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Festgabe für Hermann Großmann zum 60. Geburtstage am 5. Oktober 1932. Steuerwirtschaftliche Probleme der Gegenwart by Paul Deutsch Review by: Fritz Neumark FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 2, H. 2 (1934), pp. 382-385 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40907565 . Accessed: 12/06/2014 22:58 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 188.72.96.189 on Thu, 12 Jun 2014 22:58:37 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Festgabe für Hermann Großmann zum 60. Geburtstage am 5. Oktober 1932. Steuerwirtschaftliche Probleme der Gegenwartby Paul Deutsch

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Festgabe für Hermann Großmann zum 60. Geburtstage am 5. Oktober 1932.Steuerwirtschaftliche Probleme der Gegenwart by Paul DeutschReview by: Fritz NeumarkFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 2, H. 2 (1934), pp. 382-385Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40907565 .

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882 Literatur.

auf 1 M. hinaufgehen. Dieses Auf und Ab ist natürlich in einer statischen Wirt- schaft nicht denkbar. Wie also gleicht sich der Zustand aus ? Verf. versucht einen mathematischen Beweis. Richtig an diesem ist die Verwendung des Satzes, daß im statischen Zustande der Preis an beiden Terminen gleich sein muß. Bezeichnen wir die am ersten und zweiten Tage auftretenden Nachfragesummen mit y bzw. z und die am zweiten Tage zum Verkauf kommende Menge mit x, so ergibt sich deshalb die Gleichung - = . Verf. stellt nun eine zweite Gleichung auf,

OC ¿'j'jVj ' OC die besagt, daß bei gleicher Verteilung der Nachfrage der Privaten die Gesamt- nachfrage am Haupttermin um die Nachfrage des Staates größer sein muß als am Zwischentermin, d. h. z - y - 200. Nun scheint mir ihm aber insofern ein Irrtum zu unterlaufen, als er z von vornherein gleich 1000 setzt. M. a. W. die Unterstellung, die er für den Fall der Unausgeglichenheit macht, kann er nicht ohne weiteres auch für den ausgeglichenen Zustand machen. Die Größe von z ist gerade das Problematische an dem Fall. Wäre es wirklichkeitsfremder anzu- nehmen, daß der Unternehmer mit dem Angebot zurückhält, am ersten Tage nur 900 Stück verkauft und 1 100 am zweiten Tage ? - Verf. behält für seine Voraus- setzung recht. Muß aber nicht der Theoretiker - vor allem wenn er angewandte Theorie treibt - sämtliche möglichen typischen Fälle in Betracht ziehen ? Andern- falls bleibt für den Finanzwissenschaftler die Frage offen, welche Wirkung die betrachtete Maßnahme in einer bestimmten Volkswirtschaft hat.

Das strenge Festhalten an den jeweils gemachten Voraussetzungen ist ein besonderer Vorzug der Arbeit. Der Theoretiker muß pedantisch sein. Wo die Arbeit einseitig erscheint - was Verf. im Vorwort selbst unterstreicht - , ist sie es im guten Sinne, sie ist nicht eklektisch. Unsere Erörterungen knüpfen nur an den Punkten an, in denen vielleicht etwas zu viel des Guten geschieht. Peter.

Festgabe für Hermann Großmann zum 60. Geburts- tage am 5. Oktober 1932. Steuerwirtschaf tliche Probleme der Gegenwart. Herausgegeben von Paul Deutsch. Industriever- lag Spaeth & Linde, Wien-Berlin 1932, 235 S. Preis geb. EM. 8.-. Eine „Festgabe" soll Bezug haben auf das Hauptarbeitsgebiet des Jubilars.

So erklärt es sich, daß der vorliegende Band, der einem der Begründer und stärksten Förderer der sog. betriebswirtschaftlichen Steuerlehre ge- widmet ist, Arbeiten enthält, die aktuelle Steuerfragen vornehmlich unter nicht- finanzwissenschaftlichem, positiv" ausgedrückt: unter steuer- rechtlichem und betriebswirtschaftlichem Aspekt behandeln. Freilich ist die Akzentuierung im einzelnen sehr verschieden, und gerade die beiden zweifellos wertvollsten Abhandlungen : die von Dorn und P o p i t z , sind nach Zielsetzung und Methode zu umfassend, als daß man sie einfach einem der üblichen Schemata eingliedern könnte.

Dorn hat sich ein besonders interessantes, aber auch schwieriges Thema ge- wählt, nämlich „Finanzsysteme des Auslands unter dem Einfluß derWirtschaftskr is e". Nach einer kurzen soziologischen Einleitung, die „die Bedeutung der öffentlichen Finanz Wirtschaft in dem Gesamtleben der Völker" skizziert, schildert der Verfasser zunächst die Grundformen der Finanz- systeme undihre Strukturverschiedenheit, die weitgehend durch die Eigenarten des „ Wirtschaf tsunjberbaus" bedingt ist. Dorn unterscheidet weltwirtschaftlich: Schuldner-, Gläubigerländer und Mischtypen, volkswirtschaft- lich kapital- und arbeitsintensive Länder, denen je typische Finanz- bzw. Steuer- systeme zuzuordnen sind. Tatsächlich erweist sich aber bei näherem Zusehen das angedeutete Schema als nicht ganz zulänglich, so fruchtbar der Grundgedanke auch sein mag. Dorn selbst weist darauf hin, daß die Steuersysteme unter dem Druck der Weltwirtschaftskrise „eine besondere Note" erhalten und ihre Struktur- verschiedenheiten z. T. durch die Krisenwirkungen paralysiert werden. Natur-

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Literatur. 383

gemäß spielen auch politische Momente eine bedeutsame Rolle, wie das vom Ver- fasser verschiedentlich hervorgehoben wird.

Den Kern der Arbeit bildet die ausführliche Darstellung der „Sonder- entwicklung der Finanzsysteme in England, Nord- amerika und Frankreich", die sich in den fraglichen Ländern seit Kriegs- ende und besonders in den letzten Krisen jähren vollzogen hat. Dabei wird der Schilderung der gegenwärtigen Lage - insbes. des geltenden Steuersystems - jeweils ein knapper Abriß des historischen Werdens der Finanzsysteme voran- gestellt. In voller Klarheit tritt einem aus den Darlegungen die Schwierigkeit des Kampfes der Finanzminister um die Wiederherstellung des durch die Krisenwir- kungen zerstörten Budgetgleichgewichts entgegen, eines Kampfes, der nament- lich in USA. und Frankreich bislang nicht mit ausreichenden Mitteln geführt wor- den ist, wie auch dann festgestellt werden muß, wenn man zugibt, daß jener Kampf von einer gewissen Depressionsphase an kaum mit vollem Erfolge enden kann. Von Einzelheiten sei hier lediglich erwähnt, daß D o r n (S. 31) die finanziellen Vorteile einer Devalvation nach englischem Muster - mit Recht - sehr skeptisch beurteilt ; dagegen dürfte die von ihm vertretene Ansicht, es habe bis in die letzte Zeit hinein eine „Schonung der französischen Steuerkraft" geherrscht (S. 51), doch wohl nur relative Gültigkeit haben, obwohl natürlich das Vorhandensein der vom Verfasser erwähnten starken Steuerreserven in der Tat eine wesent- liche „Gegenkraft" gegen die Kriseneinflüsse darstellt.

In einer zusammenfassenden Betrachtung sucht Dorn die „finanz- wirtschaftliche Gesetzmäßigkeit" der sog. „Notsysteme" heraus- zuarbeiten und eine gewisse „Stufenfolge für die finanzpolitischen Maß- nahmen in Zeiten der Wirtschaftsnot" aufzustellen. In der Tat läßt sich - und zwar je länger und tief ergreif end die Krise wirkt, um so mehr - eine gewisse Zwangsläufigkeit und (daher) Uniformität der Finanzpolitik fest- stellen. Freilich wird die Bedeutung der Steuer- und ausgabenpolitischen Ent- scheidungen, abgesehen von spezifisch-politischen Momenten, wesentlich durch die Größe und Struktur der Wirtschaftskraft der einzelnen Länder bestimmt, wie schon aus den wenigen Andeutungen zum Thema „internationaler Steuer- vergleich" (S. 57 - 59), bei denen auch die deutschen Verhältnisse berücksichtigt werden, klar hervorgeht.

Am Schlüsse seiner Studie untersucht Dorn „Möglichkeit und Zweckmäßigkeit krisenfester Finanzsystem e"; wobei wie- derholt zustimmend auf meine kleine Schrift über „Konjunktur und Steuern" (Bonn, Schroeder, 1930) Bezug genommen wird. Obwohl das bedeutsame Lag- Problem nicht explicit behandelt ist, wird doch abschließend zutreffend betont, daß die bekannten „technischen Hilfen" zur Minderung der Krisenempfindlichkeit der Steuern immer „nur für kurze Zeit mehr Steuern schaffen" können, weshalb auch die Errichtung eines Steuersystems, die sich von vornherein am Gesichtspunkt der Krisenfestigkeit orientiert, wenig zweckmäßig erscheint. Tat- sächlich dürfte der einzige Ausweg aus dem Dilemma - wenn man von der Aus- gabenseite absieht - darin bestehen, die Finanzwirtschaft so zu gestalten, daß in Notzeiten Steuerreserven vorhanden sind oder, wie Dorn es aus- drückt, eine „leichte Umstellbarkeit" des Steuersystems gewähr- leistet ist. Auch das ist freilich ein Hilfsmittel, das lediglich die Krisennöte er- leichtern, nicht: sie gänzlich hintanhalten kann. Denn gerade die gegenwärtige Weltkrise beweist aufs deutlichste, daß die Dynamik der öffentlichen Finanzen im Kern abhängig ist von volks- und weltwirtschaftlichen, von innen- und außen- politischen Faktoren, wenn sie auch ihrerseits teilweise diese Faktoren mitbestimmt.

Von den drei Abhandlungen des Bandes, die steuerrechtlichen Fragen i. e. S. gewidmet sind, können diejenigen von K. Runge und K. Senf hier nicht näher besprochen werden, da es sich bei ihnen um aphoristisch-spezia- listische Gelegenheitsarbeiten handelt, die nach Inhalt und Form unter dem Niveau der übrigen Beiträge bleiben. Größere Beachtung verdient dagegen die Studie Friedrich Geilers über „R entenleistung undRenten- empfangin einkommensteuerrechtlicher Beleuchtung", die einen bisher - im Gegensatze zu der Mehrfachbelastung körperschaft-

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Hoher Gewinne - systematisch noch nicht untersuchten Sonderfall sog. „w irtschaftlicher Doppelbesteuerung" nach allen Richtungen hin beleuchtet. Die wirtschaftliche Mehrfachbelastung von Zuwendungen natür- licher Personen an andere Personen im Wege der Rentenzahlung -*- „Doppel- besteuerung im Rechtssinne" steht jedenfalls nicht in Frage - findet allerdings nur in gewissen Ausnahmefällen statt, doch erweist sich die - auf reiches Material gestützte - Studie als erschöpfende, eindringliche Analyse eines gleichermaßen interessanten wie verwickelten Fragenkomplexes, die zu steuerrechtlich bedeut- samen Ergebnissen gelangt.

Grabower, wohl der beste Kenner dieses Gebietes, untersucht „D i e S t e 1 - lung der Buch- und Betriebsprüfung im Steuerwesen". Wie bei diesem Autor, dem wir u. a. die Geschichte der Umsatzsteuer und das auf um- fassende Quellenstudien gegründete Werk über Preußens Steuern vor und nach den Befreiungskriegen verdanken, nicht anders zu erwarten, ist die Arbeit, un- geachtet ihres spröden Stoffes, durch historische Parallelen, psychologisch-sozio- logische Anmerkungen usw. zu einer ungemein interessanten und keineswegs nur für den Sozialisten bedeutsamen Untersuchung ausgestaltet worden. Nach einem Abriß des historisch-rechtlichen Werdegangs der Buch- und Betriebsprüfung, die in der herrschenden Form zwar erst in der Nachkriegszeit entstand, deren Wurzeln aber in das preußische Steuerwesen zu Beginn des vorigen Jahrhunderts zurückreichen, werden ihre „leitenden Grundgedanken" einer klaren, kritischen Darstellung unterzogen. Diese ist wirtschafte-, finanz- und beamten- politisch von besonderem Interesse, zumal sie nicht nur auf die zahlenmäßig greif- baren Ergebnisse, sondern auch auf die nicht äußerlich sichtbaren Auswirkungen der Prüfung eingeht und manches Licht auf das bedeutsame, immer noch zu wenig erforschte Problem der Steuermoral wirft. Die große positive Bedeutung der Prüf ung wird nach dieser Studie auch denen klar geworden sein, die der neuen Institution bislang noch mit Mißtrauen begegnen zu müssen glaubten. Nur in einem Punkte mag der Finanz wirtschafte Wissenschafter sich zur Anmeldung eines ernsten Zweifels veranlaßt fühlen: Grabower spricht (S. 124) von der „volkswirtschaftlichen Vorbildung" der mit der Prüfung betrauten Beamten, die sie „als Studenten und Referendare genossen haben". Er möge es dem Rezen- senten nicht als Überheblichkeit auslegen, wenn dieser die Ansicht vertritt, daß es um diese Ausbildung faktisch mehr als dürftig bestellt ist, und daß auf diesem Gebiete noch viel, wenn nicht alles zu tun bleibt. Damit sollen die Fortbildungs- lehrgänge u. dgl. in keiner Weise kritisiert sein, wohl aber muß betont werden, daß die Schulung in steuerrechtlichem und betriebswirtschaftlichem Denken das gründliche Studium volks- und finanzwirtschaftstheoretischer Grundfragen nie- mals zu ersetzen vermag und daß dieses Studium bislang von den in Frage kommen- den Personen - nun, sagen wir einmal: nicht in dem erforderlichen Umfange betrieben wurde ( vielleicht: werden konnte).

Die Frage der „Gewerbesteuerpflicht der freien Berufe" unter- sucht Johannes Popitz. Er tut es in der überlegenen, ironisch-scharfsinnigen Art, die man bei diesem gelehrten Verwaltungsfachmann gewohnt ist. Seine Studie ist ein schönes Beispiel für die Fruchtbarkeit eine* Methode, die sowohl juristischen wie finanzwissenschaftlichen und politisch-soziologischen Gesichtspunkten Rech- nung zu tragen sucht. Mit schlagenden Argumenten legt der Verfasser dar, „daß alle Bemühungen der Juristen, die freien Berufe vor der Gewerbesteuer- pflicht zu bewahren, als erfolglos angesehen werden müssen" (S. 154). Aber P o - p i t z begnügt sich mit Recht nicht mit diesem Ergebnis. Er bringt die Frage viel- mehr auch vor das „Forum der Finanz wissenschaf t", und nun lautet die Antwort, daß die Gewerbesteuerpflicht der freien Berufe nicht gerecht- fertigt werden kann. Die üblichen Beweisgründe, mit denen eiãe Vorbelastung ge- wisser („fundierter") Einkünfte verteidigt zu werden pflegt, versagen gegenüber den freien Berufen. Vor allem führt deren Unterstellung unter die Gewerbesteuer zu einer offensichtlichen Verletzung des Grundsatzes der „Bestimmtheit" der Steuer. Das wird namentlich an dem Unbegriff der „reinen Kunst" und der „reinen Wissenschaft" nachgewiesen. Zu dem gleichen Resultat wie die finanz- wissenschaftliche führt den Verfasser aber schließlich auch die Staats- und

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kulturpolitische Betrachtung. Mit Ernst und Nachdruck wird auf die kulturellen Gefahren hingewiesen, die sich aus einer steuerlichen Gleichstellung von Künstlern, Ärzten, Rechtsanwälten usw. mit „Gewerbetreibenden" i. e. S. ergeben - Gefahren, die gerade in der Gegenwart besonders schwer wiegen. Am Schlüsse seines bemerkenswerten Aufsatzes deutet P o p i t z gewisse Reformmög- lichkeiten an, die kurz gesagt in einer Ersetzung der Gewerbesteuerpflicht freier Berufe durch eine progressive Bürgersteuerbelastung bestehen. Ein näheres Ein- gehen auf diesen Vorschlag ist an dieser Stelle nicht möglich, da das eine Aus- einandersetzung mit den Grundfragen der Ertragsbesteuerung und des Finanzaus- gleichs bedingen würde.

Die letzte Abhandlung des Werkes stammt von dessen Herausgeber, dem Handelshochschulprofessor Paul Deutsch. Sie untersucht den „markt- analytischen Erkenntniswert der Reichssteuerstati- st i k", d. h. ein Problem der sog. betriebswirtschaftlichen Verkehrslehre (vgl. S. 198). Zunächst wird, in Auswertung der bekannten Veröffentlichung der Bank für deutsche Industrieobligationen „Zahlen aus Deutschlands Wirtschaft" (Berlin 1931), eine „statische" Analyse der deutschen Wirtschaft, gegliedert nach sog. Wirtschaftsprovinzen, gegeben, die einige interessante, wenn auch be- grenzte Aufschlüsse vermittelt. Daran schließt sich der Hauptteil der Arbeit, die „dynamische" Analyse des „räumlich (nach Wirtschaftsprovinzen) geglie- derten Marktes". Nach großen Steuergruppen unterschieden, werden die „Wert- änderungen" der Steuergegenstände (allgemeine und spezielle Umsätze, Vermö- genswerte, Vermögensverkehr, Einkommen) insoweit untersucht, als die steuer- statistischen Daten das zulassen - und sie lassen es in der Tat nur recht beschränkt zu. Vor allem liegen ausführliche Statistiken gerade bei den wichtigsten Steuern nur für 2 oder 3 Jahre vor, so daß es ein unmögliches Unterfangen ist, aus diesen Daten bereits schlüssige Feststellungen bezüglich der Konjunkturempfindlich- keit der Steuergrundlagen abzuleiten. Kritisch ist im übrigen zu sagen, daß im Sinne des Themas bedeutsame Statistiken überhaupt nur für die umsatzsteuer- pflichtigen Umsätze geboten werden, die eine branchenmäßig-regionale Aufglie- derung erfahren. Alle sonstigen Statistiken und Erläuterungen sind für eine Markt- analyse - und gar eine „dynamische" - mehr oder weniger nichtssagend. Das ist weniger Schuld des Autors denn Folge der Unzulänglichkeiten des Materials. Allerdings ist der Vorwurf zu erheben, daß Fragestellung und einleitende Aus- führungen Erwartungen wachrufen, die schlechterdinsg nicht erfüllt werden kön- nen, und außerdem finden sich verschiedentlich methodische Unstimmigkeiten, insofern beispielsweise bei verschiedenen Steuerertragsstatistiken die Tatsache von Tanfänderungen nicht berücksichtigt oder doch nicht gebührend hervor- gehoben wird u. dgl. mehr. Was schließlich die „idealtypische Darstellung" des „Erkenntniswertes der Steuerstatistik" in den einzelnen Phasen des Konjunktur- zyklus' anlangt (S. 231 ff.), so ist sie gar zu skizzenhaft - der Verfasser verweist selbst „zur Ergänzung" auf meine oben zitierte Schrift - , als daß sie zu befrie- digen vermöchte. Alles in allem bedeutet die Abhandlung, auch gemessen an ihrem eigenen Programm, eine gewisse Enttäuschung. Dennoch verdient Deutsch Dank dafür, daß er die Fragestellung, die unzweifelhaft interessant und prin- zipiell fruchtbar ist, zur Diskussion gebracht und in mancher Hinsicht auch so gefördert hat, daß spätere Untersuchungen, wenn einmal die erforderlichen statistischen Voraussetzungen zumal gegeben sind, gewiß davon profitieren werden.

N e u m a r k.

Franz Heipenstein, Wirtschaftliche und steuerliche Erfolgs- bilanz. Carl Heymanns Verlag, Berlin 1922, 568 S. Die Zahl der Veröffentlichungen, die sich mit den Beziehungen zwischen

Unternehmung und Steuer befassen und den Einfluß der Steuer auf die wirtschaft- lichen Verhältnisse der Unternehmung prüfen, ist in den letzten Jahren bedeutend gestiegen. Das nimmt angesichts der großen Rolle, welche die Steuern bei der

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