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1 Erweiterung der Deponie Paulisturz durch die Restmüllverwertungs GmbH & Co KG - UVE-Erklärung Fachbereich Hydrogeologie/Grundwasser - Gutachten 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................ 1 2 Fachbefund ...................................................................................................................................... 3 2.1 Einleitung ................................................................................................................................. 3 2.1.1 Einleitung ......................................................................................................................... 4 2.1.2 Grundlagen ...................................................................................................................... 4 2.1.3 Untersuchungsraum ........................................................................................................ 6 2.1.4 Geologie Darstellung des Ist-Zustandes ....................................................................... 6 2.1.4.1 Geologischer Aufbau ................................................................................................... 7 2.1.4.1.1 Anthropogene Ablagerungen (Mülldeponien, Bergwerkshalden) ........................ 7 2.1.4.1.2 Hangschutt, Schutthalden ..................................................................................... 8 2.1.4.1.3 Bunter Flaserkalk und geschieferter Kalk .............................................................. 9 2.1.4.1.4 Orthocerenkalk, Eisenkalk, bunter Kalk ................................................................ 9 2.1.4.1.5 Schwarzer Kieselschiefer ....................................................................................... 9 2.1.4.1.6 Blasseneckporphyroid ........................................................................................... 9 2.1.4.1.7 Schiefer, Sandstein, Serizitquarzit, Grauwacke (Schichten unter dem Porphyroid) 10 2.1.4.1.8 Kalkeinschaltungen in den Schichten unter dem Porphyroid ............................. 10 2.1.4.2 Gefügedaten .............................................................................................................. 10 Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung dieser elektronischen Signatur bzw. der Echtheit des Ausdrucks finden Sie unter: https://as.stmk.gv.at

Erweiterung der Deponie Paulisturz durch die ... · der in die Hänge eingeschnittenen Gräben (z.B. Breitlahn oder nordwestlich Rössl) vor. Auch im Bereich des ehemaligen Feistagrabens

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1

Erweiterung der Deponie Paulisturz durch die Restmüllverwertungs GmbH & Co KG

- UVE-Erklärung – Fachbereich Hydrogeologie/Grundwasser -

Gutachten

1 Inhaltsverzeichnis

1 Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................ 1

2 Fachbefund ...................................................................................................................................... 3

2.1 Einleitung ................................................................................................................................. 3

2.1.1 Einleitung ......................................................................................................................... 4

2.1.2 Grundlagen ...................................................................................................................... 4

2.1.3 Untersuchungsraum ........................................................................................................ 6

2.1.4 Geologie – Darstellung des Ist-Zustandes ....................................................................... 6

2.1.4.1 Geologischer Aufbau ................................................................................................... 7

2.1.4.1.1 Anthropogene Ablagerungen (Mülldeponien, Bergwerkshalden) ........................ 7

2.1.4.1.2 Hangschutt, Schutthalden ..................................................................................... 8

2.1.4.1.3 Bunter Flaserkalk und geschieferter Kalk .............................................................. 9

2.1.4.1.4 Orthocerenkalk, Eisenkalk, bunter Kalk ................................................................ 9

2.1.4.1.5 Schwarzer Kieselschiefer ....................................................................................... 9

2.1.4.1.6 Blasseneckporphyroid ........................................................................................... 9

2.1.4.1.7 Schiefer, Sandstein, Serizitquarzit, Grauwacke (Schichten unter dem

Porphyroid) 10

2.1.4.1.8 Kalkeinschaltungen in den Schichten unter dem Porphyroid ............................. 10

2.1.4.2 Gefügedaten .............................................................................................................. 10

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2.1.4.3 Altlasten bzw. Verdachtsflächen ............................................................................... 11

2.1.5 Hydrogeologie – Darstellung des Ist-Zustandes ............................................................ 11

2.1.5.1 Quellen ...................................................................................................................... 12

2.1.5.2 Drainagen .................................................................................................................. 13

2.1.5.3 Oberflächengerinne ................................................................................................... 13

2.1.5.4 Verrieselungsanlagen ................................................................................................ 14

2.1.5.5 Wasserversorgungsanlagen, Schutz- und Schongebiete ........................................... 15

2.1.5.6 Entwässerung des Einzugsgebietes „Paulisturz und Ferdinandsturz“....................... 15

2.1.6 Hydrologie – Darstellung des Ist-Zustandes .................................................................. 16

2.1.7 Eingriffsauswirkungen ................................................................................................... 18

2.1.7.1 Geologie ..................................................................................................................... 18

2.1.7.2 Hydrogeologie ........................................................................................................... 18

2.1.7.3 Hydrologie ................................................................................................................. 19

2.1.8 Definition und Bewertung von Kompensationsmaßnahmen und Beurteilung der

verbleibenden Auswirkungen........................................................................................................ 20

2.1.9 Verzeichnis der Beilagen ............................................................................................... 22

2.1.10 Zusammenfassung ......................................................................................................... 22

3 Gutachten im engeren Sinn ........................................................................................................... 23

3.1 Gutachten nach UVP-G .......................................................................................................... 23

3.1.1 Grundsätzliche Feststellungen ...................................................................................... 23

3.1.1.1 Abgrenzung des Beurteilungsumfanges .................................................................... 23

3.1.1.2 Beurteilung der Projektsunterlagen .......................................................................... 25

3.1.1.3 Sonstige Anmerkungen ............................................................................................. 25

3.1.2 Beurteilung der Vorgaben der Deponieverordnung 2008 ............................................ 26

3.1.2.1 § 21 DVO 2008: ANFORDERUNGEN AN DEN DEPONIESTANDORT ............................ 26

3.1.2.2 § 22 DVO 2008: UNTERGRUNDANFORDERUNGEN ................................................... 28

3.1.2.3 § 23 DVO 2008: STANDORTERKUNDUNG UND –UNTERSUCHUNG .......................... 28

3.1.2.4 § 24 DVO 2008: VORFLUT .......................................................................................... 28

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3.1.2.5 § 25 DVO 2008: STANDSICHERHEIT ........................................................................... 28

3.1.2.6 § 30 DVO 2008: WASSERHAUSHALT .......................................................................... 28

3.1.2.7 § 37 DVO 2008: MESS- UND ÜBERWACHUNGSVERFAHREN ..................................... 28

3.1.2.8 § 38 DVO 2008: EMISSIONS- UND IMMISSIONSKONTROLLE .................................... 28

3.1.3 Öffentliche Interessen und fremde Rechte ................................................................... 29

3.1.3.1 Wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen ............................................................ 29

3.1.3.1.1 Verschlechterungsverbot .................................................................................... 30

3.1.3.1.2 Wasserrechtlich besonders geschützte Gebiete ................................................. 30

3.1.3.2 Mögliche Auswirkungen auf fremde Rechte ............................................................. 30

3.1.4 Beweissicherung ............................................................................................................ 30

3.1.5 Verbindung mit anderen Fachbereichen ....................................................................... 31

3.2 Gutachten nach weiteren Verwaltungsvorschriften ............................................................. 31

3.3 Maßnahmen- und Auflagenvorschläge ................................................................................. 31

3.4 Zu den Stellungnahmen und Einwendungen ........................................................................ 33

3.4.1 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft –

Allgemeine Umweltpolitik – Sektion Umweltbewertung .............................................................. 33

3.4.2 Wasserwirtschaftliche Planung ..................................................................................... 33

3.5 Zu den Varianten und Alternativen ....................................................................................... 33

4 Zusammenfassung ......................................................................................................................... 34

2 Fachbefund

2.1 Einleitung

Über das geplante Vorhaben wurde ein Gesamtprojekt der DI. Dr. Schippinger & Partner ZT-

GmbH in Graz, vom 15.5.2012, int. GZ 0538, Ausfertigung H eingereicht. Diesem liegt ein

Fachbericht Geologie/Hydrogeologie/Hydrologie, Einlage Nr. M 6,1 erstellt von den

Ingenieurbüros Mag. Dr. Strobl in Kumberg und Mag. Stadlober in Graz, vom 201.11.2011

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bei. Zusätzlich zu diesem Projektsteil wurde zur Beurteilung auszugsweise der Technische

Bericht, erstellt von der DI. Dr. Schippinger & Partner ZT-GmbH in Graz, vom 20.3.2012, int.

GZ 0538, Ausfertigung H herangezogen.

Diese Unterlagen wurden mit Schreiben vom 8.8.2012 vom ha. hydrogeologischen ASV

vorbegutachtet und als fachkundig erstellt und ausreichend umfassend befunden.

Dem Projektsteil „UVE- Fachbericht Geologie/Hydrogeologie/Hydrologie“, ist zum

Vorhaben folgendes zu entnehmen:

2.1.1 Einleitung

Die Restmüllverwertungs GmbH & Co KG (RMVG) betreibt auf dem Grundstück GNr. 388/3

der KG Trofeng 1 eine rechtskräftig genehmigte, dem Stand der Technik entsprechende

Deponie. Nachdem das ursprünglich geplante Deponievolumen in absehbarer Zeit erschöpft

sein wird, ist nunmehr die Erweiterung der Deponie am Standort Paulisturz bzw.

Ferdinandsturz vorgesehen.

Die Genehmigung der Erweiterung der Deponie Paulisturz wird im Rahmen eines UVE – UVP

Verfahrens durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden das Technische Büro Mag. Dr.

Elmar Strobl und das Technische Büro Mag. Manfred Stadlober mit der Erstellung des

Fachgutachtens für die Fachbereiche Geologie, Hydrogeologie und Hydrologie beauftragt.

Im gegenständlichen Gutachten werden der Ist-Zustand dargestellt, die

Eingriffsauswirkungen beurteilt und eventuell erforderliche Kompensationsmaßnahmen

definiert und bewertet sowie verbleibende Auswirkungen beurteilt.

2.1.2 Grundlagen

Für die Erstellung des gegenständlichen Gutachtens standen folgende Unterlagen zur

Verfügung:

RMVG (2008): Auftrag vom 14.04.2008.

AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG, HYDROGRAPHIE (2008):

Niederschlags- und Lufttemperaturdaten für Eisenerz und Präbichl, eingegangen per

E-Mail am 16.05.2008.

BUNDESAMT FÜR EICH- UND VERMESSUNGSWESEN (2005): Austrian Map fly, Wien.

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CLAR, E. (1945): Steir. Erzberg, Übersichtsaufnahme auf Grund der Aufnahmen

früherer Jahre von A. Kern, M 1 : 2.500. – Geol. Nr. 468, Archiv VA Erzberg, Eisenerz.

GEOLOGISCHE BUNDESANSTALT (2006): Provisorische Geologische Karte der Republik

Österreich, 101-Eisenerz. – Geofast 1 : 50.000, Geologische Bundesanstalt, Wien.

HIEßLEITNER, G. (1927): Geologische Aufnahme der Umgebung des steirischen

Erzberges, August bis Oktober 1927, M 1 : 12.500. – Geol. Nr. 450, Archiv VA Erzberg,

Eisenerz.

HÖLTING, B. (1984): Hydrogeologie, Einführung in die allgemeine und angewandte

Hydrogeologie. – 370 S., 2. Aufl., Enke, Stuttgart.

http://www.gis.steiermark.at (download vom 25.04.2008): Digitaler Atlas der

Steiermark, Digitale Katastralmappe (DKM). – Amt der Steiermärkischen

Landesregierung, GIS-Stmk.

http://www.gis.steiermark.at (download vom 25.04.2008): Digitaler Atlas der

Steiermark, Geologie. – Amt der Steiermärkischen Landesregierung, GIS-Stmk.

http://www.gis.steiermark.at (download vom 02.06.2008): Digitaler Atlas der

Steiermark, Wasserwirtschaft - Wasserschongebiete. – Amt der Steiermärkischen

Landesregierung, GISStmk.

LEDITZKY, H.P. & BENISCHKE, R. (1992): Hydrogeologischer Eignungsnachweis,

Deponie Paulisturz – Erzberg. – Bericht Forschungsgesellschaft Joanneum Ges.m.b.H.,

35 S., 3 Beil., Graz.

MARKART, G., KOHL, B., SOTIER, B., SCHAUER, T., BUNZA, G. & STERN, R. (2004):

Provisorische Geländeanleitung zur Abschätzung des Oberflächenabflussbeiwertes

auf alpinen Boden-/Vegetationseinheiten bei konvektiven Starkniederschlägen

(Version 1.0). – Schriftenreihe des Bundesamtes und Forschungszentrums für Wald,

Nr. 3, 88 S., Wien.

MAYR, M. (2001 bis 2007): Abwasseruntersuchung des gereinigten Deponie-

Sickerwassers. – Untersuchungsergebnisse Chemische Laboratorien Mag. Dr. Michael

Mayr, Göstling/Ybbs.

MAYR, M. (2001 bis 2007): Wasseruntersuchung der Kontrolldrainagen Faistawiese. –

Untersuchungsergebnisse Chemische Laboratorien Mag. Dr. Michael Mayr,

Göstling/Ybbs.

ÖNORM B 4015 (2006): Belastungsannahmen im Bauwesen – Außergewöhnliche

Einwirkungen – Erdbebeneinwirkungen, Grundlagen und Berechnungsverfahren. –

Österreichisches Normungsinstitut, Wien.

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RMVG (2003 bis 2007): Untersuchung des Wassers der Kontrolldrainagen Feistawiese

im Rahmen der Eigenüberwachung. – Mess- und Analyseergebnisse, Eisenerz.

SALZER, E. (1986): Müllstürze der Stadtgemeinde Eisenerz im Gerichtsgraben - MsNr.

7888, Archiv VA Erzberg, Eisenerz.

SCHIPPINGER & PARTNER, ZT GMBH (2011): Erweiterung der Deponie Paulisturz,

Einreichprojekt 2008, Übersichtsplan, Katasterplan, Lageplan, Profile 1 bis 21,

Längenschnitt, unterschiedliche Maßstäbe vom 12.05.2008, Ergänzungen (Version 1)

vom 13.06.2008, Graz.

SCHIPPINGER & PARTNER, ZT GMBH (2011): Erweiterung der Deponie Paulisturz,

Einreichprojekt 2011, Flächenaufteilung, M 1 : 2.000, Version 1 vom 09.06.2008,

Graz.

SCHÖNLAUB, H.P. (1981): Geologische Karte der Eisenerzer Alpen (Grauwackenzone),

M 1 : 25.000. – Geologische Bundesanstalt, Wien.

SCHÖNLAUB, H.P. (1982): Die Grauwackenzone der Eisenerzer Alpen (Österreich). –

Sd. aus Jahrb. Geol. B.-A., Bd 124, H 2, S 361-423, Wien.

UMFER, T. (2005): Gewässermonitoring Erzberg. – Endbericht Technisches Büro für

Geologie Mag. Thomas Umfer, 7 S., 7 Tab., Eisenerz.

2.1.3 Untersuchungsraum

Der Untersuchungsraum wurde auf Grund von fachlichen Erfordernissen (die geologischen

Untergrundverhältnisse bilden die Grundlage für die hydrogeologische Bearbeitung) wie

folgt festgelegt: Erzberg (Kote 1465) – Trofengbach (Kote 795) – Schafriedel (Kote 1061) –

Präbichlstraße – Präbichl (Kote 1226) – Rössel (Kote 1855) – südlich Plattenalm (Kote 1437) –

Erzberg.

2.1.4 Geologie – Darstellung des Ist-Zustandes

Der geologische Aufbau des Untersuchungsraumes wird durch die Verbreitung von

Gesteinen der Grauwackenzone charakterisiert. Die vorhandenen geologischen Karten (GIS-

Stmk., Geofast) basieren auf den Arbeiten von SCHÖNLAUB 1981 und 1982.

Im Bereich der Haldenschüttungen, in dem der geologische Untergrund nicht mehr

zugänglich ist, kann auf die Aufnahmen von HIEßLEITNER 1927 und CLAR 1945

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zurückgegriffen werden. Zusätzliche geologische Informationen können LEDITZKY &

BENISCHKE 1992 entnommen werden, die für die Untersuchungen im Zusammenhang mit

der Errichtung der bestehenden Deponie Paulisturz die geologischen Verhältnisse

zusammenfassten.

Für die gegenständliche Bearbeitung wurde im Bereich außerhalb der aktuellen

Haldenschüttung die Verbreitung der geologischen Einheiten aus der Geofast-Karte

übernommen wobei Verfeinerungen bzw. Richtigstellungen auf Grund eigener Aufnahmen

vorgenommen wurden. In den Bereichen, die von Haldenmaterial abgedeckt sind, wurde auf

die Aufnahmen von CLAR 1945 und HIEßLEITNER 1927 zurückgegriffen und mit der Geofast-

Karte kompiliert.

2.1.4.1 Geologischer Aufbau

Der geologische Aufbau des Projektgebietes zwischen Feistawiese im Norden und Plattenalm

bzw. Keferalm im Süden und zwischen Erzberg im Westen und den Nordabhängen des

Rössels im Osten wird überwiegend von Schiefern, Sandsteinen, Serizitquarziten und

Grauwacken (Schichten unter dem Porphyroid) und dem Blasseneckporphyroid aufgebaut.

Karbonate reichen nur im Südosten in das Projektgebiet. Die Festgesteine werden von bis zu

20 Meter mächtigen Hangschuttablagerungen bzw. Verwitterungsdecken überlagert. Über

diesen folgen bis über 100 Meter mächtige Haldenschüttungen.

2.1.4.1.1 Anthropogene Ablagerungen (Mülldeponien, Bergwerkshalden)

Im Bereich Breitlahnsturz und Paulisturz liegt die von der Restmüllverwertungs GmbH & Co

KG derzeit betriebene Deponie mit einer flächenmäßigen Ausdehnung von etwa 95.000 m2

(Deponiefläche, Verkehrsflächen und Manipulationsflächen). Die Lage von weiteren, nicht

mehr betriebenen Deponien (Hausmülldeponien der Stadtgemeinde Eisenerz), ist einer

Beilage zu entnehmen.

Große Flächenanteile des Untersuchungsraumes werden von Bergwerkshalden

eingenommen. Die Mächtigkeit der Halden kann bis über 100 Meter betragen. Die

Zusammensetzung des Haldenmaterials besteht zumindest in den hangenden Bereichen zum

überwiegenden Teil aus Karbonaten, untergeordnet treten Sandsteine, Tonschiefer und

Porphyroide auf. Die Kornzusammensetzung wird vor allem durch Blöcke (200 mm bis

größer 630 mm) und Steine (63 mm bis 200 mm) geprägt. Im Kronenbereich der Halden kann

ein höherer Kies- (2 mm bis 63 mm) und Sandanteil (0,063 mm bis 2 mm) beobachtet

werden. Feinkornanteile (Schluff, Ton) treten nur selten und untergeordnet auf.

Die Böschungsneigungen im Bereich der Haldenschüttungen liegen generell zwischen etwa

32° und 35°. Steilere Böschungsneigungen mit etwa 38° und in einem Bereich mit 42° bis 48°

konnten im östlichen Bereich der Haldenschüttungen gemessen werden. Die Böschungen

sind generell stabil. Im Bereich der Verrieselung der gereinigten Deponiesickerwässer kam es

durch die Durchfeuchtung der dort vorliegenden Kiese und Sande zu einer Abschwemmung

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von Material, das nun als „Schwemmfächer“ auf der tiefer gelegenen Etage akkumuliert ist.

Im Bereich der über 40° geneigten Böschungen kommt es vor allem im Zusammenhang mit

Abtauprozessen während der Schneeschmelze zu einem Ausrollen von einzelnen

Komponenten.

2.1.4.1.2 Hangschutt, Schutthalden

Über dem Felsuntergrund stehen im Untersuchungsraum lokal unterschiedlich mächtige

Lockersedimentablagerungen an. Größere Mächtigkeiten bis zu mehreren Metern liegen vor

allem in den tieferen Hangbereichen zu beiden Seiten des Gerichtsgraben und im Bereich

der in die Hänge eingeschnittenen Gräben (z.B. Breitlahn oder nordwestlich Rössl) vor. Auch

im Bereich des ehemaligen Feistagrabens dürften größere Mächtigkeiten vorliegen.

Die Zusammensetzung des Hangschuttes wird naturgemäß vom jeweiligen Liefergebiet

bestimmt.

Im Aufschluss 24 liegt steinig-kiesig-sandiger Karbonatschutt mit einem geringen

Schluffanteil vor. Die einzelnen Komponenten sind gut verzahnt und zumindest

oberflächennah z.T. verkittet. Diese Hangschuttablagerungen weisen einen hohen

Porenanteil auf und sind gut wasserdurchlässig. Die Mächtigkeit der

Hangschuttablagerungen im Aufschluss 24 beträgt zumindest 3 Meter. Hangaufwärts nimmt

die Mächtigkeit des Hangschutts rasch ab, sodass etwa 100 Höhenmeter oberhalb (südlich)

von Aufschluss 24 nur mehr wenige Dezimeter Mächtigkeiten beobachtet werden können.

In Aufschluss 25 liegen Hangschutt bzw. Verwitterungsprodukte aus einem

Schieferliefergebiet vor. Es handelt sich hier um kiesig-sandige, z.T. steinige Ablagerungen

mit einem höheren Schluffanteil. Durch den höheren Schluffanteil und die

Schieferkomponenten kann diesen Ablagerungen eine eher stauende Wirkung zugesprochen

werden. Z.T., wie im Bereich von Aufschluss 28 (Schichten unter dem Porphyroid sowie

Blasseneckporphyroid), sind auch Vernässungen an diese Hangschuttablagerungen

gebunden. Die Mächtigkeit der Hangschuttablagerungen im Aufschluss 25 beträgt

mindestens 3 Meter.

Weiteren Aufschluss über die Mächtigkeit und Zusammensetzung der Hangschuttmassen

geben die in beschriebenen Bohrungen im Bereich Feistawiese. Die Hangschuttmassen

weisen dort eine Mächtigkeit von 9,5 bis 18 Meter auf. Es handelt sich um Kies-

Sandgemische mit beträchtlichen bindigen Anteilen, wobei die Grobkomponenten in einer

schluffig, tonig, sandigen Matrix dicht eingebettet sind. Die in den Bohrungen

aufgeschlossenen Ablagerungen weisen eine sehr geringe Wasserdurchlässigkeit auf. Die

angegebenen Durchlässigkeitsbeiwerte liegen im Bereich zwischen 10-8 und 10-9 m/s.

Auch im Bereich zwischen der Ostgrenze der Haldenschüttung und Präbichl bzw. an den

südlichen Hängen des Gerichtsgrabens liegen Hangschuttablagerungen ähnlicher

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Zusammensetzung vor. Auf Grund des Fehlens geeigneter Aufschlüsse können aber keine

Aussagen über Mächtigkeiten getroffen werden.

2.1.4.1.3 Bunter Flaserkalk und geschieferter Kalk

Vom Rössel (Kote 1855) ziehen bunte Flaserkalke und geschieferte Kalke nach Norden

Richtung Breitlahn bzw. Kapelle (Kote 1271). Einzelne linsenartige Vorkommen liegen im

Bereich der Keferalm und westlich davon vor. Auch im Aufschluss 32 im Bereich des

Westrandes des Untersuchungsgebietes stehen diese Karbonate an. Die Kalke und

geschieferten Kalke haben Devon-Alter, hellgraue bis rötliche Färbung und sind gut

geklüftet. Im Aufschluss 26 und 32 sind die Trennflächen oberflächennah erweitert und

weisen Öffnungsweiten von bis zu 1 cm auf.

Karsterscheinungen konnten im Aufschluss 26 und 32 nicht beobachtet werden, z.T. sind die

Trennflächen – wie im Bereich des Rössl-Gipfels – jedoch korrosiv erweitert. Die

beschriebenen Kalke werden überwiegend unterirdisch entwässert.

2.1.4.1.4 Orthocerenkalk, Eisenkalk, bunter Kalk

Im Nordwesthang des Rössels treten, sowohl mit den zuvor beschriebenen Flaserkalken bzw.

geschieferten Kalken als auch mit dem Blasseneckporphyroid verschuppt, silurische

Karbonate auf. Bei den Aufschlusspunkten 27 und 29 sind diese Karbonate aufgeschlossen.

Sie sind gut geklüftet, weisen oberflächennah bis zu 0,5 cm offene Trennflächen auf und

entwässern überwiegend unterirdisch. Karsterscheinungen konnten im Untersuchungsraum

keine festgestellt werden.

2.1.4.1.5 Schwarzer Kieselschiefer

Südlich der Plattenalm – außerhalb des Untersuchungsraumes – sind schwarze

Kieselschiefer, Alaunschiefer und Lydite mit einzelnen Kalklagen aufgeschlossen. Sie

entwässern auf Grund ihrer schiefrigen Ausbildung überwiegend oberflächlich.

2.1.4.1.6 Blasseneckporphyroid

Große Flächenanteile des Haldenuntergrundes östlich des Erzberges werden von

Porphyroiden aufgebaut. Grüne, z.T. graue Vulkanite streichen in mehreren Zügen aus dem

Bereich der Plattenalm bis zur Kapelle (Kote 1271). Auch östlich des Erzberg Gipfels streicht

ein Porphyroidzug nach Nordosten Richtung Gsollgraben. Z.T. sind die Vorkommen im

Haldenuntergrund in Schiefer und Sandsteine eingebettet. Die Porphyroide sind vorwiegend

massig ausgebildet, im Grenzbereich zu den Schiefern und Sandsteinen und Karbonaten sind

sie aber auch oft stark tektonisch beansprucht und geschiefert. Die massigen Variationen

weisen oberflächennah Klüfte mit geringen Öffnungsweiten auf. Generell kann der

Porphyroid als gering wasserdurchlässig charakterisiert werden.

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2.1.4.1.7 Schiefer, Sandstein, Serizitquarzit, Grauwacke (Schichten unter dem

Porphyroid)

Vom Gerichtsgraben bis in den Bereich der Keferalm wird der Untergrund von Schiefern,

Sandsteinen, Quarziten und Grauwacken aufgebaut. Einzelne Porphyroidlinsen

(Blasseneckporphyroid) sind eingeschuppt und kleinere Kalklinsen eingelagert. Im

Untersuchungsraum (Aufschluss 8, 14, 28) handelt sich um eher eintönige graue bis

hellgraue Serizitschiefer bis Serizitquarzite, z.T. weisen sie stark phyllitischen Habitus auf. Die

genannten Gesteine neigen zu tiefgründiger Verwitterung. Sowohl die Festgesteine als auch

deren Verwitterungsprodukte weisen äußerst geringe Wasserdurchlässigkeit auf.

2.1.4.1.8 Kalkeinschaltungen in den Schichten unter dem Porphyroid

Im Untersuchungsraum sind in die unter 2.1.4.1.7 genannten Gesteine vier Karbonatlinsen

mit einer Längserstreckung von etwa 100 Meter eingelagert. Es handelt sich um graue bis

hellgraue, feinkörnige, Flaser- bis Knollenkalke, die lateral in Mergel übergehen. In den

Aufschlüssen 11 und 15 sind die Kalke gut geklüftet und weisen Öffnungen im mm-Bereich

auf. Grundsätzlich werden diese Karbonate vorwiegend unterirdisch entwässert,

beherbergen aber auf Grund ihrer Kleinräumigkeit keine bedeutenden Aquifere.

2.1.4.2 Gefügedaten

Die im Zuge der Geländeaufnahme gemessenen Trennflächenrichtungen sind nachstehender

Tabelle zu entnehmen.

Neben den Schieferungsflächen wurden in den einzelnen Aufschlüssen auch die Hauptklüfte

gemessen. Es ergeben sich 3 Haupttrennflächenrichtungen.

Sowohl die vorliegenden Kartengrundlagen als auch die durchgeführten Geländeaufnahmen

zeigen generell etwa NNW-SSO-streichende Schieferungsflächen, die mittelsteil bis steil

gegen Ost einfallen. Die dominierenden Kluftflächen streichen etwa NO-SW bzw. eine

weitere Kluftflächen etwa WNW-OSO.

Tabelle: Fallrichtung / Fallwinkel der gemessenen Haupttrennflächen in den einzelnen

Aufschlüssen.

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2.1.4.3 Altlasten bzw. Verdachtsflächen

Im Bereich nördlich Feistawiese liegen drei geschlossene Müllstürze der Stadt Eisenerz. Ein

weiterer nicht mehr betriebener Müllsturz liegt nordöstlich der Deponie Paulisturz auf dem

Breitlahnsturz.

2.1.5 Hydrogeologie – Darstellung des Ist-Zustandes

Die Erhebung des hydrogeologischen Ist-Zustandes erfolgte durch eine Kartierung des

Untersuchungsraumes. Die zur Zeit der Aufnahme aktiven Wasservorkommen wurden

aufgenommen, ihre Schüttung bzw. Abfluss gemessen bzw. geschätzt sowie deren

elektrische Leitfähigkeit und Wassertemperatur gemessen. Die Geländemessungen sind in

nachstehender Tabelle zusammengefasst. Hydrochemische Analyseergebnisse von Wässern

aus dem Bereich Paulisturz-Feistawiese liegen bei der Betriebsleitung der RMVG am

Paulisturz auf.

Tabelle: Geländemesswerte der Wasservorkommen im Untersuchungsraum

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2.1.5.1 Quellen

Insgesamt konnten 10 Quellen im Untersuchungsraum aufgenommen werden. Bis auf Quelle

31 oberhalb des Plattentunnels liegen alle Quellen außerhalb der vom Bergbau bzw. von den

Halden eingenommenen Bereichen. Die gemessenen elektrischen Leitfähigkeiten sind von

den bergbaulichen Tätigkeiten und Folgenutzungen nicht beeinflusst und zeigen demnach

die natürliche Bandbreite. Die elektrischen Leitfähigkeiten liegen zwischen 131 μS/cm und

305 μS/cm. Alle Quellen treten aus Hangschuttablagerungen aus. Die Quellen im

Gerichtsgraben (Quelle 3 und Quelle 5) fließen dem Gerinne im Gerichtsgraben zu. Die

Quellen nordwestlich des Rössels (Quellen 36) versickern nach wenigen Metern Fließstrecke

in den Hangschuttablagerungen und treten wahrscheinlich im Bereich der Feistawiese in der

dortigen Vorsturzdrainage wieder zu Tage.

Quelle 31, südlich des Plattentunnels, schüttet Wässer, die an der Grenze von

Haldenmaterial zu den unterlagernden verlehmten Hangschuttablagerungen der Feistawiese

austreten. Die Mineralisierung der Wässer (elektrische Leitfähigkeit 542 μS/cm) ist durch

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Lösungsprozesse in den Haldenschüttungen beeinflusst. Die Wässer versickern unterhalb des

Quellaustrittes wieder in der Haldenschüttung und werden unterirdisch über den

überschütteten Feistabach zum Gerichtsgraben abgeführt. Chemische Analysen dieser

Wässer sind zusammengefasst und zeigen eine von der Deponie Paulisturz unbeeinflusste

hydrochemische Zusammensetzung.

2.1.5.2 Drainagen

Im Bereich der Feistawiese lagern Haldenschüttungen den verlehmten

Hangschuttablagerungen der Grauwackenschiefer auf. Im Bereich des Haldenfußes liegt eine

West-Ost-verlaufende Vorsturzdrainage die zum Feistabach ausgeleitet wird. Die

Drainagewässer sind an drei Stellen zugänglich (Punkte 19a, 19, 20). Die Drainagewässer sind

Mischwässer der auf die Haldenschüttung fallenden und versickernden Niederschläge mit

den vom Rössl abfließenden Quellwässern bzw. Oberflächenwässern und den unterhalb der

bestehenden Deponie Paulisturz zur Versickerung gebrachten gereinigten Deponiewässer.

Die elektrische Leitfähigkeit (Mittelwert von mittlerer und östlicher Drainage) wurde am

29.4.2008 mit 565 μS/cm, am 08.05.2008 mit 595 μS/cm und am 28.05.2008 mit 945 μS/cm

gemessen.

Die im Rahmen der Eigenüberwachung durch die RMVG durchgeführten bzw. beauftragten

Mess- und Analyseergebnisse zeigen keine besonderen Auffälligkeiten. Chemische Analysen

dieser Wässer sind zusammengefasst und zeigen eine von der Deponie Paulisturz

beeinflusste hydrochemische Zusammensetzung. Durch Mischungsvorgänge auf der

unterirdischen Fließstrecke von der Deponie Paulisturz bis zur Vorsturzdrainage kommt es zu

einer „Verdünnung“ der von der Deponie beeinflussten Wässer, sodass die Wässer der

Vorsturzdrainage zumeist Trinkwasserqualität aufweisen. Lediglich die Nitratwerte liegen

zum Teil über den Grenzwerten für Trinkwasser.

2.1.5.3 Oberflächengerinne

Gerichtsgrabenbach

Der Gerichtsgraben wird durch den Gerichtsgrabenbach und seine seitlichen Zubringer

entwässert. Bei den seitlichen Zubringern im obersten Grabenbereich handelt es sich um

temporäre Gerinne die nur zur Zeit der Schneeschmelze bzw. nach stärkeren Niederschlägen

aktiv sind. In einzelnen Abschnitten verliert der Bach Wasser in den Untergrund (Punkt 2).

Die versickerten Wässer treten grabenabwärts wieder aus. Beim Eintritt in die

Haldenschüttung (Punkt 9) westlich des Präbichls versickert der Bach zur Gänze und tritt

östlich von Trofeng wenige 100 Meter vor der Mündung in den Trofengbach wieder aus der

Haldenschüttung aus.

Die Schüttung nahm am 08.05.2008 zwischen Versickerungsstelle und Wiederaustritt von

etwa 100 l/s auf etwa 500 l/s zu, was unter anderem auch auf den hier zu Tage tretenden

Abflussanteil des Feistabaches (etwa 80 l/s) zurückzuführen ist. Die restlichen Wässer (etwa

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320 l/s) entstammen dem Einzugsgebiet nordöstlich des Erzberges, das ebenfalls zu

Gerichtsgraben hin entwässert. Die elektrische Leitfähigkeit bei der Versickerungsstelle

betrug 251 μS/cm beim Wiederaustritt 735 μS/cm. Chemische Analysen dieser Wässer sind

zusammengefasst und zeigen durchwegs Trinkwasserqualität an.

Feistabach

Der Feistabach (Punkt 16) tritt im Bereich Feistawiese unter der Eisenbahnbrücke östlich des

Plattentunnels aus der Haldenschüttung aus, versickert nach etwa 20 m wieder in der

Haldenschüttung und verbleibt in dieser bis zur Mündung in den Gerichtsgrabenbach.

Die Wässer des Feistabaches treten mit denen des Gerichtsgrabenbaches östlich von Trofeng

wieder zu Tage. Die Schüttung des Feistabaches betrug bei der Messstelle unter der

Eisenbahnbrücke am 08.05.2008 etwa 80 l/s am 18.05.2008 etwa 40 l/s. Bei der Messstelle

Feistabach (Abflussmessstelle 16) werden die Wässer aus dem Einzugsgebiet Messstelle

Feistabach und aus dem Einzugsgebiet der Vorsturzdrainage gemeinsam erfasst. Die

elektrische Leitfähigkeit wurde am 29.4.2008 mit 721 μS/cm, am 08.05.2008 mit 499 μS/cm

und am 28.05.2008 mit 675 μS/cm gemessen. Chemische Analysen dieser Wässer sind

zusammengefasst und zeigen eine von der Deponie Paulisturz beeinflusste hydrochemische

Zusammensetzung, die vor allem auf die Beimischung der Wässer aus der Vorsturzdrainage

zurückzuführen ist. Die Wässer weisen zumeist Trinkwasserqualität auf, jedoch kommt es

zeitweise zu einer Erhöhung der Nitratwerte.

Gerinne nordwestlich Rössl

Nordwestlich Rössl liegen mehrere gefasste Quellen (Punkt 36). Das Überwasser dieser

Quellen fließt über den Hangschutt unter den Quellen etwa 50 Höhenmeter ab um in

weiterer Folge im Hangschutt zu versickern. Bei der Vorsturzdrainage Feistawiese treten

diese Wässer wieder zu Tage.

2.1.5.4 Verrieselungsanlagen

Nordöstlich der bestehenden Deponie Paulisturz werden die gereinigten Deponiewässer zur

Verrieselung gebracht (Abflussmessstelle 22). Die Wässer werden auf Höhe Breitlahnsturz in

die Haldenschüttung ausgeleitet und versickern bis etwa 50 Höhenmeter unterhalb

(nördlich) der Ausleitungsstelle vollständig. Die zur Verrieselung gebrachte Wassermenge

betrug am 08.05.2008 0,7 l/s. Die elektrische Leitfähigkeit dieser Wässer betrug 1950 μS/cm.

Die Wässer treten in der Vorsturzdrainage in stark verdünnter Form wieder aus (siehe

vorstehende Tabelle 2, Messstelle 19, 19a und 20).

Die im Rahmen der Eigenüberwachung durch die RMVG durchgeführten bzw. beauftragten

Mess- und Analyseergebnisse lagen jeweils unter den Grenzwerten.

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2.1.5.5 Wasserversorgungsanlagen, Schutz- und Schongebiete

Nördlich des Gerichtsgrabens liegt das verordnete Wasserschongebiet Hochschwab (BGBl.

Nr.345/1973). Das Areal der derzeit betriebenen Deponie Paulisturz und das Projektareal der

geplanten Erweiterung der Deponie Paulisturz liegen außerhalb des Schongebietes.

Die nächst gelegene, tiefer als die Deponie Paulisturz situierte Wasserversorgungsanlage

befindet sich im Gsollgraben. Auf Grund der Position der Wasserversorgungsanlage und der

geologischen sowie hydrogeologischen Verhältnisse kann ein Zusammenhang zwischen den

„Gsollquellen“ und den aus dem Einzugsgebiet des Gerichtsgrabens abfließenden Wässer

ausgeschlossen werden.

2.1.5.6 Entwässerung des Einzugsgebietes „Paulisturz und Ferdinandsturz“

Für die Abgrenzung des Einzugsgebietes in dem die bestehende Deponie und geplante

Erweiterung der Deponie Paulisturz liegt, ist die Morphologie des Haldenuntergrundes von

grundlegender Bedeutung. Aus den vorhandenen Unterlagen lassen sich zwei Einzugsgebiete

abgrenzen. Das Einzugsgebiet Vorsturzdrainage, in dem auch das Deponieareal liegt, und das

Einzugsgebiet Messstelle Feistabach östlich des Deponieareals.

Zwei im Rahmen der Planungsarbeiten für die bestehende Deponie Paulisturz durchgeführte

Markierungsversuche bestätigen diese Abgrenzung.

Die Entwässerung des gegenständlichen Untersuchungsgebietes erfolgt nach Durchsickerung

der Haldenschüttung entlang der Vorsturz-Morphologie. Demnach entwässern der

Feistabach und die Vorsturzdrainage unterschiedliche Einzugsgebiete. Das Deponieareal wird

zur Vorsturzdrainage hin entwässert. Eine Entwässerung in das Einzugsgebiet Messstelle

Feistabach wird auf Grund der Art des Tracerdurchganges bei der Messstelle Feistabach

ausgeschlossen. Die Fließgeschwindigkeit des Feistabaches unterhalb der Haldenschüttung

wird mit 5,24 cm/s bis 13,4 cm/s zitiert. Aus dem Markierungsversuch vom August bzw.

September 1991 selbst lässt sich eine Abstandsgeschwindigkeit von etwa 0,06 m/s (6 cm/s)

ableiten. Die Fließzeit vom Deponiebereich bis zum Trofengbach errechnet sich daraus mit

etwa 10 Stunden. Die Fließzeit vom Deponiebereich bis zur Vorsturzdrainage bzw. Feistabach

kann mit etwa 2 Stunden 45 Minuten abgeleitet werden.

Angaben über Grundwassermächtigkeiten bzw. Grundwasserstände können aus den

vorliegenden Unterlagen nicht abgeleitet werden. Es kann jedoch angenommen werden,

dass die Haldenschüttung generell als ungesättigte Zone ausgebildet ist und eine gesättigte

Zone – mit zusammenhängenden Grundwasservorkommen – nicht vorhanden ist.

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2.1.6 Hydrologie – Darstellung des Ist-Zustandes

Dem Einzugsgebiet Messstelle Feistabach kann eine Fläche von ca. 0,4 km2 und dem

Einzugsgebiet Vorsturzdrainage von ca. 1,3 km2 zugeordnet werden. Die mittleren Seehöhen

der Einzugsgebiete betragen ca. 1400 m bzw. ca. 1300 m.

Tabelle: Berechnung des Abflusses aus den Einzugsgebieten Messstelle Feistabach und

Vorsturzdrainage.

Auf Grundlage der langjährigen Jahresniederschläge (Eisenerz: 1312 mm; Präbichl: 1549

mm) und mittleren Lufttemperaturen (Eisenerz: 7,2 °C; Präbichl: 3,9 °C), die beim Amt der

Steiermärkischen Landesregierung, Hydrographie, erhoben wurden, ergibt sich ein

Gebietsniederschlag für das Einzugsgebiet Messstelle Feistabach von 1634 mm/m2 und das

Einzugsgebiet Vorsturzdrainage von 1581 mm/m2 pro Jahr. Unter Berücksichtigung der

Evapotranspiration (berechnet nach Turc) kann für die Einzugsgebiete Messstelle Feistabach

und Vorsturzdrainage der mittlere Abfluss berechnet werden. Für den Feistabach ergibt sich

der mittlere Abfluss mit etwa 17 l/s und für die Vorsturzdrainage von etwa 50 l/s (siehe

vorstehende Tabelle). Der Gesamtabfluss an der Messstelle Feistabach (Abfluss

Einzugsgebiet Messstelle Feistabach + Abfluss Einzugsgebiet Vorsturzdrainage) ergibt sich

rechnerisch im Mittel mit ca. 67 l/s.

Im Einzugsgebiet Messstelle Feistabach kam es durch anthropogene Eingriffe zu einer

Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse. Oberhalb von etwa 1300 m Seehöhe (etwa

75% der Fläche des Einzugsgebietes) liegen Karbonate und Hangschutt mit guter

Wasserdurchlässigkeit vor. Diese Bereiche entwässern nach wie vor überwiegend

unterirdisch. Unterhalb von etwa 1300 m Seehöhe (etwa 25% der Fläche des

Einzugsgebietes) liegen Schiefer und Hangschuttablagerungen mit geringer

Wasserdurchlässigkeit vor. In diesem Bereich wies der natürliche Abfluss vor

Haldenschüttung eine beträchtliche Oberflächenabflusskomponente auf. Nach vorliegender

Literatur kann für den natürlichen Zustand in Abhängigkeit vom Bewuchs (Annahme:

Fichtenwald mit wenig Bodenvegetation) ein Oberflächenabfluss von etwa 30% bis 75% des

Niederschlages angenommen werden. Durch das Aufbringen der gut wasserdurchlässigen

Haldenschüttungen sowie dem Fehlen jeglicher Vegetation erfolgt nun in diesem Bereich der

Abfluss vollkommen unterirdisch.

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Geringe Flächenanteile werden von Forststraßen und von der Zufahrtsstraße zur Deponie

eingenommen. Mit der Verdichtung bzw. Versiegelung dieser Flächen ist ein erhöhter

Oberflächenabfluss verbunden. Dieser infiltriert jedoch in den angrenzenden Hangschutt-

bzw. Haldenablagerungen.

Im Einzugsgebiet der Vorsturzdrainage liegen oberhalb von etwa 1400 m Seehöhe (etwa 17%

der Fläche des Einzugsgebietes) Karbonate und Hangschutt mit guter Wasserwegigkeit vor.

An lokalen Stauhorizonten nordwestlich des Rössels (Quellen 36) kommt es zwar zu

Quellaustritten, das Quellwasser versickert aber im Hangschutt unter den Quellen, sodass

für diesen Bereich eine überwiegend unterirdische Entwässerung angegeben werden kann.

Unterhalb von etwa 1400 m Seehöhe (etwa 83% der Fläche des Einzugsgebietes) liegen

Schiefer, Porphyroide und Hangschuttablagerungen mit geringer Wasserwegigkeit vor. In

diesem Bereich wies der natürliche Abfluss vor Haldenschüttung eine beträchtliche

Oberflächenabflusskomponente auf, die – wie im Einzugsgebiet Messstelle Feistabach – mit

etwa 30% bis 75% des Niederschlages nach angegeben werden kann.

Unterhalb von etwa 1300 Meter Seehöhe (0,9 km2, etwa 70% der Fläche des

Einzugsgebietes) liegen nun gut durchlässige Haldenschüttungen mit vollständig

unterirdischem Abfluss vor.

Gegenüber dem natürlichen Zustand vor Schüttung der Halden entwässern die

Einzugsgebiete Messstelle Feistabach und Vordrainage nun vollkommen unterirdisch.

Abflussspitzen werden durch die Retention in den Haldenablagerungen stark gedämpft, aber

dafür über einen längeren Zeitraum auftreten. Durch die Vegetationsfreiheit der Halden

entfällt der Wasserverbrauch durch Pflanzen wodurch es durch die Haldenschüttung zu

einem Anstieg des Abflusses aus den genannten Einzugsgebieten kam.

Von den 0,9 km2 großen Haldenflächen im Einzugsgebiet Vorsturzdrainage wurden etwa

0,09 km2 im Zuge der Errichtung der bestehenden Deponie Paulisturz versiegelt bzw.

verdichtet (Deponiefläche: 81.800 m2; Verkehrs- und Manipulationsflächen: 13.250 m2). Die

Verkehrsflächenwässer versickern in den angrenzenden Haldenschüttungen. Die

Deponiesickerwässer werden über Drainagen gefangen und einer Reinigungsanlage

zugeführt. Die gereinigten Deponiewässer werden im Bereich des Betriebsgebäudes in den

Haldenschüttungen verrieselt. Rechnerisch sollten auf Grund der vorliegenden Niederschlags

und Lufttemperaturdaten etwa 3 l/s im Mittel zu Verrieselung gelangen. Eine aktuelle

Messung am 08.05.2008 ergab 0,7 l/s, die verrieselt wurden.

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2.1.7 Eingriffsauswirkungen

2.1.7.1 Geologie

Bau- und Betriebs und Nachnutzungsphase

Durch die Erweiterung der bestehenden Deponie Paulisturz wird es sowohl in der Bau- als

auch in der Betriebs- und Nachnutzungsphase zu keinen nachteiligen Auswirkungen auf den

geologischen Untergrund bzw. auf die den natürlichen Untergrund überlagernden

Haldenschüttungen kommen. Bei projektgemäßer Ausführung der Deponieerweiterung kann

das Auftreten von Hanginstabilitäten – sowohl im Bereich des natürlichen geologischen

Untergrundes als auch in der Haldenschüttung – ausgeschlossen werden.

Stärkere Durchfeuchtung durch Extremniederschläge bzw. Erdbeben (Eisenerz liegt mit

einem Erdbebenkoeffizient von ε = 0,052 bzw. einer effektiven horizontalen

Bodenbeschleunigung von αh = 0,51 m/s² in der Zone 2) in Kombination mit einer

Durchfeuchtung der Hangschuttablagerungen am Fuße des Rössels können zu einem lokalen

Versagen von Hangbereichen führen. Ein Abgleiten von Gesteinsmassen bis in den

Deponiebereich kann zu einer zusätzlichen Belastung der Deponieaufstandsfläche und der

Deponieböschungen bzw. in der Nachnutzungsphase zu einer Beschädigung der Deponie-

Oberflächenabdeckung führen.

2.1.7.2 Hydrogeologie

Bauphase

Im Zuge der Erweiterung der Deponie Paulisturz können Vorfälle die einen Eintrag von

wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund bewirken, nicht vollkommen ausgeschlossen

werden. Vor allem der Eintrag von Treibstoffen, Schmier- und Hydraulikölen von

Arbeitsmaschinen und LKWs kann zu einer Belastung von infiltrierenden Wässern führen, die

unter ungünstigen Bedingungen bis in Trofengbach gelangen.

Betriebsphase

Im Zuge des Betriebes der Deponie Paulisturz können Vorfälle die einen Eintrag von

wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund bewirken, nicht vollkommen ausgeschlossen

werden. Vor allem der Eintrag von Treibstoffen, Schmier- und Hydraulikölen von

Arbeitsmaschinen und LKWs kann außerhalb des eigentlichen Deponiebereiches (Bereich

außerhalb der Deponie-Basisabdichtung) zu einer Belastung von infiltrierenden Wässern

führen, die unter ungünstigen Bedingungen bis in Trofengbach gelangen.

Kommt es zu einer Beschädigung der Deponie-Basisabdichtung – durch welche Ereignisse

auch immer – können Deponiesickerwässer in den Untergrund infiltrieren. Unter

ungünstigen Bedingungen können die freigesetzten Wässer bis in den Trofengbach gelangen.

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Bei Ausfall der Aufbereitungsanlage für die Deponiesickerwässer können diese unbehandelt

in den Untergrund infiltrieren. Unter ungünstigen Bedingungen können die freigesetzten

Wässer bis in den Trofengbach gelangen.

Nachnutzungsphase

Kommt es zu einer Beschädigung der Deponie-Oberflächenabdichtung – durch welche

Ereignisse auch immer – kann der Deponiekörper von infiltrierenden Niederschlagswässern

durchflossen werden. Dabei kann es zu einer Lösung von wassergefährdenden Stoffen

kommen, die über die Deponiesickerwässer, falls die Aufbereitungsanlage für die

Deponiesickerwässer nicht mehr in Betrieb ist, bis in den Trofengbach gelangen können.

2.1.7.3 Hydrologie

Bau- und Betriebsphase

Durch die Erweiterung der Deponie Paulisturz kommt es zu einer Veränderung der

derzeitigen – jedoch nicht natürlichen – Abflussverhältnisse. Im Zuge der

Deponieerweiterung werden weitere Flächen (Deponiefläche, Zufahrtsstraßen,

Manipulationsflächen, etc.) versiegelt und weisen im Gegensatz zur derzeitigen –

überwiegend unterirdischen – Entwässerung einen Oberflächenabfluss auf.

Von den 0,9 km2 großen Haldenflächen im Einzugsgebiet Vorsturzdrainage wurden etwa

0,09 km2 im Zuge der Errichtung der bestehenden Deponie Paulisturz versiegelt bzw.

verdichtet (Deponiefläche: 81.800 m2; Verkehrs- und Manipulationsflächen: 13.250 m2). Im

Zuge der Erweiterung der Deponie Paulisturz werden weitere etwa 0,08 km2 versiegelt bzw.

verdichtet (Deponiefläche: 72.920m2; Verkehrs- und Manipulationsflächen: 7.600 m2 [19]).

Insgesamt wurden bzw. werden somit ca. 20 % der gesamten Haldenflächen im

Einzugsgebiet der Vorsturzdrainage versiegelt bzw. verdichtet.

Die Verkehrsflächenwässer versickern zum Großteil in den angrenzenden

Haldenschüttungen, sodass sie weiterhin an der unterirdischen Entwässerung teilnehmen.

Tabelle: Berechnung des Abflusses aus dem Deponiebereich für die bestehende Deponie und

für die bestehende Deponie inkl. Erweiterung.

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Die Deponiesickerwässer werden über Drainagen gefangen und einer Reinigungsanlage

zugeführt. Die gereinigten Deponiewässer werden in den Haldenschüttungen verrieselt.

Rechnerisch sollten nach Erweiterung der Deponie Paulisturz auf Grund der vorliegenden

Niederschlags- und Lufttemperaturdaten etwa 6 l/s im Mittel (entspricht etwa 12% des

mittleren Abflusses aus dem Einzugsgebiet Vorsturzdrainage) zu Verrieselung gelangen

(siehe vorstehende Tabelle). Bei der Berechnung wurde davon ausgegangen, dass auf die

bestehende Deponie noch keine Oberflächenabdichtung aufgebracht wurde. Auch die

Deponiesickerwässer nehmen mit einer zeitlichen Verzögerung wieder an der unterirdischen

Entwässerung teil, sodass es zu keiner nennenswerten Änderung der Abflussverhältnisse im

Vergleich zum Ist-Zustand kommt.

Nachnutzungsphase

Durch das Aufbringen der Deponie-Oberflächenabdichtung und eines Bodenaufbaus für

Rekultivierungsmaßnahmen und durch die Rekultivierungsmaßnahmen selbst wird ein Teil

des Niederschlagswassers im Boden zurückgehalten bzw. über die Pflanzen wieder

verbraucht werden, sodass sich der Abfluss gegenüber dem rechnerischen Abfluss in der

Betriebsphase verringern wird.

2.1.8 Definition und Bewertung von Kompensationsmaßnahmen

und Beurteilung der verbleibenden Auswirkungen

Zum Schutz gegen Massenbewegungen auf Grund von Extremniederschlagsereignissen und

Erdbeben (aber auch gegen Lawinenabgänge) und der Akkumulation von Material im

Deponiebereich können in gefährdeten Bereichen Schutzdämme errichtet werden. Zum Teil

wurden solche Schutzbauten bereits hergestellt. Da es sich bei den Massenbewegungen nur

um lokale Abgleitungen handeln kann, kann damit eine Gefährdung des Deponiebereiches

nahezu ausgeschlossen werden.

Der Eintrag von wassergefährdenden Stoffen (vor allem Treibstoffe, Schmier- und

Hydrauliköle von Arbeitsmaschinen und LKWs) in den Untergrund kann durch den Einsatz

von entsprechend gewarteten Geräten grundsätzlich vermieden werden. Sollten bei Unfällen

Treibstoffe, Schmier- und Hydrauliköle dennoch austreten, kann durch das Vorhalten

entsprechender Bindemittel die Infiltrationsmenge in den Untergrund minimiert werden. Ein

rasch zu erfolgender Bodenaushub kann die in den Wasserkreislauf gelangende Menge der

Treibstoffe, Schmier- und Hydrauliköle weiter reduzieren. Sollten dennoch Treibstoffe,

Schmier- und Hydrauliköle in den Wasserkreislauf gelangen, werden diese im Bereich der

Vorsturzdrainage wieder zu Tage treten.

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Freigesetzte Deponiesickerwässer auf Grund von Schäden an der Deponie-Basisabdichtung

bzw. der Deponie-Oberflächenabdichtung als auch durch einen Ausfall der Reinigungsanlage

für die Deponiesickerwässer werden in der gut durchlässigen Haldenschüttung rasch

infiltrieren und in verdünnter Form im Bereich der Vorsturzdrainage wieder zu Tage treten.

Um eine möglich Gefährdung der Vorflut (Trofengbach) hintan zuhalten werden folgende

Maßnahmen vorgeschlagen:

Verlegung der Verrieselung der gereinigten Deponiesickerwässer um etwa 300 m nach

Westen. Die Fließzeit vom Deponiebereich bis zum Trofengbach errechnet sich auf

Grund der Ergebnisse des Markierungsversuches mit etwa 10 Stunden. Durch eine

Verlegung wird der Abstand der in der Vorsturzdrainage austretenden, durch die

Deponie beeinflussten Wässer, zum Feistabach vergrößert. Ein Abfließen der

wassergefährdenden Stoffe über den Feistabach Richtung Trofengbach wird dadurch

verzögert bzw. wird Zeit und Raum für weitere Maßnahmen geschaffen. Die

Funktionalität dieser Maßnahme ist nach Durchführung durch einen

Markierungsversuch zu testen.

Ertüchtigung der Vorsturzdrainage. Durch eine Ertüchtigung der Vorsturzdrainage im

Bereich des östlichen Zuganges sollte die gesamte über die Vorsturzdrainage

abfließende Wassermenge frei zugänglich gemacht werden.

Ausleitung der Wässer der Vorsturzdrainage vom östlichen Zugang in den Graben

westlich der Versickerung des Feistabaches mittels Rohr oder abgedecktem Gerinne.

Diese Ausleitung würde im natürlichen, gering wasserdurchlässigen Untergrund

hergestellt werden. Die Unterquerung der Bahntrasse ist dabei erforderlich. Durch eine

solche Ausleitung könnte der Großteil der Wässer der Vorsturzdrainage nahezu

ganzjährig zugänglich gemacht werden, was derzeit durch Schneeablagerungen im

Bereich der Zugänge nicht möglich ist. Der Einbau eines Ölabscheiders bzw. einer

Entnahmestelle für belastete Wässer wäre möglich. Die Bauarbeiten und die dadurch

bewirkten Veränderungen im Bereich Vorsturzdrainage und Feistabach sind durch einen

Hydrogeologen zu dokumentieren.

Weiterführung der Eigen- und Fremdüberwachung. Im Zuge der Eigenüberwachung und

Fremdüberwachung werden derzeit Messungen und Probennahmen an der

Vorsturzdrainage durchgeführt. Da die Zugänglichkeit auf die schneefreien Monate

(etwa Mai bis November) beschränkt ist, kann eine Beurteilung der

Vorsturzdrainagewässer nur bedingt durchgeführt werden. Nach entsprechender

Ertüchtigung der Vorsturzdrainage sollte die Eigenüberwachung und

Fremdüberwachung nahezu ganzjährig durchgeführt werden können.

Laufendes Monitoring an der Ausleitung der Vorsturzdrainage. Durch ein laufendes

Monitoring an der Ausleitung der Vorsturzdrainage – z.B. durch den Einsatz von

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automatisch registrierenden Messgeräten – können im Sinne einer effizienten

Qualitätssicherung der ausgeleiteten Drainagewässer ausgewählte Parameter wie

Schüttungsmenge, el. Leitfähigkeit und Wassertemperatur aufgezeichnet werden. Über

eine Datenfernübertragung sind die gespeicherten Messwerte ganzjährig vom

Betriebsgebäude aus abrufbar. Bei Überschreitung von Grenzwerten sind

Alarmmeldungen vorzusehen. Sollten wassergefährdende Stoffe im Zuge des

Deponiebetriebes in den Untergrund gelangen, ist an der Ausleitung der

Vorsturzdrainage und am Feistabach zusätzlich ein hydrochemisches Monitoring

(Analytik abgestimmt auf die eingebrachten Stoffe) mit kurzen Beobachtungsintervallen

durchzuführen. Sollten wassergefährdende Stoffe bei der Vorsturzdrainage austreten

sind entsprechende Maßnahmen, wie z.B. Sicherstellung einer entsprechenden

Verdünnung durch die Wässer des Feistabaches oder Retention und Abpumpen des

belasteten Wassers und Abtransport in eine entsprechende Aufbereitungsanlage, zu

treffen. Die Fließzeit vom Deponiebereich bis zur Vorsturzdrainage bzw. Feistabach kann

mit etwa 2 Stunden 45 Minuten abgeleitet werden.

2.1.9 Verzeichnis der Beilagen

Beilage 1: Erweiterung der Deponie Paulisturz, Einreichprojekt 2008, Geologische Karte

Beilage 2: Erweiterung der Deponie Paulisturz, Einreichprojekt 2008, geol. Profile und

Längenschnitt

Beilage 3: Erweiterung der Deponie Paulisturz, Einreichprojekt 2008, Hydrogeologische Karte

Beilage 4: Fotodokumentation

2.1.10 Zusammenfassung

Die Restmüllverwertungs GmbH & Co KG (RMVG) betreibt auf dem Grundstück GNr. 388/3

der KG Trofeng eine rechtskräftig genehmigte, dem Stand der Technik entsprechende

Deponie. Nachdem das ursprünglich geplante Deponievolumen in absehbarer Zeit erschöpft

sein wird, ist nunmehr die Erweiterung der Deponie am Standort Paulisturz bzw.

Ferdinandsturz vorgesehen. Die Genehmigung der Erweiterung der Deponie Paulisturz wird

im Rahmen eines UVE – UVP Verfahrens durchgeführt.

Wie schon die bestehende Deponie, wird auch die Erweiterung der Deponie Paulisturz im

Bereich von gut durchlässigen Haldenschüttungen errichtet werden. Das geologische

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Basement des Haldenuntergrundes im Bereich von der Plattenalm bis zur Feistawiese wird

überwiegend aus gering durchlässigen Gesteinen aufgebaut.

Die Entwässerung des Untersuchungsgebietes (Einzugsgebiet Messstelle Feistabach und

Einzugsgebiet Vorsturzdrainage) erfolgt nach Durchsickerung der Haldenschüttung entlang

der Vorsturz-Morphologie. Der Haldenkörper selbst bildet eine bis über 100 m mächtige,

ungesättigte Zone. Bereiche mit zusammenhängenden Grundwasservorkommen sind nicht

vorhanden.

Die Fließzeiten des im Deponiebereich infiltrierenden Wassers bis zur Feistawiese können

auf Grund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse mit etwa 2 Stunden 45 Minuten und

bis zum Trofengbach mit etwa 10 Stunden angegeben werden.

Durch die Erweiterung der Deponie Paulisturz werden Teile der Haldenschüttung versiegelt

bzw. verdichtet. Die auf diese Flächen fallenden Niederschlagswässer werden nach

entsprechender Behandlung jedoch wieder in die Haldenschüttung verrieselt und nehmen

weiter an der unterirdischen Entwässerung teil.

Bei Umsetzung der im gegenständigen Gutachten formulierten Maßnahmen und bei

projektsgemäßer Ausführung entsprechend dem aktuellen Stand der Technik ergeben sich

aus geologischer, hydrogeologischer und hydrogeologischer Sicht keine Einwände gegen das

geplante Vorhaben.

3 Gutachten im engeren Sinn

3.1 Gutachten nach UVP-G

3.1.1 Grundsätzliche Feststellungen

3.1.1.1 Abgrenzung des Beurteilungsumfanges

Das Schutzgut Grundwasser stellt den alleinigen Gegenstand einer hydrogeologischen

Beurteilung dar und wird der Rahmen von den einschlägigen Bestimmungen des

Wasserrechtsgesetzes (WRG) BGBl. Nr. 215/1959, i.d.g.F. BGBl. I Nr. 123/2006, die in der

ggst. Verfahrensbestimmung (UVP-G) Anwendung finden (siehe § 3 Zif.3), abgesteckt.

§ 17 Abs.2 Zif.2 UVP-G 2000 i.d.g.F. besagt, dass soweit dies nicht schon in anzuwendenden

Verwaltungsvorschriften vorgesehen ist, die Immissionsbelastungen zu schützender Güter

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möglichst gering zu halten sind, wobei jedenfalls Immissionen zu vermeiden sind, die

geeignet sind, u.a. den Zustand der Gewässer bleibend zu schädigen.

§ 17 Abs.5 selben Gesetzes drückt aber auch aus, dass ein Antrag nur dann abzuweisen ist,

wenn schwerwiegende Umweltbelastungen zu erwarten sind, die durch Auflagen,

Bedingungen, Projektsmodifikationen u.dgl. nicht verhindert oder auf ein erträgliches Maß

vermindert werden können.

Zu diesem Gesichtspunkt formuliert das Wasserrechtsgesetz grundsätzlich das Ziel, dass

insbesondere Grundwasser sowie Quellwasser so rein zu halten ist, dass es als Trinkwasser

verwendet werden kann (§ 30 Abs. 1). Dieses Bestreben wird in den, unter § 30 c, Zif.1 im

Wasserrechtsgesetz implementierten Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie

dahingehend näher dargelegt, wonach Grundwasser derart zu schützen, zu verbessern und

zu sanieren ist, dass eine Verschlechterung des jeweiligen Zustandes verhindert und bis

spätestens 22.12.2015 der gute mengenmäßige und chemische Zustand erreicht wird.

Dies bedeutet nicht, dass grundsätzlich jede Maßnahme, die in einer Beeinflussung des

Grundwassers mündet, nicht einer Bewilligung zugeführt werden kann (siehe § 32 WRG

1959), obgleich die Einwirkung – wenn sie schon nicht zur Gänze verhinderbar ist – dem

betroffenen Grundwasserkörper keinen dauerhaften Schaden (Beeinträchtigung) zufügen

darf.

Als Beeinträchtigung ist eine derartige Veränderung der Ergiebigkeit und/oder der

physikalischen, chemischen und bakteriologischen Eigenschaften des berührten

Grundwasserkörpers zu sehen, sodass für die notwendige Versorgung von Kommunen

weder die ausreichende Wassermenge noch die erforderliche Trinkwasserqualität (bei

Einhaltung der Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung BGBl. II Nr. 304/2001 i.d.g.F.

sowie gemäß Österreichisches Lebensmittelbuch, Codexkapitel B1 i.d.g.F.) mehr zur

Verfügung steht.

Hinsichtlich des Einbringungsverbotes bestimmter Stoffe in das Grundwasser, aber auch

bezüglich der Voraussetzungen für den guten Zustand der Grundwasserkörper sei auf die

Bestimmungen der Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser (BGBl. II Nr. 98/2010

i.d.g.F.) verwiesen.

Ist diese Vorgabe "keine dauerhafte Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers" bzw.

"Erhaltung des guten Zustandes" erfüllt, so kann von einer Umweltverträglichkeit für das

Schutzgut "Grundwasser" ausgegangen werden. Dies auch dann, wenn es zu einer

Beeinträchtigung fremder Rechte – per Definition WRG alle rechtmäßig geübten

Wassernutzungen und das Grundeigentum – kommen kann, jedoch unter der

Voraussetzung, dass diese ausgeglichen oder entsprechend abgegolten werden bzw. das

Grundeigentum betreffend, wenn trotz Veränderung des Grundwasserstandes das

betroffene Grundstück auf die bisher geübte Art benutzbar bleibt (§ 12 WRG).

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Zusätzlich sind im Zuge der Beurteilung der Errichtung und des Betriebes einer Deponie aus

hydrogeologischer Sicht folgende Rahmenbedingungen - in der Deponieverordnung 2008 als

der Stand der Technik und wissenschaftlichen Erkenntnisse definiert - zu berücksichtigen:

§ 21 DVO 2008: Anforderungen an den Deponiestandort

§ 22 DVO 2008: Untergrundanforderungen

§ 23 DVO 2008: Standorterkundung und -untersuchung

§ 24 DVO 2008: Vorflut

§ 25 DVO 2008: Standsicherheit

§ 30 DVO 2008: Wasserhaushalt

§ 37 DVO 2008: Mess- und Überwachungsverfahren

§ 38 DVO 2008: Emissions- und Immissionskontrolle

Weiters ist zu prüfen, ob durch das Vorhaben öffentliche Interessen in Form z.B. einer

wasserwirtschaftlichen Verfügung (z.B. Grundwasserschongebiet u.dgl.) berührt oder fremde

Rechte in Form von Grundwassernutzungen oder des Grundeigentums betroffen sind.

3.1.1.2 Beurteilung der Projektsunterlagen

Das vorgelegte Projekt ist hinsichtlich der hydrogeologischen Detailaspekte als fachkundig

erstellt zu bewerten. Da die Projekterstellung von fachkundigen und hierfür befugten

Personen erfolgte kann und muss - weil im Detail nicht gänzlich prüfbar (nachrechenbar) -

von der Richtigkeit der ermittelten Daten und durchgeführten Berechnungen ausgegangen

werden.

Augenscheinliche Fehler, Missinterpretationen u. dgl. wurden im Zuge der Beurteilung des

ggst. hydrogeologischen Projektsteiles nicht offenkundig, alle wesentlichen Aspekte

scheinen berücksichtigt und abgehandelt. In die fachliche Beurteilung wurden sämtliche

maßgeblichen Phasen (Bau- und Betriebsphase), Sonderfälle (Störfall) inkludiert. Da

Betrachtungsgebiet wurde weit genug ausgedehnt. Auf bestehende Bewilligungen wurde

Bedacht genommen.

Die durchgeführten Untersuchungen und Berechnungen münden in einer schlüssigen und

nachvollziehbaren Bewertung der möglichen Auswirkungen auf das Grundwasser und

gegebenenfalls fremder Rechte in Form von Grundwassernutzungen sowie der daraus

resultierenden Maßnahmen.

3.1.1.3 Sonstige Anmerkungen

Auf Basis der oben getätigten Aussagen bezüglich Projektsqualität war es die logische

Konsequenz, dass der Inhalt dieses Gutachtens auch zur Gänze als Befund übernommen

wurde. Die durchgeführten örtlichen Besichtigungen ergaben kein widersprechendes Bild,

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die fachlichen Feststellungen des hydrogeologischen Amtssachverständigen, insbesondere

hinsichtlich Darstellung des Ist-Zustandes (Befund) würden sich von der projektsgemäßen

Darstellung nicht wesentlich unterscheiden.

Auf die Wiedergabe der im Projekt enthaltenen Abbildungen und Literaturhinweise wurde

aus platzökonomischen Gründen verzichtet. Sie können im Projekt eingesehen werden und

stellen eine Beurteilungsgrundlage dar, wenngleich die Abbildungen bzw. die daraus

ziehbaren Erkenntnisse großteils auch verbal beschrieben sind.

Allfällige kleinere Änderungen, die durch den beurteilenden Amtssachverständigen

vorgenommenen wurden, waren rein orthografischer Natur.

Weiters darf darauf hingewiesen werden, dass die Erhebung fremder Rechte mit Abschluss

und Vorlage der Projektsunterlagen endete.

3.1.2 Beurteilung der Vorgaben der Deponieverordnung 2008

3.1.2.1 § 21 DVO 2008: ANFORDERUNGEN AN DEN DEPONIESTANDORT

Mit Bescheid des Landeshauptmannes vom 29.9.2011, GZ: FA13A-38.20-184/2010-44 wurde

der RMVG Restmüllverwertungs GmbH & Co KG, mit Sitz in 8790 Eisenerz, Erzberg 3,

rechtsfreundlich vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Markus L. Nußbaumer, Linz, die

abfallrechtliche Bewilligung für die Erhöhung der genehmigten Gesamtkubatur von

1.430.000 m³ um 230.000 m³ auf 1.660.000 m³ auf der wasser- und abfallrechtlich

genehmigten Massenabfall- und Reststoffdeponie Paulisturz auf dem Grundstück Nr. 388/3,

KG Trofeng, bei gleichzeitiger Verlängerung der Betriebsdauer für die genannte Deponie um

5 Jahre, das ist bis zum 31.12.2016, nach Maßgabe des in der Begründung enthaltenen

Befundes sowie der Planunterlagen, erstellt von der DI Dr. Schippinger & Partner

Ziviltechniker GmbH, Wilhelm-Raabe-Gasse 14, 8010 Graz, GZ: 0673, unter Vorschreibung

von Auflagen erteilt.

Im Bezug habenden Verfahren wurde seitens des beigezogenen hydrogeologischen

Amtssachverständigen auf die hinsichtlich Grundwasserschutz relevanten Vorschriften der

Deponieverordnung eingegangen.

Bezüglich Anforderungen an den Deponiestandort wurde folgendes festgestellt:

„Diesbezüglich wurde bereits ausführlich in der Verhandlung am 26.11.2009 zum Thema

„Risikobewertung“ eingegangen und zusammengefasst die Erfüllung der Anforderungen

festgestellt. Daran ändert sich auch durch die geplante „Erweiterung“ nichts.“

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Der genannten Verhandlungsschrift (GZ: FA13A – 38.20-102/09-8) kann zum Thema

Risikobewertung folgendes entnommen werden:

„Darüber liegt eine technische Beschreibung der DI. Schippinger & Partner ZT-GmbH, in Graz,

vom 27.2.2009, Plancode 216_EP_10, vor und ist diesem folgendes zu entnehmen:

Einleitung ..... aus PS I, Seite 3 bis 22 ..... Deponie eingehalten.

Dazu ist folgendes festzustellen:

Die vorliegende Risikobewertung wurde fachkundig erstellt und kann hinsichtlich der darin

getätigten Aussagen bezüglich Risiken für Boden, Grund- und Oberflächenwasser als

schlüssig und nachvollziehbar erachtet werden.

Demgegenüber steht, dass gemäß Erstprojekt der Standort an sich die Eignung für die

Errichtung und den Betrieb des ggst. Deponietyps aufweist. Er befindet sich auf einer

künstlichen Halde, die über keinen natürlichen Boden und kein natürliches Grundwasser

verfügt.

Die natürlichen geologischen Verhältnisse unter der Halde wurden durch Bohrungen und

bodenphysikalische Untersuchungen erkundet und liegen hier verlehmte Hangschuttmassen

in einer Mächtigkeit zwischen 9,8 und 18 m vor, die eine durchschnittliche Durchlässigkeit

zwischen kf-Wert 10-8 und 10-9 m/s aufweisen. Da diese als hydraulisch gering bis nicht

durchlässig zu qualifizieren sind, ist auch mit dem Vorkommen von Grundwasser nicht zu

rechnen. Die Untergrundanforderung gemäß § 22 DVO 2008 sind somit als gegeben zu

erachten.

Die Anforderungen an den Standort im Sinne des § 21 DVO 2008 werden ebenso eingehalten,

zumal einerseits hier mangels Grundwasser und aufgrund des allein durch den

Bergbaubetrieb erhöhten Gefährdungspotentials keine wasserwirtschaftliche Verfügungen

(Grundwasserschutz-, -schongebiete, Rahmenverfügungen) und Pläne (zur Sicherung eines

überregional bedeutenden Grundwasserkörpers oder der zukünftigen Wasserversorgung,

Gewässerbewirtschaftungspläne u.dgl.) verordnet wurden oder ausgewiesen sind.

Andererseits besteht für den Standort weder eine Gefahr durch geotechnisch kritisches

Verhalten (von "innen" oder "außen") oder Gewässer (Stichwort: Hochwasserabflussbereich).

Aus hydrogeologischer Sicht kann daher das Vorliegen der Anforderungen an den Standort

und den Untergrund festgestellt werden. Die Vorlage einer Risikobewertung ist daher

obsolet.“

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass keine der unter diesen Paragraphen

festgeschriebenen Ausschlussgründe zutreffen. Diese Beurteilung kann deshalb auf das ggst.

UVP-pflichtige Vorhaben übertragen werden, weil die Erweiterung auf bzw. im

unmittelbaren Nahbereich zur bestehenden Deponie Paulisturz Platz greift.

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3.1.2.2 § 22 DVO 2008: UNTERGRUNDANFORDERUNGEN

Im Sinne des unter Punkt 3.1.2.1 ausgeführten liegen diese vor. Dies wurde auch Bescheid

des Landeshauptmannes vom 29.9.2011 wie folgt anerkannt:

„Diesbezüglich wurde bereits ausführlich in der Verhandlung am 26.11.2009 zum Thema

„Risikobewertung“ eingegangen und zusammengefasst die Erfüllung der Anforderungen

festgestellt. Daran ändert sich auch durch die geplante „Erweiterung“ nichts.

3.1.2.3 § 23 DVO 2008: STANDORTERKUNDUNG UND –UNTERSUCHUNG

Die diesbezüglichen Vorgaben können mit dem Fachbericht

Geologie/Hydrogeologie/Hydrologie, Einlage Nr. M 6,1 erstellt von den Ingenieurbüros Mag.

Dr. Strobl in Kumberg und Mag. Stadlober in Graz, vom 201.11.2011 als erfüllt angesehen

werden.

3.1.2.4 § 24 DVO 2008: VORFLUT

Im Sinne des unter Punkt 3.1.2.1 ausgeführten liegt diese vor. Dies wurde auch Bescheid des

Landeshauptmannes vom 29.9.2011 wie folgt bewertet:

„Wie bislang gegeben.“

3.1.2.5 § 25 DVO 2008: STANDSICHERHEIT

Beurteilungsgegenstand des geotechnischen Amtssachverständigen.

3.1.2.6 § 30 DVO 2008: WASSERHAUSHALT

Wie dem Projekt entnommen werden kann ist gewährleistet, dass Wässer unterschiedlicher

Herkunft und unterschiedlichen Verunreinigungsgrades (Sickerwasser, Oberflächenwasser

von außerhalb der Deponie, nicht verunreinigtes Oberflächenwasser aus rekultivierten

Bereichen der Deponie) getrennt gefasst werden. Von außen zufließendes Wasser wird vor

Eintritt in die Deponie gesammelt und schadlos abgeleitet.

Bezüglich der erforderlichen Anlagen zur Erfassung, Speicherung, Ableitung und Behandlung

der Wässer wird auf die Ausführungen des deponietechnischen Amtssachverständigen

verwiesen.

3.1.2.7 § 37 DVO 2008: MESS- UND ÜBERWACHUNGSVERFAHREN

Die in diesen Paragrafen enthaltenen Vorgaben sind von Gesetzes wegen einzuhalten.

3.1.2.8 § 38 DVO 2008: EMISSIONS- UND IMMISSIONSKONTROLLE

Im Bescheid des Landeshauptmannes vom 29.9.2011 wurde dazu folgendes festgestellt:

„Das Beweissicherungsprogramm ist wie folgt durchzuführen:

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Probenahme und Untersuchung: durch eine fachkundige Untersuchungsanstalt

Probenahmestellen: Drainagen West, Mitte und Ost, Feistagrabenbach vor

Wiederversickerung in der Halde sowie

Gerichtsgrabenbach vor und nach Einmündung des

Feistagrabenbaches

Beprobungsintervall: 3mal jährlich (nach der Schneeschmelze, in den

Sommermonaten, im Herbst)

Parameterumfang: pH-Wert, Temperatur, Leitfähigkeit, Sauerstoffgehalt

(als Vorortparameter), Kaliumpermanganatverbrauch,

Ammonium, Nitrit, Nitrat, Sulfat, Cyanid, Sulfid,

Natrium, Kalium, Magnesium, Kalzium, Eisen, Mangan,

Arsen, Blei, Bor, Barium, Cadmium, Chrom (gesamt),

Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink, PAK (15 EPA und

Naphthalin), CKW (nach der Trinkwasserverordnung),

BTEX, KW-Index und Phenolindex.

Die Untersuchungsbefunde sind jährlich zusammengestellt und graphisch ausgewertet der

Behörde im Sinne DVO 2008 unaufgefordert vorzulegen.“

Nachdem sich durch das ggst. Vorhaben weder am Gefährdungspotential noch – im

Schadensfall - am möglichen Ausbreitungspfad etwas wesentliches ändert, kann dieses

Beweissicherungsprogramm auch weiterhin Gültigkeit haben.

Da die Vorsturzdrainage projektsgemäß an ihren drei Zugängen (Ost-Mitte-West)

zusammengefasst, ertüchtigt und neu ausgeleitet werden soll, kann die Beprobung auf eine

Stelle, nämlich Vorsturzdrainage reduziert werden. An dieser ist jedoch ein laufendes

Monitoring mit automatisch registrierenden Geräten auf definierte Parameter (siehe

entsprechende Auflage) vorzunehmen.

3.1.3 Öffentliche Interessen und fremde Rechte

3.1.3.1 Wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen

In diesem Kapitel wird einerseits auf die im Wasserrechtsgesetz (WRG) implementierten

Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie, im speziellen das Verschlechterungsverbot und

andererseits auf die im Sinne der §§ 34 und 54 WRG wasserrechtliche besonders

geschützten Gebiet einschließlich der durch diese begünstigten Wasserversorgungsanlagen

eingegangen werden.

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3.1.3.1.1 Verschlechterungsverbot

Das Vorhaben liegt im Grundwasserkörper Grauwackenzone Mitte [DUJ], GK 100047.

Dieser reicht vom Einlaßgraben (östlich des Polsters) im Osten bis ins Paltental im Westen.

Dieser Grundwasserkörper befindet sich – soweit bekannt – in einem guten mengenmäßigen

und qualitativen Zustand.

Aufgrund der Beschaffenheit des Untergrundes muss davon ausgegangen werden, dass sich

durch das Vorhaben daran auch nichts ändert.

3.1.3.1.2 Wasserrechtlich besonders geschützte Gebiete

Am Standort des Vorhabens befinden sich keine Rayons, wie Grundwasserschon- oder –

schutzgebiete. Diese würden – nach den Bestimmungen der Deponieverordnung 2008, § 21

Anforderungen an den Deponiestandort - ein solches Vorhaben auch verbieten.

3.1.3.2 Mögliche Auswirkungen auf fremde Rechte

Als fremde Rechte lassen sich – entsprechend dem Parteienbegriff des Wasserrechtsgesetzes

– folgende definieren:

Trink- und/oder Nutzwasserbrunnen

Grundwasserwärmepumpenanlagen

Teichanlagen, die entweder aus einem Brunnen oder ein vom Grundwasser

dotiertem Gerinne bzw. direkt aus dem Grundwasser gespeist werden

Grundflächen mit land- und/oder forstwirtschaftlicher Nutzung

Einbauten in den Untergrund, im wesentlichen Keller, Unterführungen aber auch

Deponien

Die fremden Rechte wurden erhoben und kann – mangels Vorhandenseins in

beeinflussbarer Entfernung – eine Beeinträchtigung solcher nicht stattfinden.

3.1.4 Beweissicherung

Die geplante Beweissicherung verfolgt folgende Ziele:

Prüfung der ordnungs- und bescheidgemäßen Errichtung und Betriebsführung der zu

bewilligenden Anlage.

Vorwarn- und Sicherungssystem für Gewässer (insbesondere des Trofengbaches)

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Dem wurde bereits im Bescheid des Landeshauptmannes vom 29.9.2011 Rechnung getragen

und das Beweissicherungsprogramm behördlich entsprechend angepasst. Der Umfang dieser

ist unter Pkt. 3.1.2.8 definiert.

Weiters sind die seitens des Projektanten vorgeschlagenen und unter Pkt. 2.1.8 in den

Befund aufgenommenen Maßnahmen, wie

die Verlegung der Verrieselung der gereinigten Deponiewässer,

die Ertüchtigung der Vorsturzdrainage,

die Ausleitung der Wässer der Vorsturzdrainage,

die Weiterführung der Eigen- und Fremdüberwachung und

das laufende Monitoring an der Ausleitung der Vorsturzdrainage

fachlich nachvollziehbar erforderlich und daher als verbindlich zu erachten.

3.1.5 Verbindung mit anderen Fachbereichen

Aufgrund der Lage in einem anthropogen gänzlich überprägten Gebiet konnten keine

Verbindungen mit anderen, dem Umweltschutz verschriebenen Fachgebieten (z.B. Forst)

festgestellt werden.

Der Wasserhaushalt im Sinne des § 30 Deponieverordnung 2008 ist seitens des

deponietechnischen Amtssachverständigen näher zu definieren.

Sämtliche Belange der Standsicherheit (siehe §§ 21 und 25 Deponieverordnung 2008) sind

vom geotechnischen Amtssachverständigen abzuhandeln.

3.2 Gutachten nach weiteren Verwaltungsvorschriften

Sind aus ha. hydrogeologischer Sicht nicht erforderlich.

3.3 Maßnahmen- und Auflagenvorschläge

Allgemeines:

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1. Den Projektsinhalten des hydrogeologischen Teilgutachtens und den befundgemäßen

Vorgaben ist zu entsprechen.

2. Der Inhalt der Auflagen ist den bauausführenden Firmen nachweislich (mit

unterzeichnetem Übernahmeprotokoll) zur Kenntnis zu bringen.

3. Während der Bauarbeiten ist streng darauf zu achten, dass keine Mineralölprodukte

oder sonstige wassergefährdenden Stoffe in den Boden gelangen. Mit solchen

verunreinigtes Erdreich ist unverzüglich zu binden, zu beseitigen und ordnungsgemäß

und nachweislich zu entsorgen.

4. Das Beweissicherungsprogramm ist wie folgt durchzuführen:

Beweissicherungsstellen:

(a) Feistagrabenbach vor Wiederversickerung in der Halde

(b) Gerichtsgrabenbach vor und nach Einmündung des Feistagrabenbaches

(c) Vorsturzdrainage

(d) Drainageauslauf West, Mitte und Ost

Zeitraum und Intervall:

1) Ab Rechtskraft des Bewilligungsbescheides: 3mal jährlich (nach der

Schneeschmelze, in den Sommermonaten, im Herbst) an den

Beweissicherungsstellen (a), (b) und (d)

2) Ab Ertüchtigung der Vorsturzdrainage (max. 1 Jahr nach Rechtskraft des

Bewilligungsbescheides): 3mal jährlich (nach der Schneeschmelze, in den

Sommermonaten, im Herbst) an den Beweissicherungsstellen (a), (b) und (c)

3) Zusätzlich laufend, selbstregistrierend und mit Fernübertragung an

Vorsturzdrainage, ab Ertüchtigung (c)

Parameter:

a) Parameter der 3mal jährlich durchzuführenden Untersuchung nach 1) und 2):

pH-Wert, Temperatur, Leitfähigkeit, Sauerstoffgehalt (als Vorortparameter), TOC,

Ammonium, Nitrit, Nitrat, Sulfat, Cyanid, Sulfid, Natrium, Kalium, Magnesium,

Kalzium, Eisen, Mangan, Arsen, Blei, Bor, Barium, Cadmium, Chrom (gesamt),

Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink, PAK (15 EPA und Naphthalin), CKW (nach der

Trinkwasserverordnung), BTEX, KW-Index und Phenolindex.

b) Parameter der laufenden Untersuchung gemäß Pkt. 3):

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Schüttung, elektrische Leitfähigkeit, Temperatur, pH-Wert

5. Sämtliche Untersuchungsergebnisse und automatisch registrierte Daten sind

aufzuzeichnen bzw. zu sammeln und im Sinne des § 37 Deponieverordnung 2008

zusammengefasst, grafisch ausgewertet und fachkundig begutachtet bis 10. April des

Folgejahres der Deponieaufsicht zu übergeben.

6. Störfälle und Grenzwertüberschreitungen sind der Deponieaufsicht und der Behörde

unverzüglich zu melden.

3.4 Zu den Stellungnahmen und Einwendungen

3.4.1 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft – Allgemeine Umweltpolitik – Sektion

Umweltbewertung

Die Ergebnisse der laufenden Beweissicherung sind einerseits erwähnt und werden

andererseits ohnedies im Rahmen des AWG-Verfahrens für die bestehende Deponie geprüft.

Die Beweissicherung ist aus ha. Sicht ausreichend detailliert beschrieben, sodass sie

eindeutig als Auflage bzw. Bedingung formuliert werden kann. Die Art der Dokumentation

und die Nachsorge sind durch die Vorgaben in § 37 der Deponieverordnung 2008 eindeutig

geregelt.

3.4.2 Wasserwirtschaftliche Planung

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

3.5 Zu den Varianten und Alternativen

Die Variantenbetrachtung kann aus hydrogeologischer Sicht nachvollzogen werden.

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4 Zusammenfassung

In Conclusio kann festgehalten werden, dass die hydrogeologisch relevanten Anforderungen

an den Deponiestandort sowie die Bau- und Betriebsweise - wie sie die Deponieverordnung

2008 als Maß der Dinge hinsichtlich Stand der Technik definiert - eingehalten werden.

Es werden keine fremden Rechte beeinträchtigt und keine öffentlichen Interessen

(Rahmenverfügungen, Schongebiete, öffentliche Wasserversorgungen u.dgl.) berührt.

Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser sind nicht zu erwarten.

Graz, am 17.01.2013

Der hydrogeologische ASV

(OBR Mag. Peter Rauch eh.)

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