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Kanton St.Gallen Amt für Gemeinden Kanton St.Gallen Amt für Gemeinden HRM2 bei den Gemeinden Diskussion der Umsetzungsvarianten St.Gallen, 13. Juni 2013 Departement des Innern Departement des Innern

HRM2 bei den Gemeinden Diskussion der Umsetzungsvarianten · 2016. 7. 18. · • HRM1 • Fachempfehlung der Finanzdirektorenkonferenz aus dem Jahr 1981 • HRM2 • Weiterentwicklung

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Kanton St.GallenAmt für GemeindenKanton St.GallenAmt für Gemeinden

HRM2 bei den GemeindenHRM2 bei den GemeindenDiskussion der Umsetzungsvarianten

St.Gallen, 13. Juni 2013

Departement des InnernDepartement des Innern

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InhaltInhalt

1. Was ist HRM2?2. HRM2-Varianten2. HRM2-Varianten3. Umsetzung von HRM24. Diskussion in Gruppen und im Plenum

Kanton St.Gallen13. Juni 2013Seite 2 Amt für Gemeinden

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HRM2 = Harmonisiertes Rechnungslegungs-modell für die Kantone und Gemeinden 2

• HRM1• Fachempfehlung der Finanzdirektorenkonferenz aus dem • Fachempfehlung der Finanzdirektorenkonferenz aus dem

Jahr 1981

• HRM2• Weiterentwicklung von HRM1• 20 Fachempfehlung der Finanzdirektorenkonferenz aus dem

Jahr 2008

Kanton St.Gallen

Jahr 2008• Umsetzung in den Kantonen und Gemeinden

13. Juni 2013Seite 3 Amt für Gemeinden

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Rechnungslegung: Ablegung finanzieller Rechenschaft […] (Duden)

NrGeschäfts-vorfall

Vermö-genswerte

FlüssigeMittel

Bewertung Verbuchungvorfall genswerte Mittel

1 Autokauf = - Kaufpreis Mobilien / Bank

2 Autofahrt - -Abnutzung,Verbrauch

Abschr. / MobilienTreibstoff / Bank

3Auto steht in der Garage

- = Wertverlust Abschr. / Mobilien

4Auto wird verkauft

= + Verkaufspreis Bank / Mobilien

Kanton St.Gallen13. Juni 2013Seite 4 Amt für Gemeinden

Wertefluss Geldfluss Das Rechnungslegungsmodelldefiniert, wie Geschäftsvorfälle in der

Buchhaltung abzubilden sind.Erfolgs-

rechnungGeldfluss-rechnung

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Die Finanzdirektorenkonferenz verabschiedete 20 Empfehlungen zur Rechnungslegung (HRM2)

Nr. 01: Elemente des Rechnungsmodells für die öffentlichen Haushalte

Nr. 02: Grundsätze

Nr. 10: InvestitionsrechnungNr. 11: BilanzNr. 12: Anlagegüter /

Nr. 02: Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung

Nr. 03: Kontenrahmen und funktionale Gliederung

Nr. 04: ErfolgsrechnungNr. 05: Aktive und passive

RechnungsabgrenzungNr. 06: Wertberichtigungen

Nr. 12: Anlagegüter / Anlagenbuchhaltung

Nr. 13: Konsolidierte Betrachtungsweise

Nr. 14: GeldflussrechnungNr. 15: EigenkapitalnachweisNr. 16: Anhang zur JahresrechnungNr. 17: Finanzpolitische Zielgrössen

und InstrumenteNr. 18: Finanzkennzahlen

Kanton St.Gallen

Nr. 06: WertberichtigungenNr. 07: SteuererträgeNr. 08: Spezialfinanzierungen und

VorfinanzierungenNr. 09: Rückstellungen und

Eventualverbindlichkeiten

Nr. 18: FinanzkennzahlenNr. 19: Vorgehen beim Übergang

zum HRM2Nr. 20: Musterfinanzhaushaltgesetz

(MFHG)

13. Juni 2013Seite 5 Amt für Gemeinden

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HRM2 ergänzt die bestehenden Elemente und strukturiert diese neu

Kanton St.Gallen13. Juni 2013Seite 6 Amt für Gemeinden

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InhaltInhalt

1. Was ist HRM2?2. HRM2-Varianten2. HRM2-Varianten3. Umsetzung von HRM24. Diskussion in Gruppen und im Plenum

Kanton St.Gallen13. Juni 2013Seite 7 Amt für Gemeinden

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Bisher wurde eine minimale Umsetzung von HRM2 bis 2015 geplant und kommuniziert

2008

• FDK verabschiedet HRM2 mit 20 Empfehlungen, die innerhalb von 10 Jahren umgesetzt werden sollten.

• HRM2 lässt verschiedene Umsetzungsvarianten zu.2008

2010

• Neues Gemeindegesetz (GG) und neue Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV)• Erste Elemente von HRM2 werden eingeführt (neuer Anhang mit Geldflussrechnung,

Anlagenspiegel, Gewährleistungsspiegel, usw. sowie freiwillige Neubewertung des Finanzvermögens)

• Umsetzung neuer Anhang spätestens mit Rechnung 2015

2011• RRB vom 4. Januar: Umsetzung HRM2 im Kanton auf 2015• Information am SGV-Forum (16.06) zum Thema Anlagebuchhaltung / -spiegel

Kanton St.Gallen13. Juni 2013Seite 8 Amt für Gemeinden

2011

2012• Kommunikation: Einführung Kontorahmen mit Rechnung 2015• 2 Pilotgemeinden für neuen Kontorahmen: Wil und Gommiswald

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HRM2 kann auch anders umgesetzt werden

HRM2 "light"Es werden nur die Instrumente und der

Kontenrahmen eingeführt.

HRM2 "original"Es werden die Instrumente und der

Kontenrahmen eingeführt.

Die Philosophie der finanziellen Führung bleibt wie bisher:

Finanzpolitische Darstellung der Finanzlage:

• Hohe Aktivierungsgrenzen• Tiefe Bewertung der Vermögenswerte• Kurze Abschreibungsdauern und

zusätzliche Abschreibungen• Verstetigung der Ergebnisse und

Der damit verbundene Philosophie-wechsel wird ebenfalls vollzogen:

Tatsächliche und transparente Darstellung der Finanzlage:

• Bewertung des Vermögens und der Verpflichtungen nach "realen" Kriterien

• Tiefere Aktivierungsgrenzen• Nutzungsorientierte Abschreibungen• Aufzeigen von finanziellen Risiken

Kanton St.Gallen13. Juni 2013Seite 9 Amt für Gemeinden

• Verstetigung der Ergebnisse und Investitionen

• Periodenfremde Vorfinanzierungen

System für den "Spezialfall"öffentlicher Sektor,

das nur Experten verstehen

• Aufzeigen von finanziellen Risiken• Darstellung der gesamthaften

Verhältnisse eines Gemeinwesens

Am privatwirtschaftlichen angeglichenes System für den öffentlichen Sektor,

das breiter verstanden wird

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Vorteile von HRM2* (Version Luzern)BisherigeVariante "light"

Alternative "original"

Tatsächliche und standardisierte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der öffentlichen Körperschaften, � �

HRM2 "original" bringt zahlreiche Vorteile

Finanz- und Ertragslage der öffentlichen Körperschaften, � �

verbesserte Darstellung der funktionalen Gliederung, � �

Angleichung der Rechnungslegung an das privatwirtschaftliche Rechnungswesen sowie an internationale Rechnungslegungsnormen,

(�)"zwei Welten"

Höhere Transparenz in der Rechnungslegung und bezüglich Bilanzwahrheit sowie Bilanzklarheit, � �

Harmonisierung der Rechnungslegung von Bund, Kantonen und Gemeinden, � �

Kanton St.Gallen

Einführung und Standardisierung von Instrumenten der finanziellen Führung (Ergebnisausweis, Geldflussrechnung, Eigenkapitalnachweis, Anlagebuchhaltung, Kennzahlen),

(�)"zwei Welten"

Einheitliche Regeln für die Offenlegung von Beteiligungsverhältnissen, Rückstellungen und stillen Reserven (Anlagespiegel, Gewährleistungs- und Beteiligungsspiegel, Rückstellungsspiegel).

(�)"zwei Welten"

13. Juni 2013Seite 10 Amt für Gemeinden

* Quelle: Beschluss der Regierung LU vom 18.12.12

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HRM2 lässt zahlreiche Optionen offen.Ein Auszug aus geplanten Umsetzungsvarianten:

• Vorfinanzierungen• zulässig, Bedingungen, nicht zulässig

• Aktivierungsgrenzen• Aktivierungsgrenzen• Wesentlichkeit, fix definierte Grenzen, definiert nach Gemeindegrösse, keine

Vorgaben

• Abschreibungsmethode• Linear nach Nutzungsdauer, Degressiv nach Nutzungsdauer

• Anlagekategorien und Abschreibungssätze• Fixe Sätze nach Anlagekategorien• 16, 12, 10, 8 Anlagekategorien

Kanton St.Gallen

• 16, 12, 10, 8 Anlagekategorien

• Zusätzliche Abschreibungen• Nicht zulässig, zulässig, Bedingungen

• Übergang zu HRM2• Neubewertung Verwaltungsvermögen, Keine Neubewertung VV

13. Juni 2013Seite 11 Amt für Gemeinden

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Finanzpolitik ist auch in HRM2 "original" möglich

• Finanzpolitik• mit der transparenten, möglichst den Tatsachen

entsprechenden Rechnung (HRM2 "original") oder• in der finanzpolitisch manipulierten Rechnung• in der finanzpolitisch manipulierten Rechnung

(HRM2 "light")?

• Mit HRM2 haben wir die Möglichkeit, die beiden kontroversen Auslegungen zu kombinieren:

Eine der Wirklichkeit ent-sprechende 1. Stufe …

… und eine 2. Stufe, die die finanzpolitischen Massnahmen ausweist

Kanton St.Gallen13. Juni 2013Seite 12 Amt für Gemeinden

Erfolgsrechnung:1. Stufe: Ordentliches Ergebnis2. Stufe: + Ausserordentliches Ergebnis3. Stufe: Gesamtergebnis

ausweist (zusätzliche Abschreibungen, Vorfinanzierungen, aber auch die Effekte dieser Massnahmen, nämlich die Auflösungen der Abschreibungs-und Vorfinanzierungsreserven).

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Solide Entscheidungsgrundlagen: ein Beispiel!HRM2 "light" HRM2 "original"

Personalaufwand 10'961'554.04 10'961'554.04Sachaufwand 4'254'054.14 4'254'054.14Passivzinsen 200'394.98 200'394.98Abschreibungen 1'389'433.84 2'756'391.42Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung 0.00 0.00Entschädigungen an Gemeinwesen 1'957'478.30 1'957'478.30Eigene Beiträge 4'097'828.29 4'097'828.29Eigene Beiträge 4'097'828.29 4'097'828.29Einlagen in Sondervermögen 1'651'312.95 1'651'312.95Intern verrechneter Aufwand 658'454.36 658'454.36Total Aufwand 25'170'510.90 26'537'468.48

Steuern 12'424'563.72 12'424'563.72Vermögenserträge 2'104'644.16 2'104'644.16Entgelte 5'793'916.33 5'793'916.33Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung 2'823'756.85 2'823'756.85Rückerstattungen von Gemeinwesen 244'467.30 244'467.30Beiträge für eigene Rechnung 869'532.05 869'532.05Entnahmen aus Sondervermögen 172'175.78 172'175.78

Kanton St.Gallen13. Juni 2013Seite 13 Amt für Gemeinden

Entnahmen aus Sondervermögen 172'175.78 172'175.78Intern verrechneter Ertrag 873'454.36 873'454.36Total Ertrag 25'306'510.55 25'306'510.55

Ordentliches Ergebnis 135'999.65 -1'230'957.93Bezug Eigenkapital 1'366'957.58Ausserordentliches Ergebnis 0.00 1'366'957.58Gesamtergebnis 135'999.65 135'999.65

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InhaltInhalt

1. Was ist HRM2?2. HRM2-Varianten2. HRM2-Varianten3. Umsetzung von HRM24. Diskussion in Gruppen und im Plenum

Kanton St.Gallen13. Juni 2013Seite 14 Amt für Gemeinden

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Die Variante "original" benötigt deutlich mehr Zeit und verursacht mehr Aufwand

HRM2-Umsetzung

"light"

auf 2016

"original"

auf 2018

Kanton St.Gallen13. Juni 2013Seite 15 Amt für Gemeinden

Für alle Gemeinden

möglich

Start spätestens Ende August 2013

Sollte für alle Gemeinden möglich sein

Grösserer Aufwand sowohl bei den Gemeinden als

auch beim Kanton

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Projektplanung "light"Phase/Aktivitäten

1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4

Pilotbetrieb

1. Pilotbetrieb Wil und Gommisw ald / Testphase

2. Pilotbetrieb 3 politische und 2 Ortsgemeinden / Testphase

Umsetzung bei den Gemeinden

Kommunikation: Einführung Kontorahmen mit Rechnung 2015

Einladung: Diskussion "light 2016" oder "original 2018"

2018 20192012 2013 2014 2015 2016 2017

Testphase

Testphase

Informationsveranstaltungen / Rückmeldungen an AfGe

Kommunikation: Projektstand

Kontaktaufnahme mit EDV-Anbieter

Informationsveranstaltung für sämtliche Gemeinden

Kontenplanumstellung Überführung von HRM1 auf HRM2

Anpassung Umsysteme (EDV) und Information Mitarbeitende

Budget 2016 nach HRM2

Jahresrechnung 2016 nach HRM2

Einführung einer allfälligen Anlagebuchhaltung (inkl. Vorbereitung)

Abschluss nach Kontenrahmen HRM2 inkl. Anhang

Gesetzliche Grundlagen

Informationsveranstaltungen / Aufarbeitung von Rückmeldungen

Entscheid Regierung HRM2 "light" oder HRM2 "original"

Ausarbeitung Gesetzliche Anpassungen (GG / FHGV)

Kanton St.Gallen13. Juni 2013Seite 16 Amt für Gemeinden

Ausarbeitung Gesetzliche Anpassungen (GG / FHGV)

Handbuch Rechnungsw esen überarbeiten

Vernehmlassung bei Gemeinden / Verbänden

1. Lesung im Kantonsrat (Juni Session 2014)

2. Lesung im Kantonsrat (September Session 2014)

Fakultatives Referendum für den Gesetzesnachtrag (GG)

Anpassung FHGV inkl. Vernehmlassung

Überarbeitung w eiterer Handbücher (z.B. GPK, FAG-Tools) und Weisungen

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Projektplanung "original"Phase/Aktivitäten

1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4

Pilotbetrieb

1. Pilotbetrieb Wil und Gommisw ald / Testphase

2. Pilotbetrieb 3 politische und 2 Ortsgemeinden / Testphase

3. Pilotbetrieb Neubew ertung VV und FV / Testphase

Umsetzung bei den Gemeinden

Kommunikation: Einführung Kontorahmen mit Rechnung 2015

Einladung: Diskussion "light 2016" oder "original 2018"

Informationsveranstaltungen / Rückmeldungen an AfGe

Mitgestaltung Rechnungsmodell "HRM2 Modell SG"

2018 20192012 2013 2014 2015 2016 2017

Testphase

Testphase

Testphase

Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung

Kontaktaufnahme mit EDV-Anbieter

Schulungsveranstaltung für Behörden (Exekutive)

Schulungsveranstaltung für Finanzverw altungen / Kassierämter

Schulungsveranstaltung für Geschäftsprüfungskommissionen

Kontenplanumstellung Überführung von HRM1 auf HRM2

Anpassung Umsysteme (EDV) und Information Mitarbeitende

Erfassung Detail-Budget 2016 nach HRM1 + HRM2 (freiw illig)

Budget 2017 nach HRM2-Kontenplan (freiw illig)

Erfassung Detail-Budget 2017 nach HRM1 + HRM2 (freiw illig)

Budget 2018 nach HRM2

Jahresrechnung 2018 nach HRM2

Neubew ertung Verw altungsvermögen / Finanzvermögen (inkl. Vorbereitung)

Einführung einer Anlagebuchhaltung (EDV / Ecxel usw .)

Abschluss nach HRM2 Rechnungslegung inkl. Anhang

Gesetzliche Grundlagen

Kanton St.Gallen13. Juni 2013Seite 17 Amt für Gemeinden

Informationsveranstaltungen / Aufarbeitung von Rückmeldungen

Entscheid Regierung HRM2 "light" oder HRM2 "original"

Ausarbeitung Rechnungsmodell "HRM2 Modell SG"

Ausarbeitung Gesetzliche Anpassungen (GG / FHGV)

Handbuch Rechnungsw esen überarbeiten

0. Lesung in der Regierung

Vernehmlassung bei Gemeinden / Verbänden

1. Lesung im Kantonsrat (Juni Session 2015)

2. Lesung im Kantonsrat (September Session 2015)

Fakultatives Referendum für den Gesetzesnachtrag (GG)

Anpassung FHGV inkl. Vernehmlassung

Überarbeitung w eiterer Handbücher (z.B. GPK, FAG-Tools) und Weisungen

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Kontenplanumstellung und Budgetprozess für HRM2 "light" und "original"

• Umstellungsaufwand in den Pilotgemeinden vertretbarvertretbar

• Hilfsmittel vereinfachen die Umstellung• Musterkontopläne• Überführungstabellen (Konto HRM1 � Konto HRM2)

• Budgetprozess: bei Ressortsystemen müssen involvierte Budgetverantwortliche rechtzeitig über

Kanton St.Gallen13. Juni 2013Seite 18 Amt für Gemeinden

involvierte Budgetverantwortliche rechtzeitig über Änderungen informiert sein

• Vorjahreszahlen werden beim ersten Budget nach HRM2 nicht dargestellt

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Neubewertung des Finanzvermögens beim Übergang zu HRM2 "original"

• Erfassung der Anlagen• Bewertung der Anlagen einfach und pragmatisch • Bewertung der Anlagen einfach und pragmatisch

(z.B. Verkehrswerte)• Führen einer Neubewertungsreserve

(Eigenkapital)• Information an die Bürgerschaft (Restatement)• Periodische Anpassung der Verkehrswerte

Kanton St.Gallen13. Juni 2013Seite 19 Amt für Gemeinden

• Periodische Anpassung der Verkehrswerte• Wertberichtigungen bei dauerhafter

Wertverminderung

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Neubewertung des Verwaltungsvermögens beim Übergang zu HRM2 "original"

• Erfassung der Objekte und Grundstücke• Bewertung der Objekte und Grundstücke • Bewertung der Objekte und Grundstücke

pragmatisch und praxisorientiert (z.B. Wiederherstellungskosten / Zeitwert) ohne rückwirkendes Suchen nach Anschaffungswerten

• Führen einer Aufwertungsreserve (Eigenkapital)• Information an die Bürgerschaft (Restatement)

Kanton St.Gallen13. Juni 2013Seite 20 Amt für Gemeinden

• Information an die Bürgerschaft (Restatement)

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Neubewertung des Verwaltungsvermögens beim Übergang zu HRM2 "original"

Pragmatischer Lösungsansatz für Neubewertungen:

Beispiel Hochbauten• Ein Schulhaus wurde z.B. vor 100 Jahren zu

einem Preis von Fr. 50'000.– gekauft. Da diese historischen Anschaffungskosten einen geringen Aussagewert haben, macht es in solchen Fällen

Kanton St.Gallen13. Juni 2013Seite 21 Amt für Gemeinden

Aussagewert haben, macht es in solchen Fällen beispielsweise Sinn, auf den Verkehrswert oder eventuell auf den Zeitwert gemäss letzter amtlicher Schätzung abzustellen.

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Neubewertung des Verwaltungsvermögens beim Übergang zu HRM2 "original"

Pragmatischer Lösungsansatz für Neubewertungen:

Beispiel Tiefbauten• Bei Strassen oder der Kanalisation gibt es keine

amtlichen Verkehrs- oder Zeitwerte. Als Grundlage zur Ermittlung entsprechender Werte können Netzbewertungen von Ingenieurbüros

Kanton St.Gallen13. Juni 2013Seite 22 Amt für Gemeinden

können Netzbewertungen von Ingenieurbüros oder möglicherweise auch der heutige Wiedererstellungswert pro Laufmeter und Durchmesser herangezogen werden.

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Neubewertung des Finanzvermögens beim Übergang zu HRM2 "light"

• Das Finanzvermögen kann weiterhin (freiwillig) bis zum Verkehrswert aufgewertet werden.bis zum Verkehrswert aufgewertet werden.

• Das Verwaltungsvermögen kann nicht aufgewertet werden � und muss weiterhin auf maximal 25 Jahre abgeschrieben werden.

Kanton St.Gallen13. Juni 2013Seite 23 Amt für Gemeinden

• � Rechungslegung gemäss Gemeindegesetz und Verordnung über den Gemeindehaushalt der Gemeinden werden nicht angepasst.

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NeubewertungAnlagebuchhaltung - Anlagespiegel

• Eine Anlagebuchhaltung / Anlagekartei (EDV oder Excel basierend) ist bei HRM2 "light" und HRM2 Excel basierend) ist bei HRM2 "light" und HRM2 "original" sicherlich von grossem Vorteil und hilfreich, um einen Anlagespiegel abbilden zu können.

• Das Amt für Gemeinden wird die Gemeinden im

Kanton St.Gallen13. Juni 2013Seite 24 Amt für Gemeinden

• Das Amt für Gemeinden wird die Gemeinden im Rahmen der HRM2-Umsetzung diesbezüglich unterstützen und an Schulungen über mögliche Lösungsansätze informieren.

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InhaltInhalt

1. Was ist HRM2?2. HRM2-Varianten2. HRM2-Varianten3. Umsetzung von HRM24. Diskussion in Gruppen und im Plenum

Kanton St.Gallen13. Juni 2013Seite 25 Amt für Gemeinden

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Uns interessiert:

• Welche (technischen) Aspekte und Unterschiede der Varianten "light" und "original" sind Ihnen noch der Varianten "light" und "original" sind Ihnen noch nicht ganz klar und sollten im Plenum erläutert werden?

• Wenn Sie HRM2 "original" in Ihrer Gemeinde einführen würden,

Kanton St.Gallen

einführen würden,• worauf würden Sie im Projekt besonders Wert legen,• welche Unterstützung würden Sie vom Kanton / Amt für

Gemeinden erwarten?

13. Juni 2013Seite 26 Amt für Gemeinden

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Kanton St.GallenAmt für GemeindenKanton St.GallenAmt für Gemeinden

Herzlichen Dank für Ihre AufmerksamkeitHerzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

St.Gallen, 13. Juni 2013

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