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Eine Information der Spitz Wirtschafts- & Steuerberatung AUSGABE 01/2015 www.spitzfindig.info spitzfindig spitzfindig INHALT Steuernews S. 2 Trickkiste Marketing & Vertrieb: USP S. 2 Der Spitz-Benchmark S. 2 Neue Mitarbeiter S. 3 Veranstaltungen S. 3 How to spend it: Der Golfclub Lauterhofen S. 4 „Wenn Du den Feind kennst und Dich selbst, musst Du auch hundert Schlachten nicht fürchten. Wenn Du Dich selbst kennst, aber den Feind nicht, wirst Du für jeden Sieg auch eine Niederlage einstecken. Wenn Du weder den Feind kennst noch Dich selbst, wirst Du in jeder Schlacht unterliegen.“ (SUN TZU, Die Kunst des Krieges; China 500 v. Chr.) Will man den Erfolg des eigenen Unternehmens verbessern, hat es sich schon immer bewährt, sich am Erfolg der Besten zu orientieren. Benchmarking wird immer wichtiger, vor allem für Unternehmen aus dem Mittelstand. Der Wettbewerb wird jeden Tag schärfer und die Herausforderungen an die Verant- wortlichen für Vertrieb und Marketing immer größer. Auch bei der Kreditvergabe bietet der Benchmark schon im Vorfeld eines Rankings durch die Bank die Möglichkeit, selbst Bewertungen vorzunehmen und eigene Stärken und Schwä- chen zu erkennen, um schlummernde Potenziale zu wecken. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können damit die Chancen auf eine angemessene Finanzierung deutlich erhöhen. Das Benchmarking ist eine Methode, die eigene Firma, die eigenen Produkte oder Dienstleistungen mit anderen Firmen aus der Branche zu vergleichen und so Maßnah- men zur Optimierung abzuleiten. Meistens werden dabei nur ausgewählte Bereiche und nicht ganze Unternehmen miteinander verglichen. Verbesserungspotenziale erkennen und nutzen Großunternehmen und Konzerne führen ständig interne Bench- marks der Vertriebskennziffern durch, um den Erfolg von Ver- kaufsgebieten und Filialen miteinander zu vergleichen. Der anschließende Vergleich mit den veröffentlichten Zahlen der Branche rundet das Bild ab und es können konkrete und inno- vative Maßnahmen in den Bereichen Marketing und Vertrieb ergriffen werden, um den Vorsprung weiter auszubauen oder aber den Rückstand zu verkürzen. Das Benchmarking ist aller- dings kein „Wundermittel“, das bei kurzfristiger und einmaliger Anwendung alle Probleme lösen kann. Um eine nachhaltige Verbesserung Ihres Unternehmens gewährleisten zu können, ist es notwendig, das Benchmarking als kontinuierlichen Prozess zu etablieren. In vier Schritten zu einem erfolgreichen Benchmark Eine Ablaufplanung ist für die Durchführung eines professi- onellen Benchmarking-Projektes sehr wichtig. Im Folgenden stellen wir Ihnen die typischen Phasen des Benchmarkings kurz vor. Natürlich variiert die Dauer der einzelnen Phasen von Projekt zu Projekt. Phase 1: Auswahl der Benchmarking-Objekte Im ersten Schritt wird das eigene Unternehmen analysiert mit dem Ziel, die richtigen Schwerpunkte für das Benchmarking zu setzen. So identifizieren Sie die größten Problembereiche, die durch einen Benchmark optimiert werden sollen. Was soll verglichen werden? Hier einige Beispiele: – Erfolgs- und Ergebnisgrößen – Produkte (Funktion, Merkmale, Kosten, Qualität usw.) – Dienstleistungen – Funktionsbereiche – Potenziale, wie beispielsweise die Innovationsfähigkeit des Unternehmens oder die Qualifikation und die Moti- vation der Mitarbeiter – strategische Werte, wie Image oder Unternehmenskultur – Wirtschaftlichkeit und Produktivität – Effizienz und Effektivität der Aufbau- und Ablauforganisation – Kundenzufriedenheit Phase 2: Auswahl der Benchmarks Im nächsten Schritt suchen Sie einen oder mehrere Bench- marking-Partner, mit dem oder denen im Vergleich ein gegen- seitiges Lernen möglich ist. Mit wem vergleichen wir uns? Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung: – Der interne Vergleich einzelner Unternehmensbereiche, – der Vergleich mit Konkurrenzunternehmen oder – der Vergleich mit anderen Unternehmen, die in einem bestimmten Unternehmensbereich oder in einer bestimmten Methode als führend gelten. Phase 3: Durchführung des Benchmarks Hier werden die Benchmark-Partner miteinander verglichen. Die Leistungslücken und die Ursachen dafür werden identifiziert. In diesem Schritt findet die Messung der Vergleichszahlen statt. Wo liegen die Leistungslücken? Warum bestehen sie? – Tun wir die richtigen Dinge? – Tun wir die Dinge richtig? Phase 4: Umsetzung der Ergebnisse In dieser letzten Phase planen und realisieren Sie die Um- setzung der Maßnahmen, die aus den Ergebnissen des Bench- marks abgeleitet werden. Was ist zu tun? Wie sind die ge- steckten Ziele zu erreichen? Wie setzen wir die gewon- nenen Erkenntnisse in unserem Unternehmen um? Text: Guido Müller Möchten Sie wissen, wie ein Benchmark Ihres Unternehmens aussehen könnte? Haben Sie Fragen zum Thema? Dann lesen Sie auf Seite 2 weiter oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Eine Information der Spitz ...€¦ · Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen. Zwar liegt es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers,

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Page 1: Eine Information der Spitz ...€¦ · Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen. Zwar liegt es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers,

Eine Information der Spitz Wirtschafts- & Steuerberatung AU S G A B E 01/2015www.spitzfindig.info

spitzfindigspitzfindig

INHALT

Steuernews S. 2

Trickkiste Marketing & Vertrieb: USP S. 2

Der Spitz-Benchmark S. 2

Neue Mitarbeiter S. 3

Veranstaltungen S. 3

How to spend it: Der Golfclub Lauterhofen S. 4

„Wenn Du den Feind kennst und Dich selbst, musst Du auch hundert Schlachten nicht fürchten. Wenn Du Dich selbst kennst, aber den Feind nicht, wirst Du für jeden Sieg auch eine Niederlage einstecken. Wenn Du weder den Feind kennst noch Dich selbst, wirst Du in jeder Schlacht unterliegen.“ (SUN TZU, Die Kunst des Krieges; China 500 v. Chr.)

Will man den Erfolg des eigenen Unternehmens verbessern, hat es sich schon immer bewährt, sich am Erfolg der Besten zu orientieren. Benchmarking wird immer wichtiger, vor allem für Unternehmen aus dem Mittelstand. Der Wettbewerb wird jeden Tag schärfer und die Herausforderungen an die Verant-wortlichen für Vertrieb und Marketing immer größer.

Auch bei der Kreditvergabe bietet der Benchmark schon im Vorfeld eines Rankings durch die Bank die Möglichkeit, selbst Bewertungen vorzunehmen und eigene Stärken und Schwä-chen zu erkennen, um schlummernde Potenziale zu wecken. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können damit die Chancen auf eine angemessene Finanzierung deutlich erhöhen.

Das Benchmarking ist eine Methode, die eigene Firma, die eigenen Produkte oder Dienstleistungen mit anderen Firmen aus der Branche zu vergleichen und so Maßnah-men zur Optimierung abzuleiten. Meistens werden dabei nur ausgewählte Bereiche und nicht ganze Unternehmen miteinander verglichen.

Verbesserungspotenziale erkennen und nutzen

Großunternehmen und Konzerne führen ständig interne Bench- marks der Vertriebskennziffern durch, um den Erfolg von Ver-kaufsgebieten und Filialen miteinander zu vergleichen. Der anschließende Vergleich mit den veröffentlichten Zahlen der Branche rundet das Bild ab und es können konkrete und inno-vative Maßnahmen in den Bereichen Marketing und Vertrieb ergriffen werden, um den Vorsprung weiter auszubauen oder aber den Rückstand zu verkürzen. Das Benchmarking ist aller-dings kein „Wundermittel“, das bei kurzfristiger und einmaliger Anwendung alle Probleme lösen kann. Um eine nachhaltige Verbesserung Ihres Unternehmens gewährleisten zu können, ist es notwendig, das Benchmarking als kontinuierlichen Prozess zu etablieren.

In vier Schritten zu einem erfolgreichen Benchmark

Eine Ablaufplanung ist für die Durchführung eines professi-onellen Benchmarking-Projektes sehr wichtig. Im Folgenden stellen wir Ihnen die typischen Phasen des Benchmarkings kurz vor. Natürlich variiert die Dauer der einzelnen Phasen von Projekt zu Projekt.

Phase 1: Auswahl der Benchmarking-ObjekteIm ersten Schritt wird das eigene Unternehmen analysiert mit dem Ziel, die richtigen Schwerpunkte für das Benchmarking zu setzen. So identifizieren Sie die größten Problembereiche, die durch einen Benchmark optimiert werden sollen.

Was soll verglichen werden? Hier einige Beispiele:– Erfolgs- und Ergebnisgrößen – Produkte (Funktion, Merkmale, Kosten, Qualität usw.) – Dienstleistungen – Funktionsbereiche – Potenziale, wie beispielsweise die Innovationsfähigkeit

des Unternehmens oder die Qualifikation und die Moti-vation der Mitarbeiter

– strategische Werte, wie Image oder Unternehmenskultur – Wirtschaftlichkeit und Produktivität – Effizienz und Effektivität der Aufbau- und Ablauforganisation – Kundenzufriedenheit

Phase 2: Auswahl der BenchmarksIm nächsten Schritt suchen Sie einen oder mehrere Bench-marking-Partner, mit dem oder denen im Vergleich ein gegen-seitiges Lernen möglich ist.

Mit wem vergleichen wir uns?Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung: – Der interne Vergleich einzelner Unternehmensbereiche, – der Vergleich mit Konkurrenzunternehmen oder– der Vergleich mit anderen Unternehmen,

die in einem bestimmten Unternehmensbereich oder in einer bestimmten Methode als führend gelten.

Phase 3: Durchführung des BenchmarksHier werden die Benchmark-Partner miteinander verglichen. Die Leistungslücken und die Ursachen dafür werden identifiziert. In diesem Schritt findet die Messung der Vergleichszahlen statt.

Wo liegen die Leistungslücken? Warum bestehen sie?– Tun wir die richtigen Dinge? – Tun wir die Dinge richtig?

Phase 4: Umsetzung der ErgebnisseIn dieser letzten Phase planen und realisieren Sie die Um- setzung der Maßnahmen, die aus den Ergebnissen des Bench- marks abgeleitet werden. Was ist zu tun? Wie sind die ge-steckten Ziele zu erreichen? Wie setzen wir die gewon-nenen Erkenntnisse in unserem Unternehmen um? Text: Guido Müller

Möchten Sie wissen, wie ein Benchmark Ihres Unternehmens aussehen könnte? Haben Sie Fragen zum Thema? Dann lesen Sie auf Seite 2 weiter oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Page 2: Eine Information der Spitz ...€¦ · Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen. Zwar liegt es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers,

HOT NEWS:

Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige wurden verschärft

Das Bundeskabinett hat am 24. September 2014 den Ent-wurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung be-schlossen. Mit diesem Gesetz werden seit dem 1. Januar 2015 die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen angepasst. Das Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstan-zeige bleibt grundsätzlich erhalten. Die Voraussetzungen und insbesondere die finanziellen Konsequenzen werden aber deutlich verschärft: Die Grenze, bis zu der eine Steuer-hinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wurde von 50.000 Euro auf 25.000 Euro abgesenkt.

Der zu zahlende Geldbetrag wird nun abhängig vom Hinter- ziehungsvolumen gestaffelt. Für den Umfang der Vollständig- keit wurde eine feste fiktive Frist von 10 Jahren eingeführt. Selbstanzeigen müssen nun stets mindestens die letzten 10 Kalenderjahre umfassen. Bestimmte, nicht erklärte aus-ländische Kapitalerträge können für noch weiter zurücklie-gende Zeiträume als bisher besteuert werden. Zudem wird die Zahlung der Hinterziehungszinsen Tatbestandsvoraus-setzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige. Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Bundesverfassungsgericht schafft Klarheit bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verschonungsregelungen im Erbschaftsteuergesetz für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

und Anteile an Kapitalgesellschaften nicht mit dem Grund-gesetz vereinbar sind. Gleichzeitig hat es deren weitere Anwendung bis zu einer Neuregelung angeordnet und den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen.

Zwar liegt es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verant-wortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen. Die Privilegierung betrieblichen Vermögens ist jedoch un-verhältnismäßig, soweit sie über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinaus greift, ohne eine Bedürfnis-prüfung vorzusehen. Sie bedarf insbesondere beim Über-gang großer Unternehmensvermögen der Korrektur.

Ebenfalls unverhältnismäßig sind die Freistellung von Be-trieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme und die Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu 50 %. Nach den Ausführungen des Bundesfinanzhofs in sei-nem Vorlagebeschluss weisen weit über 90 % aller Betriebe in Deutschland nicht mehr als 20 Beschäftigte auf. Betriebe können daher fast flächendeckend die steuerliche Begünsti-gung ohne Rücksicht auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen beanspruchen, obwohl der mit dem Nachweis und der Kon- trolle der Mindestlohnsumme verbundene Verwaltungs-aufwand nicht so hoch ist wie teilweise geltend gemacht wird. Sofern der Gesetzgeber an dem gegenwärtigen Ver-schonungskonzept festhält, wird er die Freistellung von der Lohnsummenpflicht auf Betriebe mit einigen wenigen Beschäftigten begrenzen müssen.

Auch die Regelung über das Verwaltungsvermögen ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Ziele des Gesetzgebers,

nur produktives Vermögen zu fördern und Umgehungen durch steuerliche Gestaltung zu unterbinden, sind zwar legitim und auch angemessen. Dies gilt jedoch nicht, soweit begünstigtes Vermögen mit einem Anteil von bis zu 50 % Verwaltungsvermögen insgesamt in den Genuss der steuer- lichen Privilegierung gelangt. Die entsprechenden Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes sind insoweit verfassungswidrig, als sie Gestaltungen zulassen, die zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führen. Die genannten Verfassungs-verstöße haben zur Folge, dass die vorgelegten Regelungen insgesamt mit dem Grundgesetz unvereinbar sind.

Wer einen Steuerbescheid hat, muss sich aufgrund des gesetzlichen Vertrauensschutzes keine Sorgen machen. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht eine großzügige Übergangsfrist ausgesprochen. Bis zum 30. Juni 2016 gilt das alte Recht grundsätzlich weiter. Alle bis dahin vom Finanzamt entschiedenen Übertragungen könnten deshalb begünstigt werden. In der Zwischenzeit muss der Gesetzgeber allerdings Neuregelungen schaffen, die auf den heutigen Tag zurückwirken können. Das Gericht erlaubt dem Gesetzgeber, im Falle einer exzessiven Ausnutzung der Begünstigungen Unternehmensübertragungen ab heute zu belasten. Quelle: DATEV Blitzlicht 2/2015

Fragen zu diesen und anderen Themen beantworten wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Weitere Infor-mationen finden Sie auf unserer Website » www.spitz-beratung.de im Bereich Aktuelles/Mandanteninformationen.

In fünf Schritten zum USPErarbeiten Sie Ihren einzigartigen Verkaufsvorteil (USP = Unique Selling Proposition) – in diesen fünf einfachen Schritten:

1 Produkteigenschaften: Wofür soll ein USP entwickelt werden? Für das gesamte Unternehmen? Eine Produkt- gruppe? Oder für ein spezielles Produkt?

2 Konkurrenzanalyse: Welche Alleinstellungsmerkmale hat der Wettbewerb? Welche Markttrends gibt es? Wo liegen die Stärken und Schwächen Ihrer Mitbewerber und Ihres Unternehmens?

3 Zielgruppenanalyse: Wie lösen Sie Probleme für Ihre Zielgruppe? Wo liegen die Erwartungen Ihrer Zielgruppe an das Produkt oder an Ihr Unternehmen? Wie „tickt“ Ihre Zielgruppe?

4 Zusammenfassung und Brainstorm: Tragen Sie die erarbeiteten Antworten auf die Fragen zusammen und über-prüfen Sie, welche der von Ihnen gefundenen USPs noch nicht von der Konkurrenz besetzt und aussagekräftig genug sind und welche Probleme sie lösen. Wählen Sie den besten USP aus.

5 Prüfen und Testen: Reden Sie mit ausgewählten Geschäftspartnern und Mitarbeitern über den USP, reflektieren Sie kritisch, ob er verständlich, klar und eindeutig formuliert ist, bevor Sie damit in die Werbung gehen.

Sie wollen mehr über die Entwicklung von einem einzigar-tigen Verkaufsvorteil (USP) erfahren? Der vollständige Artikel liegt für Sie zum Download bereit unter

» www.spitzfindig.info

TRICKKISTE MARKETING & VERTRIEB

Gewinnen durch Vergleich:

Der Spitz-BenchmarkHätten Sie als Entscheider gerne die Möglichkeit, stets auf aktuelle Vergleichszahlen zurückzugreifen? Würde auch Ihr Unternehmen durch einen Vergleich profitie-ren? Möchten Sie sich in einem Benchmark mit anderen erfolgreichen Unternehmen organisieren, gemeinsam Erfahrungen und Handlungsweisen sinnvoll weiterent-wickeln und diese auf Ihr Unternehmen übertragen? Dann ist der Vertriebs-Benchmark der Spitz Beratung das Richtige für Sie.

Wir möchten auch Unternehmern aus dem Mittelstand Ver-gleichsmöglichkeiten anbieten. Mit dem Vertriebs-Bench-mark der Spitz Beratung liefern wir Ihnen nicht nur aktuelle Vergleichszahlen, sondern unterstützen Ihr Unternehmen auch bei der Umsetzung konkreter und individueller Maßnah-men. Eine kontinuierliche und schrittweise Verbesserung Ihres Unternehmens bei einer laufenden Erfolgskontrolle ist unser gemeinsames Ziel!

Und so funktioniert es:

Unternehmer aus einer Branche werden zu einem Benchmark-Team mit 8 – 12 Teilnehmern zusammengeschlossen und treffen sich vierteljährlich zu gemeinsamen Workshops, um erfolgreiche Methoden aufeinander zu übertragen. Die Spitz Beratung sammelt und anonymisiert hierfür die Leistungs-Kennziffern der teilnehmenden Unternehmen, moderiert und organisiert die Workshops und unterstützt die Teilnehmer bei der Weiterentwicklung und Umsetzung erfolgreicher Konzepte. Unsere Hauptaufgabe besteht darin, für jedes Unternehmen relevante Messgrößen und Maßnahmen herauszufiltern und individuelle Schritte festzulegen sowie die Umsetzung zu be-gleiten und zu unterstützen. Natürlich werden entsprechende Unterlagen wie Checklisten, Dokumentationen und weitere Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt.

Sprechen Sie uns an und schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir beraten Sie gerne zur Teilnahme an unserem Benchmark. Vergleichen Sie sich!

Ihr Ansprechpartner: Guido MüllerSenior Berater Marketing und VertriebSpitz Corporate Finance GmbH Telefon (0 9181) 23 223-52

» [email protected]

Management-Forum mit laufendem Benchmarking

ÜBERSICHT

Vierteljährliche Workshops

Passwortverschlüsselte Excel-Dokumente

Gruppenbildung nach Unternehmensgröße

Mindestabstand der Unternehmen: 50 km

Kosten: 3.600 € zzgl. USt.

8 – 12 Teilnehmer pro Gruppe

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Neue Mitarbeiter:

Controlling ist DAS Führungsinstrument

Thementag „Controlling für den Mittelstand“ am 26. Februar 2015 im Landratsamt Neumarkt i.d.OPf

IMPRESSUM

Spitz Wirtschafts- & Steuerberatung Steuerberater Georg Spitz, Dipl.-Betriebswirt (FH)

Sachsenstraße 2 · 92318 Neumarkt » www.spitz-beratung.de » www.spitzfindig.info

Texte und Redaktion: Julika König

Der Spitz Controller ist wieder da! Intern knallten die Korken zur Feier der „Wiederbelebung“ der alten Marke bereits Ende Januar. Jetzt dürfen wir Ihnen den neuen Kopf offiziell vorstellen: Günter Schöll ist der frischgebackene Geschäftsführer und ab sofort Ihr Ansprechpartner in Sachen Controlling. Und auch unser neuer Senior Berater Marketing und Vertrieb, Guido Müller, möchte sich und seine Leistungen heute präsentieren. Bei allen Fragen rund um eine gelungene Außendarstellung und die passenden Werbemaßnahmen sind Sie bei ihm goldrichtig. Lernen Sie in der neuen Ausgabe die beiden neuen Kollegen kennen und – noch besser! – vereinbaren Sie am besten gleich einen unverbindlichen Kennenlerntermin. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Ihr Georg Spitz.

Workshop „Budgetierung“Am Mittwoch, den 15. April laden wir Sie ab 18:00 Uhr herzlich in den Festsaal des Klosters St. Josef ein. Am Bei- spiel eines konkreten Praxisfalls werden Ihnen auf Grund-lage von Excel alle notwendigen Schritte einer integrierten Unternehmensplanung erläutert. Die Controllingexperten der Spitz Beratung, Georg Spitz und Günter Schöll, gehen dabei auf alle Aspekte im Prozess ein. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Ihre Schonzeit endet am 8. Mai!Wir nehmen Sie ins Visier und laden Mandanten und Geschäftsfreunde herzlich ein zum Tontauben-Schießen! Erhöhen Sie unter fachkundiger Anleitung Ihre Trefferquote und verbringen Sie einen unterhaltsamen Nachmittag mit uns, den wir mit einem abendlichen Imbiss gemütlich aus-klingen lassen möchten. Treffpunkt: Freitag, 8. Mai 2015, ab 15:00 Uhr, am Schießstand des Bayerischen Jagdver-bands Neumarkt, am Herrnhof 3 in Neumarkt/Pölling.

Save the Date: Vortrag für die Bau-BrancheDie Auftraggeberhaftung gegenüber dem Finanzamt und Sozialversicherungsträgern bei der Vergabe von Bauaufträgen ist das Thema unserer Vortragsveranstaltung am 17. Juni 2015 ab 18:00 Uhr in unseren Kanzleiräumen, zu der wir herzlich einladen. Information und Anmeldung zu unseren Veranstaltungen unter Tel.: 09181/23223-0 oder per Mail an »[email protected].

EDITORIAL

Der ControllerUnsere Mandanten der ersten Stunde erinnern sich sicher noch an den Spitz Controller. Wir freuen uns, Ihnen heute Günter Schöll als neuen Geschäftsführer der wiederbelebten Spitz Controller GmbH vorstellen zu dürfen! Der Finanz- experte verfügt über mehr als 20 Jahre Controlling-Erfahrung. Er war zuvor bei Pfleiderer, Daimler, Infineon und Intel beschäf-tigt und kann zu Recht stolz sein auf den höchsten Intel Finance Award, den er als verantwortlicher Projektleiter für die Einfüh-rung eines neuen IT-Systems für Herstellkosten und Bestands-bewertung erhalten hat.

Günter Schöll ist neben der Controllingberatung und der Durchführung von Controllingprojekten zuständig für die strategische und operative Unternehmensplanung, die Bud-getierung und das Forecasting. Außerdem führt er Soll-Ist-Vergleiche durch, erstellt Reportings, Abweichungsanalysen und Planungsszenarien. Herr Schöll arbeitet an komplexen Sachverhalten gerne mit gesundem Menschenverstand: Lösungsorientierte Ansätze formuliert er klar und setzt diese auch mit der notwendigen Konsequenz um.

Wenn neben Beruf und den 2 Söhnen noch Zeit bleibt, schwingt er sich gerne zusammen mit seiner Frau auf ein Rennrad-Tandem oder nimmt Schützenscheiben mit dem Luftgewehr ins Visier.

Der Marketing-ProfiMit Guido Müller haben wir seit Oktober 2014 einen echten Marketing-Profi an Bord. Der Fachkaufmann für Marketing verfügt über 20 Jahre Erfahrung in internationalen Konzernen, wie zuletzt bei der Deichmann SE, mit den Schwerpunkten Business Concepts, Produkt- und Projektmanagement, Visual Merchandising, Sales Promotion, PR, Eventmanagement und Shop Design. Im Verlauf seiner Tätigkeit war er sowohl mit operativer Verantwortung als Abteilungsleiter Visual Merchan-dising tätig, wie auch als umsetzungsorientierter internatio-naler Inhouse Berater für seinen Verantwortungsbereich.

Bei der Spitz Corporate Finance GmbH unterstützt er als Senior Berater Marketing und Vertrieb Mandanten aus den Bereichen Handel, Konsum und Service in Sachen strategisches Marketing und Marketingcontrolling, Benchmarking, Verkaufs-förderung, Projektmanagement und Ladenbau.

In seiner Freizeit spielt er gerne Gitarre, liest, arbeitet im Garten oder beschäftigt sich mit Astronomie. Wenn es mal etwas schneller sein darf, tobt er sich sportlich aus – neben dem Fahrradfahren kann das auch durchaus mal beim Rafting oder Klettern sein.

„Kapitäne brauchen Lotsen“, das riet Georg Spitz den mehr als 60 Teilnehmern des Thementags Controlling Ende Februar im Landratsamt Neumarkt. Denn Controller schaffen im Unter-nehmen Transparenz für richtige Entscheidungen und unter-stützen so die Unternehmensführung. Der Unternehmer muss sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren – auf Vertrieb und Produktauswahl, auf Problemlösungen für Kunden und die Führung der Mitarbeiter. Um Chancen und Risiken frühzeitig zu identifizieren und einen verlässlichen Überblick über erfolg- reiche Produkte und aussichtsreiche Kundenbeziehungen zu erhalten, braucht es das Controlling. Das funktioniert nicht nur in großen Unternehmen – mit der nötigen Zahlenbasis kann der mittelständische Unternehmer auch selbst in die Rolle des Controllers schlüpfen. Wer seine Ziele klar definiert, seine Planung, Prognose und sein Budget strategisch und operativ ausrichtet und in einem Forecasting zukünftige Risiken und Probleme vorwegnimmt, ist für die Zukunft seines Unterneh-mens bestens gerüstet.

Und wer bei der Auswertung seiner Zahlen noch Unterstüt-zung braucht, den laden wir herzlich ein zu unserem kosten-freien Workshop „Budgetierung“ am 15. April (mehr dazu

in der rechten Spalte). Denn, so fasst Georg Spitz abschließend zusammen, „Planungsqualität misst sich nicht (nur) in der Treff-genauigkeit, sondern im Grad der Informationsqualität, die den Unternehmer befähigt, zielorientiert zu steuern und seine Mitarbeiter, Kunden, Banken und Geschäftspartner auf seine Ziele hin auszurichten“. Vielen Dank an das Landratsamt Neu-markt und Herrn Richard Hollweck für eine gelungene und interessante Veranstaltung. Das Interesse am Thema und das Feedback der Teilnehmer waren überwältigend!

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Mit unserer Unterstützung konnten Sie Ihr frei verfügbares Nettoeinkommen steigern. Doch was tun Sie damit? Wofür geben Sie es aus?

„How to spend it“ ist unsere kleine und sehr spitz-ielle Konsumanleitung. Stolz präsentieren wir Ihnen hier Produkte und Leistungen unserer Mandanten und Geschäftspartner. Ob besondere, ausgefallene Ideen oder Luxusgüter der Spitzenklasse – lassen Sie sich überraschen!

Woran denken Sie beim Stichwort „Golf“? Wohl sicher nicht an Apfelsaft, Honig und Lammfleisch, oder? Beim Golfclub Lauterhofen aber gibt es all das. Und noch mehr! Das hat den Deutschen Golf Verband (DGV) so beeindruckt, dass er den Club im Rahmen des Umweltprogramms „Golf & Natur“ mit dem Zertifikat in Gold ausgezeichnet hat.

Im idyllischen Lindeltal gelegen, einem von der Eiszeit ge-prägten Trockental, fühlen sich nicht nur die Golfer im Club Lauterhofen wohl, sondern auch zahlreiche Tierarten: Die Bandbreite reicht von der Feldgrille über verschiedene Fleder-mausarten, den Roten Milan, dem Wappenvogel der Anlage, bis zur clubeigenen Heidschnucke. Auch Bienen fühlen sich auf dem Gelände mit den Streuobstwiesen zuhause. Daher der Honig und der Apfelsaft, die man im Clubheim erwerben kann.

Ein vielseitiger Platz für Anfänger und Profis

Aber nun zum Herzstück der Anlage, dem Golfplatz: Der ge-pflegte 18-Loch-Platz überzeugt durch seine Vielseitigkeit. Jedes Fairway hat seine eigene Charakteristik und besticht durch ein abwechslungsreiches Landschaftsbild. So stellt die groß-zügige Anlage selbst erfahrene Golfer immer wieder vor an-spruchsvolle Aufgaben. Der Topographie des fränkischen Jura folgend, sind die Grüns mal komfortabel, bisweilen aber auch höchst diffizil anzuspielen. Herausforderungen hält wirklich jede Runde bereit. Mit den individuellen Schnupperkursen haben auch Anfänger die ideale Voraussetzung, um den Golfsport kennen zu lernen – und das ohne Aufwand oder große Kosten.

Denn Golf in Lauterhofen soll vor allem eines: Spaß machen. Deshalb steht den Gästen die Übungsanlage inklusive des Kurzplatzes auch ohne Clubmitgliedschaft zur Verfügung.

Die Akademie: professionell lernen

Wer sein Spiel unter professioneller Anleitung verbessern möchte, dem helfen die Pros der Akademie mit modernster Lehrmethodik und -technik. Im individuellen Training wird mit Videoanalyse und computergestützter Fehlerdiagnose gearbeitet. So optimieren Sie Ihren Schwung einfach und effizient. Alle Elemente des kurzen Spiels können Sie auf einer der größten Übungsanlagen Bayerns perfektionieren. Neben dem Technik-Training wird in der Akademie das gesamte Golf-Know-how vermittelt. Auf dem Lehrplan stehen Themen wie Biomechanik, Anatomie und Psychologie. Eben alles, was Sie für Ihren Fortschritt brauchen!

Golf für Teens und Kids

Auch Kinder und Jugendliche sind auf dem Platz willkommen, denn Golf ist ein Spiel und eine der wenigen Sportarten, in der alle Altersstufen und Leistungsklassen miteinander spielen und Spaß haben können. Der Golfsport ist daher gerade für Familien eine wunderbare Möglichkeit, schöne Stunden gemein- sam in der freien Natur zu verbringen. Die großzügige Übungs- anlage mit dem 9-Loch Kurzplatz steht allen Altersklassen auch ohne Platzerlaubnis ohne eine Range Fee offen. Kinder ab HCP 54 oder mit dem Kindergolfabzeichen in Gold dürfen natürlich auch gerne auf dem 18-Loch-Platz spielen. Neben

dem Jugendtraining gibt es auch Golfcamps in den Ferien, Turniere und Veranstaltungen speziell für Kids und Teens. Wer sich noch nicht sicher ist, ob Golf das Richtige für ihn ist, kann zum kostenlosen Schnuppertraining vorbeikommen. Ein Anruf beim Golfclub genügt, und man erhält alle wichtigen Informa-tionen und den nächstmöglichen Schnuppertermin für ein Training bei den Golfkids oder Golfteens.

Der neue Präsident des Golfclubs Gerhard Weichselbaum und sein Team freuen sich auf Ihren Besuch: „Für Golf, Spaß und Natur sind wir immer zu haben!“

i KONTAKT

GOLFCLUB LAUTERHOFEN E.V.

Ruppertslohe 18 · 92283 Lauterhofen

Telefon (0 9186) 90 9010 oder (0 9186) 1574

Telefax (0 9186) 1527

» [email protected]

» www.gc-lauterhofen.de

Mitgliedschaften bereits ab 50,-€ pro Monat möglich

Anfahrt:

› Fahren Sie die A6 Nürnberg/Amberg bis Ausfahrt Alfeld

› dann Richtung Lauterhofen

› nach etwa 4 km sehen Sie die Drivingrange

› biegen Sie dann links ab nach Ruppertslohe

Golfen im Naturparadies.