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Eignungs- und Zuschlagskriterien dipl. Ing. FH Bruno Kälin, Tiefbauamt

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Eignungs- und

Zuschlagskriterien

dipl. Ing. FH Bruno Kälin, Tiefbauamt

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Zuschlagskriterien

Inhaltsverzeichnis (1/2)

1. Gesetzliche Grundlagen

2. Allgemeine Grundsätze

3. Eignungskriterien - Allgemeine Grundsätze

- Beispiele von Eignungskriterien

4. Zuschlagskriterien - Allgemeine Grundsätze

- Unzulässige Zuschlagskriterien

- Beispiele von Zuschlagskriterien

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Zuschlagskriterien

Inhaltsverzeichnis (2/2)

5. Bemerkungen zu den Zuschlagskriterien

- Preis

- Technische Unterlagen

- Firmenreferenzen

- Schlüsselpersonen

- Ökologie

- Lehrlingsausbildung

6. Exkurs: Vollständigkeit eines Angebotes

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Zuschlagskriterien

Gesetzliche Grundlagen

§ 21 und 31 der VIVöB legen fest, dass Eignungs- und

Zuschlagskriterien bei allen Submissionen definiert werden

müssen.

Eignungs- und Zuschlagskriterien, sowie die Rangordnung

und Gewichtung sind bereits in der Ausschreibung oder

aber in den Ausschreibungsunterlagen zu definieren

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Zuschlagskriterien

Allgemeine Grundsätze

Die Eignungs- und Zuschlagskriterien sind projektbezogen

festzulegen

Sie dürfen während eines Verfahrens nicht geändert

werden

Eignungskriterien bereits in der Ausschreibung

bekanntgeben

Zuschlagskriterien in den Submissionsunterlagen

definieren

Zulässigkeit der doppelten Berücksichtigung

Verwendung von Eignungskriterien als Zuschlagkriterien

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Eignungskriterien: Allgemeine Grundsätze

Eignungskriterien sind Anforderungen an die Anbieter

Eignungskriterien sind im Normalfall Ausschlusskriterien

Eignungskriterien sind im offenen und selektiven Verfahren

vorzugeben

Im Einladungsverfahren müssen in der Regel keine

Eignungskriterien festgelegt werden

Unterschied zu den Produkteanforderungen

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Beispiele von Eignungskriterien

Qualitätsmanagement (ISO-Zertifizierung)

Erfahrungen von ähnlichen Projekten

Fachliche Qualifikation

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Organisatorische und technische Leistungsfähigkeit

Spezialbewilligungen, Zulassungen

Zwingend:Arbeitsschutzbestimmungen / Bezahlung von Steuern und Sozialabgaben (s. Beilage 1)

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Zuschlagskriterien

Beilage 1Erklärung

Die unterzeichnende Firma (bei Arbeitsgemeinschaften muss von jedem einzelnen ARGE-Mitglied eine unterzeichnete Erklärung / Bestätigung eingereicht werden) erklärt hiermit:

1. Den finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Vorsorgeeinrichtungen für das Personal(2. Säule) bis heute ohne Verzug nachgekommen zu sein.

2. Die bis heute fälligen Abgaben an die öffentliche Hand (Bund, Kanton, Gemeinden) sowie3. Die bis heute fälligen Leistungen an die Träger der Sozialversicherungen, insbesondere an

die AHV/IV erbracht zu haben.4. Die branchenüblichen Gesamtarbeitsverträge einzuhalten.5. Dass keine Konkursverfahren gegen sie hängig sind6. Dass sie die Grundsätze der Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die

Lohngleichheit einhält.

Die unterzeichnende Firma ermächtigt hiermit den Auftraggeber bei ihrer VorsorgeeinrichtungName:.............................................................................................................................

Adresse:..........................................................................................................................

sowie bei der AHV-AusgleichskasseName:.............................................................................................................................

Adresse:..........................................................................................................................

und bei den für sie zuständigen Steuerverwaltungen und paritätischen KontrollorganenAuskünfte bezüglich der Erfüllung ihrer Verpflichtungen einholen zu können.Sie verpflichten sich, diese Nachweise auf Verlangen des Arbeitgebers innert Wochenfristbeizubringen. Diese Nachweise dürfen nicht älter sein als ein Monat. Für allfällige Gebührenhaben die Anbieter aufzukommen.

Ort und Datum Rechtsgültige Unterschrift(en)

................................................... .......................................................

Ausschlussgründe:

Falls ein ARGE-Mitglied einen Punkt oder Nachweis nicht erfüllt oder falsche Angabengemacht hat, wird die ganze ARGE vom Wettbewerb ausgeschlossen.

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Zuschlagskriterien: Allgemeine Grundsätze (1/2)

Der Zuschlag erfolgt an das wirtschaftlich günstigste

Angebot

Zuschlagskriterien sind im offenen, selektiven und

Einladungsverfahren vorzugeben

Zuschlagskriterien auf jeweiliges Projekt abstimmen

Im Allgemeinen nicht mehr als 3 - 5 Kriterien vorgeben

Der Preis ist immer ein Zuschlagskriterium

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Zuschlagskriterien: Allgemeine Grundsätze (2/2)

Bei standardisierten Gütern kann Preis einziges

Zuschlagskriterium sein

Bekanntgabe der Zuschlagskriterien in der Reihenfolge der

Bedeutung und eventuell ihrer Gewichtung

Keine Änderungen bei den Zuschlagskriterien während

eines Verfahrens

Unter- oder Teilkriterien

Eindeutiges Bewertungsschema

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Zuschlagskriterien

Unzulässige Zuschlagskriterien

Kriterien die dem Gebot der Gleichbehandlung

zuwiderlaufen

z.B. Ortsansässigkeit, Steuerdomizil, Verwendung

einheimischer Produkte

Subjektive Kriterien

Allgemeiner Eindruck der Offerte

Bisherige gute Erfahrung mit einem Anbieter

Anfahrtsweg

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Zuschlagskriterien

Beispiele von Zuschlagskriterien (1/2)

Preis (zwingend)

Projektbezogene, technische Unterlagen

(z.B. Technischer Bericht)

Firmenreferenzen (projektbezogene Referenzen)

Referenzen, Ausbildung, Weiterbildung von

Schlüsselpersonen (aufgaben- und projektbezogen)

Qualität

Projektbezogenes Qualitäts-Managementsystem (PQM)

Infrastruktur

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Zuschlagskriterien

Beispiele von Zuschlagskriterien (2/2)

Ökologie und Umweltverträglichkeit

Termine

Garantie- und Unterhaltsleistungen

Betriebskosten / Folgekosten

Dauerhaftigkeit

Lehrlingsausbildung

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Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterium: Preis (1/2)

Das preisgünstigste Angebot, das nicht offensichtlich

unzulässig ist, muss die maximale Punktzahl bekommen

Formeln, welche tiefe Preise bestrafen, sind unzulässig

Dumpingangebote sind nicht über Preisbewertung, sondern

infolge Nichterfüllung der Auftragsbedingungen

auszuschliessen

Es empfiehlt sich eine lineare Preiskurve anzusetzen

(s. Beilage 2)

Sinnvolle Gewichtung für das Kriterium Preis

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Beilage 2: Beispiel einer Preiskurve

Punkte

100 • G

0

100 %(preisgünstigstes Angebot)

150 % 200 %

Preis

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Zuschlagskriterium: Preis (2/2)

Mögliche Preisformel

Pmax - P

Preispunkte = M • • G

Pmax - Pmin

M = Max. Punktzahl aller Zuschlagskriterien (inkl. Preis)

P = Preis des zu bewertenden Angebotes

Pmin = Preis des tiefsten zulässigen Angebotes

Pmax = Preis, bei dem die Preiskurve den Nullpunkt schneidet

G = Gewichtung des Preises

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Zuschlagskriterium: Technische Unterlagen

Beispiel Baumeistersubmission: Technischer Bericht

Terminprogramm / Stellungnahme zu den vorgegebenen Terminen

Arbeitsdispositiv

Arbeitsabläufe / Leistungsannahmen / Personaleinsatz

Installationsplan

Liste Subunternehmer und Lieferanten

Gerätelisten

Weiter, projektbezogene Unterlagen

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Zuschlagskriterium: Firmenreferenzen

Nachweis einer definierten Anzahl, projektbezogener

Firmenreferenzen

Ähnliche Projekte (vorgängige Definition)

Vorgegebene Grösse (Kosten, Länge, Fläche, Ausstattung)

Analoge/Ähnliche Randbedingungen

Vorgegebener Zeitraum (letzten fünf Jahren)

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Zuschlagskriterium: Referenzen Schlüsselpersonen

Definition der Schlüsselpersonen projektbezogen

Referenzen für gleiche Aufgaben von ähnlichen/analogen

Projekten

Vorgegebene Grösse (Kosten, Länge, Fläche, Ausstattung)

Analoge/Ähnliche Randbedingungen

Vorgegebenem Zeitraum (letzten fünf Jahren)

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Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterium: Ökologie

Grundsätzlich zulässig

Nicht zulässig zur Privilegierung Ortsansässiger

(Anfahrtsweg)

Umweltschonende Produktion

Schadstoffgehalt des verwendeten Materials

Transport grosser Matrialmassen mit LKW über weite

Strecken

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Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterium: Lehrlingsausbildung

Sehr zurückhaltende Anwendung

Untergeordnete Gewichtung

Gleichbehandlung - eventuell regional keine

Ausbildungsmöglichkeiten

Prozentual zur Anzahl der Beschäftigten

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Zuschlagskriterien

Exkurs: Vollständigkeit eines Angebotes

Kein Zuschlagskriterium sondern Voraussetzung

(§ 26 Abs. 1 lit. g VIVöB)

Ausschluss jedoch nur bei wesentlichen Mängeln wie

- Streichung von Textstellen und Positionen

- Kein Einheitspreis bei wichtigen Positionen

- Formular Arbeitsschutzbestimmungen / Bezahlung von

Steuern und Sozialabgaben nicht ausgefüllt