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FNP2020 - Vorentwurf Stadtplanungsamt erinformation hmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Ba zug)

FNP2020 - Vorentwurf Stadtplanungsamt Bürgerinformation Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 BauGB (Auszug)

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FNP2020 - Vorentwurf

Stadtplanungsamt

Bürgerinformation

Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 BauGB

(Auszug)

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Stadtplanungsamt

 

Durch die Privilegierung der Windkraftanlagen im Außenbereich (§ 35 Abs. 1, Nr. 6 BauGB) wurde die rechtliche Hürde für die Zulässigkeit von WKA`s erheblich gesenkt. Anträge auf Errichtung von Windkraftanlagen können nur noch abgelehnt werden, wenn ihnen öffentliche Belange entgegenstehen (bis 12.96 reichte eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange zur Ablehnung aus).

Nach § 5 i.V.m § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB können die Gemeinden im FNP „Eignungsflächen“ für WKA`s darstellen. Hieraus resultiert, dass außerhalb dieser Flächen im Außenbereich dem Bau von WKA`s im Sinne des § 35, Abs. 1 Nr. 6 BauGB öffentliche Belange entgegenstehen. Voraussetzung für die Darstellung ist eine sorgfältige Erhebung des Abwägungsmaterials und eine gerechte Abwägung im Sinne von § 1 Abs. 5 und 6 i.V.m. § 1a BauGB.

Steuerung von Windkraftanlagen (WKA) gem. § 35 BauGB:

Eignungsflächen für Windkraftanlagen (WKA): FNP

- was ist das ?

- wie gemacht ?

- welche Ziele ?

-welche Inhalte ?

- wie geht es weiter ?

- allgemein

- Flächenbedarf

- Bauflächen

- Landschaftsplan

- Flächen für WKA`s

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Stadtplanungsamt

 

Bei Verzicht auf eine Darstellung von Eignungsbereichen sind WKA`s gem. § 35 BauGB im Bereich der Gemeinde / des VWR als privilegierte Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist (gleiche Voraussetzungen wie bei landwirtschaftlichen Betrieben).

Eignungsflächen für Windkraftanlagen (WKA):

=> Die Ansiedlung von WKA`s kann nicht gesteuert und auf bestimmte Bereiche konzentriert werden.

FNP

- was ist das ?

- wie gemacht ?

- welche Ziele ?

-welche Inhalte ?

- wie geht es weiter ?

- allgemein

- Flächenbedarf

- Bauflächen

- Landschaftsplan

- Flächen für WKA`s

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Stadtplanungsamt

 

Darstellung von Eignungsbereichen für Windkraftanlagen (WKA) gem. § 35 BauGB im FNP des gesamten VWR:

Eignungsflächen für Windkraftanlagen (WKA):

Bei Festlegung von Eignungsbereichen sind WKA`s außerhalb dieser Flächen nicht zulässig. => Die Ansiedlung von WKA`s kann auf diese Bereich konzentriert werden.

VWR BC

FNP

- was ist das ?

- wie gemacht ?

- welche Ziele ?

-welche Inhalte ?

- wie geht es weiter ?

- allgemein

- Flächenbedarf

- Bauflächen

- Landschaftsplan

- Flächen für WKA`s

Ein einfacher Ausschluß von WKA`s ist in der Regel nicht möglich und zulässig !

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Stadtplanungsamt

 

Standortuntersuchung für Eignungsbereiche - Methodik (Bearbeitet durch das Büro Senner, Überlingen)

Eignungsflächen für Windkraftanlagen (WKA):

1. Ermittlung der WindpotentialeWinddaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD 2002); mittlere jährliche Windgeschwindigkeit in 50 m Höhe über Grund in einem 200 m – Raster > 4,5 m/s;Im VWR ca. 39 % der Fläche (ca. 11 745 ha).  

FNP

- was ist das ?

- wie gemacht ?

- welche Ziele ?

-welche Inhalte ?

- wie geht es weiter ?

- allgemein

- Flächenbedarf

- Bauflächen

- Landschaftsplan

- Flächen für WKA`s

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FNP

- was ist das ?

- wie gemacht ?

- welche Ziele ?

-welche Inhalte ?

- wie geht es weiter ?

- allgemein

- Flächenbedarf

- Bauflächen

- Landschaftsplan

- Flächen für WKA`s

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Stadtplanungsamt

 

Standortuntersuchung für Eignungsbereiche - Methodik (Bearbeitet durch das Büro Senner, Überlingen)

Eignungsflächen für Windkraftanlagen (WKA):

1. Ermittlung der WindpotentialeWinddaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD 2002); mittlere jährliche Windgeschwindigkeit in 50 m Höhe über Grund in einem 200 m – Raster > 4,5 m/s;Im VWR ca. 39 % der Fläche (ca. 11 745 ha).  2. Überlagerung mit Restriktionsflächen,Einhaltung von Mindestabständen aufgrundSchallentwicklung, Schattenwurf,Eiswurf, etc.

FNP

- was ist das ?

- wie gemacht ?

- welche Ziele ?

-welche Inhalte ?

- wie geht es weiter ?

- allgemein

- Flächenbedarf

- Bauflächen

- Landschaftsplan

- Flächen für WKA`s

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Übersicht Ausschlusskriterien AbstandWohngebiete, inklusive der im Flächennutzungsplan aus-gewiesenen Siedlungserweiterungen

500 mMischgebiete (inkl. Erweiterungsflächen) und Weiler

300 / 500 m

Gewerbegebiete (inkl. Erweiterungsflächen) 250 m

Einzelhäuser im Außenbereich 250 / 500 m

Sportanlagen 250 m

Friedhöfe und Grünanlagen 250 mBestehende und geplante Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (Bundesautobahnen sind im VWR nicht vorhanden)

50 mBestehende Bahnlinien (sind im VWR nicht betroffen)

100 m

Hochspannungsfreileitungen 100 m

Landeplatz 1500 m

Bestehende und geplante Naturschutzgebiete 

Besonders geschützte Biotope (§24 a NatSchG, § 30 LWaldG)

 

Naturdenkmale 

Vogelschutzgebiete der EU (sind im VWR nicht betroffen)

200 m

Flora-Fauna-Habitat Gebiete (FFH) 

Wasserschutzzone I und II 

Überschwemmungsgebiete 

FNP

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- wie gemacht ?

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-welche Inhalte ?

- wie geht es weiter ?

- allgemein

- Flächenbedarf

- Bauflächen

- Landschaftsplan

- Flächen für WKA`s

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FNP

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- allgemein

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- Bauflächen

- Landschaftsplan

- Flächen für WKA`s

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Stadtplanungsamt

 

Standortuntersuchung für Eignungsbereiche - Methodik (Bearbeitet durch das Büro Senner, Überlingen)

Eignungsflächen für Windkraftanlagen (WKA):

1. Ermittlung der WindpotentialeWinddaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD 2002); mittlere jährliche Windgeschwindigkeit in 50 m Höhe über Grund in einem 200 m – Raster > 4,5 m/s;Im VWR ca. 39 % der Fläche (ca. 11 745 ha).  2. Überlagerung mit Restriktionsflächen,Einhaltung von Mindestabständen aufgrundSchallentwicklung, Schattenwurf,Eiswurf, etc.

3. Einschränkung auf Gebiete mit Windpotentialen > 4.7 m/s4. Bewertung des Landschaftsbildes => Reduzierungen aufgrundvon Topographie und Landschaftsbild

5. Eignungsbereiche im VWR als Grundlage für die Darstellung im FNP vor Durchführung der Bürgerbeteiligung und TÖB

FNP

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- allgemein

- Flächenbedarf

- Bauflächen

- Landschaftsplan

- Flächen für WKA`s

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Eignungsflächen für Windkraftanlagen (WKA): FNP

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- wie geht es weiter ?

- allgemein

- Flächenbedarf

- Bauflächen

- Landschaftsplan

- Flächen für WKA`s

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Eignungsflächen für Windkraftanlagen (WKA):

• Darstellung von aufgerasterten Flächen mit unscharfer Abgrenzung, nicht parzellenscharf

• Eignungsbereich bedeutet nicht Vorrang;=> in diesen Flächen sind nach wie vor andere privilegierte Nutzungen im Sinne des § 35 BauGB genehmigungsfähig;

• Im weiteren Verfahren sind weitere Flächenreduktionen aufgrund noch nicht bekannter Fakten zu erwarten (Abstimmung mit TÖB´s, Nachbargemeinden, etc.)

• Jede Gemeinde hat die Möglichkeit, über die Aufstellung eines Bebauungsplans innerhalb eines Eignungsbereiches Standorte parzellenscharf auszuweisen (incl. Regelungen zur Anlagengröße und Zahl).

• Erst mit Bekanntmachung der Genehmigung des FNP durch das RP entfaltet die Regelung Rechtswirksamkeit.

FNP

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- Flächen für WKA`s