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Geschäftsbericht 2013

Geschäftsbericht 2013 - ksa.de · PDF fileGeschäftsbericht 2013 Landeshauptstadt Magdeburg Die Landeshauptstadt Magdeburg ist seit 1991 Mitglied im KSA. Das Alte Rathaus ist Sitz

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Geschäftsbericht 2013

Schadenfälle 2009 – 2013

40.000

20.000

0

2009 2010 2011 2012 2013

38.713 44.100 41.123 35.785 37.733

Schadenaufwand 2009 – 2013 (TEUR)

60.000

40.000

20.000

0

2009 2010 2011 2012 2013

48.082 51.253 59.471 64.048 65.537

Umlageeinnahmen 2009 – 2013 (TEUR)

60.000

40.000

20.000

0

2009 2010 2011 2012 2013

54.354 61.869 52.900 63.512* 63.158*

(*Durch die Satzungsänderung 2013 ist der Vergleich mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich. Das Jahr 2012 wurde der Satzungsänderung angepasst.)

Geschäftsbericht 2013

Landeshauptstadt Magdeburg

Die Landeshauptstadt Magdeburg ist seit 1991 Mitglied im KSA. Das Alte Rathaus ist Sitz des Ober bürgermeisters der Stadt. Im 13. Jahrhundert stand an dieser Stelle das erste Rathaus, das jedoch 1293 einem Brand zum Opfer fiel, aber noch im selben Jahr wieder aufgebaut wurde. Aus dieser Zeit ist der Ratskeller erhalten. Das Gebäude wurde noch mehrfach durch Brand und Krieg zerstört. In den 1960er Jahren begann der Wiederaufbau des im 2. Weltkrieg abermals schwer beschädig ten Rathauses in der historischen Form, der jedoch erst 1979 abgeschlossen war. Das Hauptportal erhielt 1970 eine bronzene Tür, die der Magdeburger Künstler Heinrich Apel gestaltete. Es zeigt Szenen aus der Stadtgeschichte. www.magdeburg.de

Altes Rathaus (Quelle: LH Magdeburg)

KSA Geschäftsbericht 2013

2

Inhalt

4 Verwaltungsrat5 Geschäftsführung

Abschlussprüfer

Dank an unsere Mitarbeiter

30 Ausblick

31 Entwicklung der einzelnen Verrechnungsstellen

Allgemeine Haftpflicht38 Heilwesen42 Kraftfahrthaftpflicht46 Autokasko50 Aufwendungsersatz bei dienstlicher

Benutzung privater Fahrzeuge52 Autoinsassenunfall53 Allgemeiner Unfall54 Schülerunfall56 Zusätzliche Leistungen im Bereich der

Schülerunfallfürsorge

Geschäftsbericht

8 Allgemeines

9 Geschäftsverlauf10 Mitgliederbestand 12 Mitgliederversammlung Verwaltungsrat Information und Beratung der Mitglieder14 Geschäftsstelle und Mitarbeiterentwicklung Satzungsänderungen18 Recht der Bauleitplanung21 Fazit22 Änderungen im Deckungsschutz23 Umlageeinnahmen24 Schadenfälle 25 Schadenaufwand26 Verwaltungskosten

27 Verbundene Unternehmen und Beteiligungen

Bürogebäude

28 Mitgliedschaft in Verbänden

29 Rechnungsprüfung

Geschäftsergebnis 2013

KSA Geschäftsbericht 2013

3

Jahresabschluss

64 Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2013

66 Anlage zur Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2013

Sonstige finanzielle Verpflichtungen der Mitglieder entsprechend § 9 a Abs. 2 und 3 der Satzung des KSA

67 Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Zeit vom 01.01. – 31.12.2013

68 Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers

69 Bericht des Verwaltungsrates

Themen

18 Aktuelle Rechtsprechung zum Bauplanungsrecht: Windenergieanlagen

58 Ausgewählte Neuschadenfälle des Geschäftsjahres

Abbildungen/Übersichten

6 Schadenaufwand 2009 – 2013 (TEUR) 8 Verrechnungsstellen nach Umlage­

einnahmen11 Mitgliederbestand des KSA am

31. Dezember 201313 Übersicht über Veranstaltungen im

Geschäftsjahr 2013 Teilnahme an Informationstagen33 Haftpflichtschadenfälle – Neuanmel­

dungen 2013 nach Risikoarten35 Haftpflichtschadenfälle – Schaden­

zahlungen 2013 nach Risikoarten (TEUR)37 Übersicht über erledigte Haftpflicht­

prozesse 201340 Heilwesenschadenfälle – Neuanmeldungen

2013 nach Risikoarten Heilwesenschadenfälle – Schaden­

zahlungen 2013 nach Risikoarten (TEUR)41 Übersicht über erledigte Heilwesen­

prozesse 201344 Schadenzahlungen im Kraftfahrthaft­

pflichtdeckungsschutz 2009 – 2013 (TEUR)46 Verträge im Kaskodeckungsschutz

2009 – 201347 Verteilung der Fahrzeuggruppen im

Kaskodeckungsschutz 201351 Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden

nach Ländern 201352 Straßenverkehrsunfälle in Deutschland55 Entwicklung der Schülerzahlen in

Ostdeutschland57 Anteil der online selbst regulierten

Schadenfälle am Gesamtaufkommen der Verrechnungsstelle 2003 – 2013

62 Umlageeinnahmen 2009 – 2013 (TEUR)70 10 Jahre auf einen Blick 71 Organisationsstruktur72 Veranstaltungen 2013/2014 Veranstaltungen 2015

KSA Geschäftsbericht 2013

4

Petra KaschBürgermeisterin der Gemeinde Verchen

Ralf OberdorferOberbürgermeister der Stadt Plauen

Holger PlatzBeigeordneter der Stadt Magdeburg

Jürgen PolzehlBürgermeister der Stadt Schwedt/Oder

Gerd ReinhardtBürgermeister der Stadt Leinefelde­Worbis

Markus RückVorstandsvorsitzender der Sparkasse Ostprignitz­Ruppin (ab 27.08.2013)

Verwaltungsrat

Bernd Rolly (Vorsitzender)Bürgermeister der Stadt Parchim

Hans Lange (Stellv. Vorsitzender)Landrat des Landkreises Prignitz (bis 31.07.2014)

Ulrich GerstnerLandrat des Salzlandkreises (bis 15.07.2014)

Werner GroßeBürgermeister der Stadt Werder (bis 30.09.2014)

Andreas HellerLandrat des Saale­Holzlandkreises (ab 27.08.2013)

Hans-Joachim HerrmannGeschäftsführer der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH

Birgit HesseLandrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg (bis 14.01.2014)

KSA Geschäftsbericht 2013

5

Bernhard SchönauBürgermeister der Stadt Bad Langensalza

Rainer SempertBürgermeister der Stadt Könnern

Arndt SteinbachLandrat des Landkreises Meißen

Gunter WeberBürgermeister der Gemeinde Mochau

Geschäftsführung

Dr. Bernd Kathe Berlin

Abschlussprüfer

BDO AGWirtschaftsprüfungsgesellschaftBerlin

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Schadenaufwand 2009 – 2013 (TEUR)

60.000

40.000

20.000

0

2009 2010 2011 2012 2013

48.042 51.253 59.471 64.048 65.537

Altes Rathaus (Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg)

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Geschäftsbericht

8 Allgemeines 9 Geschäftsverlauf10 Mitgliederbestand 12 Mitgliederversammlung Verwaltungsrat Information und Beratung der Mitglieder14 Geschäftsstelle und Mitarbeiterentwicklung Satzungsänderungen18 Recht der Bauleitplanung21 Fazit22 Änderungen im Deckungsschutz23 Umlageeinnahmen24 Schadenfälle 25 Schadenaufwand26 Verwaltungskosten27 Verbundene Unternehmen und

Beteiligungen Bürogebäude28 Mitgliedschaft in Verbänden29 Rechnungsprüfung

Geschäftsergebnis 2013 Dank an unsere Mitarbeiter30 Ausblick31 Entwicklung der einzelnen

Verrechnungsstellen Allgemeine Haftpflicht38 Heilwesen42 Kraftfahrthaftpflicht46 Autokasko50 Aufwendungsersatz bei dienstlicher

Benutzung privater Fahrzeuge52 Autoinsassenunfall53 Allgemeiner Unfall54 Schülerunfall56 Zusätzliche Leistungen im Bereich der

Schülerunfallfürsorge

KSA Geschäftsbericht 2013

8 GESCHÄFTSBERICHT

Allgemeines

In seinem 23. Geschäftsjahr gewährte der KSA als nichtrechtsfähiger Zusam men schluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 3 Versiche rungs­aufsichtsgesetz (VAG) für Gemeinden, Landkreise, Ämter, Verwaltungsgemeinschaften, Verwal tungsverbände und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben betriebene Unternehmen, an denen Gemeinden und Landkreise mit mindestens 50 v. H. beteiligt sind, Deckungs­schutz für Haftpflicht­, Kraftfahrt­ und Unfallschäden in den Verrechnungsstellen:

• Allgemeine Haftpflicht

• Heilwesen

• Kraftfahrthaftpflicht

• Autokasko

• Autoinsassenunfalldeckungsschutz

• Aufwendungsersatz bei dienstlicher Benutzung privater Fahrzeuge

• Allgemeiner Unfall

• Schülerunfall

• Zusätzliche Leistungen im Bereich der Schülerunfallfürsorge

Verrechnungsstellen nach Umlageeinnahmen

1,1 %Unfall

39,5 %Kraftfahrt59,4 %

Haftpflicht

KSA Geschäftsbericht 2013

9GESCHÄFTSBERICHT

Geschäftsverlauf

Der KSA entwickelte sich auch im Geschäftsjahr 2013 kontinuierlich. Die Zahl der Schaden­neuanmeldungen stieg im Vergleich zum Vorjahr um 5,44 %, der größte anteilige Zuwachs entfällt dabei auf die Heilwesenschäden mit 10,15 % und die Kraftfahrt haftpflicht schäden mit 11,68 %. Die Höhe der Schadenkosten (Schadenzahlungen, Renten, Regressforderungen, Selbstbehalte und Schadenregulierungskosten) hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum ver­ändert, sie liegt insgesamt um 0,66 % unter dem Vorjahreswert. Auch im Bereich Heilwesen erhöhten sich die Schadenkosten trotz des größeren Anstiegs der Schadenstückzahlen im Geschäftsjahr insgesamt nur um 1,46 %. Ein Anstieg der Schadenkosten ist lediglich im Kraftfahrtbereich erkennbar; die Kosten für Kraftfahrthaftpflichtschäden erhöhten sich um 8,63 %, für Kaskoschäden um 5,18 % und für Aufwendungsersatzschäden um 5,4 %. Zukünftige Zahlungen für bereits registrierte Heilwesenschadenfälle sind per 31. Dezem­ber 2013 mit 483 Mio. EUR erfasst.

In der Schadenabwicklung kann der KSA eine positive Bilanz ziehen. Von insgesamt 62.472 Schadenfällen, die im Jahr 2013 zu bearbeiten waren, konnten 38.865 Vorgänge abgeschlos­sen werden. In 18.760 Fällen (48,27 %) wurden Zahlungen geleistet.

Geschäftsjahr Insgesamt zu bearbeiten

dav. im Geschäftsjahr

neu angemeldet

Erledigte Schadenfälle

Unerledigte Schadenfälle

2012 63.151 35.785 39.889 23.262

2013 62.472 37.733 38.865 23.607

Im Mittelpunkt der Tätigkeit des KSA standen im Jahr 2013 Satzungsänderungen im Zusammenhang mit dem Umlageverfahren sowie sich daraus ergebende Änderungen der Verrechnungsgrundsätze. Ziel dieser Satzungsänderungen war vor allem größere Trans­parenz; die entsprechenden Bestimmungen in § 9 der Satzung wurden daher überarbeitet und ein neuer Paragraph – § 9 a – mit den Regelungen zur Umlagepflicht ausgeschiedener Mitglieder ergänzt. Der Verwaltungsrat hatte im Sommer 2012 einen Satzungsbeirat einberufen, dem erfahrene Vertreter der Mitglieder, der kommunalen Spitzenverbände und des KSA angehörten. Der Satzungsbeirat befasste sich in mehreren Sitzungen intensiv mit dem Satzungsentwurf und unterbreitete zahlreiche Änderungs vorschläge. Diese fanden Eingang in die Neufassung der Satzungs bestimmungen, die der Mitgliederversammlung im August 2013 zur Beschluss fassung vorgelegt wurden. Die Satzungsänderungen wurden von der Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit angenommen. Die Änderungen hatten auch Auswirkungen auf die Verrechnungsgrundsätze des KSA. Hier mussten vor allem die Umlageschlüssel angepasst werden; teilweise wurden Bestimmungen neu strukturiert. Gleichzeitig wurden redaktionelle Änderungen umgesetzt und nicht mehr erforderliche Bedingungswerke aufgehoben.

KSA Geschäftsbericht 2013

10 GESCHÄFTSBERICHT

Mitgliederbestand

Dem KSA gehörten am 31. Dezember 2013 insgesamt 5.132 Mitglieder an. Lässt man Eingemein dungen und Zusammenschlüsse unberücksichtigt, sind Ursachen für das Ausscheiden von Mitgliedern auch 2013 vor allem in der Privatisierung kommu na ler Gesell­schaften, die satzungsgemäß nicht Mitglied des KSA sein können, und der Fusionierung oder Auflösung von Gesellschaften zu sehen. Im Geschäftsjahr sind aus diesen Gründen insgesamt 31 Mit glieder ausgeschieden.

Ein Mitgliederzuwachs ist im Jahr 2013 erneut im Bereich der kommunalen Unternehmen und Zweckverbände zu verzeichnen. 48 Mitglieder sind dem KSA im Geschäftsjahr neu beige treten, wobei diese überwiegend in Dienstleistungsbereichen – wie z. B. Kultur und Touris mus, Bildung, Gesundheit oder Wirtschaftsförderung – tätig sind.

Im Ein zel nen verteilen sich die Mitglieder auf folgende Gruppen:

3.040 kreisangehörige Gemeinden und Städte sowie Ämter und Verwal tungsgemeinschaften

18 kreisfreie Städte

58 Landkreise

48 Sparkassen

459 Versorgungsbetriebe und sonstige kommunale Unternehmen

286 Zweckverbände

68 Wasser­ und Bodenverbände

33 kommunale Landes­ und Fachverbände

1.122 sonstige Mitglieder

KSA Geschäftsbericht 2013

11GESCHÄFTSBERICHT

Mitgliederart Branden-burg

Mecklen-burg-

Vorpom-mern

Sachsen Sachsen- Anhalt

Thüringen Sonstige Bundes-

länder

Gesamt

Kreisangehörige Gemeinden und Städte, Ämter, Verwaltungs­gemeinschaften

467 855 506 238 974 0 3.040

Kreisfreie Städte 4 2 3 3 6 0 18

Landkreise 14 6 10 11 17 0 58

Sparkassen 9 5 10 13 11 0 48

Versorgungsbetriebe und sonstige Unternehmen

96 66 122 85 90 0 459

Zweckverbände 46 23 97 52 68 0 286

Wasser­ u. Bodenverbände 22 7 2 27 10 0 68

Kommunale Landes­ und Fachverbände

6 6 9 6 5 1 33

Sonstige Mitglieder 212 134 354 185 209 28 1.122

Gesamtzahl der Mitglieder pro Land

876 1.104 1.113 620 1.390 29 5.132

Mitgliederbestand des KSA am 31. Dezember 2013

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12 GESCHÄFTSBERICHT

Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung des Kommunalen Schadenausgleichs fand am 27. August 2013 – wie auch in den Vorjahren zusammen mit der Mitgliederversamm­lung der Ostdeutschen Kommunalversicherung a. G. (OKV) – in Berlin statt. Vertreten waren 1.241 Mitglieder (im Vorjahr: 1.266) mit 31.208 (im Vorjahr: 35.065) Stimmen. Die Mitgliederversamm lung wurde live im Internet übertragen. Geleitet wurde die Mitgliederversammlung 2013 vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Herrn Bernd Rolly, Bürger meister der Stadt Parchim. Der Wirtschafts prüfer der BDO AG, Berlin, Herr Andreas Wysocki, berichtete über die Rechnungsprüfung zur Jahresrechnung 2012, für die ein uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt wurde. Die Mitgliederversammlung entlastete den Verwaltungsrat und den Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2012. Zum Rechnungs­prüfer für 2013 wurde erneut die BDO AG Wirtschafts prüfungsgesellschaft, Berlin, gewählt. Im Jahr 2012 sind Herr Frank Roßner, Landrat des Saale­Orla­Kreises, und Herr Paul­Joachim Lemmermeyer, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Zwickau a. D., aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden. Als Nachfolger wählte die Mitgliederversammlung Herrn Andreas Heller, Landrat des Saale­Holzland­Kreises, und Herrn Markus Rück, Vorstands vorsitzender der Sparkasse Ostprignitz­Ruppin, in den Verwaltungsrat. Außerdem beschloss die Mitglieder­versammlung Satzungsänderungen.

Weitere Einzelheiten über den Ablauf der Mitgliederversammlung enthält die Niederschrift . Diese wurde den Mitgliedern mit Schreiben vom 23. September 2013 zugesandt.

Verwaltungsrat

Sitzungen des Verwaltungsrates fanden im Geschäftsjahr 2013 am 15. März, 21. Juni, 26. August und 11. Oktober statt. Schwerpunkte der Tätigkeit des Verwaltungs rates warenim Geschäftsjahr 2013 der allgemeine Geschäfts verlauf, die Ausgestaltung des Deckungs­schutzes, Einzel fragen der Geschäftsführung sowie spezielle Probleme der Schaden­bearbeitung. Der Verwal tungsrat befasste sich außerdem mit Anfragen von Mitglie dern zum Deckungsschutz und nahm im Übrigen die ihm nach der Satzung obliegenden Aufgaben wahr.

Information und Beratung der Mitglieder

Zur Information und Beratung seiner Mitglieder war der KSA auch im Geschäftsjahr 2013 mit Informationstagen und Seminarveranstaltungen in den Bundesländern aktiv. Die gemeinsam mit der OKV präsentierte Themenpalette orientierte sich an der aktuellen Nachfrage und bot neben der Diskussion von Grundsatzfragen und Zukunfts themen auch individuelle Beratungsmöglichkeiten zum Versicherungsschutz. Der persönliche Dialog am Verwaltungsstandort der Mitglieder wird von den kommunalen Sachbearbeitern sehr geschätzt, was u. a. in der großen Teilnehmerzahl zum Ausdruck kommt; im Geschäftsjahr

KSA Geschäftsbericht 2013

13GESCHÄFTSBERICHT

Teilnahme an Informationstagen

Brandenburg

Mecklenburg­Vorpommern

Sachsen

Sachsen­Anhalt

In Thüringen führt der KSA statt gesonderter Informationsveranstaltungen Seminare im Rahmen des Fortbildungsprogramms der Kommunalakademie Thüringen durch.

78

162

66

168

nutzten 474 kommunale Mitarbeiter die Informationstage (2012: 548). Auch zahlreiche konkrete Fragen im Zusammenhang mit der Schadenbearbeitung konnten in diesem Rahmen praxisnah beantwortet werden. In bewährter Weise standen OKV­Mitarbeiter als Ansprechpartner für Fragen zum Sachversicherungsschutz zur Verfügung.

Thematische Schwerpunkte der Informationstage waren auch 2013 Fragen des Deckungs­schutzes und der Schadenbearbeitung, aber auch allgemeine und spezielle Haftungs fragen aus dem gesamten kommunalen Tätigkeitsbereich sowie Fragen der Schaden verhütung. Folgende Themen wurden u. a. erörtert: Haftungsrisiken bei Überschwemmungsschäden, Sicherungspflichten im öffentlichen Bereich (Spielplätze, Rasenmäher, Bäume, Badestellen, Grundstücke), Haftungsrisiken bei kommunalen Veranstaltungen, Anmeldung und Bearbeitung von Haftpflichtschäden, Deckungsschutz für Aufwendungsersatzansprüche, Verkehrssicherungspflichten zum Schutz des Fußgängerverkehrs, Kraftfahrthaftpflicht­deckungsschutz, aktuelle Schadenfälle aus dem Bereich der Verkehrssicherungspflicht – Haftungsarten und Haftungsvoraussetzungen, Kostenrisiken im Zivilprozess und kommu­naler Winterdienst. Bis zum 31. Dezember 2013 fanden insgesamt 466 Informationstage statt, 14 davon im Berichtsjahr.

Der KSA beteiligte sich auch 2013 an den regelmäßig am Jahresanfang stattfindenden Seminarveranstaltungen der OKV. Schwerpunktthemen dieser Seminare waren Deckungslücken im kommunalen Versicherungsschutz anhand neuer Fallbeispiele aus der Versicherungspraxis, die Schadenverhütung in der Sachversicherung mit dem Ziel, Risiken zu minimieren und Schäden zu verhindern, Anforderungen an die

Übersicht über Veranstaltungen im Geschäftsjahr 2013

Veranstaltungen Teilnehmer

11 Seminarveranstaltungen 672

14 Informationstage 474

KSA Geschäftsbericht 2013

14 GESCHÄFTSBERICHT

Vermögenseigenschaden versicherung im Zuge sich verschärfender Haftungssituationen, aktuelle Informationen zum Online­Mitglieder­Service, Erläuterungen zur Elementar­schadenversicherung am Beispiel ausgewählter Schadenfälle, die Vorstellung der Feuerdifferenz deckung als Ergänzung zur Kfz­Kaskoversicherung, Grundzüge der Bau­leistungsversicherung und aktuelle Haftpflichtfälle des KSA. Auch die Resonanz auf die Seminarangebote war positiv, 672 Teilnehmer nutzten die Gelegen heit zu Information und Austausch (2012: 765).

Aufgrund der Hochwassersituation im Juni 2013 musste die für den 5. und 6. Juni 2013 in Cottbus geplante Sachbearbeitertagung vertagt werden. Die Veranstaltung wurde im Jahr 2014 nachgeholt und fand am 2. und 3. Juli in der ursprünglich geplanten Form statt.

Geschäftsstelle und Mitarbeiterentwicklung

Der KSA hatte am 31. Dezember 2013 insgesamt 99 (Vorjahr: 103) Mitarbeiter:

2013 2012

Abteilungsleiter 5 5

Referenten/Sachbearbeiter 63 66

Sonstige Angestellte 31 32

(ohne Berücksichtigung von Mutterschutz, Elternzeit, Ausbildung, Altersteilzeit, Geschäftsleitung)

Satzungsänderungen

Die im Geschäftsjahr vorgenommenen Satzungsänderungen hinsichtlich des Umlage­verfahrens beeinflussen auch die Darstellung einzelner Sachverhalte im Geschäftsbericht. Um dies einfacher nachvollziehen zu können, werden die geänderten Satzungsbestimmun­gen hier vollständig aufgeführt:

§ 1 Name, Rechtsform, Sitz

(1) ...(2) 1Der KSA kann andere Unternehmen gründen und sich an anderen Unternehmen

beteiligen, sofern es seinem satzungsgemäßen Auftrag dienlich ist. 2Er kann Rück­deckungsverbänden beitreten und Rückversicherungsverträge abschließen.

(3) ...

KSA Geschäftsbericht 2013

15GESCHÄFTSBERICHT

§ 2 Mitgliedschaft

(1) ...(2) ...(3) ...(4) Ein ausgeschiedenes Mitglied hat keinen Anspruch auf Auseinandersetzung. § 9 Umlageverfahren

(1) 1Der KSA legt die Aufwendungen des Geschäftsjahres (Schaden­, Rückdeckungs­ und Verwaltungskosten, sonstige Aufwendungen) nach dessen Abschluss auf die Mitglie­der gemäß Abs. 2 bis 8 und die ausgeschiedenen Mitglieder gemäß § 9a um. 2Dieses Umlageverfahren wird getrennt für jede Verrechnungsstelle durchgeführt.

(2) 1Der auf ein Mitglied umzulegende Anteil an den Aufwendungen des KSA bemisst sich nach dem Risiko, das es in die Verrechnungsstelle eingebracht hat. 2Dieses Risiko wird anhand des Umlageschlüssels, der in den Verrechnungsgrundsätzen der jeweili­gen Verrechnungsstelle geregelt ist, mit Punkten bewertet.

(3) 1Der von einem Mitglied zu zahlende Umlagebeitrag wird1. in den Verrechnungsstellen Allgemeine Haftpflicht und Heilwesen auf der Basis

von Schadenabschnitten berechnet. 2Diese werden gebildet, indem der Zeitraum vom Beginn des ersten Geschäftsjahres bis zum Ende des Geschäftsjahres, dessen Aufwendungen umgelegt werden, unterteilt wird. 3Dabei umfasst ein Schaden­abschnitt ein Geschäftsjahr. 4Die Schadenkosten im Sinne des Abs. 1 Satz 1 werden den Schaden abschnitten zugeordnet, in denen die diese Kosten verursachenden Schadenfälle eingetreten sind. 5Die übrigen Aufwendungen werden in demselben Verhältnis auf die Schadenabschnitte verteilt. 6Durch Division der auf einen Scha­denabschnitt entfallenden Aufwendungen durch die Punkte aller in diesem Scha­denabschnitt an der Verrechnungsstelle beteiligten Mitglieder für ihre in diesem Schadenabschnitt bestehenden Risiken errechnet sich eine Umlagequote. 7Der von einem Mitglied für einen Schaden abschnitt zu zahlende Teilumlagebeitrag ergibt sich durch Multiplikation der Punkte für sein im jeweiligen Schadenabschnitt bestehendes Risiko mit der Umlagequote. 8Die Summe der Teilumlagebeiträge ergibt den Umlagebeitrag;

2. in den übrigen Verrechnungsstellen durch Multiplikation der Punkte für sein im Geschäftsjahr bestehendes Risiko mit der Umlagequote berechnet. 2Die Umlage­quote ergibt sich durch Division der Aufwendungen des Geschäftsjahres durch die Punkte aller Mitglieder der Verrechnungsstelle für ihre im Geschäftsjahr bestehen­den Risiken.

(4) Zur Deckung der voraussichtlichen Aufwendungen wird im 4. Quartal des Vorjahres von jedem Mitglied ein Vorschuss erhoben, der auf seinen Umlagebeitrag angerech­net wird.

KSA Geschäftsbericht 2013

16 GESCHÄFTSBERICHT

(5) 1Der von einem Mitglied zu zahlende Vorschuss wird1. in den Verrechnungsstellen Allgemeine Haftpflicht und Heilwesen auf der Basis

des Umlagebeitrages berechnet, den der KSA für das der Vorschusserhebung vor­ausgehende Geschäftsjahr angefordert hat. 2Dieser Wert wird an die voraussicht­liche Entwicklung der Aufwendungen angepasst, indem er um den Prozentsatzerhöht bzw. gesenkt wird, um den die voraussichtlichen Aufwendungen des KSAfür das Geschäftsjahr die Aufwendungen für das der Vorschusserhebung voraus­gehende Geschäftsjahr übersteigen bzw. unterschreiten. 3Tritt ein Mitglied derVerrechnungsstelle im Vorjahr oder im Geschäftsjahr bei, werden bei der Erhebungseines Vorschusses die vorläufig festgesetzten Punkte des Beitrittsjahres zugrundegelegt, wobei der pro Punkt zu entrichtende Betrag vom KSA festgelegt wird;

2. in den übrigen Verrechnungsstellen durch Multiplikation der Punkte für sein imVorjahr bestehendes Risiko zum Stichtag 30. Juni mit der Vorschussquote berech­net. 2Diese Quote ergibt sich durch Division der voraussichtlichen Aufwendungendurch die Punkte aller Mitglieder der Verrechnungsstelle für ihre im Vorjahr bestehenden Risiken zu diesem Stichtag. 3Tritt ein Mitglied der Verrechnungsstellenach dem Stichtag bei, werden bei der Erhebung seines Vorschusses die vorläufigfestgesetzten Punkte des Beitrittsjahres zugrunde gelegt.

(6) Gehört ein Mitglied der Verrechnungsstelle nicht während des gesamten Geschäfts­jahres an, werden der Vorschuss und der Umlagebeitrag zeitanteilig erhoben.

(7) 1Das Mitglied ist verpflichtet, die für die Risikobewertung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen. 2Auf der Grundlage dieser Angaben setzt der KSA die Punkte des Mitgliedes nach dem Ablauf jedes Geschäftsjahres gemäß Absatz 2 Satz 2 fest und teilt sie ihm mit. 3Das Mitglied kann Einwände gegen die Festsetzung innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Schreibens geltend machen. 4Verspätete Einwände werden in dem Umlageverfahren, in dem der KSA die Festset­zung vorgenommen hat, nicht berücksichtigt.

(8) 1Umlagebeitrag und Vorschuss sind zuzüglich Versicherungsteuer innerhalb eines Monats nach Zugang der Rechnung zu zahlen. 2Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, werden Verzugszinsen in Höhe von 10 v. H. pro Jahr erhoben.

§ 9a Umlagepflicht ausgeschiedener Mitglieder

(1) 1Scheidet ein Mitglied aus einer Verrechnungsstelle aus, wird es weiterhin für die Auf­wendungen zur Umlage herangezogen, die in der Verrechnungsstelle bezogen auf die Zeit seiner Zugehörigkeit entstehen. 2Seine Zahlungspflicht endet mit der vollständi­gen Abwicklung der Schadenfälle, die während dieser Zeit eingetreten sind.

(2) 1In den Verrechnungsstellen Allgemeine Haftpflicht und Heilwesen hat das ausge­schiedene Mitglied gemäß Abs. 1 weiterhin den Umlagebeitrag nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 und den Vorschuss nach § 9 Abs. 5 Nr. 1 zu zahlen. 2Es kann beantragen, diese Verpflichtung durch Entrichtung einer vom KSA berechne­ten Einmalzahlung abzugelten. 3Über den Antrag entscheidet der Verwaltungsrat.

KSA Geschäftsbericht 2013

17GESCHÄFTSBERICHT

(3) 1In den Verrechnungsstellen Kraftfahrthaftpflicht, Autokasko, Autoinsassenunfall, Aufwendungsersatz bei dienstlicher Benutzung privater Fahrzeuge, Allgemeiner Unfall, Schülerunfall und Zusätzliche Leistungen im Bereich der Schülerunfallfürsorge wird die Verpflichtung gemäß Abs. 1 durch eine Einmalzahlung abgegolten. 2Diese wird wie folgt pauschaliert:1. Verrechnungsstelle Kraftfahrthaftpflicht: 3 Jahresbeiträge,2. Verrechnungsstelle Autokasko: 0,25 Jahresbeiträge,3. Verrechnungsstelle Autoinsassenunfall: 2 Jahresbeiträge,4. Verrechnungsstelle Aufwendungsersatz bei dienstlicher Benutzung privater Fahr­

zeuge: 0,40 Jahresbeiträge,5. Verrechnungsstelle Allgemeiner Unfall: 0,50 Jahresbeiträge,6. Verrechnungsstelle Schülerunfall: 0,20 Jahresbeiträge,7. Verrechnungsstelle Zusätzliche Leistungen im Bereich der Schülerunfallfürsorge:

0,20 Jahresbeiträge. 3Der Jahresbeitrag ergibt sich durch Multiplikation der gemäß Satz 4 zu berücksich­

tigenden Punkte des ausgeschiedenen Mitgliedes mit der Umlagequote des Jahres seines Ausscheidens. 4In der Verrechnungsstelle Kraftfahrthaftpflicht werden die Punkte des ausgeschiedenen Mitgliedes zugrunde gelegt, die sich durch Division der Summe seiner Punkte der letzten 10 Jahre durch 10 ergeben, in den übrigen Verrech­nungsstellen die Punkte, die sich durch Division der Summe seiner Punkte der letzten 3 Jahre durch 3 ergeben. 5Die Mitgliederversammlung überprüft die Höhe dieser Pau­schalen alle fünf Jahre. 6Bildet eine Pauschale die voraussichtlichen Aufwendungen in der Verrechnungsstelle nicht mehr zutreffend ab, nimmt die Mitgliederversammlung eine Anpassung vor. 7Der KSA ist berechtigt, weiterhin den Umlagebeitrag gemäß Abs. 1 zu verlangen, wenn das ausgeschiedene Mitglied die Einmalzahlung nicht lei­stet. 8Der Anspruch des KSA auf Abgeltung der Verpflichtung gemäß Abs. 1 durch eine Einmalzahlung bleibt davon unberührt.

(4) Für die Zahlung von Umlagebeitrag, Vorschuss und Einmalzahlung gilt § 9 Abs. 8 ent­sprechend.

Die geänderte Satzung trat mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 27. August 2013 in Kraft.

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(Auszug aus dem Beitrag "Die aktuelle Rechtsprechung zum Bauplanungsrecht – Berichtsjahr 2013" von Brunhilde Küppers-Aretz, Vorsitzende Richterin am Verwaltungs-gericht Aachen, veröffentlicht in BADK-Information 2/2014)

Dieser Beitrag folgt den jährlichen Berichten zu ober-gerichtlicher und höchstrichterlicher Rechtsprechungzum Bauplanungsrecht seit 20011). Im Berichtsjahr ist eine Vielzahl von Entscheidungen zu baupla nungsrechtlichen Problemen ergangen, bei denen immer wieder verfah-rensrechtliche Fragen wie etwa zum Abwägungsvorgang und den Anforderungen an die Abwägungsentscheidung im Mittelpunkt standen. Auch Umfang und Inhalt der Bekanntmachung von Bebauungsplanentwürfen gaben Anlass zu grundlegenden Entscheidungen. Ebenso waren Zurückstellungen und Veränderungssperren als Mittel zur Sicherung der Planung sowie die Steuerung von Vorhaben im Innen- und Außenbereich Gegenstand der Rechtsprechung. Einen Schwerpunkt bildet erneut die Rechtsprechung zu Steuerung und Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben, die die Anforderungen sowohl an die städtebauliche Erforderlichkeit der Planung neu definiert als auch an den Abwägungsvorgang nachdrück-lich betont. Darüber hinaus finden sich Entscheidungen zu immissionsschutzrechtlichen Aspekten in der Bauleitplanung ebenso wie in der Genehmigungspraxis sowie zur bauplanungsrecht lichen Steuerung von Wind-energieanlagen.…

Recht der Bauleitplanung

Eine Gemeinde verhält sich im Hinblick auf von ihr selbst formulierte Planungsziele nicht konsistent, wenn die Diffe renzierung zwischen zulässigen und ausgeschlosse-nen Nutzungsarten in einem Gewerbegebiet gemessen am Planungsziel widersprüchlich und nicht nachvollzieh-bar ist, sodass der Ausschluss bestimmter gewerblicherNutzungen kein schlüssiges Plankonzept erkennen lässt.Dies hat der VGH Baden­Württemberg in seinem Urteil vom 01.08.2013 – 8 S 2965/11 –2) entschieden. In demzugrunde liegenden Rechtsstreit hatte sich der Eigen­tümer eines Grundstücks in einem Gewerbegebiet gegeneine Beschränkung der zulässigen Gewerbearten durch einen Bebauungsplan gewandt. Der VGH hat unter Bezug­nahme auf die neuere Rechtsprechung des BVerwG3) die städtebauliche Erforderlichkeit der Ausschlussregelungen

verneint. Der Ausschluss einzelner in den Baugebieten allgemein oder ausnahmsweise zulässiger Nutzungen sei durch städtebauliche Gründe nicht gerechtfertigt (§ 1 Abs. 3 BauGB), wenn die Festsetzungen kein schlüssi­ges Plankonzept erkennen ließen, das eine Überprüfung der Nutzungsausschlüsse auf ihre Eignung, Erforderlich­keit und Angemessenheit erlaube, oder sie nicht geeignet seien, die Plankonzeption der Gemeinde umzusetzen. Auch Festsetzungen, die nicht oder nicht vollständig der Realisierung der mit der Planung verfolgten städtebau­lichen Zielsetzungen dienten, seien städtebaulich nicht erforderlich. § 1 Abs. 3 BauG gebiete insofern, dass eine Gemeinde sich hinsichtlich der von ihr selbst formulierten Ziele konsistent verhalte. Diese Voraussetzungen lägen hier nicht vor, weil kein schlüssiges Plankonzept erkenn­bar sei. Denn der Bebauungsplan setze die verfolgte Zielsetzung nicht konsistent um. Er lasse nicht nur solche Nutzungsarten zu, bei deren Realisierung, der Zielbe­schreibung entsprechend, langfristig die Entstehung eines hochwertigen Gewerbegebietes ohne strukturelle Störungen erwartet werden könne. Vielmehr blieben zugleich Betriebsarten zulässig, die – bezogen auf die Zielsetzung eines gehobenen Gebietes – in gleicher Weise störend seien. Es sei nicht erkennbar, welche nachteiligen Auswirkungen von den ausgeschlossenen Nutzungsarten (Lager, Speditionen u. a.) in Bezug auf den hochwertigen Gebietscharakter zugeschrieben würden, die nicht auch von den zulässigen Nutzungen (Lagerplätze, öffentliche Betriebe, Lebensmittelgroßhandel pp.) ausgingen. Auch soweit die Antragsgegnerin eine Verbesserung des opti­schen Erscheinungsbildes des Ortseingangs beabsichtigt habe, werde dies nicht in erster Linie durch die Art der baulichen Nutzung und darauf bezogene Festsetzungen bestimmt und stünden insbesondere die zulässigen Lager­plätze der Annahme eines schlüssiges Konzepts entgegen.

Windenergieanlagen

Wenn eine Gemeinde bei der Konzentrationsflächen-planung für Windenergieanlagen „harte“ und „weiche“ Tabuzonen aus dem Kreis der für die Windenergie-nutzung in Betracht kommenden Flächen (Potenzial-flächen) ausscheidet, muss sie sich zur Vermeidung eines Fehlers im Abwägungsvorgang den Unterschied zwischen den beiden Arten der Tabuzonen bewusst machen und ihn dokumentieren. So das BVerwG in

Aktuelle Rechtsprechung zum Bauplanungsrecht: Windenergieanlagen

Bild: Philip May, 2008, CC BY­SA 3.0

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seinem Urteil vom 11.04.2013 – 4 CN 2.12 –4). In dem Verfahren hatte sich ein Unternehmen der Wind­energiebranche gegen einen Regionalplan gewandt, nach dem Windenergieanlagen ausschließlich in den Vorrang­ und Eignungsgebieten zulässig sind. Die von ihm bereits betriebenen beiden Windenergieanlagen lagen außerhalb dieses Gebietes. Das BVerwG hat die von der Vorinstanz5) vertretene Auffassung, dass auf der ersten Stufe des Planungsprozesses eine Aufschlüsselung in harte und weiche Tabuzonen und deren Dokumentation nicht erforderlich sei, als mit Bundesrecht nicht vereinbar verworfen. Bei harten Tabuflächen handele es sich um Flächen, auf denen die Windenergienutzung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen sei. Die weichen Tabuzonen seien demgegenüber disponibel und einer Berücksichtigung im Rahmen der Abwägung zugänglich. Sie seien vom Plangeber einer erneuten Betrachtung und Bewertung zu unterziehen, wenn er als Ergebnis seiner Untersuchung erkenne, dass er für die Windenergie nutzung nicht substanziell Raum schafft. Seine Ent scheidung für weiche Tabuzonen müsse der Plangeber rechtfertigen. Dazu müsse er kenntlich machen, dass er einen Bewertungsspielraum hat und die Gründe der Wertung offen legen. Hier habe der Plangeber nicht zwischen harten und weichen Tabuzonen differen­ziert, sondern sie als Bereiche zusammengefasst, die für eine Windenergienutzung aus tatsächlichen, rechtlichen oder planerischen Gründen ausscheiden würden. Die Einzelfallbetrachtung habe erst nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen stattgefunden.

Im Rahmen der Abwägung seien die Nachteile einer Planung für Planunterworfene sowie die Tatsache und der grundsätzlich mögliche Umfang hierfür zu leistender Entschädigungen zu berücksichtigen. Wenn der Plangeber hier mögliche Entschädigungsansprüche nach dem Planungsschadensrecht nicht in seine Überlegungen ein­bezogen habe, so sei dies in diesem Fall (ausnahmsweise) nicht zu beanstanden, weil Entschädigungsansprüche nach §§ 39 und 42 BauGB nicht gegeben seien. So seien keine Vorrang­ und Eignungsgebiete aus einem früheren Regionalplan weggeplant und dadurch ein Baurecht entzogen worden (§ 39 BauGB). Auch eine Entschädigung wegen Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung (§ 42 BauGB) ergebe sich nicht, weil die Nutzungsmöglichkeiten, die § 35 BauGB eröffne, nicht die in der Vorschrift vorausgesetzte Qualität einer eigentumsrechtlichen Rechtsposition habe.Gatz weist in seiner Anmerkung zu dieser Entscheidung6) darauf hin, dass der Plangeber sich zwar keine Gedanken über mögliche Entschädigungsansprüche von Windmül­lern zu machen habe, wenn mit einer Konzentrations­flächenplanung Vorrang­ und Eignungs gebiete aus einem früheren Regionalplan nicht weggeplant würden. Dies könne aber möglicherweise anders sein, wenn ein durch ein Regionales Raumordnungsprogramm festgesetzter Vorrangstandort für Windenergie durch nachfolgende Änderungen des Raumordnungsplans aufgehoben werde. Diese Frage sei Gegenstand eines noch beim BVerwG anhängigen Verfahrens 4 C 1.13.

Mit der vorstehenden Entscheidung führt das BVerwG seine Rechtsprechung aus dem Urteil vom 13.12.12 – 4 CN 1.11 –7) fort. Darüber hinaus hat es dort ausgeführt, dass die Frage, ob die Planung im Ergebnis der Windener-gie substantiell Raum verschafft, sich nicht ausschließlich nach dem Verhältnis zwischen der Größe der im Flächen-nutzungsplan dargestellten Konzentrationsfläche und der Größe derjenigen Potenzialflächen beantworten lässt, die sich nach Abzug der „harten“ Tabuzonen von der Gesamtheit der gemeindlichen Außenbereichs-flächen ergibt.

Das Gericht halte im Übrigen daran fest, dass den Tatsa­chengerichten die Entscheidung vorbehalten sei, anhand welcher Kriterien sich beantworten lasse, ob eine Konzen­trationsflächenplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Nutzung der Windenergie in substanzieller Weise Raum schafft. Es verweist auf mehrere Urteile, in denen es bereits verschiedene Modelle gebilligt habe. Nicht zulässig sei allerdings die Festlegung eines bestimmten (prozentualen) Anteils, den die Konzentrationsflächen

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im Vergleich zu den Potenzialflächen erreichen müssen. Dagegen dürfe dem Verhältnis der Flächen zueinander Indizwirkung beigemessen werden und sei nichts gegen einen Rechtssatz des Inhalts zu erinnern, dass, je geringer der Anteil der ausgewiesenen Konzentrationsfläche ist, desto gewichtiger die gegen eine weitere Ausweisung von Vorranggebieten sprechenden Gesichtspunkte sein müssten, damit es sich nicht um eine unzulässige „Feigen­blattpolitik” handele.

In seiner Anmerkung zu dieser Entscheidung weist Gatz8) auf einen vom OVG Lüneburg in seinem Urteil vom 22.11.2012 – 12 LB 64/11 –9) gewählten Weg hin, wie die Gemeinden in Zweifelsfällen vorgehen könnten. In dem dort entschiedenen Fall sei das Problem, ob ein Teil des Planungsraums die Voraussetzungen eines faktischen Vogelschutzgebietes erfüllte und deshalb als harte Tabu­zone einer Öffnung für die Windenergie nicht zugänglich war, nicht eindeutig zu lösen gewesen. Das Gericht habe eine zweispurige Vorgehensweise gebilligt, bei der die Gemeinde in erster Linie angenommen habe, dass es sich bei dem Gebiet um ein faktisches Vogelschutzgebiet han­delte. Hilfsweise, um bei den gerade hinsichtlich der recht­lichen und naturschutzfachlichen Einstufung als faktisches Vogelschutzgebiet bestehenden Unwägbarkeiten auf der sicheren Seite zu sein, habe die Gemeinde „unabhängig davon“ das Gebiet im Rahmen der Umweltvorsorge als Ausschlussfläche für Windenergie behandelt. Insoweit handele es sich um ein „hilfsweises Wegwägen“ einer ansonsten gegebenenfalls für die Windenergie zur Verfü­gung stehenden Fläche. Gatz empfiehlt einem Plan geber, der sich nicht schlüssig ist, ob eine Fläche zu den harten oder weichen Tabuzonen gehört, davon auszugehen, dass es sich bei der Fläche um eine weiche Tabufläche handelt, und die maßgeblichen Kriterien bei der Abwägung den Belangen der Windenergie vorzu ziehen.

Im Übrigen sei es wünschenswert, wenn das rechnerische Verhältnis zwischen der Größe der im Flächennutzungs­plan dargestellten Konzentrationsfläche und der Größe derjenigen Potenzialflächen ermittelt würde, die sich nach Abzug der harten Tabuzonen von der Gesamtheit der gemeindlichen Außenbereichsflächen ergebe, und ihm in dem Sinne Indizwirkung beizumessen, dass, je geringer der Anteil der ausgewiesenen Konzentrationsfläche sei, desto gewichtiger die gegen eine weitere Ausweisung von Vorranggebieten sprechenden Gesichtspunkte sein müssten, damit es sich nicht um eine unzulässige „Feigen­blattplanung“ handele.

Mit seinem Beschluss vom 02.04. 2013 – 4 BN 37.12–10) bestätigt das BVerwG ein Urteil des OVG NRW vom 04.07.2012 – 10 D 47/10.NE–11), welches sich u.a. mit Einwendungen gegen Höhenbeschränkungen von Windkraftanlagen und daraus folgenden wirtschaftlichen Nachteilen befasste. Das BVerwG stellt klar, dass die Fläche, die der Windenergie vorbehalten ist, nicht so beschaffen sein muss, dass sie eine bestmögliche Ausnut-zung gewährleistet. Es reiche aus, wenn an dem Standort die Voraussetzungen für eine dem Zweck angemessene Nutzung gegeben seien.

Der 2. Senat des OVG NRW schließt sich in seinem Urteil vom 01.07.2013 – 2 D 46/12.NE–12) der Auffassung des BVerwG in seinem Urteil vom 11.04.2013 – 4 CN 2.12–13)

hinsichtlich der Pflicht zur Unterscheidung von harten und weichen Tabuzonen bei der Auswahl von Vorrang­flächen für die Windenergie und eine diesbezügliche materiell­rechtliche Dokumentationspflicht an. Da es in dem zu entscheidenden Fall an einer Dokumentation der Abwägungskriterien „harte oder weiche Tabuzonen“ fehle, resultiere bereits hieraus ein Abwägungsfehler. Darüber hinaus folge ein weiterer Abwägungsfehler daraus, dass die Plangeberin lediglich „harte“ Flächenfindungsleitlinien herangezogen habe und davon ausgegangen sei, auch nur solche heranziehen zu dürfen. Tatsächlich könnten insbesondere die Suchkriterien „Siedlungsraum, Natur­ und Landschaft“ sowie „Artenschutz“ in der konkreten Planungssituation und ohne weiteres zur Annahme harter Tabuzonen führen, in denen eine Windenergienutzung schlechterdings nicht stattfinden könne bzw. dürfe. Bei der Annahme harter Tabuzonen sei grundsätzlich Zurück-haltung geboten. Die Gemeinde müsse im Blick behalten, dass eine von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB sanktionierte Vollzugsunfähigkeit der Konzentrationszonenplanung in harten Tabuzonen nur dann gerechtfertigt sei, wenn das angenommene – zur harten Tabuzone leitende – tatsächliche oder rechtliche Hindernis für die Realisierung der Planung noch nicht absehbar auf einer nachfolgenden Zulassungsebene überwunden werden könne, es also zwangsläufig und auf Dauer eintreten werde. Regelmäßig könnten zu den harten Tabuzonen eines Gemeindegebie­tes nur Flächen mit offensichtlich zu geringer Windhö­figkeit, besiedelte Splittersiedlungen im Außenbereich, zusammenhängende Waldflächen, Verkehrswege und andere Infrastrukturanlagen selbst, strikte militärische Schutzbereiche, Naturschutzgebiete, Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Biosphären reservate und gesetzlich geschützte Biotope gezählt werden. Immissionsschutzrechtlich begründete Mindest abstände

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zu Siedlungsbereichen seien in der Regel dem Spektrum der weichen Tabuzonen zuzuordnen. Immissions­schutzrechtlich bedingte harte Tabuzonen könnten nur ausnahmsweise solche Flächen sein, in denen der Betrieb von Windkraftanlagen absehbar unüberwindbar – zwangsläufig und auf Dauer – zum Nachteil der Nachbar­schaft gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen würde. Diese Voraussetzungen seien im Fall der hier als Ausschlussflächen definierten Siedlungsflächen, um die in Anlehnung an den Windenergie­Erlass Mindest abstände als harte Tabuflächen gelegt worden seien, nicht zwin­gend erfüllt. Auch die Ausschluss­ und Restriktionsflächen in den „Themenkomplexen Natur und Landschaft“ sowie „Artenschutz/planungsrelevante Arten“ habe die Plangeberin nicht unterschiedslos als harte Tabuzonen handhaben dürfen. Auch Sicherheitsabstände etwa um FFH­Gebiete oder Vogelschutzgebiete dürfe sie nicht pauschal – aus Vorsorgegründen – als harte Tabuzonen qualifizieren, ebenso wenig nicht die von ihr ermittelten arrondierungsfähigen „konfliktarmen Bereiche“ unterhalb einer Mindestgröße von 30 ha. Die Plangeberin nehme so in der Gestalt harter Tabuzonen eine verkappte Abwägungsentscheidung vorweg und verschließe sich weiteren abwägungsrelevanten Gesichtspunkten, die sie wägen müsste, um angemessen entscheiden zu können, ob sie der Windenergienutzung in ihrem Gemeindegebiet substanziell Raum offenhält. Dazu zähle auch die Frage, ob es notwendig sein könnte, auch kleinere isolierte Flächen als Vorrangflächen bereitzuhalten.

Das OVG Lüneburg hat in seinem Urteil vom 17.10.2013 – 12 KN 277/11 –14) u.a. entschieden, dass die Behebung eines Abwägungsmangels in Gestalt der fehlenden Unterteilung in harte und weiche Tabukriterien bei der Festsetzung eines kombinierten Vorrang- und Eig-nungsgebietes im Rahmen der Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms durch ein ergänzendes Ver-fahren gemäß § 12 Abs. 6 ROG grundsätzlich eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 10 ROG erfordert. Für die Beteiligten bzw. Betroffenen könne es relevant sein zu wissen, dass bei Berücksichtigung nur der „harten Kriterien“ zusätzliche Gebiete grundsätzlich als Vorrang­flächen in Betracht kämen und wo diese liegen. Der Inhalt der Stellungnahmen könne davon abhängen, im welcher Weise der Plangeber von seinem Beurteilungsspielraum und seiner Typisierungsbefugnis bei der Bestimmung der „harten“ Kriterien Gebrauch mache. Als Folge einer fehlenden wirksamen raumordnerischen Entscheidung komme es zur Entstehung einer „weißen“ Fläche im Sinne der Rechtsprechung des BVerwG15).…

Fazit

Die in der Praxis und vor allem bei komplexeren Planun­gen festzustellende Tendenz, Verfahrensschritte einem Dritten zu übertragen, vermag zur Beschleunigung der Verfahren beizutragen. Nicht zu unterschätzen ist dabei aber die Gefahr, dass dem eigentlichen Entscheidungs­träger – in der Regel dem Gemeinderat – nicht alle für die letztlich von ihm zu treffende Abwägungsentscheidung erheblichen Tatsachen zur Kenntnis gelangen. Zur Vermei­dung von Fehlern ist daher hierauf verstärkt zu achten, ebenso wie auf die eigene Abwägungsentscheidung. Die zitierte Rechtsprechung zur Konzentrationsflächen­planung veranschaulicht nochmals, wie dringlich der Plangeber sich den Unterschied zwischen „harten“ und „weichen“ Tabuflächen bereits in einem frühen Planungs­stadium vor Augen führen und ihn darüber hinaus dokumentieren muss. Die Rechtsprechung erkennt dabei durchaus an, dass die Abgrenzung im Einzelfall schwierig sein kann. Daher ist die Anregung, im Zweifel von weichen Tabuflächen auszugehen und die maßgeblichen Kriterien in die Abwägung einzustellen, für die Praxis sicherlich wertvoll. In der Vielzahl der Entscheidungen zu bauleitpla­nerischen Festsetzungen zur Einzelhandelssteuerung fällt im Berichtszeitraum die Rechtsprechung des BVerwG zur Frage der an die städtebauliche Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB zu stellenden Anforderungen beson­ders ins Auge. Daraus ergibt sich aber im Ergebnis nicht, dass an die Planung geringere Anforderungen zu stellen wären. Die Abgewogenheit der Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen sind im Rahmen des Abwägungsvorgangs unverändert zu beachten.

Anmerkungen1) BADK­Information 2002, 46 ff.; 2003, 52 ff.; 2004, 50 ff.;

2005, 60 ff.; 2006, 54 ff.; 2007, 54 ff.; 2008, 63 ff.; 2009, 54 ff.; 2010, 54 ff.; 2011, 58 ff.; 2012, 58 ff.; 2013, 42 ff.

2) VGH Baden­Württemberg, Urteil vom 01.08.2013 – 8 S 2965/11 –, juris.

3) BVerwG, Urteil vom 15.05.2013 – 4 BN 1.13 –, juris.4) BVerwG, Urteil vom 11.04.2013 – 4 CN 2.12 –, juris.5) Sächsisches OVG, Urteil vom 10.11.2011 – 1 C 17/09 –.6) Gatz, jurisPR­BVerwG 13/2013 Anm. 1.7) BVerwG, Urteil vom 13.12.12 – 4 CN 1.11 –, juris =

BADK­Information 2013, 104.8) Gatz, jurisPR­BVerwG 7/2013 Anm. 6.9) OVG Lüneburg, Urteil vom 22.11.2012 – 12 LB 64/11 –,

juris.10) BVerwG, Beschluss vom 02.04.2013 – 4 BN 37.12 –, juris.11) OVG NRW, Urteil vom 04.07.2012 – 10 D 47/10.NE –,

juris, Besprechung in BADK­Information 2013, S. 60 f.12) OVG NRW, Urteil vom 01.07.2013 – 2 D 46/12.NE –, juris.13) BVerwG, Urteil vom 11.04.2013 – 4 CN 2.12 – juris.14) Niedersächsisches OVG, Urteil vom 17.10.2013 –

12 KN 277/11 –.15) BVerwG, Urteil vom 28.11.2005 – 4 B 66.05 –, juris.

KSA Geschäftsbericht 2013

22 GESCHÄFTSBERICHT

Änderungen im Deckungsschutz

Im Geschäftsjahr 2013 traten mit Wirkung ab 1. Januar 2013 wieder im Vorjahr beschlos­sene Deckungsschutz änderungen in Kraft.

Hierzu gehört die Änderung der Allgemeinen Verrech nungsgrundsätze für Haftpflicht­schäden (AVHaftpflicht) hinsichtlich einer die gesetzliche Haftung überschreitenden Haftungsübernahme durch das Mitglied . Eine weitere Änderung der AVHaftpflicht ergab sich aus gesetzlichen Regelungen der Europäischen Union, nach denen für bestimmte außereuropäische Länder ein Versicherungsverbot in Kraft tritt. Um das Risiko eines Sanktions verstoßes auszuschließen, empfahl der Gesamt verband der Deutschen Versi­cherungswirtschaft e. V. (GDV) die Verwendung seiner aus diesem Anlass entwickelten Muster­Sanktionsklausel. Der KSA hat eine entsprechende Regelung in die AVHaftpflicht aufgenommen. Die Sanktionsklausel fand gleichfalls Eingang in die Allgemeinen Versicherungsbedingun gen für die Haftpflichtversicherung (AHB). Neben redaktionellen Änderungen wurden Anpassungen an das aktuelle Versicherungsvertrags gesetz vorge­nommen.

Zum 01. Januar 2013 trat außerdem eine Änderung der Verrechnungsgrundsätze für die Verrechnungsstellen Kraftfahrthaftpflicht, Autokasko, Autoinsassenunfall und Aufwen­dungsersatz bei dienstlicher Benutzung privater Kraftfahrzeuge in Kraft. Durch diese Änderung wird im Rahmen des Vollkaskodeckungsschutzes eine Erweiterung des Deckungs­schutzes auf Schäden am Fahrzeug oder an mitgeführter Sonderausrüstung möglich, wenn diese Schäden durch mit dem Fahrzeug beförderte Personen nicht mut­ oder böswillig verursacht werden. Diese Regelung ist vor allem für Kraftfahrzeuge, die im Rettungsdienst eingesetzt werden, von Nutzen. Der erweiterte Deckungsschutz wird auf gesonderten Antrag gegen Zahlung eines Zuschlags gewährt.

Im Jahr 2013 wurden Änderungen der Verrechnungsgrundsätze erforderlich, die sich aus den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Satzungsänderungen zum Umlage­verfahren ergaben. Die Änderungen betrafen daher vor allem die Umlageschlüssel aller Verrechnungsgrundsätze, die die Grundlage für die Bewertung des eingebrachten Risikos und damit für die Ermittlung des Umlagebeitrags bilden. Änderungen gab es auch beim Produkt­Haftpflichtdeckungsschutz pharmazeutischer Unternehmer; hier wurden neue Vereinbarungen zum Rückversicherungsschutz getroffen. Aus diesem Grund wurden die Besonderen Bedingungen für den Produkt­Haftpflicht deckungsschutz pharmazeutischer Unternehmer, die Besonderen Bedingungen und Risiko beschreibungen für die Versicherung der Produkt­Haftpflicht (Inland) pharmazeutischer Unternehmer (AMG­Pharma­ProdH) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung aufgehoben. Die Änderungen traten rückwirkend ab 1. Januar 2013 in Kraft.

KSA Geschäftsbericht 2013

23GESCHÄFTSBERICHT

Umlageeinnahmen

Im Geschäftsjahr 2013 ist ein geringfügiger Rückgang der Umlageeinnahmen um 0,56 % auf 63.158.464,41 EUR gegenüber 63.512.175,14 EUR im Vorjahr zu verzeichnen.

Hiervon entfielen auf die Verrechnungsstellen:

2013 2012

EUR EUR

Allgemeine Haftpflicht 13.943.230,05 13.244.873,30

Heilwesen 23.565.615,48 24.890.619,89

Haftpflicht 37.508.845,53 38.135.493,19

Kraftfahrthaftpflicht 11.314.072,46 11.233.721,44

Autokasko 12.797.328,87 12.059.228,79

Autoinsassenunfall 31.866,62 49.199,99

Aufwendungsersatz 817.633,65 1.389.956,54

Kraftfahrt 24.960.901,60 24.732.106,76

Allgemeiner Unfall 324.141,57 289.130,18

Schülerunfall 129.814,37 130.342,30

Zusätzliche Leistungen 234.761,34 225.102,71

Unfall 688.717,28 644.575,19

Gesamt 63.158.464,41 63.512.175,14

KSA Geschäftsbericht 2013

24 GESCHÄFTSBERICHT

Schadenfälle

Die Zahl der Schadenanmeldungen beim KSA im Geschäftsjahr 2013 erhöhte sich um insgesamt 5,44 % auf 37.733 gegenüber 35.785 im Vorjahr.

Davon entfielen auf die Verrechnungsstellen:

2013 2012

Allgemeine Haftpflicht 18.982 17.758

Heilwesen 1.378 1.251

Haftpflicht 20.360 19.009

Kraftfahrthaftpflicht 4.703 4.211

Autokasko 8.322 7.909

Autoinsassenunfall 0 3

Aufwendungsersatz 1.741 1.732

Kraftfahrt 14.766 13.855

Allgemeiner Unfall 216 227

Schülerunfall 122 118

Zusätzliche Leistungen 2.269 2.576

Unfall 2.607 2.921

Gesamt 37.733 35.785

KSA Geschäftsbericht 2013

25GESCHÄFTSBERICHT

Schadenaufwand

Der Aufwand für Entschädigungsleistungen – d. h. Schadenkosten (Schadenzahlungen , Renten , Regress forderungen, Selbstbehalte, Schaden regulierungskosten) und Rückdeckungskosten – betrug im Jahr 2013 insgesamt 65.537.021,08 EUR gegenüber 64.047.583,77 EUR im Jahr 2012 und erhöhte sich damit um 2,33 %.

Im Einzelnen wurden für die Verrechnungsstellen aufgewen det:

2013 2012

EUR EUR

Allgemeine Haftp¦icht 14.985.274,92 16.680.660,72

Heilwesen 24.862.544,25 23.600.477,58

Haftpflicht 39.847.819,17 40.281.138,30

Kraftfahrthaftpflicht 11.001.280,40 9.940.812,32

Autokasko 12.693.673,43 11.813.813,18

Autoinsassenunfall 27.231,50 41.353,98

Aufwendungsersatz 1.252.920,81 1.188.697,32

Kraftfahrt 24.975.106,14 22.984.676,80

Allgemeiner Unfall 317.007,61 363.307,15

Schülerunfall 47.525,99 42.626,57

Zusätzliche Leistungen 349.562,17 375.834,95

Unfall 714.095,77 781.768,67

Gesamt 65.537.021,08 64.047.583,77

KSA Geschäftsbericht 2013

26 GESCHÄFTSBERICHT

Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten erhöhten sich im Geschäftsjahr um 33,94 % auf 2.982.206,91 EUR gegen über 2.226.479,46 EUR im Vorjahr. Dieser Anstieg beruht im Wesentlichen auf einmaligen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2013. Der KSA lehnt sich bei der Darstellung der Verwaltungskosten ab dem Geschäftsjahr 2012 an die Rechnungslegungsvorschriften für Versicherungen an; insbesondere werden die Schadenregulierungskosten unter den Schadenkosten ausgewiesen.

Die Verwaltungskosten verteilen sich auf die Verrechnungsstellen wie folgt:

2013 2012

Allgemeine Haftp¦icht 37,07 % 33,66 %

Heilwesen 17,74 % 17,34 %

Haftpflicht 54,80 % 51,00 %

Kraftfahrthaftpflicht 20,97 % 22,34 %

Autokasko 14,14 % 15,52 %

Autoinsassenunfall 3,45 % 4,05 %

Aufwendungsersatz 4,46 % 4,91 %

Kraftfahrt 43,02 % 46,82 %

Allgemeiner Unfall 0,53 % 0,61 %

Schülerunfall 0,05 % 0,03 %

Zusätzliche Leistungen 1,59 % 1,54 %

Unfall 2,18 % 2,18 %

KSA Geschäftsbericht 2013

27GESCHÄFTSBERICHT

Verbundene Unternehmen und Beteiligungen

Der KSA ist Gesellschafter der KSA Verwaltungsgesellschaft mbH in Berlin, die am 5. Juli 1993 gegründet wurde. Mit Beschluss vom 6. Mai 1998 hat der Verwaltungsrat der GmbH den Gesellschaftszweck geändert. Dieser besteht nunmehr im Erwerb und der Vermietung von Büro­ und Geschäftsräumen, Gegenständen der Büro­ und Geschäftsausstattung und Fahrzeugen. Mit Kaufvertrag vom 22. August 2006 erwarb die Ostdeutsche Kommunal­versicherung auf Gegenseitigkeit einen 10%igen Anteil an der KSA Verwaltungsgesellschaft mbH. Der KSA hält 90 % der Anteile an der Gesellschaft mit einem Kapital in Höhe von 3.025.707,35 EUR.

Am 8. November 2000 erwarb der KSA die Erste KSA Vermögensverwaltungs GmbH. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Vermögensverwaltung, soweit sie keiner staat­lichen Genehmigung bedarf. Das Gesellschaftskapital beträgt 24.628,17 EUR.

Bürogebäude

Die Mitgliederversammlung des KSA hatte am 16. Oktober 1997 beschlossen, ein eigenes Verwal tungsgebäude zu errichten. Der KSA nutzt das Bürogebäude seit seinem Einzug am 5. November 1999. Für das Bürogebäude einschließlich des Grundstücks wird zum 31. Dezember 2013 ein rechnerischer Buchwert von 7.557 TEUR ausgewiesen.

KSA Geschäftsbericht 2013

28 GESCHÄFTSBERICHT

Mitgliedschaft in Verbänden

Der Kommunale Schadenausgleich ist Mitglied der Bundesarbeits gemeinschaft Deutscher Kommunal versicherer (BADK) in Köln. Dieser gehören ferner an:

BGV – Badische Versicherungen, Karlsruhe,

BGV­Versicherung AG, Karlsruhe,

GVV­Kommunalversicherung VVaG, Köln,

Haftpflichtschadenausgleich der Deutschen Großstädte, Bochum,

HÖV – Haftpflichtverband öffentlicher Verkehrsbetriebe, Dortmund,

Kommunaler Schadenausgleich Hannover, Hannover,

Kommunaler Schadenausgleich Schleswig­Holstein, Kiel,

Kommunaler Schadenausgleich westdeutscher Städte, Bochum,

OKV – Ostdeutsche Kommunalversicherung a. G., Berlin,

Versicherungskammer Bayern, München,

Württembergische Gemeinde­Versicherung a. G., Stuttgart.

Zum Ausgleich größerer Schäden ist der KSA seit 1. Januar 1998 Mitglied folgender Verbände :

Allgemeiner Kommunaler Haftpflichtschaden­Ausgleich (AKHA), Verrechnungs­stelle Kraftfahrthaftpflicht, Verrechnungsstelle Haftpflicht (seit 1. Januar 1999)

Allgemeiner Kommunaler Fahrzeugschadenausgleich (AKFA),

Allgemeiner Kommunaler Autoinsassen­Unfallschadenausgleich (AKINFA),

Allgemeiner Kommunaler Schülerunfallschaden­Ausgleich (AKUFAG).

Der KSA ist außerdem Mitglied folgender Verbände:

Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (seit 1. Januar 2005),

Deutsches Büro Grüne Karte e. V. (seit 1. Januar 2012),

Verkehrsopferhilfe e. V. (seit 1. Januar 2012).

KSA Geschäftsbericht 2013

29GESCHÄFTSBERICHT

Rechnungsprüfung

Entsprechend dem Beschluss der Mitgliederversammlung wurde die Rech nungs prüfung für das Jahr 2013 durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, vorgenommen. Das abschließende Prüfungs ergebnis findet sich auf Seite 68 des Geschäfts berichts.

Geschäftsergebnis 2013

Über die Jahresrechnungsergebnisse zum 31. Dezember 2013 gibt die Vermögensrechnung Auskunft.

Dank an unsere Mitarbeiter

Das Jahr 2013 war für den KSA wiederum mit besonderen Herausforderungen und Verände­rungen verbunden. Dies verlangte von allen Mitarbeitern weiterhin eine hohe Flexibilität und Leistungsbereitschaft. Für die im Jahr 2013 geleis tete Arbeit möchten wir allen Mitarbeitern unseren Dank aussprechen . Den Mitglie dern des Betriebsrates danken wir für die konstruktive Zusammen arbeit.

KSA Geschäftsbericht 2013

30 GESCHÄFTSBERICHT

Ausblick

Zu Beginn des Jahres 2014 kann gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang der Schaden­neuanmeldungen festgestellt werden. Bei den Schadenaufwendungen ist jedoch mit einem deutlichen Anstieg zu rechnen, da der KSA aufgrund eines am Jahresanfang ergangenen Gerichtsurteils in einem Haftpflichtschadenfall eine Zahlung von mehr als 1 Mio. EUR zu leisten hatte. Für das Jahr 2014 wird mit einer positiven Gesamtentwicklung gerechnet. Sonstige außergewöhnliche Ereignisse mit besonderen Auswirkungen wurden bisher nicht registriert.

Die unverändert schwierige Lage auf den Finanzmärkten bremst die Erwartungen hinsicht­lich der Kapitalanlageergebnisse auch weiterhin. So ist mittelfristig davon auszugehen, dass die Unsicherheiten und das niedrige Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt anhalten werden und sich auch im aktuellen Geschäftsjahr nicht wesentlich ändern.

Berlin, den 09. Oktober 2014

Dr. Bernd Kathe

KSA Geschäftsbericht 2013

31GESCHÄFTSBERICHT

Ergebnisrechnung Allgemeine Haftpflicht 2013 2012

EUR EUREinnahmenUmlagebeiträgea) Mitglieder 13.861.852,35 13.104.078,73

b) ausgeschiedene Mitglieder 81.377,70 140.794,57

Sonstige Einnahmen 9.963.562,97 13.463.763,19

Summe der Einnahmen 23.906.793,02 26.708.636,49

AusgabenSchadenkosten 13.302.668,73 15.268.667,88

Rückdeckungskosten 1.682.606,19 1.411.992,84

Verwaltungskosten 1.105.466,13 749.430,02

Sonstige Aufwendungen 7.816.051,97 9.278.545,75

Summe der Ausgaben 23.906.793,02 26.708.636,49

(Bei der Ermittlung der Aufwendungen für den Umlagebeitrag wurden die sonstigen Einnahmen und sonstigen Aufwendungen saldiert.)

Entwicklung der einzelnen Verrechnungsstellen

Allgemeine Haftpflicht

Allgemeinen Haftpflichtdeckungsschutz erhielten im Geschäftsjahr 4.604 (2012: 4.682) Mitglieder . Insgesamt 18.982 (2012: 17.758) neu angemeldete Schadenfälle wurden im Geschäftsjahr in der Verrechnungsstelle registriert. Das entspricht einem Anstieg von 6,89 % gegenüber dem Vorjahr.

Die größte Zahl der neu angemeldeten Haftpflichtschäden entfällt auch im Jahr 2013 auf Schadenfälle, die im Zusammenhang mit der Straßenverkehrssicherungspflicht stehen. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl leicht an, und zwar um 0,20 %. Anhand der Risikoart „Straßen reinigung, Winterdienst“ zeigt sich für das Geschäftsjahr 2013 wiederum eine Zunahme witterungsbedingter Schadenfälle gegenüber dem Vorjahr. Eine hohe Zahl von Schadenfällen ist auch in den Risikoarten „Pflege­/Altenheime“ und „Wasserversorgung/Abwasserentsorgung" festzustellen. Ebenso tritt eine Häufung von Schaden fällen in der Risikoart „Bäume" sowie in der Risikoart „Gärten, Parks" – dies sind vor allem Schäden in öffentlichen Grünanlagen aufgrund mangelnder Umsicht beim Einsatz von Motorsensen oder Rasen mähern – auf.

Eine Aufschlüsselung der im Jahr 2013 angemeldeten Schaden fälle nach Risikoarten mit den Vergleichszahlen aus 2012 ist auf den folgenden Seiten abgedruckt .

KSA Geschäftsbericht 2013

32 GESCHÄFTSBERICHT

Schadenfälle nach Risikoarten 2013 2012

Amtspflichtverletzungen 692 816

Abfallbeseitigung, Deponien 129 81

Badeanstalten 636 688

Bäume* 1.291 -

Betriebspraktika, Betriebserkundigungen 6 7

Elektrizitätsversorgung 292 237

Fähren 6 3

Fernwärmeversorgung 31 21

Festzüge, Festveranstaltungen 203 207

Feuerschutz­Sachschäden 518 383

Feuerwehrdrittschäden 251 198

Friedhöfe 201 193

Gärten, Parks 950 1.068

Gasversorgung 15 17

Hafenbetriebe 17 18

Haftung aus Verträgen 154 146

Haus­ und Grundbesitz 830 1.235

Kinderspielplätze, ­gärten, ­heime 432 267

Obhutsschäden 47 46

Persönl. Haftpflicht kommunaler Dienstkräfte 1 8

Pflege­/Altenheime 2.319 2.098

Pflegekinder 61 42

Schlösser, Burgen, Höhlen 3 13

Schulen 525 470

Seilbahnen, Skilifte 9 10

Sparkassen 343 264

Sportplätze, Bolzplätze 25 27

Straßenreinigung, Winterdienst 1.434 862

Straßenverkehrssicherungspflicht 3.403 3.396

Theater, Kinos 20 22

Tierhaltung, Tierparks 75 67

Turn­ und Sporthallen, Eislaufplätze 22 32

Überschwemmung, Wasserlaufunterhaltung 222 157

Urheberrechtsverletzung 25 16

Wasserversorgung, Abwasserentsorgung 1.312 1.691

Wohnungsverwaltung 56 77

Sonstige allgemeine Haftpflichtschäden 2.426 2.875

Gesamtzahl 18.982 17.758

(*Neue Risikoart ab 2013, vorher in verschiedenen Risikoarten enthalten – z. B. Gärten, Parks.)

KSA Geschäftsbericht 2013

33GESCHÄFTSBERICHT

Haftpflichtschadenfälle – Neuanmeldungen 2013 nach Risikoarten

Ó Straßenverkehrssicherungspflicht Ó Pflege­/AltenheimeÓ Straßenreinigung, WinterdienstÓ Wasserversorgung, AbwasserentsorgungÓ BäumeÓ Gärten, ParksÓ Haus­ und Grundbesitz Ó Sonstige

39,2 %

4,4 %5,0 % 6,8 %

6,9 %

7,6 %

12,2 %

17,9 %

Im Geschäftsjahr waren neben den neu angemeldeten Haftpflichtschadenfällen auch Schaden fälle zu bearbeiten, die vor 2013 gemeldet wurden, jedoch noch nicht abgeschlos­sen werden konnten. Die Zahl dieser Schadenfälle betrug 15.099. Insgesamt konnten 19.674 Schadenfälle endgültig geklärt werden, in 23,73 % der abgeschlossenen Fälle wurden Zahlungen geleistet.

Schaden-bearbeitung im Geschäftsjahr

Insgesamt zu bearbeiten

dav. im Geschäftsjahr

neu angemeldet

Erledigte Schadenfälle

Unerledigte Schadenfälle

2012 35.159 17.758 20.510 14.649

2013 34.081 18.982 19.674 14.407

Der Aufwand für Entschädigungsleistungen in der Verrechnungsstelle Allgemeine Haftpflicht – d. h. Schadenkosten (Schadenzahlungen, Renten, Regress forderungen, Selbst­behalte, Schaden regulierungskosten) und Rückdeckungskosten – betrug im Geschäftsjahr 14.985.274,92 EUR gegenüber 16.680.660,72 EUR im Jahr 2012.

KSA Geschäftsbericht 2013

34 GESCHÄFTSBERICHT

Schadenfälle aus Verwaltungshandeln 2013 2012

Auskunftserteilung, allgemein 15 16

Bauamt, Bauaufsicht, Baugenehmigung 139 169

Einwohnermeldeamt 9 11

Gesundheitsamt 0 7

Investitionsvorrang­ und Vermögensgesetz 12 18

Jugendamt 32 33

Kassenverwaltung 11 11

Katastrophenschutz 16 8

Liegenschaftsamt, Kämmerei, Steuerverwaltung 7 17

Naturschutz, Denkmalschutz 19 15

Ordnungsbehörde (Polizei) 68 81

Passamt 7 5

Personal­, Allgemeine Verwaltung 37 45

Sozialamt 51 32

Standesamt 7 6

Straßenverkehrsamt 118 123

Vermessungsamt, Katasteramt 8 14

Veterinäramt 11 13

Sonstige Amtspflichtverletzungen 125 192

Gesamtzahl 692 816

Die mit 2.231 TEUR höchsten Schadenzahlungen wurden auch 2013 für Schäden aus dem Bereich der kommunalen Wasserversorgung geleistet. Die Nichteinhaltung vertraglicher Pflichten führte zu Schadenzahlungen in Höhe von 728 TEUR. In der Risikoart „Straßen­verkehrs sicherungspflicht“ wurden insgesamt 702 TEUR aufgewendet. Besonders hohe Zahlun gen waren 2013 wie im Vorjahr in den Risikoarten „Betriebsführungsverträge" mit 645 TEUR und „Haus­ und Grundbesitz" mit 469 TEUR festzustellen sowie in der Risikoart „Gärten/Parks” mit 370 TEUR. Die Zahlungen für Schadenfälle in der Risikoart „Straßen­reinigung, Winterdienst” waren mit 311 TEUR auch 2013 sehr hoch, lagen jedoch unter dem Vorjahreswert.

Die teuersten Risikoarten des Jahres zeigt die Übersicht auf der folgenden Seite.

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35GESCHÄFTSBERICHT

Einzelne Schadenfälle fielen auch im Geschäftsjahr 2013 durch besonders hohe Zahlungen auf, hierzu gehörten u. a. die folgenden Haftpflichtschadenfälle.

In einem Grundstückstauschvertrag sicherte eine Stadt einem privaten Investor zu, dass das Tauschgrundstück nach der beabsichtigten Bauleitplanung als Wohngebiet ausgewiesen wird. Der Investor erwarb weitere angrenzende Grundstücke und gab einen Bebauungs­planentwurf in Auftrag. Diesem blieb dann die Genehmigung durch die Landesbehörde versagt. Auch der vom Planungsbüro erstellte Bebauungsplanentwurf wurde vom Landes­amt für Straßenbau beanstandet, weil die Linienführung der geplanten Ortsumgehung einer Bundesstraße unbeachtet blieb. Nur für einen Teil des Projektes trat nach Zustimmung durch das Landes amt für Straßenbau der Bebauungsplan in Kraft. Sämtliche Bemühungen der Stadt, insbesondere durch Verschiebung der Trassenführung für die Bundesstraße doch noch eine Bebaubarkeit des Gebietes zu ermöglichen, blieben erfolglos. Der Insolvenz­verwalter des zwischenzeitlich zahlungsunfähigen Investors nahm daraufhin die Stadt gerichtlich auf Schadenersatz in Anspruch. Der Kläger stützte seinen Anspruch in erster Linie auf die von der Stadt im Tauschvertrag übernommene Bebaubarkeitsgarantie, aber auch hilfsweise auf die Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht. Letzteres begründete er damit, dass die Stadt vor Abschluss des Tauschvertrages über die einer Bebaubarkeit möglicherweise entgegenstehende überörtliche Planung der Bundesstraße hätte aufklären müssen. Den Vorwurf einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht­verletzung sahen die mit der Sache befassten Gerichte als begründet an. Im Ergebnis der gerichtlichen Auseinandersetzungen musste der KSA im Jahr 2013 für die Stadt eine

Haftpflichtschadenfälle – Schadenzahlungen 2013 nach Risikoarten (TEUR)

Wasserversorgung

Haftung aus Verträgen

Straßenverkehrssicherungspflicht

Betriebsführungsverträge

Haus­ und Grundbesitz

Abwasserbeseitigung

Gärten, Parks

Straßenreinigung, Winterdienst

2.052

728

702

645

469

453

370

598

KSA Geschäftsbericht 2013

36 GESCHÄFTSBERICHT

Entschädigungssumme in Höhe von 580 TEUR an den Insolvenzverwalter des Investors zah­len. An den Gesamtzahlungen in diesem Schadenfall, der nun abgeschlossen ist, beteiligte sich die Stadt mit ca. 1 Mio. EUR.

Eine Agrargenossenschaft stellte 1999 den Antrag auf Befreiung von der öffentlichen Trink­wasserversorgung beim örtlichen Zweckverband, um sich selbst versorgen zu können. Im April 2003 lehnte der Zweckverband den Antrag ab. Das Landratsamt bestätigte dies durch Widerspruchsbescheid vom Oktober 2003. Zwischenzeitlich hatte die Agrargenossen schaft im August 2003 vor dem Verwaltungsgericht Untätigkeitsklage gegen den Zweckverband erhoben und gewonnen. Der Zweckverband legte erfolglos Berufung beim OVG ein. Die Agrargenossenschaft behauptete Ansprüche aus entgangenem Gewinn, der durch Investitio nen aufgrund des ersparten Wassergeldes möglich gewesen wäre. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wurde eine Einigung über die Zahlung von 500 TEUR nebst Zinsen erzielt. Davon übernahm das Mitglied selbst 100 TEUR. Der Schadenfall ist abge­schlossen.

Eine Stadt wurde aufgrund einer zu Unrecht erteilten GVVO­Genehmigung zu einem Grund stückskaufvertrag aus dem Jahre 1991 auf Schaden ersatz in Anspruch genommen. Das betreffende Grundstück war nach dem Verkauf von der Erwerberin in einem den Grundstückswert ein Vielfaches übersteigenden Umfang mit Grundschulden belastet worden (insg. 8,5 Mio. DM). Im Rahmen des Schadenersatzes begehrte die Restitutions­berechtigte nach Rück erhalt ihres Grundstückes insbesondere die Freistellung von den eingetragenen Grundschulden und Ersatz für entgangene Mieteinnahmen. Nachdem durch Teilurteil über die Begründetheit des Freistellungsanspruches rechtskräftig entschieden war, zahlte der KSA zur Erlangung einer Löschungsbewilligung der Gläubigerin der grundbuchlich gesicherten Forderungen einen Betrag in Höhe von 300 TEUR an diese. Eine Entscheidung über den Anspruch auf entgangene Mieteinnahmen steht noch aus. Mit weiteren Aufwen­dungen ist zu rechnen.

Ein KSA­Mitglied ist Betriebsführer eines Zweckverbands und Betreiber einer Wasser­Haupt­versorgungsleitung auf dem Grundstück einer Bestattungsfirma. Diese hatte Bauarbeiten auf ihrem Grundstück durchführen lassen. Die Mitarbeiter der beauftragten Firma beschä­digten bei Bagger arbeiten die Wasser leitung, wodurch Schäden am Gebäude auftraten. Ursache für den Fehler war ein falscher Plan, den die Bestattungsfirma im Zusammenhang mit dem Grundstückskauf erhielt. Diesen falschen Plan erhielt auch die Baufirma vor Beginn der Bauarbeiten auf Anfrage. Für den Betriebsausfallschaden als Sachfolgeschaden wurden 2013 ca. 145.000 EUR gezahlt. Insgesamt wurden bisher Schadenzahlungen in Höhe von 1.127.000 EUR geleistet. Mit weiteren Aufwendungen ist zu rechnen.

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37GESCHÄFTSBERICHT

Die Zahl der bei Gericht anhängigen Haftpflichtprozesse betrug im Berichtsjahr 5.135. Davon konnten 2.249 Prozesse erledigt werden. Addiert man die Klagerücknahmen (807) und die obsie gen den Urteile (voll gewonnen: 752; überwiegend gewonnen 40), so war der KSA in 1.599 (71,10 %) dieser Prozesse erfolgreich. In nur 153 Fällen (6,80 %) war ein über­wiegendes Unterliegen zu verzeichnen.

Übersicht über erledigte Haftpflichtprozesse 2013

6,8 %Verlorene Prozesse

22,1 %Sonstige Ergebnisse35,2 %

Gewonnene Prozesse

35,9 %Klagerücknahmen

KSA Geschäftsbericht 2013

38 GESCHÄFTSBERICHT

Heilwesen

In der Verrechnungsstelle Heilwesen erhielten im Geschäftsjahr 109 (2012: 115) Mitglieder Deckungsschutz.

Es wurden 1.378 (2012: 1.251) Heilwesenschadenfälle neu angemeldet, das entspricht einem Anstieg von 10,15 % gegenüber dem Vorjahr. Die Verteilung der Schaden­neuanmeldungen nach Risikoarten zeigt, dass der größte Anteil aller Schadenfälle den medizinischen Fachgebieten Chirurgie mit 30,39 %, Unfallchirurgie mit 22,87 % und Innere Medizin mit 17,65 % zuzurechnen ist.

In der Verrechnungsstelle Heilwesen wurden 2013 u. a. 6 neue Schadenfälle aus dem Bereich Geburtshilfe angemeldet, bei denen mit einem zukünftigen Gesamt aufwand von insgesamt ca. 12,0 Mio. EUR gerechnet wird.

Eine Aufschlüsselung der 2013 angemeldeten Schaden fälle nach Risiko arten mit den Ver­gleichszahlen aus 2012 ist auf den folgenden Seiten abgedruckt .

Im Geschäftsjahr wurden in der Verrechnungsstelle Heilwesen insgesamt 4.799 Schaden­fälle bearbeitet. Neben den neu angemeldeten Heilwesenschadenfällen waren darunter auch 3.421 Schadenfälle aus den Vorjahren, die noch nicht abgeschlossen werden konnten. Es konnten jedoch 1.354 Schadenfälle beendet werden, in 39,51 % wurden Zahlungen geleistet.

Schaden-bearbeitung im Geschäftsjahr

Insgesamt zu bearbeiten

dav. im Geschäftsjahr

neu angemeldet

Erledigte Schadenfälle

Unerledigte Schadenfälle

2012 4.720 1.251 1.374 3.346

2013 4.799 1.378 1.354 3.445

Der Aufwand für Entschädigungsleistungen in der Verrechnungsstelle Heilwesen – d. h. Schaden kosten (Schadenzahlungen, Renten, Regress forderungen, Schadenregulierungs­kosten) und Rückdeckungskosten – betrug im Geschäftsjahr 24.862.544,25 EUR gegenüber 23.600.477,58 EUR im Jahr 2012.

Eine Übersicht über die Höhe der Schadenzahlungen nach Risikoarten ist auf den folgenden Seiten dargestellt.

KSA Geschäftsbericht 2013

39GESCHÄFTSBERICHT

Ergebnisrechnung Heilwesen 2013 2012

EUR EUREinnahmen

Umlagebeiträge

a) Mitglieder 18.591.234,04 20.301.960,60

b) ausgeschiedene Mitglieder 4.974.381,44 4.588.659,29

Sonstige Einnahmen 4.047.761,44 1.926.388,37

Summe der Einnahmen 27.613.376,92 26.817.008,26

AusgabenSchadenkosten 21.653.843,72 21.341.398,73

Rückdeckungskosten 3.208.700,53 2.259.078,85

Verwaltungskosten 528.909,95 386.043,58

Sonstige Aufwendungen 2.221.922,72 2.830.487,10

Summe der Ausgaben 27.613.376,92 26.817.008,26

(Bei der Ermittlung der Aufwendungen für den Umlagebeitrag wurden die sonstigen Einnahmen und sonstigen Aufwendungen saldiert.)

Heilwesenschäden nach Risikoarten 2013 2012

Anästhesiologie 72 87

Chirurgie, allgemein 303 353

Geburtshilfe u. Gynäkologie 146 128

HNO 20 24

Innere Medizin 176 167

Intensivmedizin 28 34

Kinderheilkunde 27 21

Krankenhaus 18 13

Neurologie 15 12

Orthopädie 72 53

Psychiatrie 19 17

Radiologie/Onkologie 11 15

Unfallchirurgie 228 177

Urologie 20 11

Sonstige Fachgebiete 183 113

Sonstige Heilwesenschäden 40 26

Gesamtzahl 1.378 1.251

KSA Geschäftsbericht 2013

40 GESCHÄFTSBERICHT

Die mit 5.527 TEUR höchste Summe für Schadenzahlungen wurde auch im Jahr 2013 wieder für Schadenfälle aus dem Bereich Geburtshilfe ausgegeben. In der allgemeinen Chirurgie wurden Schadenzahlungen in Höhe von 3.571 TEUR geleistet, in der Unfall chirurgie betrugen die Zahlungen für Schadenfälle 1.958 TEUR. Dem Fachgebiet Innere Medizin sind Zahlungen in Höhe von 1.203 TEUR zuzuordnen. Schadenfälle aus dem Fachgebiet Pädiatrie erforderten Zahlungen in Höhe von 1.123 TEUR und im Bereich Intensivmedizin wurden 727 TEUR für Schadenfälle aufgewendet.

Heilwesenschadenfälle – Schadenzahlungen 2013 nach Risikoarten (TEUR)

Geburtshilfe

Chirurgie

Unfallchirurgie

Innere Medizin

Pädiatrie

Intensivmedizin

Anästhesiologie

Orthopädie

5.527

3.571

1.958

1.203

1.123

727

582

432

Heilwesenschadenfälle – Neuanmeldungen 2013 nach Risikoarten

Ó Chirurgie Ó UnfallchirurgieÓ Innere MedizinÓ GeburtshilfeÓ AnästhesiologieÓ Orthopädie

8,4 %

28,2 %

14,1 %13,4 %

13,4 %

13,4 %

13,4 %

13,4 %

30,4 %

22,9 %

17,7 %

14,6 %

7,2 %7,2 %

KSA Geschäftsbericht 2013

41GESCHÄFTSBERICHT

3,1 %Verlorene Prozesse

59,5 %Sonstige Ergebnisse20,4 %

Gewonnene Prozesse

Übersicht über erledigte Heilwesenprozesse 2013

17,0 %Klagerücknahmen

Einige Schadenfälle führten auch im Geschäftsjahr 2013 zu besonders hohen Aufwen­dungen.

Einer dieser Fälle ereignete sich bereits im Jahr 2003 und wurde mehrfach in den Medien dargestellt. Hier wurden die schwerwiegenden Verletzungen eines Patienten im Rahmen einer Notfallbehandlung nicht rechtzeitig erkannt und behandelt, sodass er eine dauerhafte Hirnschädigung erlitt und seither schwerstpflegebedürftig ist. Die hohen Aufwendungen im Geschäftsjahr erfolgten nach der gerichtlichen Einigung zum Erwerbsschaden sowie zusätzlichen Pflegekosten.

Ein weiterer Fall ist auf einen Behandlungsfehler bei der Operation eines Wirbelkörpers zurückzuführen, in dessen Folge die Patientin unter einer Querschnittslähmung leidet. Im Jahr 2013 wurden zusätzliche Kosten für den Lebensunterhalt aufgewendet.

In beiden Fällen ist mit weiteren Zahlungen zu rechnen, wobei auch Forderungen der Sozial­versicherungsträger für Heilbehandlungskosten und weitere Ausgaben zu berücksichtigen sein werden, die sich kostensteigernd auf die Gesamtaufwendungen für diese Schadenfälle auswirken.

Im Geschäftsjahr konnten 289 bei Gericht anhängige Heilwesenprozesse abgeschlossen werden. Addiert man die Klagerücknahmen (49) und die obsie gen den Urteile (voll gewonnen: 55; überwiegend gewonnen 4), so war der KSA in 108 (37,37 %) dieser Prozesse erfolgreich. Nur in 9 Fällen (3,11 %) war ein überwiegendes Unter liegen zu verzeichnen.

KSA Geschäftsbericht 2013

42 GESCHÄFTSBERICHT

Ergebnisrechnung Kraftfahrthaftpflicht 2013 2012

EUR EUREinnahmen

Umlagebeiträge

a) Mitglieder 11.253.769,89 11.198.994,46

b) ausgeschiedene Mitglieder 60.302,57 34.726,98

Sonstige Einnahmen 2.365.263,57 1.174.866,83

Summe der Einnahmen 13.679.336,03 12.408.588,27

AusgabenSchadenkosten 9.495.786,38 8.741.625,32

Rückdeckungskosten 1.505.494,02 1.199.187,00

Verwaltungskosten 625.464,36 497.271,20

Sonstige Aufwendungen 2.052.591,27 1.970.504,75

Summe der Ausgaben 13.679.336,03 12.408.588,27

(Bei der Ermittlung der Aufwendungen für den Umlagebeitrag wurden die sonstigen Einnahmen und sonstigen Aufwendungen saldiert.)

Kraftfahrthaftpflicht

Zum 31. Dezember 2013 bestanden im Kraftfahrthaftpflichtdeckungsschutz 70.427 (2012: 70.436) Verträge .

Der versichert e Fahrzeugbestand gliedert sich wie folgt auf:

Fahrzeugart 2013 2012

Pkw 14.108 14.256

Lkw 16.444 16.518

Zugmaschinen 4.713 4.737

Anhänger 12.672 12.463

Omnibusse 335 344

Feuerwehrfahrzeuge 14.902 14.953

Müllfahrzeuge 806 802

Straßenreinigungsfahrzeuge 798 775

Krankenwagen 1.669 1.659

Sonstige Fahrzeuge 3.980 3.929

Gesamt 70.427 70.436

KSA Geschäftsbericht 2013

43GESCHÄFTSBERICHT

Die Zahl der neu angemeldeten Schadenfälle in der Verrechnungsstelle Kraftfahrthaft­pflicht erhöhte sich auf 4.703 Schadenfälle gegen über 4.211 im Vorjahr. Das entspricht einem Anstieg von 11,68 %. Insgesamt wurden 7.594 Schaden fälle bearbeitet. Neben den neu angemeldeten Schadenfällen waren darunter 2.891 Schadenfälle aus den Vorjahren, die noch nicht abgeschlossen waren. 4.771 Schadenfälle konnten im Geschäftsjahr erledigt werden, in ca. 72,40 % erfolgten Zahlungen.

Schaden-bearbeitung im Geschäftsjahr

Insgesamt zu bearbeiten

dav. im Geschäftsjahr

neu angemeldet

Erledigte Schadenfälle

Unerledigte Schadenfälle

2012 7.114 4.211 4.443 2.671

2013 7.594 4.703 4.771 2.823

Der Aufwand für Entschädigungsleistungen in der Verrechnungsstelle Kraftfahrthaft­pflicht – d. h. Schadenkosten (Schadenzahlungen, Renten, Regress forderungen, Schaden­regulierungskosten) und Rückdeckungskosten – betrug im Geschäftsjahr 11.001.280,40 EUR gegenüber 9.940.812,32 EUR im Jahr 2012.

Die Schadenzahlungen – ohne Berücksichtigung von Renten, Regressen, Schadenregulie­rungskosten – stiegen um 300.645,39 EUR (= 3,85 %) von 7.806.889,79 EUR im Vorjahr auf 8.107.535,18 EUR im Geschäfts jahr. Sie verteilen sich auf folgende Fahrzeug gruppen:

Fahrzeuggruppen 2013 2012

EUR EUR

Pkw 1.691.697,18 2.442.047,22

Lkw 2.816.992,47 2.307.646,83

Zugmaschinen 742.577,67 320.780,24

Anhänger 86.028,10 94.582,81

Omnibusse 126.957,00 186.722,33

Feuerwehrfahrzeuge 736.179,13 507.793,12

Müllfahrzeuge 739.377,28 747.049,31

Straßenreinigungsfahrzeuge 208.905,50 213.707,50

Krankenwagen 717.173,79 687.760,39

Sonstige Fahrzeuge 241.647,06 298.800,04

Gesamt 8.107.535,18 7.806.889,79

KSA Geschäftsbericht 2013

44 GESCHÄFTSBERICHT

Schadenzahlungen im Kraftfahrthaftpflichtdeckungsschutz 2009 – 2013 (TEUR)

10.000

5.000

0

2009 2010 2011 2012 2013

7.445 8.835 9.548 7.807 8.108

Auch in der Verrechnungsstelle Kraftfahrthaftpflicht gibt es Schadenfälle, die im Geschäfts­jahr 2013 besonders hohe Zahlungen nach sich zogen.

Bei einer Kollision im Kreuzungsbereich ereignete sich ein Schadenfall mit erheblichen finanziellen Folgen. Das Notarzteinsatzfahrzeug eines Rettungszweckverbandes kollidier te mit einem Reisebus. Das Notarzteinsatzfahrzeug befand sich auf einer Einsatzfahrt und beabsichtigte, nach links auf eine bevorrechtigte Straße abzubiegen. Die Ampelanlage war zu diesem Zeitpunkt nicht in Betrieb. Beim Einfahren in die bevorrechtigte Straße kollidierte das Notarzteinsatzfahrzeug mit dem sich von links nähernden Reisebus; dabei wurde der Fahrer des Busses verletzt. Durch den Anstoß wurde der Reisebus nach links von der Fahrbahn gestoßen, durchbrach ein Straßengeländer und stieß mit der Front in eine Garage, die dadurch erheblich beschädigt wurde. Nur leicht verletzt wurde der im Notarzteinsatz­fahrzeug befindliche Notarzt. Für die Sachschäden wurden bisher ca. 62.000 EUR gezahlt. Mit weiteren Aufwendungen ist zu rechnen.

Der Zusammenstoß eines Containerfahrzeugs mit einem Lkw führte insgesamt bereits zu Zahlungen von ca. 182.000 EUR. Das Containerfahrzeug eines KSA­Mitglieds befand sich auf dem Weg zur Deponie, als es zu einem Unfall mit dem Sattelzug des beteiligten Transportunternehmens kam. Der Sattelzug näherte sich dem Lkw im Gegenverkehr. In einer relativ engen Rechtskurve geriet der Lkw mit den Hinterrädern auf die Bordsteinkante. Dies bewirkte, dass der Lkw kippte, sich zunehmend nach links neigte und daraufhin mit dem entgegenkommenden Sattelzug zusammenstieß. An der geleasten Zugmaschine des Sattelzugs entstand wirtschaft licher Totalschaden. Der Fahrer des Sattel zugs wurde bei dem Unfall in der Zugmaschine eingeklemmt und zog sich schwerste Verletzungen zu. 2013 wurden ca. 127.000 EUR in dem Schadenfall gezahlt. Mit weiteren Aufwendungen ist zu rechnen.

KSA Geschäftsbericht 2013

45GESCHÄFTSBERICHT

Der Lkw­Fahrer eines KSA­Mitglieds musste an einer Kreuzung die Vorfahrt gewähren. Er beabsichtigte, die bevorrechtigte Straße geradeaus zu überqueren. Eine Radfahrerin näherte sich aus der Sicht des Lkw­Fahrers von links auf der bevorrechtigten Straße und wollte ihrerseits nach links (in die gleiche Richtung) abbiegen. Dabei kam es zur Kollision, wobei die Radfahrerin stürzte. Der Lkw­Fahrer gab an, die Radfahrerin nicht gesehen zu haben. Die Radfahrerin leidet infolge des Unfalls unter neurologischen Defiziten und klagte auf Zahlung von Schmerzensgeld und Ersatz eines Verdienst ausfallschadens. Im Jahr 2013 wurden 45.000 EUR im Ergebnis eines Vergleichs an die Geschädigte gezahlt. Mit weiteren Aufwendungen ist zu rechnen.

KSA Geschäftsbericht 2013

46 GESCHÄFTSBERICHT

Autokasko

Zum 31. Dezember 2013 bestanden im Kaskodeckungsschutz 53.572 (2012: 53.147) Verträge , die sich wie folgt verteilen:

2013 2012

Vollkaskodeckungsschutz 47.785 47.154

Teil­/Ruhekaskodeckungsschutz 5.787 5.993

Ergebnisrechnung Autokasko 2013 2012

EUR EUREinnahmen

Umlagebeiträge

a) Mitglieder 12.779.238,59 12.052.637,22

b) ausgeschiedene Mitglieder 18.090,28 6.591,57

Sonstige Einnahmen 764.471,98 497.973,33

Summe der Einnahmen 13.561.800,85 12.557.202,12

AusgabenSchadenkosten 11.224.840,90 10.672.190,82

Rückdeckungskosten 1.468.832,53 1.141.622,36

Verwaltungskosten 421.741,61 345.557,37

Sonstige Aufwendungen 446.385,81 397.831,57

Summe der Ausgaben 13.561.800,85 12.557.202,12

(Bei der Ermittlung der Aufwendungen für den Umlagebeitrag wurden die sonstigen Einnahmen und sonstigen Aufwendungen saldiert.)

Verträge im Kaskodeckungsschutz 2009 – 2013

2009 2010 2011 2012 2013

42.470 43.909 45.721 47.154 47.785

40.000

20.000

0

6.372 6.238 6.191 5.993 5.787

Vollkasko Teilkasko

KSA Geschäftsbericht 2013

47GESCHÄFTSBERICHT

Im Jahr 2013 ergibt sich im Fahrzeug deckungs schutz folgende Aufgliederung des Bestands:

Fahrzeugart Vollkasko Teilkasko

Pkw 12.179 736

Lkw 11.695 1.533

Zugmaschinen 2.816 429

Anhänger 3.814 935

Omnibusse 325 7

Feuerwehrfahrzeuge 10.186 1.437

Müllfahrzeuge 738 72

Straßenreinigungsfahrzeuge 631 67

Krankenwagen 1.981 24

Sonstige Fahrzeuge 3.420 547

Gesamt 47.785 5.787

Verteilung der Fahrzeuggruppen im Kaskodeckungsschutz 2013

7,4 %Sonstige

24,1 %Pkw

28,9 %Spezialfahrzeuge

39,6 %Lkw und Anhänger

KSA Geschäftsbericht 2013

48 GESCHÄFTSBERICHT

Im Kaskodeckungsschutz wurden im Berichtsjahr 8.322 Schadenfälle ange mel det gegen­über 7.909 im Vorjahr. Dies entspricht einem Anstieg von 5,22 %. Insgesamt waren 10.494 Schadenfälle zu bearbeiten, davon 2.172 unerledigte aus den Vorjahren. 8.353 Kasko­schadenfälle wurden abgeschlossen, 81,26 % waren mit Schadenzahlungen verbunden.

Schaden-bearbeitung im Geschäftsjahr

Insgesamt zu bearbeiten

dav. im Geschäftsjahr

neu angemeldet

Erledigte Schadenfälle

Unerledigte Schadenfälle

2012 10.060 7.909 8.219 1.841

2013 10.494 8.322 8.353 2.141

Der Aufwand für Entschädigungsleistungen im Kaskodeckungsschutz – d. h. Schadenkosten (Schadenzahlungen, Regress forderungen, Schadenregulierungs kosten) und Rück deckungs­kosten – betrug im Geschäftsjahr 12.693.673,43 EUR gegenüber 11.813.813,18 EUR im Vorjahr.

Die Schaden zahlungen – ohne Berücksichtigung von Renten, Regressen, Schaderegulie­rungs kosten – stiegen im Geschäfts jahr um 627.847,18 EUR (= 5,89 %) auf 11.280.659,86 EUR gegenüber EUR 10.652.812,68 im Vorjahr. Sie entfallen im Einzelnen auf folgende Fahrzeug­gruppen:

Fahrzeugart 2013 2012

EUR EUR

Pkw 4.772.791,81 4.984.759,17

Lkw 2.230.831,63 1.997.513,44

Zugmaschinen 351.667,81 244.339,32

Anhänger 26.669,27 33.463,66

Omnibusse 147.009,72 309.470,53

Feuerwehrfahrzeuge 1.295.614,38 1.035.222,75

Müllfahrzeuge 480.236,11 331.744,26

Straßenreinigungsfahrzeuge 127.486,23 166.336,46

Krankenwagen 1.633.507,39 1.327.645,25

Sonstige Fahrzeuge 214.845,51 222.317,84

Gesamt 11.280.659,86 10.652.812,68

KSA Geschäftsbericht 2013

49GESCHÄFTSBERICHT

Die teuersten Kaskoschadenfälle des Jahres 2013 standen im Zusammenhang mit einem Müllfahrzeug, das beim Rückwärtsfahren mit einem Radlader kollidierte (Schaden zahlung 2013: ca. 60 TEUR) sowie einem Feuerwehrlöschfahrzeug, das beim Einsatz auf einem Stoppel acker ausbrannte (Schadenzahlung 2013: ca. 170 TEUR).

Deckungsschutz für Autoschutzbriefleistungen

Zum 31. Dezember 2013 bestanden für den im Geschäftsjahr gewährten Deckungs schutz für Autoschutzbriefleistungen 14.073 Verträge gegenüber 14.193 Verträgen im Vorjahr.

KSA Geschäftsbericht 2013

50 GESCHÄFTSBERICHT

Aufwendungsersatz bei dienstlicher Benutzung privater Fahrzeuge

Die Gesamtzahl der Deckungsschutzpunkte stieg zum 31. Dezember 2013 auf 9.327.637 Punkte gegenüber 9.327.126 Punkten im Vorjahr. Diese verteilen sich auf die einzelnen Deckungsschutzformen wie folgt:

Deckungsschutzform Punkte

Fahrzeugschäden (§ 5a) 6.752.697

Fahrzeugfolgeschäden (§ 5b) 1.263.217

Rabattverlust in der Kfz­Haftpflichtversicherung (§ 5c) 1.311.723

Gesamt 9.327.637

Die Zahl der Schadenfälle stieg von 1.732 im Vorjahr auf 1.741 im Geschäftsjahr 2013 und damit um 0,52 %. Es waren insgesamt 2.335 Schadenfälle zu bearbeiten, davon 594 aus den Vorjahren. 1.783 Fälle konnten abgeschlossen werden, in 68,14 % der Fälle erfolgten Schadenzahlungen.

Schaden-bearbeitung im Geschäftsjahr

Insgesamt zu bearbeiten

dav. im Geschäftsjahr

neu angemeldet

Erledigte Schadenfälle

Unerledigte Schadenfälle

2012 2.350 1.732 1.841 509

2013 2.335 1.741 1.783 552

Ergebnisrechnung Aufwendungsersatz 2013 2012

EUR EUREinnahmen

Umlagebeiträge

a) Mitglieder 816.131,47 1.387.968,16

b) ausgeschiedene Mitglieder 1.502,18 1.988,38

Sonstige Einnahmen 5.056.629,32 4.894.572,12

Summe der Einnahmen 5.874.262,97 6.284.528,66

AufwendungenSchadenkosten 1.252.920,81 1.188.697,32

Rückdeckungskosten 0,00 0,00

Verwaltungskosten 132.921,80 109.407,86

Sonstige Aufwendungen 4.488.420,36 4.986.423,48

Summe der Ausgaben 5.874.262,97 6.284.528,66

(Bei der Ermittlung der Aufwendungen für den Umlagebeitrag wurden die sonstigen Einnahmen und sonstigen Aufwendungen saldiert.)

KSA Geschäftsbericht 2013

51GESCHÄFTSBERICHT

Berlin Branden­ burg

Mecklenburg­Vorp.

Sachsen Sachsen­ Anhalt

Thüringen

948

3.374

1.632

4.838

2.8042.329

Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden nach Ländern 2013

(Quelle: Statistisches Bundesamt)

Der Aufwand für Entschädigungsleistungen bei Aufwendungsersatzschäden – d. h. Schaden kosten (Schadenzahlungen, Renten, Regress forderungen, Schaden regulie­rungskosten) und Rückdeckungskosten – betrug im Geschäftsjahr 1.252.920,81 EUR gegenüber 1.188.697,32 EUR im Jahr 2012.

Sie gliedern sich wie folgt auf:

Deckungsschutzform 2013 2012

EUR EUR

Fahrzeugschäden (§ 5a) 889.476,78 1.089.742,88

Fahrzeugfolgeschäden (§ 5b) 27.598,86 32.751,66

Rabattverlust in der Kfz­Haftpflichtversicherung (§ 5c) 76.242,86 66.202,78

Gesamt 1.252.920,81 1.188.697,32

KSA Geschäftsbericht 2013

52 GESCHÄFTSBERICHT

Autoinsassenunfall

Zum 31. Dezember 2012 bestanden in der Verrechnungsstelle 14.073 Verträge (2011: 14.991).

Der Aufwand für Entschädigungsleistungen in der Verrechnungsstelle Autoinsassen­unfall – d. h. Schadenkosten (Schadenzahlungen, Renten, Regress forderungen, Schaden­regulierungskosten) und Rückdeckungskosten – betrug im Geschäftsjahr 27.231,50 EUR gegenüber 41.353,98 EUR im Jahr 2012.

Ergebnisrechnung Autoinsassenunfall 2012 2013

EUR EUREinnahmen

Umlagebeiträge

a) Mitglieder 31.798,26 31.625,51

b) ausgeschiedene Mitglieder 68,36 17.574,48

Sonstige Einnahmen 558.414,58 636.649,67

Summe der Einnahmen 590.281,20 685.849,66

AufwendungenSchadenkosten 3.807,03 18.942,84

Rückdeckungskosten 23.424,47 22.411,14

Verwaltungskosten 102.901,68 90.170,52

Sonstige Aufwendungen 460.148,02 554.325,16

Summe der Ausgaben 590.281,20 685.849,66

(Bei der Ermittlung der Aufwendungen für den Umlagebeitrag wurden die sonstigen Einnahmen und sonstigen Aufwendungen saldiert.)

Straßenverkehrsunfälle in Deutschland 2011 2012 2013

Polizeilich erfasste Unfälle 2.361.457 2.401.843 2.414.011

Unfälle mit Personenschaden 306.266 299.637 291.105

Unfälle mit Sachschaden 2.055.191 2.102.206 2.122.906

Verunglückte Personen 396.374 387.978 377.481

Getötete 4.009 3.600 3.339

Verletzte 392.365 384.378 374.142

(Quelle: Statistisches Bundesamt)

KSA Geschäftsbericht 2013

53GESCHÄFTSBERICHT

Allgemeiner Unfall

Zum Gruppenunfalldeckungsschutz waren im Geschäftsjahr 113.663 Personen gegen über 111.194 im Vorjahr angemeldet. Die Zahl der versicherten Personen stieg damit um 2.469 (2,22 %). Deckungsschutz für das nach den Brandschutzgesetzen der Länder an private Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit zu erstattende Arbeitsentgelt bestand für 55.523 (2012: 54.456) Feuerwehrangehörige.

Im Jahr 2013 wurden im Bereich des Gruppenunfalldeckungsschutzes 216 Schadenfälle gemeldet. In der Verrechnungsstelle waren insgesamt 305 Schadenfälle zu bearbeiten, davon 89 aus den Vorjahren. In 258 Fällen konnte die Schadenbearbeitung abgeschlossen werden, 60,85 % davon waren mit Zahlungen verbunden.

Schaden-bearbeitung im Geschäftsjahr

Insgesamt zu bearbeiten

dav. im Geschäftsjahr

neu angemeldet

Erledigte Schadenfälle

Unerledigte Schadenfälle

2012 328 227 243 85

2013 305 216 258 47

Der Aufwand für Entschädigungsleistungen in der Verrechnungsstelle Allgemeiner Unfall – d. h. Schadenkosten (Schadenzahlungen, Renten, Regress forderungen, Schadenregulierungs kosten) und Rückdeckungskosten – betrug im Geschäftsjahr 317.007,61 EUR gegenüber 363.307,15 EUR im Vorjahr.

Ergebnisrechnung Allgemeiner Unfall 2013 2012

EUR EUREinnahmen

Umlagebeiträge

a) Mitglieder 323.266,26 288.909,88

b) ausgeschiedene Mitglieder 875,31 220,30

Sonstige Einnahmen 211.900,34 291.077,25

Summe der Einnahmen 536.041,91 580.207,43

AusgabenSchadenkosten 245.675,75 302.577,63

Rückdeckungskosten 71.331,86 60.729,52

Verwaltungskosten 15.927,15 13.472,59

Sonstige Aufwendungen 203.107,15 203.427,69

Summe der Ausgaben 536.041,91 580.207,43

(Bei der Ermittlung der Aufwendungen für den Umlagebeitrag wurden die sonstigen Einnahmen und sonstigen Aufwendungen saldiert.)

KSA Geschäftsbericht 2013

54 GESCHÄFTSBERICHT

Schülerunfall

Schülerunfalldeckungsschutz wurde im Geschäftsjahr 2013 von 1.671 Mitgliedern beantragt (2012: 1.702). Da im Jahr 2010 eine Umstellung des Umlageschlüssels auf eine einwohnerbezogene Bemessungsgrundlage erfolgte, kann über die zahlenmäßige Zusam­mensetzung der versicherten Personen keine Aussage getroffen werden.

Im Geschäftsjahr wurden 122 Schülerunfallschäden neu angemeldet, das sind 3,39 % mehr als im Vorjahr. In der Verrechnungsstelle waren insgesamt 179 Schadenfälle zu bearbeiten, davon 57 aus den Vorjahren. In 151 Fällen konnte die Schadenbearbeitung abgeschlossen werden, ca. 23,84 % davon waren mit Schadenzahlungen verbunden.

Schaden-bearbeitung im Geschäftsjahr

Insgesamt zu bearbeiten

dav. im Geschäftsjahr

neu angemeldet

Erledigte Schadenfälle

Unerledigte Schadenfälle

2012 175 118 128 47

2013 179 122 151 28

Der Aufwand für Entschädigungsleistungen in der Verrechnungsstelle Schülerunfall – d. h. Schaden kosten (Schadenzahlungen, Renten, Regress forderungen, Schadenregulierungs­kosten) und Rückdeckungskosten – betrug im Geschäftsjahr 47.525,99 EUR gegenüber 42.626,57 EUR im Jahr 2012.

Ergebnisrechnung Schülerunfall 2013 2012

EUR EUREinnahmen

Umlagebeiträge

a) Mitglieder 129.794,59 130.325,34

b) ausgeschiedene Mitglieder 19,78 16,96

Sonstige Einnahmen 86.338,65 2.398,59

Summe der Einnahmen 216.153,02 132.740,89

AusgabenSchadenkosten 26.247,29 29.911,93

Rückdeckungskosten 21.278,70 12.714,64

Verwaltungskosten 1.329,90 776,86

Sonstige Aufwendungen 167.297,13 89.337,46

Summe der Ausgaben 216.153,02 132.740,89

(Bei der Ermittlung der Aufwendungen für den Umlagebeitrag wurden die sonstigen Einnahmen und sonstigen Aufwendungen saldiert.)

KSA Geschäftsbericht 2013

55GESCHÄFTSBERICHT

Schaden zahlungen – ohne Berücksichtigung von Renten, Regressen, Selbstbehalten, Schadenregulierungskosten – wurden im Jahr 2013 in Höhe von 15.584,10 EUR gegenüber 19.738,64 EUR im Vorjahr geleistet, das ist ein Rückgang von 4.154,54 EUR bzw. 21,05 %.

Im Einzelnen wurden folgende Leistungen im Rahmen des Schülerunfalldeckungsschutzes gewährt:

Leistungsart 2013 2012

EUR EUR

Heilbehandlungskosten 134,44 11.221,02

Haftpflichtdeckungsschutz für Betriebs praktikanten 15.449,66 8.517,62

Gesamt 15.584,10 19.738,64

Entwicklung der Schülerzahlen in Ostdeutschland

BundeslandSchuljahr 2012/13

Veränderung zum Vorjahr

Schuljahr 2013/14

Veränderung zum Vorjahr

Anzahl Prozent Anzahl Prozent

Berlin 418.808 -1,0 421.992 0,8

Brandenburg 271.407 -1,2 272.201 0,3

Mecklenburg­Vorpommern 174.385 1,3 172.455 1,1

Sachsen 435.622 0,3 438.839 0,7

Sachsen­Anhalt 232.821 -0,8 233.463 0,3

Thüringen 233.953 -0,5 234.431 0,2

Insgesamt 1.766.996 -0,4 1.773.381 0,4

(Quelle: Statistisches Bundesamt)

KSA Geschäftsbericht 2013

56 GESCHÄFTSBERICHT

Zusätzliche Leistungen im Bereich der Schülerunfallfürsorge

Deckungsschutz für zusätz liche Leistungen im Bereich der Schülerunfallfürsorge hatten im Geschäftsjahr 1.175 (2012: 1.207) Mitglieder beantragt. Im Rahmen der zusätzlichen Leis­tungen im Bereich der Schülerunfallfürsorge wurden 2.269 Sachschadenfälle (2012: 2.576) angemeldet, das entspricht einem Rückgang von 11,92 %.

Durch die Online­Selbstregulierung wurden von den Mitgliedern 464 (2012: 533) Schaden­fälle mit Zahlungen in Höhe von insgesamt 18.874,64 EUR (2012: 20.354,42 EUR) erledigt. 1.805 Schadenfälle, die nicht durch die Online­Selbstregulierung erledigt wurden, waren außerdem zu bearbeiten. Insgesamt konnten 2.520 Schadenfälle abgeschlossen werden, nur 163 Fälle blieben unerledigt.

Schaden-bearbeitung im Geschäftsjahr

Insgesamt zu bearbeiten

dav. im Geschäftsjahr

neu angemeldet

Erledigte Schadenfälle

Unerledigte Schadenfälle

2012 3.241 2.576 3.129 112

2013 2.683 2.269 2.520 163

Der Aufwand für Entschädigungsleistungen – d. h. Schadenkosten (Schadenzahlungen und Schadenregulierungskosten) ohne Rückdeckungskosten – für zusätzliche Leistungen im Bereich der Schülerunfallfürsorge im Jahr 2013 betrug 349.562,17 EUR gegenüber 375.834,95 EUR im Vorjahr.

Ergebnisrechnung Zusätzliche Leistungen 2013 2012

EUR EUREinnahmen

Umlagebeiträge

a) Mitglieder 234.486,65 224.938,55

b) ausgeschiedene Mitglieder 274,69 164,16

Sonstige Einnahmen 321.537,64 502.468,89

Summe der Einnahmen 556.298,98 727.571,60

AusgabenSchadenkosten 349.562,17 375.834,95

Rückdeckungskosten 0,00 0,00

Verwaltungskosten 47.544,33 34.349,46

Sonstige Aufwendungen 159.192,48 317.387,19

Summe der Ausgaben 556.298,98 727.571,60

(Bei der Ermittlung der Aufwendungen für den Umlagebeitrag wurden die sonstigen Einnahmen und sonstigen Aufwendungen saldiert.)

KSA Geschäftsbericht 2013

57GESCHÄFTSBERICHT

Die Schadenzahlungen für zusätzliche Leistungen im Bereich der Schülerunfallfürsorge gliedern sich im Einzelnen wie folgt auf:

Leistungsart 2013 2012

EUR EUR

Fahrräder einschließlich Zubehör 13.762,88 16.208,28

Ärztlich verordnete Hilfsmittel 4.281,92 4.385,99

Kleidungsstücke und sonstige Gegenstände 27.516,39 31.953,55

Sportsachen 2.834,88 3.252,53

Unterrichtsmaterialien 1.953,04 2.295,85

Musikinstrumente 814,69 1.110,49

Sonstiges 16.678,19 16.125,01

Gesamt 67.841,99 75.331,70

Anteil der online selbst regulierten Schadenfälle am Gesamtaufkommen der Verrechnungsstelle 2003 – 2013

Prozent

30

20

10

0

8 % 11 % 12 % 32 % 28 % 28 % 27 % 34 % 25 % 27 % 28 % Zahlungen7 % 8 % 9 % 21 % 19 % 19 % 21 % 22 % 19 % 21 % 20 % Fälle

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

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Haftpflicht

KordelschlaufeAufgrund aktueller Entwicklungen soll ein Fall aus den Vorjahren erwähnt werden. Ein knapp 3 Jahre altes Kind blieb während des Kita besuchs im Einstiegsbereich einer Rutsche mit der Kordel schlaufe seiner Jacke hän­gen und erlitt aufgrund längeren Sauerstoffmangels eine schwere Hirnschädigung. Die Unfallkasse als Träger der gesetzlichen Unfallversiche rung verklagte die Gemeinde als Grundstückseigentümer und 3 Erziehe­rinnen des Trägervereins der Kita gesamtschuldnerisch auf Schaden ersatz wegen Verletzung von Aufsichts­ und Verkehrspflichten. Das Landgericht wies die Klage wegen Verjährung der Ansprüche ab, die Unfallkasse legte beim OLG Berufung gegen das Urteil ein.

FensterscheibeEin Minderjähriger nimmt die Stadt wegen einer Ver­letzung der Verkehrssicherungspflichten in Anspruch. Er wurde durch einen Teil einer Fensterscheibe schwer verletzt, die aus dem 3. OG eines Schulgebäudes fiel. Der Geschädigte saß auf einer Bank auf dem Schulhof, als ihn die Glasscheibe am rechten Oberschenkel traf. Das Schulgebäude befindet sich einschließlich der Fenster in einem desolaten Zustand; das Gelände war anscheinend nicht ausreichend gesichert. Der Geschädigte wurde operiert und befand sich anschlie­ßend in einer mehrwöchigen Reha­Maßnahme. Er hat einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter gestellt. Sollten bei ihm Dauerschäden verbleiben, wird er in seiner Berufswahl eingeschränkt sein.

Ausgewählte Neuschadenfälle des Geschäftsjahres

ÜberschwemmungEine defekte Trinkwasser­Hausanschlussleitung führte zu Überschwemmungen auf einem privaten Grund­stück. Durch extreme Ausspülungen kam es zu einem Giebeleinsturz. Der Schaden wurde durch das Mitglied dokumentiert. Es entstanden erhebliche Gebäude­ und Grundstücksschäden, sodass Einsturzgefahr besteht und das Haus baupolizeilich gesperrt werden musste. Zur Ermittlung der genauen Schadenursache und ­höhe wurden Sachverständige beauftragt. Es ist mit Regressforderungen des Gebäudeversicherers zu rechnen.

HochwasserWährend des Hochwassers im Juni 2013 wurde die Produktionsstätte eines Betonwerks überschwemmt. Das Wasser trat aus einem Schmutzwasserkanal aus, dessen Deckel ausgehoben war. Als Ursache wurden Mängel bei der Ausführung des Kanalbaus im Gewerbe gebiet benannt. Der Deckel der

59

Schachtanlage soll in Leichtbauweise ausgeführt wor­den sein, weshalb er bei hydraulischer Überlastung des Kanals nicht druckwasserdicht war. Durch die Firma wurde ein Schaden von 130 TEUR geltend gemacht. Es steht jedoch nicht fest, ob die Schäden tatsächlich auf den Wasser austritt aus der Kanalisation oder auf höhere Gewalt durch die Starkniederschläge und das Hochwasser zurückzuführen sind.

HallenbrandEin Multicar wurde im Carport des städtischen Bauhofs abgestellt. Einige Stunden später geriet das Fahrzeug in Brand. Als Brandursache wurde durch den Sachverständigen ein Kurzschluss an der Batterie des Multicars festgestellt. Das Feuer setzte die Halle in Brand und griff auf mehrere umliegende Gebäude über: eine Lagerhalle, eine Scheune und zwei Wohn­gebäude. Ein Feuerwehrmann erlitt während der Lösch arbeiten eine Rauchgas vergiftung.

Kraftfahrthaftpflicht

MotorradEin Pkw des Mitglieds stieß auf einer Kreuzung mit einem Motorrad zusammen. Das Motorrad über­schlug sich mehrfach und blieb auf einem Acker liegen. Die Pkw­Fahrerin hatte die Vorfahrt nicht beachtet. Der Motorradfahrer wurde schwer verletzt, am Motorrad entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Der Motorradfahrer unterzog sich bereits umfangreichen Heilbehandlungsmaßnahmen, ein Dauerschaden ist nicht auszuschließen.

FußgängerampelEin Pkw des Mitglieds bog an einer Kreuzung bei grünem Ampellicht nach rechts ab. Gleichzeitig wollte eine Fußgängerin mit einem Kinderwagen die Straße in gleicher Richtung überqueren. Die Fußgänger ampel zeigte ebenfalls grünes Licht. Beim Abbiegen übersah die Pkw­Fahrerin die Frau mit dem Kinder wagen und erfasste beide. Das 2-jährige Kind im Kinderwagen wurde dabei leicht verletzt. Die Frau, in der 35. Woche schwanger, brachte noch am Unfalltag mittels Notoperation, ca. 5 – 6 Wochen zu früh, das Kind zur Welt. Das frühgeborene Kind wurde sechs Wochen stationär behandelt und dann in gutem Allgemeinzustand entlassen.

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SchlaganfallDer Rettungswagen des Mitglieds war mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs, als er auf einer Kreuzung mit einem Pkw kollidierte, der bei grünem Ampellicht in den Kreuzungsbereich einfuhr. Im Rettungswagen befand sich eine „Schlaganfallpatientin“. Da der Rettungswagen stark beschädigt war, wurde die Patientin in ein anderes, inzwischen herbeigerufenes zweites Fahrzeug umgelagert und von diesem eben­falls mit Sondersignalen ins Kranken haus gefahren. Die Patientin soll aufgrund der zeitlichen Verzögerung von ca. 20 Minuten schwere gesundheitliche Schäden erlitten haben. Sie macht Schadenersatzansprüche in Höhe von ca. 500 TEUR bei der Haftpflichtversi­cherung des beteiligten Pkws geltend, die vorsorglich Regressansprüche beim KSA angemeldet hat.

Kasko

StoppelackerBeim Einsatz auf einem Stoppelacker brannte ein Löschfahrzeug der freiwilligen Feuerwehr komplett aus. Ursache des Brandes auf dem Feld war lt. Sachverständigengutachten eine Rundballenpresse der örtlichen Agrar genossenschaft. Der vom KSA beauftragte Sachverständige stellte einen Defekt an der Maschine fest. Der Lagerschild der Welle zum Presswalzenantrieb war gebrochen. Durch die Verschiebung der Walzen position kam es zum Kontakt mit der Presskammer. Hierdurch entstand Funkenschlag, in dessen Folge sich der Strohballen

entzündete. Der wirtschaftliche Totalschaden an dem Fahrzeug wurde mit ca. 170 TEUR augeglichen. Der KSA prüft Regressansprüche.

FlutwelleIm Juni 2013 befand sich der Pkw eines Bürgermeis­ters der Gemeinde im Hochwassergebiet im Einsatz. Das Fahrzeug war am Straßenrand geparkt, als plötz­lich eine Flutwelle alles mit sich in den unmittelbar angrenzenden Kanal riss. Der Pkw wurde ebenfalls weggeschwemmt und versank im Kanal. Zum Ersatz des wirtschaftlichen Totalschadens wurden ca. 23 TEUR aufgewendet.

KurzschlussBei einem Brand auf dem Gelände des städtischen Bauhofs wurden ein Lkw (Leasingfahrzeug), ein Multicar und der am Multicar montier te Schneepflug zerstört. Brandursache war nach Feststellung des Sachverständigen ein Kurzschluss am Batteriekabel des Multicars, der in einer Halle abgestellt war. Fotos

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eines Zeugen bestätigten, dass das Feuer vom bren­nenden Multicar ausging, auf die Halle und auf die umliegenden Gebäude übergriff. Der Brand zerstörte neben der Halle eine Scheune und zwei Einfamilien­häuser. Für den wirtschaftlichen Totalschaden am Lkw wurden ca. 50 TEUR aufgewendet.

FeuerwehreinsatzWährend einer Einsatzfahrt kollidierten ein Tank­löschfahrzeug und ein Rüstfahrzeug einer städtischen Feuerwehr. Beide Fahrzeuge wurden zur selben Unfallstelle gerufen, um dort auslaufende Flüssigkeit zu beseitigen. Sie fuhren nacheinander aus dem Gerätehaus, nahmen jedoch unterschiedliche Wege. An einer Kreuzung stießen sie zusammen. Dadurch entstanden erhebliche Schäden.

SturmböeAnfang Dezember 2013 prallte ein Rettungswagen des Mitglieds während eines Krankentransports an einen Baum. Der Rettungswagen hatte zwei vorausfahrende Lkws überholt und wurde unmittelbar danach an den Baum geschleudert. Die transportierte Patientin kam bei dem Unfall ums Leben, der Rettungs sanitäter und der Notarzt wurden schwer verletzt. Am Fahrzeug entstand Totalschaden.

62

Umlageeinnahmen 2009 – 2013 (TEUR)

2009 2010 2011 2012 2013

54.354 61.869 62.900 63.512* 63.158*

60.000

40.000

20.000

0

(* Durch die Satzungsänderung 2013 ist der Vergleich mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich. Das Jahr 2012 wurde der Satzungsänderung angepasst.)

Altes Rathaus (Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg)

63

Jahresabschluss

64 Vermögensrechnung zum 31. Dezember 201366 Anlage zur Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2013

Sonstige finanzielle Verpflichtungen der Mitglieder entsprechend § 9 a Abs. 2 und 3 der Satzung des KSA

67 Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Zeit vom 01.01. – 31.12.201368 Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers 69 Bericht des Verwaltungsrates

KSA Geschäftsbericht 2013

64 VERMÖGENSRECHNUNG ZUM 31. DEZEMBER 2013

Aktivseite 31.12.2013 2012

EUR EUR TEUR

Kapitalanlagen

Kassenbestand/Giroguthaben 13.526.307,71 12.996

Termingeldanlagen 36.436.547,24 22.293

Wertpapiere 57.086.997,66 56.693

Anteile an verbundenen Unternehmen 2.034.767,79 2.035

109.084.620,40 94.017Forderungen gegen Mitglieder aus Umlagebeitrag

3.592.080,37 3.615

Forderungen gegenüber Rückdeckungsverbänden 2.731,15 521

Andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenständedavon gegen KSA GmbH EUR 26.777,98 (i. Vj. EUR 23.123,51)

Sonstige Forderungen 858.002,82 815

Sachanlagen 6.825,51 14

Anteile an Betriebsmittelfonds der Rückdeckungsverbände 11.504,06 12

876.332,39 841

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 1.075,18 7

Aktiva: 113.556.839,49 99.001

KSA Geschäftsbericht 2013

65VERMÖGENSRECHNUNG ZUM 31. DEZEMBER 2013

Passivseite 31.12.2013 2012

EUR EUR TEUR

Mitgliederguthaben

Verrechnungsstelle Allgemeine Haftpflicht 7.399.697,38 9.017

Verrechnungsstelle Heilwesen 2.157.211,18 2.200

Verrechnungsstelle Kraftfahrthaftpflicht 1.903.454,86 1.953

Verrechnungsstelle Autokasko 321.010,65 384

Verrechnungsstelle Autoinsassenunfall 458.163,37 549

Verrechnungsstelle Aufwendungsersatz 4.481.076,18 4.979

Verrechnungsstelle Allgemeiner Unfall 196.151,74 202

Verrechnungsstelle Schülerunfall 165.711,79 84

Verrechnungsstelle Zusätzliche Leistungen 156.438,23 314

17.238.915,38 19.682

Betriebsmittelfonds 628.795,39 552

Rückstellungen

Pensionsrückstellungen 1.448.616,00 1.346

Rentenrückstellungen 17.819.483,00 15.571

Sonstige Rückstellungen 1.915.646,06 1.118

21.183.745,06 18.035

Depotverbindlichkeiten aus Rückdeckung 51.043.783,34 47.183

Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern aus Umlagebeitrag

12.330.855,35 5.473

Sonstige Verbindlichkeitendavon gegenüber KSA GmbH EUR 104.032,03 (i. Vj. EUR 178.001,66) 1.914.424,52 388

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 9.216.320,45 7.688

Passiva: 113.556.839,49 99.001

KSA Geschäftsbericht 2013

66 ANLAGE ZUR VERMÖGENSRECHNUNG ZUM 31. DEZEMBER 2013

Sonstige finanzielle Verpflichtungen der Mitglieder entsprechend § 9 a Abs. 2 und 3 der Satzung des KSA

In den Verrechnungsstellen Kraftfahrthaftpflicht, Autokasko, Autoinsassenunfall, Aufwendungsersatz bei dienstlicher Benutzung privater Fahrzeuge, Allgemeiner Unfall, Schüler unfall und Zusätzliche Leistungen im Bereich der Schülerunfallfürsorge wird die Verpflichtung gemäß Abs. 1 durch eine Einmalzahlung abgegolten.

Diese wird wie folgt pauschaliert:

1. Verrechnungsstelle Kraftfahrthaftpflicht: 3 Jahresbeiträge2. Verrechnungsstelle Autokasko: 0,25 Jahresbeiträge3. Verrechnungsstelle Autoinsassenunfall: 2 Jahresbeiträge4. Verrechnungsstelle Aufwendungsersatz

bei dienstlicher Benutzung privater Fahrzeuge: 0,40 Jahresbeiträge5. Verrechnungsstelle Allgemeiner Unfall: 0,50 Jahresbeiträge6. Verrechnungsstelle Schülerunfall: 0,20 Jahresbeiträge7. Verrechnungsstelle Zusätzliche Leistungen

im Bereich der Schülerunfallfürsorge: 0,20 Jahresbeiträge

KSA Geschäftsbericht 2013

67EINNAHMEN- UND AUSGABENRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 01.01. – 31.12.2013

Einnahmen 2013 2012

EUR EUR

Umlagebeiträge

a) Mitglieder 58.021.572,10 58.721.438,45

b) ausgeschiedene Mitglieder 5.136.892,31 4.790.736,69

Sonstige Einnahmen 23.375.880,49 23.390.158,24

Summe der Einnahmen 86.534.344,90 86.902.333,38

Ausgaben 2013 2012

EUR EUR

1. Schadenkosten 57.555.352,78 57.939.847,42

2. Rückdeckungskosten 7.981.668,30 6.107.736,35

2. Verwaltungskosten 2.982.206,91 2.226.479,46

4. Sonstige Aufwendungen 18.015.116,91 20.628.270,15

Summe der Ausgaben 86.534.344,90 86.902.333,38

(Bei der Ermittlung der Aufwendungen für den Umlagebeitrag wurden die sonstigen Einnahmen und sonstigen Aufwendungen saldiert.)

KSA Geschäftsbericht 2013

68 PRÜFUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers

„Wir haben die Jahresrechnung – bestehend aus Vermögensrechnung sowie Einnahmen­ und Ausgabenrechnung – des Kommunaler Schadenausgleich der Länder Brandenburg, Mecklenburg­Vorpommern, Sachsen, Sachsen­Anhalt und Thüringen mit Sitz in Berlin unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung der Jahresrechnung nachden Grundsätzen ordnungsmäßiger Rechnungslegung, den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Vereins. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Jahresrechnung abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung der Jahresrechnung wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Vereins sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs­legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchfüh­rung und Jahresrechnung überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Jahresrechnung einer ordnungsmäßigen Rechnungslegung, den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung.“

Berlin, den 30. Juli 2014

BDO AGWirtschaftsprüfungsgesellschaft

Rehmer ppa. WysockiWirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

KSA Geschäftsbericht 2013

69BERICHT DES VERWALTUNGSRATES

Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat hat sich im Berichtszeitraum durch den Geschäftsführer regel mäßig und eingehend über die Geschäftslage berichten lassen und die Geschäftsführung über­wacht. Über wichtige Ereignisse wurde der Vorsitzende des Verwaltungsrates unverzüglich unterrichtet.

Die Jahresrechnung 2013 ist von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen worden. Der Verwal­tungsrat hat von dem Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genom men.

Berlin, am 10. Oktober 2014

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Bernd RollyVorsitzender

KSA Geschäftsbericht 2013

70

Kennzahlen 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Umlageeinnahmen 63.158* 63.512* 62.900 61.869 54.354 54.330 51.856 51.886 47.195 51.426

Haftpflicht 37.509 38.135 38.793 38.872 31.934 32.226 30.144 30.254 25.612 29.527

Kraftfahrt 24.961 24.732 23.478 22.427 21.873 21.550 20.901 20.690 20.631 20.639

Unfall 688 645 629 570 547 554 811 942 952 1.260

Schadenfälle 37.733 35.785 41.123 44.100 38.713 37.061 40.105 43.090 44.216 45.552

Haftpflicht 20.360 19.009 22.116 23.774 21.395 19.915 22.385 24.325 23.943 23.920

Kraftfahrt 14.766 13.855 15.823 16.896 13.784 13.326 13.530 13.803 13.854 13.383

Unfall 2.607 2.921 3.184 3.430 3.534 3.820 4.190 4.962 6.419 8.249

Schadenaufwand 65.537 64.048 59.471 51.253 48.042 47.134 41.796 42.403 38.828 36.297

Haftpflicht 39.848 40.281 35.026 32.828 28.831 28.553 24.180 23.821 21.186 18.568

Kraftfahrt 24.975 22.985 24.063 18.068 18.915 18.207 17.076 18.165 17.162 17.288

Unfall 714 782 382 357 336 374 539 417 480 441

Mitgliederbestand 5.132 5.199 5.260 5.412 5.993 6.199 6.199 6.166 6.175 6.192

Mitarbeiter 99 103 101 100 105 115 114 116 116 116

(* Durch die Satzungsänderung 2013 ist der Vergleich mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich. Das Jahr 2012 wurde der Satzungs-änderung angepasst.)

10 Jahre auf einen Blick

KSA Geschäftsbericht 2013

71

Organisationsstruktur

Abteilung Rechnungswesen/Personal

Abteilung HUK

Abteilung Informationstechnik

Abteilung Haftpflicht, Vermögenseigenschäden, Recht

Abteilung Kraftfahrt-, Unfall-, Sachschaden

Geschäftsführung

(Stand 2013)

Abteilung Allgemeine Verwaltung

KSA Geschäftsbericht 2013

72

Veranstaltungen 2013/2014

Mitgliederversammlung am 27. August 2013 in Berlin

Veranstaltungen 2015

17./18. Juni 2015 Mitgliedertag in Magdeburg

24. November 2015 Mitgliederversammlung in Berlin

Mitgliedertag am 2./3. Juli 2014 in Cottbus

25. November 2014 Mitgliederversammlung in Berlin

St. HedwigKirchengemeinde

Sport- forum

Konrad-W

olf-Stra

ße

Simon-Bolivar-Straße

Titelbild: Altes Rathaus in Magdeburg © Waldteufel – Fotolia.com

Geschäftsbericht 2013Fragen zum Geschäftsbericht beantwortet Ihnen gern:

Dr. Bernd KatheGeschäftsführer

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KSA Kommunaler Schadenausgleich der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThüringenNichtrechtsfähiger Zusammenschluss nach § 1 III VAG

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