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Eheleute Dr. med. Carina und Reinhard Ferrari Lüttelforster Straße 4 41366 Schwalmtal
Gemeinde Schwalmtal Markt 20 41366 Schwalmtal
08.09.2011
Aufstellung und Auslegung des Flächennutzungsplanes, 1. Änderung „Erweiterung des Wohngebietes Lüttelforster Straße und Reduzierung der Wohngebiete Linde und Waldnieler Heide", Amtsblatt Kreis Viersen vom 28.07.2011, Nummer 23, Seiten 629 -632 Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplanes Wa/58 „Zum Burghof, Amtsblatt Kreis Viersen vom 28.07.2011, Nummer 23, Seiten 633 - 634
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den vorbezeichneten Angelegenheiten wird unsererseits zu den Entwürfen Stellung genommen wie folgt bzw. gestatten wir uns folgende Hinweise bzw. Anregungen:
Unterzeichnerin ist Eigentümerin des Wohnhauses der Eheleute, Lüttelforster Straße 4, 413366 Schwalmtal, Unterzeichner Eigentümer des Praxisgebäudes Lüttelforster Straße 2, 41366 Schwalmtal.
Zunächst sind die Änderung des Flächennutzungsplanes (S. 630 Amtsblatt) und der Bebauungsplan (S. 634) an der südwestlichen Grundstücksgrenze des Wohnhauses nicht deckungsgleich.
Die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht allerdings den Vorgaben des anliegenden Bebauungskonzeptes des beauftragten Städteplaners, Rheinrhuhr.Stadtplaner, Schmidt + Wegmann GbR, der unsere nachbarrechtlichen Belange durch entsprechende Grün- bzw. Ausgleichsfläche entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze des Wohnhauses berücksichtigt hat, die aber im vorgesehenen Bebauungsplan offensichtlich völlig unberücksichtigt geblieben sind. Das Wohnhaus ist gebaut 1937, entsprechender Baumbestand an unmittelbarer Grundstücksgrenze, ein seltener Tulpenbaum, Stammdicke ca. 1,20 m, Höhe ca.20 m, eine entsprechend alte Linde, ca. 60 cm Stammumfang, Höhe ebenfalls ca. 20 m, sind bestandsgeschützt und offensichtlich deshalb vom Städteplaner durch dort vorgesehene Ausgleichsfläche in erforderlicher Weise berücksichtigt worden. Entsprechend soll der vergleichbare Baumbestand entlang der Lüttelforster Straße auch erhalten bleiben.
Hinzu kommt, dass in Verlängerung besagter Grundstücksgrenze des Wohnhauses durch eine asymmetrische Linienführung ohne Einbeziehung des seitlich hinter dem Wohngrundstück gelegenen Grundstückes eine Brachfläche geschaffen wird, die sinnvoller Weise in eine zukünftige Planung nicht einzubeziehen ist. Wenn überhaupt, müsste die dortige Grenze des
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vorgesehenen Baugebietes in gerader Linie fortgeführt werden, um eine Zersiedelung auszuschließen.
Offensichtlich ist die vorgesehene Grenzziehung auch nur - in diesem Zusammenhang allerdings auch unzulässigen - fiskalischen Interessen geschuldet, wie auch die gesamte Entwicklung des Baugebietes ohnehin nur, und zwar unstreitig, aus fiskalischen Gründen erfolgen soll. Ein Bedarf, § 1 Abs. 3 BauGB, besteht ganz offensichtlich nicht. Die Einwohnerzahl der Gemeinde Schwalmtal ist rückläufig (Einwohner Januar 2010: 19.102 Einwohner, Mai 2011: 18.984). Den anliegenden Auszügen der Internetseite der Gemeinde Schwalmtal vom heutigen Tage ist zu entnehmen, dass in den Baugebieten Haversloerhof (14), Die Kivit (6), Die Schieide (8) und Nottbäumchen (4) genügend Baugrundstücke zur Verfügung stehen, die, wenn überhaupt, seit geraumer Zeit nur mehrfach reduziert zu veräußern sind.
Dabei ist die beabsichtigte Veräußerung durch einen Investor auch noch mit einem unkalkulierbaren haushaltspolitischen Risiko verbunden, da die Veräußerung zunächst zwar eine allerdings auch geringere Einnahme bedeutet, da der Investor sicherlich nicht altruistisch handelt und dieser sicherlich auch, wie üblich, das Vermarktungsrisiko auf die Gemeinde abgewälzt hat, indem diese Grundstücke, die nicht binnen kalkulierter Frist zu veräußern sind, gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen muss. Angesichts der hohen Anzahl der trotz Rabatte unverkauften Grundstücke dürfte dies ein unvertretbares Risiko sein.
Mangels ausreichenden Abwägungsmaterials fehlt ein belastbares Verkehrsgutachten. Der Anlieferungsverkehr der Fa. Lidl nutzt gezwungenermaßen den Wendehammer am Ende Lüttelforster Straße, um bei Einfahrt am Beginn der Lüttelforster Straße so rangieren zu können, um überhaupt einfahren zu können. Die regelmäßigen Staus werden durch die veränderte Situation nach Abriss der ehemaligen Schlossbrauerei und absehbaren Neugestaltung des Geländes in absehbarer Zeit so verschärft werden, dass eine sofortige Anbindung des neuen Wohngebietes an die K 8 unumgänglich ist. Diese Anbindung könnte sofort problemlos in Verlängerung der Breslauer Straße über die dort vorgesehene Anbindung des Baugebietes erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
4MU_*
Gemeinde Schwalmtal | Baugrundstücke Seite 1 von 2
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| Baugrundstücke
Die Gemeinde Schwalmtal veräußert in den nachfolgend aufgeführten Neubaugebieten Baugrundstücke zur Errichtung von Einzel- bzw. Doppelhäusern in individueller Bauweise.
Für Kaufverträge, die bis zum 31.12.2011 abgeschlossen werden, hat der Rat der Gemeinde eine Reduzierung des Kaufpreises um 10,» Euro/qm beschlossen. Bei Familien mit minderjährigen Kindern, die im Haushalt der Eltern leben, erfolgt zusätzlich eine Reduzierung um 3.000,- bzw. 5.000,- Euro je Kind bis max. drei Kinder.
Die Kaufpreisreduzierung um 10,-- Euro/qm ist in den Auflistungen der zu veräußernden Grundstücke bereits eingearbeitet.
Es besteht auch weiterhin keine Architekten- oder Bauträgerbindung. Daher wird die Grunderwerbssteuer (3,5 %) nur auf Basis des Grundstückskaufpreises und nicht auch auf Basis der Baukosten des Wohnhauses festgesetzt.
Die Details ergeben sich aus den nachfolgenden Links.
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Gemeinde Schwalmtal | Baugrundstücke Seite 2 von 2
Grundstücke zur Errichtung von Wohnhäusern
• Haversloerhof (westlich Amerner Straße)
• Die Kivit (Unqerath)
• Die Schieide (westlich Polmansstraße)
• Am Nottbäumchen
Nähere Informationen über die Gewerbegrundstücke in Schwalmtal erteilt die:
• Wirtschaftsförderungsaesellschaft für den Kreis Viersen
Weiterführende Downloads
• Broschüre Bauen in Schwalmtal (6,87 MB)
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| Haversloerhof
Wohngebiet Haversloerhof (westlich Amerner Straße)
Im Einklang mit den Zielen des Gebietsentwicklungsplanes wurde im Norden der Ortslage Waldniel an der Amerner Straße ein neues Wohngebiet entwickelt. Dieses Wohngebiet rundet die Ortslage Waldniel nach Norden ab. Es liegt in Fuß- und Radwegeentfernung zum Zentralort Waldniel und seinen Versorgungseinrichtungen.
http://www.schwalmtal.de/C12574A4002A59B9/html/8655FB51C747043EC12574F... 08.09.2011
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Das Planungsbüro B.M.Wegmann hat hierfür ein städtebauliches Konzept entwickelt, welches folgende Ziele verfolgt:
• Planung eines neuen Wohnbaugebietes unter besonderer Beachtung der landschaftlichen und tophographischen Situation.
• Schaffung von vielfältigen, möglichst variablen, individuell bebaubaren Grundstücken für eine Einzel- und Doppelhausbebauung.
• Ausrichtung der neuen Wohnbebauung möglichst zur "idealen" Lage nach Süden und Südwesten.
• Ermöglichen von individueller Einzelhausbebauung, keine Bauträgermaßnahmen.
• Weitestgehende Gestaltungsfreiheit für die Einzelbauherren unter Beachtung einer städtebaulichen Qualität.
• Möglichst weitgehender Ausgleich des ökologischen Eingriffes innerhalb des Plangebietes oder in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Plangebiet.
• Attraktive Wegeverbindungen, sowohl in den Zentralort, wie in den angrenzendenLandschaftsraum.
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Baustruktur und Bauformen
Der Wunsch nach einer möglichst individuellen Bebauung der Einzel- und Doppelhausgrundstücke verlangt besondere Regelungen bei der Gestaltung des Plangebietes. Drei wichtige städtebauliche Regelungen haben sich herauskristallisiert:
I. Ein gut gestalteter, stark begrünter "strenger" Straßenraum. Diese Anforderung ist durch die Ausgestaltung der Sammelstraßen und Wohnwege gegeben.
>. Die Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe und der Traufhöhen zum Straßenraum. Also eine Einschränkung der vom öffentlichen Raum aus sichtbaren wirksamen Gebäudehöhe.
*. Ein so genannter "grüner Abstand" zwischen den einzelnen individuell gestaltbaren Baukörpern.
[. Zwischen den einzelnen Baukörpern entsteht ein 6 Meter breiter grüner Freiraum, da innerhalb des seitlichen Grenzabstandes, das sind die jeweiligen drei Meter bis zur Nachbargrenze, eine Bebauung jedweder Art ausgeschlossen. Es dürfen in diesem Bereich keine Garagen, Carports, Garten- oder Gerätehäuser errichtet werden. So ist eine klare, grüne Unterteilung zwischen den einzelnen, individuellen Baukörpern möglich.
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Grundstücksstruktur und Grundstücksgrößen
Um die vorgenannte Gestaltqualität zu erreichen und gleichzeitig wirtschaftliche Grundstücksgrößen zu ermöglichen, haben die meisten Baugrundstücke eine Tiefe von rund 25 m - 30 m.
Neben diesen Grundstücken für Einzel- und Doppelhäuser wurden an einigen exponierten Stellen so genannte Villengrundstücke ausgewiesen. Diese haben eine durchschnittliche Grundstückstiefe von 40 m, erlauben jedoch eine tiefe Bebauung und verfügen über deutlich größere Gartenbereiche. Die so genannten Villengrundstücke liegen zum einen entlang der Amerner Straße und vollziehen hier die dort vorhandene Grundstücksstruktur auf der anderen Straßenseite nach. Zugleich kann hier durch ein stärkeres Abrücken der Bebauung von der Straße eine gewisse Schallschutzwirkung erreicht werden. Weitere "Villengrundstücke" befinden sich im Südwesten des Plangebietes, an seinem erschließungsmäßig gesehenen Ende. Hier bilden diese großen Grundstücke den grünen Ortsrand und die großen Gärten gehen fast nahtlos in den angrenzenden öffentlichen Grünraum bzw. Obstwiesen über.
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Verkaufskonditionen
Der Kaufpreis beträgt 160,- Euro/qm. Darin enthalten sind die Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch.
Die Grundstücke entlang der Amerner Straße werden zum Preis von 140,-Euro/qm veräußert. Auch hier sind die Erschließungskosten ethalten.
Bei Familien mit minderjährigen Kindern, die im Haushalt der Eltern leben, erfolgt eine Reduzierung des Kaufpreises um 5.000,- Euro je Kind bis zu maximal drei Kindern.
Details zu den Baugrundstücken ergeben sich aus folgenden Links:
• Bebauungsplan Haversloerhof (2,28 MB)
• Textfestsetzungen zum Bebauungsplan Haversloerhof (46 KB)
• Übersichtsplan der zu veräußernden Grundstücke (65 KB)
• Auflistung der zu veräußernden Grundstücke mit Angaben zum Kaufpreis, Nebenkosten, Grundstücksgröße und Art der Bebauung (56 KB)
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Flurstück 1414 1417 1418 1425 1426 1427 1428 1482 1496 1641 1642 1643 1646 1647
Größe 560 qm 572 qm 558 qm 489 qm 484 qm 495 qm 498 qm 360 qm 412 qm 892 qm 874 qm 826 qm 655 qm 648 qm
Art der Bebauung Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte freistehendes Wohnhaus freistehendes Wohnhaus freistehendes Wohnhaus freistehendes Wohnhaus freistehendes Wohnhaus
Gesamtkaufpreis 90.000,- Euro 92.000,- Euro 90.000,- Euro 88.000,- Euro 88.000,- Euro 89.000.- Euro 90.000,- Euro 65.000,- Euro 74.000,- Euro
142.000,- Euro 140.000» Euro 132.000-Euro 118.000,-Euro 117.000,-Euro
Der Erschließungsbeitrag, der Kanalanschlussbeitrag, die Kanalanschlusskosten und der Baukostenzuschuss sind in den vorgenannten Gesamtkaufpreisen enthalten.
Die Kaufpreisreduzierung um 10,-- Euro/qm ist in den oben genannten Gesamtkaufpreisen bereits eingearbeitet.
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| Die Kivit
Dorfgebiet "Die Kivit" (Ungerath)
Im Bereich der Ungerather Straße und in Verlängerung des Ungerather Kirchweges sind noch Bauflächenpotentiale vorhanden, die nunmehr entwickelt werden. Ziel ist eine Weiterentwicklung der westlich der Ungerather Straße vorhandenen Baustruktur in Richtung Kranenbach.
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Nutzungen, Grundstücksgrößen und Gebäudestrukturen der baulichen Ergänzung orientieren sich dabei an den vorhandenen Strukturen. Hauptprinzip des dörflichen Wohnens ist die Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft. Für ein verträgliches Nebeneinander ist es ganz wesentlich, dass die Wohnfunktion Rücksicht auf die Anforderungen der Landwirtschaft nimmt.
Für die neuen Baugrundstücke ist eine Nutzungszonierung vorgesehen, die sich an typischen dörflichen Strukturen orientiert. Die vorderen, der Straße zugewandten Grundstücksteile, nehmen die Wohngebäude auf. Direkt dahinter wird die Errichtung von Nebengebäuden ermöglicht. In den hinteren Bereichen der Grundstücke werden die dörflichen Wohnstrukturen durch größere Gartenbereiche (Nutzgärten oder Obstbaumwiesen) ergänzt und weiterentwickelt.
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Die einzelne Grundstücksgröße beträgt mindestens 450 qm.
Verkaufskonditionen
Der Kaufpreis für die Wohnbaufläche beträgt 160,-- €/qm, die angrenzenden Gartenflächen kosten 16,- €/qm. Im Grundstückspreis sind die Erschliessungskosten nach dem Baugesetzbuch enthalten. Für Familien mit minderjährigen Kindern, die im Haushalt der Eltern leben, erfolgt eine Reduzierung des Kaufpreises um 5.000,- Euro je Kind bis zu maximal drei Kindern.
Details zu den Baugrundstücken ergeben sich aus folgenden Links:
• Bebauungsplan Die Kivit (450 KB)
• Textfestsetzunqen zum Bebauungsplan Die Kivit (32 KB)
» Übersichtsplan der zu veräußernden Grundstücke (33 KB)
• Auflistung der zu veräußernden Grundstücke mit Angaben zum Kaufpreis, Nebenkosten, Grundstücksgröße und Art der Bebauung (36 KB)
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Flurstück
294
333 334 338 339 340 341
Größe
582 qm
570 qm 601 qm 575 qm 582 qm 556 qm 685 qm
hiervon Anteil Bauland 367 qm
371 qm 441 qm 354 qm 356 qm 360 qm 366 qm
Art der Bebauung
Doppelhaushälfte
Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte
Gesamtkaufpreis
65.000,--€incl. Kanalanschlusskosten 66.000,-€ * 76.000,--€ * 64.000,-- € * 64.000,-€ * 64.000,-€ * 68.000,-€ *
Der Erschließungsbeitrag, der Kanalanschlussbeitrag und der Baukostenzu-schuss sind in den angegebenen Gesamtkaufpreisen enthalten. Teilweise sind auch schon die Kanalanschlusskosten enthalten.
Die Kaufpreisreduzierung um 10,- Euro/qm ist in den oben angegebenen Gesamtkaufpreisen bereits enthalten
* Bei den Grundstücken, bei denen die Kanalanschlusskosten nicht bekannt sind, wurde der Anschluss noch nicht hergestellt. Die Kosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
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Wohngebiet "Die Schieide" (westlich Polmansstraße)
Der Rat der Gemeinde Schwalmtal hat im Jahre 2002 beschlossen, dass sich die Wohnbauentwicklung zunächst auf die beiden Hauptorte -Waldniel und Amern - konzentrieren soll. Dabei sollen vorrangig zentrennahe Wohngebiete in Fuß- und Radentfernung zu den Ortskernen entwickelt werden. Dies hat zahlreiche Vorteile. Zu nennen sind vor allem die Stärkung des Einzelhandels in den Ortskernen, die bessere Auslastung der sozialen und technischen Infrastruktur, der Schutz des Landschaftsbildes, die Verkehrsvermeidung durch kurze Wege und eine höhere Mobilität für nicht motorisierte Bevölkerungsgruppen (Kinder, Senioren,..).
Die Ortsteile Linde und Amern sind heute bereits zusammengewachsen. Lediglich westlich der Polmansstraße, zwischen dem Wirtschaftsweg auf Höhe der Sternstraße und den ersten Häusern des Ortsteiles Amern, besteht noch eine ca. 200 m breite Lücke im Bebauungszusammenhang. Diese ist im Lageplan grün gekennzeichnet.
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Durch den Bebauungsplan Am/29 wird hier die Errichtung einer zentrennahen Wohnbebauung mit Einzel- und Doppelhäusern ermöglicht.
Verkaufskonditionen
Der Kaufpreis beträgt 140,—€/qm. Darin sind die Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch enthalten.
Bei Familien mit minderjährigen Kindern, die im Haushalt der Eltern leben, erfolgt eine Reduzierung des Kaufpreises um 5.000,- Euro je Kind bis zu maximal drei Kindern.
http://www.schwalmtal.de/C12574A4002A59B9/html/4420CD629FB4E9F6C125750... 08.09.2011
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Details zu den Baugrundstücken ergeben sich aus folgenden Links:
• Bebauungsplan Die Schieide (444 KB)
. Textfestsetzungen Bebauungsplan Die Schieide (30 KB)
. Übersicht der noch zu veräußernden Grundstücke (31 KB)
. Auflistung der noch zu veräußernden Grundstücke mit Angaben zum Kaufpreis. Nebenkosten. Grundstücksgröße und Art der Bebauung (30 KB)
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Flurstück
960 963 964 965 966 967 + 968 971 972
Größe
631 qm 415 qm 597 qm 578 qm 421 qm 419 qm 562 qm 348 qm
Art der Bebauung
Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte
Gesamtkaufpreis
90.000,-€ 59.000,-€ 85.000,-€ 82.000,- € 60.000,-€ 60.000,- € 80.000-€ 50.000,- €
Der Erschließungsbeitrag, der Kanalanschlussbeitrag, die Kanalanschlusskosten und der Baukostenzuschuss sind in den angegebenen Gesamtkaufpreisen enthalten.
Die Kaufpreisreduzierung um 10,- Euro/qm ist in den oben angegebenen Gesamtkaufpreisen bereits eingearbeitet.
Gemeinde Schwalmtal I Am Nottbäumchen Seite 1 von 2
Gemeinde Schwalmtal
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| Am Nottbäumchen
Am Nottbäumchen
In der südlichen Randlage des Ortskernes Waldniel ist in den letzten Jahren das Wohngebiet Am Nottbäumchen entstanden. Die Gemeinde Schwalmtal veräußert in diesem Bereich noch ein Grundstück mit einer Größe von 304 qm (Kaufpreis 39.000,- Euro), das ausreichend Platz für den Bau einer Doppelhaushälfte bietet. Außerdem steht noch ein Grundstück mit 734 qm zur Errichtung von drei Reihenhäusern bzw. Alternativ eines Mehrfamilienhauses zur Verfügung (Kaufpreis 95.000,-Euro). In diesen Kaufpreisen sind die Erschließungsbeiträge, die Kananlanschlußbeiträge, die Kosten für die Verlegung der Kanalgrundstücksanschlussleitungen sowie der Baukostenzuschuss bereits enthalten.
Der Kaufpreis reduziert sich bei Familien mit minderjährigen Kindern, die im Haushalt der Eltern wohnen, beim Erwerb des Flurstückes 867 um 3.000,- Euro je Kind bis max. drei Kinder und beim Erwerb der Flurstücke 201, 202 und 422 um 5.000,- Euro je Kind, ebenfalls bis
http://www.schwalmtal.de/C12574A4002A59B9/html/635FF31128A06BA6C125750... 08.09.2011
Gemeinde Schwalmtal I Am Nottbäumchen Seite 2 von 2
max. drei Kinder. Voraussetzung für diese Kaufpreisreduzierung ist, dass der Kaufvertrag bis zum 31.12.2011 abgeschlossen wird.
Der Autobahnanschluss zur A 52 liegt nur einen Kilometer entfernt. In der Nähe befindet sich eine Haltestelle des ÖPNV.
Ein gemeindlicher Kindergarten sowie ein Kinderspielplatz liegt nur max. 500 m von den Baugrundstücken entfernt.
Details zu den einzelnen Grundstücken ergeben sich aus den nachfolgenden Links
Details zu den Baugrundstücken ergeben sich aus folgenden Links:
• Lew-Weg. Flurstück 867 (105 KB)
• Am Nottbäumchen. Flurstücke 201. 202 und 422 (212 KB)
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Am Nottbäumchen - Levy-Weg Gemarkung Waldniel, Flur 45, Flurstück 867
Das Grundstück wird zum Preis von 39.000,-- Euro veräußert. Der Erschließungsbeitrag, der Kanalanschlussbeitrag und die Kosten für die Verlegung der Kanalgrundstücksanschlussleitungen sowie der Baukostenzuschuss sind in diesem Kaufpreis bereits enthalten. Nicht enthalten sind die anfallenden Kosten der Hausanschlussleitung für die Wasserversorgung.
Der Kaufpreis reduziert sich bei Familien mit minderjährigen Kindern, die im Haushalt der Eltern leben, um 3.000,-- Euro je Kind bis max. drei Kinder. Voraussetzung für die Kaufpreisreduzierung ist, dass der Kaufvertrag bis zum 31.12.2009 abgeschlossen wird.
Das folgende Bild zeigt die bereits errichtete Doppelhaushälfte Levy-Weg 4. Bei der Bebauung des Flurstückes 867 ist die Dachneigung zu übernehmen. Die Farbe des Klinkers und der Dachziegel sind weitestgehend zu übernehmen.
Art der Bebauung
•Größe
:Grundstücksbreite ca.
;Grundstückstiefe ca.
Doppelhaushälfte mit PKW-Garage (die' angrenzende Hälfte ist bereits!
fertiggestellt) |
304 qm 1
10m 30 m
überbaubare Grundstücksfläche für das j Breite ca.7 m Wohnhaus
Tiefe
''Besonderheit
imaximale Geschossigkeit
14 m
Vor- u. Rücksprünge in der Fassade möglich
I
Am Nottbäumchen - Straße Am Nottbäumchen Gemarkung Waldniel, Flur 58, Flurstücke 201, 202 und 422
Das Grundstück wird zum Preis von 95.000,-- Euro veräußert. Der Erschließungsbeitrag, der Kanalanschlussbeitrag und die Kosten für die Verlegung der Kanalgrundstücksanschlussleitungen sowie der Baukostenzuschuss sind in diesem Kaufpreis bereits enthalten. Nicht enthalten sind die anfallenden Kosten der Hausanschlussleitung für die Wasserversorgung.
Der Kaufpreis verringert sich bei Familien mit minderjährigen Kindern, die im Haushalt der Eltern leben, um 5.000,- Euro je Kind bis max. drei Kinder. Voraussetzung ist, dass der Kaufvertrag bis zum 31.12.2009 abgeschlossen wird.
Das folgende Bild zeigt das bereits errichtete Nachbargebäude Am Nottbäumchen 11. Bei der Bebauung der Flurstücke 201, 202 und 422 ist die Dachneigung zu übernehmen. Die Farbe des Klinkers und der Dachziegel sind weitestgehend zu übernehmen.
jArt der Bebauung [drei Reihenmittelhäuser bzw. Alternativ j |Mehrfamilienhaus
iGröße 734 qm |Grundstücksbreite ca. jGrundstückstiefe ca.
zwischen 13,5 m und 16,5 m
47 m
lüberbaubare Grundstücksfläche
Breite ca.
'Tiefe
Besonderheit
'maximale Geschossigkeit
16m
14 mi _ i
Vor- u. Rücksprünge in der Fassade: möglich. Garagen müssen im i
Baukörper integriert werden |
II
Es wird darauf hingewiesen, dass zwei weitere Kanalgrundstücksanschlussleitungen verlegt werden müssen, falls drei Reihenhäuser errichtet werden sollten.