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Freiwilligenarbeit Handbuch für Freiwilligenarbeit in der Katholischen Kirche im Kanton Zürich

Handbuch für Freiwilligenarbeit in der Katholischen Kirche ... · Erfahrungen austauschen und auswerten 7 Das Engagement anerkennen und verdanken 7 ... die Konzilstexte Apostolicam

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Freiwilligenarbeit

Handbuch für Freiwilligenarbeitin der Katholischen Kirche im Kanton Zürich

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Inhalt

Editorial 3

1 Nähere Definition von Freiwilligenarbeit 4

2 Die Bedeutung der Freiwilligenarbeit in der Kirche 4Ein Gewinn für alle 4Theologischer Bezug 4

3 Die Menschen hinter der Freiwilligenarbeit 5

4 Das erwarten die Freiwilligen 6

5 Anforderungen an Freiwillige 6

6 Die Aufgaben der Verantwortlichen 7Einsätze planen 7Gezielt werben 7Freiwillige einführen, begleiten und fördern 7Erfahrungen austauschen und auswerten 7Das Engagement anerkennen und verdanken 7Sozialzeitausweis ausstellen 8Spesenersatz und Zeiterfassung 8Freiwilligenarbeit in Richtlinien 8Kommunikation nach innen und aussen fördern 8

7 Versicherungsschutz 9

8 Grundlegendes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit 10Bewährte Rahmenbedingungen 10Erfolgsfaktoren 10Alle gewinnen 10

AnhangA) Auszüge aus dem Rahmenstatut für Pfarreiräte

im Bistum Chur 11B) Katholische Kirche Winterthur: Standards

der Freiwilligenarbeit 12C) Spesenreglement der katholischen Kirche im

Kanton Zürich 13D) Kantonale Ansprechperson 15

Die Weiterarbeit beginnt... 15

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Editorial

Freiwilligenarbeit – Ein Gewinn für alle

Freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören zumWesen der katholischen Kirche: Seit Jesus Jüngerinnen undJünger in seine Nachfolge berufen hat, sind alle Getauften alsaktive Zeugen in die Verkündigung des Gottesreiches hineinge-nommen. Das Wort Gottes wird wiederum Mensch, in dem esjede Christin und jeder Christ gemäss seinem je eigenen Cha-risma in Worte und Taten umsetzt. Dieses Handbuch, angeregt durch den kantonalen Seelsorgerat,gibt wichtige Impulse, wie Freiwillige heute ihren Dienst sehen:In Vergangenheit wie heute entfalten Freiwillige ihr Engage-ment aus Freude an der Arbeit. Für jüngere Generationen zähltvermehrt auch der Aspekt der Selbstverwirklichung. FreiwilligeArbeit hat immer mit einem «Leben in Fülle» zu tun (vergl.Johannes 10,10), auch wenn die Zugangswege sich mit der Zeit ändern. Hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeitermüssen heute und in Zukunft auf diejenigen, die sich freiwilligengagieren (möchten), intensiver zugehen und mit ihnen andersumgehen als in früheren Zeiten. Die Alternative hiesse nur:Freiwillige umgehen – und das widerspräche grundlegend demSelbstverständnis der katholischen Kirche nach dem ZweitenVatikanischen Konzil. Ganz abgesehen davon, dass die Kircheohne Freiwillige ihre Dienste nicht erbringen könnte.Wir danken in besonderer Weise Rudolf Vögele, Pastoralamts-leiter im Generalvikariat Zürich, Kurt Hostettler, Pfarreirats-präsident in Küsnacht-Erlenbach, und Oliver Wupper-Schweers,Pastoralassistent und Gemeindeleiter in Wallisellen, die diesesHandbuch erarbeitet haben. Erleichtert wurde ihnen dies durchdie Vorlage eines Leitfadens, den 2006 bereits Verantwortlichefür Freiwilligenarbeit der Evangelisch-reformierten Landes-kirchen herausgegeben haben. Wir wünschen uns für dieses Handbuch, dass es mit grossemInteresse zur Kenntnis genommen wird, vielleicht auch fürAuseinandersetzungen sorgt, schliesslich aber beiträgt zueinem konstruktiven und effizienten Miteinander von haupt-oder nebenberuflich und freiwillig Engagierten in unserenPfarreien, Dienststellen und kirchlichen Institutionen. Dennnur gemeinsam können wir den Auftrag Jesu verwirklichen:«Geht hinaus in die Welt und verkündet das Evangelium allenMenschen.» (Markus 16,15)

Dr. Josef Annen Dr. Benno SchnürigerBischofsvikar Präsident Generalvikariat Zürich Synodalrat

Josef Annen (links) und Benno Schnüriger(rechts)

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Dieses Handbuch bezieht sich auf Menschen, die sich freiwil-lig für die Aktivitäten in der katholischen Kirche und in Pfar-reien engagieren und damit «Basisarbeit» leisten. Viele dieserEngagierten verstehen sich einfach als verantwortungsbewuss-te Menschen, die einen Beitrag an die Gesellschaft leistenmöchten. Weil sie dies freiwillig und unentgeltlich tun, werdensie hier als Freiwillige bezeichnet.

Freiwilligenarbeit ist unentgeltliches, aktives, zeitliches En-gagement für Dritte, das im öffentlichen oder halböffentlichenRaum geleistet wird.Dies bedeutet, dass– Freiwillige sich aus freiem Willen engagieren. – freiwillige Verpflichtungen selbst gewählt sind.– die Einsätze von Freiwilligen an keinen rechtlich verbind-

lichen Arbeitsvertrag gebunden sind.– Freiwilligenarbeit einen erkennbaren Nutzen für andere hat

und der eigene Nutzen nicht im Vordergrund steht.– Freiwilligenarbeit im öffentlichen oder halböffentlichen

Raum organisiert ist, wie beispielsweise in der katholischenKirche. Dies schliesst beispielsweise Aufgaben innerhalb der Familien, wie die Pflege von Familienangehörigen, aus.

Manchmal wird auch Behördenarbeit als Freiwilligenarbeitangesehen. Behördenmitglieder sind jedoch für eine Amtszeitgewählt, haben eine Rechenschaftspflicht und erhalten festge-legte Entschädigungen.

1 Nähere Definition vonFreiwilligenarbeit

2 Die Bedeutung der Freiwilligenarbeit in der Kirche

Freiwillige ermöglichen Angebote, die ohne ihren Einsatz nichtoder nur teilweise realisiert werden könnten. Sie bereichern diePfarreien und leisten einen wichtigen Beitrag zu einer lebendi-gen Kirche. Freiwilligenarbeit kann und darf bezahlte Arbeitnicht ersetzen.

Ein Gewinn für alle

Freiwilligenarbeit wirkt integrierend, da sich Gebende undNehmende aus verschiedenen Schichten, Lebenssituationenund Altersstufen begegnen. Kirchgemeindemitglieder, Frei-willige, Verantwortliche und Behörden sind miteinander unter-wegs. Eine Pfarrei, die mit ihren Freiwilligen zusammen aktu-elle gesellschaftliche Fragen aufgreift, ist eine Kirche bei denMenschen und für die Menschen: glaubwürdig, aktuell undlebendig.Ebenso bezeugt eine Pfarrei, die kontinuierlich neue Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter sucht und im Sinne dieses Handbuchsfür ihre Aufgaben rüstet und begleitet, dass Kirche offen ist fürneue Ideen und deren Umsetzungen und sich nicht begrenzendarf auf einen immer kleiner werdenden Kreis einer Kern-gemeinde.

Theologischer Bezug

Viele Freiwillige leben ihr Engagement aus dem Evangeliumheraus. Den Mitmenschen aus freiem Willen zu dienen, grün-det aus jüdisch-christlicher Sicht auf der Menschenliebe Got-tes. Diese Liebe hat Jesus durch sein Leben, Lehren und Han-deln bezeugt. In Matthäus 25,14 – 30 ermutigt er seine Jünge-rinnen und Jünger, ihre «Talente» einzubringen – zum eigenenWohl und zugleich zur «Freude des Herrn». «Was ihr für einenmeiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan»,sagt Jesus in Matthäus 25,40. Er konstituiert damit eine neueGemeinschaftsform, deren Kennzeichen die gegenseitige Soli-darität und Geschwisterlichkeit ist (vgl. Apostelgeschichte 2,44).Paulus entfaltet in seinen Briefen das Bild vom Leibe Christi:Jeder Körperteil hat seinen Platz, alle sind gleichwertig. So haben sämtliche Fähigkeiten und Begabungen ihren Wert undihren Platz. Jede und jeder trägt mit ihrem/seinem Dasein zumLeben in der Gemeinschaft bei; alle haben dabei ein besonde-res Augenmerk für die Benachteiligten (1. Korinther 12,12–31a). Der erste Petrus-Brief bezeichnet die Kirche als ein «geistigesHaus», bestehend aus «lebendigen Steinen» und einer «heili-gen Priesterschaft» (1 Petrus 2,5). Dieses Bild hat auch dasZweite Vatikanische Konzil aufgenommen und in der Konsti-

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tution über die Kirche vom «gemeinsamen Priestertum allerGläubigen» gesprochen (Lumen Gentium 10): Nicht nur diegeweihten Priester, sondern alle getauften und gefirmten Chris-tinnen und Christen sind berufen, Gottes Machttaten fortzufüh-ren und zum Aufbau und zur Verwirklichung des Reiches Got-tes in dieser und für diese Welt beizutragen (Lumen Gentium12). In diesem Sinne finden sich an etlichen Stellen auch dieBezeichnung der «Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gottes»(vgl. 1 Korinther 3,9; 1 Thessaloniker 3,2; 3 Johannes 8 sowiedie Konzilstexte Apostolicam actuositatem Artikel 16 und 33).So gehört es zum Wesen der Kirche und des Christseins, sich fürandere einzusetzen, mit dem Nächsten «Freude und Hoffnung,aber auch Trauer und Angst» zu teilen (Gaudium et spes 1).

3 Die Menschen hinter der Freiwilligenarbeit

So verschiedenartig die Menschen sind, so unterschiedlichsind auch freiwillig Mitarbeitende. Die Gruppe der Freiwil-ligen umfasst zunächst die aktiv engagierten Pfarreimitglie-der. Immer häufiger arbeiten auch Freiwillige mit, die sichselbst eher als «Nicht-Pfarreimitglieder» bezeichnen: Sie füh-len sich nicht zur Kerngemeinde gehörig, identifizieren sichaber mit ihren eigenen Projekten oder Gruppen, die im Raumder Pfarrei stattfinden. Diese Vielfalt kann zu Konflikten füh-ren, ist vor allem aber eine Chance für lebendige Entwick-lungen in den Pfarreien.So unterschiedlich wie die Freiwilligen sind auch die Beweg-gründe für ihr Engagement. Viele Freiwillige möchten ihrenGlauben bezeugen, indem sie Solidarität leben, Verantwortungübernehmen und für andere und die Pfarrei Sinnvolles tun.Für viele Freiwillige ist ihre Tätigkeit eine Bereicherung undsie erwarten daraus zu Recht auch einen persönlichen Gewinn.Sie lernen gerne neue Menschen kennen und schätzen die Ein-bindung in eine Gruppe. Manche finden es spannend, den Hori-zont zu erweitern und dabei neue Erfahrungen zu sammeln. Fast alle aber wollen Aufgaben übernehmen, die Sinn machen.Gerade Freiwillige in der Kirche befinden sich oft auf einemspirituellen Weg und setzen sich mit persönlichen Lebensfra-gen auseinander. Eine Begleitung in dieser Lebensphase sehenviele Engagierte als grosse Bereicherung.Schliesslich, und das ist gar nicht unwichtig, suchen viele Frei-willige einfach Freude und Spass in ihren Einsätzen.

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4 Das erwarten die Freiwilligen

In jeder Pfarrei gibt es spontane, einmalige oder länger dauern-de Einsätze. Manche Aufgaben sind einfach, andere sehr an-spruchsvoll. Freiwillige sollten die Möglichkeit haben, sichdort zu betätigen, wo sie ihre Fähigkeiten einbringen könnenund wo es ihnen Freude macht.In den letzten Jahren haben sich die gesellschaftlichen Werteverändert. Während manche Freiwillige ihr Engagement nachwie vor als selbstverständlich betrachten, erwarten andere, dassihre Mitarbeit anerkannt wird.

Die «neuen Freiwilligen» bevorzugen:– zeitlich limitierte und klar definierte Einsätze,– Projektarbeit,– Experimentierfelder,– Mitspracherecht,– Unterstützung für eigene Ideen,– eine Mitarbeit, die Resultate zeigt und zu Problemlösungen

beiträgt,– vielseitige Aufgaben, in denen sie ihre Erfahrungen

einbringen und Kompetenzen entwickeln können,– persönliche und fachliche Förderung,– Aufgaben, die mit anderen Kirchen oder Organisationen

vernetzt sind,– Pfarreien, in denen eingeschlagene Wege reflektiert werden

und Diskussionen möglich sind,– Gute Organisation und Begleitung.

Wer sich freiwillig engagiert, will ernst genommen und respek-tiert werden. Freiwillige schätzen rechtzeitige und klare Infor-mationen über ihre Aufgaben, ihre Ansprechpersonen und dasPfarreileben. Eine schlechte oder vielleicht sogar bewusst man-gelhafte Kommunikation und Information hat oft Ärger undFrustration zur Folge und zeigt alles andere als Wertschätzung. Freiwillige möchten mit ihren Anregungen und Anliegengehört werden. Es motiviert sie, wenn sie ihre Ansprechpartnerkennen und wenn sie ernst genommen werden – auch dann,wenn sie visionäre Ideen einbringen.Freiwillige erwarten, dass ihr Einsatz wahrgenommen und ge-schätzt wird; die meisten wünschen sich Dank und Anerken-nung. Für alle Engagierten motivierend und befriedigend ist,wenn sie sehen, dass sie durch ihre Mitarbeit etwas bewirkenkönnen und dies auch gewürdigt wird.

5 Anforderungen an Freiwillige

Wer sich freiwillig engagiert, geht selbst gewählte Verpflich-tungen ein. Auch wenn kein rechtlich verbindlicher Arbeits-vertrag geschlossen wird, ist es für alle Betroffenen von Vorteil,wenn Rechte und Pflichten mündlich oder schriftlich klar gere-gelt sind. Während die Rechte von den Rahmenbedingungenabgeleitet und dem Einsatz entsprechend angepasst werden,sind folgende Kompetenzen sinnvollerweise vorauszusetzen:– Verschwiegenheit:

Diese umfasst alle Informationen, die Freiwillige aufgrundihrer Tätigkeit erfahren. Die Verpflichtung zur Verschwie-genheit gilt auch gegenüber Behörden und bleibt nach Be-endigung des Einsatzes bestehen. Ausnahmen im Interesseder Menschen, mit denen Freiwillige zu tun haben, dürfen nur in Absprache mit diesen gemacht werden.

– Sorgfalt:Freiwillige tragen Verantwortung gegenüber den Men-schen, mit denen sie im Auftrag der Pfarrei zu tun haben. Insbesondere wahren sie die Privatsphäre von Dritten. Sie verpflichten sich, im Interesse ihres Auftraggebers mit dernotwendigen Sorgfalt zu handeln und vereinbarte Abma-chungen einzuhalten. Bei Verhinderung oder Beendigung ihres Einsatzes geben sie ihrer Kontaktperson rechtzeitig Bescheid. Sie nehmen am Erfahrungsaustausch und an Weiterbildungen teil.

– Loyalität:Freiwillige verhalten sich gegenüber der Pfarrei loyal und nehmen bei Konflikten oder beunruhigenden FeststellungenKontakt mit der zuständigen Ansprechperson auf.

– Verständnis und Respekt:Freiwillige begegnen den Menschen und deren Situationenin ihrem jeweiligen Aufgabenbereich ohne Vorurteile und sind offen, von sich aus auf andere zuzugehen. Sie respek-tieren die Würde und die Rechte eines jeden Menschen undbemühen sich, die eigene Motivation und das eigene Han-deln stets zu reflektieren.

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6 Die Aufgaben derVerantwortlichen

Die Verantwortlichen haben eine zentrale und wichtigeFunktion. Sie planen Einsätze, gewinnen Freiwillige für dieMitarbeit, begleiten sie und werten ihr Engagement auf. Ver-antwortliche entwickeln geeignete Formen der Anerkennungund fördern die Entwicklung der Freiwilligen, was nicht zuletztauch die Qualität der Angebote steigert. Als Verantwortliche werden Personen bezeichnet, welche Frei-willige suchen, einführen und begleiten. Diese Aufgaben über-nehmen je nach Pfarrei Freiwillige, Behördenmitglieder oderAngestellte. Bei den Angestellten sind es häufig sozial-diako-nisch Mitarbeitende, Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter,Pfarreileitende und theologische Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter, Katechetinnen und Katecheten, Kantoren, Chorleite-rinnen oder Chorleiter. Auch Sakristane, Pfarreisekretärinnenund Pfarreisekretäre haben mit Freiwilligen oft Kontakt.

Einsätze planen

Bevor die Verantwortlichen freiwillig Mitarbeitende suchen,müssen wesentliche Punkte geklärt sein:– Sind die Rahmenbedingungen geregelt?– Sind die Aufgaben sinnvoll und für Freiwilligenmitarbeit

geeignet?– Sind Frauen oder Männer gefragt? Welche Altersstufe soll

angesprochen werden? – Welche Erfahrungen und Kompetenzen sind gewünscht?

Ein klares Tätigkeits- und Anforderungsprofil ist eine wertvol-le Grundlage. Es dient der gezielten Suche, vereinfacht dieAusschreibung der Tätigkeit und ist auch bei Orientierungs-gesprächen mit den Interessierten sehr hilfreich. Ein Tätigkeits-und Anforderungsprofil beinhaltet in der Regel die Tätigkeit,die Anforderungen und den zeitlichen Aufwand, manchmalauch den möglichen Gewinn.

Gezielt werben

Um die gewünschten Personen zu erreichen, sollen Inhalte undInformationsmittel auf die gesuchte Gruppe abgestimmt unddie vorhandenen kirchlichen Gefässe genutzt werden. Jugend-liche können beispielsweise im Firmvorbereitungskurs, jungeEltern in Elternbildungskursen angesprochen werden. Personensagen eher zu, wenn sie für einen klar definierten Einsatz ange-fragt werden. Gross sind die Erfolgschancen auch, wenn Frei-willige und Angestellte bei der Suche Freunde, Bekannte, Nach-barn, Arbeits- und Vereinskolleginnen und -kollegen oder Fa-

milienangehörige ansprechen. Damit engagierte Pfarreimit-glieder nicht mit zusätzlicher Arbeit belastet werden, solltennicht bereits aktive Personen für die Aufgaben angesprochenwerden.Besonders bewährt haben sich in anderen Organisationen auchInserate auf Internetplattformen. Weitere Möglichkeiten, frei-willig Mitarbeitende zu werben, sind Flyer oder Inserate in derLokalpresse. Um wahrgenommen zu werden, ist regelmässigeÖffentlichkeitsarbeit erforderlich.

Freiwillige einführen, begleiten und fördern

Aus verschiedenen Gründen kann eine Schnupperzeit Sinnmachen. Sie vermittelt Interessierten einen konkreten Einblickin die Tätigkeit, bevor sie sich definitiv entscheiden. Ausser-dem erleichtert sie den Einstieg in das freiwillige Engagement.Einführen und Begleiten der Freiwilligen gehört zu den wich-tigsten Aufgaben der Verantwortlichen. Sie prägen das Klimader Zusammenarbeit durch Wertschätzung. Besonders wichtigist die Präsenz der Verantwortlichen in der Anfangszeit sowie inheiklen Situationen. Zur Begleitung gehört auch das Fördern der Freiwilligen. InWeiterbildungsangeboten können Freiwillige ihre Fähigkeitenvertiefen und sich dadurch auch persönlich weiterentwickeln.Gerade Engagierte mit anspruchsvollen Aufgaben schätzen es,wenn ihre Kirchgemeinde externe Weiterbildungskurse finan-ziert. Davon profitieren nicht zuletzt die Pfarreien, deren An-gebote an Qualität gewinnen.

Erfahrungen austauschen und auswerten

Viele Freiwillige sind sich nicht gewohnt, über Erfolge undMisserfolge zu sprechen. Insbesondere bei anspruchsvollenoder länger dauernden Einsätzen lohnen sich regelmässige Ge-spräche zur Auswertung der gemachten Erfahrungen. Diese Ge-spräche dienen der Standortbestimmung, um neue Ziele zu de-finieren, die weitere Zusammenarbeit zu besprechen und The-men für die Weiterbildung zu finden. Neben den persönlichenGesprächen und dem Erfahrungsaustausch in Gruppen sindhäufige und spontane Rückmeldungen genauso wichtig.

Das Engagement anerkennen und verdanken

Wer sich engagiert, möchte, dass sein Engagement geschätztwird. Die Verantwortlichen sind gefordert, die jeweils geeigne-te Form persönlicher Anerkennung zu finden. Der persönlicheDank gehört zwingend dazu. Bewährt haben sich zudem Dan-kesworte von Verantwortlichen in Gottesdiensten, an Freiwil-ligenfesten oder bei anderen Anlässen. Was die Freiwilligen-arbeit für die Pfarrei bedeutet, kann auch mit redaktionellenBeiträgen in lokalen Medien oder auf der Pfarreiseite des

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forum gezeigt werden. Eine Anerkennung soll dem spezifischenProjekt und den Bedürfnissen der Freiwilligen entsprechen.

Sozialzeitausweis ausstellen

Es gehört zu den Aufgaben der Verantwortlichen, über den So-zialzeitausweis zu informieren, ihn anzubieten und auf Wunschauszustellen.Der Schweizerische Sozialzeitausweis dient dazu, Erfahrungenund Kompetenzen aus der Freiwilligenarbeit sichtbar zu ma-chen, anzuerkennen und für die Erwerbsarbeit zu nutzen. Frei-willige können die Nachweisdokumente ihren Bewerbungenum Arbeitsstellen oder Ausbildungsplätze beilegen. Dies ist be-sonders für Jugendliche sowie Frauen und Männer mit wenigBerufserfahrung wichtig. Es liegt im Interesse der Freiwilligen,die geleistete Arbeitszeit zu erfassen.Die katholische und die reformierte Kirche der Schweiz habeneine Wegleitung zum Schweizerischen Sozialzeitausweis heraus-gegeben. Diese Wegleitung gibt den Kirchgemeinden undVerantwortlichen eine Übersicht über zwanzig Tätigkeiten mitihren entsprechenden Kompetenzlisten. Zu diesen Tätigkeitensind im Internet Textbausteine erhältlich, mit deren Hilfe dieKompetenznachweise im Sozialzeitausweis erstellt werden kön-nen. Zusätzlich zu den Textbausteinen sind weitere sechzigTätigkeiten mit den entsprechenden Kompetenzlisten verbind-lich festgelegt. Die Textbausteine dienen auch dazu, Tätigkeits-und Anforderungsprofile für die Gewinnung von Freiwilligen zuerstellen (siehe auch www.kirchen.ch/sozialzeitausweis).

Spesenersatz und Zeiterfassung

Es ist Aufgabe der Verantwortlichen, Auslagen und Spesen zu-rück zu erstatten sowie auf Wunsch die freiwillig geleistetenStunden zu bestätigen. Spesen können pauschal oder nach Auf-wand vergütet werden. In jedem Fall ist eine grosszügige undverbindliche Spesenregelung empfohlen.

Freiwilligenarbeit in Richtlinien

Es ist Aufgabe der Verantwortlichen, den Stellenwert der Frei-willigenarbeit sowie die Rechte und Pflichten der Freiwilligenin der Kirchgemeinde und Pfarrei festzulegen und diese imLeitbild und in Richtlinien zu verankern. Ein schriftliches Fest-halten zeigt nicht nur die Bedeutung der Freiwilligenarbeit inder Kirche auf. Es gewährleistet auch, dass die Verantwort-lichen genügend Zeit erhalten, die Freiwilligen zu begleiten.Deshalb ist es sinnvoll, die Begleitung von Freiwilligen in dasPflichtenheft der Verantwortlichen aufzunehmen. Im Vorfeldgeschaffte Klarheit beugt Konflikten vor.

Kommunikation nach innen und aussen fördern

Es ist wichtig, dass alle Beteiligten (Behörden, Verantwortlicheund Freiwillige) Informationen über die Freiwilligenarbeitmöglichst direkt erhalten. Es lohnt sich deshalb, Freiwilligen-arbeit in Sitzungen von Behörden und Mitarbeitenden regel-mässig zu traktandieren.Freiwilligenarbeit erfordert in erster Linie Arbeitszeit der ver-antwortlichen Angestellten. Es gilt auch effektive Kosten zubudgetieren. Dazu gehören Aktivitäten von und mit den Frei-willigen, Spesen, Versicherungen, Weiterbildung und die Ver-dankungen.Es kann daher lohnend sein, geleistete Freiwilligenarbeit zuerfassen und auszuweisen. Ebenso sinnvoll ist es, innerhalb desSeelsorgeteams und der Kirchenpflege regelmässig über dieFreiwilligenarbeit zu informieren und von Zeit zu Zeit eineStandortbestimmung vorzunehmen.

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7 Versicherungsschutz

Im Zusammenhang mit der Freiwilligenarbeit stellt sich immerwieder die Frage nach dem Versicherungsschutz:– Wie sind Freiwillige bei einem Unfall versichert?– Wie sieht es mit der Haftpflicht-Versicherung aus?– Müssen zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden?– Was muss im Zusammenhang mit der Verwendung von

Motorfahrzeugen beachtet werden?

Unfallversicherung

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass alle frei-willig Tätigen bereits gegen Unfall versichert sind: entwederdurch die Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) eines Arbeit-gebers oder bei Nichterwerbstätigen durch die bei der obligato-rischen privaten Krankenversicherung abgeschlossenen Unfall-versicherung.

Empfehlung: Freiwillig Tätige sind bereits gegen Unfallversichert. Vor Beginn ihrer Tätigkeit sollen sie über denVersicherungsschutz informiert werden bzw. sich darüberinformieren.

Betriebshaftpflicht-Versicherung

Die Kirchgemeinden haften für Schäden, welche Freiwillige inAusübung ihrer kirchlichen Tätigkeit Dritten zufügen, nach den Grundsätzen der Staatshaftung. Obwohl keine gesetzlichePflicht für den Abschluss einer Betriebshaftpflicht-Versiche-rung besteht, ist es empfehlenswert, dass jede Kirchgemeindebzw. kirchliche Institution über diesen Versicherungsschutzverfügt. Die Betriebshaftpflicht-Versicherung deckt die gesetzlicheHaftpflicht bei Personen- und Sachschäden ab. Versichert sindSchäden, die Angestellte Drittpersonen zufügen (nicht aberSchäden an Angestellten oder Freiwilligen der eigenen Insti-tution).Beim Einsatz von Freiwilligen soll die bestehende Betriebs-haftpflicht-Versicherung geprüft werden. Empfehlenswert ist,in der Versicherungspolice die freiwilligen Tätigkeiten und beider Auflistung der versicherten Personen die freiwillig Tätigenausdrücklich zu erwähnen. Der Grund liegt in der Tatsache,dass die Prämien oftmals auf Basis der Lohnsumme abgerech-net werden und die freiwillige Tätigkeit sonst nicht berücksich-tigt würde. So kann der Versicherer prüfen, ob aufgrund derFreiwilligenarbeit der Prämiensatz anzupassen ist.

Empfehlung: Jede Kirchenpflege oder kirchliche Institutionsoll eine Betriebshaftpflicht-Versicherung abschliessen unddie freiwilligen Tätigkeiten ausdrücklich in der Versiche-rungspolice erwähnen lassen.

Privathaftpflicht-Versicherung

Die private Haftpflicht-Versicherung der Freiwilligen siehtüblicherweise keinen Versicherungsschutz bei der Ausübungeiner Amts-, Berufs- bzw. Nebenberufs- oder Erwerbstätigkeitvor. Da die Versicherungsbedingungen von Gesellschaft zuGesellschaft verschieden sind, lohnt es sich, den Versiche-rungsschutz bei Freiwilligenarbeit schriftlich mit dem Privat-haftpflicht-Versicherer zu klären.

Empfehlung: Freiwillig Tätige sollen überprüfen, ob fürdiese Tätigkeiten durch ihre private Haftpflicht-Versiche-rung ein Versicherungsschutz besteht.

Dienstfahrtenkasko-Versicherung

Das Spesenreglement der Katholischen Kirche im KantonZürich verpflichtet die Kirchgemeinden und kirchlichen Insti-tutionen, für Schäden an den anlässlich von Dienstfahrten ver-wendeten Privatfahrzeugen und den Bonusverlust eine Ver-sicherung abzuschliessen. Es empfiehlt sich, auch die von freiwillig Tätigen mit ihren Pri-vatfahrzeugen vorgenommenen Dienstfahrten (Transporte vonPersonen oder Waren) in diese Police aufzunehmen und die ent-sprechend gefahrenen Kilometer zu deklarieren.

Empfehlung: Kirchgemeinden und kirchliche Institutionensollen den Einsatz der Privatfahrzeuge der Freiwilligen inihrer Dienstfahrtenkasko-Versicherung versichern.

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8 Grundlegendes für eineerfolgreiche Zusammenarbeit

Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit braucht es nebst gere-gelten Verhältnissen die Bereitschaft von Behörden und An-gestellten, sich auf Freiwillige einzulassen, ihnen Vertrauen entgegen zu bringen und auch Macht bzw. Entscheidungs-kompetenzen abzugeben. Erwartungen, Aufgaben und Verant-wortlichkeiten sollten für alle klar sein. Wichtig sind auch An-erkennung und Wertschätzung der Freiwilligen.

Bewährte Rahmenbedingungen

Wird Freiwilligenmitarbeit in der Kirchgemeinde/Pfarrei wert-geschätzt, zeigt sich das in guten Rahmenbedingungen. Zu denStandards gehören:– mündliche oder schriftliche Einsatzvereinbarungen,– Ansprechperson und Begleitung,– Erfahrungsaustausch,– Weiterbildung,– Information und Mitsprache,– gemeinsame Auswertung,– Anerkennung,– Sozialzeitausweis,– Zugang zur Infrastruktur wie Räumen oder Fotokopierer,– Vergütung der Spesen und Auslagen,– Versicherungsschutz,– zeitliche Beschränkung auf vier Stunden pro Woche im

Jahresdurchschnitt,– Sichtbarmachen der Freiwilligenarbeit in der Öffent-

lichkeitsarbeit.

Erfolgsfaktoren

Für eine angenehme Zusammenarbeit lohnt es sich, die einzel-nen Freiwilligen mit ihren Ideen, Erfahrungen und Erwartun-gen kennen zu lernen. Erfolgsrezepte gibt es keine, weil jedePfarrei verschieden und das Miteinander ein Zusammenspielist.Erfolg kann sich einstellen, wenn– die Menschen, ihr Mitwirken und ihre Ideen in der

Gemeinde willkommen und geschätzt sind,– die gegenseitigen Erwartungen geklärt sind,– die Freiwilligen sorgfältig eingeführt und begleitet werden,– die Engagierten eine gute Balance zwischen Geben und

Nehmen finden.

Alle gewinnen

Wenn das Miteinander gelingt, gewinnen– die Pfarreien an Vielfalt, Impulsen, Wissen und zusätzliche

Angebote, die sonst nicht oder nur reduziert bestehen wür-den,

– die Angestellten engere Kontakte zu denen, die sich für diePfarrei engagieren,

– die Freiwilligen Kontakte, Gemeinschaft und neue Erfahrungen; sie können ihre Kompetenzen einbringen undentwickeln; zudem gestalten sie ihre Pfarrei aktiv mit, gewinnen Wertschätzung, Freude und Anerkennung.

Die wirkungsvollste Visitenkarte einer Pfarrei sind zufriedene und kompetente Freiwillige!

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5. Gewinnung von Mitgliedern - Wahlen

5.1. Mögliche Kandidatinnen oder Kandidaten werden vomPfarrer oder von dazu beauftragten Personen für dieWahl angefragt. Jedoch soll jede und jeder, der will, dieMöglichkeit haben, sich zur Wahl zu stellen.

6. Beauftragung

6.1. Der Pfarrer gibt nach erfolgter Wahl den einzelnen Rats-mitgliedern den kirchlichen Auftrag. Dies kann in einerliturgischen Feier, z. B. innerhalb der Sonntagsmesse, ge-schehen.

7. Amtsdauer

7.1. Es empfiehlt sich, eine Amtsdauer festzulegen (drei odervier Jahre). Wiederwahl ist möglich.

8. Organisation

8.1. Der Pfarrer steht dem Pfarreirat vor. Im Falle von Ab-wesenheit kann er den Vorsitz einem anderen Mitglieddelegieren. Er kann auch die Geschäftsführung undModeration des Pfarreirates auf Dauer einem vom Ratgewählten Mitglied übergeben. Im Übrigen konstituiertder Rat sich selbst.

8.2. Der Vorsitzende bereitet, gegebenenfalls mit dem Pfar-rer, die Traktandenliste vor, beruft den Rat ein und leitetdie Zusammenkünfte.

8.3. Eine Aktuarin oder ein Aktuar führt das Protokoll derSitzungen und erledigt die schriftlichen Arbeiten.

8.4. Für die verschiedenen Aufgaben werden nach Möglich-keit Ressortverantwortliche vorgesehen.

8.5. Bei grösseren Pfarreiräten ist ein Leitungsausschuss zuempfehlen. Er bereitet die Traktandenliste vor, erledigtdringende Fragen und Aufgaben selber und gibt im Pfar-reirat Rechenschaft über seine Tätigkeit.

9. Statuten

9.1. Sofern das vorliegende Rahmenstatut nicht genügt, erar-beitet der Pfarreirat Statuten, die den örtlichen Gegeben-heiten Rechnung tragen.

9.2. Die Statuten treten nach Annahme durch den Pfarrer undGenehmigung durch den Generalvikar in Kraft.

Anhang

A) Auszüge aus dem Rahmenstatut fürPfarreiräte im Bistum Chur

vollständige Fassung siehe www.bistum-chur.ch/am_dokumente_014.htm

1. Aufgabenstellung

1.1. Der Pfarreirat – auch Pastoralrat genannt – ist ein Organ,in welchem die Gläubigen zusammen mit denen, diekraft ihres Amtes an der Seelsorge Anteil haben, zurFörderung des Pfarreilebens und der kirchlichen Ge-meinschaft (Communio) mithelfen.

1.2. Durch seine Beratungen und Tätigkeiten trägt derPfarreirat dazu bei, vor Ort den Glauben der Kirche zuverbreiten und zu festigen, auf die Bedürfnisse und An-liegen der Pfarreimitglieder zu hören und zu antwortensowie ein Klima christlicher Hoffnung und Freude zuschaffen.

1.3. Empfehlungen und Vorschläge des Pfarreirates werdendurch die Zustimmung des Pfarrers verbindlich.

1.4. Pfarreiräte sollen in einer allfälligen Pfarrwahlkommis-sion vertreten sein.

2. Zusammensetzung

2.1. Der Pfarreirat setzt sich je nach den örtlichen Verhält-nissen aus Mitgliedern von Amtes wegen, aus delegier-ten, gewählten und berufenen Mitgliedern zusammen.

2.4. Durch die gewählten Mitglieder soll der Pfarreirat eineVertretung der Pfarrei nach Geschlecht, Alter, Beruf undweiteren Kriterien spiegeln und den örtlichen Verhältnis-sen gerecht werden.

2.5. Nicht berücksichtigte Gruppierungen aus der Pfarreiwerden durch den Pfarrer nach Beratung mit dem Pfar-reirat berufen.

3. Grösse des Pfarreirates

3.1. Für die Festlegung der Grösse eines Pfarreirates ist dieArbeitsfähigkeit zu berücksichtigen. Je grösser der Pfar-reirat, umso eher drängt sich eine Gliederung des Rates inArbeitsgruppen auf.

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10. Zusammenkünfte

10.1. Damit der Pfarreirat seiner Aufgabe gerecht werden kann,sind wenigstens zwei Sitzungen im Jahr vorzusehen.

11. Arbeitsgruppen

11.1. Pfarreiräte mit vielen Mitgliedern teilen sich mit Vorteilin Gruppen auf, die für ein bestimmtes Ressort zuständigsind (z. B. Kinder- und Jugendarbeit, Kranken- undAltersbetreuung, Erwachsenenbildung, Liturgie, Diako-nie, Öffentlichkeitsarbeit).

11.2. Zur Mitarbeit in Ressorts oder Gruppen können auchPersonen eingeladen werden, die nicht dem Pfarreiratangehören.

11.3. Der Pfarreirat kann Aufträge auch an bereits bestehendeOrganisationen und Gremien delegieren.

11.4. Wenn es notwendig erscheint, wird der PfarreiratArbeitsgruppen ad hoc bilden, die sich nach getanerArbeit wieder auflösen.

12. Spiritualität

12.1. Auf die Pflege der geistig-geistlichen Grundlagen, diejeden Dienst in der Pfarrei tragen, ist besonders Wert zulegen. Es empfiehlt sich, Sitzungen oder Tagungen miteinem Schriftwort oder einem Gebet zu beginnen undauch den Austausch persönlicher Glaubenserfahrungenzu pflegen.

12.2. Damit sich der Pfarreirat auch als Glaubensgemeinschafterfährt, werden Besinnungstage sehr hilfreich sein.

12.3. Im Sinne einer kontinuierlichen Schulung der Pfarreirätesollen die entsprechenden Angebote der kantonalen Seel-sorgeräte benützt werden.

13. Kommunikation mit der Pfarrei

13.1. Da der Pfarreirat im Dienst der Pfarrei steht, wird er überseine Arbeit immer wieder in geeigneter Form berichten(z. B. im Pfarrblatt, in der Lokalpresse, an Pfarreiver-sammlungen, im Internet). Wenn die Pfarreiangehörigendie Mitglieder des Pfarreirates kennen, werden sie leich-ter Anregungen und Wünsche an den Pfarreirat richten.

13.2. Pfarreiräte haben ganz allgemein eine Vorbildfunktionmit Bezug auf das Pfarreileben (z. B. Gottesdienstbe-such, Teilnahme an Pfarreianlässen, Glaubenszeugnis).

14. Finanzen - Anerkennung

14.1. Der Pfarreirat ist ein vornehmliches Beispiel für Frei-willigenarbeit, die zum Wesen der Kirche gehört. Doch

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sind die Spesen, die den Mitgliedern in Ausübung ihresAuftrages entstehen, diesen in jedem Fall zu vergüten.

14.2. Für die Auslagen des Pfarreirates ist mit der Kirchen-pflege ein Budget zu erstellen.

14.3. Die Freude an der Mitarbeit im Pfarreirat wird erhöht,wenn den Mitgliedern geeignete fachliche und persönli-che Weiterbildung und auch gesellige Anlässe (z. B. Jah-resessen, Ausflug) angeboten werden.

15. Konflikte

15.1. In Konfliktsituationen wird der Generalvikar vermitteln.Dabei kann er auch die Konsultation kompetenter Fach-leute (Gemeindeberaterin oder Gemeindeberater) undanderer geeigneter Personen beanspruchen.

15.2. In schwierigen Situationen kann der Bischof den Ratsistieren oder auflösen.

16. Pfarrvakanz

16.1. Bei einer Pfarrvakanz arbeitet der Pfarreirat weiter, je-doch ohne wesentliche Veränderungen im Pfarreilebenvorzunehmen.

16.2. Der neue Pfarrer wird den Pfarreirat zusammenrufenund sich über die bisherige Arbeit orientieren lassen.

16.3. Der neue Pfarrer kann den bestehenden Rat neu konsti-tuieren. Gegebenenfalls soll aber auf seinen Wunsch, ei-nen neuen Rat zu bilden, Rücksicht genommen werden.

B) Katholische Kirche Winterthur: Entwurf fürStandards der Freiwilligenarbeit

1. Definitionen Freiwilligenarbeit/Ehrenamt

Wir definieren Freiwilligenarbeit als unentgeltliche Tätigkeitzugunsten Dritter, die im Auftrag einer Organisation geleistetwird. Sie ergänzt und unterstützt die bezahlte Arbeit und tritt zuihr nicht in Konkurrenz. Die Freiwilligenarbeit ist ein Beitragzum aktiven Gemeindeleben.Wird eine Person in eine Position im organisatorischen Bereichgewählt oder berufen, sprechen wir von Ehrenamt.

2. Arbeitsbedingungen der Einsatzgebenden

Jede Person, die einen Einsatz leistet, hat Anrecht auf:– Tätigkeit laut Einsatzvereinbarung– Raum für Eigengestaltung– Zugang zur Infrastruktur der Kirchgemeinde – Versicherungsschutz und Erstattung von Spesen

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– Auswertungsgespräch mit der Begleitperson zum Erfah-rungsaustausch: in regelmässigem Turnus, längstens jährlich

– Gelegenheit zu Weiterbildung/ Erfahrungsaustausch in Gruppen

3. Begleitung

Für jede freiwillig tätige Person wird eine Ansprechpersonbenannt. Sie kann haupt- oder ehrenamtlich in der Organisationtätig sein. Ehrenamtliche Ansprechpersonen haben wiederumhauptamtliche Mitarbeitende im Hintergrund. Diese haben dieletzte Verantwortung sowie Weisungsbefugnis. Aufgaben der Begleitperson:– (gemeinsames) Erstellen der Einsatzvereinbarung:

umfassende Information über den erwarteten Einsatz und den zeitlichen Umfang; Empfehlung: in schriftlicher Form

– Einführung und fortlaufende Begleitung, Unterstützung und Interessenvertretung, Information über Weiterbildung

– Durchführung von Auswertungsgesprächen– Ausstellen eines Sozialzeitausweises– bei Bedarf Verlängerung/Anpassung des Einsatzauftrages

4. Versicherung

Für alle Einsatzgebenden besteht für die Dauer des Einsatzes – Versicherungsschutz über die Betriebshaftpflicht der

Kirchgemeinde– Vollkasko-Versicherung für Fahrten mit dem privaten PW– Versicherungsschutz über die Kollektiv-Unfall-Versiche-

rung für BerufsunfälleEs wird empfohlen, die Freiwilligen mit den örtlichen Sicher-heitsstandards der je betreffenden Pfarrei vertraut zu machen(Feuerlöscher-Platzierung, Verbandskasten etc.).

5. Anerkennung

Freiwillige haben ein Anrecht auf öffentliche und persönlicheAnerkennung. Die öffentliche Honorierung findet durch Erwähnung/Be-kanntgabe im Jahresbericht statt.Für die persönliche Anerkennung stehen folgende Mittel zurVerfügung:– Begleitung (siehe Pkt. 3)– Weiterbildungsmöglichkeiten– Bestätigung für Einsätze/Sozialzeitausweis– Individuelle Gestaltung des Dankes durch die verantwort-

liche Begleitperson

C) Spesenreglement der Katholischen Kirche imKanton Zürich

Es wird empfohlen, sich sinngemäss am Spesenreglement fürdie Angestellten zu orientieren:

Reglement Ersatz der dienstlichen Auslagen(Spesenreglement)

Die Zentralkommission erlässt gestützt auf § 31 der Anstel-lungsordnung folgendes Reglement:

§ 1 Begriff und Grundsatz

1 Als Spesen gelten die Auslagen, die den Angestellten inAusübung ihrer Tätigkeit am Arbeitsort oder auf Dienst-reisen anfallen.

2 Die Angestellten sind verpflichtet, ihre Spesen möglichsttief zu halten. Aufwendungen, die für ihre Tätigkeit nichtnotwendig sind, tragen sie selbst.

§ 2 Vergütung

1 Grundsätzlich werden die anfallenden Spesen nach Spesen-ereignis und gegen Beleg abgerechnet und vergütet.

2 Die Anstellungsbehörde kann für Angestellte mit regelmäs-sig anfallenden Spesen Pauschalen festlegen. Diese sindbei wesentlichen Änderungen der Verhältnisse, mindestensalle vier Jahre, zu überprüfen.

§ 3 Fahrkosten

1 Für Fahrspesen vom Wohnort zum Arbeitsplatz und zurückwird keine Vergütung ausgerichtet.

2 Grundsätzlich können nur Billette zweiter Klasse verrech-net werden. Über Ausnahmen entscheidet die Anstellungs-behörde.

3 Wer regelmässig dienstlich öffentliche Verkehrsmittelbenutzt, erhält die Kosten eines Halbtaxabonnements ver-gütet. In diesen Fällen werden Billette zur halben Taxe ent-schädigt, in den übrigen Fällen zur vollen Taxe.

4 Die Anstellungsbehörde kann bei dienstlichem InteresseBeiträge an weitere Abonnemente bewilligen oder solchezur Verfügung stellen.

§ 4 Private Fahrzeuge

1 Grundsätzlich sind für Dienstreisen öffentliche Verkehrsmit-tel zu benützen. Die Kosten für den Gebrauch eines priva-ten Fahrzeuges werden nur vergütet, wenn durch dessenBenützung eine wesentliche Zeit- oder Kostenersparniserzielt wird oder die Verwendung der öffentlichen Verkehrs-

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§ 8 Mobiltelefone

Die Anstellungsbehörde entscheidet, welche Angestellten ausbetrieblichen Gründen über ein Mobiltelefon verfügen müssen.Die Entschädigung erfolgt gemäss § 2.

§ 9 Spesenabrechnung

1 Die Spesenabrechnungen sind in der Regel nach Beendi-gung des Spesenereignisses, mindestens jedoch am Endedes betreffenden Monats zu erstellen und zusammen mitden entsprechenden Spesenbelegen dem oder der zuständi-gen Vorgesetzten zum Visum vorzulegen.

2 Belege, die der Spesenabrechnung beigelegt werden müs-sen, sind Originaldokumente wie Quittungen, quittierteRechnungen, Kassabons, Kreditkartenbelege und Fahr-spesenbelege.

§ 10 Gültigkeit

1 Dieses Spesenreglement wurde von der Steuerverwaltungdes Kantons Zürich genehmigt.

2 Aufgrund der Genehmigung verzichtet die Arbeitgeberinauf die betragsmässige Bescheinigung der nach tatsäch-lichem Aufwand abgerechneten Spesen in den Lohnaus-weisen.

3 Jede Änderung dieses Spesenreglements oder dessenErsatz wird der Steuerverwaltung des Kantons Zürich vor-gängig zur Genehmigung unterbreitet. Ebenso wird sie in-formiert, wenn das Reglement ersatzlos aufgehoben wird.

§ 11 Inkrafttreten

Dieses Reglement wurde anlässlich der Sitzung der Zentral-kommission vom 5. Februar 2007 verabschiedet und tritt rück-wirkend auf den 1. Januar 2007 in Kraft.

mittel unzumutbar ist oder solche nicht zur Verfügung stehen. 2 Die Kilometerentschädigung beträgt für die Benützung

eines Autos: 70 Rp. /kmMotorrades mit Hubraum über 50 cm3: 40 Rp./km

3 Massgebend für die Kilometerentschädigung ist der kürze-ste oder schnellste Weg vom Wohnort über den Arbeitsortoder direkt nach den auswärtigen Arbeitsorten und von dortüber den Arbeitsort oder direkt zurück.

4 Wird das private Fahrzeug täglich für den Arbeitsweg be-nützt, werden nur die zusätzlich zum normalen Arbeitswegzurückgelegten Kilometer vergütet.

5 In besonderen Fällen kann die Anstellungsbehörde die Ki-lometerentschädigung pauschal festlegen.

6 Schäden an den anlässlich von Dienstreisen verwendetenPrivatfahrzeugen und der Bonusverlust in der Haftpflicht-versicherung werden nach Massgabe der Bestimmungeneiner von der Anstellungsbehörde abgeschlossenen Versi-cherung gedeckt. Einen Selbstbehalt dieser Versicherungträgt die Arbeitgeberin.

§ 5 Verpflegungskosten

1 Ein genereller Anspruch auf Entschädigung der auswärti-gen Verpflegung besteht nicht.

2 Bei Auslagen für die Verpflegung im Zusammenhang mitdienstlichen Tätigkeiten werden die tatsächlichen Kosten,in der Regel höchstens Fr. 30.–, vergütet.

3 Wenn es im dienstlichen Interesse liegt, können AngestellteDrittpersonen einladen. Es werden die Gesamtkosten ver-gütet.

§ 6 Übernachtungskosten

Für Übernachtungen werden in der Regel die Ansätze fürHotels mittlerer Preise vergütet. Vergütet werden die tatsächli-chen Hotelkosten einschliesslich Frühstück, aber ohne Privat- auslagen.

§ 7 Benützung von Telefon, Fax, Internet undFotokopierer am Arbeitsort

1 Die private Benützung von Telefon, Fax und Internet amArbeitsort ist durch die Angestellten zu vergüten, soweitdie monatlichen Ausgaben Fr. 10.– übersteigen. Die gleicheRegelung gilt auch in den Fällen, in welchen Mitarbeiten-den aus dienstlichen Gründen ein Mobiltelefon zurVerfügung gestellt wird.

2 Die private Benützung von Fotokopierern am Arbeitsort istdurch die Angestellten zu vergüten, soweit monatlich mehrals 10 Kopien hergestellt werden. Jede weitere Kopie ist mitje 10 Rp. zu vergüten.

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D) Kantonale Ansprechperson

Die Förderung der Freiwilligenarbeit ist ein wichtiges Anliegender Katholischen Kirche im Kanton Zürich. In Zusammen-arbeit mit dem Generalvikariat unterstützt die Zentralkommis-sion gezielt konkrete Projekte zur Förderung der kirchlichenFreiwilligenarbeit. Falls Sie weitere Auskünfte zur Freiwilligenförderung wün-schen, ein Projekt in Ihrer Pfarrei initiieren und dazu fachlicheBegleitung suchen, wenden Sie sich an:

Rudolf Vögele, Leiter Ressort PastoralGeneralvikariat für die Kantone Zürich und GlarusHirschengraben 66, 8001 ZürichTelefon 044 266 12 55 (direkt)Telefon 044 266 12 66 (Zentrale)[email protected]/freiwillig

Die Weiterarbeit beginnt...

In dem nun vorliegenden «Handbuch für Freiwilligenarbeit inder Katholischen Kirche im Kanton Zürich» sind grundsätzli-che Aspekte der Freiwilligenarbeit und einige Umsetzungs-anregungen angesprochen. Damit diese Broschüre aber tatsäch-lich zu einem Handbuch wird, sind konkrete Ergänzungen, wiemit Freiwilligen in den Pfarreien umgegangen wird, anregendund im Sinne der gegenseitigen Unterstützung hilfreich.Deshalb laden wir Sie ein, uns an oben genannte Adresse Ihreeigenen Leitbilder, Reglemente oder auch Beispiele für Wert-schätzung von Freiwilligenarbeit zukommen zu lassen. Wirwerden diese dann auf unserer Website veröffentlichen und sozum Nutzen aller zur Verfügung stellen.

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Katholische Kirche im Kanton ZürichGeneralvikariat für die KantoneZürich und GlarusHirschengraben 668001 Zürichwww.zh.kath.ch

FreiwilligenarbeitHandbuch für Freiwilligenarbeit in der Katholischen Kirche imKanton Zürich

Herausgeber Generalvikariat für die Kantone Zürich und GlarusRömisch-katholischer Synodalrat des Kantons Zürichwww.zh.kath.ch

Kontaktadresse GeneralvikariatHirschengraben 66 – 8001 ZürichTelefon 044 266 12 66Fax 044 266 12 [email protected]/freiwillig

Redaktion Arbeitsgruppe Freiwilligenarbeit des kantonalen SeelsorgeratesLeitung: Dr. Rudolf Vögele, Ressort Pastoral im Generalvikariat

ProduktionInformationsstelle ZentralkommissionAschi Rutz, Informationsbeauftragter

Satz und LayoutLiz Ammann Grafik Design, Zürich

DruckStaffeldruck AG, ZürichGedruckt auf FSC-zertifiziertem Papier

Die Vorlage für dieses Handbuch verdanken wir dem Leitfaden«Freiwilligenarbeit in reformierten Kirchgemeinden», heraus-gegeben im Mai 2006 von Fachstellen der ReformiertenLandeskirche Aargau, der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, der Evangelisch-reformierten Kirche St. Gallen und der Evangelisch-reformierten Landeskirche Zürich.

November 2009