Erb- Und Familienrecht

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Schwerpunkt: Ehegterrecht und gesetzliches Eherecht. Besonders interessant: deutsch-franzsisches Abkommen ber den ehelichen Gterstand. Familienrecht Judikative, Exekutive und Legislative sind an das GG gebunden. Art. 6 V GG: Gleichheit zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Bis 1953: Mann war Oberhaupt der Familie bis zu seinem Tod. Die Frau war von dem Mann abhngig. Ab der Heirat war die Frau partiell entmndigt: Ertrge aus dem Vermgen der Frau (Bsp: Mietshaus) standen dem Mann zu. Gleichberechtigungsgesetz 1957: es wurde der gesetzliche Gterstand der Zugewinngemeinschaft eingerichtet. Dies gilt auch nach dem neuen deutschfranzsischen Abkommen. Die Zugewinnausgleichsgemeinschaft ist eigentlich keine Gemeinschaft: die Ehegatten knnen ihr Vermgen selbst verwalten (Gtertrennung). Aber im Falle der Scheidung oder des Todes findet ein Ausgleich in Geld statt. Frau Mann 100.000 0 150.000 200.000 Zugewinn: 50.000 Zugewinn: 200.000

Besteht bei dem Zugewinn eine Differenz, wird die Hlfte des Gewinns in Geld ausgeglichen: der Zugewinn des Mannes ist 150.000 hher als der der Frau. Die Frau hat einen Zahlungsanspruch in Hhe von 75.000 (Anspruch nur auf Geld, nicht auf die Sachen im Wert diese Geldes) : Gtertrennung mit Zugewinnausgleich im Falle der Auflsung der Ehe. Das Gesetz fhrte auch dazu, dass das Namensrecht gendert wurde. Es war selbstverstndlich, dass die Kinder und die Frau den Familiennamen des Mannes bernahmen. Daher hat man zunchst gesagt, dass die Eheleute sich fr einen Namen entscheiden konnten, sie konnten aber auch ihren Namen behalten. Wenn sie sich entschieden haben, kann die Person, die seinen Namen abgibt, ihren Namen per Bindestrich verbinden (aber nur einer). Konnten sie sich nicht einigen, wurde der Name des Mannes an die Kinder

weitergegeben. Heute: das Familiengericht wird angerufen, wenn sie sich nicht einigen knnen. Es wird ein Entscheidungsrecht an einen der beiden erteilt. Welchen Namen darf man weiterfhren nach der Scheidung: man kann den Namen, den man in der Ehe bekommen hat, nach der Scheidung weiterverwenden. Aber kann man diesen Namen auch als Ehenamen auswhlen der Gesetzgeber meinte nein, aber das BVerfG hat entschieden, dass dies gegen die Menschenwrde etc. verstt. Der Name darf also weitergefhrt werden. VersorgungsausgleichsG Man ist verpflichtet als Sozialabgaben Rentenbeitrge zahlen (Hhe der Rente richtet sich nach Dauer und Hhe des Beitrags). P: Frau war Hausfrau. Sie werden geschieden. Und der Mann geht in Rente: die Frau hatte einen Unterhaltsanspruch. Aber Problem wenn der man stirbt: Unterhaltsanspruch erlischt. Daher muss ein Ausgleich stattfindet. Bsp. Mann bekommt eine Rente von 1.000 und Frau von 100. Ggeber: auch der Ehegatte der nicht erwerbsttig sein konnte sollte auch eigen Rentenanwartschaften bekommen. Es findet ein Ausgleich statt: Differenz 900 und davon ist die Hlfte abzugeben. Vorteil: eigenes Rentenkonto und die Frau hat was die Rente betrifft nichts mehr mit dem Mann zu tun (weniger erwerbsttiger Gatte sollte einen eigenen Rentenanspruch haben). Eingefhrt 1957

Man unterscheidet im Familienrecht Eherecht (Ehegatten untereinander) und Kindschaftsrecht (Eltern-Kind) Kindschaftsrecht Umgangsrecht mit dem Kind. Seit kurzem auch Umgangspflicht. Normalerweise sind die Kinder, wenn sie klein sind, leben die Kinder in der Regel bei der Mutter. Es kommt vor, dass Eltern die Kinder dem anderen vorenthalten. Sie haben aber beide das Recht und die Pflicht mit dem Kind umzugehen. Wer hat das Umgangsrecht fr ein uneheliches Kind? im Falle der Anerkennung wird der Vater im rechtlichen Sinne. Frher hatte die Mutter in diesem Falle alleiniges Sorgerecht und der Vater nur unter bestimmten Voraussetzung ein Umgangsrecht. Die Eltern konnten eine Sorgeerklrung abgeben, dass beide das Sorgerecht haben. Aber die Mutter konnte ihre Zustimmung verweigern: 1626a BGB. Der EuGh fr Menschenrecht hat diese Regelung vor kurzem fr EMRK-widrig erklrt. Mglichkeit: Der Mann kann beantragen, dass auch er Sorgerecht hat, wenn dies im Wohle des Kindes ist. Frage nach Erbrecht: bis 1970 hatten nichteheliche Kinder kein gesetzliches Erbrecht nach dem Vater. Der Vater hatte auch keins gegen sein Kind. Man hat im Gesetz vorgesehen, dass keine Verwandtschaft besteht: es besteht kein gesetzliche Erbrecht und keinen Pflichtteilsanspruch.

Darauf folgende Regel: nichteheliches Kind bekommt nur einen Erbersatzanspruch, es ist nicht Teil der Erbgemeinschaft, es hat aber einen Erbersatzanspruch in Hhe der eigentlich en gesetzlichen Quote. Das nichteheliche Kind hatte also einen Zahlungsanspruch gegen die ehelichen Kinder Seit 2 Jahren: Abschaffung des erbrechtlichen Ersatzanspruchs, alle Kinder erben gleich. Bei dem ersten nichtehelichen Erbschfaftsrecht aus dem Gesetz von 1970: nichteheliche Kinder, die vor 1949 geboren sind (vor GG), haben keinen erbrechtlichen Anspruch. Der EuGh fr Menschenrechte (2005) hat dieses Gesetz fr menschenrechtswidrig erklrt. Allerdings gilt dies lediglich fr Flle, die nach dem Urteil zustande gekommen sind: sonst mssten Erbflle von vor Jahrzehnten neu abgewickelt werden. Erbrecht Gesetzliches Erbrecht: 1924 ff. GG Dieses gelten aber nur in Abwesenheit von Verfgungen von Todeswegen: Testament Erbvertrag

Ein Testament muss aber zu mindestens privatschriftlich sein (handschriftlich). Das deutsche Recht unterscheidet: Erbe: das Vermgen geht auf ihn (1922) ber, kraft Gesetzes, auch ohne, dass der Erbe es wei Vermchtnisnehmer: 2174 hat einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben auf bertragung des Eigentums an der Sache unter lebenden zu bereignen. Problem: die Erben brauchen eine Bescheinigung vom Nachlassgericht (Erbschein), dass sie Erben sind, um an die Konten zu kommen, im Grundbuch etwas umschreiben knnen sein etc. Es ist klarzustellen, wer jetzt Trger des Vermgens ist. Der Vermchtnisnehmer wird nicht erwhnt. Frage bei dem privatschriftlichen Testament: wer ist Erbe und wer ist Vermchtnisnehmer. Rspr: man kann davon ausgehen, dass die Personen die, die die wesentlichen Vermgensgegenstnde bekommen, Erben sein sollen. Aber das Problem ist bei der einfachen Verteilung von Gegenstnden: zu welcher Quote sollen sie erben? Dann mssen Sachverstndige die Sache bewerten und so werden Quoten bestimmt. Daher ist es leichter, wenn die Quoten bestimmt sind und dann erst festgelegt ist, wer was bekommen soll. Auerdem ist es problematisch zu wissen, ob wenn jemand Erbe ist, ein Gegenstand, der im gehren soll, es sich ein Vermchtnis handelt (es wird nicht angerechnet) oder auf den Erbteil angerechnet wird. Notarielles Testament:

Das Testament wird beurkundet: der Notar ist fr den Inhalt verantwortlich. (z.B. bersieht 2302: man kann sich nicht vertraglich dazu verpflichten jemanden in sein Testament aufzunehmen; ist das Testament berhaupt noch wirksam) Jemand erscheint mit einer verschlossenen oder offenen Schrift und der Notar nimmt dies auf: es ist wirksam, selbst wenn es auf PC geschrieben ist. Der Notar ist nicht fr den Inhalt verantwortlich 2253: Testament jederzeit widerruflich Dies kann durch einen Erbvertrag ( 2274 ff.) vor dem Notar umgangen werden. Das Widerrufsrecht ist dann ausgeschlossen. Durch Schenkungen, in der Absicht den Erben aus dem Erbvertrag zu benachteiligen, ( 2287) kann der Erbe unter Umstnden einen Rckgabeanspruch gegen den Beschenkten. Hat allerdings der Beschenkte schon alles ausgegeben, so kann der Erbe nichts mehr verlangen (entreichert). Durch den Erbschaftsvertrag ist der Erbe davor geschtzt, dass kein anderer als Erbe eingesetzt wird. Allerdings ist er nicht gegen den Verlust des Bestands geschtzt. Daher ist man besser geschtzt durch vorherige bereignungen oder durch die Eintragung einer Hypothek.

Ehegattentestament Wenn die Testamente zwischen zwei Ehegatten wechselbezglich (der eine macht es nur weil es der andere macht) sind, sind die Testamente nicht widerruflich. Bei dem Ehegattentestament reicht es fr die Formgltigkeit, wenn beide von einem der Ehegatten geschrieben wurde (erleichterte Form): 2267 Berliner Testament: man setzt gegenseitig als Erben ein und die gemeinsamen Kinder als Erben des berlebenden. Auch die Einsetzung der Kinder ist wechselbezglich. Die Testamente sind nicht widerruflich. Die Mutter hat, wenn sie den Vater berlebt keine Mglichkeit dies abzundern.

Wenn ein gesetzlicher Erbe (Eltern, Kinder etc.)enterbt ist. Bsp. A, B, C sind Kinder. C wird von der Erbschaft ausgeschlossen: C ist nicht Erbe, also nicht Teil der Erbgemeinschaft. C hat dann einen Geldanspruch gegen die Erbgemeinschaft (A,B) er hat dann Recht, wenn er enterbt ist, auf seinen gesetzlichen Pflichtteil: die Hlfte der gesetzlichen Quote die Hlfte von einem Drittel. Das Pflichtteilsrecht stammt von 1900: niedrigere Lebenserwartung, kaum weiterfhrende Ausbildung (Studium) Funktion war die Absicherung des Unterhalts.

Gut DDR-Lsung: Anspruch auf Pflichtteil, wenn noch ein Unterhaltsanspruch besteht

Verwandtenerbrecht

1922: bergang kraft Gesetzes. Wer Erbe ist richtet sich nach der Verfgung von Todes wegen, wenn keine vorhanden ist: gesetzliche Erbfolge. 1924ff: Abkmmlinge Kinder, Enkel, Urenkel: Erben erster Ordnung. Enkel erben aber nur, wenn keine hherrangigen Abkmmlinge mehr leben ( Kinder sind tot) Sind Erben erster Ordnung vorhanden, kommen die Erben 2., 3., 4. Ordnung nicht zum Zuge 1930 BGB 1923: Erbfhigkeit 1925: Eltern. sind beispielsweise die Eltern verstorben, erben die Geschwister. 1926: die Groeltern und deren Abkmmling. Man steigt also immer weiter auf 1936: Staatserbrecht; Es ist jedoch sehr selten, dass keine Verwandten aufzufinden sind. Jedoch haftet der Erbe gem 1967 fr die Schulden des Erblassers. Daher ist das Ausschlagen der ftere Fall. Die Erbschaft kann ausgeschlagen werden nach 1946 (Wirkung: man ist nie Erbe gewesen). Die Frist betrgt jedoch lediglich 6 Wochen: am Ende der Frist wird man automatische Erbe. Der Staat ist Zwangserbe: 1936. Er haftet jedoch auf die Schulden nur auf die Hhe des Nachlasses. Der Erbe kann jedoch sein Erbe auf den Nachlass beschrnken: 1970 ff. Man kann auch einen Nachlassverwalter ( 1975 ff.) beim Nachlassgericht beantragen: er stellt fest, welches das vorhandene Vermgen ist. Der Erbe muss die Schulden nicht persnlich aufwenden, denn es besteht vorsorglich eine beschrnkte Haftung. Der Nachlassverwalter bestimmt dann die Erbmasse und so stellt sich heraus, ob es sich lohnt auszuschlagen.

In D hat sich ein Gewerbezweig entwickelt: Unternehmen, die den Erben suchen. Praxis: Rechtspfleger (auch am Gericht): kmmert sich um die Flle, in denen es um die gesetzliche Erbfolge geht Richter: kmmert sich um die Testament

AP 1 Fall 1: 2174 der Vermchtnisnehmer hat keine Erbenstellung, sondern nur Anspruch auf bertragung. Wenn es sich hier um ein Vermchtnis handelt, msste der Erbe die Forderung aus dem Sparbuch dem Finanzamt abtreten. Hier handelt es sich nur um einen einzelnen Gegenstand: er ist also nur Vermchtnisnehmer und hat nur einen Anspruch auf bertragung. Die Verpflichtung ergibt sich aus 2174. Die Erben werden zunchst Eigentmer(werden auch im Grundbuch eingetragen). Das Finanzamt sollte hier bestimmt nicht als Rechtsnachfolger eingesetzt werden. Erben sind die gesetzlichen Erben (erben den Nachlass). Das Finanzamt kommt nie in den Erbschein herein. Man muss nach dem Parentelsystem vorgehen 1924 I und IV: Kinder erben zu gleichen Teilen. Problem der Laien-Testamente: mssen ausgelegt werden. Es muss festgestellt werden wer Erbe sein soll und zu welcher Quote. Fall 2: 1930 unterrangige Erben scheiden von vorhinein aus. Sohn S bekommet 1/3 Tochter Teresa 1/3 Tochter Theodora (tot): aber 3 Kinder M1, M2, M3 erben zu je 1/9 : 1924 III Wenn nhere Ordnungen da sind, scheiden entferntere aus.

Fall 3: 1755 BGB: Volladoption: es wird behandelt wie ein eheliches Kind (Unterhaltsanspruch; Erbberechtigt) Adoptivtochter ist Alleinerbin Fall 4: 1923 II BGB Der nasciturus kann erben unter der Voraussetzung, dass er lebend zur Welt kommt. Problem knstliche Befruchtung: Embryo ist durch das GG geschtzt (Art. 2 I GG). Aber wenn mehrere Eizellen eingesetzt werden, wird immer wieder die Erbfolge gendert. Dies ist aber nicht mit der Zuordnungsfunktion des Erbrechts vereinbar: die Erbschaft msste immer wieder neu abgewickelt werden Hier war das Kind zum Zeitpunkt des Todes bereits bedingt erbfhig und wurde es vollstndig zum Zeitpunkt der Geburt ( 1593 BGB: 300-Tages Vermutung fr Kinder innerhalb der Ehe)

Fall 5: Der Bruder erbt nichts: scheidet gem 1930 aus der Erbfolge aus. Fall6: Ob die Kinder eheliche oder nichteheliche sind, ist egal. auch das nichteheliche Kind ist Teil der Erbgemeinschaft (seit 2 Jahren) Fall 7: Erben 1. Ordnung: zu den gesetzlichen Erben gehrt auch der Ehegatte 1931 BGB: mindestens 1/4 . Man muss immer zunchst mit dem Ehegatten anfangen. Aber wenn die Ehegatten im gesetzlichen Gterstand der Zugewinngemeinschaft leben (wenn nichts anderes vereinbart ist; Zahlungsanspruch des Ehegatten: 1378 BGB), wendet man den 1371 an: es wird pauschal ein weiteres Viertel. Dies ist einfacher, denn es knnen keine Informationen mehr ber den Gterstand eingeholt werden. Fall der Gtertrennung: 1414 BGB. Durch die Eheschlieung hat sich die Vermgenssituation nicht verndert: es findet kein Ausgleich statt. Aber der berlebende Ehegatte soll nicht weniger bekommen als die Kinder. Der berlebende Ehegatte soll nicht weniger als die Kinder bekommen: 1 Kind: fr jeden 2 Kinder: 1/3 fr jeden 3 Kinder: 4 Kinder: fr jeden fr jeden

Gtergemeinschaft: Gesamthandliches Vermgen. Die Hlfte gehrt dem Ehegatten sowieso, auf den Erbschaftsanteil wendet man den 1931 I BGB. 1371 I: durch die pauschale Abgeltung wird gar nicht mehr unterschieden, wer den Zugewinn gemacht. Hat der Mann im gesetzlichen Gterstand einen Zugewinn erzielt und die Frau stirbt vor ihm, bekommt der Mann dennoch zustzlich als pauschale (obwohl die Frau gar keinen Zugewinn erzielt hat!). Fall 7: Fall 8: Es erbt das Bundesland seines letzten Wohnsitzes: 1936

Der Zugewinnausgleich unter Lebenden

Die Ehegatten knnen jederzeit einen Vertrag schlieen, um von dem gesetzlichen Gterstand abzuweichen (Gtertrennung; deutsch-franzsischer Wahlgterstand). Allerdings muss dann die Zugewinngemeinschaft ( 1363 BGB) dann aufgelst werden. 1363 II solange dieser Gterstand besteht handelt sich um eine Gtertrennung. Auch bei Scheidung bleiben beide Eigentmer. Man guckt an 2 Stichtagen: begrndung des Gterstandes: Heirat

Ende des Gterstandes: Tod; Scheidung (erst ab Rechtskraft der Scheidung); Vereinbarung eines anderen Gterstandes Das Endvermgen ist normalerweise das Vermgen, dass am Tage der Rechtskraft der Scheidung besteht. (Scheidung: entweder 1 Jahr getrennt leben und beide wollen die Scheidung oder 3 Jahre getrennt leben und dann kann einer der beiden einen Scheidungsantrag stellen). Da sdeutsche Recht hat seit 1977 gesagt, dass die Scheidungsfolgen zusammen mit der Scheidung durch Beschluss festgelegt werden (Verhandlungs- und Entscheidungsverbund (Ehescheidung mit den Folgesachen) es soll die wirtschaftlich schwchere Teil geschtzt werden (braucht sofort Geld). Vorher waren es lauter Einzelverfahren (Scheidung Amtsgericht; Unterhalt mehr als 5000 Landgericht; Sorgerecht etc). Nachteil: schafft der Anwalt vorher keine gtliche Einigung mit der anderen Partei zu erzielen, dann braucht man Sachverstndige etc. um die Werte zu schtzen. Dies kann sich Jahre hinziehen, wenn Uneinigkeit herrscht. Die Streit- und Anwaltskosten steigen natrlich auch, aber vor allem zgert sich die Scheidung ewig hinaus, da beide Verfahren verbunden. Fr die Scheidung muss man das Endvermgen bestimmen: es zhlt fr den Wert des Endvermgens zum Zeitpunkt der Beendigung des Gterstandes das Datum des Tages der Rechtshngigkeit des Scheidungsantrags ( 1376 BGB) Anfangsvermgen: ist mindestens 0 (Schulden wurden nicht beachtet). Aber mittlerweile kann das Anfangsvermgen auch negativ sein, denn wenn man viel Schulden hat und die tilgt wird man natrlich reicher Endvermgen: Vermgen zum Zeitpunkt der Beendigung des Gterstandes. Fall 1: der Verlust der Frau wird nicht als Zugewinn gewertet, ihr stehen also 120.000 zu.

1378 BGB: (Missglckte Bestimmung) Begrenzung des Ausgleichs auf das Vermgen das besteht: wenn beide bei 0 sind und am Anfang beide Schulden findet kein Ausgleich statt. Die Vermgensgegenstnde knnen im Wert steigen.

Mann

Frau Anfangsvermgen 0 10.000

Hat geerbt: 500.000 Schenkung von Dritter Seite: 20.000 Endvermgen wre 500.000 40.000

Die Zugewinngemeinschaft soll ein Ausgleich fr die gemeinsame Lebensleistung sein: damit haben Erbschaften und Schenkungen nichts zu tun. Daher findet kein Zugewinnausgleich hierfr statt Zugewinn hier: Des Mannes: 0 Der Frau: 10.000 1374 II: sie werden fiktiv dem Anfangsvermgen zugerechnet

Mann Frau AV 50.000 0 + 30.000 (Schenkung des Mannes) EV 100.000 40.000 Zugewinn

50.000 10.000 ? nein, 40.000

Die Grozgigkeit des Mannes wrde bestraft, da der Zugewinn der Frau nur 10.000 betrgt. Daher ist heute die h.M.: 1374 II wird nicht auf Schenkungen zwischen Ehegatten angewendet. Das heit sie htte noch einen Anspruch auf 5.000. Allerdings knnen Zuwendungen auf den Zugewinnausgleich angerechnet werden. 1380: Vorempfnge mssen angerechnet werden (Vermutung bei groen Geschenken: 1380 I 2 Beweislastumkehr)! 1374: Ausstattung (bspw. Einer Wohnung) geregelt in 1624 (schwierig im Prozess Beweislast: z.B. Schuldner muss beweisen, dass er gezahlt hat: der, der einen Vorteil aus der Sache ziehen wrde). Aber 1380 ist nur anwendbar, wenn der Zuwendende trotz seiner Grozgigkeit dennoch ausgleichspflichtig wre. Umgekehrt: wenn der, dem etwas zugewendet wurde, ausgleichspflichtig ist, findet 1380 keine Anwendung. Eigentlich: 50.000 40.000= 10.000 10.000: 2= 5.000 der Mann schuldet der Frau 5.000 (Der grozgige Mann ist also dennoch ausgleichspflichtig)

Aber man nimmt den fiktiven Zugewinn aus dem 1380 I BGB Mann 50.000 (Zugewinn) + 30.000= 80.000 Frau: 40.000 (Zugewinn) 80.000 40000= 40.000 40.000 : 2 = 20.000 20.000-30.000= die Frau bekommt gar nichts.

Das negative Endvermgen Das Endvermgen: 1375I BGB kann auch negativ sein

Mann Frau AV

-200.000 10.000 EV -100.000 30.000 Zugewinn 100.000 20.000

Der Mann hat keinen Ausgleichsanspruch gegen die Frau. Aber hat die Frau einen Ausgleichsanspruch (Eigentlich 100.000 20.000= 80.000 durch 2 = 40.000 fr die Frau)? : 1378 II Begrenzung, so dass derjenige keine neuen Schulden machen muss: der Mann msste Schulden machen, um einen Ausgleich zu leisten. Problem: Beendigung des Gterstandes Aber dies ist erst Rechtskraft: auch wenn nderungen zwischen Rechtshngigkeit und Rechtskraft eintreten, mssten diese bercksichtigt werden. Eigentlich war gemeint, dass wenn er die Ausgleichsforderung zum Zeitpunkt der Rechtshngigkeit nicht erfllen kann eine Begrenzung stattfindet. Bsp. : 50.000 Zugewinn, Ausgleichsanspruch 65.000 Ausgleich wird iHv. Von 50.000 gezahlt Deutsch-franzsisches Abkommen

In dem Endvermgen stecken rein Inflationsbedingte Wertsteigerungen. Sollen diese Wertsteigerungen berhaupt ausgeglichen werden: es handelt sich nicht um eine Lebensleistung. Die Rspr. Hat gesagt, das diese nicht ausgeglichen werden mssen. Der Lebenshaltungsindex von heute wird durch den zum Zeitpunkt des Anfangsvermgens geteilt und dann mit dem Anfangsvermgen multipliziert und wird dann aus dem Endvermgen herausgerechnet. Das gleiche wird bei Schenkungen und Erbschaften vorgenommen. Bei Schmerzensgeldansprche oder Lotteriegewinn findet im deutschen Recht nach der Rspr ein Ausgleich statt! (# franzsisches Recht) Auskunftspflicht

1379 BGB Bei dem Endvermgen: 1375 II (Nr. 1: Anstandsschenkungen) Unlautere Manahmen zur Vermgensverringerrungen werden mit eingerechnet 1379: Bei der Trennung kann man besser bestimmen als bei Rechtshngigkeit, ob Manahmen des 1375 II ergiffen worden sind 1379: Auch das Anfangsvermgen muss heute angegeben werden der andere kann Interesse haben das negative Vermgen des anderen zu kenne, um den wirklichen Zugewinn zu ermitteln Der Ausgleichsanspruch entsteht mit Beendigung des Gterstandes: Rechtskraft der Scheidung.

Ende des Gterstandes Tod; Vereinbarung; Scheidung Und 1385 BGB 4 weitere Grnde fr die Auflsung

1385 Nr. 1 1365: das G geht davon aus, dass beide weiter ber ihr eigenes, getrenntes Vermgen verfgen drfen. Aber fr bestimmte Manahmen braucht er die Zustimmung des anderen Ehegatten 1365, 1369 1369: sie muss zur Verpflichtung und zur Verfgung zustimmen. Man ist jedoch einig, dass bei Zustimmung zum KV die Zustimmung nicht mehr erforderlich ist. Beruht die Verweigerung nicht auf sachlichen Grnden, kann der eine Partner das Familiengericht anrufen und dieses die Zustimmung ersetzen. Diese Vorschrift findet sich auch in dem deutsch-franzsischen Abkommen (die Wohnung ist in dem Abkommen auch bercksichtig). Dies ist jedoch wohl anachronistisch (Relikt des 2. Weltkrieges) 1365: das gesamte Vermgen. Die Zustimmung kann ersetzt werden (auf Antrag), 1365 II. Eine Veruerung in einem einzigen Vertrag ist jedoch sehr selten. Schutzzweck der Norm: der andere Ehegatte soll davor geschtzt werden, dass die wirtschaftliche Grundlage vllig verndert werden. Das Gesetz ist jedoch sehr eng: das Vermgen muss als Ganzes erfasst werden. Aber laut Rspr.: 1365 auch anwendbar, wenn es sich um ein Verpflichtungsgeschft ber einen Gegenstand handelt, die das Vermgen im wesentlichen erschpfen (Bsp. Haus).

Problem: Bsp. Student hat nur ein schnes Auto und sonst nur Klamotten. Wenn dies ausreichen wrde, um die Zustimmung notwendig machen wrde. Aber der 1365 ist auch anwendbar, wenn gar nicht klar ist, ob derjenige verheiratet ist. Dritte sind hier aber nicht gengend geschtzt. Daher Rspr. Und h.M.: der Vertragspartner muss wissen, dass der Gegenstand das wesentliche Vermgen darstellt (das Vermgen erschpft): er muss aber nicht wissen, dass der andere verheiratet ist! Sonst ist das Rechtsgeschft trotzdem wirksam (subjektive Theorie) (Bei der bereignung des gesamten Vermgens msste dennoch jeder einzelne Gegenstand separat bertragen werden) Hat der Mann seine wesentlichen Vermgensgegenstnde ohne Zustimmung verkauft und bereignet. Die Zustimmung ist auch nicht ersetzt worden und des liegt keine Genehmigung vor. Wer ist aber Anspruchsberechtigter? eigentlich der Mann (812: bei Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschft; 985: bei Nichtigkeit des Verfgungsgeschft) 1368: der andere Ehegatte kann den Anspruch geltend machen: sie macht ein fremdes Recht im eigen Namen geltend 1368 lsst Prozessstandschaft zu. Sie kann jedoch nur auf Herausgabe des Wagens an den Mann verlangen (sie ist ja nicht Eigentmerin geworden).

1385 Nr.3: wirtschaftliche Verpflichtungen z.B. Unterhaltszahlungen Entstehung der Ausgleichsforderung: 1378 III der Gterstand muss aufgehoben sein. 1385: ein Beschluss nach 1385 ergangen (Mglichkeit: Leistungsurteil; Gestaltungsurteil; Feststellungsurteil): hier handelt sich um ein Gestaltungsurteil Der Anspruch entsteht erst mit Auflsung

Es musste erst beantrag werden, dass erst die Zugewinngemeinschaft aufgelst wird. Erst dann tritt 1378 II ein und es kann Ausgleich eingeklagt werden. Problem: Erste Instanz: ca. 1 Jahr; dann Beschwerde (Beschluss)beim OLG noch mal 2, 3 Jahre Aber es kann vorzeitiger Ausgleich verlangt wenn er gleichzeitig Aufhebung des Gterstandes beantragen: 2 Klagen parallel. Dann kann im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes der zuknftige Anspruch gesichert werden. Stichtag ist wieder Rechtshngigkeit des Antrags.

1378 III: Vertrag ber Hhe des Zugewinnausgleichs vor Rechtskraft der Scheidung (gilt nach der Rspr. Auch vor Anhngigkeit eines Scheidungsantrags) bedarf der notariellen Beurkundung. Das notarielle Dokument kann auch fr vollstreckbar erklrt werden. Frher: Amtsgericht und LG letztinstanzlich. Aber seit Ende der 1970er: Amtsgericht und dann direkt OLG Das OLG kann die Revision an den BGH zulassen: sorgt fr einheitliche Grundstze im Familienrecht. Ist der Einzelrichter an die Rechtsprechung des BGH gebunden? Nein! Aber die unterlegene Partei wird zum OLG gehen und die wird wohl das Urteil aufheben und dann hat die unterlegene Partei das Problem, denn sie trgt die Prozesskosten.

Fall 2: 1378 II: wenn er kein ausreichendes Vermgen hat, wird der Ausgleich begrenzt. Fall 3: Panne des 1378 II wenn man es wrtlich nimmt: am Stichttag war das Vermgen 500.000 Ausgleich: 250.000 ; eine Begrenzung wrde dann zum Zeitpunkt der Rechtskraft jedoch noch einmal in Betracht kommen. es bestand eine Zugewinnausgleichsforderung iHv. 250.000 , mit Beschrnkung hier auf 200.000 Aber aus den Materialien des Rechtsausschusses hat sich ergeben: es sollen keine Vernderungen innerhalb der Zeit zwischen Rechtshngigkeit und Rechtskraft des Scheidungsurteils mehr miteinbezogen werden. Aber problematisch bei dieser h.M.: Wertverlust der Aktien msste eigentlich mit bercksichtigt werden. Fall 4

Mann Frau AV 120.000 10.000 EV 200.000 20.000 Zugewinn 80.000

Die Zugewinne sind nur scheinbar und beruhen auf dem Wertverlust des Geldes. Man msste daher gucken, welchen Indexwert das Vermgen 1987 hatte und welches hat es heute: 120.000 mal den LebenshaltungsIndex von 2006 (Index 101.6) durch den Index 1987 (LebenshaltungsIndex: 70): es ergibt sich ein Vermgen von ca. 174.000. Bei der Frau: ca. 14.000 Die Ergebnisse werden dann als Anfangsvermgen genommen. Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermgenswert werden herausgenommen und die Wertsteigerung aufgrund der Inflation nicht heraus gerechnet. Problem: es kann zu einem Ergebnis kommen, der ber dem Verkehrswert liegt. Anderes Problem: der Index wird fr den Lebensstandard in einem Land berechnet. Man nimmt aber immer den gleichen Index (einfacher). Nach deutschem Recht wird der Unterschied zwischen dem Wert eines Ackerlandes, das zu Bauland wird mit einberechnet und nicht abgezogen (# Frankreich) Nur der Inflationswert wird im deutschen heraus genommen (selbst Schemrzensgeld wird bercksichtigt) Fall 5: muss auch Anfangsvermgen, dass gar kein Anfangsvermgen war, aber fiktiv dazugerechnet wird bei dem Zugewinn bercksichtigen. 1374 II

Ist auch eine Inflationsbereinigung vorzunehmen? Rspr.: inflationsbedingte Wertsteigerung ist heraus zurechnen 1,8 mio mal 106,6 (2009) durch den Lebenshaltungsindex von 1991 = der Inflationsbedingte Wert ist hher als der Verkehrswert Kein Zugewinn

Frau: auch negatives Anfangsvermgen wird mit einbezogen. Die Frau hat ein Zugewinn: Sie hat eine Schenkung im Wert von 180.000 sie hat ein Anfangsvermgen von 180.000 50.000= 130.000 Es muss das Anfangsvermgen hochgerechnet werden: Differenz zu 210.000 ergibt den Zugewinn

Fall 6:

Mann Frau AV 0 0 EV 150.000 0 Zugewinn 150.000 0

Nach dem Gesetzeswortlaut wird alles erfasst, egal wo es herkommt (# franzsisches Recht). Was war der Gesetzesplan ( Analogie): zur erweiterung Teleologische Reduktion 166 II: wre aber gegen den Sinn und Zweck des 311 b, sonst ist die Warnfunktion isoliert (besonders wenn gleichzeitig eine Freistellung des Verbots des Selbstkontrahierens erteilt wird) Liegt bei dem 1374 BGB ein planwidrige Lcke vor? Rspr.: sagt nein, es ist nicht zu fragen wo es herkommt. Was ist mit dem Hausrat? gemeinschaftlich Angeschafft: Miteigentum. Die Miteigentumsanteile erscheinen jeweils im Endvermgen Hausratsverordnung: wurde in 1568 b BGB umgesetzt es sich jedoch um Miteigentum handeln. Diese werden im Zugewinnausgleich nicht bercksichtigt. Argumentum e contrario: Aber Haushaltsgegenstnde die nur einem gehren knnen also im AV und im EV stehen. Fall 7: (wir lassen die Hochrechnung auen vor)

Mann

Frau AV 0 (Schenkungen von Ehegatten werden nicht bercksichtigt) 1374 II gilt nicht 60.000 EV 45.000 45.000 Zugewinn 45.000 0

Sie hat einen Anspruch auf 22.500 als Ausgleichszahlung

Fall 8

Mann Frau AV 0 0 EV 15.000 20.000 Zugewinn 15.000 20.000

Kein 1380, da derjenige, der die Zuwendung gemacht hat nicht ausgleichspflichtig ist. Fall 9 Die Frau hat keinen Zugewinn, da die Kette verloren gegangen ist. 1380 II: fiktive Zurechnung: fiktives Endvermgen von 50.000 + 20.000 Aber nach 1380 I mssen an dieser Stelle diese 20.000 von dem Ausgleichsanspruch (70.000 : 2) abgezogen werden 35.000 - 20.000=15.000 Wer ist ausgleichspflichtig 1382 II: fiktive Zurechnung Wert der Zuwendung ist abzuziehen Es ist zuerst zu prfen, wer ausgleichspflichtig ist.

Der 1380 wirkt sich nur dann aus, wenn sich der Wert der Zuwendung nicht mehr in dem EV des Zuwendungsempfngers befindet. Fall 10: Stichtag : 1384 Rechtshngigkeit 1378 II BGB: Vernderungen nach Rechtshngigkeit knnen bis zur Rechtskraft in Kauf genommen werden. Aber: Rechtsausschuss wollte eigentlich sagen, dass Stichtag die Rechtshngigkeit bleibt, Vernderungen also nicht mehr zu bercksichtigen sind. Die Bestimmun hat nur einen Sinne, wenn man zu einer Zugewinnausgleichsforderung kommt und der Ehegatte Schulden getilgt hat.

Mann Frau AV -500.000 0 EV -300.000

50.000 Zugewinn 200.000 50.000

Der Mann msste der Frau 75.000 Ausgleich zahlen. Spielt nur eine Rolle wenn wir ein negatives Anfangsvermgen haben und der Ehegatte immer noch Schulden hat: die Forderung ist begrenzt Der Ausschuss wollte eigentlich als magebenden Tag fr den Berechnungszeitpunkt des Zugewinns die Rechtshngigkeit festlegen. Fall 11: h.M. : die Forderung wird bereits zum Zeitpunkt der Rechtshngigkeit festgelegt es bleibt bei 250.000 a.A.: 1375 BGB Fall 12: 1385 BGB Der 1378 III: entweder Rechtskraft der Scheidung oder durch 1385 ( 1414: ohne weitere Vereinbarung Gtertrennung) Sie muss Aufhebungsbeschluss (vorzeitige Aufhebung) des Gterstandes beantragen und Zahlung des Zugewinnausgleichs (kann in einem Antrag gemacht werden) Rechtskraft tritt schneller ein Fall 13 Sind einstweilige Manahmen mglich, also bevor Verurteilung zur Zahlung des Gterausgleichs: er hat aber noch keinen Anspruch, da noch keine Rechtskraft besteht. Aber wenn man schon das Recht gibt, vor Auflsung des Gterstandes die Ausgleichszahlung einzuklagen, dann besteht bereits ein knftiger Anspruch. Fr knftige Ansprche kann auch einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden. Es muss erst ein Anspruch auf Auskunft bestehen: 1379. Man kann dann auf Auskunft klagen, bei Verweigerung Beugehaft mglich Stufenklage mglich: Stufe 1: Verurteilung zur Auskunftserteilung; Stufe 2: Klage auf Zahlung des Ausgleichsanspruchs beide Klagen gleichzeitig Auskunftspflicht: 1379 BGB. Trennung: Ehe wird wohl bald geschieden.

Er muss also Auskunft ber das Anfangsvermgen geben: der Ehegatte soll vor allem Auskunft ber sein negatives AV erteilen (die Spanne zwischen AV und EV betrifft ja die Hhe des Zugewinns). c) Auskunft muss erteilt werden ber Haushaltsgerte, die in seinem Alleineigentum stehen, nicht aber solche, die im Miteigentum beider stehen d) 1379 I Nr. 2 1375 II hat der Ehegatte Manahmen ergriffen, die sein Vermgen verringern Fall 14 1378 III BGB: Nach dem Wortlaut msste man annehmen, dass eine solche Verinbarung nur im Laufe des Verfahrens gestattet ist. Rspr: es ist auch mglich vor Rechtshngigkeit eine solche Vereinbarung zu treffen Nach rechtshngikeit: ja, ergibt sich aus dem Wortlaut

Nach der Scheidung: auch mglich, eine Form ist aber nicht mehr vorgeschrieben sogar mndlich mglich

Die Rspr. Versucht hufig, Konstruktionen zu schaffen, um im Falle einer anderen Regelung als der gesetzlichen Zugewinn Insbesondere bei Gtertrennung oder nicht verheirateten Paaren problematisch Wenn Gtertrennung: gterrechtliche Ansprche Scheiden aus Unverheiratetes Paar: gterrechtliche Ansprche kommt sowieso nur bei Eheleuten in Betracht.

Eine Lsungsmglichkeit: Innengesellschaft (nicht gegenber dem Rechtsverkehr). Chef ist ausschlielich Inhaber des Betriebs (z.B. Bcker in dem die Frau arbeitet). Die Frau muss wie eine Gesellschafterin nach auen behandelt werden. aufgeteilt Als erstes werden Schulden bezahlt Jeder, der Gegenstnde zur Verfgung gestellt, diese wiederholt Das vorhandene Vermgen wird auseinandergesetzt und

Problem: es liegt kein Gesellschaftsvertrag vor: 705 BGB. Handelt es sich aber nicht um eine reine Willensfiktion

Problem: stillschweigend? sie mssen einen ber die eheliche Lebensgemeinschaft herausgehenden Zweck verfolgen. Problem: zu welchen Quoten sind sie beteiligt? wer hat den greren Anteil/wer ist der Spezialist. Die Obergrenze ist die tatschlich erbrachte Leistung. Auerdem wohl nur, wenn eine Wertschpfung noch besteht. Am sinnvollsten: 812 I 2, 2. Fall condictio ob rem: Bereicherung wegen Zweckwegfalls. Vorteile: Herauszugeben ist die Leistung mehr als das was der andere geleistet kann nicht heraus verlangt werden. Sie hat die Kinder erzogen (nicht ber den Ehezweck herausgehende Leistung), aber sie einige Jahre gearbeitet hat, kann man die Arbeitskraft ausrechnen. Auerdem wird die Pleite des Unternehmens ber 818 III (Entreicherung) ber die Leistung hinausgehender Zweck: Vermgen schaffen, beispielsweise fr das Alter. Der Zweck wrde wegfallen, wenn sie sich trennen. die Frau wird nicht am Vermgen partizipieren.

Andere Lsungsmglichkeit der Rspr: 313 II ist aber ein Vertrag da, der verndert werden kann. Wo kommt der Vertrag her? BGH: Familienrechtlicher Vertrag sui generis. Der BGH spricht von einer unbenannte Zuwendung (spricht extra nicht von Schenkung: kann nmlich wegen groben Undanks wiederrufen werden). Wenn die Grundlage nicht mehr gegeben ist, kann Anpassung verlangt werden (also auch Leistung mglich). In welchem Umfang wird angepasst: muss sie am Betrieb beteiligt werden? Etc. BGH hat sich daher von der Konstruktion entfernt. Die Beste Lsung ist der 812: man hat wenigstens einen groben Rahmen, man muss nur bei dem Zweck grozgiger sein. Die Lsung ber 313 BGB ist sehr obskur und das Prozessrisiko ist kaum kalkulierbar.

Anderes Problem: Kindesunterhalt, 1601, 1602, 1603, 1610 BGB Bedrftigkeit

Leistungsfhigkeit (angemessener Unterhalt: Dsseldorfer Tabelle der Gesetzgeber weicht unangenehmen Entscheidungen aus und berlsst sie den Gerichten) Etc.

Gesetz ber das deutsch-franzsische Abkommen von 2010 Man hat einen Gterstand geschaffen, der in Frankreich und in D voll anerkannt wir.

Art. 6: entsprich inhaltlich 1357 Schlsselgewalt: Frau sollte auch in der Lage sein, ihren Mann zu verpflichteten. Durch Gleichberechtigung: Die Ehegatten knnen sich gegenseitig zu Geschften verpflichten, die der Deckung des Lebensbedarfs der Familie dienen. Zweck der Schlsselgewalt: Schutz des Rechtsverkehrs (eigentlich Glubigerschutzbestimmung). Ist es denn mit dem Gleichheitssatz zu vereinabren, dass nicht verheiratete Paare nicht gesamtschuldnerisch haften Art. 7 nach deutschem Recht genauso Art. 8 Anfangsvermgen: ausdrcklich festgelegt, dass auch Schulden mitbercksichtigt werden. Ausschluss des Schmerzensgeldes: dem frz. Recht entnommen Frchte: z.b Mietshaus: sind nicht zu dem Anfangsvermgen zu zhlen. Grundstcke: die inflationswertsteigerung wird nicht bercksichtigt als Anfangswert wird der Endwert genommen. Deutsch-franzsisches Abkommen Bundesrat-Drucksache 67 aus 11 vom 4.2.2011

Erb- und Pflichtteilsrecht

Fr die eingetragene Lebenspartnerschaft: die Erbstellung ist quasi identisch wie fr die Ehe. Sie knnen nur nicht gemeinsam ein Kind adoptieren. 1931: Erbrecht des Ehegatten 1932: legt ein Voraus (bevor die Erbschaft im brigen verteilt wird) fest aber nur wenn er neben Erben 2.Ordnung zur Erbschaft berufen. Bei Erben 1.Ordnung nur, wenn dies Haushaltsgegenstnde fr das Leben bentigt wird. Voraussetzung zur Erbschaft. Erbe drfte nicht vom Erb- oder Pflichtteilsrecht ausgeschlossen sein Nicht-Ehe

Lebenspartnerschaft die gegen LebenspartnerschaftsG verstt (Minderjhriger) Minderjhriger kann aber heiraten: ab 16, mit Befreiung der fehlenden Ehemndigkeit durch das Familiengericht ( 1303). Wenn das Ehegericht die Ehemndigkeit ersetzt ist eine Zustimmung der Eltern nicht erforderlich.

Scheinehe ist nicht nichtig, sondern nur aufhebbar 1313; Grnde 1314 (Arglicitige Tuschung: z.B. Ehegatte hat seine Vorstrafen arglistig verschwiegen) Man kann die Ehe durch Scheidung beenden und durch Aufhebung. Sogar eine bigame Ehe ist gltig, aber aufhebbar. Bei Scheidung (1565): Voraussetzung ist, dass man 1 Jahr getrennt gelebt hat. Man kann nur aus besonderen Grnden vorher erfolgen. Auerdem: Es wird Unterhalt geschuldet, es findet ei Zugewinnausgleich statt. 1318 sieht besondere Folgen fr die Aufhebung vor. Es muss vor allem nicht ein Jahr getrennt gelebt werden. Erbrecht gibt est auch, wenn es sich um eine Nicht-Ehe handelt, sie also nichtig ist. Z.B.: Unter Waffenbedrohung Ja gesagt vis absoluta; Ehe muss vor dem Standesbeamten stattfinden. In dem Fall gibt es kein Erbrecht

Wenn ein Lebenspartner minderjhrig ist, ist die Lebenspartnerschaft unwirksam: 1 LPartG. die Lebenspartnerschaft ist nichtig, es gibt also kein Erbrecht.

Ausschluss des Ehegattenerbrechts: 1933 BGB wenn der Erblasser den Scheidungsantrag gestellt hat, soll kein Erbrecht mehr bestehen. Wenn die Frau den Scheidungsantrag gestellt hat ( Verfahren anhngig) und der Ehemann hat der Scheidung zugestimmt und stribt dann: Erbrecht entfllt. Selbiges gilt, wenn der Aufhebungsantrag gestellt wurde. Weitere Ausschlussgrnde des 1318: Bei Versto gegen 1304, 1305 etc. Im deutschen Recht ist die Ehe ein hchstpersnliches Rechtsgeschft, es kann also keiner Vertreter ernannt werden.

Erbrecht bei wirksamer Ehe

2303: Pflichtteilsrecht nur die in 2303 genannten gesetzlichen Erben haben ein Pflichtteilsrecht. Voraussetzung ist immer, dass der Erbe ein gesetzliches Erbrecht hat. Man muss also zuerst klren, was die gesetzliche Erbfolge wre, bevor man die Frage des Pflichtteils geklrt wird. Voraussetzung ist immer, dass der Pflichtteilsberechtigte zur gesetzlichen Erbfolge berufen ist. Pflichtteilsberechtigt knnen nur die in 2303 genannten Personen sein

Vor kurzem hat das BVerfG gesagt, dass der Pflichtteil Verfassungsrechtlich durch Art. 14 GG Wenn der Erblasser den Pflichtteilberechtigte zwar als Erbe im Testament eingesetzt hat, aber unterhalb der Hlfte des gesetzlichen Teils Pflichtteilszusatzanspruch: es ist die Differenz auszugleichen. Der Erbe hat dann einen Anspruch gegen die anderen Erben auf Zahlung der Differenz. Wenn der Erblasser dem Pflichtteilberechtigtem ein Vermchtnis zuwendet, kann es im Ergebnis nicht anders sein: 2307 BGB Jedoch bemisst sich Wert des Pflichtteils nach 2311 BGB. Der Erblasser kann daher natrlich vorher alles ausgeben, aber wenn er Schenkungen macht an Dritte hat dies zur Folge, dass der Pflichtteil ergnz wird ( 2325). Die Regelung sieht vor, dass Schenkungen der letzten Jahre 10 Jahre in Betracht kommen: Pro Jahr werden 10% (des Werts der Schenkung) mehr auf den Pflichtteilergnzungsanteil anrechnen. Der Pflichtteilergnzungsanteilsberechtigte kann von den Erben Zahlung verlangen: muss dann der pflichtteilsberechtigte Erbe im Zweifel Schulden machen um den Pflichtteilergnzungsanspruch zu erfllen: er kann dann das Geschenk zurckverlangen 2327, 2329.

Welchen gesetzlichen Erbteil hat der Ehegatte: 1931. Wenn die Eheleute in dem gesetzlichen Gterstand der Zugewinngemeinschaft leben, hat der Ehegatte einen Anspruch aus 1931 I (1/4 oder ), aber hinzu kommt wegen der Beendigung ein Zugewinnausgleich: 1371 I. Es wird also kein Zugewinnausgleichsanspruch berechtigt. Wenn aber Gtertrennung vereinbart, findet der 1371 keine Anwendung. Es wird jedoch bei Gtertrennung eine Ausnahme von 1931 I 1931 IV, der Ehegatte soll nicht weniger als die Kinder erben. Die Gtergemeinschaft

Das Vermgen wird gemeinsames Vermgen: gilt fr vorherbestehendes und bei der Ehe erworbene Gegenstnde. Es gehrt aber nicht jedem einen isolierten Anteil an einer Sache: es besteht eine gesamthnderische Bindung Glubiger mssen sich an die Inhaber der Gesamthand wenden. Stirbt einer der Ehegatten, fllt eine Hlfte des Gesamtvermgens in den Nachlass. Die andere bleibt bei dem anderen Ehegatten. Vererbt wird nur die Mitgliedschaft des Erblassers. Wenn der Gterstand noch nicht aufgelst ist. Der berlebende Ehegatte bekommt einen gesetzlichen Erbteil von von der Hlfte also 5/8 des Gesamthandvermgens Das Zusatzviertel aus 1371 BGB

Das zustzliche Viertel aus 1371 ist unabhngig von dem, der den Zugewinn erzielt hat: es muss nicht ermittelt werden ob und wer einen Zugewinn erzielt hat. Bei der Erbrechtssteuer wird jedoch ein effektiver Zugewinn errechnet, der steuerfrei bleibt. Diese Regelung spielt nur eine Rolle bei dem gesetzlichen Gterstand. Der 1371 wirkt sich so auch auf den Erbteil der anderen gesetzlichen aus. Bsp.: es gibt ein Kind. Frau bekommt aus gesetzlichem Erbrecht einen Ansprcuh auf 1931 iVm. 1371 als die Hlfte. Ihr Pflichtanteil ist also bekommt sie weniger hat sie einen Anspruch aus 2305. Bsp. Schenkung ein Jahr vor dem Tod. Ehegatte ist zu eingesetzt. Das entspricht eigentlich dem Pflichtteil, aber durch die Schenkung kommt eine Pflichtteilergnzung gem 2325 BGB. Man ergnzt den Nachlass

Groer Pflichtteil = 1931 (kleiner Pflichtteil) iVm. 1371

1371 II (Ehegatte enterbt im Testament), III (Ehegatte schlgt aus): normalerweise hat die Ausschlagung zur Folge, dass man gar nichts bekommt (einzige Ausnahmen von dieser Regel) Der Absatz I soll den Zugewinn ausgleichen: wenn er den Zugewinnausgleich verlangen kann, besteht keinen Grund den Erbteil pauschal zu erhhen (II,III). kleiner Pflichtanteil: 1/8 + Zugewinn

1371 II: problematisch, wenn dem Ehegatten gar kein Zugewinnausgleich zusteht, bekommt er nur den kleinen Pflichtanteil wird dennoch von der Rspr. Gebilligt 1371 II aus den erbrechtlichen Bestimmungen kann sich ein geringeres Erbe ergeben, dann ist es besser Ausgleich zu verlangen. Der Zugewinn ist zunchst von dem Nachlass abzuziehen!

Es ist zu unterscheiden, ob der Erblasser den Ehegatten als Alleinerben oder Miterben eingesetzt hat: setzt der Erblasser den Ehegatten nur zu 1/10 ein : Sie kann nach 2305 den Pflichtteilsrestanspruch geltend machen

Sie kann auch ausschlagen: lohnt sich insbesondere bei hohem Zugewinnausgleichsanspruch 1371 IV Wenn ein Stiefkind da ist, hat es einen Anspruch in Hhe maximal des Viertels aus Absatz I, um die Ausbildung zu finanzieren

Es wird davon ausgegangen, dass der berlebende Ehegatte leistungsfhig ist;

Bei der Gtergemeinschaft muss man zwischen den Gtermassen unterscheiden: Gesamthand Alles, was den Ehegatten gehrt und was sie erwirtschaften ist in Es ist mglich ein Vorbehaltsgut fr sich zu behalten Sondergut: Rechte, die nicht bertragbar sind

1433 fortgesetzte Gtergemeinschaft: heute nicht mehr interessant. Fr die Lebenspartner gilt erbrechtlich dasselbe wie fr Ehegatten !

Fall 1: Es ist bei der Berechnung immer bei dem Ehegatten anzufangen! 1931 + 1371 nichts vereinbart ( 1363 I BGB): Zugewinngemeinschaft Fall 2: Fall 3: 1371 III: bezieht sich auf II Zugewinnausgleich + kleiner Pflichtteil Zugewinn: 80.000 sind Nachlassverbindlichkeit 160.000 80.000 = 80.000 Frau erbt : ( 1931 I ) + ( 1371 I) Quote : Kinder: jeweils 1924 I iVm. IV

Davon 1/8 als kleiner Pflichtanteil 10.000 80.000 + 10.000=90.000 Die Kinder Erben jeweils zur Hlfte: sie erben jeweils 80.000. Die Mutter hat aber insgesamt einen Anspruch gegen die Erbgemeinschaft ber 90.000. 1967, 2058 BGB: Erben haftet fr Nachlassverbindlichkeiten gesamtschuldnerisch.

Was wre wenn Ernst nur noch seine Schwester hinterlassen htte? kleiner Pflichtanteil: die Hlfte von (denn Schwester ist 2. Ordnung) Fall 4: Die Kinder sind zu gleichen Teilen zu Erben berufen: gesetzlicher Erbteil jeweils 1/6. Frau bekommt . Die Stiefmutter ist nicht unterhaltspflichtig: nur in gerader Linie (Eltern Kinder etc). Aber: bentigt Karoline die Mittel fr die Ausbildung? ja, 1371 IV maximal Nachlasswert. von dem 80.000 (Zugewinn) und mal 80.000

Cours du 07/04/11

Fall 5 : 1931 +1371 : Pflichtteil ist die Hlfte einer Hlfte : Beginnen mit Ehegatten.

Fall 6: 2305: Erbin fr geringere Quote : 1/20 der Nachlass bekommt sie als Pflichtteilsrestanspruch So 1/20 von 320000 Zugewinn der Frau : 320 000 Zugewinnausgleich : 160 000 + 1/8 der Nettonachlass : 20 000 (1/8 von 160 000)= 180 000 wenn sie ausschlgt. 2303.

Fall 7 :Pflichtteilergnzung : Sie ist nicht Erbin aber hat ein Vermchtnis, Pflichtteil: 80 000-64 000 : 16 000 Sie kann ausschlagen , Zugewinnausgleich : 16 000 , klein Pflichtteil : 1/8 der Nettonachlass : 160 000 Zugewinnausgleich : 16 000+20 000 320 000: 80 000

Fall 8 : 1371: F kann Zugewinnausgleich und kleines Pflichtteil verlangen => 320 000*1/2 als Zugewinnausgleich ; klein Pflichtteil 1/8 der Nachlasswertes : 320 000-Zugewinn : 160 000 Aber Schenkung 2325 : fiktiv an der Nachlass zugerechnet. Fr jedes Jahr vor Eintritt der Erbfall 10% . Hier 4 Jahren vor den Tod : 3000 bleibt, Wird der Zugewinn ausgerechnet. Zugewinn : 160 000 + klein Pflichtteil 1/8 von 3000 : 375 Plfichtteilergnzung gibt Hhe : Basis Wert der Berechnung : 375 mehr

Fall 9 : 1374 II Zugewinn : 20 000 Zugewinnausgleich : 10 000 AV : 300 000 (fiktiv) EV : 320 000 F hat auch 1/8 der Nettonachlass ( 310 000) : 38 750

1371 Anspruch : 48 750

Fall 10 : Nur die Kinder als Erben eingesetzt. 1931 : Plichtteilsanspruch : 1/8 Wenn nichts gesagt im Fall : gesetzliche Gtergemeinschaft.

Fall 11 : 1371 gilt nicht. Hier Gtergemeinschaft : jede Kinder hat Gtergemeinschaft : Sondergut(allein) ------ Gesamtgut (M+F = )-------- Vorbehaltsgut (allein) Sondergut und Vorbehaltsgut gehren im Nachlass nach dem Tod. 5/8 des Gesamtguts fr den anderen Ehegatten; Frau hat 4/8+ 1/8 des anderen Teil (Nachlass) Bei Gtergemeinschaft gilt nur 1931 I , nicht abs 2 oder 3 . Le tout se divise en : pour la Frau et pour les Kinder.

Fall 15 : Max erbt nicht 1933, 1318

Fall 16 : 10 I Lebenspartnerschaftsgesetz.

6 questions + 2 Flle :repondre court mais par tape

Testament Vermchtnis : anspruch gegen die Erben : on ne peut avoir danspruch que au moment o les Erben sont en possession du bien sur lequel il y eu Vermchtnis.

En rouge c'est ce que j'ai rajout.

Beispiel fr ein Einzeltestament mit der Bestimmung mehrerer Erben und der Anordnung von Vermchtnissen

Mein Testament

Ich, Heinrich Peters, setze hiermit meine Frau Susanne und meinen Sohn Klaus zu gleichen Teilen zu Erben ein.(immer dieser Satz : Erbenstellung) Gleichzeitig ordne ich folgende Vermchtnisse an: Meine Schwester Luise erhlt das von meinen Eltern ererbte Bild Alpenglhen von dem Maler Quaxel. Mein Bruder Karl erhlt meinen Pkw. Mein Neffe Sebastian erhlt mein Sparbuch bei der Commerzbank Mnster. Frhere Testamente widerrufe ich hiermit.

Mnster, den 3. 5. 2003

Heinz Peters

Einzeltestament mit Bestimmung mehrerer Erben und Anordnung einer Testamentsvollstreckung

Mein letzter Wille

Zu meinen Erben bestimme ich meine Kinder Klaus und Beate zu je . Gleichzeitig ordne ich Testamentsvollstreckung(2197. 2205) an bis Beate das 30. Lebensjahr (2210)vollendet hat. Zum Testamentsvollstrecker ernenne ich meinen Bruder Martin. Sollte er das Amt nicht antreten, soll das Nachlagericht einen geeigneten Testamentsvollstrecker ernennen. Der Testamentsvollstrecker hat den Nachla zu verwalten und ihn, nachdem Beate ihr 30. Lebensjahr vollendet hat, unter den Erben aufteilen.(aufgaben : Verwaltung, und Auseinandersetzung)

Bonn, den 3. 5. 2003

Gnter Mller