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Kanton St.GallenAmt für Gemeinden
Departement des Innern
RMSGSchulung für Ratsmitglieder «Übergang HRM1 auf RMSG / Finanzielle Steuerung»
Kanton St.Gallen
Agenda
1. Begrüssung und Einführung
2. Überblick über die zu treffenden Ratsentscheide
3. Erfahrungen aus den Pilotgemeinden
4. Finanzielle Steuerung
5. Allgemeine Umfrage
Herbst 2018 / 49-06Seite 2 Amt für Gemeinden
Kanton St.Gallen
Zielsetzungen
Die Teilnehmenden:
− können aufgrund der von ihren Finanzverwaltungen erstellten Grundlagen ihre gemeindespezifischen Modellrechnungen für den Übergang von HRM1 auf RMSG interpretieren;
− kennen die Übergangsentscheide der Pilotgemeinden und können von deren Erfahrungen profitieren;
− kennen die verschiedenen Mittel zur finanziellen Steuerung und die finanzpolitischen Instrumente nach RMSG.
Seite 3 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.Gallen
Welche Entscheide hat der Rat mit dem Übergang auf RMSG zu fällen?
− Festlegung Aktivierungsgrenze
− Festlegung Anlagekategorien und Abschreibungsdauern
− Entscheid Neubewertung Verwaltungsvermögen
− Entscheid Verwendung Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen
− Entscheid Verwendung Neubewertungsreserve Finanzvermögen
− Entscheid Reserve Werterhalt Finanzvermögen
Seite 4 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.Gallen
Festlegung der Aktivierungsgrenze
Grundsatz:
− Der Rat kann die Aktivierungsgrenze selber festlegen.
− Die Aktivierungsgrenze beträgt höchstens Fr. 200’000.–. Sie richtet sich nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit.
− Für Gemeinden, welche keine Aktivierungsgrenze festlegen, gelten Grenzwerte nach dem Bruttoaufwand der Gemeinde.
< 10 Mio. Franken Fr. 25'000.–
10 bis 20 Mio. Franken Fr. 50'000.–
20 bis 40 Mio. Franken Fr. 75'000.–
> 40 Mio. Franken Fr. 100'000.–
Seite 5 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.Gallen
Festlegung der Aktivierungsgrenze
Grundsatz (Forts.):
− Investitionen unter der Aktivierungsgrenze werden nicht bilanziert.
− Darlehen und Beteiligungen werden unabhängig von der Aktivierungsgrenze bilanziert.
− Werterhaltende Ausgaben werden unabhängig ihrer Höhe direkt über die Erfolgsrechnung gebucht.
− Für Gemeindeunternehmen können abweichende Aktivierungsgrenzen beschlossen werden.
Seite 6 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.Gallen
Festlegung der Aktivierungsgrenze
Beispiel:
Der Rat der Gemeinde Muster hat die Aktivierungsgrenze auf Fr. 100’000.– festgelegt.
Kommunalfahrzeug
Fr. 150’000.–
DienstfahrzeugFr. 50’000.–
Seite 7 Amt für Gemeinden
Verbuchung über Erfolgsrechnung
Aktivierung und plan-mässige Abschreibung
Aufnahme in die Anlagenbuchhaltung
Verbuchung über Investitionsrechnung
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.Gallen
Entscheidungen in den Pilotgemeinden
Aktivierungsgrenze Politische Gemeinden:
Seite 8 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
gemäss FHGV:5 Gemeinden
eigener Beschluss:
6 GemeindenFr. 30'000:
1 Gemeinde
Fr. 50'000:3 Gemeinden
Fr. 75'000:1 Gemeinde
Fr. 100'000:4 Gemeinden
Fr. 150'000:1 Gemeinde
Fr. 200'000:1 Gemeinde
Kanton St.Gallen
Entscheidungen in den Pilotgemeinden
Aktivierungsgrenze Ortsgemeinden:
Seite 9 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
gemäss FHGV:3 Gemeinden
eigener Beschluss:8 Gemeinden Fr. 10'000:
1 Gemeinde
Fr. 15'000:1 Gemeinde
Fr. 25'000:3 Gemeinden
Fr. 40'000:1 Gemeinde
Fr. 50'000:3 Gemeinden
Fr. 75'000:1 Gemeinde
Fr. 200'000:1 Gemeinde
Kanton St.Gallen
Entscheidungen in den Pilotgemeinden
Aktivierungsgrenze Korporationen/Zweckverbände:
Seite 10 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
gemäss FHGV:2 Gemeinden
eigener Beschluss:5 Gemeinden
Fr. 5'000:1 Gemeinde
Fr. 25'000:2 Gemeinden
Fr. 30'000:1 Gemeinde
Fr. 50'000:2 Gemeinden
Fr. 60'000:1 Gemeinde
Kanton St.Gallen
Abschreibungen werden nach Nutzungsdauer je Anlagekategorie vorgenommen.
Seite 11 Amt für Gemeinden
Anlagekategorie Nutzungsdauer(vorgegebene Bandbreite)
Von der Gemeindegewählte Nutzungsdauer
Fahrzeuge 4 – 10 Jahre 8 Jahre
Anlagekategorie Nutzungsdauer(vorgegebene Bandbreite)
Von der Gemeindegewählte Nutzungsdauer
Gebäude, Hochbauten 25 – 35 Jahre 30 Jahre
Die Gemeinde wählt für jede Anlagekategorie eine Nutzungsdauer. Diese muss in der nach RMSG vorgegebenen Bandbreite liegen. Beispiele:
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.Gallen
Festlegung der Abschreibungsdauer je Anlagekategorie
Anhang A der FHGV
Seite 12 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.Gallen
Festlegung der Abschreibungsdauer je Anlagekategorie
Anhang A der FHGV
Seite 13 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
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Branchenspezifische Anlagekategorien und Abschreibungsdauern
Seite 14 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
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Entscheidungen in den Pilotgemeinden
Abschreibungsdauern Politische Gemeinden:
− Für die Gemeindeunternehmen (Elektra, Wasser) wurden grossmehrheitlich die Branchenvorgaben übernommen.
Seite 15 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
eigene Abschreibungsdauern innerhalb Bandbreiten:
11 Gemeinden
Abschreibungsdauern gemäss FHGV: 0 Gemeinden
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Entscheidungen in den Pilotgemeinden
Abschreibungsdauern Ortsgemeinden:
Seite 16 Amt für Gemeinden
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eigene Abschreibungsdauern innerhalb Bandbreiten:
6 Gemeinden
Abschreibungsdauern gemäss FHGV:5 Gemeinden
Kanton St.Gallen
Entscheidungen in den Pilotgemeinden
Abschreibungsdauern Korporationen/Zweckverbände:
Seite 17 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
eigene Abschreibungsdauern innerhalb Bandbreiten:
1 Gemeinde
Abschreibungsdauern gemäss FHGV:
2 GemeindenAbschreibungsdauern gemäss
Branchenvorgaben:4 Gemeinden
Kanton St.Gallen
Bitte beachten Sie!
− Die Festlegung der Aktivierungsgrenze und der Abschreibungsdauern liegen in der abschliessenden Kompetenz des Rates.
− Das bestehende Abschreibungsreglement muss nicht formell aufgehoben werden.
Seite 18 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
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Entscheid Neubewertung Verwaltungsvermögen
− Beim Übergang auf RMSG stehen bezüglich der Bewertung des Verwaltungsvermögens folgende Optionen offen:
Herbst 2018 / 49-06Seite 19 Amt für Gemeinden
Konto Bezeichnung Optionen
140 Sachanlagen VV− keine Neubewertung− teilweise Neubewertung− vollständige Neubewertung142 Immaterielle Anlagen
144 Darlehen
Es ist zwingend eine vollständige Neubewertung vorzunehmen.145 Beteiligungen, Grundkapitalien
146 Investitionsbeiträge − keine Neubewertung− teilweise Neubewertung− vollständige Neubewertung
Kanton St.Gallen
Entscheid Neubewertung Verwaltungsvermögen
Option 1: keine Neubewertung
− Die Buchwerte per 31.12.2018 nach HRM1 werden auf RMSG übertragen und über die Restnutzungsdauer nach RMSG abgeschrieben.
Beispiel Neubau Gemeindehaus:
HRM1
RMSG
Herbst 2018 / 49-06
Seite 20 Amt für Gemeinden
Anschaffungs-kosten
Nutzungs-beginn
Abschreibungsdauer Buchwert per 31.12.2018
Abschreibungs-quote
6’000’000 2009 20 3’000’000 300’000
Anschaffungs-kosten
Nutzungs-beginn
Nutzungs-dauer
Restnutzungs-dauer
Buchwert per01.01.2019
Abschreibungs-quote
6’000’000 2009 30 20 3’000’000 150’000
Kanton St.Gallen
Entscheid Neubewertung Verwaltungsvermögen
− Ohne Neubewertung brechen die Abschreibungs-quoten bei den allermeisten Gemeinden ein, was zu höheren Überschüssen führt.
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Seite 21 Amt für Gemeinden
Kanton St.Gallen
Entscheid Neubewertung Verwaltungsvermögen
− Bei Gemeinden mit hohem Investitionsbedarf bleiben die Abschreibungsquoten hingegen stabil oder können sogar ansteigen.
Herbst 2018 / 49-06
Seite 22 Amt für Gemeinden
Kanton St.Gallen
Entscheid Neubewertung Verwaltungsvermögen
Option 1: keine Neubewertung
Herbst 2018 / 49-06
Seite 23 Amt für Gemeinden
Vorteile Nachteile
− Geringer Aufwand für die Umstellung auf RMSG
− Auf den Altinvestitionen bis und mit dem Jahr 2018 sind stille Reserven vorhanden
− Eigenkapital bleibt unverändert − Operatives Ergebnis hat wenig Aussagekraft
− Ursprüngliche Entscheide der Bürgerschaft in Bezug auf verwendete Vorfinanzierungen und zusätzlichen Abschreibungen werden respektiert
− Druck auf Steuerfuss infolge grösserer Überschüsse
Kanton St.Gallen
Entscheid Neubewertung Verwaltungsvermögen
Optionen 2 und 3: teilweise oder vollständige Neubewertung
− Die Buchwerte per 31.12.2018 nach HRM1 werden so bewertet, wie wenn die
entsprechenden Anlagen seit Nutzungsbeginn gemäss RMSG-Vorgaben
abgeschrieben worden wären.
Beispiel Neubau Gemeindehaus:
HRM1
RMSG
Herbst 2018 / 49-06Seite 24 Amt für Gemeinden
Anschaffungs-kosten
Nutzungs-beginn
Abschreibungs-dauer
Buchwert per 31.12.2018
Abschreibungsquote
6’000’000 2009 20 3’000’000 300’000
Anschaffungs-kosten
Nutzungs-beginn
Nutzungsdauer Buchwert per01.01.2019
Abschreibungsquote
6’000’000 2009 30 4’000’000 200’000
Differenz = Aufwertungsreserve 1’000’000
Kanton St.Gallen
Entscheid Neubewertung Verwaltungsvermögen
− Mit einer Neubewertung steigen die Abschreibungs-quoten tendenziell an, was zu Defiziten führen kann. Die Defizite sind durch das zusätzliche Eigenkapital gedeckt.
Herbst 2018 / 49-06
Seite 25 Amt für Gemeinden
Kanton St.Gallen
Entscheid Neubewertung Verwaltungsvermögen
− Bei Gemeinden mit hohem Investitionsbedarf fällt der Anstieg der Abschreibungsquoten entsprechend höher aus.
Herbst 2018 / 49-06
Seite 26 Amt für Gemeinden
Kanton St.Gallen
Entscheid Neubewertung Verwaltungsvermögen
Optionen 2 und 3: teilweise bzw. vollständige Neubewertung
Herbst 2018 / 49-06
Seite 27 Amt für Gemeinden
Vorteile Nachteile
− Aufwand für die Umstellung auf RMSG ist vertretbar
− Bringt keine Liquidität
− Teilweise bzw. nahezu vollständige Auflösung vorhandener stiller Reserven
− Zusätzliche Abschreibungen und die Auflösung von Vorfinanzierungen werden rückgängig gemacht
− Betriebsergebnis ist weniger bzw. kaum noch verfälscht
− Vermittelbarkeit bei Bürgerschaft
Kanton St.Gallen
Entscheidungen in den Pilotgemeinden
Neubewertung VV Politische Gemeinden:
− Bei einzelnen Gemeindeunternehmen (Elektra) wurde das Verwaltungsvermögen neu bewertet.
Seite 28 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
vollständige Neubewertung VV:
2 Gemeinden
vollständige Neubewertung VV ohne Spezialfinanzierungen:
1 Gemeinde
Neubewertung bilanziertes VV ohne
Spezialfinanzierungen:1 Gemeinde
keine Neubewertung:7 Gemeinden
Kanton St.Gallen
Entscheidungen in den Pilotgemeinden
Neubewertung VV Ortsgemeinden:
Seite 29 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
vollständige Neubewertung VV:1 Gemeinde
Neubewertung bilanziertes VV:
1 Gemeinde
keine Neubewertung:9 Gemeinden
Kanton St.Gallen
Entscheidungen in den Pilotgemeinden
Neubewertung VV Korporationen/Zweckverbände:
Seite 30 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
vollständige Neubewertung
VV:2 Organisation
Neubewertung bilanziertes VV:1 Organisation
keine Neubewertung:3 Organisationen
Entscheid noch offen:
1 Organisation
Kanton St.Gallen
Entscheid Verwendung Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen
− Für die Verwendung der Aufwertungsreserve stehen folgende Optionen offen, wobei auch eine Kombination beider Optionen möglich ist.
− Schulgemeinden steht nur die Option 2 offen.
Herbst 2018 / 49-06Seite 31 Amt für Gemeinden
Option 1 Option 2
Überführung in den Bilanzüberschuss (Sperrfrist 5 Jahre)
lineare Auflösung innert zehn bis 15 Jahren über die zweite Stufe der Erfolgsrechnung
Kanton St.Gallen
Entscheid Verwendung Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen
− Es wird empfohlen die Aufwertungsreserve so einzusetzen, dass die Abschreibungsquoten im Gesamtergebnis in etwa konstant bleiben.
Herbst 2018 / 49-06Seite 32 Amt für Gemeinden
Kanton St.Gallen
Entscheidungen in den Pilotgemeinden
Verwendung Aufwertungsreserve VV alle Gemeinden:
Seite 33 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Auflösung innert 10 bis 15 Jahren:
3 Gemeinden
gemischte Verwendung:2 Gemeinden
Einlage in kumulierte
Ergebnisse:4 Gemeinden
Kanton St.Gallen
Entscheid Verwendung Neubewertungsreserve Finanzvermögen
− Das Finanzvermögen ist beim Übergang zwingend neu zu bewerten.
− Für die Verwendung der Neubewertungsreserve stehen folgende Optionen offen (Kombinationen sind möglich):
− Schulgemeinden überführen die Neubewertungsreserve Finanzvermögen in ein zinsloses Darlehen der betroffenen politischen Gemeinde.
Herbst 2018 / 49-06
Seite 34 Amt für Gemeinden
Option 1 Option 2 Option 3
Überführung per 31.12. in den Bilanzüberschuss
Überführung per 31.12. in die Ausgleichsreserve
Einlage in die Reserve Werterhalt Finanz-vermögen (bis zur maximal zulässigen Höhe)
Kanton St.Gallen
Entscheidungen in den Pilotgemeinden
Verwendung Neubewertungsreserve FVPolitische Gemeinden:
Seite 35 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Einlage in Reserve Werterhalt Finanzvermögen:
2 GemeindenEinlage in
Ausgleichsreserve:1 Gemeinde
gemischte Verwendung:7 Gemeinden
keine Neubewertungsreserve
vorhanden:1 Gemeinde
Kanton St.Gallen
Entscheidungen in den Pilotgemeinden
Verwendung Neubewertungsreserve FV Ortsgemeinden:
Seite 36 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Einlage in Reserve Werterhalt FV:1 Gemeinde
Einlage in Ausgleichsreserve:
1 Gemeinde
Einlage in kumulierte Ergebnisse:
6 Gemeinden
gemischte Verwendung:1 Gemeinde
Entscheid noch offen:
2 Gemeinden
Kanton St.Gallen
Entscheidungen in den Pilotgemeinden
Verwendung Neubewertungsreserve FV Korporationen/Zweckverbände:
Seite 37 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Einlage in Reserve Werterhalt FV:1 Organisation
keine Neubewertungsreserve vorhanden:
4 Organisationen
Entscheid noch offen:
2 Organisationen
Kanton St.Gallen
Entscheid Reserve Werterhalt Finanzvermögen
− Zweck der Reserve:
− Finanzierung von zukünftigen Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an Finanzliegenschaften
− Ausgleich von Wertschwankungen des Finanzvermögens
− Die Führung einer Reserve Werterhalt Finanzvermögen bedarf eines Reglements
Seite 38 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.GallenSeite 39 Amt für Gemeinden
Teil der Reserve zur Finanzierung von zukünftigem Unterhalt an Finanzliegenschaften
Einlage in Reserve (max. 2% des Neuwertes): 20’000
Entnahme aus Reserve:Fr. - 15’000
Finanz-liegenschaften
Reserve WerterhaltFinanzvermögen
AllgemeinerGemeindehaushalt
Neuwert: 1,0 Mio.
Unterhalt aus allg. Haushalt:Fr. 0
max. 20% des Neuwerts: Fr. 200’000
Erträge:Fr. -40’000
Unterhalt:Fr. 15’000
Ertrag für allg. Haushalt:Fr. - 20’000.
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.GallenSeite 40 Amt für Gemeinden
Teil der Reserve zum Ausgleich von Wertschwankungen des Finanzvermögens
1. Jahr
2. Jahr
01.01. 31.12. Einlage (+) / Entnahme (-)
Finanzanlagen(z.B. Aktien)
100 120
Sachanlagen(z.B. Finanzliegenschaften)
500 550
Total 600 670 + 67
max. 10% des Buchwerts der Finanz- und Sachanlagen
Finanzanlagen(z.B. Aktien)
120 60
Sachanlagen(z.B. Finanzliegenschaften)
550 580
Total 670 640 - 30
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.Gallen
Entscheidungen in den Pilotgemeinden
Führung Reserve Werterhalt FinanzvermögenPolitische Gemeinden:
Seite 41 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Ja:9 Gemeinden
Nein:1 Gemeinde
Entscheid noch offen:
1 Gemeinde
Kanton St.Gallen
Entscheidungen in den Pilotgemeinden
Führung Reserve Werterhalt FinanzvermögenOrtsgemeinden:
Seite 42 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Ja:2 Gemeinden
Nein:7 Gemeinden
Entscheid noch offen:
2 Gemeinden
Kanton St.Gallen
Entscheidungen in den Pilotgemeinden
Führung Reserve Werterhalt FinanzvermögenKorporationen/Zweckverbände:
Seite 43 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Ja:2 Organisationen
Nein:5 Organisationen
Kanton St.Gallen
Besondere Hinweise zum Übergang auf RMSG
− Für den Übergang von HRM1 auf RMSG zeichnet sich der Rat verantwortlich.
− Die GPK bzw. die Kontrollstelle kann zur Beratung von Übergangsthemen beigezogen werden (Art. 57 Abs. 1 GG).
− Die GPK prüft den Bilanzanpassungsbericht erst im 1. Quartal 2020 (zusammen mit der Jahresrechnung 2019).
Seite 44 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.Gallen
Weitere mögliche Entscheide
− Konsolidierung bestimmter Organisationen bei fehlender Gesamtsicht (z.B. Gemeindeunternehmen)
− Einholung der Voranschlagskredite auf der 3-stelligen Artengliederung pro Detail-Funktion
Herbst 2018 / 49-06Seite 45 Amt für Gemeinden
Kanton St.Gallen
Fragen
Herbst 2018 / 49-06Seite 46 Amt für Gemeinden
Kanton St.Gallen
Erfahrungen aus den Pilotgemeinden
Seite 47 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.Gallen
Finanzielle Steuerung
Seite 48 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Jahresrechnung, Budget,Finanzplan, Kennzahlen
Geldflussrechnung, Bilanz- und Erfolgsanalyse
Kanton St.Gallen
Haushaltsgleichgewicht als Grundsatz
Der Finanzhaushalt ist mittel- bis langfristig im Gleich-gewicht zu halten. Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass sich die Verschuldung auf einem tragbaren Niveau bewegt. RMSG definiert (wie bisher) folgende Haushaltsregeln:
− Die Erfolgsrechnung ist ausgeglichen zu führen.
− Die Budgetierung eines Aufwandüberschusses ist zulässig, wenn er durch einen Bilanzüberschuss gedeckt ist.
− Ein Bilanzfehlbetrag ist spätestens dem übernächsten Budget zu belasten.
Seite 49 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.Gallen
Haushaltsgleichgewicht als Grundsatz
Es steht den Gemeinden frei, sich selbst weitere Auflagen zur Schulden- bzw. Ausgabenbegrenzung aufzuerlegen.
(Quelle Gemeinde Flawil)
Seite 50 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.Gallen
Rechnungslegung: Ablegung finanzieller Rechenschaft […] (Duden)
Seite 51 Amt für Gemeinden
Wertefluss Geldfluss Das Rechnungslegungsmodelldefiniert, wie Geschäftsvorfälle in der
Buchhaltung abzubilden sind.Erfolgs-
rechnungGeldfluss-rechnung
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.Gallen
Die zweistufige Erfolgsrechnung trennt zwischen operativem Ergebnis und Reserveveränderungen.
Seite 52 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
1.
Stu
fe
Betrieblicher Aufwand
30 Personalaufwand 10'00031 Sach- und übriger Betriebsaufwand 25'00033 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 5'000
Betrieblicher Ertrag
40 Fiskalertrag -15’00042 Entgelte -5'00043 Verschiedene Erträge -5'000
Betriebsergebnis (Aufwandüberschuss) +15'000
34 Finanzaufwand 5'00044 Finanzertrag -40'000
Finanzergebnis (Ertragsüberschuss) -35'000
Operatives Ergebnis (Ertragsüberschuss) -20'000
2.
Stu
fe
38 Einlage in ReservenEinlage in Ausgleichsreserve 10'000Einlagen in Vorfinanzierungen 10'000
48 Entnahmen aus ReservenEntnahmen aus Vorfinanzierungen -5'000
Ergebnis aus Reserveveränderungen (Aufwandüber.) +15'000
Gesamtergebnis (Ertragsüberschuss) -5'000
− Über- bzw. Unterdeckung des operativen Aufwands einer Periode durch allgemeine Mittel
− Vermögenszuwachs bzw. -abbau des allgemeinen Haushalts
− Kurz- bis mittelfristige Ergebnis-steuerung durch Einlagen in bzw. Entnahmen aus Reserven
− Veränderung der kumulierten Ergebnisse der Vorjahre (Bilanzüberschuss bzw. -fehlbetrag)
Kanton St.Gallen
Geldflussrechnung zur Stärkung der Finanzierungssicht
Seite 53 Amt für Gemeinden
• Erwirtschaftete Mittel um Investitionen selber zu finanzieren und/oder um Verschuldung abzubauen.
Liquiditätswirksame Ausgaben -65'000.00
Liquiditätswirksame Einnahmen 110'000.00
Geldfluss aus Betriebstätigkeit 45'000.00
Investitionsausgaben Verwaltungsvermögen -35'000.00
Investitionseinnahmen Verwaltungsvermögen 5'000.00
Geldfluss aus Investitionstätigkeit -30'000.00
Rückzahlung Darlehen -10'000.00
Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit -10'000.00
Total Geldfluss 5'000.00
• 45’000 – 30’000 = 15’000• Frei verfügbare flüssige Mittel
(bzw. zusätzlich benötigte)
Verwendete Mittel für Investitionen
Zusätzliche Liquiditätsbeschaffung bzw. -verwendung
Zu- bzw. Abnahme der flüssigen Mittel
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.Gallen
Finanzielle Steuerung
Den Gemeinden stehen verschiedene Instrumente zur finanziellen Steuerung zur Verfügung. Das sind unter anderem:
− das Budget
− der Finanzplan
− die Finanzkennzahlen
Seite 54 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.Gallen
Budgetierung
Das Budget:
− vermittelt einen Überblick über die geplanten Auf-wände und Erträge der Erfolgsrechnung sowie über die Ausgaben und Einnahmen der Investitionsrechnung.
− dient der kurzfristigen Steuerung des Finanzhaus-halts.
− ermächtigt den Rat, die budgetierten Ausgaben zu tätigen (Kreditfreigabe).
Seite 55 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.Gallen
Finanzplanung
Der Finanzplan:− zeigt die Entwicklung der Gemeindefinanzen auf
(mindestens die drei dem Budget folgenden Rechnungsjahre).
− dient den Behörden als Führungsinstrument.− hat – im Gegensatz zum Budget – keine
verpflichtende oder ermächtigte Wirkung.
Gemeinden ohne gesetzliche Aufgaben können auf die Erstellung einer Finanzplanung verzichten.
Seite 56 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.Gallen
Finanzkennzahlen
RMSG definiert acht Kennzahlen, wobei in erster Priorität folgende vier Finanzkennzahlen zur Beurteilung der Finanzlage herangezogen werden sollten:
− Nettoverschuldungsquotient
− Selbstfinanzierungsgrad
− Zinsbelastungsanteil
− Nettoschuld pro Einwohner
Seite 57 Amt für Gemeinden
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.Gallen
Finanzpolitische Instrumente zur Glättung der Ergebnisse der 1. Stufe der Erfolgsrechnung
Seite 58 Amt für Gemeinden
Vorfinanzierungen Zusätzliche Abschreibungen
Ausgleichsreserve
Zweck kurz- bis mittelfristiger Ausgleich der Erfolgsrechnung
kurz- bis mittelfristiger Ausgleich der Erfolgsrechnung
kurz- bis mittelfristiger Ausgleich der Erfolgsrechnung
Bezugs-objekt
zukünftigesInvestitionsobjekt
bestehendes Investitionsobjekt
frei definierbar
Bildung Möglich bei Ertragsüberschuss der 1. Stufe der Erfolgsrechnung
Möglich bei Ertragsüberschuss der 1. Stufe der Erfolgsrechnung
Möglich bei Ertragsüberschuss der 1. Stufe der Erfolgsrechnung
Auflösung Automatisch über Nutzungsdauer des Investitionsobjekts
Automatisch über Nutzungsdauer des Investitionsobjekts
Möglich bei Aufwandüberschuss der 1. Stufe der Erfolgsrechnung
Bud-getierbar
Ja Ja Ja
Bilanz-ierung
Eigenkapital Eigenkapital Eigenkapital
Herbst 2018 / 49-06
Kanton St.Gallen
Fragen
Herbst 2018 / 49-06Seite 59 Amt für Gemeinden