verzichten. 1.) Für die Lagegenauigkeitsstufe gilt:

Schl. Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM

0 Lagegenauigkeit nicht untersucht LAGEGENAUIGKEIT NICHT UNTERSUCHT

H höchste Lagegenauigkeit HOECHSTE LAGEGENAUIGKEIT

1 hohe Lagegenauigkeit HOHE LAGEGENAUIGKEIT

2 mittlere Lagegenauigkeit MITTLERE LAGEGENAUIGKEIT

3 unzureichende Lagegenauigkeit UNZUREICHENDE LAGEGENAUIGKEIT

4*) unzureichende Lagegenauigkeit UNZUREICHENDE LAGEGENAUIGKEIT *) Dieser Schlüssel darf künftig nicht mehr verwendet werden; die Angaben zur Lagegenauigkeitsstufe sind bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu bereinigen.

5 besondere Lagegenauigkeitsverhältnisse (z.B. ältere photogrammet-rische Koordinaten) BESONDERE LAGEGENAUIGKEITSVERH.

6 Koordinaten wurden mit graphischer Lagegenauigkeit ermittelt - Kartenmaßstab größer oder gleich 1 : 500 GRAPH. LAGEGENAUIGKEIT BIS 1 : 500

7 Koordinaten wurden mit graphischer Lagegenauigkeit ermittelt - Kartenmaßstab kleiner 1 : 500 bis einschl.1 : 1 000 - GRAPH. LAGEGENAUIGKEIT BIS 1 : 1000

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m -- k k k 1 m m -- -- -- -- 2 m m -- -- -- -- 3 m m -- -- -- -- 4 m m -- -- -- -- 5 6 7 8 m m -- k k k 9 k k -- k k k

Koordinatenkataster

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Blatt 21.02

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Lage Datenelement: Art der Lagegenauigkeit LGA

8 Koordinaten wurden mit graphischer Lagegenauigkeit ermittelt -

Kartenmaßstab kleiner 1 : 1 000 bis einschl. 1 : 2 000 - GRAPH. LAGEGENAUIGKEIT BIS 1 : 2000

9 Koordinaten wurden mit graphischer Lagegenauigkeit ermittelt -Kartenmaßstab kleiner 1 : 2 000 bis einschl. 1 : 5 000 - GRAPH. LAGEGENAUIGKEIT BIS 1 : 5000

A Koordinaten wurden mit graphischer Lagegenauigkeit ermittelt - Kartenmaßstab kleiner 1 : 5 000 bis einschl. 1 : 25 000 - GRAPH. LAGEGENAUIGKEIT BIS 1 : 25000

Bei Vergabe der Schlüssel 0 , H, 1 bis 9 und A wird das Datenelement LGW (Blatt 22.01) nicht belegt. Erläuterungen für die Einstufung von Koordinaten in die Lagegenauig-keitsstufen H und 1 bis 3 (aufgrund der größten zulässigen Abweichungen nach Anlage 3 VP-Erl.) Bei der Verschlüsselung ist zu beachten, dass die Qualität der Vermes-sungsergebnisse - auch älterer Vermessungen - nach den heutigen Anforde-rungen (geltende Grenzwerte) zu beurteilen ist. Zu Lagegenauigkeitsstufe H Bei flächenhaften Ausgleichungen wird die Lagegenauigkeitsstufe H ver- geben, wenn zwei Drittel der lokalen Standardabweichungen der Punkt- lage lspi eines Verfahrens zur Berechnung von TP und AP(1) sowie AP(2), GP und ausgewählten GebP < 0,02 m sind (vgl. Nr. 1.2 Abs.3 Anl.3 VPErl.) und alle Werte die größten zulässigen Abweichungen (Grenzwerte) einhalten. Für AP(2), GP und GebP gilt dies nur, soweit sie den Anfor-derungen nach Nr. 35.1 Satz 2 VPErl. genügen. Bei linienhaften Berechnungen von AP wird die Lagegenauigkeitsstufe H vergeben, wenn zwei Drittel der Abweichungen der Vermessungsergebnisse die erste Hälfte der für AP(1) geltenden Grenzwerte (Nr. 3.1 Anl.3 VPErl.) nicht überschreiten und alle Werte innerhalb der größten zulässi-gen Abweichungen liegen. TP im Netz77 und ETRS89 sind grundsätzlich - unabhängig von ihrer auf große Entfernungen bezogenen Lagegenauigkeitsstufe - für den Anschluss des Koordinatenkatasters der Genauigkeitsstufe H geeignet. Zu Lagegenauigkeitsstufe 1 Bei flächenhaften Ausgleichungen wird die Lagegenauigkeitsstufe 1 ver- geben, wenn zwei Drittel der lokalen Standardabweichungen der Punktlage lspi eines Verfahrens zur Berechnung von AP(2), GP und GebP < 0,03 m sind (vgl. Nr. 1.2 Abs.3 Anl.3 VPErl.) und alle Werte die grössten zuläs-sigen Abweichungen (Grenzwerte) einhalten. Bei linienhaften Berechnungen von AP(2), GP und ausgewählten GebP wird die Lagegenauigkeitsstufe 1 vergeben, wenn zwei Drittel der Abweichungen der Vermessungsergebnisse die erste Hälfte der für AP(2), GP und GebP

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Blatt 21.03

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Lage Datenelement: Art der Lagegenauigkeit LGA

geltenden Grenzwerte (Nrn. 3.1, 3.21, 3.22, 3.24, 3.31 und 3.4 der Anl.3 VPErl.) nicht überschreiten und alle Werte innerhalb der größten zulässi-gen Abweichungen liegen. Zu Lagegenauigkeitsstufe 2 Diese Lagegenauigkeitsstufe ist zu vergeben, wenn die geltenden größten zulässigen Abweichungen eingehalten werden; in einzelnen Fällen können sie überschritten werden. Zu Lagegenauigkeitsstufe 3 Diese Lagegenauigkeitsstufe ist zu vergeben, wenn die geltenden Grenz-werte überwiegend überschritten werden. Zu Lagegenauigkeitsstufe 4 Diese früher - bei erheblich höheren Grenzwerten - für die Einstufung als "unzureichend" verwendete Lagegenauigkeitsstufe soll künftig nicht mehr verwendet werden. Es wird empfohlen, die Datenbestände bei jeder sich bietenden Gelegenheit (spätestens jedoch bei Überführung des Punktnach-weises in ein neues Informationssystem) zu bereinigen. Hinweise zu den Lagegenauigkeitsstufen 6 bis 9 und A Bei den mit graphischer Genauigkeit ermittelten Koordinaten wird der Kar-tenmaßstab als Qualitätsmerkmal miterfasst (Schlüssel 6, 7, 8, 9 und A). Der Schlüssel ist entsprechend dem Maßstab der ursprünglichen Kartierung festzulegen, auch wenn für die Digitalisierung eine andere Kartengrundla-ge (z.B. eine auf photographischem Weg erstellte Vergrößerung) benutzt worden ist. Hinweis zum Koordinatenkataster AP(1) der Lagegenauigkeitsstufe H sowie AP(2), GP und GebP der Lagegenau-igkeitsstufen H und 1 erfüllen, wenn sie mit hoher Zuverlässigkeit be-stimmt worden sind, die Anforderungen an ein Koordinatenkataster gemäß Nr. 5.1 Abs. 2 VPErl. Hinweise für die Datenerfassung der Lagegenauigkeitsstufe Bei der Belegung des Datenelementes "Art der Lagegenauigkeit" mit der La-gegenauigkeitsstufe handelt es sich in erster Linie um eine pauschale Ge-nauigkeitsangabe für ein Berechnungsverfahren, eine gesamte Katasterver-messung bzw. für bestimmte Gebiete (Flur, Gemarkung, Gemeinde, Flurberei-nigungsgebiet), welcher(n) der betreffende Punkt angehört. Dabei muss in Kauf genommen werden, dass durch die Lagegenauigkeitsstufen 1 bis 3 dem Koordinatenbenutzer nur ein Hinweis auf die in der Umgebung

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Blatt 21.04

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Lage Datenelement: Art der Lagegenauigkeit LGA des Punktes überwiegend zu erwartende Genauigkeit, und zwar in bezug auf die heute geltenden Grenzwerte, gegeben werden kann. Für die Einstufung der Berechnungsergebnisse früherer Katastervermes-sungen in die Lagegenauigkeitsstufen H und 1 bis 3 lassen sich keine all-gemeingültigen Regeln aufstellen. Vielmehr sind neben der Auswertung der Katasterunterlagen auch die bei den einzelnen Katasterbehörden durch ihre Tätigkeit gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen maßgeblich zu berücksich-tigen. Nach dem Entwurf des früheren Punktdateierlasses bereits vorgenommene Einstufungen in die Lagegenauigkeitsstufen 1 bis 4 können vorerst unver-ändert beibehalten werden. Es wird jedoch erforderlich sein, einzelne Punkte oder Punktfelder der Punktarten 1 bzw. 2 im Wege der Fortführung in die jeweils höhere Lagegenauigkeitsstufe umzuschlüsseln (z.B. AP(1) von der Lagegenauigkeitsstufe 1 in H). Auch sind die Datenbestände bei jeder sich bietenden Gelegenheit von dem nicht mehr zugelassenen Schlüs-sel "4" zu bereinigen. 2.) Die Art des Wertes der Lagegenauigkeit wird wie folgt angegeben:

Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM

K*

Standardabweichung des Rechts- und Hochwertes STANDARDABWEICHUNG SY UND SX

P*

lokale Standardabweichung der Punktlage STANDARDABWEICHUNG SP

Z*

Standardabweichung der Punktlage SP und mittlerer Entfernungsfehler ME ST.ABW. PKTLAGE SP,ENTF-FEHLER ME

Hinweis zur Angabe der Art des Wertes der Lagegenauigkeit Haben AP(1), AP(2), GP und GebP eine besonders hohe Lagegenauigkeit (<= +/-0,01 m) und soll dies dokumentiert werden, müssen - weil dann eine Kennzeichnung mit der Lagegenauigkeitsstufe H nicht aussagefähig genug ist - die Art des Wertes und der Wert der Lagegenauigkeit angegeben wer-den (Empfehlung: Schlüssel P).

* Die Vergabe der Schlüssel "K" und "Z" ist künftig nicht mehr zugelassen. Generell sollte die Genauigkeitsangabe unter Nutzung der Lagegenauig-keitsstufen erfolgen. Ist im Einzelfall abweichend doch eine Angabe des Wertes der Lagegenauigkeit erforderlich, steht hierfür nur noch der Schlüs-sel "P" zur Verfügung. Bisher mit "K" oder "Z" verschlüsselte Angaben sollten im Wege der Fortführung bei jeder sich bietenden Gelegenheit in Angaben zur Lagegenauigkeitsstufe überführt werden.

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Blatt 22.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Lage Datenelement: Wert der Lagegenauigkeit LGW Stellenzahl: 8

zulässige Zeichen: 0 bis 9, Leerzeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Ist im Datenelement LGA die Art des Wertes der Lagegenauigkeit eingetra-gen, so muss in diesem Datenelement der Wert der Lagegenauigkeit gespei-chert sein (bedingte Belegung). Andernfalls ist das Datenelement nicht belegt. Der Wert der Lagegenauigkeit wird numerisch in mm gespeichert. Sind bei den Werten weniger Stellen vorhanden, so werden in den letzten Stellen Leerzeichen eingegeben. Der Wert der Lagegenauigkeit setzt sich in Abhängigkeit von der Art wie folgt zusammen: Art = K (Standardabweichung des Rechts- und Hochwertes)∗)

1. - 4. Stelle = Standardabweichung des Rechtswertes (SY) 5. - 8. Stelle = Standardabweichung des Hochwertes (SX)

Art = P (lokale Standardabweichung der Punktlage)*)

1. - 8. Stelle = lokale Standardabweichung der Punktlage (SP) Art = Z (Standardabweichung der Punktlage und mittlerer Entfernungsfeh-ler) *) 1. - 4. Stelle = Standardabweichung der Punktlage (SP)

5. - 8. Stelle = mittlerer Entfernungsfehler (ME)

∗) siehe Anmerkung zu 21.04

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 b b - b b b 1 b b - -- -- - 2 b b - -- -- - 3 b b - -- -- - 4 b b - -- -- - 5 6 7 8 b b - b b b 9 b b - b b b

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Blatt 23.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Lage Datenelement: Lagezuverlässigkeit LZK Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: 0

Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 0 Lagezuverlässigkeit nicht untersucht LAGEZUVERLÄSSIGKEIT N. UNTERSUCHT Vorerst ist das Datenelement nicht belegt.

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Blatt 24.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Lage Hauptelement: Berechnungshinweis Lage LBH Der Berechnungshinweis Lage wird in den Datenelementen

Jahr der Berechnung LBJ Aktenhinweis LAH

nachgewiesen. Für die Festpunkte muss die Bezeichnung im inneren Dienst abgeändert dar-gestellt werden: Beispiel für Punktart 0, 8, 9: Bez. im inneren Dienst des LVermA Datenelement LBJ LAH

77.52. H (Trig-Arbeit) 877 .52.H 176.2 " 976 .2 84/08.10108C (Niv-Arbeit) 984 /0810108c 80-1 (Grav-Arbeit) 980 -1

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Blatt 25.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Lage Datenelement: Jahr der Berechnung LBJ Stellenzahl: 3

zulässige Zeichen: 0 bis 9

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Punktart 0, 8, 9 Es wird ggf. der um die Angabe des Jahrtausends *) gekürzte Jahrgang der Bezeichnung im inneren Dienst nachgewiesen. Punktart 1, 2, 3, 4 Es kann der um die Angabe des Jahrtausends *) gekürzte Jahrgang der Be-rechnung angegeben werden. Anmerkung: *) In analogen Standardauszügen wird das Datenelement vierstellig angegeben mit folgender Umsetzungsregel: bei 1. Stelle LBJ = 8 oder 9 wird die Ziffer 1 vorgesetzt, bei 1. Stelle LBJ = 0 wird die Ziffer 2 vorgesetzt. Im Übrigen vgl. Erläuterungen und Muster in Anlage III zum PunktnachweisErl.

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m n 1 k k - - - - 2 k k - - - - 3 k k - - - - 4 k k - - - - 5 6 7 8 k k - k k n 9 k k - k k n

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Blatt 26.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Lage Datenelement: Aktenhinweis LAH Stellenzahl: 9

zulässige Zeichen: sämtl. zul. Zeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Punktart 0, 8, 9 Es wird ggf. die Bezeichnung im inneren Dienst linksbündig ohne den Jahrgang nachgewiesen. Punktart 1, 2, 3, 4 Es kann die Aktennummer der Berechnungsakte angegeben werden.

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m n 1 k k - - - - 2 k k - - - - 3 k k - - - - 4 k k - - - - 5 6 7 8 k k - k k n 9 k k - k k n

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Blatt 27.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Höhe Datenelement: Höhenstatus HST Stellenzahl: 3

zulässige Zeichen: 0 bis 9

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Der Höhenstatus kennzeichnet Art und System der Höhe. Dabei ist die durch die 1. Stelle vorgegebene grundsätzliche Schlüsselbe-deutung zu beachten. Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung

KURZFORM

0 - in NRW nicht verwendet

1 Höhe über einer physikalischen Fläche HOEHE UEBER PHYSIK. FLAECHE

3 Höhe über einem Ellipsoid HOEHE UEBER ELLIPSOID 4 - in NRW nicht verwendet 5 - in NRW nicht verwendet

7 Undulation UNDULATION

9 historische Höhe

HIST. HOEHE

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m - 1 m m - - - - 2 m m - - - - 3 m m - - - - 4 m m - - - - 5 6 7 8 m m - m m - 9 m m - m m -

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Blatt 27.02

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 10.05.2003 DATENGRUPPE: Höhe Datenelement: Höhenstatus HST

Zur Zeit sind folgende Höhenstatus festgesetzt: Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 100 Normalorthometrische Höhe im System DHHN 12 (Normal-Null, neues System) HOEHE - DHHN 12 108 Normalorthometrische Höhe im System DHHN 12 (Normal-Null, neues System), Höhe des TP-Pfeilers HOEHE - DHHN 12 TP-PFEILER 109 Normalorthometrische Höhe im System DHHN 12 (Normal-Null, neues System), Höhe der Platte HOEHE - DHHN 12 PLATTE 140 Normalorthometrische Höhe im System DHHN 85 NORMALORTHOM. HOEHE-DHHN 85 160 Normalhöhe im System DHHN 92 (Normalhöhen-Null, NHN) NORMALHOEHE - DHHN 92 168 Normalhöhe im System DHHN 92 (Normalhöhen-Null, NHN), Höhe des TP-Pfleilers NORMALHOEHE - DHHN 92 TP-PFEILER 169 Normalhöhe im System DHHN 92 (Normalhöhen-Null, NHN) Höhe der Platte NORMALHOEHE - DHHN 92 PLATTE 310 Ellipsoidische Höhe über dem GRS8O-Ellipsoid (ETRS89)(wird bei der

TP-Festlegung "Pfeiler und Platte" nur für die Platte geführt) ELLIPS. HOEHE (GRS80) 712 Undulation zwischen NN-Fläche (DHHN12) und GRS8O-Ellipsoid, UNDULATION DHHN12 - GRS80 784 Undulation zwischen NN-Fläche (DHHN12) und Bessel-Ellipsoid (DHDN),

- NWREF-Beobachtung - UNDULATION DHHN12 - BESSEL (NWREF)

789 Undulation zwischen NHN-Fläche (DHHN92) und GRS8O-Ellipsoid, UNDULATION DHHN92 - GRS80 792 Undulation zwischen NHN-Fläche (DHHN92) und Bessel-Ellipsoid (DHDN),

Lagerung 3 Basen des DHDN, NWREF-Beobachtungen, UNDULATION DHHN 92 - DHDN

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Blatt 28.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Höhe Datenelement: Höhenangabe HGB Stellenzahl: 8

zulässige Zeichen: 0 bis 9, Leerzeichen, Minuszeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Die Höhenangabe gibt die Höhe des Punktes in dem Höhensystem an, das durch den Höhenstatus festgelegt ist. Die Höhen werden in 1/10 mm nachgewiesen. Bei Höhen geringer Genauigkeit enthalten die letzten Stellen Leerzeichen. Die führenden, nicht belegten Stellen enthalten ebenfalls Leerzeichen. Bei negativen Höhen wird das Vorzeichen "-" nachgewiesen; es wird unmit-telbar vor die erste Ziffer gesetzt.

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m - 1 m m - - - - 2 m m - - - - 3 m m - - - - 4 m m - - - - 5 6 7 8 m m - m m - 9 m m - m m -

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Blatt 29.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Höhe Datenelement: Jahr, Monat der Höhenmessung HJM Stellenzahl: 5

zulässige Zeichen: 0 bis 9

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muß belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Schlüssel: JJJMM (Die Angabe des Jahrtausends entfällt.) *) Jahr und Monat der Höhenmessung ermöglichen zusammen mit den Sta-bilitätsangaben eine zeitliche Aussage über die Verwendbarkeit der Höhen-angabe. Anmerkung: *) Die Anmerkung zu Blatt 25.01 gilt entsprechend.

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 k k -- k k - 1 k k - -- -- - 2 k k - -- -- - 3 k k - -- -- - 4 k k - -- -- - 5 6 7 8 m m -- m m - 9 m m -- m m -

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Blatt 30.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Höhe Hauptelement: Höhengenauigkeit HGK Die Höhengenauigkeit (= Bestimmungsgenauigkeit) wird als mittlerer Höhen-fehler oder durch eine Höhengenauigkeitsstufe angegeben. Die Angaben werden in den Datenelementen Art der Höhengenauigkeit HGA Wert der Höhengenauigkeit HGW nachgewiesen.

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Blatt 31.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Höhe Datenelement: Art der Höhengenauigkeit HGA Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: 0 bis 9, H

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Nachgewiesen wird entweder die Art des Wertes der Höhengenauigkeit oder die Höhengenauigkeitsstufe. Wird die Art des Wertes eingetragen, muss auch das Datenelement HGW (Blatt 32.01) belegt werden. 1.) Für die Höhengenauigkeitsstufe gilt:

Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM

0 Höhengenauigkeit nicht untersucht HOEHENGENAUIGKEIT NICHT UNTERSUCHT

1 höchste Höhengenauigkeit HOECHSTE HOEHENGENAUIGKEIT

2 hohe Höhengenauigkeit HOHE HOEHENGENAUIGKEIT

3 gute Höhengenauigkeit GUTE HOEHENGENAUIGKEIT

4 mittlere Höhengenauigkeit MITTLERE HOEHENGENAUIGKEIT

5 untere Höhengenauigkeit UNTERE HOEHENGENAUIGKEIT

6 unterste Höhengenauigkeit UNTERSTE HOEHENGENAUIGKEIT

8 Höhe nicht kontrolliert (Stichstrecke) HOEHE NICHT KONTROLLIERT

9 als Anschlusspunkt für Höhenübertragungen ungeeignet ALS ANSCHLUSSPUNKT UNGEEIGNET

Bei Vergabe der Schlüssel 0, 1 bis 6, 8 und 9 ist das Datenelement HGW (Blatt 32.01) nicht belegt. Anmerkung: Künftig erfolgt der Nachweis der Höhengenauigkeit nur noch über die Angabe der Höhengenauigkeitsstufe

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - k k - 1 k k - - - - 2 k k - - - - 3 k k - - - - 4 k k - - - - 5 6 7 8 m m - m m - 9 m m - m m -

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Blatt 31.02

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Höhe Hauptelement: Art der Höhengenauigkeit HGA Erläuterungen für die Einstufung von Höhen in die Höhengenauigkeitsstufen 1 bis 4

Für die Einstufung in die Höhengenauigkeitsstufen 1 bis 4 kommen im Allgemeinen nur nivellitisch bestimmte Punkte in Betracht. Die Ein-stufung erfolgt unter Wertung der Höhengenauigkeitsstufen der An-schlusspunkte und der verwendeten Mess- und Rechenverfahren und ist nachfolgend tabellarisch zusammengestellt.

Ermittlung der Höhengenauigkeitsstufen 1 bis 4 aus Berechnungsergebnissen

und Höhengenauigkeitsstufen der Anschlusspunkte - Netzausgleichung -

Standardabweichung Höhe SH

Größte Höhengenauigkeitsstufe der Anschlusspunkte

1 2 3 4 +/-0 bis +/-3,0mm 1 2 3 4

>(+/-3,0) bis +/-5,0mm 2 2 3 4 >(+/-5,0) bis +/-10,0mm 3 3 3 4 >(+/-10,0) bis +/-30,0mm 4 4 4 4

Für die Positionierung in den Zeilen der Tabelle ist Voraussetzung, dass die in der Ausgleichung bestimmten Standardabweichungen der Hö-hen der Knotenpunkte die jeweils angegebenen Werte in keinem Fall ü-bersteigen.

Ermittlung der Höhengenauigkeitsstufen 1 bis 4 aus Berechnungsergebnissen und Höhengenauigkeitsstufen der Anschlusspunkte

- Linienberechnung zwischen zwei Anschlusspunkten - Zulässige Abwei-chung ZH zwischen neuer Vermessung und Höhenunter-schied aus Nachweis-höhen

Größte Höhengenauigkeitsstufe der Anschlusspunkte

1 2 3 4 +/- (2,0 + 2√S) *) 1 2 3 4 +/- (2,0 + 3√S) 2 2 3 4 +/- (2,0 + 5√S) 3 3 3 4 *) S = Streckenlänge in km

Die zulässigen Abweichungen bzw. Widersprüche der Tabelle ergeben sich aus den Nrn. 4.2 bzw. 4.3 NivPErl.

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Blatt 31.03

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Höhe Hauptelement: Art der Höhengenauigkeit HGA Zu Höhengenauigkeitsstufe 5 Die Höhengenauigkeitsstufe 5 wird (unabhängig von der Genauigkeit der An-schlusspunkte) vergeben, wenn - je nach eingesetztem Mess- oder Berech-nungsverfahren, die für die Stufe 4 einzuhaltenden Standardabweichungen oder größten zulässigen Abweichungen bis zum 3,3-fachen überschritten werden. Zu Höhengenauigkeitsstufe 6 Die Höhengenauigkeitsstufe 6 wird (unabhängig von der Genauigkeit der An-schlusspunkte) vergeben, wenn - je nach eingesetztem Mess- oder Berech-nungsverfahren, die für die Stufe 4 einzuhaltenden Standardabweichungen oder größten zulässigen Abweichungen um mehr als das 3,3-fache über-schritten werden.

2.) Die Art des Wertes der Höhengenauigkeit wird wie folgt angegeben:

Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM

H

Standardabweichung des Höhenwertes

STANDARDABWEICHUNG H

Anmerkung: Künftig wird auf die Angabe des Wertes der Höhengenauigkeit verzichtet. Bereits so nachgewiesene Höhengenauigkei-ten sollen bei jeder sich bietenden Gelegenheit in Angaben zur Höhengenauigkeitsstufe überführt werden.

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Blatt 32.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Höhe Datenelement: Wert der Höhengenauigkeit HGW Stellenzahl: 4

zulässige Zeichen: 0 bis 9, Leerzeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Es wird die Standardabweichung des Höhenwertes eingetragen, wenn das Da-tenelement "HGA" mit dem Schlüssel "H" besetzt ist.*) Einheit: 10-1 mm

1. Stelle 2. Stelle 3. Stelle 4. Stelle dm cm mm 10-1 mm

Bei weniger präzisen Genauigkeitsangaben enthalten die letzten Stellen Leerzeichen. Führende, nicht geltende Stellen werden ebenfalls als Leer-zeichen eingegeben. Anmerkung: *) siehe Anmerkung zu Blatt 31.01

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 b b - b b - 1 b b - - - - 2 b b - - - - 3 b b - - - - 4 b b - - - - 5 6 7 8 b b - b b - 9 b b - b b -

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Blatt 33.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Höhe Datenelement: Höhenzuverlässigkeit HZK Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen:

Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 0 Höhenzuverlässigkeit nicht untersucht HOEHENZUVERLÄSSIGKEIT N. UNTERSUCHT Vorerst ist das Datenelement nicht belegt.

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Blatt 34.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Höhe Datenelement: Berechnungshinweis Höhe HBH Der Berechnungshinweis Höhe wird in den Datenelementen

Jahr der Berechnung HBJ Aktenhinweis HAH

nachgewiesen. Beispiel für Punktart 0, 8, 9: Bez. im inneren Dienst des LVermA NRW Datenelement HBJ HAH 77.52. H (Trig-Arbeit) 877 .52.H 176.2 " 976 .2 84/08.10108C (Niv-Arbeit) 984 /0810108C 80-1 (Grav-Arbeit) 980 -1

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Blatt 35.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Höhe Datenelement: Jahr der Berechnung HBJ Stellenzahl: 3

zulässige Zeichen: 0 bis 9

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Punktart 0, 8, 9 Es wird ggf. der um die Angabe des Jahrtausends *) gekürzte Jahrgang der Bezeichnung im inneren Dienst nachgewiesen. Punktart 1, 2, 3, 4 Es kann der um die Angabe des Jahrtausends *) gekürzte Jahrgang der Be-rechnung angegeben werden. Anmerkung: *) wie zu 25.01

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m - 1 k k - - - - 2 k k - - - - 3 k k - - - - 4 k k - - - - 5 6 7 8 m m - m m - 9 m m - m m -

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Blatt 36.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Höhe Datenelement: Aktenhinweis HAH Stellenzahl: 9

zulässige Zeichen: sämtl. zul. Zeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Punktart 0, 8, 9 Es wird ggf. die Bezeichnung im inneren Dienst linksbündig ohne Jahrgang nachgewiesen. Punktart 1, 2, 3, 4 Es kann die Aktennummer der Berechnungsakte angegeben werden.

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m - 1 k k - - - - 2 k k - - - - 3 k k - - - - 4 k k - - - - 5 6 7 8 m m - m m - 9 m m - m m -

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Blatt 37.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Schwere Datenelement: Schwerestatus SST Stellenzahl: 3

zulässige Zeichen: 0 bis 9

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Der Schwerestatus kennzeichnet Schwerewerte verschiedener Schwerenetze und Berechnungsunterlagen. Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 1. Stelle: Art des Schwerewertes

0 - in NRW nicht verwendet 1 amtlicher Schwerewert AMTL. SCHWEREWERT 9 historischer Schwerewert

HIST. SCHWEREWERT

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m - 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 m m - m m - 9 m m - m m -

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Blatt 37.02

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 29.10.2004 DATENGRUPPE: Schwere Datenelement: Schwerestatus SST Zur Zeit sind in NRW folgende Schwerestatus festgesetzt: Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 130 Deutsches Schwerenetz 1996 - DHSN 96 162 Deutsches Schwerenetz 1962 - DSN 62 171 International Gravity Standardisation Net 1971

- IGSN 71 176 Deutsches Schweregrundnetz 1976 - DSGN 76 182 Deutsches Hauptschwerenetz 1982 - DHSN 82 962 historischer Schwerewert Deutsches Schwerenetz 1962 HIST. SCHWEREWERT - DSN 62 971 historischer Schwerewert International Gravity Standardisation Net 1971 HIST. SCHWEREWERT - IGSN 71 976 historischer Schwerewert Deutsches Schweregrundnetz 1976 HIST.SCHWEREWERT - DSGN 76 982 historischer Schwerewert Deutsches Hauptschwerenetz 1982 HIST. SCHWEREWERT - DHSN 82

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Blatt 38.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Schwere Datenelement: Schwerewert SWE Stellenzahl: 10

zulässige Zeichen: 0 bis 9, Leerzeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muß belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Der Schwerewert gibt die Schwere des Punktes in dem Schwerenetz oder Schwerenetzteil an, das durch den Schwerestatus festgelegt ist. Die Schwerewerte werden in 10-8 m/sec2 = µgal nachgewiesen. Bei Schwere-werten geringer Genauigkeit enthalten die letzten Stellen Leerzeichen. Die führenden, nicht belegten Stellen enthalten ebenfalls Leerzeichen.

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m - 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 m m - m m - 9 m m - m m -

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Blatt 39.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Schwere Datenelement: Jahr, Monat der Schweremessung SJM Stellenzahl: 5

zulässige Zeichen: 0 bis 9

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Schlüssel: "JJJMM"

(Die Angabe des Jahrtausends entfällt.) *) Jahr und Monat der Schweremessung ermöglichen zusammen mit den Stabili-tätsklassen eine zeitliche Aussage über die Verwendbarkeit des Schwere-wertes. Das Jahr ist oft nicht identisch mit dem Jahr der Berechnung. Anmerkung: *) Die Anmerkung zu Blatt 25.01 gilt entsprechend

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m - 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 m m - m m - 9 m m - m m -

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Blatt 40.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Schwere Datenelement: Schweregenauigkeit SGK Die Schweregenauigkeit wird als mittlerer Schwerefehler oder durch eine Schweregenauigkeitsstufe angegeben. Die Angaben werden in den Datenelementen Art der Schweregenauigkeit SGA Wert der Schweregenauigkeit SGW nachgewiesen.

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Blatt 41.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 10.05.2003 Datengruppe: Schwere DATENELEMENT: Art der Schweregenauigkeit SGA Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: 0 bis 9, S

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

1.) Für die Schweregenauigkeitsstufe gilt:

Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM

0 Schweregenauigkeit nicht untersucht SCHWEREGENAUIGKEIT NICHT UNTERSUCHT

1 hohe Schweregenauigkeit HOHE SCHWEREGENAUIGKEIT

2 mittlere Schweregenauigkeit MITTLERE SCHWEREGENAUIGKEIT

3 untere Schweregenauigkeit UNTERE SCHWEREGENAUIGKEIT

7 Schwerewert mittels Freiluftreduktion über größere Entfernung abgeleitet SCHWEREWERT - FREILUFTRED. GRO.ENTF.

8 Schwerewert interpoliert SCHWEREWERT INTERPOLIERT

9 als Schwereanschlusspunkt ungeeignet ALS SCHWEREANSCHLUSSPUNKT UNGEEIGNET

2.) Die Art des Wertes der Schweregenauigkeit wird wie folgt angegeben:

Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM

S

Standardabweichung der Schwere STANDARDABWEICHUNG SCHWERE

Bei Schlüssel 0 - 9 ist das Datenelement SGW (Blatt 42.01) nicht belegt.

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m - 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 m m - m m - 9 m m - m m -

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Blatt 42.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Schwere Datenelement: Wert der Schweregenauigkeit SGW Stellenzahl: 4

zulässige Zeichen: 0 bis 9, Leerzeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Es wird die Standardabweichung der Schwere eingetragen, wenn das Daten-element "SGA" mit dem Schlüssel "S" besetzt ist.

Einheit: 10-8 m/sec2 = µgal

1. Stelle 2. Stelle 3. Stelle 4. Stelle

mgal 0,1 mgal 0.01 mgal µgal

Bei weniger präzisen Genauigkeitsangaben enthalten die letzten Stellen Leerzeichen.

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 b b - b b - 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 b b - b b - 9 b b - b b -

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Blatt 43.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Schwere Datenelement: Schwerezuverlässigkeit SZK Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen:

Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 0 Schwerezuverlässigkeit nicht untersucht SCHWEREZUVERLÄSSIGKEIT N. UNTERSUCHT Vorerst ist das Datenelement nicht belegt.

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Blatt 44.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Schwere Datenelement: Berechnungshinweis Schwere SBH Der Berechnungshinweis Schwere wird in den Datenelementen Jahr der Berechnung SBJ Aktennummer SAH nachgewiesen. Beispiel: Bez. im inneren Dienst des LVermA Datenelement SBJ SAH _____________________________________________________ 80-12 980 -12

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Blatt 45.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Schwere Datenelement: Jahr der Berechnung SBJ Stellenzahl: 3

zulässige Zeichen: 0 bis 9

Belegung: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Es wird der um die Angabe des Jahrtausends *) gekürzte Jahrgang der Be-zeichnung im inneren Dienst nachgewiesen. Anmerkung: *) Die Anmerkung zu Blatt 25.01 gilt entsprechend

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m - 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 m m - m m - 9 m m - m m -

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Blatt 46.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 10.05.2003 DATENGRUPPE: Schwere Datenelement: Aktenhinweis SAH Stellenzahl: 9

zulässige Zeichen: sämtl. zul. Zeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Es wird die Bezeichnung im inneren Dienst linksbündig nachgewiesen.

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m - 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 m m - m m - 9 m m - m m -

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Blatt 47.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 17.06.2005 DATENGRUPPE: Bemerkung zum Punkt Datenelement: Zeilennummer der Bemerkung ZNR Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: 0 bis 9

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Die Zeilennummer ermöglicht die gezielte Ansprache einer bestimmten Bemerkung zum Punkt. Die Zeilennummer ist immer zu belegen, wenn das Datenelement "TEX" (Blatt 48.01) belegt ist. Häufig vorkommende Bemerkungen zum Punkt können in bestimmten Zeilen nachgewiesen werden (Regelung für Festpunkte vgl. Blatt 48.03 f.). Hinweis für PAT 1-4: Die formatierten Bemerkungen "Mehrfachfunktion des Punktes" (Blatt 48.02) und "Identitätshinweis zu anderem Punkt" (Blatt 48.01) sind in folgenden Zeilen nachzuweisen

**FU in ZNR 0

**ID in ZNR 1

Der Nachweis "Stütz-/Anschlusspunkt" (Blatt 48.02a) erfolgt durch **SP in ZNR 2*)

Der Nachweis von "Punkten auf Verwaltungsgrenzen" (Blatt 48.02a) erfolgt durch **VG in ZNR 3*)

Hinweis für PAT 8: Zeile 6 muss immer belegt werden (vgl. Blatt 48.04).

*) Die Vergabe einer anderen Zeilennummer ist zulässig.

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m -- m m -- 1 m m -- -- -- -- 2 m m -- -- -- -- 3 m m -- -- -- -- 4 m m -- -- -- -- 5 6 7 8 m m -- m m -- 9 m m -- m m --

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Blatt 48.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 10.05.2003 Datengruppe: Bemerkung zum Punkt DATENELEMENT: Text der Bemerkung TEX Stellenzahl: 18

zulässige Zeichen: sämtl. zul. Zeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Es können beliebige Bemerkungen (freier Text) oder folgende formatierte Bemerkungen nachgewiesen werden: Identitätshinweis zu anderem Punkt Falls die fachliche Notwendigkeit besteht, werden Punkte mit identischer Festlegung bzw. Vermarkung durch gegenseitige Identitätshin-weise kennt-lich gemacht. Damit wird für den Bearbeiter insbesondere erkennbar, ob Veränderungen auch eine Aktualisierung anderer Punkte erforderlich ma-chen. Der Identitätshinweis ist wie folgt aufgebaut: 1. - 4. Stelle : Kennung "**ID" 5. - 18. Stelle : Punktkennzeichen Ein Identitätshinweis zu einem anderen Punkt bewirkt in der Datengruppe "Punktkennzeichen, Verwaltung" eine Kennung für Bemerkungen (Blatt 14.01). Sie wird automatisch ermittelt und aktuell gehalten.

Beispiel:

Identitätshinweis zu TP:

"**ID....3516002501" (.... = Leerzeichen) Kennung Punktkennzeichen

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m - 1 m m - - - - 2 m m - - - - 3 m m - - - - 4 m m - - - - 5 6 7 8 m m - m m - 9 m m - m m -

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Blatt 48.02

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 17.06.2005 DATENGRUPPE: Bemerkung zum Punkt Datenelement: Text der Bemerkung TEX Veränderungshinweis zum Festpunkt (PAT 0, 8 und 9) Durch diesen Eintrag kann eine Veränderung der Vermarkung detaillierter erläutert werden. Der Veränderungshinweis ergänzt dann in der Regel den entsprechenden Eintrag im Datenelement "Veränderung" (Blatt 59.01). Er ist wie folgt aufgebaut: 1. - 4. Stelle : Kennung "**KV" 5. - 18. Stelle : freier Text Beispiel: "**KV PFEILER FEHLT" Kennung freier Text Mehrfachfunktion des Punktes (PAT 1-4) Bei Punkten mit mehreren fachlichen Funktionen werden alle Funktionen als Mehrfachfunktionen nachgewiesen: 1. - 4. Stelle: Kennung "**FU" 5. Stelle: "l", wenn der Punkt auch AP ist,

6. Stelle: "2", wenn der Punkt auch GP ist, 7. Stelle: "3", wenn der Punkt auch GebP ist, 8. Stelle: "4", wenn der Punkt auch TopP ist,

9. -18. Stelle: ohne Inhalt Die Stellen 5 - 8 werden nicht belegt, wenn der Punkt die betreffende fachliche Funktion nicht hat. Ein Hinweis auf die Mehrfachfunktion eines Punktes bewirkt in der Datengruppe "Punktkennzeichen, Verwaltung" eine Kennung für Bemerkungen (Blatt 14.01). Sie wird automatisch ermittelt und aktuell gehalten. Beispiel: GP ist gleichzeitig GebP "**FU.23............" (... = Leerzeichen) Kennung GebP GP

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Blatt 48.02a

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 17.06.2005 DATENGRUPPE: Bemerkung zum Punkt Datenelement: Text der Bemerkung TEX Stütz-/Anschlusspunkt 1. - 4. Stelle : Kennung "**SP"

5. Stelle : "1" wenn der Punkt ein Stützpunkt ist, 6. Stelle : "1" wenn der Punkt ein Anschlusspunkt ist, 7. – 18 Stelle : ohne Inhalt Von der 5. und 6. Stelle muss immer mindestens eine Stelle belegt sein. Ist ein Stützpunkt auch ein Anschlusspunkt, so sind die Stellen 5. und 6. belegt.

Punkt auf Verwaltungsgrenze 1. - 4. Stelle: Kennung “**VG“ 5. Stelle: “1“ wenn der Punkt ein Punkt der Staatsgrenze ist 5. Stelle: “2“ wenn der Punkt ein Punkt der Landesgrenze ist 5. Stelle: “3“ wenn der Punkt ein Punkt der Regierungsbezirksgrenze ist 5. Stelle: “4“ wenn der Punkt ein Punkt der Grenze eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt ist 6. - 18. Stelle: ohne Inhalt Die 5. Stelle muss mit einer der Ziffern “1“ - “4“ belegt sein.

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Blatt 48.03

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Bemerkung zum Punkt Datenelement: Text der Bemerkung TEX Bemerkungen zu den Festpunkten werden in bestimmten Zeilen (Blatt 47.01) nach folgender Regelung nachgewiesen: Punktart 0 ZNR TEX 0 Hinweis zum Höhenbezugspunkt des TP

Beispiel: Höhe = Querarm 1-2 Hinweis zu weiteren zentrischen Vermarkungen des TP

Beispiel: LS in Laterne Höhe = ....

3 Hinweis auf Identität mit NivP mit der Kennung "**ID" (vgl. Blatt 48.01) 4 Hinweis auf Identität mit SFP mit der Kennung "**ID" (vgl. Blatt 48.01) 5 Hinweis auf Veränderung mit der Kennung "**KV" (vgl. Blatt 48.02) 6 Hinweis auf räumlich identischen Punkt mit der Kennung "**OI" 7 Hinweis auf den Grund der Koordinatenänderung oder die Art der Kontrol-

le (NE, NA, NB, HfL usw. - zur Kontrolle-) mit der Kennung "**GA" 8 Hinweis auf lageidentischen Punkt mit der Kennung "**LI"

Punktart 8

ZNR TEX 0 Früherer Name bzw. Nummerierung des SFP (Herkunft/Vorgänger)

1 Hinweis auf Ersatzpunkt des SFP

2 Zerstörungshinweis

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Blatt 48.04

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Bemerkung zum Punkt Datenelement: Text der Bemerkung TEX 3 Hinweis auf Identität mit TP mit der Kennung "**ID" (vgl. Blatt 48.01) 4 Hinweis auf Identität mit NivP mit der Kennung "**ID" (vgl. Blatt 48.01) 5 Hinweis auf Veränderung mit der Kennung "**KV" (vgl. Blatt 48.02) 6*) Höhendifferenz Festpunkt - Schwere-Messpunkt in m in folgender Form : 1. - 4. Stelle : Kennung "**HD" 5. - 8. Stelle : Jahr der Messung

9. Stelle : "." 10. Stelle : lfd.Nr. der Messung innerhalb eines Jahres

11.- 18. Stelle : Höhendifferenz in m Beispiel:

"**HD1990.1 +l2.345"

7 - 9 wie ZNR 6 für weitere Schwere-Messpunkte

*) Zeile 6 ist immer belegt.

Punktart 9 ZNR TEX 0 Herkunft des NivP, z.B. in der Form "JJJJ Dienststelle" 1 Hinweis auf Ersatzpunkt des NivP, z.B. in der Form "EP=PKZ" oder

"EP fÜr PKZ" 2 Zerstörungsvermerk, z.B. in der Form "1983 AUFG EP=115" 3 Hinweis auf Identität mit TP mit der Kennung "**ID" (vgl. Blatt 48.01) 4 Hinweis auf Identität mit SFP mit der Kennung "**ID" (vgl. Blatt 48.01) 5 Hinweis auf Veränderung mit der Kennung "**KV" (vgl. Blatt 48.02)

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Blatt 49.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 Datengruppe: Festpunkt-Verwaltung DATENELEMENT: Ordnung des Festpunktes ORD Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: 1 bis 9

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Die Bedeutung der Schlüssel für die Ordnung des Festpunktes ist abhängig von der Punktart: Punktart Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 0(TP) 1 TP (1)

TP (1) 2 TP (2)

TP (2) 3 TP (3) TP (3) 4 TP (4)

TP (4) Bei TP, die im ETRS89 koordiniert sind, wird die bisherige Ordnung durch die Hierarchiestufe ersetzt. 9 Europäisches Referenznetz (EUREF) REF.P A 8 Deutsches Referenznetz (DREF) REF.P B 7 Nordrhein-Westfälisches Referenznetz (NWREF) REF.P C 6 Übergeordnetes Referenznetz REF.P D 5 Nachgeordnetes Referenznetz REF.P E

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m -- m m m 1 - - - -- -- - 2 - - - -- -- - 3 - - - -- -- - 4 - - - -- -- - 5 6 7 8 m m -- m m m 9 m m -- m m m

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Blatt 49.02

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Festpunkt-Verwaltung Datenelement: Ordnung des Festpunktes ORD 8 (SFP) 1 SFP (1)

SFP (1) 2 SFP (2)

SFP (2) 3 SFP (3)

SFP (3) 4 SFP, die entlang von Niv-Linien bestimmt sind SFP(4) 8 ältere SFP (I)-(III), die in das DHSN 82 umge-

rechnet sind SFP(ALT) 9 (NivP) 1 NivP(l) und unterirdische Festlegungen NIVP(1) 2 NivP (2)

NIVP (2) 3 NivP (3)

NIVP (3) 4 NivP, die nicht im Nachweis des LVermA

geführt werden NIVP

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Blatt 50.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Festpunkt-Verwaltung Hauptelement: Stabilität STB Die Stabilitätsangabe ermöglicht Aussagen über die Standfestigkeit der Ver-markung und damit über die Identität des Punktes über längere Zeiträume. Siehängt von unterschiedlichen Einwirkungsfaktoren ab. Eine zusammenfassende Bewertung wird nachgewiesen im Datenelement "Güte der Stabilität". Die Bewertung der einzelnen Einwirkungsfaktoren wird nachgewiesen in den Datenelementen: - Güte des Vermarkungsträgers

- Topographie und UmwelteinflÜsse - Güte des Baugrundes - Geologische Stabilität - Grundwasserstand - Grundwasserschwankung

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Blatt 51.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Festpunkt-Verwaltung Datenelement: Güte der Stabilität GST Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: 0 bis 5

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Die zusammenfassende Bewertung der Stabilität sowie die Bewertung der einzelnen Einwirkungsfaktoren wird durch Gütestufen angegeben. Die Er-mittlung des Schlüssels für die Güte der Stabilität aus den Schlüsseln der einzelnen Einwirkungsfaktoren bleibt einer späteren Festsetzung vor-behalten. Falls die Einwirkungsfaktoren nicht belegt sind, kann GST ent-sprechend folgendem Schlüssel frei vergeben werden. Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 0 Güte der Stabilität nicht untersucht GUETE DER STAB. N. UNTERSUCHT 1 Stabilität sehr gut STABILITAET SEHR GUT 2 Stabilität gut STABILITAET GUT 3 Stabilität befriedigend STABILITAET BEFRIEDIGEND 4 Stabilität bedenklich STABILITAET BEDENKLICH 5 Stabilität unzureichend STABILITAET UNZUREICHEND

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 k k - k k n 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 k k - k k n 9 k k - k k n

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Blatt 52.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Festpunkt-Verwaltung Datenelement: Güte des Vermarkungsträgers GVT Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: 0 bis 5

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Der Schlüssel wird von der Katasterbehörde oder Vermessungsstelle im Gelände ermittelt. Punktart 0 und 8 (wenn SFP = TP) Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 0 Stabilität des Vermarkungsträgers nicht untersucht STAB.

DES VERMARK.-TR. N. UNTERSUCHT 1 TB in großen, tiefgegründeten Gebäuden; Bolzen in festem

Fels STAB. DES VERMARK.-TR.: SEHR GUT 2 TB in großen, tiefgegründeten Gebäuden und Bauwerken; TP-

Festlegungen mit Platten 60 x 60 cm und größeren STAB. DES VERMARK-TR.: GUT 3 TB in gewöhnlichen unterkellerten Wohngebäuden, Brücken;

TP-Festlegungen mit Platten < 60 x 60 cm STAB. DES VERMARK.-TR.: BEFRIEDIGEND 4 TB in Gebäuden ohne Unterkellerung, Durchlässen STAB. DES VERMARK.-TR.: AUSREICHEND 5 TB in Mauern mit geringen Fundamenten, TB in Gebäuden mit

Rissen, Bolzen in brüchigem Fels; Kleinvermarkungen am Bo-den (D, HZ, R usw.)

STAB. DES VERMARK.-TR.: MANGELHAFT

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 k k - k k n 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 k k - k k n 9 k k - k k n

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Blatt 52.02

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Festpunkt-Verwaltung Datenelement: Güte des Vermarkungsträgers GVT Punktart 9 und 8 (wenn SFP = NivP) Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 0 Stabilität des Vermarkungsträgers nicht untersucht STAB.

DES VERMARK.-TR. N. UNTERSUCHT 1 große, tiefgegründete ältere Gebäude (Kirchen, Rathäuser,

keine Hochhäuser), MB im Fels, Unterir-dische Festlegun-gen, Rohrfestpunkte

STAB. DES VERMARK.-TR.: SEHR GUT 2 große, tiefgegründete Gebäude und Bauwerke, Hochhäuser äl-

ter als 3 Jahre STAB. DES VERMARK.-TR.: GUT 3 gewöhnliche, unterkellerte Wohngebäude, Brücken, PB mit

Fundament STAB. DES VERMARK.-TR.: BEFRIEDIGEND 4 Gebäude ohne Unterkellerung, Durchlässe, PB, soweit nicht

Klasse 3 STAB. DES VERMARK.-TR.: AUSREICHEND 5 Mauern mit geringen Fundamenten, Gebäude mit Rissen, brü-

chiger Fels STAB. DES VERMARK.-TR.: MANGELHAFT

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Blatt 53.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Festpunkt-Verwaltung Datenelement: Topographie und Umwelteinflüsse TOP Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: 0 bis 5

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Der Schlüssel wird von der Katasterbehörde oder Vermessungsstelle im Ge-lände ermittelt. Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 0 Topographie und Umwelteinflüsse nicht untersucht TOPOGR. U. UMWELTEINF. N. UNTERSUCHT 1 ebenes Gelände, Erschütterungen mehr als 100 m entfernt, keine Böschungen TOPOGR. U. UMWELTEINF.: KEINE 2 Schwach geneigtes Gelände, Verkehrserschütterungen mehr als 50 m entfernt, Fußgängerzonen TOPOGR. U. UMWELTEINF.: GERING 3 Geländeneigung < 10 %, Verkehrserschütterungen mehr als 20 m entfernt, ruhige Stadtstraßen TOPOGR. U. UMWELTEINF.: MAESSIG 4 Nähe von Wasserläufen, Gewässern, Fabriken, unmittel- bare Nachbarschaft zu Straßen und Bäumen TOPOGR. U. UMWELTEINF.: STARK 5 Lage an Steilhang in der Nähe von Einschnitten, Sandgruben usw., Bodenerschütterungen, Bergsenkungs- gebiet TOPOGR. U. UMWELTEINF.: SEHR STARK

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 k k - k k n 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 k k - k k n 9 k k - k k n

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Blatt 54.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Festpunkt-Verwaltung Datenelement: Güte des Baugrundes GBA Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: 0 bis 5

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Der Schlüssel wird vom Landesvermessungsamt aus der DGK 5 - Bodenkarte oder aus Baugrundkarten und dgl. ermittelt. Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 0 Güte des Baugrundes nicht untersucht GUETE DES BAUGRUNDES N. UNTERSUCHT 1 Fels GUETE DES BAUGRUNDES: SEHR GUT 2 grobkörnige Böden (Kies, Sand u. a.) GUETE DES BAUGRUNDES: GUT 3 gemischtkörnige Böden (z. B. Lehm, Fließerden, schluffiger Kies u. a.), Wechsellagerung von fein und grobkörnigen Böden GUETE DES BAUGRUNDES: BEFRIEDIGEND 4 Ton, Schluff (z. B. Löss, Lehm, Tertiärton, Verwit- terungston) GUETE DES BAUGRUNDES: AUSREICHEND 5 organische Böden (Torf), Aufschüttungen, Verlandungs- flächen GUETE DES BAUGRUNDES: MANGELHAFT

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 k k - k k n 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 k k - k k n 9 k k - k k n

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Blatt 55.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Festpunkt-Verwaltung Datenelement: Geologische Stabilität GEO Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: 0 bis 5

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Der Schlüssel wird vom Landesvermessungsamt aus der Karte der Höhenbe-ständigkeitsbereiche ermittelt. Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 0 geologische Stabilität nicht untersucht GEOL. STABILITAET N. UNTERSUCHT 1 Paläozoikum und Mesozoikum ohne Steinsalz GEOL. STABILITAET: SEHR GUT 2 Mesozoikum mit Steinsalz GEOL. STABILITAET: GUT 3 glaziale und fluviatile Ablagerungen des Pleistozäns (vom Inlandeis bedeckt gewesen) GEOL. STABILITAET: BEFRIEDIGEND 4 fluviatile und äolische Ablagerungen des Pleistozäns (vom Inlandeis nicht bedeckt gewesen) GEOL. STABILITAET: AUSREICHEND 5 fluviatile und äolische Ablagerungen des Holozens GEOL. STABILITAET: MANGELHAFT

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 k k - k k n 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 k k - k k n 9 k k - k k n

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Blatt 56.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Festpunkt-Verwaltung Datenelement: Grundwasserstand GWA Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: 0 bis 5, 9

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Der Schlüssel wird vom Landesvermessungsamt aus der Karte der Grundwas-serabstände unter Flur ermittelt. Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 0 Grundwasserstand nicht ermittelt GRUNDWASSERSTAND N. ERMITTELT 1 Grundwasserstand > 20 m GRUNDWASSERSTAND:SEHR TIEF 2 10 m < Grundwasserstand <= 20 m GRUNDWASSERSTAND:TIEF 3 3 m < Grundwasserstand <= 10 m GRUNDWASSERSTAND:NORMAL 4 1 m < Grundwasserstand <= 3 m GRUND.WASSERSTAND:HOCH 5 Grundwasserstand <= 1 m GRUNDWASSERSTAND:SEHR HOCH 9 Grundwasser wird künstlich abgesenkt (Braunkohle, Wasserwerke) GRUNDWASSERSTAND ABGESENKT

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 k k - k k n 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 k k - k k n 9 k k - k k n

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Blatt 57.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Festpunkt-Verwaltung Datenelement: Grundwasserschwankung GWS Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: 0 bis 5

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Der Schlüssel wird vom Landesvermessungsamt aus hydrologischen Karten er-mittelt. Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 0 Grundwasserschwankung nicht untersucht GRUNDWASSERSCHWANKUNG N. UNTERSUCHT 1 keine GRUNDWASSERSCHWANKUNG:SEHR GERING 2 Grundwasserschwankung <= 0,5 m GRUNDWASSERSCHWANKUNG:GERING 3 0,5 m < Grundwasserschwankung <= 2 m GRUNDWASSERSCHWANKUNG:MAESSIG 4 2 m < Grundwasserschwankung <= 6 m GRUNDWASSERSCHWANKUNG:STARK 5 Grundwasserschwankung > 6 m GRUNDWASSERSCHWANKUNG:SEHR STARK

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 k k - k k n 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 k k - k k n 9 k k - k k n

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Blatt 58.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Festpunkt-Verwaltung Datenelement: Höhenstabilität aus Wiederholungsmessungen HWM Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: 0 bis 5

Belegung: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Der Schlüssel wird vom Landesvermessungsamt durch Auswertung von mehre-ren, zu verschiedenen Zeiten ausgeführten Vermessungen ermittelt. Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 0 Höhenstabilität aus Wiederholungsmessungen nicht untersucht HOEH-STAB.AUS WH.-MESS.N.UNTERSUCHT 1 dh* <= 0,1 mm HOEH-STAB.AUS WH.-MESS.:SEHR GUT 2 0,1 mm < dh <= 0,3 mm HOEH-STAB.AUS WH.-MESS.:GUT 3 0,3 mm < dh <= 1,0 mm HOEH-STAB.AUS WH.-MESS.:BEFRIEDIGEND 4 1,0 mm < dh <= 3,0 mm HOEH-STAB.AUS WH.-MESS.:BEDENKLICH 5 dh > 3,0 mm HOEH-STAB.AUS WH.-MESS.:UNZUREICHEND * Höhenänderung pro Jahr

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 k k - k k n 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 k k - k k n 9 k k - k k n

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Blatt 59.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Festpunkt-Verwaltung Datenelement: Veränderung VAE Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: 0 bis 4, 7

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 0 keine Veränderung gemeldet KEINE VERAENDERUNG GEMELDET 1 örtliche Veränderung gemeldet OERTLICHE VERAENDERUNG GEMELDET 2 liegt im Bodenbewegungsgebiet BODENBEWEGUNGSGEBIET (BBG) 3 liegt im Bodenbewegungsgebiet, örtliche Veränderung gemeldet BBG,OERTL. VERAENDERUNG GEMELDET 4 Vermarkung z. Z. nicht zugänglich VERMARKUNG Z.Z. NICHT ZUGAENGLICH 7 liegt im Bodendenkmalbereich (DSchG) BODENDENKMALBEREICH (DSCHG) Wird - insbesondere bei der periodischen Überwachung - festgestellt, dass eine Vermarkung in der Örtlichkeit verändert ist oder andere Maßnahmen die Verwendbarkeit des Punktes einschränken, so wird die Art der Verände-rung pauschal nachgewiesen. Sind detaillierte Angaben notwendig, so wer-den sie im Standardaggregat "Bemerkungen zum Punkt" (Blatt 48.02) ver-merkt.

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 k k - k k n 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 k k - k k n 9 k k - k k n

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Blatt 60.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Festpunkt-Verwaltung Datenelement: Letzte Überwachung/Überprüfung LUE Stellenzahl: 5

zulässige Zeichen: 0 bis 9, /, Leerzeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Als letzte Überwachung/Überprüfung wird jeweils das Jahr - ohne Jahrtau-send und Jahrhundert - in der Form "JJ/JJ" gespeichert. Die vordere Jah-resangabe bezeichnet die letzte Überwachung. Jede Überprüfung wird gleichzeitig auch als Überwachung angesehen. Daher wird bei Überprü-fungen, die nach dem angegebenen Überwachungszeitpunkt stattgefunden ha-ben, der gleiche Jahrgang zweimal angegeben. Anmerkung: *) In der Analogausgabe wird die Jahreszahl jeweils auf 4 Stellen erweitert. Hierbei wird das Datum wie folgt interpretiert: Wenn JJ < 50 (digital), dann 20JJ (analog), wenn JJ >= 50, dann 19JJ (analog).

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 k k - k k n 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 k k - k k n 9 k k - k k n

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Blatt 61.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Festpunkt-Verwaltung Datenelement: Darstellungshinweis für Festpunkte DHF Stellenzahl: 2

zulässige Zeichen: E,G,K,N,R,T,Z,Leerz., S*, W*

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Der Schlüssel dient der Zuordnung und Kennzeichnung des Darstellungs-hinweises für Festpunkte in Festpunktübersichten, topographischen Karten, Katasterkarten und Vermessungsrissen. Die 1. Stelle des Schlüssels benennt die Stellung des Punktes in der Punktgruppe: Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung

KURZFORM

PAT 0 Z Stationszentrum

ZENTRUM

E Exzentrum, Pfeiler und Platte EXZENTRUM/PF-PL

N Exzentrum, -sonstige Vermarkung EXZENTRUM/SONST

G Bezugspunkt und Stationszentrum BEZUGSPKT=ZENTR

S Stationszentrum, Hochpunkt ZENTRUM/HOCHPKT

W Zwillingspunkt ZWILLINGSPKT

Diese Schlüssel dürfen nicht mehr verwendet wer-den. Soweit sie im Punkt-nachweis bereits enthalten sind, sind sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu bereinigen.

PAT 9 G Bezugspunkt und Zentrum

BEZUGSPKT=ZENTR

*) siehe Hinweis zu den Schlüsseln S und W

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - k k n 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 k k - k k n 9 k k - k k n

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Blatt 61.02

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Festpunkt-Verwaltung Datenelement: Darstellungshinweis für Festpunkte DHF Die 2. Stelle des Schlüssels kennzeichnet die Darstellung des Punktes in top. Karten, Katasterkarten und Vermessungsrissen: Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM T Punkt wird in top. Karten, Liegenschaftskarten und Vermessungsrissen dargestellt -DARST. IN TK, LK, RISS K Punkt wird in Liegenschaftskarten und Vermessungsrissen dargestellt -DARST. IN LK,RISS R Punkt wird in Vermessungsrissen dargestellt -DARST. IN RISS Belegung für die Darstellung der TP und NivP in der Liegenschaftskarte In der Liegenschaftskarte werden alle aktuellen TP nachgewiesen. Das gleiche gilt für NivP, die hinsichtlich der Genauigkeit ihrer Lagekoordi-naten nachbarschaftstreu in der Liegenschaftskarte kartiert werden kön-nen. TP mit dem Punktstatus 1 sind zusätzlich darzustellen, soweit sie noch als Grundlage der Liegenschaftskarte benötigt werden. Da für die Darstellung nicht alle Exzentren eines TP in Frage kommen, be-schränkt sich der Nachweis im allgemeinen auf Stationszentren und durch Pfeiler und Platte vermarkte Exzentren. Durch entsprechende Belegung des Datenelements wird festgelegt, welcher Stationspunkt eines TP in der Lie-genschaftskarte dargestellt wird. Beispiele: "ZK" für Stationszentrum "EK" für Exzentrum, Pfeiler und Platte. Für NivP ist die Schlüsselkombination "GK" zu verwenden. Bei nicht darzustellenden Punkten bleibt die zweite Stelle des Schlüssels unbelegt.

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Blatt 62.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Festpunkt-Verwaltung Datenelement: Schwerestabilität aus Wiederholungsmessungen SWM Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: 0 bis 5

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Der Schlüssel wird vom Landesvermessungsamt durch Auswertung von mehre-ren, zu verschiedenen Zeiten ausgeführten Vermessungen ermittelt. Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 0 Stabilität aus Wiederholungsmessungen nicht untersucht SCHW-STAB.AUS WH.-MESS.N.UNTERSUCHT 1 dg* <= 0,03 [10-6 cm/sec2] SCHW-STAB.AUS WH.-MESS.:SEHR GUT 2 0,03 < dg <= 0,09 [10-6 cm/sec2] SCHW-STAB.AUS WH.-MESS.:GUT

3 0,09 < dg <= 0,31 [10-6 cm/sec2] SCHW-STAB.AUS WH.-MESS.:BEFRIEDIGEND 4 0,31 < dg <= 0,93 [10-6 cm/sec2] SCHW-STAB.AUS WH.-MESS.:BEDENKLICH 5 dg > 0,93 [10-6 cm/sec2] SCHW-STAB.AUS WH.-MESS.:UNZUREICHEND * Schwereänderung pro Jahr

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 k k - k k n 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 k k - k k n 9 k k - k k n

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Blatt 63.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Festpunkt-Verwaltung Datenelement: Lagestabilität aus Wiederholungsmessungen LWM Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: 0 bis 5

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Der Schlüssel wird vom Landesvermessungsamt durch Auswertung von mehre-ren, zu verschiedenen Zeiten ausgeführten Vermessungen ermittelt. Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 0 Stabilität aus Wiederholungsmessungen nicht untersucht LAGE-STAB.AUS WH.-MESS.N.UNTERSUCHT 1 dl* <= 1 cm LAGE-STAB.AUS WH.-MESS. SEHR GUT 2 1 cm < dl <= 3 cm LAGE-STAB.AUS WH.-MESS.:GUT 3 3 cm < dl <= 5 cm LAGE-STAB.AUS WH.-MESS.:BEFRIEDIGEND 4 5 cm < dl <= 10 cm LAGE-STAB.AUS WH.-MESS.:BEDENKLICH 5 dl > 10 cm LAGE-STAB.AUS WH.-MESS.:UNZUREICHEND * Lageänderung nach bestmöglicher Anpassung der beiden zu ver- gleichenden Festpunktbereiche

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 k k - k k n 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 k k - k k n 9 k k - k k n

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Blatt 64.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Name, nähere Lagebezeichnung Datenelement: Name, nähere Lagebezeichnung NAM Stellenzahl: 36

zulässige Zeichen: sämtl. zul. Zeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Der Name des Festpunktes wird in einem Standardaggregat nachgewiesen. Längere Namen sind sinnvoll auf 36 Zeichen zu kürzen. Der TP-Name wird auch bei allen Stationspunkten nachgewiesen. Dabei ist als Zusatz die jeweilige Festlegungsart anzugeben. Beispiel: Bei einem Hochpunkt kann "Turmbolzen" die Festlegungsart sein,

während die Vermarkungsart = Mauerbolzen (221) ist (vgl. Blatt 10.01 ff).

Die ersten 6 Stellen des Datenelements können mit dem numerischen Schlüs-sel des Gemeinde- oder Gemarkungsnamens besetzt werden. Die Schlüsselzah-len sind nachgewiesen: für die Gemeinde : Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW - Verzeichnis der Gemeinden und Verwaltungsbezirke in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland (Namen und Schlüsselzahlen) - für die Gemarkungen : Verzeichnis der Gemarkungen des Landes Nord-

rhein-Westfalen (Gemarkungsverzeichnis NRW) Der vierstellige Gemarkungsschlüssel wird rechts-

bündig nachgewiesen.

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m - 1 - - - - - - 2 - - - - - - 3 - - - - - - 4 - - - - - - 5 6 7 8 m m - m m - 9 m m - m m -

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Blatt 65.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Position POS

Vorbemerkung

zur Datengruppe Position

Die Datengruppe Position wird im Punktnachweis nicht geführt. Sofern 3D-Koordinaten von Vermessungspunkten bekannt sind, werden diese in 2D-Koordinaten zuzüglich der ellipsoidischen Höhe umgerechnet und in den Datengruppen "Lage" und "Höhe" nachgewiesen. 3D-Koordinaten im System ETRS89 werden für die Speicherung im Punktnachweis umgerechnet in das UTM-System plus ellipsoidischer Höhe. Aus den 2D-Koordinaten im UTM-System und aus der ellipsoidischen Höhe lassen sich bei Bedarf die originären 3D-Koordinaten zurückrechnen. Da 3D-Koordinaten nicht im Punktnachweis geführt werden, ist für den Datenaustausch die Übergabe im EDBS-Format mit dem Informationsnamen ULP8ALK_ (vgl. Anhang 1) der Standardfall. Sollen auf Anforderung 3D-Koordinaten abgegeben werden, werden diese im EDBS-Format mit dem Informationsnamen ULPUNN__ übergeben.

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Blatt 66.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Position Datenelement: Positionsstatus (PSS) Stellenzahl: 3

zulässige Zeichen: 0 bis 9

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Der Positionsstatus kennzeichnet die Art der Koordinaten und ihre Zugehö-rigkeit zu verschiedenen Lagenetzen oder Lagenetzteilen. Er wird automa-tisch aus dem Lagestatusschlüssel abgeleitet. Bis auf weiteres werden für Zwecke des amtlichen Vermessungswesens Punktkoordinaten nur im Netz des ETRS89 berechnet und abgegeben. Schlüssel langschriftliche Bezeichnung

KURZFORM entspricht Lagestatus-schlüssel

089 vorläufige Koordinaten im ETRS89 VORLAEUFIGE ETRS89-KOORINATEN

089

389 endgültige Koordinaten im ETRS89 ENDGUELTIGE ETRS89-KOORINATEN

489

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m - 1 m m - - - - 2 m m - - - - 3 m m - - - - 4 m m - - - - 5 6 7 8 m m - m m - 9 m m - m m -

Page 111: Die Führung des Punktnachweises der digitalen ...€¦ · Die Führung des Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen - Punktnachweiserlass NRW - RdErl

Blatt 67.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Position Datenelement: Positionskoordinaten PKO Die Positionskoordinaten werden in den drei Datenelementen - X-Wert - Y-Wert - Z-Wert nachgewiesen.

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Blatt 68.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 Datengruppe: Position DATENELEMENT: (Positionskoordinaten) X-Wert PXW Stellenzahl:10

zulässige Zeichen: 0 bis 9, Leerzeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Das Datenelement enthält den Positionskoordinaten-X-Wert. Er wird durch Umrechnung aus den UTM-Koordinaten und der ellipsoidischen Höhe gewonnen. Die Rechenschärfe (Nachkommastellen) entspricht den Aus-gangswerten. Ist diese zwischen UTM-Koordinaten und ellipsoidischer Höhe unterschiedlich, wird für alle Positionskoordinaten die kleinere Zahl der Nachkommastellen gewählt (z.B. 2 Stellen, wenn die ellipsoidische Höhe nur auf 2 Nachkom-mastellen, die UTM-Koordinaten auf 3 Nachkommastellen bestimmt sind). Die letzten Stellen werden dann mit Leerzeichen belegt. Führende, nicht geltende Stellen sind mit Leerzeichen belegt.

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m - 1 m m - - - - 2 m m - - - - 3 m m - - - - 4 m m - - - - 5 6 7 8 m m - m m - 9 m m - m m -

Page 113: Die Führung des Punktnachweises der digitalen ...€¦ · Die Führung des Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen - Punktnachweiserlass NRW - RdErl

Blatt 69.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Position Datenelement: (Positionskoordinaten) Y-Wert PYW Stellenzahl:10

zulässige Zeichen: 0 bis 9, Leerzeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Das Datenelement enthält den Positionskoordinaten-Y-Wert. Er wird durch Umrechnung aus den UTM-Koordinaten und der ellipsoidischen Höhe gewonnen. Die Rechenschärfe (Nachkommastellen) entspricht den Aus-gangswerten. Ist diese zwischen UTM-Koordinaten und ellipsoidischer Höhe unterschiedlich, wird für alle Positionskoordinaten die kleinere Zahl der Nachkommastellen gewählt (z.B. 2 Stellen, wenn die ellipsoidische Höhe nur auf 2 Nachkom-mastellen, die UTM-Koordinaten auf 3 Nachkommastellen bestimmt sind). Die letzten Stellen werden dann mit Leerzeichen belegt. Führende, nicht geltende Stellen sind mit Leerzeichen belegt.

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m - m m - 1 m m - - - - 2 m m - - - - 3 m m - - - - 4 m m - - - - 5 6 7 8 m m - m m - 9 m m - m m -

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Blatt 70.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Position Datenelement: (Positionskoordinaten) Z-Wert PZW Stellenzahl:10

zulässige Zeichen: 0 bis 9, Leerzeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Das Datenelement enthält den Positionskoordinaten-Z-Wert. Er wird durch Umrechnung aus den UTM-Koordinaten und der ellipsoidischen Höhe gewonnen. Die Rechenschärfe (Nachkommastellen) entspricht den Aus-gangswerten. Ist diese zwischen UTM-Koordinaten und ellipsoidischer Höhe unterschiedlich, wird für alle Positionskoordinaten die kleinere Zahl der Nachkommastellen gewählt (z.B. 2 Stellen, wenn die ellip-soidische Höhe nur auf 2 Nachkom-mastellen, die UTM-Koordinaten auf 3 Nachkommastellen bestimmt sind). Die letzten Stellen werden dann mit Leerzeichen belegt. Führende, nicht geltende Stellen sind mit Leerzeichen belegt.

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 m m -- m m - 1 m m - -- -- - 2 m m - -- -- - 3 m m - -- -- - 4 m m - -- -- - 5 6 7 8 m m -- m m - 9 m m -- m m -

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Blatt 71.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Position Datenelement: Jahr, Monat der Positionsmessung PJM Stellenzahl: 5

zulässige Zeichen: 0 bis 9

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muß belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Schlüssel: JJJMM (Die Angabe des Jahrtausends entfällt.) *) Angabe von Jahr und Monat der Positionsmessung. Anmerkung: *) Die Anmerkung zu Blatt 25.01 gilt entsprechend.

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 k k -- k k - 1 k k - -- -- - 2 k k - -- -- - 3 k k - -- -- - 4 k k - -- -- - 5 6 7 8 k k -- k k - 9 k k -- k k -

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Blatt 72.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Position Hauptelement: Positionsgenauigkeit PGK Die Positionsgenauigkeit wird in den beiden Datenelementen

Art der Positionsgenauigkeit PGA und ggf. Wert der Positionsgenauigkeit PGW

nachgewiesen.

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Blatt 73.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 10.05.2003 DATENGRUPPE: Position Datenelement: Art der Positionsgenauigkeit PGA Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen: 0 bis 9, A, H, P,

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Nachgewiesen wird entweder die Positionsgenauigkeitsstufe oder die Art des Wertes der Positionsgenauigkeit. Wird die Art des Wertes eingetragen, muss auch das Datenelement LGW (Blatt 22.01) belegt werden.

1.) Für die Positionsgenauigkeitsstufe gilt:

Schl. Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM

0 Positionsgenauigkeit nicht untersucht POSITIONSGENAUIGKEIT NICHT UNTERSUCHT

H Höchste Positionsgenauigkeit HOECHSTE POSITIONSGENAUIGKEIT

1 hohe Positionsgenauigkeit HOHE POSITIONSGENAUIGKEIT

2 mittlere Positionsgenauigkeit MITTLERE POSITIONSGENAUIGKEIT

3 untere Positionsgenauigkeit UNTERE POSITIONSGENAUIGKEIT

5 besondere Positionsgenauigkeitsverhältnisse (z.B. ältere photogrammetrische Koordinaten) BESONDERE POSITIONSGENAUIGKEITSVERH.

6 Koordinaten wurden mit graphischer Positionsgenauigkeit ermittelt - Kartenmaßstab größer oder gleich 1 : 500 GRAPH. POSITIONSGENAUIGKEIT BIS 1 : 500

7 Koordinaten wurden mit graphischer Positionsgenauigkeit ermittelt - Kartenmaßstab kleiner 1 : 500 bis einschl.1 : 1 000 - GRAPH. POSITIONSGENAUIGKEIT BIS 1 : 1000

8 Koordinaten wurden mit graphischer Positionsgenauigkeit ermittelt - Kartenmaßstab kleiner 1 : 1 000 bis einschl. 1 : 2 000 - GRAPH. POSITIONSGENAUIGKEIT BIS 1 : 2000

9 Koordinaten wurden mit graphischer Positionsgenauigkeit ermittelt -Kartenmaßstab kleiner 1 : 2 000 bis einschl. 1 : 5 000 - GRAPH. POSITIONSGENAUIGKEIT BIS 1 : 5000

A Koordinaten wurden mit graphischer Positionsgenauigkeit ermittelt - Kartenmaßstab kleiner 1 : 5 000 bis einschl. 1 : 25 000 - GRAPH. POSITIONSGENAUIGKEIT BIS 1 : 25000

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 k k -- k k - 1 k k - -- -- - 2 k k - -- -- - 3 k k - -- -- - 4 k k - -- -- - 5 6 7 8 k k -- k k - 9 k k -- k k -

Koordinatenkataster

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Blatt 73.02

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Position Datenelement: Art der Positionsgenauigkeit PGA Für die Schlüssel 0 , H, 1 bis 9 und A ist das Datenelement PGW (Blatt 74.01) nicht belegt. Erläuterungen für die Einstufung in die Positionsgenauigkeitsstufen sinngemäß wie unter 21.02ff. beschrieben. 2.) Die Art des Wertes der Positionsgenauigkeit wird wie folgt angegeben:

Schlüssel Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM

P

lokale Standardabweichung der Position STANDARDABWEICHUNG SP

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Blatt 74.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Position Datenelement: Wert der Positionsgenauigkeit PGW Stellenzahl: 12

zulässige Zeichen: 0 bis 9, Leerzeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Ist im Datenelement PGA die Art des Wertes der Positionsgenauigkeit eingetragen, so muss in diesem Datenelement der Wert der Positions-genauigkeit gespeichert sein (bedingte Belegung). Andernfalls ist das Datenelement nicht belegt. Der Wert der Positionsgenauigkeit wird numerisch in mm gespeichert. Sind bei den Werten weniger Stellen vorhanden, so sind die letzten Stellen mit Leerzeichen zu belegen. Führende nicht geltende Stellen werden ebenfalls mit Leerzeichen belegt. Der Wert der Positionsgenauigkeit wird wie folgt nachgewiesen:

1. - 4. Stelle = lokale Standardabweichung der Position (SP)

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 b b - b b - 1 b b - -- -- - 2 b b - -- -- - 3 b b - -- -- - 4 b b - -- -- - 5 6 7 8 b b - b b - 9 b b - b b -

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Blatt 75.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Position Datenelement: Positionszuverlässigkeit PZK Stellenzahl: 1

zulässige Zeichen:

Das Datenelement ist nicht belegt.

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Blatt 76.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Position Datenelement: Berechnungshinweis Position PBH Der Berechnungshinweis Position wird in den Datenelementen

Jahr der Berechnung PBJ Aktenhinweis PAH

nachgewiesen.

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Blatt 77.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Position Datenelement: Jahr der Berechnung PBJ Stellenzahl: 3

zulässige Zeichen: 0 bis 9

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Punktart 0, 8, 9 Es wird ggf. der um die Angabe des Jahrtausends *) gekürzte Jahrgang der Bezeichnung im inneren Dienst nachgewiesen. Punktart 1, 2, 3, 4 Es kann der um die Angabe des Jahrtausends *) gekürzte Jahrgang der Be-rechnung angegeben werden. Anmerkung: *) wie zu 25.01

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 k k - k k - 1 k k - - - - 2 k k - - - - 3 k k - - - - 4 k k - - - - 5 6 7 8 k k - k k - 9 k k - k k -

Page 123: Die Führung des Punktnachweises der digitalen ...€¦ · Die Führung des Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen - Punktnachweiserlass NRW - RdErl

Blatt 78.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage I - Beschreibung der Datenelemente -

Stand: 02.01.2001 DATENGRUPPE: Position Datenelement: Aktenhinweis PAH Stellenzahl: 9

zulässige Zeichen: sämtl. zul. Zeichen

Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist

von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind

n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen

Punktstatus-Schlüssel

Punktart 0, 8, 9 Es wird ggf. die Bezeichnung im inneren Dienst linksbündig ohne Jahrgang nachgewiesen. Punktart 1, 2, 3, 4 Es kann die Aktennummer der Berechnungsakte angegeben werden.

Punktart-Schlüssel

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 k k - k k - 1 k k - - - - 2 k k - - - - 3 k k - - - - 4 k k - - - - 5 6 7 8 k k - k k - 9 k k - k k -

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Punktnachweiserlass NRW Anlage I, Beilage 1, Seite 1

- Erläuterungen -

Daten der digitalen Liegenschaftskarte werden im Format der "Ein-

heitlichen Datenbankschnittstelle (EDBS)" übergeben. In der EDBS

werden die Punkt- und Grundrissdaten entsprechend den von der "Ar-

beitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bun-

desrepublik Deutschland (AdV)" beschlossenen Datenstrukturen (Da-

tenmodellen) ausgetauscht.

Die AdV hat das Datenmodell des Punktnachweises um die Datengruppe

"Position" erweitert, die 3-dimensionale kartesische Koordinaten im

"European Terrestrial Reference System 1989 (ETRS89)" aufnimmt.

Diese erweiterte Datenstruktur für den Punktnachweis trägt im Da-

tenaustausch über die EDBS aus formalen Gründen den Informa-

tionsnamen ULPUNN__ (neu) (Seite 4). Solange noch Daten in der bis-

herigen Struktur, also ohne die Datengruppe "Position" übergeben

werden, gilt der Informationsname ULP8ALK_ (Seite 2). ULP8ALK_ ist

bis auf den Informationsnamen identisch mit ULPUNN__ (alt).

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Punktnachweiserlass NRW Anlage I, Beilage 1, Seite 2

Logische Datenstruktur des Punktnachweises in der ALK/ATKIS-Datenbank

ULP8ALK_ ========

Bemerkung: Datengruppe wird in NRW nicht geführt

Datengruppe Punktkennzeichen, Verwaltung ULPU0000 Bezeichnung DE-Name AZ Kürzel (Hauptelement Punktkennzeichen PKZ) -Nummerierungsbezirk DLPU0001 8 NBZ -Punktart DLPU0002 1 PAT -Punktnummer DLPU0003 5 PNR Prüfzeichen DLPU0004 1 PRZ Punktstatus DLPU0005 1 PST Zuständige Stelle DLPU0006 7 ZST Aktualität d. Punktes DLPU0007 2 AKU Spezielle Aktualität DLPU0008 2 SAK Vermarkungsart DLPU0009 3 VAT Bemerkung zur Vermark. DLPU000A 4 BEV Entstehung d. Punktes DLPU000B 15 ENT Untergang d. Punktes DLPU000C 15 UNT Kennung f. Bemerkungen DLPU000D 1 KEB

Datengruppe Hinweis auf Messeinheit ULPU1000 (multipel) Bezeichnung DE-Name AZ Kürzel Hinweis auf Messelement DLPU1001 16 HME

Datengruppe Lage ULPU2000 (multipel) Bezeichnung DE-Name AZ Kürzel Lagestatus DLPU2001 3 LST (Hauptelement Lagekoordinate LKO) -Rechtswert DLPU2002 10 LKR -Hochwert DLPU2003 10 LKH (Hauptelement Lagegenauigkeit LGK) -Art der Lagegenauigkeit DLPU2004 1 LGA -Wert der Lagegenauigkeit DLPU2005 8 LGW Lagezuverlässigkeit DLPU2006 1 LZK (Hauptelement Berechnungshinweis Lage LBH) -Jahr der Berechnung DLPU2007 3 LBJ -Aktenhinweis DLPU2008 9 LAH

Datengruppe Höhe ULPU3000 (multipel) Bezeichnung DE-Name AZ Kürzel Höhenstatus DLPU3001 3 HST Höhenangabe DLPU3002 8 HGB Jahr, Monat d. Höhenmessung DLPU3003 5 HJM (Hauptelement Höhengenauigkeit HGK) -Art der Höhengenauigkeit DLPU3004 1 HGA -Wert der Höhengenauigkeit DLPU3005 4 HGW Höhenzuverlässigkeit DLPU3006 1 HZK (Hauptelement Berechnungshinweis Höhe HBH) -Jahr der Berechnung DLPU3007 3 HBJ -Aktenhinweis DLPU3008 9 HAH

Page 126: Die Führung des Punktnachweises der digitalen ...€¦ · Die Führung des Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen - Punktnachweiserlass NRW - RdErl

Punktnachweiserlass NRW Anlage I, Beilage 1, Seite 3

Bemerkung: Datengruppe in NRW nicht multipel

Datengruppe Schwere ULPU4000 (multipel) Bezeichnung DE-Name AZ Kürzel Schwerestatus DLPU4001 3 SST Schwerewert DLPU4002 10 SWE Jahr, Monat d. Schweremessung DLPU4003 5 SJM (Hauptelement Schweregenauigkeit SGK) -Art der Schweregenauigkeit DLPU4004 1 SGA -Wert der Schweregenauigkeit DLPU4005 4 SGW Schwerezuverlässigkeit DLPU4006 1 SZK (Hauptelement Berechnungshinweis Schwere SBH) -Jahr der Berechnung DLPU4007 3 SBJ -Aktenhinweis DLPU4008 9 SAH

Datengruppe Bemerkung zum Punkt ULPU5000 (multipel) Bezeichnung DE-Name AZ Kürzel Zeilennummer der Bemerkung DLPU5001 1 ZNR Text der Bemerkung DLPU5002 18 TEX

Datengruppe Festpunkt-Verwaltung ULPU6000 Bezeichnung DE-Name AZ Kürzel Ordnung des FP DLPU6001 1 ORD (Hauptelement Stablität STB) -Güte der Stabilität DLPU6002 1 GST -Güte d. Vermarkungsträgers DLPU6003 1 GVT -Topographie und Umwelt DLPU6004 1 TOP -Güte des Baugrundes DLPU6005 1 GBA -Geologische Stabilität DLPU6006 1 GEO -Grundwasserstand DLPU6007 1 GWA -Grundwasserschwankungen DLPU6008 1 GWS Höhenstab. a. Wiederholungsmess. DLPU6009 1 HWM Veränderung DLPU600A 1 VAE Letzte Überwachung DLPU600B 5 LUE Darstellungshinweis für FP DLPU600C 2 DHF Schwerestab. a. Wiederholungsmess. DLPU600D 1 SWM Lagestab. a. Wiederholungsmess. DLPU600E 1 LWM

Datengruppe Name, nähere Lagebezeichnung ULPU6100 (multipel) Bezeichnung DE-Name AZ Kürzel Name, nähere Lagebezeichnung DLPU6101 36 NAM

DE-Name = Datenelementname der log. Datenstruktur AZ = Anzahl der Zeichen Kürzel = Abkürzung nach Punktnachweiserl. Der Repräsentanten einer Datengruppe ist fett geschrieben.

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Punktnachweiserlass NRW Anlage I, Beilage 1, Seite 4

Logische Datenstruktur des Punktnachweises in der ALK/ATKIS-Datenbank

ULPUNN__ ========

Bemerkung: Datengruppe in NRW nicht multipel

Datengruppe Punktkennzeichen, Verwaltung ULPU0000 Bezeichnung DE-Name AZ Kürzel (Hauptelement Punktkennzeichen PKZ) -Nummerierungsbezirk DLPU0001 8 NBZ -Punktart DLPU0002 1 PAT -Punktnummer DLPU0003 5 PNR Prüfzeichen DLPU0004 1 PRZ Punktstatus DLPU0005 1 PST Zuständige Stelle DLPU0006 7 ZST Aktualität d. Punktes DLPU0007 2 AKU Spezielle Aktualität DLPU0008 2 SAK Vermarkungsart DLPU0009 3 VAT Bemerkung zur Vermark. DLPU000A 4 BEV Entstehung d. Punktes DLPU000B 15 ENT Untergang d. Punktes DLPU000C 15 UNT Kennung f. Bemerkungen DLPU000D 1 KEB

Datengruppe Hinweis auf Messeinheit ULPU1000 (multipel) Bezeichnung DE-Name AZ Kürzel Hinweis auf Messelement DLPU1001 16 HME

Datengruppe Lage ULPU2000 (multipel) Bezeichnung DE-Name AZ Kürzel Lagestatus DLPU2001 3 LST (Hauptelement Lagekoordinate LKO) -Rechtswert DLPU2002 10 LKR -Hochwert DLPU2003 10 LKH (Hauptelement Lagegenauigkeit LGK) -Art der Lagegenauigkeit DLPU2004 1 LGA -Wert der Lagegenauigkeit DLPU2005 8 LGW Lagezuverlässigkeit DLPU2006 1 LZK (Hauptelement Berechnungshinweis Lage LBH) -Jahr der Berechnung DLPU2007 3 LBJ -Aktenhinweis DLPU2008 9 LAH

Datengruppe Höhe ULPU3000 (multipel) Bezeichnung DE-Name AZ Kürzel Höhenstatus DLPU3001 3 HST Höhenangabe DLPU3002 8 HGB Jahr, Monat d. Höhenmessung DLPU3003 5 HJM (Hauptelement Höhengenauigkeit HGK) -Art der Höhengenauigkeit DLPU3004 1 HGA -Wert der Höhengenauigkeit DLPU3005 4 HGW Höhenzuverlässigkeit DLPU3006 1 HZK (Hauptelement Berechnungshinweis Höhe HBH) -Jahr der Berechnung DLPU3007 3 HBJ -Aktenhinweis DLPU3008 9 HAH

Page 128: Die Führung des Punktnachweises der digitalen ...€¦ · Die Führung des Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen - Punktnachweiserlass NRW - RdErl

Punktnachweiserlass NRW Anlage I, Beilage 1, Seite 5

Bemerkung: Datengruppe in NRW nicht multipel

Bemerkung: Datengruppe wird in NRW im Punkt-nachweis nicht geführt

Datengruppe Schwere ULPU4000 (multipel) Bezeichnung DE-Name AZ Kürzel Schwerestatus DLPU4001 3 SST Schwerewert DLPU4002 10 SWE Jahr, Monat d. Schweremessung DLPU4003 5 SJM (Hauptelement Schweregenauigkeit SGK) -Art der Schweregenauigkeit DLPU4004 1 SGA -Wert der Schweregenauigkeit DLPU4005 4 SGW Schwerezuverlässigkeit DLPU4006 1 SZK (Hauptelement Berechnungshinweis Schwere SBH) -Jahr der Berechnung DLPU4007 3 SBJ -Aktenhinweis DLPU4008 9 SAH

Datengruppe Bemerkung zum Punkt ULPU5000 (multipel) Bezeichnung DE-Name AZ Kürzel Zeilennummer der Bemerkung DLPU5001 1 ZNR Text der Bemerkung DLPU5002 18 TEX

Datengruppe Festpunkt-Verwaltung ULPU6000 Bezeichnung DE-Name AZ Kürzel Ordnung des FP DLPU6001 1 ORD (Hauptelement Stablität STB) -Güte der Stabilität DLPU6002 1 GST -Güte d. Vermarkungsträgers DLPU6003 1 GVT -Topographie und Umwelt DLPU6004 1 TOP -Güte des Baugrundes DLPU6005 1 GBA -Geologische Stabilität DLPU6006 1 GEO -Grundwasserstand DLPU6007 1 GWA -Grundwasserschwankungen DLPU6008 1 GWS Höhenstab. a. Wiederholungsmess. DLPU6009 1 HWM Veränderung DLPU600A 1 VAE Letzte Überwachung DLPU600B 5 LUE Darstellungshinweis für FP DLPU600C 2 DHF Schwerestab. a. Wiederholungsmess. DLPU600D 1 SWM Lagestab. a. Wiederholungsmess. DLPU600E 1 LWM

Datengruppe Name, nähere Lagebezeichnung ULPU6100 (multipel) Bezeichnung DE-Name AZ Kürzel Name, nähere Lagebezeichnung DLPU6101 36 NAM

Datengruppe Position ULPU7000 Bezeichnung DE-Name AZ Kürzel Positionsstatus DLPU7001 3 PST (Hauptelement Positionskoordinaten PKO) - X-Wert DLPU7002 10 PKX - Y-Wert DLPU7003 10 PKY - Z-Wert DLPU7004 10 PKZ Jahr, Monat der Positionsmessung DLPU7005 5 PJM (Hauptelement Positionsgenauigkeit PGK) - Art der Positionsgenauigkeit DLPU7006 1 PGA - Wert der Positionsgenauigkeit DLPU7007 12 PGW Positionszuverlässigkeit DLPU7008 1 PZK (Hauptelement Berechnungshinweis Position PBH) - Jahr der Berechnung DLPU7009 3 PBJ - Aktenhinweis DLPU700A 9 PAH

DE-Name = Datenelementname der log. Datenstruktur AZ = Anzahl der Zeichen Kürzel = Abkürzung nach Punktnachweiserl. Der Repräsentanten einer Datengruppe ist fett geschrieben.

Page 129: Die Führung des Punktnachweises der digitalen ...€¦ · Die Führung des Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen - Punktnachweiserlass NRW - RdErl

Punktnachweiserlass NRW Anlage I, Beilage 2, Seite 1

Integration zwischen Punkt- und Grundrissnachweis der digitalen Liegenschaftskarte, Verfahren

- Erläuterungen -

Für Punkte des Punktnachweises wird ein punktförmiges Objekt im Grund-rissnachweis geführt. Eine Verarbeitung wird jedoch nur durchgeführt, wenn Lagekoordinaten mit einem Lagestatus vorhanden sind, der innerhalb einer Hierarchie-liste (Rangfolge Lagestatus) liegt. Diese Liste muß der Datenbankver-arbeitung bekannt gemacht werden. Es werden die Lagekoordinaten nach der in der Hierarchieliste festge-legten Reihenfolge für die Bildung der Objektkoordinate verwendet. Die Rangfolge des Lagestatus kann nicht nachträglich geändert werden. Für die Ableitung der Folien- und Objektschlüssel im Grundrissnachweis gelten nachfolgende Festlegungen.

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Punktnachweiserlass NRW Anlage I, Beilage 2, Seite 2

Ableitung von Folie und Objektart für den Grundrissnachweis

Punktnachweis

Grundrissnachweis

PAT PST VAT BEV DHF Folie-Objektart

0 0 0 0 0 0

SK1 WK2 ZK EK NK

050-0161 -0162

050-0162 -0164 -0165

1

0 0 0 0

"0122" "0123" "0124" "0125"

051-0122 -0123 -0124 -0125

2

0 0 0 0 0

#070,088-099 070,088-099

"0111" "0112"

052-0111 -0112

-0117 3 oder

-0118 4 -0119 5

3

0

053-0151

4

0

054-0152

5) ) 6) ) 7)

weitere Festlegungen durch die Kommunalverwaltung

055-

056-

057- 9

0

GK

059-0148

PAT = Punktart PST = Punktstatus VAT = Vermarkungsart BEV = Bemerkung zur Vermarkung DHF = Darstellungshinweis für Festpunkte # = ungleich 1 Die Darstellungskennungen SK und WK bzw. der Objektschlüssel 0161 dürfen nicht mehr verwendet werden. Soweit diese Schlüssel bereits vergeben wurden, sind sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu bereinigen. 2 wie vor 3 pro Katasteramt und Bezirksgrundstücksdatenbank ist eine einheitliche Festlegung der Objektschlüsselvergabe erforderlich 4 wie vor 5 wie vor

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Anlage II

zum Runderlass "Die Führung des Punktnachweises

der digitalen Liegenschaftskarte

in Nordrhein-Westfalen"

Fortführung des Punktnachweises

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Blatt 00.01Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand 02.01.2001

Fortführungsarten, Allgemeine Beschreibung

I N H A L T Blatt

1. Allgemeines 00.02

1.1 Aufgabe der Fortführungsarten

1.2 Gruppierung der Fortführungsarten

2. Anwendung der allgemeinen Fortführungsarten 00.03

2.1 Fortführungsanlässe

2.2 Einrichtung aufgrund vorhandener Punktnachweise

2.3 Übernahme von Vermessungsschriften

2.4 Reservierung von Punktkennzeichen

2.5 Berichtigung von Punktdatenfehlern

2.6 Untergang von Punkten

2.7 Löschung von Punkten

2.8 Übernahme von Fortführungsarten im "Bezieher

Sekundärnachweis"

3. Allgemeine Fortführungsarten 00.06

3.1 Vorbemerkungen

3.2 Beschreibungsmuster

3.3 Beschreibung der festgelegten Fortführungsarten

FLPLRESE Reservierung von Punktkennzeichen 01.01

FLPLFAKT Fortführung aktueller Punkte 02.01

FLPLBER* Fortführung nach Berechnung 03.01

FLPLPUNT Untergang von Punkten 04.01

FLPLPLOE Löschung von Punkten 05.01

FLPGALLG Fortführung für Lage- und Höhenfestpunkte 06.01

- allgemein -

FLPGBZSN Fortführung Bezieher Sekundärnachweis 07.01

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Blatt 00.02Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand 02.01.2001

Fortführungsarten, Allgemeine Beschreibung

1. Allgemeines

1.1 Aufgabe der Fortführungsarten

(1) In der "Beschreibung der Datenelemente" sind Aufbau und In-halt des Punktnachweises im Format der "Einheitlichen Daten-bankschnittstelle (EDBS)" festgelegt. Aufgabe der Fortführungs-art ist es, anwendungsspezifische Festlegungen zur Sicherungder Konsistenz des Datenbestandes, der nach der Fortführungentstehen soll, zu beschreiben.

(2) Jede Fortführungsart erhält einen der jeweiligen speziellenAnwendung entsprechenden Namen. Bei Fortführungen des Punkt-nachweises ist die zutreffende Fortführungsart der Vollständig-keitsprüfung des Datenbestandes (Konsistenzprüfung) zugrunde zulegen.

(3) Bei der Erstellung der Fortführungsarten wurde von folgen-den Voraussetzungen ausgegangen: Der Fortführungsauftrag kann1 bis n Punkte beinhalten und umfasst alle für den Fortfüh-rungsfall erforderlichen Fortführungsarten. Eine Fortführungs-art wird in der Weise festgelegt, dass möglichst alle fortzu-führende Punktdaten mit einem Fortführungsauftrag bearbeitetwerden können (Auftragsminimierung) und die fachlich erforder-lichen Prüfungen der Punktdaten vorgenommen werden können (Kon-sistenzprüfung).

(4) In jeder Fortführungsart sind Festlegungen zu treffen über

- die Zulässigkeit der Datenelemente,- den Operationsumfang der Datenelemente,- die Vollständigkeit der Datenelemente,- die Werteeinschränkung der Datenelemente.

Zu diesen Festlegungen werden Plausibilitätsprüfungen automati-siert durchgeführt.

1.2 Gruppierung der Fortführungsarten

(1) Die Fortführungsarten sollen einheitlich angewendet werden.Es werden unterschieden:- Fortführungsarten, die landeseinheitlich anzuwenden sind

(allgemeine Fortführungsarten),- Fortführungsarten, die von der Katasterbehörde frei festge-legt werden können (freie Fortführungsarten).

(2) Die allgemeinen Fortführungsarten (Nr. 3) werden für dasLand einheitlich festgelegt.

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Blatt 00.03Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand 02.01.2001

Fortführungsarten, Allgemeine Beschreibung

(3) Freie Fortführungsarten für die Punktarten 1-4 sollen vonder Katasterbehörde nur festgelegt werden, wenn dies aufgrundvon regionalen Besonderheiten erforderlich und eine diesbezüg-liche Erweiterung oder Änderung der allgemeinen Fortführungsar-ten nicht zweckmäßig ist.

2. Anwendung der allgemeinen Fortführungsarten

2.1 Fortführungsanlässe

(1) Die Fortführungsarten gelten sowohl für die autonome Füh-rung (Einrichtung und Fortführung) des Punktnachweises als auchfür die mit anderen Nachweisen des Liegenschaftskatasters inte-grierte Führung des Punktnachweises.

(2) Fortführungsanlässe sind

- die Einrichtung aufgrund vorhandener Punktnachweise,- die Übernahme von Vermessungsschriften,- die Reservierung von Punktkennzeichen,- die Berichtigung von Punktdatenfehlern,- der Untergang von Punkten,- die Löschung von Punkten,- die Übernahme von Fortführungsdaten im Verfahren 'BezieherSekundärnachweis.

2.2 Einrichtung aufgrund vorhandener Punktnachweise

(1) Vorhandene Punktnachweise liegen analog, digital oder ge-mischt vor. Sie werden für Punkte der Punktarten 1-4 mit derFortführungsart 'Fortführung aktueller Punkte-FLPLFAKT' und fürFestpunkte der Punktarten 0 und 9 mit der Fortführungsart'Fortführung für Lage- und Höhenfestpunkte (allgemein) -FLPGALLG' in den Punktnachweis überführt.

(2) Bei der Aufbereitung der Punktdaten erkannte Fehler sind imbisherigen Datenbestand vorweg zu berichtigen.

2.3 Übernahme von Vermessungsschriften

Bei der Übernahme von Vermessungsschriften kommen im allgemei-nen folgende Fälle vor:

a) Berücksichtigung der Reservierung von Punktkennzeichen,b) Eintragung von neuen Punkten,c) Änderung, Ergänzung oder Löschung von Punktdaten der Punkte,

die bereits im Punktnachweis enthalten sind,d) Berücksichtigung berichtigter Punktdaten,e) Kennzeichnung von Punkten als untergegangene Punkte.

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Blatt 00.04Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand 02.01.2001

Fortführungsarten, Allgemeine Beschreibung

Fortführungsaufträge zu den Buchstaben a) bis d) werden mit derFortführungsart 'Fortführung aktueller Punkte-FLPLFAKT' oder -soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen - mit der Fortfüh-rungsart 'Fortführung nach Berechnung-FLPLBER*' in den Punkt-nachweis übernommen. Zu Buchstabe e) ist die Fortführungsart'Untergang von Punkten-FLPLPUNT' zu verwenden. Bei der Berich-tigung von Punktdatenfehlern (Buchst. d) ist Nummer 2.5 zu be-achten.

2.4 Reservierung von Punktkennzeichen

(1) Die Reservierung von Punktkennzeichen (PKZ) für die zustän-dige Stelle (Katasterbehörde, Landesvermessungsamt) oder fürsonstige Stellen umfassta) die Eintragung der Daten für die Reservierung,b) die Änderung von Reservierungsdaten bei bereits reservierten

PKZ,c) die Aufhebung nicht mehr benötigter Reservierungen.

Fortführungsaufträge zu den o.g. Fällen werden mit folgendenFortführungsarten in die Punktdatei übernommen:zu a) Reservierung von Punktkennzeichen-FLPLRESE,zu b) Löschung von Punkten-FLPLPLOE (Aufhebung der bisherigen

Reservierungsdaten) und Reservierung von Punktkennzeichen-FLPLRESE (Neueintragung der Reservierung),

zu c) Löschung von Punkten-FLPLPLOE.

Bei der Eintragung der Punktdaten zu einem reservierten Punkt-kennzeichen mit der Fortführungsart 'Fortführung aktuellerPunkte-FLPLFAKT' werden die Reservierungsdaten - mit Ausnahmedes Punktkennzeichens - überschrieben bzw. automatisch ge-löscht. Zu beachten ist, dass dabei auch die bei der Reservie-rung eingetragene Punktart geändert werden kann.

(2) Reservierungen sollen nur vorgenommen werden, wenn dieÜberwachung der Reservierung sichergestellt ist.

(3) Punktkennzeichen können reserviert werdena) für ein bestimmtes Verfahren (Vermessungsgebiet),b) pauschal für eine Stelle.

Die Reservierung soll sich auf bestimmte Verfahren beziehen.Eine pauschale Reservierung ist auf Ausnahmefälle zu beschrän-ken. In den Vermessungsschriften sind die nicht benutztenPunktkennzeichen anzugeben. Bei der Übernahme der Vermessungs-schriften hat die Katasterbehörde diese Reservierungen aufzuhe-ben.

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Blatt 00.05Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand 02.01.2001

Fortführungsarten, Allgemeine Beschreibung

(4) Die Reservierung kann nach fachlichen Erfordernissen vorge-nommen werden (Reservierungsarten). Die möglichen Reservie-rungsarten sind der Beschreibung der Fortführungsart 'Reservie-rung von Punktkennzeichen' (Blatt 01.04) zu entnehmen.

(5) Die Reservierung ist grundsätzlich aufzuheben, wenn dieNichtverwendung eines Punktkennzeichens für den beantragtenZweck feststeht oder die Frist der Reservierung abgelaufen istund nicht verlängert werden soll.

2.5 Berichtigung von Punktdatenfehlern

(1) Punktdatenfehler können auftreten alsa) Fehler während der noch nicht abgeschlossenen Bearbeitung

einer Fortführung (Bearbeitungsfehler),b) Fehler im amtlichen Punktnachweis (Nachweisfehler).

(2) Fehlerhafte Punktdaten während der Bearbeitung (der Fort-führungsauftrag ist noch nicht fehlerfrei verarbeitet worden)sollen bei Verarbeitungsstops oder bei der Prüfung eines Verar-beitungsprotokolls (Fortführungssimulation mit Fehlern) erkanntwerden. Bearbeitungsfehler werden durch eine Berichtigung derFortführungseingabedaten behoben.

(3) Nachweisfehler werden behoben- bei Berichtigung einzelner Punktdaten mit der Fortführungsart'Fortführung aktueller Punkte-FLPLFAKT',

- bei Berichtigung einer fehlerhaften Punkteinheit mit denFortführungsarten 'Löschung von Punkten-FLPLPLOE' und 'Fort-führung aktueller Punkte-FLPLFAKT' (hier: Eintragung einesneuen Punktes).

2.6 Untergang von Punkten

(1) Bei untergegangenen Punkten des amtlichen Punktnachweiseswird unterschieden zwischena)'Untergegangene Punkte' mit historischem Nachweis(Punktstatus 1),

b)'Untergegangene Punkte' ohne historischen Nachweis(Punktstatus 2).

Die Kennzeichnung in der Punktdatei wird mit der Fortfüh-rungsart 'Untergang von Punkten-FLPLPUNT' vorgenommen.

(2) Der Untergang von Punkten soll im Zusammenhang mit derÜbernahme der zugrundeliegenden Vermessungsschriften behandeltwerden. Die Bearbeitung solcher Vermessungsschriften führt da-her in der Regel zu mehreren Fortführungsaufträgen.

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Blatt 00.06Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand 02.01.2001

Fortführungsarten, Allgemeine Beschreibung

2.7 Löschung von Punkten

(1) Die Löschung eines Punktes mit dem Punktstatus 0,1 oder 2ist nur zulässig, wenna) der Punkt für den amtlichen Punktnachweis nicht mehr aktu-

ell ist und auf seine Kennzeichnung als untergegangenerPunkt verzichtet werden kann oder

b) eine fehlerhafte Punkteinheit insgesamt aus dem amtlichenPunktnachweis herausgenommen werden soll.

Die Löschung von Punkten wird mit der Fortführungsart 'Löschungvon Punkten-FLPLPLOE' vorgenommen. Sie kann auch für die Lö-schung von Punkten mit dem Punktstatus 9 verwendet werden.

(2) Die Punktkennzeichen von untergegangenen Punkten sollengrundsätzlich nicht wiederverwendet werden. In besonderen Fäl-len - z.B. Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters im großenUmfang - können Punktkennzeichen von Punkten mit den Punktarten1-4 nach Löschung der betreffenden Punkteinheiten im amtlichenPunktnachweis wiederverwendet werden.

2.8 Übernahme von Fortführungsverfahren im Verfahren 'Bezieher Se-kundärnachweis'

Sind im amtlichen Nachweis Vermessungspunkte enthalten, für de-ren Führung eine andere Stelle zuständig ist (z.B. benachbartesKatasteramt, Landesvermessungsamt), so werden diese Vermes-sungspunkte auf Veranlassung der zuständigen Stelle im Verfah-ren 'Bezieher Sekundärnachweis' fortgeführt. Hierbei sind nurdie Operationen 'Löschen' und 'Neueintragen' zulässig. D.h.,dass Änderungen an Punktdaten übernommen werden, indem derPunkt zunächst komplett gelöscht und anschließend mit allen(z.T. geänderten) Daten neu eingelesen wird. Die Prüfung derüber das BZSN-Verfahren angelieferten Daten erfolgt mit derFortführungsart 'Fortführung Bezieher Sekundärnachweis-FLPGBZSN'. Auf das für die Führung von Festpunkten der Landes-vermessung modifizierte BZSN-Verfahren wird vorsorglich hinge-wiesen.

3. Allgemeine Fortführungsarten

3.1 Vorbemerkungen

(1) Die bei der Definition von Fortführungsarten zu beachtendenGrundsätze sind im Abschnitt 3.1.7 der ALK-Verfahrensdokumenta-tion beschrieben.

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Blatt 00.07Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand 02.01.2001

Fortführungsarten, Allgemeine Beschreibung

(2) Die für jede Fortführungsart nach Nummer 1.1 Abs.4 zu tref-fenden Festlegungen werden zur besseren Übersicht formularmäßignachgewiesen (vgl. z.B. Blatt 01.02). Hierbei ist zu beachten,dass mit den Eintragungen in der Spalte 'K/M' der Belegungszu-stand für die einzelnen Datenelemente beschrieben wird, wie ernach der fehlerfreien Verarbeitung eines Fortführungsauftragsim amtlichen Punktnachweis enthalten sein muss.

(3) Die im Formular verwendeten Abkürzungen bedeuten:

a) Zulässigkeit des Datenelementes

- Eintrag in Spalte K/M:'K' = Kann-Element'M' = Muss-Element

Muss-Element heißt: Das Datenelement ist nach fehlerfreierVerarbeitung stets belegt. Die Belegung kann erfolgt seinaufgrund der Eingabedaten, einer systeminternen Verarbeitung(z.B. bei 'Prüfzeichen' und 'Aktualität') oder einer frühe-ren Eintragung.

Kann-Element heißt: Das Datenelement ist nach fehlerfreierVerarbeitung belegt, wenn Eingabedaten vorliegen oder frühe-re Eintragungen vorhanden sind.

Ohne Eintrag heißt: Das Datenelement kann nach fehlerfreierDatenbankverarbeitung belegt sein, wenn frühere Eintragungenvorhanden sind.

- Eintrag in Spalte OP-Umfang:'N' = neu eintragen'A' = ändern'L' = löschen'P' = positionieren

Jedes in der Spalte K/M zulässige Datenelement muß minde-stens einen Eintrag in der Spalte OP-Umfang haben, sofern esnicht systemintern verarbeitet wird.

Positionieren: Mit 'P' sind die Datenelemente gekennzeich-net, die angegeben werden müssen, damit die fortzuführendePunkteinheit bzw. die betroffene Datengruppe eindeutig iden-tifiziert werden kann.

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Blatt 00.08Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand 02.01.2001

Fortführungsarten, Allgemeine Beschreibung

b) Vollständigkeit der Datenelemente mit den Kann-Kettenbe-ziehungen in der Datengruppe

- Eintrag in Spalte Ketten:'A' = auslösendes Datenelement der Kette'F' = Folgeelement der Ketteohne Eintrag = keine Vollständigkeitsbedingung

Jede Kette einer Datengruppe wird in einer eigenen Spalteeingetragen.

c) Werteeinschränkungen des Datenelementes in der Fort-führungsart

- Eintrag in Spalte E:

'E' = Einschränkung des Wertevorratesüber die zulässigen Zeichen hinaus.Die fachlich zulässigen Zeichen sind inSpalte 'Werteeinschränkung' vermerkt.

ohne Eintrag = Es wird nur die Einschränkung auf diezulässigen Zeichen geprüft.

(4) Werteeinschränkungen sind festzulegen, wenn für ein Da-tenelement im Punktnachweis nur bestimmte, in der Beschreibungder Datenelemente definierte, Werte bei der Fortführungsartvorkommen dürfen.

(5) Die Katasterbehörde kann für die Punktarten 1-4 die vomLand vorgegebenen Werteeinschränkungen auf die für ihren Be-reich relevanten Schlüssel einschränken sowie neue, regio-nal-spezifische Werteeinschränkungen (z.B. für die Abgrenzungder Nummerierungsbezirke) selbst festlegen. Dabei ist zu beach-ten, dass solche Festlegungen für ein Rechenzentrum einheitlichgetroffen werden müssen und dass damit keine Änderung der je-weiligen allgemeinen Fortführungsart bezüglich Name und Defini-tion verbunden ist.

3.2 Beschreibungsmuster

(1) Fortführungsarten werden nach folgendem Muster beschrieben:

1. Deckblatt der Fortführungsart mit Angaben über- den Namen der Fortführungsart,- das Aufgabengebiet, welches diese Fortführungsart ein-setzt,

- die Dateien, die in der Fortführungsart angesprochen wer-den,

- die Funktionsbeschreibung der Fortführungsart.

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Blatt 00.09Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand 02.01.2001

Fortführungsarten, Allgemeine Beschreibung

2. Festlegungen der Fortführungsart mit Angaben über- die Zulässigkeit der Datenelemente,- den Operationsumfang der Datenelemente,- die Vollständigkeit der Datenelemente,- die Werteeinschränkung der Datenelemente.

3. Besondere Erläuterungen zur Anwendung der Fortführungsartmit Angaben über- die Anwendungsvoraussetzungen,- die Eingabedaten.

(2) Das Beschreibungsmuster ist für die allgemeinen und diefreien Fortführungsarten anzuwenden.

3.3 Beschreibung der festgelegten Fortführungsarten

A) Punktarten 1-4

FLPLRESE Reservierung von Punktkennzeichen (Blatt 01.01)FLPLFAKT Fortführung aktueller Punkte (Blatt 02.01)FLPLBER* Fortführung nach Berechnung (Blatt 03.01)FLPLPUNT Untergang von Punkten (Blatt 04.01)

B) Punktarten 0 und 9

FLPGALLG Fortführung für Lage- und Höhenfestpunkte- allgemein - (Blatt 06.01)

C) Punktarten 1-4, 0 und 9

FLPLPLOE Löschung von Punkten (Blatt 05.01)FLPGBZSN Fortführung Bezieher Sekundärnachweis

(Blatt 07.01)

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Blatt 01.01Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 1 - 4

Fortführungsart: FLPLRESE Reservierung von Punktkennzeichen

Name der Fortführungsart : FLPLRESE

Aufgabengebiet : Liegenschaftskataster

Beteiligte Nachweise : Punktnachweis - Allgemeine Punktdaten

Funktion der Fortführungsart:

Die Fortführungsart FLPLRESE dient der Reservierung von Punkt-kennzeichen. Für jede reservierte Punktnummer werden bestimmteDatenelemente im Standardaggregat 'Punktkennzeichen, Verwaltung'belegt.

Erläuterungen:

Bei der Eintragung der Punktdaten zu einem reservierten Punkt-kennzeichen mit der Fortführungsart FLPLFAKT werden die Reser-vierungsdaten - mit Ausnahme des Punktkennzeichens - überschriebenbzw. automatisch gelöscht. Zu beachten ist, dass dabei auch die beider Reservierung eingetragene Punktart geändert werden kann.

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Blatt 01.02Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 1 - 4

Fortführungsart:FLPLRESE Reservierung von Punktkennzeichen

Nachweis: Punktnachweis - Allgemeine Punktdaten

Element K E OP-Umf. Ket Werteeinschränkung

M N A L P tenDLPU0001 Nummerierungsbezirk M N0002 Punktart M E N 1 - 40003 Punktnummer M N0004 Prüfzeichen M0005 Punktstatus M E N 80006 Zuständige Stelle M E N 0590 xxx *)0007 Akt. des Punktes M0008 Spez. Aktualität0009 Vermarkungsart000A Bemerkung zur Verm.000B Entst. d. Punktes M N000C Unterg. d. Punktes M N000D Kennung f. Bemerk.

*) istindividuellfür jedes RZfestzulegen.

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Blatt 01.03Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 1 - 4

Fortführungsart: FLPLRESE Reservierung von Punktkennzeichen

Erläuterungen

Fortführungsauftrag

umfasst 1 - n Punkte

Voraussetzungen

Das zu reservierende Punktkennzeichen darf in der Punktdatei nochnicht vorkommen.Die Fortführungsart FLPLRESE gilt für die folgenden zwei Anwen-dungsmöglichkeiten.

Fall 1

Eingabedaten

- Für jedes zu reservierende Punktkennzeichen müssen eingegebenwerden:

Nummerierungsbezirk (NBZ)Punktart (PAT)Punktnummer (PNR)Punktstatus (PST)Zuständige Stelle (ZST)Entstehung des Punktes (ENT)Untergang des Punktes (UNT)

Hinweise:a) Prüfzeichen (PRZ) und Aktualität (AKU) dürfen nicht eingegeben

werden.b) Im Datenelement 'Entstehung des Punktes' wird in der 1.-8.

Stelle das Datum der Reservierung bzw. der Bearbeitung einge-geben. Zusätzlich kann ein Hinweis auf die Stelle eingegebenwerden, für die das Punktkennzeichen reserviert ist (vgl. AnlageI, Bl. 12.01).

c) Im Datenelement 'Untergang des Punktes' ist in der 1.-5.Stelleder Schlüssel der Dienststelle einzutragen, welche die Reser-vierung vorgenommen hat. Zusätzlich kann die Antragsnummernachgewiesen werden (vgl. Punktnachweiserlass NRW, Anlage I, Bl.13.01).

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Blatt 01.04Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 1 - 4

Fortführungsart: FLPERESE Reservierung von Punktkennzeichen

Fall 2

Aus den Eingabedaten des Fortführungsauftrags werden für alle zureservierenden Punktkennzeichen intern die Fortführungsdatenaufgebaut und eingetragen. Die zu reservierenden Punktkennzeichenergeben sich aus der Reservierungsart.

Eingabedaten

- Zur Eintragung müssen eingegeben werden:

Reservierungsart (alternative Möglichkeiten)

- alle freien PKZ in einem Bereich von ... bis...- eine bestimmte Anzahl freier PKZ ab einem Startwert- eine bestimmte Anzahl freier PKZ- eine bestimmte Anzahl freier aufeinanderfolgender PKZ ab einemStartwert

- eine bestimmte Anzahl freier aufeinanderfolgender PKZ

Nummerierungsbezirk (NBZ)Punktart (PAT)Punktnummer(n) bzw. Anzahl der zu reservierenden Punktnummernentsprechend der Reservierungsart

Zuständige Stelle (ZST)

Hinweise:

a) Prüfzeichen und Aktualität dürfen nicht eingegeben werden.

b) Zu jedem zu reservierenden Punktkennzeichen werden automatischeingetragen:- im Datenelement 'Punktstatus' der Punktstatus '8'- im Datenelement 'Entstehung des Punktes' das Tagesdatum derReservierung

- im Datenelement 'Untergang des Punktes' (abgeleitet ausEingabedaten im Auftragskennsatz):- Behördenart (1 Stelle)- Behördenschlüssel (4 Stellen)- Kennwort (10 Stellen).

Das Datenelement 'Untergang des Punktes' wird automatisch ausAuftragskenndaten aufgebaut. Als Kennwort kann die Antragsnummer(vgl. Anlage I, Bl. 13.01) eingegeben werden.

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Blatt 02.01Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 1 - 4

Fortführungsart: FLPLFAKT Fortführung aktueller Punkte

Name der Fortführungsart: FLPLFAKT

Aufgabengebiet: Liegenschaftskataster

Beteiligte Nachweise: Punktnachweis - Allgemeine Punktdaten

Funktion der Fortführungsart:

Die Fortführungsart FLPLFAKT dient

- der Eintragung von neuen Punkten des amtlichen Nachweises(Punktstatus 0);Hierzu gehört auch die Eintragung von neuen Punkten, derenPunktkennzeichen vorher mit der Fortführungsart 'FLPLRESE'reserviert worden sind.

- der Eintragung eines zusätzlichen Lagestatus/Höhenstatus zuvorhandenen Punkten des amtlichen Nachweises (Punktstatus 0);

- der Veränderung von Punkten des amtlichen Nachweises (Punktstatus0).

Erläuterungen:

Eine Veränderung des Punktstatus sowie eine Löschung von Punkten istbei dieser Fortführungsart nicht zulässig, um zu verhindern, dass beiFortführungen durch Eingabefehler Punkte untergehen oder gelöschtwerden, bei denen das nicht beabsichtigt war. Die Statusänderung unddie Löschung von Punkten sind deshalb jeweils einer besonderenFortführungsart vorbehalten.

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Blatt 02.02Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 1 - 4

Fortführungsart: FLPLFAKT Fortführung aktueller Punkte

Nachweis: Punktnachweis - Allgemeine Punktdaten

Element KM

OP-Umf. Werteeinschränkung

E N A L P

Ket-ten

DLPU0001 Nummerierungsbezirk M N P0002 Punktart M E N P 1 - 40003 Punktnummer M N P0004 Prüfzeichen M P0005 Punktstatus M E N 00006 Zuständige Stelle M E N A 0590 xxx *)0007 Akt. des Punktes M P0008 Spez. Aktualität0009 Vermarkungsart M E N A gem. Schlüsselv.000A Bemerkung zur Verm. K N A L000B Entst. d. Punktes M N A000C Unterg. d. Punktes000D Kennung f. Bemerk. K2001 Lagestatus K E N A L P A gem. Schlüsselv.2002 Rechtswert K N A F2003 Hochwert K N A F2004 Art der Lagegen. K E N A F gem. Schlüsselv.2005 Wert der Lagegen. K N A L2006 Lagezuverlässigkeit2007 Jahr der Berechnung K N A L2008 Aktenhinweis K N A L3001 Höhenstatus K E N A L P A gem. Schlüsselv.3002 Höhenangabe K N A F3003 Jahr, Mon. Höhenmes. K N A L3004 Art der Höhengen. K E N A F gem. Schlüsselv.3005 Wert der Höhengen. K N A L3006 Höhenzuverlässigkeit3007 Jahr der Berechnung K N A L3008 Aktenhinweis K N A L5001 Zeilennummer K N A L P A5002 Text der Bemerkung K N A F

*) ist individuell für jedes RZ festzulegen.

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Blatt 02.03Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 1 - 4

Fortführungsart: FLPLFAKT Fortführung aktueller Punkte

Erläuterungen

Fortführungsauftrag

umfasst 1 - n Punkte

Voraussetzungen

- Punktkennzeichen von neu einzutragenden Punkten dürfen bisher imPunktnachweis nicht vorkommen oder dürfen nur reserviert sein;

- vorhandene Punkte müssen vor der Fortführung den Punktstatus 0 oder8 haben;

- alle Punkte müssen nach der Fortführung den Punktstatus 0 haben.

Eingabedaten

A) Eintragen eines neuen Punktes

- Zur Eintragung müssen eingegeben werden:

Punktkennzeichen (PKZ)Prüfzeichen (PRZ) 1

Punktstatus (PST)Zuständige Stelle (ZST)Aktualität des Punktes (AKU) 1

Vermarkungsart (VAT)Entstehung des Punktes (ENT)Lagestatus (LST)Lagekoordinaten (LKO)Art der Lagegenauigkeit oder Lagegenauigkeitsstufe (LGA)

- Zur Eintragung können eingegeben werden:

Bemerkung zur Vermarkung (BEV)Wert der Lagegenauigkeit (LGW)

(wenn nicht 'Lagegenauigkeitsstufe'in LGA angegeben wurde)Berechnungshinweis Lage (LBH) mitJahr der Berechnung (LBJ), Aktenhinweis (LAH)Höhendaten (HOEHE)Bemerkung zum Punkt mitZeilennummer der Bemerkung (ZNR) undText der Bemerkung (TEX)

1 Das Eintragen (Fortführen) eines bereits vorhandenen oder reservierten Punktesbedingt die Angabe von Prüfzeichen und Aktualität im Suchkriterium. Das Eintrageneines neuen Punktes ohne vorhergehende Reservierung verbietet die Angabe vonPrüfzeichen und Aktualität, da diese vom System gesetzt werden.

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Blatt 02.04Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 1 - 4

Fortführungsart : FLPLFAKT Fortführung aktueller Punkte

Höhendaten müssen mindestens aus folgenden Datenelementen(Datenkette) bestehen:

Höhenstatus (HST)Höhenangabe (HGB)Art der Höhengenauigkeit oder Höhengenauigkeitsstufe (HGA)

Beim Eintragen neuer Punkte ist zu beachten:

- Prüfzeichen (PRZ) und Aktualität des Punktes (AKU) dürfen nichteingegeben werden.

- Die Belegung des Datenelementes "Untergang des Punktes" (UNT)ist generell nicht zulässig.

- Bei reservierten Punktkennzeichen kann eine von der Reservierungabweichende Punktart (PAT) eingetragen werden.

B) Eintragen eines neuen (zusätzlichen) Lagestatus/Höhenstatus mitLagedaten/Höhendaten zu einem vorhandenen Punkt (mit Punktstatus0)

- Zur Positionierung des Punktes müssen eingegeben werden:

Punktkennzeichen (PKZ)Prüfzeichen (PRZ)Aktualität (AKU)

- Zur Eintragung müssen mindestens eingegeben werden:

a) bei LagedatenLagestatus (LST)Lagekoordinaten (LKO)Art der Lagegenauigkeit oder Lagegenauigkeitsstufe (LGA)

b) bei HöhendatenHöhenstatus (HST)Höhenangabe (HGB)Art der Höhengenauigkeit oder Höhengenauigkeitsstufe (HGA)

- Zur Eintragung können eingegeben werden:

a) bei LagedatenWert der Lagegenauigkeit (LGW)

(wenn nicht 'Lagegenauigkeitsstufe'in LGA angegeben wurde)Berechnungshinweis Lage (LBH)

b) bei HöhendatenJahr, Monat der Höhenmessung (HJM)Wert der Höhengenauigkeit (HGW)

(wenn nicht 'Höhengenauigkeitsstufe'in HGA angegeben wurde)Berechnungshinweis Höhe (HBH)

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Blatt 02.05Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 1 - 4

Fortführungsart: FLPLFAKT Fortführung aktueller Punkte

C) Verändern eines Punktes (mit Punktstatus 0)

(Zu vorhandenen Punkten können Daten eingetragen, verändert odergelöscht werden.)

- Zur Positionierung des Punktes müssen eingegeben werden:

Punktkennzeichen (PKZ)Prüfzeichen (PRZ)Aktualität (AKU)Lagestatus (LST)/Höhenstatus (HST)/Zeilennummer (ZNR), je nachErfordernis

- Zur Eintragung können eingegeben werden (soweit bisher nochnicht belegt bzw. Mehrfachbelegung möglich ist):

Bemerkung zur Vermarkung (BEV)Berechnungshinweis Lage (LBH)Höhendaten (HOEHE)Bemerkung zum Punkt (BEMERKUNG ZUM PUNKT)

(Für die Höhendaten sind die unter Buchst. A) für Mindestbe-legungen (Datenkette) getroffenen Festlegungen zu beachten.)

- Zur Veränderung können eingegeben werden:

Zuständige Stelle (ZST)Vermarkungsart (VAT)Bemerkung zur Vermarkung (BEV)Entstehung des Punktes (ENT)beliebige Lagedaten (LAGE)beliebige Höhendaten (HOEHE)Bemerkung zum Punkt (BEMERKUNG ZUM PUNKT)

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Blatt 02.06Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 1 - 4

Fortführungsart: FLPLFAKT Fortführung aktueller Punkte

- Folgende Daten können gelöscht werden:

Bemerkung zur Vermarkung (BEV)Wert der Lagegenauigkeit (LGW)1

Jahr der Berechnung (LBJ) ) BerechnungshinweisAktenhinweis (LAH) ) Lage (LBH)

Bei Mehrfachbelegung des Standardaggregats 'Lage' alle Daten einesnicht mehr benötigten Lagestatus (Lage).

Alle Daten eines Höhenstatus (HOEHE) oder als einzelne Daten-Elemente

Jahr, Monat der Höhenmessung (HJM)Wert der Höhengenauigkeit (HGW)2

Jahr der Berechnung (HBJ) ) BerechnungshinweisAktenhinweis (HAH) ) Höhe (HBH)

Bemerkung zum Punkt (alle Daten einer Zeilennummer)

Hinweise:

Es ist zu beachten, dassa) die zu verändernden oder zu löschenden Daten durch den Lage-

status, den Höhenstatus oder die Zeilennummer der Bemerkungeindeutig positioniert sein müssen und

b) durch die Löschung eines Lagestatus, eines Höhenstatus odereiner Zeilennummer der Bemerkung alle Daten der jeweiligenDatengruppe, die zu diesem Schlüssel gehören, mit gelöschtwerden.

1 Wenn LGW gelöscht wird, muss das Datenelement LGA (Blatt 21.01 ff. der Anlage I zumPunktnachweiserlass) neu belegt werden.2 Wenn HGW gelöscht wird, muss das Datenelement HGA (Blatt 31.01 ff. der Anlage I zumPunktnachweiserlass) neu belegt werden.

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Blatt 03.01Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 1 - 4Fortführungsart: FLPLBER* Fortführung nach Berechnung

Name der Fortführungsart: FLPLBER*

Aufgabengebiet: Liegenschaftskataster

Beteiligte Nachweise: Punktnachweis - Allgemeine Punktdaten

Funktion der Fortführungsart:

Mit der Fortführungsart FLPLBER* können Berechnungsergebnisse(Lage, Höhe) ohne die Eingabe von Prüfzeichen und Aktualität indie Punktdatei übernommen werden.Sie dient- der Eintragung von neuen Punkten des amtlichen Nachweises(Punktstatus O);Hierzu gehört auch die Eintragung von neuen Punkten, derenPunktkennzeichen mit der Fortführungsart 'FLPLRESE' reserviertworden sind.

- der Eintragung eines zusätzlichen Lagestatus/Höhenstatus zuvorhandenen Punkten des amtlichen Nachweises (Punktstatus O);

- der Veränderung von Punkten des amtlichen Nachweises(Punktstatus 0).

Eine Veränderung des Punktstatus sowie eine Löschung von Punkten istbei dieser Fortführungsart nicht zugelassen.

Erläuterungen:

Die Fortführungsart soll ermöglichen, die Ergebnisse großräumigerBerechnungen, die z.B. infolge von Netzerneuerungen auszuführen sind,ohne manuelle Erfassung der Fortführungs-Eingabedaten in diePunktdatei zu übernehmen. Dabei ist Voraussetzung, dass dieFortführungs-Eingabedaten aus den Berechnungsergebnissen pro-grammtechnisch aufbereitet werden. In diesem Fall kann beimPositionieren auf die Eingabe von Prüfzeichen und Aktualitätverzichtet werden.

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Blatt 03.02Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 1 - 4Fortführungsart: FLPLBER* Fortführung nach Berechnung

Nachweis: Punktnachweis - Allgemeine Punktdaten

Element WerteeinschränkungK E OP-UmfangN A L P

Ket-ten

DLPU0001 Nummerierungsbezirk M N P0002 Punktart M N P 1 - 40003 Punktnummer M N P0004 Prüfzeichen M0005 Punktstatus M E N 00006 Zuständige Stelle M E N A 0590 xxx *)0007 Akt. des Punktes M0008 Spez. Aktualität0009 Vermarkungsart M E N A gem. Schlüsselv.000A Bemerkung zur Verm. K N A L000B Entst. d. Punktes M N A000C Unterg. d. Punktes000D Kennung f. Bemerk. K2001 Lagestatus M E N A L P gem. Schlüsselv.2002 Rechtswert M N A2003 Hochwert M N A2004 Art der Lagegen. M E N A gem. Schlüsselv.2005 Wert der Lagegen. K N A L2006 Lagezuverlässigkeit2007 Jahr der Berechnung K N A L2008 Aktenhinweis K N A L3001 Höhenstatus K E N A L P A gem. Schlüsselv.3002 Höhenangabe K N A F3003 Jahr, Mon. Höhenmes. K N A L3004 Art der Höhengen. K E N A F gem. Schlüsselv.3005 Wert der Höhengen. K N A L3006 Höhenzuverlässigkeit3007 Jahr der Berechnung K N A L3008 Aktenhinweis K N A L5001 Zeilennummer K N A L P A5002 Text der Bemerkung K N A F

*) ist individuell für jedes RZ festzulegen

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Blatt 03.03Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 1 - 4Fortführungsart: FLPLBER* Fortführung nach Berechnung

Erläuterungen

Fortführungsauftrag

umfasst 1 - n Punkte

Voraussetzungen

- Punktkennzeichen von neu einzutragenden Punkten dürfen bisher imPunktnachweis nicht vorkommen oder dürfen nur reserviert sein,

- vorhandene Punkte müssen vor der Fortführung den Punktstatus 0 oder8 haben;

- alle Punkte müssen nach der Fortführung den Punktstatus 0 haben.

Eingabedaten

A) Eintragen eines neuen Punktes

- Zur Eintragung müssen eingegeben werden:

Punktkennzeichen (PKZ)Punktstatus (PST)Zuständige Stelle (ZST)Vermarkungsart (VAT)Entstehung des Punktes (ENT)Lagestatus (LST)Lagekoordinaten (LKO)Art der Lagegenauigkeit oder Lagegenauigkeitsstufe (LGA)

Im Übrigen wie Abschnitt A) der Erläuterungen zur FortführungsartFLPLFAKT (Blätter 02.03 und 02.04).

B) Eintragen eines neuen (zusätzlichen) Lagestatus/Höhenstatus mitLagedaten/Höhendaten zu einem vorhandenen Punkt (mit Punktstatus 0)

- Zur Positionierung des Punktes muss eingegeben werden:Punktkennzeichen (PKZ)

Im Übrigen wie Abschnitt B) der Erläuterungen zur FortführungsartFLPLFAKT (Blatt 02.04)

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Blatt 03.04Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 1 - 4Fortführungsart: FLPLBER* Fortführung nach Berechnung

C) Verändern eines Punktes (mit Punktstatus 0)

(Zu vorhandenen Punkten können Daten eingetragen, verändert odergelöscht werden.)

- Zur Positionierung des Punktes müssen eingegeben werden:

Punktkennzeichen (PKZ)Lagestatus (LST)/Höhenstatus (HST)/Zeilennummer (ZNR), je nach

Erfordernis

Im Übrigen wie Abschnitt C) der Erläuterungen zu FortführungsartFLPLFAKT (Blätter 02.05 und 02.06).

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Blatt 04.01Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 1 - 4

Fortführungsart: FLPLPUNT Untergang von Punkten

Name der Fortführungsart: FLPLPUNT

Aufgabengebiet: Liegenschaftskataster

Beteiligte Nachweise: Punktnachweis - Allgemeine Punktdaten

Funktion der Fortführungsart:

Die Fortführungsart FLPLPUNT dient der Kennzeichnung des Punktes alsuntergegangener Punkt des amtlichen Nachweises - mit oder ohnehistorischem Nachweis - durch Änderung von Verwaltungsdaten(Punktstatus 1 oder 2).

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Blatt 04.02Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 1 - 4Fortführungsart: FLPLPUNT Untergang von Punkten

Nachweis: Punktnachweis - Allgemeine Punktdaten

Element K OP-Umfang WerteeinschränkungM E N A L P

Ket-ten

DLPU0001 Nummerierungsbezirk M P0002 Punktart M P0003 Punktnummer M P0004 Prüfzeichen M P0005 Punktstatus M E A 1,20006 Zuständige Stelle M0007 Akt. des Punktes M P0008 Spez. Aktualität0009 Vermarkungsart000A Bemerkung zur Verm.000B Entst. d. Punktes000C Unterg. d. Punktes M N A000D Kennung f. Bemerk.

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Blatt 04.03Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 1 - 4

Fortführungsart: FLPLPUNT Untergang von Punkten

Erläuterungen

Fortführungsauftrag

umfasst 1 - n Punkte

Voraussetzungen

Alle Punkte müssen vor der Fortführung den Punktstatus 0 haben.

Eingabedaten

- Zur Positionierung des Punktes müssen eingegeben werden:

Punktkennzeichen (PKZ)Prüfzeichen (PRZ)Aktualität (ARU)

- Zur Veränderung muss eingegeben werden:

Punktstatus (PST)

1 für untergegangenen Punkt mit historischem Nachweisoder2 für untergegangenen Punkt ohne historischen Nachweis

- Zur Eintragung muss eingegeben werden:

Untergang des Punktes (UNT)

Hinweise:

Die Fortführungsart ist sinngemäß anzuwenden, wenn der Nachweis derhistorischen Daten reduziert werden soll (Überführung des Punktstatus1 in 2).Unabhängig von der Fortführungsart wird systemintern sichergestellt,dass die Daten untergegangener Punkte, außer im Datenelement'Punktstatus', nicht verändert werden können.

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Blatt 05.01Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 1 - 4, 0 und 9

Fortführungsart: FLPLPLOE Löschung von Punkten

Name der Fortführungsart: FLPLPLOE

Aufgabengebiet: Liegenschaftskataster

Beteiligte Nachweise: Punktnachweis - Allgemeine Punktdaten

Funktion der Fortführungsart:

Die Fortführungsart FLPLPLOE dient der Löschung von

- Punkten des amtlichen Nachweises (Punktstatus O),

- Punkten, deren Punktkennzeichen reserviert sind (Punktstatus 8),

- untergegangenen Punkten (Punktstatus 1 oder 2), wenn dasPunktkennzeichen wiederverwendet werden soll,

- Punkten, die nicht zum amtlichen Nachweis gehören (Punktstatus 9).

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Blatt 05.02Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 1 - 4, 0 und 9Fortführungsart: FLPLPLOE Löschung von Punkten

Nachweis: Punktnachweis - Allgemeine Punktdaten

Element K OP-Umfang WerteeinschränkungM E N A L P

Ket-ten

DLPU0001 Nummerierungsbezirk L P0002 Punktart L P0003 Punktnummer L P0004 Prüfzeichen P0005 Punktstatus0006 Zuständige Stelle0007 Akt. des Punktes P0008 Spez. Aktualität0009 Vermarkungsart000A Bemerkung zur Verm.000B Entst. d. Punktes000C Unterg. d. Punktes000D Kennung f. Bemerk.

Anmerkung:Für diese Fortführungsart sind ausschließlich die zurPositionierung benötigten Datenelemente von Bedeutung.

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Blatt 05.03Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 1 - 4, 0 und 9

Fortführungsart: FLPLPLOE Löschung von Punkten

Erläuterungen

Fortführungsauftrag

umfasst 1 - n Punkte

Voraussetzungen

Der zu löschende Punkt muss den Punktstatus 0,1,2,8 oder 9 haben.

Eingabedaten

Zur Löschung müssen eingegeben werden:

Punktkennzeichen (PKZ)Prüfzeichen (PRZ)Aktualität (AKU)

(Zu beachten ist, dass alle Daten des Punktes gelöscht werden.)

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Blatt 06.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage II - Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001 Punktart: 0 und 9 Fortführungsart: FLPGALLG Fortführung für Lage- und Höhenfestpunkte - allgemein Name der Fortführungsart: FLPGALLG Aufgabengebiet: Liegenschaftskataster Beteiligte Nachweise: Punktnachweis - Allgemeine Punktdaten Funktion der Fortführungsart: Die Fortführungsart FLPGALLG dient - der Eintragung von neuen Lage- und Höhenfestpunkten des amtlichen

Nachweises (Punktstatus 0 und 1); - der Eintragung eines zusätzlichen Lagestatus/Höhenstatus zu

vorhandenen Punkten des amtlichen Nachweises (Punktstatus 0); - der Veränderung von Punkten des amtlichen Nachweises (Punkt-

status 0). Erläuterungen Eine Veränderung des Punktstatus sowie eine Löschung von Punkten ist bei dieser Fortführungsart nicht zulässig, um zu verhindern, dass bei Fortführungen durch Eingabefehler Punkte untergehen oder gelöscht werden, bei denen das nicht beabsichtigt war. Die Statusänderung und die Löschung von Punkten sind deshalb jeweils einer besonderen Fortführungsart vorbehalten.

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Blatt 06.02

Punktnachweiserlass NRW, Anlage II - Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001 Punktart: 0 und 9 Fortführungsart: FLPGALLG Fortführung für Lage- und Höhenfestpunkte - allgemein Nachweis: Punktnachweis - Allgemeine Punktdaten Element K OP-Umfang Werteeinschränkung M E N A L P

Ket-ten

DLPU 0001 Nummerierungsbezirk M N P 0002 Punktart M E N P 0 und 9 0003 Punktnummer M N P 0004 Prüfzeichen M P 0005 Punktstatus M E N 0,1 0006 Zuständige Stelle M E N A 0590 xxx *) 0007 Akt. des Punktes M P 0008 Spez. Aktualität 0009 Vermarkungsart M E N A gem.

Schlüsselverz. 000A Bemerkung zur Verm. K N A L 000B Entst. d. Punktes M N A 000C Unterg. d. Punktes K 000D Kennung f. Bemerk. K 2001 Lagestatus K E N A L P A gem.

Schlüsselverz. 2002 Rechtswert K N A F 2003 Hochwert K N A F 2004 Art der Lagegen. K E N A F gem.

Schlüsselverz. 2005 Wert der Lagegen. K N A L 2006 Lagezuverlässigkeit 2007 Jahr der Berechnung K N A L 2008 Aktenhinweis K N A L 3001 Höhenstatus K E N A L P A gem.

Schlüsselverz. 3002 Höhenangabe K N A F 3003 Jahr, Mon. Höhenmes. K N A L 3004 Art der Höhengen. K E N A F gem.

Schlüsselverz. 3005 Wert der Höhengen. K N A L 3006 Höhenzuverlässigkeit 3007 Jahr der Berechnung K N A L 3008 Aktenhinweis K N A L (Fortsetzung Blatt 06.03) *) ist individuell für jedes RZ festzulegen

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Blatt 06.03

Punktnachweiserlass NRW, Anlage II - Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 10.05.2003 Punktart: 0 und 9 Fortführungsart: FLPGALLG Fortführung für Lage- und Höhenfestpunkte - allgemein Nachweis: Punktnachweis - Allgemeine Punktdaten K OP-Umf. Werteeinschränkung M E N A L P

Ket- ten

DLPU 4001 Schwerestatus K E N A L P A gem.Schlüsselverz. 4002 Schwerewert K N A F 4003 Jahr, Mon. Schwerem. K N A L 4004 Art der Schweregenauigk. K E N A F 4005 Wert der Schweregenauigk. K N A L 4006 Schwerezuverläsigkeit 4007 Jahr der Berechnung K N A L 4008 Aktenhinweis K N A L 5001 Zeilennummer K N A L P A 5002 Text der Bemerkung K N A F 6001 Ordnung des FP M E N A L P gem.Schlüsselverz. 6002 Güte der Stabilität K E N 6003 Güte d.Vermarkungsträgers K E N 6004 Top. und Umwelteinfl. K E N 6005 Güte d. Baugrundes K E N 6006 Geolog. Stabilität K E N 6007 Grundwasserstand K E N 6008 Grundwasserschwankung K E N 6009 Höhenstab. a. Whmess. K E N 600A Veränderung K E N A L 600B Letzte Überw./Überprüfung K N A L 600C Darst.hinweis für FP K E N A L 600D Schwerestab. a. Whmess. K E N 600E Lagestab. a. Whmess. K E N 6101 Name, näh. Lagebez. M N A L P

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Blatt 06.04

Punktnachweiserlass NRW, Anlage II - Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001 Punktart: 0 und 9 Fortführungsart: FLPGALLG Fortführung für Lage- und Höhenfestpunkte - allgemein Erläuterungen Fortführungsauftrag umfasst 1 - n Punkte Voraussetzungen - Punktkennzeichen von neu einzutragenden Punkten dürfen bisher im Punktnachweis nicht vorkommen; - vorhandene Punkte müssen vor der Fortführung den Punktstatus 0

haben; - alle Punkte müssen nach der Fortführung den Punktstatus 0 oder 1 haben.

Eingabedaten A) Eintragen eines neuen Punktes - Zur Eintragung müssen eingegeben werden: Punktkennzeichen (PKZ) Punktstatus (PST) Zuständige Stelle (ZST) Vermarkungsart (VAT)

Entstehung des Punktes (ENT) Ordnung des FP (ORD)

Name, nähere Lagebezeichnung (NAM) - Zur Eintragung können eingegeben werden: Angaben zu den Datengruppen Lage, Höhe und Bemerkung zum Punkt; weitere Angaben zur Datengruppe Festpunktverwaltung Beim Eintragen neuer Punkte ist zu beachten: - Prüfzeichen (PRZ) und Aktualität des Punktes (AKU) dürfen nicht eingegeben werden.

- Die Belegung des Datenelementes "Untergang des Punktes" (UNT) ist nur bei Punktstatus 1 zulässig.

B) Eintragen eines neuen (zusätzlichen) Lagestatus/Höhenstatus mit

Lagedaten/Höhendaten zu einem vorhandenen Punkt: Wie in Abschnitt B) der Forführungsart FLPLFAKT (Blatt 02.04)

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Blatt 06.05

Punktnachweiserlass NRW, Anlage II - Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001 Punktart: 0 und 9 Fortführungsart: FLPGALLG Fortführung für Lage- und Höhenfestpunkte - allgemein C) Verändern eines Punktes (Zu vorhandenen Punkten können Daten eingetragen, verändert oder

gelöscht werden.) - Zur Positionierung des Punktes müssen eingegeben werden: Punktkennzeichen (PKZ) Prüfzeichen (PRZ) Aktualität (AKU)

Lagestatus (LST)/Höhenstatus (HST)/Zeilennummer (ZNR)/ Ordnung des FP (ORD)/Name, nähere Lagebezeichnung (NAM) - Zur Eintragung können eingegeben werden (soweit bisher noch nicht belegt bzw. Mehrfachbelegung möglich ist):

Bemerkung zur Vermarkung (BEV) Berechnungshinweis Lage (LBH) Jahr, Monat der Höhenmessung (HJM) Berechnungshinweis Höhe (HBH) Bemerkung zum Punkt (BEMERKUNG ZUM PUNKT) Ordnung des FP (ORD) Veränderung (VAE) Letzte Überwachung/Überprüfung (LUE) Darstellungshinweis für FP (DHF) Name, nähere Lagebezeichnung (NAM) - Zur Veränderung können eingegeben werden: Zuständige Stelle (ZST) Vermarkungsart (VAT) Bemerkung zur Vermarkung (BEV) Entstehung des Punktes (ENT) beliebige Lagedaten (LAGE) beliebige Höhendaten (HOEHE) Bemerkung zum Punkt (BEMERKUNG ZUM PUNKT) Daten der Festpunktverwaltung (FESTPUNKT-VERWALTUNG)

je nach Erforder-nis

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Blatt 06.06

Punktnachweiserlass NRW, Anlage II - Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001 Punktart: 0 und 9 Fortführungsart: FLPGALLG Fortführung für Lage- und Höhenfestpunkte - allgemein - Folgende Daten können gelöscht werden: Bemerkung zur Vermarkung (BEV) Wert der Lagegenauigkeit (LGW) Jahr der Berechnung (LBJ) ) Berechnungshinweis Aktenhinweis (LAH) ) Lage (LBH) Jahr, Monat der Höhenmessung (HJM) Wert der Höhengenauigkeit (HGW) Jahr der Berechnung (HBJ) ) Berechnungshinweis Aktenhinweis (HAH) ) Höhe (HBH) Bemerkung zum Punkt (alle Daten einer Zeilennummer) Daten der Festpunktverwaltung (FESTPUNKT-VERWALTUNG) Bei Mehrfachbelegung des Standardaggregats 'Lage' oder 'Höhe' alle

Daten eines nicht mehr benötigten Lagestatus (Lage) oder Höhenstatus (HOEHE).

Hinweise: Es ist zu beachten, daß a) die zu verändernden oder zu löschenden Daten durch den

Lagestatus, den Höhenstatus, die Zeilennummer der Bemerkung, die Ordnung des FP oder den Namen eindeutig positioniert sein müssen und

b) durch die Löschung eines Lagestatus, eines Höhenstatus, einer Zeilennummer der Bemerkung oder der Ordnung des FP alle Daten des jeweiligen Standardaggregats, die zu diesem Schlüssel gehören, mit gelöscht werden,

c) bei fehlenden Genauigkeitsangaben (z.B. für TP-Höhen) der Schlüssel 0 für die Genauigkeitsstufe einzutragen ist.

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Blatt 07.01Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 0 und 9, 1 - 4

Fortführungsart: FLPGBZSN Fortführung - Bezieher Sekundärnachweis -

Name der Fortführungsart: FLPGBZSN

Aufgabengebiet: Liegenschaftskataster

Beteiligte Nachweise: Punktnachweis - Allgemeine Punktdaten

Funktion der Fortführungsart:

Die Fortführungsart FLPGBZSN dient im Zuge des Verfahrens "BezieherSekundärnachweis"

- der Eintragung von neuen Punkten des amtlichen Nachweises(Punktstatus 0,1 und 2);

- der Löschung von Punkten des amtlichen Nachweises.

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Blatt 07.02Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 0 und 9, 1 - 4

Fortführungsart: FLPGBZSN Fortführung - Bezieher Sekundärnachweis -

Nachweis: Punktnachweis - Allgemeine Punktdaten

Element OP-Umf. Ketten WerteeinschränkungK

M

E

N A L P

DLPU

0001 Nummerierungsbezirk M N L P

0002 Punktart M E N L P 1 - 4,0,9

0003 Punktnummer M N L P

0004 Prüfzeichen M P

0005 Punktstatus M E N 0,1,2

0006 Zuständige Stelle M E N 0590 xxx*),0509 xxx*)

0007 Akt. des Punktes M P

0008 Spez. Aktualität

0009 Vermarkungsart M E N gem. Schlüsselverz.

000A Bemerkung zur Verm. K N

000B Entst. d. Punktes M N

000C Unterg. d. Punktes K N

000D Kennung f. Bemerk. K

2001 Lagestatus K E N A gem. Schlüsselverz.

2002 Rechtswert K N F

2003 Hochwert K N F

2004 Art der Lagegen. K E N F gem. Schlüsselverz.

2005 Wert der Lagegen. K N

2006 Lagezuverlässigkeit

2007 Jahr der Berechnung K N

2008 Aktenhinweis K N

3001 Höhenstatus K E N A gem. Schlüsselverz.

3002 Höhenangabe K N F

3003 Jahr, Mon. Höhenmes. K N

3004 Art der Höhengen. K E N F gem. Schlüsselverz.

3005 Wert der Höhengen. K N

3006 Höhenzuverlässigkeit

3007 Jahr der Berechnung K N

3008 Aktenhinweis K N

5001 Zeilennummer K N A

5002 Text der Bemerkung K N F

*) ist individuell für jedes Rechenzentrum festzulegen

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Blatt 07.03Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 0 und 9, 1 - 4

Fortführungsart: FLPGBZSN Fortführung - Bezieher Sekundärnachweis -

Nachweis: Punktnachweis - Allgemeine Punktdaten

Element OP-Umf. Ketten WerteeinschränkungK

M

E

N A L P

DLPU

6001 Ordnung des FP K E N A L F F F gem. Schlüsselverz.

6002 Güte der Stabilität K E N

6003 Güte d. Verm.trägers K E N

6004 Top. und Umwelteinfl. K E N

6005 Güte d. Baugrundes K E N

6006 Geolog. Stabilität K E N

6007 Grundwasserstand K E N

6008 Grundwasserschwankung K E N

6009 Höhenstab. a. Whmess. K E N

600A Veränderung K E N A

600B Letzte Überw./Überpr. K E N A

600C Darst.hinweis für FP K E N A

600D Schw.stab. a. Whmess. K E N

600E Lagestab. a. Whmess. K E N

6101 Name, näh. Lagebez. K N

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Blatt 07.04Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 0 und 9, 1 - 4

Fortführungsart: FLPGBZSN Fortführung - Bezieher Sekundärnachweis -

Erläuterungen

Fortführungsauftrag

umfasst 1 - n Punkte

Voraussetzungen

- Punktkennzeichen von neu einzutragenden Punkten dürfen bisher imPunktnachweis nicht vorkommen.

Eingabedaten

A) Eintragen eines neuen Punktes

- Zur Eintragung müssen eingegeben werden:

Punktkennzeichen (PKZ)Punktstatus (PST)Zuständige Stelle (ZST)Vermarkungsart (VAT)Entstehung des Punktes (ENT)

Für Punktarten 0 und 9:Ordnung des FP (ORD)Name, nähere Lagebezeichnung (NAM)

- Zur Eintragung können eingegeben werden:

Angaben zu den Datengruppen Lage, Höhe und Bemerkung zum Punkt,weitere Angaben zur Datengruppe Festpunktverwaltung.

Die Angaben zu folgenden Datengruppen sind nur für PAT 0 und 9zulässig:

Festpunkt-Verwaltung

Beim Eintragen neuer Punkte ist zu beachten:

- Prüfzeichen (PRZ) und Aktualität des Punktes (AKU) dürfen nichteingegeben werden.

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Blatt 07.05Punktnachweiserlass NRW, Anlage II- Fortführung des Punktnachweises -

Stand: 02.01.2001

Punktart: 0 und 9, 1 - 4

Fortführungsart: FLPGBZSN Fortführung - Bezieher Sekundärnachweis -

B) Löschen eines Punktes

- Zur Löschung müssen eingegeben werden

PunktkennzeichenPrüfzeichenAktualität

Hinweis:Es ist zu beachten, daß alle Daten eines Punktes gelöscht werden.

Anmerkung:Mit dem Löschen und Neueintragen des Punktes in einem Auftrag bleibteine vorliegende Standlinienposition erhalten.

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Anlage III

zum Runderlass "Die Führung des Punktnachweises

der digitalen Liegenschaftskarte

in Nordrhein-Westfalen"

Auszüge aus dem Punktnachweis

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Blatt 00.01

Punktnachweiserlass NRW, Anlage III - Auszüge aus dem Punktnachweis -

Stand: 02.01.2001 1. Allgemeines (1) Daten des Punktnachweises werden im Allgemeinen digital im Format der "Einheitlichen Datenbankschnittstelle (EDBS)" abge-geben (Nr. 10.3.3 LiegKartErl.). Die Erstellung von analogen Ausgaben und Auszügen aus dem Punktnachweis wird sich in der Regel auf Einzelfälle beschränken. Gleichwohl ist sicherzu-stellen, dass für jeden Punkt des Punktnachweises ein Auszug in analoger Form erstellt werden kann (Nr. 1.1 Abs.3 LiegKar-tErl.). Die Katasterbehörde realisiert zu diesem Zweck einen Standardauszug, der - außer für Festpunkte der Landesvermes-sung - alle zu einem Punkt nachgewiesenen Daten enthält (Ge-samtauszug) (2) Der Gesamtauszug besteht aus

- der Kopfleiste,

- dem Datenbereich,

- der Fußleiste

und wird in Anlehnung an die nachfolgenden Erläuterungen und

Muster erstellt.

2.Gesamtauszug

2.1 Kopfleiste Neben der Standardbeschriftung befinden sich in der Kopfleiste folgende Angaben: - Nummerierungsbezirk: Es wird der volle Wert (Rechts, Hoch)

des Gauß-Krüger-Kilometerquadrats ausgegeben. Bei Festpunk-ten (PAT O und 9) (vgl. Anlage I zum Punktnachweiserlass, Blatt 02.01) werden die ersten vier Stellen des Nummerie-rungsbezirks, die in dem Punktnachweis mit Leerstellen be-setzt sind, nicht ausgegeben.

- Datum: Es handelt sich um das Datum der Datengewinnung (Aus-

gabe des erledigten Auftrages) in der Form TT.MM.JJJJ. Das Datum in der Kopfleiste entspricht dem Datum des dv-

technisch erledigten Auftrags. - Antragsnummer - Seitennummer

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Blatt 00.02

Punktnachweiserlass NRW, Anlage III - Auszüge aus dem Punktnachweis -

Stand: 10.05.2003 2.2 Daten des Gesamtauszuges Der Gesamtauszug beinhaltet die Informationen, die in nachfol-gend aufgeführten Datenelemente enthalten sind: DLPU0001 (Nummerierungsbezirk), DLPU0002 (Punktart), DLPU0003 (Punktnummer), DLPU0004 (Prüfzeichen), DLPU0007 (Aktualität des Punktes), DLPU0005 (Punktstatus), DLPU0006 (Zuständige Stelle), DLPU0009 (Vermarkungsart), DLPU000A (Bemerkung zur Vermarkung), DLPU000B (Entstehung des Punktes), DLPU000C (Untergang des Punktes), DLPU5001 (Zeilennummer der Bemerkung), DLPU5002 (Text der Bemerkung), DLPU6001 (Ordnung des Festpunktes), DLPU600C (Darstellungshinweis), DLPU600A (Veränderung), DLPU600B (Letzte Überwachung/Überprüfung), DLPU6101 (Name, nähere Lagebezeichnung), DLPU2002 (Lagekoordinate-Rechts), DLPU2003 (Lagekoordinate-Hoch), DLPU2001 (Lagestatus), DLPU2004 (Art der Lagegenauigkeit), DLPU2005 (Wert der Lagegenauigkeit), DLPU2007 (Jahr der Berechnung), DLPU2008 (Aktenhinweis), DLPU3002 (Höhenangabe), DLPU3003 (Jahr, Monat der Höhenmessung), DLPU3001 (Höhenstatus), DLPU3004 (Art der Höhengenauigkeit), DLPU3005 (Wert der Höhengenauigkeit), DLPU3007 (Jahr der Berechnung), DLPU3008 (Aktenhinweis) DLPU4001 (Schwerestatus) DLPU4002 (Schwerewert). 2.2.1 Allgemeines Ein Punkt mit Mehrfachfunktionen wird nur mit der Punktart des niedrigsten Punktartenschlüssels ausgegeben. Sind für einzelne Elemente der Datengruppe "Punktkennzeichen, Verwaltung" oder für die Datengruppe "Bemerkung zum Punkt" keine Daten gespeichert, so fallen die entsprechenden Zeilen aus. Die nachfolgenden Zeilen werden dann nach oben geschoben.

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Blatt 00.03

Punktnachweiserlass NRW, Anlage III - Auszüge aus dem Punktnachweis -

Stand: 10.05.2003 Sind für einzelne Elemente der Datengruppen "Festpunktver-waltung", "Lage", "Höhe", "Schwere" oder für das Datenelement "Name, nähere Lagebezeichnung" keine Daten gespeichert, so fallen die entsprechenden Zeilen aus. Sind zu diesen überhaupt keine Da-ten gespeichert, so fallen auch die entsprechenden Überschriften, ihre Unterstreichung und die darüberliegende Leerzeile aus. Die nachfolgenden Zeilen werden nach oben geschoben. 2.2.2 Inhalt Punktkennzeichen: Das Punktkennzeichen wird doppelt unterstrichen. Das Prüf-

zeichen wird, durch eine Leerstelle getrennt, hinter dem Punktkennzeichen ausgegeben und ebenfalls doppelt unter-strichen.

Bei Festpunkten (PAT 0 und 9) (vgl. Anlage I zum Punktnach-

weiserlass, Blatt 02.01) werden die ersten vier Stellen des Nummerierungsbezirks, die in der Punktdatei mit Leerstellen besetzt sind, und der nachfolgende Trennungspunkt nicht aus-gegeben.

Aktualitätsvorbehalt: Bei der Ausgabe von Daten über nachrichtlich geführte Punkte

ist für jeden dieser Punkte - im Freiraum rechts neben den Angaben für das Punktkennzeichen - der Aktualitätsvorbehalt "ANGABEN OHNE GEWÄHR!" anzubringen. In diesem Fall weicht die herausgebende Stelle (siehe Kopfleiste) von der fachlich zuständigen Stelle (siehe Allgemeine Punktdaten) inhaltlich ab.

Allgemeine Punktdaten: Im Anschluss an das Punktkennzeichen werden ohne besondere

Überschrift allgemeine Daten zum Punkt ausgegeben. Aktualität:

Die Aktualität eines Punktes wird immer zweistellig ausgegeben.

Punktart, Punktstatus, Zuständige Stelle, Vermarkungsart:

Es wird jeweils der verschlüsselte Wert und sei-ne Entschlüsselung ausgegeben.

Bemerkung zur Vermarkung:

Die Bemerkung zur Vermarkung wird so ausgegeben, wie sie gespeichert ist.

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Blatt 00.04

Punktnachweiserlass NRW, Anlage III - Auszüge aus dem Punktnachweis -

Stand: 02.01.2001 Entstehung, bzw. Untergang: Die Entstehung bzw. der Untergang des Punktes wird so

ausgegeben, wie die Angaben gespeichert sind. Ausnah-me: Ist ein Datum nachgewiesen, wird es in der Form TT.MM.JJJJ dargestellt.

Bemerkungen zum Punkt: Die einzelnen Bemerkungen zum Punkt werden zusammen mit

ihrer Zeilennummer so ausgegeben, wie sie gespeichert sind. Die Reihenfolge der Ausgabe ist identisch mit der Reihenfolge der Speicherung. Die einzelnen Bemerkungen werden paarweise in aufeinanderfolgenden Ausgabezeilen ausgegeben. Leere Bemerkungen fallen aus, die rest-lichen rücken nach.

Angaben zum Festpunkt: Die folgenden Angaben zum Festpunkt werden durch eine

gleichlautende Überschrift, die unterstrichen wird, einge-leitet.

Ordnung, Darstellungshinweis, Veränderung: Es wird jeweils der verschlüsselte Wert und seine Ent-

schlüsselung ausgegeben. Letzte Überwachung/Überprüfung: Siehe Anmerkung zu Anlage I Punktnachweis, Blatt 60.01. Name, Lagebezeichnung: Sind die ersten 6 Stellen des Feldes im Punktnachweis

mit Ziffern besetzt, so werden diese Ziffern und der entschlüsselte Gemarkungs- oder Gemeindename in der er-sten Zeile ausgegeben. Andernfalls bleibt dieser Platz frei.

Lage: Die folgenden Angaben zur Lage werden durch eine vierzeilige

Überschrift eingeleitet. In der ersten Zeile befinden sich der Name der Datengruppe und die Maßeinheit, in der zweiten wird der Name der Datengruppe unterstrichen, in der dritten sind die Überschriften der sechs folgenden Spalten angesie-delt, in der vierten sind Unterteilungen für die Spalten "Genauigkeit" und "Berechnung" angebracht.

Wird mindestens ein Lagekoordinatenpaar ausgegeben, so wer-

den die vier Zeilen der Überschrift und die nachfolgende Leerzeile vollständig ausgegeben, unabhängig vom Inhalt der ausgegebenen Lagedaten.

Für jeden auszugebenden Lagestatus ist eine Zeile vorgese-

hen.

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Blatt 00.05

Punktnachweiserlass NRW, Anlage III - Auszüge aus dem Punktnachweis -

Stand: 02.01.2001 Koordinaten: Rechtswert und Hochwert werden i.d.R. so ausgegeben,

wie sie gespeichert sind. Wenn Verwirrung nicht zu be-fürchten ist, kann die Ausgabe beschränkt werden auf den m-Wert mit den Nachkommastellen (Darstellung des Kommas als Dezimalpunkt).

Status: Es wird der verschlüsselte Lagestatus ausgegeben. Genauigkeit: Werden für die "Art des Wertes der Lagegenauigkeit" die

Verschlüsselungen K,P oder Z ausgegeben, so müssen bei "Wert der Lagegenauigkeit" der gespeicherte Wert bzw. die gespeicherten Werte ausgegeben werden. Die in 'mm' gespeicherten Daten des Wertes der Lagegenauigkeit wer-den für die Ausgabe in 'm' umgewandelt. Besteht der Wert aus zwei Angaben, werden diese bei der Ausgabe durch ein Leerzeichen getrennt.

Wird die verschlüsselte "Lagegenauigkeitsstufe" ausge-

geben, so bleibt der Platz bei "Wert der Lagegenauig-keit" frei.

Berechnungshinweis: Das dreistellige ohne Jahrtausend gespeicherte "Jahr

der Berechnung" wird um das Jahrtausend ergänzt (vgl. Anlage I zum Punktnachweiserlass, Blatt 25.01)und aus-gegeben. Der "Aktenhinweis" wird so ausgegeben, wie er gespeichert ist.

Ist nur eine der beiden Angaben "Jahr der Berechnung"

oder "Aktenhinweis" gespeichert, so bleibt der Platz für die nicht gespeicherte Angabe frei. Der Bindestrich als Trennungszeichen wird immer ausgegeben.

Ist kein "Berechnungshinweis Lage" gespeichert, so

bleibt dieser Platz frei. Höhe: Die folgenden Angaben zur Höhe werden durch eine vierzeilige

Überschrift eingeleitet. In der ersten Zeile befinden sich der Name der Datengruppe und die Maßeinheit, in der zweiten wird der Name der Datengruppe unterstrichen, in der dritten sind die Überschriften der sechs folgenden Spalten angesie-delt, in der vierten sind Unterteilungen für die Spalten "Messung", "Genauigkeit" und "Berechnung" angebracht.

Wird mindestens eine Höhe ausgegeben, so werden die vier

Zeilen der Überschrift und die nachfolgende Leerzeile voll-ständig ausgegeben, unabhängig vom Inhalt der ausgegebenen Höhendaten.

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Blatt 00.06

Punktnachweiserlass NRW, Anlage III - Auszüge aus dem Punktnachweis -

Stand: 02.01.2001 Für jeden auszugebenden Höhenstatus ist eine Zeile vorgese-

hen. Die Reihenfolge bei der Ausgabe der Höhen ist dieselbe wie bei der Speicherung, d. h. entsprechend der aufsteigen-den Reihenfolge des verschlüsselten Höhenstatus.

Höhenangabe: Die Höhenangabe wird grundsätzlich so ausgegeben, wie

sie gespeichert ist. Der Dezimalpunkt und die erste Stelle links des Dezimalpunktes, die, falls es notwen-dig ist, durch eine Null aufgefüllt wird, werden immer ausgegeben.

Jahr, Monat der Messung: Das dreistellige ohne Jahrtausend gespeicherte "Jahr

der Höhenmessung" wird um das Jahrtausend ergänzt (vgl. Punktnachweiserlass NRW, Anlage I, Blatt 25.01) und dann gemeinsam mit dem gespeicherten Monat der Höhen-messung ausgegeben. Die beiden Angaben werden durch ei-nen Punkt voneinander getrennt.

Ist kein Monat gespeichert, bleibt der Platz hinter dem

Punkt leer, ist weder Jahr noch Monat gespeichert, so bleibt der ganze Platz frei.

Status: Es wird der verschlüsselte Höhenstatus ausgegeben. Genauigkeit: Die "Art des Wertes der Höhengenauigkeit" oder die

"Höhengenauigkeitsstufe" wird so ausgegeben, wie sie gespeichert ist.

Wird die numerisch verschlüsselte "Höhengenauigkeits-

stufe" ausgegeben, so bleibt der Platz bei "Wert der Höhengenauigkeit" frei.

Ist keine Genauigkeitsangabe gespeichert, so bleibt

dieser Platz bei der Ausgabe frei.

Berechnungshinweis: Das dreistellige ohne Jahrtausend gespeicherte "Jahr

der Berechnung" wird um das Jahrtausend ergänzt (vgl. Anlage 1 zum Punktnachweiserlass, Blatt 35.01 bzw. 25.01) und ausgegeben. Der "Aktenhinweis" wird so ausgegeben wie er gespeichert ist.

Ist nur eine der beiden Angaben "Jahr der Berechnung"

oder "Aktenhinweis" gespeichert, so bleibt der Platz für die nicht gespeicherte Angabe frei. Der Binde-strich als Trennungszeichen wird immer ausgegeben. Ist kein "Berechnungshinweis Höhe" gespeichert, so bleibt dieser Platz frei.

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Blatt 00.07

Punktnachweiserlass NRW, Anlage III - Auszüge aus dem Punktnachweis -

Stand: 10.05.2003 Schwere:

Die folgenden Angaben zur Schwere werden durch eine drei-zeilige Überschrift eingeleitet. In der ersten Zeile be-finden sich der Name der Datengruppe und die Maßeinheit, in der zweiten wird der Name der Datengruppe unterstri-chen, in der dritten sind die Überschriften der folgenden zwei Spalten angesiedelt. Es wird für NivP nur der Schwerewert geführt, der zur Be-rechnung der Normalhöhe im System DHHN92 (Gebrauchshöhen-status 160) benutzt wurde. Für TP wird kein Schwerewert geführt.

Schwerewert:

Der Schwerewert wird grundsätzlich so ausgege-ben, wie er gespeichert ist.

Status: Es wird der verschlüsselte Schwerestatus ausge-

geben.

2.3 Fußleiste Die Fußleiste enthält den festen Text: "Weitergabe an Dritte oder Veröffentl. ist untersagt" und einen Fortsetzungshinweis. Der Fortsetzungshinweis bezieht sich auf die Seitennummerierung in der Kopfleiste des nachfolgenden Blattes. Die konstante Ausga-be "Forts. Seite" wird immer ausgegeben. Führende Nullen der Sei-tenangabe werden unterdrückt. Auf der letzten Seite des Abschnit-tes bleiben die drei Stellen für die Seitennummer frei.

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- MUSTER - Punktnachweiserlass NRW Anlage III, Beilage 1, S. 1 AUSZUG AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER -Liegenschaftskarte (Punktnachweis)-

Gesamtauszug-Einzelpunkt

Nummerierungsbezirk 4604 Datum 10.05.2003 Antrag 1999E2-11111 Seite 1

Vermessungs- und Katasteramt 9 3330 05 Viersen NBZ PAT PNR PRZ ANGABEN OHNE GEWÄHR! 4604 0 04230 6 -------------------- ======================== Aktualität 01 Punktart 0 Trig. Punkt Punktstatus 0 Punkt des amtl. Nachweises Zuständige Stelle 0509333 Landesvermessungsamt NRW Vermarkungsart 111 Festlegung 3.-4.0rdn.,Kopf 16,Pl 30 Bem. zur Vermarkung -0.2 Entstehung 1892 Angaben zum Festpunkt --------------------- Ordnung 3 TP(3) Darstellungshinweis ZK Zentrum/Darst. in LK,Riss Veränderung 1 örtliche Veränderung gemeldet Letzte Überw./Überpr. 1998/ Name,Lagebezeichnung 166028 Tönisforst Tönisforst, Binsel Lage (Einheit m) ---- Rechts (Y) Hoch (X) Status Genauigkeit Berechnung Stufe Wert Jahr-Aktenz. 2530 124.75 5688 602.37 101 P 0.071 1892-XX.412 2530 124.83 5688 602.35 175 P 0.032 1976-47 2530 124.863 5688 602.352 177 P 0.028 1982-13 32321 076.856 5689 809.919 489 P 0.028 1999-58 Höhe (Einheit m) ---- H Messung Status Genauigkeit Berechnung Jahr.Monat Stufe Wert Jahr-Aktenz. 92.13 108 0 1976-47 92.234 109 0 1976-47 137.384 310 0 1999-58 92.257 160 Weitergabe an Dritte oder Veröffentl. ist untersagt Forts. Seite 2

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- MUSTER - Punktnachweiserlass NRW Anlage III, Beilage 1, S. 2 AUSZUG AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER-Liegenschaftskarte (Punktnachweis)-

Gesamtauszug-Einzelpunkt

Nummerierungsbezirk 2530.5688 Datum 01.06.1999 Antrag 1990E2-11111 Seite 2

Vermessungs- und Katasteramt 9 3330 05 Viersen NBZ PAT PNR PRZ 2530.5688 1 00201 6 ======================== Aktualität 01 Punktart 1 Aufnahmepunkt Punktstatus 0 Punkt des amtl. Nachweises Zuständige Stelle 0590333 Verm.-u.Katasteramt Viersen Vermarkungsart 023 Rohr,exz. gesichert Bem. zur Vermarkung 0122 Entstehung 16.10.1987 Lage (Einheit m) ---- Rechts (Y) Hoch (X) Status Genauigkeit Berechnung Stufe Wert Jahr-Aktenz. 2530 693.57 5688 979.00 166 3 1972-Wi/34 2530 693.59 5688 979.02 177 2 1987-Wi/248 Höhe (Einheit m) ---- H Messung Status Genauigkeit Berechnung Jahr.Monat Stufe Wert Jahr-Aktenz. 81.44 1987.10 100 4 1987-Wi/248 Weitergabe an Dritte oder Veröffentl. ist untersagt Forts. Seite 3

Page 182: Die Führung des Punktnachweises der digitalen ...€¦ · Die Führung des Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen - Punktnachweiserlass NRW - RdErl

- MUSTER - Punktnachweiserlass NRW Anlage III, Beilage 1, S. 3 AUSZUG AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER-Liegenschaftskarte (Punktnachweis)-

Gesamtauszug-Einzelpunkt

Nummerierungsbezirk 2530.5688 Datum 01.06.1999 Antrag 1999E2-11111 Seite 3

Vermessungs- und Katasteramt 9 3330 05 Viersen NBZ PAT PNR PRZ 2530.5688 2 00202 6 ======================== Aktualität 01 Punktart 2 Grenzpunkt Punktstatus 0 Punkt des amtl. Nachweises Zuständige Stelle 0590333 Verm.-u.Katasteramt Viersen Vermarkungsart 070 Erkennbar,keine weit. Ang. bek. Entstehung 16.10.1987 Bemerkungen zum Punkt 0 **FU 23 Lage (Einheit m) ---- Rechts (Y) Hoch (X) Status Genauigkeit Berechnung Stufe Wert Jahr-Aktenz. 2530 822.10 5688 990.82 101 3 2530 822.15 5688 990.83 177 2 1987-Wi/248 Weitergabe an Dritte oder Veröffentl. ist untersagt Forts. Seite 4

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- MUSTER - Punktnachweiserlass NRW Anlage III, Beilage 1, S. 4 AUSZUG AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER-Liegenschaftskarte (Punktnachweis)-

Gesamtauszug-Einzelpunkt

Nummerierungsbezirk 2530.5688 Datum 01.06.1999 Antrag 1999E2-11111 Seite 4

Vermessungs- und Katasteramt 9 3330 05 Viersen NBZ PAT PNR PRZ 2530.5688 3 60002 4 ======================== Aktualität 01 Punktart 3 Gebäudepunkt Punktstatus 0 Punkt des amtl. Nachweises Zuständige Stelle 0590333 Verm.-u.Katasteramt Viersen Vermarkungsart 070 Erkennbar,keine weit. Ang. bek. Entstehung 3256- 5- 121-F Lage (Einheit m) ---- Rechts (Y) Hoch (X) Status Genauigkeit Berechnung Stufe Wert Jahr-Aktenz. 2530 134.99 5688 748.44 177 2 1987-Se/142 Weitergabe an Dritte oder Veröffentl. ist untersagt Forts. Seite 5

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- MUSTER - Punktnachweiserlass NRW Anlage III, Beilage 1, S. 5 AUSZUG AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER-Liegenschaftskarte (Punktnachweis)-

Gesamtauszug-Einzelpunkt

Nummerierungsbezirk 4604 Datum 10.05.2003 Antrag 1999E2-11111 Seite 5

Vermessungs- und Katasteramt 9 3330 05 Viersen NBZ PAT PNR PRZ ANGABEN OHNE GEWÄHR! 4604 9 00275 9 -------------------- ======================== Aktualität 01 Punktart 9 Niv-Punkt Punktstatus 0 Punkt des amtl. Nachweises Zuständige Stelle 0509333 Landesvermessungsamt NRW Vermarkungsart 221 Mauerbolzen,waagerecht eingebracht Entstehung 1961 Bemerkungen zum Punkt 0 1961 KA Viersen Angaben zum Festpunkt --------------------- Ordnung 2 NivP(2) Darstellungshinweis GK Bezugspkt=Zentr/Darst. in LK,Riss Veränderung 2 Bodenbewegungsgebiet (BBG) Letzte Überw./Überpr. 1996/ Name,Lagebezeichnung 116000 Mönchengladbach Mönchenglb., Kölner Str. 257 Lage (Einheit m) ---- Rechts (Y) Hoch (X) Status Genauigkeit Berechnung Stufe Wert Jahr-Aktenz. 2526 352. 5667 302. 101 9 1982-11 Höhe (Einheit m) ---- H Messung Status Genauigkeit Berechnung Jahr.Monat Stufe Wert Jahr-Aktenz. 73.234 1986.07 100 H 1.3 1986-06 73.271 160 Schwere (Einheit mgal) ------- Schwerewert Status 981180.890 182 Weitergabe an Dritte oder Veröffentl. ist untersagt