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Haftung im Abgaberecht Mag. Johannes Prinz Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Partnerschaft von Rechtsanwälten Parkring 2, 1010 Wien Tel. 0043 1 514 35 0 Fax 0043 1 514 35 35 www.chsh.at

Haftung im Abgaberecht

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Haftung im Abgaberecht. Mag. Johannes Prinz Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati. Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Partnerschaft von Rechtsanwälten Parkring 2, 1010 Wien Tel. 0043 1 514 35 0 Fax 0043 1 514 35 35 www.chsh.at. Haftung im Abgabenrecht. Haftung für Abgabenschulden der Gesellschaft - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Haftung im Abgaberecht

Haftung im Abgaberecht

Mag. Johannes PrinzCerha Hempel Spiegelfeld Hlawati

Cerha Hempel Spiegelfeld HlawatiPartnerschaft von RechtsanwältenParkring 2, 1010 WienTel. 0043 1 514 35 0Fax 0043 1 514 35 35www.chsh.at

Page 2: Haftung im Abgaberecht

_____________________________________Präsentation CHSH / Slide No. 2

Haftung im Abgabenrecht

Haftung für Abgabenschulden der Gesellschaft

Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft

Vertreterhaftung nach § 9 BAO und § 67 ASVG

„Nachfolgerhaftung“ nach § 15 BAO

Haftung aus Delikt

Finanzstrafrechtliche Haftung

Steuerplanung als Vorstandspflicht

Page 3: Haftung im Abgaberecht

_____________________________________Präsentation CHSH / Slide No. 3

Vertreterhaftung gemäß § 9 BAO

„Vertreter haften neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben

insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten

nicht eingebracht werden können.“

Page 4: Haftung im Abgaberecht

_____________________________________Präsentation CHSH / Slide No. 4

Vertreterhaftung gemäß § 9 BAO Direkthaftung des Vorstands gegenüber dem Fiskus Ausfallshaftung

Uneinbringlichkeit Insolvenz

Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten Gleichbehandlung der Gläubiger Abzugssteuern: Lohnsteuer – KESt – Steuerabzug nach § 99 EStG Verschulden

Auswahlverschulden Überwachungsverschulden Organisationsverschulden

Page 5: Haftung im Abgaberecht

_____________________________________Präsentation CHSH / Slide No. 5

Vertreterhaftung gemäß § 9 BAO „Verschuldensvermutung“

Qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungslast Rechtliche oder faktische Behinderung ?

Ressortverteilung Haftung im Konzern Haftung des faktischen Geschäftsführers? Keine Haftung des Aufsichtsrats Haftungsbescheid Haftung im Sozialversicherungsrecht (§ 67 ASVG) Sozialversicherungsbeiträge - Meldepflichtverletzungen

Page 6: Haftung im Abgaberecht

_____________________________________Präsentation CHSH / Slide No. 6

„Nachfolgerhaftung“ gemäß § 15 BAO Direkthaftung für vorenthaltene Abgaben Vorstandswechsel Nachfolge aufgrund von Umgründungen Kenntnis, dass Steuererklärung

unrichtig oder unvollständig ist oder pflichtwidrig nicht eingereicht wurde.

Anzeigepflicht binnen drei Monaten nach Kenntnis Nicht bloß Ausfallshaftung Ermessensentscheidung

Page 7: Haftung im Abgaberecht

_____________________________________Präsentation CHSH / Slide No. 7

Finanzstrafrechtliche Haftung Persönliche strafrechtliche Haftung des Vorstands Verbandsverantwortlichkeit

„Verdoppelung der Strafe“? Ausschluss des Rückgriffs

Abgabenhinterziehung (§ 33 FinStrG)

Fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG)

Haftung für verkürzte Abgabe bei Vorsatz (§ 11 BAO)

Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht

Irrtumsfolgen - Vertretbare Rechtsansicht?

Verhältnis zum Abgabenverfahren

Page 8: Haftung im Abgaberecht

_____________________________________Präsentation CHSH / Slide No. 8

Finanzstrafrechtliche Haftung Haftung für Steuerplanung im Konzern?

Steuerplanung als Vorstandspflicht

Risikoprofil

Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen

Verrechnungspreisgestaltung

Pauschale Konzernumlagen

Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer

Verdeckte Gewinnausschüttung

Schmiergeldzahlungen - Scheinrechnungen

Selbstbemessungsabgaben

Haftungsrisiko des Aufsichtsrates?

Page 9: Haftung im Abgaberecht

_____________________________________Präsentation CHSH / Slide No. 9

Risikovorsorge „offenes Visier“ Besondere Berichtspflichten für sensible Bereiche Regelmäßige Kontrolle

Stichprobenartige Überprüfung der Steuererklärungen Verstärkte Überwachung bei Personalwechsel

Verrechnungspreisdokumentation Betriebliches Schulungssystem Einholung von Gutachten externer Experten Einholung von steuerlichen Vorabauskünften des FA (Ruling) Professionelle Abwicklung von Betriebsprüfungen Selbstanzeige D&O Versicherung

Page 10: Haftung im Abgaberecht

DANKE

für Ihre Aufmerksamkeit