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... über den Zugang der vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) zum schweizerischen Arbeitsmarkt Information HIER LEBEN... ARBEITEN... FÜR SICH SELBER SORGEN Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Justiz - und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidg. Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

FÜR SICH SELBER SORGEN · • Vorläufigaufgenommene Flüchtlinge erhalten wie anerkannte Flüchtlinge die Erwerbstätigkeit und den Stellenwechsel bewilligt, wenn die Lohn- und

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Page 1: FÜR SICH SELBER SORGEN · • Vorläufigaufgenommene Flüchtlinge erhalten wie anerkannte Flüchtlinge die Erwerbstätigkeit und den Stellenwechsel bewilligt, wenn die Lohn- und

... überdenZugangdervorläufig Aufgenommenen(AusweisF) zumschweizerischenArbeitsmarkt

Information

HIER LEBEN...ARBEITEN...

FÜRSICHSELBERSORGEN

Schweizerische Eidgenossenschaft

Confédération suisse

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Eidgenössisches Justiz - und Polizeidepartement EJPD

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Page 2: FÜR SICH SELBER SORGEN · • Vorläufigaufgenommene Flüchtlinge erhalten wie anerkannte Flüchtlinge die Erwerbstätigkeit und den Stellenwechsel bewilligt, wenn die Lohn- und

Fotonachweis©MichaelSieber:Titelbild1,Seite1©StephanHermannundPhilippEyer:Titelbild2,Seite3,9©DavidZehnder:Titelbild3,Seite5©ChristopheChammartin:Seite7

Page 3: FÜR SICH SELBER SORGEN · • Vorläufigaufgenommene Flüchtlinge erhalten wie anerkannte Flüchtlinge die Erwerbstätigkeit und den Stellenwechsel bewilligt, wenn die Lohn- und

Über 90 Prozent der vorläufig aufgenom-

menen Personen bleiben langfristig in der

Schweiz.Deshalbwirdvon ihnenerwartet,

dasssiefürsichselbersorgenkönnen.Bund,

KantoneundGemeindenhabenexplizitden

gesetzlichenAuftrag,dieberuflicheundso-

zialeIntegrationvonvorläufigaufgenomme-

nenPersonenzufördernundzufordern.

VielenvorläufigAufgenommenengelingtes

indesnicht,inderSchweizberuflichFusszu

fassenundfinanziellunabhängigzuwerden.

Dies unter anderem auch deshalb, weil

potenzielle Arbeitgeber gar nicht wissen,

dasssievorläufigaufgenommenePersonen

anstellenkönnen.

Mit dieser Broschüre sollen Unternehmer,

Personalverantwortliche, Lehrmeister sowie

weitere interessierte Personen über die

Möglichkeiten und Bedingungen für die

Anstellung von vorläufig aufgenommenen

Personeninformiertwerden.

WirdankenIhnen,dassSievorläufigaufge-

nommenePersonenunddenStaatbeiihren

Integrationsbemühungenunterstützen.

ChancengebenheisstPotenzialenutzen!

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Page 4: FÜR SICH SELBER SORGEN · • Vorläufigaufgenommene Flüchtlinge erhalten wie anerkannte Flüchtlinge die Erwerbstätigkeit und den Stellenwechsel bewilligt, wenn die Lohn- und

• Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, erhalten durchden Bund eine vorläufige Aufnahme, wenn sie nicht in ihr Heimatlandzurückkehrenkönnen.VorläufigaufgenommenePersonenerhalteneinenAusweisF.

• DreiGründesinddabeiausschlaggebend:DieWegweisungerweistsichals1.unzulässig(z.B.dieinderEuropäischenMenschenrechtskonventionfest-gehaltenenRechtesindbeidieserPersonkonkretgefährdet),2.unzumut-bar(z.B.wegenKriegodereinerschwerwiegendenpersönlichenNotlage)oder3.unmöglich (wenndieDurchführungderReisezumZeitpunktderRückschaffungtechnischnichtmöglichist).

• DieAufenthaltsdauerwirdnichtfestgelegt.DiebetreffendePersondarfinderSchweizbleiben,solangeeinerderobenerwähntendreiGründegegebenist.SehroftdauertderAufenthaltmehrere Jahre.EineMehrheitdervorläufigaufgenommenenPersonenbleibtschliesslichlangfristiginderSchweiz.

• Vorläufig aufgenommene Personen können nach fünf Jahren unter be-stimmtenVoraussetzungeneineAufenthaltsbewilligungbeantragen.DabeiisteinentscheidendesKriterium,obsichdiePersonintegrierthatunddamitauch,obsiefinanziellunabhängigist.

• Der Staat, der für unterstützungsbedürftige vorläufig aufgenommenePersonenaufkommt,unddiebetroffenenPersonenselberhabenalsoeingrossesInteressedaran,dasssieeinerwirtschaftlichenTätigkeitnachgehen.

• VorläufigaufgenommenePersonenhabenZugangzumArbeitsmarkt,undzwarunabhängigvomStellenmarktundvonderWirtschaftslage.DieAr-beitsbewilligungenwerdenvondenkantonalenBehördenerteilt,wenndieLohn-undArbeitsbedingungenerfülltsind(sieheunten).

• EinAnspruchaufeineBewilligungserteilungbestehtnicht.• Vorläufig aufgenommene Personen können Leistungen der Arbeitslosen-

versicherungbeanspruchen,entsprechenddenBestimmungendesAVIG.• DievorläufigaufgenommenenPersonenwerdeneinembestimmtenKan-

tonzugewiesen.SiekönnenihrenWohnortimGebietdiesesKantonsfreiwählen.EinKantonswechselistmöglich,wennwichtigeGründevorliegen(etwa,dassdieFamiliezusammenlebenkann).DerWechselmussvomBun-desamtfürMigrationbewilligtwerden.

Worin besteht eine vorläufige Aufnahme und was ist ein Ausweis F?

Welche Rechte haben vorläufig Aufgenommene auf dem Arbeitsmarkt?

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Page 5: FÜR SICH SELBER SORGEN · • Vorläufigaufgenommene Flüchtlinge erhalten wie anerkannte Flüchtlinge die Erwerbstätigkeit und den Stellenwechsel bewilligt, wenn die Lohn- und

• ArbeitsbewilligungenmüssendurchdenArbeitgeberbeiderkantonalenAr-beitsmarktbehördebeantragtwerden.

• ZuständigistderKanton,inwelchemsichderArbeitsplatzbefindet.• DieBehördenprüfen,obdieorts-,berufs-undbranchenüblichenLohn-und

Arbeitsbedingungenerfülltsind.DamitwillmanvorläufigaufgenommenePersonenalsArbeitnehmerschützenundverhindern,dasssiezuDumping-Löhnenarbeiten.

• FürdieErteilungderArbeitsbewilligungwirdeineGebührerhoben.• DieErteilungderArbeitsbewilligungistjenachSituation(sieheunten)auch

damitverbunden,dassdievorläufigaufgenommenePersonzurZahlungder„Sonderabgabe“verpflichtetwird.

• Einige Kantone haben eigene Broschüren und Merkblätter zusam-mengestellt,diedarüberinformieren,wieArbeitsbewilligungenfürvorläu-figaufgenommenePersoneneffizientbeantragtwerdenkönnen.

• EntsprechenddenErfahrungenkönnenArbeitgeberdamitrechnen,vorläu-figaufgenommenePersonenlängerfristigzubeschäftigen.

• WährendihresAufenthaltsinderSchweizwerdenvorläufigaufgenommenePersonenvomStaatunterstützt,wennsiefür ihrenLebensunterhaltnichtselberaufkommenkönnen.WennsienundurchihreArbeiteinEinkommenhaben,sindsieverpflichtet,sichandenverursachtenKostenzubeteiligen.

• DiesogenannteSonderabgabebeläuftsichauf10%desAHV-pflichtigenBruttolohns.HateinePersondiemaximaleSonderabgabevonFr.15‘000.-geleistet,wirdsiedavonbefreit.

• Die Sonderabgabe muss bis drei Jahre nach Erteilung der vorläufigenAufnahmeoderbissiebenJahrenachEinreisebezahltwerden.DerArbeit-geberziehtdieSonderabgabe–nacheinemmitderQuellensteuervergleich-baremVerfahren–direktvomLohndervorläufigaufgenommenenPersonabundüberweistsieaufeinKontodesBundes.

• NähereInformationenzurSonderabgabelieferteinMerkblattdesBundes-amtsfürMigration:

Wie kommen vorläufig Aufgenommene zu einer Arbeitsbewilligung?

Was ist eine Sonderabgabe?

http://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/ themen/asyl/sonderabgabe.html

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Page 6: FÜR SICH SELBER SORGEN · • Vorläufigaufgenommene Flüchtlinge erhalten wie anerkannte Flüchtlinge die Erwerbstätigkeit und den Stellenwechsel bewilligt, wenn die Lohn- und

• Jugendliche,dieallerVoraussichtnachlängerinderSchweizbleiben–unddasisteineMehrheit–,dürfensichihrenFähigkeitenentsprechendausbil-denlassen.

• Für Schnupperlehren von einer bis zwei Wochen braucht es keine Ar-beitsbewilligung.Dies gilt jedochnur für Schüler, die die obligatorischeSchulzeitnochnichtbeendethabenoderdas10.Schuljahrabsolvieren.

• Für berufliche Grundbildungen, für Praktikums- oder andere Weiterbil-dungseinsätzeisteineArbeitsbewilligungnotwendig.FürreinschulischeBildungsgängewirdkeineArbeitsbewilligungbenötigt.

• DasAusländergesetzsiehtvor,dasssichauchvorläufigaufgenommenePer-sonenberuflichselbstständigmachenkönnen.

• DieBewilligungdazuwirdvondenkantonalenArbeitsmarktbehördenerteilt.• Eswirddabeivorausgesetzt,dassdiezurAusübungeinerselbstständigen

ErwerbstätigkeitnotwendigenfinanziellenundbetrieblichenVoraussetzun-gengegebensind.

• DiegesuchstellendePersonmussmitdemGesuchdieentsprechendenUn-terlageneinreichen.

• Seitdem1.Januar2007habenvorläufigaufgenommenePersonenZugangzu arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) und zu spezifischen Integra-tionsmassnahmen,dievondenKantonenorganisiertwerden.

• FürdiespezifischenIntegrationsmassnahmenstelltderBunddenKantonen

Können vorläufig aufgenommene Jungendlicheeine Ausbildung absolvieren?

Dürfen sich vorläufig aufgenommene Personen selbstständig machen?

Wie unterstützt der Staat die Integration von vorläufig aufgenommenen Personen?

• Ein Stellenwechsel ist möglich, wenn die Lohn- und Arbeitsbedingungeneingehaltenwerden.EsbrauchtdazuwiederumeinGesuchdesArbeitge-bersunddieBewilligungdesKantons.

Kann eine vorläufig aufgenommene Person die Stelle wechseln?

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Page 7: FÜR SICH SELBER SORGEN · • Vorläufigaufgenommene Flüchtlinge erhalten wie anerkannte Flüchtlinge die Erwerbstätigkeit und den Stellenwechsel bewilligt, wenn die Lohn- und

• EinvorläufigaufgenommenerFlüchtling isteinevorläufigaufgenommenePerson, deren Flüchtlingseigenschaften gemäss Genfer Flüchtlingskonven-tionanerkanntwordenist.AuseinembestimmtenGrunderhältsiejedochkeinAsylnachSchweizerRecht.HäufigsindsogenannteNachfluchtgründeausschlaggebend,d.h.wenndiePersondurchihreFluchterstzurverfolgtenPersonwird.

• EinvorläufigaufgenommenerFlüchtlingerhältwieanderevorläufigaufge-nommenePersoneneineBewilligungF,diejedesJahrverlängertwird.NachfünfJahrenkanneineordentlicheJahresaufenthaltsbewilligungBbeantragtwerden.

• AnerkannteFlüchtlingehingegenerhaltenmitdempositivenAsylentscheiddieJahresaufenthaltsbewilligungB.DiesewirdinderRegelnachfünfJahrenineineNiederlassungsbewilligungCumgewandelt.

• Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge unterstehen wie anerkannte Flücht-lingenichtderSonderabgabe.

• Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge erhalten wie anerkannte FlüchtlingedieErwerbstätigkeitunddenStellenwechselbewilligt,wenndieLohn-undArbeitsbewilligungeneingehaltenwerden.

Wer sind “vorläufig aufgenommene Flüchtlinge“ und welche Möglichkeiten haben sie auf dem Arbeitsmarkt?

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pro vorläufig aufgenommene Person eine Pauschale zur Verfügung. Mitdiesersolldiesoziale IntegrationunddiewirtschaftlicheSelbstständigkeitgefördertwerden.

• NachdreiJahrenkönnensiezudemFamiliennachzugbeantragen,sofernsiedenNachweiserbringen,dasssiegenügendintegriertsind,übereineange-messeneWohnungverfügenundfinanziellunabhängigsind.

• AlleKantonehabeneinekantonaleIntegrationsdelegierteodereinenkan-tonalen Integrationsdelegierten ernannt. Der oder die Integrationsdele-gierteistunteranderemfürdieOrganisationundKoordinationderIntegra-tionsmassnahmenzuständig.

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Rechtliche Grundlagen

AsylG:Asylgesetz;SR142.31AsylV2:Asylverordnung2überFinanzierungsfragen;SR142.312AuG:BundesgesetzüberdieAusländerinnenundAusländer;SR142.20VZAE:VerordnungüberZulassung,AufenthaltundErwerbstätigkeit;SR142.201

AuG, Art. 83 Anordnung der vorläufigen Aufnahme1 IstderVollzugderWeg-oderAusweisungnichtmöglich,nichtzulässigoder

nichtzumutbar,soverfügtdasBFMdievorläufigeAufnahme.6 DievorläufigeAufnahmekannvonkantonalenBehördenbeantragtwerden.

AuG, Art. 84 Beendigung der vorläufigen Aufnahme1 DasBFMüberprüftperiodisch,obdieVoraussetzungenfürdievorläufige

Aufnahmenochgegebensind.4 DievorläufigeAufnahmeerlischtmitderdefinitivenAusreiseoderbeiErhalt

einerAufenthaltsbewilligung.5 Gesuche um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung von vorläufig aufge-

nommenen Ausländerinnen und Ausländern, die sich seit mehr als fünfJahreninderSchweizaufhalten,werdenunterBerücksichtigungderInte-gration,derfamiliärenVerhältnisseundderZumutbarkeiteinerRückkehrindenHerkunftsstaatvertieftgeprüft.

AuG, Art. 30 Abweichungen von den Zulassungsvoraussetzungen(Erwerbstätigkeit)1 VondenZulassungsvoraussetzungen (Art. 18–29) kannabgewichenwer-

den,um:l. die Erwerbstätigkeit sowie die Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen

vonAsylsuchenden (Art.43desAsylgesetzesvom26. Juni1998,AsylG),vorläufigAufgenommenen(Art.85)undSchutzbedürftigen(Art.75AsylG)zuregeln.

AuG, Art. 85 Ausgestaltung der vorläufigen Aufnahme1 Der Ausweis für vorläufig aufgenommene Personen (Art. 41 Abs. 2)

wird vom Aufenthaltskanton zur Kontrolle für höchstens zwölf MonateausgestelltundunterVorbehaltvonArtikel84verlängert.

3 DasGesuchumeinenKantonswechselistvondenvorläufigaufgenomme-nenPersonenbeimBFMeinzureichen.DiesesentscheidetunterVorbehaltvonAbsatz 4über denKantonswechsel nachAnhörungder betroffenenKantoneendgültig.

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6 Die kantonalen Behörden können vorläufig aufgenommenen Personenunabhängig von der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage eine BewilligungzurErwerbstätigkeiterteilen.

VZAE, Art. 53 Erwerbstätigkeit(Vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige)1 VorläufigAufgenommenen (Art.85AuG)undSchutzbedürftigen (Art.75

AsylG)kanneineunselbstständigeErwerbstätigkeitbewilligtwerden,wenn:a.dasGesucheinesArbeitgebersnachArtikel18BuchstabebAuGvorliegt;b.dieLohn-undArbeitsbedingungennachArtikel22AuGeingehaltenwerden.2 Für vorläufig Aufgenommene (Art. 85 AuG) und Schutzbedürftige (Art.

75AsylG),dieaneinemBeschäftigungsprogrammnachArtikel43AsylGteilnehmen, gelten die in diesem Beschäftigungsprogramm festgesetztenBedingungen.

3 Vorläufig Aufgenommenen kann eine selbstständige Erwerbstätigkeitbewilligtwerden,wenndiedafürnotwendigenfinanziellenundbetriebli-chenVoraussetzungenerfülltwerden(Art.19Bst.bAuG).

AuG, Art. 85, Abs. 7 (Familiennachzug)7 EhegattenundledigeKinderunter18Jahrenvonvorläufigaufgenomme-

nenPersonenundvorläufigaufgenommenenFlüchtlingenkönnenfrühes-tensdrei JahrenachAnordnungdervorläufigenAufnahmenachgezogenundindieseeingeschlossenwerden,wenn:

a.siemitdiesenzusammenwohnen;b. einebedarfsgerechteWohnungvorhandenist;undc.dieFamilienichtaufSozialhilfeangewiesenist.

AuG, Art. 87 Bundesbeiträge1 DerBundzahltdenKantonenfür:a.jedevorläufigaufgenommenePersoneinePauschalenachdenArtikeln88

Absätze1und2und89AsylGsowieeinenBeitragzurFörderungderso-zialenIntegrationundderwirtschaftlichenSelbständigkeitderbetroffenenPersonen;dieseIntegrationspauschalekannvonderErreichungsozialpoli-tischerZieleabhängiggemachtundaufbestimmteGruppeneingeschränktwerden;derBundesratlegtihreHöhefest.

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AuG, Art. 88 Sonderabgabepflicht Vorläufig aufgenommene Personen unterliegen der Sonderabgabepflicht

sowie der Abnahme von Vermögenswerten nach den Artikeln 86 und87AsylG.DieBestimmungendes2.Abschnittsdes5.Kapitelssowiedas10.KapiteldesAsylGsindanwendbar.

AsylG, Art. 85 Rückerstattungspflicht1 Soweitzumutbar,sindSozialhilfe-,Ausreise-undVollzugskostensowiedie

KostendesRechtsmittelverfahrenszurückzuerstatten.

AsylG, Art. 86 Sonderabgabe1 Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung, die

einer Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen die Kosten nach Artikel 85Absatz 1 zurückerstatten (Sonderabgabe). Die Sonderabgabe dient zurDeckung der Gesamtkosten, welche alle diese erwerbstätigen PersonenunddievonihnenunterstütztenAngehörigenverursachen.DiekantonaleBehördeverbindetdieBewilligungzurErwerbstätigkeitmiteinerentspre-chendenAuflage.

2 DieSonderabgabedarfnichtmehrals10ProzentdesErwerbseinkommensderbetreffendenPersonbetragen.SiewirdvomArbeitgeberdirekt vomErwerbseinkommen der betreffenden Person abgezogen und dem Bundüberwiesen.

3 DieSonderabgabepflichtdauertlängstenszehnJahreseitdererstmaligenAufnahmeeinerErwerbstätigkeit.

AsylV 2, Art. 10 Beginn und Ende der Sonderabgabepflicht und der Unterstellung unter die Vermögenswertabnahme1 Die Sonderabgabepflicht beginnt mit der erstmaligen Aufnahme einer

ErwerbstätigkeitoderimZeitpunkt,indemdieVerfügungübereineersteVermögenswertabnahme in Rechtskraft erwächst. Für erwerbstätige Ju-gendlichebeginntdieSonderabgabepflichtanalogderAHV-BeitragspflichtnachArtikel3Absatz2BuchstabeadesBundesgesetzesvom20.Dezem-ber1946überdieAlters-undHinterlassenenversicherung(AHVG).

2 DieSonderabgabepflichtendet:a.wennder Betrag von15000 Franken erreicht ist, spätestens aber nach

zehnJahren;b.wenndiebetroffenePersondieSchweizverlassenhat;c.wenneineasylsuchende,einevorläufigaufgenommeneodereineschutz-

bedürftigePersoneineAufenthaltsbewilligungerhält;d.wenn eine asylsuchende Person Asyl erhält oder als Flüchtling vorläufig

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aufgenommenwird;odere.nachdreiJahrenvorläufigerAufnahme,spätestensabersiebenJahrenach

derEinreise.

VZAE, Art. 88 Vollzugsbehörden1 DieKantonebezeichnendieBehörden,dieimkantonalenAufgabenbereich

fürdenVollzugdesAuGundderAusführungsverordnungenzuständigsind.2 DasBFMistfüralleVollzugsaufgabendesAuGundderAusführungsverord-

nungenzuständig,dienichteinerkantonalenBehördeodereineranderenBundesbehördezugewiesenwurden.

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• Arbeitsämter http://www.vsaa.ch/

• Migrationsämter http://www.vkm.ch

• Integrationsdelegierte http://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/themen/integration/adressen.html

• KompetenzzentrenIntegration http://www.bfm.admin.ch/content/dam/data/migration/integration/adressen/adr-kofi-df.pdf

• WeisungenundKreisschreiben http://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/dokumentation/rechtsgrundlagen/ weisungen_und_kreisschreiben.html

Weiterführende Informationen

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