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INFORM Magazin für die hessische Landesverwaltung 3/17 Sept. 2017 44. Jahrgang Hessische Zentrale für Datenverarbeitung eJustice // e 2 -Verbund ab Seite 16 „Einem Kaiser gibt man keinen Korb“ // Ingrid Richter, Präsidentin der IT-Stelle der hessischen Justiz ab Seite 12 Überwachungskonto 2.0 // Entwicklung von A bis Z ab Seite 30

Hessische Zentrale für Datenverarbeitung INFORM · mit seiner verpflichtenden Umsetzung des elek-tronischen Rechtsverkehrs bis zum Jahr 2022 eine . hoch komplexe Aufgabe dar. Als

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Page 1: Hessische Zentrale für Datenverarbeitung INFORM · mit seiner verpflichtenden Umsetzung des elek-tronischen Rechtsverkehrs bis zum Jahr 2022 eine . hoch komplexe Aufgabe dar. Als

INFORM Magazin für die hessische Landesverwaltung

3/17 Sept. 201744. Jahrgang

Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

eJustice // e2-Verbund ab Seite 16

„Einem Kaiser gibt man keinen Korb“ // Ingrid Richter, Präsidentin der IT-Stelle der hessischen Justiz ab Seite 12

Überwachungskonto 2.0 // Entwicklung von A bis Zab Seite 30

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2 INFORM 3/17 // IMPRESSUM

INFORM erscheint viermal jährlich (44. Jahrgang)

HerausgeberHessische Zentrale für Datenverarbeitung Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden Telefon: 0611 340- 0 [email protected], www.hzd.hessen.de

ChefredaktionManuel Milani

RedaktionBirgit Lehr, Hans-Peter Müller , Friederike van Roye

BeiratMarkus Brückner, Hans-Otto Ermuth, Hans-Georg Ehrhardt-Gerst, Dr. Alberto Kohl, Susanne Mehl, Dietmar Mittwich, Gabriele Pawlitzek, Manfred Pospich, Eckart Ruß

Grafisches KonzeptAgentur 42 | Konzept & Design, www.agentur42.de

DruckDruckerei Chmielorz GmbH, www.druckerei-chmielorz.de

Fotos © everythingpossible/fotolia: Titel, S. 4, S. 16/17; © Olivier Le Moal/fotolia: S. 5, S. 34/35; © zapp2photo/fotolia: S. 5–7; © Jennifer Weyland: S. 10; © HRZ: S. 10; © HMdJ: S. 20; © privat: S. 22; © Fredrik von Erichsen/ HMdF: S. 39; © peshkova/fotolia: S. 40/41; © Katrin Binner/TU Darmstadt: S. 43; © zapp2photo/fotolia: S. 44; © Dr. Hitch, Tobias Arhelger/fotolia: S. 48; Alle anderen © HZD

Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, auch auszugs-weise, nur mit schriftlicher Genehmigung der HZD.

Wenn Sie die INFORM regelmäßig erhalten möchten, schreiben Sie uns: [email protected] oder rufen Sie uns an: Telefon 0611 340-1484

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3EDITORIAL // INFORM 3/17

das 2013 verabschiedete „eJustice-Gesetz“ stellt mit seiner verpflichtenden Umsetzung des elek-tronischen Rechtsverkehrs bis zum Jahr 2022 eine hoch komplexe Aufgabe dar.

Als fester Partner des HMdJ und der IT-Stelle der hessischen Justiz hat die HZD auch bei dieser Her-ausforderung eine Schlüsselrolle, die wir so ver-antwortungsvoll wie selbstbewusst angenommen haben – nicht zuletzt, weil die Digitalisierung der Justiz das gesamte Leistungsspektrum der HZD berührt.

Zudem führt Hessen 2017 den Vorsitz des e2-Ver-bundes, in dem sich sechs Bundesländer zur Ent-wicklung des elektronischen Justiz-Arbeitsplatzes zusammengeschlossen haben. Gründe genug, um in unserem Schwerpunkt das „ergonomisch-elektronische“ e2-Produkt, die in der HZD ent-wickelte Kommunikations-Plattform e2P sowie die Bedeutung für die IT-Infrastruktur im Rechenzent-rum unter die Lupe zu nehmen – und Ingrid Richter, Präsidentin der IT-Stelle der hessischen Justiz, zum Gespräch zu bitten.

Schauplatzwechsel zur Digitalen Steuerverwal-tung und dem Verwaltungsabkommen KONSENS, wo Hessen und die HZD mit vier weiteren Steue-rungsgruppenländern die Verfahrensentwicklung verantwortet: Hier schauen wir auf die Arbeit des Kapazitätsmanagement-Teams der HZD, das derzeit „Machine Learning“-Methoden testet, um künftig noch zuverlässigere Prognosen zu treffen und Pro-bleme bereits präventiv zu lösen.

Stichwort Künstliche Intelligenz – ein topaktuelles Thema, das Elon Musk und Co. gerade noch zu einer eindringlichen Warnung vor „tödlichen auto-

nomen Waffen“ an die Vereinten Nationen bewo-gen hat: Wir haben uns dazu ganz friedlich bei den Grundlagenforschern der TU Darmstadt einge-hört, und auf die Spur von intelligenten Compu-tern gemacht, die uns bald sogar Entscheidungen abnehmen könnten.

Außerdem setzen wir ein kurzes Schlaglicht auf unsere mit rund 30 Themenbereichen deutlich gewachsene, in neuem Gewand präsentierte Hausmesse 2017 (30. November), es gibt Eindrücke vom Digital-Gipfel in der Metropol-Region Rhein-Neckar und wie gewohnt ein „Nachgefragt“ mit Hessens Co-CIO Roland Jabkowski zum neuen Onlinezugangsverbesserungsgesetz, das den end - gültigen Durchbruch zum modernen E-Govern-ment einleiten soll. Ich wünsche Ihnen eine span-nende Lektüre.

Ihr

Joachim Kaiser

Direktor der HZD

Liebe Leserin, lieber Leser,

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4 INFORM 3/17 // INHALT

Schwerpunkt: eJustice e2

In diesem Jahr führt Hessen den Vorsitz des e2-Ver-bundes, einem Zusammenschluss der Länder Bre-men, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfa-len, Saarland und Sachsen-Anhalt zur gemeinsa-men Entwicklung des elektronischen Justizarbeits-platzes. INFORM berichtet im Schwerpunkt über das e2-Produkt, Hessens Beitrag e2P und die Be-deutung für die zugrundeliegende IT-Infrastruktur im Rechenzentrum.

e2-Verbund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

IT-Fortbildung an neuem Standort

Mitte August 2017 bezog die IT-Fortbildung der HZD neue Räume. Über den Dächern von Wiesba-den, im 6. Stock der Abraham-Lincoln-Straße, vertie-fen ab sofort Landesbedienstete ihr IT-Wissen.

Ausblick mit Weitblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

notizen

8 Kurznachrichten aus Deutschland, Hessen und der HZD

kolumne

11 HZD Web-Lounge

Digitalisierung? So nicht!

im gespräch

12 „Einem Kaiser gibt man keinen Korb“

Ingrid Richter, Präsidentin der IT-Stelle der hessischen Justiz

16 schwerpunkt: ejustice e2

18 Ergonomisch elektronisch

Das e2-Produkt

22 Effektiver elektronischer Postein- und -ausgang

Das e2P-Teilprodukt aus Hessen

25 eJustice

Neues Design für IT-Infrastruktur

// Inhalt

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5INHALT // INFORM 3/17

hzd-magazin

28 Eindrücke vom Digital-Gipfel 2017

„vernetzt besser leben“

30 Überwachungskonto 2.0

Entwicklung von A bis Z

33 Polizei Berlin

Hessen prüft IT-Sicherheitsstandards

34 Kapazitätsmanagement KONSENS

Kluge Auslastung von Rechnerkapazitäten in der

Finanzverwaltung

38 IT-Fortbildung an neuem Standort

Ausblick mit Weitblick

hessens co-cio

39 Nachgefragt

Hessens Co-CIO zum Onlinezugangsverbesserungsgesetz

it-forschung in hessen

40 Künstliche Intelligenz

Auf der Spur von Argumenten im Netz: Grundlagenforschung

an der TU Darmstadt

it-sicherheit

45 Awareness

Nicht ohne meine PIN

service

46 Tipps und Tricks

Word-Dokumente ineinander einfügen

IT-Forschung in Hessen

Steht die Künstliche Intelligenz (KI) vor dem großen Durchbruch? Die Voraussetzungen dafür sind heute besser denn je. Und die Liste der Anwendungen ist lang: selbstfahrende Autos, Siri oder seit kurzem ei-ne KI-Software, die selbst KI-Software schreiben kann. Am Beispiel der Arbeitsgruppe um Prof. Dr. Iryna Gurevych und Dr. Ivan Habernal an der TU Darmstadt taucht INFORM in die Grundlagen-forschung der KI in Hessen ein.

Künstliche Intelligenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Kapazitätsmanagement KONSENS

Das Kapazitätsmanagement im Vorhaben KONSENS wird unter Federführung des Landes Hessen und damit der HZD entwickelt und betreut. Es trägt zu ei-ner effizienten Nutzung der vorhandenen Rechner-kapazitäten in der Finanzverwaltung bei und unter-stützt wirtschaftlich sinnvolle Entschei dungen durch Datenanalysen. Derzeit testet das Kapazitätsmana-ge ment-Team der HZD „Machine Learning“ Metho-den.

Rechnerkapazität klug auslasten . . . . . . . . . . . . . 34

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6 INFORM 3/17

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7INFORM 3/17

Künstliche Intelligenz // Es war eines der ganz großen Themen der diesjährigen CeBIT – die Diskussion um den rasenden Fort-schritt in der KI nimmt mehr und mehr Fahrt auf. Aber wo fängt KI an? Und wie sieht eine Grundlagenforschung aus, die Sprache in der digitalen Welt auswertet, interpretiert und Computern das Denken beibringt? // ab Seite 40

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8 INFORM 3/17 // NOTIZEN

HZD IN ZAHLEN

Abraham-Lincoln-Straße

lautet die neue An-schrift der IT-Fortbil-dung der HZD. Was sich für Seminarteil-nehmer ändert – und was bleibt – lesen Sie ab Seite 38 //

Erfolgreich bestanden haben 12 Teil-nehmerinnen und Teilnehmer den ersten Qualifizierungslehrgang „IPMA (International Project Management Association) Level D“, den die HZD im eigenen Haus anbot.

Um das Projektmanagement innerhalb des Hauses zu stärken, qualifiziert die HZD seit 2015 ausgewählte Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter zum/zur Projektmanagement-Fachfrau/Fach - mann (GPM). Erstmalig fand ein Lehrgang innerhalb der HZD statt. Die Teilnehmenden lernten fachliche und soziale Methoden der Projektleitung,

erwarben vertieftes Verständnis und Wissen zum Projektmanagement und schlossen ihre Qualifizie rung bei zwei externen Auditoren der Gesellschaft für Projektmanagement mit einer drei-teiligen Prüfung zur Level D-Zertifizie-rung ab.

Neben anderen Projektmanagement- Zertifizierungen verfügt die HZD nun über 22 ausgebildete Projektmanage-ment fach frauen/-männer nach GPM. Mit dem steigenden Aufgabenzu wachs der HZD wird diese Qualifizierungs-maßnahme auf zusätzliche Beschäftigte ausgeweitet. //

Projektmanagement // Erster Qualifizierungs-lehrgang GPM in der HZD

38—42

Würdigung zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs GPM in der HZD. Rechts: Thomas Kaspar, Technischer Direktor der HZD.

BIS

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9 NOTIZEN // INFORM 3/17

Von Bausteinen der Digitalen Verwaltung über App-Entwicklungen, IT-Sicherheit und Drohnentechnik bis zu Visionen, Innovationen und dem stetig wichtigeren Punkt Beratungskompetenz: Für die Hausmesse 2017 am 30. November öffnet die HZD wieder mal ihre Türen und präsentiert ihr kontinuierlich breiter gewor-denes Leistungs-Portfolio.

Rund 30 Themenbereiche, dazu neue, kreative Informa-tions-Formate, Expertenvorträge, Produkt-Präsenta-tionen mit Lösungen für heute und Ausblicken in die Zukunft. Die Messe 2017, eingeleitet mit einer Keynote von Prof. Dr. Hermann Hill/Speyer („Digitalisierung ändert das Spiel – Folgerungen für die Verwaltung der Zukunft“), wird auch die gewachsenen Anforderungen an Knowhow und Innovationskraft der HZD widerspie-geln. Lassen Sie sich überraschen, die Einladungen zur ganztägigen Veranstaltung gehen Ihnen zeitnah zu. //HZD-Hausmesse 2017, Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden, 30.11.2017.

Hausmesse 2017 // Die HZD präsentiert ihr wachsendes Leistungs-Portfolio

Azubis 2017 // Start in den JobAm 1. August 2017 konnte die HZD wie-der fünf neue Azubis begrüßen. Die HZD bildet sowohl Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker für Systeminteg-ration als auch für Anwendungsentwick-lung aus. Daneben kann die Ausbildung auch mit einem ausbildungsbegleiten-den Studium zum Bachelor of Science in Wirtschaftsinformatik kombiniert werden. //

Weitere Informationen: www.hzd.hessen.de > Beruf & Karriere

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10 INFORM 3/17 // NOTIZEN

20. – 22.09.2017 // 26. Deutscher EDV-Gerichtstag // Saarbrücken

„Recht 4.0 – Vom elektronischen Rechtsverkehr zur digitalen Justiz“ ist das Motto des diesjährigen Deut-schen EDV-Gerichtstags.

INFORM sprach mit Ingrid Richter, Präsidentin der IT-Stelle der hessi schen Justiz, und berichtet im Schwerpunkt dieser Ausgabe über eJustice, ge-nauer: das bundesweite e2-Produkt und Hessens Teilprodukt e2P. // > ab S. 12

Neues KOPIT-Mitglied // TU Darmstadt Seit dem 9. Mai 2017 ist die Technische Universität (TU) Darmstadt Mitglied der KOPIT eG. Am 4. Juli 2017 übergab der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Johann Schweinitz in Darmstadt die Mitgliedsurkunde an die Vizepräsidentin für wissenschaftliche Hochschulinfra-struktur, Prof. Dr. Andrea Rapp. Die TU Darmstadt ist neben der Goethe Universität Frankfurt die zweite hessi-sche Universität in der KOPIT eG.

Die Leitung des Hochschulrechenzent-rums (HRZ) erwartet durch den Erfah-rungsaustausch und Wissenstransfer in der KOPIT eG Unterstützung und Anregungen für die Lösung anstehender technischer und organisatorischer Fragestellungen. Daneben werden die Beschaffung von IT-Spezialbedarf des HRZ über die KOPIT eG und die Beteili-gung an gemeinsamen Vergabeverfah-ren im Fokus der Mitgliedschaft der TU Darmstadt stehen. // www.kopit.de

v.l.: Prof. Dr. Christian Bischof, Leiter HRZ TU Darmstadt, Prof. Dr. Andrea Rapp, Vizepräsidentin für wissenschaftliche Infrastruktur, Dr. Johann Schweinitz, Vorstand KOPIT eG, Dr. Susanne Offenbartl, Geschäftsführerin HRZ, Anna Schindler, Geschäftsführerin HRZ

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11 KOLUMNE // INFORM 3/17

Das Stichwort „digitaler Wandel“ oder „Digitalisierung“ begegnet uns an vielen Stellen. Allerdings wird es in verschiedener Weise verwendet. Da ist zunächst die Überführung analoger in digitale Daten. Viele erinnern sich noch an die 1980er Jahre, als analoge Musik durch digitalisierte Klänge auf CD ersetzt wurde. Die CD ist auch ein gutes Beispiel für eine Erweiterung des Digita-lisierungsbegriffs: Auf den älteren Scheiben wurde noch angegeben, welche Produktionsschritte – Aufnahme, Mi-schen, Premastering – mit digitaler Technik erfolgten.

Auch in den IT-Verfahren der Verwaltungen finden sich verschiedene Digitalisierungsansätze: Die Verwendung digitaler Daten zur Vermeidung von Medienbrüchen ist seit langem ein wichtiges Thema. Und der zunehmende Einsatz von Verwaltungs-IT in den einschlägigen Prozes-sen ist der Kern vieler E-Government-Aktivitäten. Doch längst haben wir gemerkt, dass es mit diesen beiden Ansätzen der Digitalisierung nicht getan ist. Viele IT-Pro-jekte werfen Fragen zum grundsätzlichen Umgang mit Verwaltung, mit Prozessen und nicht zuletzt mit Bürgern, Unternehmen und Organisationen – bzw. deren Daten – auf. Diese Fragen sind oft rechtlicher Natur, betreffen aber auch Bereiche der Wirtschaftlichkeit oder der Ethik. Das wird derzeit in den Diskussionen zum autonomen Fahren deutlich: Die Digitalisierung des klassischen Au-tofahrens ist längst kein vorwiegend technisches Thema mehr. Auch ethische Fragen sind im öffentlichen Diskurs angekommen. Wer ist für das „Verhalten“ des autonomen Fahrzeugs verantwortlich – der Hersteller, der Program-mierer der Software oder doch ein Insasse? Soll ein au-tonomes Fahrzeug in unausweichlichen Gefahrensitua-tionen entscheiden, wo es Schaden für Leib und Leben anrichtet – und wenn ja, auf welcher Basis?

Verwaltungsverfahren sind in den wenigsten Fällen un-mittelbar mit Bedrohungen verbunden. Aber auch hier stellt sich die Frage der Verantwortung: Wer handelt? Dies spiegelt sich z.B. in der Auswahl digitaler Signaturen wieder und dürfte die Schaffung des „digitalen Siegels“ beflügelt haben, das nun mit der eIDAS-Verordnung digi-taler Bestandteil des europäischen Verwaltungshandelns wird.

Doch bei derartigen Fragen macht die Digitalisierung längst nicht Halt. Sie durchdringt nicht nur bestehen-de Prozesse, sondern schafft auch neue Wege, Dinge grundsätzlich zu erledigen – und das in nahezu allen Le-bensbereichen. Wie wir heute lesen oder Musik hören, ohne dass dafür ein analoges oder auch digitales Objekt in unseren Besitz gelangt, ist ein Beispiel dafür; der Be-zug von Diensten im Austausch gegen Daten, ein ande-res. All diese Veränderungen haben direkt oder mittelbar auch Auswirkungen auf die öffentliche Verwaltung, denn sie beeinflussen die Erwartungen und das Verhalten vie-ler Menschen.

Wer von Digitalisierung in der Verwaltung spricht, darf nicht bei Medienbruchfreiheit und „Digitalisierung von (bestehenden) Fachverfahren“ stehenbleiben, sondern muss sich auch mit der grundsätzlichen Gestaltung von Verwaltung in einer zunehmend „digitalen Gesellschaft“ befassen. Das dürfte zu vielen spannenden Diskussionen führen.

Web-Lounge // Digitalisierung? So nicht!

dr. markus beckmann Architektur, Produkte und Standards Verfasser des Trendberichts der HZD [email protected]

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12 INFORM 3/17 // IM GESPRÄCH

„Einem Kaiser gibt man keinen Korb“ // Ingrid Richter, Präsidentin der IT-Stelle der hessischen Justiz

INFORM: Amtswechsel in Bad Vilbel: Am 11. Mai hat Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann Sie in Ihr neues Amt als Präsidentin der IT-Stelle der hessischen Justiz eingeführt. Was ging Ihnen in diesem Moment durch den Kopf?

Richter: „Hoffentlich reicht das Essen“ … nein, nur ein kleiner Scherz … Es war ein Moment, in dem ich dachte: Jetzt wird es ernst. Jetzt wird man sehen wollen, ob ich die Erwartungen erfüllen kann. Aber ich habe mich sehr gefreut auf diesen Tag, weil es für mich auch die Chance war, etwas über das zu sagen, was mich bewegt. Diese Chance wollte ich mir nicht entgehen lassen.

INFORM: Was wird von Ihnen erwartet?

Richter: Es geht darum, die strategischen Entscheidungen umzusetzen, die man im Justizministerium trifft, und das zu erfüllen, was die Gesetzgebung verlangt. Insbesondere das

„eJustice-Gesetz“, über das wir noch sprechen werden, hat feste Zeitpunkte, die erreicht werden müssen und die in der

Mit 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat die IT-Stelle der hessischen Justiz (ITS) die Größe eines mittelgroßen Gerichts bzw. einer mittelgroßen Staatsanwaltschaft. Die Justizbehörde in Bad Vilbel be-treut 13.000 PC-Arbeitsplätze in Hessen. Einer der Schwerpunkte ihres Schaffens ist das „eJustice-Ge-setz“. INFORM sprach mit Ingrid Richter, der neuen Präsidentin der IT-Stelle der hessischen Justiz, über Erwartungen und Erfahrungen, die Attraktivität des Arbeitsplatzes und Herausforderungen von morgen, die heute angegangen werden müssen.

Umsetzung eine große Herausforderung sein werden. Ich will aber auch, dass die IT-Stelle im Geschäftsbereich der hessi-schen Justiz als Dienstleister positiv zur Geltung kommt.

INFORM: Worauf legen Sie Ihr Hauptaugenmerk bei der Leitung der ITS?

Richter: Wichtig ist natürlich, gute Arbeit zu liefern, aber auch einen attraktiven Arbeitsplatz zu schaffen, damit die Kolle-ginnen und Kollegen gerne hier arbeiten. Wer gerne arbeitet, macht auch gute Arbeit. Es ist wichtig, qualifiziertes Personal zu finden. Mir ist auch daran gelegen, Mitarbeiter länger zu binden. Es ist beispielsweise nicht einfach, Richter oder Rich-terinnen zu bekommen. In der ITS sind z.B. Beförderungschan-cen für sie praktisch nicht vorhanden.

INFORM: 2012 wurde die ITS gegründet, hervorgegangen aus der GIT, der Gemeinsamen IT-Stelle. Manfred Beck, erster Präsi-dent und Ihr Vorgänger, hat Pionierarbeit geleistet. Wo knüpfen Sie an?

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13 IM GESPRÄCH // INFORM 3/17

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14 INFORM 3/17 // IM GESPRÄCH

1966 in Regensburg geboren

1985 Beginn des Studiums der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main: 1991: erste juristische Staatsprüfung, 1995: zweite juristische Staatsprüfung

1995 Berufung zur Richterin auf Probe bei der Staatsanwalt-schaft Görlitz

1998 Ernennung zur Staatsanwältin bei der Staatsanwalt-schaft Görlitz

2000 Versetzung nach Hessen, u.a. an die Generalstaatsan-waltschaft

2006 Abordnung an die IT-Stelle der hessischen Justiz

2012 Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz

Mit Wirkung vom 17. Oktober 2016 wurde Ingrid Rich-ter zur Präsidentin der IT-Stelle der hessischen Justiz in Bad Vilbel ernannt. Am 11. Mai 2017 führte Justizmi-nisterin Eva Kühne-Hörmann die neue Präsidentin der IT-Stelle der hessischen Justiz offiziell in ihr Amt ein.

Richter: Herr Beck hatte sehr viel Erfahrung und ein großes Wissen als Leiter der GIT und damit die ITS aufgebaut. Mein Anspruch ist es, eine ausgezeichnete und gut aufgestellte Behörde zu erhalten und auszubauen. Die ITS muss sich weiter professionalisieren, damit sowohl die Beschäftigten im Land mit unserer Arbeit zufrieden sind, aber auch meine Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter in der IT-Stelle selbst.

INFORM: Wann kamen Sie zum ersten Mal mit der ITS in Berüh-rung?

Richter: Ich kam 2006 in die GIT, direkt von der Generalstaats-anwaltschaft. Bei der GIT habe ich mich mit acht Mitarbeitern um die Fachverfahren der Staatsanwaltschaften gekümmert.

INFORM: Wollten Sie in die IT?

Richter: Als ich gefragt wurde, selbstverständlich. Wie Sissi schon wusste: „Einem Kaiser gibt man keinen Korb“, will heißen, wenn die Generalstaatsanwaltschaft oder das Ministerium den-ken, ich bin dafür geeignet, dann mache ich das. Ich fand es aber auch interessant, da ich schon immer gerne ausprobiert habe, was so geht bei den Word-Formularen oder in Outlook. In der GIT haben wir uns Gedanken über eine bessere Unter-stützung staatsanwaltschaftlicher Arbeit gemacht, z.B. mit einer Datenübernahme aus dem Fachverfahren in die Formu-lare und die Entwicklung der elektronischen Geldstrafenvoll-streckung. Im Vergleich zu heute war das ein bescheidener Rahmen, aber es hat gut funktioniert und es hat Spaß gemacht, daran mitzuarbeiten.

INFORM: Wo steht die Justiz heute in der IT?

Richter: Bescheidenheit mag eine Zier sein, aber: Die hessi-sche Justiz steht in Sachen IT weit vorne, das habe ich insbe-sondere in meiner Zeit als stellvertretende Abteilungsleiterin im Hessischen Ministerium der Justiz erfahren. Was ich in den letzten zehn Jahren erlebt habe, ist eine gewaltige Entwicklung gewesen...

INFORM: … und die nächsten zehn Jahre?

Richter: Die werden unglaublich spannend, da wir jetzt an einen Punkt gelangt sind, an welchem wir die Teile des großen Puzzles, das wir in Form einer Vielzahl von elektronischen Verfahren vor uns haben, zusammenfügen müssen. Wir haben das „eJustice-Gesetz“, das 2013 verabschiedet wurde und das uns noch lange auf Trab hält, weil es bis spätestens 2022 umgesetzt sein muss. Hinzu kommt seit neuestem das „Gesetz zur Einführung der elektronischen Strafakte“, das in Berlin ge-rade vom Bundestag verabschiedet wurde. Die Deadline der Umsetzung im Strafprozess – also der Königsdisziplin – ist 2026. Das sind knapp neun Jahre, die sehr schnell vorbeigehen wer-den. Ich sage Königsdisziplin, weil es im Strafprozess letztlich um die Frage der Freiheit von Menschen geht – da muss auch am Entscheiderarbeitsplatz alles stimmen.

Wir sind auf gutem Weg dorthin, denn selbstverständlich ist auch der Zivilprozess wichtig, mit dem wir beginnen wollen. Da geht es vor allem um Geld oder Eigentum, etwas, das die Men-schen in ihrer Existenz ebenfalls berührt. Auch hier müssen die Anwenderinnen und Anwender mit guten IT-Arbeitsmitteln ausgestattet werden, um die Arbeit bewältigen zu können. Mein Anspruch ist es, dass wir auch die Richter und Staatsan-wälte, zu denen ich auch einmal gehört habe und in die ich

INGRID RICHTER – LEBENSL AUF

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15 IM GESPRÄCH // INFORM 3/17

INGRID RICHTER – KURZ UND KNAPP

Mein Berufswunsch als Kind war … Rechtsanwältin.

Ich habe Jura studiert weil … ich immer schon wollte, dass es gerecht zugeht.

Absolut unverzichtbares „Arbeitsgerät“ für mich ist … E-Mail, Word und mein Kalender.

IT in der Justiz muss unbedingt … anwendergerecht sein.

IT in der Justiz darf auf keinen Fall … veraltet sein.

Die Justiz wird in 20 Jahren … moderner sein als wir uns das heute vorstellen können.

Mein Lieblingsbuch ist … „Furchtbare Juristen“ von Ingo Müller … weil … es um die Aufarbeitung der NS-Justiz geht.

Ich hätte gerne mehr Zeit für … diese Auseinanderset-zung mit der Vergangenheit, die unmittelbaren Einfluss auf meine Berufsethik hat.

mich hineinversetzen kann, so gut wie möglich in ihrer Arbeit unterstützen.

INFORM: Die schrittweise Umstellung der Justiz auf den elektronischen Rechtsverkehr sei eine der herausforderndsten Aufgaben, die die Justiz zu vergeben hat, so die Justizministerin. Was bedeutet das für die ITS?

Richter: Die Umsetzung hat schon vor langer Zeit angefangen. Wir haben seit 2007 die Möglichkeit, elektronische Post zu empfangen und zu versenden, über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach, das EGVP. Mit der gesetzlichen Verpflichtung ist es natürlich leichter, Kommunikationspartner zu finden. Wir wollen mit allen unseren Kommunikationspart-nern bestmöglich elektronisch kommunizieren können. Dort, wo das nicht möglich ist, müssen wir uns beim Drucken und Scannen gut aufstellen. Auch da ist die HZD mit ihrem Hoch-leistungsdruckzentrum in Hünfeld ein guter Partner für uns. Vor allem aber müssen wir mit der elektronischen Akte ein überzeugendes Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, das den Ansprüchen der justiziellen Arbeit gerecht wird und die Vortei-le, vor allem Recherche, Verfügbarkeit, Mobilität offen zu Tage treten lässt.

INFORM: Welche Rolle spielt die HZD für Sie bzw. für die ITS?

Richter: Die HZD ist für mich, seit ich in der IT bin, immer erster Ansprechpartner in allen technischen Fragen – und das nicht nur in der Außenstelle Hünfeld, sondern auch in der Zentrale in Wiesbaden. Um es kurz zu sagen: Die IT-Stelle hat die Fachlich-keit, die Technik liegt in den Händen der HZD. Wir lassen alles im Hochsicherheitsrechenzentrum der HZD rechnen.

INFORM: Können Sie zur Veranschaulichung ein paar Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen ITS und HZD nennen.

Richter: Ich erinnere mich sehr gut an den Datenpool, der in den letzten Jahren durch die Vielzahl an Abfragemöglichkei-ten wie z.B. EMA und INPOL ein unverzichtbares Arbeitsmit-tel geworden ist oder an ERV-OWI, die elektronische Akte in Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, die schon lange geräuschlos läuft. In jüngster Zeit haben wir neben Infrastruk-turfragen im eJustice-Programm sehr viele Berührungspunkte, vor allem bei der Re-Investition und der Windows 10-Migration. Auch Fragen zum HessenPC und zur IT-Sicherheit bringen uns immer wieder dazu, uns zusammenzusetzen. Auf Leitungs-ebene machen wir regelmäßig Klausurtagungen. ITS und HZD entwickeln sich parallel, und da ist es schön, wenn man sich austauschen und beraten kann.

Die HZD ist für mich, seit ich in der IT bin, immer erster Ansprechpartner in allen technischen Fragen.

INFORM: Wie sehen Sie die gemeinsame Zukunft von ITS und HZD?

Richter: ITS und HZD wachsen an Aufgaben, Personal und in der Zusammenarbeit. Wir werden starke Netze und leistungs-fähige Rechenzentren benötigen. Außerdem schauen wir immer, ob wir die Angebote nutzen können, die die HZD auf Landesebene macht, hier denke ich an Produkte wie Hessen-Connect oder HessenDrive.

INFORM: Zu guter Letzt, die ITS wird gerne als Fußfesselzentra-le betitelt. Was halten Sie davon?

Richter: Ja, seit 2012 ist das so. Ich finde es gut, weil unsere Arbeit an sich sehr abstrakt ist. Fußfesselzentrale ist plastisch, man kann sich etwas darunter vorstellen. Es macht die IT-Stelle sichtbar. Die Fußfessel als bundesweites Projekt bringt natür-lich der IT-Stelle insgesamt eine beachtliche mediale Aufmerk-samkeit.

Das Interview führte Birgit Lehr, HZD.

Page 16: Hessische Zentrale für Datenverarbeitung INFORM · mit seiner verpflichtenden Umsetzung des elek-tronischen Rechtsverkehrs bis zum Jahr 2022 eine . hoch komplexe Aufgabe dar. Als

16 INFORM 3/17 // eJUS TICE

Page 17: Hessische Zentrale für Datenverarbeitung INFORM · mit seiner verpflichtenden Umsetzung des elek-tronischen Rechtsverkehrs bis zum Jahr 2022 eine . hoch komplexe Aufgabe dar. Als

17 eJUS TICE // INFORM 3/17

In diesem Jahr führt Hessen den Vorsitz des e2-Verbundes, einem Zusammenschluss der Länder Bre - men, Hessen, Niedersachsen, Nord-rhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt zur gemeinsamen Entwicklung des elektronischen Justizarbeitsplatzes.

Die entwickelte Software e2 ist eine Individualsoftware, die zu 100 Prozent auf die Bedürfnisse der Justiz zugeschnitten wird. Da-bei übernimmt der Verbund Teile der Entwicklungen selbst und trifft alle Entscheidungen zur Software-entwicklung, der notwendigen Betriebsumgebung und zur Ver-fahrensanbindung. Für Hessen sind aus diesem Grund auch Mit-arbeiter der IT-Stelle der hessi-schen Justiz und der HZD im Ver-bund tätig. Zusätzlich unterstützen Praktiker aus dem Geschäftsbe-reich in beratenden Gremien („Fachbeiräte“). Seine Leistungsfä-higkeit erhält sich der Verbund über eine Arbeitsaufteilung in spe-zialisierten Projektgruppen.

Das e2-Produkt

Das e2-Produkt wird alle Anforde- rungen erfüllen, die an einen heu- tigen Justizarbeitsplatz gestellt wer-den. Es bietet eine Arbeitsober-

fläche zur Betrachtung und Durch-dringung der Akten (e2A), welche mit einer modernen Textverarbei-tungskomponente (e2T) und dem Postmanagement für den An-schluss an den elektronischen Rechtsverkehr (e2P) verbunden ist. Zusätzlich steht für das elektroni-sche Saalmanagement die Kom-ponente e2S zur Verfügung.

Hessen verantwortet dabei das Themenfeld elektronischer Post-eingang und Postausgang (e2P) auf Basis der bisherigen ELEVA-TOR-Konzeption.

Niedersachsen hat die Zustän-digkeit für die moderne Textver-arbeitungskomponente e2T über-nommen.

Nordrhein-Westfalen wird die elektronische Akte und die ein-heitliche Benutzeroberfläche zur Integration einzelner Module (e2A) bereitstellen.

Die Komponente e2S (Saalmana-gement) wird durch Sachsen-An-halt entwickelt.

Sven Voss, Hessisches Ministeri-um der Justiz, Referatsleiter Groß-referat Informationstechnik und Modernisierung

eJustice

e2

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18 INFORM 3/17 // eJUS TICE

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs, kurz eJustice-Gesetz (2013), wurden die gesetzlichen Grundlagen für den verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr (ERV) ab 2022 geschaf-fen. Hierfür ist die hessische Justiz bestens gerüstet, denn sie hat – als erstes Bundesland überhaupt – bereits 2007 den flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehr auf Posteingangsseite eröffnet.

Um jedoch in Zukunft eine durchgängig elektronische Bearbeitung von Dokumenten ohne Medienbruch zu ermöglichen, ist darüber hinaus die elektronische Bearbeitung der Akten innerhalb der hessischen Justiz unumgänglich – und damit eine weitreichende

Umstellung der bisherigen Arbeitsweise mit Papier-akten zwingende Voraussetzung.

Der e²-Verbund

Die geeigneten Strukturen für dieses Vorhaben wur-den mit Einführung des eJustice-Programm Hessen geschaffen, das bei der IT-Stelle der hessischen Justiz angesiedelt ist. Die IT-Stelle der hessischen Justiz wurde von dem Hessischen Ministerium der Justiz mit den notwendigen Vorbereitungen und Umsetzungen zur Einführung des ERV und der eAkte betraut. Un-terstützt wird sie dabei auch durch die HZD als dem zentralen IT-Dienstleister der hessischen Landesver-waltung. >>

Ergonomisch elektronisch // Das e²-Produkt Nachrichten elektronisch versenden und empfangen, das Lieblingsbuch auf dem E-Book-Reader lesen oder den Wohnraum über das Smartphone steuern – die Digitalisierung durch-dringt inzwischen immer mehr Bereiche und beeinflusst dabei stark, wie wir leben und arbei-ten.

Doch kann dies zukünftig auch für die Justiz gelten? Im Unterschied zu den vorgenannten Beispielen ist schließlich die Umstellung der Arbeitsweise in den Gerichten und Staatsan-waltschaften auf elektronische Abläufe, kurz als eJustice bezeichnet, ungleich komplexer und bedeutet eine weitreichende Veränderung für alle an diesen Arbeitsabläufen Beteilig-ten in der Justiz. Wie also muss ein Softwareprodukt konzipiert sein, das zukünftig diese Aufgabe erfüllen und die Umstellung von der Papierakte zur elektronischen Verfahrensakte in der Justiz ermöglichen soll?

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19 eJUS TICE // INFORM 3/17

ARCHITEKTUR DES E2-PRODUKTS

DBFACH-

VERFAHREN

FACH VERFAHREN

e2A & e2T CLIENT

e2T TEXTE

e2A AKTE

Information zur Aus sendung

Aus sendungEingang

e2P

KANÄLEEGVP, Fax,

Scan, Druck

MODULEViren, OCR,

Format, Meta

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20 INFORM 3/17 // eJUS TICE

„Das e2-Produkt wird an über 10.000 Ar-beitsplätzen der hessischen Justiz zum Einsatz kommen. Für ein solches Vorhaben ist eine gute Zusammenarbeit zwischen der HZD, der IT-Stelle der hessischen Jus-tiz und dem HMdJ besonders wichtig. Ich bin froh, dass diese enge Zusammenarbeit hier in Hessen gelebt wird.“ Sven Voss, Hessisches Ministerium der Justiz, Referatsleiter Groß-referat Informationstechnik und Modernisierung

Um die umfangreichen Entwicklungsarbeiten noch effektiver leisten zu können, hat sich die hessische Justiz zudem mit den Bundesländern Bremen, Nieder sachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Sachsen-Anhalt zum e²-Verbund zusammenge-schlossen. Gemeinsam verfolgen die Beteiligten das Ziel, eine Anwendung zu entwickeln, die der Vielzahl von Anforderungen und Funktionen gerecht wird, sich aber dennoch leicht bedienen lässt – das e²-Produkt.

Das e2-Produkt

Nach seiner Einführung wird das e²-Produkt, das aus mehreren Komponenten besteht, einerseits einen komplett elektronischen Arbeitsablauf an den Ge-richten möglich machen. Andererseits ist es flexibel genug, um Besonderheiten der unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten bzw. verschiedenen Sachgebiete in den Gerichten berücksichtigen zu können und alle Nutzerinnen und Nutzer sinnvoll bei der Arbeit mit der eAkte zu unterstützen. Mit der Beteiligung von Justizpraktikern und IT-Experten wird zudem sicher-gestellt, dass eine praxistaugliche Anwendung mit moderner Software-Architektur entsteht.

Intelligente Postverteilung

Am Beginn des e²-gestützten Ablaufs wird zukünftig zumeist die intelligente elektronische Postverteilung stehen. Diese Komponente des e²-Produkts kann Eingänge automatisiert weiterverteilen – unabhängig von deren Eingangskanal. Die Dokumente durchlau-fen dabei verschiedene Verarbeitungsschritte, wie etwa eine Viren- und eine Signaturprüfung sowie die Umwandlung in ein einheitliches PDF-Format. Weiterhin kann durch das Auslesen der Metadaten, beispielsweise dem Aktenzeichen, regelmäßig eine automatisierte Zuordnung des Eingangs zu einem Verfahren erfolgen.

Aktenbearbeitung und juristisches SchreibwerkAuch die anschließende Bearbeitung der Dokumente ist mithilfe des e²-Produkts rein elektronisch möglich. Hierfür steht eine elektronische Aktenbearbeitungs-oberfläche zur Verfügung, in die alle für die Bear-beitung notwendigen Programme integriert werden können. Die Nutzerin oder der Nutzer kann auf sie zu-greifen, ohne die Anwendung zu verlassen. Funktio-

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21 eJUS TICE // INFORM 3/17

„Mit der Entwicklung von e2P hat die HZD eine Kommunikationsplattform geschaffen, die der Justiz die effiziente Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs ermög-licht. Dabei wurden in der zugrundeliegen-den Software-Architektur zukunftsweisen-de Standards berücksichtigt, denen man auch bei der Einführung des digitalen Ver-waltungsarbeitsplatzes wiederbegegnen wird.“ Hans-Georg Ehrhardt-Gerst, HZD, Abteilungsleiter Verfahren der Justiz

michaela gerster

IT-Stelle der hessischen JustizAkzeptanzmanagement

nen zur Aufgabenerstellung sowie ein Werkzeug, das bei der Durchdringung des Aktenstoffs unterstützt, ergänzen die Komponente.

Zur Erstellung juristischer Texte steht eine Textanwen-dung zur Verfügung, die Vorlagen enthält, die mit den integrierten Fachverfahren der Justiz interagie-ren. Dies hat den Vorteil, dass Verfahrensdaten, wie etwa Fristen, automatisiert übernommen werden können. Reinschriften von Urteilen, Beschlüssen oder Verfügungen erstellt die Textanwendung meist direkt vom Originaldokument, ohne weitere manuelle Bear-beitung. Anschließend können die Dokumente in die elektronische Akte verschoben oder zur Versendung an die Postverteilung gegeben werden.

Sitzungssaalmanagement

Für die Planung von Terminen und Belegung von Gerichtssälen steht nach Einführung des e²-Produkts ebenfalls ein spezielles Softwaretool zu Verfügung. Es kann selbstständig Daten, wie etwa Verhandlungs-termine, aus Fachverfahren der Justiz auslesen, um sie in Gerichten und Justizbehörden anzeigen zu können. Auch größere Justizzentren haben auf diese

Weise die Möglichkeit, komfortabel und barrierefrei über Termine und Sitzungen zu informieren.

E-Mail, E-Book, eHome und nun eJustice?

Auch wenn sich die eingangs genannten Beispiele schwerlich mit den weitreichenden Umwälzungen der Justiz in Zusammenhang mit dem eJustice-Programm Hessen vergleichen lassen, so zeigen sie doch, dass das „E“ bereits in vielen Bereiche und Branchen Ein-zug gehalten hat. Und auch in der hessischen Justiz ist mit dem e²-Produkt mehr als nur ein Grundstein für eine erfolgreiche Umstellung hin zur Digitalisie-rung des Arbeitsalltags gelegt.

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22 INFORM 3/17 // eJUS TICE

„Das e2P-Teilprodukt ist die zentrale Daten-drehscheibe des e2-Produktes. Unser An-spruch war es daher sicherzustellen, dass der Drehscheibe nicht der Schwung ge-nommen wird. Aus diesem Grund haben wir – nach Erreichen eines fortgeschrit te-nen Entwicklungsstands – einen umfang - reichen Lasttest durchführen lassen, um eventuelle Schwachpunkte zu entdecken und auch die zukünftige Infrastruktur bes ser planen zu können.“ Patrik Wagner, IT-Stelle der hessischen Justiz, Programm-management e2P

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Effizienter elektronischer Postein- und -ausgang // Das e2P-Teilprodukt aus HessenDas Teilprodukt e2P, das Hessen im e2-Verbund vertritt, ist sozusagen der Maschinenraum des e2-Produktes, der – um im Bild zu bleiben – den Antrieb und die Steuerung mit Pumpen, Generatoren und Transformatoren beherbergt, während sich oben an Deck die Passagiere aufhalten.

e2P arbeitet im Hintergrund: Postein- und -ausgänge sollen automatisch abgeholt und an ihr Ziel gebracht werden. Klappt das mal nicht, weil Informationen z.B. unvollständig sind, muss auch zukünftig jemand draufschauen. Dafür gibt es den Clearing-Client. Für die Konfiguration der Anwendung kommt ein Admin-Client zum Einsatz.

Der Verarbeitungsprozess wird durch das e2P-Kern-system gesteuert. Es übernimmt eingegangene Nachrichten aus verschiedenen Justiz-Kommuni-kationskanälen und leitet sie an ein Ziel weiter. Zu den Eingangskanälen gehören das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP sowie Fax und die gescannte Briefpost, zukünftig auch DE-Mail. Ziele sind beispielsweise die passende Akte im Teil-

produkt e2A oder ein zuständiges Bearbeitungsver-fahren, dem das Sachgebiet zugeordnet wird. Zum Verarbeitungsprozess gehören außerdem Funkti-onsmodule, die den Postein- und -ausgangsprozess automatisch komplettieren: Virenprüfung, OCR-Erkennung zur Nutzung ergänzender Dokument-informationen sowie Formatwandlung in ein archi-vierbares PDF/A-Format.

Die Verbindung des e2P-Kernsystems zu den Kanälen und Funktionsmodulen wird über Adapter herge-stellt. Durch die Anpassung der Adapter können län-derspezifische Kanäle und Module, z.B. ein anderes PDF/A-Formatwandlungsmodul oder ein anderer Virenscanner, unterstützt werden. >>

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23 eJUS TICE // INFORM 3/17 23

KANAL-ADAPTER

KOMM-KANAL

FACHVERFAHREN-

ADAPTER

ALT-FACHVER-FAHREN

e2-FACHVER-FAHREN

ADMIN-CLIENT

CLEARING-CLIENT

FUNKTIONS-MODUL-ADAPTER

FUNKTIONS-MODUL

KANAL-ANBINDUNG

FACHVERFAHREN-ANBINDUNG

FUNKTIONSMODUL-ANBINDUNG

e2PKERN-

SYSTEM

• EGVP• Fax• Scan• Druckstraße• Netzwerkdruck

(Justiz-intern)

• Virenprüfung• Formatumwandlung• Texterkennung

• Metadatengewinnung• Geschäftsverteilung• Ticketsystem

POSTSTELLE VERTEILUNG

NACHRICHTEN-VERARBEITUNG

PROZESS-STEUERUNG

(BIZTALK)

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24 INFORM 3/17 // eJUS TICE

Das e2-Entwicklerteam der IT-Stelle der hessischen Justiz und der HZD (v.l.): Pascal Meister, Beate Werler-Große, Denis Schukin, Uwe Elsenmüller, Markus Bittorf, Dr. Steffen Schilke, Guido Reiff, Christian Diehl und Gaby Wollschläger; nicht auf dem Bild: Markus Uhlar, Dr. Cornelia Stephan, Adam Miosga

beate werler-große

Projektmanagement eJusticebeate.werler-groß[email protected]

Beides – die Entwicklung der Funktionalität des e2P-Kernsystems als auch die Adapter – sind Bestandteile des e2P-Entwicklungsprojekts, mit dessen Umsetzung die IT-Stelle der hessischen Justiz die HZD beauftragt hat.

Um den komplexen Anforderungen des Verbundvor-habens gerecht zu werden, entschieden sich die IT-Stelle der hessischen Justiz und die HZD zu Beginn des Projekts für eine agile Vorgehensweise, in An-

„Das Entwicklerteam arbeitet jeweils in zweiwöchigen Abschnitten, den Sprints. In diesem Zeitraum werden von dem Team mit uns als Auftraggeber vereinbarte Inhal-te umgesetzt und am Ende im Sprintmee-ting präsentiert. Diese Vorgehensweise hat uns die nötige Flexibilität ermöglicht, um auf Änderungen oder Ergänzungen durch den Verbund zu reagieren.“ Gaby Wollschläger, IT-Stelle der hessischen Justiz, Projektleitung e2P Realisierung

lehnung an die SCRUM-Methode. Als Werkzeug wird der Team Foundation Server (TFS) verwendet. Der Abschluss des Entwicklungsprojekts ist für Ende 2017 geplant.

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25 eJUS TICE // INFORM 3/17

Für die Infrastrukturanalyse hat das Projektteam der HZD anhand einer standardisierten Checkliste die Ba-sisdaten der IT-Infrastruktur und die Anforderungen der aufzubauenden IT-Services an die zugrundelie-gen de IT-Infrastruktur erhoben und analysiert. Darauf aufbauend entwickelte das Architekturteam unter Betei ligung von Infrastruktur-, Netz- und Sicherheitsex perten einen Designvorschlag mit ver-schiedenen Lösungsvarianten für die IT-Infrastruktur. Im letzten Schritt erfolgte auf Grundlage der im Designvorschlag benannten Mengengerüste eine Kostenschätzung für die Haushaltsplanung der IT-Stelle der hessischen Justiz.

Redundanz auf allen Ebenen

Die HZD konnte in der Analyse Abhängigkeiten zwi-schen den neuen e2- und den bestehenden Ver fah ren sowie deren Basis-Services aufzeigen. Für bestimmte e2-Services ergibt sich daraus:

� eine erforderliche Verfügbarkeit von 99,95 Prozent bei einer Betriebszeit von 7x24 Stunden

� eine maximale Wiederherstellungszeit für den Service von vier Stunden.

Unter diesen Voraussetzungen muss die Basis-Infra- struktur auf allen Ebenen – vom Gebäude über die Klima- und Stromversorgung bis hin zu allen IT-Komponenten – redundant aufgebaut werden. Eine georedundante Bereitstellung ist also erfor derlich. Deshalb sieht das von der HZD vorgeschlagene Design eine Plattform vor, die standortübergreifend in zwei Rechenzentren mit einer Verfügbarkeit von rund 99,99 Prozent (Verfügbarkeitsklasse 3 gemäß BSI) bereitgestellt wird.

Auch innerhalb eines Standorts sind alle Komponen-ten der Plattform redundant aufgebaut, es gibt also in jedem Rechenzentrum zwei technisch baugleiche Stränge. Sollten am primären Produktionsstandort Wartungsarbeiten an den Basis-Services notwendig sein oder es zu einem Ausfall kommen, kann der IT-Service im sekundären Rechenzentrum kurzfristig wieder zur Ver fügung gestellt werden. >>

eJustice // Neues Design für IT-InfrastrukturMit der fortschreitenden Digitalisierung von Akten, Vorgängen und Dokumenten im Kontext des justiziellen Handelns nimmt auch die Bedeutung der zugrundeliegenden IT-Infrastruktur immer mehr zu. Eine elektronische Akte muss für Richter nahezu jederzeit und von ‚überall her‘ verfügbar und schnell abrufbar sein. Das heißt: Die Basis-Infrastruktur und IT-Systeme müssen eine höhere Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit haben als der bisherige Standard. Deshalb hat die IT-Stelle der hessischen Justiz im Juni 2016 die HZD beauftragt, die detail-lierte Analyse der vorhandenen Infrastruktur durchzuführen: Gegenstand war der Ist-Zustand sowie eine Erhebung der nicht-funktionalen Anforderungen für eine Einführung der neuen IT-Services. Auf Grundlage der Ergebnisse sollte die HZD das Design einer Zielumgebung inklusive einer Kostenschätzung entwickeln. Aktuell bereitet die IT-Stelle der hessischen Jus-tiz mit Unterstützung der HZD die Pilotierung des e²-Produkts am Landgericht Limburg an der Lahn vor.

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26 INFORM 3/17 // eJUS TICE

janina einsele

Enterprise Architektin der [email protected]

dr. martin scheuermann

RZ Management und [email protected]

1 Antwortzeiten bezeichnen u.a. die Zeit, die benötigt wird, um am Endgerät die Ergebnisse von serverbasierenden Routinen sichtbar zu machen, oder aber die Dauer der Ergebniserstellung von komplexen Datenbankaufrufen.

Mehrschichtige Struktur, erwartete Antwortzeiten Die Architektur der e2-Plattform ist außerdem mehr-schichtig strukturiert:

� Die beiden oberen Schichten (Zugang und Front-end) dienen der Absicherung des Zugangs. Sie sind von der jeweils darunterliegenden Schicht durch Sicherheitskomponenten (Firewalls) separiert. Der Zugriff auf die e2-Services aus den verschiedenen Netzbereichen erfolgt immer über die vorgeschal-teten Frontendsysteme.

� Im Backend sind die Anwendungsserver, die da-tenhaltenden Systeme (Datenbank- und Fileserver) sowie Systeme, auf denen für die Funktionalität der e2-Services wesentliche Basis-Services bereitgestellt werden, platziert.

Die HZD hat bei der Entwicklung des Designs und der Ableitung der Mengengerüste auch die zu er war ten-den Anforderungen an die Performance der Anwen-dungen berücksichtigt. Dies bezieht sich insbesonde-re auf die Antwortzeiten der IT-Services bei Aufrufen auf den Endgeräten1. Die Dimensionierung und die daraus resultierende Kostenschätzung der Server in fra-struktur basieren auf Erfahrungen in ähnlichen An wen- dungsszenarien. Die Mehr-Tier-Softwarearchitektur

der e2-Produkte basiert auf Stan dard kompo nen ten und -frameworks. Für die Kom mu ni ka tion zwischen Endgerät und Server wird Web-Techno logie einge-setzt, sodass grundsätzlich akzeptable Antwortzeiten umgesetzt werden können. Um dies sicherzustellen, sollen in den Release- und Abnahmeprozessen der e2-Produkte die erwarteten Antwortzeiten pro Service definiert und im Rahmen von technischen Testfällen überprüft werden.

Mit der Übergabe des Designvorschlags, in dem außer den oben genannten noch weitere Maßnahmen für die dezentralen Lokationen aufgeführt sind, und der Kostenschätzung zur Entscheidung über die wei-tere Vorgehensweise an die IT-Stelle der hessischen Justiz wurde das Analyseprojekt abgeschlossen und die Initialisierung der Umsetzung begonnen. Bis Ok-tober 2017 soll in einem ersten Schritt die Infrastruk-tur für eine Pilotierung des e2-Produkts am Landge-richt Limburg an der Lahn bereitgestellt werden.

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27 eJUS TICE // INFORM 3/17

RZ P

R IM

ÄR EXTRANET BACKEND

EXTRANET FRONTEND

ZUGÄNGE Verbindungsnetz,

Internet, HessenNetz, Justiz VPN

BASIS-SERVICES

e2 SERVICEBEREITSTELLUNG

e2 APPLIKATIONSSERVER

e2 FRONTENDSERVER

LOAD BALANCER

e2 DATENHALTUNG

JUSTIZ VPN

HESSEN NETZ

VER-BINDUNGS-

NETZ

INTERNET

REDUNDANTES E2-DESIGN DES PRIMÄREN UND SEKUNDÄREN RZ-STANDORTS

Firewall

RZ SEKUNDÄR

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28 INFORM 3/17 // HZD-MAGAZIN

Blockchain bezeichnet das informationstechnische Prinzip hinter Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum. Die Technik, die großes Veränderungspotenzial im Hinblick auf die Gestaltung von Prozessen verspricht, kann aber auch in anderen Bereichen als dem Finanzsektor eingesetzt werden. Auch die öffentliche Verwaltung ist daran interessiert, ob und wie Blockchain-Me-cha nismen in ihren Verfahren eingesetzt werden können und welche Auswirkungen dies haben kann. So war es nahelie gend, einen möglichen Anwendungsfall im Rahmen des Innovation- Labs: „Blockchain als Game Changer für Prozesse in Wirtschaft und Verwaltung“ an der Deutschen Universität für Verwaltungs-wissenschaften in Speyer zu präsentieren. Im Rahmen dieses Innovation-Labs, unter der Gesamtmoderation von Prof. Dr. Hermann Hill vom Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und Öffentliches Recht, wurden zunächst Grundlagen der Technik erläutert. Am Beispiel der Validierung digitaler Zeugniskopien

Eindrücke vom Digital-Gipfel 2017 // „vernetzt besser leben“

Mitte Juni fand der Digital-Gipfel in der Metropolregion Rhein-Neckar statt, in der die Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg zusammenarbeiten. Seit 2006 treffen sich jährlich Vertreter aus Poli-tik und Wirtschaft beim Digital-Gipfel (bis 2016 „Nationaler IT-Gipfel“), um sich über die Entwicklung des IT-Standorts Deutschland auszutauschen. Bei dieser Veranstaltung werden jeweils die Ergebnisse präsentiert und diskutiert, die im Laufe des Jahres von mehreren sog. Fokusgruppen erarbeitet worden sind. Während die Hauptveranstaltung am zweiten Tag in Ludwigshafen stattfand, wurden die Themen des Auftaktpro-gramms an verschiedenen Standorten in der Region präsentiert. Eine dieser Veranstaltungen, an der die HZD in der Vorbereitung mitwirkte, befasste sich mit dem Thema Blockchain, das auch in vielen Vorträgen und Diskussionen des Digital-Gipfels immer wieder für Gesprächsstoff sorgte.

führte dann Peter Niehues von der regio iT GmbH aus Aachen vor, wie Informationen in einer Blockchain bereitgestellt und überprüft werden können. Durch kryptografische Methoden sind die Daten derart geschützt, dass sie mit der Technik von heute – und auf absehbare Zeit – nicht verfälscht werden können. Das musste in der Vorführung auch der „Student“ – verkörpert von Pascal Pfeiffer (ebenfalls regio iT) – erfahren, der versuchte, sich mit einem manipulierten Zeugnis bei einem Unternehmen zu bewerben.

In der anschließenden Diskussion ging es u.a. um die Frage, was die Blockchain auszeichnet und was diese Technik besser kann als „herkömmliche“ IT. Prof. Dr. Helmut Krcmar von der TU München machte deutlich, dass es bei der Analyse und Bewertung einer neuen Technologie wichtig ist, nicht einzelne Facetten (z. B. Kryptografie, Datenhaltung, verteiltes System)

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29 HZD-MAGAZIN // INFORM 3/17

Eindrücke vom Digital-Gipfel 2017 // „vernetzt besser leben“

isoliert zu betrachten und mit anderen Verfahren zu verglei-chen. Es müssen vielmehr die Gesamtheit und das Zusammen-spiel der verschiedenen Komponenten im Fokus stehen. Dieter Rehfeld, Vorsitzender der Geschäftsführung der regio iT, be-tonte, dass die Beschäftigung mit neuen Technologien wie der Blockchain nicht darauf hinauslaufe, sie entweder einzusetzen oder nicht. Anstelle einer Schwarz-Weiß-Betrachtung müsse vielmehr gefragt werden, wo und in welchem Maß Verfahren von Blockchain-Technologie profitieren können.

Digitalisierung gemeinsam gestalten

Die Frage, wie aktuelle Entwicklungen der IT unser Leben be-einflussen und wie innovative Technik in verschiedenen Berei-chen eingesetzt werden kann, durchzog auch die Vorträge und Diskussionen des Hauptprogramms am zweiten Tag. So be-tonte die Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries bei der Eröffnung, dass es wichtig sei, den digitalen Wandel zu gestal-ten. Es reiche nicht aus, vorhandene Aufgaben abzuarbeiten, sondern man müsse auch „über den Tellerrand [...] gucken“, um zu sehen, was im Rahmen der Digitalisierung geschehe. Die nachfolgenden Diskussionsforen beleuchteten einige Facetten dieser Veränderungen. Titel wie „Zukunft der digitalen Wirt-schaft: Neue Technologien – neue Chancen – neue Verantwor-tung“, „Digitale Gesundheit: Schneller, sicherer & koordinierter handeln“ oder „Vom ‚Gang zum Amt‘ zu innovativen Online-Services der Verwaltung“ vermitteln einen Eindruck davon, wie vielfältig der Einfluss der Digitalisierung ist.

Verschiedene Rollen und Aufgaben

Dass es im Prozess der digitalen Transformation verschiedene Aufgaben und Rollen gebe, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Keynote. Dabei führe die Symbiose von Rah-menbedingungen und Umsetzung zu besonderen Formen der Kooperation – insbesondere im Hinblick auf die digitale Infrastruktur. Der öffentliche Bereich könne zudem eine wich-tige Rolle dabei spielen, die Bürgerinnen und Bürger mit der digitalen Entwicklung vertraut zu machen. Merkel stellte auch die Frage nach dem Umgang mit den großen verfügbaren Datenmengen. Im Spannungsfeld zwischen Datensparsamkeit einerseits und den Möglichkeiten, mit diesen großen Daten-mengen neue Produkte zu entwickeln andererseits, dürften die Chancen der Digitalisierung für neue Wertschöpfungs-modelle nicht zum Nachteil für Deutschland den Betreibern großer Plattformen überlassen werden. Zum Schluss stellte die Bundeskanzlerin in Aussicht, dass das Format des Digital-Gipfels auch in Zukunft – ggf. modifiziert – fortgeführt werde, auch wenn der nächste Austragungsort noch nicht bekannt gegeben werden könne.

dr. markus beckmann Architektur, Produkte und Standards Verfasser des Trendberichts der HZD [email protected]

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30 INFORM 3/17 // HZD-MAGAZIN

Überwachungskonto 2.0 // Entwicklung von A bis Z

Die hessische Finanzverwaltung hat bereits vor Jahren die Notwendigkeit erkannt, Sachverhalte, die noch keinen unmit-telbaren Bezug zu einem Steuerkonto haben, elektronisch zu erfassen und zu überwachen. Bislang konnten z. B. Gewerbean-meldungen, Erwerbs- und Veräußerungsmitteilungen, Kontroll-mitteilungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder Verträge jeglicher Art nur dann maschinell recherchiert und bearbeitet werden, wenn bereits ein zugehöriges Steuerkonto existierte oder aber eine Steuerpflicht vorlag, die zur Neuaufnahme eines Steuerkontos führte. So fristeten zahllose Eingänge beim Finanzamt ein isoliertes Dasein in Papierablagen, was eine zu-sammenhängende und kontinuierliche steuerliche Würdigung erschwerte.

Zur automationsunterstützten Bearbeitung solcher Vorgänge hat die HZD bereits vor Einführung von KONSENS eine Vorablösung entwickelt. Mit dieser, dem Überwachungskonto 1.0, erhielten die Finanzämter eine Dialoganwendung, die eine mitarbeiter-orientierte Erfassung und Pflege der Daten zur Person und seiner Überwachungssachverhalte ermöglichte. Eine in den KONSENS-Dialog integrierte Anwendung, die mit weiteren Anwendungen interagieren kann und für den Einsatz in allen Bundesländern geeignet ist, musste aber erst noch geschaffen werden.

Das Verfahren GINSTER ist um ein Produkt reicher. Innerhalb des Vorhabens KONSENS hat die HZD die Dialoganwendung „Überwachungskonto 2.0“ für den bundesweiten Einsatz konzipiert, entwickelt und für den produktiven Einsatz bereitgestellt. Nach erfolgreicher Pilotierung und dem Flächeneinsatz in Hessen im Juni 2017 erteilte die Oberfinanzdirektion Frankfurt die Freigabe für den Einsatz in anderen Bundesländern.

Umsetzung in KONSENS

Das Überwachungskonto 2.0 deckt alle Phasen eines typischen Software-Entwicklungsprojekts ab. Es eignet sich deshalb besonders gut, das in KONSENS definierte Projektvorgehen aufzuzeigen.

Den Anstoß für die Umsetzung eines IT-Vorhabens liefert die Aufgabenanmeldung, die fachliche Ziele und Nutzen be-schreibt. Die KONSENS-Entwicklungsleitung prüft sie und erteilt den Auftrag zur Umsetzung des Überwachungskontos dem Land Hessen und hier dem von der HZD entwickelten und be-triebenen Verfahren GINSTER, das u.a. auf die Verarbeitung von Personendaten spezialisiert ist.

Im Lastenheft erstellen Mitarbeiter verschiedener Bundeslän-der die detaillierte Ausarbeitung der Anforderungen. Für das Überwachungskonto haben sie neben den Geschäftsprozessen Neuanlage, Pflege und Löschung der Daten auch eine bun-desweite Suche gefordert, deren Umfang über die bisher in KONSENS verfügbare Personensuche hinausgeht. Sie liefert nun Treffer, wenn zur gesuchten Person in einem beliebigen Finanz-amt Deutschlands Überwachungskonten, Steuerkonten oder Fragebögen zur steuerlichen Erfassung gespeichert sind oder

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31 HZD-MAGAZIN // INFORM 3/17

BETRIEB

die Person bereits in den Meldedaten des Bundes erfasst ist. Die Meldedaten sind in einem weiteren Anwendungsfall beteiligt. Ein Überwachungskonto kann auch angelegt werden, um beim Bund eine Id-Nummer für nicht in Deutschland gemeldete Per-sonen anzufordern, z.B. für ausländische Saisonarbeiter, deren Arbeitgeber für Zwecke des Lohnsteuerabzugs eine Id-Nummer benötigen.

Die HZD stand der Fachgruppe beratend zur Seite und unter-nahm in eigener Verantwortung die Erstellung des Pflichten-hefts. In ihm ist beschrieben, wie die funktionalen Anforderun-gen technisch umgesetzt werden:

� Welche Komponenten sind zu entwickeln?

� Wie wird die Eingliederung in die KONSENS-Zielarchitektur erreicht?

� Wie sehen die Datenflüsse und Kommunikationsbeziehungen zu anderen Verfahren der KONSENS-Landschaft aus?

Lasten- und Pflichtenheft durchlaufen aufwändige Abstim-mungsprozesse, sodass alle Stakeholder (Bundesländer, Bund, dezidierte Verfahren oder Gremien) Klärungsbedarf anmelden und begründete Einwände geltend machen können. >>

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Zustimmung durch Entwick-lungsleitung

Testumgebung in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg

BundesweitesReview- verfahren

KONSENSProjektvorgehen

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32 INFORM 3/17 // HZD-MAGAZIN

Ihr volles Potenzial entfaltet die HZD mit der programmtech-nischen Realisierung, dem Kerngeschäft der Softwareentwick-lung. Die HZD hat das Überwachungskonto auf Seiten der Clients und der Middleware, den Finanzamts-Servern, völlig neu entwickelt. Als Backend konnten die Entwickler auf den GINS-TER-Server und die GINSTER-Datenbank zurückgreifen, die für das Überwachungskonto angepasst und erweitert werden muss-ten. Aufgrund der querschnittlichen Verwendung von Über-wachungskonten im KONSENS-Dialog und den Anforderungen der KONSENS-Zielarchitektur mussten zahlreiche Schnittstellen zu weiteren Anwendungen und Verfahren in KONSENS bedient und angeboten werden. Für die Geschäftsprozesse Suche, Neu- anlage, Abgabe und Löschung von Konten wurden ganze Pro-zessketten neu modelliert und umgesetzt. Auf diesen werden zukünftig auch Lösungen für den großen Bruder des Über-wachungskontos, das Steuerkonto, aufsetzen.

Entwicklungsarbeiten gehen weit über das Jonglieren von Bits und Bytes hinaus. Jede technische Herausforderung, jeden Architekturbaustein und jede Programmierschnittstelle reali-sieren Menschen, die auch im kommunikativen und kreativen Austausch stehen. Im Fall des Überwachungskontos geschah dies länderübergreifend in der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen zahlreichen Experten, Entwicklern und Managern anderer Rechenzentren.

Ziel erreicht

Mit dem Überwachungskonto 2.0 sollte keine weitere Insel-lösung programmiert werden. Die Entwicklungsarbeiten hat die HZD genutzt, um bereits im Einsatz befindliche hessische KON-SENS-Dialoganwendungen – allen voran GINSTER-Dialog – zu

reflektieren und fortzuentwickeln. Im Zentrum stand die Bereit-stellung von Architektur- und Anwendungsbausteinen, die von allen Dialoganwendungen, die Hessen für KONSENS entwickelt oder zukünftig entwickeln soll, gemeinsam zu verwenden sind. Damit hat die HZD ein strategisches Ziel erfolgreich umgesetzt: die Konsolidierung der in der HZD entwickelten KONSENS-Dia-loganwendungen auf einen verbindlichen Standard. Auf den so geschaffenen Synergien basieren mit der Vollmachtsdaten-bank und LUNA (Länderübergreifende Namensabfrage) zwei weitere hessische Dialoganwendungen. Der Entwicklungsstan-dard unterstützt überdies die routinemäßige Umsetzung in KONSENS definierter Vorgaben, ohne den Lösungsweg jeweils neu zu erfinden. Das gilt für die Einhaltung der Zielarchitektur genauso wie für Aspekte der Softwareergonomie.

Ausblick

Neben der Begleitung des Einsatzes in anderen Bundesländern steht die HZD für weitere Ausbaustufen des Überwachungskon-tos 2.0 in den Startlöchern. Bis Ende des Jahres soll ein Ver-fahren stehen, das Überwachungskonten organisatorisch neu zuordnet, wenn Finanzämter umorganisiert werden. Zukünftig werden auch Daten aus dem Verfahren Risikomanagement zu Überwachungskonten gespeichert und ausgewertet. Der Entwicklungszyklus beginnt dann mit der Erstellung von Lasten- und Pflichtenheft von neuem ...

dirk mehring Fachgebietsleitung KONSENS-Dialog [email protected]

Überwachungskonto 2.0: Einbindung in den KONSENS-Dialog und Anwenderansicht

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33 HZD-MAGAZIN // INFORM 3/17

Polizei Berlin // Hessen prüft IT-Sicherheitsstandards

Im Rahmen der Informationssicherheitsrevision (IS-Revision)wurden dazu im Zeitraum von November 2016 bis Mai 2017 die relevanten Bausteine gemäß den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft. Die Prüfung umfasste:

� die polizeilichen Clients mit Internetzugang

� die IT-Systeme des Sicherheitsgateways (Server, Router, Swit-ches), die für den Internetzugang notwendig sind

� andere betriebsnotwendige Systeme (z.B. Terminal-Server, Update-Server, SCCM, Deployment-Systeme, Management-Systeme)

Um zu gewährleisten, dass die Polizei bundesweit auf einem vergleichbar hohen IT-Sicherheitsniveau arbei-tet, führen die Polizeibehörden der Länder regelmäßig gegenseitig IT-Grundschutz Audits durch. Für den Prüfzeitraum 2015/2017 hat die zuständige Bundeskommission beschlossen, eine risikoorientierte Prüfung in Form einer partiellen Informationssicherheitsrevision durchzuführen. Ziel ist es, Gefährdungen schneller zu erkennen und besser darauf zu reagieren. In diesem Zusammenhang überprüften die Experten der hes-sischen Polizei und IT-Spezialisten der HZD den IT-Verbund „Internet am Arbeitsplatz (IaA)“ bei der Berliner Polizei.

Die IS-Revision war als Stichprobe konzipiert. Geprüft wurden rund ein Drittel aller relevanten Systeme. Aufgrund des Umfangs des IT-Verbunds fanden die Überprüfungen zum Teil parallel statt.

Insgesamt wurden 2.662 Gefährdungen durch das gemein-same Expertenteam bewertet. Das Prüfungsergebnis zeigt durch geeignete Maßnahmen und Empfehlungen aus dem Revisions-bericht weitere Ansatzpunkte zur stetigen Optimierung für die Berliner Polizei auf.

Fazit

Die Polizei schaut auch beim Thema Informationssicherheit genau hin. Die gegenseitige IS-Revision hat sich als geeignetes Instrument bewährt. Für die hessische Polizei ist die Erfahrung in Berlin eine gute Möglichkeit, die eigenen Systeme noch besser auf Schwachstellen zu überprüfen und sich auf die anstehende eigene IS-Revision vorzubereiten.

tobias grimm

Revisor HZD [email protected]

michael barber

Revision Gesamtleitung [email protected]

Das Team der Polizei und der HZD (v.l.): Alexej Ussatsch, Tobias Grimm, Michael Barber, Dr. Stefan Wolf, Younes Sebbani, Martin Zahn, Norman Walda; nicht auf dem Bild: Tomma-so Juliano und Oliver Pfeiffer

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34 INFORM 3/17 // HZD-MAGAZIN

Kapazitätsmanagement KONSENS // Kluge Auslastung von Rechnerkapazitäten in der Finanzverwaltung

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35 HZD-MAGAZIN // INFORM 3/17

Das Kapazitätsmanagement im Vorhaben KONSENS wird unter Federführung des Landes Hessen und damit der HZD entwickelt und betreut. Es trägt zu einer effi-zienten Nutzung der vorhandenen Rechnerkapazitäten in der Finanzverwaltung bei und unterstützt wirtschaft-lich sinnvolle Entscheidungen durch Datenanalysen. Derzeit testet das Kapazitätsmanagement-Team der HZD „Machine Learning“ Methoden. Ziel ist es, mit den neuen Methoden zuverlässigere Prognosen zu treffen und Probleme bereits im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden. >>

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36 INFORM 3/17 // HZD-MAGAZIN

Jeden Tag werden in deutschen Finanzämtern über eine Million Steuerfälle gerechnet bevor der endgültige Bescheid erstellt wird. Das benötigt eine enorme Rechenleistung auf dem Großrechner sowie eine große Anzahl an assoziierten LINUX-Systemen.

Derzeit nehmen zwölf Bundesländer am Kapazitätsmanage-ment teil. Dessen Ziel ist die Analyse und Aufbereitung von Daten, die den Ländern helfen, Rechnerkapazitäten möglichst wirtschaftlich einzusetzen und frühzeitig Engpässe bei der Rechnerauslastung erkennen zu können. Die teilnehmenden Länder sammeln dafür jeden Tag in ihren Rechenzentren Daten, die für das Kapazitätsmanagement relevant sind. Bisher lag der Fokus auf dem Großrechnerbereich, parallel hat das Kapazitätsmanagement begonnen, seine Betrachtungen auch auf die LINUX-Systeme auszudehnen.

Die Übertragung der Daten in das HZD-Rechenzentrum erfolgt in der Regel über Nacht, wenn die Leitungskapazitäten nicht

für das Tagesgeschäft benötigt werden. Anschließend werden sie automatisch aufbereitet, so dass die Kapazitätsmanage-ment-Berichte im Betriebsportal KONSENS zu Arbeitsbeginn aktualisiert sind. Knapp eine Million Datensätze landen so Tag für Tag in der Datenbank des Kapazitätsmanagements in der HZD, die eine der größten Datenbanken des HZD-Rechen-zentrums überhaupt ist – mit mittlerweile insgesamt über 600 Millionen Datensätzen.

Das Kapazitätsmanagement der HZD wertet in Zusammenar-beit mit Experten in anderen Ländern die Daten aus und stellt die Ergebnisse allen teilnehmenden Ländern zur Verfügung. Ein etablierter Kennzahlenkatalog sorgt für die Einheitlichkeit der Daten der verschiedenen Länder, wodurch Vergleiche zwi-schen den Ländern möglich sind. Die gewonnenen Erkenntnis-se helfen, die Rechnerauslastung effizienter zu gestalten und Kosten zu reduzieren. So war beispielsweise der Umstieg auf die kostengünstigere x86-Technologie beim Großrechner im

Die Methoden der künstlichen Intelligenz, die derzeit in der HZD getestet werden, dienen dazu, auf Grundlage von heute vorhan-denen umfangreichen Datensät-zen einen Blick in die Zukunft zu werfen und genauere Prog no-sen als bisher zu liefern.

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37 HZD-MAGAZIN // INFORM 3/17

Jahr 2015 bei der HZD ein Ergebnis von umfangreichen Tests des Kapazitätsmanagement-Teams in enger Zusammenarbeit mit Kollegen in Bayern.

Machine Learning

Die Methoden der künstlichen Intelligenz, die derzeit in der HZD getestet werden, dienen dazu, auf Grundlage von heute vorhandenen umfangreichen Datensätzen einen Blick in die Zukunft zu werfen und genauere Prognosen als bisher zu liefern. Auch zunächst (für den Menschen) unvorhersehbare Er-eignisse lassen sich möglicherweise mit diesen Methoden er-kennen. Da beim Kapazitätsmanagement enorme Datenmen-gen anfallen, testet die HZD derzeit den Einsatz von Machine Learning auf Basis von SQL und der Programmiersprache R mit dem Ziel, Unregelmäßigkeiten und drohende Kapazitätseng-pässe frühzeitig erkennen zu können.

Ausweitung auf LINUX

Ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit des Teams ist die Aus-weitung seiner Aktivitäten vom Großrechner auf die LINUX-Anwendungen des Vorhabens KONSENS. Hier entwickelt das Kapazitätsmanagement als ersten Schritt einen sogenannten „Musteraufbau Produktionssysteme“ als Kostenmodell, das die Länder bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Entwick-lungsentscheidungen im Vorhaben KONSENS unterstützen soll.

BEBWBYHBHEHHMVNIRPSHSTTH

300.000

250.000

200.000

150.000

100.000

50.000

0

24.07.2017 25.07.2017 26.07.2017 27.07.2017

Anzahl Probeberechnungen pro Tag

Beispiel für einen Bericht des Kapazitätsmanage-ments. Zu sehen sind die Anzahl der Probeberech-nungen pro Tag für die teilnehmenden Länder: Je bevölkerungsreicher ein Land, desto höher die Anzahl der Probeberech-nungen.

dr. michael gnade Leiter der Fachgruppe Kapazitätsmanagement KONSENS [email protected]

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38 INFORM 3/17 // HZD-MAGAZIN

manuel milani

Bereichsleitung IT-Fortbildung (komm.) [email protected]

IT-Fortbildung an neuem Standort // Ausblick mit Weitblick

Seit Anfang des Jahres war klar, dass der Bereich IT-Fortbildung neue Räume in Wiesbaden beziehen wird. Mit dem Umzug in die Abraham-Lincoln-Straße können die neue Seminarentwick-lung, und damit auch die Ziele der IT-Fortbildung, effektiver umgesetzt werden.

In enger Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) hat die HZD den Anforderungsbe-darf an moderne Seminarräume umsetzen können. Einerseits optimieren kleine und große Seminarräume die Auslastung der zur Verfügung stehenden Seminarplätze, andererseits bieten die Räumlichkeiten den unterschiedlichen Lerngruppen moderne methodisch-didaktische Ansätze zum Ausbau der Seminarziele. Gerade im Umfeld der E-Government-Verfahren ist es abseh-bar, dass die Einführung neuer Produkte und Verfahren (z.B. HessenPC 3.0, DMS-Modernisierung) einen erhöhten Bedarf an Seminaren mit sich bringen wird, den die IT-Fortbildung nun durch mehr Räume einfacher und flexibler abdeckt.

Was bleibt? Das IT-Fortbildungsteam steht wie gewohnt unter den bekannten Telefonnummern und E-Mail-Adressen mit dem eingeführten Fort- und Ausbildungsangebot im Bereich

Mitte August 2017 bezog die IT-Fortbildung der HZD neue Räume. Über den Dächern von Wiesbaden, im 6. Stock der Abraham-Lincoln-Straße, vertiefen ab sofort Landesbedienstete ihr IT-Wissen.

E-Government zur Verfügung. Unberührt vom Umzug bleibt auch die Zusammenarbeit bei IT-Standardseminaren mit Com training and services GmbH in Mainz.

Alle weiteren Informationen, z.B. Anreise per Bus und Bahn, Parkplätze und Verpflegung, finden Sie

� im Internet unter www.hzd.hessen.de > Produkte & Leistun-gen > IT-Fortbildung

� im Mitarbeiterportal unter Personal > Aus- und Fortbildung > IT-Fortbildung

Anschrift:

HZD / IT-Fortbildung Abraham-Lincoln-Straße 38-42 65189 Wiesbaden

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39NACHGEFRAGT // INFORM 3/17

Nachgefragt // Hessens Co-CIO zum Onlinezugangsverbesserungsgesetz

INFORM: Herr Jabkowski, Sie sind mittlerweile fast neun Monate in Ihrer neuen Funktion im Amt. In diesem Nachge-fragt möchten wir Sie gern nach Ihrer Sicht zu den vordringli-chen IT-Herausforderungen der nächsten Zeit in Hessen fra-gen. Was beschäftigt Ihre Über legungen dabei momentan am stärksten?

Roland Jabkowski: Es gibt eine Vielzahl von Aufgabenstel-lungen, denen wir im Rahmen der Digitalen Verwaltung Hes-sen 2020 nachkommen müssen und auch werden. Denn das Rad dreht sich auch im IT-Bereich immer weiter. Ein willkom-mener deutlicher Treiber im E-Government in Deutschland und Hessen wird das neue, sogenannte Onlinezugangsver-besserungsgesetz sein, das der Bund im Juni beschlossen hat. Mit dem Gesetz wird auch eine deutliche Verbesserung der Situation im Bereich des digitalen Verwaltungshandelns in Deutschland einhergehen. Das Gesetz enthält aber auch eine Vielzahl an konkreten Vorgaben. Damit gehen natür-lich in der praktischen Umsetzung große Herausforderun-gen einher. Wie wir die Umsetzung des Gesetzes gut hinbe-kommen, das beschäftigt mich derzeit verstärkt.

INFORM: Was dürfen wir von dem neuen Gesetz erwarten?

Roland Jabkowski: Das Gesetz sieht den Aufbau eines Por-talverbundes über alle deutschen Verwaltungsebenen hin-weg vor. Mit den gesetzlichen Grundlagen werden wichtige Pflöcke für ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen im Bereich der öffentlichen digitalen Verwaltung einge-schlagen. Ein zentraler Punkt ist, den Bürgerinnen und Bür-gern so wie den Unternehmen ein leicht zu bedienendes und sicheres Bürger- oder Servicekonto bereitzustellen, mit dem zukünftig alle Verwaltungsleistungen in Anspruch ge-nommen werden.

Innerhalb von fünf Jahren sollen alle Dienstleistungen der Verwaltung online angeboten werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sämtliche Verwaltungsprozesse und -verfahren, angefangen vom einfachen Beantragen des Anwohnerparkausweises bis hin zu der Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis, analysiert, optimiert und sofern noch nicht geschehen, für die Digitalisierung vorbe-reitet werden.

INFORM: Was bedeutet das voraussichtlich für die IT-Dienst-leister?

Roland Jabkowski: Arbeit! (lacht) Oder besser gesagt, noch eine Menge zusätzlicher Arbeit. Sowohl die IT-Dienstleister der Landesverwaltung, als auch und insbesondere die der Kommunen, werden die zentrale Rolle in diesem Prozess spielen. Sie sind am Ende Begleiter, Berater und meist auch Umsetzer der gesamten Zielsetzung.

Die Kommunen sind wichtigster Träger und Erfolgsfaktor für das E-Government. Auf ihrer Ebene werden schließlich die meisten Verwaltungsdienstleistungen für die Bürgerin-nen und Bürger angeboten. Deshalb bin ich froh, dass die meisten Kommunen in Hessen durch einen kompetenten und gut aufgestellten IT-Dienstleister, nämlich die ekom21, unterstützt werden. Und ich bin selbstverständlich ebenso glücklich darüber, dass das Land Hessen mit der HZD über einen IT-Dienstleister verfügt, der für Innovation und Ex-pertise steht und das seit Jahrzehnten kontinuierlich unter Beweis stellt. Denn nur mit vereinten Kräften der IT-Dienst-leister und der Verwaltung wird es gelingen, die eigentliche Zielsetzung des Onlinezugangsverbesserungsgesetzes zu verwirklichen: Ein effektives und damit erfolgreiches Voran-bringen des E-Governments in Deutschland.

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40 INFORM 3/17 // IT-FORSCHUNG IN HESSEN

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41 IT-FORSCHUNG IN HESSEN // INFORM 3/17

Künstliche Intelligenz // Auf der Spur von Argumenten im Netz: Grundlagenforschung an der TU DarmstadtNach Ansicht vieler Wissenschaftler steht die Künstliche Intelligenz (KI) vor einem großen Durchbruch – dieses Mal wirklich. Immer wie-der wurde das in den vergangenen 20 Jahren prognostiziert und traf nicht ein. Derzeit sind die Voraussetzungen für KI – u.a. riesige Da-tenmengen gepaart mit leistungsfähigen Superrechnern oder Rech-nerclustern – aber so gut wie nie zuvor. Auch die Wirtschaft investiert viel in die Entwicklung von KI: Selbstfahrende Autos, Siri – die Spra-cherkennungssoftware von Apple – oder seit kurzem KI-Software, die KI-Software schreiben kann. Die Liste der bereits existierenden und denkbaren Anwendungen ist lang. Am Beispiel der Arbeitsgruppe um Prof. Dr. Iryna Gurevych an der TU Darmstadt taucht INFORM in ihrer diesjährigen Serie „IT-Forschung“ in die Grundlagenforschung der KI in Hessen ein.

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42 INFORM 3/17 // IT-FORSCHUNG IN HESSEN

Schuluniform – ja oder nein? Bei dem in den USA stark und emotional diskutierten Thema kennt sich Dr. Ivan Habernal bes-tens aus. Aber auch andere in den Verei-nigten Staaten geführten Diskussionen zu Themen wie „Gay rights“, „Recycling von Plastikflaschen“ oder „Vor- und Nachteile bestimmter Browsertypen“ gehören mit zu seinen Forschungsthemen. Will man sich mit Hilfe einer Internetrecherche eine eigene fundierte Meinung bilden und aufgrund von Argumenten eine Entschei-dung treffen, dann ist man schnell „lost im Netz“. Unüberschaubar groß ist die Zahl der Veröffentlichungen, und fundierte

Argumente von ungeprüften Behaup-tungen zu unterscheiden, ist aufgrund der Datenfülle für einen Menschen nicht leistbar.

Da wäre es doch schön, wenn uns der Computer die Bündelung, Sortierung und Gewichtung der Datenflut, die er uns beschert, auch abnehmen könnte. Das geschieht auf Basis der Sprache, mit der wir argumentieren. So einfach und selbstverständlich die Anwendung von Sprache für uns ist, so kompliziert ist de-ren Auswertung und Interpretation in der digitalen Welt. Hier beginnt künstliche Intelligenz.

Argumentationsanalyse nennt sich das Forschungsgebiet von Habernal. „Wir versuchen Argumente zu kontroversen Themen im Netz mit den Methoden von Natural Language Processing bzw. ma-schinellem Lernen zu finden, zu verstehen und zu gewichten“, so der 33-Jährige. Mit Hilfe neuronaler Netze möchte er Struktur in das Chaos im Internet bekom-men. Dazu haben er und sein Team ein maschinelles Lernsystem entwickelt, das nach einer Trainingsphase in der Lage ist, selbstständig zu vorgegebenen Themen nach Argumenten im Internet zu suchen und deren Qualität zu beurteilen. Dabei kann es sich auch um Themen handeln, mit denen das System noch nie vorher zu tun hatte.

Die technische Umsetzung erfolgt mit Deep Learning, einer Technologie, die es bereits seit Ende der 1950er Jahre gibt, aber erst seit ca. fünf Jahren einen Durch-bruch erfährt. Durch das Sammeln von Wissen und auf Basis von Konzepten ist die Künstliche Intelligenz in der Lage zu lernen und auch unbekannte Aufgaben-stellungen zu lösen. KI basiert auf Muster-erkennung, sie kann diese aufgrund von Erfahrung selbstständig verbessern und darauf basierend auch Prognosen für die Zukunft treffen. „Wie Ergebnisse dann letztlich zustande kommen, ist für die Ent-wickler aber am Ende im Einzelnen nicht mehr nachvollziehbar“, so der promovier-te Informatiker, „das Ganze geschieht in einer Black Box“.

Bis ein System so weit ist, dass es mit hinreichender Zuverlässigkeit auf die >>

Dr. Ivan Habernal vom Forschungsgebiet Argumentationsanalyse

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43 IT-FORSCHUNG IN HESSEN // INFORM 3/17

„COMPUTER WERDEN UNS UNTERSTÜTZEN, ENTSCHEIDUNGEN ZU TREFFEN…“

INFORM: Frau Prof. Gurevych, seit Dezember 2009 ha-ben Sie den Lehrstuhl für Ubiquitous Knowledge Proces-sing (UKP) an der TU Darmstadt inne. Was versteht man unter UKP?

Prof. Gurevych: Unsere Forschungsgruppe arbeitet auf dem Gebiet der automatischen Sprach- und Wissensver-arbeitung, eines Teilbereichs der Künstlichen Intelligenz, welcher sich mit der automatischen Analyse natürlicher Sprache beschäftigt. Basierend auf dem maschinellen Lernen entwickeln wir Modelle, um die Semantik von Texten zu verstehen und textuelle Massendaten auto-matisiert zu durchsuchen, zu strukturieren und für die Menschen zusammenzufassen.

INFORM: Die Argumentationsanalyse könne man auch anwenden, um Reden von Extremisten zu analysieren

und so Einsichten zu gewinnen, heißt es auf der Seite von CYSEC. Wie anwendungsreif ist die Methode für solche Fälle?

Prof. Gurevych: Als eine universitäre Forschungsgruppe betreiben wir vor allem Grundlagenforschung, während eine Übertragung von Methoden auf konkrete Anwen-dungen, wie im Fall von Extremistenreden, eher eine Frage des Transfers ist. Dies würde es erforderlich ma-chen, dass entsprechende Textdaten zunächst gesam-melt und aufbereitet werden, um unsere Software anzu-lernen. Diesen Fragen, also der Produktisierung unserer Technologie, gehen wir im neu bewilligten BMBF-Projekt „Entscheidungsunterstützung durch die automatische Extraktion von Argumenten aus großen Textquellen“1 nach, welches im Mai 2017 begonnen hat. Dafür suchen wir aktiv nach Anwendungspartnern.

INFORM: Wenn Computer in der Lage sind Argumente zu gewichten, werden Sie uns in Zukunft auch Entschei-dungen abnehmen?

Prof. Gurevych: Computer werden uns unterstützen, Entscheidungen zu treffen, die umfangreiche Evidenzen aus den großen Datenmengen auswerten und in den Entscheidungsprozess einbeziehen. In den meisten Be-reichen, wo es um wichtige Entscheidungen geht, wird es nach wie vor eine Aufgabe von Experten bleiben, Entscheidungen zu treffen. Nur da, wo es darum geht, alternative Szenarien in unserer immer komplexer wer-denden Welt zu bewerten, um zu fundierten Entschei-dungen zu kommen, wird die Hilfe unserer Software unentbehrlich sein.

1 www.ukp.tu-darmstadt.de/research/current-projects/argumentext/

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44 INFORM 3/17 // IT-FORSCHUNG IN HESSEN

friederike van roye

Kommunikation, [email protected]

NEURONALE NETZE

Mit künstlichen neuronalen Netzen wird Computern das Denken beige-bracht. Anstatt Lösungen von Hand zu programmieren, lernt die Software durch ein Training. Technisch bilden künstliche neuronale Netze die bio-logische Struktur eines Gehirns nach. Es besteht aus mehreren Schichten miteinander verbundener künstlicher Neurone, die je nach Gewichtung der Verbindung – analog dem Aktionspotenzial in Nerven – Informationen an andere künstliche Neurone weitergeben. Je nach Training bzw. Erfahrung in dem Netz sind die Gewichtungen veränderbar. Dadurch bleibt das Netz plastisch und ist in der Lage zu lernen. Besonders geeignet sind neuronale Netze für die Mustererkennung in großen Datenmengen. Dadurch sind sie in der Lage, auch in unstrukturierten Datenmengen Regelmäßigkeiten zu entdecken, was Menschen nicht möglich wäre. Eine gute Zusammenfassung über die Technik und ihre Vor- bzw. Nachteile findet sich unter www.oeffentliche-it.de/trendschau

Fragestellungen antwortet, ist viel Hand-arbeit nötig. Im Fall der Argumentations-analyse haben Habernal und sein Team Argumente zu insgesamt 16 Themen im Netz gesammelt: Zu jedem Thema rund

30 bis 40 Argumente – pro und contra. Um das Computersystem zu trainieren, müssen die Argumente qualitativ gewich-tet sein. Sprich: Sind das starke Argu-mente oder schwache, sind sie belegt

oder nicht, werden sie häufig angeführt oder selten? Das müssen erst einmal Menschen entscheiden. Dafür baten die Wissenschaftler rund 4.000 sogenannte Annotatoren die Argumente zu bewerten. Ein und dasselbe Argument wurde dabei von unterschiedlichen Menschen bewer-tet, um zu einem objektiven Ergebnis zu kommen. Insgesamt 12.000 Datensätze wurden so erfasst und anschließend dem maschinellen Lernsystem zugeführt. Ziel war es, dem System beizubringen, gute und weniger gute Argumente zu erken-nen und zu gewichten. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Bei der Gewichtung von Argumenten entscheidet der Mensch im Schnitt in 90 Prozent der Fälle richtig, die Maschine erreicht bereits eine Genau-igkeit von 70 bis 80 Prozent.

Eine denkbare Anwendung der ma-schinellen Argumentationsanalyse sieht Habernal beispielsweise in der Unter-stützung beim Verfassen argumentativer Texte oder Reden oder aber bei der Beur-teilung von solchen.

Und ist der Wissenschaftler jetzt für oder gegen Schuluniform? „Das ist eine schwierige Frage“, erwidert er lachend. „Es gibt sehr gute pro- und contra-Argu-mente. Eine Entscheidung muss man in einem Kontext fällen und der ist bei mir im Moment nicht gegeben“, lautet seine diplomatische Antwort.

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45 IT-SICHERHEIT // INFORM 3/17

Ob am Geldautomat, am Handy, für das Telefon im Büro oder als Zugangscode zu einem gesicherten Bereich, überall verwenden wir eine PIN, eine meist vierstellige Ziffernfolge. Lästig, aber für vielfältige Sicherheitsaspek-te wichtig.

Im Vergleich zum Passwort für die Anmeldung am PC ist die PIN zwar wesentlich kürzer, aber i.d.R. können wir sie nicht selbst vergeben, sondern bekommen eine mehr oder weniger eingängige Ziffernfolge zugewiesen, Än-derung nicht möglich. Und so stellt sich die Frage: Wie merkt man sich diese Nummer?

Manchmal ist das ganz einfach, PIN gesehen und schon im Gedächtnis verankert. Aber oft ist es auch hoffnungs-los und die PIN erschließt sich einem einfach nicht. Dann hilft die eine oder andere Strategie, einen anderen Zu-gang zur Ziffernfolge zu bekommen und sich so leichter zu erinnern.

Welche Strategie eingesetzt wird, hängt von persönli-chen Vorlieben ab und ein wenig auch von der Sperrig-keit der PIN.

Mit einer ersten Strategie wird die Ziffernfolge zerlegt, z.B. in Zweiergruppen. Das bietet sich an, wenn sich die Gruppen als Datum interpretieren lassen: 2708 steht dann für einen Tag im Monat August.

Vielleicht lässt sich in der Ziffernfolge ja auch ein mathe-matischer Zusammenhang finden: 7214 = 7 x 2 = 14 – und schon ist die Folge nicht mehr so sperrig.

Mathematik ist nichts für Sie? Dann orientieren Sie sich an Bewegungen und prägen Sie sich den Weg ein, den der Finger bei der Eingabe der Ziffern nimmt. Wenn Sie sich diese Bewegung merken, erinnern Sie sich auch an die Ziffern. Bei der Folge 4258 formt der Finger eine Eins…

Bei Handys gibt es zum Entsperren eine Wisch-App. Oder ordnen Sie die Ziffern wie auf einer Klaviertastatur an und summen die Melodie, die bei der Abfolge der Ziffern entsteht.

Die aufwendigste, aber zugleich auch am häufigsten einsetzbare Strategie basiert darauf, jeder Ziffer von 0 bis 9 ein Bild oder einen Gegenstand zuzuordnen. Um sich eine Ziffernfolge zu merken, denkt man sich eine Geschichte aus, in der diese Bilder vorkommen. Für die Ziffernfolge 5146 könnte das folgende Geschichte oder folgender Satz sein: Eine Hand nimmt eine Kerze und sucht auf dem Tisch nach einem Würfel. Dabei sind den Ziffern folgende Bilder zugeordnet: 1 = Kerze, 4 = Tisch (mit 4 Beinen), 5 = Hand (mit 5 Fingern) und 6 = Würfel (mit 6 Seiten).

Wenn Sie sich die Geschichte leichter merken können, erinnern Sie sich auch einfacher an die Ziffern. Und je verrückter der Merksatz ist, desto besser bleibt er im Ge-dächtnis.

Im Internet und in Zeitschriften gibt es vielfältige Vor-schläge, welches Bild Sie einer Zahl zuordnen können. Mit etwas Mühe können Sie aber auch Ihre eigene Zuord-nung entwickeln, mit eigenen Bildern behalten Sie die Dinge noch besser.

Es führen also viele Wege zur PIN. Gibt es eine optimale Strategie? Vielleicht, aber das müssen Sie ausprobieren. Egal welche Strategie Sie auswählen, aufschreiben ist nicht erwünscht.

Awareness // Nicht ohne meine PIN

bernd reimann IT-Fortbildung

[email protected]

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46 INFORM 3/17 // SERVICE

Am bekanntesten ist sicherlich die „Copy & Paste“ Methode: Den gesamten Text des ersten Dokuments markieren, kopieren, das zweite Dokument aufrufen und den Text des ersten Dokuments einfügen.

Hier ist das kleine Symbol (Smart-Tag), das am Ende des eingefügten Textes erscheint, nützlich. Die Auswahl gibt die Möglichkeiten an, mit der die Formatierung geändert werden kann [ 1 ].

In Abhängigkeit vom eingefügten Text stehen mehrere Auswahl-möglichkeiten zur Verfügung. Das Schöne dabei: Beim Mouseover über eine der Optionen gibt es eine Art Vorschau, wie der Text bei dieser Auswahl aussehen würde.

Das letzte Symbol ist dabei immer „nur den Text übernehmen“. Damit werden die Formatierungen des eingefügten Textes mit den Formatierungen des bestehenden Dokuments überschrieben.

Eine zweite Möglichkeit besteht darin, die beiden Dokumente miteinander zu verknüpfen. Vorteil dieser Methode: Ände-rungen in der verknüpften Datei wirken sich auf das Dokument, in dem die Verknüpfung enthalten ist, aus.

Dazu wählt man zunächst die Registerkarte „Einfügen“.

Unter „Objekt“ [ 2 ] gibt es die Auswahlmöglichkeiten „Objekt…“ und „Text aus Datei…“.

COPY & PASTE

VERKNÜPFEN EINER DATEI

Tipps & Tricks // Word-Dokumente ineinander einfügen

1

2

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47SERVICE // INFORM 3/17

Bei der Auswahl „Objekt…“ erscheint eine Maske mit den Registerkarten „Neu erstellen“ und „Aus Datei erstellen“. In der Regel wird eine bestehende Datei eingefügt, deshalb ist die Registerkarte „Aus Datei erstellen“ zu verwenden [ 3 ]:

Da die Datei verknüpft sein soll, bei „Verknüpfen“ ein Häkchen setzen.

Die gewünschte Datei kann dann über „Durchsu-chen…“ ausgewählt oder – wenn Pfad und Dateina-me bekannt sind – direkt in das Textfeld eingegeben werden.

Bei der Auswahl „Text aus Datei…“ wird die Auswahl-maske [ 4 ] angezeigt.

Die gewünschte Datei auswählen und über den Aus-wahlpfeil an der Schaltfläche „Einfügen“ die Option „Als Verknüpfung einfügen“ wählen.

Achtung:

Bei der verknüpften Datei ist darauf zu achten, dass diese auch für alle, die mit dem Dokument arbeiten, erreichbar ist. Ist dies nicht der Fall, dann kann im Dokument die Fehlermeldung:

Fehler! Kein gültiger Dateiname erscheinen.

Ein weiterer Fallstrick ist das Bearbeiten der ver-knüpften Datei. Die Bearbeitung muss zwingend in dem Dokument erfolgen, mit dem verknüpft wurde. Erfolgt die Bearbeitung in dem Dokument, in dem die Verknüpfung enthalten ist, dann verschwindet die Änderung sobald eine Aktualisierung stattgefunden hat.

Bei einer Änderung an der verknüpften Datei ist es erforderlich im Dokument, das die Verknüpfung enthält, eine Aktualisierung mit der Taste F9 (oder rechte Maus-Taste „Felder aktualisieren“) durchzuführen. Der Cursor muss dazu im eingefügten Text stehen. Dieser wird grau unterlegt. Sollte bei diesem Vorgang die Fehlermeldung: Fehler! Kein gültiger Dateiname erscheinen, kann der Text gerettet werden, indem der Schritt Aktualisierung rückgängig gemacht wird. Der Text ist dann in seiner ursprünglichen Form wieder im Dokument und kann mit der Tastenkombination <STRG+UMSCHALT+F9> in Text umgewandelt werden. Die Verknüpfung ist damit aufgehoben.

VERKNÜPFEN EINER DATEI

AKTUALISIERUNG

esther ferreau

KONSENS I-Dialog, Bewertung [email protected]

detlef bartel

KONSENS I-Dialog, Bewertung [email protected]

3

4

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[email protected]

Der neue Jahresbericht

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