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4.80 Euro IT IN DER ÄRZTLICHEN PRAXIS. Ärger vermeiden Die wichtigsten Regeln für die IT-Sicherheit. Smarte Helfer Gesundheits-Apps erreichen die Arztpraxis. 15.4 OKTOBER 2015 AUSGABE Elektronisch aufklären Digitale Formulare lösen bei der Patientenaulärung die Papierbögen ab.

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IT IN DER ÄRZTLICHEN PRAXIS.

Ärger vermeidenDie wichtigsten Regeln für die IT-Sicherheit.

Smarte HelferGesundheits-Apps erreichen die Arztpraxis.

15.4OKTOBER 2015

AUSGABE

Elektronischaufklären

Digitale Formulare lösen bei der Patientenaufklärung die Papierbögen ab.

„Wundern Sie sich nicht, dass in meiner Praxis kein Papier mehr zu sehen ist.“

Dr. med. Andree Schwerdtner, Facharzt für HNO-Heilkunde in Eilenburg

„Papier ist out, digital ist in. Papier verwenden wir nur noch wo unbedingt nötig. Und sparen eine Menge Zeit und Geld. Dank der Praxissoftware von medatixx.“

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Die Patienten-

Bildakte

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Das mediDOK Bild- und Dokumentenarchiv ist ein zertifiziertes Medizinprodukt der Klasse IIb gemäß Anhang II – ohne Abschnitt 4 – der Richtlinie 93/42/EWG

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Inhalt

Kompakt 04 In eigener Sache 09 Porträt 18 bunt gemixxt 24 Kolumne, Impressum 26

Jetzt digital!

Vorbeugen ist besser als heilen

Die Infografik gibt Tipps rund um die IT-Sicherheit.

Alles digital?

Man mag es fast nicht mehr hören: Die Digitali-

sierung unseres öffentlichen, beruflichen und

privaten Lebens schreitet unaufhaltsam voran. In ei-

nem geradezu revolutionären Tempo verschwindet die

„gute alte“ analoge Welt: Telefonbücher, Durchschlags-

formulare, gedruckte Kataloge … selbst der klassische

Liebesbrief hat harte Konkurrenz bekommen durch

Kurznachrichten, in Kürzeln und mit Herzchensym-

bolen versehen. Situativ vermag man der Digitalisie-

rung zu widerstehen – ich

selbst bin mehr denn je be-

geisterter Nutzer von Füller

und Notizbuch – im Grunde

jedoch folgt jeder von uns

diesem Trend. Letztlich, weil

es sinnvoll, zeitsparend, be-

quem und auch „irgendwie“

modern ist. Diese Digitali-

sierung aber macht auch vor den Türen der deutschen

Arztpraxen nicht halt, wo die IT-Anwendungstiefe

unvermindert steigt. Heute noch „analoge“, papier-

gebundene Prozesse – wie die Dokumentation der

Patientenaufklärung oder der Ausdruck einer Ein-

nahmeverordnung – werden in absehbarer Zeit digi-

tal und in der vernetzten Welt stattfinden. Schwer-

punkte des vorliegenden Heftes sind deshalb Infor-

mationen genau zu jener digitalen Dokumentation

der Patientenaufklärung und zur Kommunikation

zwischen Praxissoftware und Smartphones der Pati-

enten. Gerade bei letzterem Thema entsteht derzeit

explosionsartig eine spannende – teils auch grotesk

belustigend wirkende – völlig neue Welt der Selbst-

kontrolle und der lustvollen Datensammlung durch

den Patienten selbst.

Ich wünsche Ihnen viel Freude

bei der Lektüre und einen erfolg-

reichen und schönen Herbst 2015.

In deutschen Arztpraxen steigt die IT-Anwen-dungstiefe.

Jens NaumannGeschäftsführung medatixx

Smarte Hilfe für Patienten

Der Boom mit den Gesundheits-Apps macht auch vor Arztpraxen nicht halt.

Editorial

Elektronische Aufklärungsbögen sind auf dem Vormarsch.

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20

Rubrik

Ausgezeichnete E-Health-Projekte

Der 14. eGovernment-Wettbewerb hat auf dem Berliner Zukunftskongress vier richtungsweisende nationale E-Health-Anwendungen mit Preisen ausgezeichnet.

Der 14. eGovernment-Wettbewerb hat erneut die besten nationalen Digitalisierungs-

vorhaben in Verwaltung, Bildung und Gesundheitswesen prämiert. In der Katego-

rie „Bestes eHealth-Projekt 2015“ belegte die „Echtzeitfernanpassung von Cochlea-Im-

plantaten“ der Medizinischen Hochschule Hannover und der TK-Landesvertretung

Niedersachsen den ersten Platz. Zweiter wurde der „eArztbrief“ der KV Telematik. Den

dritten Platz teilten sich „SafeMail“ der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Hol-

stein und „ARMIN – Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen“ der gevko. Die

Preisverleihung fand am 24. Juni auf dem Zukunftskongress in Berlin statt.

60 Projekte bewarben sich um einen Spitzenplatz in den sieben Kategorien

„Bestes eGovernment-Projekt“, „Richtungsweisendes Projekt zur

Gestaltung der Modernen Verwaltung“, „Erfolgreichstes Koopera-

tionsprojekt“, „Bestes digitales Gesamtangebot einer Kommune“,

„Bestes eHealth-Projekt“, „Agilste IT-Architektur“ und „Bestes

eProjekt aus Forschung, Wissenschaft und Lehre“.

www.egovernment-wettbewerb.de/gewinner/gewinner-2015.html

KompaktViel Kritik

Radiologen haben eine Bestandsauf-nahme der Teleradiologie erstellt.

Die meisten teleradiologischen

Netze in Deutschland kann

man kaum als Netze bezeichnen:

Einer Befragung des Chefarztfo-

rums Radiologie (CAFRAD) und

der Konferenz der Lehrstuhlin-

haber Radiologie (KLR) ergab,

dass nur sechs von 55 Anbietern

mehr als fünf Standorte, nur zwei

mehr als zwanzig versorgen. Tele-

radiologie in Deutschland heißt

in den meisten Fällen, dass ein

regionales Krankenhaus ein bis

zwei Standorte desselben Trägers

mitversorgt, mehr nicht. Dazu

passt, dass in mehr als der Hälfte

der Netzwerke die Teleradiologen

keinerlei finanziellen Nutzen aus

der Leistung ziehen. Teleradiolo-

gie ist hier reine Arbeitsverdich-

tung. Geld in die Abteilung fließt

weder als direkte Liquidation

noch in Form einer Budgetauswei-

tung. Was die Rahmenbedingun-

gen der Röntgenverordnung an-

geht, sehen die Teleradiologienut-

zer einige Problembereiche: So

wird bei Heimbefundungsszena-

rien die Monitorabnahme zu Hau-

se oft nicht finanziert. Auch be-

trachten es viele Verwaltungen

als ein Kostenproblem, dass der

Arzt, der die Indikation am Ort

der Untersuchung stellt, über eine

kleine radiologische Fachkunde

verfügen muss. www.drg.de/de-DE/2107/umfrage-

zur-teleradiologie

Kompakt

Miniaturpumpe regelt AugeninnendruckINNOVATION. Forscher der Fraunhofer-Einrichtung für Mikrosysteme und Festkörper-Technologien EMFT in München entwickeln eine implantierbare Miniaturpumpe, die den Augeninnendruck wirksam und dauer-haft stabilisieren soll. Davon sollen Patienten profitieren, die an Erkrankungen wie Glaukom oder Phthise leiden: Während beim Glaukom der Augeninnendruck steigt, weil das Kammerwasser im Auge nicht rich-tig abfließen kann, wird bei der Phthise zu wenig Kammerwasser produziert, sodass das Auge in sich zu-sammenschrumpft. Gegen beide Erkrankungen gibt es bislang keine langfristig wirksame Therapie. Das von den Fraunhofer-Forschern im Projekt MIKROAUG entwickelte Implantat wird auf dem Aug apfel ange-bracht. Es besteht aus einem Mikropumpensystem, einer sensorbasierten Pumpensteuerung, einem integ-rierten Akku zur kontaktlosen Energieversorgung sowie einem Telemetriemodul zur Datenübertragung. Die Minipumpe mit einer Förderrate von maximal 30 Mikroliter pro Sekunde kann sowohl das Auge benet-zen als auch Kammerwasser abpumpen. Der behandelnde Mediziner kann nach einer konventionellen Augendruckmessung ambulant die Flüssigkeitsmenge auf den gewünschten Wert einstellen.

www.fraunhofer.de/de/presse/presseinformationen/2015/Juli/miniaturpumpe-regelt-augeninnendruck.html

Teleradiologie: Befundung übers Netz

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kleine_Rubrik

Pilotbetrieb angelaufen

Schlaganfall- und Herzinsuffizienzpatienten gehören zu den ersten, die von der neuen Telemedizinplattform für Ostsachsen profitieren.

Eines der größten Tele-

medizin-Angebo-

te in Deutschland,

das „CCS Telehealth

Ostsachsen“, ist am 1.

Juli in den Pilotbetrieb

übergegangen. Damit alle

an einer Behandlung Be-

teiligten – zum Beispiel niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser

und Patienten – direkt miteinander kommunizieren können, muss-

te zunächst eine einheitliche IT-Infrastruktur – die Telematik-

plattform – entwickelt werden. Die Kommunikation erfolgt dabei

über eigene gesicherte Datennetze der beteiligten Ärzte, Pflege-

kräfte und Krankenhäuser. Jetzt können Schlaganfallpatienten

nach der klinischen Akutversorgung nahtlos zu Hause betreut

werden. Herzpatienten ermöglicht die neue Telemedizinplattform,

täglich per Tablet-Computer ihre Gesundheitswerte zur Kon-

trolle ans Dresdner Herzzentrum zu schicken. Sogenannte

Telenurses überwachen täglich diese Vitaldaten und schalten

im Zweifelsfall umgehend den Arzt ein. Pathologen kön-

nen die neue Telemedizinplattform nutzen, um digital

erfasste Gewebeproben zu analysieren und sich im

Konsil mit anderen Spezialisten zu beraten.

www.telehealth-ostsachsen.de

Kolumne Dierks antwortet

Prof. Dr. Dr. Christian Dierks

?Frage?

Dierks: Antwort.

Kompakt

Prof. Dr. Dr. Christian Dierks ist Rechts-anwalt und Facharzt für Allgemein- medizin. Vorwiegend berät er mit sei-ner Kanzlei Leistungserbr inger im Gesundheitswesen. Ein Schwerpunkt liegt dabei in den Rechtsfragen von Teleme dizin und E-Health.

Kolumne Dierks antwortet

Prof. Dr. Dr. Christian Dierks

?Wie passen die Smartphone-Apps in den regulatorischen Rahmen? Gibt es hier neue Entwicklungen?

DIERKS: Es sieht ganz so aus! Die FDA (Anm. d. Red.: Food and Drug Administration, US-Zulassungsbehör-de) hat die Apps entdeckt und eine neue Guideline zur Kategorisierung für zulassungspflichtige Appli-

kationen erstellt. Auch beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

erkennt man die Aufgabe, Nützliches und Lustiges vom Medizinischen zu trennen.

Applikationen, die dazu geeignet sind, Diagnosen zu stellen oder Therapien zu begleiten, werden am Ende des Tages Medizinprodukte sein, was in vielen

Fällen zugleich deren Ende bedeuten dürfte, da die kleinen Unternehmen kaum

in der Lage sein werden, die vielfältigen rechtlichen Verpflichtungen des Medizinproduk-

terechts, die sich aus dieser Qualifikation ergeben, zu erfüllen. Eine Grauzone wird es freilich immer geben, etwa wenn der Herzkranke eine Fitness-App benutzt. Und der Datenschutz tut sich schwer mit den Applikationen auf den Smartphones: Die im Datenschutzrecht anerkannten Schutzziele, etwa die Integrität, Intervenierbarkeit und Vertraulichkeit, werden wohl gegenwärtig weder von Android, iOS noch WP8 gewährleistet. „Wann bin ich wirklich off-line?“ ist eine offene Frage. Drei große Firmen spei-chern Bewegungsprofile, Vorlieben und Interessen von Hunderten Millionen Nutzern, ohne dass diese wissen, welche Daten wo sind und wohin gehen. Noch scheint für den Bürger der Nutzen zu überwie-gen, sonst würde er sich darauf nicht einlassen. Schauen wir mal, ob das so bleibt oder ob Daten-schutz auch als Wettbewerbsargument eingesetzt wird. Das wird dann aber teurer als 2,99 Euro.

Kompakt

Musik ist Trumpf

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss ein Zahnarzt für Hintergrundmusik in seiner Praxis keine GEMA-Gebühr bezahlen.

Der Fall erhitzte die Gemüter: Ein Zahnarzt hatte 2003 mit

der GEMA einen Lizenzvertrag abgeschlossen, da er ein

Hörfunkprogramm in sein Wartezimmer übertragen hatte. Ende

2012 kündigte der Arzt den Vertrag fristlos, nachdem der Euro-

päische Gerichtshof (EuGH) am 15. März 2012 (C-135/15) entschie-

den hatte, dass das Abspielen von Hintergrundmusik in einer

Zahnarztpraxis keine öffentliche Wiedergabe darstelle und

daher auch nicht gebührenpflichtig sei. Die GEMA hatte den

Zahnarzt trotz des europäischen Richterspruchs verklagt. Der

Prozess ging durch alle Instanzen und landete schließlich beim

Bundesgerichtshof. Dieser folgte in seinem Urteil vom 18. Juni

2015 (Az. I ZR 14/14) der Entscheidung des EuGH. Nach Auffas-

sung der Richter findet in der Zahnarztpraxis keine öffentliche

Wiedergabe von Musik statt, weil die Patienten unfreiwillig in

den Genuss der abgespielten Musik kommen. Laut KBV müssen

auch Ärzte und Psychotherapeuten keine GEMA-Gebühr ent-

richten, wenn im Wartezimmer Hintergrundmusik aus dem

Radio abgespielt wird. www.miur.de/2718

Zahl des Quartals

2 Mrd. € gibt der Bund 2015 für Gesundheits-

forschung aus, so viel wie für keinen anderen Bereich.

Quelle: BMBF

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Betreuung aus der Ferne: Telemedizinische Arbeitsplätze

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KompaktGesundheitskontrolle

Eine Studie hat untersucht, wie Studierende in Deutschland Gesundheits-Apps einsetzen.

Gesundheits- und Medizin-Apps liegen

voll im Trend. Über 100 000 dieser Apps

zeigen Fitness-Übungen, zeichnen den Ka-

lorienverbrauch auf oder zählen einfach

nur die Schritte ihres Benutzers. Forscher

der Universität Bielefeld haben jetzt unter-

sucht, wie Studierende Gesundheits-Apps

nutzen. Dazu haben sie bundesweit 675 Stu-

dierende an Hochschulen befragt.

Ergebnis: Etwa ein Drittel der Befragten

nutzt Gesundheits-Apps auf dem Smart-

phone. Über 70 Prozent von ihnen kontrol-

lieren damit ihr Bewegungspensum oder

ihr Schlafverhalten. Und jeder Zweite nutzt

die Apps im Sport, beispielsweise um die

Herzfrequenz oder die Laufstrecke aufzu-

zeichnen. Was die Studierenden hingegen

kaum nutzen, sind Apps mit speziellem

medizinischem Nutzen wie zum Beispiel

Ärzteregister oder Tipps zur Stressbewäl-

tigung.

Laut Studie nutzen die angehenden Aka-

demiker die Programme, um ihren Ge-

sundheitszustand besser einschätzen zu

können und um ihre Leistungsfähigkeit zu

steigern. Dabei wünschen sich 78 Prozent,

dass Ärzte sie beraten, wie sie die Technik

richtig einsetzen können. Gleichzeitig zei-

gen sie sich in der Theorie höchst sensibel

für Fragen des Datenschutzes. Über 90 Pro-

zent erwarten hier eine Sicherung der

Qualität von Gesundheits-Apps und Infor-

mationen darüber, wie ihre Gesundheits-

daten verwendet werden.

www.uni-bielefeld.de

Gesundheits-Apps: Studierende setzen auf Fitness-Apps.

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Claudia Stumpe, KV Sachsen, Beratungsapo-thekerin, Abteilung Verordnung und Prüfwesen

Interview ARMIN-Projekt

Wie viele Ärzte haben an der Pilotierung teilgenommen, und haben sich deren Erwartungen beim Medikationsmanagement erfüllt?

In der ersten Phase der Pilotierung der Prozesse des Medikationsmanagements haben bisher vier Arzt-Apotheker-Paare teilgenommen. Dabei wurden vor allem die inhaltlichen Abläufe geprüft und angepasst. Die Zusammenarbeit verlief durchweg positiv, insbesondere die Arbeitsteilung zwischen Arzt und Apotheker hat gut funktioniert. In der zweiten Phase der Pilotierung wird dann ab September 2015 die Testung der technischen Umsetzung der ARMIN-Funktionalitäten folgen.

Was lief noch nicht rund, wo sehen Sie noch Verbesserungsbedarf? Eine organisatorische Herausforderung ist die Einbindung des Medikations-

managements in die alltäglichen Abläufe. Aus meiner Sicht ist das aber ganz nor-mal, wenn man mit einem Modellvorhaben startet und eine neue, strukturierte Form der Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker erstmalig umsetzt. Gera-de durch die technische Unterstützung durch die Praxis- und Apothekenverwal-tungssysteme erwarten die teilnehmenden Heilberufler eine weitere Vereinfa-chung der Prozesse. Daher hoffen wir, dass schon bald möglichst viele Soft-warehersteller die Funktionalitäten des dritten Moduls des Modellvorhabens umsetzen können.

Wie gut kommt der Medikationsplan bei den Patienten an, gibt es hierzu schon Erkenntnisse zur Therapietreue und zur Vermeidung von Arzneimit-

telwechselwirkungen?Das wird, unter Projektleitung der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothe-kerverbände), zusammen mit den ARMIN-Vertragspartnern und der KBV gerade im Rahmen von „PRIMA“ (Primärsystem-Integration des Medikationsplans mit Ak-zeptanzuntersuchung) untersucht. Da wir in ARMIN den patientenbezogenen Me-dikationsplan des Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicher-heit in Deutschland nutzen, haben wir bereits eine solide Grundlage.

Wie geht es jetzt bei ARMIN mit dem Medikationsmanagement und den beiden anderen Projektmodulen (Wirkstoffverordnung und Medikations-

katalog) weiter?Mit einer flächendeckenden Umsetzung des Medikationsmanagements in Sach-sen und Thüringen rechnen die Projektpartner in den kommenden Monaten. Die bundesweite Bedeutung von ARMIN wird dann zum Tragen kommen, wenn die Erkenntnisse des Modellprojektes – im Besonderen zu den elektronischen Medi-kationsplänen – bei der Umsetzung des geplanten E-Health-Gesetzes genutzt werden können.

Claudia Stumpe

Kompakt

07

Rehabilitation via App

Ein mit Sensoren ausgestatteter kardiologischer Brustgürtel sendet seine Daten zur automatischen Auswertung an eine Smartphone-App.

Forschungseinrichtungen in zwölf europäischen Ländern entwickeln im

EU-Projekt EASY-IMP neue Konzepte für smarte Kleidung. Auf deut-

scher Seite ist das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz

DFKI beteiligt, das an einer Lösung für die Rehabilitation arbeitet: Ein

Patient erhält einen kardiologischen Brustgürtel, den er über das Internet

gemeinsam mit seinem behandelnden Arzt

anpasst. Unter ärztlicher Aufsicht absolviert

der Patient in einem Reha-Zentrum zu-

nächst eine Trainingseinheit. Die Daten der

in den Brustgürtel eingebauten Sensoren

werden dabei via Bluetooth auf das Smart-

phone des Patienten übertragen. Eine mobi-

le App erkennt die Ausführung und Intensi-

tät des Trainings und wertet diese aus. Un-

abhängig davon, ob der Patient seine Übun-

gen zu Hause oder in einer Rehabilitations-

einrichtung durch führt, können Mediziner

und Physiotherapeuten die Fortschritte on-

line überwachen und Empfehlungen für die

weitere Vorgehensweise direkt an den Pati-

enten senden. www.easy-imp.eu

Mobiles Tele-Augenkonsil

Bewohner von bayerischen Alten- und Pflegeheimen sollen in Zukunft aus der Ferne augenärztlich betreut werden.

Viele Bewohner von Alten- und Pflegeheimen

können keinen Augenarzt aufsuchen. Eine

mobile Augenuntersuchung in Alten- und Pflege-

heimen soll dazu beitragen, ernsthafte Augener-

krankungen und schwerwiegende Sehminderun-

gen zu verhindern. Die Bayerische TelemedAllianz

(BTA) und das private Tele-Ophthalmologische

Institut (TOI) Erlangen haben dazu ein „Mobiles

Tele-Augenkonsil“ entwickelt. Dabei werden Sehschärfe, Augeninnen-

druck, Augenvorderabschnitt und Augenhinterabschnitt vor Ort dokumen-

tiert und telemedizinisch von einem Augenarzt befundet. Potenzielle Er-

blindungsursachen wie Glaukom (Grüner Star) oder Makuladegeneration

(Erkrankung der Netzhaut) können so frühzeitig erkannt und behandelt

werden. Ergibt sich bei der Untersuchung im Alten- oder Pflegeheim ein

behandlungsbedürftiger Befund, behandeln kooperierende Augenärzte

und Allgemeinärzte den Patienten weiter. Die Untersuchungen in Alten-

und Pflegeheimen werden im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie des

Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege durchgeführt,

das das Projekt über eine Laufzeit von zwei Jahren fördert. Das Projekt

startet zunächst in einem Ingolstädter Heim, dem bald weitere Einrichtun-

gen in Erlangen folgen werden. www.talkingeyes-and-more.de

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Reha-Unterstützung: Alle Daten online

Augenarzt: Ferndiagnose

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Kompakt

Wissenschaftsticker+++ In dem MANAGED-CARE-PROGRAMM FÜR TYP-2-DIABETIKER Progetto Diabete Calabria in Kalabrien wurde in einer insgesamt 312 Patien-ten umfassenden Fall-Kontroll-Studie untersucht, ob der Einsatz einer webbasierten elektronischen Akte anstelle einer auf Papier geführten zu bes-seren Ergebnissen führt. Große Unterschiede in den medizinischen Parametern gab es nicht, aber immerhin mussten die Patienten nur halb so häufig zum Spezialisten gehen (PLoS One 2015; 10(5):e0126858). + + + PFLEGENDE ANGE-HÖRIGE VON DEMENZPATIENTEN gelten als Ri-sikogruppe für diverse Erkrankungen. Geriater aus Paris haben untersucht, ob ein webbasiertes, voll automatisiertes Psychoedukationsprogramm basierend auf kognitiver Verhaltenstherapie die Stressbelastung lindern kann. Das war in dieser randomisierten Pilotstudie von Victoria Cristan-cho-Lacroix nicht der Fall (J Med Internet Res 2015; 17(5):e117). Zwar wussten die Angehörigen im Interventionsarm am Ende mehr über die Er-krankung und empfanden das Programm auch als nützlich. Sie fühlten sich deswegen aber nicht we-niger gestresst. + + + Nicht wirklich funktioniert hat ein ONLINE-ENTWÖHNUNGSPROGRAMM FÜR RAUCHER im US-Bundesstaat Kansas, das der Public-Health-Experte Kimber P. Richter konzi-piert und getestet hat. Streng genommen hat das bei Hausärzten angesiedelte Programm sogar funktioniert, aber es war in einer mit 566 Teilneh-mern recht großen, randomisierten Studie weder besser noch kostengünstiger als in Kansas schon existierende telefonische Beratungsprogramme, die weitgehend unabhängig von Hausärzten ope-rieren (J Med Internet Res 2015; 17(5):e113). + + + Kein gutes Zeugnis stellen Wissenschaftler um Christopher Huckvale vom Imperial College in London dem Zweig der mHealth-Branche aus, der sich mit SMART-PHONE-APPS ZUR BERECH-NUNG DER INSULINDOSIS beschäftigt (BMC Med 2015; 13(1):106). Die Experten haben 46 Insu-lindosiskalkulatoren analysiert – mit katastropha-lem Ergebnis. Nur bei drei von zehn war über-haupt deutlich, nach welcher Formel gerechnet wurde. Insgesamt sahen die Experten bei zwei von drei Apps das Risiko schwerer Fehler bei der Insulinberechnung.+ + +

Fernanpassung von Hörprothesen

Cochlea-Patienten der Medizinischen Hochschule Hannover können die Anpassung ihres Implantats mithilfe der Telemedizin künftig zu Hause durchführen lassen.

Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) versorgt jährlich rund 500

hochgradig schwerhörige oder ertaubte Menschen mit einem Cochlea-Im-

plantat (CI). Zur Nachsorge müssen die Patienten nicht extra nach Hannover

reisen. Die MHH bietet alternativ eine Fernanpassung in Echtzeit mit hoch-

auflösendem Videobild an. Der PC auf der Seite des Audiologen ist mit zwei

Monitoren ausgestattet, der Patient verfügt über einen Bildschirm, auf dem

für den Patienten der anpassende Audiologe im Videobild zu sehen ist. Die

Kommunikation erfolgt über Mikrofon/Lautsprecher oder Headsets. Auf der

Patientenseite steht technisch geschultes Personal bereit, das den Anschluss

des Sprachprozessors an das Fernanpassungs-System herstellt und die An-

passung begleitet. Die Anpassung erfolgt durch einen erfahrenen Audiologen,

in der Regel durch Mitarbeiter des Deut-

schen HörZentrums Hannover. Die Fern-

anpassung ist keine Regelleistung. Pati-

enten der Techniker Krankenkasse Nie-

dersachsen, die an der Entwicklung des

Systems beteiligt war, erhalten die Kos-

ten derzeit erstattet. Auf dem 14.

eGovern ment-Wett bewerb belegte die

Innovation den ersten Platz.

www.hoerzentrum-hannover.de

Intensivmediziner wollen Telemedizin

Angesichts der demografischen Entwicklung bereiten sich Anästhesisten und Intensivmediziner auf den Einsatz der Telemedizin vor.

Die Deutsche Gesellschaft für An-

ästhesiologie und Intensivmedi-

zin e. V. (DGAI) hat auf ihrem Jahres-

kongress in Düsseldorf eine Kommis-

sion Telemedizin gegründet. Ziel sei

es, die Rahmenbedingungen für die

Verbreitung von Telemedizin in

Deutschland mitzugestalten, Stan-

dards zu definieren und die Vergü-

tung sicherzustellen. „Die Menschen

werden immer älter, und der Bedarf

an wohnortnaher und hochwertiger intensivmedizinischer Versorgung wird

steigen“, sagte DGAI-Präsidentin Dr. Thea Koch. Der Sprecher der neuen

Kommission Telemedizin, Professor Gernot Marx vom Universitätsklinikum

Aachen, wies darauf hin, dass vor allem die schnelle Verfügbarkeit eines

Intensivmediziners für den Behandlungserfolg auf Intensivstationen aus-

schlaggebend sei. Die Telemedizin könne dazu beitragen, dies auch in

kleineren und mittleren Krankenhäusern zu gewährleisten. In Aachen ist

kürzlich ein Modellprojekt zur telemedizinisch unterstützten Intensivthe-

rapie zu Ende gegangen, das derzeit ausgewertet wird. www.dgai.de

Intensivmedizin: Künftig telemedizinisch unterstützt

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Hörimplantat: Künftig mit Fernanpassung

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Es gibt ihn wieder: den Wettbewerb unter Praxen. 2014 haben Praxisteams mit viel Spaß, Geschicklichkeit und Teamgeist ihr Können unter Beweis gestellt.

2016 ist es wieder soweit. Merken Sie sich Samstag, den 17. September vor! Veranstaltungsort ist Dresden. Weitere Details erhalten Sie rechtzeitig an dieser Stelle im x.press.

Sie wollen sich schon anmelden? Nur zu, denn die Anzahl der Teams ist begrenzt. Schreiben Sie eine E-Mail mit Ihren Praxisdaten (maximal fünf Perso-nen) an [email protected].

Wir freuen uns auf ein weiteres lustiges und ereignisreiches Event mit Ihnen im nächsten Jahr!

Mögen die Spiele beginnen!

DAS EVENT für

alle Praxisteams!

... ich hör‘s schon wieder rauschen ...

Modern kommunizieren

Mit den beiden neuen Angeboten x.comcenter und x.patient können Arztpraxen ihre Kommunikation noch besser steuern.

A nwender der Praxissoft-

waresysteme x.comfort,

x.concept und x.isynet kön-

nen seit dem Update zum

3. Quartal ihre Praxiskom-

munikation zentral über das

x.comcenter steuern und

verwalten. Die neue Kommu-

nikationssuite stellt jede

Nachricht unabhängig vom

Kommunikationsweg im für

sie typischen Erscheinungs-

bild an immer gleicher Stelle

dar. In Zukunft soll das

x.comcenter alle aktuellen

Kommunikationswege und

Geschäftsvorfälle zusammenfassen.

Zunächst unterstützt die neue Kommunikationssuite den KV-Connect

eArztbrief via KV-SafeNet sowie die Patienten-App x.patient. Der KV-ei-

gene Kommunikationsstandard für den elektronischen Arztbrief wurde

in x.comcenter integriert, sodass Praxen elektronische Arztbriefe über

KV-SafeNet austauschen können. Im eingegliederten „KV-Connect-Ad-

ressverzeichnis“ der KV Telematik finden sich die Kontaktdaten der

Ärzte, die ebenfalls am eArztbrief-Austausch via KV-SafeNet teilnehmen.

Die zusammen mit dem x.comcenter eingeführte Anwendung zur

Kommunikation von Praxen mit ihren Patienten über deren Smart-

phone basiert auf der im x.comcenter integrierten x.patient-Funktion

sowie der App „x.patient“, die für Patienten im App Store kostenlos zur

Verfügung steht. Die

Praxisteams können

festlegen, ob sie es

ihren Patienten er-

möglichen möchten,

aus dem Smartphone

heraus Termine anzufragen, Rezepte zu bestellen oder Freitextnach-

richten und Messwerte direkt in die Praxissoftware zu schicken. Über

die x.patient-Funktion im x.comcenter kann der Arzt seinem Patienten

auch einen ausführlichen Medikationsplan auf dessen Smartphone

senden. Der Patient kann sich dann über die App an die Einnahme

erinnern lassen.

Damit die Praxisteams nicht für jeden Kommunikationsweg jeweils

eine eigene Funktion aufrufen müssen, laufen im x.comcenter zukünf-

tig sämtliche Kanäle zentral zusammen. Dadurch lassen sich alle ein-

und ausgehenden Nachrichten auf einen Blick erfassen und steuern.

Mit kommenden Updates sollen weitere Geschäftsvorfälle im

x.comcenter abgebildet werden. Geplant sind zum Beispiel die Integra-

tion der „normalen“ E-Mail sowie die Übertragungen der DALE-UV,

eDMP, KV-Abrechnungen und interne Praxisnachrichten. Ebenso sind

SMS, Fax, Labordaten via DFÜ und weitere Kommunikationswege für

das x.comcenter angedacht. www.medatixx.de

x.patient: Messwerte an den Arzt schicken und Medikationspläne empfangen

In eigener Sache

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Mitte Juni war es wieder so-

weit. Die Bundesärztekam-

mer informierte gemeinsam

mit den Schlichtungsstellen für Arzt-

haftpflichtfragen über die aktuellen

Statistiken zu ärztlichen Behandlungs-

fehlern und Haftpflichtstreitigkeiten.

Mittlerweile gibt es im ambulanten Ge-

sundheitswesen in Deutschland pro

Jahr rund 700 Millionen Behandlungs-

fälle. Das sind 157 Millionen mehr als

noch vor zehn Jahren. Die Zahl der sta-

tionären Fälle in Deutschland liegt der-

zeit bei knapp 19 Millionen. Angesichts

dieser enormen Zahl nehmen sich jene

knapp 8 000 vermuteten Arzthaftungs-

fälle, über die die Geschäftsführerin

der Schlichtungsstelle für Arzthaft-

pflichtfragen der norddeutschen Ärzte-

kammern, Kerstin Kols, berichtete,

durchaus bescheiden aus.

Bei den 7 751 Arzthaftungsfällen, zu

denen die Schlichtungsstellen 2014

Sachentscheidungen trafen, hätten die

Schlichter in 2 252 Fällen einen Behand-

lungsfehler erkannt, so Kols. Ein gutes

Viertel davon betraf Arztpraxen und

Medizinische Versorgungszentren, der

Rest den stationären Sektor. Im nieder-

gelassenen Bereich sind die Orthopäden

und Unfallchirurgen mit 26,9 Prozent

die am häufigsten angeschuldigte Fach-

gruppe. Es folgen Hausärzte mit 12,6

Prozent, Allgemeinchirurgen mit 9,4

Prozent und Internisten mit 7,7 Prozent.

Was die Indikationen angehe, gebe

es beim Brustkrebs im niedergelasse-

nen Bereich die meisten Vorwürfe we-

gen Behandlungsfehlern, sagte Kols.

Es folgen die Unterarmfrakturen, die

Unterschenkel- und Sprunggelenks-

frakturen, die Arthrose des Kniege-

lenks und die Rückenschmerzen. Vor-

geworfen werden den Ärzten in der

Mehrzahl der Fälle Fehler bei der

Durchführung von Diagnostik oder

Therapie. Daneben stehen Fehler in der

Risikoaufklärung seit Jahren ganz weit

vorne in den Statistiken der Behand-

lungsfehlervorwürfe.

„Die Patientenaufklärung ist eines

der wichtigsten Einfallstore für Patien-

tenrechtsanwälte“, betont Hubert Köferl

vom Unternehmen Thieme Compliance,

einem Anbieter von Aufklärungsbögen

für Patienten. Das hat mehrere Gründe.

Zum einen passieren bei der Aufklä-

rung tatsächlich häufig Fehler, die sich

oft vergleichsweise einfach belegen

lassen. „Außerdem ist es so, dass sich

in Fällen, in denen nachgewiesen wer-

den kann, dass die Patientenaufklärung

nicht im Sinne des Patienten erfolgte,

die Beweislast umkehrt. Dann muss

nicht mehr der Patient beweisen, dass

der Arzt nicht lege artis behandelt hat,

sondern der Arzt muss beweisen, dass

er keinen Fehler gemacht hat“, so Köferl.

Die Erfolgschancen eines Haftungspro-

zesses steigen dadurch aus Patienten-

sicht deutlich.

Grundsätzlich aufklärungspflichtig

ist der Arzt bei praktisch jeder diag-

nostischen oder therapeutischen Maß-

nahme, die er veranlasst – inklusive der

Arzneimitteltherapie. Was die Aufklä-

rung genau beinhalten sollte, hat die

Rechtsprechung der letzten Jahrzehn-

te konkretisiert. Dies fand dann auch

Eingang in das am 26. Februar 2013 in

Kraft getretene Patientenrechtegesetz

(siehe Interview). Wichtig ist, dass die

Aufklärung mündlich erfolgt. „Aufklä-

rungsbögen dienen dem Nachweis der

Aufklärung. Sie ersetzen nicht das

Gespräch“, so Köferl. Schriftliche Bögen

kommen vor allem bei jenen Eingriffen

zum Einsatz, bei denen ein erhöhtes

Risiko besteht und der zweifelsfreie

Nachweis der Aufklärung auch länger-

fristig besonders relevant ist. Um der

Anforderung des individuellen Ge-

sprächs Rechnung zu tragen, ist

es wichtig, dass in den Bögen

Titelgeschichte

Die Patientenaufklärung ist für die meisten Ärzte Tagesge-schäft. Als eines der Hauptein-fallstore für Haftungsprozesse erfordert sie besondere Sorg-falt. Die Zeiten, in denen ganze Schrankwände nötig waren, um die Aufklärungsbögen zu lagern, neigen sich dem Ende zu. Digitale Lösungen, die heu-te jedem interessierten Arzt zur Verfügung stehen, bieten mehr Komfort und verbrau-chen weniger Platz. Und die Zukunft? Sie könnte mobil und multimedial sein.

Patientenaufklärung

Jetzt digital!

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1FrageAntwort.

Rosemarie Sailer, Fachanwältin für Medizinrecht in der Kanzlei Wienke & Becker – Köln

Interview Patientenaufklärung

Rosemarie Sailer ?Was sind aus rechtlicher Sicht die Anforderungen an eine Patientenaufklärung?Als Faustregel gilt, dass dem Patienten ein realistisches Bild davon vermittelt werden muss, worauf er sich einlässt, um eine selbstbestimmte

Entscheidung treffen zu können. Über besonders schwerwiegende Komplikationen muss daher auch dann aufgeklärt werden, wenn dieses Risiko im Promillebereich liegt. Es ist aber grundsätzlich nicht jede einzelne Komplikation beim Namen zu nennen, ein gewisser Überblick ist ausreichend.

In welchen Situationen sollte die Aufklärung schriftlich erfolgen?Eine schriftliche Bestätigung der Aufklärung ist immer sinnvoll, da im Zweifelsfall der Arzt die erfolgte Aufklärung beweisen muss. Allerdings

wird sich dies nicht in jedem Fall umsetzen lassen. Gerade bei kleineren oder Routineeingriffen kann daher in aller Regel auf eine schriftliche Auf-klärung verzichtet werden, allerdings sollte der Arzt die Aufklärung selbst in der Akte vermerken. Dringend zu empfehlen sind schriftliche Aufklä-rung und Unterschrift des Patienten in Fällen, in denen an die Aufklärung gesteigerte Anforderungen zu stellen sind, etwa bei Außenseiter- und Neulandmethoden, ästhetischen oder besonders riskanten Eingriffen.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Patientenaufklärung?Die Erfahrung zeigt, dass Ärzte insbesondere über bestehende Behandlungsalternativen häufig nicht sorgfältig genug aufklären. Gibt es Maß-

nahmen, die bei vergleichbaren Erfolgsaussichten wesentlich andere Risiken mit sich bringen, ist der Patient über diese Möglichkeiten aufzuklären. Häufigster Fehler ist aber sicherlich die fehlende oder zu oberflächliche Aufklärung. Hier gilt: Im Zweifel lieber zu viel aufgeklärt.

Wie oft kommt es zu Gerichtsverfahren oder Schiedsgerichtsentscheidungen?Aufklärungsfehler werden in aller Regel nicht isoliert, sondern in Verbindung mit Behandlungsfehlervorwürfen geltend gemacht. Genaue Zah-

len über Gerichtsverfahren gibt es nicht, allerdings ziehen Patienten heute schneller das Ergebnis und die Qualität der Behandlung in Zweifel. Im Jahr 2013 entschieden die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern gutachtlich über knapp 8 000 Fälle. Isolierte Aufklärungsfehler wurden nur in 37 Fällen festgestellt. Interessant ist auch, dass die Fehlerquote im stationären Bereich knapp dreimal so hoch ist wie im ambulanten Bereich, was durch den hohen Anteil an operativen und invasiven Eingriffen zu erklären ist.

Können Sie Beispiele nennen, bei denen der Arzt zur Verantwortung gezogen wurde?Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.03.2003 entschieden, dass bei stationärer Behandlung – wichtig für Belegärzte – die Aufklärung

erst am Tag des Eingriffs verspätet ist, da sich der Patient unter dem Druck des feststehenden Termins und der laufenden Operationsvorbereitun-gen nicht mehr frei entscheiden könne (VI ZR 131/02). Die Aufklärung muss daher immer rechtzeitig erfolgen. Im Hinblick auf den Umfang der Auf-klärung hat das OLG München bereits am 19.09.1985 entschieden, dass bei kosmetischen Operationen in schonungsloser Offenheit und Härte über Risiken aufgeklärt werden muss (24 U 117/85). Eine Vielzahl von Arzthaftungsprozessen wird allein dadurch entschieden, dass der Arzt die erfolgte Aufklärung nicht beweisen kann. Eine sorgfältige Dokumentation ist unerlässlich.

Anmerkungen gemacht

und individuelle Fragen

dokumentiert werden.

Viele Jahre lang gehörte

das Regal mit den Papp-

schachteln, in denen sich

die unterschiedlichen

Auf klärungsbögen meist

in 50er-Paketen befan-

den, zur Standardaus-

stattung der meisten

Arztpraxen. Je nach

Fachrichtung sind

das einige wenige bis

zu dreißig und mehr

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Schachteln. Dass sich

für die Patientenauf-

klärung auch digitale

Lösungen vorstellen las-

sen, liegt genauso auf der

Hand wie die Vorteile, die eine

digital gestützte Patientenaufklä-

rung bietet.

Statt 50er-Pakete von Aufklärungs-

bögen zu erwerben, die nur selten benö-

tigt werden und jahrelang das Regal

verstopfen, erlauben digitale Lösungen

die Erstellung eines Aufklärungsbogens

dann, wenn er benötigt wird, und nur

dann. Dadurch wird zum ei-

nen die Lagerung der Vor-

drucke überflüssig: Regal-

meter, für die es vielleicht

eine andere Verwendung

gäbe, werden frei. Zum

anderen ist sichergestellt,

dass der benötigte Bogen

für die Medizinische

Fachangestellte immer

und sofort verfügbar ist.

Situationen, in denen aus-

gerechnet der Bogen, den der

Chef braucht, ausgegangen ist,

werden vermieden.

„Ein weiterer Vorteil ist, dass

die Bögen zum Download immer

auf dem aktuellen Stand sind“,

betont Köferl. Gerade bei Eingrif-

fen, die nur selten erfolgen, passiert

es bei den Pappschachtelbögen immer

wieder, dass die Bögen in der Zwischen-

zeit ergänzt oder verbessert wurden.

Ein Plus an Komfort entsteht schließlich

dann, wenn die digitale Patientenauf-

klärung als Modul der Praxis-IT-Lösun-

gen angeboten wird. In diesem Fall kann

der Arzt aus dem Patientenblatt den

Aufklärungsbogen anwählen. Die

Stammdaten werden über eine

Titelgeschichte

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Mitte Juni hat die Bundesärztekammer wie jedes Jahr die Statistiken der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen zu den Arzthaftungsfäl-len und mutmaßlichen Arzthaftungsfällen vorgelegt. Dabei wurden im Jahr 2014 genau 12 053 Fälle einheitlich erfasst und dann bundesweit ausgewertet. Das sind rund 1 000 mehr als im Jahr 2010. Insgesamt wur-den 7 751 Sachentscheidungen getroffen.

Dabei erkannten die Schlichter in 71 Prozent der Fälle keinen Behand-lungsfehler. In 24 Prozent der Fälle gab es einen Behandlungsfehler, der mit den vom Patienten reklamierten Problemen kausal in Zusammenhang stand. Die Ansprüche der Patienten wurden entsprechend als begründet angesehen. In 5 Prozent der Fälle gab es zwar einen Behandlungsfehler, aber keinen kausalen Zusammenhang zum reklamierten Problem.

Behandlungsfehler, die die Schlichtungsstellen erreichten, betrafen in der Mehrzahl der Fälle operative Eingriffe. Drei von vier Vorwürfen richteten sich an Klinikärzte. Von insgesamt 1 854 als begründet ange-sehenen Ansprüchen betrafen 305 Patienten mit Kniegelenksarthrose und 251 Patienten mit Hüftgelenksarthrose. Auf den nächsten Plätzen folgten diverse Frakturen. Erst auf Rang zehn steht mit den bösartigen

Neubildungen der Brustdrüse eine Erkrankung, die auch eine internisti-sche Dimension aufweist. Werden nur die niedergelassenen Ärzte be-rücksichtigt, sind die bösartigen Neubildungen der Brustdrüse die mit Abstand konfliktträchtigste Erkrankung. Es folgen Unterarm- und Un-terschenkelfrakturen, Kniegelenksarthrose, Rückenschmerzen und Neu-bildungen der Prostata.

Bei den Vorwürfen ging es nicht nur um Fehler während der Thera-pie. Vor allem bei niedergelassenen Ärzten wurden sogar häufiger Dia-gnostik und Indikationsstellung hinterfragt, entsprechend waren im niedergelassenen Bereich Hausärzte nach den Orthopäden/Unfall-chirurgen die am häufigsten beklagte Disziplin. Rund 4 von 10 Behand-lungsfehlern im niedergelassenen Bereich betrafen die Diagnostik, davon knapp jeder dritte Anamnese und körperliche Untersuchung. Die Indikation wurde bei Behandlungsfehlervorwürfen an Niedergelas-sene immerhin in etwa jedem 15. Fall in Frage gestellt. Eine unzurei-chende Patientenaufklärung spielte bei etwa jeder zehnten bis zwan-zigsten Schlichtung in die Diskussionen mit hinein. Sie war aber prak-tisch nie alleiniger Grund für ein Verfahren.

Zahl der (registrierten) Behandlungsfehler steigt

Aufklärungsbögen in 50er-Paketenwerden überflüssig.

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Schnittstelle automa-

tisch eingetragen, und

der Arzt oder seine Medizi-

nische Fachangestellte kön-

nen mit dem ausgedruckten

Bogen sofort arbeiten.

Die digitale Form der

Patientenaufklärung mit

Hilfe eines IT-Moduls ist

nicht mehr ganz neu. Erste

Gehversuche wurden kurz

nach der Jahrtausendwen-

de unternommen. Ab etwa

2002/2003 begannen einige

Ärzte, mit digitalen Lösungen zu

arbeiten. Thieme Compliance be-

obachtet, dass im Zuge der immer

weitergehenden Digitalisierung

der Arztpraxen die Nutzerzahlen

seit drei Jahren deutlich ansteigen.

Doch auch heute arbeitet Schätzun-

gen zufolge noch mehr als die Hälf-

te der niedergelassenen Ärzte mit

Bögen aus Pappschachteln.

Kann auf die Ausdrucke ganz

verzichtet werden? Jein. Das Patienten-

rechtegesetz schreibt vor, dass die Auf-

klärungsunterlagen den Patienten aus-

zuhändigen sind. Das dürfte bis auf

weiteres Papier erforderlich

machen. Der arztseitige

Ausdruck allerdings ist

keineswegs zwingend.

Schon heute arbeiten die

Anbieter an mobilen

Lösungen auf Basis

von Tablet-Compu-

tern. „Diese Lösun-

gen werden in den

nächsten Jahren

verstärkt im Markt

auftauchen“, ist

Köferl überzeugt.

Bei den mobilen

Lösungen unter-

schreibt der Patient

auf dem Bildschirm.

Das Dokument wandert

dann als digitale Kopie

direkt ins elektronische Ar-

chiv. Das ist aber nicht der ein-

zige Vorteil. Tablet-Computer kön-

nen den Patienten im Wartezimmer in

die Hand gedrückt werden, um die Ba-

sisdaten schon einmal zu erfassen. Das

geht zwar grundsätzlich auch mit Pa-

pier: „Wir wissen aber, dass die Antwort-

qualität und die Vollständigkeit der

Antworten bei digitaler Datenerhebung

wesentlich höher sind“, so Köferl. Dafür

ist keineswegs die Anschaffung teurer

iPads nötig. Mit preisgünstigen Warte-

zimmer-Tablets von der Stange funkti-

oniert das genauso.

Das eigentliche Aufklärungsge-

spräch kann der Arzt dann immer noch

an seinem eigenen Tablet führen. Dass

diese Art der Aufklärung mit multime-

dialen Informationselementen angerei-

chert werden kann, versteht sich von

selbst. Stand heute ist die digitale Auf-

klärung für die meisten Arztpraxen

freilich noch Zukunftsmusik. Die Vor-

teile digitaler Module für die on

demand-Erstellung von Aufklärungs-

bögen kann derweil jeder Arzt schon

heute für sich nutzen. Philipp Grätzel

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Seit dem dritten Quartal 2015 hat medatixx die digitale Patientenaufklärungssoftware E-ConsentPro des in Erlangen ansässigen Unternehmens Thieme Compliance tief in seine Arzt- informationssysteme integriert. Dadurch können medatixx-Kunden diese Lösung jetzt wesentlich komfortabler nutzen: „Die bisherige doppelte Datenhaltung und die manuelle Anmeldung an der Patientenaufklärungssoftware entfallen. Die Aufklärungsbögen lassen sich direkt aus dem Patientenblatt aufrufen und werden über eine Schnittstelle mit den Informationen zum Patienten befüllt“, erläutert Michael Schober, Vertriebsleiter bei medatixx. Auch die Informationen zum Arzt beziehungsweise zum jeweiligen Nutzer werden automatisch übernommen.

Die Integration gilt vorerst für die klassische Version der Patientenaufklärungssoftware, bei der die Medizinische Fachangestellte den personalisierten Aufklärungsbogen ausdruckt. In Zukunft ist auch eine Integration der mobilen, Tablet-Computer-basierten Variante denk-bar, doch ist das derzeit noch nicht konkret geplant.

Im Look-and-feel fügt sich das neue Patientenaufklärungsmodul nahtlos in die Haptik der jeweils genutzten Praxissoftware von medatixx ein. „Es gibt je nach System einen But-ton oder eine eigene Rubrik für den Aufruf von x.E-ConsentPro, die ausgewählt wird und dann die Auswahl des gewünschten Bogens erlaubt“, so Schober. Für das Modul bezahlt die Arztpraxis einen Lizenzpreis sowie eine laufende Softwarepflegegebühr. Die Bögen werden einzeln nutzungsabhängig berechnet.

So macht es medatixx

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Der Patienterhält weiterhineinen Papieraus-druck.

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Wenn ich frei diktieren könnte, wenn ich immer sofort alle Daten in in meiner Praxissoftware zugänglich hätte, wenn meine Praxis weniger Admin bräuchte – dann hätte ich wieder mehr Zeit, das zu tun, wofür ich Arzt geworden bin: mich um meine Patienten zu kümmern.

Daher verlassen sich mehr als 500.000 Anwender auf die Spracherkennung von Nuance, wenn es darum geht, die Patientengeschichte vollständig zu erfassen.

Smart? Richtig smart!

[email protected] Intelligente Systeme schaffen neue Möglichkeiten

Meine Stimme ist meine Medizin

16

Vorbeugen ist besser als heilen

VPN Eine VPN-Verbindung (Virtual Private Net-

work) bietet eine sehr sichere Möglichkeit, sich von einem externen Arbeitsplatz mit der Hauptstelle

zu verbinden. Ein VPN sollte nur aufgebaut werden, wenn es wirklich benötigt wird. Verwenden Sie für ein VPN immer die aktuellen Verschlüsselungsstandards. Grundsätzlich sollten nur komplexe Passwörter gewählt werden, die aus mehr als acht Zeichen – möglichst

eine Kombination aus Groß- und Kleinschreibung, Sonderzeichen und Ziffern – bestehen. Passwör-

ter sollten nicht auf dem PC gespeichert und regelmäßig geändert werden.

Wer sein Haus verlässt, schließt Türen und Fenster, um Einbrecher fernzuhalten. Genauso sollten Internet-nutzer mit ihren IT-Systemen verfahren. Im Alltag vernachlässigen viele Anwender die notwendigen Schutz-maßnahmen. Fehlende Sicherheitspatches, unzureichende Sicherheitseinstellungen in Hard- und Software sowie der sorglose Umgang mit Passwörtern oder verdächtigen E-Mails zählen zu den größten Sicherheits-risiken. Diese Infografik zur IT-Sicherheit basiert auf der Checkliste von medatixx.

IT-Sicherheit

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Router/Firewall Der Router ist das Eintrittstor der Praxis ins

Internet und umgekehrt. Er sollte die aktuell besten Verschlüsselungs- und Authentifizierungstechnolo-

gien unterstützen und keine Hintertür („Backdoor“) für Sicherheitsdienste enthalten. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, alle nicht benötigten Dienste des Routers abzuschalten. Die Firewall kontrolliert die ein- und ausge-henden Verbindungen. Jede Anwendung kommuniziert

auf einem bestimmten „Port“. Alle ungenutzten Ports sollten in den Einstellungen deaktiviert sein. Der

Dienst UPnP (Universal Plug and Play) sollte sowohl auf dem Router als auch auf der

Firewall abgeschaltet sein.

Sicherheit hat bei medatixx oberste Priorität. Deshalb empfiehlt das Unternehmen den Arztpraxen, sich in allen Sicherheitsfragen – von der Beschaffung über die Installation bis zur Einstellung der Sicherheits- parameter der Hard- und Software – von Experten beraten zu lassen.

medatixx empfiehlt die Router des deutschen Unternehmens LANCOM Systems. Diese bieten nicht nur die höchsten Sicherheits- und Authentifizierungsstandards, sondern enthalten auch keine Hintertür für Geheimdienste und sind für die sichere Übertragung nach IPsec-VPN vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert .

medatixx kooperiert mit dem deutschen Antivirenhersteller G DATA. Beide Unternehmen stimmen ihre Software aufeinander ab. Deshalb verträgt sich diese wenig Arbeitsspeicher verbrauchende Soft-ware gut mit der Praxissoftware. medatixx bietet über einen besonde-ren IT-Servicevertrag ein Sicherheitsmonitoring an. Mitarbeiter des Unternehmens prüfen dann zum Beispiel fortlaufend, ob die neuesten Updates der Antivirensoftware installiert wurden.

So macht es medatixx

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Infografik

E-Mail/BrowserBrowser und E-Mail-Client sollten regelmäßig

mit Updates aktualisiert werden. Bei Dateianhän-gen und Links sollte immer die Echtheit überprüft

werden, zum Beispiel zu welchem Pfad ein Link führt oder ob das Dateiformat eines Anhangs korrekt ange-geben wurde. Vor dem Öffnen von Mail-Anhängen die Nachricht auf Viren prüfen. Spam-Filter mit Black- und Whitelists sortieren unerwünschte Werbung aus.

Zum Schutz vor Ausspähung und unerwünschter Werbung sollte beim Surfen im Internet der

private Modus verwendet werden. Cookies werden dann nach der

Sitzung gelöscht.

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AntivirensoftwareEin Antivirenprogramm bietet nur dann einen

wirksamen Schutz, wenn es durch automatische Updates stets auf dem neuesten Stand ist. Überprüfen

Sie regelmäßig, ob der Virenscanner tatsächlich aktiv ist. Bei den Programmeinstellungen sollte eine ausgewo-gene Balance zwischen dem Sicherheitsniveau und der Systemgeschwindigkeit gefunden werden. Installieren Sie pro Computer nicht mehr als ein Antivirenprogramm.

Arztpraxen müssen wie andere Unternehmen auf die Anzahl der Lizenzen für die Antivirensoftware ach-

ten. Kostenfreie Antiviruslizenzen sind meist nur für den privaten Einsatz gedacht.

Updates und Sicherheitspatches

Grundsätzlich sollten nur Betriebssysteme verwendet werden, die vom Hersteller mit Updates und Sicher-

heitspatches unterstützt werden. Dazu zählen zum Beispiel Windows 7, Windows 8.1 und Windows 10, Windows Server 2008 R2 und Windows Server 2012 R2. Konfigurieren Sie das System so, dass neue Sicherheitspatches vollautomatisch installiert werden. Vor jedem Update können Sie einen soge-

nannten Wiederherstellungspunkt erzeugen, damit Sie bei einem auftretenden Problem das Update wieder rück-

gängig machen können. Aber die beste Firewall bietet keinen Schutz, wenn das System nicht

mit den aktuellen Sicherheitsupdates des Herstellers versorgt wird.

Verhalten im Netz

Grundsätzlich sollten nur seriöse Internet-seiten besucht werden. Durch das Bewegen des Mauszeigers über einen Link lässt sich überprüfen, ob der Link auf die gewünschte

Seite führt. Blockieren Sie in den Brow-ser-Einstellungen die sogenannten

Pop-ups.

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Porträt

Dr. Christiane Lopes ist nicht eine von den Ärzten, die ihre berufliche Bestimmung von Kindesbeinen an kannten. Wenn sie kranke Freunde oder Verwandte besuchen wollte, musste sie oftmals gleich hinter der Ein-gangstür die erste Sitzgelegenheit aufsu-chen, weil ihr der Krankenhausgeruch die Knie weich werden ließ. Beim Anblick von Blut kippte sie gelegentlich sogar um. Doch sie hat das Schicksal entscheiden lassen – und ist heute rundum glückliche Inhaberin einer Landarztpraxis.

te Wahl sein.“ Also entschloss sie sich,

in der Inneren zu arbeiten. 2006 schließ-

lich schloss sie die Ausbildung als Inter-

nistin ab.

Heute ist sie auch über diese Wende

froh, denn insbesondere seit sie eigene

Kinder hat, kann sie sich nicht mehr

vorstellen, wie sie das Schicksal tod-

kranker Kinder hätte ertragen können.

Sie konnte sich anfangs aber auch noch

nicht vorstellen, eine eigene Praxis auf-

zumachen. „Ich wollte flexibel und un-

abhängig sein. Das hat mir die Arbeits-

form an einer Klinik geboten. Und weil

ich nach dem Abschluss zur Internistin

weiter im Krankenhaus arbeiten wollte,

habe ich mir einen Schwerpunkt ge-

sucht: die Kardiologie. Für mich ist die

Kardiologie ein sehr geradliniges Fach,

logisch und direkt, das passt zu mir.“

Fünf Jahre nach dem Abschluss ihrer

Internisten-Ausbildung durfte sie sich

dann auch Kardiologin nennen.

Und wie kam es schließlich zur

nächsten Wende: ihrer Niederlassung?

„Es haben sich ein paar Dinge verän-

dert“, erzählt die gebürtige Nürtingerin.

Sie hat geheiratet und Kinder bekom-

men – „Familie erfordert mehr Sesshaf-

tigkeit, man zieht nicht mehr so leicht

um, macht weniger Reisen, ist mehr in

der Gesellschaft verankert: Man setzt

sich.“ In der Klinik waren die Dienst-

zeiten für die Familie zudem sehr un-

günstig. Als Oberärztin musste sie bis

zu einer Woche lang Hintergrunddiens-

te am Stück leisten. Das bedeutete 24

Stunden am Tag, sieben Tage die Woche

abkömmlich sein zu müssen.

Also schaute sich Lopes nach Praxen

um. Da in ihrer Region, im Landkreis

Esslingen, Ärztemangel herrscht, war

es nicht allzu schwer, etwas zu finden.

Sie rief Dr. Edda Hoffmann an, die in

Aichwald, ein Örtchen nicht weit von

Lopes‘ Zuhause, eine Praxis hatte. „Die

Nummer, die ich hatte, stimmte aber

scheinbar nicht. Jedenfalls hatte ich

plötzlich den Bürgermeister von Aich-

Die Umsteigerin

Das ‚körperliche Handicap‘ mit

dem Krankenhausgeruch und

dem Blut hat sich im Laufe der

Zeit komplett gelegt“, lacht Dr. Christi-

ane Lopes. „Ich hatte zwar noch hin und

wieder Episoden, aber man lernt, damit

umzugehen. Es hat wohl auch eine psy-

chische Komponente.“ Und da sie den

menschlichen Körper und seine Funk-

tionsweise derart spannend fand, hat

sich Lopes nach der Schule, die sie mit

einem sehr guten Abitur abgeschlossen

hat, für ein Medizinstudium in Ulm

entschieden. „Ich hatte nun einmal ei-

nen sehr guten Schnitt und dachte mir,

den muss ich auch nutzen.“ Die Zeit des

praktischen Jahres absolvierte Lopes in

Göppingen, von wo sie eigentlich in die

Pädiatrie einsteigen wollte. „Aber der

damalige Chef wollte einen Mann.

Nachdem der dritte abgesagt hat, hat er

mich doch noch gefragt, aber da wollte

ich nicht mehr. Ich wollte nicht die vier-

Praxisgründerin: Dr. Christiane Lopes

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Porträt

wald am Apparat, der mich prompt

überzeugte, nach Aichwald zu kom-

men.“ Alles passte von Anfang an. „Die

Gemeinde war wahnsinnig kooperativ

und die Patienten sind offen und kom-

men gerne. Es gibt praktisch keine

schwäbischen Meckerer“, frotzelt die

43-Jährige. Und vor allem mit Kollegin

Edda Hoffmann klappt es bestens. „Ich

hätte es nicht besser treffen können. Die

ganze Sache ist durchweg positiv.“

Ursprünglich war nicht klar, ob sie

sich als Internistin und Kardiologin als

Fachärztin oder eben als hausärztlich

tätige Internistin niederlassen sollte.

Aber nachdem die Chemie zwischen

den beiden jungen Ärztinnen stimmte

und sie das gesamte Projekt Ärztehaus

Aichwald überzeugte, lag es auf der

Hand, eine sogenannte Berufsaus-

übungsgemeinschaft mit der Allge-

meinärztin zu gründen. Als fachärzt-

lich-internistisch tätige Kardiologin

hätte Lopes auf einen frei werdenden

Sitz warten müssen, da Facharztpraxen

sogenannte geschlossene Bereiche sind.

Als Hausärztin dagegen konnte sie re-

lativ problemlos im Kreis Esslingen eine

neue Praxis eröffnen, da dort bezüglich

der hausärztlichen Versorgung ein noch

„offener Bereich“ ist und ein gewisser

Ärztemangel herrscht. Durch den Start

in der Gemeinschaftspraxis teilen sich

die Ärztinnen nicht nur Verantwortung,

Verwaltung, Geräte und Personalkos-

ten, sondern auch den Patientenstamm.

Dass das von Vorteil sein kann, zeigte

sich recht schnell. Denn wenige Monate

nach der Eröffnung müssen die Aichwal-

derinnen aufgrund einer plötzlich ver-

änderten ärztlichen Versorgungssitua-

tion viele weitere Patienten auffangen.

„Da wurden wir doch bestätigt, dass wir

sehr gut daran getan haben, uns zusam-

menzutun, und dafür ist ja auch das

Ärztehaus errichtet worden. Nun wer-

den wir auch diese Herausforderung

gemeinsam meistern.“ Nicht zuletzt ist

man zeitlich viel flexibler. „Wenn ein

Kind krank ist oder man in Urlaub fah-

ren möchte, muss deswegen die Praxis

nicht gleich geschlossen werden.“

Weitere Flexibilität gewinnt Lopes

durch das in Folge neu installierte

EDV-System. Da das Ärztehaus mit ih-

rem Einzug beim Wettbewerb „medatixx

gegen Ärztemangel“ den 1. Preis gewon-

nen hatte, lernte sie bei der Gelegenheit

die Software des Unternehmens kennen.

„Das Programm x.isynet hat mich und

auch meine Kollegin überzeugt. Dieses

System bietet die Möglichkeit, verschie-

dene PCs miteinander zu vernetzen. Wir

haben damit eine komplett vernetzte

Gemeinschafts praxis und haben beide

auch von zu Hause aus Zugang zu allen

Daten in der Praxis. Das macht uns sehr

flexibel.“

Seit dem 07.01.2015 ist die Neu-Aich-

walderin also eine der beiden Chefin-

nen in einer Landarztpraxis in einem

brandneuen Ärztehaus. „Eine Erstnie-

derlassung ist schon wahnsinnig viel

Arbeit. Das ambulante System war für

mich ja vollkommen neu, damit hatte

ich mich nie beschäftigt. Ich wusste

nicht, wie eine Arbeitsunfähigkeitsbe-

scheinigung aussieht, kannte das Ab-

rechnungssystem und all die Ziffern

nicht, das ganze Drumherum von A bis

Z musste ich lernen – und nicht zuletzt

war ich plötzlich Chefin.“ Entsprechend

viel arbeitete Lopes, fast immer bis tief

in die Nacht. Etwas besser, zumindest

für den familiären Ablauf, ist es schon

geworden, aber von einem 8- Stunden-

Tag ist sie noch weit entfernt. Dafür

kann sie nachmittags immer bei den

Kindern sein. Gerda Kneifel

Praxisbetrieb: Dr. Lopes freut sich über viele Patienten. Gemeinschaft: Die Ärztin teilt sich die Geräte und das IT-System mit ihrer Kollegin Dr. Edda Hoffmann.

Abgesehen von rein privatärztlichen Tätigkeiten sind Neuniederlassungen dort möglich, wo es einen Kassensitz gibt. Für hausärztlich tätige Internisten oder Allgemeinmediziner gibt es aufgrund des zunehmenden Ärztemangels insbesondere in ländlichen Gebieten immer mehr „offene Bereiche“. Fachärztliche KV-Sitze und -Praxen hingegen gehören dem „geschlosse-nen Bereich“ an, man muss also warten, bis ein Kollege seinen Sitz beziehungsweise seine Praxis abgibt und ist damit sowohl örtlich als auch zeitlich gebunden.

Informationen zum Antrag auf Neuzulassung www.kbv.de/html/zulassung.php

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/zo-_rzte/gesamt.pdf

Neuzulassung

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Die mobilen Anwendungen erobern langsam das Gesundheitswesen. Von der reinen Fitness-Datenerfassung mausern sich Apps in kleinen Schritten zu echten medizinischen Unterstützern. Erste Gesundheits-Apps, über die Patienten unter anderem mit ihrer Arztpraxis kommunizieren können, drängen auf den Markt.

Wer einen Fitness-Coach

sucht, der muss heute kein

Sportstudio mehr aufsu-

chen, er kauft sich einfach eine smarte

Uhr oder ein smartes Armband. Die

kleinen, am Körper tragbaren Compu-

ter, sogenannte Wearables, sind schon

ab 30 Euro zu haben und zählen jeden

Schritt oder messen jede erklommene

Treppenstufe in Höhenmetern. Sie be-

rechnen verbrannte Kalorien, bestim-

men das Gewicht über WLAN-fähige

Waagen, messen Herzfrequenzen oder

Blutwerte. Couch-Potatoes können sich

mit Warnzeichen zu mehr Aktivität an-

regen lassen. Die gesammelten Daten

werden via App an das Smartphone

geschickt.

Es war der Siegeszug der Smartphones,

der den derzeitigen Hype solcher Ge-

sundheits-Wearables und -Apps möglich

gemacht hat. Schon heute nutzt über die

Hälfte der Deutschen das Internet mit

einem mobilen Gerät. In den kommen-

den drei Jahren wird ihre Zahl, Schät-

zungen des Statistikportals Statista zu-

folge, auf 58 Millionen anwachsen (de.

statista.com/themen/581/smartphones).

Anders formuliert: In sehr naher Zu-

kunft werden praktisch alle Deutschen

das mobile Internet nutzen, und die

schon heute millionenfach herunterge-

ladenen mobilen Gesundheits-Apps

werden mit großer Wahrscheinlichkeit

noch mehr Zuspruch finden.

Welche Apps sind für den Arzt rele-

vant? Die Digitalisierung des deutschen

Gesundheitswesens ist noch nicht ge-

lungen – E-Health und die elektronische

Gesundheitskarte (eGK) stehen weiter-

hin in den Startlöchern –, da kommt

auch schon mHealth auf Ärzte und

Patienten zu.

Rund 100 000 „Gesundheits-Apps“

soll es derzeit geben. Für einen entspre-

chenden Suchbegriff findet eine Such-

maschine fast eine halbe Million Treffer,

darunter Fitness-, Schlaf- oder Ernäh-

rungs-Apps, Messgeräte für alle denk-

baren Vitalparameter oder auch

WLAN-fähige Waagen – der Fantasie

sind keine Grenzen gesetzt. Auch erste

Meta-Apps sind auf dem Markt, wie

HealthKit für iPhones. Sie schaffen eine

Schnittstelle für Apps mit Einzelfunk-

tionen, sodass Gesundheitswerte – ge-

sammelt beim Joggen, im Schlaf oder

beim Essen – zu einem umfassenden

Gesundheitsprofil zusammengestellt

werden können. Selbst einen Notfall-

pass mit Impfstatus oder beispielsweise

einer Antibiotika-Allergie kann der

Nutzer erstellen.

Für den Alltag in der Arztpraxis

scheinen derartige Fitness-Apps vorerst

nicht relevant, sie unterstützen viel-

mehr Gesunde dabei, gesund zu blei-

ben. Die Fakten zur Fitness nutzen die

Träger von Apple Watch und WLAN-

Armband vor allem zur Selbstkontrolle

und -disziplinierung, ohne sie weiterzu-

leiten. Trotzdem könnten in Zukunft –

wie in den USA und andernorts teilwei-

se schon üblich – die Gesundheitsdaten

auch in Deutschland zu Präventions-

zwecken genutzt und mit den Soft-

waresystemen von Gesundheitsexper-

ten verknüpft werden. Denkbar ist zum

Beispiel, die Daten bei der Krankenkasse

einzureichen und so zu belegen, dass

man täglich zehn Kilometer gelaufen

ist und damit Anspruch auf bessere

Versicherungskonditionen hat. In den

USA ist das bereits in Anfängen mög-

lich. Es könnten auch Kliniken auf die

App-Daten zurückgreifen, um die Vi-

talparameter ihrer Patienten rund um

die Uhr zu überwachen. In den USA ist

das ebenfalls Realität: Mehr als die

Hälfte der 23 renommiertesten Kran-

kenhäuser haben dort Anfang dieses

Jahres angekündigt, HealthKit von

Apple in ihre Systeme integrieren zu

wollen beziehungsweise haben es be-

reits getan.

Mehr und mehr Apps für Diabetiker,

Herzkranke, Asthmatiker und andere

chronisch Kranke stehen zum Down-

load bereit – wenn auch mit deutlicher

Verzögerung im internationalen Ver-

gleich und wenn auch in deutlich nied-

rigerer Zahl als Fitness-Apps. So sind

nach Angaben der „Initiative Präventi-

onspartner“ für die rund sieben Milli-

onen Diabetiker in Deutschland derzeit

im App-Store von Google rund 24 kos-

tenfreie deutschsprachige Apps zu fin-

den. Heruntergeladen wurden sie bis

zu 2,3 Millionen Mal.

Ein Diabetiker, der über eine ent-

sprechende App verfügt, muss lediglich

sein Blutzuckermessgerät an sein

Smartphone anschließen, notfalls einen

Adapter hierfür kaufen, und kann dann

seine täglichen Blutzuckerwerte und

Insulingaben digital dokumentieren.

Diese App ermöglicht ihm außerdem,

seine Mahlzeiten und sportlichen Ak-

tivitäten zu speichern und sämtliche

Werte in täglichen, wöchentlichen oder

monatlichen Statistiken zusam-

menzufassen. Dieses Tagebuch

Meta-Apps erstellenaus App-DatenGesundheitsprofile.

Gesundheits-Apps

Die Welt der smarten Helfer

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Thema

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1FrageAntwort.

Volker Wurm, Rechtsanwalt für Medizinrecht, Büdingen

Interview Die Rechtslage bei Apps

Volker Wurm ?Herr Wurm, Sie befassen sich unter anderem mit rechtlichen Fragen zum digitalen Gesundheitssystem. Welche Risiken geht ein Arzt ein, der sich via App mit seinem Patienten austauscht?

Die Apps, die es derzeit gibt, dienen ja vor allem der Kommunikation und Dokumentation von Gesundheitsdaten. Nur weil ein Patient seinem Arzt Parameter wie etwa Blutdruck, Puls oder auch Gewicht digital überlässt, gibt es keinen Anlass, die derzeitigen Gesetze zu ändern. Denn nach derzeitiger Rechtsprechung ist es egal, ob ein Patient seine Daten im persönlichen Gespräch mit dem Arzt, per Telefon, E-Mail oder eben via App weitergibt. Das ist medizinrechtlich völlig egal. Also riskiert er zunächst einmal gar nichts, wenn er die Dokumentation auf digitalem Weg betreibt. Relevant ist vielmehr, was der Arzt mit den Vital- parametern anfängt, welche Diagnose er stellt.

Aber die Diagnose stellt er im Zweifel ja anhand der digitalisierten Gesundheitsdaten, von denen er nicht weiß, unter welchen Umständen sie erhoben wurden.

Das stimmt, aber er ist auch nicht verantwortlich für die Erhebung der Daten. Er kann natürlich nicht wissen, ob der Blutdruck in Ruhe gemessen wurde oder als der Patient einen Berg hochradelte. Aber das ist auch nicht sein Verantwortungsbereich. Er ist lediglich dafür verantwortlich, dem Patienten genaue Anweisungen zu geben, wie er die Daten zu erheben hat – oder ob er die Tabletten auf nüchternen Magen oder nach dem Essen einnehmen soll. So, wie er es ohnehin schon seit eh und je tut.

Wie sieht es mit der Verantwortlichkeit des Arztes bezüglich übermittelter Daten aus? Kann er zur Verantwortung gezogen werden, wenn er Daten, die aus dem Rahmen fallen, nicht beachtet und der Patient daraufhin einen

Schaden erleidet? Langzeitaufzeichnungen gibt es schon lange, ob es nun ein Langzeit-EKG oder ein Schlaflabor ist. Diese Daten werden ja auch kont-rolliert. Für eine Übermittlung per App muss man auch hier das Rad nicht neu erfinden. Es bleibt die alte Rechtsprechung bestehen. Es geht auch hier nur darum, dass sich der Übertragungsweg geändert hat. Rechtlich wird sich eher im Bereich des Datenschutzes etwas bewegen. Für chronisch Kranke ist eine App, die die Gesundheitsdaten langfristig erfasst, sicher eine gute Sache, denn die Werte können über lange Zeiträume ausgewertet und beispielsweise kann bei Diabetikern die Einstellung des Insulins verfeinert werden. Somit bieten einschlägige Apps Arzt und Patienten die Chance einer besseren Behandlung.

Muss der Patient in Zukunft womöglich gar nicht mehr in die Praxis kommen, um eine Diagnose gestellt zu bekommen?Zu Differentialdiagnosen werden wir meiner Einschätzung nach tatsächlich eine neue Rechtsprechung erhalten. Wie weit darf

sich ein Arzt aus dem Fenster lehnen, ohne seinen Patienten gesehen zu haben? Es könnte womöglich schwierig für Ärzte werden, wenn sie lediglich basierend auf digitalen Daten eine falsche Erstdiagnose stellen. Hier gibt es aber auch sehr große Unterschiede abhängig von den Erkrankungen. Borreliose etwa lässt sich ganz einfach anhand eines Laborwertes diagnostizieren, dafür braucht man den Patienten nicht unbedingt zu sehen. Bei anderen Krankheiten reicht die Auswertung von Vitalparametern nicht aus, auch das Aussehen des Patienten und seine Empfindungen muss der Arzt mit einbeziehen. In solchen Fällen bleibt ein Besuch in der Praxis Voraussetzung für die Diagnose.

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führt ihm schnell und unkompli-

ziert den Zusammenhang zwi-

schen Aktivitätslevel und Ernährung

sowie seinen Blutzuckerwerten vor Au-

gen. Im Idealfall kann er diese Werte

per E-Mail an seinen Arzt weiterleiten.

Apps für Patienten, die einer perma-

nenten ärztlichen Kontrolle unterliegen,

haben das Potenzial, die Einstellung auf

das jeweilige Medikament zu optimie-

ren und die Gesundheit des Patienten

zu verbessern. Die klinische Wirksam-

keit und die Kosteneffizienz einzelner

onlinegestützter Angebote erkennen

immer mehr gesetzliche Krankenkas-

sen an, die – wenn auch langsam – erste

Zulassungen für Apps erteilen. Zu den

Pionieren zählt zum Beispiel die

App-basierte Amblyopie-Behandlung

des Berliner Start-up-Unternehmens

Caterna Vision, die seit April 2014 er-

stattet wird (caterna.de).

Eine Kassenzulassung erhofft sich

nach jahrelanger Evaluierung auch die

Universität Lüneburg für ihre On-

line-Gesundheitstrainings für Menschen

mit psychischen oder psychosomati-

schen Beschwerden (geton-institut.de).

Diese Apps sollen die Wartezeit auf

einen Therapieplatz überbrücken oder

der Nachsorge nach einem stationären

Aufenthalt beziehungsweise der Prä-

vention dienen. So bieten etwa eine

Stress- sowie eine Panik-App Menschen

in Stresssituationen und mit Angststö-

rungen im Alltag Hilfe zur Selbsthilfe.

In Ländern wie Großbritannien, Schwe-

den und den Niederlanden sind diese

Gesundheitstrainings bereits seit län-

gerer Zeit fest in die Gesundheitsver-

sorgung integriert. Wie lange es dauert,

bis der Nutzen auch hierzulande aner-

kannt wird, bleibt abzuwarten.

Es dürfte also nur noch eine Frage

der Zeit sein, bis auch Ärzte in Deutsch-

land sich die Frage stellen, wie sie die

digitalen Gesundheitsdaten ihrer Pati-

enten am effektivsten und sichersten in

ihre Systeme integrieren. Bislang gibt

es hierzulande noch keine Standards

für Schnittstellen. Der Kontakt mit der

Praxis per E-Mail ist zwar für einige

Praxen schon die Regel – so manche

Praxis wirbt sogar mit dieser Möglich-

keit. Doch die Medizinischen Fachan-

gestellten und auch die Ärzte

wenden beispielsweise viel Zeit

dafür auf, Mails händisch ins ei-

gene System zu übertragen: „Wie

oft kommt es vor, dass ein Patient

oder eine Patientin Müller, der oder die

ein neues Rezept für einen ACE-Hem-

mer gegen Blut hochdruck anfordert, die

Mail mit A. Müller unterschreibt und

die Mailadresse [email protected] lautet“,

erzählt Jasmin Schmelzer, Projektma-

nagerin bei medatixx.

Derlei Identifikati-

onsprobleme in der

Arzt-Patienten-Kom-

munikation soll die App

x.patient von medatixx

lösen. Hier wird die Pa-

tientin sofort als Anne-

gret Müller, geboren am

21. November 1958, iden-

tifiziert, und die Übernahme der Patien-

tendaten in das Krankenblatt erfolgt mit

einem Mausklick. „Für jeden Patienten

wird ein QR-Code generiert, den er in-

nerhalb der App einscannen kann. Da-

mit erhält er einen eindeutigen und si-

cheren Kommunikationskanal mit der

Praxis und muss dort nicht mehr müh-

selig gesucht und zugeordnet werden“,

erklärt Schmelzer. Gerda Kneifel

Die neue App x.patient von medatixx ermöglicht den mobilen elektronischen Datenaus-tausch zwischen Arzt und Patient. Durch die direkte Verbindung von x.patient und Praxissoft-ware fließt die Information automatisch in die multimediale Karteikarte. Ärzte können ihren Patienten in der ersten Version von x.patient drei Funktionen anbieten: einen Messenger für Textnachrichten, einen Medikationsplan sowie eine Funktion zur Erfassung der Parameter Blutdruck, Puls, Gewicht und Größe. Weitere Vitalparameter sollen folgen. Diese Funktionen kann der Patient einzeln oder zusammen verwenden. Über die freien Textnachrichten erhält er die Möglichkeit, um einen Termin zu bitten. Das Praxispersonal kann den Patienten auf diesem Weg über kurzfristige Terminänderungen informieren, wenn etwa die Praxis wegen einer Grippewelle überfüllt ist und er sich auf eine längere Wartezeit einstellen muss. Der Arzt kann seinem Patienten einen Medikationsplan mit Angaben zu Dosierung und Zeitpunkt der Einnahme direkt auf das Smartphone senden. Die Medikamenteneinnahme wird damit nicht nur einfacher, sondern auch sicherer, insbesondere dann, wenn der Patient mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen muss oder auf ein neues Medikament, wie etwa ein Blutdruckpräparat, eingestellt wird. Der Nutzer der App kann sich ein Alarmsystem einrich-ten, das ihn an die Einnahme erinnert, und in der Praxis ein Rezept bestellen.

Die dritte Funktion in x.patient ist die Dokumentation von zu Hause oder in der Apothe-ke gemessenen Vitalparametern, die der Patient bequem per Knopfdruck an die Praxis sen-den kann. Er muss keine E-Mail mehr verschicken, und für die Praxismitarbeiter entfällt das Umwandeln der Nachricht in ein PDF-Dokument. Mit dieser Funktion kann der Arzt bei sei-nen chronisch kranken Patienten oder bei Neueinstellungen die Wirkung eines Medikamen-tes besser kontrollieren und die Medikation effizienter anpassen. Der Datenaustausch ba-siert auf einem E-Mail-Dienst, die Daten sind bei der Übertragung verschlüsselt. „Wer x.patient in sein Softwaresystem integriert, kann ganz einfach festlegen, welche Funktionen er nutzen will und wie er sie konfiguriert“, erläutert Jasmin Schmelzer von medatixx. „Man sollte aber auch die Patienten im ersten Gespräch darüber informieren, zu welchem Zweck x.patient genutzt werden soll. Davon profitieren sowohl der Arzt als auch der Patient.“

Seit Sommer steht die kostenlose Anwendung x.patient im Apple Store zum Download bereit. Perspektivisch erfolgt die Umsetzung auch für Android-Betriebssysteme.

So macht es medatixx

Übernahme von E-Mails per Mausklickin die Patientenakte

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Meldungen aus aller Welt

Dr. ZahnbürsteENGLAND. Nach dem Essen Zähne putzen und nebenbei noch die Krebsvorsorge machen? In ein paar Jahren soll es so weit sein. Die Zahnbürste enthält dann kleine Mikrochips, welche die im Speichel enthaltene Erbsubstanz DNA analysieren und auf die-se Weise Krankheiten wie Krebs oder Alzheimer im Frühstadium aufspüren. Die grund- legende Technologie dafür stammt vom britischen Unternehmen Oxford Nanopore. Kleine Chips, sogenannte Nanopores, enthalten 1,5 Nanometer kleine Öffnungen, durch die DNA-Stücke hindurchpassen. Beim Passieren dieser Öffnung erzeugen die geladenen DNA-Moleküle ein jeweils für sie charakteristisches elektrisches Signal, das von einem angeschlossenen Computerchip ausgewertet wird. Die Zahnbürsten sind noch Zukunfts-musik. Wie Clive Brown, Chief Technology Officer bei Oxford Nanopore, auf der Veran-staltung WIRED Health 2015 erklärte, war bereits ein DNA-Sequenziergerät auf Basis die-ser Technologie beim Ebola-Ausbruch in Guinea im Einsatz, wo es innerhalb von 15 Minu-ten die Ebola-Stämme im Blut eines Patienten nachwies. Das 650 Britische Pfund teure Gerät soll demnächst über Smartphones gesteuert werden.

www.nanoporetech.com

SMS gegen HIVMOSAMBIK. Das afrikanische Land hat die zweit-höchste HIV-Ansteckungsrate auf der Welt. Über 1,4 Millionen Einwohner leben mit dem Virus und schätzungsweise 670 000 Kinder haben mindes-tens ein Elternteil wegen dieser Krankheit verlo-ren. Weil nur 74 Prozent der Erkrankten nach ei-nem Jahr ihre Medikamente noch einnehmen,

lässt sich die Krankheit schwer eindämmen. Wie das Fachmagazin Technology Review berichtet, erprobt die britische Kinderschutzorganisation ARK (Absolute Return for Kids) derzeit in einer großangelegten Studie mit 58 000 Patienten, ob eine Fernbetreuung mittels SMS die Therapie-treue steigern kann. Vorausgegangen war eine Pilotstudie von 2013 bis 2015, an der 830 HIV-infi-zierte Männer und Frauen 16 Monate lang sowie 522 Schwangere bis acht Wochen nach der Ge-burt teilnahmen. Ein Teil der Probanden erhielt SMS-Erinnerungen für den fälligen Arztbesuch oder die Einnahme von Medikamenten. Die Kont-rollgruppe erhielt keine Erinnerungen. In Städten konnte mit der SMS-Methode die Therapietreue um 10 Prozent erhöht werden, auf dem Land nicht. ARK vermutet, dass fehlender Mobilfunk- empfang, aber auch zu lange Wege zum nächsten Arzt und eine zu kleine Probandenzahl für die schlechten Ergebnisse verantwortlich waren.

www.arkonline.org

HIV: SMS-Textnachrichten erhöhen die Therapietreue.

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Depression?USA. Mit einem aufgesetzten Lächeln lassen sich vielleicht Menschen täuschen, nicht aber das Smartphone. Forscher der Northwestern University im US-Bundesstaat Illinois kön-nen anhand von Smartphone-Daten mit einer Genauigkeit von 86,5 Prozent feststellen, ob ein Mensch an einer Depression leidet. Die Ergebnisse ihrer Studie haben sie im Journal of Medical Internet Research (J Med Internet Res 2015;17(7):e175) veröffentlicht. Für ihre Untersuchung haben sie Menschen mit einer Smartphone-App ausgestattet, die so-wohl die Nutzung als auch die GPS-Daten aufzeichnet. Ihre Diagnose verglichen die For-scher dann mit den Ergebnissen einer herkömmlichen Untersuchung auf Depression. Er-gebnis: Die depressiven Probanden benutzten ihr Smartphone rund 68 Minuten am Tag, bei gesunden Menschen waren es nur 17 Minuten. Und sie verließen ihre Wohnung seltener und hielten sich an weniger Orten auf als die gesun-den. Die Ergebnisse sollen dem Arzt dazu die-nen, depressionsgefährdete Menschen zu über-wachen und bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands schnell einzugreifen.

www.northwestern.edu

Wie gefälltIhnen x.press?

Wir freuen uns über Ihre Meinung, Ihre Verbesserungsvorschläge und

Ihre Anregungen:[email protected]

Depression: Smartphone-App als Helfer

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Krebstest: Speichel- analyse

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App AktuellMit der kostenlosen Cardio-App für das iPhone können auch Ungeübte ihren Puls genau erfas-sen. Der Nutzer blickt dazu in einen Kreis auf

dem Display, so als wollte er ein Selfie machen. Mit jedem Herz-schlag wird zusätzliches Blut ins Gesicht gepumpt. Dieser leichte Anstieg des Blutvolumens führt dazu, dass mehr Licht vom Gesicht absorbiert und weniger Licht reflektiert wird. Diesen minimalen Unterschied, den das Auge nicht sieht, misst die App. Alternativ zu dieser berührungsfreien Methode kann die Messung auch er-folgen, indem der Nutzer seinen Zeigefinger auf die Kameralinse auf der Geräterückseite legt. Nach Angaben des Herstellers liegt die Messgenauigkeit innerhalb von drei Schlägen pro Minute eines klinischen Pulsoximeters. Entwickelt wurde die App von zwei an-gehenden Ingenieuren des Massachusetts Institute of Technology, die eine einfache Pulsmessung von Verbrennungsopfern oder Kleinkindern entwickeln wollten. www.cardio.com

Windows 10 ist die letzte große Windows-Ver-sion. Microsoft bietet sein Betriebssystem künftig als Dienstleistung „Windows as a Service“ an. Dies bedeutet, dass neue Funktionen nicht mehr wie bisher mit einer neuen Windows-Version, sondern über stän-dige Updates verfügbar gemacht werden. Das bringt einige Ände-rungen mit sich: Kein Anwender kann sich mehr den Updates ver-weigern. Besitzer einer Windows-Home-Version bekommen sie sofort aufgespielt. Bei den Versionen für den beruflichen Einsatz (Pro, Education und Enterprise) können die Nutzer das Update um bis zu drei Monate verzögern, um eigene Anwendungen anzupas-sen. Theoretisch lässt sich die Update-Funktion ausschalten. Da-von ist aber abzuraten, weil die Updates neben neuen Funktionen auch Sicherheitspatches enthalten.

Vor dem Umstieg auf Windows 10 sollten vor allem gewerbli-che Nutzer sicherstellen, dass ihre Hard- und Software mit dem neuen Betriebssystem funktionieren. Dazu bieten die Hersteller

Updates an. Arztpraxen sollten deshalb Ge-duld aufbringen und erst nach Rücksprache mit ihren IT-Dienstleistern die Umstellung auf Windows 10 vornehmen.

Mit Windows 10 bietet Microsoft erstmals ein einheitliches Betriebssystem für alle Plattformen, vom Smartphone über den Tablet- und Desktop-PC bis zum Server an. Eine im Microsoft-Store gekaufte App soll auf allen Plattformen laufen. Wer zu Hause be-ginnt, einen Text zu schreiben, kann ihn unterwegs fortsetzen – die Daten können wahlweise lokal oder in der Cloud, einem Kern-stück des neuen Windows 10, gespeichert werden.

Nutzer der Windows-Versionen 7 und 8 können innerhalb eines Jahres nach Erscheinen von Windows 10 kostenlos auf Windows 10 umsteigen. Ob für die regelmäßigen Updates eine Abo-Gebühr anfallen wird oder ob das Betriebssystem generell frei zur Verfügung gestellt wird, ist zurzeit noch offen.

... Windows 10?Auf 8 folgt 10, jedenfalls bei der Versionsnummer von Microsofts neuem Betriebssystem. Das Überspringen der 9 begründet der Softwarekonzern damit, dass sich Windows 10 grundlegend von allen seinen Vorgängern unterscheidet.

IT nachgefragt Was ist eigentlich...

A) 4. 1816 B) 2. Ein Selbstporträt C) 4. Eine Schadsoftware

Das medatixx-Quiz

?A) Seit wann gibt es das Stethoskop?1. 18992. 19233. 19494. 1816

?B) Was ist ein Selfie?1. Ein Hobbyhandwerker2. Ein Selbstporträt3. Ein Selbstbedienungsrestaurant4. Ein Selfmademillionär

?C) Was versteht man unter Malware? 1. Ein Mal- und Zeichenprogramm2. Kostenlose Software3. Eine Software für Männer4. Eine Schadsoftware

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ixx.pressIT in der ärztlichen Praxis.

Herausgeber:medatixx GmbH & Co. KG Kirschäckerstraße 27; 96052 Bamberg Im Kappelhof 1; 65343 Eltville/Rhein www. medatixx.deE-Mail: [email protected]

Verlag:HEALTH-CARE-COM GmbH Goethering 58; 63067 Offenbach am MainTel.: 069-840 006 - 3001Fax: 069-840 006 - 8001 www.health-care-com.de

Redaktion medatixx:Kornelia Kremer, Jens Naumann (V.i.S.d.P.), Monika Nolte

Redaktion HEALTH-CARE-COM:Hans-Peter Bröckerhoff (Objektleitung), Philipp Grätzel von Grätz, Dr. Michael Lang, Silke Weidner (Korrektorat)

Weitere Autoren dieser Ausgabe:Prof. Dr. Dr. Christian Dierks, Gerda Kneifel

Satz und Layout:Katharina Doering

Erscheinungsweise:Quartalsweise, 4 Ausgaben pro Jahr

Preis:Einzelheft 4,80 Euro, Jahresabonnement (4 Ausgaben) 18,80 Euro, inklusive Versand (innerhalb Deutschlands)

Aboservice:Per E-Mail: [email protected] Telefon: 069-840 006 - 8001Per Post: Abo Service x.press, HEALTH-CARE-COM GmbH, Goethering 58, 63067 Offenbach am Main

Anzeigen:Beate GehmTel.: 069-840 006 - 3030Fax: 069-840 006 - 8030E-Mail: [email protected]

Auflage:36 000

ISSN:2192-0397

Aufgrund der besseren Lesbarkeit verzichten wir teilweise auf die geschlechtsspezifische Differenzie-rung, zum Beispiel Benutzer/innen. Sämtliche Rol-lenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbe-handlung grundsätzlich für beide Geschlechter. Eine Haftung für die Richtigkeit der Veröffentlichungen kann trotz sorgfältiger Prüfung durch die Redaktion nicht übernommen werden.

In Deckung! Ein Jungvater!

Haben Sie mitbekommen, oder? Im Juni kam die Meldung von diesem

Vater, der die Kinderärztin seiner zehnjährigen Tochter auf 182,64 Euro

verklagt hat. Die Kollegin hatte ihn 40 Minuten auf eine Tetanusimpfung

warten lassen, nur um dann festzustellen, dass der Impfstoff alle war. Der

Vater, von dem wir nicht wissen, ob er Probleme mit der Erziehung seines

Töchterchens hat, beschloss daraufhin, die Ärztin zu erziehen und berech-

nete ihr 2,2 Stunden Zeitaufwand plus Anreise.

Diese Geschichte ist facettenreich. Da ist einmal der Betrag. Je nachdem,

wie lang die Anreise war, dürfte der selbstbewusste Daddy, der Töchterchen

vermutlich mit dem Auto von der Schule abgeholt und diese Zeit inklusive 20

Minuten Parkplatzsuche mit eingerechnet hat, etwa 70 bis 80 Euro pro Stun-

de angesetzt haben. Das ist ein ordentlicher Stundenlohn, geschätzt doppelt

so hoch wie der der Kinderärztin. Was der wohl für einen Job hat? Das ist die

erste interessante Frage. Die zweite Frage lautet: Ließe sich daraus nicht

auch für uns Ärzte ein Geschäftsmodell machen? Nehmen wir ruhig noch

mal so einen Vater, irgendeinen Young Professional. Wenn der sich die Fin-

gerkuppe beim Möhrchenschälen abrasiert und danach genauso hyperven-

tiliert wie bei 40 zugegebenermaßen unnötigen Warteminuten, dann ist es

im Sprechzimmer mit den zwei Minuten, die es normalerweise dauert, so

eine Fingerkuppe sauber zu verbinden, nicht getan.

Der Typ wird Ihnen einen Zehnminutenvortrag über die richtige Desin-

fektion halten. Er wird in Gedanken an Wundstarrkrampf versterben. Dann

wird er eine HIV-Prophylaxe ins Gespräch bringen, weil er am Tag zuvor

Gäste hatte, die vor drei Wochen im Swinger-Club waren. Und wenn es nach

zwei Tagen immer noch weh tut, verlangt er nach einer Borrelien-Serologie

und einer MRT. Da sind schnell 40 Minuten vergangen. Und jetzt rechnen wir

mal: 38 unnötige Minuten Ihrer Zeit, Stundensatz sagen wir 100 Euro, Faktor

3,5 wegen besonderer Umstände. Macht 221,67 Euro plus Borrelien plus MRT.

Rechnung schreiben, Briefkasten. Den Rest macht das Inkassounternehmen.

So. Nachdem wir jetzt Ihre Einnahmen nachhaltig aufgebessert haben, stellt

sich der Fairness halber Frage Nummer drei: Wie konnte das eigentlich

passieren, Frau Kollegin? Es ist ja nicht so, dass Tetanusimpfungen

schwer zu bekommen wären. Es ist auch eher nicht so, dass es

Tage gibt, an denen so eine Kinderarztpraxis von massenhaft

unerwarteten Patienten mit Tetanusimpfungswunsch gerade-

zu überrannt würde. Kurz gesagt: Man muss diesen Typen

nicht mögen, aber in der Sache hat er irgendwo recht. Nachdem

Sie ein IT-Heft in der Hand halten, bleibt nichts anderes übrig,

als daran zu erinnern, dass es das eine oder andere Softwarepro-

gramm gibt, das solche Situationen vermeiden helfen kann.

Auch beim Zeitmanagement kann man sich elektronisch

helfen lassen. Dadurch materialisieren sich zwar keine Tetanus-

impfungen, aber immerhin hätte man die beiden dann nicht 40

Minuten warten lassen müssen. Da hatte die Kollegin eh Glück:

Wenn der Typ wirklich clever gewesen wäre, hätte er nicht nur

die Zeit in Rechnung gestellt, sondern auch noch Schadensersatz

in vierstelliger Höhe verlangt, weil er die ganze Zeit neben ir-

gendeiner Coronaviren-Schleuder sitzen musste. Coronaviren

werden übrigens die neuen Borrelien, aber das nur nebenbei.

EIN

GESCHÄFTS-

MODELL

FÜR YOUNG

PROFESSIONALS.

KolumneImpressum

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Rasagilin-ratiopharm®

Aripiprazol-ratiopharm®

Fentanyl-ratiopharm®

Duloxetin-ratiopharm®

Pregabalin-ratiopharm®

ratiopharm aktuell

VIELMEHRWERT

„Wundern Sie sich nicht, dass in meiner Praxis kein Papier mehr zu sehen ist.“

Dr. med. Andree Schwerdtner, Facharzt für HNO-Heilkunde in Eilenburg

„Papier ist out, digital ist in. Papier verwenden wir nur noch wo unbedingt nötig. Und sparen eine Menge Zeit und Geld. Dank der Praxissoftware von medatixx.“

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