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1 Freie Straffälligenhilfe in Sachsen-Anhalt gefördert durch: Jahresbericht 2015 Landesprojekt ZEBRA

Freie Straffälligenhilfe in Sachsen-Anhaltfsh-ev.com/wp-content/uploads/2016/10/2015_Gesamtbericht.pdf · Jahresbericht 2015 Landesprojekt ZEBRA . 2 ... Bei fehlender Vorvermieterbescheinigung

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Freie Straffälligenhilfe in

Sachsen-Anhalt

gefördert durch:

Jahresbericht

2015

Landesprojekt ZEBRA

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Inhalt

1. Einführung ........................................................................................................................................... 3

2. Leitbild ................................................................................................................................................. 4

3. Organisationsstruktur .......................................................................................................................... 5

4. Arbeitsgemeinschaft Fachteam ZEBRA ............................................................................................... 6

5. Arbeitsergebnisse und Bewertung ...................................................................................................... 7

5.1. Tätigkeitsfeld: Beratung und Betreuung ...................................................................................... 7

Was ist uns im Berichtsjahr aufgefallen? ........................................................................................ 8

Anti-Gewalt-Training (AGT) in der JVA Volkstedt ............................................................................ 9

Kochprojekt in Magdeburg ............................................................................................................ 10

Freizeitprojekt in Halle .................................................................................................................. 11

Beratung und Betreuung von Häftlingen mit Migrationshintergrund und multiplen

Integrationshemmnissen ................................................................................................................... 11

5.2. Tätigkeitsfeld: Vermittlung gemeinnütziger Arbeit .................................................................... 14

5.3 Tätigkeitsfeld: Ehrenamtliche Arbeit .......................................................................................... 15

6. Ausblick.............................................................................................................................................. 17

7. Zahlen auf einem Blick ...................................................................................................................... 18

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1. Einführung

Der Übergang von der Landes- in die EU-Förderung ist gelungen. Der gemeinsame Blick der

Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt, vom Landesverwaltungsamt und von den Vorständen der

Vereine haben diesen Wechsel gelingen lassen.

Im Jahr 2015 fanden 1.189 Betroffene auf unterschiedliche Wege Zugang zu den ZEBRA-

Beratungsstellen. 293 Klienten nutzten die Langzeitbetreuung, d. h., dass sie mehr als 8 Stunden

betreut wurden. Weitere 740 Klienten wurden in Form der Kurzzeitbetreuung begleitet. 56

Angehörige nutzen ebenfalls das Beratungsangebot; ausschließlich als Kurzzeitbetreuung.

Im Punkt 5.1 gehen wir ausführlich auf sich wiederholende Problematiken ein, wie z. B.

Wohnungssituation, Schulden und Sucht. Denkanstöße zur Verbesserung der Gesamtsituation, wie

das Übergangsmanagement im Frauenvollzug und die spärliche Nutzung des Offenen Vollzuges

werden ebenso ausgeführt wie Beispiele zur besseren Ausgestaltung der Betreuung.

2015 wurden im Land Sachsen-Anhalt 2.021 Fälle im Tätigkeitsfeld „Vermittlung gemeinnütziger

Arbeit“ bearbeitet, von denen 1.529 Fälle zum Abschluss kamen. Dies bedeutet eine Vermeidung von

insgesamt 27.073 Hafttagen. Außerdem leisteten 472 Klienten 20.549,5 Arbeitsstunden ab.

Im Punkt 5.2 verweisen wir neben den individuellen „Herausforderungen“ der Zielgruppe auf

strukturelle Veränderungen.

Die ehrenamtliche Arbeit hat sich im Laufe der Jahre als Engagement mit vielschichtigen Facetten in

der Unterstützung der hauptamtlichen Arbeit im Rahmen des Landeskonzeptes ZEBRA entwickelt

und ist bei den 13 Trägern konzeptionell verankert. An 5 Standorten waren 35 Ehrenamtliche aktiv

und wurden durch die ZEBRA-Mitarbeiter/innen angeleitet und betreut.

Die Kooperation mit der staatlichen Straffälligenhilfe war meist gut, stabil und professionell. Das

kontinuierliche Arbeiten seit vielen Jahren hat viel zum gegenseitigen Verständnis und Vertrauen

beigetragen.

Wir wünschen eine interessante Lesung. Für Fragen stehen Ihnen die Sprecher und Mitglieder des

Fachteams ZEBRA zur Verfügung.

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2. Leitbild

Dieses Leitbild entwickelte die Arbeitsgemeinschaft „Fachteam ZEBRA“ im Frühjahr 2010.

ZEBRA bedeutet für die mitwirkenden Träger:

Zuversicht

Entwicklung

Bereitschaft

Ressourcen

Auseinandersetzung

Die Ressourcen der zu betreuenden Personengruppe bilden die Basis unserer Arbeit. Unsere

Verpflichtung zu verantwortungsvollem Umgang, die Bereitschaft zur täglichen Auseinandersetzung

und die Zuversicht an die Entwicklungsfähigkeit jedes Einzelnen leiten und motivieren uns!

Unsere Leitsätze:

1. Wir treten als Bindeglied zwischen dem Hilfesuchenden und der Gesellschaft auf und

tragen zum Ausgleich der unterschiedlichen Interessenslagen bei.

2. Wir orientieren uns am Hilfebedarf der Klienten, bringen Wertschätzung entgegen, sind

vorurteilsfrei und akzeptieren unterschiedliche Lebensentwürfe.

3. Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe zur Erweiterung und Stärkung individueller Fähigkeiten

und Fertigkeiten für straffällig gewordenen und gefährdete Menschen und deren

Angehörige.

4. Unser Ziel ist die dauerhafte Stärkung des Selbsthilfepotentials für eine künftig straffreie

Lebensführung.

5. Es stehen Sozialisation für sozial losgelöste Klienten sowie Resozialisierung und

gesellschaftliche Integration im Mittelpunkt unseres gesamten Handelns.

6. In unserem Selbstverständnis sehen wir uns untereinander als Partner im fachlichen

Austausch, indem wir Fachstandards weiterentwickeln und Qualitätssicherung

kontinuierlich umsetzen.

7. Wir sehen uns als Partner der staatlichen Straffälligenhilfe und arbeiten eng mit anderen

Professionen zusammen.

8. Wir beachten gesellschaftsbedingte Veränderungen des Bedarfs der Klienten und

entwickeln unser sozialpädagogisches Handeln weiter.

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3. Organisationsstruktur

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4. Arbeitsgemeinschaft Fachteam ZEBRA Im Berichtsjahr 2015 fanden insgesamt drei Treffen und eine Zukunftswerkstatt des Fachteams ZEBRA statt. Hinzu kamen mehrere Regionalgruppentreffen sowie die Teilnahme an externen Fortbildungsveranstaltungen. Bewährt hat sich die Zukunftswerkstatt ZEBRA, die 22.01. bis 23.01.2015 in Quedlinburg stattfand. Die Zukunftswerkstatt wird einmal jährlich im Sinne einer Klausurtagung organisiert. Das Referat 305 des MJ informierte zu den operationellen Programmen des Europäischen Sozialfonds 2014 – 2020. Vorgestellt wurde das Erfordernis des „Personenbezogenen Monitorings“, das in einem weiteren Treffen gesondert thematisiert wurde. Im Jahresrückblick zur Erfassung der Arbeitsergebnisse mit Festlegung zur Erstellung des Jahresberichtes 2014 fand der Austausch statt, der sich dann in einer inhaltlichen Diskussion zur Kooperation mit den Justizvollzugsanstalten und der Anwendung des Erfassungsprogrammes fortsetzte Die Arbeitsgruppentreffen sind Tagesveranstaltungen, bei dem ein Träger als Gastgeber fungiert. Themen des Treffens am 29.04.15 waren

die Richtlinie des EU-Förderprogrammes und die praktische Umsetzung des Monitorings

Aktualisierung des Landesflyers

Absprache zur Präsentation von ZEBRA zur Malgalerie Themen des Treffens am 16.09.15 waren

Öffentlichkeitsarbeit und Feedback zur Malgalerie

Entscheidung zur Teilnahme am 21. Deutschen Präventionstag 2016 (DPT)

Informationen zum Landespräventionstag im Oktober 2015 in Halle

Ideensammlung für einen Fachtag in 2017

Erfahrungsaustausch zur Umsetzung des EU-Programmes Themen des Treffens am 01.12.15 waren

Organisation und Inhalte der Präsentation auf dem 21. DPT in Magdeburg

Zeitliche und inhaltliche Planung der Zukunftswerkstatt und der Treffen in 2016

Fachaustausch mit praktischer Relevanz zum zu erwartenden Justizvollzugsgesetz, zur Realisierung der Wiedereingliederung weiblicher Klienten und zur Erfassung

Für die Gestaltung des Jahresberichtes, die Vorbereitung und Realisierung zur Teilnahme an der Malgalerie und des Landespräventionstages, die Vorbereitung des 21. Deutschen Präventionstages und zum Anwendungsprogramm fanden weitere Kleingruppentreffen mit engagierten Standorten statt.

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5. Arbeitsergebnisse und Bewertung

5.1. Tätigkeitsfeld: Beratung und Betreuung

Im Jahr 2015 fanden 1.189 Betroffene auf unterschiedliche Wege Zugang zum ZEBRA-Projekt. 293

Klienten nutzten die Langzeitbetreuung, d. h., dass sie mehr als 8 Stunden betreut werden. Die

Anpassung auf 8 Stunden zwecks Erfassung im Monitoring fiel im Jahr 2015 nicht ins Gewicht, da in

der Regel der Betreuungsaufwand schon immer wesentlich höher war und ist.

Weitere 740 Klienten wurden in Form der Kurzzeitbetreuung begleitet.

56 Angehörige nutzen ebenfalls das Beratungsangebot; ausschließlich als Kurzzeitbetreuung.

Die Grafik verdeutlicht, dass die Kurzzeitbetreuung vorrangig von straffällig gewordenen und von

Haft gefährdeten Menschen genutzt wurde, während die Langzeitbetreuung zum überwiegenden Teil

Inhaftierte wahrgenommen haben.

Das ab Mitte des Jahres greifende Monitoring erfüllte nicht die Befürchtungen, dass Hilfesuchende

die Formblätter ablehnen. Tatsächlich war die Bereitschaft der Teilnehmer im Zugang höher als

erwartet. Es ist nicht abzusehen, wie sich diese Teilnahmebereitschaft künftig gestalten wird.

Der Erfolg des vereinbarten Betreuungszieles ist nicht zu messen am Abschluss des Monitorings. Der

formelle Akt der Austrittserklärung erfolgt häufig nicht. Durch die Vermischung der Zahlen im

Berichtsjahr ist kein eindeutiger Wert ermittelbar. Ungefähr die Hälfte der Langzeitbetreuungen, die

für das Monitoring ihr Einverständnis gegeben haben, ist für einen Abschluss mit Formularaustritt

nicht greifbar, weil sie sich telefonisch oder gar nicht abmelden, wenn aus deren Sicht die Betreuung

ausreichend war.

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47

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50

100

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250

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350

400

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Kurzzeitbetreuung Langzeitbetreuung

von Haft gefährdet

Inhaftiert

Haftentlassen

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Was ist uns im Berichtsjahr aufgefallen?

Laut Strukturveränderungsplan wurde die JVA Dessau geschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine

Auswirkungen spürbar.

Für das Fachteam ZEBRA schwer nachvollziehbar sind die niedrigen Belegungszahlen des Offenen

Vollzuges. Dies gilt im gleichen Maße für die Möglichkeiten von Lockerungsmaßnahmen im

geschlossenen Vollzug. Im Sinne gelingenden Übergangsmanagements ist hier noch Potenzial

vorhanden.

Wir wiederholen unseren Hinweis, dass bei Klienten mit potenziell vorzeitiger Entlassung unser

Handlungsspielraum für vorbereitende Maßnahmen eingeschränkt ist. Der tatsächliche Termin ist

häufig sehr vage. Es geht hauptsächlich um den Zeitraum zwischen Warten auf Anhörungstermin und

Beschluss und darauf folgend vom Beschluss zur realen Entlassung.

Das hat zur Folge, dass Vorbereitungen umsonst waren, weil kurzfristig trotz positiver Prognose

seitens der JVA negativ entschieden wurde bzw. umgekehrt bei geringer Wahrscheinlichkeit

kurzfristig ohne ausreichende Vorbereitung entlassen wurde.

Für die durch die Strukturveränderungen und durch Personalwechsel einhergehenden

Schwierigkeiten in Kommunikation und Logistik wurden durch die Sozialarbeiter im Vollzug und die

ZEBRA-Mitarbeiter gemeinsame Lösungswege gesucht und gefunden.

Großen Nachholbedarf in diesem Punkt hat allerdings der Frauenvollzug, der bekanntlich in

Brandenburg umgesetzt wird. Insbesondere eine Zusammenarbeit vom Offenen Vollzug in

Spremberg wird offen abgelehnt. In Punkt Entlassungsvorbereitungen wird ZEBRA ausgeschlossen.

Bei Initiative durch die weiblichen Inhaftierten wird zur Absprache auf die Besuchszeiten am

Wochenende verwiesen. Unter diesen Bedingungen ist eine Unterstützung Entlassungsvorbereitung

nicht möglich.

Auf der anderen Seite gibt es durch Justizvollzugsanstalten anderer Bundesländer eine höhere

Kooperationsbereitschaft, indem z. B. Telefonberatungszeit ermöglicht wurde.

Die Zusammenarbeit zu anderen Behörden, wie Jobcenter und Beratungsstellen gestaltet sich

zunehmend positiv. Abzuwarten ist, ob durch das aktuelle Justizvollzugsgesetz auch einheitliche

Regelungen in Bezug auf Leistungsgewährung möglich werden, die bisher regional sehr

unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt wurden.

In der Arbeit mit den Klienten haben sich zwei Aspekte verschärft, die ohnehin schon schwierig

waren. Das ist das Beschaffen von Wohnraum und Probleme durch Drogenkonsum.

Mit Inkrafttreten des neuen Meldegesetzes im November 2015 beeinträchtigte sich die

Wohnraumsituation noch weiter. Durch diese gesetzliche Grundlage werden Mieter und Vermieter in

Verantwortung genommen, indem sie schriftlich das Mitbewohnen bestätigen müssen. Konkret

bedeutet das, dass eine vorrübergehende Unterbringung im Freundeskreis oder in der Familie

erschwert wird. Der Entlassene benötigt eine Meldeadresse, die von dem Wohnungsgebenden der

zuständigen Meldebehörde bestätigt werden muss. Dies kann zu Problemen mit dem Vermieter

führen. Die Bereitschaft des Umfeldes, den Bekannten aus dem Vollzug aufzunehmen, wird dadurch

sinken.

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Für die Anmietung eigenen Wohnraums gibt es weiterhin große Schwierigkeiten. Der soziale

Wohnraum ist stark verknappt. Dazu beigetragen hat auch, dass aus aktuellem Anlass kommunale

Wohnungsträger verpflichtet wurden, Flüchtlingen Wohnungen zur Verfügung zu stellen.

Neben dieser objektiven Knappheit und deshalb bedeutender ist es aber die Erfahrung der Vermieter

mit dieser Klientel. Abtretungserklärungen des Jobcenters i. S. einer festen Einnahmequelle sind

längst kein Argument für die Vermieter. Anfragen durch Mietschuldner wurden ohnehin abgelehnt.

Aber auch Mietgebaren in der Vergangenheit (Lautstärke, Hausordnung, mietwidriges Verhalten)

generieren eine eher ablehnende Haltung. Bei fehlender Vorvermieterbescheinigung und Schufa-

Einträgen ist ein Mietvertrag sehr unwahrscheinlich. Daran ändern auch Mietspiegelanpassungen

seitens regionaler Leistungsträger nichts.

Selbst potenziell für Wiedereingliederung und Integration Motivierte sind stigmatisiert und erhalten

kaum eine Chance.

Zusätzliche Hemmnisse einer Wiedereingliederung, nicht nur bezüglich der Wohnungsproblematik,

sind Betäubungsmittelmissbrauch bzw. die Sucht bei einer größer werdenden Anzahl unserer

Klienten. Dies äußert sich wie in den vergangenen Berichtsjahren beschrieben durch

Unzuverlässigkeit, wenig Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit, mangelnde Motivation und

wachsende Gewaltbereitschaft und Zerstörungswut.

Dennoch gibt es Interesse seitens der Klienten, sich langfristig behandeln zu lassen.

Die Erfahrungen zeigen, dass die formellen Schritte zur Beantragung einer Therapie während der Haft

schneller bewerkstelligt werden können. Voraussetzung dafür ist aber jedoch die Teilnahme an

Maßnahmen in der Justizvollzugsanstalt. Nur dadurch wäre ein reibungsarmer Übergang unmittelbar

nach der Entlassung in die Therapieeinrichtung möglich.

Entgegen einer stationären Anschlussbehandlung besteht eine mangelnde Bereitschaft von einer

geschlossenen Institution in die nächste zu wechseln. Angebote in der JVA wurden oft ausgeschlagen

und sie entscheiden sich für die entsprechenden Schritte außerhalb der Haft. Dabei haben sie den

Umfang und die Langwierigkeit nicht im Blick. Deshalb lässt die Motivation schnell nach und es findet

keine Therapie statt.

Auffällig bei der Betreuung der unter 25-Jährigen ist, dass trotz höheren Aufwandes keine größere

Nachhaltigkeit zu erwarten ist. Die Betreuungsziele müssen sehr kleinschrittig formuliert werden.

Eine kontinuierliche Mitarbeit ist eher selten.

Beispiele für erweiterte Angebote

Anti-Gewalt-Training (AGT) in der JVA Volkstedt

Anlass und Motivation war der Fakt, dass im Rahmen des Übergangsmanagements die Sozialarbeiter

innerhalb als auch außerhalb des Vollzuges an Betreuungsgrenzen stoßen, weil (künftige)

Haftentlassene teilweise nicht über elementare soziale Kompetenzen verfügen. Dies wird durch das

Fachteam ZEBRA seit 2012 kommuniziert.

Um die Ressourcen der am Resozialisierungsprozess Beteiligten zu bündeln, entstand die Idee des

Kooperationsprojektes zwischen der JVA Volkstedt und dem Rückenwind e. V. Bernburg.

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Ziel ist die Entwicklung und Förderung sozialer Kompetenzen, insbesondere Kommunikation,

Empathie, Perspektivenwechsel, Konfliktfähigkeit und legale, gesellschaftlich akzeptierte

Lösungsstrategien, Impulskontrolle und Erlernen von Handlungsalternativen in herausfordernden

Situationen

In 10 Trainingseinheiten wurden mittels dialogisch geführter Gruppengespräche Elemente aus

Systemischer Beratung, Transaktionsanalyse und Neuro-Linguistischen Programmieren angewendet.

Schwerpunkt ist die Einführung in die gewaltfreie Kommunikation. Mit dem Training gelingt der

Prozess der Verantwortungsübernahme. Damit haben die Teilnehmer im künftigen Leben Optionen

und eine Wahl, wie sie sich verhalten wollen.

Während der Haft zeigen die vorwiegend männlichen Klienten eine hohe Motivation zum straffreien

Leben nach der Haft. Sie sind meist ohne familiäre Bindung und besitzen wenig ausgeprägte soziale

Kompetenzen. Aus diesem Grunde wird nicht selten der Wunsch nach einem Wohnortwechsel

geäußert, um sich aus dem alten sozialen Umfeld zu lösen. Hierzu gibt es die verschiedenen

Angebote der Beratung und Betreuung. In den seltensten Fällen steht ein Arbeitsplatz nach

Haftentlassung zur Verfügung. Sobald jedoch die formellen Akte zu Wohnraum und

Leistungsbezügen geklärt sind, entsteht ein Freiraum, der von den meisten Klienten nicht sinnvoll

genutzt wird. Trotz Wohnungswechsel geraten sie schnell in alte Verhaltensschemen und

kontaktieren ein ähnliches soziales Umfeld. Aus diesem Grunde ist eine Begegnungsstätte mit

entsprechenden Freizeitangeboten eine sinnvolle Ergänzung im ZEBRA-Projekt. Die Nutzung der

Freizeitangebote und die Mitwirkung in der Begegnungsstätte sind nicht an

Betreuungsvereinbarungen oder -zeiten gebunden. Einige Klienten halten dadurch bereits seit

mehreren Jahren Kontakt zum Verein.

Kochprojekt in Magdeburg

In Magdeburg wurde vierzehntägig das Projekt „Gemeinsames Kochen“ angeboten. Ziel ist es,

ehemaligen sowie derzeit Inhaftierten des Offenen Strafvollzugs Magdeburg die Planung, den

kostenbewussten Einkauf und die Zubereitung von warmen Mahlzeiten zu ermöglichen. Durch das

Kochen in der Gruppe wurden in einem alltagsgerechten Setting soziale Kompetenzen gefördert

sowie soziale Kontakte geknüpft. Dieses Angebot fand in den Räumlichkeiten des Vereins statt. Die

Bewertung des Angebotes mit einhergehender Reduzierung der Kultur-und Behandlungsstunden

sehen wir kritisch.

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Freizeitprojekt in Halle

In Halle gestalten die Klienten selbst die Veranstaltungsangebote. Neben Spielenachmittagen,

Sportangeboten, Ausflügen innerhalb von Halle und dem Saalekreis, gemeinsames Kochen oder

Grillen, werden auch Geburtstage der Klienten oder Osterbrunch und Weihnachtsfeiern

durchgeführt. Jährlich wird ein großer Ausflug (Dresden, Erfurt…) geplant, wo monatlich ein kleiner

Eigenbeitrag angespart wird. Kompetenzen wie Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Verantwortung werden

gefördert. Die Fähigkeiten zu planen, zu organisieren und Veranstaltungen durchzuführen, werden

ausgeprägt. Zur Unterstützung können wir auf Partner unseres Netzwerkes (z.B. Einsatzstellen der

Fachvermittlungsstelle) zurückgreifen.

Durch die Kontakte in der Begegnungsstätte entwickelte sich ein System der Hilfe zur Selbsthilfe.

Hemmungen, Hilfebedarf konkret zu erfragen und abzufordern, wurden überwunden. Hilfe durch

andere zu erfahren, motivierte, selbst auch aktiv zu werden. Handwerkliche Fähigkeiten wurden

entdeckt, die sinnvoll für sich und andere angewendet wurden. So wurden jedes Jahr zu

Weihnachten für hilfebedürftige Kinder kleine Weihnachtsüberraschungen gebastelt und liebevoll

verpackt. Der Dank der Kinder ist eine Wertschätzung, die vielen Klienten bis dahin kaum zu Teil

wurde. Das Selbstwertgefühl, aber auch das Bewusstsein, für die Gesellschaft ein nützliches Mitglied

sein zu können, wird dadurch ungemein aufgewertet. Im Rahmen der Begegnungsstätte eröffnen

sich neue Möglichkeiten in vertrauensvoller Atmosphäre über Ängste und Probleme ungezwungen zu

sprechen. Hier sind Themen über Sucht und Therapien, Wohnung, Arbeit und Partnerschaft oft

Gesprächsstoff. Erfahrungen der Teilnehmer wurden ausgetauscht. Klienten mit finanziellen Sorgen

haben die Möglichkeit über die Fremdgeldverwaltung, zu lernen ein Haushaltsbuch zu führen und

Verbindlichkeiten regelmäßig zu zahlen. Dieses Angebot ersetzt keine Schuldnerberatung. Das

Angebot soll Interesse wecken, sinnvoll mit Freizeit umgehen zu können. Die Vorurteile, dass alle

Kontakte zu ehemaligen Inhaftierte zwangsläufig zum Rückfall führen, konnte bei den Teilnehmern

nachhaltig ausgeräumt werden.

Mit den Sozialen Trainings und den Freizeitangeboten haben wir regional also Beispiele für best

practice, die nachahmenswert sind.

Beratung und Betreuung von Häftlingen mit Migrationshintergrund und

multiplen Integrationshemmnissen

Das Projekt ZEBRA für Migranten startete am 01.01.2015 unter der Trägerschaft des Diakonischen

Werkes im Jerichower Land e. V. Das Projekt bedient die Justizvollzugsanstalten Sachsen–Anhalts.

Menschen, die nicht deutscher Herkunft sind und Schwierigkeiten haben, sich in Vollzugsanstalten zu

integrieren, bekommen von uns Hilfe und Betreuung. Wir beraten sie gerne, sowohl vor der

Inhaftierung und auch nach der Haftentlassung.

Die Vorstellung des Projektes in den Justizvollzugsanstalten Burg, Halle 1, Halle 2, Volkstedt, und

Raßnitz, sind gut angekommen. Die Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten wünschen sich jemanden,

der die Mentalitäten und die Kulturen versteht, über Vollzugserfahrungen verfügt und verschiedene

Sprache beherrscht.

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Es gab viele Gespräche, die in Vorbereitung auf die Entlassung stattfanden .Der Gefangene möchte z.

B. wissen, wie man in der Botschaft seines Heimatslandes den Reisepass verlängert.

Meine ersten Kontakte mit ZEBRA Mitarbeitern in Quedlinburg haben mich sehr positiv beeinflusst

und ich konnte aus Gesprächen mit den Kollegen sehr viele Erfahrungen auf mein Projektes beziehen

Die meisten der straffälligen Menschen mit Migrationshintergrund büßen Ihre Strafen in der

Justizvollzugsanstalt Burg ab. Diesbezüglich finde ich den Arbeitskreis Resozialisierung und

Kriminalprävention im Jerichower Land sehr sinnvoll. Die gute Zusammenarbeit zwischen

Justizvollzugsanstalt Burg und dem Diakonisches Werk im Jerichower e.V ermöglicht eine bessere

Qualität der Betreuung vor und während der Inhaftierung und auch nach der Haftentlassung.

In der JVA Burg sind sehr unterschiedliche Probleme zu bewältigen, die häufig ein Hindernis haben:

Sprache. Der eine Klient will eine Drogentherapie machen, konnte aber nicht, weil er kein Deutsch

spricht. Also gilt es erst die Probleme mit der Sprachbarriere zu regeln. Ein anderer Klient will sein

Delikt aufarbeiten. Auch hier greift das Problem mit der Sprachbarriere.

Während der Haft ist es ganz wichtig, die Rückkehr in die Heimatländer vorzubereiten. Die meisten

Inhaftierten wollen nach langer Zeit in Haft so schnell wie möglich zurückkehren. Die Vorbereitung

betrifft meistens die Identitätsklärungen, Passbeschaffungen usw.

Es ist sehr wichtig, dass die Beratungen und die Betreuungen konstant stattfinden müssen.

Besonders in Krisensituationen zeigte sich der Wert des Angebotes. Im Berichtsjahr gab es einen

Klienten, der auf Grund seiner Mentalität, Probleme hat und sich daraus Schwierigkeiten bei der

Integration ergaben. Der Gefangene isolierte sich in seinem Haftraum, verweigerte Bettwäsche,

verhielt sich aggressiv und randalierte. Die Kooperation in solchen Situationen mit dem

Sozialarbeiter, Arzt und Psychologen trugen entscheidend zur Deeskalation bei.

Im Alltag erklärten wir den Vollzugsplan in der jeweiligen Heimatsprache, damit der Klient den Sinn

versteht und nicht seine Unterschrift aus Unverständnis verweigert. Zu unseren Aufgaben gehört es,

Unklarheiten zu beseitigen. Wer sich therapieren lassen möchte, muss in der Lage sein, mit dem

Therapeuten kommuniziere zu können. Hierfür erklären wir dem Gefangenen die Bedeutung der

Teilnahme an einem Deutschkurs.

Die Kommunikation zwischen Gefangenen mit Migrationshintergrund und dem Anstaltspersonal ist

ansonsten akzeptabel. Im Bedarfsfall gibt es englisch sprechende Mitarbeiter oder ein Dolmetscher

wird hinzugezogen.

Für ganz wichtig erachten wir, dass das Zugangsgespräch mit Gefangenen mit Migrationshintergrund

in allen Anstalten grundsätzlich mit den Fachkräften (Psychologe, Arzt, Psychiater,

Anstaltsseelsorger) durchgeführt werden soll. Die Qualität des Zugangsgespräches trägt

entscheidend de-eskalierenden Charakter.

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In der Betreuung werden wir mit verschiedenen Problemen konfrontiert:

Teilnahme an einer Drogentherapie

Teilnahme an einem Sprachkurs

Die Erklärung der gesetzlichen Grundlagen des Aufenthaltstitels

Die Voraussetzung für einen Ausgang oder eine Lockerung

Die Vorbereitungen auf Entlassung .

Redaktion F. Pietsch, Rückenwind e. V. Bernburg M. Mannewitz, VSB Magdeburg e. V. S. Hasse, Freie Straffälligenhilfe Halle e. V. M. Kleinschmager, Reso-Witt e.V. P. Tognon, Diakonisches Werk im Jerichower Land e. V.

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5.2. Tätigkeitsfeld: Vermittlung gemeinnütziger Arbeit

Zur Zielgruppe zählen erwachsene Klienten, die

zur Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe,

aufgrund einer Bewährungsauflage laut Bewährungsbeschluss ohne Unterstellung oder

aufgrund einer Arbeitsauflage gem. § 153a StPO

gemeinnützige Arbeit leisten sollten.

2015 wurden im Land Sachsen-Anhalt 2.021 Fälle bearbeitet, von denen 1.529 Fälle abgeschlossen

wurden. Dies bedeutet eine Vermeidung von insgesamt 27.073 Hafttagen und eine Ersparnis von

2.867.842,80 Euro Unterbringungskosten.

Außerdem leisteten 472 Klienten 20.549,5 Arbeitsstunden ab.

Die Beschäftigung der Klienten erlitt in den Wintermonaten einen beachtlichen Einbruch. Zudem kam

es durch Mittelkürzungen bei den Einsatzstellen zu Wegfällen von Arbeitsangeboten innerhalb der

Vereine, der Kommunen und Städte. Dazu gehören auch Stellen, die bisher herausfordernde Klienten

beschäftigten.

Ohne die positive Einstellung der Mitarbeiter in den Einsatzstellen und das Verständnis für die

Probleme und Verhaltensweisen der Klienten war und wird die Vermittlung um ein Vielfaches

schwieriger.

Die Mitarbeiter der Einsatzstellen sind ein bedeutender Teil im Hilfesystem für diese Menschen. Sie

gaben den Klienten Chancen, Anregungen und waren nicht unerheblich daran beteiligt, aufgezeigte

und erarbeitete Lösungsmuster mit dem Klienten umzusetzen.

Dennoch kam es auch zu Wegbrüchen von Einsatzstellen. Einige (potentielle) Einsatzstellen waren

aufgrund der multiplen Problemlage von Klienten, deren Unzuverlässigkeit und Unsicherheit im

Umgang mit ihnen abwehrend. Sie stiegen aus dem Kooperationssystem aus oder ließen sich erst gar

nicht akquirieren.

Die Problematik der Abhängigkeitserkrankungen vieler Klienten blieb dabei sehr auffällig ein

beständiges Hindernis in der Vermittlung als auch der vollständigen Ableistung der Stunden. Diese

Klienten waren wenig belastbar und daher äußerst unzuverlässig. Suchteinsicht gab es fast nie. An

diesem Punkt konnten und wollten Einsatzstellen häufig nicht (mehr) in eine Kooperation einsteigen.

Einige Fachvermittlungsstellen, z.B. Dessau-Roßlau und Stendal, erlebten in der Arbeit mit den

weiblichen Klienten unter 30 Jahren intensive Probleme. Diese forderten eher eine Anpassung an

ihre Situation und waren nahezu kompromisslos. Arbeitszeiten passten ihnen nicht, Kleinkinder und

Schulkinder ermöglichten ihnen nicht, Arbeitsstunden zu leisten, besonders, wenn es keinen Partner

gab. Gab es einen Partner, sorgten Beziehungsprobleme für Stress und die Arbeit konnte nicht

begonnen werden oder die kontinuierliche Stundenableistung erfolgte nicht bis zum Schluss.

In wenigen Fällen war der Betreuungsaufwand gering und Klienten konnten ihre Stunden innerhalb

einer Einrichtung ableisten. Die Mehrheit der Klienten musste durch deutlich mehr als eine

Vermittlung durch ihre Auflage begleitet werden.

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Gründe, die die Vermittlung erheblich erschwerten bzw. das Scheitern verursachten:

Suchterkrankungen

Psychische Probleme/ Erkrankungen

Erwartungshaltung, möglichst bequem

Hohes Strafmaß

Körperliche Erkrankungen (Infarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfallgeschädigte)

Langzeitarbeitslosigkeit (überwiegend arbeitsentwöhnt und wenig motiviert)

Fehlende Arbeitsmotivation (Haushalte mit mehreren Leistungsempfängern)

Alter (Klienten über 50 Jahre)

Behinderung, Erwerbsunfähigkeit

Schwangerschaft

Therapien, Krankschreibungen

Maßnahmen oder Teilzeitarbeit

Fehlende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder

Wiederholungstaten (entsprechende Personen sind bekannt in vielen Einsatzstellen und

erhalten zunehmend Ablehnung)

Redaktion D. Wolter, Jugendförderungszentrum Gardelegen e. V.

5.3 Tätigkeitsfeld: Ehrenamtliche Arbeit Die Etablierung des Ehrenamtes in der Freien Straffälligenhilfe wird nach wie vor als eine sehr wichtige Aufgabe von den Trägern angesehen. Sie unterliegt dabei den regionalen Strukturmerkmalen und ist von der lokalen Ehrenamtskultur abhängig. Die ehrenamtliche Arbeit hat sich im Laufe der Jahre als Engagement mit vielschichtigen Facetten in der Unterstützung der hauptamtlichen Arbeit im Rahmen des Landeskonzeptes ZEBRA entwickelt und findet bei einem Teil der 13 Trägern eine konzeptionelle Verankerung. Den Berichten der Träger zu Folge waren die ehrenamtliche Mitarbeiter/Innen durchschnittlich mindestens 5,5 bis zu maximal 30 Stunden wöchentlich tätig. Die ehrenamtliche Arbeit fand auf unterschiedlicher Art und Weise statt. Sie richtete sich in Abstimmung der Unterstützungsbedarfe der jeweiligen Träger in der Regel nach den Interessen, Möglichkeiten und Fähigkeiten der Ehrenamtlichen. So erfüllten sie eine wichtige Funktion in den Einsatzfeldern:

- Öffentlichkeits- /Gemeinwesenarbeit (z.B. Mitwirkung an öffentlichen Trägeraktivitäten) - Sport- und Freizeitaktivitäten ( z.B. Fußball- / Volleyballturniere, Kochen, Museumsbesuche) - Gruppen- und Projektarbeit (z.B. EDV- Kurse, Freizeitgruppen, Spielenachmittage) - lebenspraktische Hilfen (z.B. hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Umzugs- und

Renovierungshilfe) - punktuelle Begleitdienste in der Einzelfallarbeit (z.B. Begleitung zu Ämtern, anderen

Institutionen) - Vermittlung von Alltagskompetenzen (z.B. Verhaltensweisen, Fertigkeiten, Normen) und - administrative Aufgaben (z.B. Kurierdienste).

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Die Träger aus Magdeburg, Wittenberg, Halle und Burg, setzten ehrenamtliche Mitarbeiter/Innen in der individuellen Betreuung straffällig gewordener Menschen nach der Haftentlassung wie z.B. in der Tagesförderung einer stationären Maßnahme und gesellschaftlichen Wiedereingliederung von Haftentlassenen ein. Erfahrungsgemäß können und kamen vorrangig ehrenamtliche Mitarbeiter/Innen mit Fachkompetenzen und Erfahrungen in der sozialen Arbeit zum Einsatz. Die Gewinnung dieser Ehrenamtsgruppe gestaltete sich ab Mitte des Jahres 2015 jedoch zunehmend schwieriger. Hintergrund bildete der steigende Bedarf an Unterstützung und Hilfe in der Integration von Flüchtlingen, deren Lobby weitaus höher ist als das unserer Zielgruppe. In den Bereichen lebenspraktische Hilfen, administrative/organisatorische Aufgaben, Freizeitgestaltung, Projekt- und Gruppenarbeit waren überwiegend arbeitsuchende Menschen, ehemaligen Klienten und Ruheständler tätig. Hinsichtlich der Altersstruktur hat sich auch im Jahr 2015 weder ein Trend noch eine Tendenz einer spezifischen Altersgruppe herausgebildet. Die Altersspanne lag zwischen 20 und 70 Jahren und die Motive waren nach wie vor sehr individuell. Für die Menschen, die sich engagierten, stand meist eine sinngebende Arbeit zu leisten im Vordergrund ihres Tuns. Darüber hinaus spielte die Suche nach neuen Herausforderungen, sozialen Kontakten und gesellschaftlicher Anerkennung eine nicht unbedeutende Rolle. Jeder ehrenamtlicher Mitarbeiter/Innen erfuhr während seines Einsatzes eine dauerhafte Unterstützung und Begleitung von Seiten der hauptamtlichen Mitarbeiter/Innen. Als verpflichtende Standards setzten die Träger Zugangsprüfungsverfahren, Schulungen, Erfahrungsaustausche und Beratungen um. Die grafische Darstellung verdeutlicht die Entwicklung des Ehrenamtes der letzten fünf Jahre und zeigt im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 einen Wiederaufwuchs von 25%. Dieser kam vor allem in Magdeburg und Halle zustande. In beiden Standorten werden Freizeitangebote im Rahmen des Landesprojektes ZEBRA vorgehalten, aus der sich ehrenamtliche Mitarbeiter/Innen rekrutierten ließen.

45

20 18

28

35

2011 2012 2013 2014 2015

Ehrenamtliche Mitarbeiter

Ehrenamtliche Mitarbeiter

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Jeder der Träger berichtete von unterschiedlichen, in Abhängigkeit von regionalen Strukturen stehenden, Erfahrungswerten in der Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter/Innen. In deren Bemühungen gab es verschiedene Praktiken und Vorgehensweisen. Wittenberg und Burg z.B. waren und sind in den regionalen Ehrenamtsagenturen vertreten, haben mit Flyern, in vereinseigenen Homepage oder anderweitigen öffentlichen Plattformen in ihrer Region für das Ehrenamt geworben. Magdeburg, Halle und Halberstadt profitieren wiederum vorrangig von dem bestehenden Bekanntheitsgrad, betriebener Mundpropaganda und das vorstellen der ehrenamtlichen Arbeit in regionalen Gremien. Bei allen Aktivitäten zur Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/Innen haben sich in einem Punkt alle Träger verständigt, das Lobby der sozialen Arbeit in der Freien Straffälligenhilfe weiterhin zu stärken und gesellschaftliche Vorbehalte, mangelnde Akzeptanz gegenüber der Zielgruppe abzubauen. Als Problematik stellt sich für einen Großteil der Träger unverändert das Fehlen finanzieller Mittel in der Aufwandsentschädigung geleisteter Ehrenamtsarbeit dar und lässt nicht selten Bewerber von ihrem Vorhaben Abstand nehmen.

Redaktion C. Freygang, Reso-Witt e. V. S. Hasse, Freie Straffälligenhilfe Halle e. V.

6. Ausblick

Im Jahr 2016 wird die Landtagswahl stattfinden. Selbstverständlich wünschen wir uns auch künftig

die Verbindung der Politik mit diesem Arbeitsfeld.

Fachlich und inhaltlich streben wir die Forcierung von Kooperationen an. Da steht für 2016 der 21.

Deutsche Präventionstag ganz oben. Aber auch vereins- und fachübergreifende Veranstaltungen zur

Umsetzung der Arbeit nach dem neuen Justizvollzugsgesetz werden die Schwerpunkte in 2016 sein.

Die Treffen im Fachteam ZEBRA werden zunehmend inhaltliche Fragestellungen und

Auseinandersetzungen haben. Angedacht sind weiterführende Betreuungen, Grenzen und praktische

Umsetzung von Kooperationen.

Gesamtredaktion C. Freygang, Reso-Witt e. V. F. Pietsch, Rückenwind e. V. Bernburg

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7. Zahlen auf einem Blick

Fachvermittlungsstelle

Aufträge absolut

Abge-schlossen

Abwendung von

Ersatzfrei-heitsstrafe

Geleistete Tagessätze

Arbeitsauf-lagen nach

§ 153a StPO

Geleistete Stunden

2.021 1.529 1.078 27.073 472 20.550

Beratung und Betreuung

Kurzberatung Angehörige

Langzeitbe

treuung abgeschlos

sen

von Haft gefährdet 418 4 von Haft gefährdet 47 33

Inhaftiert 247 7 Inhaftiert 198 79

Haftentlassen 75 5 Haftentlassen 48 22

Summe 740 56 Summe 293 144

Teilnahme am Monitoring

116 43

Ehrenamt

Betreuung kurz lang

Gesamt 35 JVA Burg 89 85

männlich 18

OV Magdeburg 9 11

weiblich 17

JVA Dessau 22 21

JVA Volkstedt 15 19

JVA Halle 53 41

JA Raßnitz 47 24

JVA Luckau-Duben 7 2

MRV Uchtspringe 5 4

MRV Bernburg 1

andere Bundesländer 14 4

gesamt 262 211