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Bauakustik Raumakustik Fahrzeugakustik Maschinenakustik Erschütterungen Lärmschutz Software GAF - Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH VMPA-Güteprüfstelle, Schallschutz im Hochbau nach DIN 4109, VMPA-SPG-215-04-SN Firmensitz: Lessingstraße 4 08058 Zwickau Tel.: 0375/54 16 23 Fax: 0375/54 16 28 www.GAF-online.de E-mail: [email protected] HRB 13 11 4 Amtsgericht Chemnitz Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Dirk Grundke Zweigstelle Leipzig: ALBIS-Haus Kantstraße 2 04275 Leipzig Tel.: 0341/39 36 45-0 Fax: 0341/39 36 45-1 ...aktuelle Informationen, Arbeitsgebiete und Referenzen unter www.gaf-online.de Lärmaktionsplanung gemäß § 47d-f BImSchG, Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Quellengruppe: KFZ- Verkehr > 3 Mio. KFZ/a - Bericht zur Lärmaktionsplanung der Stadt Taucha, Stand 10/2018 - Objekt: KFZ- Verkehr, Straßen mit > 3 Mio. KFZ/a; Einwirkbereiche der Stadt Taucha Auftraggeber: Stadt Taucha, Stadtverwaltung Schloßstraße 13 04425 Taucha Auftragnehmer: GAF mbH, Büro Zwickau Bearbeiter: Dipl.-Ing. Dirk Grundke Tel.: 0375 54 16 23 e-mail: [email protected] Projekt-Nr.: 2018_091 Dipl.-Ing. D. Grundke Bearbeiter Zwickau, 05.10.2018 Der Bericht- umfasst 16 Textseiten und 2 Anlagen

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Bauakustik

Raumakustik Fahrzeugakustik Maschinenakustik Erschütterungen Lärmschutz Software

GAF - Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH VMPA-Güteprüfstelle, Schallschutz im Hochbau nach DIN 4109, VMPA-SPG-215-04-SN Firmensitz: Lessingstraße 4 08058 Zwickau Tel.: 0375/54 16 23 Fax: 0375/54 16 28 www.GAF-online.de E-mail: [email protected] HRB 13 11 4 Amtsgericht Chemnitz Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Dirk Grundke Zweigstelle Leipzig: ALBIS-Haus Kantstraße 2 04275 Leipzig Tel.: 0341/39 36 45-0 Fax: 0341/39 36 45-1

...aktuelle Informationen, Arbeitsgebiete und Referenzen unter www.gaf-online.de

Lärmaktionsplanung gemäß § 47d-f BImSchG, Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und

Bekämpfung von Umgebungslärm

Quellengruppe: KFZ- Verkehr > 3 Mio. KFZ/a

- Bericht zur Lärmaktionsplanung der Stadt Taucha, Stand 10/2018 -

Objekt: KFZ- Verkehr, Straßen mit > 3 Mio. KFZ/a; Einwirkbereiche der Stadt Taucha

Auftraggeber: Stadt Taucha, Stadtverwaltung Schloßstraße 13 04425 Taucha Auftragnehmer: GAF mbH, Büro Zwickau Bearbeiter: Dipl.-Ing. Dirk Grundke Tel.: 0375 54 16 23 e-mail: [email protected] Projekt-Nr.: 2018_091

Dipl.-Ing. D. Grundke Bearbeiter Zwickau, 05.10.2018 Der Bericht- umfasst 16 Textseiten und 2 Anlagen

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Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH

Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der Arbeiten 1.1 Auftrag 1.2 Eingereichte Unterlagen 2 Normen, Reglementierungen und Berechnungsvorschriften zur Grundlage der Erstellung

von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen 3 Ergebnisse der Berechnungen und Beurteilungen 3.1 Hot-Spot-Analyse 3.2 Priorisierung der Hot-Spots hinsichtlich der Untersuchungen zu Lärmminderungs-

maßnahmen 3.3 Auswertung der Lärmkartierungen 3.4 Ausblick zu möglichen Lärmminderungsstrategien im Bereich der Hot-Spots 3.5 Lärmaktionsplan 4 Zusammenfassung Kurzzeichenverzeichnis Anlagenverzeichnis Anlagen

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Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH

1 Ziel der Arbeiten 1.1 Auftrag

Die GAF - Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH wurde durch die Stadtverwaltung der Stadt Taucha beauftragt, im Sinne des § 47d-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die schutzwürdigen Gebiete der Stadt Taucha im Rahmen der Lärmaktionsplanung für die Quellengruppe Straßenverkehr (Straßen-Verkehr mit einem Verkehrsaufkommen > 3 Mio. KFZ/a) weitergehende Untersuchungen zur Lärmbelastung durchzuführen. Diese dienen als Argumentationshilfe zur Fortführung des Verfahrens der Lärmaktionsplanung.

1.2 Eingereichte Unterlagen Zur Bearbeitung des Auftrages wurden die folgenden Unterlagen durch die Stadt Taucha zur Verfügung gestellt bzw. durch GAF verwendet: - /1/ Flächennutzungsplan der Stadt Taucha, Stand 2018; - /2/ Ergebnisse der Lärmkartierung, Stufe 3, der Stadt Taucha, Lärmkartierung des Landes

Sachsen / Untersuchungsgebiet: Taucha (Selbstkartierer) , Stand 11/2017, digitale Daten ebenda.

Während des Bearbeitungszeitraumes erfolgten mündliche Absprachen mit Vertretern der Stadtverwaltung der Stadt Taucha zur Art und Weise der Datenerhebung, der Modellierung und Berechnung und zur Form der Ergebnis-Dokumentation. Diese fanden bei der Bearbeitung der Aufgabenstellung Berücksichtigung.

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Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH

2 Normen, Reglementierungen und Berechnungsvorschri ften zur Grundlage der Erstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen

Für die Berechnungen und Beurteilungen der Lärmsituationen wurden die folgenden Reglementierungen und Vorschriften zu Grunde gelegt: - /3/ Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 11. August 2010 (BGBl. I, S.

3180); - /4/ Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni

2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm; - /5/ Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von

Umgebungslärm“ vom 24. Juni 2005, BGBl. Teil I Nr. 38 vom 29. Juni 2005; - /6/ Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-

Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) vom 6. März 2006, BGBl. Teil I Nr. 12 vom 15. März 2006

- /7/ DIN ISO 9613-2 (Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien), 1997; - /8/ DIN ISO 1996-2 (Beschreibung und Messung von Umgebungsgeräuschen), 1987; - /9/ Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) in

der Fassung vom 15.05.2006; - /10/ Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch

Umgebungslärm (VBEB) in der Fassung vom 20.04.2007; - /11/ Die Lärmkennziffer-Methode, Bönninghausen/Popp, Verlag Baubehörde, 1988; - /12/ Hinweise zur Lärmaktionsplanung, Informationsbroschüre für Städte und

Gemeinden, Freistaat Sachsen, Landesamt für Umwelt und Geologie vom März 2013; - /13/ Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des

Bundes - VLärmSchR97 vom 02. Juni 1997, zuletzt geändert am 04. August 2006; - /14/ Richtlinien für straßenrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung -

Lärmschutz-Richtlinien StV - vom 23. November 2007; - /15/ Schreiben des BMVBS vom 27.04.2010, Absenkung Lärmsanierungsgrenzwerte; - /16/ RLS-90 „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“, April 1990; - /17/ 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) vom 12. Juni 1990, BGBl. I, S. 1036; - /18/ 24. BImSchV (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmeverordnung) vom 04. Februar

1997; - /19/ LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung, zweite Aktualisierung, Stand: März 2017; - /20/ Ausfüllhinweise Meldebogen zur Lärmaktionsplanung, Landesamt für Umwelt,

Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen, April 2018.

Die gesamten Berechnungen und Beurteilungen der untersuchten Szenarien wurden mit dem Programmsystem „IMMI“ der Firma Wölfel Engineering GmbH & Co., Höchberg durchgeführt. Dieses Programmsystem ermöglicht Modellierungen bzw. Berechnungen gemäß DIN 18005, RLS-90, Schall 03, VDI 2571, VDI 2714, VDI 2720, VBUS und VBEB, DIN ISO 9613-2, sowie Beurteilungen gemäß ISO 1996-2, 16., 18. BImSchV und 34. BImSchV, DIN 18005, TA Lärm, Richtlinie 2002/49/EG und länderspezifischer Reglementierungen.

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3 Ergebnisse der Berechnungen und Beurteilungen

3.1 Hot-Spot-Analyse Für die an die Stufen der Lärmkartierung /2/ anschließenden Lärmaktionsplanungen ist es notwendig, einerseits die Gebiete zu ermitteln, in denen die sog. „Auslöseschwellen für die Lärmaktionsplanung“ der Lärmindizes LDEN (65 dB(A)) und LNight (55 dB(A)) überschritten sind, andererseits jedoch auch die Zahl der betroffenen Anwohner Berücksichtigung findet. In diesem Zusammenhang findet eine sog. „Hot-Spot-Analyse“ statt, die beide Kriterien berücksichtigt. Angewandt wird das Verfahren nach Bönninghausen/Popp /11/. Die in Abb. 1 dargestellten Hot-Spots der Lärm-/Einwohnerbelastungen wurden weiter untersucht. Die angewendete Lärmkennziffer LKZ nach Bönninghausen/Popp wird nach folgender Gleichung berechnet:

��� =��� ∙ (��,� − ���) mit Ei i-te Einwohnerzahl

Lr,i i-ter Beurteilungspegel LGW Grenzwert/Zielwert (hier: Auslöseschwellen LDEN = 65 dB(A), LNight = 55 dB(A))

Abb. 1: Hot-Spot-Analyse der Lärm-/Einwohnerbelastung der Stadt Taucha mit Lärmkennziffer LKZ nach Bönninghausen/Popp (Belastung über LDEN-

Auslöseschwelle von 65 dB(A) – siehe auch Anlage 1)

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3.2 Priorisierung der Hot-Spots hinsichtlich der Un tersuchungen zu Lärmminde-rungsmaßnahmen

Die nach 3.1 ermittelten Hot-Spots der Lärm-/Einwohnerbelastung lassen sich hinsichtlich der Höhe der Lärmkennziffer LKZ priorisieren, wie in Tabelle 1 dargestellt. Tabelle 1: Hot-Spots der Lärm-/Einwohnerbelastung der Stadt Taucha, Priorisierung nach

Höhe der Lärmkennziffer LKZ nach Bönninghausen/Popp

Nr. Schallquelle Kreuzung/Einmündung/Bereich LKZ, Max.- Wert

1 B 87 Leipziger Straße Freiligrathstraße / Südstraße 227 2 B 87 Leipziger Straße,

Graßdorfer Straße Kreuzungsbereich Leipziger Straße / Graßdorfer Straße

172

3 B 87 Leipziger Straße Poststraße / Windmühlenstraße 113 4 B 87 Leipziger Straße Gerichtsweg / T.-Körner-Straße 45 5 B 87 außerorts Cradefelder Straße 1 6 B 87 außerorts Gutenbergstraße 1

Nach der Priorisierung der Hot-Spots der Lärm-/Einwohnerbelastung der Stadt Taucha wurde eine Auswertung der in 2017 erstellten Lärmkarten /2/ „Hot-Spot-spezifisch“ vorgenommen. Dies geschah mittels des sog. „Steckbriefverfahrens“, welches im folgenden Abschnitt näher beschrieben ist.

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3.3 Auswertung der Lärmkartierungen Die Erstellung von „Steckbriefen“ für die Hot-Spots der Lärm-/Einwohnerbelastung der Stadt Taucha umfasst die folgenden Aspekte:

• Verortung im Gemeindegebiet, Ausweisung von Teilbereichen; • Bilddokumentation; • Lärmkarten, Stand 2018 (Berechnung nach RLS-90 /16/); • Beurteilung Lärmbelastung; • Diskussionsansätze Lärmminderungsmaßnahmen.

Die beschriebenen Aspekte werden beispielhaft anhand des Steckbriefes zum Hot-Spot Nr.: 1 der Lärm-Einwohnerbelastung, B 87 (Leipziger Straße), Bereich Freiligrathstraße / Südstraße, näher erläutert. Der vollständige Steckbrief ist neben sämtlichen anderen in Anlage 2 dieses Berichtes enthalten.

Verortung B87, Bereich Freiligrathstraße / Südstraß e

Verortung B87 / Freiligrathstraße / Südstraße im Stadtgebiet Quelle: openstreetmap.de Die Verortung im Gemeindegebiet umfasst einerseits die Lage des Untersuchungsgebietes und andererseits die von Überschreitungen der Auslöseschwellen für die Lärmaktions-planung betroffenen Bereiche (Hot-Spots).

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Bilddokumentation

südliche Bebauung nördliche Bebauung Die Bilddokumentation dient u.a. zur Überprüfung des Straßenzustandes und des Gebäudezustandes. Bei schlechtem Straßenzustand (Fahrbahnunstetigkeiten, z.B. infolge von Fahrbahnalterungen oder schlecht eingepassten Gullydeckeln) sind Pegelüberhöhungen bei Vorbeifahrten von Fahrzeugen zu verzeichnen, die nicht durch die Berechnungs-ergebnisse wiedergegeben werden. Entsprechende Anmerkungen in den Steckbriefen erfolgen ggf. in diesem Zusammenhang.

Lärmkarten (Stand:2018, Berechnung nach RLS-90)

Beurteilungszeitraum Tag (06.00 -22.00 Uhr) Beurteilungszeitraum Nacht (22.00 -06.00 Uhr) Die Berechnung der Lärmsituationen gemäß RLS-90 /16/ und die Darstellung in entsprechenden Lärmkarten dient u.a. zur Argumentation der Einhaltung/Überschreitung nationaler Richtwerte bzw. Auslöseschwellen der Lärmsanierung /13/ - /15/. Sie dienen des Weiteren als Berechnungs- und Beurteilungsgrundlage für entsprechende Lärmsanierungs-programme (wie z.B. Einsatz von Lärmschutzfenstern).

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Beurteilung der Lärmbelastung Allgemeine Angaben

Höhe Lärmkennziffer LKZ, Priorität der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet LKZ = 227, Priorität: 1

Art der Bebauung: Beidseitig geschlossener Blockrand mit Baulücken, 3 – 4-geschossige Bebauung

Nutzung gemäß FNP: Nördlich MI (Mischgebiet), südlich WA (Allgemeines Wohngebiet)

Fahrbahnaufteilung: Je eine Richtungsfahrbahn mit zusätzlichem südlich gelegener Fahrradweg, zusätzlich nördlich gelegene Straßenbahntrasse (für Lärmbetrachtungen mit untergeordneter Relevanz)

Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h tagsüber und nachts für alle Fahrzeuge Fahrbahnzustand: Gut, ohne erkennbare Unstetigkeiten Verkehrsbelegung 23.571 Fahrzeuge/24h nach zentralen Verkehrs-

zählungen 2015 mit Schwerlastanteilen von 9,5% / 13,4% tagsüber / nachts

Ruhender Verkehr: Stellflächen (vereinzelt) im Nebenbereich der Fahrbahnen

Lärmbelastung Ergebnisse Kartierung 2018 (RLS-90): • Beurteilungspegel tagsüber: 71-73 dB(A)

• Beurteilungspegel nachts: 65-67 dB(A) • Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte

gemäß VLärmSchR97 (2010 um 3 dB abgesenkt) für Mischgebiete von 6-8 dB im nördlichen Bereich (vor allem nachts) und um 8-9 dB im südlichen Bereich (vor allem nachts)

• Betroffene Bewohner: 39 (nördliche Bebauung), 155 (südliche Bebauung)

Die Beurteilung der Lärmbelastung enthält neben den wesentlichen Parametern der Emissionsquelle (Verkehrsstärke, Geschwindigkeit, etc.) die baunutzungsrechtliche Einstu-fung der schutzwürdigen Bebauungen, von der die Richtwerte bzw. Auslöseschwellen der Lärmsanierung abhängig sind. Des Weiteren werden die Quantifizierungen der Lärmbe-lastungen in den entsprechenden Beurteilungszeiträumen dargestellt sowie die Anzahl der betroffenen Anwohner. Schließlich erfolgt eine Angabe zur Einhaltung/ Überschreitung nationaler Richtwerte bzw. Auslöseschwellen der Lärmsanierung gemäß /13/ - /15/.

Ansätze für Lärmminderungsmaßnahmen

Ver

kehr

sman

agem

ent

1.1 Geschwindigkeitsreduktion ganztags Effekte: Verbesserungen um bis zu 3 dB bei Ein-führung von Tempo 30, Diskussion

1.2 Geschwindigkeitsreduktion nachts Effekte: Verbesserungen um bis zu 3 dB bei Ein-führung von Tempo 30, Diskussion

1.3 Verkehrsverlagerung allgemein Bei Berücksichtigung Ortsumgehung (Verringerung der Verkehrszahlen um 50-75%) Verringerung um um 3-6 dB, Diskussion

1.4 Verlagerung LKW-Verkehr Wahrnehmbare Effekte erst bei Verlagerung des LKW-Verkehrs > 50%, Diskussion

1.5 Förderung ÖPNV Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

1.6 Förderung Fußgängerverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

1.7 Förderung Radverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

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Sch

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z 2.1 Lärmschutzwände/-wälle Durch relativ nahe liegende schutzwürdige Bebauung schwer möglich, Diskussion

2.2 Maßnahmen an Gebäuden Durch Kommune / Eigentümer möglich, Diskussion 2.3 Städtebauliche Maßnahmen Keine Ansatzpunkte erkennbar

Bau

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M

aßna

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3.1 Fahrbahninstandsetzung Kein lärmrelevantes Handlungserfordernis 3.2 Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge Effekte: Verbesserungen um bis 4 dB bei z.B.

LOAxD-Asphalten, jedoch keine Regelbauweise, Diskussion

3.3 Umgestaltung/Begrünung Straßenraum Großgrün an Einmündungen, geringe lärmtechnische Effekte

Wei

tere

4 Diskussion

Schließlich und endlich erfolgen Angaben zu Ansätzen für Lärmminderungsmaßnahmen , die mit Beteiligung der Öffentlichkeit diskutiert werden sollten (Diskussionsansätze farblich markiert). Diese Ansätze stellen Hot-Spot-spezifische Diskussionsgrundlagen dar. Nach Diskussion dieser (prinzipiell möglichen) Maßnahmen erfolgte durch den Stadtrat der Stadt Taucha die Beschlussfassung zur Art und Weise der Weiterführung der Lärmaktions-planung.

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3.4 Ausblick zu möglichen Lärmminderungsstrategien im Bereich der Hot-Spots Grundsätzlich kommen als Lärmminderungsmaßnahmen die in folgender Tabelle 2 darge-stellten in Betracht, die hinsichtlich Relevanz und Umsetzbarkeit bei den langfristigen Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm in der Stadt Taucha Beachtung finden sollten.

Tabelle 2: Beispiele für Lärmminderungsmaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen mit Voraussetzungen und Verantwortlichkeiten (Quelle: /12/)

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Tabelle 2 (Fortsetzung): Beispiele für Lärmminderungsmaßnahmen an Hauptverkehrs-straßen mit Voraussetzungen und Verantwortlichkeiten (Quelle: /12/)

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3.5 Lärmaktionsplan Nach Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung der Steckbriefe in Stadtverwaltung der Stadt Taucha (Rathaus, FB Bauwesen) mit Ankündigung in der Leipziger Volkszeitung mit Erläuterungen zur Vorgehensweise in der Zeit vom 18.06. – 03.07.2018 und öffentliche Veranstaltung mit möglicher Bürgerbeteiligung am 03.07.2018) wurde seitens der Stadt Taucha festgestellt, dass keine Bürgerbeteiligungen zur Lärmaktionsplanung erfolgten. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 2018/031 vom 09.08.2018 wurde seitens der Stadt Taucha folgendes festgestellt: „Für jeden identifizierten Lärmbrennpunkt wurden vor Ort potenziell mögliche Maßnahmen zusammengestellt und in Steckbriefen dargestellt. Es fand eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung dazu statt. Für die Abwägung erfolgte eine Berücksichtigung der Umsetzbarkeit unter Beteiligung der zuständigen Maßnahmenträger. Hierbei zeigte sich, dass kurzfristig am konkreten Ort realisierbare Maßnahmen nicht in den Lärmaktionsplan (LAP) aufgenommen werden können. Der Maßnahmenplan beschränkt sich daher auf allgemeine Ziele zur aktiven und passiven Lärmminderung. Da die Stadt Taucha nicht Baulastträger der Hauptlärmquelle Bundesstraße B 87 ist, werden unrealistische Zielstellungen von Anfang an möglichst vermieden. Im Rahmen der Diskussion wurde festgestellt, dass eine Lärmaktionsplanung sinnvoll und notwendig ist, allerdings ohne konkreten Maßnahmenplan, das heißt, es werden allgemeine Ziele zur aktiven und passiven Lärmminderung in der Stadt Taucha formuliert, ohne jedoch konkrete Maßnahmen zu benennen. Auf die Erstellung eines Maßnahmenplanes wird daher verzichtet. Darüber hinaus wird im veröffentlichten LAP durch die Kommune transparent dargestellt, welche langfristigen Ziele beim Lärmschutz verfolgt werden. Dabei sollte die Zielsetzung zwar ambitioniert und zeitlich abgesteckt sein, unrealistische Zielstellungen sollten aber von Anfang an vermieden werden, um keine unerfüllbaren Erwartungen zu wecken, da die Stadt Taucha nicht der Baulastträger der Bundesstraße B 87 ist. Folgende Ziele sollen kurz- und mittelfristig an den Lärmbrennpunkten realisiert werden:

• Gesundheitsschutz und Vorsorge, • Reduktion Geräuschbelastung, • Verbesserung des Wohnumfeldes und Erhöhung der Lebensqualität, • Aufwertung der Stadt als Wohn- und Investitionsstandort, • Festgeschriebene Grundlage zum Lärmschutz als Basis für kommunale Planungen, • Synergieeffekte in Verbindung mit anderen Fachplanungen (Verkehrsentwicklungs-

planung, Bauleitplanung, städtebauliche Entwicklungskonzepte). Die Detailmaßnahmen sind aus entsprechenden, für den jeweiligen Hot-Spot angefertigten Steckbriefen ersichtlich (siehe veröffentlichter LAP).“

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Hinsichtlich der langfristig umzusetzenden Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm wurde seitens der Stadt Taucha folgendes festgestellt: Folgende Maßnahmen mit langfristigem Zeithorizont sollen in Taucha realisiert werden:

• Verkehrsmanagement: Geschwindigkeitsreduktion ganztags und nachts, Verkehrsver-lagerung allgemein, Verlagerung LKW-Verkehr, Förderung ÖPNV, Förderung Fußgängerverkehr, Förderung Radverkehr,

• Schallschutz: Maßnahmen an Gebäuden, städtebauliche Maßnahmen, • Bauliche Maßnahmen: Fahrbahninstandsetzung, Einbau lärmmindernder Fahrbahn-

beläge, Umgestaltung/Begrünung Straßenraum. Die Detailmaßnahmen sind aus entsprechenden, für den jeweiligen Hot-Spot angefertigten Steckbriefen ersichtlich (siehe veröffentlichter LAP). Die Stadt Taucha kann und wird die Vorschläge und Kritik zu Maßnahmen des LASuV fundiert vortragen. Ziel der LAP ist die Verhinderung bzw. Minderung von Umgebungslärm insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung gesundheitliche Auswirkungen haben kann. Neben der Festschreibung von Zielen zur Minderung der Lärmbelastung ist die Lärmaktionsplanung ein wichtiges fachübergreifendes Planungsinstrument. Es wird damit die Voraussetzung geschaffen, die Belange des Lärmschutzes möglichst bei allen relevanten Planungen im Infrastruktur- und Umweltbereich zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird das Thema „Lärmbelastung“ im Bewusstsein der Bevölkerung und der politischen Entscheidungsträger verankert. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um effektive und nachhaltige Wege zur Lärmminderung zu beschreiten.“ Hinsichtlich des Schutzes sog. „Ruhiger Gebiete“ mit Festlegung und geplante Maßnah-men zu deren Schutz wurde seitens der Stadt Taucha folgendes festgestellt: „Im Rahmen des FNP bzw. von Bebauungsplänen wurden bisher keine sog. „ruhigen Gebiete“ ausgewiesen bzw. festgelegt. Es wird jedoch bei allen konkreten Bauleitplanungen dem Immissionsschutz eine hohe Priorität eingeräumt, die unter Punkt 3.2. und 3.3. formulierten Ziele und Maßnahmen (Anmerkung: siehe oben, kurz-, mittel- und langfristige Ziele der Lärmaktionsplanung) werden im Rahmen der konkreten Bauleitplanung stets mit abgeprüft.“ Die o.g. Feststellungen und Abwägungen wurden an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen mittels vorgeschriebenem Meldebogen am 14.08.2018 gemeldet. Der Lärmaktionsplan tritt am 01.10.2018 mit Information im Tauchaer Amtsblatt in Kraft.

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Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH

4 Zusammenfassung Die GAF - Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH wurde durch die Stadtverwaltung der Stadt Taucha beauftragt, im Sinne des § 47d-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die schutzwürdigen Gebiete der Stadt Taucha im Rahmen der Lärmaktionsplanung für die Quellengruppe Straßenverkehr (Straßen-Verkehr mit einem Verkehrsaufkommen > 3 Mio. KFZ/a) weitergehende Untersuchungen zur Lärmbelastung durchzuführen. Diese dienen als Argumentationshilfe zur Fortführung des Verfahrens der Lärmaktionsplanung. Für die an die Stufen der Lärmkartierung /2/ anschließenden Lärmaktionsplanungen war es notwendig, einerseits die Gebiete zu ermitteln, in denen die sog. „Auslöseschwellen für die Lärmaktionsplanung“ der Lärmindizes LDEN (65 dB(A)) und LNight (55 dB(A)) überschritten sind, andererseits jedoch auch die Zahl der betroffenen Anwohner Berücksichtigung findet. In diesem Zusammenhang fand eine sog. „Hot-Spot-Analyse“ statt, die beide Kriterien berücksichtigt. Angewandt wurde das Verfahren nach Bönninghausen/Popp /11/. Nach der Priorisierung der Hot-Spots der Lärm-/Einwohnerbelastung der Stadt Taucha wurde eine Auswertung der in 2017 erstellten Lärmkarten /2/ „Hot-Spot-spezifisch“ vorgenommen. Dies geschah mittels des sog. „Steckbriefverfahrens“. Nach Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung der Steckbriefe in Stadtverwaltung der Stadt Taucha (Rathaus, FB Bauwesen) mit Ankündigung in der Leipziger Volkszeitung mit Erläuterungen zur Vorgehensweise in der Zeit vom 18.06. – 03.07.2018 und öffentliche Veranstaltung mit möglicher Bürgerbeteiligung am 03.07.2018) wurde seitens der Stadt Taucha festgestellt, dass keine Bürgerbeteiligungen zur Lärmaktionsplanung erfolgten. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 2018/031 vom 09.08.2018 wurde seitens der Stadt Taucha folgendes festgestellt: „Im Rahmen der Diskussion wurde festgestellt, dass eine Lärmaktionsplanung sinnvoll und notwendig ist, allerdings ohne konkret en Maßnahmenplan, das heißt, es werden allgemeine Ziele zur aktiven und passiven Lä rmminderung in der Stadt Taucha formuliert, ohne jedoch konkrete Maßnahmen zu benen nen. Auf die Erstellung eines Maßnahmenplanes wird daher verzichtet.“ Die Gründe für die Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmenplan wurden dargestellt. Die o.g. Feststellungen und Abwägungen wurden an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen mittels vorgeschriebenem Meldebogen gemeldet. Dirk Grundke, Bearbeiter Zwickau im Oktober 2018

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Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH

Kurzzeichenverzeichnis

Kurzzeichen Einheit Bedeutung Abb. Abbildung B Bundesstraße BAB Bundesautobahn BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BZR Beurteilungszeitraum DTV Kfz/24h durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DStrO dB Pegel-Zuschlag für Fahrbahnoberflächen FNP Flächen-Nutzungsplan LAP Lärmaktionsplan LASuV Landesamt für Straßenbau und Verkehr LKZ Lärmkennziffer nach Bönninghausen/Popp LOAxD Lärmoptimierter Asphalt Düsseldorf mit Körnung x LSA Licht-Signalanlage LDay dB(A) Day-Beurteilungspegel LEvening dB(A) Evening-Beurteilungspegel LNight dB(A) Night-Beurteilungspegel LDEN dB(A) Day-Evening-Night-Beurteilungspegel Lm,E dB(A) Emissionspegel gemäß VBUS M Kfz/h Verkehrsstärke MI Mischgebiet NuGe Nutzungsgebiet (IMMI-Element) OPA Offenporiger Asphalt p % Anteil Schwerlastverkehr (>3,5 t gemäß VBUS) p % Anteil Schwerlastverkehr (>2,8 t gemäß RLS-90) S Staatsstraße STRb Straßenelement gemäß VBUS (IMMI-Element) STRb Straßenelement gemäß RLS-90 (IMMI-Element) VBUS Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an

Straßen in der Fassung vom 15.05.2006 VLärmSchR97 Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der

Baulast des Bundes vom 02. Juni 1997, zuletzt geändert am 04. August 2006

v km/h Geschwindigkeit (zulässige) WA Allgemeines Wohngebiet ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Übersicht Hot-Spots der Lärm-/Einwohnerbelastung Anlage 2: Steckbriefe zur Lärmaktionsplanung

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Bericht-Nr.: 2018_091 Thema: Lärmaktionsplanung Stadt Taucha Datei: D:\Projekte_2018\Taucha_Lärmaktionsplanung\Bericht\Bericht.docx Anlagen

Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH

Anlage 1: Übersicht Hot-Spots der Lärm-/Einwohnerbelastung

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EU-Umgebungslärmrichtlinie, Lärmaktionsplanung 2018, Straßen > 3 Mio. KFZ/a, Stadt Taucha, Übersicht Hot-Spots

326000325500325000324500

326000325500325000324500

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5694500

1

2

3

4

5

6

0 500 mM 1:11105

Raster DEN [ Übersicht, Rel. Höhe 4.00m ]

Lärmkennziffer LKZ nach Bönninghausen/Popp, Hot-Spots der Lärm-/Einwohnerbelastung mitAuslösewert für L_DEN = 65 dB(A)

Legende

OrtsgrenzeUntersuchungsgebietUnbewohnte GebäudeBewohnte GebäudeSondergebäudeStraße /VBUSWandelement

DENLKZLGW=65

>...- 0> 0- 20> 20- 40> 40- 60> 60- 80> 80-100>100-120>120-140>140-160>160-180>180-...

IMMI 2017 15.12.2017

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Bericht-Nr.: 2018_091 Thema: Lärmaktionsplanung Stadt Taucha Datei: D:\Projekte_2018\Taucha_Lärmaktionsplanung\Bericht\Bericht.docx Anlagen

Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH

Anlage 2: Steckbriefe zur Lärmaktionsplanung

• Steckbrief zur Lärmaktionsplanung: Hot-Spot 1 der Lärm-Einwohnerbelastung, Leipziger Straße (B 87), Bereich Freiligrathstraße / Südstraße

• Steckbrief zur Lärmaktionsplanung: Hot-Spot 2 der Lärm-Einwohnerbelastung, Kreuzungsbereich Leipziger Straße / Graßdorfer Straße (B 87)

• Steckbrief zur Lärmaktionsplanung: Hot-Spot 3 der Lärm-Einwohnerbelastung, Leipziger Straße (B 87), Bereich Poststraße / Windmühlenstraße

• Steckbrief zur Lärmaktionsplanung: Hot-Spot 4 der Lärm-Einwohnerbelastung, Leipziger Straße (B 87) Bereich Gerichtsweg / T.-Körner-Straße

• Steckbrief zur Lärmaktionsplanung: Hot-Spot 5 der Lärm-Einwohnerbelastung, B 87, Bereich Cradefelder Straße

• Steckbrief zur Lärmaktionsplanung: Hot-Spot 6 der Lärm-Einwohnerbelastung, B 87, Bereich Gutenbergstraße

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Freiligrathstraße / Südstraße Seite 1

Steckbrief zur Lärmaktionsplanung:

Leipziger Straße (B 87)

Bereich Freiligrathstraße / Südstraße

Hot-Spot Nr. 1

Inhalt:

• Verortung im Stadtgebiet • Bilddokumentation • Lärmkarten

o Stand 2017 (Berechnung nach RLS-90) • Beurteilung Lärmbelastung • Diskussion Lärmminderungsmaßnahmen

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Freiligrathstraße / Südstraße Seite 2

Verortung B87, Bereich Freiligrathstraße / Südstraß e

Verortung B87 / Freiligrathstraße / Südstraße im Stadtgebiet Quelle: openstreetmap.de

Bilddokumentation

südliche Bebauung nördliche Bebauung

Lärmkarten (Stand:2017, Berechnung nach RLS-90)

Beurteilungszeitraum Tag (06.00 -22.00 Uhr) Beurteilungszeitraum Nacht (22.00 -06.00 Uhr)

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Freiligrathstraße / Südstraße Seite 3

Beurteilung der Lärmbelastung

Allgemeine Angaben Höhe Lärmkennziffer LKZ, Priorität der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet LKZ = 227, Priorität: 1

Art der Bebauung: Beidseitig geschlossener Blockrand mit Baulücken, 3 – 4-geschossige Bebauung

Nutzung gemäß FNP: Nördlich MI (Mischgebiet), südlich WA (Allgemeines Wohngebiet)

Fahrbahnaufteilung: Je eine Richtungsfahrbahn mit zusätzlichem südlich gelegener Fahrradweg, zusätzlich nördlich gelegene Straßenbahntrasse (für Lärmbetrachtungen mit untergeordneter Relevanz)

Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h tagsüber und nachts für alle Fahrzeuge Fahrbahnzustand: Gut, ohne erkennbare Unstetigkeiten Verkehrsbelegung 23.571 Fahrzeuge/24h nach zentralen Verkehrs-

zählungen 2015 mit Schwerlastanteilen von 9,5% / 13,4% tagsüber / nachts

Ruhender Verkehr: Stellflächen (vereinzelt) im Nebenbereich der Fahrbahnen

Lärmbelastung Ergebnisse Kartierung 2017 (RLS-90): • Beurteilungspegel tagsüber: 71-73 dB(A)

• Beurteilungspegel nachts: 65-67 dB(A) • Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte

gemäß VLärmSchR97 (2010 um 3 dB abgesenkt) für Mischgebiete von 6-8 dB im nördlichen Bereich (vor allem nachts) und um 8-9 dB im südlichen Bereich (vor allem nachts)

• Betroffene Bewohner: 39 (nördliche Bebauung), 155 (südliche Bebauung)

Ansätze für Lärmminderungsmaßnahmen

Ver

kehr

sman

agem

ent

1.1 Geschwindigkeitsreduktion ganztags Effekte: Verbesserungen um bis zu 3 dB bei Ein-führung von Tempo 30, Diskussion

1.2 Geschwindigkeitsreduktion nachts Effekte: Verbesserungen um bis zu 3 dB bei Ein-führung von Tempo 30, Diskussion

1.3 Verkehrsverlagerung allgemein Bei Berücksichtigung Ortsumgehung (Verringerung der Verkehrszahlen um 50-75%) Verringerung um um 3-6 dB, Diskussion

1.4 Verlagerung LKW-Verkehr Wahrnehmbare Effekte erst bei Verlagerung des LKW-Verkehrs > 50%, Diskussion

1.5 Förderung ÖPNV Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

1.6 Förderung Fußgängerverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

1.7 Förderung Radverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

Sch

alls

chut

z 2.1 Lärmschutzwände/-wälle Durch relativ nahe liegende schutzwürdige Bebauung schwer möglich, Diskussion

2.2 Maßnahmen an Gebäuden Durch Kommune / Eigentümer möglich, Diskussion 2.3 Städtebauliche Maßnahmen Keine Ansatzpunkte erkennbar

Bau

liche

M

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hmen

3.1 Fahrbahninstandsetzung Kein lärmrelevantes Handlungserfordernis 3.2 Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge Effekte: Verbesserungen um bis 4 dB bei z.B.

LOAxD-Asphalten, jedoch keine Regelbauweise, Diskussion

3.3 Umgestaltung/Begrünung Straßenraum Großgrün an Einmündungen, geringe lärmtechnische Effekte

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Freiligrathstraße / Südstraße Seite 4

Wei

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4 Diskussion

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87, Kreuzung Leipziger / Graßdorfer Straße Seite 1

Steckbrief zur Lärmaktionsplanung:

Kreuzungsbereich Leipziger Straße / Graßdorfer Straße (B 87)

Hot-Spot Nr. 2

Inhalt:

• Verortung im Stadtgebiet • Bilddokumentation • Lärmkarten

o Stand 2017 (Berechnung nach RLS-90) • Beurteilung Lärmbelastung • Diskussion Lärmminderungsmaßnahmen

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87, Kreuzung Leipziger / Graßdorfer Straße Seite 2

Verortung B87, Bereich Leipziger Straße / Graßdorfe r Straße

Verortung B87 Leipziger/Graßdorfer im Stadtgebiet Quelle: openstreetmap.de

Bilddokumentation

westliche Bebauung an der Graßdorfer Straße östliche Bebauung an der Graßdorfer Straße

südliche Bebauung an der Leipziger Straße in Richtung Nordosten (Kreuzung)

südliche Bebauung an der Leipziger Straße in Richtung Südwesten

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87, Kreuzung Leipziger / Graßdorfer Straße Seite 3

Lärmkarten (Stand:2017, Berechnung nach RLS-90)

Beurteilungszeitraum Tag (06.00 -22.00 Uhr) Beurteilungszeitraum Nacht (22.00 -06.00 Uhr)

Beurteilung der Lärmbelastung

Allgemeine Angaben Höhe Lärmkennziffer LKZ, Priorität der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet LKZ = 172, Priorität: 2

Art der Bebauung: Beidseitig Einzel- und Doppelhäuser, 2 – 4-geschos-sige Bebauung

Nutzung gemäß FNP: Südlich der Leipziger Straße MI (Mischgebiet), nördlich WA (Allgemeines Wohngebiet)

Fahrbahnaufteilung: Jeweils je eine Richtungsfahrbahn an der Leipziger und der Graßdorfer Straße

Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h tagsüber und nachts für alle Fahrzeuge Fahrbahnzustand: Gut, ohne erkennbare Unstetigkeiten Verkehrsbelegung Jeweils 23.571 Fahrzeuge/24h nach zentralen

Verkehrszählungen 2015 auf der Leipziger und der Graßdorfer Straße mit Schwerlastanteilen von 9,5% / 13,4% tagsüber / nachts

Ruhender Verkehr: Keine Stellflächen im Nebenbereich der Fahrbahnen Lärmbelastung

Ergebnisse Kartierung 2017 (RLS-90): • Beurteilungspegel tagsüber: 71-77 dB(A) • Beurteilungspegel nachts: 65-71 dB(A) • Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte

gemäß VLärmSchR97 (2010 um 3 dB abgesenkt) für Wohngebiete von 8-14 dB vor allem im Kreuzungsbereich, vor allem nachts und für Mischgebiete von 5-11 dB, vor allem nachts

• Betroffene Bewohner: 75 (nördlich der Leipziger Straße), 63 (südlich der Leipziger Straße)

Ansätze für Lärmminderungsmaßnahmen

Ver

kehr

sman

agem

ent

1.1 Geschwindigkeitsreduktion ganztags Effekte: Verbesserungen um bis zu 3 dB bei Ein-führung von Tempo 30, Diskussion

1.2 Geschwindigkeitsreduktion nachts Effekte: Verbesserungen um bis zu 2 dB bei Ein-führung von Tempo 30, Diskussion

1.3 Verkehrsverlagerung allgemein Bei Berücksichtigung Ortsumgehung (Verringerung der Verkehrszahlen um 50-75%) Verringerung um um 3-6 dB, Diskussion

1.4 Verlagerung LKW-Verkehr Wahrnehmbare Effekte erst bei Verlagerung des LKW-Verkehrs > 50%, Diskussion

1.5 Förderung ÖPNV Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

1.6 Förderung Fußgängerverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

1.7 Förderung Radverkehr Markierung Radfahrspur beidseitig, Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87, Kreuzung Leipziger / Graßdorfer Straße Seite 4

Sch

alls

chut

z

2.1 Lärmschutzwände/-wälle Durch nahe liegende schutzwürdige Bebauung schwer möglich, Diskussion

2.2 Maßnahmen an Gebäuden Durch Kommune / Eigentümer möglich, Diskussion 2.3 Städtebauliche Maßnahmen Keine Ansatzpunkte erkennbar, Diskussion

Bau

liche

M

aßna

hmen

3.1 Fahrbahninstandsetzung Kein lärmrelevantes Handlungserfordernis 3.2 Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge Effekte: Verbesserungen um bis 4 dB bei z.B.

LOAxD-Asphalten, jedoch keine Regelbauweise, Effektminderung durch LSA im Kreuzungsbereich, Diskussion

3.3 Umgestaltung/Begrünung Straßenraum Großgrün an Einmündungen, geringe lärmtechnische Effekte

Wei

tere

4 Diskussion

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Poststraße / Windmühlenstraße Seite 1

Steckbrief zur Lärmaktionsplanung:

Leipziger Straße (B 87)

Bereich Poststraße / Windmühlenstraße

Hot-Spot Nr. 3

Inhalt:

• Verortung im Stadtgebiet • Bilddokumentation • Lärmkarten

o Stand 2017 (Berechnung nach RLS-90) • Beurteilung Lärmbelastung • Diskussion Lärmminderungsmaßnahmen

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Poststraße / Windmühlenstraße Seite 2

Verortung B87, Bereich Poststraße / Windmühlenstraß e

Verortung B87 / Poststraße im Stadtgebiet Quelle: openstreetmap.de

Bilddokumentation

nordwestliche Bebauung südöstliche Bebauung

Lärmkarten (Stand:2017, Berechnung nach RLS-90)

Beurteilungszeitraum Tag (06.00 -22.00 Uhr) Beurteilungszeitraum Nacht (22.00 -06.00 Uhr)

Page 30: GAF - Gesellschaft Lärmaktionsplanung gemäß § …... E-mail: info@GAF-online.de HRB 13 11 4 Amtsgericht Chemnitz Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Dirk Grundke Zweigstelle Leipzig:

Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Poststraße / Windmühlenstraße Seite 3

Beurteilung der Lärmbelastung

Allgemeine Angaben Höhe Lärmkennziffer LKZ, Priorität der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet LKZ = 113, Priorität: 3

Art der Bebauung: Einzelhäuser nördlich der B 87 und östlich der Poststraße, 2 – 3-geschossig, Blockrand nördlich der B 87 und westlich der Poststraße, 4 – 5-geschossig, Blockrand südlich der B 87, 4 – 5-geschossig

Nutzung gemäß FNP: nördlich WA (Allgemeines Wohngebiet), südlich MI (Mischgebiet)

Fahrbahnaufteilung: Je eine Richtungsfahrbahn mit zusätzlichem südlich gelegener Fahrradweg, zusätzlich nördlich gelegene Straßenbahntrasse (für Lärmbetrachtungen mit untergeordneter Relevanz)

Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h tagsüber und nachts für alle Fahrzeuge Fahrbahnzustand: Gut, ohne erkennbare Unstetigkeiten Verkehrsbelegung 23.571 Fahrzeuge/24h nach zentralen Verkehrs-

zählungen 2015 mit Schwerlastanteilen von 9,5% / 13,4% tagsüber / nachts

Ruhender Verkehr: Keine Stellflächen im Nebenbereich der Fahrbahnen Lärmbelastung

Ergebnisse Kartierung 2017 (RLS-90): • Beurteilungspegel tagsüber: 69-72 dB(A) • Beurteilungspegel nachts: 63-66 dB(A) • Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte

gemäß VLärmSchR97 (2010 um 3 dB abgesenkt) für Wohngebiete von 6-9 dB im nördlichen Bereich, vor allem nachts und von 4-7 dB für Mischgebiete im südlichen Bereich

• Betroffene Bewohner: 46 (nördliche Bebauung), 35 (südliche Bebauung)

Ansätze für Lärmminderungsmaßnahmen

Ver

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ent

1.1 Geschwindigkeitsreduktion ganztags Effekte: Verbesserungen um bis zu 3 dB bei Ein-führung von Tempo 30, Diskussion

1.2 Geschwindigkeitsreduktion nachts Effekte: Verbesserungen um bis zu 2 dB bei Ein-führung von Tempo 30, Diskussion

1.3 Verkehrsverlagerung allgemein Bei Berücksichtigung Ortsumgehung (Verringerung der Verkehrszahlen um 50-75%) Verringerung um um 3-6 dB, Diskussion

1.4 Verlagerung LKW-Verkehr Wahrnehmbare Effekte erst bei Verlagerung des LKW-Verkehrs > 50%, Diskussion

1.5 Förderung ÖPNV Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

1.6 Förderung Fußgängerverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

1.7 Förderung Radverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

Sch

alls

chut

z 2.1 Lärmschutzwände/-wälle Durch nahe liegende schutzwürdige Bebauung schwer möglich, Diskussion

2.2 Maßnahmen an Gebäuden Durch Kommune / Eigentümer möglich, Diskussion 2.3 Städtebauliche Maßnahmen Keine Ansatzpunkte erkennbar

Bau

liche

M

aßna

hmen

3.1 Fahrbahninstandsetzung Kein lärmrelevantes Handlungserfordernis 3.2 Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge Effekte: Verbesserungen um bis 4 dB bei z.B.

LOAxD-Asphalten, jedoch keine Regelbauweise, Diskussion

3.3 Umgestaltung/Begrünung Straßenraum Großgrün an Einmündungen, geringe lärmtechnische Effekte

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Poststraße / Windmühlenstraße Seite 4

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4 Diskussion

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Gerichtsweg / T.-Körner-Straße Seite 1

Steckbrief zur Lärmaktionsplanung:

Leipziger Straße (B 87)

Bereich Gerichtsweg / T.-Körner-Straße

Hot-Spot Nr. 4

Inhalt:

• Verortung im Stadtgebiet • Bilddokumentation • Lärmkarten

o Stand 2017 (Berechnung nach RLS-90) • Beurteilung Lärmbelastung • Diskussion Lärmminderungsmaßnahmen

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Gerichtsweg / T.-Körner-Straße Seite 2

Verortung B87, Bereich Gerichtsweg / T.-Körner-Stra ße

Verortung B87 / Gerichtsweg im Stadtgebiet Quelle: openstreetmap.de

Bilddokumentation

südliche Bebauung bis zur T.-Körner-Straße nördliche Bebauung am Gerichtsweg

Lärmkarten (Stand:2017, Berechnung nach RLS-90)

Beurteilungszeitraum Tag (06.00 -22.00 Uhr) Beurteilungszeitraum Nacht (22.00 -06.00 Uhr)

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Gerichtsweg / T.-Körner-Straße Seite 3

Beurteilung der Lärmbelastung

Allgemeine Angaben Höhe Lärmkennziffer LKZ, Priorität der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet LKZ = 45, Priorität: 4

Art der Bebauung: Nördliche Einzelbebauung, 2 – 3-geschossig, südlich Blockbebauung (stirnseitig angrenzend), 2 – 3-geschossig

Nutzung gemäß FNP: Nördlich Wohnbebauung im GE (Gewerbegebiet), südlich WA (Allgemeines Wohngebiet)

Fahrbahnaufteilung: Je eine Richtungsfahrbahn mit zusätzlichem südlich gelegener Fahrradweg, zusätzlich nördlich gelegene Straßenbahntrasse (für Lärmbetrachtungen mit untergeordneter Relevanz)

Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h tagsüber und nachts für alle Fahrzeuge Fahrbahnzustand: Gut, ohne erkennbare Unstetigkeiten Verkehrsbelegung 23.571 Fahrzeuge/24h nach zentralen Verkehrs-

zählungen 2015 mit Schwerlastanteilen von 9,5% / 13,4% tagsüber / nachts

Ruhender Verkehr: Keine Stellflächen im Nebenbereich der Fahrbahnen Lärmbelastung

Ergebnisse Kartierung 2017 (RLS-90): • Beurteilungspegel tagsüber: 66-72 dB(A) • Beurteilungspegel nachts: 60-66 dB(A) • Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte

gemäß VLärmSchR97 (2010 um 3 dB abgesenkt) für Gewerbegebiete von 3-4 dB im nördlichen Bereich, nur nachts und für Wohngebiete von 3-9 dB im südlich Bereich, vor allem nachts

• Betroffene Bewohner: 3 (nördliche Bebauung), 72 (südliche Bebauung)

Ansätze für Lärmminderungsmaßnahmen

Ver

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1.1 Geschwindigkeitsreduktion ganztags Effekte: Verbesserungen um bis zu 3 dB bei Ein-führung von Tempo 30, Diskussion

1.2 Geschwindigkeitsreduktion nachts Effekte: Verbesserungen um bis zu 2 dB bei Ein-führung von Tempo 30, Diskussion

1.3 Verkehrsverlagerung allgemein Bei Berücksichtigung Ortsumgehung (Verringerung der Verkehrszahlen um 50-75%) Verringerung um 3-6 dB, Diskussion

1.4 Verlagerung LKW-Verkehr Wahrnehmbare Effekte erst bei Verlagerung des LKW-Verkehrs > 50%, Diskussion

1.5 Förderung ÖPNV Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

1.6 Förderung Fußgängerverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

1.7 Förderung Radverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

Sch

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chut

z 2.1 Lärmschutzwände/-wälle Durch relativ nahe liegende schutzwürdige Bebauung schwer möglich, Diskussion

2.2 Maßnahmen an Gebäuden Durch Kommune / Eigentümer möglich, Diskussion 2.3 Städtebauliche Maßnahmen Keine Ansatzpunkte erkennbar

Bau

liche

M

aßna

hmen

3.1 Fahrbahninstandsetzung Kein lärmrelevantes Handlungserfordernis 3.2 Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge Effekte: Verbesserungen um bis 4 dB bei z.B.

LOAxD-Asphalten, jedoch keine Regelbauweise, Effektminderung durch nahe gelegene LSA, Diskussion

3.3 Umgestaltung/Begrünung Straßenraum Großgrün an Einmündungen, geringe lärmtechnische Effekte, Diskussion

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Gerichtsweg / T.-Körner-Straße Seite 4

Wei

tere

4 Diskussion

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Cradefelder Straße Seite 1

Steckbrief zur Lärmaktionsplanung:

B 87, Bereich Cradefelder Straße

Hot-Spot Nr. 5

Inhalt:

• Verortung im Stadtgebiet • Bilddokumentation • Lärmkarten

o Stand 2017 (Berechnung nach RLS-90) • Beurteilung Lärmbelastung • Diskussion Lärmminderungsmaßnahmen

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Cradefelder Straße Seite 2

Verortung B87, Bereich Cradefelder Straße

Verortung B 87 / Cradefelder Straße im Stadtgebiet Quelle: openstreetmap.de

Bilddokumentation

südöstliche Bebauung aus Richtung Norden südöstliche Bebauung aus Richtung Südwesten

Lärmkarten (Stand:2017, Berechnung nach RLS-90)

Beurteilungszeitraum Tag (06.00 -22.00 Uhr) Beurteilungszeitraum Nacht (22.00 -06.00 Uhr)

Beurteilung der Lärmbelastung

Allgemeine Angaben Höhe Lärmkennziffer LKZ, Priorität der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet LKZ = 1, Priorität: 5

Art der Bebauung: Südöstliche Einzelbebauung, 2 – 3-geschossig Nutzung gemäß FNP: Südöstliche Bebauung MI (Mischgebiet) Fahrbahnaufteilung: Je eine Richtungsfahrbahn

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Cradefelder Straße Seite 3

Zulässige Geschwindigkeit: 70 km/h tagsüber und nachts für alle Fahrzeuge, ab Höhe südwestlichstes Wohnhaus 100 km/h bzw. 80 km/h für PKW/LKW in Richtung Südwesten

Fahrbahnzustand: Gut, ohne erkennbare Unstetigkeiten Verkehrsbelegung 23.571 Fahrzeuge/24h nach zentralen Verkehrs-

zählungen 2015 mit Schwerlastanteilen von 9,5% / 13,4% tagsüber / nachts

Ruhender Verkehr: Keine Stellflächen im Nebenbereich der Fahrbahnen Lärmbelastung

Ergebnisse Kartierung 2017 (RLS-90): • Beurteilungspegel tagsüber: 66-67 dB(A) • Beurteilungspegel nachts: 59-60 dB(A) • Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte

gemäß VLärmSchR97 (2010 um 3 dB abgesenkt) für Mischgebiete von 0-1 dB nur nachts an den nächstgelegenen Wohnhäusern

• Betroffene Bewohner: 10 (südöstliche Bebauung)

Ansätze für Lärmminderungsmaßnahmen

Ver

kehr

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agem

ent

1.1 Geschwindigkeitsreduktion ganztags Effekte: Verbesserungen um 1-2 dB bei durchgängiger Einführung von Tempo 70 (nur am südwestlichen Einzelwohnhaus), Diskussion

1.2 Geschwindigkeitsreduktion nachts Effekte: Verbesserungen um 1-2 dB bei durchgängiger Einführung von Tempo 70 (nur am südwestlichen Einzelhaus, Diskussion

1.3 Verkehrsverlagerung allgemein Bei Berücksichtigung Ortsumgehung (Verringerung der Verkehrszahlen um 50-75%) Verringerung um um 3-6 dB, Diskussion

1.4 Verlagerung LKW-Verkehr Wahrnehmbare Effekte erst bei Verlagerung des LKW-Verkehrs > 50%, Diskussion

1.5 Förderung ÖPNV Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

1.6 Förderung Fußgängerverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

1.7 Förderung Radverkehr Markierung Radfahrspur beidseitig, Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

Sch

alls

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z 2.1 Lärmschutzwände/-wälle Durch relativ weit entfernt liegende schutzwürdige Bebauung möglich, Diskussion

2.2 Maßnahmen an Gebäuden Durch Kommune / Eigentümer möglich, Diskussion 2.3 Städtebauliche Maßnahmen Keine Ansatzpunkte erkennbar

Bau

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3.1 Fahrbahninstandsetzung Kein lärmrelevantes Handlungserfordernis 3.2 Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge Effekte: Verbesserungen um bis 4 dB bei z.B.

LOAxD-Asphalten, jedoch keine Regelbauweise, bei OPA-Asphalten um bis 3 dB, Diskussion

3.3 Umgestaltung/Begrünung Straßenraum Großgrün an Einmündungen, geringe lärmtechnische Effekte

Wei

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4 Diskussion

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Gutenbergstraße Seite 1

Steckbrief zur Lärmaktionsplanung:

B 87, Bereich Gutenbergstraße

Hot-Spot Nr. 6

Inhalt:

• Verortung im Stadtgebiet • Bilddokumentation • Lärmkarten

o Stand 2017 (Berechnung nach RLS-90) • Beurteilung Lärmbelastung • Diskussion Lärmminderungsmaßnahmen

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Gutenbergstraße Seite 2

Verortung B87, Bereich Gutenbergstraße, Bilddokumen tation

Verortung B87 / Gutenbergstraße im Stadtgebiet Quelle: openstreetmap.de

Nordwestliche Bebauung

Lärmkarten (Stand:2017, Berechnung nach RLS-90)

Beurteilungszeitraum Tag (06.00 -22.00 Uhr) Beurteilungszeitraum Nacht (22.00 -06.00 Uhr)

Beurteilung der Lärmbelastung

Allgemeine Angaben Höhe Lärmkennziffer LKZ, Priorität der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet LKZ = 1, Priorität: 6

Art der Bebauung: Doppelhäuser in nördlicher Richtung, 2-geschossig Nutzung gemäß FNP: nördlich WA (Allgemeines Wohngebiet) Fahrbahnaufteilung: Je eine Richtungsfahrbahn Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h tagsüber und nachts für alle Fahrzeuge, ab

Ortsausgang 100/80 km/h für PKW/LKW Fahrbahnzustand: Gut, ohne erkennbare Unstetigkeiten Verkehrsbelegung 23.571 Fahrzeuge/24h nach zentralen Verkehrs-

zählungen 2015 mit Schwerlastanteilen von 9,5% / 13,4% tagsüber / nachts

Ruhender Verkehr: Keine Stellflächen im Nebenbereich der Fahrbahnen Lärmbelastung

Ergebnisse Kartierung 2017 (RLS-90): • Beurteilungspegel tagsüber: 65-66 dB(A) • Beurteilungspegel nachts: 58-59 dB(A) • Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte

gemäß VLärmSchR97 (2010 um 3 dB abgesenkt) für Wohngebiete von 1-2 dB an vier Doppel-häusern (Gutenbergstr. Nr.: 2-16), vor allem nachts

• Betroffene Bewohner: 17 (nördliche Bebauung)

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Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Gutenbergstraße Seite 3

Ansätze für Lärmminderungsmaßnahmen

Ver

kehr

sman

agem

ent

1.1 Geschwindigkeitsreduktion ganztags Effekte: Verbesserungen um 1-2 dB bei durch-gängiger Einführung von Tempo 70 (auch nach Ortsausgang), Diskussion

1.2 Geschwindigkeitsreduktion nachts Effekte: Verbesserungen um 1-2 dB bei durchgängiger Einführung von Tempo 70 (auch nach Ortsausgang), Diskussion

1.3 Verkehrsverlagerung allgemein Bei Berücksichtigung Ortsumgehung (Verringerung der Verkehrszahlen um 50-75%) Verringerung um um 3-6 dB, Diskussion

1.4 Verlagerung LKW-Verkehr Wahrnehmbare Effekte erst bei Verlagerung des LKW-Verkehrs > 50%, Diskussion

1.5 Förderung ÖPNV Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

1.6 Förderung Fußgängerverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

1.7 Förderung Radverkehr Markierung Radfahrspur beidseitig, Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte

Sch

alls

chut

z 2.1 Lärmschutzwände/-wälle Durch relativ weit entfernt liegende schutzwürdige Bebauung möglich, Diskussion

2.2 Maßnahmen an Gebäuden Durch Kommune / Eigentümer möglich, Diskussion 2.3 Städtebauliche Maßnahmen Keine Ansatzpunkte erkennbar

Bau

liche

M

aßna

hmen

3.1 Fahrbahninstandsetzung Kein lärmrelevantes Handlungserfordernis 3.2 Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge Effekte: Verbesserungen um bis 4 dB bei z.B.

LOAxD-Asphalten, jedoch keine Regelbauweise, bei OPA-Asphalten um bis 3 dB, Diskussion

3.3 Umgestaltung/Begrünung Straßenraum Großgrün an Einmündungen, geringe lärmtechnische Effekte

Wei

tere

4 Diskussion