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Einige Muster - Folien der PowerPoint Präsentation
Präsentation erstellt vonHeinz Wilczynski
§7 WaffenG, AWaffV §1 und §3Stand: März 2008
Teil I
Bayerischer Sportschützenbund e.V.
Voraussetzung für Waffen- und Munitionserlaubnisse
Sachkunde Teil I
4
§ 4 WaffG
- das 18. Lebensjahrvollendet haben
( § 2 Abs. 1 )
- die erforderlicheZuverlässigkeit besitzen
( § 5 )
Der Antragsteller muss ….
- die persönlicheEignung besitzen
( § 6 )
- ein Bedürfnisnachweisen
( § 8 )
- die erforderlicheSachkunde nachweisen
( § 7 )
- eine HaftpflichtversicherungIn Höhe von mindestens
1 Million € fürPersonen- u. Sachschäden
Für alle Kurzwaffen und Langwaffen benötigt der Antragsteller eine
Bestätigung von einem anerkannten Schützenverband bei dem er
mindestens 1 Jahr Mitglied ist. z.B. (BSSB)
Es muss nachgewiesen werden , dass der Schütze mindestens zwölf
Monate zusammenhängend und regelmäßig an Schießübungen des
Vereines teilgenommen hat . (ca. 2 mal im Monat)
Sachkunde Teil I
6
Das Bedürfnis wird nicht anerkannt, wenn der Schütze für
seine Schießübungen bereits ausreichend mit SWaffen
versehen ist.
Der Nachweis muss mit einer erlaubnispflichtigen Waffe erbracht werden.
Perkussions Pistole, -Gewehr und Luftdruckwaffen werden alsSchießnachweis nicht anerkannt.
Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht
mehr als zwei SWaffen erworben werden
Antrag auf erlaubnispflichtige SWaffen
§ 14 Abs. 2 Satz 1 WaffG
§ 14 Abs. 2 Satz 2
3103 /99 II
Kurt Mustermann
11.11.1970
Fürth
Frau Eva Mustermann, geb. 10.06.1971In Nürnberg,
Wohnhaft: Schützenstr. 190499 NürnbergOtto Schmidt
Hauptstr. 2, 90499 Nürnberg
Eigentümer der WBKMitbenutzer der in der WBK
eingetragenen SWaffen
An wen die SWaffe
verkauft wurde
10.11.2001
1..Die Vorschriften bzgl. der sicherenVerwahrung von Schußwaffen undMunition sind zu beachten (§42 WaffG)
2..Der Austritt aus der schießsportlichenVereinigung ist der Behörde unverzüglichanzuzeigen
Dienstsiegel
Sachkunde Teil I
13
Grüne Waffenbesitzkarte Vorderseite
Im Sinne des WaffG erwirbt einer eine SWaffe ,
wer die tatsächliche Gewalt über eine Waffe erlangt,
denn man hat die Möglichkeit über die SWaffe nach eigenem
willen zu verfügen, dies gilt auch bei Diebstahl.
Sachkunde Teil I
20
Wenn man eine SWaffe durch Fund erwirbt, hat dies der zuständigenBehörde unverzüglich anzuzeigen. (oder bei der Polizei abgeben)Nach einer angemessenen Frist kann man, wenn ein Bedürfnisvorhanden ist, die SWaffe erwerben.
Was versteht man unter erwerben einer SWaffen ?
§ 10 §14 WaffG
§ 37 WaffG
Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oderin ähnlicher Weise in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behördeunverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen unddie Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessenerFrist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werdenund dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird.
Bei einem Gewicht oderVerankerung gegen Abriss vonmindestens 200 Kg, wenn darunter,dann dürfen nur bis zu 5 Kurzwaffenaufbewahrt werden.
Bis zu 10 Kurz- oder mehr als 10 Langwaffenin einem Sicherheitsbehältnis derSicherheitsstufe 0 oder B
Bei einem Sicherheitsbehältnismit dem Widerstandsgrad 1gibt es keine Beschränkung
Munition, in einenStahlblechbehältnis mit einemSchwenkriegelschloss
B oder 0 Schrank
Sachkunde Teil I
25
Wie müssen SWaffen und Munition aufbewahrt werden?
§ 36 Abs.1 bis 6 WaffG
§ 13 AWaffV Abs. 1
§ 13 AWaffV Abs. 3
Wer Schusswaffen, Munition besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrunggetroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicherenAufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung dersicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt.
Es ist verboten, folgende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten,
instand zu setzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu
überlassen, einzuführen, oder sonst die tatsächliche Gewalt über
sie auszuüben.
Sachkunde Teil I
29
Verboten
ist der Umgang mit vollautomatischen Waffen,mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen,nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft .
Erlaubt Verboten
Magazin hinter dem Abzug
Welche Gegenstände sind verboten ?§ 2 WaffG Anlage 2 Nr. 1.1
Welche Gegenstände sind teilweise verboten ?
§ 42 a WaffG Anlage 1 Unterabschnitt 2 Nr.1.1
Anscheinwaffen
- sind Nachbildungen, welche scharfen Schusswaffentäuschend ähnlich sehen. (Deko - Waffen)
Verboten ist das Führen von …
Der Besitz dieser Waffen ist erlaubt
Softair - Waffen
ist der Besitz nur bis zu 0.5 Joule erlaubt
Sachkunde Teil I
49
Schießen mit sonstigen (allen) Schusswaffen, mitEinverständniserklärung des Sorgeberechtigten, oder beidessen Anwesenheit im Schießstand.
Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen,bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgaseverwendet werden.
Schießen mit sonstigen Schusswaffen ohne Einver -ständniserklärung des Sorgeberechtigten.
Im Einzelfall kann eine Ausnahmegenehmigung für Kinder unter 12 Jahrenauch ohne ärztliche Bescheinigung von den Ordnungsämtern erteilt werden.
Die ärztliche Bescheinigung ist aber in keinem Fall verzichtbarbei Kindern unter 10 Jahren.
12 bis 14 Jahre
14 bis 16 Jahre
16 bis 18 Jahre
bis 12 Jahre grundsätzlich kein Schießen erlaubt*
* Ausnahmen vom Mindestalter gem. § 27 Abs. 4 WaffG sind möglich.
Ab wann dürfen Jugendliche mit Erlaubnis der Eltern schießen?
§ 2 WaffG Abs. 3 Satz 1 bis 4
Die rechtliche Folge der Notwehr / Notstand liegt darin , dass dieVerteidigungshandlung nicht rechtswidrig ist.Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.
Notwehr ist diejenige Verteidigung welche erforderlich ist, umeinen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich odereinen Anderen abzuwenden
Ein gegenwärtiger Angriff ist jene unmittelbar bevorstehende ,gerade stattfindende, fortdauernde Verletzung eines Rechtsgutes.
Ist die Notwehrlage gegeben so ist eineVerteidigungshandlung zulässig, die erforderlich ist, um denAngriff von sich oder einem Anderen abzuwenden.Die anzuwendenden Mittel bestimmen sich nach derStärke und Gefährlichkeit des Angriffs.
Sachkunde Teil I
53
Notwehr und Notstand
BGB § und 227 § 228 StGB § 23 bis §35
Geräte, die zum Angriff, Verteidigung, Jagd und Sport oder zum Spielbestimmt sind und bei denenGeschosse durch einen Lauf getrieben werden .
Dabei ist es egal von welcher Art die Geschosse angetrieben werden,
§ 1 WaffG Abs.4 Anlage1 Abs.1 UnterA 1 Nr. 2.9.
das sind einmal Verbrennungsgase bei Feuerwaffen,oder kalte Gase Pressluft, (CO2 = Druckgaswaffen) Waffen undFederdruck
Sachkunde Teil II
2
Bogen und Armbrust, da zum Antrieb nur Muskelkraft erforderlich ist.
Keine SWaffen sind:
SWaffen sind im Sinne des WaffenG…
Was versteht man unter einer SWaffe ?§ 1 WaffG Abs.4 Anlage 1 u. 2
§ 1 WaffG Abs.4, Anlage1 UnterA 1 Nr. 1.1
Die Armbrust unterliegt auch dem WaffG da feste Körper gezieltverschossen Werden und die Antriebsenergie durch eineSperrvorrichtung gespeichert werden.
Wesentliche Teile einer Pistolenach dem WaffG sind ?
Sachkunde Teil II
7
Pistole
Schlitten
Lauf u. Patronenlager
Rückholfeder
Griffstück
Verriegelung
Magazin
Kompensator(Mündungsbremse)
Aus welchen Teilen besteht eine SWaffe ?
§ 1 WaffG Abs.4 Anlage 1 Nr.1 Satz.1.3.1 - 1.3.5
Name oder Firma, eingetragenes Warenzeichen einesHerstellers oder eines Händlers - Importeur.
Bezeichnung der Munition
Fortlaufende Nr.
Beschusszeichen
Sachkunde Teil II
17
Das die SWaffe geprüft wurde auf
Haltbarkeit
Maßhaltigkeit
Handhabungssicherheit
Die richtige Kennzeichnung derMunition behördlich geprüft worden ist
Die SWaffe wird beschossen mit
einem ca. 30 % höheren Gasdruck
Was bedeutet das BeschusszeichenBuchstaben unter dem Adler:
N NitrocelulosepulverSP SchwarzpulverV erhöhter GasdruckJ InstandsetzungF Freiwilliger Beschuss
Ulm Hannover Kiel
Ortskennzeichen der einzelnen Beschussämter
Melrichstadt München Köln Suhl
Prüfzeichen für Munition
N
Wie müssen SWaffen gekennzeichnet sein ?§ 3 BeschG Abs.1 und 2 § 6 Abs.1 - 2
Zündhütchen-Zündsatz
Randzünder
Zentralzünder
Boxer
Berdan
Sachkunde Teil II
24
- Hülse -
Messinglegierung,
Aluminium
Pappe oder Plastik
- Geschoß -
Blei
Tombak
Flusseisen
- Pulver - wesentlicher Teil §27
Woraus besteht eine Patrone ?
§ 1 Abs. 4 WaffG Anlage 1 Unterabschnitt 3
Munition darf nur verpackt verkauft werden,
auf der kleinsten Verpackungseinheitmüssen folgende Kennzeichen angebrachtsein:
Hersteller, Händler, Fertigungs- Seriennummer,
Bezeichnung der Munition Kaliber,
Stückzahl der Patronen und Beschusszeichen
Sachkunde Teil II
27
Zentralfeuerpatrone: befindet sich auf demHülsenboden das Kaliber (Hülsenlänge),Herstellerzeichenbei Militärmunition das Herstellerzeichenoder Kaliber - Einführungsjahr (.30 - 06)
Randfeuerpatronen: (Kleinkaliber)
befindet sich auf dem Hülsenboden
nur ein Herstellerzeichen
Los Nr.: BeschusszeichenStückzahl
Wie muss Munition gekennzeichnet sein ?§ 11 Abs. 1
Kaliber: 12 (12/70) Patrone für sportliches Schießen
Lauf Ø 18,2 mm: Anzahl der Bleikugel vom Lauf Ø,ergeben zusammen ein engl. Pfund £ = 453,6 g
Schrot: Ø 2,5 mm Anzahl der Kugeln ca. 480 Stück Gasdruck: 650 bar
Höchstschussweite ? Ø der Kugeln x 100 (2,5 x 100 = 250 m)
Verletzungen ? Eingeteilt in drei Zonen Zone 1 bis ca. 12 m
verheerende Wirkung, große Wunden undVerstümmelungen, meist tödlich
Zone 2 bis ca. 50 mnoch eine gute Durchschlagskraft, die nocherhebliche Verletzungen bewirken kann
Zone 3 bis ca. 210 mwerden von fester Kleidung aufgehalten
Sachkunde Teil II
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Schrotpatrone
FlintenlaufGeschoß
Flinten Patronen
§ 1 WaffG Anlage 1 Unterabschnitt 3
Immer ungeladen, nicht zugriffsbereit,
SWaffen und Munition in einem verschlossenen Behältnis getrennttransportieren (Futteral, Waffenkoffer, das gilt auch für Luftdruckwaffen)
SWaffen dürfen nur auf direktem Weg, ohne Unterbrechung, von derWohnung zum Schiesstand transportiert werden. Personalausweis undWBK sind immer mitzuführen.
Sachkunde Teil II
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VerbotenTasche muss mit einemVorhängeschloss verschlossen werden
In einer aufgenähten Taschedarf die Munition transportiert werden.
Was ist beim Transport von SWaffen zu beachten ?§ 12 WaffG Abs.2 Satz 2. – 3
Nach dem WaffenG gibt es beim Transport keinen Unterschied zwischenErwerbsschein freien oder WBK pflichtigen Schusswaffen.
Sachkunde Teil II
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Das die waffenrechtlichen Alterserfordernisse beim Schießenmit Kindern und Jugendlichen beachtet werden.
Offenes Feuer, Rauchen und Alkoholsind auf dem Schießstand verboten.
Zur Vermeidung von Lärmerkrankungen ist ein Gehörschutzzu tragen, ab 85 dB beginnt die Gesundheitsgefährdung
Fremde Waffen dürfen ohne Erlaubnis des Eigentümersnicht angefasst werden.
Sie haben, wenn dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist, dasSchießen oder den Aufenthalt in der Schießanlage zu untersagen.
Den Anordnungen der Aufsicht muss unbedingt Folge geleistet werden.Die Aufsicht hat das Hausrecht (Hausfriedensbruch, Zuverlässigkeit)
Welche Aufgaben haben die Aufsichtspersonen ?§ 27 WaffG § 9 bis §12 AWaffV