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Haftung im Abgaberecht. Mag. Johannes Prinz Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati. Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Partnerschaft von Rechtsanwälten Parkring 2, 1010 Wien Tel. 0043 1 514 35 0 Fax 0043 1 514 35 35 www.chsh.at. Haftung im Abgabenrecht. Haftung für Abgabenschulden der Gesellschaft - PowerPoint PPT Presentation
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Haftung im Abgaberecht
Mag. Johannes PrinzCerha Hempel Spiegelfeld Hlawati
Cerha Hempel Spiegelfeld HlawatiPartnerschaft von RechtsanwältenParkring 2, 1010 WienTel. 0043 1 514 35 0Fax 0043 1 514 35 35www.chsh.at
_____________________________________Präsentation CHSH / Slide No. 2
Haftung im Abgabenrecht
Haftung für Abgabenschulden der Gesellschaft
Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft
Vertreterhaftung nach § 9 BAO und § 67 ASVG
„Nachfolgerhaftung“ nach § 15 BAO
Haftung aus Delikt
Finanzstrafrechtliche Haftung
Steuerplanung als Vorstandspflicht
_____________________________________Präsentation CHSH / Slide No. 3
Vertreterhaftung gemäß § 9 BAO
„Vertreter haften neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben
insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten
nicht eingebracht werden können.“
_____________________________________Präsentation CHSH / Slide No. 4
Vertreterhaftung gemäß § 9 BAO Direkthaftung des Vorstands gegenüber dem Fiskus Ausfallshaftung
Uneinbringlichkeit Insolvenz
Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten Gleichbehandlung der Gläubiger Abzugssteuern: Lohnsteuer – KESt – Steuerabzug nach § 99 EStG Verschulden
Auswahlverschulden Überwachungsverschulden Organisationsverschulden
_____________________________________Präsentation CHSH / Slide No. 5
Vertreterhaftung gemäß § 9 BAO „Verschuldensvermutung“
Qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungslast Rechtliche oder faktische Behinderung ?
Ressortverteilung Haftung im Konzern Haftung des faktischen Geschäftsführers? Keine Haftung des Aufsichtsrats Haftungsbescheid Haftung im Sozialversicherungsrecht (§ 67 ASVG) Sozialversicherungsbeiträge - Meldepflichtverletzungen
_____________________________________Präsentation CHSH / Slide No. 6
„Nachfolgerhaftung“ gemäß § 15 BAO Direkthaftung für vorenthaltene Abgaben Vorstandswechsel Nachfolge aufgrund von Umgründungen Kenntnis, dass Steuererklärung
unrichtig oder unvollständig ist oder pflichtwidrig nicht eingereicht wurde.
Anzeigepflicht binnen drei Monaten nach Kenntnis Nicht bloß Ausfallshaftung Ermessensentscheidung
_____________________________________Präsentation CHSH / Slide No. 7
Finanzstrafrechtliche Haftung Persönliche strafrechtliche Haftung des Vorstands Verbandsverantwortlichkeit
„Verdoppelung der Strafe“? Ausschluss des Rückgriffs
Abgabenhinterziehung (§ 33 FinStrG)
Fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG)
Haftung für verkürzte Abgabe bei Vorsatz (§ 11 BAO)
Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht
Irrtumsfolgen - Vertretbare Rechtsansicht?
Verhältnis zum Abgabenverfahren
_____________________________________Präsentation CHSH / Slide No. 8
Finanzstrafrechtliche Haftung Haftung für Steuerplanung im Konzern?
Steuerplanung als Vorstandspflicht
Risikoprofil
Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen
Verrechnungspreisgestaltung
Pauschale Konzernumlagen
Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer
Verdeckte Gewinnausschüttung
Schmiergeldzahlungen - Scheinrechnungen
Selbstbemessungsabgaben
Haftungsrisiko des Aufsichtsrates?
_____________________________________Präsentation CHSH / Slide No. 9
Risikovorsorge „offenes Visier“ Besondere Berichtspflichten für sensible Bereiche Regelmäßige Kontrolle
Stichprobenartige Überprüfung der Steuererklärungen Verstärkte Überwachung bei Personalwechsel
Verrechnungspreisdokumentation Betriebliches Schulungssystem Einholung von Gutachten externer Experten Einholung von steuerlichen Vorabauskünften des FA (Ruling) Professionelle Abwicklung von Betriebsprüfungen Selbstanzeige D&O Versicherung
DANKE
für Ihre Aufmerksamkeit