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Dr. Ralf Holz Holz Unternehmensberatung • Interim-Management Vortrag ESUG – Konsequenzen der Insolvenzrechts- novelle für Interim Manager Van der Valk Airporthotel Düsseldorf, 21. Oktober 2014

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Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-Management

Vortrag

ESUG – Konsequenzen der Insolvenzrechts-novelle für Interim Manager

Van der Valk AirporthotelDüsseldorf, 21. Oktober 2014

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Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-Management

� ESUG – Veränderung der Rahmenbedingungen

� Auswirkungen auf Interim Manager

� Veränderte Anforderungen an CROs

Agenda

21.10.2014 Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 2

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Das Insolvenzrecht setzt andere Arten von Rechtsnormen außer Kraft oder beschränkt/ ändert sie

© Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 3

… ist Ausnahmerecht für kriselnde Unternehmen

… wirkt wie „Kriegsrecht“, weil es andere Rechtsnormen dominiert oder außer Kraft setzt

• Beschneidung Arbeitsrecht• Außerkraftsetzen vertragsrechtlicher Vereinbarungen (Miete,

Lieferverträge, Leasing, etc.)• Blockiert Zwangsvollstreckungsmaßnahmen• Beschränkung der Handlungsmöglichkeiten von Stakeholdern

(„Obstruktionsverbot“)• Handels-/ Gesellschaftsrecht (z.B. Haftungsbegrenzung für

persönlich haftende Gesellschafter)

Insolvenzrecht …

21.10.2014

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• Paradigmenwechsel von der Fremdbestimmung zur Selbst-bestimmung

• Professionalisierung von Insolvenzverfahren:

� Straffung� stärkere Rechtssicherheit für die

Beteiligten� Stärkung Eigenverwaltung

• Anreizsetzung für Schuldner zur frühzeitigen, vorbereiteten Insolvenzanmeldung

Reduzierung der volkswirt-schaftlichen Schäden durch Insolvenzverschleppung

ESUG = Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

21.10.2014 © Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 4

• “Insolvenz-Stigma“: Insolvenz ist ‚bürgerlicher Tod‘ des Kaufmanns� Angst vor gesellschaft-

lichem und sozialem Abstieg

� Kein Anreiz zu frühzeiti-ger Insolvenzanmeldung

• Flächendeckende Insolvenz-verschleppung infolge …� Unwissen� persönlicher Situation der

Gesellschafter

• Verteilung Verfahren auf Kleingerichte

• Keine aktiven Einfluss-möglichkeiten der Gläubiger

Motivation für die Konzeption des ESUG

• Hohe betriebswirt-schaftliche und volkswirtschaftliche Schäden durch Unternehmens-insolvenzen

• Motivationdes Gesetzgebers zur Veränderung der Rahmen-bedingungen

Ausgangssituation Konsequenzen

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Das ESUG sollte einen grundlegenden Paradigmenwechsel inInsolvenzverfahren bewirken

Stärkung Sanierungsstandort Deutschland:

• Volkswirtschaftliche Betrachtung: Verringerung der Folgen der Insolvenzverschleppung

Stärkung der InsO im internationalen Wettbewerb der Rechtsordnungen:

• Stärkere Rechtssicherheit• Straffung Insolvenzplanverfahren

Stärkung der Gläubigerrechte durch Verfahrensmitgestaltung von Beginn an (Eigenverwaltung):

• Einbindung aller Stakeholder• vorläufiger Gläubigerausschuss• Mitwirkung an Insolvenzplan• Entmachtung der Gerichte

Die zentralen Motive des Gesetzgebers bei der Einführung des ESUG

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Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-ManagementStrukturveränderungen durch das ESUG

1) Die Erweiterung der Insolvenzgründe um die drohende Zahlungsunfähigkeit BACKUP

2) Die Eigenverwaltung soll die Regel der Insolvenzabwicklung sein:

� Vom Schuldner planbare und verfahrenssicher auszugestaltende Sanierung im Schutze des Insolvenzverfahrens

� Zwei Arten der Eigenverwaltung (§270a, b InsO)

3) Das Schutzschirmverfahren als besondere Form der Eigenverwaltung (Vollstreckungsverbot)

4) Der integrierte Insolvenzplan als Master für die Sanierung (IDW S6-Gutachten)

5) Kontrolle des Schuldners durch Gläubigerausschuss (Einbeziehung Gläubiger vom 1. Tag an)

6) Ersatz des Insolvenzverwalters durch ein Tandem: durch einen Sachwalter (prüft, reagiert) und durch einen Chief Restructuring Officer (CRO; setzt Restrukturierung um)

7) Erstmals können Gesellschafter eines insolventen Unternehmens in einen Sanierungsplan einbezogen werden

8) Gläubiger können (kein Zwang) ihre Forderungen in Gesellschaftsanteile tauschen (debt-to-equity-swap)

9) Organe können nicht nur die Insolvenz im Rahmen der Eigenverwaltung selbst gestalten, sondern sie können auch „ihren“ Sanierungsberater (CRO) und „ihren“ Sachwalter durchsetzen (Berufung durch Gläubigerausschuss, nicht durch Insolvenzgericht)

© Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 621.10.2014

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Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-Management

Neues Recht

� Weitgehende Rechtssicherheit: Der Schuldner beantragt die Eigenverwaltung und das Ge-richt bestätigt unter klaren Voraussetzungen

� Verhalten Gericht ist planbar, da Schuldner in Eigenverwaltung steuert; Gericht & Sachverwalter prüfen

� Eigenverwaltung vom 1. Tag an: Vorverlagerung in das Antragsverfahren

� Gläubigerausschuss wählt Sachwalter selber aus; Gericht bestellt keinen Insolvenzverwal-ter mehr; Verwaltungs- & Verfügungsbefugnis bleibt beim Schuldner

� Unternehmerische Lösungen (Sanierungplan) stehen im Vordergrund: Sanieren statt Liquidieren

� „Restrukturierungs-Recht“ -> Neuausrichtung, Restrukturierung: Insolvenz als strategische Option in der Krise

Altes Recht

� Keine Rechtssicherheit für Schuldner, ob Eigenverwaltung überhaupt vom Gericht festgesetzt wird

� Verhalten & Entscheidungen des Gerichts nicht kalkulierbar

� „Prinzip Hoffnung“

� Die Bestellung eines starken Insolvenzver-walters konnte die angeordnete Eigenverwal-tung de facto im Keim ersticken

� Anreiz für und Haftung von Insolvenz-verwaltern verhinderten oft unternehmerische Lösungen (Vergütung)

� Liquidation wurde häufig bevorzugt => Insolvenz = endgültiges Scheitern => Marktaustritt

� „Liquidations-Recht“ -> Abwicklung und Zerschlagung

Gegenüberstellung von altem und neuem Recht

Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 7

Die Vorteile der Neuerungen

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Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-ManagementAgenda

Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 8

� ESUG – Veränderung der Rahmenbedingungen

� Auswirkungen auf Interim Manager

� Veränderte Anforderungen an CROs

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Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-ManagementWertbeiträge von Interim Managern in Insolvenzfällen

Projektansätze

1) Ausstellung Bescheinigung über Sanierungsfähigkeit nach § 270b I 3 InsO [Gutachter-Funktion]

2) Mitwirkung an oder eigene Erstellung eines Sanierungsplans (IDW S6-Gutachten) inkl. operativem Restrukturierungskonzept (Maß-nahmenprogramm) [Berater-Funktion]

3) Umsetzung Sanierungsplan in Organfunktion (CRO) [haftendes Organ]

© Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 9

Mögliche Wettbewerber

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, ESUG-Berater, Steuerberater, Restrukturierungs-beratungen

Restrukturierungsberatungen, Wirtschafts-prüfungsgesellschaften, ESUG-Berater

Interim Manager , ESUG-Berater

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Einsatzmöglichkeiten für Interim Manager zeigen sich in denverschiedenen Stufen eines Insolvenzverfahrens

© Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 10

PrüfungsphaseVorbereitung

AntragEröffnung des

VerfahrensEröffnetes Verfahren

• Bescheinigung nach §270b I 3 InsO („Sanierung nicht völlig aussichtslos“)

• Analyse & Prüfung Krisen-stadien

• Erstellung Sanierungsplan (IDW S6-Gutachten)

• Umsetzung Sanierungs-plan (CRO)

Zeitdauer (ca.-Werte) > 2 Wochen 2-3 Monate

1)

1) Antrag + Grund für Antrag + ausreichend Masse

Schematisierte Abbildung der Phasen eines Insolvenzverfahrens

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3-5 Monate2-6 Wochen

Aufhebung In-solvenzverfahrenbedeutet nichtPlanerfüllung !!

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Der CRO qualifiziert sich durch den passenden Mix aus kaufmännischem Know How und juristischen Kenntnissen

� Ersetzt keinen Insolvenzanwalt, sondern ergänzt ihn („Tandem“)

� Versteht den Insolvenzanwalt, der berät, und kann juristische Handlungs-vorgaben einordnen

� Kümmert sich um die kaufmännischen Dinge im Tagesgeschäft (Liquiditäts-status / -prognose; regelmäßig)

� Koordiniert den Sanierungsprozess ganzheitlich und setzt den Plan um

� Ist permanent vor Ort („full-time“)

� Kennt die Rahmenbedingungen des Insolvenzrechts

� Hat klare kaufmännische Kompeten-zen mit Stärken in Liquiditäts-Forecas-ting und in Bilanzierung (-> bilanzielle Sanierung)

� Denkt strategisch (ganzheitliche Perspektive)

� Ist umsetzungsstark

� Hat Führungserfahrung

� Ist prozessorientiert

� Hohe Kommunikationsfähigkeiten (Stakeholder-Management)

� EmpathieHolz Unternehmensberatung / Interim-Management 11

Skill set des CRO

Rollenverständnis des CRO Anforderungen an den CRO

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� ESUG – Veränderung der Rahmenbedingungen

� Auswirkungen auf Interim Manager

� Veränderte Anforderungen an CROs

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Sowohl CRO als auch ESUG-Berater müssen starke kaufmännische Wurzeln, aber auch ein gutes Verständnis der Rechtslage haben

Juristisches Know How Kaufmännisches Know How

� Qualifizierte Beratung von Unternehmen in der Krise

� Prüfung von Sanierungsmöglichkeiten unter Insolvenzschutz

� Einsatzmöglichkeit als CRO in insolventen Unternehmen, mit Unterstützung einer ESUG-erfahrenen Insolvenz-beratung („Tandem“)

Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 13

Kompetenzfelder

Ziel der Qualifizierung

CRO

ESUG-Berater

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Es dominieren juristische und betriebswirtschaftliche Themen in der Fortbildung

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Inhalte der Qualifizierung (1 / 2)

Juristische Themen Kaufmännische Themen

� Rechtliche Rahmenbedingungen der Sanierung unter Insolvenzschutz

� Grundlagen Insolvenzrecht (inkl. ESUG)

� Arten von Insolvenzverfahren:� Regelinsolvenz� Eigenverwaltung (§ 270a und § 270b

[Schutzschirmverfahren])

� Ablauf von Insolvenzverfahren

� Steuerrecht (Spezialfragen):�Umsatzsteuer� Ertragsteuern (Sanierungsgewinn,

verbindliche Auskunft)

� Haftungsrisiken (Außen-/ Innenhaftung, Organhaftung, Beraterhaftung, etc.)

� Anfechtungsrisiken

� Erstellung von Sanierungskonzepten (nach IDW S6), inkl. strategischer Alternativen:� Sanierung außerhalb der Insolvenz� Sanierung in der Insolvenz�Übertragende Sanierung (M&A)

� Ablauf & Tool-Box für das IDW S6-Gutachten

� Generierung von Liquiditätspotentialen (Insolvenzgeld, Factoring, sale-and-lease-back, Sanierungskredite)

� Integrierte Sanierungsplanung (G&V, Bilanz, Cash Flow-Rechnung abgestimmt)

� Umsetzung Sanierungskonzept unter Insolvenzbedingungen („Restriktionen für das Machen“)

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Doch ist das Stakeholder-Management in Insolvenzsituationen nicht zu unterschätzen

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Stakeholder-Management

� Governance:�Gläubigerausschuss�Gläubigerversammlung� Sachwalter� Insolvenzgericht� Interessen der speziellen Beteiligten-

gruppen (Eigentümer, Banken, Waren-kreditversicherer, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer/ Gewerkschaften, BA Arbeit, Sozialversicherungsträger, Pen-sionssicherungsverein, Finanzamt, Gutachter)

� Sanierungs-Geschäftsführer (CRO)

� Pflichten & Aufgaben des CRO

� Strategien für Verhandlungen mit Beteiligten, insbes. mit Banken

Sonstige Themen

� Banken & Finanzierungsinstrumente:� Stillhaltevereinbarung� Bridge loan� Sanierungskredit� Banken-Pool� Bürgschaften� Patronatserklärungen�Avale

� Kreditsicherheiten:�Absonderungsrechte�Aussonderungsrechte

� Lieferanten-Pool

Inhalte der Qualifizierung (2 / 2)

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Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-ManagementExkurs: Detailthemen ESUG

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Ausgewählte Detailaspekte (1/ 4)

� Drei Voraussetzungen für Insolvenzverfahren:

� Antrag

� Grund

� Antrag auf Eigenverwaltung ist nicht offensichtlich aussichtslos -> Bescheinigung gemäß §270b I InsO

� Insolvenzgründe:

1) Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) -> Zahlungsstockung vs. Zahlungsunfähigkeit

� Objektiv & zeitpunktbezogen

� Vorübergehend? (Frist s. § 17 II Inso)

� Erheblichkeit der Unterdeckung (> 10% der fälligen Verbindlichkeiten)

� Wird vermutet bei Zahlungseinstellung (§ 17 II 2 InsO)

… hat nichts mit Zahlungsunwilligkeit zu tun !!

2) (Drohende) Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)

3) Überschuldung

� Wenn Vermögen < Verbindlichkeiten („Unterbilanz“ / bilanzielle Überschuldung: EK aufgezehrt)

� Handelsbilanz ist nur Indikator -> Liquidationswerte

� Beachte „going concern“ (Fortführungswille des Schuldners und Überlebensfähigkeit durch Sanierungskonzept)

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Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-Management

� Maßgebend sind alle Erkenntnisse zum Prüfungszeitpunkt (z.B. auch Fortführungswille Schuldner oder rechtliche Restriktionen)

� Ist maßgebend für die Annahme der Fortführung i.S. des § 252 HGB („going concern“): stellt auf die nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit ab

� Wenn Fortbestehensprognose …� Positiv => Überschuldungsstatus zu Fortführungswerten� Negativ => Ansatz von Liquidationswerten

Prüfung der Überschuldung nach IDW FAR 1/ 1996 – Fortbestehens- vs. Fortführungsprognose

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Ausgewählte Detailaspekte (2/ 4)

Fortführungsprognose

� Rein liquiditätsorientiert: Vorausschau über Zahlungsfähigkeit des Unternehmens („Zahlungsfähigkeitsprognose“)

� Ist Teil der Fortführungsprognose

Fortbestehungsprognose

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Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-Management

Analyse der Krisenstadien & korrespondierendes Ausmaß der Bestandsgefährdung

Handlungsspielraum

Bestandsgefährdung

Krisen-stadium

Stakeholder-krise

Strategie-krise

Produkt-/ Absatz-

krise

Ertrags-krise

Liquiditäts-krise

Insolvenz

kaum spürbareGefahr

potentielleGefahr

latenteGefahr

!!akute Gefahr!!

Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Charakteristika

Ausmaß Gefahr

Marktanteils-verlust,

Gefährdung der Erfolgs-potentiale

Vertrauens-krise

Umsatz- & Ergebnisrück-gang, Kapazi-

tätsunter-auslastung

Operativer Verlust,

Preisverfall, Kostensteige-

rungen

Ausgewählte Detailaspekte (3/ 4)

ESUG, Insolvenz in Eigenverwaltung

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Gefährdung Zahlungsfähig

-keit

Ist-Situation

CRO

Ziel-Situation

CRO

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Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-ManagementKernbestandteile eines Sanierungskonzeptes i.S. des IDW-Standards

Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 19

Ausgewählte Detailaspekte (4/ 4)

1) Beschreibung Auftragsgegenstand & -umfang (Disclaimer!)

2) Basisinformationen zur wirtschaftlichen & rechtlichen Ausgangslage des Unternehmens in seinem Umfeld, einschließlich …� Vermögenslage

� Finanzlage

� Ertragslage

3) Analyse von Krisenstadien & -ursachen� Inkl. Analyse Insolvenzgefährdung (Liquiditätsstatus & Liquiditätsplanung, im 1. Jahr mtl. Update)

4) Darstellung Leitbild mit Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens

5) Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise & Abwendung Insolvenzgefahr

6) Integrierter Unternehmensplan (mit G&V, Planbilanz & Liquiditätsrechnung)

7) Zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit

� Einschätzung zu der Frage, ob die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch geeignete Maßnahmen nachhaltig wiedererlangt werden („nachhaltige Fortführungsfähigkeit“)

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Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-ManagementKontaktdaten

Holz Unternehmensberatung / Interim-Management

Tel.: 0170 / 63 63 284

Email: [email protected]

Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 20

…beantworte ich gerne!

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit …

Fragen ?

21.10.2014

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BACKUPS

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Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-ManagementDie drohende Zahlungsunfähigkeit als zusätzliche Insolvenzursache

© Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 2221.10.2014

Definition

� Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage, die bestehenden Zahlungspflichten zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen

� Voraussichtlich, d.h. künftig UND absehbar/ erkennbar

� Prognose auf Basis bestehender Zahlungsverpflichtungen

� Keine Pflicht, nur Recht zur Insolvenzantragstellung

� Nur Schuldner kann dieses Recht ausüben; sonst niemand