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Gefahrstoffe Informationen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Kfz-Betrieb GEFAHRSTOFFE Zentralverband (ZDK) DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGGEWERBE

Gefahrstoffe - igedos.de · Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen (gefährliche Stoffe und gefährliche Gemische) erfolgt entweder durch Gefahrensymbole (Abbildung 3-1) oder durch Gefahrenpiktogramme

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Gefahrstoffe

Informationen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Kfz-Betrieb

GEFAHRSTOFFE

Zentralverband (ZDK)

DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGGEWERBE

Herausgeber:Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks (ZVK)(Bundesinnungsverband)Franz-Lohe-Straße 2153129 Bonn

Telefon: 0228 9127-0Telefax: 0228 9127-150E-Mail: [email protected]: www.kfzgewerbe.de

Verfasser:Michael Breuer- Informationsstelle für Unternehmensführung* -* gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines

Beschlusses des Deutschen Bundestages

Haftungsausschluss:Obwohl die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen mit größter Sorgfalt erstellt wurden, kann der Herausgeber keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und keinen Anspruch auf Vollständigkeit übernehmen.

Copyright und Rechtsvorbehalt:Die Broschüre einschließlich aller ihrer Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Herausgebers unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Erscheinungsdatum: November 2012

INHALTS- UND ABBILDUNGSVERZEICHNIS

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Inhaltsverzeichnis

Seite

1 Einleitung.............................................................................................. 4

2 Gesetzliche Grundlagen und Technische Regeln ............................ 5

3 Kennzeichnung von Gefahrstoffen .................................................... 6

4 Arbeitgeberpflichten............................................................................ 7

4.1 Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses....................................................84.2 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung .................................................84.3 Erstellung von Betriebsanweisungen ..........................................................94.4 Information und Unterweisung der Mitarbeiter.............................................9

5 Fazit..................................................................................................... 11

Abbildungsverzeichnis

Seite

Abbildung 3-1: Beispiele für Gefahrensymbole ...................................................................6

Abbildung 3-2: Beispiele für Gefahrenpiktogramme............................................................7

Abbildung 4-1: DIN A0-Plakat "Allgemeine Handlungsanleitung für den sicheren Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen" ...................................................10

SICHERER UMGANG MIT GEFAHRSTOFFEN IM KFZ-BETRIEB

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1 Einleitung

Zahlreiche Betriebs- und Reinigungsstoffe sowie andere Stoffe und Gemische, die in Kfz-

Betrieben verwendet werden, enthalten gefährliche Arbeitsstoffe, die so genannten

Gefahrstoffe. Sie stellen insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung eine potentielle

Gefahrenquelle für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter dar. Um die Gefahren für

seine Mitarbeiter beim Umgang mit diesen Gefahrstoffen auf ein Minimum zu reduzieren, ist

der Arbeitgeber gemäß den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, für Schutzmaßnahmen zu

sorgen. Zur Erfüllung der Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Vermeidung einer

Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter sind detaillierte Kenntnisse für den Umgang mit

Gefahrstoffen erforderlich.

Diese Information bietet einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen sowie die

Pflichten, die vom Arbeitgeber zu beachten sind, unter anderem technische Anforderungen

(z.B. die Verwendung von Absauganlagen bei der Abgasuntersuchung) als auch

organisatorische Anforderungen (z.B. das Ersetzen von Gefahrstoffen durch weniger

gefährliche Stoffe oder Gemische). Im Weiteren wird auf die Erstellung des

Gefahrstoffverzeichnisses und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung eingegangen.

Diese Information erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die Details zu

den gesetzlichen Grundlagen

den Arbeitgeberpflichten

dem Selbstcheck zum Umgang mit Gefahrstoffen

der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

der Erstellung der Betriebsanweisungen

der Information und Unterweisung der Mitarbeiter

der Substitution sowie der Kennzeichnung und Wirkung der Gefahrstoffe

ausführlich in der Broschüre "Gefahrstoffe - Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen im Kfz-

Betrieb" beschrieben werden, die über den Werbemittelservice Deutsches

Kraftfahrzeuggewerbe zu beziehen ist.

Die erforderlichen Kenntnisse für den Umgang mit Gefahrstoffen können durch die

Teilnahme an dem von der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (TAK)

SICHERER UMGANG MIT GEFAHRSTOFFEN IM KFZ-BETRIEB

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durchgeführten Seminars "Befähigte Person für die Prüfung von Arbeitsmitteln im Kfz-

Betrieb" erlangt werden, in dem unter anderem auch das Thema "Gefahrstoffe" behandelt

wird. Nach Abschluss dieses Seminars sind die Teilnehmer in der Lage, neben der Prüfung

von Arbeitsmitteln die im Kfz-Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu erkennen, die

Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen

(Schutzmaßnahmen) zu ergreifen, um beim Umgang mit Gefahrstoffen die gesetzlichen

Anforderungen umzusetzen.

Als Grundlage zur Unterweisung der Mitarbeiter im Kfz-Betrieb kann zudem das vom ZDK

erstellte DIN A0-Plakat "Allgemeine Handlungsanleitung für den sicheren Umgang mit

gefährlichen Arbeitsstoffen" genutzt werden. In der Allgemeinen Handlungsanleitung sind

unter anderem mögliche Gefahren und Verhaltensregeln/Sicherheitshinweise für die

aufgeführten Gefahrstoffe dargestellt (Abbildung 4-1).

2 Gesetzliche Grundlagen und Technische Regeln

Von der Europäischen Union wie auch den jeweiligen Mitgliedstaaten wurden Gesetze,

Verordnungen, Richtlinien und Regeln erlassen, um die Mitarbeiter in den Unternehmen vor

Arbeitsunfällen zu schützen. Für den Umgang mit Gefahrstoffen in den Kfz-Betrieben sind

unter anderem die folgenden Vorschriften relevant:

CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von

Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) vereinheitlicht unter anderem die

Kennzeichnung von Gefahrstoffen.

Gefahrstoffverordnung

Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung)

liefert Informationen über Gefährlichkeitsmerkmale, die Einstufung, Verpackung

und Kennzeichnung von Gefahrstoffen sowie Informationen zu Sicherheitsdaten-

blättern (SDB). Zudem verlangt die Gefahrstoffverordnung, dass der Arbeitgeber

Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen festlegt

und umsetzt.

SICHERER UMGANG MIT GEFAHRSTOFFEN IM KFZ-BETRIEB

6

Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz regelt die grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers zur

Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter, verbunden mit

dem Ziel, arbeitsbedingte Unfälle zu vermeiden.

Neben diesen gesetzlichen Vorschriften werden Technische Regeln für Gefahrstoffe als

konkretisierende Informationen vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) erarbeitet und vom

Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht.

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben unter anderem den

Stand der Technik für den Umgang mit Gefahrstoffen wieder. Werden die

Vorgaben der jeweiligen Technischen Regeln umgesetzt, ist allgemein davon

auszugehen, dass der Arbeitgeber die Anforderungen aus der Gefahrstoff-

verordnung erfüllt. Zu den relevanten Technischen Regeln für den Umgang mit

Gefahrstoffen zählen unter anderem:

TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit

Gefahrstoffen"

TRGS 500 "Maßnahmen"

TRGS 600 "Substitution"

3 Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen (gefährliche Stoffe und gefährliche Gemische) erfolgt

entweder durch Gefahrensymbole (Abbildung 3-1) oder durch Gefahrenpiktogramme

(Abbildung 3-2).

Abbildung 3-1: Beispiele für Gefahrensymbole

SICHERER UMGANG MIT GEFAHRSTOFFEN IM KFZ-BETRIEB

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Reine Stoffe (z.B. das neue Kältemittel R1234yf) müssen gemäß der CLP-Verordnung seit

dem 1. Dezember 2010 mit den Gefahrenpiktogrammen gekennzeichnet werden. Für

Gefahrstoffe, die aus mehreren Stoffen bestehen, die so genannten Gemische (z.B.

Bremsenreiniger), kann die Kennzeichnung zurzeit noch mit den Gefahrensymbolen

erfolgen; die Kennzeichnung von Gemischen mit Gefahrenpiktogrammen ist zwingend ab

dem 1. Juni 2015 anzuwenden.

Abbildung 3-2: Beispiele für Gefahrenpiktogramme

Gefahrenpiktogramme enthalten im Gegensatz zu den Gefahrensymbolen keine Gefahren-

bezeichnung mehr, z.B. sehr giftig (Abbildung 3-1), sondern das Signalwort "Gefahr" für

schwerwiegende Gefahren, das Signalwort "Achtung" für weniger schwerwiegende Gefahren

oder kein Signalwort für relativ geringe Gefahren (Abbildung 3-2).

4 Arbeitgeberpflichten

Zu den Pflichten des Arbeitgebers, die Mitarbeiter beim Umgang mit Gefahrstoffen zu

schützen, zählen insbesondere folgende Aufgaben:

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses

Erstellung und Bereitstellung von Betriebsanweisungen

Information und Unterweisung der Mitarbeiter

Voraussetzung für die korrekte Umsetzung der Pflichten ist, dass der Arbeitgeber oder die

von ihm mit der Umsetzung beauftragte Person für den Umgang mit Gefahrstoffen

hinreichend fachkundig ist. Diese grundlegende Fachkunde vermittelt unter anderem das

TAK-Seminar "Befähigte Person für die Prüfung von Arbeitsmitteln im Kfz-Betrieb".

Gefahr Achtung

SICHERER UMGANG MIT GEFAHRSTOFFEN IM KFZ-BETRIEB

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Um zu überprüfen, inwieweit die Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Umwelt-

schutz in Bezug auf den Umgang mit Gefahrstoffen im Kfz-Betrieb realisiert werden, kann

vom Arbeitgeber oder der von ihm mit dieser Aufgabe beauftragten Person die "Checkliste

für den Umgang mit Gefahrstoffen im Kfz-Betrieb" genutzt werden.

4.1 Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Gefahrstoffverzeichnis mit Informationen zu den im Kfz-

Betrieb verwendeten Gefahrstoffen zu erstellen. Das Gefahrstoffverzeichnis liefert

Informationen zu:

Produktname/Beschreibung

Arbeitsbereichen, in denen der jeweilige Gefahrstoff verwendet wird

Mit Gefahrstoffen durchgeführte Tätigkeiten

Eingesetzten Gefahrstoffmengen in den jeweiligen Arbeitsbereichen

Gefährdungsmerkmalen

Zudem wird im Gefahrstoffverzeichnis vermerkt, ob für den jeweiligen Gefahrstoff ein

Sicherheitsdatenblatt (SDB) vorhanden ist; sofern dieses nicht vorliegt, kann es beim

Hersteller/Lieferant kostenlos angefordert werden.

Die Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses bietet unter anderem folgende Vorteile:

Übersicht über die im Kfz-Betrieb verwendeten Gefahrstoffe

Übersicht über die Einsatzbereiche der Gefahrstoffe im Kfz-Betrieb

4.2 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber darf im Kfz-Betrieb eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst dann aufnehmen

lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und gegebenenfalls

erforderliche Maßnahmen (z.B. Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung) ergriffen

wurden. Die Gefährdungsbeurteilung muss vom Arbeitgeber beziehungsweise von der von

ihm beauftragten Person für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erfolgen, unabhängig von der

Anzahl der Mitarbeiter. Der Ablauf der Gefährdungsbeurteilung gliedert sich in folgende

Arbeitsschritte:

SICHERER UMGANG MIT GEFAHRSTOFFEN IM KFZ-BETRIEB

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Informationsermittlung zu den Gefahrstoffen und Tätigkeiten

Beurteilung der Gefährdungen

Festlegung der Schutzmaßnahmen

Umsetzung der Schutzmaßnahmen

Überprüfung der Schutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit

4.3 Erstellung von Betriebsanweisungen

Für jeden Gefahrstoff, der im Kfz-Betrieb verwendet wird, müssen arbeitsbereichs- und

tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen mit Angaben und Anweisungen erstellt werden,

damit die Mitarbeiter über mögliche Gefahren und Risiken informiert sind. Die Betriebs-

anweisungen bestehen aus einem "Allgemeinen Teil" und aus einem "Betriebsspezifischen

Teil". Der "Allgemeine Teil" enthält folgende Informationen:

Handelsname des Gefahrstoffes

Gefahrenpiktogramme/Gefahrensymbole

Mögliche Gefahren

Verhaltensregeln/Sicherheitshinweise

Verhalten im Gefahrfall

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Lagerung/Entsorgung

Der "Betriebsspezifische Teil" muss vom Kfz-Betrieb unter anderem um arbeitsbereichs-

beziehungsweise tätigkeitsbezogene Maßnahmen ergänzt werden sowie Angaben enthalten,

wie der entsprechende Gefahrstoff innerbetrieblich zu entsorgen ist.

4.4 Information und Unterweisung der Mitarbeiter

Da die Arbeitssicherheit auch von dem Verhalten der Mitarbeiter abhängt, müssen

Arbeitgeber ihre Mitarbeiter regelmäßig unterweisen, damit sie z.B. über Arbeitsabläufe,

Gefahren und erforderliche Schutzmaßnahmen informiert sind.

Grundsätzlich müssen die Mitarbeiter mindestens einmal jährlich, sowie bei

Neueinstellungen, Arbeitsplatzwechsel oder nach unerwarteten Ereignissen (z.B. nach

einem Betriebsunfall) unterwiesen werden. Dies kann anhand des vom ZDK erarbeiteten

SICHERER UMGANG MIT GEFAHRSTOFFEN IM KFZ-BETRIEB

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Plakates "Allgemeine Handlungsanleitung für den sicheren Umgang mit gefährlichen

Arbeitsstoffen" (Abbildung 4-1) und der Betriebsanweisungen arbeitsbereichs- und

tätigkeitsbezogen erfolgen.

Besonders zu beachten ist die Frist für die Unterweisung jugendlicher Mitarbeiter im Alter

von 16 Jahren bis 18 Jahren beziehungsweise Auszubildender, die nach § 29 Jugend-

arbeitsschutzgesetz (JArbSchG) "in angemessenen Abständen, mindestens aber

halbjährlich" zu erfolgen hat; der zeitliche Abstand zwischen den einzelnen Unterweisungen

darf also nicht länger als ein halbes Jahr sein.

Als Nachweis über die durchgeführten Unterweisungen sollte eine Teilnehmerliste geführt

werden.

Abbildung 4-1: DIN A0-Plakat "Allgemeine Handlungsanleitungfür den sicheren Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen"

Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Zentralverband

A l l g e m e i n e H a n d l u n g s a n l e i t u n gfür den sicheren Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen. Eine unsachgemäße Handhabung kann zu Sach- und Personenschäden führen. Für sämtliche Tätigkeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen sind die arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifischen Betriebsanweisungen zu beachten.

Gefahrstoffe GHS - Gefahrstoffpiktogramme Gefahrensymbole Mögliche Gefahren Verhaltensregeln/Sicherheitshinweise Verhalten im Gefahrfall Erste-Hilfe-Maßnahmen Lagerung/Entsorgung

Ottokraftstoffe

Gefahrr Gefahrr rAchtungr

ALLGEMEINE Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.

GEFAHREN: Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft -Gemische bilden.

Giftig für Wasserorganismen, mit l angfristiger Wirkung.

GEFAHR FÜR Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege t ödlich sein.

PERSONEN: Kann genetische Defekte verursachen, kann Krebs erzeugen.

Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädig en.

Verursacht Hautreizungen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.

Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Bei unkontrolliertem Kraftstoffaustritt besteht Explosionsgefahr.

Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.Maßnahmen gegen elektrostatisch e Aufladungen treffen.

Nicht zu Reinigungszwecken verwenden.

ACHTUNG: Bei Verschütten/Auslaufen die Flüssigkeit mit saugfähigem Material (Universal-binder, Kieselgur) aufnehmen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführ en.

Für gute Belüftung/Absaugung sorgen.

Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden.

GEEIGNETE CO2, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschpulver und Wasser imLÖSCHMITTEL: Sprühstrahl.

UNGEEIGNETE WasservollstrahlLÖSCHMITTEL:

BEI BERÜHRUNG Alle beschmutzten, getränkt en Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser MIT DER HAUT: abwaschen/duschen.

BEI KONTAKT MIT 10 bis 15 Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nachDEN AUGEN: Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhig stellen, die das Atmen erleichtert.Je nach Symptomatik sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen .

BEI Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort GiftinformationszentrumVERSCHLUCKEN: oder Arzt anrufen .

Entsorgung gem äß aktueller Gesetze/Verordnungen, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

Verunreinigte Kraftstoffe in einem hierfür zugelassenen Behälter sammeln und dicht verschlossen halten.Behälter gemäß Gefahrstoffverordnung (G efStoffV) kennzeichnen.

Bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung keine Lagerung in Arbeitsbereichen, Treppenhäusern und Durchgängen .

Abfallschlüsselnummer: 13 07 02*

KlebstoffeHohlraum- undUnterbodenschutzLacke DichtmittelNitroverdünnung

Gefahrr Gefahrr Achtungr

ALLGEMEINE Flüssigkeit und Dampf extrem oder leicht entzündbar.

GEFAHREN: Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft -Gemische bilden.

Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

GEFAHR FÜR Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

PERSONEN: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.Verursacht schwere Augenreizung.

Gesundheitsschädlich bei Einatmen und bei Hautkontakt. Kann Schläfrigke it und Benommenheit verursachen.

Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.

Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.Nach Gebrauch gründlich was chen.

ACHTUNG: ACHTUNG: Bei Verschütten/Auslaufen die Flüssigkeit mit saugfähigem Material (Universal -binder, K ieselgur) aufnehmen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Für gute Belüftung/Absaugung sorgen.

Eindringen in Boden, Gewässer un d Kanalisation vermeiden.

GEEIGNETE LÖSCHMITTEL: CO2, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschpulver und Wasser im Sprühstrahl.

UNGEEIGNETE WasservollstrahlLÖSCHMITTEL:

BEI BERÜHRUNG Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser MIT DER HAUT: abwaschen/duschen.

BEI KONTAKT MIT 10 bis 15 Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nachDEN AUGEN: Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ru hig stellen, die das Atmen erleichtert.Je nach Symptomatik sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen .

BEI Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztlicheVERSCHLUCKEN: Hilfe hinzuziehen

Entsorgung gemäß aktueller G esetze/Verordnungen, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

Anfallende Mengen jeweils in einem hierfür zugelassenen Behälter sammeln und dicht verschlossen halten.

Behälter gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) kennzeichnen.Bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung keine Lagerung in Arbeitsbereichen, Treppenhäusern und Durchgängen.

Abfallschlüsselnummern : 20 01 27* (Klebstoffe)08 01 11* (Lacke)07 03 04* (Nitroverdünnung)07 03 99* (Hohlraum -/Unterbodenschutz)08 04 09* (Dichtmittel)

Kohlenwasserstoff-haltige KaltreinigerBremsenreinigerDieselkraftstoffeAltöle

Gefahrr Gefahrr

ALLGEMEINE Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar oder entzündbar .

GEFAHREN: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wi rkung.

GEFAHR FÜR Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege t ödlich sein. PERSONEN: Kann die Organe schädigen. Kann vermutlich Krebs verursachen.

Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.

Verursacht Hautreizungen und schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.

Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

ACHTUNG: Bei Verschütten/Auslaufen die Flüssigkeit mit saugfähigem Material (Universal-binder, Kieselgur) aufnehmen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführ en.

Für gute Belüftung/Absaugung sorgen.Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden.

GEEIGNETE CO2, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschpulver und Wasser im Sprühstrahl .LÖSCHMITTEL:

UNGEEIGNETE WasservollstrahlLÖSCHMITTEL:

BEI BERÜHRUNG Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit WasserMIT DER HAUT: abwaschen/duschen.

BEI KONTAKT MIT 10 bis 15 Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nachDEN AUGEN: Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhig stellen, die das Atmen erleichtert.Je nach Symptomatik sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen .

BEI Sofort Wasser trinken lassen. KEIN Erbrechen herbeiführen.VERSCHLUCKEN: Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Entsorgung gemäß aktueller Geset ze/Verordnungen, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

Anfallende Mengen jeweils in einem hierfür zugelassenen Behälter sammeln und dicht verschlossen halten.Behälter gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) kennzeichnen.

Bis zur ordnungsgemäßen Entsorg ung keine Lagerung in Arbeitsbereichen, Treppenhäusern und Durchgängen.Abfallschlüsselnummern : 13 07 01* (Dieselkraftsoff, verunreinigt)

14 06 02* (Kaltreiniger, halogenisiert)14 06 03* (Kaltreiniger, nicht halogenisiert)13 02 05* (mineralisches A ltöl)

Erdgas (CNG)Flüssiggas (LPG)WasserstoffAcetylenHFO1234yf

Gefahrr rAchtungr

ALLGEMEINE Flüssigkeit, Gas und Dampf extrem entzündbar.

GEFAHREN: Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft -Gemische bilden.Enthält Gas unter Druck; k ann bei Erwärmung explodieren.

Reagiert heftig mit Alkalimetallen (Lithium, Natrium), Erdalkalimetallen (Magnesium, Calcium) und sonstigen Metallpulvern (Aluminium, Zink)

GEFAHR FÜR Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennu ngen oder Verletzungen verursachen.PERSONEN: Einatmen von Dämpfen in hoher Konzentration kann zu Übelkeit und zu Ersticken führen.

Atembeschwerden, Schwindel und Benommenheit bei geringen Konzentrationen möglich.

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Au genschutz/Gesichtsschutz tragen.Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.

Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.Umgang nur durch geschultes Personal (Sachkundenachweis ).

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aero sol nicht einatmen.Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.

ACHTUNG: Für gute Belüftung/Absaugung sorgen.

BRANDFALL: Produkt ist brennbar. Gaszufuhr stoppen, erst dann mit tragbarem Feuerlöscher den Brand löschen. Löschstrahl direkt gegen die Flamme richten. Bei Brand unter Beachtung des Selbstschutzes gefüllte Druckgasflaschen aus dem Gefahren -bereich bringen. Im Brandfall können u.a. folgende gefährliche Zerfallsprodukte entstehen:- Flusswasserstoffsäure (Flusssäure)- Carbonylhalogenide- Halogenwasserstoff

BEI BERÜHRUNG Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Haut mit viel Wasser spülen. MIT DER HAUT: Erfrierungen keimfrei bedecken.

BEI KONTAKT MIT 10 bis 15 Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nachDEN AUGEN: Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhig stellen, die das Atmen erleichtert. Je nach Symptomatik sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

BEI VERBRENNUNGEN: Sofortige Kühlung der betroffenen Hautpartien mit Wasser.

Entsorgung gemäß aktueller Gesetze/Vero rdnungen, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

An einem kühlen und gut belüfte ten Ort lagern und dicht verschlossen halten .

Behälter gemäß Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV) kennzeichnen.

Leere Behälter stellen eine Brandge fahr dar, da sie entzündliche Produktreste und -dämpfe enthalten können.Abfallschlüsselnummer: 14 06 02* (HFO 1234yf)

BremsflüssigkeitKühlerfrostschutz

Gefahrr rAchtungr

ALLGEMEINE Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

GEFAHREN:

GEFAHR FÜR Gesundheitsschädlich bei Verschlucken und bei Hautkontakt. Kann die Atemwege reizen.

PERSONEN: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.Kann vermutlich Krebs erzeugen.

Verursacht Verätzungen.

Verursacht schwere Augenschäden.Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.

Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

ACHTUNG: Bei Verschütten/Auslaufen die Flüssigkeit mit saugfähigem Material (Universal-binder, Kieselgur) aufnehmen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführ en.

Für gute Belüftung/Absaugung sorgen.Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden.

GEEIGNETE CO2, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlösch pulver und Wasser im Sprühstrahl.LÖSCHMITTEL:

UNGEEIGNETE WasservollstrahlLÖSCHMITTEL:

BEI BERÜHRUNG Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen Haut mit Wasser. MIT DER HAUT: abwaschen/duschen.

BEI KONTAKT MIT 10 bis 15 Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nachDEN AUGEN: Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhig stellen, die d as Atmen erleichtert. Je nach Symptomatik sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

BEI Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärz tliche VERSCHLUCKEN: Hilfe hinzuziehen.

Entsorgung gemäß a ktueller Gesetze/Verordnungen, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

Anfallende Mengen jeweils in einem hierfür zugela ssenen Behälter sammeln und dicht verschlossen halten.Behälter gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) kennzeichnen.

Bis zur ordnungsgemäße n Entsorgung keine Lagerung in Arbeitsbereichen, Treppenhäusern und Durchgängen.Abfallschlüsselnummern: 13 07 03* (Bremsflüssigkeit)

16 01 14* (Kühlerfrostschutz)

Scheibenreiniger und -frostschutzEnteiser

Gefahrr rAchtungr

ALLGEMEINE Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. GEFAHREN: Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft -Gemische bilden.

Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristig er Wirkung.

GEFAHR FÜR Gesundheitsschädlich bei Verschlucken und bei Hautkontakt.

PERSONEN: Verursacht Hautreizungen und schwere Augenreizung.

Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut f ühren.

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.

Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nich t einatmen.

Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.

ACHTUNG: Bei Verschütten/Auslaufen die Flüssigkeit mit saugfähigem Material (Universal-binder, Kieselgur) aufnehmen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführ en.Für gute Belüftung/Absaugung sorgen.

Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden.

GEEIGNETE CO2, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlösch pulver und Wasser im Sprühstrahl.LÖSCHMITTEL:

UNGEEIGNETE WasservollstrahlLÖSCHMITTEL:

BEI BERÜHRUNG Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen Haut mit Wasser. MIT DER HAUT: abwaschen/duschen

BEI KONTAKT MIT 10 bis 15 Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nachDEN AUGEN: Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhig stellen, die das Atmen erleichtert.Je nach Symptomatik sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

BEI Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztlicheVERSCHLUCKEN: Hilfe hinzuziehen.

Entsorgung gemäß a ktueller Gesetze/Verordnungen, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Anfallende Mengen jeweils in einem hierfür zugelassenen Behälter sammeln und dicht verschlossen halten.

Behälter gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) kennzeichnen.Bis zur ordnungsgemäße n Entsorgung keine Lagerung in Arbeitsbereichen, Treppenhäusern und Durchgängen.

Abfallschlüsselnummern: 16 01 14* (Scheibenreiniger)07 06 04* (Enteiser)

Spraydosen mit entzündlichen Treibgasen

Gefahrr rAchtungr

ALLGEMEINE Extrem entzündbares Aerosol.

GEFAHREN: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.

Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft -Gemische bilden.

Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

GEFAHR FÜR Gesundheitsschädlich bei Einatmen. PERSONEN: Verursacht Hautreizungen und schwere Augenreizung.

Kann Schläfrigkeit und Benommenhei t verursachen.

Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.

Nicht gegen Flamme oder glühenden Gegenstand sprühen .

Behälter stehen unter Druck, vor Temperaturen > 50 ºC und

vor Sonnenlicht schützen .

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.Nicht in die Augen, auf d ie Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.

ACHTUNG: Bei Verschütten/Auslaufen die Flüssigkeit mit saugfähigem Material (Universal-binder, Kieselgur) aufnehmen und einer ordnungsgemäßen Entsorgun g zuführen.Für gute Belüftung/Absaugung sorgen.

Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden.

GEEIGNETE CO2, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschpulver und Wasser im Sprühstrahl.LÖSCHMITTEL:

UNGEEIGNETE WasservollstrahlLÖSCHMITTEL:

BEI BERÜHRUNG Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen Haut mit Wasser. MIT DER HAUT: abwaschen/duschen.

BEI KONTAKT MIT 10 bis 15 Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nachDEN AUGEN: Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhig stellen, die das Atmen erleichtert.Je nach Symptomatik sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

BEI Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen . Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche VERSCHLUCKEN: Hilfe hinzuziehen.

Entsorgung gemäß a ktueller Gesetze/Verordnungen, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

Ungeöffnete Spraydo sen nicht in den Hausmüll oder Schrottsammelbehälter geben. Leere Spraydosen jeweils in einem hierfür zugelassenen Behälter sammeln und dicht verschlossen halten.

Behälter gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) kennzeichnen.Bis zur ordnungsgemäß en Entsorgung keine Lagerung in Arbeitsbereichen, Treppenhäusern und Durchgängen.

Abfallschlüsselnummern: 15 01 04 (restlos entleert)20 01 19* (mit Restinhalt)

Ottomotor-emissionen(HC, CO, NOX) Gefahrr

GEFAHR FÜR Schädigt die Organe bei längerer und wiederholter Exposition.

PERSONEN: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.Einatmen von Dämpfen in hohen Konzentra tionen kann zu Kopfschmerzen,Sehstörungen, Schwindelgefühl und Atemstörungen führen.

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.Unnötiges Laufenlassen des Motors und starkes Beschleunig en vermeiden. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.

Absauganlage bei Arbeiten am laufenden Motor in geschlossenen Räumen benutzen.Unnötige Rangierfahrten zwischen den einzelnen Arbeitsplätzen vermeiden.

ACHTUNG: Für gute Belüftung/Ab saugung sorgen. BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhig stellen, die das Atmen erleichtert.Je nach Symptomatik sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Dieselmotor-emissionen(HC, NOX, PM)

Gefahrr

GEFAHR FÜR Kann Krebs erzeugen.

PERSONEN: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

Bei höheren Konzentrationen können Schleimhau treizungen und Kopfschmerzen auftreten.

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.Unnötiges Laufenlassen des Motors und starkes Beschleunigen vermeiden.Korrekte Positionierung des Erfassungstrichters beachten (s. unten).

Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen .Absauganlage bei Arbeiten am laufenden Motor in geschlossenen Räumen benutzen.Unnötige Rangierfahrten zwischen den einzelnen Arbeitsplätzen vermeiden.

ACHTUNG: Für gute Belüftung/Absaugung sorgen. BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhig stellen, die das Atmen erleichtert.Je nach Symptomatik sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Pyrotechnische Gegenstände (z.B. Airbags undGurtstraffer) Explosive

StoffeGefahrr

ALLGEMEINE Explosiv, große Gefahr durch Splitter, Spreng - und Wurfstücke.

GEFAHREN:

GEFAHR FÜR Verletzungsgefahr durch Splitter, Spreng - und Wurfstücke.

PERSONEN: Gehörschäden möglich. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. Umgang nur durch geschultes Personal (Sachkundenachweis).

Sondervorschriften der Hersteller beachten .

Beim Auslösen pyrotechnischer Gegenstände ist zusätzlich Gehörschutz zu tragen und für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz zu sorgen.

ACHTUNG: Nach Auslösen pyrotechnischer Gegenstände für gute Belüftung/Absaugung sorgen.

BRANDFALL: Mit Wasser aus geschützter Stellung besprühen.

BEI BERÜHRUNG Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit WasserMIT DER HAUT: abwaschen/duschen.

BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhig stellen, die das Atmen erleichtert.Je nach Symptomatik sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Entsorgung gemäß aktueller Gesetze/Verordnung en, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

Nicht ausgelöste pyrotechnische Gegenstände aus Fahrzeugen nach Rücksprache mit dem Hersteller in speziellen Behältern/Boxen zurücksenden. Behälter/Boxen gemäß Gefahrstoff-verordnung (GefStoffV) und/oder Gefahrgutverordnung (GGVSE B) kennzeichnen.Bis zur ordnungsgemäß en Entsorgung keine Lagerung in Arbeitsbereichen, Treppenhäusern und Durchgängen.

Abfallschlüsselnummern: 16 01 10* (nicht ausgelöst)16 01 19 (ausgelöst)

Batteriesäure

Gefahrr

ALLGEMEINE Heftige Reaktionen mit Wasser und Laugen unter Wärmeentwicklung (Spritzgefahr!).GEFAHREN: Entwickelt beim elek trischen Ladevorgang Wasserstoff, der unter bestimmten

Voraussetzungen eine explosive Mischung bilden kann.

Zersetzt organische Stoffe (Holz, Textilien).

GEFAHR FÜR Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden . PERSONEN: Bei Gasaufnahme sind Schädigungen der Atemwege möglich.

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitspl atz sorgen.

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen .

ACHTUNG: Bei Verschütten/Auslaufen die Flüssigkeit mit saugfähigem Material (Universal-binder, Kieselgur) aufnehmen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführ en.

Für gute Belüftung/Absaugung sorgen.

Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

BRANDFALL: Batteriesäure ist nicht brennbar .

BEI BERÜHRUNG Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen . Haut mit Wasser. MIT DER HAUT: abwaschen/duschen.

BEI KONTAKT MIT 10 bis 15 Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nachDEN AUGEN: Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in ei ner Position ruhig stellen, die das Atmen erleichtert.Je nach Symptomatik sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

BEI KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.VERSCHLUCKEN:

Entsorgung gemäß a ktueller Gesetze/Verordnungen, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und Batteriegesetz (Pfandpflicht beachten) .

Altbatterien in zugelassenen, säurebeständigen Behältern sammeln unddicht verschlossen halten.

Behälter gemäß Gefahrstoffveror dnung (GefStoffV) kennzeichnen.

Bis zur ordnungsgemäße n Entsorgung keine Lagerung in Arbeitsbereichen, Treppenhäusern und Durchgängen.Abfallschlüsselnummern: 16 06 01* (Altbatterien)

16 06 06* (Batteriesäure)

R134a

rAchtungr

ALLGEMEINE Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Bei unkontrollierterGEFAHREN: Reaktion besteht Explosionsgefahr .

Reagiert heftig mit Alkalimetallen (Lithium, Natrium), Erdalkalimetallen (Magnesium, Calcium) und sonstigen Metallpulvern (Aluminium, Zink).

Reagiert mit starken Laugen unter Wärmeentwicklung.

GEFAHR FÜR Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen.PERSONEN: Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder Verletzungen verursachen .

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

Umgang nur durch geschultes Personal (Sachkundenachweis ).

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

ACHTUNG: Für gute Belüftung/Absaugung sorgen.Erstickungsgefahr in Senken, Schächten, Gruben.

BRANDFALL: Produkt brennt unter normalen Bedingungen nicht. Bei Brand unter Beachtung des Selbstschutzes gefüllte Druckgasflaschen aus dem Gefahrenbereich bringen. Ist das nicht möglich, mit Wasser aus geschützter Stellung besprühen.

BEI BERÜHRUNG Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Haut mit viel Wasser spülen. MIT DER HAUT: Erfrierungen keimfrei bedecken.

BEI KONTAKT MIT 10 bis 15 Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nachDEN AUGEN: Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in ei ner Position ruhig stellen, die das Atmen erleichtert.Je nach Symptomatik sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Entsorgung gemäß aktueller Gesetze/V erordnungen, Kreislaufwirtschafts - und Abfallgesetz.

Leere und defekte Druckgasflaschen kennzeichnen.

Restgasmengen nicht in die Atmosphäre abblasen.

Abfallschlüsselnummer: 14 06 01*

Extrem entzündbare/ leicht entzündbare/entzündbare Gase/Aerosole/Feststoffe /Flüssigkeiten.

Wirken allergieauslösend, krebs-erregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, fruchtbarkeitsschädigend oderorganschädigend.

Gasflaschen unter Druck können beim Erhitzen explodieren;tiefkalte Gase erzeugen Kälteverbrennungen.

ALLGEMEINE HINWEISE FÜR DEN UMGANG MIT GEFAHRSTOFFEN:

- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. - Bei Gebrauch nicht essen, trinken, rauchen. - Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. - Bei Unwohlsein ärztlichen Rat/ärztliche Hilfe hinzuziehen.- Verletzte Personen unter Beachtung des Selbstschutz es aus der Gefahrenzone bringen.- Nie einer ohnmächtigen Person etwas in den Mund einflößen.- Bewusstlose Personen in die stabile Seitenlage bringen, Atmung und Puls kontrollieren.- Bei Atemstillstand Atemspende leisten.- Sämtliche Behälter, die mit Gefahrstoffen befüllt werden, sind ordnungsgemäß zu kennzeichnen.- Nur im Originalbehälter aufbewahren. - Gefährliche Arbeitsstoffe sollten, soweit möglich, durch weniger gefährliche ersetzt werden.- Notduschen/Augenduschen sind regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit/Haltbarkeit zu überprüfen.- Feuerlöscher sind nach Gebrauch wieder zu befüllen und die Prüfintervalle sind einzuhalten.- Der Inhalt der Erste -Hilfe-Kästen ist regelmäßig auf Vollständigkeit/H altbarkeit zu überprüfen und ggf. zu ergänzen.- Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen zu den jeweiligen Stoffen/Gemischen beachten .

ERSTHELFER ARZT NOTRUF

Name: _________________ Name: _________________ Name: ________________

Abt.: _________________ Abt.: _________________ Abt.: ________________

Tel.: _________________ Tel.: _________________ Tel.: ________________

W o g e s c h a h d e r U n f a l l ?W a s g e s c h a h ?W i e v i e l e V e r l e t z t e ?W e l c h e A r t v o n V e r l e t z u n g e n ?W e r m e l d e t d e n U n f a l l ?W a r t e n a u f R ü c k f r a g e n .

Haben als Flüssigkeiten einen extrem niedrigen Flammpunkt (< 0 °C) und einen niedrigen Siedepunkt bzw. Siedebeginn (< 35 °C); als Gase können sie unter Normalbedingungen mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.

Stoffe/Zubereitungen, die in geringer Menge beim Einatmen, Verschlucken oder bei Aufnahme über die Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können.

Können durch Schlag, Reibung oder Hitze/Feuer explodieren.

Wirken oxidierend und ver -stärken Brände. Bei Mischung mit brennbaren Stoffen entstehen explosionsgefährliche Gemische.

Zerstören Metalle und verätzen Körpergewebe; schwere Augenschäden sind möglich.

Die Gefahrenpiktogramme werden ergänzt durch Signalwörter. Das Signalwort GEFAHR b eschreibt schwerwiegende Gefahren, ACHTUNG beschreibt weniger schwerwiegende Gefahren. Daneben werden Piktogramme ohne Signalwörter verwendet.

Können sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft erhitzen und entzünden oder haben einen niedrigen Flamm punkt (< 21 °C) oder bilden unter Feuchtigkeit eine gefährliche Menge hochentzündlicher Gase.

Können durch Einatmen, Verschlucken oder durch Hautaufnahme akute oder chronische Gesundheits -schäden verursachen oder zum Tod führen.

Können Wasser, Boden, Luft, Klima, Pflanzen oder Mikroorganismen derart verändern, dass Gefahren für die Umwelt entstehen.

Führen in kleinen Mengen sofort zu schweren gesundheitlichen Schäden oder zum Tod.

Explodieren durch Feuer, Schlag, Reibung, Erwärmung; Gefahr durch Feuer, Luftdruck, Splitter. N

OTR

Stoffe/Zubereitungen, die selbst nicht brennbar sind, aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen oder Zubereitungen, überwiegend durch Sauerstoffabgabe, die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen.

Können bei Kontakt mit der Haut zu Entzündungen führen.

Führen zu gesundheitlichen Schäden, reizen Augen, Haut oder Atmungsorgane. Führen in größeren Mengen zum Tod.

Sind für Wasserorganismen schädlich, giftig oder sehr giftig, akut oder mit Langzeitwirkung.

Stoffe/Zubereitungen, die in sehr geringer Menge beim Einatmen, Verschlucken oder bei Aufnahme über die Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können bzw. den schnellen Tod herbeiführen.

Können je nach Konzentration, Temperatur und Einwirkzeit Körperteile, Kleidung un d Materialien zerstören/schädigen.

Notfall: -112Nr. für Amtsleitung

Herausgeber:

Wirtschaftsgesellschaft des Kraftfahrzeuggewerbes mbH

Nachdruck - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung des

HerausgebersAKTUALISIERUNG 09/2011

20-25º

Richtige Positionierung. Abstand zum Endrohr zu groß. Endrohr nicht zentriert zum Erfassungstrichter.

SICHERER UMGANG MIT GEFAHRSTOFFEN IM KFZ-BETRIEB

11

5 Fazit

Beim Umgang mit Gefahrstoffen im Kfz-Betrieb muss der Arbeitgeber eine Gesundheits-

gefährdung der Mitarbeiter vermeiden oder, falls dies nicht möglich ist, diese

Gesundheitsgefährdung reduzieren. Die hierfür erforderlichen Informationen und konkreten

Maßnahmen zur Umsetzung des Gefahrstoffmanagements sind ausführlich in der ZDK-

Broschüre "Gefahrstoffe - Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen im Kfz-Betrieb" zusammen-

gefasst. Darüber hinaus enthält die Broschüre zur Unterstützung die folgenden Formulare

und Vorlagen:

Beauftragung zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung im Kfz-Betrieb

Checkliste für den Umgang mit Gefahrstoffen im Kfz-Betrieb

Betriebsorganisation

Gefahrstoffverzeichnis

Gefährdungsbeurteilung zum Umgang mit Gefahrstoffen im Kfz-Betrieb

Substitutionsprüfung zum Umgang mit Gefahrstoffen im Kfz-Betrieb

Teilnehmerliste zur arbeitsbereichsbezogenen Unterrichtung und

Unterweisung der Beschäftigten gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung

Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Mitgliedern der Kfz-Innungen stehen diese Formulare und Vorlagen auch im Internet unter

http://www.kfzgewerbe.de/mitglieder/werkstatt-teile/arbeitsschutz.html zum Download zur

Verfügung.

Für weitere, detaillierte Fragen stehen die Technischen Berater der Landesverbände des

Kraftfahrzeuggewerbes sowie die Kfz-Innungen als kompetente Ansprechpartner zur

Verfügung.

Zentralverband (ZDK)

DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGGEWERBE