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Elternabend Juli 2007 Kindergartenverein Perg Friedhofstraße – Haydnstraße

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Elternabend

Juli 2007

Kindergartenverein PergFriedhofstraße – Haydnstraße

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Tagesordnung

• Begrüßung

• Erhalter: Kindergartenverein Perg

• Allgemeine Informationen zum OÖ. Kinderbetreuungsgesetz 2007 (KBG)

• Tarifordnung 2007

• Beantwortung von Anfragen der Eltern

• Schlusswort

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Kindergartenerhalter

• In Perg gibt es 2 Kindergartenerhalter– Kindergartenverein Perg mit den Kindergärten

• in der Friedhofstraße (4 Gruppen)• in der Haydnstraße (5 Gruppen und Krabbelstube)• in Pergkirchen (2 Gruppen)

– Integration und alterserweiterte Gruppen bei Bedarf in allen drei Kindergärten

– Verein Spielwerkstatt unteres Mühlviertel (Integrativkindergarten)

• in der Johann Paurstraße (1 integrative Gruppe)

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Leitbild Erhalter

• Dach für die Kinderbetreuungseinrichtungen des Kindergartenvereines Perg

• Organisatorischer Rahmen für die pädagogischen Arbeit

• Dienstgeber für Leiterinnen, Kindergärtnerinnen, Helferinnen, Sekretärin

• Ansprechpartner für Eltern und Öffentlichkeit

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Vereinsvorstand

• Obmann Manfred Hörzenberger (ÖBB-Lokführer)

• Obmann-Stv. Mag. Kurt Bodingbauer (Richter)

• Weitere VorstandsmitgliederDagmar Manner, Christine Nenning, Anneliese Leitenmayr, Ingrid Mühlehner

• BeiräteHermann Angerer, Mag. Renate Hofer, Annemarie Kern, Mag. Franz Pfeiffer, Leopold Pötscher

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Finanzierung des laufenden Kindergartenbetriebes

• Ausgaben pro Jahr ca. € 800.000,-- für Personal- und Sachaufwendungen, ca. € 4.000,-- pro Kind

• 50 % Land Oberösterreich• 25 % Stadtgemeinde Perg• 25 % Elternbeiträge• Die Stadtgemeinde Perg bezahlt zusätzlich die

Kosten für die Gebäude, Einrichtung, Betriebskosten und Gartenpflege

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Stadtgemeinde Perg

• Führt selber keine Kindergärten• Hat Übereinkommen mit dem Kindergartenverein

Perg• Mitsprache der Gemeinde bei

– Jahresbudget für laufenden Betrieb, Investitionen– Eröffnung/Schließung von Gruppen– Höhe der Elternbeiträge (Höchstbeträge)– Bestellung/Abberufung von Kindergartenleiterinnen

• Jährliche Abgangsdeckung soweit öffentliche Zuschüsse und Elternbeiträge nicht ausreichen

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OÖ. KinderbetreuungsgesetzLeitideen

• Beachtung des Kindeswohls

• Kinderbetreuungseinrichtungen sind auch Bildungseinrichtungen (auch Erziehungs, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen)

• Kinderbetreuungseinrichtungen brauchen daher ein pädagogisches Konzept

• Entwicklungsplanung der Gemeinden

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OÖ. KinderbetreuungsgesetzLeitideen

• Die Kindergartenerhalter sollen flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten für eine bessere Bedarfsorientierung erhalten

• Die Eltern sind einzubinden

• Sozial gestaffelte Elternbeiträge mit Mindest- und Höchsttarif

• Leistungsgerechte Förderung durch Land

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OÖ. Kinderbetreuungsgesetz 2007

• Bedarfsplanung/Mitwirkung der Eltern/Öffnungszeiten

• Elternbeitragsverordnung

• Integration

• Ausbildung der Helferinnen

• Alterserweiterung

• Platzsharing

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Einbindung der Eltern

• Bedarfsplanung • Jährliche Einbindung der Eltern schriftlich, bei

Einschreibung oder bei Elternversammlung• Verein informiert die Gemeinde über den

erhobenen Bedarf und diskutiert die notwendigen Maßnahmen

• Bekanntgabe der Öffnungszeiten für Herbst (Brief)

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Mitwirkung der Eltern

• Regelmäßiger Austausch

• zwischen Kindergärtnerinnen und Eltern

• Erfüllung der Pflichten gemäß Tarifordnung und Kindergartenordnung gemäß Aufnahmegespräch und Brief

• Möglichkeit zur Wahl von Elternvertretern oder zur Gründung eines Elternvereines

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Öffnungszeiten in Perg

• 5 Tage in der Woche geöffnet, • Einige Unterschiede zwischen den Kindergärten des

Vereins wegen unterschiedlichem Bedarf• Mindestöffnungszeiten 30 Wochenstunden

incl. Mittagessen• Halbtagstarif ohne Mittagessen mindestens

20 Wochenstunden• 2 Ganztagestarife (speziell in Perg!)

– bis 40 Stunden pro Woche– mehr als 40 Stunden pro Woche

• Randzeiten bei Bedarf (Frühdienst vor 7 Uhr, Spätdienst nach 17 Uhr) extra zu bezahlen

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Elternbeitrag Kindergarten (3 bis 6 Jahre)

• € 100,-- Halbtags • € 115,-- Halbtagstarif + Mittagsbetreuung• € 133,-- kleiner Ganztagstarif• € 140,-- großer Ganztagstarif• monatliche Höchstbeiträge (11 x), wenn kein

Einkommen nachgewiesen wird• monatlich 3 % des Bruttoeinkommens,

mindestens € 36,-- bis € 50,-- je nach Tarif (11 x)

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Elternbeitrag Krabbelstube und unter 3jährige in alterserweiterter Gruppe

• € 150,-- Halbtags • € 173,-- Halbtagstarif + Mittagsbetreuung• € 200,-- Ganztagstarif

• monatliche Höchstbeiträge (11 x), wenn kein Einkommen nachgewiesen wird

• monatlich 3,6 % des Bruttoeinkommens, mindestens € 43,-- bis € 57,-- je nach Tarif (11 x)

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Weitere Kosten

• Kindergartenbus-Begleitung€ 10,-- (11 x)

• Mittagessen € 2,70 pro Mahlzeit im Kindergarten• Mahngebühren bei verspäteter Bezahlung des

Elternbeitrages• Rückrechnungsgebühren bei Nichtdurchführung

des Einzuges• Alle anderen Kosten sind abhängig von

Teilnahme/Nutzung (Ausflug ….)• Sommerkindergarten ist extra zu bezahlen

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Familieneinkommen

• Einkünfte aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern gemäß Kinderbetreuungsgesetz (Vater, Mutter, sonstige Erziehungsberechtigte eines Kindes)

• und deren Lebensgefährten• Streng vertrauliche Behandlung der Unterlagen wird

zugesichert!• NICHT nachzuweisen sind:

Einkünfte von Großeltern, Geschwistern, sonstigen Personen, sofern sie nicht erziehungsberechtigt sind

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Einkommen

• Gehaltszettel der letzten 3 Monate zur Feststellung des Bruttoeinkommens oder Jahreslohnzettel

• SV-Nachweis von Land und Forstwirten/Selbständige• Sonstige Einkommen: (Beispiele)

– Wochenhilfe, Kinderbetreuungsgeld– Studienbeihilfe– Arbeitslosengeld, Notstandshilfe– Pensionen/Renten– Krankengeld– Unterhaltsleistungen– Zivildiener- und Wehrpflichtigenentgelt– Sozialhilfe– aus Vermietung- und Verpachtung

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Einkommen Landwirte, Selbständige, Gewerbebetriebe

• 75 % der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sozialversicherung (lt. Bescheid, 4 vierteljährliche Vorschreibungen, eventuelle Pachterträge extra)

• Über der Höchstbemessungsgrundlage von 4.480,-- ist das Einkommen gemäß Einkommensteuerbescheid relevant (kommt wegen des in Perg festgesetzten Höchstbetrages nicht zum Tragen)

• Für zusätzlich Einkünfte Unterlagen wie bereits besprochen, auch Lohnzettel, Mieteinkünfte etc.

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Kein Einkommen

• Wohnbeihilfe

• Familienbeihilfe

• Pflegegeld

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Erleichterungen bei der Einkommensermittlung

• Abzugsposten zu leistende Unterhaltszahlungen • Abzugsposten für weitere im Haushalt lebende nicht

selbsterhaltungsfähige Kinder pro Kind € 200,-- weniger Bemessungsgrundlage

• Wichtig: Geburt eines Kindes melden!• Wichtig: wenn ein Kind verdient – melden!

(wenn Familienbeihilfe wegfällt!)• Mehrkinderabschlag für das 2. und weitere Kind das

eine Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergarten, Krabbelstube, Hort) besucht, 20 % vom Beitrag

• Mithilfe der Eltern erforderlich für richtige Berechnungen!

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Auswärtige Kinder

• Der Kindergartenverein Perg ist in erster Linie für die Kinder der Stadt Perg zuständig

• Spielt eine Rolle, bei der Reihenfolge der Aufnahmen, wenn die Betreuungsplätze knapp sind

• Elternbeitrag ist für alle Kinder gleich. Etwaige Auswärtigen-Beiträge sind zwischen den Gemeinden zu verrechnen!

• Neuaufnahmen werden daher mit der Stadtgemeinde akkordiert, dabei werden auch Zweitwohnsitz-Meldungen angesprochen.

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Beitragsinkasso

• Sekretariat Haydnstraße: Frau Pfeiffer • Monatlicher Einzug der Beiträge (11 x), pünktliche Zahlung der

Beiträge bis 5. des Monats erforderlich• Kontodeckung muss vorhanden sein, wenn zu viele

Zahlscheinzahler, dann pro Zahlschein € 1,-- • Berechnungsunterlagen rechtzeitig bringen• Veränderungen rechtzeitig melden (auch

Einkommenserhöhungen), Beiträge werden auch rückwirkend angepasst, Nachzahlungen!

• Kinderbetreuungsbonus von den Eltern selber bei der Gemeinde zu beantragen, diese leitet den Antrag an das Land weiter

• Kinderbetreuungsbonus € 400,--, Anspruch richtet sich nach dem Nettoeinkommen und der Familiengröße

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Integration

• Bescheid der BH entfällt

• Ärztlicher Befund, Fachberatung

• Vereinheitlichung der Zuständigkeiten beim Land

• keine zusätzlichen Kosten der Kinderbetreuung im Kindergarten im Vergleich zu den übrigen Kindern

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Weitere Punkte

• Ausbildung der Helferinnen (Übergangsfrist bis 2012)

• Alterserweiterte Gruppe – höchstens 5 unter 3jährige, maximal 18 statt 23

Kinder– höchstens 5 unter 3jährige, höchstens 5 Schulkinder,

maximal 20 statt 23 Kinder– höchstens 9 Schulkinder, maximal 23 Kinder, Platz-

Sharing, bis zu 28 Kinder dürfen eingeschrieben sein, aber nur 23 anwesend sein

• Pädagogisches Konzept bis September 2008

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Diskussion

• Kinderbetreuungsgesetz wurde im Landtag mit großer Mehrheit beschlossen (ÖVP, SPÖ, GRÜNE) und ist so umzusetzen

• Perger Kindergärten haben einige der Neuheiten in den letzten Jahren bereits praktiziert (Staffelung der Elternbeiträge nach Nutzung, flexible Öffnungszeiten, Randzeiten etc.)

• Spielraum für Erhalter bei Beitragsfestsetzung ist vorhanden und wurde im Einvernehmen mit der Stadtgemeinde Perg genutzt

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Diskussion

• Ihre Fragen!