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Sicherheitsbelehrung www.dbta.tu-berlin.de [email protected] Allgemeine Laborordnung Umgang mit Gefahrstoffen

Allgemeine Laborordnung Umgang mit Gefahrstoffen · Lagerung und Entsorgung Verhalten im Notfall Der Mitarbeiter hat die Pflicht, sich selbst zu informieren Gefahrensymbole kennzeichnen

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Sicherheitsbelehrung

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[email protected]

Allgemeine Laborordnung

Umgang mit Gefahrstoffen

Sicherheitsbelehrung

� GUV –I 8553 (bisher GUV 50.0.4)Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien

� BGI/GUV-I 850-0 vom Dez. 2008Sicheres Arbeiten in LaboratorienGrundlagen und Handlungshilfen

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Grundlagen und Handlungshilfen

� Allgemeine Laborordnung

Unterweisung

Unterweisungen

- Rufen verschüttetes Wissen wieder wach

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- Rufen verschüttetes Wissen wieder wach

- Aktualisieren veraltete Informationen

- Füllen Wissenslücken auf

- Müssen mindestens einmal jährlich erfolgen

Verantwortung der Mitarbeiter

1. Sorge tragen für die eigene Sicherheit und Gesundheit

2. Vorschriften und betriebliche Regeln beachten

3. Sich an Anweisungen und Unterweisungen halten

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4. Bestimmungsmäßige Verwendung von Arbeismitteln, Schutzvorrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung

Vor der Arbeit im Labor

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Vor der Arbeit im Labor

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Allgemeine Laborordnung

� Allgemeine Hinweise

� Grundregeln

� GHS

� Gefährdungsbeurteilung

� Schutz- und Sicherheitseinrichtungen

� Abfallminderung und Abfallentsorgung

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� Abfallminderung und Abfallentsorgung

� Verhalten bei Gefahrensituationen im Labor

� Grundsätze der richtigen Erste-Hilfe-Leistung

� Notrufe

� Wichtige Rufnummern

� Alarm und Alarmsignale

Allgemeine Hinweise

� Unbefugte haben keinen Zutritt zu den Laboratorien

� Einhaltung besonderer Verhaltensregeln undSchutzvorschriften

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� Gesundheitsschäden durch Einatmen, Verschlucken und Hautresorption von Gefahrstoffen zu vermeiden

Allgemeine Hinweise

� Sich vor dem Umgang über den Gefahrstoff informieren

� R-Sätze: Risikogruppen

� S-Sätze: Sicherheitsratschläge

� Sicherheitsdatenblätter – stoffspezifisch

www.eusdb.de/en

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www.eusdb.de/en

� Betriebsanweisungen , Gruppenanweisungen

� Lagerung und Entsorgung

� Verhalten im Notfall

� Der Mitarbeiter hat die Pflicht, sich selbst zu informieren

� Gefahrensymbole kennzeichnen die Eigenschaften von Gefahrstoffen

Merkblatt Arbeitssicherheit vom IWF

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GHS

� Globally

� Harmonized

� System of Classification and Labelling of Chemicals

Global harmonisiertes System

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Global harmonisiertes Systemzur

Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Seit 20.01.2009 in Kraft

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Gründe für die Einführung von GHS

� Wachsender internationaler Handel

� Bedürfnis nach einem weltweiten einheitlichen Sicherheitsstandard

� Es bestehen gegenwärtig unterschiedliche Systeme für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen

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Kennzeichnung von Gefahrstoffen

� Es bestehen unterschiedliche Einstufungen für den gleichen Gefahrstoff und somit unterschiedliche Behandlung gleicher Stoffe oder Zubereitungen in verschiedenen Ländern

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Kernelemente von GHS

� Einheitliche Kennzeichnung von Gefahrstoffen

� Einheitliche Einstufungskriterien

� Einheitliches Sicherheitsdatenblatt

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Globally Harmonised System

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Sicherheit im Labor

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GHS

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Vereinfachte Übersicht nach GHSZusammengestellt von SDU

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Gefährdungsbeurteilung

� Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vor dem Umgang mit Gefahrstoffen eine Gefährdungsermittlung und -beurteilung durchzuführen

� TU-Merkblatt 3 mit Handlungshilfe

� Maximale Gefahrstoffmengen im Labor sind begrenzt1. hoch- und leichtentzündliche Lösemittel je Arbeitsplatz und Ansatz max.

2,5 Liter, Einzelvolumina in Glasgefäßen max 1 Liter

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2,5 Liter, Einzelvolumina in Glasgefäßen max 1 Liter

2. Giftige, krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortplanzungsgefährdende Flüssigkeiten je Arbeitsplatz max. 0,5 Liter

3. Sehr giftige Flüssigkeiten je Arbeitsplatz max. 0,1 Liter

4. Sehr giftige, krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Gase nur in „Lecture Bottles“ oder Kleinstahlflaschen bis max. 10 Liter

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Gefährdungsermittlung

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Gefährdungsermittlung

� Als ergänzende Schutzmaßnahmen müssen bereitgestellt werden:

1. Sicherheitsdatenblätter

2. Betriebsanweisungen

� Jugendliche, Frauen im gebärfähigen Alter, werdende und stillende

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� Jugendliche, Frauen im gebärfähigen Alter, werdende und stillende Mütter unterstehen besonderem Schutz, die Beschäftigungsbeschränkungen sind zu beachtenMerkblatt 1 des Betriebsärztlichen Dienstes

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Grundregeln

� Experimentelle Arbeiten erfordern eine 2. Person in

Rufnähe

� Gefahrstoffe dürfen nur in Behältnissen aufbewahrt werden, die nicht

mit Lebensmitteln verwechselt werden können.

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mit Lebensmitteln verwechselt werden können.

� Giftige und sehr giftige Stoffe unter Verschluss aufbewahren

� Lagerung brennbarer Flüssigkeiten unter Kühlung nur in dafür

zugelassenen Kühlschränken

� Kennzeichnung von Standgefäßen mit Gefahrstoffen

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Kennzeichnung von Standgefäßen

2-Propanol Mustermann 25.09.08 R 11-36-67 S 7-16-24/24-26

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2-Propanol Mustermann 25.01.10 H: 225, 319, 336 P : 210, 233, 305 + 351+ 338

Grundregeln

� Brennbare Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken aufbewahren

� Nach Möglichkeit Abzüge benutzen

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� Essen, Trinken und Rauchen im Labor sind untersagt

� Körperschutzmittel benutzen

Körperschutzmittel

� Arbeitsschutzkleidung tragen

� Laborkittel

� Festes, geschlossenes, trittsicheres Schuhwerk

� Schutzbrille

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Umgang mit Gefahrstoffen

� Lagerung und Transport

� Alle Behälter, in denen Chemikalien aufbewahrt werden, müssen aus geeigneten Werkstoffen bestehen.

� Lagern so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich, die

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� Lagern so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich, die Lagerklassen beachten.

� Alle im Labor gehaltenen Chemikalien sind mindestens einmal jährlich auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

Umgang mit Gefahrstoffen

� Nicht bruchsichere Behälter mit Gefahrstoffen dürfen nur mit Hilfsmitteln, z.B. Eimer, Tragekasten oder bruchsicherem Überbehälter transportiert werden.

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Umgang mit Gefahrstoffen

�Entnahme und Umfüllen

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� Beim Umfüllen von Chemikalien aus Fässern, Ballons, Kanistern und Flaschen geeignete Einrichtungen benutzen und die notwendigen Schutzmaßnahmen treffen.

� Die Dimensionen von Vorratsgefäßen, Trichtern und Auffanggefäßen müssen zueinander passen.

Umgang mit Gefahrstoffen

�Entnahme und Umfüllen

� Entnahme kleiner Flüssigkeitsmengen mit Pipetten

� Es ist verboten,

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� Es ist verboten, Flüssigkeiten durch Ansaugen mit dem Mund zu pipettieren.

Umgang mit Gefahrstoffen

�Entnahme und Umfüllen

� Gießt man Flüssigkeiten aus der Flasche, diese so halten, dass die Beschriftung bei waagerechter Lage oben ist.

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� Der Stopfen einer Flasche darf niemals mit dem Unterteil auf den Tisch gelegt werden.

Umgang mit Gefahrstoffen

�Entnahme und Umfüllen

� Feste Stoffe darf man den Pulverflaschen nur mit einem sauberen Spatel oder Löffel entnehmen.

� Der Vorratsflasche einmal entnommene Chemikalien dürfen

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� Der Vorratsflasche einmal entnommene Chemikalien dürfen niemals in diese zurück gegeben werden.

Schutz- und Sicherheitseinrichtungen

� Flucht- und Rettungswege freihalten, Rauchabschlußtüren geschlossen halten, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Feuerlöscher, Notduschen und Absperrventile für Gas/Wasser müssen zugänglich sein

� Frontschieber der Abzüge geschlossen halten, keine defekten Abzüge benutzen

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� Informieren Sie sich über die Notabsperrvorrichtungen für Gas, Strom, WasserversorgungBei Eingriffen mitbetroffene Verbraucher informieren

� Informieren Sie sich über die Standorte der Sicherheitseinrichtungen

Abfallminderung, Abfallentsorgung

� Möglichst kleine Stoffmengen in Versuchen verwenden

� Abfallmengen gering halten

� Weiterverwendung oder Aufarbeitung statt teure Entsorgung

� Ersatz durch mindergefährliche Stoffe anstreben

� Nicht weiterverwendbare Reststoffe sind als Sonderabfall entsprechend der Eigenschaften einzustufen

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entsprechend der Eigenschaften einzustufen

� Sonderabfälle müssen verpackt und deklariert werden (Merkblatt 7.2)

� Sie sind mit dem Namen des Entsorgers und dem Institut / Arbeitskreis zu kennzeichnen

� Die Entsorgung ist beim Referat SDU zu beantragen.

Abfallentsorgung an der TU

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Entsorgungsauftrag für Sonderabfälle

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Verhalten bei Gefahrensituationen

� Ruhe bewahren, überstürztes, unüberlegtes Handeln vermeiden!

� Gefährdete Personen warnen, eventuell zum Verlassen der Räume auffordern

� Gefahrenobjekt außer Betrieb nehmen

� Aufsichtsperson oder Vorgesetzten informieren

� Bei Arbeitsunfällen einen Arzt konsultieren, den Vorgesetzten

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� Bei Arbeitsunfällen einen Arzt konsultieren, den Vorgesetzten informieren,

� Unfallmeldung bei der Sicherheitsfachkraft machen

Richtige Erste-Hilfe

� Auf eigene Sicherheit achten, Notruf tätigen

� Personen aus dem Gefahrenbereich bergen, an die frische Luft bringen

� Kleiderbrände löschen

� Notduschen nutzen, mit Chemikalien verschmutzte Kleidung entfernen

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entfernen

� Augenduschen nutzen

� Atmung und Kreislauf prüfen und überwachen

� Gegebenenfalls Schocklage

� Stabile Seitenlage

� Verbände anlegen, Einmalhandschuhe benutzen

� Informationen für den Arzt sicherstellen

Notrufe

� App. 3333 Feuer/Notfall von jedem Telefon innerhalb der TUB

Handy: 030 2 314 3333

� App. 0-112 Feuer/Notfall von jedem Amtsapparat

� Notruf mit folgenden Angaben:

� Wo geschah der Unfall? Ortsangabe

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� Wo geschah der Unfall? Ortsangabe

� Was geschah? Feuer, Verätzungen, Sturz usw.

� Wieviele Verletzte? Anzahl der Verletzten

� Welche Verletzungen? Art und Ort der Verletzungen am Körper

� Wer meldet den Unfall? TU Berlin, Ihr Name, Institut, Tel.-Nr.

Notrufe

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Verhalten bei Not- und Unfällen

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Alarm und Alarmsignale

� Siehe Brandschutzordnung

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Alarm und Alarmsignale

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Merkblatt 1.7

�Es hat an meiner Arbeitsstelle gebrannt – was muss ich tun?� Nach einem Brand:

� Zugang zum Brandraum/-bereich (durch Haus- oder Institutspersonal) sperren

� Routinemäßige Untersuchung auf Fremdeinwirkung durch

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� Routinemäßige Untersuchung auf Fremdeinwirkung durch Kriminalpolizei

� Im Ruß können viele Giftstoffe angelagert sein, die nicht eingeatmet werden dürfen

� Es könnten teilweise Gase (bzw. deren Ablagerungen) mit ätzender Wirkung entstanden sein.

Merkblatt 1.7

� Die nächsten Schritte der Fachgebietsmitarbeitenden:

� SDU bzw. SDU31 (Brandschutzbeauftragten) informierenTel.: 2888, 21719, 22531 oder 0172 314 0108, 0172 314 3727ggf. über Hauptförtner

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� Zugangskontrolle zum Brandbereich einrichten

� Brandraum, ggf auch die Umgebung lüften, Ausbreitung von Ruß/ Brandrückständen in andere Gebäude-Bereiche vermeiden

Merkblatt 1.7

� Kontaktaufnahme mit:

� IVB Fr. Czajka 22144, 0172 314 3754 für Raum/Gebäudesanierung

� IVC Hr. Lange 22859, 0172 314 3823, bzw. IVC2 Hr. Wille 25175technische Hilfen (z. B. Notbeleuchtung)

� IVD3 Fr. Czaplewski 23070 für Gebäude-Feuerversicherung

� IVD2 Fr. Diesener 25248 für Sonderreinigung mit PSA und

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� IVD2 Fr. Diesener 25248 für Sonderreinigung mit PSA und Sonderentsorgung

� SDU21 Fr. Walter von Loebenstein 21467 oder 28888 Beratung zur Entsorgung

� BÄD Fr. Dr. Molline oder Hr. Dr. Loth 25080

Sicherheit in Labor und Technikum

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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