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G.I.B.-Report 2015

G.I.B.-Report 2015 - AWO Mittelrhein Portal · G.I.B.-Report 2015 2 Herausgeber: G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Im Blankenfeld 4 46238 Bottrop [email protected]

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G.I.B.-Report 2015

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Herausgeber: G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Im Blankenfeld 4 46238 Bottrop [email protected] www.gib.nrw.de

Autor: Manfred Keuler

Mai 2015

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G.I.B.-Report 2015

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort ...................................................................................................................... 5

1. Jugend und Beruf ................................................................................................... 6

1.1 Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ –

Fachliche Begleitung der Kommunalen Koordinierungsstellen .................................... 6

1.2 Modelle und Projekte zum Übergang Schule – Beruf ................................................. 8

1.3 Jobmappe NRW ................................................................................................... 9

1.4 Jugend in Arbeit plus .......................................................................................... 10

1.5 Landesprogramme Werkstattjahr und Produktionsschule.NRW ................................ 11

2. Integration Benachteiligter in den Arbeitsmarkt – Wege in Arbeit .................... 12

2.1 Initiativen zur Integration von Menschen mit Behinderungen ................................... 12

2.2 Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in Integrationsunternehmen ............................. 13

2.3 Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren ........................................... 14

2.4 Sozialraumbezogene Arbeitsmarktpolitik ............................................................... 15

2.5 Integration durch Qualifizierung – IQ Netzwerk NRW ............................................. 16

2.6 Modelle und Projekte zur Integration benachteiligter Personen ................................ 18

3. Flankierung des SGB II in NRW ........................................................................... 19

3.1 Umsetzung des SGB II in NRW ............................................................................ 19

3.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB) ............................................................. 23

4. Arbeitsgestaltung und -sicherung ....................................................................... 24

4.1 Fachkräfteoffensive der Landesregierung .............................................................. 24

4.2 Modelle und Projekte zur Arbeitsgestaltung ........................................................... 25

4.3 Landesprogramm Potentialberatung ..................................................................... 27

4.4 Beratung zur beruflichen Entwicklung ................................................................... 28

4.5 Landesprogramm Bildungsscheck ......................................................................... 29

4.6 Online-Beratungsportal Weiterbildung ................................................................... 30

4.7 Modelle und Projekte zum Beschäftigtentransfer .................................................... 30

4.8 Projekt Faire Arbeit ............................................................................................. 31

5. Arbeitsmarktpolitisches Monitoring und Evaluation ........................................... 32

5.1 ESF-Programmbegleitung .................................................................................... 32

5.2 Monitoring und Evaluation der Förderprogramme ................................................... 33

5.3 Arbeitsmarktmonitoring ....................................................................................... 33

5.4 Unterstützung der SGB II-Umsetzung ................................................................... 34

5.5 Regionales Monitoring ......................................................................................... 35

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G.I.B.-Report 2015

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6. Zielübergreifende Arbeiten .................................................................................. 35

6.1 Initiativen zur Berufsrückkehr und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ............... 35

6.2 Rechtliche Grundsatzfragen ................................................................................. 36

6.3 Koordination der Regionalagenturen ..................................................................... 36

6.4 Förderung von Projekten zur länderübergreifenden Kooperation .............................. 37

6.5 Weiterentwicklung der Beschäftigungsförderung .................................................... 38

6.6 Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................................ 39

6.7 Fortbildung arbeitsmarktpolitischer Akteure ........................................................... 40

Leitbild der G.I.B. …………………………………………………………………………….…...41

Organisationsplan der G.I.B. zum 01.05.2015 …………………….…...………….………44

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G.I.B.-Report 2015

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Vorwort

Die G.I.B. – Innovative Beschäftigungsförderung für Nordrhein-Westfalen

Als landeseigene Gesellschaft richtet die G.I.B. ihre Arbeit darauf aus, die Landesregierung

Nordrhein-Westfalens bei der Verwirklichung ihrer Ziele der Beschäftigungsförderung und der

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu unterstützen. Dabei orientieren sich die innovativen Pro-

gramme und bewährten Instrumente der nordrhein-westfälischen Arbeitspolitik an drei

Schwerpunkten:

Die zielgruppenbezogenen Programme flankieren die Maßnahmen der Arbeitsagenturen und

SGB II-Träger und erproben neue Wege in Arbeit für Menschen, die besondere Schwierigkeiten

haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Besondere Akzente bei der Integration von behinderten

Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt setzt die Landesinitiative „Integration unterneh-

men!“, die sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in Integ-

rationsunternehmen schaffen will.

Das Land Nordrhein-Westfalen unternimmt – unterstützt durch die Akteure des Ausbildungs-

konsenses NRW – erhebliche Anstrengungen, um die Ausbildungssituation Jugendlicher zu

verbessern und insbesondere benachteiligte Jugendliche beim Übergang von der Schule in

Ausbildung und Beruf zu fördern. Als erstes Flächenland führt NRW einen systematischen

Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf sowie eine flächendeckende Berufsorientie-

rung an allen Schulen ein.

Die Arbeitspolitik des Landes erreicht auch die Beschäftigten in den Betrieben. Im Mittelpunkt

stehen die Themen Fachkräfteentwicklung, faire Arbeit, Gesundheit und Arbeitsbedingungen.

Die Landesregierung hat 2011 die „Fachkräfteinitiative NRW“ und 2013 die Landesinitiative

„Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ gestartet. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten mit

der „Potentialberatung“ Hilfen zur Modernisierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit,

die bei den Beschäftigten ansetzen. Der „Bildungsscheck“ ist ein besonders erfolgreiches Bei-

spiel für die Förderung beruflicher Weiterbildung. Mit ihrem Konzept zur Förderung der Be-

schäftigungsfähigkeit leistet die Landesregierung zugleich einen arbeitspolitischen Beitrag zur

Standortstärkung und -sicherung der Wirtschaft in NRW.

Die G.I.B. übernimmt mit ihrer fachlichen Begleitung von Landesprogrammen und -initiativen

eine Scharnierfunktion zwischen Land und Regionen. Regionale Entscheidungsträger und Mul-

tiplikatoren werden bei der Umsetzung von Landesprogrammen unterstützt, Unternehmen und

Träger bei der Realisierung von Vorhaben begleitet, Projekte und Programme einem qualitati-

ven Controlling unterzogen. Umgekehrt bündelt die G.I.B. die Erfahrungen und Wünsche der

regionalen Akteurinnen und Akteure gegenüber dem Land.

Beispiele dieser Arbeit finden Sie im G.I.B.-Report 2015.

Bernward Brink

Gesellschaft für innovative

Beschäftigungsförderung mbH, Geschäftsführer

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G.I.B.-Report 2015

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1. Jugend und Beruf

Das Land Nordrhein-Westfalen unternimmt – unterstützt durch die Akteure des Ausbildungs-

konsenses NRW – erhebliche Anstrengungen, um die Berufs- und Studienorientierung aller

Schüler und Schülerinnen zu systematisieren und den Übergang von jungen Erwachsenen in

Ausbildung und Studium zu verbessern. Als erstes Flächenland führt NRW mit dem Landesvor-

haben „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf NRW“ seit 2012 einen flä-

chendeckenden Ansatz zur Verbesserung der Berufs- und Studienorientierung, eine Systemati-

sierung und Verschlankung des Übergangssystems, Aktivitäten zur Attraktivitätssteigerung der

dualen Berufsausbildung sowie die Funktion der kommunalen Koordinierung ein. Die G.I.B. un-

terstützt das Arbeitsministerium NRW bei der Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Ab-

schluss ohne Anschluss“ und begleitet verschiedene Landesprogramme im Themenfeld „Über-

gang Schule – Beruf“ fachlich.

1.1 Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ –

Fachliche Begleitung der kommunalen Koordinierungsstellen

Nordrhein-Westfalen führt als erstes Flächenland seit dem Schuljahr 2012/13 einen landeswei-

ten und systematischen Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf ein. Darauf haben

sich die Partner im Ausbildungskonsens NRW im Jahr 2011 geeinigt. Begonnen wurde das

Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW“ (KAoA)

Anfang 2012 zunächst in sieben Referenzkommunen (den Städten Bielefeld, Dortmund, Mül-

heim, der StädteRegion Aachen, den Kreisen Borken, Siegen-Wittgenstein sowie dem Rhei-

nisch-Bergischen Kreis). Inzwischen sind alle 53 nordrhein-westfälischen Kreise und kreisfreien

Städte aktiv in den Umsetzungsprozess eingebunden.

Die kommunalen Koordinierungsstellen, gefördert mit Landes- und ESF-Mitteln, vernetzen die

Akteure vor Ort, bündeln die Aktivitäten und koordinieren die Prozesse für einen effektiven

Übergang von der Schule ins Berufsleben. Die 53 kommunalen Koordinierungsstellen werden

fachlich von der G.I.B. begleitet. Ziel ist es dabei, die Kommunen bei der Etablierung und

Wahrnehmung ihrer Koordinierungsfunktion zu unterstützen, die beteiligten Akteure über den

Stand der Umsetzung auf Landesebene zu informieren sowie fachliche Beiträge für die Akteure

wie für die interessierte Fachöffentlichkeit zu leisten. Im Einzelnen hat die G.I.B. dazu die fol-

genden Aufgaben wahrgenommen:

Die G.I.B. unterstützt den Aufbau und die Arbeit aller kommunalen Koordinierungsstellen durch

Beratungs- und Informationsgespräche vor Ort und nimmt bei Bedarf an Aktivitäten und Ab-

stimmungsgesprächen auf kommunaler Ebene teil. Ergänzend zu dieser bilateralen Begleitung

moderiert die G.I.B. die geschlossene Gruppe „Kommunale Koordinierung“ auf der Internet-

plattform qualiboXX. Die qualiboXX-Gruppe hat sich als wichtiges Instrument zum schnellen

Austausch von Informationen und zur Vorbereitung von Veranstaltungen etabliert und wird

von ca. 250 Mitgliedern genutzt.

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Um den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den kommunalen Koordinierungs-

stellen bzw. zwischen den kommunalen Koordinierungsstellen und der Landesebene (vertreten

durch das MAIS) zu ermöglichen, bietet die G.I.B. vierteljährlich sogenannte Regionaltreffen in

den Regionen Westfalen, Rheinland und Ruhrgebiet an. Um einen vertiefenden Fachaustausch

im Anschluss an die Regionaltreffen zu einzelnen Themen zu ermöglichen, führt die G.I.B. dar-

über hinaus verschiedene themenspezifische Veranstaltungen durch, zum Beispiel zur Rolle

und Aufgabe der kommunalen Koordinierungsstellen bei der Implementierung und dem Betrieb

von Online-Portalen für betriebliche Praxisphasen. Außerdem veranstaltete die G.I.B. mehrere

Praxisworkshops für kommunale Koordinierungsstellen, zum Beispiel zum Thema „Einver-

ständniserklärungen zur Datenweitergabe im Rahmen der Potenzialanalysen“. Die Ergebnisse

dieser eintägigen Praxisworkshops werden anschließend über die Reihe „Materialien für kom-

munale Koordinierungsstellen“ in der qualiboXX-Gruppe „Kommunale Koordinierung“ veröffent-

licht und auf diese Weise sowohl allen kommunalen Koordinierungsstellen als auch für die Dis-

kussion auf Landesebene zur Verfügung gestellt.

Als neues Format der G.I.B. startete im Mai 2014 die Entwicklungswerkstatt „Qualitätsentwick-

lung und -sicherung als Aufgabe der kommunalen Koordinierung am Beispiel der Umsetzung

der Standardinstrumente Potenzialanalyse und Berufsfelderkundung“, bei der die kommunalen

Koordinierungsstellen gemeinsam mit weiteren Akteuren konkrete Handlungsempfehlungen

entwickeln.

Als Qualifizierungsangebot für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Koordinie-

rungsstellen ist im Oktober 2014 die Fortbildungsreihe der G.I.B. mit dem Einstiegsmodul für

neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Koordinierungsstellen gestartet. Im

Dezember 2014 sind die Fortbildungsmodule Jugendhilfe als Umsetzungspartner sowie Schule

als Umsetzungspartner des Landesvorhabens KAoA jeweils zweimal durchgeführt worden. Die

Fortbildungsreihe umfasst insgesamt sechs Module und wird im Jahr 2015 fortgeführt.

Zentrale Aktivitäten der G.I.B. waren auch auf die Identifizierung von Umsetzungsproblemen

und zusätzlichem Unterstützungsbedarf der Kommunen gerichtet sowie auf die Berichterstat-

tung zum Umsetzungsstand in den Kommunen gegenüber dem MAIS und dem Ausbildungs-

konsens NRW. Regelmäßig fanden Abstimmungen zum weiteren Vorgehen mit dem MAIS

statt. Eine von der G.I.B. gepflegte Datenbank dokumentiert die Umsetzung und stützt intern

die Qualitätssicherung der fachlichen Begleitung.

Auf Landesebene arbeitete die G.I.B. im Arbeitskreis Ausbildungskonsens NRW sowie den Un-

terarbeitsgruppen Studien- und Berufsorientierung, Systematisierung des Übergangs und

Kommunikationsstrategie mit. Die G.I.B. beteiligte sich an der Konzeption und Entwicklung ei-

nes landesweiten Monitorings der Umsetzung der Standardelemente und war an entsprechen-

den Abstimmungsprozessen auf Ebene des Landes einbezogen. Die bereits im Jahr 2013 be-

gründete Kooperation mit dem Projekt „GenderKompetent NRW“ wurde fortgeschrieben und

vertieft.

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G.I.B.-Report 2015

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Zur stärkeren Verankerung des Querschnittthemas Kultursensibilität im Rahmen der Landesini-

tiative KAoA hat die G.I.B. Kooperationsgespräche mit der landesweiten Koordinierungsstelle

der kommunalen Integrationszentren (LaKI) geführt und gemeinsame Aktivitäten realisiert, die

auf eine stärkere Verankerung des Themas und eine kontinuierliche und enge Kooperation der

beiden Einrichtungen „Kommunale Koordinierungsstelle“ und „Kommunales Integrationszent-

rum“ auf lokaler/regionaler Ebene abzielen.

Zur Information der Fachöffentlichkeit stellt die G.I.B. auf der G.I.B.-Internetseite grundlegen-

de fachliche Informationen zum Landesvorhaben bereit. Über die konkrete Umsetzung des

Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ aus Sicht der Akteure und Praxisbeispiele

aus den Kommunen berichtet die G.I.B. regelmäßig im G.I.B.-Info.

1.2 Modelle und Projekte zum Übergang Schule – Beruf

Im Rahmen des Landesvorhabens „STAR – Schule trifft Arbeitswelt“ soll ein flächende-

ckendes Konzept für die berufliche Integration der Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler

mit schweren Behinderungen entwickelt werden. Mit der Umsetzung sind die Landschaftsver-

bände Rheinland und Westfalen-Lippe beauftragt worden.

Seit der zweiten Jahreshälfte 2013 erfolgt im Rahmen einer 3. Förderphase bis Ende 2015 die

flächendeckende Implementierung der bis dahin modellhaft erprobten Instrumente der vertief-

ten Berufsorientierung für die beteiligten Schülerinnen und Schüler. Beim Auf- und Ausbau der

dafür notwendigen Netzwerkstrukturen bildet die Kooperation mit den kommunalen Koordinie-

rungsstellen im Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in

NRW“ (KAoA) den zweiten wichtigen Schwerpunkt.

Die Aufgaben der G.I.B. beziehen sich im Wesentlichen auf den Erfahrungs- und Wissenstrans-

fer zwischen den verschiedenen Umsetzungsschwerpunkten im Rahmen des Landesvorhabens

KAoA und der Konzeption von STAR, die mittelfristig in die Strategie des Gesamtsystems des

Landes eingebunden werden sollen. Weitere Aufgaben liegen in der fachlichen Begleitung auf

der regionalen Umsetzungsebene. Hier steht insbesondere die Vernetzung der Angebote von

STAR mit den Aktivitäten im Rahmen der kommunalen Koordinierungsstellen im Vordergrund.

Fragen der konzeptionellen und fördertechnischen Entwicklung bearbeitet die Steuerungsgrup-

pe auch im Rahmen von thematischen Workshops, die von der G.I.B. unterstützt werden. Be-

arbeitet werden dabei zum Beispiel Fragen zur zielgruppenadäquaten Berufsorientierung unter

Finanzierungsbedingungen nach der Modellphase sowie zu Aufgaben der Landschaftsverbände,

die regelhaft nach Abschluss des Modellprojekts bei den Landschaftsverbänden verbleiben

werden. Einen weiteren thematischen Schwerpunkt bildet die strukturierte fachliche Verzah-

nung von KAoA und STAR sowie die Konzipierung der inklusiven Gestaltung von Angeboten der

Berufs- und Studienorientierung.

Mit der Übernahme des 3. Wegs durch die BA endeten auch die wesentlichen Aufgaben der

fachlichen Begleitung der umsetzenden Träger durch die G.I.B. Die entsprechenden Informati-

onsangebote auf der G.I.B.-Internetseite stehen aber weiterhin zur Verfügung.

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G.I.B.-Report 2015

9

Die G.I.B. begleitet konkrete Modellvorhaben und Projekte zum Übergang Schule – Beruf fach-

lich. Dazu gehört das Programm des MAIS zur modellhaften kooperativen Berufsausbildung bei

der TÜV-NORD GmbH (ehemals RAG-Bildung). Dabei geht es um die Förderung außerbetriebli-

cher Ausbildungsstellen an ehemaligen Kohlestandorten als Ersatz für wegfallende betriebliche

Ausbildungsplätze im Bergbau. Ziel ist es, spätestens nach dem ersten Ausbildungsjahr einen

Übergang der Auszubildenden in eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen. Die G.I.B. be-

gleitet fachlich die Vorbereitung und Durchführung der halbjährlich stattfindenden regionalen

„Runden Tische“ an den ehemaligen Kohlestandorten unter Beteiligung des Projektträgers

TÜV-NORD, der Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Starthelfenden der Kammern, Arbeitgeber-

verbänden und kommunalen Koordinierungsstellen, die durch die jeweils zuständige Regio-

nalagentur moderiert werden. Darüber hinaus erfolgt die Unterstützung des MAIS bei Pla-

nungs- und Abstimmungsgesprächen mit dem Projektträger.

1.3 Jobmappe NRW

Jugendliche auf dem Weg in Ausbildung und in die Berufstätigkeit sollten ihre Stärken kennen

und brauchen vielfach Unterstützung bei der systematischen Feststellung ihrer Kompetenzen.

Die G.I.B. hat deshalb im Jahr 2008 die Jobmappe NRW als Ergänzung zum Berufswahlpass

entwickelt und begleitet seitdem die Einführung in den Programmen bzw. Initiativen des Lan-

des zur Förderung der beruflichen Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der

Bezug der Jobmappe NRW ist kostenfrei.

In Partnerschaft mit der Regionaldirektion NRW der BA und dem Ministerium für Schule und

Weiterbildung wird die Jobmappe NRW seit Herbst 2010 landesweit zur Verfügung gestellt und

auch in aus SGB II-, SGB III- und SGB VIII-finanzierten Maßnahmen für Jugendliche einge-

setzt. Sie hat sich als Instrument der individuellen Förderung in den beteiligten Landespro-

grammen und diversen Fördermaßnahmen erfolgreich etabliert. Im Zeitraum August 2008 bis

Dezember 2014 wurden insgesamt ca. 200.000 Jobmappen NRW ausgeliefert (davon im Jahr

2014: 35.300).

Mit der Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule –

Beruf in NRW“ (KAoA) wird die Arbeit mit Portfolioinstrumenten an allen allgemeinbildenden

Schulen zum Standard in der Berufs- und Studienorientierung. Die Jobmappe NRW ist ein ge-

eignetes Portfolioinstrument für den Einsatz in der Berufsvorbereitung am Berufskolleg und un-

terstützt die individuelle Förderung von jungen Erwachsenen – das ist das Ergebnis einer mo-

dellhaften Erprobung an über 30 Berufskollegs in den Jahren 2011 bis 2012. Die Ergebnisse

und Empfehlungen der modellhaften Erprobung sind zusammengefasst in den G.I.B.-

Arbeitspapieren 46 „Die Jobmappe NRW – ein Portfolioinstrument zur individuellen Förderung

in der Berufsvorbereitung am Berufskolleg. Arbeitshilfe für Lehrkräfte“. Die Arbeitshilfe wurde

erarbeitet von einem Qualitätszirkel, an dem sich unter Leitung der G.I.B. Vertreterinnen und

Vertreter von 6 Modell-Berufskollegs und das Schulministerium beteiligten.

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G.I.B.-Report 2015

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Die Herausgabe dieser Arbeitshilfe 2014 und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit in Zu-

sammenarbeit mit dem MSW hat die Einführung der Jobmappe NRW in den berufsvorbereiten-

den Bildungsgängen an weiteren Berufskollegs im Schuljahr 2014/2015 sehr unterstützt. Auf-

grund der starken Nachfrage nach dieser Arbeitshilfe wurde im September 2014 eine aktuali-

sierte zweite Auflage der Broschüre gedruckt.

1.4 Jugend in Arbeit plus

Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium hat 1998 das Programm „Jugend in Arbeit plus“

ins Leben gerufen. Bis heute ist das Programm ein wichtiger Bestandteil des Landes zur Be-

kämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Unterstützung Jugendlicher beim Einstieg in den

Beruf und zur Integration in eine passgenaue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Seit Beginn ist die G.I.B. für die fachliche Begleitung zuständig. Die landesweite Weiterentwick-

lung des Programms sowie die Koordination der Umsetzung zählen hierbei ebenso zu den Auf-

gaben wie die Information der Akteure an den regionalen Runden Tischen vor Ort.

Die Beraterinnen und Berater bereiten die Jugendlichen auf eine Beschäftigungsaufnahme vor.

Fachkräfte der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern werben parallel

dazu geeignete Arbeitsplätze ein und sorgen für eine passgerechte Vermittlung. Bei der Erfül-

lung von rechtlichen Voraussetzungen durch die Jugendlichen kann die Arbeitsaufnahme durch

einen Eingliederungszuschuss der Arbeitsagenturen bzw. der Grundsicherungsstellen unter-

stützt werden.

Die Zahlen und Ergebnisse des Monitorings sind ein Indiz für die jahrelange erfolgreiche Um-

setzung des Programms. In mehreren aufeinander folgenden Jahre weisen die Jahresberichte

„Jugend in Arbeit plus“ einen kontinuierlichen Anstieg der Beratungs- und Vermittlungszahlen

aus. Im Jahr 2014 sind 3.936 Jugendliche in den Beratungsprozess des Programms eingetre-

ten. Im selben Jahr gingen 1.814 Jugendliche in eine Erwerbstätigkeit über.

Zentrales Thema der Diskussionen in den letzten Jahren war die Anpassung der Beratungsleis-

tungen. Die G.I.B. unterstützte das Arbeitsministerium dabei mit der Entwicklung von mögli-

chen Finanzierungsalternativen der bestehenden Beratungspauschalen für einzelne Beratungs-

schritte. Diese dienten dem MAIS NRW als Grundlage für Diskussionen um eine Stellenfinanzie-

rung der Beraterinnen und Berater.

Mit der neuen ESF-Förderphase erarbeitete das MAIS auch neue Förderrichtlinien für das Pro-

gramm „Jugend in Arbeit plus“. Diese beinhalten, dass die Finanzierung von einzelnen Pau-

schalen für Beratungsschritte einer Stellenfinanzierung weicht. Zum 01.10.2015 wird diese

Umstellung vollzogen.

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G.I.B.-Report 2015

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1.5 Landesprogramme Werkstattjahr und Produktionsschule.NRW

Seit 2005 fördert die Landesregierung NRW mit dem Werkstattjahr ein Förderprogramm für die

Zielgruppe der Jugendlichen mit besonderen Zugangsproblemen zum Ausbildungsmarkt. Für

die Auslaufphase des Werkstattjahres 2014/2015, das im August 2014 startete, wurden vom

MAIS in NRW Fördermittel für insgesamt 1.200 Teilnehmerplätze zur Verfügung gestellt.

Aufgabe der G.I.B. ist es, die an der Umsetzung des Werkstattjahres beteiligten Akteure, ins-

besondere die Regionalagenturen, die Bildungsträger, Berufskollegs, Agenturen für Arbeit und

Jobcenter bei der Umsetzung des Programms zu beraten und zu informieren. Diese Aufgaben

werden mit dem Auslaufen des Programms Werkstattjahr zum August 2015 eingestellt.

Mit dem Programm Produktionsschule.NRW etabliert das MAIS einen neuen Typ einer nied-

rigschwelligen Berufsvorbereitungsmaßnahme in Nordrhein-Westfalen, der konzeptionell der

Zielgruppe, die weitgehend mit der des Werkstattjahres identisch ist, besser gerecht wird.

Voraussetzung für die Umsetzung des Programms Produktionsschule.NRW ist eine finanzielle

Beteiligung der Rechtskreise SGB III, II und VIII. Insbesondere das Fachkonzept BvB-Pro der

Bundesagentur für Arbeit bietet im Rechtskreis SGB III die Möglichkeit zur Kofinanzierung die-

ses neuen niedrigschwelligen, produktionsorientierten Berufsvorbereitungsangebots.

Seit Herbst 2012 unterstützt die G.I.B. das MAIS bei der Umsetzung des neuen Förderansatzes

im Rahmen ihrer fachlichen Begleitung. Zur Vorbereitung eines neuen Maßnahmejahres

2014/2015, bei dem das Ziel verfolgt wurde, ein flächendeckendes Angebot an Produktions-

schulen zu implementieren, wurde im Januar 2014 eine landesweite und rechtskreisübergrei-

fende Bedarfsermittlung für Maßnahmen im Rahmen der Produktionsschule.NRW durchge-

führt, bei der die G.I.B. die damit beauftragten kommunalen Koordinierungsstellen und die Re-

gionalagenturen beratend unterstützte.

Anschließend unterstützte die G.I.B. das MAIS bei der Planung und Durchführung eines Inte-

ressenbekundungsverfahrens für Bildungsträger, die an der Durchführung des Programms in-

teressiert waren. Hierzu gehörte auch die fachliche Beratung der beteiligten regionalen Akteu-

re, insbesondere der Regionalagenturen, kommunalen Koordinierungsstellen, Jobcenter und

interessierten Bildungsträger. Im September 2014 wurden insgesamt ca. 1.700 neue Teilneh-

merplätze eingerichtet, die zu zwei Dritteln durch Fördermittel des MAIS und zu einem Drittel

durch Fördermittel des SGB III, SGB II oder SGB VIII finanziert werden. Informationstransfer,

Erfahrungsaustausch, Beratung und Monitoring der Umsetzung gehören weiterhin zu den

Dienstleistungen der G.I.B. für das MAIS und die beteiligten regionalen Akteure.

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2. Integration Benachteiligter in den Arbeitsmarkt – Wege in

Arbeit

Im Mittelpunkt des Aufgabenspektrums der Abteilung „Wege in Arbeit“ stehen benachteiligte

Zielgruppen, die besonders von Arbeitslosigkeit und Ausgrenzung betroffen sind. Hier geht es

um Langzeitarbeitslose, um Alleinerziehende und Berufsrückkehrerinnen, um Menschen mit

Migrationshintergrund und behinderte Menschen sowie um langzeitarbeitslose Jugendliche. Die

G.I.B.-Abteilung begleitet und koordiniert die unterschiedlichen Aktivitäten des Arbeitsministe-

riums NRW in diesem Bereich. Darüber hinaus ist die Abteilung im bundesgeförderten IQ

Netzwerk NRW aktiv. Zu den Dienstleistungen gehören die fachliche Begleitung von Landes-

programmen und die Unterstützung der Projektentwicklung und -umsetzung. Dies geschieht

über Informationsangebote und Fachveranstaltungen sowie über Projektberatung zu den Vor-

haben der Landesarbeitspolitik. Kunden sind regionale Akteure, die Agenturen für Arbeit, die

Jobcenter sowie Träger von arbeitsmarktpolitischen Angeboten.

2.1 Initiativen zur Integration von Menschen mit Behinderungen

Das Arbeitsministerium NRW fördert seit Jahren Projekte zur Integration benachteiligter Ziel-

gruppen in den Arbeitsmarkt. Darunter sind insgesamt rund 130 Projekte, die sich an die Ziel-

gruppe behinderter oder schwerbehinderter Menschen richten.

Für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene ist es weiterhin eine große Herausforde-

rung, einen Ausbildungsplatz am ersten Arbeitsmarkt zu finden. Mit der Förderaktion „100 zu-

sätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene“ stellte das

MAIS in Kooperation mit der Regionaldirektion NRW der BA auch 2014 ein ergänzendes Aus-

bildungsangebot für junge Rehabilitanden und Rehabilitandinnen in Erstausbildung bereit. In

den nunmehr acht Aktionen fungieren heute fünf Berufsförderungswerke und neun Berufsbil-

dungswerke als Ausbildungsbetriebe. Für alle gilt die Vorgabe, mehr als 50 % der Ausbildungs-

inhalte über Kooperationen mit Betrieben des ersten Arbeitsmarktes zu vermitteln, um so den

behinderten jungen Erwachsenen zu einer möglichst wirtschaftsnahen Ausbildung zu verhel-

fen. Im Rahmen der Ausbildungsaktionen sollen nicht nur die Einrichtung von zusätzlichen

Ausbildungsplätzen und der erfolgreiche Berufsabschluss ermöglicht, sondern es soll auch der

Übergang an der zweiten Schwelle, also eine anschließende Beschäftigung im erlernten Beruf,

nachhaltig von den Trägern unterstützt werden.

Grundlage der Umsetzung ist ein mit Unterstützung der G.I.B. entwickeltes, zwischen MAIS

und der Regionaldirektion NRW der BA als gemeinsame Programmgeber vereinbartes Förder-

konzept.

Zu Beginn des Jahres 2014 unterstützte die G.I.B. die Träger bei der Implementierung der in-

zwischen siebten Förderaktion. Dabei standen wieder die bedarfsgerechte (Um-)Verteilung der

vom Land zu fördernden Platzkontingente unter den beteiligten Trägern, die Einrichtung der

Ausbildungsverhältnisse und die Akquisition von Kooperationsbetrieben im Vordergrund.

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G.I.B.-Report 2015

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Zudem boten die beiden Erfahrungsaustausche im Jahr 2014 neben dem Austausch über den

aktuellen Umsetzungsstand auch die Gelegenheit, sich über die aktuellen Herausforderungen

und über die Rolle der Förderaktion im Portfolio der Berufsfortbildungs- und Berufsbildungs-

werke auszutauschen. Die Auswertungen der Teilnehmenden-Datenbank waren Ausgangs-

punkte zu Diskussionen über den Verbleib der Teilnehmenden nach erfolgreichem Abschluss

der Ausbildungsaktion. Ferner stellte die G.I.B. den Teilnehmenden im ersten der beiden Trä-

gertreffen die „kollegiale Beratung“ als Methode des fachlichen Austauschs vor. Die zweite

Veranstaltung bot den Programmgebern u. a. die Gelegenheit, über Inhalte und Verfahren der

für das Folgejahr neu aufgelegten Aktion 100 zu informieren. Darüber hinaus unterstützte die

G.I.B. die Bezirksregierung Düsseldorf bei der Planung und Umsetzung einer Veranstaltung,

um die Träger der Förderaktion über die Veränderungen bei ABBA und der ESF-Förderung zu

informieren.

2.2 Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in Integrationsunternehmen

Die Inklusion von Menschen mit Behinderung und deren volle und selbstbestimmte Teilhabe

am gesellschaftlichen Leben im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention ist Ziel der nordrhein-

westfälischen Landesregierung. Als Bestandteil des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle –

NRW inklusiv“ unterstützt das Landesprogramm „Integration unternehmen!“ (LIU!) dieses Ziel.

Gemeinsam mit den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe setzt die

Landesregierung das Landesprogramm um und fördert die Schaffung sozialversicherungspflich-

tiger Arbeitsplätze in Integrationsunternehmen.

Nach einer dreijährigen Pilotphase, in der die vorgegebenen Ziele des Landes erreicht wurden,

hat sich die Landesregierung NRW im Jahr 2011 entschlossen, das Landesprogramm „Integra-

tion unternehmen!“ fortzusetzen und in eine Regelförderung zu übernehmen. Sowohl die An-

zahl der Projekte als auch die Anzahl der Beschäftigten mit schweren Behinderungen nimmt

weiterhin stetig zu. So wurden im Jahr 2014 Fördergelder für ca. 300 Zielgruppenarbeitsplätze

bewilligt. 24 Integrationsprojekte wurden neu bewilligt, davon 11 nicht gemeinnützige bzw.

privatwirtschaftliche.

Die G.I.B. begleitet das MAIS bei der Umsetzung dieses Landesprogramms. Dabei übernimmt

sie im Rahmen eines Netzwerkes Aufgaben der Akquisition, Information und Erstberatung

gründungswilliger Organisationen und Unternehmen, begleitet öffentlichkeitswirksame Maß-

nahmen und Veranstaltungen zum Transfer und unterstützt das MAIS bei der Entscheidung zu

Förderanträgen sowie bei der weiteren Programmumsetzung und -weiterentwicklung.

Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit der G.I.B. liegt in der Akquisition, Information, Bera-

tung und Begleitung potenziell gründungswilliger Organisationen und Unternehmen. Im Fokus

steht hierbei die Ansprache von Unternehmen und Kommunen mit dem Ziel der Gründung von

Integrationsabteilungen. Die Beratung erfolgt als Einzelberatung oder als Gruppenberatung im

Rahmen von regelmäßig angebotenen Einstiegsseminaren.

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Die G.I.B. setzte ihre Angebote zum Aufbau regionaler und überregionaler Kooperationen fort

und referierte z. B. am 11.04.2014 auf der Fachtagung „Schnittstellen zwischen Arbeitsförde-

rung und Behindertenhilfe“ der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. Durch gemeinsame

Aktionen mit den Regionalagenturen wie etwa die Durchführung einer Busreise zu Integrati-

onsunternehmen in den Regionen MEO und Niederrhein im März 2014 und in der Region Em-

scher-Lippe im Herbst 2014 versuchte die G.I.B., Aufmerksamkeit für LIU! bei Vertreterinnen

und Vertretern von Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Kammern, Unternehmen, Beratungs-

einrichtungen, regionaler Presse, Arbeitsagenturen und Jobcentern zu erzielen.

Die G.I.B. hat zusammen mit den Landschaftsverbänden eine NRW-weite Monitoring-

Datenbank aufgebaut. Diese erfasst alle landesgeförderten Integrationsprojekte. Sie wird von

der G.I.B. kontinuierlich gepflegt und vom MAIS und den Landschaftsverbänden zur Auswer-

tung und Dokumentation der Programmumsetzung genutzt. Darüber hinaus stellt die Daten-

bank die Datenbasis für das Förderprogrammcontrolling des MAIS bereit. An der Erstellung des

Jahresberichts 2013 für das Landesprogramm „Integration unternehmen!“ durch BMS-

Consulting war die G.I.B. maßgeblich beteiligt.

Neben LIU! begleitet die G.I.B. zwei ESF-Programme, die die Inklusion von Menschen mit Be-

hinderungen unterstützen. Das Programm „Teilhabe an Arbeit – 1.000 Außenarbeitsplätze für

Menschen mit Behinderungen“ unterstützt die Schaffung von Außenarbeitsplätzen für WfbM-

Beschäftigte bei privatwirtschaftlichen bzw. öffentlichen Arbeitgebern. Das Programm wird von

den Landschaftsverbänden umgesetzt. Ziel des Programms ist es, über Außenarbeitsplätze Ar-

beitgeber dafür zu gewinnen, Werkstattmitarbeitern nach dieser „Probephase“ einen sozialver-

sicherungspflichtigen Arbeitsplatz anzubieten.

Das ESF-geförderte Modellprojekt „MIAR – miteinander arbeiten“ setzt bei den Jobcentern an.

Die an dem Modellprojekt beteiligten Jobcenter Aachen, Unna und Wuppertal entwickelten im

Rahmen des Projektes Handlungsstrategien für eine verbesserte Teilhabe von Menschen mit

Behinderungen am Arbeitsleben. In beiden Fällen unterstützte die G.I.B. die Projektträger mit

Beratung und einem regelmäßigen Austausch im Rahmen von Statusgesprächen.

2.3 Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS

NRW) fördert seit 2011 die Arbeit von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren

mit einem neuen Landesprogramm. Mithilfe des Programms soll erwerbslosen Personen eine

trägerunabhängige und qualitätsgesicherte Beratung und Begleitung ermöglicht werden. Ziel-

gruppe des Förderangebotes sind insbesondere erwerbslose Menschen im ALG II-Bezug, Er-

werbslose nach dem SGB III, ältere Erwerbslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen,

Berufsrückkehrende sowie Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen. Im Jahr 2014

wurden 72 Arbeitslosenzentren und 73 Erwerbslosenberatungsstellen gefördert.

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G.I.B.-Report 2015

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Die G.I.B. unterstützt die Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren bei der Quali-

tätsentwicklung und -sicherung. Dazu gewährleistet die G.I.B. einen regelmäßigen Informa-

tions- und Beratungsservice sowie die Organisation und Durchführung von Erfahrungsaus-

tausch- und Fortbildungsveranstaltungen. Das MAIS setzt das Landesprogramm in enger Zu-

sammenarbeit mit den 16 Regionalagenturen um. Die fachliche Begleitung der G.I.B. ist des-

halb auch darauf ausgerichtet, diese zu unterstützen. Neben einem regelmäßigen Informa-

tions- und Beratungsservice beteiligt sich die G.I.B. an regionalen Gesprächsrunden („Runde

Tische“) zur Programmumsetzung und nimmt themenbezogen an den Arbeitstreffen der Regi-

onalagenturen teil.

Da auch die Spitzenorganisationen der freien Wohlfahrtspflege sowie die Kirchen sich seit vie-

len Jahren mit eigenen Unterstützungsangeboten engagieren, um das Profil der Erwerbslosen-

beratungsstellen und Arbeitslosenzentren weiterzuentwickeln, beteiligt sich die G.I.B. an einem

regelmäßigen Dialog mit den engagierten Organisationen.

Darüber hinaus bietet die G.I.B. verschiedene Workshops für Berater und Beraterinnen an. In-

haltliche Schwerpunkte liegen hier insbesondere im rechtlichen Bereich und in der Vermittlung

von Beratungskompetenzen und -methoden. Zur Workshop-Reihe „Selbstvermittlungscoaching

in der Arbeit mit erwerbslosen Personen“ (SVC) ist ein Praxisleitfaden zur Einführung der SVC-

Methodik in Erwerbslosenberatungsstellen entstanden, der im zweiten Halbjahr 2014 veröffent-

licht wurde.

Außerdem bietet die G.I.B. einen direkten Informations- und Beratungsservice für die geförder-

ten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren an. Hier steht die Klärung von fach-

lich-inhaltlichen Einzelfragen im Vordergrund. Um die Arbeit der Beratungsstellen und Arbeits-

losenzentren besser einschätzen zu können, führt die G.I.B. regelmäßig Trägerbesuche durch.

2.4 Sozialraumbezogene Arbeitsmarktpolitik

Das von der G.I.B. mit entwickelte Förderprogramm „Aktiv für Arbeit im Stadtteil – arbeits-

marktpolitisches Netzwerkcoaching in städtischen Problemgebieten“ soll den Aufbau strategi-

scher Netzwerke von arbeitsmarkt- und zielgruppenspezifischen Strukturen in städtischen

Problemgebieten befördern. Sozialraumbezogene Arbeitsmarktpolitik will stadtteilbezogene Sy-

nergien schaffen sowie neue, auf die Bedarfe der arbeitslosen und Arbeit suchenden Menschen

im Stadtteil und der dort ansässigen Betriebe ausgerichtete Maßnahmen initiieren und umset-

zen.

Der Förderansatz wird seit 2013 in zehn Referenzprojekten in acht Kommunen für zwei Jahre

erprobt und von der G.I.B. fachlich begleitet. Dazu zählt die umfassende Beratung der beteilig-

ten Kommunen zur Entwicklung qualifizierter Projektanträge, die Begutachtung eingehender

Anträge sowie die Organisation des Know-how-Transfers und des Erfahrungsaustausches der

Projektträger untereinander. Die G.I.B. nimmt an stadtteilbezogenen „Runden Tischen Arbeit“,

Fachveranstaltungen sowie an der Projektsteuerung im Rahmen von örtlichen Steuerungsgre-

mien oder Beiräten teil.

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Ein wesentlicher Bestandteil der fachlichen Begleitung im Jahr 2014 waren die Weiterentwick-

lung des programmbezogenen Evaluationskonzepts sowie die Durchführung erster Befragun-

gen und Expertengespräche mit Multiplikatoren und anderen für das Projekt relevanten Akteu-

ren. Im weiteren Verlauf des Evaluationsprozesses wurde eine Entscheidung für die Auswahl

vertiefender Fallstudien für die Netzwerkcoach-Projekte in Aachen, Oberhausen und in Dort-

mund-Clarenberg getroffen.

Die Projekte enden im Mai 2015. Der Evaluationsbericht wurde im April 2015 fertig gestellt und

wird derzeit in den Fachgremien im MAIS NRW erörtert.

2.5 Integration durch Qualifizierung – IQ Netzwerk NRW

2011 übernahm die G.I.B. die Koordinierung des nordrhein-westfälischen Landesnetzwerks im

Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“. Das Förderprogramm des Bundes

zielt auf die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von erwachsenen Migrantinnen und

Migranten. Es liegt in der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

(BMAS) und wird in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung

(BMBF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) durchgeführt. Die Umsetzung in NRW erfolgt in

enger Zusammenarbeit mit operativen und strategischen Partnern sowie im Dialog mit vielfäl-

tigen Akteursgruppen aus der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik.

Auch in der neuen IQ-Förderphase 2015 bis 2018 sind das Ministerium für Arbeit, Integration

und Soziales NRW und die Regionaldirektion NRW der BA strategische Partner auf der Landes-

ebene. Im Förderzeitraum 2012 bis 2014 waren 18 arbeitsmarkt- und integrationspolitische

Teilprojekte mit unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten in das IQ Netzwerk NRW eingebun-

den. Arbeitsmarktpolitische Angebote in folgenden drei Handlungsfeldern wurden umgesetzt:

1. der Aufbau von landesweiten, das neue Anerkennungsrecht flankierenden Fachberatungs-

angeboten für Menschen, die ihren Berufsabschluss im Ausland erworben haben,

2. die Durchführung von Fortbildungen zur Förderung interkultureller Kompetenz in der Ar-

beitsverwaltung und bei weiteren arbeitsmarktpolitischen Akteuren,

3. die Verzahnung von regionalen arbeitsmarktpolitischen Förderangeboten im Sinne der IQ-

Prozesskette. In den drei IQ Teilregionen Bonn/Rhein-Sieg, Duisburg und Ostwestfalen-

Lippe (Bielefeld, Kreis Lippe, Kreis Paderborn) wurden diese Angebote mit besonderer In-

tensität durchgeführt.

Im fachlichen Schwerpunkt „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ ging es im Jahr

2014 um den weiteren Ausbau der Fachberatung sowie um die Verzahnung der Angebote des

IQ Netzwerks NRW zur Anerkennungsberatung mit dem NRW-Förderprogramm „Beratung zur

beruflichen Entwicklung (BBE)“. Eine Erstinformation und Verweisberatung zu im Ausland er-

worbenen Berufsqualifikationen ist seit Jahresbeginn 2013 Bestandteil des Regelangebots aller

mittlerweile über 120 BBE-Beratungsstellen.

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Die „IQ Servicestelle Berufliche Anerkennung NRW“ unterstützte mit ihrem Berater- und Trai-

nerteam die anerkennungsspezifische Einarbeitung der BBE-Berater und ergänzte bei Bedarf

die Angebote der BBE-Beratungsstellen. Der weitere Ausbau der Anerkennungsberatung im

Förderprogramm BBE zu einer nachhaltigen und flächendeckenden Fachberatung wird durch

die G.I.B. fachlich begleitet und durch IQ NRW unterstützt.

Sieben Modellprojekte, die Anfang 2013 ihre Arbeit aufnahmen, konzentrieren sich auf die wei-

teren fachlichen Schwerpunkte. Diese sind Kompetenzfeststellung, berufsbezogenes Deutsch,

interkulturelle Öffnung von Betrieben im Gesundheits- und Pflegebereich, Entwicklung von

Qualifizierungsangeboten im Handwerk sowie die Förderung von Arbeitsmarktlotsen in Migran-

tenorganisationen in den 16 NRW-Arbeitsmarktregionen. Die Ergebnisse aus den Modellprojek-

ten zu den Themen anwendungsorientierte Kompetenzfeststellung und berufsbezogenes

Deutsch (individuelles Sprachcoaching) sollen künftig ebenfalls mit den Angeboten der BBE-

Beratungsstellen verzahnt werden. Zur Information über die in diesem Modellprojekten ge-

machten Erfahrungen und zur Unterstützung ihres landesweiten Transfers führte die G.I.B. im

Rahmen der fachlichen Begleitung Fachveranstaltungen und Workshops durch und begleitete

die Projekte im Rahmen von regelmäßigen Statusgesprächen.

Die Aufgabe der G.I.B. als Koordinierungsstelle im IQ Netzwerk NRW lag vor allem in der fach-

lichen Steuerung und Weiterentwicklung der Arbeitsschwerpunkte. Die koordinierenden Aufga-

ben umfassten dabei die Zusammenarbeit mit der Bundesebene (v. a. BMAS, BMBF, BA, IQ-

Koordinierungsstelle Bund sowie diverse Fachstellen), die fachliche Begleitung der Modellpro-

jekte sowie der Projekt- und Netzwerkarbeit in den drei Teilregionen in NRW und den Aufbau

landesweiter Angebote zur Anerkennungsberatung in NRW.

Zu diesen Aufgaben gehörten – zusätzlich zu den Angeboten für die Beratungsstellen des

NRW-Förderprogramms „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ – die Entwicklung und Durch-

führung von Fortbildungen zur Anerkennungsberatung für Beratungsfachkräfte in Jobcentern

und Agenturen für Arbeit wie auch die Koordinierung des Monitorings, der Öffentlichkeitsarbeit

und die gesamte finanz- und verwaltungstechnische Projektabwicklung aller 18 Teilprojekte im

IQ Netzwerk NRW.

Das Förderprogramm IQ ist seit 2015 um einen aus dem ESF-kofinanzierten Teil erweitert

worden. Damit erhöht sich das Jahresbudget für die Finanzierung des IQ Netzwerks NRW er-

heblich. Die G.I.B. beendete mit dem Auslaufen des Jahres 2014 ihre Aufgabe als Gesamtan-

tragstellerin und Koordinierungsstelle des IQ Netzwerks NRW. Die Trägerschaft des IQ Netz-

werks NRW wird seit dem 01.01.2015 vom Westdeutschen Handwerkskammertag e. V.

(WHKT) wahrgenommen. Die G.I.B. wird in der Förderphase 2015 bis 2018 Teilprojektpartner

für die „Fachliche Begleitung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“ sowie den Auf-

gabenbereich „Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Öffnung in Jobcentern in NRW“ sein.

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2.6 Modelle und Projekte zur Integration benachteiligter Personen

In der laufenden ESF-Förderphase werden innovative Vorhaben und seit Ende 2011 auch ar-

beitspolitisch bedeutsame Einzelprojekte für benachteiligte Personen am Arbeitsmarkt geför-

dert. Die G.I.B. begleitet die Entwicklung und Umsetzung von Vorhaben über alle Arbeitsschrit-

te, von der Projektentwicklung vor der Antragstellung über Stellungnahmen zur Entschei-

dungsvorbereitung bis zur fachlichen Begleitung in der Umsetzung. Zur Arbeit der G.I.B. gehört

auch, die Ergebnisse der innovativen Vorhaben auszuwerten, um einen überregionalen Wis-

sens- und Erfahrungstransfer für NRW organisieren zu können.

Zur Umsetzung des von der AG Innovation im Jahr 2009 beschlossenen Fachkonzepts zur Be-

gleitung von Innovationsvorhaben hat die G.I.B. regelmäßige Start-, Status- und Auswertungs-

gespräche mit allen innovativen Projekten im Bereich Zielgruppen geführt. Dazu arbeitet die

G.I.B. bei regionalen Projekten eng mit den Regionalagenturen zusammen. Zur fachlichen Be-

gleitung gehört zudem der landesweite Transfer der Ergebnisse und Produkte.

2014 begleitete die G.I.B. eine Reihe von Einzelprojekten (wie z. B. Quali:Web, Neu-Start, Ak-

tiv in Schule und Beruf, Achtung! Fertig! Los!, SprInt). Hierbei wurden Träger bei der Erfüllung

von Auflagen im Rahmen der Projektumsetzung unterstützt oder Informationen über den Pro-

jektfortschritt aufbereitet und den beteiligten Akteuren zur Verfügung gestellt. Außerdem un-

terstützte die G.I.B. die Regionalagenturen durch die Bewertung eingereichter Projektskizzen

ebenso wie durch Beratungsgespräche mit den beteiligten Akteuren vor Ort.

Die G.I.B. nahm zum Jahresbeginn den fachlichen Dialog mit den Pilotprojekten zur Arbeits-

marktintegration für Zugewanderte aus Südosteuropa auf. Vor dem Hintergrund der vielen

Schnittstellen zum Rechtskreis des SGB II erfolgt die fachliche Begleitung der Pilotprojekte

durch eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe. Gemeinsam mit der Abteilung „Monitoring

und Evaluation“ wurde ein Monitoringbogen zur Projektevaluation erarbeitet und den Pilot-

kommunen zur Verfügung gestellt. Eine erste Auswertung liegt vor.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der G.I.B. wurden die Pilotprojekte im G.I.B.-Info 3/2014

gewürdigt.

Die G.I.B. organisierte im Jahr 2014 drei interkommunale Erfahrungsaustauschtreffen der sie-

ben Pilotkommunen. Sie dienten dem organisierten und systematischen Austausch über die

Umsetzungserfahrungen unter den Trägern bzw. zwischen den Trägern und dem MAIS NRW

sowie der gemeinsamen Qualitätsentwicklung der sieben Pilotprojekte.

Die Kommunen Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hamm, Köln und Wuppertal erhiel-

ten nach der Entscheidung der AG Einzelprojekte eine zweijährige Förderung für die Durchfüh-

rung von Modellprojekten. Nach den Startgesprächen begannen die Projektstandorte 2014 mit

der konkreten Umsetzung.

Der durch die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger und -Bürgerinnen aus Bulgarien

und Rumänien zu Jahresbeginn 2014 vielfach erwartete überproportionale Anstieg an südost-

europäischen Zuwanderern ist nach Darstellung der besonders betroffenen Kommunen nicht

eingetreten. Dennoch verzeichnen sie einen stetigen Zuwachs an südosteuropäischen Zuwan-

derern und deren häufige Konzentration auf bestimmte Stadtteile.

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3. Flankierung des SGB II in NRW

Die G.I.B. unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen und die Jobcenter in NRW seit 2005 bei

der Umsetzung des SGB II. Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei Unterstützungsange-

bote, die dazu beitragen sollen, die gesetzlich vorgesehenen und vereinbarten Ziele bei der

Umsetzung des SGB II zu erreichen.

3.1 Umsetzung des SGB II in NRW

Mit dem neuen Steuerungssystem im SGB II haben sich Rolle und Handlungsmöglichkeiten des

Landes deutlich erweitert. Durch die Ausweitung der zugelassenen kommunalen Träger (zkT)

in NRW um acht auf 18 erhält dies ein zusätzliches Gewicht. Das Land unterstützt die Jobcen-

ter und kommunalen Träger in NRW insbesondere durch Angebote zur Steigerung ihrer Leis-

tungsfähigkeit bei der Umsetzung des SGB II.

Die Arbeitsmarktpolitik des Landes verfolgt zudem das Ziel, trotz der beim Bund angesiedelten

Zuständigkeit für das SGB II, Spielräume für qualitative Ergänzungen und quantitative Auswei-

tungen von Leistungen zur Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsbeziehender im SGB II in

Form von Programmen, Initiativen und Modellvorhaben zu nutzen.

Die G.I.B. unterstützt diese Strategien und Schwerpunkte des Landes durch die Bereitstellung

einer fachlichen Begleitung der Akteure und Prozesse, Programme und Projekte. Die Dienstleis-

tungen der G.I.B. beziehen sich zum einen auf Angebote für die Jobcenter in NRW zur Verbes-

serung der Leistungsprozesse im SGB II, zum anderen auf die Entwicklung, Initiierung und

Umsetzung von Programmen und Projekten, die den erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden im

SGB II zugutekommen.

So war die G.I.B. 2014 an der Erarbeitung eines Jahresprogramms des MAIS zur Unterstützung

der Jobcenter und kommunalen Träger in NRW beteiligt. In Abstimmung mit dem MAIS hat die

G.I.B. eine Konzeption für eine Entwicklungswerkstatt mit Jobcentern mit dem Ziel einer besse-

ren Integration von „Jugendlichen mit multiplen Problemlagen“ entwickelt, an der sich die Job-

center Essen, Minden-Lübbecke, Mülheim und Steinfurt (alle zkT) beteiligen. Entlang der vier

Handlungsfelder Personalentwicklung, regionale Kooperation, Instrumentenentwicklung und

Organisationsstrukturen/Leistungsprozesse im Jobcenter soll die Entwicklungswerkstatt mithilfe

der JC-eigenen Expertise, der Hinzunahme von externer Beratungsunterstützung (Beratungs-

unternehmen), der fachlichen Begleitung durch die G.I.B., der Nutzung externer Expertise (gu-

te Praxis, Wissenschaft) und des fachlichen Austausches der JC untereinander verbesserte

und/oder neue Wege, Verfahren, Instrumente und Prozesse entwickeln und umsetzen.

Neben den inhaltlichen und prozessbezogenen Zielsetzungen soll auch das Format „Entwick-

lungswerkstatt“ als eine mögliche zukünftig einzusetzende Unterstützung für Jobcenter erprobt

werden.

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Die Jobcenter stehen vor der Herausforderung, einer wachsenden Zahl von insbesondere jun-

gen Menschen mit gesundheitlichen sowie psychischen, psychosozialen und psychosomati-

schen Problemen und Erkrankungen eine berufliche und gesellschaftliche Integration zu er-

möglichen. Die G.I.B. hat in einer abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit das Thema auf-

gegriffen und 2014 einen Arbeitskreis für Jobcenter zum Thema Gesundheit und Rehabilitation

im Kontext des SGB II gegründet. Ziel des Arbeitskreises ist es, innovative Ansätze vorzustellen

und dabei die Erfolgskriterien und Umsetzungsschritte zu diskutieren und zu analysieren. Die

Ergebnisse sollen mittelfristig weiteren interessierten Jobcentern vorgestellt werden.

Durch die beschlossene Initiierung von Modellprojekten zum Aufbau von Dienstleistungsketten

und Produktionsnetzwerken durch das MAIS sollen Jobcenter darin unterstützt werden, ver-

bindliche Kooperationsstrukturen zwischen unterschiedlichen arbeitsmarkt-, sozial- und bil-

dungspolitischen Akteuren aufzubauen. Ziel ist eine systematische Verzahnung von Unterstüt-

zungs- und Hilfeangeboten der unterschiedlichen Leistungsträger für ein bedarfsgerechtes,

ganzheitliches und besser aufeinander abgestimmtes Unterstützungsangebot für hilfebedürfti-

ge Leistungsbeziehende im SGB II.

Insbesondere sollen im Rahmen der Netzwerkarbeit arbeitsmarktpolitische Instrumente mit so-

zialintegrativen kommunalen Unterstützungsleistungen nach § 16 a SGB II besser verzahnt

und diese Strukturen in der Umsetzungspraxis erprobt werden. Die G.I.B. begleitete diesen

Entwicklungsprozess fachlich-inhaltlich und erstellte ein Konzept zur flankierenden Begleitung

und Weiterentwicklung der pilotierten Projekte im Rahmen einer Transferphase. Das Vorhaben

stellt hohe inhaltliche, organisatorische und personelle Anforderungen an die Jobcenter, Kom-

munen und beteiligten Einrichtungen. Die Umsetzung an vier Pilotstandorten in der bisherigen

Implementationsphase sowie in der 2015 laufenden Umsetzungsphase ermöglicht wertvolle

Einblicke in die Arbeit und Strukturen vor Ort und gibt Hinweise, wie das Zusammenwirken un-

terschiedlicher Leistungsträger vor Ort für eine ganzheitliche und umfassende Betreuung von

Langzeitleistungsbeziehenden weiterentwickelt werden kann.

Auf Initiative des Jobcenters Herne entwickelte die G.I.B. bereits im Jahr 2011 in Abstimmung

mit dem MAIS und der Regionaldirektion NRW der BA ein Modellprojekt zur Aktivierung und

beruflichen Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsbeziehender in den Arbeitsmarkt auf Basis

des „Work First“-Ansatzes. Im Rahmen des modellhaften Ansatzes wird eine Erweiterung des

Dienstleistungsspektrums der Jobcenter vorgenommen. Neben den originären Aufgaben der

individuellen Beratung und Vermittlung begleiten Beratungsfachkräfte der Jobcenter eine

Gruppe von erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden bei der Stellensuche.

Mittlerweile setzen 26 Jobcenter in NRW diesen Ansatz um, weitere Jobcenter haben ihr Inte-

resse an der Umsetzung bekundet. Die G.I.B. hat im Rahmen ihrer fachlichen Begleitung die

Aufgabe übernommen, die an der Umsetzung beteiligten Beratungsfachkräfte durch regelmä-

ßige Erfahrungsaustauschtreffen sowie die beteiligten Jobcenter durch ein Coaching-Angebot

zu unterstützen. Darüber hinaus wertet die G.I.B. die Umsetzungserfahrungen aus und stellt

den beteiligten Jobcentern und der Fachöffentlichkeit Ergebnisse und Praxisempfehlungen zur

Verfügung.

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Zwei Lohnhallengespräche der G.I.B. beschäftigten sich 2014 mit der Umsetzung des SGB II.

Anfang 2014 wurde eine Bewertung der zweijährigen Projektumsetzung des „Work-First-

Ansatzes“ vorgenommen und Perspektiven einer konzeptionellen Weiterentwicklung des Ansat-

zes präsentiert. Im Rahmen eines weiteren Lohnhallengesprächs, das in Kooperation mit dem

Jobcenter Köln durchgeführt wurde, präsentierten vier Jobcenter aus NRW innovative Bera-

tungs- und Eingliederungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene im SGB II.

Die G.I.B. unterstützte beim Jobcenter Köln den Organisationsentwicklungsprozess bei der Ein-

richtung einer einheitlichen Beratung selbstständiger Leistungsberechtigter und führt den Ar-

beitskreis Arbeitgeberservice der Jobcenter in NRW mit unterschiedlichen thematischen

Schwerpunkten durch. Zudem hat die G.I.B. die fachlich-inhaltliche Begleitung des Arbeitskrei-

ses der Selbstständigenberater und -beraterinnen Markt und Integration der Jobcenter über-

nommen.

In Bezug auf den in NRW in der Grundsicherung für Arbeitsuchende für 2014 gesetzten

Schwerpunkt „Langzeitleistungsbezieher aktivieren und Integrationschancen verbessern“, führ-

te die G.I.B. im Handlungsfeld „Verbesserung der Übergangschancen von Migranten in den Ar-

beitsmarkt“ die im Jahr 2013 angestoßenen Aktivitäten fort und stimmte sich dabei mit dem

MAIS und der Regionaldirektion NRW der BA sowie dem Bundesamt für Migration und Flücht-

linge (BAMF) ab. Zu den Hauptaktivitäten zählten die fachliche Begleitung der Umsetzung von

vier mit ESF-Landesmitteln geförderten Modellprojekten der berufsbezogenen Deutschförde-

rung im Kontext des SGB II sowie die Planung und Durchführung eines Austausch-Workshops

für die Jobcenter-bE (besondere Einrichtungen/zkT) in NRW mit dem BAMF zum Thema „Be-

rufsbezogene Sprachförderung“.

Die vier Modellprojekte starteten wie geplant zum 1. Januar 2014. Die G.I.B. begleitet die Um-

setzung der Modellprojekte in Abstimmung mit dem MAIS NRW. Drei der Modellprojekte waren

seit April 2014 vom zeitweiligen Aussetzen der Förderung durch das ESF-BAMF-Programm „Be-

rufsbezogene Deutschförderung“ unmittelbar betroffen. Die G.I.B. unterstützte die Modellpro-

jektträger und kooperierenden Jobcenter dabei, gemeinsame Ideen zum Umgang mit dem

Förderstopp zu entwickeln. Im Mai 2014 lief die Förderung des ESF-BAMF-Programms – mit ei-

nem reduzierten Mittelansatz – für die auslaufende ESF-Förderperiode 2007 – 2013 wieder an.

Im September 2014 präsentierten sich die vier Modellprojekte im Rahmen eines von der

G.I.B.-Koordinierungsstelle des IQ Netzwerks NRW organisierten Lohnhallengesprächs zum

Thema „Berufsbezogene Sprachförderung für Migrantinnen und Migranten – modellhafte An-

sätze in NRW“. Teilnehmer/-innen der Veranstaltungen kamen aus Jobcentern und weiteren

Einrichtungen der Landesarbeitsmarktpolitik und der Migrationsarbeit. Die Förderung der vier

Modellprojekte wird Ende September 2015 auslaufen.

Im Rahmen der Förderlinie „Einzelvorhaben“ begleitete die G.I.B. im Jahr 2014 die beteiligten

Jobcenter Wuppertal, Aachen und Unna bei der Umsetzung des Modellprojektes MIAR zur

Entwicklung von modellhaften Ansätzen zur Integration von Menschen mit Behinderungen und

erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen im SGB II-Bezug.

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Im Mittelpunkt stehen hierbei die modellhafte Entwicklung eines inklusiven regionalen Arbeits-

marktes durch Netzwerkarbeit, arbeitgeberbezogene Ansprachekonzepte, regionale Fördersys-

teme sowie der Aufbau eines Inklusionsmonitorings. Erkenntnisse sollen zudem generiert wer-

den hinsichtlich der Verbesserung der Beratungskompetenz und Beratungsprozesse in den

Jobcentern und des Aufbaus von Dienstleistungsketten mit externen Partnern anderer Rechts-

kreise. Die G.I.B. begleitete die Modellstandorte im Rahmen eines fachlichen Austauschs unter

Einbezug des MAIS, durch Teilnahme an Fachveranstaltungen sowie in einer beratenden Funk-

tion bei der Entwicklung von Transferansätzen für andere Jobcenter in NRW. Darüber hinaus

wurden zwei weitere Einzelvorhaben, zum einen das Projekt „UP“ zur beruflichen Qualifizierung

von Aufstockenden und zum anderen das Projekt „Zweiter Anlauf“ zu betrieblichen Einzelum-

schulungen, fachlich begleitet.

Fortgeführt wurde im Jahr 2014 der quartalsweise stattfindende Arbeitskreis Arbeitgeberser-

vice der Jobcenter in NRW. Die inhaltlichen Schwerpunkten lagen bei Themen wie der Reduzie-

rung der Langzeitarbeitslosigkeit, der Umsetzung abschlussbezogener Qualifizierung/Teilqualifi-

zierung, der Nachbetreuung, der Arbeit des IQ Netzwerks, der Nutzung sozialer Medien, der

neuen ESF-Förderperiode und der Qualifizierungsberatung von KMU.

Zudem hat die G.I.B. die fachlich-inhaltliche Begleitung des Arbeitskreises der Selbstständigen-

berater/-innen Markt und Integration der Jobcenter übernommen. In diesem Rahmen findet

zweimal jährlich ein fachlicher Austausch und Wissenstransfer zu rechtlichen und betriebswirt-

schaftlichen sowie methodischen und organisatorischen Fragestellungen und Herausforderun-

gen im Kontext der leistungsberechtigten Selbstständigen statt.

In Bezug auf die in NRW in der Grundsicherung für Arbeitsuchende für 2014 gesetzten

Schwerpunkte „Nachhaltige und existenzsichernde Integrationen“ und „Langzeitleistungsbezie-

her aktivieren und Integrationschancen verbessern“ führte die G.I.B. im Handlungsfeld „Stär-

kung der Berufs- und Erwerbsorientierung von Frauen und Erhöhung der Erwerbsbeteiligung“

die im Jahr 2013 begonnenen Aktivitäten fort. Dazu zählten die Planung und Durchführung von

Veranstaltungen als Teil des Jahresprogramms 2014 der Unterstützungsangebote des MAIS für

die Jobcenter in NRW. Hierzu gehörte u. a. ein Workshop für die Beauftragten für Chancen-

gleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) und für Beschäftigte der Arbeitgeberservices der Jobcenter

mit dem Titel „Unternehmensansprache zum Thema „Familie und Beruf“. Ein Ziel der Veran-

staltung bestand darin, Unternehmen für Familienfreundlichkeit zu gewinnen und dadurch die

Integrationschancen von Alleinerziehenden bzw. arbeitslosen Müttern zu verbessern und so

letztlich mehr Chancengleichheit am Arbeitsmarkt zu erzielen. In Kooperation mit den beiden

Landschaftsverbänden bzw. den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen-Lippe wurden

von der G.I.B. zwei Workshops organisiert und durchgeführt, die zum Transfer erfolgreicher

Ansätze aus dem mit ESF-Landesmitteln geförderten Projekt „Neue Wege NRW“ beitragen soll-

ten. Durch die Workshops wurden Erfahrungen vermittelt, die zum Aufbau von Kooperationen

zwischen Jobcentern und Jugendämtern sowie Jobcentern und Familienzentren dienen sollen,

um zu einer verbesserten Zusammenarbeit vor Ort zu motivieren.

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Gemeinsam mit MAIS NRW und RD NRW ist die G.I.B. an der Konzeption von Veranstaltungen

und fachlichen Austauschen für die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der

Jobcenter in NRW beteiligt. Die nächste Veranstaltung dieser Art ist für die zweite Jahreshälfte

2015 vorgesehen.

3.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB)

Seit Januar 2013 fördert das Land im Rahmen der EU-kofinanzierten Arbeitspolitik zur Teilhabe

und Integration besonders benachteiligter und arbeitsmarktferner Zielgruppen im SGB II Mo-

dellprojekte im Rahmen „Öffentlich geförderte Beschäftigung“. Parallel dazu wurde im Laufe

des Jahres 2013 eine Förderrichtlinie sowie eine begleitende Förderkonzeption „Öffentlich ge-

förderte Beschäftigung“ entwickelt. Die Förderung von Projekten „Öffentlich geförderte Be-

schäftigung NRW“ steht in direktem Zusammenhang der drastischen Kürzungen von Angebo-

ten öffentlich geförderter Beschäftigung im Rahmen der Instrumentenreform im April 2012 bei

gleichzeitig anhaltend hohen bzw. stetig steigenden Zahlen erwerbsfähiger Männer und Frauen

im Langzeitleistungsbezug des SGB II. Zu den Förderbausteinen des Landes NRW zählen Kom-

petenzfeststellung, individuelles Coaching, eine arbeitsbegleitende individuelle Qualifizierung

der Beschäftigten sowie die Koordination der Projekte. Die Jobcenter beteiligen sich im Rah-

men der Finanzierung individueller Minderleistungsausgleiche (max. 75 %), Kommunen beteili-

gen sich durch die Einbringung flankierender kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a

SGB II sowie durch eingesparte Kosten der Unterkunft. Mindestens 25 % der Lohnkosten wer-

den von den Arbeitgebern/Trägern eingebracht.

Die fachliche Begleitung sowie das Monitoring der Projekte erfolgen durch die G.I.B. Zu den

Aufgaben im Rahmen der fachlichen Begleitung zählen u. a. Projektberatungen in der Entwick-

lung von ögB-Projekten, die Begutachtung und Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen im

Rahmen der konkreten Projektbeantragung sowie die kontinuierliche Begleitung der Projekte in

der Umsetzungsphase. Das beinhaltet regelmäßige Vor-Ort-Besuche, die Initiierung landeswei-

ter Erfahrungsaustausche, die Entwicklung von Workshop-, Informations- u. Fortbildungsange-

boten, die Teilnahme an regionalen Arbeitskreisen und Fachgesprächen sowie Kriseninterven-

tion. Ebenso zählen dazu regelmäßiger Austausch und Abstimmungen mit dem Fachreferat des

MAIS NRW, die Zusammenarbeit mit der Fachabteilung Monitoring der G.I.B. sowie Berichter-

stattungen und Öffentlichkeitsarbeit.

2014 erfolgten erste Vor-Ort-Gespräche bei den im Januar 2014 gestarteten ögB-Projekten

sowie umfangreiche telefonische Beratungen im Rahmen des Projektstarts. Alle ögB-Projekte

wurden mit Kontaktdaten und ersten Basisinformationen auf der Webseite des MAIS unter

www.arbeit.nrw.de eingepflegt. Weitergehende Informationen und aktuelle Handouts zu aus-

gewählten Projekten wurden auf der Webseite der G.I.B. veröffentlicht.

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Außerdem stand die fachliche Begleitung der G.I.B. 2014 deutlich unter dem Aspekt, interes-

sierte Regionen bzw. Träger bei der Entwicklung und Konzipierung von Projekten im Rahmen

öffentlich geförderter Beschäftigung auf Basis der im Herbst 2013 veröffentlichten Richtlinie zu

beraten. Dabei gestaltete sich die Projektentwicklung im Laufe des Jahres 2014 aufgrund der

auslaufenden ESF-Förderphase zunehmend komplizierter. Hier galt es Lösungen zu finden, bei

denen die Intention der öffentlich geförderten Beschäftigung in NRW (mittelfristiger Integrati-

onsansatz bei mindestens zweijähriger Förderung der Beschäftigten durch die Jobcenter) in

Einklang zu dem beschränkten ESF-Förderzeitraum (bis maximal 30.09.2015) zu bringen war.

Seit ca. Mitte 2014 wurden die Träger auf die neue ESF-Förderphase orientiert, die wieder eine

einheitliche Förderdauer aus ESF- und Jobcentermitteln gewährleistet. Anfang Juli 2014 wurde

ein landesweiter Erfahrungsaustausch für die ögB-Coachs der Modellprojekte durchgeführt.

Insgesamt werden im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung nunmehr 51 Projekte

durch das Land NRW gefördert (26 Modellprojekte, 25 Projekte auf Basis einer Richtlinie) und

1.184 Arbeitsplätze in unterschiedlichen Beschäftigungsfeldern für besonders benachteiligte

Zielgruppen vorgehalten.

4. Arbeitsgestaltung und -sicherung

Die G.I.B. unterstützt das Landesarbeitsministerium vor allem bei der Umsetzung der Instru-

mente Potentialberatung, Bildungsscheck, Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE), Be-

schäftigtentransfer und bei der Umsetzung der Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“. An

der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Instrumente müssen die Umsetzungsakteure „Bera-

tungsstellen Potentialberatung“, „Bildungsscheckberatungsstellen“, „Beratungsstellen zur be-

ruflichen Entwicklung“ und Regionalagenturen wie auch Unternehmensberatungen und Trans-

ferträger beteiligt und an die gestiegenen Anforderungen herangeführt werden. Die Verbesse-

rung der Beratungsqualität zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit hat deshalb eine hohe

Priorität.

4.1 Fachkräfteoffensive der Landesregierung

Die „Initiative zur Fachkräftesicherung“ und die aus dem Programm geförderten Projekte wer-

den seit 2011 von der G.I.B. fachlich begleitet. Da die möglichen Handlungsfelder der Fach-

kräfteoffensive fast alle Themen- und Zielbereiche der G.I.B. betreffen, wurde eine interne Ar-

beitsgruppe eingerichtet, in der alle Abteilungen der G.I.B. vertreten sind. Die Einreichung von

Projektvorhaben zum Fachkräfteprogramm war letztmalig zum Stichtag 31.01.2014 möglich.

Insgesamt 10 Projekte wurden bis dahin durch die G.I.B. bewertet. Inzwischen sind im Rah-

men der fachlichen Begleitung mit 67 Projekten Start-, Status- und/oder auch bereits Ab-

schlussgespräche geführt worden. Auch in der neuen Förderphase der Strukturfonds ist ein

weiteres Programm zur Fachkräfteinitiative geplant, das diesmal sowohl aus EFRE- als auch

aus ESF-Mitteln gespeist werden soll. Über Themen- und Branchenschwerpunkte sowie mögli-

che Fördermaßnahmen fanden seit Herbst 2014 bereits ressortübergreifende Austausche statt,

um möglichst ab dem dritten Quartal 2015 einen neuen Aufruf starten zu können.

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Die Evaluatoren des Fachkräfteprogramms (SÖSTRA und Lawaetz-Stiftung) wurden durch auf-

bereitetes Datenmaterial der G.I.B. sowie bei der Vorbereitung der Tagung zur Präsentation

der Zwischenergebnisse der Evaluation im MAIS unterstützt. Zudem startete die G.I.B. eine

Auswertung der Fachkräfteprojekte, um wichtige und gute Projektergebnisse für einen landes-

weiten Transfer nutzen zu können.

Die für die regionalen Fachkräfteanalysen relevanten Arbeitsmarktdaten, die die G.I.B. auf dem

eigens dafür entwickelten Internetportal zur Fachkräfteinitiative zur Verfügung stellt, wurden

aktualisiert. Dort finden sich auch die von den Regionen eingestellten Projektbeispiele.

4.2 Modelle und Projekte zur Arbeitsgestaltung

Das vom BMAS geförderte Modellprogramm „UnternehmensWert:Mensch“ wurde im August

2014 planmäßig beendet. Die G.I.B. setzte dieses Programm gemeinsam mit zehn Beratungs-

stellen Potentialberatung (darunter acht Regionalagenturen und zwei IHK) in NRW um. Zur

Koordinierung der Programmumsetzung führte die G.I.B. im Mai 2014 ein Informations- und

Austauschtreffen für die Beratungsstellen in NRW durch. Neben fachlichen und bewilligungs-

technischen Abstimmungsprozessen zwischen dem BMAS, dem Bundesverwaltungsamt, der

G.I.B. und den Beratungsstellen befasste sich die G.I.B. mit der Entwicklung von Maßnahmen

im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und der Identifikation von Beispielen guter Praxis.

Das BMAS hat sich entschlossen, den im Modellprojekt entwickelten Ansatz in ein neues För-

derprogramm „UnternehmensWert:Mensch“ zu überführen. Voraussichtlicher Start des Förder-

programms ist der August 2015. Nachdem zwischen dem MAIS und dem BMAS im Rahmen der

Kohärenzverhandlungen zu den jeweiligen operationellen Programmen entschieden wurde,

dass „UnternehmensWert:Mensch“ in NRW nur für kleine Unternehmen mit bis zu neun Be-

schäftigten angeboten werden soll (Förderung in Höhe von 80 % der Beratungskosten),

kommt zukünftig die Potentialberatung für Unternehmen ab zehn Beschäftigte (Förderhöhe

50 % der Beratungskosten) in Betracht. Da das Bundesprogramm zukünftig bundesweit und

flächendeckend zum Einsatz kommen soll, galt es, auch für NRW eine flächendeckende Lösung

zu entwickeln. Die G.I.B. hat deshalb eine gemeinsame Interessenbekundung mit Potentialbe-

ratungsstellen aus dem Kreis der Regionalagenturen und der Industrie- und Handelskammern

vorbereitet. Eine Entscheidung über die eingereichten Interessenbekundungen wird im Mai

2015 erwartet.

Zur Professionalisierung des Personals in der Weiterbildungsberatung bietet die G.I.B. kontinu-

ierlich die im Rahmen des Regionalen Qualifizierungszentrums RQZ NRW entwickelte Basisqua-

lifizierung „Bildungsberatung und Kompetenzentwicklung“ (120 Stunden) an. Diese Fortbildung

richtet sich insbesondere an Weiterbildungsberaterinnen und -berater und bietet damit auch

den Bildungsscheckberatungsstellen die Möglichkeit der vertiefenden Qualifizierung.

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Die 2012 entwickelte zweitägige Bildungsberatungslotsenschulung erfreut sich großen Interes-

ses. Sie zielt darauf ab, Mitarbeitende aus Beratungsstellen im Gesundheits- und Sozialbereich

zu befähigen, Klienten mit Bildungsfragen und -problemen über die Möglichkeit von Bildungs-

beratung aufzuklären und an entsprechende Bildungsberatungsstellen in der Region weiterzu-

verweisen.

Das Projekt zur Förderung der arbeitsplatzorientierten Grundbildung „Strategien zur Weiter-

entwicklung und Nutzung bestehender Beratungsangebote zur Förderung von arbeitsplatzori-

entierter Grundbildung in NRW – ein Beitrag zur Stärkung von Beschäftigten und Unternehmen

(SESAM)“ wurde fortgesetzt. Dieses Projekt wird vom BMBF im Rahmen der nationalen Alpha-

betisierungskampagne gefördert.

Das Ziel des Verbundprojektes SESAM ist es zu erkunden, ob und wie es möglich ist,

Unternehmen mit grundbildungsbedürftigen Beschäftigten zu identifizieren und für arbeits-

platzorientierte Grundbildung zu sensibilisieren,

zusammen mit der Unternehmensleitung grundbildungsbedürftige Beschäftigte zu identifi-

zieren, anzusprechen und Grundbildungsangebote durchzuführen,

auf Basis gewonnener Erfahrungen für die Politik auf Bundes- und Landesebene Empfeh-

lungen zur Weiterentwicklung der entsprechenden Förderprogramme zu erarbeiten.

Für die Kontaktaufnahme mit den Unternehmen arbeitete SESAM mit Unternehmensberatun-

gen (Potentialberatung), Bildungsberatungsstellen (Bildungsscheck NRW) und Transferträgern

(Beschäftigtentransfer) zusammen und konzentrierte sich auf kleine und mittelständische Un-

ternehmen. Das Projekt SESAM kooperiert u. a. mit dem Ministerium für Arbeit, Integration

und Soziales NRW, dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, dem Landesverband

der Volkshochschulen NRW und ist Mitglied im alphanetz-nrw.de.

Das Projekt zeigt, dass insbesondere solche Unternehmen an dem Thema interessiert sind, die

Gruppen von geringqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigten und bei de-

nen sich in der Leitungsebene (Geschäftsführung, Personalleitung) interne Treiber fanden, die

das Thema proaktiv in ihrem Unternehmen befördern wollten.

Eines der wesentlichen Hemmnisse bei der Umsetzung von Maßnahmen zur arbeitsorientierten

Grundbildung sind fehlende Finanzierungsinstrumente.

Um strukturell den Grundbildungsbedarf zu decken und die Zahl funktionaler Analphabeten

und Analphabetinnen zu senken, bedarf es daher entsprechender Strukturen und Förderin-

strumente. Kernelement einer breitenwirksamen Anreizstruktur wären Regelförderinstrumente,

die verlässlich auf Dauer für arbeitsorientierte Grundbildung bereitstehen und flächendeckend

verfügbar sind.

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4.3 Landesprogramm Potentialberatung

Kundenorientierung, Sicherung der Qualität, Erschließung neuer Märkte – der Veränderungs-

druck auf die Unternehmen wächst. Gerade kleine und mittlere Unternehmen finden im All-

tagsgeschäft kaum die Gelegenheit, strategische Entwicklungsprozesse in ihren Betrieben zu

planen und einzuleiten. Die Potentialberatung soll Unternehmen und deren Beschäftigte dabei

unterstützen. Aufbauend auf der Analyse der Stärken und Schwächen der Unternehmen wer-

den Maßnahmen entwickelt, die zur Modernisierung und damit zur Stärkung der Wettbewerbs-

und Beschäftigungsfähigkeit der Unternehmen beitragen.

Um dieses Instrument im ganzen Land flächendeckend verfügbar zu machen, informiert und

berät die G.I.B. die Beratungsstellen und stellt Informationsmaterial zur Verfügung. Auf Fort-

bildungsveranstaltungen der G.I.B. können Beraterinnen und Berater Beispiele aus der Praxis

kennen lernen und sich zu Beratungsmethoden und Erfahrungen aus der Beratungspraxis aus-

tauschen. Zur Verbesserung der Beraterqualität setzte die G.I.B. die Workshop-Reihe „KMU-

Beratung kompakt“ fort. Ziel dieser Reihe ist es, Ansätze, Methoden und Modelle zur Beratung

von KMU vorzustellen und zu diskutieren, die den besonderen Beratungserfordernissen von

KMU zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere auch im Kontext des Fachkräf-

temangels Rechnung tragen. Im Mittelpunkt steht der Erfahrungsaustausch über Beratungsan-

sätze von KMU vor dem Hintergrund von Praxisbeispielen. Diese Workshops fanden zweimal

statt.

Die fachliche Begleitung zur Potentialberatung umfasste 2014 im Wesentlichen Maßnahmen

zur Festigung des Qualitätsmanagements und zur inhaltlichen Ausgestaltung des Förderpro-

gramms in der nächsten ESF-Förderphase ab 2015, auch in Abgrenzung zum geplanten Bun-

desprogramm „UnternehmensWert:Mensch“.

Das 2013 zur Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit in den Regionen eingeführte Datenbankkon-

zept zur Präsentation von Beispielen guter Praxis wurde weitergeführt und in Kooperation mit

den zuständigen Regionalagenturen um weitere Unternehmensbeispiele ergänzt. Diese Daten-

bank ist so konstruiert, dass sie auch auf den Internetseiten der Regionalagenturen und der

Potentialberatungsstellen implementiert werden kann.

Im Rahmen der Qualitätssicherung hat die G.I.B. „Runde Tische Potentialberatung“ zur regio-

nalen Abstimmung zwischen den Beratungsstellen und den zuständigen Regionalagenturen or-

ganisiert und in den Regionen fachlich begleitet.

Die „Beraterdatenbank Potentialberatung“ wurde um neu hinzugekommene Beratungsunter-

nehmen ergänzt. Damit wird den Beratungsstellen und den Unternehmen ermöglicht, nach Or-

ten, Branchen und Themenschwerpunkten Beratungsunternehmen zu recherchieren. In der

Datenbank sind ausschließlich Unternehmensberatungen aufgeführt, die mindestens eine Po-

tentialberatung durchgeführt haben und die mit der Veröffentlichung ihrer Daten einverstan-

den sind. Inzwischen enthält die Datenbank ca. 1.400 Beratungsdienstleister.

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Die Beratungsstellen zur Potentialberatung erhalten halbjährlich eine Kurzübersicht über die

Entwicklung des Einsatzes von Potentialberatungen landesweit sowie speziell in ihrer Region.

Auf Anfrage werden Sonderauswertungen erstellt.

Bis Mitte des Jahres 2014 hatten knapp 21.500 Unternehmen mit insgesamt rund 700.000 Be-

schäftigten in NRW eine Potentialberatung in Anspruch genommen. Die stabile Nachfrage sei-

tens der kleinen und mittelständischen Unternehmen ist ein Indiz für die zunehmende Er-

kenntnis, dass durch betriebliche Modernisierung Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

wirksam gesichert werden können. Dies gilt für die traditionell stark vertretenen Bereiche der

Metall- und Elektroindustrie ebenso wie für die Gesundheitswirtschaft und den Bereich der per-

sonenbezogenen Dienstleistungen.

4.4 Beratung zur beruflichen Entwicklung

Der Bedarf an Beratung zur beruflichen Weiterentwicklung wächst. Doch die meisten Bera-

tungsangebote sind teuer und oft nur für Menschen mit höherem Einkommen finanzierbar. Das

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) hat deshalb mit Mitteln des Euro-

päischen Sozialfonds das Förderangebot „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ aufgelegt.

Damit haben insbesondere auch Personen in beruflichen Veränderungsprozessen, die sich kei-

ne teure Beratung leisten können, die Möglichkeit zu einer professionellen Laufbahnberatung.

Ziel der Beratung ist es, die Entscheidungskompetenz der Ratsuchenden im Hinblick auf ihre

berufliche Entwicklung zu stärken, ihre berufliche Handlungskompetenz zu fördern, eine Bilan-

zierung der persönlichen Kompetenzen vorzunehmen sowie kurz- und langfristige Ziele für die

berufliche Entwicklung zu finden.

In Abstimmung mit dem MAIS hat die G.I.B. das Interessenbekundungsverfahren inhaltlich

und formal vorbereitet und ist beteiligt an der Auswahl der Berater und Beraterinnen, der ein

mit dem MAIS abgestimmtes Qualifikationsprofil zugrunde liegt. Dazu wurde das Curriculum

für eine verpflichtende dreitägige Einführungsfortbildung für alle BBE-Beratenden sowie ein

Reader für diese Veranstaltung erarbeitet, die von der G.I.B. organisiert und fachlich begleitet

wurde. Außerdem unterstützt die G.I.B. die Öffentlichkeitsarbeit für das Förderprogramm. En-

de 2014 gab es 116 BBE-Beratungsstellen mit insgesamt 176 akkreditierten Beraterinnen und

Beratern, die das geforderte Qualifikationsprofil erfüllen.

Zur Sicherung der Qualität im Förderprogramm pflegt die G.I.B. in Form von Arbeitskreisen,

angeleiteten Gruppen, Praxistreffen und Kurz-Workshops einen engen Kontakt mit den Berate-

rinnen und Beratern.

Als neues Beratungsfeld wurde das Thema „Anerkennungserstberatung zu im Ausland erwor-

benen Berufsqualifikationen“ in das Programm Beratung zur beruflichen Entwicklung integriert.

Hintergrund ist das Interesse des Landes NRW, eine flächendeckende Beratungsstruktur für

dieses Themenfeld in NRW aufzubauen. Die Implementierung erfolgte in Abstimmung mit dem

Netzwerk IQ NRW.

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Das IQ Netzwerk bietet eine zweitägige Einführungsschulung zur „Anerkennungserstberatung

zu im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen“, die alle zugelassenen BBE-Beratende ver-

pflichtend besuchen. Seit Mai 2014 haben sich ca. 34 BBE-Beratungsstellen als Intensivbera-

tungsstellen für den Bereich Anerkennungsberatung spezialisiert.

4.5 Landesprogramm Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck verfolgt die Landesregierung seit 2005 das Ziel, die Weiterbildungsbe-

teiligung der Beschäftigten an beruflicher Weiterbildung zu erhöhen. Gleichzeitig soll aber auch

die Bereitschaft und das finanzielle Engagement der Unternehmen zur Weiterbildung ihrer Be-

schäftigten erhöht werden, weshalb das Bildungsscheckprogramm im Unterschied zur Weiter-

bildungsförderung in anderen Bundesländern neben dem individuellen Zugang zum Programm

auch einen besonderen Zugang für Unternehmen geschaffen hat.

Mit dem „Sonderprogramm Bildungsscheck NRW Fachkräfte“ wurden die Zugänge und Förder-

konditionen noch einmal deutlich verbessert, um gezielt dem in einigen Branchen sich abzeich-

nenden Fachkräftemangel zu begegnen und z. B. Maßnahmen zum Nachholen von Berufsab-

schlüssen besser zu ermöglichen. Mit dem Auslaufen des Sonderprogramms zum 31.10.2014

waren umfangreiche Aufgaben, insbesondere die konzeptionelle Neuausrichtung des Bildungs-

schecks für 2015, verbunden. So war die G.I.B. zum einen in die konzeptionelle Entwicklung, in

deren technische Umsetzung und beim Pretest zum Onlineverfahren eingebunden. Zudem

überarbeitete die G.I.B. die Merk- und Hinweisblätter sowie die FAQ-Listen, um sie den neuen

Regelungen anzupassen.

Die fachliche Begleitung der G.I.B. konzentrierte sich weiterhin auf die Unterstützung der Bil-

dungsscheckberatungsstellen beispielsweise durch einen Telefonservice und hatte auch 2014

einen besonderen Schwerpunkt bei der Umsetzung und der Weiterentwicklung des Pro-

gramms.

Die Verbreitung des Bildungsschecks erfolgt über rund 240 Beratungsstellen, die flächende-

ckend in ganz NRW mit etwa 440 Beraterinnen und Beratern das Instrument umsetzen. Die

G.I.B. schulte und informierte die Beteiligten u. a. über einen neu erstellten, modular aufge-

bauten „Beratungsleitfaden Bildungsscheckberatung NRW“ und über das „Bildungsscheck-Info“

und trug hierdurch zu einheitlichen Qualitätsstandards bei. Die Beratungsstellen wurden per E-

Mail über laufende Veränderungen im Bildungsscheckverfahren informiert.

Die Teilnahme an den „Runden Tischen Bildungsscheck“ in den Arbeitsmarktregionen des Lan-

des wurde von der G.I.B. genutzt, um Erfahrungen und Anregungen der Bildungsscheckbera-

tungsstellen und zunehmend auch die der Beratungsstellen zur beruflichen Entwicklung in die

Abstimmungsgespräche mit dem MAIS einfließen zu lassen.

Über das qualitative Monitoring zum Bildungsscheck verfolgt die G.I.B. die aktuellen Entwick-

lungen der Programmumsetzung. Die Auswertungen werden regelmäßig den verantwortlichen

Akteuren im MAIS, den Regionalagenturen sowie den Bildungsberatungsstellen zur Verfügung

gestellt bzw. präsentiert.

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4.6 Online-Beratungsportal Weiterbildung

Das Internetportal „Weiterbildungsberatung in NRW“ ist im Oktober 2010 ans Netz gegangen

(www.weiterbildungsberatung-nrw.de). Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern in NRW einen

Überblick zum Beratungsangebot im Themenfeld Weiterbildung, Beruf und Beschäftigung zu

ermöglichen. Mit dem Portal unterstützt die G.I.B. die Strategie der Landesregierung, die Wei-

terbildungsbeteiligung der Beschäftigten zu erhöhen. Mehr als 3.500 Beratungsfälle wurden

bisher von den rund 30 aktiven Onlineberaterinnen und -beratern und Mitarbeiterinnen und

Mitarbeitern der G.I.B. bearbeitet. Bei einer Mehrzahl der Beratungsfälle führte die Onlinebera-

tung zu einer persönlichen Beratung vor Ort; dabei handelt es sich vor allem um Förderpro-

gramm-Beratungen oder um den Eintritt in eine Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE).

Die Daten der rund 260 erfassten Beratungsstellen mit ca. 620 Beraterinnen und Beratern für

die berufliche Weiterbildung werden ständig überprüft und aktualisiert. Neue Beratungsstellen

werden per Netz-Recherche und über die Kontaktaufnahme zu regionalen Netzwerken akqui-

riert.

Die Zahl der Nutzer des Beratungsportals ist ständig gestiegen und lag 2014 bei rund 35.000

monatlich. 2014 wurde für das Portal ein Relaunch ausgeschrieben. Die Neuprogrammierung

wird die Nutzerführung und die technischen Möglichkeiten optimieren. Der Start der neuen

Version ist für Februar 2015 geplant.

4.7 Modelle und Projekte zum Beschäftigtentransfer

Transfergesellschaften für KMU, insolvente oder von Insolvenz bedrohte Unternehmen sowie

Unternehmen, die sich nachweislich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, können nach

den Richtlinien des Landes NRW im Bereich der Overheadkosten, das heißt für Beratung und

Administration, gefördert werden. Die G.I.B. unterstützt Projektträger aus dem Bereich Be-

schäftigtentransfer zu diversen Fragen der Projektgestaltung und Förderung. Personaldienst-

leistungsunternehmen werden von der G.I.B. beraten, um für den Aufbau und zur Entwicklung

des Geschäftsfeldes „Beschäftigtentransfer“ Informationen zu erhalten.

In allen Fällen der Landesförderung wird das „Vermittlungsorientierte Projektkonzept mit Ziel-

prognose“ als Vorbedingung für eine Förderung eingesetzt. Gemeinsam mit den Regionalagen-

turen und den Bezirksregierungen führt die G.I.B. bei allen geförderten Projekten Status- und

Endgespräche durch und dokumentiert die Ergebnisse.

Auf dem jährlichen Trägerforum, an dem auch das MAIS, die Regionaldirektion und Expertin-

nen und Experten der jeweiligen thematischen Schwerpunkte teilnehmen, werden den Trägern

relevante Informationen vermittelt und ein Forum zum Erfahrungs-und Gedankenaustausch

gegeben. Themen waren der Wegfall der ESF-BA-Förderung zum 1.7.2014 und alternative Fi-

nanzierungswege für Qualifizierungen in Transfergesellschaften sowie Grundbildung für Trans-

ferbeschäftigte.

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Die gute Kooperation mit dem IQ Netzwerk NRW zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifi-

kationen wurde fortgeführt. Hier wurde in der ersten Jahreshälfte 2014 gemeinsam eine

Checkliste zur Strukturierung der ersten Beratungsschritte im Hinblick auf die Anerkennung

ausländischer Berufsqualifikationen erstellt und in die Praxis der Transferträger eingebracht.

4.8 Projekt Faire Arbeit

Die G.I.B. unterstützt und begleitet die Landesinitiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“. Da-

zu zählen die Mitarbeit in den Gremien (Projekt- und Steuerungsgruppe), die Weiterentwick-

lung der Arbeitsplanung sowie die Vorbereitung und Durchführung öffentlichkeitswirksamer

Maßnahmen. Ziel der Initiative ist es, einen Paradigmenwechsel hin zu fairer Arbeit und fairem

Wettbewerb in der Arbeitswelt in NRW anzustoßen.

Im Zusammenhang mit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns hat die

G.I.B. das WSI in der Hans-Böckler-Stiftung mit einer Studie zum Thema „Umsetzung und Kon-

trolle von Mindestlöhnen – europäische Erfahrungen und was Deutschland von ihnen lernen

kann“ beauftragt und veröffentlicht. Zum Thema „Missbrauch von Werkverträgen zum Lohn-

dumping“ hat die G.I.B. einen Arbeitskontakt zu dem Arbeitsrechtler Prof. Dr. Peter Schüren

hergestellt. Das Gutachten wurde am 17.03.14 in Berlin vor der Bundespressekonferenz und

im Rahmen einer Fachtagung präsentiert.

Gemeinsam mit der „Hotline Zeitarbeit“ der TBS NRW und dem Modellprojekt „Zeitarbeit – eine

Brücke in den Arbeitsmarkt!?“ hat die G.I.B. ein Lohnhallengespräch zum Thema „Vermittlung

in faire Zeitarbeit“ für die Teamleitungen und Arbeitsvermittler der NRW-Jobcenter „ durchge-

führt. Ebenfalls gemeinsam mit der TBS organisierte die G.I.B. das zweite Erfahrungsaus-

tauschtreffen „Betriebsräte und Leiharbeit“ mit Betriebsräten aus Verleih- und Entleihbetrieben,

Vertreterinnen und Vertretern der Zeitarbeitsbranche und gewerkschaftlichen Akteuren. Im

Mittelpunkt des Treffens standen die aktuellen Entwicklungen in der Leiharbeit sowie die Mög-

lichkeiten für Betriebsräte, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in

der Leiharbeit beizutragen.

Die G.I.B. verantwortet die redaktionelle Betreuung der Internetseite

www.landderfairenarbeit.nrw.de. Die G.I.B. berichtet kontinuierlich über alle Aktivitäten im

Rahmen der Initiative auf der Internetseite und veröffentlicht aktuelle Meldungen sowie Hin-

tergrundberichte zu den Themen der Initiative. Die monatlichen Redaktionssitzungen, an de-

nen auch Vertreter des MAIS teilnehmen, werden durch die G.I.B. koordiniert und geleitet. Im

Zusammenhang mit dem „Equal Pay Day“ 2014 wurde für die Internetseite ein Trickfilm konzi-

piert, erstellt und veröffentlicht.

Im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit der Kunsthochschule für Medien in Köln wurden

durch Studierende der Hochschule sechs „Social Spots“ zu den Themen der Initiative entwi-

ckelt und gedreht, die 2015 veröffentlicht werden sollen. Darüber hinaus verantwortet die

G.I.B. die Facebook-Seite „Arbeit? Gut und schön ...“ und bewirbt darüber auch die Themen

und Aktivitäten der Initiative.

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Zu den Aufgaben der G.I.B. zählte auch die fachliche Begleitung der Modellprojekte „Evaluati-

on der Projekte zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“

und „Zeitarbeit – Brücke in den Arbeitsmarkt!?“ sowie des Projektes „Einzelhandel der Zu-

kunft“.

5. Arbeitsmarktpolitisches Monitoring und Evaluation

Monitoring und Evaluation von Förderprogrammen sowie die kontinuierliche Beobachtung des

Arbeits- und Ausbildungsmarkts gewinnen zunehmend an Bedeutung im Hinblick auf die Steu-

erung von Prozessen, Maßnahmen sowie Programmen der Arbeitsmarkt- und Ausbildungspoli-

tik. Die Ergebnisse dienen der Optimierung und Entscheidungsfindung wie auch der Rechen-

schaftslegung.

Der Arbeitsbereich Monitoring und Evaluation in der G.I.B. hat folgende Arbeitsschwerpunkte:

ESF-Programmbegleitung

Monitoring und Evaluation einzelner Förderprogramme

Arbeitsmarktmonitoring

Unterstützung der SGB II-Umsetzung

Regionales Monitoring

Die Ergebnisse bzw. Produkte dieser Arbeitsschwerpunkte werden insbesondere in Form von

Berichten und Präsentationen den jeweiligen Akteuren zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus

werden sie in der Regel auf den Internetseiten der G.I.B. veröffentlicht.

5.1 ESF-Programmbegleitung

Eine zentrale Aufgabe ist hier die Begleitung und Bewertung der Umsetzung des ESF-

Programms in NRW. Im Auftrag der ESF-Verwaltungsbehörde wird die Vorlage für den jährli-

chen Durchführungsbericht zum ESF in NRW erstellt, in dem der Fortschritt bei der Umsetzung

des ESF-Programms dokumentiert wird. Ein weiterer regelmäßiger Bericht ist der Halbjahres-

bericht für die Akteure im ESF-Begleitausschuss. Zudem war die G.I.B. unterstützend tätig bei

der Anpassung der Begleitsysteme im Zusammenhang mit dem Einsatz neuer Förderinstru-

mente und bei der Weiterentwicklung der Erhebungsinstrumente.

2014 setzte die G.I.B. ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit der Vorbereitung der neuen För-

derphase 2014 – 2020 des ESF in NRW fort. Im Mittelpunkt stand die Unterstützung der Ver-

waltungsbehörde bei der Erstellung des neuen operationellen Programms mit dem Schwer-

punkt der Entwicklung von Indikatoren. Die neue EU-Verordnung wurde bzgl. der Anforderun-

gen zur Öffentlichkeitsarbeit analysiert und es wurden Anregungen zur konkreten Ausgestal-

tung der zukünftigen „Kommunikationsstrategie 2014 – 2020“ formuliert. Außerdem unter-

stützte die G.I.B. die inhaltliche Planung und organisatorische Durchführung der NRW-

Auftaktveranstaltung zur neuen ESF-Förderphase.

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5.2 Monitoring und Evaluation einzelner Förderprogramme

Das Monitoring zu einzelnen Förderprogrammen bzw. Förderinitiativen des Landes stellt einen

weiteren Schwerpunkt des Arbeitsbereichs dar.

Zum Förderinstrument Bildungsscheck wurden regelmäßig Berichte erstellt, die als Quartalsbe-

richte veröffentlicht werden. Sie beinhalten Daten zu den Beratungen, zur Ausgabe und Einlö-

sung von Bildungsschecks, zu den Anteilen der verschiedenen Fachgebiete der Weiterbildung,

der Beteiligung von Frauen, jüngeren und älteren Personen, der Beteiligung von Unternehmen

nach Branchen und Größenklassen sowie zum gesamten Umfang der Bewilligungen. In ähnli-

cher Form wurden Quartalsberichte zum Förderinstrument Potentialberatung erstellt, die eben-

falls den an der Umsetzung beteiligten Akteuren präsentiert werden.

Für das Werkstattjahr, die Produktionsschule.NRW, die Programme: Teilzeitberufsausbildung,

„Jugend in Arbeit plus“ und „öffentlich geförderte Beschäftigung“ basiert das Monitoring auf

eigenen Datenbanken zu Teilnehmerinnen und Teilnehmern und Umsetzungsstrukturen. Die

Daten wurden regelmäßig ausgewertet und entsprechende Berichte für unterschiedliche Zwe-

cke erstellt.

Im Bereich Evaluation wurden 2014 in Absprache mit der AG Evaluation im MAIS folgende Pro-

jekte begonnen oder fortgeführt:

Die Untersuchung des Programms Teilzeitberufsausbildung mit einer Vollerhebung bei den

Projektträgern und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und einer Befragung einer Stich-

probe der Ausbildungsbetriebe.

Die wissenschaftliche Begleitung zum Programm „Beratung zur beruflichen Entwicklung“.

Im Zentrum der empirischen Untersuchungen stehen neben der Weiterentwicklung der Be-

ratungsinfrastruktur insbesondere die Beraterinnen und Berater sowie die Ratsuchenden.

Die wissenschaftliche Begleitung zum Programm „Aktiv für Arbeit im Stadtteil – arbeits-

marktpolitisches Netzwerkcoaching in städtischen Problemgebieten“.

5.3 Arbeitsmarktmonitoring

Seit 2007 werden die wichtigsten Arbeitsmarktzahlen zu einem quartalsmäßig erscheinenden

Arbeitsmarktreport NRW aufbereitet, der auf der Internetseite des Ministeriums „arbeit.nrw.de“

und auf der Internetseite der G.I.B. veröffentlicht wird. Er zeigt zentrale Arbeitsmarktentwick-

lungen in Nordrhein-Westfalen auf und bietet eine Orientierung für Entwicklungstrends und in-

ter- und innerregionale Unterschiede.

In Ergänzung zu den Quartalsberichten werden zu bestimmten Zielgruppen und Themen-

schwerpunkten Sonderberichte erstellt, in denen detaillierter auf Landesentwicklungen und in-

terregionale Unterschiede eingegangen wird, beispielsweise zur Struktur und Entwicklung der

sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sowie zum Thema Migrantinnen und Migranten

auf dem Arbeitsmarkt. 2014 und 2015 wurden die Sonderberichte „Struktur und Entwicklung

der Beschäftigung mit dem Schwerpunkt: atypische und Niedriglohn-Beschäftigung“ und

„Frauen am Arbeitsmarkt“ bearbeitet und veröffentlicht.

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Im Zusammenhang mit der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ hat die G.I.B. den

2013 erstmals veröffentlichten Bericht „Wege in die Berufsausbildung in NRW“ auf der Basis

der Daten der integrierten Ausbildungsberichterstattung 2014 zum zweiten Mal bearbeitet und

veröffentlicht. Der Bericht ermöglicht eine Darstellung des Übergangsgeschehens Schule – Be-

ruf auch auf der kommunalen Ebene.

Die im Zusammenhang mit der Gestaltung der landesweiten Fachkräfteinitiative eingerichtete

Internetplattform mit dem Bereich „Fachkräftemonitoring“ umfasst für die Fachkräfteentwick-

lung relevante Rahmendaten und Strukturkennziffern, die für die Jahre ab 2006 abgerufen und

in Form von Schaubildern visualisiert werden können. Die Daten wurden entsprechend den

Veröffentlichungsrhythmen der zugrunde liegenden Statistiken von der G.I.B. aktualisiert.

5.4 Unterstützung der SGB II-Umsetzung

Erstmalig wurde im Februar 2013 ein neues Berichtsformat zu den Kennzahlenergebnissen der

Jobcenter in NRW veröffentlicht. Der SGB II-Report wird von der G.I.B. erstellt und gemeinsam

vom Arbeitsministerium und der RD Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Er erscheint einmal

im Quartal.

Der Bericht nutzt die monatlich auf den Seiten des BMAS veröffentlichten Kennzahlen, die die

Arbeit der Jobcenter abbilden sollen. Aufgrund der regional stark unterschiedlichen Rahmen-

bedingungen in Nordrhein-Westfalen werden diesen Kennzahlenergebnissen weitere Indikato-

ren zu den SGB II-spezifischen Arbeitsmarktbedingungen und zur Zusammensetzung der Ar-

beitsuchenden aus dem SGB II gegenübergestellt.

Weitere Aktivitäten bezogen sich auf die Bereitstellung von Informationen u. a. für die Ziel-

steuerungsdialoge mit den 53 Jobcentern. Auf Basis der Zielwerte der nordrhein-westfälischen

Jobcenter wurden 2014 regelmäßig Berichte zur Zielsteuerung erstellt, die neben dem Soll-Ist-

Vergleich auch Daten zu den externen Rahmenbedingungen der Jobcenter enthalten.

Neben der regelmäßigen Berichterstattung hat die G.I.B. 2014 die Projekte zu qualitativen

Analysen der SGB II-Umsetzung fortgesetzt. Die Untersuchung zum Umfang und zu Ursachen

des Langzeitleistungsbezugs und die Analyse zur Erwerbstätigkeit im SGB II-Bezug einschließ-

lich Fragen zur Höhe von Ausstiegslöhnen wurden 2014 veröffentlicht. 2014 wurde eine Analy-

se zur Situation junger Menschen im SGB II-Leistungsbezug bearbeitet. Datengrundlage sind

u. a. vom IAB zur Verfügung gestellte Befragungsdaten. Zudem wurde auf Basis leitfadenge-

stützter Interviews die Inklusionskompetenz in den Jobcentern in kommunaler Trägerschaft

untersucht.

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5.5 Regionales Monitoring

Zur Unterstützung der regionalen Umsetzungsstrukturen werden jährlich 16 Regionalberichte

erstellt, die ein spezifisches Bild der ESF-Umsetzung in den einzelnen Regionen des Landes lie-

fern und den zuständigen Akteuren als Informationsbasis für die Bewertung und Entwicklung

ihrer arbeitsmarktpolitischen Strategien dienen.

Schwerpunktthemen im Jahr 2014 waren vor allem die Weiterentwicklung regionaler Aktivitä-

ten zur Aktion „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ und der überregionale Austausch zu mögli-

chen regionalen Aktivitäten und die Auswertung des Fachkräfteprogramms mit Blick auf die

Perspektive für die neue EU-Förderphase 2014 – 2020.

6. Zielübergreifende Arbeiten

Das Querschnittsziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Innovationen durch transnatio-

nale Kooperation und die Kooperation mit den Regionalagenturen waren zielübergreifende

Eckpfeiler bei der Umsetzung der arbeitspolitischen Programme in NRW.

6.1 Initiativen zur Berufsrückkehr und zur Vereinbarkeit von Familie und

Beruf

Vorrangige Themen für die fachliche Begleitung der G.I.B. im Handlungsprogramm des MAIS

für Berufsrückkehrende „Brücken bauen in den Beruf“ waren 2014 Entgeltgleichheit, Berufs-

rückkehr, Gewinnung von jungen Frauen als Fachkräfte und Ausbildung in Teilzeit. Außerdem

wurden ESF-Einzelvorhaben für Alleinerziehende (Projekt: Mit Kind in Arbeit – MIKA) und zum

Thema „Stille Reserve“ (Projekt „Neue Wege NRW“) über Statusgespräche, Mitarbeit in Beirä-

ten und bei Tagungen von der G.I.B. unterstützt.

Die Aktivitäten zum Thema „Entgeltgleichheit“ wurden 2014 fortgesetzt. Hier unterstützte die

G.I.B. die Veranstaltung des MAIS rund um den Equal Pay Day im März 2014 in Unna. Die

G.I.B. war außerdem beteiligt an der Entwicklung eines Handlungsplans „Logib-D“ (Lohn-

gleichheit im Betrieb – Deutschland) für den öffentlichen Dienst, der vom MAIS umgesetzt

werden soll.

Fragen zum Thema Berufsrückkehr wurden einerseits – wie in den Vorjahren – über die On-

line-Beratung (KomNet Berufsrückkehr, Forum W: www.wiedereinstieg.nrw.de) beantwortet,

zum anderen wurde BBE-Beratern und -Beraterinnen ein Workshop zum Thema „Mit Familien-

pflichten neu starten, Erst- und Wiedereinstieg von Erziehenden/Alleinerziehenden und Ratsu-

chenden in Elternzeit“ angeboten.

Zum Bereich „Umdenken“ im Handlungsprogramm „Brücken bauen in den Beruf“ wurde die

Werkstattreihe „Brücken bauen in den Beruf“ fortgesetzt: einmal zum Thema „Netzwerke pro-

fessionalisieren“, die sich vor allem an Vertreter und Vertreterinnen der regionalen Netzwerke

zur Teilzeitberufsausbildung richtete, um regionale und bundesweite Zusammenarbeit effekti-

ver und besser zu machen.

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Zum anderen wurden mehrere Projekte zur Berufswahlverbreiterung zum Thema „Junge Frau-

en in MINT-Berufen“ vorgestellt, um den Transfer guter Praxis zu befördern und den fachli-

chen Austausch von landes- und bundesgeförderten MINT-Projekten sowie eines Projektes aus

der NRW-Fachkräfteinitiative zu verbessern.

Der Start der sechsten Förderrunde des Landesprogramms „Teilzeitberufsausbildung – Einstieg

begleiten – Perspektiven öffnen“ wurde begleitet. Die G.I.B. führte dazu landesweite Erfah-

rungsaustauschtreffen für die 39 neuen Projekte durch sowie Workshops zur fachlichen Wei-

terentwicklung. Die G.I.B. wirkte bei Fachveranstaltungen für Unternehmens- und Kammerver-

tretungen mit und beriet Teilzeitberufsausbildungsnetzwerke.

Die Weiterentwicklung des TEP-Programms wurde mithilfe einer ausführlichen Programmevalu-

ierung vorgenommen, auf deren Grundlage die Änderungen für eine weitere Programmdurch-

führung konkretisiert wurden.

6.2 Rechtliche Grundsatzfragen

Ein Arbeitsschwerpunkt in diesem Tätigkeitsfeld der G.I.B. war die Beratung zur Umsetzung

des BMAS-Förderprogramms Netzwerk IQ in NRW hinsichtlich der Vereinbarkeit zuwendungs-

rechtlicher Rahmenbedingungen mit der Implementierung neuer Steuerungsinstrumente auf

Bundesebene.

Bei der fachlichen Begleitung zur Umsetzung des SGB II in rechtlichen Fragen wurden vonsei-

ten der Jobcenter Beratungsanfragen an die G.I.B. gerichtet. Dabei spielten Nachfragen zur

Abgrenzung des Verwaltungskostentitels zum Eingliederungstitel, zur Selbstvornahme von Ein-

gliederungsmaßnahmen, zum konkreten Ablauf von Vergabevorhaben und zur Zertifizierung

und Akkreditierung von Eigenvornahmen eine vorwiegende Rolle.

Im Juni 2014 fand zum Thema „Vergaberecht für Zuwendungsempfänger“ speziell für TEP-

Projekte in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Arnsberg eine eintägige Fortbildung in

Dortmund statt, bei der auch die Novellierungen der EU-Förderung hinsichtlich der Dokumen-

tation und Abwicklung mit Pauschalen behandelt wurden.

6.3 Koordination der Regionalagenturen

Die regionale Umsetzung von Förderprogrammen und zentralen Landesthemen erfolgt mit Un-

terstützung der regionalen Lenkungskreise und der Regionalagenturen. Die G.I.B. unterstützt

die Regionalagenturen bei ihrer Aufgaben- und Profilentwicklung. Dabei steht die Umsetzung

bzw. die aktuelle Weiterentwicklung der laufenden Landesinitiativen und Programmlinien im

Mittelpunkt.

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Die Auseinandersetzung mit der Aufgaben- und Rollenklärung von kommunaler Koordinierung

bei der Neugestaltung des Übergangssystems Schule – Beruf in NRW „Kein Abschluss ohne

Anschluss“ und der regionalen Begleitung landespolitischer Initiativen durch die Regionalagen-

turen wurde fortgesetzt. Konkreter Anlass war die landesweite Umsetzung von Produktions-

schule.NRW und die in diesem Zusammenhang notwendige Abstimmung zwischen den Regio-

nalagenturen und den kommunalen Koordinierungen. Weiterhin bestand Unterstützungsbedarf

bei der regionalen Umsetzung des Fachkräfteprogramms und der gemeinsamen fachlichen Be-

gleitung und Auswertung der regionalen Einzelprojekte.

Informationen zum aktuellen Stand der Vorbereitungen des operationellen ESF-Programms

(2014 – 2020) in NRW waren regelmäßig Gegenstand bei den Arbeitstreffen. Einen besonde-

ren Schwerpunkt bildeten dabei die strukturfonds-übergreifenden Aufrufe aus ESF, EFRE und

ELER: REGIO.NRW, Fachkräfteaufruf und der Aufruf zur präventiven und nachhaltigen Ent-

wicklung von Quartieren/Armutsbekämpfung.

Mit dem BSCW-Server stellt die G.I.B. eine internetbasierte Arbeitsplattform zur Verfügung, die

einem geschlossenen Nutzerkreis (Land, Regionalagenturen, Bezirksregierungen, G.I.B.) das

Einstellen und Abrufen von Richtlinien, Arbeitshilfen, aktuellen Informationen und Diskussions-

beiträgen erlaubt.

Über den Informationstransfer hinaus wurden Angebote zur Unterstützung bei der landeswei-

ten Koordination und Strategieentwicklung der regionalisierten Landesarbeitspolitik organisiert

sowie Arbeitstreffen, Workshops und Fortbildungen durchgeführt. Schwerpunktthemen im Jahr

2014 waren vor allem die Weiterentwicklung regionaler Aktivitäten zur Aktion Faire Arbeit –

Fairer Wettbewerb und der überregionale Austausch zu möglichen regionalen Aktivitäten und

die Auswertung des Fachkräfteprogramms mit Blick auf die Perspektive für die neue EU-

Förderphase 2014 – 2020.

Die Kompetenzentwicklung der Regionalagenturen wurde weiterhin mit Fortbildungsangeboten

unterstützt. Insbesondere für neue Beschäftigte in den Regionalagenturen wurde eine Fortbil-

dung zum Monitoring der ESF-kofinanzierten Landesprogramme und zu den damit verbunde-

nen Auswertungsmöglichkeiten angeboten, um die Aufgabe der Qualitätssicherung der regio-

nalen Projekte wahrnehmen zu können.

6.4 Förderung von Projekten zur länderübergreifenden Kooperation

Recherchen im europäischen Ausland zur Ermittlung innovativer arbeitsmarktpolitischer Ansät-

ze, Verfahren und Instrumente, guter Praxis sowie der Möglichkeiten für weitergehende Ko-

operationen gehören zu den kontinuierlichen Aktivitäten der G.I.B. Sie pflegt ein Netzwerk mit

ausländischen Expertinnen und Experten und verfolgt das Ziel, vor dem Hintergrund aktueller

Arbeitsmarktdebatten und zentraler Themenstellungen in NRW ausländische Praxis zu identifi-

zieren und aufzubereiten, die impulsgebend sein und/oder konkrete Beiträge für die Diskussion

und Entwicklung in NRW liefern kann.

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Die G.I.B. greift Anregungen und Wünsche nach Recherchen, aufbereiteten Informationen und

Kontakten zu ausländischen Expertinnen und Experten auf und liefert zeitnah Ergebnisse, vor-

nehmlich in Form schriftlicher Berichte und Expertisen. Die G.I.B. berichtet zudem in ihren Me-

dien über die Arbeitsmarktpolitik des Auslands und präsentiert ausländische Praxis in ihren

Veranstaltungen.

Ihre Aufgabe als Evaluatorin des Leonardo-Projekts „PEC – Europäische Plattform für Clean-

tech-Berufe“ hat die G.I.B. abgeschlossen. Die deutsche Projekt-Partnerin „Stadt Herten“ be-

absichtigt, ihre im Projekt begonnenen Aktivitäten im Cleantech-Sektor fortzusetzen und strebt

den Aufbau eines Cleantech-Qualifizierungszentrums an.

Die Kooperation mit dem bulgarischen Arbeitsministerium wurde fortgesetzt. Im Rahmen eines

Studien- und Austauschbesuches von vier G.I.B.-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern in Sofia

standen konkrete Arbeitsmarkt-Integrationsinstrumente und die Notwendigkeit einer wirkungs-

vollen Administration als wesentliche Handlungsfelder der Arbeitsmarktpolitik in Bulgarien im

Mittelpunkt. Im Herbst 2014 wurde eine bulgarische Besuchsdelegation in NRW empfangen

und in einem 4,5-tägigen Besuchsprogramm vor allem mit landesarbeitsmarktpolitischen An-

sätzen und Projekten für besonders benachteiligte Zielgruppen vertraut gemacht. Außerdem

besuchten eine ägyptische, eine südafrikanische und eine chinesische Besuchergruppe NRW

und lernten arbeitsmarktpolitische Ansätze, Verfahren und Instrumente kennen. Ein Studien-

besuch für eine Delegation aus dem Großraum London, gefördert aus Erasmus+-Mitteln zum

neuen Übergangssystem und zur dualen Ausbildung wurde verabredet und vorbereitet. Der

Besuch findet im März 2015 statt.

Die Beteiligung der G.I.B. am Expertennetzwerk zur „social business initiative“ der EU-

Kommission wurde fortgesetzt. Dabei standen die Messbarkeit der Erfolge und Ergebnisse so-

zialer Unternehmen und die Möglichkeiten der Nutzung der neuen EU-Vergaberichtlinie für so-

ziale Unternehmen im Zentrum. Weiterhin befasste sich das Expertennetzwerk mit den Mög-

lichkeiten privater Finanzierung von öffentlichen Aufgaben über „social impact bonds“. Hier fi-

nanzieren private Geldgeber eine klar definierte soziale Leistung, die nachweislich zu Einspa-

rungen öffentlicher Haushalte führt. Das private Investment wird, ggf. mit einer Rendite aus

diesen Einsparungen, zurückgezahlt. Das finanzielle Risiko trägt der private Finanzier.

6.5 Weiterentwicklung der Beschäftigungsförderung

Die G.I.B. ist Mitglied in zahlreichen Gremien auf Landesebene, die sich der Weiterentwicklung

der Beschäftigungsförderung widmen, begleitet diese fachlich und führt regelmäßig gemein-

sam mit verschiedenen Partnern Workshops und Entwicklungswerkstätten zu Themen wie der

demografischen Entwicklung und dem Fachkräftebedarf oder der Revitalisierung der regionali-

sierten Arbeitsmarktstrukturen durch.

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Die G.I.B. ist:

Mitglied im Arbeitskreis Ausbildungskonsens NRW und in seinen Unter-Arbeitsgruppen „Be-

rufs- und Studienorientierung“, „Kommunikation“ sowie „Monitoring des neuen Übergangs-

systems“.

Im Beirat des „Gütesiegelverbundes Weiterbildung“ vertreten, der aus einem Projekt des

Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur Qualitätsentwicklung bei Weiterbildungsan-

bietern hervorgegangen ist. Der Beirat setzt als Fachaufsicht und Zertifizierungsstelle die

fachlichen Standards für das Qualitätsmanagement-System und das Zertifizierungsverfahren

nach Gütesiegelverbund Weiterbildung.

Mitglied im „Steuerkreis Demografie“. Dort werden unter Federführung des MAIS mit Ver-

tretern der Sozialpartner landesweite Aktivitäten entwickelt und gebündelt.

Kooperationspartner des Gender-Netzwerk NRW.

Mitglied in der Gesellschaft für Evaluation e. V. (DeGEval) und nutzt in dem Zusammenhang

die Möglichkeiten des fachlichen Austauschs und der Fortbildung zum Themenfeld Evaluati-

on. In der AG Evaluation unter der Leitung der ESF-Verwaltungsbehörde ist die G.I.B. an

der Entwicklung und Planung von Evaluationsvorhaben zum ESF in NRW beteiligt.

Mitglied im Gender-Netzwerk NRW, zusammen mit 16 Vertreterinnen und Vertretern, die in

der Erwachsenenbildung, der politischen Bildung, der Jugendhilfe, in Gewerkschaften, Kir-

chen, Forschung und Sport sowie in arbeitsmarkt- oder strukturpolitischen Landesprogram-

men zur Implementierung von Gender Mainstreaming arbeiten.

6.6 Öffentlichkeitsarbeit

Die G.I.B. unterstützt die Landesarbeitspolitik durch Publikationen und digitale Medien:

Das vierteljährlich erscheinende kostenpflichtige G.I.B.-Info informiert über Förderprogramme

und -initiativen und Beispiele guter Praxis. Jede Ausgabe behandelt aktuelle Schwerpunktthe-

men und enthält ausführliche Hintergrundinterviews.

In der Reihe G.I.B-Arbeitspapiere veröffentlichen wir Studien, Berichte und Arbeitshilfen zu Ini-

tiativen und Programmen der Landesarbeitspolitik.

Die Internetseite www.gib.nrw.de hat sich in den letzten Jahren mit ihren Portalen

www.gibinfo.de und www.fachkraefteinitiative-nrw.de immer weiter differenziert. 1.800 Down-

load-Dokumente, eine umfassende Veranstaltungsdatenbank und wechselnde Themenschwer-

punkte gehören zum Onlineangebot der G.I.B., das durchschnittlich von 22.000 Menschen pro

Monat genutzt wird.

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Erste Erfahrungen mit Social Media konnten durch die G.I.B.-Facebook-Seite „Arbeit? Gut und

schön …“ gesammelt werden, die über 3.000 Personen „gefällt“ und mit einzelnen, gezielt be-

worbenen Beiträgen bis zu 25.000 Menschen erreichte. Ein kurzer Trickfilm zum Thema „Glei-

cher Lohn für gleiche Arbeit“, produziert für die Kampagne „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“,

wurde auf YouTube 3.000-mal aufgerufen und bundesweit auf zahlreichen Facebook-Seiten

am Equal Pay Day (21.03.2014) weiterempfohlen.

Der G.I.B.-Newsletter erscheint vierzehntägig und hat ca. 7.000 Abonnentinnen und Abonnen-

ten – Tendenz weiter steigend.

Die ESF-geförderte Landesarbeitspolitik wird vom Arbeitsministerium NRW durch eine Förder-

instrumente übergreifende Öffentlichkeitsarbeit flankiert, die im ESF-Kommunikationsplan des

Landes festgelegt wurde. Ziel ist eine umfassende Information der potenziellen Antragsteller,

der Begünstigten und der breiten Öffentlichkeit über Förderkonditionen, Verfahrenswege und

Ergebnisse der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik. Die G.I.B. unterstützt das Ministerium

bei der Umsetzung des ESF-Kommunikationsplans, insbesondere bei der Redaktion der ar-

beitspolitischen Internetseiten www.arbeit.nrw.de des Arbeitsministeriums NRW, der konzepti-

onellen Planung und Texterstellung von Printmedien zur Arbeitspolitik sowie der Berichterstat-

tung zum ESF-Kommunikationsplan.

Die Internetpräsentationen „Kein Abschluss ohne Anschluss“ des MAIS und eine neue eigen-

ständige Internetpräsentation zur Fachkräfteinitiative des Landes NRW werden von der G.I.B.

konzeptionell weiterentwickelt und redaktionell und technisch realisiert. Außerdem hat die

G.I.B. an der konzeptionellen Planung und Entwicklung eines neuen News-Dienstes zur NRW-

Arbeitspolitik mitgewirkt

6.7 Fortbildung arbeitsmarktpolitischer Akteure

Mit ihrem offenen Fortbildungsangebot unterstützt die G.I.B. arbeitsmarktpolitische Akteure

aus dem engeren Umfeld der Landesarbeitspolitik. Diese Angebote erweitern die geschlosse-

nen Angebote, etwa für Beschäftigte der Regionalagenturen, der kommunalen Koordinierungs-

stellen oder der Bildungsberatungsstellen. Sie werden kostendeckend angeboten und teilweise

auch von der Belegschaft der G.I.B. in Anspruch genommen.

Der dritte Durchgang der Fortbildungsreihe „Moderieren – Beraten – Vernetzen“ hat im Juni

2014 begonnen. Hierbei handelt es sich um fünf Module, die jeweils dreitägig abwechselnd in

Münster und Düsseldorf stattfinden. Die Fortbildungsreihe richtet sich an Menschen, die beruf-

lich mit der Moderation, Beratung und Vernetzung von Einzelpersonen, Gruppen und Organisa-

tionen zu tun haben. Sie stellt eine methodische Grundausbildung für Menschen dar, die ihre

beruflichen Begegnungen mit Auftraggebern und Kundinnen und Kunden professionalisieren

wollen. Sie bietet auch die Möglichkeit unter bestimmten Bedingungen ein Gesamtzertifikat

zur/zum Organisationsberaterin/Organisationsberater zu erhalten. Die Fortbildungsinhalte sind

für viele berufliche Felder von Bedeutung.

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Die in den einzelnen Modulen herangezogenen Fälle und Beispiele aus der Praxis werden vor-

rangig aus dem Feld der „Arbeits- und Ausbildungspolitik“ entnommen. Bisher nutzten zahlrei-

che externe Kundinnen und Kunden, wie z. B. Beschäftigte der Regionalagenturen und der

kommunalen Koordinierungsstellen dieses Angebot.

Im April 2014 hat die G.I.B. ein Lohnhallengespräch zum Thema „Diversity: Wege zu einer of-

fenen und wertschätzenden Gesellschaft“ organisiert, mit Beiträgen internationaler und natio-

naler Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen der Universitäten Melbourne, Stanford, Siegen

und Dortmund, Referentinnen und Referenten aus den Städten Köln, Aachen, Hamburg und

Toronto sowie Repräsentanten und Repräsentantinnen von Ford Germany/Europe, vom BMAS

und MAIS und von Migrantennetzwerken.

Die „Sommerakademie“ der G.I.B. im zweiten Halbjahr 2014 bot zum Thema „Wie wollen wir

in Zukunft arbeiten“ wieder zahlreiche Workshops mit internen und externen Expertinnen und

Experten und war erneut gut besucht.

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Das Leitbild der G.I.B.

Unser Selbstverständnis

Arbeit und Ausbildung spielen im Leben der Menschen eine zentrale Rolle. Sie

ermöglichen die individuelle Teilhabe an der Gesellschaft und sind damit ent-

scheidende Faktoren für ein selbstbestimmtes Leben und für den sozialen Zu-

sammenhalt in unserem Land.

Arbeitslosigkeit und Armut zu bekämpfen, den Zugang zum Ausbildungs- und

Arbeitsmarkt und faire Arbeitsbedingungen in zukunftsfähigen Betrieben für

alle Menschen in NRW zu schaffen, sind die Ziele der Landesregierung. Als

Beschäftigte einer landeseigenen Gesellschaft fühlen wir uns diesen Zielen

verpflichtet.

Unsere Dienstleistungen

Seit 1986 unterstützt die G.I.B. die Akteurinnen und Akteure in NRW bei der

Umsetzung arbeitspolitischer Initiativen und Programme und der Entwicklung

innovativer Konzepte und Projekte. Wir arbeiten in enger Abstimmung mit

dem Arbeitsministerium des Landes. Dabei erbringen wir unsere Dienstleis-

tungen als Unternehmen selbstständig und eigenverantwortlich.

Wir tun dies, indem wir den arbeitspolitischen Akteuren auf der Landesebene,

in den Kommunen und Projekten vor Ort Information, Beratung und Fortbil-

dung anbieten. Wir begleiten Programme und Initiativen von der Ideenent-

wicklung bis hin zur Bewertung ihrer Ergebnisse.

Unsere Eigenständigkeit bei gleichzeitiger Nähe zur Landesregierung, der in-

tensive Austausch mit den arbeitspolitischen Akteuren in den Regionen und

eine internationale Perspektive erlauben es uns, gute Praxis in der Arbeits-

marktpolitik zu identifizieren und eigene arbeitspolitische Vorschläge zu ent-

wickeln.

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Mit unserer Arbeit tragen wir dazu bei, die Wirksamkeit arbeitspolitischer In-

terventionen zu verbessern. Das kommt einerseits den Menschen zugute, die

beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf benachteiligt sind,

die Schwierigkeiten haben, faire Arbeit zu finden und deren Arbeitsplätze zu-

kunftsfähig gestaltet werden müssen. Andererseits profitieren die Betriebe,

deren Wettbewerbsfähigkeit auf qualifizierten und motivierten Beschäftigten

aufgebaut ist.

Unsere Erfahrungen in diesem Prozess spiegeln wir zurück an die Landesre-

gierung. So entsteht eine umfassende arbeitspolitische Perspektive, in die un-

terschiedliche Sichtweisen von Politik und Verwaltung, von Regionen und

Kommunen, von Verbänden, Wirtschaft und Gewerkschaften einfließen.

Qualität unserer Arbeit

Unser Ziel ist, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Dienstleistungen

anzubieten, sowohl für unsere Kunden und Kundinnen, als auch innerhalb der

G.I.B. Deshalb kontrollieren wir systematisch die Qualität aller Dienstleistun-

gen und Produkte und befragen regelmäßig unsere Kunden und Kundinnen.

Bei unserem Handeln sind wir dem Grundsatz des wirtschaftlichen und spar-

samen Umgangs mit den Ressourcen verpflichtet.

Miteinander in der G.I.B.

Eine wesentliche Voraussetzung für wirkungsvolle Dienstleistungen und Pro-

dukte ist eine gute Gestaltung unserer Arbeitsbedingungen.

Durch Personalentwicklung, flexible Arbeitszeiten und betriebliches Gesund-

heitsmanagement schaffen wir den organisatorischen Rahmen, unsere Fähig-

keiten und Fertigkeiten optimal einsetzen und weiterentwickeln zu können.

Vielfalt betrachten wir als eine Stärke unserer Belegschaft. Wir schätzen die

Verknüpfung unterschiedlicher Erfahrungen mit neuen Sichtweisen und Im-

pulsen. Wir lernen voneinander und miteinander. Dazu entwickeln wir ge-

meinsam verbindliche Formen der Zusammenarbeit und gehen kollegial,

wertschätzend und respektvoll miteinander um.

Page 44: G.I.B.-Report 2015 - AWO Mittelrhein Portal · G.I.B.-Report 2015 2 Herausgeber: G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Im Blankenfeld 4 46238 Bottrop mail@gib.nrw.de

Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH, G.I.B. Organisationsplan zum 01.05.2015

Geschäftsführung

Bernward Brink (Tel. -100)

Heidrun Kordges (Tel. -101)

Zentrale Aufgaben

Andrea Bosch (Tel. -106)

Personalentwicklung Claudia Thierfelder (Tel. -169)

Veröffentlichungen Detlev Brum (Tel. -158) Manfred Keuler (Tel. -152)

Koord. Regionalagenturen Ute Mankel (Tel. -159) Dr. Kirsten Irle (Tel. -277)

Transnationale Projekte Dr. Hildegard Logan* (Tel. -149)

Übergang Schule – Beruf SGB II-Begleitung

Friedel Damberg (Tel. -150)

Sabine Roes (Tel. -115)

Wege in Arbeit

Barbara Hordt (Tel. -250)

Jeannette Pielsticker (Tel. -108)

Monitoring und Evaluation

Dr. Maria Icking (Tel. -273)

Barbara Weinert (Tel. -155)

Arbeitsgestaltung und -sicherung

Peter Schäffer (Tel. -200)

Brigitte Müller (Tel. -103)

Verwaltung

Thomas Hofmann (Tel. -111)

Übergang Schule – Beruf Sören Ellerbeck (Tel. -171) Dörthe Koch (Tel. -114) Thomas Lindner (Tel. -276) Richard Osterholt (Tel. -153) Albert Schepers (Tel. -255)

Christiane Siegel (Tel. -205) Elisabeth Tadzidilinoff (Tel. -244) Sandra Toschek (Tel. -241)

Integration benachteiligter Zielgruppen in Arbeit Ulla Böcker (Tel. -203) Gustav Bölke (Tel. -212) Anne Gollenbeck (Tel. -251) Jürgen Kempken (Tel. -154)

Benedikt Willautzkat (Tel. -204)

Frauenförderung Karin Linde (Tel. -257)

IQ Netzwerk NRW Lars Czommer (Tel. -254) Dr. Ulrich Sassenbach (Tel. -210) Ute Soldansky (Tel. -256)

Programm-Monitoring und Evaluation Simone Adelt (Tel. -102) Julia Mahler (Tel. -175) Josef Muth (Tel. -156) Dr. Georg Worthmann (Tel. -246)

Arbeitsmarktmonitoring

Verena Schäfer (Tel. -119)** Veneta Tsoneva (Tel. -119)

Sachbearbeitung Martina Ginz (Tel. -104) Andreas Meeßen (Tel. -117) Bahram Vojdani (Tel. -163)

Trainee Katharina Czudaj (Tel. -160)

Gestaltung von Arbeit, demografischer Wandel, Gesundheit bei der Arbeit Andreas Bendig (Tel. -206) Dr. Uwe Höfkes (Tel. -274) Dr. Friedhelm Keuken (Tel. -272)

Heike Ruelle (Tel. -214) Walter Siepe (Tel. -275)

Berufliche Weiterbildung, Bildungsschecks Annette Buschmann (Tel. -113) Ursula Wohlfart* (Tel. -240)

Beschäftigtentransfer Susanne Marx (Tel. -201)

Faire Arbeit/Fairer Wettbewerb

Arnold Kratz (Tel. -209)

Finanzen Sabine Gebert (Tel. -109) Melisande Lange (Tel. -112) Emilie Pregowski (Tel. -118) Yvonne Steinberg (Tel. -110)

Personal Inge Kollwer (Tel. -105)

Empfang/Schreibdienst/ Telefonzentrale Petra Doffing (Tel. -199) Marita Himpel (Tel. -166) Cornelia Schilling (Tel. -107)

IT/Internes Controlling Frank Backhaus (Tel. -116) Detlef Reich (Tel. -161)

in Ausbildung Jonas Roesner Grundsicherung für Arbeitsuchende in NRW: Fachliche Begleitung und Monitoring

Jochen Bösel (Tel. -253) Helmut Kleinen (Tel. -208) Dr. Frank Nitzsche (Tel. -157)

Roland Golding (Tel. -243) Inge Lütkehaus (Tel. -258) Oliver Schweer (Tel. -252)

Jan Amonn (Tel. -162) Pauline Blumental (Tel. -807)

* Beschäftigte des MAIS in der Projektgruppe „Fachliche Begleitung berufliche Aus- und Weiterbildung“

**Elternzeit

Im Blankenfeld 4 • 46238 Bottrop Telefon: 02041 767-0 • Telefax: 02041 767-299 www.gib.nrw.de • [email protected] (1. Buchstabe [email protected])

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