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22. März 2018 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land – Der Bürgermeister Nr. 3 | 28. Jahrgang | Woche 12 Frühlingserwachen

Frühlingserwachen - Gemeinde Löwenberger Land · 22. März 2018 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister Nr. 3 28. Jahrgang Woche 12 Frühlingserwachen

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22. März 2018 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land – Der Bürgermeister Nr. 3 | 28. Jahrgang | Woche 12

Frühlingserwachen

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AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land| 2 | 22. März 2018 | Nr. 3 | Woche 12

Inhaltsverzeichnis

1. Amtliche Bekanntmachungen

• Mitteilungen aus der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land – Beschlüsse aus der Gemeindevertretersitzung am 13.02.2018 .................................................................................................................Seite 2• Öffentliche Bekanntmachung zum Satzungsbeschluss und Inkrafttreten der 1. einfachen Änderung Bebauungsplan „Waldsiedlung Nord“ OT Nassenheide ..........................................................................................Seite 7• Öffentliche Bekanntmachung zum Satzungsbeschluss und Inkraftteten der 2. einfachen Änderung Bebauungsplan „Waldsiedlung Süd“ OT Nassenheide ............................................................................................Seite 8• Fristverlängerung Schöffenwahl ...................................................................................................................................................................Seite 10• Mitteilung der Wahlbehörde zur Berufung einer Ersatzperson für den Ortsbeirat Großmutz......................................................................Seite 10• Flurbereinigungsverfahren B 96n – OU Löwenberg-Teschendorf .................................................................................................................Seite 10

2. Mitteilung des Hauptamtes

• Veranstaltungstermine April 2018 ................................................................................................................................................................Seite 11

3. Mitteilung des Meldeamtes

• Geburten ........................................................................................................................................................................................................Seite 11

4. Mitteilung des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land

• Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung für den Monat April 2018 ......................................................................................................Seite 12

• Bereitschaftsplan Monat April 2018 .............................................................................................................................................................Seite 12

5. Informationen der Schule, Kindertageseinrichtungen und Jugendclubs der Gemeinde Löwenberger Land

• Frühlingserwachen ........................................................................................................................................................................................Seite 12

• Unsere Feuerwehr ist unser Freund und Helfer! ..........................................................................................................................................Seite 12

• Endlich ist es so weit! ...................................................................................................................................................................................Seite 13

6. Jagdgenossenschaft Löwenberg/Linde

• Einladung zur Jahreshauptversammlung ......................................................................................................................................................Seite 13

7. Informationen der ansässigen Sportvereine des Löwenberger Landes

• Gelungenes Jubiläum....................................................................................................................................................................................Seite 13

• Auswertung der Freiluftbestenlisten und Bestenliste (Halle) des Landes Brandenburg .............................................................................Seite 14

• Brandenburgische Hallenlandesmeisterschaften der U12 und U14 in Potsdam ..........................................................................................Seite 15

• 45. Lankelauf .................................................................................................................................................................................................Seite 15

8. Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter der Gemeinde Löwenberger Land .................................................................................Seite 16

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AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 22. März 2018 | Nr. 3 | Woche 12 | 3 |

1. Amtliche Bekanntmachungen1. Amtliche Bekanntmachungen

Beschluss-Nr.: 8/18Zur Fortführung des Planverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Waldsiedlung Nord“ im Ortsteil Nassenheide sind die öffentlichen und pri-vaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch untereinander und gegen-einander gerecht abzuwägen. Die während der formellen Beteiligung der berührten Behörden und sonsti-gen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft.Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben der 1. Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt, sind von der Planung nicht berührt bzw. haben keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht, so dass eine Abwägung entbehrlich ist.

Lfd. Nr. Behörde Stellungnahme vom

1. Gemeinsame Landesplanungsabteilung 14.11.2017

2. Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz/Oberhavel

21.11.2017

3. Landkreis Oberhavel 23.11.2017

4.1 Landesamt für Umwelt; Abt. Wasserwirtschaft

10.11.2017

4.2 Landesamt für Umwelt; Abt. technischer Umweltschutz

26.10.2017

6. Landesamt für ländliche Entwicklung, Land-wirtschaft und Flurneuordnung

07.11.2017

13. Ortsbeirat Nassenheide 16.11.2017

Berücksichtigt werden Hinweise von:

Lfd. Nr. Behörde Stellungnahme vom

5. Landesbetrieb Forst Brandenburg, Oberförsterei Neuendorf

23.10.2017

Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch öffentliche Auslage des Planentwurfes einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 01.11. bis einschließlich 01.12.2017 in der Gemeindeverwaltung. Während dieser Auslagezeit wurden keine Anregungen und/oder Hinweise vorgetra-gen. Die tabellarische Abwägung ist Gegenstand des Beschlusses und liegt zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden für die Dauer von 4 Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes in der Gemeinde Löwenberger Land, Bau-verwaltung, Haus 2, Zimmer 5, Alte Schulstr. 5, Ortsteil Löwenberg, 16775 Löwenberger Land, aus. Die numerische Aufzählung ist identisch mit der Nummer im Abwägungsbeschluss.Im Ergebnis der Abwägung ergeben sich gegenüber dem Entwurf nur re-daktionelle Änderungen. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht

Mitteilung aus den Sitzungen der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2018 wurden folgende Be-schlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 7/18Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land billigt den Ent-wurf zum Bebauungsplan „Sportlerweg“ Ortsteil Nassenheide in der Fas-sung von Dezember 2017 und beschließt die formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslage wird ortsüblich bekanntgemacht. Zu-sätzlich erfolgt gemäß § 4a Abs. 4 BauGB eine Einstellung in das Internet. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslage des Planentwurfes durchgeführt. Beim Beschluss zur Billigung des Bebauungsplanentwurfes „Sportlerweg“ Ortsteil Nassenheide (Stand Dezember 2017) sowie beim Beschluss zur for-mellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben keine Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach § 22 Kommunalverfassung besteht.

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AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land| 4 | 22. März 2018 | Nr. 3 | Woche 12

1. Amtliche Bekanntmachungen

berührt. Die betroffenen Behörden sind über das Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.Die Gemeindevertretung des Gemeinde Löwenberger Land beschließt die 1. Änderung zum Bebauungsplan „Waldsiedlung Nord“ Ortsteil Nassenheide mit Planungsstand Januar 2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und billigt die Begründung.Die 1. Änderung zum Bebauungsplan „Waldsiedlung Nord“ Ortsteil Nassen-heide mit Planungsstand Januar 2018 ist durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Bei der Abwägung und beim Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau-ungsplanes „Waldsiedlung Nord“ Ortsteil Nassenheide haben keine Mitglie-der der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach § 22 Kommunalverfassung besteht.

Beschluss-Nr.: 9/18Zur Fortführung des Planverfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Waldsiedlung Süd“ im Ortsteil Nassenheide sind die öffentlichen und pri-vaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch untereinander und gegen-einander gerecht abzuwägen. Die während der formellen Beteiligung der berührten Behörden und sonsti-gen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft.Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben der 2. Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt, sind von der Planung nicht berührt bzw. haben keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht, so dass eine Abwägung entbehrlich ist.

Lfd. Nr. Behörde Stellungnahme vom

1. Gemeinsame Landesplanungsabteilung 14.11.2017

2. Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz/Oberhavel

21.11.2017

3. Landkreis Oberhavel 23.11.2017

4.1 Landesamt für Umwelt; Abt. Wasserwirtschaft

10.11.2017

4.2 Landesamt für Umwelt; Abt. technischer Umweltschutz

26.10.2017

5. Landesbetrieb Forst Brandenburg, Oberförsterei Neuendorf

23.10.2017

6. Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

07.11.2017

13. Ortsbeirat Nassenheide 16.11.2017

Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch öffentliche Auslage des Planentwurfes einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 01.11. bis einschließlich 01.12.2017 in der Gemeindeverwaltung. Während dieser Auslagezeit wurden keine Anregungen und/oder Hinweise vorgetra-gen. Die tabellarische Abwägung ist Gegenstand des Beschlusses und liegt zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden für die Dauer von 4 Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes in der Gemeinde Löwenberger Land, Bau-verwaltung, Haus 2, Zimmer 5, Alte Schulstr. 5, Ortsteil Löwenberg, 16775 Löwenberger Land, aus. Die numerische Aufzählung ist identisch mit der Nummer im Abwägungsbeschluss.Im Ergebnis der Abwägung ergeben sich gegenüber dem Entwurf keine Än-derungen. Die Verfahrensvermerke und Rechtsgrundlagen werden aktuali-siert. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Die Gemeindevertretung des Gemeinde Löwenberger Land beschließt die 2. Änderung zum Bebauungsplan „Waldsiedlung Süd“ Ortsteil Nassenheide

mit Planungsstand Januar 2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und billigt die Begründung.Die 2. Änderung zum Bebauungsplan „Waldsiedlung Süd“ Ortsteil Nassen-heide mit Planungsstand Januar 2018 ist durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Bei der Abwägung und beim Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebau-ungsplanes „Waldsiedlung Süd“ Ortsteil Nassenheide haben keine Mitglie-der der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach § 22 Kommunalverfassung besteht.

Beschluss-Nr.: 10/18Zur Fortführung des Planverfahrens der Ergänzungssatzung für ein Teil-bereich am Kienhaidchenweg im Ortsteil Grüneberg sind nach § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegenein-ander gerecht abzuwägen. Die während der Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft.

Berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von:

Nr. Abwägungs-tabelle

Bezeichnung der Behörde Stellungnahme vom

3 Landkreis Oberhavel 02.01.2018

Die erfolgte Abwägung ist Gegenstand des Beschlusses und liegt zu jeder-manns Einsicht während der Dienststunden für die Dauer von 4 Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes in der Gemeinde Löwenberger Land, Bau-verwaltung, Haus 2, Zimmer 5, Alte Schulstr. 5, Ortsteil Löwenberg, 16775 Löwenberger Land, aus.Im Ergebnis der Abwägung ergeben sich gegenüber dem Entwurf folgende Änderungen:

im Satzungstext:– Aktualisierung der Rechtsgrundlagen– Verzicht auf Regelungen zur Festsetzung von Baugrenzen durch Strei-

chung § 3 – Konkretisierung der grünordnerischen Festsetzungen hinsichtlich der

Lage

in der Planzeichnung– Verzicht auf die Darstellung von Baugrenzen

in der Begründung:– Erläuterung zum Einfügungsgebot in Kap. 4.0– Übernahme von Hinweisen zur Löschwasserversorgung in Kapitel 5.0– Ergänzungen zur planungsrechtlichen Lage vor Rechtskraft im Kap. 7.0 – Aktualisierung des Planungsverlaufes in Kapitel 8.0Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.

Die Gemeindevertretung des Gemeinde Löwenberger Land beschließt die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Kienhaidchen-weg“ Ortsteil Grüneberg mit Planungsstand Januar 2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und billigt die Begründung.Die Ergänzungssatzung „Kienhaidchenweg“ Ortsteil Grüneberg mit Pla-nungsstand Januar 2018 ist durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Beim Abwägungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „Kienhaidchenweg“ Orts-teil Grüneberg haben keine Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemein-de Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach § 22 Kommunalverfassung besteht.

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AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 22. März 2018 | Nr. 3 | Woche 12 | 5 |

1. Amtliche Bekanntmachungen

Beschluss-Nr.: 11/18Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land billigt in Auswer-tung der Stellungnahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung den Entwurf zum Bebauungsplan „Hertefelder Weg – In den Fichten“ Ortsteil Liebenberg in der Planfassung von Februar 2018. Hinweise und Anregungen von nachfol-genden Behörden werden in der Entwurfsfassung berücksichtigt:

Nr. Abwägungs-tabelle

Bezeichnung der Behörde Stellungnahme vom

1 Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

15.11.2017

2 Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz / Oberhavel

21.11.2017

3 Landkreis Oberhavel 04.12.2017

4 Landesamt für Umwelt, Abt. Techn. Umweltschutz 2

10.01.2018

9 Brandenburgisches LA für Denkmal-pflege und arch. Landesmuseum, Dezernat Bodendenkmalschutz

03.11.2017

Die Tabelle zur Auswertung der Stellungnahmen ist Gegenstand des Be-schlusses und liegt zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden für die Dauer von 4 Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes in der Gemeinde Löwenberger Land, Bauverwaltung, Haus 2, Zimmer 5, Alte Schulstr. 5, Orts-teil Löwenberg, 16775 Löwenberger Land, aus.Die Aufzählung ist identisch mit der Nummer in der Abwägungstabelle.Während der öffentlichen Auslage des Planvorentwurfes in der Zeit vom 02.11. bis 01.12.2017 wurden keine Anregungen und Hinweise vorgebracht. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschließt die formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf des Bebauungsplanes ein-schließlich Begründung, Umweltbericht mit den wesentlichen umweltbe-zogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslage wird ortsüblich bekanntgemacht. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel zur öffentliche Auslage des Planentwurfes durchgeführt. Beim Beschluss zur Billigung des Entwurfes zum Bebauungsplan „Her-tefelder Weg – In den Fichten“ Ortsteil Liebenberg (Stand Februar 2018) sowie beim Beschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben keine Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach § 22 Kommunalverfassung besteht.

Beschluss-Nr.: 12/18Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land billigt den Ent-wurf Abrundungssatzung „Am Siedlerstreifen“ Ortsteil Grüneberg zur Ergän-zung der Abrundungsfläche B für den rückwärtigen Grundstücksbereich in der Fassung von Dezember 2017 und beschließt die formelle Öffentlichkeits-

und Behördenbeteiligung. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel zur der öffentlichen Auslage des Satzungsentwurfes durchgeführt. Zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf der Abrundungssatzung „Am

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AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land| 6 | 22. März 2018 | Nr. 3 | Woche 12

1. Amtliche Bekanntmachungen

Siedlerstreifen“ Ortsteil Grüneberg einschließlich Begründung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslage wird ortsüblich bekanntgemacht. Zusätzlich erfolgt gemäß § 4a Abs. 4 BauGB eine Einstellung in das Internet.

Beim Beschluss zur Billigung des Entwurfes der Abrundungssatzung „Am Siedlerstreifen“ OT Grüneberg (Stand Dezember 2017) sowie beim Beschluss zur formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben keine Mitglie-der der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach § 22 Kommunalverfassung besteht.

Beschluss-Nr.: 13/18Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss die 2. Änderung des Erschließungsvertrages vom 19.08.2011 in der Fassung der 1. Änderung vom 03.08.2017 für die Erschließung des Bebauungsplangebietes „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Ortsteil Nassenheide.

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AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 22. März 2018 | Nr. 3 | Woche 12 | 7 |

1. Amtliche Bekanntmachungen

Beschluss-Nr.: 14/18Die Gemeindevertretung der der Gemeinde Löwenberger Land beschloss die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungs-beiträgen in der Gemeinde Löwenberger Land (Erschließungsbeitragssatzung vom 22.03.2011, zuletzt geändert am 12.06.2012)

Satzung zur 2. Änderung derSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der

Gemeinde Löwenberger Land(Erschließungsbeitragssatzung) vom 22.03.2011

Auf der Grundlage des § 3 und § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung und Bekanntmachung vom 18.12.2007, (GVBL. I Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge vom 09.01.2012 (GVBI. I Nr. 1) und des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2585, 2617) hat die Gemeinde-vertretung der Gemeinde Löwenberger Land in ihrer Sitzung am 13.02.2018 nachstehende Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Löwenberger Land (Erschließungs-beitragssatzung) vom 22.03.2011, veröffentlicht am 20.04.2011, in Kraft ge-treten am 21.04.2011, zuletzt geändert am 12.06.2012, beschlossen.Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Löwenberger Land vom 22.03.2011, zuletzt geändert am 12.06.2012, wird wie folgt geändert:

Artikel 1

§ 7 Grundstücke an mehreren Erschließungsanlagen

Der § 7 (2), Satz 2 wird wie folgt geändert:„Ist die festgestellte Grundstücksfläche größer als 900 m2, so beschränkt sich diese in der Regel auf die Teilfläche von 900 m2.“

Der § 7 (2), wird um folgenden Satz ergänzt:„Im Falle einer Abweichung von der Regel, werden die dann anfallenden Kosten von der Gemeinde getragen."

Artikel 2 Inkrafttreten

Die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschlie-ßungsbeiträgen in der Gemeinde Löwenberger Land (Erschließungsbeitrags-satzung) vom 22.03.2011, zuletzt geändert am 12.06.2012 tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.

Löwenberg, den 14.02.2018

Bernd-Christian Schneck Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 15/18Bestellung eines Erbbaurechts auf dem Flurstück 24/5 der Flur 2, Gemarkung Neuendorf

Öffentliche Bekanntmachung zum Satzungsbeschluss und Inkrafttreten der 1. einfachen Änderung Bebauungsplan „Waldsiedlung Nord“ OT Nassenheide

SatzungsbeschlussDie Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentli-cher Sitzung am 13.02.2018 die 1. einfache Änderung zum Bebauungsplan „Waldsiedlung Nord“ OT Nassenheide in der Fassung von Januar 2018 ge-mäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Beschluss Nr. 8/18).

Geltungsbereich der 1. einfachen ÄnderungDie 1. einfache Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Be-bauungsplanes „Waldsiedlung Nord“ OT Nassenheide und wird wie folgt begrenzt:– im Norden durch die Liebenwalder Chaussee (Landesstraße 213),– im Osten durch die Trasse der Preußischen Nordbahn (Bahnstrecke Ber-

lin – Stralsund) und die Gemarkungsgrenze zum Ortsteil Sachsenhausen der Stadt Oranienburg,

– im Süden durch den südlichen Teil der Waldsiedlung (Geltungsbereich des Bebauungsplans „Waldsiedlung Süd“) und das Erholungsgelände rund um den Waldsee,

– im Westen durch den Friedrichsthaler Weg.

Inhalt der 1. einfachen ÄnderungInhaltlich wurde die textliche Festsetzung zur Höhe der Einfriedungen geän-dert. Alle übrigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebau-ungsplanes „Waldsiedlung Nord“ bleiben unverändert bestehen.

UmweltberichtFür die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplans „Waldsiedlung Nord“ im Zuge der Innenentwicklung wird gemäß § 13 Abs. 1 BauGB von der Um-

weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a abgesehen.

BekanntmachungsanordnungGemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der vorstehende Beschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. einfache Änderung des Be-bauungsplan „Waldsiedlung Nord“ OT Nassenheide in der Planfas-sung von Januar 2018 gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Die 1. einfache Änderung des Bebauungsplanes „Waldsiedlung Nord“ OT Nassenheide wird mit der Begründung in der Gemeinde Löwenberger Land, Zimmer 5 (Bauverwaltung), Alte Schulstraße 5 in 16775 Löwenberger Land, OT Löwenberg, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Ein-sicht bereitgehalten. Über den Inhalt der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Waldsiedlung Nord“ OT Nassenheide, einschließlich der Begründung, wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweisezu Verletzung von Vorschriften und zu Fälligkeit und Erlöschen möglicher Entschädigungsansprüche1. Eine Verletzung der in

– § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

– § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanes

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AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land| 8 | 22. März 2018 | Nr. 3 | Woche 12

1. Amtliche Bekanntmachungen

sowie– § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Mängel des Abwägungs-

vorganges sind unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit

dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Löwenberger Land geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften begründen soll, ist darzulegen. Dies

gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 215 Abs. 2a BauGB beachtlich sind (Bebauungspläne, die im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt worden sind).

2. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprü-che für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlö-schen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Plangebiet: räumlicher Geltungsbereich Bebauungsplan Waldsiedlung Nord, OT Nassenheide

Öffentliche Bekanntmachung zum Satzungsbeschluss und Inkrafttretens der 2. einfachen Änderung Bebauungsplan „Waldsiedlung Süd“ OT Nassenheide

SatzungsbeschlussDie Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentli-cher Sitzung am 13.02.2018 die 2. einfache Änderung zum Bebauungsplan „Waldsiedlung Süd“ OT Nassenheide in der Fassung von Januar 2018 ge-mäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Beschluss Nr. 9/18).

Geltungsbereich der 1. einfachen ÄnderungDie 2. einfache Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Be-bauungsplanes „Waldsiedlung Süd“ OT Nassenheide und wird wie folgt begrenzt:

Westliche Teilfläche:– im Nordosten: Friedrichsthaler Weg zwischen den Grundstücken Fried-

richsthaler Weg Nr. 6 und Nr. 15A; die rückwärtige Grundstücksgrenze der zwischen Friedrichsthaler Weg Nr. 15A und der Straße „Am Wald-

see“ gelegenen straßenbegleitenden Grundstücke– im Südosten: Forstweg (einschließlich) bzw. Gemarkung Sachsenhausen– im Südwesten: östliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Am Wald-

see Nr. 21; rückwärtige Grundstücksgrenze der Grundstücke Oranienbur-ger Chaussee Nr. 1 bis 8

– im Nordwesten: rückwärtige Grundstücksgrenze der Grundstücke Teer-ofener Weg Nr. 11 bis 17; südöstliche Grundstücksgrenze des Grund-stücks Friedrichsthaler Weg Nr. 5

Östliche Teilfläche:– im Nordosten: Alter Kiefernweg zwischen den Grundstücken Alter

Kiefernweg Nr. 12 und 19; Lerchenweg zwischen den Grundstücken Lerchenweg Nr. 8 und 10; südwestliche Grundstücksgrenze des Grund-stücks Lerchenweg Nr. 10

– im Südosten: Straße „Am Waldrand“ (einschließlich) bzw. Gemarkung

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AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 22. März 2018 | Nr. 3 | Woche 12 | 9 |

1. Amtliche Bekanntmachungen

Sachsenhausen– im Südwesten: Südwestliche Grundstücksgrenze der Grundstück „Am

Waldrand“ Nr.1 und Lerchenweg Nr. 27– im Nordwesten: Rückwärtige Grundstücksgrenze der Grundstücke Ler-

chenweg Nr. 21 bis 27; südwestliche Grundstücksgrenze des Grund-stücks „Am Waldsee“ Nr. 41; Straße „Am Waldsee“ zwischen den Grundstücken Am Waldsee Nr. 41 und 47

Inhalt der 2. einfachen ÄnderungInhaltlich wurde die textliche Festsetzung zur Höhe der Einfriedungen ge-ändert. Alle übrigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Be-bauungsplanes „Waldsiedlung Süd“ in der Fassung der 1. Änderung bleiben unverändert bestehen.

UmweltberichtFür die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans „Waldsiedlung Süd“ im Zuge der Innenentwicklung wird gemäß § 13 Abs. 1 BauGB von der Um-weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a abgesehen.

BekanntmachungsanordnungGemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der vorstehende Beschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. einfache Änderung des Bebauungs-plan „Waldsiedlung Süd“ OT Nassenheide in der Planfassung von Januar 2018 gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.Die 2. einfache Änderung des Bebauungsplanes „Waldsiedlung Süd“ OT Nassenheide wird mit der Begründung in der Gemeinde Löwenberger Land,

Zimmer 5 (Bauverwaltung), Alte Schulstraße 5 in 16775 Löwenberger Land, OT Löwenberg, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der 2. einfachen Änderung des Bebauungsplanes „Waldsiedlung Süd“ OT Nassenheide, einschließlich der Begründung, wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweise zu Verletzung von Vorschriften und zu Fälligkeit und Erlöschen möglicher Entschädigungsansprüche1. Eine Verletzung der in

– § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

– § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanes sowie

– § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Mängel des Abwägungs-vorganges

sind unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Löwenberger Land geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 215 Abs. 2a BauGB beachtlich sind (Bebauungspläne, die im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt worden sind).

2. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprü-che für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlö-schen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Plangebiet: räumlicher Geltungsbereich Bebauungsplan Waldsiedlung Süd, OT Nassenheide

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AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land| 10 | 22. März 2018 | Nr. 3 | Woche 12

1. Amtliche Bekanntmachungen

Fristverlängerung zur Einreichung der Anträge für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Löwenberger Land in Vorbereitung der Wahl

der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

In der Bekanntmachung zur Vorbereitung der Wahl der ehrenamtlichen Rich-terinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, veröffentlicht im Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land Nr. 1 vom 25.01.2018 wurde eine Frist zur Einreichung der Anträge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bis zum 16.04.2018 festgelegt.

Diese Einreichungsfrist wird verlängert bis spätestens zum 03.05.2018.

Wenn Sie Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit in der neuen Wahlperi-ode von 2019 bis 2013 haben, melden Sie sich telefonisch, persönlich oder schriftlich bei der Gemeinde Löwenberger Land, Hauptamt, Haus 3, Zimmer 1, Alte Schulstr. 5, Ortsteil Löwenberg, 16775 Löwenberger Land, Frau Kra-nich, Tel. Nr.: 033094-69819, Fax 033094-69890, E-Mail: [email protected] mit folgenden Angaben: Familienname, Geburtsname,

Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer, Beruf, Zeiten früherer Schöffentätigkeit beim Amts- bzw. Landgericht und die Telefonnummer.

Ein Bewerbungsvordruck für die Bewerbung zur Schöffenwahl oder Jugendschöffenwahl wird im Hauptamt oder auch auf der Internetseite www.schoeffen-bb.de bereitgestellt.

Für die Tätigkeit in diesem Ehrenamt erhalten Sie eine Aufwandsentschädi-gung und den Ersatz von Fahrtkosten bzw. sonstige Aufwendungen gemäß §§ 55, 77 GVG.

i.A. KranichHauptamt

Mitteilung der Wahlbehörde zur Berufung einer Ersatzperson für den Ortsbeirat Großmutz

Durch den Wegzug aus dem Ortsteil Großmutz verlor Frau Kathleen Höckberg ab den 01.01.2018 ihren Sitz in der Funktion als Mitglied des Ortsbeirates im Ortsteil Großmutz.

Gemäß § 60 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (GVBL I Nr. 14, S. 326 (BbgKWahlG) vom 09.07.2009, in der derzeit gültigen Fassung, geht der Sitz auf die erste Ersatzperson des Wahlvorschlages über auf dem die Ausgeschiedene gewählt worden ist.

Resultierend daraus wurde aus der Liste der Wählergruppe „Landwirtschaft, Gartenbau und Umwelt Oberhavel (LGU)“ Frau Christin Schneider berufen. Sie nahm den Übergang des Sitzes an. Unter Berücksichtigung der gesetzli-chen Annahmefrist ist Frau Christin Schneider ab den 22.Februar 2018 Mit-glied des Ortsbeirates Großmutz.

KranichWahlleiterin

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Brandenburg

Flurbereinigungsverfahren B 96n – OU Löwenberg-Teschendorf –

Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens steht die Vermessung der Verfahrensgebietsgrenze bevor. Dabei werden alte Flurstücksgrenzen her-gestellt und soweit erforderlich Grundstücksteilungen vorgenommen. Die Betroffenheit der Flurstücke ergibt sich aus dem Anordnungsbeschluss vom 29.11.2016. Mit den Arbeiten sind die Vermessungsbüros ÖbVI Fienke & Horst, Pavonet, Friedrich und Schech beauftragt und werden im April 2018 beginnen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 35 Flurbereinigungsgesetz ein Betretungsrecht für die Grundstücke besteht und die Eigentümer die Arbei-ten der ÖbVI zu dulden haben.

NawrockiRegionalteamleiterin Bodenordnung

— Ende der amtlichen Bekanntmachungen —Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land

Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberger Land, Tel. (03 30 94) 69 80

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LÖWENBERGER LAND | 22. März 2018 | Woche 12 | 11 |

Veranstaltungstermine Monat April1. APRIL

Grüneberg, TSG FortunaOsterfeuer Hr. Schmidt, 0152-26210625

Neulöwenberg, OrtsbeiratOsterfeuer mit Kinderpro-gramm Hr. Kresz, 0160-95912757

7./8. APRIL

Linde, Reit- u. Fahrverein LöwenbergReit- u. Springturnier Hr. Pfitzmann, 0172-3248144

7. APRIL

Teschendorf, Angelverein1. Jugendangeln Hr. Schulz, 033051-25775

14. APRIL

Falkenthal, Anglerverein1. Hegefischen Hr. Wutke, 033088-50348

Liebenberg, DKB-Stiftung10. Liebenberger Jagdpokal Fr. Schulz, 033094-700256

20. APRIL

Löwenberg, KitaFrühlingsfest im Hort Fr. Arndt, 033094-50211

21. APRIL

Grüneberg, Gemischter ChorChorfest Fr. Wacker, 033094-80781

Teschendorf, FrauenchorFrühlingsfest mit Frühlings-singen Fr. Kwasnick, 033051-90330

Glambeck, Glambecker Frauen-gemeinschaftFrühlingsfest am Feuerwehr-haus Fr. K. Brzoska, 033086-70316

22. APRIL

Teschendorf, AngelvereinAnangeln Hr. Schulz, 033051-25775

28. APRIL

Liebenberg, OrtsbeiratMaifeuer Hr. Kreutzmann, 033094-80350

GutengermendorfPflanzentauschbörse Fr. Harhues, 033084-50935

30. APRIL

Gutengermendorf, OrtsvereinTanz in den Mai Hr. Brinkmann, 0172-3278166

Grüneberg, Kameradschaftsver-band FFWMaifeuer Fr. Kühn, 033094-80494

Teschendorf, OrtsbeiratWalpurgisnacht Hr. M. Grüber, 0171-2677896

GeburtenmitteilungEs ist ein Wunder, sagt das Herz. Es ist eine große Verantworung, sagt der Verstand. Es ist viel Sorge, sagt die Angst. Es ist eine enorme Herausforderung, sagt die Erfahrung. Es ist das größte Glück, sagt die Liebe. Es ist unser Kind, sagen wir. Einzigartig und kostbar. Willkommen im Leben!Herzliche Glückwünsche zur Geburt!• Bonk, Emila, geboren am 07.12.2017 Eltern: Schwietzer, Dajana und Bonk, Mathias, wohnhaft im OT Löwenberg• Julsrud, Anna Katharina, geboren am 18.12.2017 Mutter: Julsrud, Angela, wohnhaft im OT Nassenheide

• Schulz, Helena Marie Sophie, geboren am 26.12.2017 Eltern: Bollow, Vanessa und Schulz, David, wohnhaft im OT Hoppenrade• Tygör, Jannik, geboren am 07.01.2018 Eltern: Tygör, Janine und Rother, Florian, wohnhaft im OT Nassenheide• Wolf, Thore, geboren am 24.01.2018 Eltern: Wolf, Christina und Jens, wohnhaft im OT Neulöwenberg• Zieroth, Loni, geboren am 09.02.2018 Eltern: Zieroth, Jennifer und Michael, wohnhaft im OT Häsen

2. Mitteilungen des Hauptamtes 3. Mitteilungen des Meldeamtes

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| 12 | LÖWENBERGER LAND | 22. März 2018 | Woche 12

4. Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes

Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung im April 14. KW02.04. Ostermontag03.04. Häsen, Neuhäsen, Klevesche Häuser04.04. Gutengermendorf, Häsen05.04. Gutengermendorf, Falkenthal06.04. Teschendorf, Neulöwenberg, Liebenberg, Löwenberg

15. KW09.04. Neuendorf, Grüneberg10.04. Neuendorf, Nassenheide11.04. Nassenheide12.04. Grieben13.04. Grieben

16. KW16.04. Grieben 17.04. Glambeck, Grieben18.04. Linde

19.04. Großmutz20.04. Großmutz, Hoppenrade

17. KW23.04. Häsen, Klevesche Häuser24.04. Häsen, Neuhäsen25.04. Gutengermendorf26.04. Gutengermendorf. Teschendorf, Falkenthal27.04 Grüneberg, Neulöwenberg, Liebenberg, Löwenberg

18. KW30.04. Neuendorf

Änderungen behält sich der KVE vor.

Diese werden in der Tagespresse bekanntgegeben.

Wasserver- und Abwasserentsorgung –Bereitschaftsplan im AprilWechsel des Bereitschafts-dienstes Montag 7.30 Uhr

13. KW26.03.-01.04.Herr V. Witt 0173/2028684 0173/6055143

14. KW02.04.-08.04.Herr H. Schönbeck 0173/2028684 0172/3215198

15. KW09.04.-15.04.Herr A. Kühn 0173/2028684 0172/3213669

16. KW16.04.-22.04.Herr R.Schwindeler 0173/2028684 0172/3103093

17. KW23.04.-29.04.Herr G.Leumann

0173/2028684 0172/6217206

18. KW30.04.-06.05.Herr U. Werpup 0173/2028684 0174/9436259

Im Havariefall der Wasser-versorgung und Abwasser-entsorgung ist der dienst-habende Mitarbeiter zu benachrichtigen.

Während der normalen Dienstzeit ist im Havariefall der KVE in Grüneberg, 033094/718110, zu informieren.Der KVE ist zu folgenden Dienstzeiten zu erreichen: Montag und Donnerstag7.30 Uhr – 16.00 Uhr Dienstag7.30 Uhr – 18.00 Uhr Mittwoch7.30 Uhr – 17.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr – 12.30 Uhr

5. Informationen der Schule, Kindertageseinrichtungen und Jugendclubs

FrühlingserwachenAm 20. April wollen wir in unserem Hort ein Frühlingsfest feiern. Dazu laden wir sie ab 17:00 Uhr recht herzlich ein. Wir freuen uns auf viele Besucher. Das Team der Kita „Rosenschloß“

Unsere Feuerwehr ist unser Freund und Helfer! Am 1. März wurden wir von unseren Freunden der Feuer-wehr, Mario Lorenzen, Benno Kranich und Kristian Schreiber eingeladen, die uns in ihren Feuerwehranzügen empfingen.Sie zeigten uns ihre Fahrzeuge und Geräte, führten sie vor und erklärten, wie und wo man sie einsetzt. Erzählten uns, dass im vorigen Jahr die Sturm- und Brandstiftereinsätze am häufigsten waren und sie sehr oft los mussten.Sie erzählten uns auch von den Gefahren, wie sie sich selbst und gegenseitig schützen müssen. Alle 14 Tage treffen sie sich, um sich weiterzubilden und ihre Ausrüstung und Fahrzeuge zu überprüfen, damit alles einsatzbereit ist. Mario zeigte uns den Einsatz mit einer Sauerstoffflasche und -maske. Das sah ganz schön gefährlich aus und er hat ganz schön geschwitzt. Wir bekamen noch viele tolle Geschenke (Malbü-cher, Spiele, Bastelbögen, Brotdosen, Trinkbecher …), worüber wir uns riesig gefreut haben.Nicht nur die Kinder wurden

belehrt, sondern auch Frau Torster und ich mussten in Jacke und Helm Hand anlegen und mit einem Feuerlöscher einen Brand löschen. Die Feuerwehrmänner und die Kinder waren stolz auf uns.Dann war die Zeit leider schon vorbei und wir haben viel über die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr gelernt. Vor allem, dass sie das alles neben ihren Berufen in ihrer Freizeit ma-chen. Einige Kinder äußerten den Wunsch, auch ein Feuer-wehrmann zu werden.Wir bedankten uns mit einem kleinen Geschenk für diesen tollen Tag. 

Marina Liese, Leiterin derKita „Regenbogen“ in Grieben

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LÖWENBERGER LAND | 22. März 2018 | Woche 12 | 13 |

Endlich ist es soweit!Die Kinder aus dem Hort der Kita Kinderland in Falkenthal warten auf ihren Besuch.Frau Angelika Springborn hat uns reichlich beschenkt: Unzählige Jacken, Pullis, Kleidchen, wunderschöne Pudelmützen und Babydecken in ganz schönen Farben, Mustern und mit superschönen Knöpfen hat sie uns in fleißiger Handarbeit gestrickt und gehäkelt.Dadurch wurde unser Puppen-spiel sehr bereichert. Alle Kinder und Erzieher danken ihr

sehr für ihr Engagement. Aber am 01.03. war es nun so weit. An diesem Tag sollte nun unser Handarbeitsnachmittag im Hort stattfinden. Frau Springborn war gut ausgerüs-tet. Viele Häkelhaken und schöne Wolle hatte sie im Gepäck und unterstützte unsere Anfänger bei ihren ersten Versuchen. Alle Kinder danken für diesen netten Nachmittag.

Das Kita-Team Falkenthal

5. Informationen der Schule, Kindertageseinrichtungen und Jugendclubs

7. Informationen der ansässigen Sportvereine

EinladungDie Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Löwen-berg/Linde findet am Sonn-abend, den 5. Mai um 17 Uhr, in Linde bei der Familie Fischer statt, zu der wir alle Eigentümer der Flächen der Jagdgenossen-scliaft Löwenberg/Linde recht herzlich einladen möchten.

Tagesordnung:1. Begrüßung und Verlesung

der Tagesordnung2. Rechenschaftsbericht des

Vorsitzenden

3. Kassenbericht4. Bericht der Kassenprüfung5. Entlastung des Vorstandes6. Verlesung des Haushaltspla-

nes 2018/20197. Neuwahl Kassenprüfer8. Abstimmung zu den

Beschlussvorlagen9. Jagdpächter und die Eigen-

tümer haben das Wort10. Schlusswort11. Gemeinsames Abendessen

Der Vorstand

6. Jagdgenossenschaft Löwenberg/Linde

Gelungenes Jubiläum – Löwenberger SV hatte geladenDas 25. Hallenmeeting des Löwenberger SV in der Sporthal-le des Georg-Mendheim-Ober-stufenzentrums am vergange-nen Samstag führte Leichtathleten aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vor-pommern und Sachsen-Anhalt der verschiedensten Altersklas-sen zusammen. Zahlreiche Meetingrekorde zeugten vom hohen Niveau der gezeigten Leistungen. Hervorragende 15,87 m im Kugelstoßen der männlichen U18 von Claudio Stößel reichte aber bspw. nicht zum Rekord, der weiterhin von Adrian Richter mit 16,02m aus dem Jahr 2009 gehalten wird. Trotzdem waren die Kugelsto-ßerinnen in „Rekordlaune“. Lara Sophie Glasow vom Gastgeber schnappte sich die Rekorde der U18 und U20, Ute Schwanke vom PSV Olympia Berlin stieß in der Altersklasse W55 mit 11,22 m eine neue Bestleistung.Hochspringer Heiko Illig (M45) vom SC Eberswalde überraschte sich selbst mit der neuen Rekordhöhe von 1,73 m in seiner Altersklasse.Besonders stimmungsvoll waren wieder die Short-Run-Läufe der U12 und U14. In packenden Rennen wurden die Pokalsieger in den Rundenläu-fen ermittelt. Leonard Lange (Löwenberger SV), Clemens Röper (LAC Ruppin) sowie Livia Warzecha (Rundendreher) und Annalena Trapp (LG Ucker-

mark-Barnim) gewannen die begehrten Pokale. Auch im Dreisprung und Weitsprung waren gute Konkurrenzen mit starken Ergebnissen zu ver-zeichnen.Im Rahmen der Siegerehrung konnte Landesstützpunktleite-rin Carolin Ulbrich den erfolgrei-chen Kaderathleten des Stütz-punktes Löwenberg die Kadershirts für 2018 überrei-chen. Als T-Kader des Leichtath-letikverbandes Brandenburg wurden Luca Krause, Arthur Rose, Jannis Barke, Jeanna Jüttner geehrt, D-Kader sind Lara Sophie Glasow und Tim Ber-tram. Der Vorstand des Löwen-berger SV gratuliert. Carolin Ulbrich erhielt außerdem aus den Händen von LSV-Chef Axel Klicks die Ehrennadel des KSB Oberhavel für ihre erfolgreiche ehrenamtliche Tätigkeit als Trainerin. Ein herzlicher Dank geht an alle freiwilligen Helfer, die mit ihrem Engagement für den Erfolg der Veranstaltung sorgten!

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| 14 | LÖWENBERGER LAND | 22. März 2018 | Woche 12

7. Informationen der ansässigen Sportvereine

Resultate Löwenberger Leichtathleten in den Jahresbestenlisten des Landes Brandenburg 2017

FreiluftleistungenAK Pl. Name Disz. ResultatM10 15 Liam Schlubach 50m 8,06s 15 Tim Schulz 800m 2:49,63 min 18 Valentin Wetzel 800m 2:51,26 min W10 09. Elisabeth Cicholski Weitsprung 4,06m 20. 800m 2:59,95 minM11 17. Luca Krause 800m 2:49,03 min 04. Hoch 1,30m 12. Weit 4,24mM12 03. Arthur Rose Hoch 1,50m 08. Kugel 8,78m 10. Speer 26,38m 13. Weit 4,34m 15. Ball 44,50m 16. 60m Hürden 11,53sM13 09. Jannis Barke Kugel 10,24mM14 13. Leon Rodewald Speer 26,51mM15 06. Philipp Uhlmann Kugel 12,60m 10. Diskus 31,18mMU18 04. Tim Bertram 800m 1:57,94 min 03. 1500m 4:11,21 min 02. 3000m 9:37,91 min 03. Matthias Klyscz Kugel 12,87m 04. Diskus 35,99mWU18 04. Lara Sophie Glasow Kugel 12,29m 01. Diskus 33,19mMU20 06. Tim Bertram 800m 1:57,94 min 02. 3000m 9:37,91 min 03. Kevin Dahms Stabhoch 4,10m 14. 100m 11,57sWU20 01. Lara Sophie Glasow Kugel 11,32m 03. Diskus 33,19mM 17. Kevin Dahms 100m 11,57s 06. Tim Bertram 800m 2:00,84 min

HallenleistungenAK Pl. Name Disz. ResultatW10 20. Elisabeth Cicholski Weitsprung 3,61mM11 07. Luca Krause 800m 2:45.64 min 01. Hoch 1,30mM12 02. Arthur Rose Hoch 1,38m 07. Kugel 7,83mM14 08. Leon Rodewald Hoch 1,50m 08. Fabian Schenk Hoch 1,50mM15 05. Philipp Uhlmann Kugel 11,54mMU18 03. Tim Bertram 800m 2:00,84 min 01. Matthias Klyscz Kugel 12,69m WU18 01. Lara Sophie Glasow Kugel 13,38mMU20 06. Tim Bertram 800m 2:00,84 min 02. Kevin Dahms Stabhoch 4,60m 06. 60m 7,30s 01. Weit 6,48m 04. Lennard Ganschow Drei 11,37mWU20 01. Lara Sophie Glasow Kugel 11,32m

Auswertung der Freiluftbesten Die Auswertung der Freiluftbes-tenlisten des Landes Branden-burg der Saison 2017 brachte sehr erfreuliche Resultate der Löwenberger Leichtathleten. Bei Wettkämpfen zwischen Kopen-hagen und Ulm konnten sich die Löwenberger mit 33 Nen-nungen in den Altersklassen von 10-23 Jahren verewigen. Die sehr guten Leistungen der Senioren sind in dieser Liste nicht berücksichtigt.Als vielseitigster Leichtathlet ist Arthur Rose aus Zehdenick mit Topresultaten in 6 verschiede-nen Disziplinen verzeichnet. Luca Krause und Tim Bertram

sind in je 3 Disziplinen erfolg-reich berücksichtigt (siehe Anla-ge). Bei den ausgewerteten Wettkämpfen des Jahres 2017 wurden insgesamt 289 Besten-listenleistungen bei Wettkämp-fen im Löwenberger Waldstadi-on erzielt. Die Hochspringer lieben die Löwenberger Anlage besonders. So wurden z.B. 9 der 20 Bestenlistennotierungen der U18 weiblich und in der Altersklasse der W15 die Plätze 1 bis 5 im Waldstadion erzielt.Auch die Kugelstoßer genießen die guten Bedingungen, zwölf Bestleistungen der MU18 wurden hier erzielt.

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LÖWENBERGER LAND | 22. März 2018 | Woche 12 | 15 |

7. Informationen der ansässigen Sportvereine

Brandenburgische Hallenlandesmeisterschaften der U12 und U14 in PotsdamMit Medaillen und beurkunde-ten Finalplatzierungen kehrte das Team der Löwenberger Leichtathleten von den Bran-denburgische Hallenlandes-meisterschaften der U12 und U14 aus dem Potsdamer Luftschiffhafen zurück. Beson-ders für die Starter der U12 war die Leichtathletikhalle des Potsdamer Luftschiffhafens eine beeindruckende Erfahrung. Kämpferisch und motiviert warfen sich alle „Junglöwen“ in die Wettkämpfe und konnten mit zahlreichen Bestleistungen für die erfolgreiche Trainingsar-beit belohnen. Das herausra-gende Ergebnis der Löwenber-ger Delegation lieferte Arthur Rose mit dem souveränen Gewinn des Landesmeistertitels im Hochsprung der M13 ab. Der Freiluftmeister von 2017 startete sicher und fehlerfrei in den Wettkampf, nachdem es in der vergangenen Woche beim heimischen Hallenmeeting nicht optimal lief. Nach der Einstiegshöhe 1,35 m sprang Arthur konzentriert und nahm inklusive 1,50 m alle Höhen im ersten Versuch. Er ließ dann noch bis 1,56 m steigern und

schaffte auch diese Höhen, so dass sein Meisterresultat mit 1,56 m gelistet ist. Im 60 m-Hürdenlauf erkämpfte sich Arthur die Bronzemedaille in persönlicher Bestzeit von 10,36 s. Im Kugelstoßen seines Jahrgangs erreichte er das Finale und belegte mit 9,71 m Platz 7. Doppelbronze gab es für Leonard Lange in der M10.

Zuerst sicherte er sich mit einem beherzten Sprint die Bronzemedaille im 50 m-Sprint in persönlicher Bestzeit von 7,91 s. Im Weitsprung legte er erneut Platz 3 nach. Mit seiner Weite von 3,98 m verpasste er zwar die erhofften 4 Meter knapp, konnte sich aber im starken Feld der 21 Springer erfolgreich behaupten.

Platz 5 erlief sich Valentin Wetzel in einem begeisternden 800 m-Lauf in der M11. Taktisch klug und laufstark setzte er sich in seinem Lauf durch und erreichte mit 2:43,12 min einen neuen persönlichen Rekord. Vereinskamerad Tim Schulz erreichte Platz 12.Ebenfalls erfolgreich startete Pauline Neumann (W11), die mit Platz 7 im Sprint das Finale der besten Acht erfolgreich absolvierte. Den achten Platz im Weitsprung der W10 sicherte sich Paula Pink mit 3,73 m. In diesem Wettbewerb waren 41 Starterinnen angetreten.Sehr emotional sind die Staffeln in diesen Hallenwettkämpfen. Trainerin Bianca Rademann hatte ihre Schützlinge gut eingestellt. Mit flüssigen Wechseln konnte der Lauf der U12 männlich in der Besetzung Leonard Lange, Tim Schulz, Valentin Wetzel, Liam Schlu-bach gewonnen werden. In der Endabrechnung reichte es zum bejubelten 5. Rang, mit 45 hundertstel Sekunden Rückstand auf die Medaillen-ränge.

45. Löwenberger Lankelauf Am 10. März startete der Traditionslauf des Löwenber-ger SV als Auftaktveranstal-tung des diesjährigen EMB-Oberhavel-Cups und zog wieder Laufenthusiasten aus der Region in seinen Bann.Das Team um Streckenmeiste-rin Bianca Rademann Hauck hatte wieder gute Vorberei-tungsarbeit geleistet. Günter Gennrich markierte die Strecke und Jürgen Golz präparierte die Laufwege im Stadion, so dass alle Läufer unbeschadet und direkt das Ziel erreichten. Der Start in zwei Laufblöcken sicherte auch die zügige Auswertung und Ehrung der Platzierten. Alle Läufer wurden

mit Finishermedaillen geehrt und die Besten jeder Altersklas-se erhielt zusätzlich eine Urkunde. Die Streckensieger männlich und weiblich erhiel-ten außerdem noch originelle Lauftrophäen.Das herausragende Ergebnis außerhalb der Vereinswertun-gen erreichte Familie Schulz. Tim Schulz (Löwenberger SV) wurde Gesamtdritter über 2,5 Kilometer, Vater Matthias Schulz wurde Gesamtzweiter über 11 Kilometer und Mutter Katja Schulz wurde Gesamtsie-gerin über 6,5 Kilometer. Auch die vielen Hobbyläufer und Familien freuten sich über die Ehrungen in den Altersklassen

und den oft unverhofften Erfolg. Ein herzliches Danke-schön geht an Heike Zubke, die souverän das Catering für die Teilnehmer leistete sowie Wido

Beier, der bei der Präparation der Strecke tatkräftig anpackte.Die Ergebnislisten sind unter www.strassenlauf.org einsehbar.

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IMPRESSUM AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE LÖWENBERGER LAND

Herausgeber, Druck und Verlag:Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land

Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberg

Das Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte

Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche,

insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Die nächste Ausgabe erscheint am 23. April 2018.Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 13. April 2018.

8. Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter

PFARRSPRENGEL LÖWENBERGER LAND/SÜD

GOTTESDIENSTE DO | 29.03. | 18:00 UhrLöwenberg, Tischabendmahl mit anschl. Abendbrot FR | 30.03.10:00 Uhr | Grüneberg, Gottes-dienst zum Karfreitag15:00 Uhr | Löwenberg, Gottes-dienst zum Karfreitag17:00 Uhr | Teschendorf, Gottesdienst zum Karfreitag SO | 01.04.10:00 Uhr | Löwenberg, Famili-engottesdienst mit Abendmahl14:00 Uhr | Grüneberg, Famili-engottesdienst mit Abendmahl MO | 02.04.10:00 Uhr | Teschendorf, Familiengottesdienst mit Abendmahl14:00 Uhr | Kulturkirche Linde, Osterspaziergang mit Früh-lingsliedern und Osterbotschaft SO | 22.04.09:30 Uhr | Grüneberg, Gottes-dienst11:00 Uhr | Teschendorf, Gottesdienst14:00 Uhr | Löwenberg, Gottes-dienst (Junge Gemeinde)

SPRENGELRAT Löwenberger Land DO | 03.05. | 19:00 Uhr | Großmutz

FRAUENKREISE DO | 05.04. | 14:00 Uhr | Löwenberg – FrauenhilfeMO | 09.04. | 19:00 Uhr | Löwen-berg – Ü35 DO | 12.04. | 14:00 Uhr | Grüneberg DI | 17.04 | 14:00 Uhr | Te-schendorf DO | 19.04. | 14:00 Uhr | Löwenberg – Frauenhilfe

MÄNNERKREIS DO | 12.04. | 19:00 Uhr | Löwenberg

KRABBELGRUPPEN DI | 10.04. | 15:00 Uhr | Grüneberg DI | 24.04. | 15:00 Uhr | Grüneberg

KONFITAG 8. Klasse SA | 21.04. | 14:00-17:00 Uhr | Löwenberg

KONFIRMANDEN-UNTERRICHT DI | 17.04 | 17:00-18:30 Uhr | Teschendorf

JUNGE GEMEINDE freitags | 14-tägig | 19:00 Uhr | Löwenberg

GKR-Sitzungen MO | 23.04. | 19:00 Uhr | Teschendorf DI | 24.04. | 19:00 Uhr | Grüneberg MI | 25.04 | 19:00 Uhr | Löwenebrg

Bibelstunde in der Wohnge-meinschaft Wallstraße MI | 18.04. | 14:00 Uhr | Löwenberg

Löwenberg: Und wieder etwas geschafft!Die 100 Jahre alten Windfang-türen der Kirche wurden im Laufe der Jahre sehr abgenutzt und die Bleiverglasung zum Teil herausgebrochen. Nun konnten sie repariert werden und erstrahlen in neuem altem Glanz. Wir danken der Sparkas-senstiftung für 750 € Zuschuss, Christian Pfitzmann, der zu seinem 80. Geburtstag zu einer Spendenaktion aufrief, Ergeb-nis: 625 €, der Jagdgenossen-schaft Löwenberg-Linde für 500 €, dem Männerkreis für 100 € und dem Frauenkreis Ü35 für 150 €. 150 € spendete Ehepaar Weller aus Linde, und viele ander Spender gaben ihren Teil dazu. Allen sei sehr herzlich für ihre Großzügigkeit gedankt!

Der Gemeindekirchenrat Löwenberg-Linde

Spender auch in GrünebergAm Samstag vor dem 4. Advent, der 2017 zugleich Heilig Abend war, waren – wie seit Jahren – die Bläser der Stephanusstif-

tung Berlin zu Gast und bliesen auf vielen Höfen des Pfarr-sprengels Löwenber-ger-Land-Süd Ständchen, besonders bei Gemeindeglie-dern, die nicht mehr zur Kirche kommen können. Der Gasthof „Zur Eisenbahn“ Grüneberg lud den Bläserchor von neun Personen und Pastorin Schlen-ker zu einem stärkenden Mahl: Gänsebraten mit Klößen. Dazu bekamen alle noch ein Wurst-paket und einen Stollen mit auf den Weg. Familie Gebhardt sei ganz herzlich für ihre Großzü-gigkeit und Gastfreundschaft gedankt!

Der Gemeindekirchenrat Grüneberg

Anonymer Spender in TeschendorfZum Weihnachtsmarkt in Teschendorf hatten die Konfir-manden einen Stand, in dem sie gebrannte Mandeln verkauften. Der Erlös kam einem Hospiz und einem Kinderhospiz zugute: 200 €.Als dies Heilig Abend abgekün-digt wurde, hat ein Spender erklärt, dass er die selbe Summe drauf legt. Er möchte nicht genannt werden. Das hat alle sehr gefreut, vor allem die Jugendlichen. Sie haben sich vorgenommen: Zum nächsten Weihnachtsmarkt stehen wir wieder da!Danke!

Der Gemeindekirchenrat Teschendorf

KonfirmationUnsere KonfirmandInnen bereiten sich nun auf ihr großes

Fest vor: Anna Schönberg, Louise Karras, Jan Harhues, Julius Röper und Moritz Hoff-mann. (Auch Severin Gentz gehört dazu, der am Unterricht in Gransee teilnimmt.) Sie wollen ein eigenes Glaubensbe-kenntnis formulieren. Auf dem Foto liegt das Apostolische Glaubensbekenntnis zum Sortieren bereit. – Die Konfir-mation ist Teil II der Taufe. Zum Getauftsein gehört das Be-kenntnis zum Glauben, das stellvertretend von Paten und Patinnen und den Eltern zur Kindstaufe gesprochen wird. Die Erwachsenen versprechen am Taufstein, das Kind dahin zu bringen, dass es zur Konfirmati-on seinen Glauben selber formulieren kann. Leider nehmen das Versprechen Erwachsene oft nicht so ernst, die Jugendweihe ist wie zu DDR-Zeiten eine harte Konkur-renz zu unserer alten und guten Segenshandlung. Deshalb freuen wir uns um so mehr über unsere Jugendlichen und für unsere Jugendlichen, die alle irgendwie „angedockt“ haben, und orientieren uns auf schöne feierliche Gottesdienste mit Einsegnung im Mai. Wir hoffen, dass wir sie mit einer Möglich-keit für ihr Leben ausstatten konnten, wo sich ihre Seele festmachen kann. Wer weiß, ob sie es einmal brauchen?! Wir Geistlichen – Pfarrer Ziemann und Pastorin Schlenker – hatten jedenfalls viel Freude und viel Gewinn bei unseren gemeinsa-men Unternehmungen! Danke an euch junge Leute!